Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++BERN
22 Tibeter reichen Härtefallgesuch ein
Tibeter, die sich ohne gültige Papiere in der Schweiz aufhalten, stecken
in einer Sackgasse: Sie dürften nicht hier sein, ausreisen geht aber
auch nicht. Nun schöpfen sie neue Hoffnung.
https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/22-tibeter-reichen-haertefallgesuch-ein/story/31527601
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/tibeter-leben-in-der-schweiz-oft-im-dauerprovisorium
Hoffnung für abgewiesene Asylbewerber
Im Kanton Bern sollen abgewiesene Asylsuchende vor der Ausreise noch
ihre Lehre beenden können. Der Grosse Rat widerspricht damit erneut
Polizeidirektor Philippe Müller (FDP).
https://www.derbund.ch/bern/trotz-muellers-gegenwehr-abgewiesene-asylsuchende-sollen-lehre-beenden-koennen/story/12584351
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bernerzeitung.ch 09.12.2019
Misstrauensvotum gegenüber Philippe Müller
Mit einem Passus im kantonalen Asylgesetz will der Grosse Rat
sicherstellen, dass der Kanton seinen Handlungsspielraum bei Härtefällen
konsequent ausschöpft.
Marius Aschwanden
Eines machte FDP-Polizeidirektor Philippe Müller den Grossrätinnen und
Grossräten gleich zu Beginn der gestrigen Debatte klar: «Es ist egal,
wie ihr heute abstimmt. Ändern wird sich sowieso nichts.»
Der Regierungsrat bezog sich mit dieser Aussage auf den einzigen Antrag
aus dem Parlament zum neuen kantonalen Asylregime, der nach der ersten
Lesung des entsprechenden Gesetzes noch übrig geblieben ist. EDU- und
GLP-Vertreter wollten sicherstellen, dass Asylsuchende, die einen
negativen Entscheid vom Bund erhalten haben, ihre begonnene Lehre bis
zum Zeitpunkt der Ausreise weiterführen können. Insbesondere dann, wenn
das Verfahren mehrere Jahre gedauert hat oder die Personen gar nicht
ausreisen können. Sei es wegen fehlender Rücknahmeabkommen oder weil sie
keine Reisepapiere beschaffen können.
Allen voran Michael Köpfli (GLP) warf Müller in Medienberichten immer
wieder vor, er schöpfe den bundesrechtlichen Handlungsspielraum nicht
aus. Dem hielt der Polizeidirektor gestern jedoch entgegen: «Wir tun
schon heute alles, was möglich ist. Wer etwas anderes behauptet, weckt
Erwartungen, die wir nicht erfüllen können.» Die Diskussionen hätten in
den letzten Monaten «groteske Züge» angenommen, angefeuert durch den
nationalen Wahlkampf und teilweise falsche Zahlen.
Aber eigentlich spielt das alles sowieso keine Rolle, wenn man Müller
zuhörte. «Der Antrag ist toter Buchstabe und bestätigt lediglich die
bisherige Praxis des Kantons Bern», sagte er. Seinen früheren Widerstand
jedenfalls hatte er aufgegeben – das Anliegen wurde gegen den Willen
von SVP und FDP mit 90 zu 52 Stimmen angenommen.
In Basel läufts anders
Tatsächlich ist der Antrag so formuliert, dass Bern nur das Bundesgesetz
umsetzen soll. Dieses sieht grundsätzlich vor, dass für Asylsuchende
mit negativem Entscheid ein Arbeitsverbot gilt. Die Kantone können
allerdings Härtefallgesuche beim Bund stellen. Die Kriterien seien aber
streng und würden auf nationaler Ebene festgelegt, so Müller. «Die
Zahlen beweisen, dass Bern schon heute einer der aktivsten Kantone ist.»
So habe das zuständige Berner Amt von 2013 bis 2018 knapp 130 solcher
Gesuche gestellt. Dem stünden beispielsweise 21 Gesuche aus Basel-Stadt
gegenüber.
Mit diesen Zahlen wollte Müller in einer Mail an die Grossräte bereits
am Montagmorgen vor der Debatte einen Bericht dieser Zeitung entkräften.
Darin wurde aufgezeigt, dass es Kantone gibt, die doch mehr für
abgewiesene Asylsuchende tun. Basel-Stadt wird in einem noch
unveröffentlichten Bericht der eidgenössischen Migrationskommission als
lobende Ausnahme erwähnt. Denn dort wird jungen Asylsuchenden
ermöglicht, eine begonnene Lehre weiterzuführen. Pro Jahr erhalte eine
«Handvoll» Personen eine solche Bewilligung, heisst es aus Basel (lesen
Sie dazu mehr hier).
