Themen
- Deutschland: Seenotrettungs-NGO im Visir
- Folter und Misshandlungen in Libyen gehen weiter
- Supreme Court urteilt gegen die Auslagerung von Asylverfahren nach Ruanda
- «No to war» heisst es auf den Strassen Sudans. Doch was bedeutet das?
- #StopDublinCroatia: Ausschaffung von E. im Kanton Waadt
- #FreeAhmedAzadÇağan
- Bleiberecht für Familie Hosseini
Was ist neu?
Deutschland: Seenotrettungs-NGO im Visir
Ein neuer Plan der deutschen Regierung droht zivilen Seenotretter*innen mit bis zu 5 Jahren Gefängnis. Die bislange Unterscheidung zwischen finanziellen Motiven und uneigennütziger Rettung soll behoben werden, keine finanzielle Anreize sind mehr nötig, um sich strafbar zu machen. Dadurch drohen Seenotretter*innen bis zu 5 Jahren Gefängnis. Somit schliesst sich die deutsche Praxis der repressiven Politik in Griechenland und Italien an, wo gewisse Seenotretter*innen und migrierte Menschen in jahrelange Verfahren verwickelt sind. So beispielsweise wurden am 15. November Seeretter*innen von OceanViking zu 20 Tagen Haft verurteilt, und SOS Mediterranee zu einem 3300 Euro Busse gewungen.
Dennoch stechen Seenotretter*innen weiterhin Tag um Tag in den See. So konnten am 12. November 290 Menschen geborgen werden, am 14. November ein Schiff mit 50 Personen begleitet werden und auch am Folgetag wurden zwei weitere Schiffe gefunden. Im Boot, das am Mittwochabend südlich von El Hierro gerettet wurde, gab es jedoch mindestens 7 Todesfälle. Auch in der Ägäis ist eine Frau ertrunken, als ein Boot von 19 Menschen kenterte.
Folter und Misshandlungen in Libyen gehen weiter
Die Organisation „Refugees in Libya“ hat Videos von Folterungen und Misshandlungen von Migrant*innen bekommen und veröffentlicht. Sie werden von den Menschenhändler*innen selbst kontaktiert, um Lösegeld zu fordern. Da die Gefangenen keine Familie haben, seien sie kontaktiert worden, ihnen wurden die Videos geschickt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden bisher mehr als 13.600 Menschen aufgegriffen und nach Libyen zurückgeschickt.
https://ecre.org/mediterranean-italy-albania-mou-leaves-trail-of-questions-legal-implications-and-critique-germany-to-target-ngo-rescuers-as-the-civil-fleet-continues-to-save-lives-amid-italian-crack-down/
https://x.com/SOSMedIntl/status/1725151178332274700?s=20
https://x.com/EFE_Canarias/status/1725235402607374624?s=20
https://twitter.com/alarm_phone
https://x.com/SeebrueckeFfm/status/1725504929064784140?s=20
Supreme Court urteilt gegen die Auslagerung von Asylverfahren nach Ruanda
Das höchste Gericht Grossbritanniens stellt klar, dass die geplante Externalisierung von Asylverfahren nach Ruanda gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und internationale Menschenrechtsnormen verstösst. Trotzdem bleibt die Idee in europäischen Parlamenten salonfähig.
Das Urteil des Supreme Court bremst die Pläne der ultrakonservativen Regierung um Richi Sunak. Diese wollen asylsuchende Migrant*innen, die per Boot über den Ärmelkanal nach Grossbritannien reisen, unverzüglich und ohne Asylverfahren nach Ruanda abschieben. In Ruanda sollten lokale Behörden die Gesuche prüfen, eine Rückkehr nach Grossbritannien wäre jedoch ausgeschlossen.
