Freispruch in Kenosha, Schweiz in Überwachungslaune, Druck in Belarus

Demonstration im kalifornischen Oakland gegen das Urteil in Kenosha.
Themen
  • Kenosha: Rassistischer Mörder von Joseph Rosenbaum und Anthony Huber freigesprochen
  • Stadt Zürich muss Direktzahlungen an Sans-Papiers einstellen
  • SEM lässt neu wieder Dublin-Abschiebungen nach Italien durchführen
  • Überwachungsstaat Schengenraum – die offizielle Schweiz macht mit
  • Schweden stoppt vorübergehend die Ausschaffungen nach Äthiopien
  • Griechische Regierung schliesst Häuser für ‚besonders schutzbedürftige‘ geflüchtete Menschen
  • Belarus: Wer steht unter Druck?
  • PR-Stunt gegen Stop-Soros-Gesetz
  • Free the Samos Two

Was ist neu?

Kenosha: Rassistischer Mörder von Joseph Rosenbaum und Anthony Huber freigesprochen

Vergangenes Jahr hat ein 17-Jähriger während einer Mobilisierung der Black-Lives-Matter-Bewegung zwei Männer erschossen und einen dritten verwundet. Diese Woche haben die Geschworenen im Bezirksgericht in Kenosha den mittlerweile 18-Jährigen R. freigesprochen.

“This is how the systems conspire to entrench #WhiteSupremacy” (z. Dt. „So verschwören sich die Systeme, um #WhiteSupremacy zu festigen“) ist in einem Twitterkommentar der BLM-Bewegung zu lesen. Die Eltern des einen Opfers, Anthony Huber, erklärten: „Das Urteil bedeutet, dass die Person, die unseren Sohn ermordet hat, nicht zur Verantwortung gezogen wird. Es sendet die inakzeptable Botschaft aus, dass bewaffnete Zivilisten in jeder Stadt auftauchen, zu Gewalt anstiften und dann die von ihnen geschaffene Gefahr nutzen können, um das Erschießen von Menschen auf der Straße zu rechtfertigen.“ In vielen Städten gab es Proteste gegen den Freispruch. Demonstrant*innen riefen die Namen von R.s Opfern, sowie Namen der Opfer von rassistischer Polizeigewalt.

Viele Rechte hingegen jubelten und gratulierten dem Freigesprochenen, einige republikanische Abgeordnete boten ihm Praktika an, der rechte Fernsehsender Fox News lud ihn zum Exklusivinterview. Der konservative Richter hatte während des Gerichtsprozesses von Anfang an ein Klima verbreitet, dass seine Haltung deutlich machte. Er verbot, dass die Toten im Gerichtssaal als Opfer bezeichnet werden durften, erlaubte hingegen R.s Verteidigung sie als Plünderer und Brandstifter zu bezeichnen. Desweiteren untersagte er der Staatsanwaltschaft, politische und gewaltverherrlichende Äusserungen R.s zur Sprache zu bringen oder Fotos zu zeigen, in denen er mit Rechtsextremen posiert hatte.

R. war aus dem Nachbarstaat Illinois schwer bewaffnet nach Kenosha, Wisconsin, gereist, nachdem eine örtliche Bürgerwehr per Facebook nach Verstärkung gesucht hatte. Sein Sturmgewehr durfte er in Wisconsin nicht einmal besitzen, doch die Waffengesetze zu Selbstverteidigung in Wisconsin erlauben tödliche Gewalt, wenn Personen „berechtigten Grund zur Annahme“ haben, ihr eigenes Leben sei gefährdet. Aber wie es Journalist Michael Harriott ausdrückt: „When white people find Black protesters scary, and white vigilantes heroic, where does that leave the legal concept of ‘reasonable belief’?“ (z. Dt. „Wenn Weiße Schwarze Demonstrant*innen furchteinflößend und weiße Selbstjustizler*innen heldenhaft finden, wie steht es dann um das Rechtskonzept des ‚vernünftigen Glaubens’?“)

Diese Voreingenommenheit im System wird an den Protesten in Kenosha sehr deutlich. Diese entbrannten, nachdem ein weisser Polizeibeamter sieben Schüsse auf den Rücken des 29-jährigen Schwarzen Jacob Blake abgegeben hatte. Er wurde schwer verletzt und ist seitdem gelähmt. Seine drei Kinder waren Zeug*innen der Tat. Noch im Krankenhaus wurde er mit Handschellen ans Bett gefesselt. Das Messer, das in Blakes Auto gefunden wurde, reichte aus, um dem weissen Schützen ‚berechtigten Grund zur Annahme‘ zu geben, sein Leben sei gefährdet. So wurde die Anklage gegen ihn im Januar 2021 von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Im Gegensatz dazu lief R. drei Tage nach den Schüssen auf Blake während der Proteste mit einer halbautomatischen Waffe an Polizeibeamt*innen derselben Polizeidienststelle vorbei und wurde nicht als Bedrohung eingestuft. Hieran zeigt sich, was Harriott weiter beschreibt: „vernünftig“ sei eigentlich ein subjektiver Begriff. Aber nur die Wahrnehmungen von Weißen würden zu einer Realität gemacht, an die sich alle anderen halten müssten.

https://taz.de/Prozess-um-die-toedlichen-Schuesse-von-Kenosha/!5816761/
https://www.theguardian.com/us-news/2021/nov/19/kyle-rittenhouse-conviction-america-white-privilege

 
Stadt Zürich muss Direktzahlungen an Sans-Papiers einstellen

In einem Pilotprojekt wollte die Stadt Zürich Menschen, die keinen Zugang zur Sozialhilfe besitzen, mit Direktzahlungen unterstützen. Nun muss sie das Projekt vorerst stoppen, da die FDP eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht hat.

