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Was ist neu?
Lehrmittelanalyse: Wird Rassismus gelernt oder entlernt
Eine neue Studie der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR nimmt aktuelle Lehrmittel unter die Lupe. Welche Rassismen vermittelt die Schule über stigmatisierende, diskriminierende, herabsetzende Bilder, Ideen, Analysen. Welche Lehrmittel setzen am Antirassismus an?
Dass die Schule ein Rassismusproblem hat, das wissen wir schon lange. Und damit sind nicht nur die zahlreichen Rassismusvorfälle gemeint, die aus der Institution Schule gemeldet werden. Kulturalisierungen sind oft fester Bestandteil des Schulalltags, die Schüler*innen werden mit familiär-biographischen Herkunftsländern in Verbindung gebracht und werden so permanent als Nicht-Zugehörige oder als Fremde abgegrenzt. Zudem ist die Institution fester Bestandteil der von Ungleichheit geprägten kapitalistischen Ordnung: Kinder werden bereits früh selektioniert und durch Niveaueinteilungen ihrem künftigen Platz in der Gesellschaft zugewiesen. In dieser Zuteilung werden Kinder mit familiären Migrationsbiographien und rassifizierten Merkmalen überdurchschnittlich häufig tieferen Niveaus zugeteilt. Das zeigt sich in Statistiken ebenso wie auch in Studien und Erzählungen von Betroffenen zu den Übertrittsverfahren.
Rassistische Narrative scheinen sich also in der Institution Schule in besonderen Mass festgesetzt zu haben, mit nachhaltigen Folgen für die Betroffenen. Dass dies nicht nur in der alltäglichen Praxis begründet ist, zeigt die kürzlich veröffentlichte Studie der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR zu Rassismus und gesellschaftlicher Repräsentation in aktuellen Lehrmitteln. Die Ergebnisse machen deutlich, dass rassistische Erzählungen auch im Lehrstoff eingeschrieben sind.
Zwar wird zunehmend eine postmigrantische Gesellschaft repräsentiert, rassistrische Begriffe wie Mohrenkopf oder Eskimo verschwinden zunehmend und in den Geschichtsbüchern wird der Schweiz doch endlich eine koloniale Vergangenheit attestiert. Doch wer sich vertiefter mit den Inhalten auseinandersetzt, stösst rasch zu bekannten rassistischen Erzählmustern vor. So ist doch in zahlreichen Schulbüchern in alltäglichen Situationen eine homogen-weisse Gesellschaft zu finden, welche erst dann diverser repräsentiert ist, wenn Themen wie Vielfalt oder Toleranz verhandelt werden. Auch Gesellschaften ausserhalb Europas werden oft in einer illusorischen Homogenität dargestellt: In einem kulturalistischen Verständnis werden «Traditionen» hervorgehoben, meist ausschliesslich ländliche Lebensräume präsentiert und dabei Probleme wie Arbeitslosigkeit, Gewalt oder auch Alkoholismus fokussiert. Erschreckend ist dabei die koloniale Amnesie und ein latenter Afrikapessimismus: Trotz teils kritischer Reflexionen zu globalem Handel und Ausbeutung werden koloniale Ausbeutung, Zwangsumsiedlungen oder Vertragsknechtschaft verschwiegen. Schliesslich werden gar die Jagdmethoden der Inuit den Lebensweisen der Steinzeitmenschen gegenübergestellt und damit der Evolutionismus bis heute den Schüler*innen in Schulbüchern vermittelt. Rassismus bleibt in den Unterrichtsmaterialien generell ein Phänomen, welches sich heute lediglich in der Form rassistischer Gewalt äussert – wenn Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm thematisiert werden. Ansonsten bleibt Rassimus in den Schulbüchern bis heute ein Phänomen der Geschichte, sei es in Kapiteln zu den Rassentheorien oder zu rassistischen Regimen wie die Apartheid.
«No One Is Born Racist» – Rassismus wird erlernt. Es darf nicht sein, dass rassistisches Denken in der Schule an die kommenden Generationen weitergegeben wird. Denn damit wird ein Boden gelegt, um Diskriminierung zu verharmlosen und menschenverachtende staatliche Repression zu legitimieren. Und: Wenn Schule einen Ort darstellt, an welchem Kinder rassistischen Ausschluss erleben müssen, dann stellt die Institution Schule den verlängerten Arm des Grenzregimes dar, welches Menschen an den europäischen Aussengrenzen in den Tod treibt und innerhalb der Gesellschaft isoliert, ausbeutet und krankmacht.
https://www.ekr.admin.ch/publikationen/d107/1380.html
https://www.el-maawi.ch/assets/templates/public/image/Flyer/Broschüren%20Einblicke%20Rassismus%20in%20Schulbüchern.pdf
www.nunyola.ch/antirassismus-fur-lehrpersonen
Was ist aufgefallen?
