Medienspiegel 10. Januar 2024

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+++BERN
derbund.ch 10.01.2024

Pläne von Stadt und Kanton Bern: Bald 800 Asylsuchende im ehemaligen Tiefenauspital?

Im Hauptgebäude des einstigen Stadtspitals sollen Geflüchtete unterkommen. Die Kapazitäten sind beachtlich.

Michael Bucher

Das Tiefenauspital ist seit Mitte Dezember Geschichte. Seit längerem gibt es konkrete Pläne dafür, wie das Gebäude künftig genutzt werden soll. So sprachen Stadt und Kanton Bern bereits im Sommer davon, dass das Tiefenauspital mit seinen 150 Betten eine «sehr interessante Option» für die Nutzung als Kollektivunterkunft im Asylbereich wäre. Im Herbst waren die Verhandlungen laut Kanton «weit fortgeschritten», ein Einzug soll ab Sommer 2024 möglich sein.

Nun sind weitere Details bekannt: So soll einzig das Hauptgebäude vom Kanton als Wohnraum für Geflüchtete genutzt werden. Rund 800 Personen hätten dort Platz. Dies schreibt die «Quartierpost» von Länggasse und Engehalbinsel in ihrem jüngsten Newsletter. Stadt und Kanton bestätigen auf Anfrage die geplanten Dimensionen, verweisen jedoch darauf, dass die Gespräche noch andauern würden und noch nichts spruchreif sei.

Fragen zu Betriebsdauer, Umbauarbeiten und Kosten beantworten die Behörden nicht. Klar ist einzig, dass im ehemaligen Tiefenauspital Personen mit dem Status als anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene wohnen sollen.

Es wäre nicht das einzige ehemalige Berner Spital, das als Asylunterkunft dient. Seit 2016 betreibt das Staatssekretariat für Migration im einstigen Zieglerspital ein Bundesasylzentrum mit Platz für fast 500 Flüchtlinge.

Containersiedlung bleibt vorerst

Das ehemalige Tiefenauspital brächte dem Kanton eine wichtige Entlastung bei der harzigen Suche nach neuen Asylunterkünften. Ob mit der Schaffung von 800 neuen Plätzen im Gegenzug die unterirdische Notunterkunft an der Effingerstrasse wieder aufgehoben werden kann, bleibt offen. Dies geschehe, «sobald es die Flüchtlingssituation erlaubt», sagt Gundekar Giebel, Mediensprecher der Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration.

Auch die 1000 Plätze umfassende Containersiedlung auf dem Viererfeld soll bis zum vereinbarten Termin im Sommer 2025 bestehen bleiben, wie Giebel sagt. Aktuell leben dort 525 Personen. Bei rund 500 von ihnen handelt es sich nach wie vor um Menschen mit Schutzstatus S – also Geflüchtete aus der Ukraine.
(https://www.derbund.ch/plaene-von-stadt-und-kanton-bern-bald-800-asylsuchende-im-ehemaligen-tiefenauspital-618015650291)



Kollektivunterkunft in Moutier ab 1. Februar in Betrieb
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern konnte mit der Stadt Moutier die Miete des Wohnblocks Sous-Raimeux 15 zur Unterbringung von bis zu 90 Personen aus dem Asylbereich vereinbaren. Das Mietverhältnis ist aufgrund des Kantonswechsels von Moutier bis Ende 2025 befristet. Die Kollektivunterkunft wird am 1. Februar 2024 in Betrieb genommen und durch das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern, dem regionalen Partner im Asylwesen, betrieben.
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=c50b88ec-0671-4569-92e6-730f05b92ae8
-> https://www.derbund.ch/moutier-kanton-bern-nutzt-wohnblock-als-asylunterkunft-266103485825