In den Zahlen von Regierungsrat Müller tauchen diese allerdings nicht
auf. Die Basler Praxis habe «nichts mit vom Bund bewilligten Härtefällen
zu tun», sagt Martin R. Schütz, Mediensprecher des dortigen Justiz- und
Sicherheitsdepartements. Vielmehr handelt es sich um eine entsprechende
Auslegung der Bundesgesetze. Ob diese zulässig ist, ist jedoch unklar.
Trotzdem hinkt der Vergleich der Anzahl Härtefallgesuche, welcher
Regierungsrat Müller im Rat präsentiert hat.
In der Debatte spielte das Basler Beispiel letztlich keine Rolle. Die
Frage war vielmehr, ob die Grossrätinnen und Grossräte Müller glauben,
dass seine Direktion schon heute alles Mögliche für abgewiesene
Asylsuchende in einer Lehre tut. Angesichts des Ausgangs der Debatte ist
die Antwort darauf: nein.
«Natürlich hat der Kanton schon heute die Möglichkeit von
Härtefallgesuchen. Wir wollen aber, dass er einen verbindlichen Auftrag
hat, solche einzureichen», sagte etwa Mirjam Veglio (Zollikofen),
Co-Präsidentin der SP. Den Genossen fehle schlicht das Vertrauen in
Müller, da das neue Asylregime grundsätzlich repressiver ausgestaltet
ist als das bisherige.
So weit ging Antragssteller Jakob Schwarz (EDU, Adelboden) zwar nicht.
Aber auch er erachtete eine Regelung im kantonalen Gesetz als notwendig.
«Wir wollen den Kanton nicht dazu zwingen, aussichtslose Gesuche
einzureichen», sagte er. Es gehe auch nicht darum, Schlupflöcher im
nationalen Recht zu schaffen, sondern um Einzelfälle, die
«systembedingt» entstanden seien.
Motion im Nationalrat
Für Thomas Knutti (Weissenburg) von der SVP hingegen war klar: «Der
Antrag ist Kosmetik, und wir wollen keine Kosmetik.» Die Spielregeln
seien klar und vom Bund vorgegeben. Und die Zahlen zur Anzahl
Härtefallgesuche würden wenn schon zeigen, dass der Kanton eher zu viele
einreiche als zu wenige. Schliesslich gehe es immer noch um
rechtskräftig weggewiesene Personen. Auch Hans Schär (Schönried) von der
FDP war dieser Meinung. «Mit dem Antrag lösen wir keine weiteren
Handlungen aus», sagte er.
Trotzdem wurde das Anliegen deutlich angenommen. Doch auch für die
Befürworter war klar, dass sich die Bemühungen nicht auf die kantonale
Ebene beschränken dürfen. «Der Passus in unserem Gesetz ist ein Signal
an den Bund», sagte etwa Ueli Stähli (BDP, Gasel). Die dortigen
Regelungen müssten nun nachgebessert werden. Sprich: die strengen
Voraussetzungen für ein Härtefallgesuch gelockert werden. Tatsächlich
sind bereits solche Vorstösse hängig.
(https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/kanton-bern-schreibt-haertefallklausel-in-asylgesetzgebung/story/25750610)
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bernerzeitung.ch 09.12.2019
Sri-lankische Familie nach zehn Jahren ausgeschafft
Nach fast zehn Jahren in der Schweiz muss eine tamilische Familie aus
Herrenschwanden mit ihren Kindern nach Sri Lanka zurückkehren. Nun
erhält sie Hilfe.
Johannes Reichen
Er hat sich die Kapuze über die Mütze gezogen. Zusammen mit seiner
Familie schlendert er über den Berner Sternenmarkt bei der Kleinen
Schanze. Es ist eisig kalt, und der Mann hat Fieber. Für die Stände, die
Lichter, den Trubel auf dem Markt hat er keine Augen. Aber es ist nicht
die Grippe, die ihm Sorgen macht. Am 19. Dezember müssen er und seine
Familie die Schweiz verlassen und nach Sri Lanka zurückkehren. Davor
habe er Angst, sagt er.
In einem offenen Holzhäuschen auf dem Markt nimmt er Platz. Ein Tisch,
Stühle, Bilder an den Wänden, Lichterketten. Seine Frau sitzt neben ihm.
Meistens blickt er auf den Tisch und schweigt, es ist vor allem seine
Frau, die redet. Beide sprechen nur wenig Deutsch. Das Paar hat drei
Kinder. Ein Sohn, 9, und die Tochter, 5, sind mitgekommen. Der älteste
Sohn ist 18 und fehlt, er macht eine Lehre als Verkäufer. Im Frühling
erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung, er darf in der Schweiz bleiben.