Symbolbild: Plakat

Zürich-City-Card, Medizinische Grundversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung, Projekt «Wirtschaftliche Basishilfe»: In der Stadt Zürich wurden in den letzten Jahren von verschiedenen Seiten Anläufe unternommen, um das Leben von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus zu erleichtern. Während die Einführung der City-Card im Kompetenzgerangel von Ämtern, Gerichten und Behörden stecken geblieben ist, muss nun auch das Projekt «Wirtschaftliche Basishilfe» vorerst gestoppt werden. Der Stadtrat hatte im Mai dieses Jahres zwei Millionen Franken für die Pilotphase bewilligt. Mit dem Geld sollten Menschen unterstützt werden, die ansonsten keinen Zugang zur Sozialhilfe erhalten. Dies betrifft insbesondere Sans-Papiers und Sexarbeiter*innen. Aber auch viele Migrant*innen mit B- oder C-Ausweis verzichten freiwillig auf das Beantragen von Sozialhilfe, da Ihnen bei diesem Schritt die Ausweisung droht. Während der Corona-Krise hat sich die Armutssituation der betroffenen Personengruppen zusätzlich verschärft.

Nun muss der Stadtrat die unbürokratischen Direktzahlungen vorerst einstellen. Die FDP Zürich hat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht über die der Bezirksrat zu entscheiden hat. Für die FDP verstösst das Projekt gegen Bundesrecht, da Sans-Papiers keinen Anspruch auf reguläre Sozialhilfe besässen. Einmal mehr zeigt sich die Partei damit von ihrer rassistischen Seite. Der Vorwurf, die Stadt versuche «ein paralleles Sozialhilfesystem» aufzubauen, klingt aus ihrem liberalen Munde geradezu lächerlich. War die Zürcher FDP doch immer an vorderster Front, wenn es darum, ging das Zweiklassen-System in diesem Staat weiter zu festigen und die Schere zwischen Arm und Reich weiter aufzureissen. Mit der Einführung der Direktzahlungen ging der Stadtrat bewusst auf Konfrontation mit dem Migrationsrecht des Bunds. Und dieser Schritt war bitter nötig. Denn dieses und auch das Schweizer Sozialhilfesystem ist geprägt von institutionellem Rassismus.

Bislang wurden in der Pilotphase der «Wirtschaftlichen Basishilfe» 46 Gesuche gutgeheissen und 88’776 Franken ausbezahlt. Auch mit dem Pilotprojekt der medizinischen Grundversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung hatte die Stadt Zürich einen wichtigen Punkt angestossen. Dass der natürliche Reflex von SVP, FDP bis hin zu GLP-Politiker*innen jeweils lautet «Dafür können wir sicher kein Steuergeld» ausgeben, ist in einem der reichsten Länder der Welt natürlich blanker Hohn. Was es nun braucht ist der anhaltende Druck von unten, damit für alle Menschen in diesem Land ein lebenswertes Leben in Sicherheit möglich wird. Die oben erwähnten Projekte in Zürich waren und sind ein erster Schritt. Doch sie zeigen eben auch ganz klar auf, wie der Aufenthaltsstatus Menschen bewusst aus unserer Gesellschaft ausschliesst. Und diesen Umstand gilt es letztendlich zu beenden.

https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zuerich-macht-tests-fuer-sexuell-uebertragbare-krankheiten-gratis?id=12090965 (ab 05:49)
https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/bezirksrat-stadt-zuerich-muss-sans-papiers-pilotprojekt-stoppen-00169182/

Was geht ab beim Staat?

SEM lässt neu wieder Dublin-Abschiebungen nach Italien durchführen

Die Gefahr nach Italien ausgeschafft zu werden, hat für Asylsuchende in der Schweiz nochmals zugenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Referenzurteil entschieden, dass Familien mit Kleinkindern im Dublin-Verfahren wieder nach Italien ausgeschafft werden dürfen.

#STOPDUBLIN Logo

Das Bundesverwaltungsgericht stützt sein Urteil auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Italien. In seiner Begründung verzichtet das Gericht hingegen auf eine Analyse der tatsächlichen Unterbringungsumstände vor Ort und widerspricht mit seiner Einschätzung anderen europäischen Gerichten und den Empfehlungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Ende 2018 trat in Italien ein Gesetzesdekret über öffentliche Sicherheit und Einwanderung («Salvini-Dekret») in Kraft, welches weitreichende Auswirkungen auf die Unterbringung von Asylsuchenden in Italien hatte. Menschen, welche im Dublin-Verfahren nach Italien ausgeschafft wurden, gelangten in Erstaufnahmelager oder temporäre Lager, die oftmals überfüllt waren und selbst existenzielle Bedürfnisse wie genügend Nahrung, Schutz vor Kälte etc. nicht decken konnten. Zu den etwas besser betreuten Zweitaufnahmezentren erhielten Ausgeschaffte keinen Zugang.