Die Idee der Externalisierung der Asylverfahren ist mit dem britischen Urteil noch lange nicht vom Tisch. Das zeigt beispielsweise der italienisch-albanische Deal von Melonie und Edi Rama (vgl. https://antira.org/2023/11/13/beweise-fuer-nzoy-deal-von-melonie-berichte-ueber-asylcamps/#Meloni_will_Asylverfahren_nach_Albanien_auslagern).
Noch rassistischer als die Externalisierungs-Pläne der Sunak-Regierung ist der FDP-Vorstoss, dem der Ständerat in der Sommersession zugestimmt hatte. Dieser fordert die Ausarbeitung eines Abkommens mit Ruanda. Nicht um alle abgewiesenen Personen, sondern spezifisch und ausschliesslich abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea abzuschieben. Der Nationalrat wird sich demnächst mit dem Vorstoss befassen.
Obwohl sich immer wieder Gerichte dazu äussern, dass die Externalisierung von Asylfahren (völker-)rechtswidrig seien, wird die Idee weiter vorgebracht und diskutiert. Es kommt dadurch zum Einen zu einer Normalisierung der Idee und zum Anderen zur Verschiebung des institutionell-parlamentarischen Rahmens, indem debatiert wird. Dort wird nicht immer über völkerrechtswidrige Ideen offen debatiert. Immer öfter ist dies möglich, wenn es sich um eine rechte Idee handelt.
https://www.derbund.ch/urteil-des-obersten-gerichts-londons-grossbritannien-darf-asylsuchende-nicht-nach-ruanda-abschieben-918461470475
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/ruanda-abschiebungen-laut-britischem-gericht-rechtswidrig?partId=12488637
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/abschiebungen-nach-ruanda-laut-oberstem-gericht-in-london-rechtswidrig
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/sfh-begruesst-supreme-court-urteil-gegen-auslagerung-von-asylverfahren
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/ruanda-abschiebungen-laut-britischem-gericht-rechtswidrig?partId=12488859
Was schreiben andere?
«No to war» heisst es auf den Strassen Sudans. Doch was bedeutet das?
Ein Text von der Gruppe Sudanese in Switzerland
Im Sudan herrscht Krieg. Die aktuellen Kämpfe zwischen den militärischen Fraktionen im Sudan müssen vor dem Hintergrund der sudanesischen Revolution betrachtet werden, die im Dezember 2018 begann. Desillusioniert von den Zyklen der Militärregierungen, den wiederkehrenden und wirkungslosen Reformen und dem blossen Wechsel der Galionsfiguren, rief das Volk zum Sturz des Regimes und der bestehenden Systeme auf. An vorderster Front dieser revolutionären Bewegung stehen bis heute die nachbarschaftlichen Widerstandskomitees: Dezentrale Basisorganisationen, die über das ganze Land verteilt eine neue Form der kollektiven Aktion bilden.
Die Revolution führte im April 2019 zwar zum Sturz von Omar al-Bashirs 30-jährigen Diktatur, doch die Gesellschaft konnte sich nicht vollständig von den Fesseln des Militärs befreien. Die Menschen im Sudan fanden sich sofort in einem komplexen geopolitischen Netz wieder. Internationale Kräfte mit unterschiedlichen Interessen unterstützten entweder offen die militärischen Gegenspieler oder drängten im Sinne eigennütziger Aussenpolitik auf „friedliche“ Gespräche. Daraufhin wurde eine zivil-militärische Übergangsregierung eingesetzt, die den Übergangsprozess hin zur Demokratie einleiten sollte.
Die Macht teilten sich jedoch die verfeindeten militärischen Fraktionen in einem «Obersten Militärrat».
General Abdel-Fattah al-Burhan vertat dabei das sudanesische Militär als Präsident, während die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) mit „Hemeti“ (Mohamed Hamdan Dagalo) den Vizepräsidenten stellten. Doch von demokratischen Bemühungen war nicht viel zu spüren. Bereits im Oktober 2021 wurde die Zivilregierung durch einen Putsch der beiden Militärs gestürzt und die für 2022 geplanten Wahlen abgesagt.