Nicht so der Rest der Familie. Am 22. März wies das Bundesverwaltungsgericht ein Gesuch gegen einen negativen Asylentscheid ab.
Leben in einem Zimmer
Die Familie stammt aus dem Norden Sri Lankas und gehört zur tamilischen
Minderheit. Zwischen 2004 und 2008, sagt der Vater, und so steht es auch
im Gerichtsurteil, habe er die Tamil Tigers unterstützt, die für die
Unabhängigkeit des Nordens und Ostens kämpften. Wegen dieser Kooperation
sei er im April 2010 von Unbekannten für zehn Tage festgehalten,
misshandelt und verhört worden. Dann sei ihm die Flucht gelungen.
2010 reiste das Paar mit seinem ersten Sohn in die Schweiz. Im August
stellte die Familie ein Asylgesuch, bald darauf kam der zweite Sohn zur
Welt. 2012 lehnte das damalige Bundesamt für Migration das Gesuch ab,
weshalb die Familie 2013 nach Frankreich zog. Gemäss Dublin-Abkommen
seien sie wieder in die Schweiz zurückgeschickt worden, erzählt das
Paar. Nun lebt die Familie seit fünfeinhalb Jahren in einer
Kollektivunterkunft in Herrenschwanden. Dort kam 2014 die Tochter zur
Welt.
Die Familie wohnt in einem einzigen Zimmer. Die jüngeren Kinder gehen
zur Schule. Die Eltern pflegten ihre Kontakte vor allem in Kreisen der
reformierten Kirche, sie sind Christen. In der Unterkunft lernten sie
vor einigen Jahren Thirza Schneider kennen. Sie ist Sozialpädagogin und
angehende Traumaberaterin und arbeitet ehrenamtlich. Sie setzt sich für
die Familie ein.
Gefälschte Dokumente
Im Mai 2014 stellte die Familie ein zweites Gesuch. Hier erklärte der
Vater nun, dass er von den Tamil Tigers eine nachrichtendienstliche
Ausbildung erhalten habe und sodann als Informant für die Gruppierung
tätig gewesen sei. Auch dieses Gesuch wies das Staatssekretariat für
Migration ab. Schliesslich gelangte die Familie ans
Bundesverwaltungsgericht, zunächst mit einer Beschwerde, die im Mai 2018
abgewiesen wurde. Dagegen legte die Familie ein Revisionsgesuch ein,
abermals ohne Erfolg. Dieses Urteil liegt dieser Zeitung vor.
Der Mann begründete das Gesuch damit, dass er von einem sri-lankischen
Anwalt erfahren habe, dass gegen ihn wegen seiner Unterstützung der
Tamil Tigers ein Strafverfahren eingeleitet worden sei und ein
Haftbefehl vorliege. Das Gericht holte Auskünfte der Botschaft in
Colombo ein. Diese erklärte, dass kein entsprechender Gerichtsfall
existiere und die eingereichten Dokumente Fälschungsmerkmale aufwiesen.
Zu dem Schluss kam auch das Bundesverwaltungsgericht: Die Dokumente
seien gefälscht, und das sei im Wissen der Familie passiert. «Ihre
persönliche Glaubwürdigkeit erweist sich damit als zerstört.» Die
Familie bestreitet das und erklärt, es sei für sie unmöglich gewesen,
die Originaldokumente zu erhalten.
Das will Schneider nicht akzeptieren. «Der Vater ist traumatisiert»,
sagt sie. Er habe sich in psychiatrischer Behandlung befunden. «Er ist
am Anschlag, schläft kaum mehr, hat Albträume.» Die Rückkehrberatung
habe angeordnet, dass ihn auf dem Flug ein Arzt begleitet. «Dass man
jemanden unter diesen Umständen zurückschicken will, kann ich nicht
verstehen», sagt Schneider und verweist auch auf die aktuelle politische
Situation in Sri Lanka.
Petition für die Kinder
Vor allem das Schicksal der beiden Kinder schreckte Schneider auf. «Sie
sind hier aufgewachsen, sie kennen nur die Schweiz, haben hier ihre
Freunde.» In Sri Lanka seien sie noch nie gewesen. Dass sie nun dort
leben sollten, sei unzumutbar. Sie bereitet die Kinder auf die Reise
vor.
Vor einem Monat lancierte Schneider auf Avaaz.org eine Onlinepetition
für die Familie. «Das Wohl der Kinder von Geflüchteten muss
berücksichtigt werden», lautet der Titel. Kindern von Asylsuchenden
würden in der Schweiz grundlegende Rechte vorenthalten, die in der
Kinderrechtskonvention der UNO festgehalten seien, schreibt sie.
