Medienspiegel 11. März 2024

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+++BERN
derbund.ch 11.03.2024

Drohende Abschiebung in Türkei: Nach Haft in Deutschland will Erdogan-Gegnerin Asyl in Bern

Banu Büyükavci sass in einem Münchner Hochsicherheitsgefängnis, weil sie den Widerstand gegen den türkischen Präsidenten unterstützte.

Cedric Fröhlich

«Schauen wir mal!» Dilay Banu Büyükavci zieht ein letztes Mal an ihrer Zigarette, bevor sie die Tür zum grauen Bau aufdrückt. Der Warteraum ist klein. Der Beamte erscheint fast pünktlich.

Anderthalb Stunden wird die Anhörung an diesem Morgen im Februar im alten Zieglerspital an der Berner Morillonstrasse dauern. 90 Minuten für eine Geschichte, die der Frau drei Jahre in deutscher Hochsicherheitshaft einbrachte und nun in einem Asylgesuch in der Schweiz mündet.

Banu Büyükavci – 53, Türkin, rotes Haar – nennt Freunde «Genossen» und Jesus einen «Revolutionär». Sie selbst ist eine überzeugte Kommunistin. Vor zehn Jahren geriet sie ins Visier der deutschen Justiz. 234 Tage dauerte der Prozess, den man ihr und neun Mitstreitern einst in München machte. Die «Süddeutsche Zeitung» bezeichnete ihn als einen «der aufwendigsten und umstrittensten der letzten Jahre» in Deutschland.

2020 wurde Büyükavci wegen «Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland» verurteilt. Gemeint war damit die Kommunistische Partei der Türkei, kurz: «TKP/ML». In der Bundesrepublik droht ihr die Abschiebung in die Türkei. «Ich wäre nie wieder frei», sagt sie.

In Isolationshaft

Der 15. April 2015 ist ein milder Frühlingstag. Büyükavci sitzt auf der Terrasse eines Nürnberger Cafés, als die Kastenwagen vorfahren. Sie reisst noch Witze: «Scheisse, habe ich falsch parkiert?»

Büyükavci siedelte 2005 für ein Facharztstudium in die Bundesrepublik über – auf Einladung einer deutschen Uni. Sie lernte Deutsch, promovierte und arbeitete bis zuletzt als Psychiaterin im Klinikum Nürnberg.

Als ihr die Beamten der Anti-Terror-Einheit den 60-seitigen Haftbefehl vorhalten, glaubt sie an ein Missverständnis. Die Strafbehörden werfen ihr vor, Geld gesammelt zu haben für die TKP/ML, dass sie Mitglieder angeworben hat. Auf die Frage, ob sie einen Anwalt habe, antwortet sie: «Wozu? Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei.»

Spricht sie heute darüber, dann klingt das noch immer ungläubig. «Terrorismus! Was bitte soll ich damit zu tun haben?»

Man bringt sie nach München. In die Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, sitzt zur gleichen Zeit irgendwo in den Weiten der rechtwinklig angelegten Trakte. Büyükavci verbringt drei Jahre in Untersuchungshaft, die ersten vier Monate in Isolation.

Sie führt Tagebuch. «Am Anfang sah ich es als eine Art Experiment an. Als Ärztin hab ich mir eingebildet, ich könnte die Sache analytisch angehen.» Irgendwann lechzt sie nach jeder noch so kleinen menschlichen Interaktion. Ihr Büchlein hat sie nie wieder aufgeschlagen.

Ankaras Druckversuche

Die Münchner «Kommunistenprozesse» finden im Saal A 101 des Oberlandesgerichts in München statt. Insgesamt sind zehn türkischstämmige Sozialisten angeklagt. Manche wurden eigens dafür an Deutschland ausgeliefert, einer auch aus der Schweiz.

Vor dem Gebäude und im Saal protestieren Unterstützerinnen. Seit Beginn der Strafuntersuchung kritisieren sie das harte Vorgehen der deutschen Justiz als einen «Liebesdienst an den türkischen Präsidenten».

Tatsächlich übt Recep Tayyip Erdogan auf diplomatischer Ebene regelmässig Druck auf westliche Länder aus, unliebsame türkische Staatsangehörige auszuliefern. 2018 etwa fordert Erdogan im Nachgang an einen Staatsbesuch in Berlin die Auslieferung von 136 Menschen, die er in der türkischen Presse als «Terroristen» bezeichnet. Dabei hält er ein teures Faustpfand in der Hand: den Flüchtlingsdeal mit der EU.

Ideale und der Widerstand

Am 28. Juli 2020 werden Büyükavci und die anderen verurteilt. Ausschlaggebend ist, dass die TKP/ML über einen bewaffneten Arm verfügt, den die türkischen Behörden für mehrere Anschläge verantwortlich machen. Dabei kamen sechs Menschen in der Türkei ums Leben. Darunter vier Kinder, die in einer Tiefgarage gespielt hatten, wo eine Autobombe detonierte, die einem lokalen Behördenmitglied galt.