Die Widerstandskomitees wurden von diesem politischen Übergangsprozess von Beginn weg ausgegrenzt und standen diesem entsprechend kritisch gegenüber. Ihre Stärke sahen sie auf der Strasse. Nach dem Staatsstreich initiierten sie im ganzen Land einen basisdemokratischen Prozess über die Zukunft des Sudans. Dieser resultierte in zwei Chartas, die sich an folgenden Merkmalen orientieren – aufstrebend, organisch, pluralistisch, dezentralisiert, führungslos.
Bereits als Antwort auf den Putsch orientierten sich die Komitees an der Losung: «Keine Verhandlungen, keine Legitimation, keine Partnerschaft». Diesem Grundsatz folgen sie auch jetzt: Die Widerstandskomitees lehnen weiterhin jede ausländische Intervention, Gespräche unter Leitung der UNO und Einladungen von Putschisten und politischen Parteien ab.
Eines der Ziele der Revolution ist es, den militärischen, sicherheitspolitischen und kommerziellen Komplex zu zerschlagen, der die Ressourcen des Landes kontrolliert. Denn diese sind ein relevanter Teil der politischen und militärischen Macht des Landes. Diese Ressourcen finden immer wieder ihren Weg in die Schweiz, beispielsweise etwa Gold aus RSF kontrollierten Minen (1) Neben dem Goldhandel gibt es eine weitere internationale Stütze in der Machtverwaltung der sudanesischen Militärs: die europäische Migrationsabwehr. Der Sudan ist Mitgliedes sogenannten Khartum-Prozesses (2) der als ein wichtiges Standbein bei der Externalisierung der europäischen Aussengrenzen gilt. Die Schweiz beteiligt sich seit 2016 mit fünf Millionen Franken am milliardenschweren EU-Treuhandfonds. (3)
Die westliche Einflussnahme im Sudan ist ein Paradebeispiel geopolitisch und wirtschaftlich geleiteter Politik und ihrer schrecklichen Folgen für die Bevölkerung: Die obsessive Fokussierung ausländischer Mächte auf einen Übergangsprozess hat schlussendlich die Generäle gestärkt, die Position der Aktivist*innen geschwächt und so den Weg zum Krieg geebnet. Auch jetzt, mitten im Krieg, positionieren Friedensgespräche die Kriegsparteien als Hauptakteure über die Entscheidung der Zukunft des Sudans.
All dies geschieht scheinbar ungeachtet des Terrors, den die Militärs über das Land bringen. Alleine in den ersten 3 Monaten wurden über 5000 Menschen entführt, inhaftiert und gefoltert, darunter viele kritische Stimmen. (4) Berichte sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe erreichen die Öffentlichkeit von allen Landesteilen, in Darfur setzen die RSF ihre Verbrechen ungestraft fort und füllen Massengräber. (5) Einem aktuellen Bericht der Human Rights Watch zufolge wurden mindestens 26 Gemeinden systematisch von den RSF zerstört und hunderttausende Einwohner vertrieben. (6) Insgesamt wurden mehr als 2,4 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben und über 730.000 sind in Nachbarländer geflüchtet.
Eine nachhaltige Form von Frieden im Sudan kann nur mit den sudanesischen Revolutionär:innen und der Gesellschaft im Mittelpunkt erreicht werden.
Seit dem Ausbruch des Krieges haben die Widerstandskomitees aktiv zwei Hauptziele verfolgt: den Aufbau einer Anti-Kriegs-Koalition und die Einrichtung von sogenannten «emergency response rooms». Als die Diplomaten damit beschäftigt waren, sich selbst und ihre Familien zu evakuieren und während sie die Sudanes:innen dem blutigen Schicksal überliessen, waren es die Komitees, die die Sicherheitskorridore koordinierten, den Zugang zu Nahrungsmitteln und Wasser organisierten und improvisierte Spitäler einrichteten.
