Repressives Ausschaffungsgesetz in Deutschland, rassistische Zustände in Bundesasylcamps, tödlicher Alltag in Griechenland

Was ist neu?

Ägäis Update: Statistik der Schande

Normalerweise versuchen während des Winters weniger Menschen, die Ägäis mit Schlauchbooten zu überqueren. Diesen Winter ist das anders: In der gesamten zweiten Januarwoche haben 1294 Personen versucht, von der Türkei nach Griechenland zu flüchten. Proportional zu den ansteigenden Fluchtversuchen vermehren sich die Fälle von Push- und Driftbacks.

Am letzten Sonntag und Montag kamen drei Gruppen mit insgesamt 101 Personen auf Lesbos an. Zwei Gruppen mit insgesamt 69 Personen kamen auf Chios an und eine Gruppe von 32 Menschen kam auf Kos an. Außerdem kam am Sonntagmorgen eine weitere Gruppe von 24 Personen, darunter 11 Kinder und 13 Erwachsene, östlich von Lapsarna auf Lesbos an. Zwei Tage später kam ein zweites Boot im selben Gebiet an, diesmal westlich von Lapsarna. Und die «Liste» geht weiter und weiter.

Während 7 Tagen haben 40 Boote mit insgesamt 1294 Personen – darunter schwangere Frauen und unzählige Kinder – versucht, die griechischen Inseln zu erreichen. 19 Boote haben die Etappe fürs Erste geschafft. Offiziell wurden 581 Personen auf den griechischen Inseln registriert. Fast täglich wagen weitere Menschen den tödlichen Weg aus der Türkei nach Griechenland. Dies in der Hoffnung, ein sichereres Leben für sich und ihre Kinder zu finden. Ungefähr die Hälfte der Personen, welche vor Krieg, Armut und Verfolgung fliehen, werden von der sog. griechischen Küstenwache daran gehindert.

Vergangene Woche (8. bis 14.1.2024) wurden zwar keine «Rettungsinseln» gefunden, was zumindest ansatzweise als Verbesserung gegenüber den 16 «Rettungsinseln» der letzten Woche verstanden werden kann. Unter diesen befand sich beispielsweise eine Gruppe von sich auf der Flucht befindenden Palästinenser*innen, welche am 5. Januar südlich von Lesbos in den Gewässern des türkischen Hoheitsgebiets in einer solchen «Rettungsinsel» aufgefunden wurde. 12 Tage später, am 17. Januar, wird wieder ein Boot mit 16 Palästinenser*innen gestoppt, diesmal vor der griechischen Insel Chios. Das Prozedere ist jedes Mal dasselbe: Die Menschen werden von vermummten Personen der sog. griechischen Küstenwache aufgegriffen, der Motor wird entfernt oder untauglich gemacht und die Personen werden gewaltsam und illegal in Richtung türkische Hoheitsgewässer zurückgeschleppt, um sie dort hilflos treibend zurückzulassen. Da die untauglich gemachten Boote von der Strömung weg von griechischen Hoheitsgewässern getrieben werden, nennt sich diese Praxis auch «Drift-Back». 

Dass diese schutzbedürftigen Menschen zu Tausenden in Gaza von Israel und seinen Verbündeten massakriert werden, scheint die griechischen Behörden nicht im Geringsten zu interessieren. Menschen, welche offensichtlich vor Krieg fliehen und daher ohne jeglichen Zweifel Anrecht auf Asyl haben, werden im Namen des europäischen «Grenzschutzes», der «europäischen Werte» und der «europäischen Lebensnorm» ihrem von Europa (mit-)produzierten Schicksal überlassen.

Am 19. Januar, kurz vor Mitternacht, werden die türkischen Rettungsdienste über ein in Seenot geratenes Boot in türkischen Gewässern vor Datça, unweit der griechischen Insel Simi, informiert. 28 Personen werden zunächst von einem Schlauchboot aufgenommen, während 10 Personen, die ins Meer gestürzt waren, gefunden und gerettet wurden. Für vier Menschen kommt jede Hilfe zu spät – sie können nur noch tot geborgen werden.