«Ich lehne Gewalt gegen Zivilisten entschieden ab», sagt Büyükavci dazu. Wer mit Menschen spricht, die sie kennen, hört, dass sie ein «friedliebender Mensch» sei. Gleichzeitig distanziert sie sich nur teilweise von der Idee des notfalls bewaffneten Widerstands gegen den türkischen Staat.

So bleibt ihr ideologischer Unterbau oft im Vagen. Der «Spiegel» schrieb einmal über sie: «Glaubt man ihren Ausführungen, spielt vielleicht auch Naivität eine Rolle, der mit ihrem Idealismus einhergeht.»

Harte Urteile

Zwar legt das Gericht explizit keinem der Verurteilten eine Beteiligung an den Anschlägen zur Last. Aber sie hätten die «Zwecke der Organisation» gefördert, im Wissen um deren Ausrichtung. «Die Vereinigung strebt einen gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung in der Türkei an», steht im 250-seitigen Urteil.

Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer «terroristischen Vereinigung im Ausland» verurteilt, die auf keiner internationalen Terrorliste steht – auch nicht auf der deutschen.

Banu Büyükavci kassiert drei Jahre und sechs Monate, dazu einen Landesverweis für zwanzig Jahre. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird das Verdikt später bestätigen. Den Grossteil ihrer Strafe hat sie in U-Haft abgesessen, sie kommt nach dem Schuldspruch umgehend frei. Nur droht ihr seither die Ausschaffung in die Türkei. «Man weiss, wie das System mit Menschen umgeht, die es wagen, Erdogan zu kritisieren», sagt sie.

Ihre Verteidiger drängten bis zuletzt auf einen Freispruch: Die Strafverfolger hätten sich auf kompromittierte Beweise gestützt. Auf die Aussagen eines Mitangeklagten etwa, die ihm einst in einem türkischen Gefängnis abgepresst worden seien.

Im Kern richtet sich die Kritik jedoch an den Charakter des Verfahrens an sich. Ihr Anwalt sagte es so: «Es drängt sich der Verdacht auf, dass es hier nicht um Recht, sondern um Politik geht.»

Proteste in Nürnberg

Ulli Schneeweiss ist Sekretär der Gewerkschaft «Verdi», einer der grössten Arbeitnehmervereinigungen Deutschlands. Er sagt: «Banu wurde nur aufgrund ihrer Gesinnung abgestraft. Wir alle empfanden das als sehr ungerecht.»

Nach dem Urteil ergreifen Schneeweiss und Verdi Partei – «BanuMussBleiben», nennen sie ihren Hashtag. Es beginnt mit einer Mahnwache und wächst sich zum wöchentlichen Protest aus: Woche für Woche versammeln sich die Menschen vor dem Gewerkschaftshaus in Nürnberg, um gegen Büyükavcis Abschiebung zu demonstrieren.

All das macht sie zu einer lokalen Berühmtheit. Irgendwann macht sich auch die Ärztekammer des Freistaates Bayern für ihren Verbleib stark, ebenso die ehemalige Bundesfamilienministerin von der SPD und Nürnbergs christdemokratischer Oberbürgermeister.

Abschied

So vergehen zwei Jahre. Büyükavci arbeitet weiterhin am Klinikum, ihre Ausschaffung ist ausgesetzt. «Niemand wollte sich die Finger verbrennen», erzählt Ulli Schneeweiss. Dann nimmt sich das bayerische Landesamt für «Asyl und Rückführungen» der Sache an. Büyükavcis Ausweisung wird in einem gesichtslosen Bau in München verfügt.

Sie verlässt Deutschland am 28. Januar 2024. Vor der Abreise löst sie ihren Haushalt auf, sagt ihren Berufskolleginnen und Unterstützern Adieu und lässt die Idee los, jemals zurückzukehren.

Sie will in der Schweiz von vorn beginnen, wieder als Ärztin praktizieren. «Meine Arbeit ist mein Leben.» Banu Büyükavci bestreitet sämtliche Vorwürfe, die ihr in dieser Causa je gemacht wurden. «Ich habe nichts mit Terrorismus zu tun. Ich war eine politische Gefangene in Deutschland, so einfach ist das!»

Ein schmaler Ausweg

Zurück im Berner Zieglerspital. In der 90-minütigen «Dublin-Anhörung» geht es darum, ob die Schweiz überhaupt auf Büyükavcis Asylgesuch eingeht. Da sie zuletzt in Deutschland über eine Aufenthaltsbewilligung verfügte, müsste eigentlich auch die Bundesrepublik ihr Asylverfahren führen.

Es wird also schwierig, gibt aber einen schmalen Ausweg.

Die Eidgenossenschaft könnte das Gesuch aus humanitären Gründen an die Hand nehmen. Im letzten Jahr erklärte sie in 375 Fällen einen solchen «Selbsteintritt». Zum Vergleich: 2023 stellten insgesamt mehr als 30’000 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz.

