Medienspiegel 9. Dezember 2019

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
22 Tibeter reichen Härtefallgesuch ein
Tibeter, die sich ohne gültige Papiere in der Schweiz aufhalten, stecken in einer Sackgasse: Sie dürften nicht hier sein, ausreisen geht aber auch nicht. Nun schöpfen sie neue Hoffnung.
https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/22-tibeter-reichen-haertefallgesuch-ein/story/31527601
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/tibeter-leben-in-der-schweiz-oft-im-dauerprovisorium


Hoffnung für abgewiesene Asylbewerber
Im Kanton Bern sollen abgewiesene Asylsuchende vor der Ausreise noch ihre Lehre beenden können. Der Grosse Rat widerspricht damit erneut Polizeidirektor Philippe Müller (FDP).
https://www.derbund.ch/bern/trotz-muellers-gegenwehr-abgewiesene-asylsuchende-sollen-lehre-beenden-koennen/story/12584351



bernerzeitung.ch 09.12.2019

Misstrauensvotum gegenüber Philippe Müller

Mit einem Passus im kantonalen Asylgesetz will der Grosse Rat sicherstellen, dass der Kanton seinen Handlungsspielraum bei Härtefällen konsequent ausschöpft.

Marius Aschwanden

Eines machte FDP-Polizeidirektor Philippe Müller den Grossrätinnen und Grossräten gleich zu Beginn der gestrigen Debatte klar: «Es ist egal, wie ihr heute abstimmt. Ändern wird sich sowieso nichts.»

Der Regierungsrat bezog sich mit dieser Aussage auf den einzigen Antrag aus dem Parlament zum neuen kantonalen Asylregime, der nach der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzes noch übrig geblieben ist. EDU- und GLP-Vertreter wollten sicherstellen, dass Asylsuchende, die einen negativen Entscheid vom Bund erhalten haben, ihre begonnene Lehre bis zum Zeitpunkt der Ausreise weiterführen können. Insbesondere dann, wenn das Verfahren mehrere Jahre gedauert hat oder die Personen gar nicht ausreisen können. Sei es wegen fehlender Rücknahmeabkommen oder weil sie keine Reisepapiere beschaffen können.

Allen voran Michael Köpfli (GLP) warf Müller in Medienberichten immer wieder vor, er schöpfe den bundesrechtlichen Handlungsspielraum nicht aus. Dem hielt der Polizeidirektor gestern jedoch entgegen: «Wir tun schon heute alles, was möglich ist. Wer etwas anderes behauptet, weckt Erwartungen, die wir nicht erfüllen können.» Die Diskussionen hätten in den letzten Monaten «groteske Züge» angenommen, angefeuert durch den nationalen Wahlkampf und teilweise falsche Zahlen.

Aber eigentlich spielt das alles sowieso keine Rolle, wenn man Müller zuhörte. «Der Antrag ist toter Buchstabe und bestätigt lediglich die bisherige Praxis des Kantons Bern», sagte er. Seinen früheren Widerstand jedenfalls hatte er aufgegeben – das Anliegen wurde gegen den Willen von SVP und FDP mit 90 zu 52 Stimmen angenommen.

In Basel läufts anders

Tatsächlich ist der Antrag so formuliert, dass Bern nur das Bundesgesetz umsetzen soll. Dieses sieht grundsätzlich vor, dass für Asylsuchende mit negativem Entscheid ein Arbeitsverbot gilt. Die Kantone können allerdings Härtefallgesuche beim Bund stellen. Die Kriterien seien aber streng und würden auf nationaler Ebene festgelegt, so Müller. «Die Zahlen beweisen, dass Bern schon heute einer der aktivsten Kantone ist.» So habe das zuständige Berner Amt von 2013 bis 2018 knapp 130 solcher Gesuche gestellt. Dem stünden beispielsweise 21 Gesuche aus Basel-Stadt gegenüber.

Mit diesen Zahlen wollte Müller in einer Mail an die Grossräte bereits am Montagmorgen vor der Debatte einen Bericht dieser Zeitung entkräften. Darin wurde aufgezeigt, dass es Kantone gibt, die doch mehr für abgewiesene Asylsuchende tun. Basel-Stadt wird in einem noch unveröffentlichten Bericht der eidgenössischen Migrationskommission als lobende Ausnahme erwähnt. Denn dort wird jungen Asylsuchenden ermöglicht, eine begonnene Lehre weiterzuführen. Pro Jahr erhalte eine «Handvoll» Personen eine solche Bewilligung, heisst es aus Basel (lesen Sie dazu mehr hier).