EU-Gipfel zur geplanten EU-Asylreform: Ein Kommentar
Seit Jahren wird auf EU-Ebene um eine gemeinsame europäische Migrationspolitik gestritten. Die Ziele, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten (und auch die Schweiz) einigen können: Weniger Menschen sollen nach Europa kommen, die Bewegungsfreiheit von Menschen ohne europäischen Pass soll weiter eingeschränkt und Migration bekämpft werden.
Als Resultat dieser «gemeinsamen Bestrebung» Migration zu verhindern, sind Gewalt, Elend und Tod an den europäischen Aussengrenzen zum Alltag geworden: An der kroatischen Grenze werden Migrant:innen von vermummten Polizisten ausgezogen und verprügelt. Am 24. Juni jährt sich das Massaker von Melilla zum ersten Mal. Und von der griechischen Küstenwache werden die ankommenden Boote zurückgepusht, was am 14. Juni 2023 vor Pylos im Mord von über 600 Menschen resultierte.
Die Bekämpfung von Migration erfolgt dabei in einer klaren Arbeitsteilung: Einige Länder, grösstenteils jene an den Aussengrenzen, gehen mit brutaler, offener Gewalt gegen migrierende und flüchtende Menschen vor. Andere europäische Staaten (inklusive der Schweiz) schauen gezielt weg bzw. finanzieren die Praktiken der Staaten an den Aussengrenzen und unterstützen so das Vorgehen.
Einigung auf welche Kosten? Dass nun vor knapp drei Wochen bei einem EU-Innenministertreffen ein gemeinsamer Vorschlag für eine EU-Asylreform auf den Weg gebracht wurde, liess Nancy Faeser, Bundesministerin des Inneren von Deutschland, von einem «historischen Erfolg» sprechen. Und Elisabeth Baume-Schneider, Bundesrätin Schweiz, erklärt, die Einigung zeige, «dass Europa fähig ist, sich weiterzuentwickeln und das System zukunftsfähig zu machen». Die neuen, beschleunigten Grenzverfahren seien «interessant».
Beim EU-Gipfel diese Woche war dann von der hochgelobten Einigung wieder weniger zu sehen. Polen und Ungarn stellten sich gegen die europäischen Pläne, da sie keine «Migrant:innen aufnehmen» wollen. Denn die Reform sieht vor, die «Verteilung von Migrant:innen» innerhalb der EU verpflichtend zu machen – wer dies nicht will, muss «Ausgleichszahlungen» von 20’000 Euro je Migrant:in leisten. Die WOZ schreibt dazu: «Das Verwerflichste an der Einigung ist, dass ein Mensch aus dem Globalen Süden – wohl zum ersten Mal seit der Abschaffung der Sklaverei – wieder einen exakten Preis hat: 20’000 Euro kostet es, jemanden abzuweisen.»
So verliessen die Staats- und Regierungschefs das Ratsgebäude gegen halb zwei Uhr Freitagmorgens, ohne sich auf eine Abschlusserklärung geeinigt zu haben. Der Streit auf dem EU-Gipfel hat keine unmittelbaren Folgen für das laufende Gesetzgebungsverfahren. Über die von den Innenministern per Mehrheitsbeschluss gebilligten Asylkompromiss wird es nun im nächsten Schritt Verhandlungen mit Vertreter*innen des Europaparlaments geben.
Das europäische Migrationsregime ist überall gewaltvoll. Die Reaktionen auf die Äusserungen Polens und Ungarns zeigen, dass eine Diskussion über das dichotome Narrative der «rechten Hardliner-Staaten» vs. «humaneren Ländern» notwendig ist. ProAsyl schreibt: «Ein Protest gegen die #GEAS-Reform & die Blockade der Pläne hätten eigentlich von der deutschen Bundesregierung kommen sollen, aus menschenrechtlichen Gründen – und nicht von den rechten Hardlinern, denen die geplante Entrechtung von Geflüchteten immer noch nicht hart genug ist.»
In Abgrenzung zu Griechenland, deren Küstenwache Migrant:innen im Meer aussetzt, zu Kroatien, dessen Polizei Migrant:innen verprügelt oder Polen, an dessen Grenze zu Belarus im Winter Menschen erfrieren, stellen sich Länder wie Deutschland (oder auch die Schweiz) als Verfechter:innen der Menschenrechte oder der Genfer Flüchtlingskonvention dar. Gleichzeitig verhandeln sie eine EU-Asylreform, die vorsieht, Migrant:innen an EU-Aussengrenzen zu inhaftieren, inhaftieren ankommende Menschen in Lagern, die sie zermürbt und psychisch krank macht und vollziehen Ausschaffungen, die unglaublich traumatisierend und gewaltvoll sind.