Deutschland gilt den Schweizer Migrationsbehörden als «Rechtsstaat par excellence», wie es Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Universität Bern, sagt. Für ihn ist es daher sehr unwahrscheinlich, dass die Schweiz aus humanitären Gründen auf eine Überstellung nach Deutschland verzichtet, wenn nicht extreme Umstände vorliegen.

«In Deutschland halte ich es nicht länger aus», sagt Banu Büyükavci. Die Repressionen hätten sie physisch wie psychisch stark belastet. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob sie in der Schweiz bleiben kann. «Schauen wir mal.»
(https://www.derbund.ch/nach-haft-in-deutschland-erdogan-gegnerin-will-asyl-in-bern-995037233730)


+++LUZERN
Erneute Ausrufung der Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Beschluss vom 5. März 2024 entschieden, die Notlage betreffend Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wieder auszurufen. Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung von schutz- und asylsuchenden Personen sind die bestehenden Unterbringungsstrukturen im Kanton Luzern praktisch ausgelastet. Durch die Ausrufung der Notlage sollen die betroffenen kantonalen Dienststellen angemessen auf die herausfordernde Situation reagieren und auf die benötigten Ressourcen zurückgreifen können. Die Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wird bis auf Weiteres nicht wieder aktiviert.
https://news.lu.ch/html_mail.jsp?id=0&email=news.lu.ch&mailref=000ji4y0000ti000000000000cdyyps7
-> https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/kanton-luzern-ruft-asyl-notlage-aus-2627011/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/zu-wenig-platz-luzerner-regierung-ruft-die-asyl-notlage-wieder-aus-ld.2591560
-> https://www.pilatustoday.ch/zentralschweiz/luzern/es-fehlen-ueber-1200-unterbringungsplaetze-erneute-asylnotlage-im-kanton-luzern-156507854
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/wie-bereits-2022-luzern-ruft-erneut-asyl-notlage-aus
-> https://www.tele1.ch/nachrichten/asyl-notlage-im-kanton-luzern-156509863
-> https://www.watson.ch/schweiz/luzern/916021525-kanton-luzern-ruft-erneut-die-asyl-notlage-aus
-> https://www.nau.ch/ort/luzern/asyl-in-luzern-regierung-ruft-erneut-notlage-aus-66724738


+++SOLOTHURN
solothurnerzeitung.ch 11.03.2024

Doppelte Schlappe: Bundesgericht pfeift Solothurner Instanzen bereits zum zweiten Mal zurück

Das Bundesgericht gibt einem Äthiopier teilweise Recht, der Schadenersatz für widerrechtliche Ausschaffungshaft verlangt. Bereits im Oktober 2020 war die sofortige Freilassung des Mannes angeordnet worden. Und nun verknurrt «Lausanne» den Kanton Solothurn dazu, dem Mann Schadenersatz zu leisten.

Urs Mathys

Der Mann aus dem ostafrikanischen Äthiopien beschäftigt die Solothurner Behörden seit Jahren. Und seit Jahren sollte er eigentlich auch nicht mehr hier sein. 2012 reiste er erstmals in die Schweiz ein. Nach der Abweisung eines ersten Asylgesuchs tauchte er vorübergehend unter. 2015 wurde ein zweites Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt und ein von dem Mann geltend gemachter schwerwiegender persönlicher Härtefall verneint.

Haftentlassung angeordnet

Am 6. Februar 2020 endlich ordnete das Solothurner Migrationsamt für drei Monate die Ausschaffungshaft für den Äthiopier an, worauf dieser sich am 28. Februar aber weigerte, einen Flug in seine Heimat anzutreten. Eine geplante begleitete Ausschaffung konnte am 20. März wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden. Jeweils genehmigt vom Haftgericht, wurde die Ausschaffungshaft darauf zweimal verlängert, zuletzt bis 4. November 2020.

Gegen die zweite Verlängerung der Ausschaffungshaft wehrte sich der Mann durch alle Instanzen bis vors Bundesgericht. Mit Erfolg: «Lausanne» hiess seine Beschwerde mit Urteil vom 21. Oktober 2020 gut und ordnete an, dass der Mann unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen sei.

Grund: Zum fraglichen Zeitpunkt habe pandemiebedingt und wegen der unkooperativen äthiopischen Behörden «nur eine höchst unwahrscheinliche, rein theoretische Möglichkeit bestanden, die Wegweisung innert absehbarer Zeit» durchführen zu können. Damit, so das Bundesgericht damals, liege eine widerrechtliche Inhaftierung und somit ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor.

Staatshaftung geltend gemacht

Darauf machte der Äthiopier beim Solothurner Regierungsrat Staatshaftung geltend und reichte ein Schadenersatzbegehren ein. Er forderte eine Genugtuung von 32’000 Franken, weil er ab Mitte Mai bis 21. Oktober während 160 Tagen widerrechtlich inhaftiert gewesen sei.

