Themen
- Erneut Corona im Bunker in Urdorf
- Afghanistan fordert Abschiebestopp von europäischen Staaten: Schweiz zeigt sich unbeeindruckt
- Ermordung eines Rom durch die tschechische Polizei
- Geflüchtete Personen in der Pandemie: vergessen und benachteiligt
- Hungerstreik von Sans-Papiers in Belgien nach 60 Tagen ausgesetzt
- Proteste gegen die Lufthansa, die Abschiebungen verhindern könnte
- Bustour von Women in Exile kämpft für Bewegungsfreiheit und Abschaffung aller Lager
- Gedenken an Opfer rechten Terrors: Oslo, Utøya, München, Hanau
Printversion Antira-Wochenschau-26.07.21
Was ist neu?
Erneut Corona im Bunker in Urdorf

Was geht ab beim Staat?
Afghanistan fordert Abschiebestopp von europäischen Staaten: Schweiz zeigt sich unbeeindruckt
Ob diese Zwangsausschaffungen tatsächlich stattfinden werden oder ob es sich lediglich um einen Akt der Einschüchterung seitens des SEM handelt, ist im Moment noch nicht klar. Das SEM gab bis jetzt nicht bekannt, wann diese Ausschaffungsflüge durchgeführt werden sollen. Eine solch schwammige Informationspraxis führt verständlicherweise zu einer grossen Verunsicherung und Angst unter den direkt betroffenen Menschen. Sie müssen nun täglich mit einer Zwangsausschaffung rechnen und können mit dem jetzigen Informationsstand kaum einschätzen, ob diese tatsächlich stattfinden werden oder nicht.
Tatsächlich aber hat sich an der rechtlichen Situation für Zwangsausschaffungen nach Afghanistan nichts geändert. Unter anderem deshalb versucht zum Beispiel Lea Hungerbühler von Asylex, ihre Klient*innen zu beruhigen. «Mir war nicht bekannt, dass das SEM Ausschaffungen nach Afghanistan formell je gestoppt hätte», sagt sie. Eine latente Gefahr, ausgeschafft zu werden, bestand für abgewiesene Asylsuchende immer – sie war während der Pandemie lediglich etwas geringer, weil Grenzen geschlossen waren und der Flugverkehr teilweise eingestellt wurde. Warum also verbreitet das SEM genau jetzt diese Nachricht und damit so viel Verunsicherung? Denn das SEM hat nicht von gestern auf heute seine Asylpraxis geändert, um über 140 Personen in ein Land zu schicken, in dem gerade an allen Ecken und Enden bewaffnete Konflikte ausbrechen. Und das SEM hat seine Praxis auch deshalb nicht geändert, weil die Schweiz gar nie aufgehört hat, Geflüchtete in das kriegsversehrte Afghanistan abzuschieben. Aber wie das SEM in den letzten Tagen klar gemacht hat, hat es momentan auch nicht vor, damit aufzuhören.
Unter NGOs und Anwält*innen im Asylbereich vermutet man Folgendes: Die Geschichte wurde gezielt aufgebauscht, um die Menschen unter Druck zu setzen. Asylex versuchte die entstandene Panik zu mildern und veröffentlichte eine Stellungnahme auf Social Media, die vor allem an die afghanische Community gerichtet war. Menschen, die rechtlichen Beistand benötigen und noch keine*n Anwält*in haben, können sich per Facebook oder E-Mail (info@asylex.ch) bei Asylex melden.
Während die offizielle Schweiz Angst und Unsicherheit unter afghanischen Geflüchteten verbreitet, verschlechtert sich die Sicherheitslage in Afghanistan zunehmend. In den vergangenen Tagen flohen tausende Menschen aus Afghanistan aus genau diesem Grund: weil ihr Leben und ihre Freiheit gefährdet waren. Während Gattiker vom SEM ein paar beschönigende Worte zur Situation in Afghanistan veröffentlichen liess, begannen die US-Truppen aus Afghanistan abzuziehen, und die Taliban rückten parallel dazu immer weiter vor. Die islamistische Miliz gab letzte Woche an, 85 Prozent des afghanischen Territoriums eingenommen zu haben. Tatsächlich haben die Taliban zahlreiche Distrikte angegriffen und dürften mittlerweile rund die Hälfte des Landes unter Kontrolle haben. «Die Sicherheitslage in Afghanistan war noch nie so schlecht wie heute», sagt Abdul Ghafoor, Direktor der NGO Amaso, die abgeschobene Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Afghanistan unterstützt. «Ich habe nie so viel Angst unter den Menschen gesehen wie in den letzten Tagen. Alle fragen sich, was jetzt wohl kommt. Wer es sich leisten kann, versucht einen Pass zu bekommen. Alle reden davon, das Land zu verlassen.»