+++SCHWYZ
Neues Bundesasylzentrum auf dem Areal des Campingplatzes Buosingen geplant
Das Staatssekretariat für Migration plant auf dem Areal des Campingplatzes Buosingen in der Gemeinde Arth ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion für 170 Personen. Der Gemeinderat Arth und der Regierungsrat des Kantons Schwyz akzeptieren das Vorhaben. Mit dem Zentrum werden sowohl die Standortgemeinde als auch der Kanton deutlich weniger Asylsuchende zugewiesen erhalten, was zu einer Entlastung der kommunalen und kantonalen Asylstrukturen führt.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99638.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/wildruhezonen-haben-sich-bewaehrt?id=12517550 (ab
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesasylzentrum-geplant-bund-will-in-arth-fluechtlinge-unterbringen
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/bund-will-in-der-gemeinde-arth-ein-asylzentrum-bauen?id=12517748
-> https://www.telezueri.ch/zuerinews/bund-plant-in-schwyz-neues-bundesasylzentrum-155938652
-> https://www.tele1.ch/nachrichten/bund-plant-bei-schwyzer-campingplatz-ein-asylzentrum-155938745


+++ST. GALLEN
SP will kein Mitspracherecht bei Asylheimen
Bund, Kantone und Gemeinden können selbständig über neue Asylheime entscheiden, so wie es in Ebnat Kappel geschah. SVP-Kantonsräte aus dem Toggenburg wollen dies künftig jedoch verhindern und sammeln für eine Petition, welche ein Vetorecht für die Bevölkerung einführen soll. Für die SP wäre dies eine Verhinderung des Asylwesens.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/sp-will-kein-mitspracherecht-bei-asylheimen-155938719


++++SCHWEIZ
Wie die Unterbringung in Gastfamilien gelingt
Menschen in der Schweiz haben infolge des russischen Angriffskriegs grosszügig private Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten. Die Gastfamilien leisten wichtige Unterstützung beim Ankommen der Geflüchteten und fördern die Integration, sofern die Bedingungen für ein gutes Gelingen erfüllt sind. Dies zeigt eine neue Studie der Berner Fachhochschule (BFH), der Hochschule Luzern (HSLU) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Damit die private Unterbringung nachhaltig ist, braucht es unter anderem eine gewisse Formalisierung und Begleitung.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/wie-die-unterbringung-in-gastfamilien-gelingt



nzz.ch 10.01.2024

Umstrittenes Asylurteil für Afghaninnen: Wie drei Richter das Parlament ausbremsten

Afghaninnen haben in der Schweiz Anrecht auf Asyl: Das haben drei Bundesverwaltungsrichter kürzlich beschlossen und damit eine Asyldebatte im Parlament abgewürgt. Bloss: Drei Richter allein dürfen ein solches Grundsatzurteil gar nicht fällen.

Katharina Fontana

Im Dezember wollte das Parlament eigentlich eine Debatte über die neue Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu den Afghaninnen führen. Die Diskussion sollte in der letzten Sessionswoche stattfinden, und sie versprach angeregt zu werden. Denn bei den Bürgerlichen hatte sich viel Ärger aufgestaut, seit das SEM im Juli 2023 unter der Führung der SP-Departementschefin Elisabeth Baume-Schneider eine weitreichende Praxisänderung beschlossen hatte.

Das Amt hatte entschieden, dass afghanischen Frauen und Mädchen fortan per se die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen sei (sofern sie nicht bereits in einem anderen Land ein Asylverfahren durchlaufen). Es berief sich dabei auf die Haltung der Europäischen Asylagentur. Das heisst: Das Frausein allein reicht aus, um in der Schweiz Anspruch auf Asyl zu haben. Den afghanischen Frauen wurde schon vorher in der Regel die vorläufige Aufnahme gewährt, sie mussten also keine Ausweisung befürchten. Als vorläufig Aufgenommene hatten sie aber kein Recht auf Familiennachzug, während sie als Flüchtlinge auch ihren Gatten und ihre Kinder in die Schweiz holen können, die dann ebenfalls Asyl erhalten.