Doch ihre Solidarität hat Konsequenzen, die Revolutionär:innen sind massiver Repression ausgesetzt – von gewaltsamem Verschwindenlassen, Folter bis zu Tötungen durch die Streitkräfte.
Doch die Widerstandkomitees bleiben mit ihrem Aufruf «no to war» der Revolution treu und weigern sich, irgendeine Seite des Kriegs zu unterstützen, auch wenn es im Laufe der Zeit immer schwieriger wird, diesen Standpunkt zu verteidigen. Wir alle sind aufgefordert ihrem Ruf folgen, denn die Revolution muss das letzte Wort haben.
Hier unterstützen: https://gofund.me/78db2e3e
https://www.woz.ch/2149/sudan/die-machtstuetzen-des-milizenfuehrers
https://www.proasyl.de/news/khartoum-erklaerung-wie-europa-fluechtlinge-aus-afrika-abwehren-moechte/
https://www.woz.ch/2149/sudan/die-machtstuetzen-des-milizenfuehrers
https://www.dabangasudan.org/en/all-news/article/sudan-military-intelligence-continues-to-detain-critical-voices
https://www.dabangasudan.org/en/all-news/article/ethnic-cleansing-continues-in-west-darfur
https://www.hrw.org/news/2023/07/11/sudan-darfur-town-destroyed
#StopDublinCroatia: Ausschaffung von E. im Kanton Waadt
E. wurde letzte Woche nach einem Suizidversuch aus der Ausschaffungshaft heraus hospitalisiert. Als Dublin-Kroatien Fall konnte er die Vorstellung, zurück nach Kroatien und deren gewalttätigen Polizeipraktiken geschickt zu werden, nicht ertragen. 15 Tage nach seinem Suizidversuch stellt ihn Curabilis (psychiatrische Notaufnahme) wieder auf die Beine, um ihn in das Flugzeug zurück nach Kroatien setzen zu können. 4 Tage vor dem Ablauf seiner Dublin-Verfahren setzt der Kanton Waadt E., offensichtlich höchst vulnerable, in ein Flugzeug und schafft ihn aus.
E. kam in die Schweiz über die Fluchtroute über Kroatien. Bereits vielfach wurde die Gewalt der kroatischen Polizei von den Medien angeprangert: Schläge, Einsperrungen unter unmenschlichen Bedingungen und ohne Nahrung, von Hunden gejagt, massive Gewalt.
„Black go home“ waren und sind vielleicht immer noch die Begrüssungsworte in Kroatien für diejenigen, die Zuflucht suchen. Auch E. hörte sie und suchte, wie viele Andere, nach einem Ausweg. Er kannte die Dublin-Verordnung nicht. Er lernte sie hier kennen, als die Schweiz statt auf seinen Asylantrag einzutreten, ihn aufforderte, nach Kroatien zurückzukehren.
Die letzten Monaten lebte E. im EVAM-Zentrum in Crissier. In seinem Zimmer in ebendiesem Heim holten ihn sechs Polizisten am 1. November mitten in der Nacht ab. Grob und mit ohne Respekt haben 6 Polizist*innen als erstes den WG Mitbewohner von E. aus dem Bett geholt, bevor sie ihren Fehler bemerkten. Sie treten ein, machen Lärm, verbreiten Angst, und nehmen mal einen. Wenn es halt nicht der richtige ist, nimmt man dann halt den anderen. Was hier passiert, passierte nicht zum ersten Mal. Wollen wir solches Verhalten wirklich akzeptieren?
Widerstandslos folgte der in Handschellen gelegte E. den Polizist*innen und findet sich in einem Gefängnis in Genf wieder, auf die Abschiebung wartend. Bereits psychisch angeschlagen ertrug E. die Angst vor der Ausschaffung nicht und versuchte sich das Leben zu nehmen.