Die Solothurner Instanzen lehnten die Forderung ab und befanden, dass die Ausschaffungshaft nicht als widerrechtlich im Sinne des Staatshaftungsrechts gelten könne und der Beschwerdeführer auch keinen schweren immateriellen Schaden habe nachweisen können.

Erneut führte der Mann Beschwerde beim höchsten Gericht des Landes, mit der Forderung, ihm sei eine Genugtuung von 32’000 Franken zuzüglich Zins von 5 Prozent seit dem 3. August 2020 zuzusprechen. «Lausanne» kommt nun tatsächlich zu einem klaren Schluss: Die Frage des Vorliegens eines Staatshaftungsfalles stelle sich bereits seit dem Urteil vom 21. Oktober 2020 nicht mehr, als bereits eine EMRK-Verletzung festgestellt worden sei.

Offen sei nur die Frage, ab wann die Ausschaffungshaft des Beschwerdeführers als unverhältnismässig und damit widerrechtlich zu gelten habe. Das Bundesgericht grenzt diesen Zeitraum nach diversen Abwägungen aber deutlich, auf die Dauer vom 3. September bis 21. Oktober 2020 ein.

Und es hält fest, dass für diese knapp 50 Tage gestützt sowohl auf die bundesgerichtliche Praxis als auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte «ohne weiteres von einem immateriellen Schaden auszugehen ist, der geldwerte Genugtuungsansprüche begründet».

Verwaltungsgericht muss Genugtuung prüfen

In teilweiser Gutheissung der Beschwerde des Äthiopiers hebt das Bundesgericht folglich das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und weist dieses an, über die effektive Höhe des Genugtuungsanspruchs in einer Neubeurteilung des Falles entsprechend zu entscheiden.

Darüber hinaus heisst das Bundesgericht das Gesuch des Beschwerdeführers auf unentgeltliche Rechtspflege gut. Dem Kanton Solothurn werden reduzierte Gerichtskosten von 1000 Franken sowie weitere 1000 Franken als Entschädigung für den Rechtsanwalt des Beschwerdeführers auferlegt.

Urteil 2C_361/2022
(https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/bundesgericht-korrigiert-solothurn-behoerden-bereits-zum-zweiten-mal-ld.2591730)


+++SCHWEIZ
Bundesrat Beat Jans plant Verschärfungen im Schweizerischen Asylsystem
Verfahrensgarantien stehen auf dem Spiel
Der neue Justizminister Beat Jans hat am 20. Februar 2024 eine Reihe an Massnahmen zur Verschärfung des Schweizerischen Asylsystems vorgeschlagen. Diese zielen darauf ab, das bestehende System zu straffen und den Umgang mit Asylsuchenden aus bestimmten Herkunftsländern zu verschärfen.
https://beobachtungsstelle.ch/news/bundesrat-beat-jans-plant-verschaerfungen-im-schweizerischen-asylsystem/


Die Anhörung: Aufklärung um jeden Preis?
Ein prämierter Dokumentarfilm gibt Einblick in das Schweizer Asylverfahren und will aufklären. Doch auf wessen Kosten und mit welcher Wirkung? Unsere Autorin, deren Eltern einst selbst im Asylverfahren waren, sieht die Sache kritisch.
https://daslamm.ch/die-anhoerung-aufklaerung-um-jeden-preis/



tagblatt.ch 11.03.2024

Was tun mit den vielen Asylgesuchen? Bundesrat Jans beantwortet kritische Fragen von Ostschweizer Nationalräten

Ein Pendenzenberg bei den Gesuchen und Ärger rund ums Bundesasylzentrum Kreuzlingen: Der neue Justizminister Beat Jans (SP) nahm am Montag Stellung zu Fragen von Ostschweizer SVP-Nationalräten.

Adrian Vögele

Von null auf hundert: Justizminister Beat Jans (SP) hat sein Amt erst Anfang Jahr angetreten – und bereits hält ihn die Bevölkerung für den besten aller sieben Bundesräte. Dies zeigt eine Umfrage im Auftrag von Tamedia. Gepunktet haben dürfte er vor allem mit seiner klaren Ankündigung, Probleme im Asylbereich rasch anzupacken. Es gelte, Missbräuche zu vermeiden – zum Beispiel die Benützung von Bundesasylzentren als «Bed and Breakfast» übers Wochenende – und zugleich die Hilfe für echte Schutzbedürftige zu verbessern, sagte Jans.

Auch die Ostschweiz hat Erwartungen. So verlangt die St.Galler Regierung vom Bundesrat, entschlossener gegen Missbräuche des Schutzstatus S vorzugehen; Mitte-Bundespolitiker reichten Motionen für strengere Regeln beim Schutzstatus ein. Die bürgerliche Mehrheit des St.Galler Kantonsrats fordert gar per Standesinitiative, dass der Schutzstatus S ganz aufgehoben wird und Personen aus der Ukraine in einem beschleunigten Asylverfahren beurteilt werden. Was aber wiederum laut Kritikern nur zu einer noch stärkeren Belastung des Asylwesens führen würde. Schon jetzt gebe es zu viele Pendenzen.