Gut organisierte Gegenseite

Bei der FDP und der SVP zeigte man sich über das SEM empört, und auch in der Mitte regte sich Widerstand. Alle Afghaninnen inklusive ihrer Männer und Kinder in die Schweiz einzuladen, gehe zu weit, wurde kritisiert. Auch dass das SEM seine Praxis geändert hatte, ohne dies politisch abzusprechen, irgendwen zu konsultieren oder den Beschluss zu kommunizieren, sorgte für Unmut. Vertreter der FDP und der SVP forderten den Bundesrat in parlamentarischen Vorstössen dazu auf, die Praxisänderung rückgängig zu machen.

Doch die Gegenseite war alert und gut organisiert. Kurz vor der angesetzten Parlamentsdebatte kam es zu einer konzertierten Aktion von Nichtregierungsorganisationen, Migrationsexperten und in Europa lebenden afghanischen Frauenrechtlerinnen, die eindringlich an die Parlamentarier appellierten, das Asylrecht für Afghaninnen nicht anzutasten.

Zusätzliche Unterstützung erhielt diese Seite von der Justiz. Gerade noch rechtzeitig vor der Parlamentsdebatte veröffentlichte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein Urteil, das die neue Praxis des SEM gegenüber den Afghaninnen indirekt bestätigte. Der Entscheid kam für die Befürworter wie gerufen. Mit dem Urteil sei die Lage juristisch geklärt, das Parlament habe nichts mehr zu sagen, wurde behauptet. Mit Erfolg: Das Parlament vollzog eine Vollbremsung, die ausserordentliche Session wurde in beiden Räten kurzerhand abgeblasen, und die Vorstösse wurden in die Staatspolitischen Kommissionen zurückgeschickt. Man müsse zuerst die neuen Fakten diskutieren, lautete die Begründung für die Rückweisung.

Keine Differenzierung

Es ist zu hoffen, dass die Staatspolitischen Kommissionen sich bei dieser Diskussion auch vertieft mit dem Urteil selbst auseinandersetzen werden. Denn so klar, wie behauptet wird, ist die Sache keineswegs. Der Gerichtsentscheid wirft in mehrerer Hinsicht Fragen auf, sowohl was seinen Inhalt wie auch sein Zustandekommen angeht.

Konkret ging es um zwei afghanische Schwestern, die aus ihrer Heimat geflohen und nach mehreren Stationen im Ausland in die Schweiz gelangt waren. Die jungen Frauen hatten mit den Taliban nie persönlich zu tun gehabt. In der Schweiz waren sie vorläufig aufgenommen worden, doch sie wollten als Flüchtlinge anerkannt werden. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen recht.

Das Gerichtsurteil aus St. Gallen ist in seinen Erwägungen sehr grundsätzlich gehalten und geht kaum auf die Umstände des Einzelfalls ein. Es kommt zum Schluss, dass in Afghanistan eine Kollektivverfolgung aller Frauen stattfinde und keine von ihnen selbstbestimmt leben könne – egal, ob es sich um eine junge Frau in Kabul handelt, deren Zukunftsperspektiven durch die Taliban-Herrschaft massiv beschnitten wurden, oder um eine Mutter oder Grossmutter auf dem Land, die seit je innerhalb der Familie gearbeitet hat und für die ein Universitätsverbot, Geschlechtertrennung im Restaurant und andere patriarchale Vorschriften nicht dieselbe Bedeutung haben dürften.

Das Urteil kommt ohne Differenzierung aus: Jede Afghanin, die ihre Heimat verlässt, ist laut Gericht als Flüchtling anzusehen, ungeachtet ihrer persönlichen Situation. In den Medien wurde der Entscheid wenig überraschend als ein Grundsatzurteil dargestellt. Eine andere Frage ist, ob er das tatsächlich ist bzw. sein kann. Das Urteil wurde nämlich bloss von drei Richtern gefällt – und nicht von einem Fünfergremium, wie dies für Fälle vorgesehen ist, bei denen es um das Interesse der Rechtsfortbildung oder der einheitlichen Rechtsprechung geht.