Er wurde zu Curabilis (psychiatrische Notaufnahme) gebracht. 15 Tage später um 3 Uhr morgens wurde er von Polizisten abgeholt, um ihn ins Gefängnis von Frambois zu bringen, von wo aus er nach Zürich und mit einem Sonderflug nach Zagreb fliegen sollte. 15 Tage nach seinem Selbstmordversuch stellte Curabilis ihn wieder auf die Beine, um ihn besser in das Flugzeug setzen zu können. Es gibt eine offensichtliche Komplizenschaft der Gefängnispsychiatrie bei dieser Abschiebung. Das Asylverfahren in der Schweiz eröffnen zu können, war E.s einzige Hoffnung, doch vier Tage bevor dem Ablauf seines Dublinverfahrens wurde er gezwungen, sich in das Flugzeug zu setzen.
Wir klagen die Behörden des Kanton Waadts an, E.‘s Leben durch die erste Verhaftung und die anschliessende Abschiebung nach Kroatien zweimal gefährdet zu haben. Wir wissen, wie sehr es im Zentrum von Zagreb an allem fehlt und vor allem an medizinischer Betreuung, die E. dringend braucht.
Es ist dramatisch, inakzeptabel und unentschuldbar, wie die Schweizer Behörden es sich erlauben, die Rechte derjenigen zu verletzen, die sich in der Sackgasse der Dublin-Verordnung befinden. Während der Nacht legen sie mithilfe gewalttätiger Polizeikräfte bereits traumatisierten Menschen Handschellen an, führen sie ab und deportieren sie schliesslich, ohne Rücksicht auf deren psychische und physische Gesundheit.
Wir fordern zum wiederholten Mal den Stopp der gewaltsamen Abschiebungen von Männern, Frauen und Kindern! Wir fordern, dass die Anwendung von Gewalt angeprangert und bestraft wird, um ein Zusammenleben zu ermöglichen, dass sie Menschenwürde respektiert!
Wo gabs Widerstand?
#FreeAhmedAzadÇağan
Vor dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Wabern bei Bern ist gegen die drohende Abschiebung von Ahmed Azad Çağan aus der Schweiz in die Türkei protestiert worden. Der kurdische Journalist wurde vor einer Woche in der Nähe von Basel festgenommen und sitzt mittlerweile in Abschiebehaft. Das, obwohl über sein Asylgesuch noch nicht abschliessend entschieden wurde.
„So wie die meisten Personen hier auch ist er geflüchtet, um sich der in der Türkei – gerade wenn es um Kurdinnen und Kurden geht – allgegenwärtigen staatlichen Tyrannei zu entziehen“, erklärte eine Sprecherin der neugegründeten Initiative Freiheit für Ahmed Azad Çağan.
Die Türkei gehört weltweit zu den repressivsten Staaten gegenüber Medienschaffenden. Nach Angaben des in Amed ansässigen Journalistenvereins Tigris-Euphrat (Dicle Fırat Gazeteciler Derneği, kurz: DFG) befinden sich derzeit mindestens 64 Medienschaffende in türkischen Gefängnissen. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von RSF rangiert die Türkei auf Platz 165 von 180. Besonders betroffen sind kurdische Journalist:innen, die nach der Antiterrorgesetzgebung verfolgt werden.
https://anfdeutsch.com/aktuelles/protest-gegen-geplante-abschiebung-von-ahmed-azad-Cagan-39798
Bleiberecht für Familie Hosseini
Familie Hosseini lebt seit drei Jahren in der Schweiz: Die Eltern, Abbas und Hava, arbeiteten bei der Caritas und die Kinder, Mohadeseh (17 Jahre), Abolfazl (16 Jahre) und Ehsan (6 Jahre) besuchten in Beromünster die Schule und den Kindergarten. Die Familie hat sich hier ein Leben aufgebaut. Nichtsdestotrotz will die Schweiz die Familie erneut nach Kroatien ausschaffen. Mit der Übergabe der Petition wird das Bleiberecht für Familie Hosseini gefordert.