Mit dem «Salvini-Dekret» verschlechterte sich die Situation in Italien so stark, dass sogar das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung verschärfte: Im Jahr 2019 kam es zum Schluss, dass Dublin-Rückführungen von Familien selbst bei einer Zusicherung auf eine familiengerechte Unterbringung der italienischen Behörden nicht länger legitimiert werden könnten. Zudem weitete das Gericht seine Rechtsprechung auf schwer kranke Asylsuchende aus. Ausschaffungen nach Italien waren für Familien und schwer kranke Menschen aus diesem Grund bis vor Kurzem nicht durchführbar. Im Dezember 2020 wurden die Bestimmungen des «Salvini-Dekrets» weitgehend rückgängig gemacht. Mit Blick auf die neue Gesetzeslage bewertet das Bundesverwaltungsgericht die von den italienischen Behörden am 4. November 2020 zugestellte individuelle Anerkennung der Familieneinheit und Zusicherung für eine familiengerechte Unterbringung als zulässig. Italien sei ein funktionierender Rechtsstaat, auf dessen Zusicherungen die Schweiz vertrauen könne. In seinem Urteil stützt sich das Bundesverwaltungsgericht ausschliesslich auf die formell geänderte Rechtslage in Italien. Hingegen verzichtet das Gericht darauf, die tatsächlichen Zustände im italienischen Lagersystem eingehend zu analysieren.

Die Situation für Asylsuchende in Italien ist aber nach wie vor äusserst prekär und selbst die SFH empfiehlt den Schweizer Behörden, von Ausschaffungen nach Italien abzusehen. Bereits im Januar 2020 publizierte die Organisation einen Bericht zu den Aufnahmebedingungen in Italien und bezeichnete die Zustände als miserabel. Die Situation in den Erstaufnahmelagern hätte sich seither nicht verbessert und die Unterstützung reiche nach wie vor nirgends hin. Mit der Corona-Pandemie habe sich die Situation zusätzlich verschärft.

Gemäss lokalen Hilfsorganisationen komme es häufig vor, dass ausgeschaffte Menschen aufgrund der mangelnden Plätze in den Lagern sich selbst überlassen würden. Eine geeignete Unterbringung für Familien und physisch oder psychisch kranke Personen bleibe Mangelware, die Betreuung sei marginal.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht, dass die Schweiz im Allgemeinen bei Ausschaffungen und Dublin-Ausschaffungen enorm rigoros vorgeht und alles in eine «glaubwürdige und effiziente Ausschaffungspolitik» setzt. Dafür nimmt sie gerne in Kauf, dass Menschen ohne Unterstützung auf der Strasse landen. Die Schweiz geht dabei so brutal und restriktiv vor, dass sich sogar verschiedenste UNO-Gremien (die ja sonst nicht gerade für eine progressive Asylpolitik einstehen) aufgrund drohender Menschenrechtsverletzungen immer wieder gezwungen sahen, vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissene Ausschaffungen in sogenannte «sichere Drittstaaten» oder Dublin-Staaten zu stoppen.

https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/migration-asyl/bvger-dublin-rueckfuehrungen-italien-zulaessig

Überwachungsstaat Schengenraum – die offizielle Schweiz macht mit

Weitgehend unbemerkt schliesst sich auch die Schweiz den auf EU-Ebene bestimmten Erweiterungen von Reise- und Informationsbestimmungen an. Diese schaffen gigantische Datenbanken mit personenbezogenen Informationen. Zugriff darauf haben 10’000 Beamt*innen. Ein neuer Überwachungsstaat entsteht.

„Ab 2022 werden die Daten von Drittstaatangehörigen elektronisch erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Dazu wird ein europaweites Informationssystem eingeführt (Entry/Exit-System, EES).“ Diese für die Inkraftsetzung der notwendigen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes auf den 1. Mai 2022 hat der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 beschlossen. Weitgehend unbemerkt winkte der Bundesrat diese Erneuerung durch. Was sich unaufgeregt liest, ist aber eine weiterer Schritt in den massiven Überwachungsbemühungen, die mit der EU-Migrationspolitik einhergehen. „Das EES trägt dazu bei, die Kontrollen an den Aussengrenzen weiter zu verstärken und erhöht damit die Sicherheit im Schengen-Raum. Mit der Automatisierung zahlreicher Prozesse durch den Einsatz moderner Technologien soll die Grenzkontrolle zudem effizienter gestaltet werden“, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates weiter. Dabei handelt es sich um eine weitere Hürde für alle Reisenden aus Nicht-EU-Ländern, die sich zukünftig bei jedem Überschreiten einer EU-Aussengrenze biometrisch registrieren müssen.