Bisher haben fast 1500 Personen unterschrieben. Schneider weiss
allerdings nicht so genau, an wen sie die Petition richten soll. Sie
hofft einfach, dass die Behörden den Vollzug noch stoppen. Viel Zeit
bleibt nicht mehr. Die Familie hat die Flugtickets bereits erhalten.
–
«Finstere Zeiten» in Sri Lanka
Auch das Solidaritätsnetz Bern setzt sich für die Familie aus Sri Lanka
ein. «Insbesondere die Kinder sind hier fest verwurzelt, während in Sri
Lanka die Ungewissheit und eine Rückkehr des Landes in finstere Zeiten
drohen», sagt Matthias Rysler vom Solidaritätsnetz. Mitte November
fanden im Inselstaat die Präsidentschaftswahlen statt.
Als Gewinner ging Gotabaya Rajapaksa hervor. Er installierte seinen
Bruder als neuen Premierminister. Die beiden Brüder gelten in der
buddhistisch-singhalesischen Mehrheit als Nationalhelden, da sie im Jahr
2009 den Krieg gegen die tamilischen Rebellen im Norden durch eine
militärische Offensive beendeten. Dagegen herrsche beider tamilischen
Minderheit nun Unbehagen.
«Mit der Ernennung eines mutmasslichen Kriegsverbrechers zum
Verteidigungssekretär stehen dem Militär derzeit praktisch nur Männer
vor, welchen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen
werden», sagt Rysler. Dadurch werde die Militarisierung vor allem im
Norden und Osten Sri Lankas, wo vorwiegend Tamilinnen und Tamilen lebten
und wo auch die Familie herkommt, nochmals verstärkt.
Die Entführung einer Mitarbeiterin der Schweizer Botschaft zeige, dass
wieder vermehrt mit Entführungen zu rechnen sei. Vor zehn Tagen
flüchtete ein Ermittler in die Schweiz, der auch gegen den
Rajapaksa-Clan ermittelt hatte. Daraufhin hielten Mitarbeiter des neuen
Regimes eine einheimische Angestellte der Schweizer Botschaft während
mehrerer Stunden fest. Das löste eine diplomatische Krise zwischen der
Schweiz und Sri Lanka aus.
Für einen Verbleib der Familie bestehe durchaus rechtlicher
Spielraum,sagt Matthias Rysler. Sowohl das Staatssekretariat für
Migration als auch der Kanton Bern hätten die Möglichkeit, auf ein
entsprechendes Gesuch hin festzustellen, dass eine Unzulässigkeit oder
Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs oder aber ein schwerwiegender
Härtefall vorliege.
«Die Familie erhielte dann eine vorläufige Aufnahme oder eine
Jahresaufenthaltsbewilligung, die wiederum an Bedingungen geknüpft sein
kann.» Als mutmasslicher ehemaliger Unterstützer der Tamil Tigers könne
der Vater oder auch die Mutter Opfer gezielter oder auch willkürlicher
Verfolgungshandlungen werden. «Dieses Risiko scheint durch die jüngsten
Veränderungen im Land deutlich erhöht.» (rei)
(https://www.bernerzeitung.ch/region/region-bern/srilankische-familie-nach-zehn-jahren-ausgeschafft/story/15884209)
+++DEUTSCHLAND
Aus der Praxis: BAMF verharmlost Eritrea-Regime
Trotz der unverändert desolaten Menschenrechtslage in Eritrea erhalten
immer weniger Eritreer*innen in Deutschland eine Flüchtlingsanerkennung.
2015 hat das BAMF noch 95,5% von ihnen als Flüchtlinge anerkannt;
seitdem sank diese Quote massiv. Im vorliegenden Fall verharmlost das
BAMF sogar vorgebrachte Fluchtgründe eines eritreischen Geflüchteten.
https://www.proasyl.de/news/der-einzelfall-zaehlt-bamf-verharmlost-eritrea-regime/
+++BALKANROUTE
Das Flüchtlingslager Vučjak: „Die Schande Europas“
Das umstrittene Flüchtlingslager Vučjak im Nordwesten von Bosnien und
Herzegowina ist in einem katastrophalen Zustand. Jetzt bricht der Schnee
über das Lager herein und es droht eine humanitäre Katastrophe.
https://fm4.orf.at/stories/2995528
+++GRIECHENLAND
Ausharren im überfüllten Flüchtlingslager auf Lesbos
Fast fünf Jahre nach dem Höhepunkt der Migrationskrise: Das grösste
Flüchtlingslager Europas ist überfüllter denn je. Täglich erreichen neue
Migranten die griechische Insel Lesbos – in Gummibooten. Menschen
stecken über https://www.nzz.ch/international/fluechtlinge-im-lager-moria-auf-lesbos-ld.1526269 Monate in Zelten fest. Doch viele engagieren sich, um das Leid zu mindern.