In den Zahlen von Regierungsrat Müller tauchen diese allerdings nicht auf. Die Basler Praxis habe «nichts mit vom Bund bewilligten Härtefällen zu tun», sagt Martin R. Schütz, Mediensprecher des dortigen Justiz- und Sicherheitsdepartements. Vielmehr handelt es sich um eine entsprechende Auslegung der Bundesgesetze. Ob diese zulässig ist, ist jedoch unklar. Trotzdem hinkt der Vergleich der Anzahl Härtefallgesuche, welcher Regierungsrat Müller im Rat präsentiert hat.

In der Debatte spielte das Basler Beispiel letztlich keine Rolle. Die Frage war vielmehr, ob die Grossrätinnen und Grossräte Müller glauben, dass seine Direktion schon heute alles Mögliche für abgewiesene Asylsuchende in einer Lehre tut. Angesichts des Ausgangs der Debatte ist die Antwort darauf: nein.

«Natürlich hat der Kanton schon heute die Möglichkeit von Härtefallgesuchen. Wir wollen aber, dass er einen verbindlichen Auftrag hat, solche einzureichen», sagte etwa Mirjam Veglio (Zollikofen), Co-Präsidentin der SP. Den Genossen fehle schlicht das Vertrauen in Müller, da das neue Asylregime grundsätzlich repressiver ausgestaltet ist als das bisherige.

So weit ging Antragssteller Jakob Schwarz (EDU, Adelboden) zwar nicht. Aber auch er erachtete eine Regelung im kantonalen Gesetz als notwendig. «Wir wollen den Kanton nicht dazu zwingen, aussichtslose Gesuche einzureichen», sagte er. Es gehe auch nicht darum, Schlupflöcher im nationalen Recht zu schaffen, sondern um Einzelfälle, die «systembedingt» entstanden seien.

Motion im Nationalrat

Für Thomas Knutti (Weissenburg) von der SVP hingegen war klar: «Der Antrag ist Kosmetik, und wir wollen keine Kosmetik.» Die Spielregeln seien klar und vom Bund vorgegeben. Und die Zahlen zur Anzahl Härtefallgesuche würden wenn schon zeigen, dass der Kanton eher zu viele einreiche als zu wenige. Schliesslich gehe es immer noch um rechtskräftig weggewiesene Personen. Auch Hans Schär (Schönried) von der FDP war dieser Meinung. «Mit dem Antrag lösen wir keine weiteren Handlungen aus», sagte er.

Trotzdem wurde das Anliegen deutlich angenommen. Doch auch für die Befürworter war klar, dass sich die Bemühungen nicht auf die kantonale Ebene beschränken dürfen. «Der Passus in unserem Gesetz ist ein Signal an den Bund», sagte etwa Ueli Stähli (BDP, Gasel). Die dortigen Regelungen müssten nun nachgebessert werden. Sprich: die strengen Voraussetzungen für ein Härtefallgesuch gelockert werden. Tatsächlich sind bereits solche Vorstösse hängig.
(https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/kanton-bern-schreibt-haertefallklausel-in-asylgesetzgebung/story/25750610)



bernerzeitung.ch 09.12.2019

Sri-lankische Familie nach zehn Jahren ausgeschafft

Nach fast zehn Jahren in der Schweiz muss eine tamilische Familie aus Herrenschwanden mit ihren Kindern nach Sri Lanka zurückkehren. Nun erhält sie Hilfe.

Johannes Reichen

Er hat sich die Kapuze über die Mütze gezogen. Zusammen mit seiner Familie schlendert er über den Berner Sternenmarkt bei der Kleinen Schanze. Es ist eisig kalt, und der Mann hat Fieber. Für die Stände, die Lichter, den Trubel auf dem Markt hat er keine Augen. Aber es ist nicht die Grippe, die ihm Sorgen macht. Am 19. Dezember müssen er und seine Familie die Schweiz verlassen und nach Sri Lanka zurückkehren. Davor habe er Angst, sagt er.

In einem offenen Holzhäuschen auf dem Markt nimmt er Platz. Ein Tisch, Stühle, Bilder an den Wänden, Lichterketten. Seine Frau sitzt neben ihm. Meistens blickt er auf den Tisch und schweigt, es ist vor allem seine Frau, die redet. Beide sprechen nur wenig Deutsch. Das Paar hat drei Kinder. Ein Sohn, 9, und die Tochter, 5, sind mitgekommen. Der älteste Sohn ist 18 und fehlt, er macht eine Lehre als Verkäufer. Im Frühling erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung, er darf in der Schweiz bleiben.