Es muss klar sein: auch Staaten wie Deutschland und die Schweiz verfolgen eine Politik der Migrationskontrolle und Bekämpfung. Und auch diese Länder setzen dies mit Gewalt um – eine Gewalt, die vielleicht weniger sichtbar, aber deswegen nicht weniger schmerzhaft ist. Die Politik dieser Länder ist kein Status Quo, den wir verteidigen sollen. Stattdessen müssen neue Perspektive geschaffen werden, die Migration nicht mehr als Bedrohung wahrnehmen, und praktische Formen des Widerstands gefunden werden – gegen die EU-Asylreform, aber auch gegen den gewaltvollen Status Quo, nicht nur an den europäischen Aussengrenzen, sondern auch hier in der Schweiz.
https://www.woz.ch/2324/eu-asylpakt/was-kostet-ein-mensch/!2HNN18TJVMSY
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylstreit-100.html
https://twitter.com/ProAsyl/status/1674785039039746048?s=20
Was war eher gut?
Neuer Bericht zu Dublin-Rückführungen nach Kroatien und die Rolle der Schweiz
Anfang Juni 2023 reiste eine Delegation nach Zagreb, um die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Kroatien zu untersuchen. Die Schlussfolgerungen der Delegation widersprechen der Argumentation des Staatssekretariat für Migration (SEM) und des Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und machen klar, dass Dublin-Rückführungen nach Kroatien sofort eingestellt werden müssen.
Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse des Berichts. Der Bericht kann hier in voller Länge gelesen werden.
1) Die Aufnahmebedingungen in den Zentren für Asylsuchende in Kroatien sind unzureichend. Die Gesamtkapazität der Aufnahmezentren reicht nicht aus, die Strukturen sind teilweise baufällig, es fehlt an Betten und (Fach-) Personal.
2) Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Kroatien ist unzureichend: Es gibt nicht genügend erfahrenes medizinisches Fachpersonal (Ärzt:innen, Psychiater:innen, Pflegepersonal) und es fehlt an Material und Medikamenten. Medizinische Untersuchungen bei der Aufnahme in die Zentren werden nicht mehr durchgeführt. Die Bedürfnisse von besonders vulnerablen Geflüchteten werden oft weder erkannt noch respektiert. Diese Situation wird noch verschlimmert, weil Krankenakten aus der Schweiz nicht nach Kroatien weitergeleitet werden oder dort nicht rechtzeitig eintreffen.
3) Das Asylverfahren in Kroatien kann nicht als fair bezeichnet werden. Das Recht auf rechtliches Gehör wird regelmässig verletzt, es gibt keine Möglichkeit, medizinische Fakten korrekt zu ermitteln, es erfolgt eine unangemessene Einschätzung der Situation in den Herkunftsländern, ethische Grundsätze werden von einigen Beamten, die die Asylanhörungen durchführen, nicht eingehalten. Die Schutzquote in Kroatien ist unvergleichbar niedrig. Es besteht daher ein erhebliches Risiko, dass gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) und die Flüchtlingskonvention verstossen wird.
4) Die Rechte von Kindern werden in Kroatien oft nicht gewährleistet. Es kommt vor, dass Eltern und Kinder getrennt werden. Die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen (UMA) ist äusserst mangelhaft. Das Asyllager Porin ist kein geeigneter Aufenthaltsort für Kinder.
5) Der kroatische Staat hält sich nicht an die UN-Konvention gegen Folter: Er hat sich an den Grenzen der Misshandlung oder gar der Folter schuldig gemacht und tut dies auch weiterhin. Massnahmen zur Prävention, zur unabhängigen Untersuchung der angezeigten Misshandlungen und zur Bestrafung von Folter sind ungenügend und eine Wiedergutmachung und Rehabilitation der Opfer von Misshandlungen findet nicht statt.
Schliesslich trägt die Schweiz eine grosse Verantwortung für die Verschlechterung des Gesundheitszustands von Personen, die einen Dublin-Nichteintretensentscheid mit einer Wegweisung nach Kroatien erhalten haben. Die Mehrzahl der vollzogenen Rückführungen erfolgte zwangsweise mit Gewaltanwendung und betraf weitgehend verletzliche Personen. Das Risiko einer Re-Traumatisierung von Personen, die noch verletzlicher gemacht wurden, ist gross.