https://www.nzz.ch/international/fluechtlinge-im-lager-moria-auf-lesbos-ld.1526269
+++MITTELMEER
Als Flaggenstaat versagt
Sea-Watch wirft Niederlanden vor, das Retten von Menschenleben bewusst verhindert zu haben
https://www.jungewelt.de/artikel/368477.seenotrettung-mittelmeer-als-flaggenstaat-versagt.html
Menschenschmuggel mit Segeljachten: 119 Flüchtlinge an Bord
Sie stehlen oder chartern Segeljachten und schleusen Flüchtlinge nach
Europa: Schlepperbanden setzen im Mittelmeer verstärkt auf diese
Methode. Die Behörden und Ermittler sind weitgehend machtlos.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-wie-schleuser-jachten-nutzen-a-1300062.html
+++EUROPA
Grenze zur Türkei: EU-Kommission will Geflüchtete mit „Laubdurchdringung“ aufspüren
Ein Forschungsprojekt testet die Zusammenführung verschiedener
Überwachungstechnologien an Geflüchteten. Zum Einsatz kommen Kameras,
Radargeräte, Bewegungsmelder, elektromagnetische Sensoren sowie
Lauschmikrofone
https://www.heise.de/tp/features/Grenze-zur-Tuerkei-EU-Kommission-will-Gefluechtete-mit-Laubdurchdringung-aufspueren-4608218.html
EU-Asylbehörde beschattete Flüchtende in sozialen Medien
Die EU-Agentur EASO überwachte jahrelang soziale Netzwerke, um
Flüchtende auf dem Weg nach Europa zu stoppen. Der oberste Datenschützer
der EU setzte dem Projekt nun ein Ende.
https://netzpolitik.org/2019/eu-asylbehoerde-beschattete-fluechtende-in-sozialen-medien/
Polizisten schießen auf Geflüchtete – Kinder erfrieren: Die Wirklichkeit an den Grenzen der EU
Werte und Wirklichkeit: Die Lage der Menschen an den europäischen
Außengrenzen ist katastrophal. Doch was tut die EU? Der Gastbeitrag.
https://www.fr.de/meinung/grenzen-polizisten-schiessen-gefluechtete-kinder-erfrieren-13279742.html
+++NIGERIA
Homosexuellen in Lagos droht lange Haft wegen Zärtlichkeiten
In Nigeria stehen 50 Männer vor Gericht, weil sie einen Schwulenclub
gegründet haben sollen. Es ist der erste Prozess, seit ein Gesetz hohe
Strafen für Homosexuelle vorsieht
https://www.derstandard.at/story/2000112021444/homosexuellen-in-lagos-droht-lange-haft-wegen-zaertlichkeiten
+++GUINEA
Die schwierige Rückkehr von Migranten
Jedes Jahr kehren Tausende Guineer, die sich Richtung Europa aufgemacht
haben, in ihr Land zurück. Viele nehmen an Rückkehrer-Programmen teil
und bekommen Unterstützung bei ihrem Neuanfang. Doch die Ankunft in der
alten Heimat ist schwierig, die Rückkehrer kämpfen mit Scham und Schuld.
https://www.deutschlandfunk.de/guinea-die-schwierige-rueckkehr-von-migranten.724.de.html?dram:article_id=465404
+++FREIRÄUME
Zwischennutzungen auf dem Berner Ziegler-Areal verlängert
Die Stadt Bern hat verschiedene Zwischennutzungen auf dem Areal des
ehemaligen Zieglerspitals bis 2025 verlängert. Zur Abstimmung kommt es
frühestens 2026.
https://www.derbund.ch/bern/zwischennutzungen-auf-dem-berner-zieglerareal-verlaengert/story/30368193
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/zwischennutzungen-auf-dem-berner-zieglerareal-verlaengert/story/10291027
-> https://www.bern.ch/mediencenter/medienmitteilungen/aktuell_ptk/zwischennutzungen-auf-dem-ziegler-areal-bis-2025-verlaengert
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derbund.ch 09.12.2019
Viererfeld soll vom Quartier belebt werden
Ein Trägerverein soll die Zwischennutzung auf dem Viererfeld bis 2022 koordinieren.
Die IG Äussere Enge, der Verein Kind, Spiel & Begegnung und das Lab
Quartieroase gründen den Trägerverein Vorfeld Viererfeld. Nach Angaben
von Stadtgrün Bern wird der Verein Anfang nächstes Jahr einen Aufruf zur
Eingabe von Projekten für die Zwischennutzung bis ins Jahr 2022 machen.