Nicht so der Rest der Familie. Am 22. März wies das Bundesverwaltungsgericht ein Gesuch gegen einen negativen Asylentscheid ab.

Leben in einem Zimmer

Die Familie stammt aus dem Norden Sri Lankas und gehört zur tamilischen Minderheit. Zwischen 2004 und 2008, sagt der Vater, und so steht es auch im Gerichtsurteil, habe er die Tamil Tigers unterstützt, die für die Unabhängigkeit des Nordens und Ostens kämpften. Wegen dieser Kooperation sei er im April 2010 von Unbekannten für zehn Tage festgehalten, misshandelt und verhört worden. Dann sei ihm die Flucht gelungen.

2010 reiste das Paar mit seinem ersten Sohn in die Schweiz. Im August stellte die Familie ein Asylgesuch, bald darauf kam der zweite Sohn zur Welt. 2012 lehnte das damalige Bundesamt für Migration das Gesuch ab, weshalb die Familie 2013 nach Frankreich zog. Gemäss Dublin-Abkommen seien sie wieder in die Schweiz zurückgeschickt worden, erzählt das Paar. Nun lebt die Familie seit fünfeinhalb Jahren in einer Kollektivunterkunft in Herrenschwanden. Dort kam 2014 die Tochter zur Welt.

Die Familie wohnt in einem einzigen Zimmer. Die jüngeren Kinder gehen zur Schule. Die Eltern pflegten ihre Kontakte vor allem in Kreisen der reformierten Kirche, sie sind Christen. In der Unterkunft lernten sie vor einigen Jahren Thirza Schneider kennen. Sie ist Sozialpädagogin und angehende Traumaberaterin und arbeitet ehrenamtlich. Sie setzt sich für die Familie ein.

Gefälschte Dokumente

Im Mai 2014 stellte die Familie ein zweites Gesuch. Hier erklärte der Vater nun, dass er von den Tamil Tigers eine nachrichtendienstliche Ausbildung erhalten habe und sodann als Informant für die Gruppierung tätig gewesen sei. Auch dieses Gesuch wies das Staatssekretariat für Migration ab. Schliesslich gelangte die Familie ans Bundesverwaltungsgericht, zunächst mit einer Beschwerde, die im Mai 2018 abgewiesen wurde. Dagegen legte die Familie ein Revisionsgesuch ein, abermals ohne Erfolg. Dieses Urteil liegt dieser Zeitung vor.

Der Mann begründete das Gesuch damit, dass er von einem sri-lankischen Anwalt erfahren habe, dass gegen ihn wegen seiner Unterstützung der Tamil Tigers ein Strafverfahren eingeleitet worden sei und ein Haftbefehl vorliege. Das Gericht holte Auskünfte der Botschaft in Colombo ein. Diese erklärte, dass kein entsprechender Gerichtsfall existiere und die eingereichten Dokumente Fälschungsmerkmale aufwiesen.

Zu dem Schluss kam auch das Bundesverwaltungsgericht: Die Dokumente seien gefälscht, und das sei im Wissen der Familie passiert. «Ihre persönliche Glaubwürdigkeit erweist sich damit als zerstört.» Die Familie bestreitet das und erklärt, es sei für sie unmöglich gewesen, die Originaldokumente zu erhalten.

Das will Schneider nicht akzeptieren. «Der Vater ist traumatisiert», sagt sie. Er habe sich in psychiatrischer Behandlung befunden. «Er ist am Anschlag, schläft kaum mehr, hat Albträume.» Die Rückkehrberatung habe angeordnet, dass ihn auf dem Flug ein Arzt begleitet. «Dass man jemanden unter diesen Umständen zurückschicken will, kann ich nicht verstehen», sagt Schneider und verweist auch auf die aktuelle politische Situation in Sri Lanka.

Petition für die Kinder

Vor allem das Schicksal der beiden Kinder schreckte Schneider auf. «Sie sind hier aufgewachsen, sie kennen nur die Schweiz, haben hier ihre Freunde.» In Sri Lanka seien sie noch nie gewesen. Dass sie nun dort leben sollten, sei unzumutbar. Sie bereitet die Kinder auf die Reise vor.

Vor einem Monat lancierte Schneider auf Avaaz.org eine Onlinepetition für die Familie. «Das Wohl der Kinder von Geflüchteten muss berücksichtigt werden», lautet der Titel. Kindern von Asylsuchenden würden in der Schweiz grundlegende Rechte vorenthalten, die in der Kinderrechtskonvention der UNO festgehalten seien, schreibt sie.