Wie kann ein Richtertrio ein Leiturteil fällen?

Man kann sich auch fragen, ob ein solch brisantes Urteil nicht sogar von den beiden Asylabteilungen in St. Gallen hätte koordiniert werden müssen, wie dies das Verwaltungsgerichtsgesetz für Präjudizfälle und Praxisänderungen vorsieht. Demnach hätten alle 27 Asylrichter einbezogen werden müssen. Das allerdings wurde nicht getan, eine Koordination fand nicht statt, was innerhalb des Gerichts für grossen Unmut gesorgt haben soll. Das Urteil sei an den Abteilungen vorbeigeschleust worden, sagen Kritiker.

Dass es sich dabei um ein Versehen gehandelt hat, ist nicht anzunehmen. Die vorsitzende Richterin des Dreiergremiums, welches das Afghaninnen-Urteil gefällt hat, ist seit vielen Jahren am Bundesverwaltungsgericht tätig. Sie ist Mitglied der Grünen Partei und arbeitete früher unter anderem für die Schweizerische Flüchtlingshilfe und für das Uno-Flüchtlingskommissariat. Der zweite Richter ist ebenfalls sehr erfahren und bezeichnet sich als parteilos. Der dritte Richter dürfte keine ausschlaggebende Rolle gespielt haben: Es handelt sich um einen jungen FDP-Mann aus dem Tessin, der erst wenige Monate zuvor zum Richter gewählt worden war und nicht als Asylrechtsexperte gilt.

Das Gericht relativiert die Bedeutung

Das Bundesverwaltungsgericht will sich nicht zur Frage äussern, ob das Afghaninnen-Urteil im gesetzmässig vorgesehenen Verfahren gefällt wurde. Man kommentiere die Urteile nicht und äussere sich ebenso wenig zu deren Zustandekommen, teilt die Medienstelle mit. Gleichzeitig scheint man in St. Gallen nicht glücklich darüber zu sein, dass der Afghaninnen-Fall öffentlich zum Grundsatzurteil hochstilisiert wurde.

So hält das Gericht fest, dass es sich um einen Entscheid «in einem konkreten Einzelfall» handle, der «im Dreierspruchkörper erging und sich nicht mit der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Frauen aus Afghanistan auseinandersetzt». Anders gesagt: Das angebliche Grundsatzurteil, mit welchem das Parlament so geschickt ausgebremst wurde, ist nach Auskunft des Gerichts also gar keines. Es handelt sich um einen Einzelentscheid mit beschränkter Bedeutung und nicht um mehr.

Wie geht es nun weiter? Man darf gespannt sein, ob die bürgerlichen Parlamentarier das Thema nochmals aufgreifen werden. Nicht zuletzt geht es dabei um die Frage, welche Rolle der Gesetzgeber im Asylrecht wahrnehmen und ob er grundlegende Fragen selbst regeln oder der Verwaltung und der Justiz überlassen will. Möglich ist auch, dass sich innerhalb des Bundesverwaltungsgerichts etwas bewegt. In St. Gallen sind noch mehrere Beschwerdefälle von Afghaninnen hängig. So könnte ein aus anderen Asylrichtern zusammengesetzter Spruchkörper versuchen, anlässlich eines solchen Falls das umstrittene Afghaninnen-Urteil der drei Kollegen durch einen neueren Entscheid zu korrigieren.
(https://www.nzz.ch/schweiz/brisanter-afghaninnen-entscheid-hintergruende-zu-einem-grundsatzurteil-das-gar-keines-ist-ld.1773375)