Nicht zuletzt hat aus diesen Gründen Martin D. Küng, der als Gerichtsschreiber beim Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz arbeitet, sich geweigert, das Referenzurteil zu Kroatien anzuwenden und darauf gekündigt. Er schreibt dazu auf Linkedin:
„Nach nur drei Monaten wende ich der Abteilung VI des Bundesverwaltungsgerichts meinen Rücken zu. Stein des Anstosses ist das «Referenzurteil» zu Kroatien (BVGer E-1488/2020), in welchem ein rechtsbürgerlicher Spruchkörper (1x GLP, 1xCVP, 1xFDP, 2xSVP) trotz der im eigenen Urteil (E.9) dokumentierten systemischen Mängeln hinsichtlich Menschenrechten zum politischen Schluss kommt, dass keine Verletzung der EMRK vorliege und schutzbedürftige Personen deshalb nach Kroatien zurückgeschickt werden dürften, ohne deren Situation materiell zu prüfen. Aus der Entstehungsgeschichte des Urteils geht klar hervor, dass hier «keine Türen geöffnet» werden dürften, das Urteil mithin politisch und nicht rechtlich motiviert ist. Ich habe mich in der Folge geweigert, Entscheide im Sinne des erwähnten Referenzurteils zu verfassen. Da die Gerichtsschreibenden sich an dieses Urteil zu halten hätten, habe ich meine Stelle – nach etlichen schlaflosen Nächten – noch in der Probezeit gekündigt. Ich werde nie mit meinem Namen für Handlungen einstehen, welche kausal zur Verletzung der EMRK führen.“
https://www.sosf.ch/cms/upload/230628_Sosf_DublinKroatien_Spirale_der_Gewalt_DE_WEB.pdf
Eine Aktivistin, die selbst in Kroatien war, ordnet den kürzlich erschienen Bericht ein und betont insbesondere die Brutalität der von der Schweiz durchgeführten Ausschaffungen.
Im Juni 2023 erklärte die SEM-Direktorin Christine Schraner Burgener, dass 985 Nichteintretensentscheide gefällt und 67 Ausschaffungen oder Rückführungen vollzogen worden seien. Die Aktivist:innen von #StopDublinKroatien erhalten fast jede Woche Zeugenaussagen von Personen, die nach Kroatien zurückgeschickt werden.
Am 29. Juni veröffentlichte nun «Solidarités sans Frontières» und «Droit de Restes» einen neuen Bericht, um gegen die Dublin-Ausschaffungen nach Kroatien vorzugehen.
Der 40-seitige Bericht beweist dabei nicht nur die gewaltsamen Ausschaffungen nach Kroatien, sondern untersucht auch die Lebensbedingungen in kroatischen Aufnahmezentren, das kroatische Asylverfahren, die Berücksichtigung der Kinderschutzrechte und die Risiken von Abschiebungen von Kroatien in einen Drittstaat.
Die Schlussfolgerungen des Berichts sprechen klare Worte:
- Der kroatische Staat hat durch seine Duldung und sogar Förderung von Polizeigewalt an den Grenzen schwere Traumata bei Menschen auf der Flucht verursacht.
- Die drohende Rückführung und die brutale Abschiebung von in die Schweiz Geflüchteten mit einem Dublin-Nichteintretensentscheid nach Kroatien setzen diese einem erheblichen Risiko einer Re-Traumatisierung aus.
- Der Bericht zeigt weiter, dass die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Personen, die nach Kroatien zurückgeschickt werden, nicht ausreichend garantiert sind: Die Lebensbedingungen in den Asylzentren sind prekär, der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist minimal und die besonderen Bedürfnisse von vulnerablen Geflüchteten werden weder erkannt noch wird ihnen Rechnung getragen. Aus der Perspektive des Flüchtlingsrechts berichten wir von erheblichen Verfahrensdefiziten. Zudem ist die Schutzquote in Kroatien im internationalen Vergleich extrem niedrig und die Kindesschutzrechte sind nur äusserst begrenzt gewährleistet.
- Der kroatische Staat, der bereits 2023 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Rechts auf Leben verurteilt wurde, begeht weiterhin folterähnliche Handlungen und Misshandlungen von Geflüchteten. Es gibt keine Massnahmen zur Prävention, Bestrafung, Rehabilitation und Wiedergutmachung für Gewaltopfer, wie es die UN-Konvention gegen Folter vorsieht.
- Es besteht ein erhebliches Risiko von verbotenen (Ketten-) Abschiebung bei Personen, die aus der Schweiz nach Kroatien zurückgeführt werden. Das Rückübernahmeabkommen von Kroatien mit Bosnien-Herzegowina, das seit Anfang des Jahres massiv angewandt wird, lässt Kettenabschiebungen erwarten, wie sie bereits heute nach anderen Balkanländern stattfinden.