Bisher haben fast 1500 Personen unterschrieben. Schneider weiss allerdings nicht so genau, an wen sie die Petition richten soll. Sie hofft einfach, dass die Behörden den Vollzug noch stoppen. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Die Familie hat die Flugtickets bereits erhalten.



«Finstere Zeiten» in Sri Lanka

Auch das Solidaritätsnetz Bern setzt sich für die Familie aus Sri Lanka ein. «Insbesondere die Kinder sind hier fest verwurzelt, während in Sri Lanka die Ungewissheit und eine Rückkehr des Landes in finstere Zeiten drohen», sagt Matthias Rysler vom Solidaritätsnetz. Mitte November fanden im Inselstaat die Präsidentschaftswahlen statt.

Als Gewinner ging Gotabaya Rajapaksa hervor. Er installierte seinen Bruder als neuen Premierminister. Die beiden Brüder gelten in der buddhistisch-singhalesischen Mehrheit als Nationalhelden, da sie im Jahr 2009 den Krieg gegen die tamilischen Rebellen im Norden durch eine militärische Offensive beendeten. Dagegen herrsche beider tamilischen Minderheit nun Unbehagen.

«Mit der Ernennung eines mutmasslichen Kriegsverbrechers zum Verteidigungssekretär stehen dem Militär derzeit praktisch nur Männer vor, welchen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden», sagt Rysler. Dadurch werde die Militarisierung vor allem im Norden und Osten Sri Lankas, wo vorwiegend Tamilinnen und Tamilen lebten und wo auch die Familie herkommt, nochmals verstärkt.

Die Entführung einer Mitarbeiterin der Schweizer Botschaft zeige, dass wieder vermehrt mit Entführungen zu rechnen sei. Vor zehn Tagen flüchtete ein Ermittler in die Schweiz, der auch gegen den Rajapaksa-Clan ermittelt hatte. Daraufhin hielten Mitarbeiter des neuen Regimes eine einheimische Angestellte der Schweizer Botschaft während mehrerer Stunden fest. Das löste eine diplomatische Krise zwischen der Schweiz und Sri Lanka aus.

Für einen Verbleib der Familie bestehe durchaus rechtlicher Spielraum,sagt Matthias Rysler. Sowohl das Staatssekretariat für Migration als auch der Kanton Bern hätten die Möglichkeit, auf ein entsprechendes Gesuch hin festzustellen, dass eine Unzulässigkeit oder Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs oder aber ein schwerwiegender Härtefall vorliege.

«Die Familie erhielte dann eine vorläufige Aufnahme oder eine Jahresaufenthalts­bewilligung, die wiederum an Bedingungen geknüpft sein kann.» Als mutmasslicher ehemaliger Unterstützer der Tamil Tigers könne der Vater oder auch die Mutter Opfer gezielter oder auch willkürlicher Verfolgungshand­lungen werden. «Dieses Risiko scheint durch die jüngsten Ver­änderungen im Land deutlich erhöht.» (rei)
(https://www.bernerzeitung.ch/region/region-bern/srilankische-familie-nach-zehn-jahren-ausgeschafft/story/15884209)


+++DEUTSCHLAND
Aus der Praxis: BAMF verharmlost Eritrea-Regime
Trotz der unverändert desolaten Menschenrechtslage in Eritrea erhalten immer weniger Eritreer*innen in Deutschland eine Flüchtlingsanerkennung. 2015 hat das BAMF noch 95,5% von ihnen als Flüchtlinge anerkannt; seitdem sank diese Quote massiv. Im vorliegenden Fall verharmlost das BAMF sogar vorgebrachte Fluchtgründe eines eritreischen Geflüchteten.
https://www.proasyl.de/news/der-einzelfall-zaehlt-bamf-verharmlost-eritrea-regime/


+++BALKANROUTE
Das Flüchtlingslager Vučjak: „Die Schande Europas“
Das umstrittene Flüchtlingslager Vučjak im Nordwesten von Bosnien und Herzegowina ist in einem katastrophalen Zustand. Jetzt bricht der Schnee über das Lager herein und es droht eine humanitäre Katastrophe.
https://fm4.orf.at/stories/2995528


+++GRIECHENLAND
Ausharren im überfüllten Flüchtlingslager auf Lesbos
Fast fünf Jahre nach dem Höhepunkt der Migrationskrise: Das grösste Flüchtlingslager Europas ist überfüllter denn je. Täglich erreichen neue Migranten die griechische Insel Lesbos – in Gummibooten. Menschen stecken über https://www.nzz.ch/international/fluechtlinge-im-lager-moria-auf-lesbos-ld.1526269 Monate in Zelten fest. Doch viele engagieren sich, um das Leid zu mindern.
https://www.nzz.ch/international/fluechtlinge-im-lager-moria-auf-lesbos-ld.1526269