700 Fälle weniger im Februar

Zu diesen Pendenzen verlangte Nationalrat Michael Götte (SVP/SG) am Montag in der Fragestunde des Nationalrats Auskunft vom Bundesrat. 15’500 erstinstanzliche Asylgesuche seien hängig, zudem 5500 Gesuche für den Schutzstatus S, schrieb Götte. Er wollte unter anderem wissen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) diese Pendenzen abzubauen gedenke.

Seit 2022 habe das SEM 256 zusätzliche Stellen für Asylentscheiderinnen und Asylentscheider geschaffen, schreibt der Bundesrat. «Nach einer Einarbeitungszeit von sechs Monaten können mit 15 zusätzlichen Vollzeitstellen rund 1000 Asylgesuche mehr pro Jahr erledigt werden.» Im Februar habe das SEM die Pendenzen um fast 700 Fälle reduziert. Für den beschleunigten Pendenzenabbau habe der Bundesrat zudem soeben weitere 60 befristete SEM-Stellen bewilligt.

Patrouillen im Stadtgebiet

Pascal Schmid (SVP/TG) stellte die Frage, ob das Bundesasylzentrum Kreuzlingen zu einem «Bed and Breakfast für Kriminelle» geworden sei und was der Bund zur Eindämmung des Problems unternehme. Schmid bezog sich auf die Verhaftung von vier Nordafrikanern und die Sicherstellung von Diebesgut in einem leerstehenden Haus in der Nähe des Asylzentrums.

Der Bundesrat schreibt, dem SEM lägen keine Hinweise vor, dass es sich bei den erwähnten Personen um Asylsuchende aus dem Bundesasylzentrum Kreuzlingen gehandelt habe. Das SEM sei sich aber bewusst, «dass einzelne Asylsuchende kriminell aktiv sind». Konkrete Gegenmassnahmen würden mit der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft, den Stadtbehörden, dem Migrationsamt und dem Gewerbe koordiniert. «Konkret wurden etwa Patrouillen im Stadtgebiet eingeführt.» Der Bund plane zudem weitere Massnahmen, «mit denen die Attraktivität des Schweizer Asylsystems für nicht schutzbedürftige Personen weiter reduziert werden soll.»
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/ostbern-ld.2591794)


+++ITALIEN
Italien setzt «Sea-Eye»-Schiff für zwei Monate fest
Das private Rettungsschiff «Sea-Eye 4» darf den Hafen von Reggio Calabria vorerst nicht mehr verlassen.
https://www.nau.ch/news/europa/italien-setzt-sea-eye-schiff-fur-zwei-monate-fest-66724880


+++EUROPA
“Unser Jahresbericht 2023 ist da! Auch im vergangenen Jahr haben wir uns kritisch gegen die europäische Abschottungspolitik eingesetzt. Hier erfahrt ihr alles Wichtige über unsere Arbeit im letzten Jahr. Viel Spaß beim Lesen https://www.borderline-europe.de/sites/default/files/readingtips/Jahresbericht%202023.pdf
(https://twitter.com/BorderlineEurop/status/1767200089657798815)


+++FREIRÄUME
derbund.ch 11.03.2024

Besetzung in Bern: «Wir bleiben!», rufen sie ins Telefon

Ein Kollektiv hat ein renovationsbedürftiges Wohnhaus in der Länggasse in Beschlag genommen. Es ist noch offen, ob sich die Gruppe zurückzieht.

Carlo Senn

Eine Gruppe hat eine Liegenschaft in der Berner Länggasse besetzt. Darauf weisen zwei Transparente hin. Der graue Wohnblock befindet sich nahe dem Zähringer-Migros an der Ecke Zähringer- und Berchtoldstrasse. Ein kurzer Augenschein zeigt nicht viel Bewegung vor Ort. Der einzige Hinweis auf die Besetzung sind die beiden Transparente an den Fenstern.

Die Liegenschaft gehört der Pensionskasse Provisio mit Sitz in Bern. Stiftungsratsmitglied Rafael Kambli hatte bereits mit den Besetzenden Kontakt.

Letzte Woche war ein Brief des Kollektivs bei der Pensionskasse im Briefkasten eingeworfen worden, wie Kambli sagt. Darin war die Rede von der Besetzung wegen drohender «Gentrifizierung», also des Verdrängens von tieferen Einkommensschichten durch Renovationen in Stadtquartieren. Die Besetzenden zeigten sich darin selbstbewusst und schrieben, dass man «unter gewissen Umständen zur Verhandlung bereit» sei. Dies über eine aufgeführte Telefonnummer.