Aus den Schlussforderungen des Berichts, lässt sich eine klare Forderung formulieren: Die Dublin-Ausschaffungen nach Kroatien müssen sofort eingestellt werden.
Der Bericht liefert konkrete Erfahrungsberichte für die Situation von Asylsuchenden in Kroatien. Die Situation ist jedoch wenig überraschend nicht die gleiche, wie im Grenzgebiet zu Kroatien. Dort haben fast alle von den Dublin Ausschaffungen nach Kroatien Betroffenen traumatisierende Gewalterfahrungen durchlebt.
«Zurzeit wache ich mitten in der Nacht auf und habe Albträume. Ich bin immer am Ersticken, wie im Container [in dem er in Kroatien eingesperrt wurde]. Ich muss das Licht anmachen, um zu sehen, dass ich nicht in einem verschlossenen Container bin. Ich kann mir nicht vorstellen, nach Kroatien zurückzukehren. Das, wovor ich in meinem Heimatland geflohen bin, habe ich in Kroatien wiedergefunden. Es ist, als würde man jemanden in den Tod zurückschicken.» berichtet T. im Bericht.
Die Situation während des Asylverfahrens ist im Kontrast dazu oft sogar besser als in der Schweiz. Nach schon drei Monaten können die Menschen anfangen zu arbeiten und gleichzeitig weiter im Camp wohnen. Das Camp «Porin» in Zagreb ist ein altes Gleisarbeiter*innen Hotel am Stadtrand, welches einzelne Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen und oft auch Balkon bietet. Das Haus ist nicht gerade in einem super Zustand, doch auch eine Renovation ist schon länger in Planung und wird auch noch länger nur in der Planung existieren. Die Familienzusammenhänge werden respektiert und so würde es, im Gegensatz zur Situation in der Schweiz, nie in Frage kommen mehrere Familien in einem Zimmer unterzubringen. Auch werden die Kinder schnell in Regelklassen, direkt im Quartier, eingeschult. Wo in der Schweiz Menschen seit Jahren rechtlich gegen die endlose Unterbringung in Aufnahmeklassen kämpfen. Durch bürokratische und finanzielle Hürden musste «Médecins du Monde» (MdM) ihre Arbeit in «Porin» einstellen und somit ist die Gesundheitsversorgung zumindest für den Moment sehr prekär aufgestellt. Ihre Arbeit sollte jedoch in absehbarer Zeit hoffentlich wieder aufgenommen werden, doch auf zeitliche Fristeneinhaltung ist in der kroatischen Bürokratie kaum verlass. Falls MdM ihre Arbeit wieder aufnimmt, unterscheidet sich der Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht fundamental von dem der kroatischen Einwohner*innen. Das ändert leider nichts daran, dass das kroatische Gesundheitssystem unter enormen Fachkräftemangel leidet und nicht annähernd so gute Behandlungen wie in der Schweiz gewährleistet, werden können. Auch versagt der Schweizer Staat Krankenakten weiterzugeben und schafft Menschen aus, die auf eine andauernde medizinische Behandlung angewiesen sind.
Die Situation für Menschen, die in der Schweiz im Asylverfahren stecken ist meist noch viel katastrophaler und vor allem die Gewalt versteckter, als wir dies in Kroatien beobachten konnten. Menschen, die aus der Schweiz mit einer Dublin-Ausschaffungen nach Kroatien kommen sind traumatisiert. Nicht nur von der Gewalt, die sie an der kroatischen Grenze erlebt haben, sondern auch durch die Gewalt, die sie in den Schweizer Camps und der gewaltsamen Ausschaffung durch den Schweizer Staat ausgesetzt waren. So sagte selbst der Leiter des Camps «Porin», dass er es äusserst besorgniserregend findet, in welchem Zustand die Menschen hier in Kroatien ankommen, die aus Ländern wie z.B. der Schweiz ausgeschafft werden. So hätten sie viel zu wenig Personal und Kapazitäten, um sich um die traumatisierten und vulnerablen Menschen angemessen zu kümmern.