Wie das praktisch aussehen kann, wurde kürzlich in einem von Frontex durchgeführten Testlauf ausprobiert. Ein Artikel darüber auf Netzpolitik.org liest sich dystopisch: „Getestet wurde ein als „Totem“ bezeichneter Selbstbedienungskiosk, der das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke abnimmt und Reisedokumente ausliest. Wird diese Prozedur erfolgreich durchlaufen, öffnet sich automatisch eine Schleuse.“ Doch damit nicht genug: bei einem Test an einem Grenzübergang zu Rumänien wurde das Projekt SMILE auf Grenzgänger*innen losgelassen. SMILE steht für Smart Mobility at the European Land Borders. Netzpolitik.org schreibt darüber: „Über eine SMILE-App konnten die Reisenden Reisepassdaten, Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto importieren. Das SMILE-System glich die Daten dann mit nationalen und EU-Datenbanken zur Grenzkontrolle ab. Erfolgte der Übertritt mit dem Auto, konnte die Fahrerin sitzenbleiben und ihre Reisedokumente in ein Lesegerät einführen. Eine Kamera erfasste das Nummernschild des Fahrzeugs, eine weitere Kamera erledigte die Gesichtserkennung. Stimmen die Angaben mit den vorregistrierten Daten überein, öffnete sich die Grenze.“

Das EES steht in engem Zusammenhang mit der Schaffung des Europäischen Reiseinformations- und genehmigungssystems (ETIAS): eine gigantische Datenbank über die jede Einreise in die EU angemeldet werden muss, inklusive Angabe von Zeitpunkt und Zweck der Reise. ETIAS wird mit anderen Datenbanken abgeglichen, unter anderem mit dem EIS, dem Informationssystem der Europäischen Polizeibehörde Europol. Möglich macht das die 2019 verabschiedete Interoperabilitätsverordnung, die dem Zusammenführen der EU-Informationssysteme für Sicherheit, Migration und Grenzmanagement den Weg ebnete. Damit wird es möglich, dass die unterschiedlichen Systeme miteinander kommunizieren, wie es in auf der Seite der dafür verantwortlichen EU-Agentur eu-LISA steht. Damit können zukünftig alle EU-Informationssysteme mit einem Klick abgeglichen werden. Gespeichert wird alles am gleichen Ort. Durch die Reform findet ein Zusammenführen von praktisch allen vorhandenen und neu zu schaffenden Informationssysteme der Schengen-Staaten statt. Die Auswirkungen davon sind unheimlich: Personenbezogene Daten, inklusive biometrischer Erfassung, Fotos oder Tonaufnahmen, die für Geheimdienste, Polizeien, oder Strafverfolgungsbehörden sowie Grenz- und Asylbehörden relevant sind, werden zusammengführt und sind zukünftig «interoprabel» abrufbar. 10’000 Behördenmitarbeiter*innen können auf diese zugreifen. Behörden treffen zukünftig auf dieser Grundlage Entscheide über das Aufenthaltsrecht von Personen im Schengenraum – wohl aber auch noch viel mehr als das! Die unter dem Deckmantel der Interoperabilität stattfindenden Bemühungen schaffen eine Art Riesencloud mit personenbezogenen Daten, die der alleinigen Kontrolle der Exekutive unterliegt. In dieser werden bereits Kinder ab sechs Jahren erfasst. In der Schweiz wurden dafür verschiedene Gesetzesänderungen durchgeführt, unter anderem im AIG. Zu stören scheint dieser Überwachungswahnsinn im Schweizer Parlament auch die linken Parteien nicht: die Erweiterungen werden jeweils mit grosser Mehrheit durchgewunken, Widerstand dagegen gibt es kaum.

Was ist aufgefallen?

Schweden stoppt vorübergehend die Ausschaffungen nach Äthiopien
Aufgrund der gefährlichen Lage in Äthiopien setzt die schwedische Migrationsbehörde Abschiebungen von Tigrayaner*innen nach Äthiopien vorübergehend aus. Warum dies nur für Tygrayaner*innen gilt ist unverständlich. In Äthiopien ist die Lage im gesamten Land für alle Menschen unsicher. Das SEM hat bisher offiziell die Abschiebungen nach Äthiopien nicht gestoppt. Auch der Abschiebedeal mit dem Regime in Äthiopien wurde nicht aufgekündigt. Und diesen Schritt werden die Behörden nicht freiwillig unternehmen. Denn wenn es einen Abschiebestopp nach Äthiopien gäbe, dann könnten die Behörden ihre Zermürbungsstrategie gegen Menschen aus Ähtiopien nicht fortsetzen. In den vergangenen Jahren wurden Äthiopier*innen, die teilweise bereits jahrelang in der Schweiz lebten, die vorläufige Aufnahme entzogen. Es wurde behauptet, in Äthiopien sei die Lage stabil. Nichts stehe einer sicheren Rückkehr ins Land im Wege. Noch im Februar dieses Jahres organisierte die Schweiz einen Frontexflug und liess Menschen nach Äthiopien abschieben.

https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Protection-and-asylum-in-Sweden/Nyhetsarkiv/2021-11-17-Enforcement-halt-on-rejections-and-deportations-of-Tigrayan-people-to-Ethiopia.html?fbclid=IwAR1X-lTGmStQdq_rwPQUHniWTE9GvLg-GAyOOucEX4Dyas52alGqpahUVW4