Bei der Gestaltung der Parkanlage in der künftigen Überbauung spiele
der Verein aber keine Rolle, sagt Stadtgärtner Christoph Schärer.
Von Strassenmusik bis Yoga
An einer Versammlung von heute Abend stellt sich Gewerkschafterin Tanja
Brülisauer als Präsidentin zur Wahl. Der Trägerverein ist selbsttragend
und wird als Ansprechpartner für die Stadt fungieren. Die Stadt selber
wird im Verein nicht Einsitz nehmen. Das Wagenplatzkollektiv trage die
Zwischennutzung «konstruktiv mit», sei aber nicht Mitglied des Vereins,
hält Stadtgrün Bern fest.
Brülisauer war bisher nicht Mitglied einer der drei
Gründerorganisationen der Trägerschaft. Als Anwohnerin habe sie die
Entwicklung des Lab Quartieroase in den letzten drei Jahren aber
intensiv mitverfolgt. Deshalb habe sie sich nun auch für ein Engagement
bereit erklärt. Für sie sei das Präsidium des Trägervereins ein
Ehrenamt, sagt die Geschäftsführerin der Gewerkschaft Transfair. «Ich
verstehe meinen Job als Moderatorin.» Das Areal auf dem Viererfeld sei
«eine Art Bühne für nicht-kommerzielle Nutzungen».
Über die Realisation von Projekten entscheidet der Vorstand. «Wir sind
offen für alle und alles – von der Strassenmusik bis zum Yoga-Kurs»,
sagt Brülisauer. Im Vordergrund stünden dabei Projekte «aus dem Quartier
für das Quartier». Auf dem Viererfeld steht zurzeit ein Container, der
wie bis anhin als Treff dienen soll. Mit der publizierten
gastwirtschaftlichen Nutzung soll laut Brülisauer kein Geld verdient
werden. In Planung sind ein Pumptrack und eine Velobahn für kleinere
Kinder.
(https://www.derbund.ch/bern/viererfeld-soll-vom-quartier-belebt-werden/story/30251166)
+++GASSE
Anna Tschannen rückt Obdachlose ins Scheinwerferlicht: Mit dem Haarschnitt gibt sie ein Stück Würde zurück
Alle zwei Wochen öffnet Anna Tschannen ihren mobilen Coiffeursalon für
Obdachlose in Basel. Mit dem Blick in den Spiegel werden Schicksale
sichtbar – jetzt auch im Kino.
https://www.blick.ch/people-tv/schweiz/anna-tschannen-rueckt-obdachlose-ins-scheinwerferlicht-mit-dem-haarschnitt-gibt-sie-ein-stueck-wuerde-zurueck-id15653635.html
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nur noch eine Demo pro Monat erlauben
In Basel wird derzeit häufig demonstriert. Die SVP will dem nun einen Riegel vorschieben.
https://www.bazonline.ch/basel/stadt/nur-noch-eine-demo-pro-monat-erlauben/story/23811370
Nietzsche-Symposium gestört
Zur Vorgeschichte: Dem Historischen Museum Basel fehlte das Geld für
eine Ausstellung zu Nietzsche. In die Bresche gesprungen ist der
ehemalige Banker Peter Buser, 82-jähriger Multimillionär und
selbstverliebter Möchtegern-Playboy, der sich gerne in der Rolle des
noblen Spenders und Provokateurs sieht. 400’000 Franken hat Buser für
die Ausstellung locker gemacht und sich damit gleichzeitig die
Organisation und Leitung eines Symposiums mit dem Titel „Ein Spielzeug
sei das Weib dem Manne“ (Nietzsche) erkauft, welches in der Aula des
Naturhistorischen Museums stattfinden sollte. In diesem sollten
Nietzsches antifeministische und misogyne Thesen zur Unterwerfung der
Frau* zu ihrem eigenen Glück diskutiert werden. Diverse (auch linke und
feministische) Promis aus dem Literatur- und Wissenschaftsbetrieb haben
sich für diese Shitshow einspannen lassen.
https://barrikade.info/article/2958
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bernerzeitung.ch 09.12.2019
Juso-Politiker diffamierte SVP- und EDU-Kollegen
Vinzenz Binggeli, ehemaliges GGR-Mitglied aus Lyss, wird für einen ehrverletzenden Facebook-Post bestraft.
Carmen Stalder
Vinzenz Binggeli, 26 Jahre alt, Student und Co-Präsident der Juso Bern,
ist schuldig. Mit seinem Facebook-Post, den er vor drei Jahren
veröffentlicht hat, hat sich der damalige Lysser Gemeindeparlamentarier
der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das entschied am Montag Nicolas
Wuillemin, Gerichtspräsident am Regionalgericht in Biel.