+++MITTELMEER
Als Flaggenstaat versagt
Sea-Watch wirft Niederlanden vor, das Retten von Menschenleben bewusst verhindert zu haben
https://www.jungewelt.de/artikel/368477.seenotrettung-mittelmeer-als-flaggenstaat-versagt.html


Menschenschmuggel mit Segeljachten: 119 Flüchtlinge an Bord
Sie stehlen oder chartern Segeljachten und schleusen Flüchtlinge nach Europa: Schlepperbanden setzen im Mittelmeer verstärkt auf diese Methode. Die Behörden und Ermittler sind weitgehend machtlos.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-wie-schleuser-jachten-nutzen-a-1300062.html


+++EUROPA
Grenze zur Türkei: EU-Kommission will Geflüchtete mit “Laubdurchdringung” aufspüren
Ein Forschungsprojekt testet die Zusammenführung verschiedener Überwachungstechnologien an Geflüchteten. Zum Einsatz kommen Kameras, Radargeräte, Bewegungsmelder, elektromagnetische Sensoren sowie Lauschmikrofone
https://www.heise.de/tp/features/Grenze-zur-Tuerkei-EU-Kommission-will-Gefluechtete-mit-Laubdurchdringung-aufspueren-4608218.html


EU-Asylbehörde beschattete Flüchtende in sozialen Medien
Die EU-Agentur EASO überwachte jahrelang soziale Netzwerke, um Flüchtende auf dem Weg nach Europa zu stoppen. Der oberste Datenschützer der EU setzte dem Projekt nun ein Ende.
https://netzpolitik.org/2019/eu-asylbehoerde-beschattete-fluechtende-in-sozialen-medien/


Polizisten schießen auf Geflüchtete – Kinder erfrieren: Die Wirklichkeit an den Grenzen der EU
Werte und Wirklichkeit: Die Lage der Menschen an den europäischen Außengrenzen ist katastrophal. Doch was tut die EU? Der Gastbeitrag.
https://www.fr.de/meinung/grenzen-polizisten-schiessen-gefluechtete-kinder-erfrieren-13279742.html


+++NIGERIA
Homosexuellen in Lagos droht lange Haft wegen Zärtlichkeiten
In Nigeria stehen 50 Männer vor Gericht, weil sie einen Schwulenclub gegründet haben sollen. Es ist der erste Prozess, seit ein Gesetz hohe Strafen für Homosexuelle vorsieht
https://www.derstandard.at/story/2000112021444/homosexuellen-in-lagos-droht-lange-haft-wegen-zaertlichkeiten


+++GUINEA
Die schwierige Rückkehr von Migranten
Jedes Jahr kehren Tausende Guineer, die sich Richtung Europa aufgemacht haben, in ihr Land zurück. Viele nehmen an Rückkehrer-Programmen teil und bekommen Unterstützung bei ihrem Neuanfang. Doch die Ankunft in der alten Heimat ist schwierig, die Rückkehrer kämpfen mit Scham und Schuld.
https://www.deutschlandfunk.de/guinea-die-schwierige-rueckkehr-von-migranten.724.de.html?dram:article_id=465404


+++FREIRÄUME
Zwischennutzungen auf dem Berner Ziegler-Areal verlängert
Die Stadt Bern hat verschiedene Zwischennutzungen auf dem Areal des ehemaligen Zieglerspitals bis 2025 verlängert. Zur Abstimmung kommt es frühestens 2026.
https://www.derbund.ch/bern/zwischennutzungen-auf-dem-berner-zieglerareal-verlaengert/story/30368193
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/zwischennutzungen-auf-dem-berner-zieglerareal-verlaengert/story/10291027
-> https://www.bern.ch/mediencenter/medienmitteilungen/aktuell_ptk/zwischennutzungen-auf-dem-ziegler-areal-bis-2025-verlaengert



derbund.ch 09.12.2019

Viererfeld soll vom Quartier belebt werden

Ein Trägerverein soll die Zwischennutzung auf dem Viererfeld bis 2022 koordinieren.

Die IG Äussere Enge, der Verein Kind, Spiel & Begegnung und das Lab Quartieroase gründen den Trägerverein Vorfeld Viererfeld. Nach Angaben von Stadtgrün Bern wird der Verein Anfang nächstes Jahr einen Aufruf zur Eingabe von Projekten für die Zwischennutzung bis ins Jahr 2022 machen. Bei der Gestaltung der Parkanlage in der künftigen Überbauung spiele der Verein aber keine Rolle, sagt Stadtgärtner Christoph Schärer.