Besorgniserregend ist auch, dass die Schutzquote im kroatischen Asylverfahren unvergleichlich tief ist. Hier wird fast niemandem Asyl gewährt und selbst Beschwerden haben kaum Chancen. Besonders im Anbetracht der Entwicklungen des europäischen Migrationsregimes ist davon auszugehen, dass viele der Menschen mit einem negativen Entscheid zukünftig von Kroatien konsequent in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
Kroatien führt in der Rolle als EU-Grenzstaat die brutalen politischen Entscheidungen reicher westlicher Staaten aus, militarisiert die EU-Aussengrenzen und drängt Menschen an diesen gewaltvoll zurück. Als eigenständiger Nationalstaat bietet er Schutzsuchenden Menschen, denen er Zugang zum Asylsystem gewährt, keine sonderlich schlechtere Unterbringung im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Dies nur in Anbetracht der in dem Migrationsregime vorherrschenden Logik der Isolation und Abschottung, die die Unterbringungsform einer Kollektivunterkunft legitimiert. Die Menschen werden zwar nicht wie in der Schweiz durch eine gewaltsame Bürokratie des Asylsystems zermürbt, jedoch wird ihnen in Kroatien das Recht auf Asyl verwehrt oder kein Schutz gewährt. Die Probleme am EU-Migrationsregime finden sich nicht einfach in schlechten Unterbringungsumständen, sondern in einer transnationalen Strategie der Abschottung und Externalisierung. Verantwortlich dafür sind die Staaten, die von den kapitalistischen und rassistischen Abschottungsstrategien profitieren. Hier gehört der Schweizer Staat klar dazu.
Was nun?
Antikolonial für Bewegungs- und Bleibefreiheit
Vor der griechischen Küste ertranken in der Nacht auf den 14. Juni mehr als 700 (geflüchtete) Migrant*innen. Das war kalkuliertes Sterbenlassen von oben. Trotzdem bestätigte die griechische Stimmbevölkerung den mitverantwortlichen rechtsnationalistischen Mitsotakis als Premierminister. Gleichzeitig gingen anlässlich der Griechischen Parlamentswahlen 13% der Stimmen an „Spartan“ – die faschistische Nachfolgeorganisation der Goldenen Morgenröte. Was nun?
Einige Tage lang zeigten sich Viele empört und fassungslos. Es kam zu Demos und Kundgebungen, die Medien berichteten. Seitens der Herrschenden ging es nach einer kurzen Atempause los mit Schuldzuweisungen: Frontex hat zwar alles beobachtet, blieb jedoch tatenlos und beschuldigt einseitig die griechische Küstenwache. Diese habe angebotene Hilfe von Frontex abgelehnt. Die griechische Küstenwache wiederum macht einseitig sogenannte Schmuggler*innen verantwortlich für die Katastrophe und liess bereits acht Überlebende als solche verhaften. Gleichzeitig dementiert die Küstenwache Berichte von Überlebenden. Diese besagen, der Kutter sei gekentert, weil die Küstenwache ein Seil befestigte und versuchte den Kutter in italienische Gewässer zu schleppen.
Über die strukturellen Ursachen dieser Katastrophe – nämlich die europäische Abschottungspolitik und die weltweiten neokolonialen Verhältnisse – wird einmal mehr mehrheitlich geschwiegen. Es wird nicht einmal beanstandet, dass Europa Griechenland für das Sterbenlassen bezahlt. Griechenland erhält nämlich 800 Millionen Euro für die Grenzkontrolle und -abwehr. Für Such- und Rettungsarbeit sind davon lediglich 600 000 Euros, also 0.07% vorgesehen.
Die Katastrophe macht deutlich, wie dringend es robuste Alternativen zur aktuellen Todespolitik braucht. Einer Politik, die es überflüssig machen würde, dass flüchtende und migrierende Personen immer längere und riskantere Routen auf sich nehmen müssen, um in Europa Schutz, Arbeit und Perspektiven zu suchen, existiert. Den Herrschenden ist es jedoch erfolgreich gelungen diese unsichtbar zu machen und diese ins Reich des vermeintlich Utopischen zu verbannen.
Es liegt an uns, unsere Perspektiven in die Dominanzgesellschaft zu integrieren. Unsere Politik steht für das Leben und orientiert sich an der Bewegungs- und Bleibefreiheit für alle. Diese wird mehrheitsfähig, wenn sie nicht nur als asylpolitische Idee formuliert wird, sondern als eine Antwort auf die weltweiten kolonialen Verhältnisse.
https://www.infomigrants.net/fr/post/49926/grece–kyriakos-mitsotakis-partisan-dune-ligne-dure-sur-limmigration-reconduit-comme-premier-ministre
https://www.nbcnews.com/news/world/election-greece-right-wing-spartans-trend-europe-italy-lepen-vox-rcna91094
https://wearesolomon.com/mag/focus-area/migration/just-007-of-819m-border-budget-to-greece-earmarked-for-search-and-rescue/
https://www.nzz.ch/international/schiffskatastrophe-im-mittelmeer-verliert-frontex-die-geduld-mit-griechenland-ld.1744399)
https://taz.de/Griechenland-nach-der-Bootskatastrophe/!5940288/
Wo gabs Widerstand?