Kambli habe in Absprache mit der Polizei auf die Telefonnummer angerufen und sei daraufhin von den Besetzenden befragt worden: zum Beispiel über die Renovation und die Höhe des künftigen Mietzinses.

Er habe dargelegt, dass eine Renovation zwingend nötig sei und auch die Miete nach der Fertigstellung «den quartierüblichen Mietzinsen angepasst werde», so Kambli.

Die Mieterinnen und Mieter seien rechtzeitig über die Renovation informiert worden. Die letzte Mietpartei habe das Haus wie vorgesehen per Ende Februar 2024 verlassen.

Doch offenbar liess sich das Kollektiv nicht überzeugen. In einem weiteren Telefonat am darauffolgenden Tag habe das Kollektiv gerufen: «Wir bleiben!», und aufgelegt. Wie es an der Zähringerstrasse weitergeht, ist noch offen. Bei einem Augenschein mit Polizeibegleitung seien keine Personen vor Ort gewesen, bis auf eine eingeschlagene Wohnungseingangstür sei alles intakt gewesen, sagt Kambli.

Um die «ungebetenen Gäste» fernzuhalten, wurde ein Sicherheitsdienst aufgeboten, der wenn nötig die Polizei alarmieren wird.
(https://www.derbund.ch/besetzung-in-bern-wohnhaus-in-der-laenggasse-besetzt-337751058948)


+++GASSE
bzbasel.ch 11.03.2024

Immer wieder Engpässe in der Stadt: Braucht das Baselbiet eine eigene Notschlafstelle?

Diesen Winter nahm die Notschlafstelle für Frauen in Basel keine Baselbieter Obdachlosen auf. Die Vergangenheit lehre, dass Baselland selbst eine Notschlafstelle aufbauen müsse, glaubt der ehemalige Pfarrer Roger Boerlin.

Yann Schlegel

Ausgerechnet auf den Winter hin, kam es bei der Notschlafstelle für Frauen in Basel zu einem Engpass. In einem Rundschreiben an die Baselbieter Gemeinden verkündete das Basler Amt für Sozialhilfe Ende November, auswärtigen Obdachlosen würde in Basel ab Mitte Dezember kein Platz mehr angeboten. Seit Dezember 2023 verwendet Basel-Stadt die Notunterkunft für Frauen, um unbegleitete minderjährige Asylsuchende zu beherbergen.

Obdachlose Frauen konnten zumindest vorübergehend im Hotel du Commerce in der Nähe der Messe übernachten. Mit diesem Umzug musste die Notschlafstelle ihre Kapazität von 28 Betten auf 18 runterschrauben.

Zuletzt kam es während der Pandemie zu einer vergleichbaren Situation. Wegen der Abstandsregeln sanken die Kapazitäten in der Stadt für Bedürftige. Baselbieter Obdachlose mussten für einen Schlafplatz hinten anstehen.

Das Erbe von Sophie Blocher fortführen

Der SP-Landrat Roger Boerlin erinnerte sich an die 90er-Jahre, als er als Gemeinderat das Schreiben der Basler Behörden erhielt. Damals seien die obdachlosen Menschen aus der Agglomeration auch in der Stadt untergekommen. Plötzlich aber gab es in Basel Engpässe – die Häuser waren ausgelastet. Gemeinsam mit seiner Pfarrerkollegin Sophie Blocher (der Schwester von Christoph Blocher), habe er damals begonnen Obdachlose aufzunehmen. «In Muttenz gingen sie auch zum ehemaligen Gemeindepräsidenten und kamen im Heustock unter. Fritz Brunner hatte auch ein Herz für sie», erzählt Boerlin.

Sophie Blocher baute in Birsfelden eine Notschlafstelle auf. «Eine Frau hat ihr damals ein Couvert mit 100’000 Franken in bar gebracht. Sie nutzte das Geld als Startkapital», erinnert sich der Muttenzer Pfarrer. Später siedelte die Notschlafstelle nach Frenkendorf um, wo das bis heute bestehende Sophie-Blocher-Haus entstand. Dieses wird heute vom Verein für Sozialpsychiatrie Baselland betrieben. «Es ist eine Institution geworden, die wie ein Heim funktioniert», sagt Boerlin.

Der pensionierte Pfarrer will das Erbe von Sophie Blocher fortführen und will nun, dass die Baselbieter Regierung prüft, wie er den Aufbau einer Notschlafstelle in der Baselbieter Agglomeration unterstützen kann. Nach Gesetz sind die Gemeinden für alle armutsgefährdeten Menschen zuständig. Doch für eine Notschlafstelle müssten sich einige Gemeinden mithilfe des Kantons zusammentun, so Boerlin. Der Landrat überwies sein Postulat vergangene Woche mit überwältigendem Mehr an die Regierung.