Und auch wenn Menschen ankommen, bedeutet dies bei weitem nicht, dass sie in Sicherheit sind. Sowohl die Verfolgung als auch die Entrechtung geht kontinuierlich weiter. Die Praxis, dass sich Menschen bei ihrer Ankunft in den umliegenden Wäldern verstecken, resultiert daraus, dass Menschen, obwohl sie sich auf dem griechischen Festland befinden – sie also laut der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte theoretisch einen Asylantrag stellen könnten – systematisch Opfer von illegalen Pushbacks werden. Der Tatbestand der illegalen Abschiebung durch EU-Funktionär:innen unterscheidet sich lediglich durch den Umstand, dass die Personen nicht auf dem Wasser, sondern auf dem Land abgefangen werden. Auch sie werden von maskierten Personen entdeckt und unter Gewaltanwendung auf die für die widerwärtige europäische Abschottungspraxis längst zum Symbol gewordenen «Rettungsinseln» aufs Meer geschleppt. Ob auf dem Wasser, oder an Land: Das Archiv der Tragödie beinhaltet unzähliges Beweismaterial. Fotos und Videos welche Menschen zeigen, die in ihrer unsäglichen Angst vor einer Abschiebung betonen, was ihnen niemand zu glauben scheint: Dass sie Menschen sind.  

Europäische Steuergelder werden verwendet, um Menschen auf der Flucht, unter denen sich jetzt wieder vermehrt auch palästinensische Geflüchtete befinden, in der Ägäis zurückzudrängen. Zuerst fliehen die Menschen vor israelischen Bomben im Gazastreifen, dann werden sie von den griechischen Behörden – unterstützt und finanziert von der EU-Kommission und Frontex – gefangen genommen und illegal abgeschoben. Griechenland unterstützte die UN-Resolution über den Waffenstillstand im Gazastreifen und verletzt dann die grundlegenden Menschenrechte der Menschen im Gazastreifen – dies ist die (europäische) Realität, mit welcher wir es 2024, 56 Jahre nach der Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu tun haben.

Dass die griechischen Behörden alles in ihrer Macht Stehende tun, um jeden, dem es gelingt in griechische Hoheitsgewässer zu gelangen, illegal abzuschieben, ist nicht neu, sondern wird ohne die leiseste Rücksicht auf Menschenleben, internationale Gesetze, Vorschriften und grundlegende Menschenrechte seit Jahren praktiziert. Die Einhaltung der Menschenrechtsnorm ist zu einer Farce verkommen. Die Bezeichnung «alarmierend» liegt dabei weit unter den realen Bedingungen, welchen Geflüchtete of Color aufgrund des strukturellen Rassismus, auf welchem das europäische Grenzregime gedeiht, tagtäglich ausgesetzt sind: Pushbacks und illegale Zurückweisungen, die «Zusammenarbeit» mit Drittsaaten, Überfüllung und miserabelste Zustände in den Lager-Gefängnissen, massive Einschränkungen des Zugangs zum Asylverfahren, physische und psychische Folter und verschiedenste Formen der Ausbeutung. Wenn wir es heutzutage mit einer Menschenrechtsnorm zu tun haben, dann mit dieser.

Get angry, get organized! Und unterstützt «Agean Boat Report» bei ihrer essentiell wichtigen Arbeit.

https://aegeanboatreport.com/

Menschenrechtsnorm unter griechischer Flagge – Von maskierten Personen durchgeführte Pushbacks in der Ägäis

Neues aus dem Mittelmeer

Tote bei der Überfahrt im Ärmelkanal. Matteo Salvini vor Gericht. Albanisch-italienisches Abkommen vor Gericht. Bombenanschlag auf die Menschenrechtsorganisation KISA.

Neues aus der Seerettung

Bei einer versuchten Überfahrt im Ärmelkanal sind fünf Menschen gestorben und zwei weitere verletzt worden. Sie wurden allesamt aus dem Meer geborgen oder am Strand gefunden. 32 Menschen konnten gerettet werden. Das Boot schien in der Nacht in Schwierigkeiten geraten zu sein, bei der Suche war ein Hubschrauber sowie Rettungsschiffe der französischen Marine beteiligt. Die Temperatur des Meereswasser beträgt zurzeit nur ca. 9°C, was das Risiko für die Überfahrt erhöht. Auch der Schiffverkehr gefährdet die Menschen, welche den Ärmelkanal in Schlauchbooten zu überqueren versuchen.