Protest in Bern gegen Abschiebungen nach Äthiopien
Protest in Bern gegen Abschiebungen nach Äthiopien
Griechische Regierung schliesst Häuser für ‚besonders schutzbedürftige‘ geflüchtete Menschen

Geflüchtete Menschen, die in Griechenland in den staatlich finanzierten Häusern der Organisation Illaktida leben, mussten in den vergangenen Wochen vermehrt ihre Häuser verlassen, da die Verträge offenbar ausgelaufen sind oder bald auslaufen werden. Die Illaktida-Häuser wurden einst von UNHCR und UNICEF unterstützt. Vor einiger Zeit hat die griechische Regierung das Programm und seine Finanzierung übernommen.

Dies ist eine besorgniserregende Tendenz, denn die Menschen, die in diesen Häusern leben oder gelebt haben, gehören zu der „Kategorie“ der so genannten besonders schutzbedürftigen Menschen. Wir bestreiten nicht, dass es Menschen gibt, die aufgrund verschiedener Umstände besondere Unterstützung in bestimmten Lebenssituationen benötigen. Was jedoch kritisch hinterfragt werden muss, ist die Praxis der Kategorisierung auf der Grundlage staatlich definierter Parameter. Staatliche Institutionen besitzen somit nämlich die Deutungshoheit über diese Kategorien. Sie können entscheiden, wer dazu gehört und wer nicht und zu welchen Bedingungen. So werden Menschen anhand von Kategorisierungen weiter separiert, auf bestimmte Attribute reduziert und ihre ‚Verletzlichkeiten‘ gegeneinander ausgepielt. Zudem werden die Zustände im Asylsystem, vor denen die besonders schutzbedürftigen Menschen geschützt werden müssen, erst durch das (Nicht-)Handeln staatlicher Institutionen hervorgerufen.

Auch wenn die Kategorie als solche also zu kritisieren ist, muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass die als besonders schutzbedürftig eingestuften Menschen gerade deshalb in den Häusern leben, weil sie als solche anerkannt wurden und somit einen rechtskräftig anerkannten Asylstatus haben. Indem die griechische Regierung nun sogar Menschen, die einen gültigen Asylantrag stellen konnten, aus ihren Häusern vertreibt, beweist sie, dass sie ihre Abschreckungspolitik mit aller Härte fort- und durchsetzen wird, unabhängig von der Einbeziehung ihrer eigenen aufgestellten Parameter wie Asylstatus, Gefährdung oder Schutzbedürftigkeit. Des weiteren wurde bekannt, dass den Menschen, die am 22. November die Illaktida-Häuser verlassen müssen und denen nichts übrig bleibt, als in die grösseren Lager zurückzukehren, seit September kein Geld mehr ausbezahlt wurde.

https://de-de.facebook.com/NBKLesvos/


Belarus: Wer steht unter Druck?

Die Medien übernehmen die rassistische Kriegsrhetorik vieler europäischer Politiker*innen, wenn sie über die Situation in Belarus an der europäischen Aussengrenze berichten. Gemeinsam vermitteln sie den Eindruck, Europa stehe unter Druck, werde von Migrant*innen angegriffen. Nicht Europa, sondern die Migrant*innen, die nach Polen einreisen wollen, um in Europa Asyl zu beantragen, stehen unter Druck und werden angegriffen. An der polnischen Grenze und in Belarus schlägt ihnen ein neues Ausmass an (ausgelagerter) Grenzgewalt entgegen. Was ist neu daran?

Wasserwerfer gegen Migrant*innen an EU-Aussengrenze zu Belarus
Wasserwerfer gegen Migrant*innen an EU-Aussengrenze zu Belarus

Die Grenzgewalt auf der europäischen Seite der Aussengrenze in Polen hat sich nochmals verschärft. Um zu verhindern, dass Migrant*innen einreisen und in der EU ein Asylgesuch stellen, wurde das polnische Grenzgebiet in ein Militärgebiet umgewandelt, in dem andere gesetzliche Bestimmungen gelten. In dem Gebiet setzte die Grenzpolizei massive Gewalt ein. Am 16. November griff sie Migrant*innen mit Tränengas und Wasserwerfer an. Trotz Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird in diesem Gebiet bisher medizinische und humanitäre Hilfe verweigert, Medien können ihre Pressefreiheit nicht uneingeschränkt ausüben und es werden ohne Scheu menschenrechtswidrige Pushbacks durchgeführt. Migrant*innen werden gruppenweise, gewaltvoll, ohne rechtliches Gehör und Asylverfahren nach Belarus abgeschoben. Schliesslich gibt es immer mehr staatliche Repression gegen einheimische Personen, die sich mit den Migrant*innen solidarisieren, statt sie zu jagen.