Gemeinden müssen kreative Lösungen finden

Wohin die Obdachlosen sich bewegen, ist oft nur schwierig nachzuverfolgen. Bei der ersten Übernachtung schicken die Notschlafstellen keine Personen weg, die nicht bezahlen können. Und die Obdachlosen müssen sich erst bei der zweiten Nacht ausweisen. Daher ist nicht klar, wie sich der Engpass in der Frauen-Notschlafstelle in Basel-Stadt ausgewirkt hat diesen Winter. «Seit der Verlegung der Notschlafstelle für Frauen wurden keine Frauen aus dem Kanton Baselland mit einer Kostengutsprache untergebracht», schreibt Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe Basel-Stadt auf Anfrage.

Weil die Gemeinden für eine Unterkunft aufkommen müssen, fehlt auch dem Kanton Baselland ein Überblick zur Situation. Obdachlose aus der Landschaft übernachten in den Basler Notschlafstellen zum Auswärtigentarif von 40 Franken pro Nacht (anstatt 7.50 Franken). Nicht alle Baselbieter Gemeinden gewähren den Betroffenen die dafür notwendige Kostengutsprache.

Fabian Dinkel, Leiter vom Sozialamt Baselland, sagt, auf den Engpass in Basel angesprochen, die Notschlafstelle sei nicht die einzige Lösung. «Viele behelfen sich auch mit anderen Angeboten.» Einige hätten eigene Notwohnungen oder würden Obdachlose kurzfristig in günstigen Hostels unterbringen. Mit dem «Laufehuus» gibt es in Laufen zudem eine Notschlafstelle, welche jeweils abends ihre Türen öffnet und jeweils sechs Schlafplätze anbietet. Trotz der bestehenden Lösungen sagt Dinkel: «Der Druck auf Gemeinden nimmt zu, weil es weniger Angebote gibt.»
(https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/obdachlose-immer-wieder-engpaesse-in-der-stadt-braucht-das-baselbiet-eine-eigene-notschlafstelle-ld.2590983)


+++PSYCHIATRIE
Antwort auf Petition «Kein weiterer Abbau in der Psychiatrie»
Der Regierungsrat hat von der Petition gegen einen Abbau von Angeboten im Bereich der psychischen Gesundheit Kenntnis genommen. Er ist sich der angespannten Situation in der Psychiatrieversorgung bewusst. Auch die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), an deren Kosten sich der Kanton Bern wesentlich beteiligt, sind davon betroffen. In den Entscheid der UPD, künftig eine Reihe von Angeboten zu streichen, war die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) nicht involviert und hatte davon vorgängig keine Kenntnis. Der Entscheid wurde vom Verwaltungsrat der UPD getroffen und steht in keinem Zusammenhang mit den kantonalen Beiträgen an die UPD. Die GSI wird in den weiteren Prozess der Angebotsprüfung eingebunden und steht mit Mitarbeitenden der UPD im Austausch.
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=cabf2261-f306-481e-a9af-dda636fb74c2
-> https://www.derbund.ch/upd-bern-regierungsrat-weist-kritik-zurueck-950083316762
-> https://www.baerntoday.ch/bern/kanton-bern/berner-regierung-widerspricht-upd-156506367
-> https://www.neo1.ch/artikel/berner-regierung-widerspricht-upd
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/kanton-soll-bei-psychiatrie-zusammenschluss-mitreden-156510025


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Procès des Tattes, interview de Me Laïla Batou
Solidarité Tattes a interviewé Me Laïla Batou, avocate de 5 parties plaignantes au procès en appel de l’incendie du Foyer des Tattes, qui a eu lieu les 4, 5 et 6 mars derniers au Palais de Justice à Genève. Le verdict devrait être rendu très prochainement lors d’une audience publique.
https://renverse.co/infos-locales/article/proces-des-tattes-interview-de-me-laila-batou-4393


Diese Strafe droht dem Bundeshaus-Sprayer
Karin Keller-Sutter nimmt in der Fragestunde des Nationalrats Stellung zum Farbanschlag auf das Bundeshaus. Anfangs Februar besprühte ein Klima-Aktivist das Nordportal mit oranger Farbe. Womit er nach der Strafanzeige rechnen muss, siehst du im Video.
https://www.baerntoday.ch/schweiz/diese-strafe-droht-dem-bundeshaus-sprayer-156508496?autoplay=true&mainAssetId=Asset:156508532


+++SPORT
Massnahmen gegen Fangewalt – Kollektivstrafen: FC Luzern will Regierung umstimmen
Weil Regierungsrätin Ylfete Fanaj sich für Kollektivstrafen gegen Fussballfans ausgesprochen hat, kehrt die Fanorganisation USL ihr den Rücken. In die Bresche springt der FCL, der Fanaj zum Umdenken bewegen will.
https://www.zentralplus.ch/sport/fc-luzern/kollektivstrafen-fcl-will-ylfete-fanaj-umstimmen-2626480/