Er verurteilte Binggeli zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen
zu je 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ins Portemonnaie
greifen muss Binggeli trotzdem: Er hat die Verfahrenskosten und die
Gerichtsgebühr von insgesamt 1300 Franken zu übernehmen.
Das Urteil kommt für Binggeli wohl überraschend. Noch Monate nach der
Veröffentlichung des Beitrags war er überzeugt, dass es trotz Anzeige
nicht zu einer Anklage kommen würde. Nach dem Urteil äusserte er sich
erst einmal nicht, er müsse die Sache überdenken. Man prüfe aber sicher
den Weiterzug, ergänzte sein Anwalt.
Alles begann im Juni 2016. Damals reichte die BDP im Lysser Parlament
ein Postulat mit dem Titel «Ein Asylzentrum ist genug» ein. Fünf Monate
später erklärte eine Mehrheit den Vorstoss als erheblich. Sie forderte
damit den Gemeinderat auf, sich mit aller Kraft gegen ein zweites
Zentrum auf dem Waffenplatz einzusetzen. Wörtlich hiess es: «Auf keinen
Fall darf man der Lysser Bevölkerung ein zweites Asylzentrum in so
kurzer Distanz zumuten, noch dazu in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Dorfzentrum.»
Darob schüttelte Binggeli den Kopf. Er setzte sich an den Computer und
postete auf Facebook einen Beitrag. Er schrieb: «Ich schäme mich für
meine Gemeinde, insbesondere meine bürgerlichen Kollegen im Rat, die
ohne Mut und visionären Geist im tiefbraunen Fahrwasser der SVP
angekommen sind.»
Laut Binggeli richtete sich sein Beitrag gegen die BDP. Angezeigt wurde
er im Frühling 2017 aber von sechs SVP-Politikern und einem
EDU-Politiker. Sie fühlten sich durch den Passus «im tiefbraunen
Fahrwasser der SVP» angegriffen und als Nazis hingestellt. In der Folge
erhielt Binggeli einen Strafbefehl. Weil er den Vorwurf der üblen
Nachrede als ungerechtfertigt empfand, erhob er Einspruch.
Vor Gericht blieb er am Montag bei dieser Sichtweise: Der Postulatstext
der BDP habe ihn an die Rhetorik der SVP Schweiz erinnert. «Ich wollte
niemanden mit Nationalsozialismus in Verbindung bringen, sondern
lediglich aufzeigen, dass sich einige Ratskollegen rhetorisch gefährlich
in diese Nähe gebracht haben.»
Richter Wuillemin sah es anders. Es habe einen klaren Bezug auf die
bürgerlichen Ratskollegen gegeben, und dazu gehöre auch die SVP. Weiter
werde der Begriff «braun» allgemein als rechtsextreme Haltung
verstanden. Dass Binggeli «tiefbraun» geschrieben habe, verstärke die
Aussage noch. «Wer sich so äussert, muss in Kauf nehmen, dass es
ehrverletzend verstanden werden kann.
(https://www.bernerzeitung.ch/region/region-bern/jusopolitiker-diffamierte-svp-und-edukollegen/story/25733233)
+++MENSCHENRECHTE
Für eine Schweiz, die die Rechte aller Menschen schützt
Die Herausforderungen für die Menschenrechte in der Schweiz sind gross.
Darum ist es umso wichtiger, dass das neue Parlament in der neuen
Legislaturperiode die Achtung der Grundrechte im Auge behält.
Tatsächlich haben viele der traktandierte Themen, die die Räte behandeln
werden, einen direkten Bezug zu den Menschenrechten, wie Amnesty
Schweiz in einer neuen Broschüre in neun Kapiteln aufzeigt.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/sessionen-des-parlaments/2019/fuer-eine-schweiz-die-die-rechte-aller-menschen-schuetzt
+++ANTITERRORSTAAT
Ständerat weist Terrorismusvorlagen an seine Kommission zurück
(sda) Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für
Terroristen noch über Hausarrest für terroristische Gefährder. Er hat am
Montag zwei Vorlagen an seine Kommission zurückgewiesen. Der Grund war
die geplante internationale Zusammenarbeit.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2019/20191209180615243194158159041_bsd137.aspx
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/staenderat-debattiert-ueber-terrorbekaempfung?id=112a9984-5221-4f76-b5ba-4c08ba6df803
-> https://www.nzz.ch/schweiz/neue-massnahmen-gegen-terrorismus-das-wichtigste-im-ueberblick-ld.1526782
–
-> https://www.watson.ch/!798916873
-> https://www.nzz.ch/meinung/mit-angst-keine-politik-machen-mit-der-geplanten-verschaerfung-der-anti-terror-gesetzgebung-wird-eine-grenze-ueberschritten-ld.1519780?mktcid=smsh&mktcval=Twitter
+++BIG BROTHER
In der Schweiz bewilligte Überwachungsmassnahmen dürfen im Ausland nur bedingt durchgeführt werden
Heimlich installierte Überwachungsinstrumente in einem Auto bringen
Schweizer Ermittlern Erkenntnisse über einen Drogenhändlerring. Dürfen
sie die Daten aber auch dann verwenden, wenn sie im Ausland
aufgezeichnet wurden? In diesem Fall nicht, sagt das Bundesgericht.