+++MITTELMEER
Havarie vor Lesbos: Mindestens drei Migranten in der Ägäis ertrunken – acht Personen gerettet
Mit einem Schlauchboot versuchte eine Gruppe Migranten offenbar in der Nacht und bei kräftigem Wind, die griechische Insel Lesbos zu erreichen. Für drei von ihnen endete die Überfahrt tödlich.
https://www.spiegel.de/ausland/griechenland-lesbos-mindestens-drei-migranten-in-der-aegaeis-ertrunken-acht-personen-gerettet-a-bf4ec944-0e33-45c8-9fa3-2a5e8aa3fc58


Diebstahl von Motoren soll Seenotrettung gedient haben
Bundesregierung stützt fragwürdige Erzählung zur Küstenwache in Tunesien
Die tunesische Nationalgarde nimmt Geflüchteten Außenborder weg und lässt ihre Boote im Meer treiben. Menschenrechtler werfen der Bundesregierung Komplizenschaft vor.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179099.kuestenwache-in-tunesien-diebstahl-von-motoren-soll-seenotrettung-gedient-haben.html


+++FLUCHT
Aus Europa, nach Europa. Das internationale Flüchtlingsrecht und sein koloniales Erbe
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 steht heute als vermeintliches Relikt unter Beschuss. Oft vergessen wird dabei, dass sie als Lehre aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs entstand, als vor allem Europäer*innen fliehen wollten. Universalisiert wurde sie erst auf Druck der post-kolonialen Staaten des globalen Südens.
https://geschichtedergegenwart.ch/aus-europa-nach-europa-das-internationale-fluechtlingsrecht-und-sein-koloniales-erbe/


+++GASSE
Zürcher Obdachlosenunterkünfte sind überfüllt
Die aktuelle Kältwelle lässt mehr Menschen eine Notunterkunft aufsuchen als sonst. Im Pfuusbus vom Sozialwerk Pfarrer Sieber zum Beispiel werden jetzt zusätzlich Matratzen ausgelegt.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zuercher-obdachlosenunterkuenfte-sind-ueberfuellt?id=12517568
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/obdachlos-in-der-kaelte-pfarrer-siebers-pfuusbus-platzt-aus-allen-naehten
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zuercher-haeuser-sollen-um-einen-stock-erhoeht-werden?id=12517736 (ab 12:23)


«Wir sollten uns auf eine neuartige Opioid-Welle vorbereiten»
Hannes Strasser und Marc Vogel von den UPK zur «Horror-Droge» Fentanyl, der Basler Drogenszene und zum neuen Suchtambulatorium.
https://primenews.ch/articles/2024/01/wir-sollten-uns-auf-eine-neuartige-opioid-welle-vorbereiten


Regierung nimmt zweiten Anlauf für angepasstes Bettelverbot
Der Kanton Luzern will ein teilweises Bettelverbot einführen. Er reagiert damit auf ein Gerichtsurteil, wonach ein generelles Verbot nicht zulässig ist. Der neue Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/hesch-mer-en-stutz-kanton-luzern-nimmt-zweiten-anlauf-fuer-ein-bettelverbot-ld.2563824



nzz.ch 10.01.2024

Nächtliche Patrouillen und Studiowohnungen: so schützen Schweizer Städte ihre Obdachlosen vor der Kälte

Eine Kältewelle hat die Schweiz erfasst. Für Personen, die draussen schlafen, ist das gefährlich. Doch nicht alle wollen in einer Notunterkunft schlafen.

Kevin Weber

Der «Pfuusbus» vom Sozialwerk Pfarrer Sieber im Albisgütli in Zürich ist in diesen Tagen ein beliebter Zufluchtsort für obdachlose Personen. 36 Betten fasst der 17 Meter lange Sattelschlepper mit angebautem Zelt. Zuletzt hätten 40 Personen darin übernachtet, sagt Walter von Arburg vom Sozialwerk Pfarrer Sieber. «In zwei Nächten waren es sogar über 50.» Bei voller Auslastung brauche es pragmatische Lösungen, damit während der kalten Wintertage niemand draussen übernachten müsse. «Wenn alle Betten gefüllt sind, legen wir im Aufenthaltsbereich zusätzliche Matratzen aus.»