Proteste aufgrund eines rassistischen Polizeimords in Frankreich
Im Pariser Vorort Nanterre wird der 17-jährige Nahel bei einer Verkehrskontrolle aus nächster Nähe in die Brust geschossen. Landesweite Proteste gegen rassistische Polizeigewalt entbrennen.
Es ist unfassbar, aber nicht überraschend. Erst letzte Woche berichteten wir über den Freispruch der Polizeibeamten, die Mike Ben Peter getötet haben. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung der antira-Wochenschau wird die nächste BIPoC-Person von weissen Polizeibeamten ermordet: Nahel, 17 Jahre, Schüler aus Nanterre, nebenher Pizzalieferant. Nicht nur sein Tod ist skandalös, sondern auch der Umgang damit. Der berüchtigte Korpsgeist von Polizeibeamt*innen zeigte sich darin, dass die beiden Polizisten zuerst eine Falschaussage tätigten. Sie logen, Nahel sei auf sie zugefahren und der Todesschütze habe aus Notwehr gehandelt. Des weiteren stempelten sie Nahel als Kriminellen mit langem Strafregister ab. Beide rassistischen Erzählungen übernahmen die Medien zunächst unkritisch, bis das Video einer Zeugin auftauchte. Dieses zeigt deutlich, dass die Polizeibeamten neben dem Auto stehen. Einer von ihnen hält eine Maschinenpistole auf den Fahrer des gelben Autos gerichtet und sagt: „Ich schiess dir eine Kugel in den Kopf!“, der Kollege neben ihm hetzt ihn auf. Daraufhin gibt Nahel Gas und der Polizeibeamte drückt ab. Die Kugel trifft Nahel aus nächster Nähe in der Brust und er stirbt wenige Minuten später. Die Wiederbelebungsversuche der Rettungskräfte kommen zu spät. Als eine Schwarze Frau auf die Szene des Verbrechens zueilt, wird sie rassistisch beschimpft. Ein Freund von Nahel und Insasse des Autos, der gerade zusehen musste, wie sein Freund ermordet wurde, wird von den Beamten verhaftet und erst später wieder frei gelassen. Und abgesehen davon, dass die Erwähnung von Vorstrafen einzig und allein dazu dienen soll, jemanden in der Öffentlichkeit zu denunzieren und durch die Kriminalisierung zu entmenschlichen, rechtfertigt nichts einen Mord. Auch kein Vorstrafenregister. Hinzu kommt, dass es sich bei Nahel einzig um Bagatelldelikte wie Haschischkonsum und Verkehrsdelikte handelte.
Dass die Polizisten glauben, mit den Lügen davon kommen zu können, macht die nach wie vor fehlende Strafverfolgung von Polizeibeamt*innen deutlich. Denn bisher hat z.B. kein*e einzige*r Polizeibeamter*in Konsequenzen tragen müssen für die 131 Menschen, die zwischen 2019 und 2022 bei Polizeieinsätzen gestorben sind (die Hälfte von ihnen unbewaffnet!). Alleine im letzten Jahr wurden bei Verkehrskontrollen in Frankreich 13 Menschen von Polizeibeamt*innen getötet. Dies hat unter anderem mit einem Gesetz aus dem Jahr 2017 zu tun, dass es Polizeibeamt*innen straffrei ermöglicht, auf Menschen zu schiessen, sobald diese Befehle verweigern. Allerdings ist in dem Gesetz festgehalten, dass dies nur möglich sein soll, wenn durch die Befehlsverweigerung das Leben von anderen Menschen gefährdet ist. Dieses Gesetz wurde nach der Amokfahrt in Nizza geschaffen. Doch wie das bei Gesetzen so üblich ist, werden diese letztlich nicht nur für die Situationen gebraucht, für die sie geschaffen worden sind, wie z.B. einem potentiellem Terroranschlag. Deswegen sind Anti-Terror-Gesetze so gefährlich. Denn seit der Erlassung des Gesetzes hat sich der Schusswaffengebrauch von Polizeibeamt*innen um 50 Prozent erhöht. Und mit weiteren „Sicherheitsgesetzen“ aus den Jahren 2020 und 2022, in denen die französische Regierung Polizeibeamt*innen mehr Befugnisse zuteilten, ist die Anzahl derer, die von Polizist*innen getötet wurden, um das Fünffache gestiegen.