https://www.nzz.ch/schweiz/in-der-schweiz-bewilligte-ueberwachungsmassnahmen-duerfen-im-ausland-nur-bedingt-durchgefuehrt-werden-ld.1527267
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1B_164_2019_2019_12_09_T_d_08_21_26.pdf
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://15-11-2019-1B_164-2019&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Neue-Militaerdrohne-muss-noch-am-Boden-bleiben/story/24871081?utm_source=twitter&utm_campaign=Ed_Social_Post&utm_medium=Ed_Post_TA
-> https://www.tele1.ch/artikel/158193/erste-neue-drohne-der-schweizer-armee-in-emmen
+++POLIZEI SO
Kaum genutzte Waffe – Die Stadtpolizei von Grenchen zog den Taser zwei Mal
Seit einem Jahr hat die Grenchner Stadtpolizei Elektroschockgeräte bei der Arbeit dabei. Sie kommen selten zum Einsatz.
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/kaum-genutzte-waffe-die-stadtpolizei-von-grenchen-zog-den-taser-zwei-mal
+++POLIZEI SZ
Vier Schwyzer Polizisten sollen Mann zu hart angefasst haben – Beschreibungen widersprechen sich vor Gericht
Vier Schwyzer Polizisten sollen einen Mann zu hart angefasst und sich
damit des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und Entführung
schuldig gemacht haben. Von deren Schuld ist aber nicht einmal der
Staatsanwalt überzeugt: Er fordert einen Freispruch.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz/vier-schwyzer-polizisten-sollen-mann-zu-hart-angefasst-haben-beschreibungen-widersprechen-sich-vor-gericht-ld.1176158
-> https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/widerspruechliche-beschreibungen-eines-polizeieinsatzes/story/24400302
-> https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/staatsanwalt-fordert-freispruch-fuer-vier-angeklagte-polizisten-136084015
+++ANTIRA
antira-Wochenschau: Campisolation und ORS in Bern, Neonazis in Galgenen und Italien, Tote und Bergungen im Mittelmeer
https://antira.org/2019/12/08/antira-wochenschau-campisolation-und-ors-in-bern-neonazis-in-galgenen-und-italien-tote-und-bergungen-im-mittelmeer/
+++RECHTSPOPULISMUS
Gemeinderatsantwort auf Motion Fraktion SVP „Genug ist genug! Die Stadt
darf sich nicht länger von kriminellen Aktivisten in Geiselhaft nehmen
lassen!“ (PDF, 95.7 KB)
https://www.bern.ch/politik-und-verwaltung/gemeinderat/aktuelle-antworten-auf-vorstosse/publizierte-antworten-am-9-dezember-2019/motion-fraktion-svp-genug-ist-genug.pdf/download
+++FUNDIS
Kolumne «Weltanschauung»: Weihnachtsmuffel schieben Muslime vor
Einzelne Schweizer Schulen beschränken Weihnachtslieder. Was als
Rücksichtsnahme auf Muslime getarnt wird, ist in Wahrheit ein Krieg
gegen das Christentum, der an totalitäre Staaten erinnert.
https://www.blick.ch/meinung/kolumnen/kolumne-weltanschauung-weihnachtsmuffel-schieben-muslime-vor-id15654997.html
+++HISTORY
Der St.Galler Aktivist Hans Fässler gründet Komitee für Reparationszahlungen an Sklaverei-Nachkommen
Der linke St.Galler Aktivist Hans Fässler hat ein Schweizer Komitee für
Reparationszahlungen an Sklaverei-Nachkommen gegründet. Über 60
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben einen entsprechenden
Minimalkonsens unterzeichnet – darunter auch der St.Galler Ständerat
Paul Rechsteiner.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/der-stgaller-aktivist-hans-faessler-gruendet-komitee-fuer-reparationszahlungen-an-sklaverei-nachkommen-ld.1176202