Viele Obdachlose suchen in diesen Tagen nach einem warmen Schlafplatz. Seit Anfang Woche liegen die Temperaturen schweizweit unter dem Nullpunkt. Für Obdachlose ist das besonders gefährlich. Viele von ihnen schlafen auch bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt draussen. Das Sozialwerk Pfarrer Sieber rüstet die Obdachlosen Anfang Winter mit Schlafsäcken und warmen Kleidern aus. Viele seien sich das Schlafen im Freien gewohnt, sagt von Arburg. Die Kälte sei deshalb weniger ein Problem. Schlimmer werde die Situation, wenn es regne oder schneie. Gegen die Feuchtigkeit könne man nichts machen. Die Ausrüstung wird nass, es drohen rasche Unterkühlung und Krankheiten.

In Zürich werden «Kältepatrouillen» durchgeführt

Das Sozialdepartement der Stadt Zürich hat Kenntnis von rund drei Dutzend Menschen, die in Zürich ganzjährig im Freien übernachten. Bei Minustemperaturen führen die Sozialarbeiter der SIP Züri (Sicherheit, Intervention, Prävention) sowie des Sozialwerkes Pfarrer Sieber sogenannte «Kältepatrouillen» durch. Die Streetworker suchen Schlafplätze auf und versuchen, die Obdachlosen zu motivieren, eine Notschlafstelle aufzusuchen. Gelingt das nicht, wägen die Sozialarbeiter die Risiken ab und ziehen bei Bedarf einen Notarzt bei.

In Zürich hat es in der städtischen Notunterkunft derzeit freie Plätze, wie Nadeen Schuster vom Sozialdepartement schreibt. Die Notschlafstelle der Stadt Zürich bietet 52 Plätze, im Notfall kann sie auf 80 Betten ausgebaut werden. Sie kann allerdings nur von jenen Obdachlosen genutzt werden, die in der Stadt Zürich gemeldet sind.

Walter von Arburg vom Sozialwerk Pfarrer Sieber sagt, es gebe etliche Personen, die ihren selbstgewählten Schlafplatz im Freien gegenüber einer Notschlafstelle bevorzugten. Eine Nacht im «Pfuusbus» könne anstrengend sein. «Man kann zwar im Warmen schlafen, aber es wird geschnarcht, bisweilen geschrien, und immer wieder laufen Personen herum. Es kann sehr unruhig sein.»

Steigende Zahlen in Bern, tiefe Auslastung in Basel

Verschiedene Schweizer Städte haben wegen der eisigen Temperaturen nun Massnahmen ergriffen. In der Westschweiz haben Genf und Lausanne einen «Kälteplan» initiiert. In Genf wurde für drei Nächte eine zusätzliche Zivilschutzunterkunft mit 80 Plätzen geöffnet. Auch Lausanne hat die Kapazität in den Notunterkünften vorübergehend um 50 Plätze aufgestockt.

Die Stadt Bern hat in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg bei obdachlosen Personen verzeichnet. In Bern kümmert sich die mobile Interventionsgruppe Pinto um die Obdachlosen. Ihr seien vor 2020 zwischen 15 und 25 obdachlose Personen bekannt gewesen. «In den letzten Jahren ist die Zahl auf durchschnittlich 45 Personen angestiegen», schreibt Silvio Flückiger von der Direktion Bildung, Soziales und Sport. In der Stadt würden 97 Notschlafplätze zur Verfügung stehen. Im Winter seien die Plätze meist voll belegt. Im Obdachlosencafé «Punkt 6» stünden zusätzlich zehn Betten zur Verfügung, in denen während der Öffnungszeiten geschlafen werden könne.