Von Strassenmusik bis Yoga

An einer Versammlung von heute Abend stellt sich Gewerkschafterin Tanja Brülisauer als Präsidentin zur Wahl. Der Trägerverein ist selbsttragend und wird als Ansprechpartner für die Stadt fungieren. Die Stadt selber wird im Verein nicht Einsitz nehmen. Das Wagenplatzkollektiv trage die Zwischennutzung «konstruktiv mit», sei aber nicht Mitglied des Vereins, hält Stadtgrün Bern fest.

Brülisauer war bisher nicht Mitglied einer der drei Gründerorganisationen der Trägerschaft. Als Anwohnerin habe sie die Entwicklung des Lab Quartieroase in den letzten drei Jahren aber intensiv mitverfolgt. Deshalb habe sie sich nun auch für ein Engagement bereit erklärt. Für sie sei das Präsidium des Trägervereins ein Ehrenamt, sagt die Geschäftsführerin der Gewerkschaft Transfair. «Ich verstehe meinen Job als Moderatorin.» Das Areal auf dem Viererfeld sei «eine Art Bühne für nicht-kommerzielle Nutzungen».

Über die Realisation von Projekten entscheidet der Vorstand. «Wir sind offen für alle und alles – von der Strassenmusik bis zum Yoga-Kurs», sagt Brülisauer. Im Vordergrund stünden dabei Projekte «aus dem Quartier für das Quartier». Auf dem Viererfeld steht zurzeit ein Container, der wie bis anhin als Treff dienen soll. Mit der publizierten gastwirtschaftlichen Nutzung soll laut Brülisauer kein Geld verdient werden. In Planung sind ein Pumptrack und eine Velobahn für kleinere Kinder.
(https://www.derbund.ch/bern/viererfeld-soll-vom-quartier-belebt-werden/story/30251166)


+++GASSE
Anna Tschannen rückt Obdachlose ins Scheinwerferlicht: Mit dem Haarschnitt gibt sie ein Stück Würde zurück
Alle zwei Wochen öffnet Anna Tschannen ihren mobilen Coiffeursalon für Obdachlose in Basel. Mit dem Blick in den Spiegel werden Schicksale sichtbar – jetzt auch im Kino.
https://www.blick.ch/people-tv/schweiz/anna-tschannen-rueckt-obdachlose-ins-scheinwerferlicht-mit-dem-haarschnitt-gibt-sie-ein-stueck-wuerde-zurueck-id15653635.html


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nur noch eine Demo pro Monat erlauben
In Basel wird derzeit häufig demonstriert. Die SVP will dem nun einen Riegel vorschieben.
https://www.bazonline.ch/basel/stadt/nur-noch-eine-demo-pro-monat-erlauben/story/23811370


Nietzsche-Symposium gestört
Zur Vorgeschichte: Dem Historischen Museum Basel fehlte das Geld für eine Ausstellung zu Nietzsche. In die Bresche gesprungen ist der ehemalige Banker Peter Buser, 82-jähriger Multimillionär und selbstverliebter Möchtegern-Playboy, der sich gerne in der Rolle des noblen Spenders und Provokateurs sieht. 400’000 Franken hat Buser für die Ausstellung locker gemacht und sich damit gleichzeitig die Organisation und Leitung eines Symposiums mit dem Titel “Ein Spielzeug sei das Weib dem Manne” (Nietzsche) erkauft, welches in der Aula des Naturhistorischen Museums stattfinden sollte. In diesem sollten Nietzsches antifeministische und misogyne Thesen zur Unterwerfung der Frau* zu ihrem eigenen Glück diskutiert werden. Diverse (auch linke und feministische) Promis aus dem Literatur- und Wissenschaftsbetrieb haben sich für diese Shitshow einspannen lassen.
https://barrikade.info/article/2958



bernerzeitung.ch 09.12.2019

Juso-Politiker diffamierte SVP- und EDU-Kollegen

Vinzenz Binggeli, ehemaliges GGR-Mitglied aus Lyss, wird für einen ehrverletzenden Facebook-Post bestraft.

Carmen Stalder

Vinzenz Binggeli, 26 Jahre alt, Student und Co-Präsident der Juso Bern, ist schuldig. Mit seinem Facebook-Post, den er vor drei Jahren veröffentlicht hat, hat sich der damalige Lysser Gemeindeparlamentarier der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das entschied am Montag Nicolas Wuillemin, Gerichtspräsident am Regionalgericht in Biel.