Im Mittelmeer wird seit Freitagabend (12.01) ein Holzboot mit 34-46 Menschen an Bord vermisst. Das Boot war von Libyen auf dem Weg nach Europa, Lampedusa. Neben der Küstenwache waren auch Handelsschiffe in der Region an der Suche beteiligt. Das Schiff wurde nicht aufgefunden. 

Am 15. Januar wurden 37 überlebenden von dem Rettungsschiff Geo Barents an Land gebracht. Am 17. Januar konnte Open Arms 57 Menschen aus dem Meer retten, am selben Tag rettete SOS Humanity 126 Menschen in Seenot aus einem seeuntüchtigen Holzboot in internationalen Gewässern. 

Gericht

Matteo Salvini, Vorsitzender der rechtsextremen italienischen Lega und ehemaliger Innenminister, musste sich am 12. Januar vor Gericht wegen Entführung und Verweigerung der Ausschiffung von 147 Migrant:innen verantworten. Diese wurden im August 2019 von der NGO Open Arms gerettet. Laut Salvini waren es «Massnahmen im Interesse der nationalen Sicherheit». Ob Salvini für die Folgen seiner Handlungen einstehen muss, bleibt ungewiss. 

Der Fall von Reggio Calabria bekam eine 90-tägige Fristverlängerung. Reggio Calabria steht vor Gericht, da er die Begründung seiner Entscheidung, die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters Mimmo Lucano aufzuheben, veröffentlicht hat. Lucano ist für die Aufnahme von geflüchteten und migrierten Menschen bekannt, sowie für seine Integrationsbemühungen.  

Albanisch-italienisches Abkommen

Ein albanisches Gericht wird in Kürze darüber entscheiden, ob das Abkommen zwischen Albanien und Italien, das die Nutzung albanischen Territoriums für Migrationszentren erlaubt, verfassungswidrig ist. Die italienische Premierministerin Giorgia Meloni verteidigt das Abkommen als notwendige Massnahme zur Reduzierung der Migrationszahlen über das Mittelmeer nach Italien. Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, warnt hingegen vor den Gefahren des Abkommens, da es die Verantwortung für Migration über Grenzen hinweg verschieben könnte und einen Dominoeffekt auslösen könnte, der das internationale Schutzsystem gefährdet. Andere kritisieren das Abkommen als möglichen Wendepunkt in der Migrationskrise und als Höhepunkt einer repressiven Politik der Europäischen Union.

Bombenanschlag auf die Menschenrechtsorganisation KISA

Am 05. Januar wurde auf die in Nikosa ansässige Menschenrechtsorganisation KISA ein Bombenanschlag verübt. Computer, Fotokopierer, Archive und Fenster des Büros seine völlig zerstört, die Täter:innen konnten noch nicht identifiziert werden. Die Organisation ist durch ihre Menschenrechtsarbeit seit längerem Ziel von Verleugnungskampagnen, Einschüchterungen und Angriffe durch rechtsextreme und migrationsfeindliche Gruppierungen. KISA macht ebenfalls den Staat für den Angriff verantwortlich, da die Behörden alle administrativen und polizeilichen Massnahmen, die ihnen zur Verfügung standen, einsetzten, um die Bedingungen für den Angriff zu schaffen und KISA zum Schweigen zu bringen.

https://www.watson.ch/international/italien/698672614-italienische-kuestenwache-boot-mit-etwa-40-fluechtlingen-vermisst ​​​​​​​
https://www.nau.ch/news/europa/vier-menschen-sterben-bei-versuchter-uberfahrt-im-armelkanal-66686490
https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-01/flucht-aermelkanal-boot-fuenf-menschen-tot

Was geht ab beim Staat?

Deutschland: «Rückführungsverbesserungsgesetz» beschlossen 

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dem sog. «Rückführungsverbesserungsgesetz» zugestimmt. Das Gesetz umfasst 40 Massnahmen, die Ausschaffungen erleichtern und «effizienter machen» sollen. 