Vergangene Woche hat Frankreich seine Bürger*innen dazu aufgerufen, nach Europa zurückzukehren. Deutschland hatte bereits Anfang Juli seine Staatsbürger*innen aufgefordert, aus Afghanistan abzureisen. Das Schweizer Aussendepartement rät seit langem davon ab, überhaupt nach Afghanistan zu reisen. Warum also schätzen die Schweizer Asylbehörden Afghanistan trotzdem als sicheres Rückkehrland ein? Deutschland schickte, wenige Tage nachdem es seine Bürger*innen zur Rückreise aufrief, ein Flugzeug in die umgekehrte Richtung: An Bord waren gemäss der in Kabul ansässigen NGO Amaso 27 afghanische Geflüchtete aus Deutschland. Folgt bald auch ein solcher Flug aus der Schweiz? Im momentan herrschenden politischen Klima in der Schweiz ist dies nicht unvorstellbar. Die Schweiz ist europaweit führend bei den Ausschaffungen. Kein anderes Land vollzieht die Abschiebungen abgewiesener Asylsuchender so konsequent wie die Schweiz. Entsprechend machte Justizministerin Karin Keller-Sutter klar, dass für sie zu einer «glaubwürdigen Asylpolitik» auch gehöre, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz verliessen. Deren Ausschaffung habe für sie «höchste Priorität». Erfreut verkündete sie in ihrer 100-Tage-Bilanz, dass man «nach zwei Jahren Blockade» endlich wieder Zwangsausschaffungen nach Afghanistan habe durchführen können. Dass die Schweiz Geflüchtete auch in Kriegsgebiete wie Afghanistan abschiebt, ist also nicht der fragwürdige Ausnahmefall, sondern vielmehr die Regel der Schweizer Asylpolitik. In den letzten 12 Jahren gab es nur zwei Jahre, in denen die Schweiz niemanden nach Afghanistan ausschaffte: 2018 akzeptierte Afghanistan keine Zwangsausschaffungen; und 2020 fielen wegen der Pandemie die Flüge nach Afghanistan aus. In allen anderen Jahren seit 2009 wurden jeweils zwischen 4 und 11 Personen nach Afghanistan abgeschoben.
Wie es den Abgeschobenen in Afghanistan ergeht, ist kaum bekannt. Grundsätzlich weiss man aber, dass Abgeschobene im Rückkehrstaat einen schweren Stand haben. Viele von ihnen erfahren Gewalt oder verlassen das Land bald nach der Ankunft wieder. Häufig gelten sie entweder als Verbrecher oder als Versager. Ebenfalls sind die allermeisten Betroffenen nach der Rückkehr mit Gewalt konfrontiert. In einer Anfang Juni veröffentlichten Studie wurden die Erfahrungen von 113 Abgeschobenen aus Deutschland gesammelt. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Abgeschobenen häufig einer Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt sind. Wegen ihrer Flucht, aber auch ihrer Abschiebung wird ihnen ein «Überlaufen zum Feind» vorgeworfen, «Verwestlichung», «unmoralisches Verhalten» oder «Abkehr vom muslimischen Glauben». Ein weiteres Gewaltrisiko bestehe laut Studie auch, weil die Geflüchteten ihre Schulden für die Flucht nach Europa nicht beglichen hätten. «Die Mehrheit der Abgeschobenen erfuhr Gewalt gegen sich oder ihre Angehörigen», heisst es in der Studie. Deshalb seien 68 Prozent der befragten Afghanen bereits wieder geflohen. Ein Viertel der Abgeschobenen befindet sich noch in Afghanistan, sei aber bereits in Visumsplanung, knapp 10 Prozent befänden sich in der Fluchtplanung. Nur eine einzige Person von 113 Abgeschobenen habe laut Studie vor, in Afghanistan zu bleiben.