Und wie lautet die Antwort auf die Proteste, die sich nun in mehreren Städten Frankreichs und in Belgien rund um den Mord an Nahel entfachen? Polizeieinsätze… Mehr als 40.000 Polizeibeamt*innen befinden sich jede Nacht im Einsatz. Das Innenministerium mobilisierte alleine 2.000 zusätzliche Polizist*innen für die Pariser Vororte. Die Bevölkerung begehrt nun gegen eine aggressive und hochgerüstete Polizei auf. Die Wut und die Trauer über den rassistischen Polizeimord an Nahel und die generelle rassistische Benachteiligung, die auch auf der kolonialen Geschichte Frankreichs aufbaut, entlädt sich. Die Protestierenden zünden Autos, öffentliche Gebäude und Müllcontainer an. Eine Polizeiwache wurde gestürmt. Am Mittwoch hatte Nahels Mutter zu einem Trauermarsch und Protest aufgerufen. Sie sagte in einem Interview: „Man hat mir mein Baby genommen!“ Am Samstag wurde Nahel beerdigt, und eine Trauerfeier mit hunderten Menschen fand in der Moschee von Nanterre statt.
Der mutmassliche Täter wurde festgenommen und vorerst ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn eingeleitet. Die Anklage wurde jedoch auf Totschlag abgeändert. Nach 24 Stunden wurde er einem Haftrichter vorgeführt, welcher seine Haft verlängert hat, was bei der Inhaftierung von Polizeibeamt*innen äusserst selten ist. Bleibt abzuwarten, was die Justiz nun leistet. Der Freispruch von Mike Ben Peters Mördern lässt wenig hoffen. Doch zumindest gibt es in diesem Fall ein Video des Tathergangs. Und der Widerstand wird auf die Strassen getragen. Get angry, get organized!
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-06/frankreich-unruhen-krawalle-nanterres-polizeischuss/komplettansicht
https://www.fr.de/politik/frankreich-gewalt-proteste-polizei-paris-tot-schuss-nahel-rassismus-92372433.html
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-nanterre-polizeigewalt-100.html
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174375.unruhen-in-frankreich-aufruhr-der-diskriminierten.html
https://www.derbund.ch/naels-tod-laesst-die-pariser-banlieues-in-flammen-aufgehen-901210833958
https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/nanterre-polizeischuss-teenager-verkehrskontrolle-ausschreitungen
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/ausschreitungen-im-franzoesischen-nanterre?partId=12412309
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-unruhen-polizeischuss-100.html
https://www.srf.ch/news/international/vorort-nanterre-krawalle-in-paris-nach-toedlichem-polizeischuss-auf-teenager
https://www.spiegel.de/ausland/emmanuel-macron-nennt-toedlichen-schuss-eines-polizisten-auf-17-jaehrigen-unverzeihlich-a-9b36fb52-5799-44b6-adf1-dfab77cb02f3
https://taz.de/Polizist-toetet-Jugendlichen-in-Nanterre/!5932839/
https://www.jungewelt.de/artikel/453680.polizeigewalt-ich-schie%C3%9F-dir-in-den-kopf.html
https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/frankreich-debatte-zu-polizeigewalt-nach-tod-von-jugendlichem?urn=urn:srf:video:597a9765-c349-497d-924d-57b9e5554e23
Lesens -/Hörens -/Sehenswert
Die Geheimdienst-Akten über Alois Brunner
Erst organisierte er den Holocaust mit, später lebte er unbehelligt im Exil. Wir veröffentlichen Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz, die zeigen, wie früh Deutschlands Geheimdienst über den Aufenthaltsort des Kriegsverbrechers Bescheid wusste.
https://fragdenstaat.de/blog/2023/06/30/alois-brunner-gehlen-akten-verfassungsschutz/
Reconstructing the Melilla Massacre
Visual evidence, testimony, ground reporting reveal Spain and Morocco lies
https://www.lighthousereports.com/investigation/reconstructing-the-melilla-massacre/
«Auch hinter den Mauern gibts keine Sicherheit»
Das Sterben im Mittelmeer löst kaum mehr Empörung aus. Wie aber verändert die Politik der Abschottung die europäische Gesellschaft? Die Autoren Volker Heins und Frank Wolff warnen vor einem «Faschismus der Herzen».
https://www.woz.ch/2326/fluechtlingspolitik/auch-hinter-den-mauern-gibts-keine-sicherheit/!5X22FHP2GDQV
Widerstand gegen EU-Grenzschutz kommt nicht übers linke Lager hinaus
Kurzbeschreibung zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 über die Beteiligung an der europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex
https://www.defacto.expert/2023/06/02/widerstand-gegen-eu-grenzschutz-kommt-nicht-uebers-linke-lager-hinaus/