Bei grosser Kälte richten die Sozialarbeiter von Pinto den Fokus ausschliesslich auf die Betreuung und Unterbringung von Obdachlosen. Personen, die ein Notschlafangebot ablehnen, werden laut Flückiger mit wintertauglichen Schlafsäcken und warmen Kleidern ausgerüstet. Zusätzlich seien 16 Studiowohnungen angemietet worden, die ausschliesslich an obdachlose Personen vergeben werden.

Ein anderes Bild zeigt sich in der Stadt Basel. Dort betreibt die Sozialhilfe je eine Notschlafstelle für Frauen und eine für Männer. In Letzterer stünden 75 Plätze zur Verfügung, bei den Frauen seien es 18 Plätze, schreibt Rudolf Illes von der Sozialhilfe der Stadt Basel. Die derzeitige Auslastung liege bei den Männern bei 41 Prozent, bei den Frauen bei 33 Prozent. Aufgrund der tiefen Auslastung bestehe für die Stadt deshalb keine Veranlassung für einen besonderen Kälteplan.

In der Schweiz steigen die Obachlosenzahlen

Laut einer vom Bundesamt für Wohnungswesen beauftragten Studie aus dem Jahr 2021 sind in der Schweiz 2200 Personen von Obdachlosigkeit betroffen. Die Angaben basieren auf einem Schätzwert. Genaue Zahlen gibt es wegen einer fehlenden systematischen Erhebung der Daten in der Schweiz keine – an der Studie haben lediglich 28 Prozent aller Schweizer Gemeinden teilgenommen. Hochrechnungen gehen davon aus, dass bis zu 3810 Personen obdachlos sind.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist das eine tiefe Anzahl. Doch auch hierzulande sind die Zahlen in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Gründe sind laut der Schweizer Heilsarmee vielfältig. Es sei schwierig, bezahlbare Wohnungen zu finden, und für Menschen am Rande der Gesellschaft seien die Hürden noch höher. «Immer mehr Menschen haben wegen der steigenden Kosten Mühe mit ihrer Wohnsituation. Aber auch psychische Erkrankungen sind ein Problem», schreibt Mediensprecher Simon Bucher. Menschen mit psychischen Erkrankungen könnten weniger lange stationär behandelt werden und brauchten schneller eine Anschlusslösung. Das liege mitunter am Fachkräftemangel.

Auch in den Einrichtungen des Sozialwerks Pfarrer Sieber werden immer mehr Personen mit psychischen Erkrankungen registriert. Die Probleme der obdachlosen Personen seien nicht mehr nur ökonomisch bedingt, sagt Walter von Arburg. Während der Corona-Pandemie hätten die psychischen Erkrankungen zugenommen. «Die Kliniken kämpfen immer noch mit den Nachwehen der Pandemie und sind überfüllt.» Im «Pfuusbus» hätten die Übernachtungszahlen seit Saisonbeginn im November um 20 Prozent zugenommen. Auch die Anlaufstellen des Sozialwerks seien regelmässig ausgelastet.
(https://www.nzz.ch/panorama/naechtliche-patrouillen-und-studiowohnungen-wie-schweizer-staedte-ihre-obdachlosen-vor-der-kaelte-schuetzen-ld.1773618)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Hausbesetzer-Prozess in Bern: Freisprüche mit bitterem Beigeschmack
Auch das Obergericht spricht die 16 «Effy 29»-Besetzer vom Gewaltvorwurf frei. Selbst für die Richter ist das unbefriedigend – am Ende jedoch unvermeidlich.
https://www.derbund.ch/effy-29-prozess-in-bern-milde-strafen-fuer-hausbesetzer-352878699875
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/umbau-der-freiburger-unibibliothek-wird-deutlich-teurer?id=12517544 (ab 02:33)
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/freispruch-trotz-gewalt-effy29-prozess-waere-unertraeglich-unschuldige-zu-verurteilen
-> https://twitter.com/ag_bern/status/1745082208497336577
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/psychiatriezentrum-muensingen-hielt-missstaende-unter-dem-deckel?id=12517739 (ab 05:48)
-> https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/hausbesetzer-von-gewaltvorwurf-freigesprochen-das-sagt-der-verteidiger-dazu-155937255
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/effy-29-prozess-erneuter-freispruch-fuer-die-hausbesetzer?urn=urn:srf:video:3d5a3d73-665c-4969-aa65-116342820fa5
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/urteil-prozess-effy-29-155938629