Neu soll die Polizei mehr Befugnisse erhalten und beispielsweise die gesamten Räumlichkeiten durchsuchen können. Bisher war es den Beamt:innen nur erlaubt, das Zimmer der Gesuchten zu betreten. Von einer Ausschaffung bedrohte Menschen konnten sich in anderen Räumen verstecken und dadurch einer Festnahme entgehen. Neu dürfen die Polizist:innen Betroffene auch nachts abholen um sie auszuschaffen – eine Praxis, die in der Schweiz längstens erlaubt ist. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die im «Rückführungsverbesserungsgesetz» beschlossenen Massnahmen, in der Schweiz grösstenteils bereits Realität ist. 

So müssen auch in Deutschland Ausschaffungen nicht mehr vorangekündigt werden und die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Die Repression gegen Geflüchtete wird so insgesamt stärker, sich einer Ausschaffung zu entziehen schwieriger. 

Diese Entwicklung zeigt: Die Brutalität des europäischen Migrationsregime nimmt nicht nur an den europäischen Aussengrenzen weiter zu, sondern auch um Innern Europas wird mit verstärkter Brutalität gegen geflüchtete Menschen vorgegangen.  

https://www.nzz.ch/international/deutscher-bundestag-beschliesst-gesetz-zur-erleichterten-ausschaffung-von-asylbewerbern-ld.1775010
https://fragdenstaat.de/blog/2024/01/16/abschieben-im-grossen-stil/

Was ist aufgefallen?

NKVF beschreibt unzumutbar rassistische Zustände in Bundesasylcamps

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat im vergangenen Jahr mehrmals die Bundesasylcamps besucht. Dabei kritisiert die NKVF immer nur das absolute Minimum. Wie es ihr Name sagt, interessiert sich die NKVF nur für Probleme, die im den Bereich Folter angesiedelt sind. Zudem wird sie von Behörden für Behörden eingesetzt, um nebst der Kritik von Betroffenen und Kritischen immer auch eine staatliche Stimme erklingen zu lassen, die von der Dominanzgesellschaft als «neutral» gelesen werden kann. Nichtsdestotrotz eine Zusammenfassung der Kritik der NKVF an den Bundesasylcamps: 

Ungleichbehandlung von UMA: Das SEM führte eine illegale Unterscheidung zwischen sogenannten unselbstständigen und abhängigen Minderjährigen ein und behandelt diese unterschiedlich. «Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sieht keine Unterscheidung zwischen selbstständigen und abhängigen Minderjährigen vor», kritisiert die NKVK. Dass bei der Betreuung von Minderjährigen differenziert wird, verstösst gegen die Kinderrechtskonvention.

Schlechte Betreuung von vulnerablen Minderjährigen: Der NKVF ist aufgefallen, dass das SEM in gewissen Bundesasylcamps kein oder zu wenig pädagogisches Fachpersonal anstellt. Teilweise haben UMAs nicht einmal eine ihnen klar zugeordnete Bezugsperson. Kurz: Minderjährige werden schlicht nicht angemessen betreut, während Schweizer Kinder mit ähnlichen Verletzlichkeiten viel bessere Bedingungen geniessen. Auch durch diesen Rassismus verstosse das SEM gegen Menschenrechte und internationales Recht.

Unzulässiges Einknasten von Minderjährigen in informellen Zellen: Weiterhin beobachtet die NKVF, dass auch Minderjährige, gleich wie Erwachsenen, teilweise innerhalb des Camps in zellenartige Räume eingesperrt werden. «Zur Besinnung» – so heisst es seitens des SEM und ORS. Diese Praxis ist stets falsch und besonders bei Minderjährigen verwerflich.

Unzumutbare Camps für minderjährige und vulnerable Personen: Im Tessin stellte die NKVF fest, dass im Camp Via Motta minderjährige und vulnerabel Menschen isoliert werden, obwohl die dortigen Bedingungen für sie gegen internationales Recht verstossen.

Unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen: In gewissen Bundesasylcamps gebe es Hinweise darauf, dass es zu «unzulässiger Gewaltanwendung durch Sicherheitsmitarbeitende gegenüber asylsuchenden Personen gekommen sein könnte». Seitens SEM und ORS werden die Fälle nicht untersucht. Sanktionen dafür erhalten sie nicht. Die NKVF empfiehlt nun «dringend, die beiden Vorfälle intern zu untersuchen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen». Praktisch für die Behörden und ihre Gewaltausführenden. 