Wenn die EU es nicht begrüssen würde, was sich in Polen abspielt, dann würde längst für ein Ende der rechtswidrigen Push-backs und für die unbedingte Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts gesorgt. Es gäbe bereits eine internationale Untersuchung der Todesfälle an der polnisch-belarussischen Grenze und es würden unabhängige Menschenrechtsbeobachter*innen entsandt. Um den Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu sichern, könnte zudem ein Vertragsverletzungsverfahrens wegen Missachtung der Menschenrechte gegen Polen eingeleitet werden. Statt dies zu tun, sorgen die EU-Behörden gezielt und mit viel Aufwand dafür, dass Migrant*innen auch ausserhalb der EU eingeschränkt werden.

Erstens könnte das Leiden der in Belarus gestrandeten Migrant*innen verhindert werden, welche ohne Nahrung und Trinkwasser in der eisigen Kälte im Grenzgebiet zu Polen gefangen sind. Grundsätzlich hätte es gereicht die Grenzen zu öffenen, um den Tod von mindestens elf Personen, darunter ein einjähriges Kind, zu verhindern. Zweitens sorgen EU-Politiker*innen mit Sanktionen dafür, die Bewegungsfreiheit von Migrant*innen in Belarus einzuschränken. Die Sanktionen richten sich auch gegen Fluggesellschaften und Reisebüros, die ausserhalb der EU legal Migrant*innen transportieren. Für Migrant*innen ist es mittlerweile nicht mehr möglich von der Türkei nach Belarus zu reisen. Dass diese Sanktionen das Business der Schlepper*innen fördert, interessiert die EU in diesem Fall nicht. Drittens veranlassten die euopäischen Behörden, dass Frontex am 18. November 374 Migrant*innen ohne Asylverfahren direkt von Belarus aus per Sonderflug in den Irak abschoben.

Wenn das Repressionsmodell, das derzeit in Polen und Belarus eingeübt wird, Schule macht, wird es nicht lange dauern, bis es sich auch an anderen Grenzabschnitten häufen und normalisieren wird. Gut möglich, dass sich die hauseigene und die ausgelagerte Grenzgewalt der EU-Behörden nächstes Mal an der bosnisch-kroatischen oder der türkisch-griechischen entladen wird.

https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/belarus-fluggesellschaften-kooperieren-mit-der-eu?partId=12089690#autoplay
https://www.reuters.com/world/europe/stranded-migrants-try-again-breach-polish-border-more-troops-deployed-2021-11-10/

https://kstp.com/politics/nationalists-march-in-poland-amid-border-crisis-with-belarus/6298013/

https://www.forbes.com/sites/jillgoldenziel/2021/11/10/belarus-is-weaponizing-migrants-using-putins-playbook-europe-must-legally-fight-back/?sh=1daba04d1e2a

https://www.infomigrants.net/fr/post/36439/polognebielorussie–un-enfant-de-14-ans-meurt-de-froid-selon-un-media-polonais-minsk-dement

https://www.theguardian.com/world/2021/nov/09/poland-warns-of-armed-attempts-on-its-border-as-germany-urges-eu-to-act

Was war eher gut?

 
PR-Stunt gegen Stop-Soros-Gesetz

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) urteilte, dass das ungarische “Stop-Soros-Gesetz” EU-rechtswidrig ist. Das Gesetz kriminalisiert die Hilfe bei sogenannten “unzulässigen Asylanträgen”.

Eingangsschild zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

Unzulässig sind Orban und seiner nationalkonservativen Regierung zur Folge all solche Anträge, die von Menschen gestellt werden, die nicht unmittelbar aus einem Gebiet einreisen, in dem sie politisch verfolgt werden oder wo Krieg herrscht. Das betrifft mithin auch Menschen, die z.B. eine der Balkanrouten in die EU genommen haben und daher durch “sichere Drittstaaten” nach Ungarn gelangen. Berücksichtigt man die Tatsache, dass weder die EU noch Ungarn für sichere, direkte Fluchtwege aus Krisengebieten sorgen, trifft diese Beschreibung im Grunde auf alle nach Europa gelangten Schutzsuchenden zu. Gemäss des besagten Gesetzes ist de facto also jeder Asylantrag der in Ungarn gestellt wird unzulässig. In den vergangenen Jahren hat die EU-Kommission Ungarn mehrfach wegen unzulässigen Asylgesetzen vor dem EuGH verklagt. Zum Beispiel entschieden die Richter*innen in Luxemburg letztes Jahr, dass die ungarische Regel, wonach ein Asylantrag immer als unzulässig zurückgewiesen werden muss, wenn der/die Antragsteller*in über einen “sicheren Drittstaat” einreist, EU-rechtswidrig ist.

Ungarn ignoriert die Urteile aus Luxemburg weitgehend und hält an der nationalen Gesetzgebung fest, beziehungsweise setzt die Urteile des EuGH nicht um. Aufgrund von inländischen Rechtsstaatlichkeitsdefinziten bleibt dies auf nationaler Ebene rechtlich und politisch konsequenzenlos. Es ist fraglich, ob das neue Urteil zu einer Änderung der nationalen Rechtslage führt und die solidarische Arbeit der Zivilbevölkerung tatsächlich nicht weiter kriminalisiert wird. Das nun vom EuGH als rechtswidrig eingestufte “Stop-Somos-Gesetz” greift soweit, dass selbst die Verbreitung von Informationsmaterialien zum Asylprozess als Hilfe zum verbotenen Asylantrag eingestuft und damit illegalisiert wird. Somit wird die Arbeit zahlreicher Organisationen verboten und der Alltag der Schutzsuchenden mittelbar erschwert.