+++POLIZEI AG
Nach tödlicher Schussabgabe: Untersuchung gegen Polizisten abgeschlossen
Ein Aargauer Polizist tötete im November 2020 einen Angreifer mit fünf Schüssen. Von Amtes wegen wurde geprüft, ob die Schussabgabe verhältnismässig war. Nun liegen die Ergebnisse vor.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/suhr-nach-toedlicher-schussabgabe-untersuchung-gegen-polizisten-abgeschlossen-ld.2591568
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/verfahren-gegen-polizisten-nach-todesschuss-eingestellt?id=12553343
-> https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/polizist-schoss-5-mal-und-toetete-so-einen-mann-verfahren-eingestellt-156506475?autoplay=true&mainAssetId=Asset:146091690
-> https://www.watson.ch/schweiz/aargau/624145653-suhr-verfahren-gegen-polizisten-nach-toedlichem-schuss-eingestellt
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/verfahren-gegen-polizisten-nach-todlichem-schuss-eingestellt-66724529
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/verfahren-gegen-polizisten-nach-todlichem-schuss-eingestellt-66724529
-> https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/er-stuermte-mit-messer-auf-die-einsatzkraefte-zu-christian-t-68-wurde-von-aargauer-kantonspolizist-erschossen-verfahren-eingestellt-id19520723.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/an-den-aargauer-schulen-wird-informatik-immer-wichtiger?id=12553523 (ab 06:23)


+++POLIZEI ZH
Polizei setzt Taser ein: Nackter Messer-Mann (31) stürmt Coop in Zürich
Ohne Kleidung, dafür mit einem Messer in der Hand, hat ein Mann am Samstag einen Polizei-Einsatz in Zürich ausgelöst. Der Pole wurde überwältigt.
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/polizei-setzt-taser-ein-nackter-messer-mann-31-stuermt-coop-in-zuerich-id19522078.html


+++RASSISMUS
Mehr Aufklärung an den Schulen gegen Antisemitismus gefordert
Jehuda Spielman, jüdischer FDP-Politiker in der Stadt Zürich, nimmt Stellung zum Messerangriff auf einen orthodoxen Juden vor einer Woche. Es brauche mehr Aufklärung und Prävention gegen Antisemitismus an den Schulen. Gefordert seien letzlich aber alle.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/mehr-aufklaerung-an-den-schulen-gegen-antisemitismus-gefordert?id=12553100


Zürich: «Der Schüler sieht: ‹Das jüdische Kind ist genauso cool wie ich›»
Kantonsrätinnen und -räte fordern in einem Vorstoss einen Aktionsplan gegen Antisemitismus an Schulen. Damit sollen Rassismus und Intoleranz bekämpft werden.
https://www.20min.ch/story/zuerich-der-schueler-sieht-das-juedische-kind-ist-genauso-cool-wie-ich-103061239


Aktionstage gegen Rassismus: Kreuzlingen macht zum ersten Mal mit
Als erste Stadt im Kanton Thurgau macht Kreuzlingen bei den Aktionstagen gegen Rassismus mit. Es sind verschiedene Veranstaltungen geplant. Das Ziel ist es, Vorurteile abzubauen und ein friedliches Miteinander zu fördern.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/aktionstage-gegen-rassismus-kreuzlingen-macht-zum-ersten-mal-mit?id=12553496
-> https://www.toponline.ch/tele-top/detail/news/kreuzlingen-setzt-zeichen-gegen-rassismus-00234196/


Gegen Hass und Gewalt
Hunderte versammelten sich am Sonntag am Lindenhof zu einer Kundgebung gegen Hass und Gewalt.
https://www.tachles.ch/artikel/news/gegen-hass-und-gewalt


Zürcher Parteien fordern Massnahmen gegen Antisemitismus an Schulen
Alle im Zürcher Kantonsrat vertretenen Parteien haben am Montag in einem gemeinsamen Vorstoss einen Aktionsplan gegen Antisemitismus und Rassismus an den Schulen gefordert. Die Forderung ist eine Reaktion auf die Messerattacke auf einen jüdischen Mann in Zürich.
https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/zuercher-parteien-fordern-massnahmen-gegen-antisemitismus-an-schulen-00234183/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Kanton Schwyz: Eine unbewilligte Demonstration in Brunnen mit gegen 500 Teilnehmenden bleibt vorderhand ohne Konsequenzen. (ab 04:19)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/stadtluzerner-quartierverein-kaempft-mit-vcs-fuer-tempo-30?id=12553286


Staatsverweigerer muss sich in Bülach vor Gericht verantworten
Vor dem Bezirksgericht Bülach muss sich am Dienstag ein Staatsverweigerer wegen Hinderung einer Amtshandlung verantworten. Der 48-jährige Schweizer hatte sich geweigert, der Polizei seinen Ausweis zu zeigen. Er habe sich nicht an staatliche Vorgaben zu halten, fand er.
https://www.watson.ch/schweiz/zuerich/126268431-staatsverweigerer-muss-sich-in-buelach-vor-gericht-verantworten