Er verurteilte Binggeli zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ins Portemonnaie greifen muss Binggeli trotzdem: Er hat die Verfahrenskosten und die Gerichtsgebühr von insgesamt 1300 Franken zu übernehmen.

Das Urteil kommt für Binggeli wohl überraschend. Noch Monate nach der Veröffentlichung des Beitrags war er überzeugt, dass es trotz Anzeige nicht zu einer Anklage kommen würde. Nach dem Urteil äusserte er sich erst einmal nicht, er müsse die Sache überdenken. Man prüfe aber sicher den Weiterzug, ergänzte sein Anwalt.

Alles begann im Juni 2016. Damals reichte die BDP im Lysser Parlament ein Postulat mit dem Titel «Ein Asylzentrum ist genug» ein. Fünf Monate später erklärte eine Mehrheit den Vorstoss als erheblich. Sie forderte damit den Gemeinderat auf, sich mit aller Kraft gegen ein zweites Zentrum auf dem Waffenplatz einzusetzen. Wörtlich hiess es: «Auf keinen Fall darf man der Lysser Bevölkerung ein zweites Asylzentrum in so kurzer Distanz zumuten, noch dazu in unmittelbarer Nachbarschaft zum Dorfzentrum.»

Darob schüttelte Binggeli den Kopf. Er setzte sich an den Computer und postete auf Facebook einen Beitrag. Er schrieb: «Ich schäme mich für meine Gemeinde, insbesondere meine bürgerlichen Kollegen im Rat, die ohne Mut und visionären Geist im tiefbraunen Fahrwasser der SVP angekommen sind.»

Laut Binggeli richtete sich sein Beitrag gegen die BDP. Angezeigt wurde er im Frühling 2017 aber von sechs SVP-Politikern und einem EDU-Politiker. Sie fühlten sich durch den Passus «im tiefbraunen Fahrwasser der SVP» angegriffen und als Nazis hingestellt. In der Folge erhielt Binggeli einen Strafbefehl. Weil er den Vorwurf der üblen Nachrede als ungerechtfertigt empfand, erhob er Einspruch.

Vor Gericht blieb er am Montag bei dieser Sichtweise: Der Postulatstext der BDP habe ihn an die Rhetorik der SVP Schweiz erinnert. «Ich wollte niemanden mit Nationalsozialismus in Verbindung bringen, sondern lediglich aufzeigen, dass sich einige Ratskollegen rhetorisch gefährlich in diese Nähe gebracht haben.»

Richter Wuillemin sah es anders. Es habe einen klaren Bezug auf die bürgerlichen Ratskollegen gegeben, und dazu gehöre auch die SVP. Weiter werde der Begriff «braun» allgemein als rechtsextreme Haltung verstanden. Dass Binggeli «tiefbraun» geschrieben habe, verstärke die Aussage noch. «Wer sich so äussert, muss in Kauf nehmen, dass es ehrverletzend verstanden werden kann.
(https://www.bernerzeitung.ch/region/region-bern/jusopolitiker-diffamierte-svp-und-edukollegen/story/25733233)


+++MENSCHENRECHTE
Für eine Schweiz, die die Rechte aller Menschen schützt
Die Herausforderungen für die Menschenrechte in der Schweiz sind gross. Darum ist es umso wichtiger, dass das neue Parlament in der neuen Legislaturperiode die Achtung der Grundrechte im Auge behält. Tatsächlich haben viele der traktandierte Themen, die die Räte behandeln werden, einen direkten Bezug zu den Menschenrechten, wie Amnesty Schweiz in einer neuen Broschüre in neun Kapiteln aufzeigt.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/sessionen-des-parlaments/2019/fuer-eine-schweiz-die-die-rechte-aller-menschen-schuetzt


+++ANTITERRORSTAAT
Ständerat weist Terrorismusvorlagen an seine Kommission zurück
(sda) Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für Terroristen noch über Hausarrest für terroristische Gefährder. Er hat am Montag zwei Vorlagen an seine Kommission zurückgewiesen. Der Grund war die geplante internationale Zusammenarbeit.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2019/20191209180615243194158159041_bsd137.aspx
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/staenderat-debattiert-ueber-terrorbekaempfung?id=112a9984-5221-4f76-b5ba-4c08ba6df803
-> https://www.nzz.ch/schweiz/neue-massnahmen-gegen-terrorismus-das-wichtigste-im-ueberblick-ld.1526782