Ungarn hat den aktuellen Prozess verloren, die EU-Kommission gewonnen. Schön ist, dass sich das EU-Organ mit dieser Klage für die Grund- und Menschenrechte einsetzt und verhindern will, dass das Asylrecht von Ungarn ausgehöhlt wird. Wenn der EU jedoch an einem sicheren Zugang zum europäischen Asylsystem für Schutzsuchende gelegen wäre, wie sie mit dieser Klage suggeriert, so bleibt fraglich, warum sie auf der anderen Seite mit ihrer menschenverachtenden Abschottungspolitik, der Finanzierung von militarisiertem Grenzschutz und Grenzgewalt dafür sorgt, dass tausenden Menschen dieses Grundrecht verweht bleibt. Vielmehr als ein ernsthafter Versuch die Menschenrechte zu achten, muss die Klage der Kommission als PR-Stunt eingestuft werden, der das menschliche Gesicht der Union nach außen hin wahren soll. An den EU-Außengrenzen offenbart sie gleichzeitig ihr brutales, menschenverachtendes, rassistisches Gesicht.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-11/ungarns-gesetz-gegen-fluechtlingshelfer-verstoesst-gegen-eu-recht
https://taz.de/EuGH-urteilt-gegen-Ungarn/!5812356/

https://www.sueddeutsche.de/politik/ungarn-stop-soros-gesetz-eugh-urteil-1.5465440

Was nun?

Free the Samos Two
In diesem Moment warten zwei Männer auf einen besonders grausamen Prozess, der im Kontext von Flucht und Migration und ihrer Kriminalisierung beispiellos ist. Sie haben die tödliche Reise über das Mittelmeer angetreten haben, um sowohl Sicherheit für sich und ihre Familien zu erlangen, als auch ihr Recht auf Asyl wahrzunehmen. Nun werden sie nun auf perverseste Weise verfolgt und instrumentalisiert.
 

Ein Mensch hat auf der Überfahrt seinen Sohn verloren, er starb im Wrack des Schiffes. Sein Vater wird nun angeklagt, weil er angeblich das Leben seines Sohnes gefährdet hat, indem er versuchte, ihn in Sicherheit zu bringen. Ihm drohen zehn Jahre Gefängnis. In der Anklageschrift wird jegliche Verantwortung demjenigen zugeschrieben, der zur Überfahrt gezwungen wurde. Hier wird einmal mehr deutlich, wie wirksam Täter-Opfer-Umkehr ist. Diese Strategie der Instrumentalisierung von Menschen auf der Flucht soll von den eigentlichen Täter*innen ablenken, die den Tod unzähliger Menschen zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn nicht sogar fördern. Sowohl die Menschen, die dieses Narrativ konstruieren und verbreiten, als auch die rassistischen Strukturen, die es hervorbringen, müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Mit dem Gerichtsprozess wird auch ein Exempel statuiert. Die Aussage dahinter ist deutlich: Selbst wenn Menschen auf der Flucht auf Samos oder anderen griechischen Inseln ankommen, werden sie Kriminalisierung und Verfolgung erfahren.

Der zweite Angeklagte ist Hassan. Er war gezwungen, dasBoot zu steuern. Er ist nun wegen Menschenschmuggels angeklagt und muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Hassan erklärt, wie es dazu kam, dass er am Steuer des Bootes saß. Er sagt, dass der Schmuggler das Boot etwa zehn Minuten lang selbst steuerte und dann das Steuer gewaltsam an Hassan übergab, der neben dem Schmuggler saß. Zu diesem Zeitpunkt trug Hassan noch seine Mutter, die nicht mehr laufen konnte. Einer der Schmuggler half dann, die Mutter ins Boot zu tragen und startete den Motor. Die Menschen, die gezwungen sind, das Steuer zu übernehmen, haben keine andere Wahl, da kein Schmuggler jemals die komplette Überfahrt machen würde. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt. Auch die Erfahrungsberichte über das beschriebene Vorgehen ähneln sich immer wieder. Hassan erzählte weiter, dass er das Boot nicht mehr kontrollieren konnte, als sie sich dem felsigen Ufer näherten. Sie kollidierten mit einem Felsen und das Boot zerbrach, so dass die Menschen aus dem Boot ins Wasser fielen. Als die Küstenwache vor Ort eintraf, versuchten die Menschen im Wasser mit allen Mitteln, auf sich aufmerksam zu machen, sagt der Vater des ertrunkenen Kindes. Es war mitten in der Nacht, und die Küstenwache war bereits seit etwa zwei Stunden vor Ort. Anstatt die Menschen vor dem Ertrinken zu retten, richteten sie nur ihre Taschenlampen auf die Menschen. Keiner von der so genannten Küstenwache hat irgendjemandem geholfen. Keiner.