Vor drei Jahren ist Familie Hosseini aus dem Iran via Türkei, Griechenland, Albanien, Bosnien und Kroatien bis in die Schweiz geflüchtet. An der kroatischen Grenze haben sie massive Gewalt erlebt: sie mussten sich nackt ausziehen, ihre Kleider wurden verbrannt. Die kroatische Grenzpolizei haben Abbas und Mohadeseh geschlagen und die Familie mit Hunden durch den Wald gejagt. Diese Gewalterfahrungen hinterliessen tiefe Spuren: Hava leidet unter starken Depressionen und auch den Kindern geht es psychisch schlecht.
Die Gewalterfahrungen nahmen auch in der Schweiz kein Ende: Ende August wurde Hava gemeinsam mit ihren zwei Söhnen mit einem grossen Polizeiaufgebot nach Kroatien ausgeschafft. Abbas blieb in der Schweiz, weil Mohadeseh zum Zeitpunkt der Ausschaffung nicht zu Hause war – die Familie wurde getrennt. In Kroatien ging es Hava und den beiden Kindern sehr schlecht: Doch im Asylzentrum Kutina in Zagreb erhielten sie keine medizinische Unterstützung.
Wie verschiedene NGOs, unter anderem Solidarite Sans Frontieres, dokumentiert haben, kann das kroatische Asylsystem die nötige medizinische und psychologische Unterstützung für geflüchtete Menschen nicht gewährleisten. Es ist daher zwingend notwendig, dass die Familie Hosseini in der Schweiz bleiben kann. Es kann nicht angehen, dass die Schweiz Menschen in einen Staat zurückschafft, von dem sie zuvor solch massive Gewalt erfahren haben.
766 Personen haben die Petition Bleiberecht für Familie Hosseini unterzeichnet. Mit der Petition fordern wir vom Regierungsrat des Kantons Luzern, seinen eigenen Handlungsspielraum zu nutzen und sich beim SEM für das Bleiberecht der Familie Hosseini einzusetzen.
Was steht an?
Orban not welcome – zäme gäge rechts!
Am 22. November kommt der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán nach Zürich. Er wurde vom rechten SVP-Politiker und »Weltwoche«-Chef Roger Köppel zu einer Rede im Bonzen-Hotel Dolder eingeladen. Diesen Hetzanlass kann von linker Seite nicht unbeantwortet bleiben.
https://barrikade.info/article/6206
25. November: Aktionstag gegen patriarchale Gewalt
Biel: 25.11.2023 | 11:00 | Bahnhofplatz
https://barrikade.info/event/2043
Basel: 25.11.2023 | 16:00 | Claraplatz
https://barrikade.info/event/2048
Zürich: 25.11.2023 | 19 Uhr | Kanzlei
Bern: 25.11.2023 | 10:00 Uhr | Bundesplatz
Lesens -/Hörens -/Sehenswert
Kinderbuchklassiker postkolonial lesen, oder: Warum Literatur(vermittlung) und Lektüre immer schon politisch sind
Die Diskussion um rassistische Sprache in Klassikern wird hitzig geführt, vor allem wenn es um Kinderbücher geht. Doch der Kulturbetrieb muss beweglicher werden und endlich die Perspektiven derjenigen wertschätzen, die von rassistischer Sprache diskriminiert und ausgeschlossen werden.
https://geschichtedergegenwart.ch/kinderbuchklassiker-postkolonial-lesen-oder-warum-literaturvermittlung-und-lektuere-immer-schon-politisch-sind/
Vier Protokolle über praktische Solidarität gegen nationale Regierungen, EU-Bestimmungen und das Sterben im Mittelmeer
https://www.akweb.de/bewegung/lampedusa-mittelmeer-flucht-vier-protokolle-ueber-praktische-solidaritaet/