Dass es der offiziellen Schweiz ziemlich egal ist, was zwangsabgeschobene Menschen bei ihrer Ankunft erwartet, hat sich in der Vergangenheit mehrmals gezeigt. So hat die Schweiz zum Beispiel mehrfach Asylsuchende nach Sri Lanka ausgeschafft, wo sie direkt am Flughafen verhaftet wurden oder sich über ein Jahr lang verstecken mussten. In einem Fall verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz, weil sie das Folterverbot verletzte, als sie 2013 eine tamilische Familie aus der Schweiz wegwies. Wie will das SEM verhindern, dass sich Ähnliches auch in Afghanistan wiederholt? Angesichts der desolaten Sicherheitslage dürfte schwer zu garantieren sein, dass eine Ausschaffung nach Afghanistan nicht das Leben und die Freiheit einer Person gefährdet. Das SEM schreibt auf Anfrage: «Falls dem so wäre und es zu Menschenrechtsverletzungen käme: Afghanistan ist ein souveräner Staat. Die Schweiz kann nicht vor Ort solche ‹Überprüfungen› vornehmen.» Das SEM räumt also ein, dass es schlicht nicht weiss, was mit abgeschobenen Menschen in Afghanistan passiert. In einem Fernsehinterview hatte ein Sprecher zuvor noch versichert, man prüfe jeden Einzelfall «haargenau und detailliert». Der Vollzug einer Wegweisung müsse «zumutbar, zulässig und möglich» sein, schreibt das SEM weiter. Als zumutbar erachtet das SEM derzeit Ausschaffungen in die drei Städte Kabul, Herat und Mazar-i Sharif. «Das ist völlig verrückt», sagt Abdul Ghafoor von der Kabuler NGO Amaso. In Herat seien alle Bezirke rund um das Zentrum in den Händen der Taliban. Diese hätten schon mehrfach versucht, das Zentrum zu erobern, aber bewaffnete Milizen hätten das bislang verhindert. In der Stadt patrouillierten tausende Bewaffnete. «Die Stadt ist ganz offensichtlich ein Kriegsgebiet», sagt Ghafoor. Auch in Mazar-i Sharif seien die Taliban kürzlich vor den Stadttoren gestanden und hätten zu propagandistischen Zwecken Selfies geschossen. Ghafoor beobachtet das «Phänomen», dass europäische Staaten die Städte Kabul, Herat und Mazar-i Sharif als sicher einschätzen, seit einigen Jahren mit Verwunderung. «Es ist ein Märchen, dass Herat oder Mazar sicher wären», sagt er. «In der jetzigen Lage Menschen nach Afghanistan abzuschieben, heisst, ihr Leben aufs Spiel zu setzen.»
Wegen der «Gewalteskalation durch die Terrorgruppe der Taliban» rief die afghanische Regierung Anfang Juli die europäischen Staaten dazu auf, vorläufig auf Zwangsausschaffungen zu verzichten. Finnland erklärte, dem Ersuchen Folge zu leisten. Auch Schweden führt bis auf Weiteres keine Ausschaffungen durch. Deutschland prüft das Anliegen, hält aber weiterhin an den Ausschaffungen fest. Das SEM hingegen lässt sich von der afghanischen Erklärung offenbar nicht beeindrucken. Auf Anfrage schreibt die Migrationsbehörde: «Vorläufig ändert sich nichts an der aktuellen Rückführungspraxis.»

https://www.infomigrants.net/en/post/33684/sweden-follows-finland-suspends-deportations-to-afghanistan
https://www.republik.ch/2021/07/22/wieso-die-schweiz-das-gefaehrlichste-land-der-welt-fuer-sicher-erklaert
Was ist aufgefallen?
Ermordung eines Rom durch die tschechische Polizei

Geflüchtete Personen in der Pandemie: vergessen und benachteiligt
https://taz.de/Gefluechtete-in-der-Pandemie/!5782286/
https://www.infomigrants.net/en/post/33734/vaccines-migrants-and-homeless-invisible-caritas-rome
Was nun?
Buchprojekt Sans-Papiers unterstützen

Wo gabs Widerstand?