Die Menschen, die hier angeklagt sind, werden nicht angeklagt, weil sie das Gesetz gebrochen haben, sondern weil sie Flüchtlinge sind. Beziehungsweise weil sie zu Menschen gemacht werden, die fliehen müssen. Die Menschen, die hier kriminalisiert werden, werden nicht kriminalisiert, weil sie für das, was passiert ist, verantwortlich sind, sondern weil diejenigen, die tatsächlich verantwortlich sind, ihr Handeln und Nichthandeln mit einem System legitimieren können, das seine Wurzeln in einer rassistischen Struktur hat. Der sechsjährige Junge ist nicht gestorben, weil sein Vater ihn dem Risiko ausgesetzt hat oder weil derjenige, der das Boot steuern musste, dazu nicht in der Lage war. Sondern weil die Verantwortlichen entscheiden, welches Leben schützenswert ist und welches nicht.

Unterzeichne die Petition jetzt: https://freethesamostwo.com

https://chng.it/SkRSLnsQ6slogo von Free the Samos two

Was steht an?

 
Demo in Zürich: Stop Racial Profiling, Stop Police Brutality.
 
27. November, 14 Uhr, Helvetiaplatz
Am 30. August 2021 wurde am Bahnhof von Morges (VD) unser Bruder, Sohn, Cousin, unser geliebter Freund Nzoy durch drei Schüsse aus einer Polizeiwaffe aus dem Leben gerissen. Dieser Todesfall ist ein weiterer in einer ganzen Reihe von Morden aufgrund von menschenverachtender, rassistischer Polizeigewalt.
 
Hier der Aufruf für die Demonstration: https://barrikade.info/article/4851
 
Internationaler Tag gegen Gewalt an FLINTA
 

Tagtäglich sind FLINTA-Personen patriarchaler Gewalt ausgesetzt: eine unerwünschte Berührung, verbale Belästigung bis hin zu Vergewaltigung und Femizid. Jeder zweiten FLINTA-Person in der Schweiz wird sexualisierte Gewalt angetan. Alle zwei Wochen wird eine FLINTA-Person von einem männlichen Familienangehörigen oder (Ex-)Partner ermordet. Diese Gewalt hat System: Das Patriarchat richtet, unterdrückt, tötet.

Am 25. November, dem internationalen Tage gegen Gewalt an FLINTA-Personen, nehmen sich in verschiedenen Städten FLINTAs die Strasse:

  • Luzern, 25.11 um 18h, Schwanenplatz
  • Basel, 25.11 um 18h, Theaterplatz
  • Zürich, 25.11 um 19:30h, Ni una menos Platz
  • Bern, 26.11 um 19h, Bubenberplatz
  • Fribourg, 25.11 von 17h-21h, Place Pythonne
  • Genf, 25.11 um 17:30h, devant la Tour de l’Île à Bel-Air

28. November: Unterschriften Sammeln gegen Frontex

Am 28. November werden überall in der Schweiz Unterschriften gegen Frontex gesammelt. Organisiert euch, geht auf die Strasse und sammelt mit. Oder schliesst euch bestehenden Sammler*innengruppe an, zum Beispiel hier:

Möchtest du in deiner Stadt für das Referendum Unterschriften sammeln?
– In BASEL kannst du mit folgendem Link dem Sammler:innen-Chat beitreten: https://t.me/joinchat/3KOUDoDbpBw4NzA0
– In BERN kannst du mit folgendem Link dem Sammler:innen-Chat beitreten: https://signal.group/#CjQKICBFdXLw0pdSd9CalbnXT-LcB4138Dce9OpNvfexGSCgEhCbOp1ivhGucAAE1z83eb9a
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Lesens -/Hörens -/Sehenswert

polyphon: Das Problem an Frontex
In der Schweiz werden Unterschriften gesammelt für ein Referendum gegen die Europäische Grenzagentur Frontex. Im Oktober 2021 hat das Schweizer Parlament entschieden, die Europäische Grenzschutzagentur Frontex mit 61 Millionen Franken jährlich zu stärken. Hinter dem Begriff “Grenzschutz” stehen gewaltvolle Operationen mit bewaffneten Grenzpolizist*innen, Drohneneinsätzen, Datenerfassung und -systemen zur Überwachung an den Aussengrenzen von Europa.
https://rabe.ch/2021/11/17/polyphon-das-problem-an-frontex/
 
Bührle-Komplex II: Der Zollbetrüger
Die Bührle-Stiftung droht mit dem Abzug ihrer Bilder aus dem eben eröffneten Erweiterungsbau des Zürcher Kunsthauses. Das passt zum Staatsverständnis von Emil Georg Bührle, wie ein neuer Aktenfund im Bührle-Archiv zeigt.
https://www.woz.ch/2146/buehrle-komplex-ii/der-zollbetrueger
 
Geflüchtete als «Gefahr»: Wenn Medien eine anonyme Masse statt Menschen zeigen
Die aktuelle «Flüchtlingskrise» an der polnisch-belarussischen Grenze zeigt, wie die mediale Berichterstattung zu Flucht und Migration die Geflüchteten entmenschlicht. Das geschieht auch deshalb, weil kaum jemand von vor Ort berichtet und Redaktionen auf Propaganda der Behörden zurückgreifen.