-> https://www.watson.ch/!798916873
-> https://www.nzz.ch/meinung/mit-angst-keine-politik-machen-mit-der-geplanten-verschaerfung-der-anti-terror-gesetzgebung-wird-eine-grenze-ueberschritten-ld.1519780?mktcid=smsh&mktcval=Twitter


+++BIG BROTHER
In der Schweiz bewilligte Überwachungsmassnahmen dürfen im Ausland nur bedingt durchgeführt werden
Heimlich installierte Überwachungsinstrumente in einem Auto bringen Schweizer Ermittlern Erkenntnisse über einen Drogenhändlerring. Dürfen sie die Daten aber auch dann verwenden, wenn sie im Ausland aufgezeichnet wurden? In diesem Fall nicht, sagt das Bundesgericht.
https://www.nzz.ch/schweiz/in-der-schweiz-bewilligte-ueberwachungsmassnahmen-duerfen-im-ausland-nur-bedingt-durchgefuehrt-werden-ld.1527267
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1B_164_2019_2019_12_09_T_d_08_21_26.pdf
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://15-11-2019-1B_164-2019&lang=de&zoom=&type=show_document


-> https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Neue-Militaerdrohne-muss-noch-am-Boden-bleiben/story/24871081?utm_source=twitter&utm_campaign=Ed_Social_Post&utm_medium=Ed_Post_TA
-> https://www.tele1.ch/artikel/158193/erste-neue-drohne-der-schweizer-armee-in-emmen


+++POLIZEI SO
Kaum genutzte Waffe – Die Stadtpolizei von Grenchen zog den Taser zwei Mal
Seit einem Jahr hat die Grenchner Stadtpolizei Elektroschockgeräte bei der Arbeit dabei. Sie kommen selten zum Einsatz.
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/kaum-genutzte-waffe-die-stadtpolizei-von-grenchen-zog-den-taser-zwei-mal


+++POLIZEI SZ
Vier Schwyzer Polizisten sollen Mann zu hart angefasst haben – Beschreibungen widersprechen sich vor Gericht
Vier Schwyzer Polizisten sollen einen Mann zu hart angefasst und sich damit des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gemacht haben. Von deren Schuld ist aber nicht einmal der Staatsanwalt überzeugt: Er fordert einen Freispruch.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz/vier-schwyzer-polizisten-sollen-mann-zu-hart-angefasst-haben-beschreibungen-widersprechen-sich-vor-gericht-ld.1176158
-> https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/widerspruechliche-beschreibungen-eines-polizeieinsatzes/story/24400302
-> https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/staatsanwalt-fordert-freispruch-fuer-vier-angeklagte-polizisten-136084015


+++ANTIRA
antira-Wochenschau: Campisolation und ORS in Bern, Neonazis in Galgenen und Italien, Tote und Bergungen im Mittelmeer
https://antira.org/2019/12/08/antira-wochenschau-campisolation-und-ors-in-bern-neonazis-in-galgenen-und-italien-tote-und-bergungen-im-mittelmeer/


+++RECHTSPOPULISMUS
Gemeinderatsantwort auf Motion Fraktion SVP “Genug ist genug! Die Stadt darf sich nicht länger von kriminellen Aktivisten in Geiselhaft nehmen lassen!” (PDF, 95.7 KB)
https://www.bern.ch/politik-und-verwaltung/gemeinderat/aktuelle-antworten-auf-vorstosse/publizierte-antworten-am-9-dezember-2019/motion-fraktion-svp-genug-ist-genug.pdf/download


+++FUNDIS
Kolumne «Weltanschauung»: Weihnachtsmuffel schieben Muslime vor
Einzelne Schweizer Schulen beschränken Weihnachtslieder. Was als Rücksichtsnahme auf Muslime getarnt wird, ist in Wahrheit ein Krieg gegen das Christentum, der an totalitäre Staaten erinnert.
https://www.blick.ch/meinung/kolumnen/kolumne-weltanschauung-weihnachtsmuffel-schieben-muslime-vor-id15654997.html


+++HISTORY
Der St.Galler Aktivist Hans Fässler gründet Komitee für Reparationszahlungen an Sklaverei-Nachkommen
Der linke St.Galler Aktivist Hans Fässler hat ein Schweizer Komitee für Reparationszahlungen an Sklaverei-Nachkommen gegründet. Über 60 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben einen entsprechenden Minimalkonsens unterzeichnet – darunter auch der St.Galler Ständerat Paul Rechsteiner.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/der-stgaller-aktivist-hans-faessler-gruendet-komitee-fuer-reparationszahlungen-an-sklaverei-nachkommen-ld.1176202