Minderjährige in Asylbunker: Da das SEM nicht davor zurückschreckt auch Minderjährige in Zivilschutzanlagen zu isolieren, weist auch hier die NKVF darauf hin, dass das SEM damit gegen internationales Recht verstösst. «Unbegleitete Jugendliche sollten aufgrund ihrer Vulnerabilität nicht in Zivilschutzanlagen untergebracht werden.»

Grosse Mängel bei der Ausstattung: Die NKVF stellte bei Besuchen in Camps fehlende Matratzen fest. In den dreistöckigen Liegestellen lagen Stoffdecken statt Matratzen. Es gab Duschen, bei denen nicht einmal ein Sichtschutz montiert wurde. Es gab Toiletten ohne Toilettenbrillen und ohne WC-Papier. Immer wieder fehlt es an abschliessbaren Spinden für Wertsachen und an Aufbewahrungsmöglichkeiten für Kleidung, Schuhe und andere persönliche Gebrauchsgegenstände. 

Hunger: Teilweise mangelte es an Nahrung. Auch hier nur eine Empfehlung: «Die Kommission empfiehlt dem SEM und dem Betreuungsunternehmen sicherzustellen, dass alle asylsuchenden Personen ausreichend verpflegt sind». 

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat sich alle Berichte durchgelesen und kritisiert nur das minderjährige und vulnerable Personen in Bunkers isoliert werden. Diese Instanzen interessieren sich nur am Recht. Dass Geflüchtete im Rahmen des Rechts Ungerechtigkeit erfahren, sehen sie nicht und interessiert sie nicht.

https://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home/publikationen/schwerpunktberichte/bundesasylzentren.html
https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/kinder-gehoeren-nicht-in-unterirdische-zivilschutzanlagen
https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/temporaere-asylunterkuenfte-oft-unangemessene-und-schwierige-lebensbedingungen

Was steht an?

CHANGE Planner – der neue Bewegungskalender

Der CHANGE Planner ist ein neuer online Bewegunskalender mit Fokus auf den Raum Schweiz. Im Kalender findest du Aktionen, Treffen, Gedenktagen und andere Veranstaltungen von Bewegungen und Kollektiven.

Im Kalender finden sich auch Gedenktage zu Helvetziden (getötete rassifzierten Menschen in der Schweiz) um Awareness und Inspiration für eigene Aktionen zu fördern.  Zudem finden sich Veranstaltungen zu dekoloniale/aktivistische Kultur & Kunst, für die Erweiterung unserer Perspektiven.

Wir freuen uns über Hinweise zu Events. Diese darfst du gerne auf unserer Website eintragen:
-Website: https://www.movingchange.ch/ChangePlanner
-Telegram channel: https://t.me/CHANGEplanner

Fragen, Rückmeldungen und Kommentare gerne unter hello@movingchange.ch.

Lesens -/Hörens -/Sehenswert

Kakerlaken, Drogen, Schläge: Die Schweiz schafft nach Kroatien aus
Per Sonderflug wird die Familie Kuma nach Kroatien deportiert. Dort erlebt sie Gewalt, es mangelt an Schlafplätzen und medizinischer Versorgung. Doch obwohl Menschenrechtsorganisationen Alarm schlagen, weist die Schweiz Asylsuchende weiterhin zurück. 
https://daslamm.ch/kakerlaken-drogen-schlaege-die-schweiz-schafft-nach-kroatien-aus/

Erst Flucht, dann Tod 
Hogir Alay starb unter noch ungeklärten Umständen nahe einer Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Kusel – er ist kein Einzelfall
https://www.akweb.de/politik/kein-einzelfall-hogir-alay-starb-nahe-einer-aufnahmeeinrichtung-fuer-gefluechtete-in-kusel/

»Du musst nichts gemacht haben, um als Gefahr zu gelten« 
Im Fall des in Dortmund durch Polizeischüsse getöteten Mouhamed Dramé hat nun der Prozess gegen die Polizeibeamt*innen begonnen
https://www.akweb.de/politik/polizeimord-an-mouhamed-drame-du-musst-nichts-gemacht-haben-um-als-gefahr-zu-gelten/