Gedenken an Opfer rechten Terrors: Oslo, Utøya, München, Hanau
Am 22. Juli 2021 jährten sich zwei rechte Terroranschläge: Vor zehn Jahren tötete der rechtsradikale B. acht Menschen in Oslo mit einer Autobombe. Danach erschoss er 69 vor allem junge Menschen auf der Insel Utøya, die an einem Ferienlager der Jugendorganisation der Sozialdemokratischen Partei teilnahmen (die Namen der Ermordeten findet ihr im Anschluss an den Artikel). Vor fünf Jahren erschoss der rechtsextreme S. aus rassistischen Motiven Selçuk Kılıç, Sabina Sulaj, Armela Segashi, Giuliano Josef Kollmann, Can Leyla, Dijamant „Dimo“ Zabërgja, Sevda Dağ, Chousein Daitzik und Janos Roberto Rafael in und um das Olympia-Einkaufszentrum in München. Und am 19. Juli 2021 sind 17 Monate seit dem rassistischen Attentat in Hanau vergangen, bei dem Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov von dem rechtsextremen R. ermordet wurden.
Es gab mehrere Gedenkveranstaltungen, bei denen Angehörige, Überlebende und Politiker*innen Reden hielten und dem anhaltenden Rechtsextremismus mahnten. Vor allem die Hinterbliebenen der ermordeten Jugendlichen in München sind enttäuscht. Sie fühlen sich von den Politiker*innen im Stich gelassen: Erst nach jahrelangem Kampf der betroffenen Familien wurde im Jahr 2019 die Tat nicht mehr als Amoklauf, sondern als rassistisch motiviertes Attentat bezeichnet. Auch in Verfassungsschutzberichten taucht es bis heute nicht auf. Dabei war der rechte Terroranschlag in München seit mindestens einem Jahr geplant gewesen, auf S. Computer fanden sich Dokumente mit rassistischen und gewaltvollen Äusserungen. Im Darknet kaufte er bei einem Neonazi in Marburg eine Waffe und Munition und äusserte sich beim Kauf darüber, „Kanacken“ töten zu wollen. Dass er die Tat am fünften Jahrestag des rechten Attentats in Utøya sowie mit der gleichen Waffe wie B. verübte, fiel den Ermittlungsbeamt*innen nicht auf bzw. wurde von ihnen ignoriert. In rassistischen, antisemitischen und sexistischen Gaming-Foren tauschte er sich mit Gleichgesinnten aus. So u.a. mit dem Gründer des Chat-Forums Anti-Refugee-Club, der im Jahr 2017 in New Mexico aus rassistischen Motiven zwei Menschen tötete. Die Vernetzung und Radikalisierung der rechtsextremen Szene im Internet, die dort stattfindende Verherrlichung von rechtem Terror, die Möglichkeit, Waffen innerhalb der Neonazi-Szene zu beziehen: All diese Fakten sprechen gegen die These des Einzeltäters, der Einzeltäterin.
Denn rechter Terror passiert nicht isoliert, sondern wächst auf dem Nährboden von struktureller und alltäglicher Diskriminierung und manifestiert sich in rechten Netzwerken. Und letztlich auch in der Weigerung, hinzuschauen, zuzuhören und sich mit Rassismus und rechtsextremen Strukturen (auch in Behörden) auseinanderzusetzen. Zumindest die Unterstützung der Angehörigen der rassistischen Anschläge in Halle und Hanau, die nach München gereist waren, um Beistand zu leisten, gab leise Zuversicht. Auf der Facebook-Seite der Initiative 19. Februar Hanau war zu lesen: „Wir, die Angehörigen aus Hanau, sind heute, morgen und auch danach an Eurer Seite.“ Und Ismet Tekin aus Halle liess verlauten: „Es gibt immer eine Lösung, wenn man zusammensteht, bis sich etwas ändert.“
Die Namen der Opfer von Oslo und Utøya:
Tove Åshill Knutsen, Hanna M. Orvik Endresen, Kai Hauge, Jon Vegard Lervåg, Ida Marie Hill, Hanne Ekroll Løvlie, Kjersti Berg Sand, Anne Lise Holter, Karar Mustafa Qasim, Andreas Edvardsen, Ronja Søttar Johansen, Emil Okkenhaug, Åsta Sofie Helland Dahl, Monica Iselin Didriksen, Rune Havdal, Tore Eikeland, Espen Jørgensen, Karin Elena Holst, Aleksander Aas Eriksen, Victoria Stenberg, Ruth Benedicte Vatndal Nilsen, Isabel Victoria Green Sogn, Ida Beathe Rogne, Elisabeth Trønnes Lie, Monica Elisabeth Bøsei, Håvard Vederhus, Carina Borgund, Ingrid Berg Heggelund, Tarald Kuven Mjelde, Porntip Ardam, Andrine Bakkene Espelandl, Torjus Jakobsen Blattmann, Jamil Rafal Mohamad Jamil, Tina Sukuvara, Fredrik Lund Schjetne, Steinar Jessen, Lejla Selaci, Henrik Rasmussen, Thomas Margido Antonsen, Mona Abdinur, Anders Kristiansen, Tamta Lipartelliani, Kevin Daae Berland, Silje Stamneshagen, Hanne Kristine Fridtun, Håkon Ødegaard, Sondre Furseth Dale, Henrik André Pedersen, Rolf Christopher Johansen Perreau, Sverre Flåte Bjørkavåg, Eva Kathinka Lütken, Ismail Haji Ahmed, Maria Maagerø Johannesen, Modupe Ellen Awoyemi, Lena Maria Bergum, Guro Vartdal Håvoll, Marianne Sandvik, Andreas Dalby Grønnesby, Sondre Kjøren, Bendik Rosnæs Ellingsen, Gizam Dogan, Snorre Haller, Johannes Buø, Sharidyn Svebakk-Bøhn, Silje Merete Fjellbu, Hanne A. Balch Fjalestad, Bano Abobakar Rashid, Syvert Knudsen, Diderik Aamodt Olsen, Simon Sæbø, Synne Røyneland, Trond Berntsen, Birgitte Smetbak, Margrethe Bøyum Kløven, Even Flugstad Malmedal, Gunnar Linaker.

Hungerstreik von Sans-Papiers in Belgien nach 60 Tagen ausgesetzt

Proteste gegen die Lufthansa, die Abschiebungen verhindern könnte
Die Bundesregierung stuft die Information, welche Fluggesellschaften Abschiebungen durchführen, seit 2020 als geheimhaltungsbedürftige Tatsachen (Verschlusssache) ein. Unter anderem mit der Begründung, dass eine „öffentliche Benennung der Fluggesellschaften“ die Gefahr berge, „dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden“. Die Bundesregierung stabilisiert die menschenunwürdigen Abschiebeflüge damit zusätzlich.
Die Lufthansa kann Passagiere vom Flug ausschliessen, wenn «aufgrund ihres Verhaltens oder Zustands eine konkrete Gefahr auf sich selbst und/oder andere Personen besteht». Damit hätte sie die Macht Abschiebungen zu verhindern.
Pilot*innen können Abschiebungen auch verhindern. Der Paragraf 12 des Luftsicherheitsgesetzes berechtigt die Pilot*innen, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um eine Gefahr für einzelne Personen an Bord oder des Luftfahrzeugs abzuwehren. 2019 weigerten sich 309 Mitarbeiter*innen der Lufthansa Abschiebungen durchzuführen.
https://taz.de/Abschiebungsfluege-durch-Lufthansa/!5781728/
https://www.instagram.com/noborder_berlin/
https://www.lufthansa.com/ch/de/geschaeftsbedingungen-1.html#7
Bustour von Women in Exile kämpft für Bewegungsfreiheit und Abschaffung aller Lager

Lesens -/Hörens -/Sehenswert
https://geschichtedergegenwart.ch/intellektuelle-des-alltags-die-afro-deutsche-frauenbewegung-ein-gespraech/
Die Regierung in Athen geht gegen Organisationen und Personen vor, die dem Staat Menschenrechtsverletzungen nachweisen und dies im Internet dokumentieren. An den Ermittlungen ist eine Behörde beteiligt, die mit EU-Mitteln errichtet wurde.
https://netzpolitik.org/2021/seenotrettung-in-der-aegaeis-griechischer-geheimdienst-verfolgt-menschenrechtsbeobachterinnen/
Die Mittelmeerroute gilt als die tödlichste Fluchtroute der Welt. Europa versucht seine Aussengrenzen dicht zu machen und nimmt dabei den Tod Tausender in Kauf. Was hat die Schweiz damit zu tun?
https://www.srf.ch/audio/kontext/kontext-sommerserie-die-schweiz-das-meer-und-der-tod-4-9?id=12019935