+++REPRESSION DE
Innenministerium zieht Lützerath-Bilanz
Angeblich auch »Mönch von Lützerath« enttarnt
Vor einem Jahr wurde das Dorf Lützerath im Braunkohlegebiet geräumt. Die Polizei hat dort fast 600 Straftaten registriert. Verdächtige wurden auch mithilfe von Gesichtserkennung ermittelt.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179108.strafverfahren-nach-raeumung-innenministerium-zieht-luetzerath-bilanz.html
-> https://www.jungewelt.de/artikel/467076.repression-gegen-klimaproteste-die-polizei-vertrat-konzerninteressen.html
-> https://www.jungewelt.de/artikel/467078.coolster-kleriker-des-tages-m%C3%B6nch-von-l%C3%BCtzerath.html


+++SPORT
FC Luzern: Kommen St. Gallen-Fans trotzdem in die Allmend?
Am 4. Februar empfängt der FC Luzern den FC St. Gallen. Die Gästesektoren sind gesperrt – trotzdem fürchtet man sich in Luzern vor den FCSG-Fans.
https://www.nau.ch/sport/fussball/fc-luzern-kommen-st-gallen-fans-trotzdem-in-die-allmend-66684056
-> https://www.zentralplus.ch/sport/fc-luzern/das-sagt-die-luzerner-polizei-zum-fcl-hochrisikospiel-2610656/



tagblatt.ch 10.01.2024

Luzerner Polizei schränkt Ticketverkauf vor Hochrisikospiel gegen St. Gallen massiv ein

Bald kommt es in Luzern zum ersten Fussballspiel zwischen dem FCL und St. Gallen mit gesperrtem Gästesektor. Die Polizei macht nun auch Auflagen, was den Ticketverkauf betrifft.

Martin Messmer

Bei der Krawallnacht vom 20. Mai 2023 in Luzern mit schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern des FC St. Gallen und des FCL wurden sieben Personen verletzt. Es war die schlimmste Eskalation rund um Fangewalt des letzten Jahres, mit Folgen: Während der ganzen aktuellen Saison ist im St. Galler Fussballstadion der Gästesektor für FCL-Fans gesperrt, dies gilt umgekehrt in Luzern, wenn der FC St. Gallen hier antritt.

Am Sonntag, 4. Februar, um 16.30 Uhr nun ist es in Luzern so weit: Dann empfängt der FCL im Heimspiel den FC St. Gallen, wobei wie erwähnt der Gästesektor gesperrt sein wird. Dennoch ist anzunehmen, dass St. Galler Fans nach Luzern reisen werden; so, wie auch 250 Luzerner Fans am 6. August nach St. Gallen gereist sind und dort einfach Tickets ausserhalb des Gästesektors gekauft hatten – und Pyros neben Familien zündeten sowie Pommes frites und Bierbecher in die Zuschauermenge warfen.

Polizei will «Gruppenbildung der Gästefans verhindern»

In Luzern gibt es nun vor dem Spiel FCL – St. Gallen in Luzern Auflagen, was das Ticketing betrifft. Konkret hat die Luzerner Polizei als Bewilligungsbehörde aufgrund der Ausschreitungen vom Mai 2023 dem FCL Vorgaben gemacht. Polizeisprecher Yanik Probst sagt auf Anfrage dieser Zeitung: «Mit dem Ticketing ist eine angemessene Separierung sicherzustellen beziehungsweise eine Gruppenbildung der Gästefans zu verhindern. Nach Möglichkeit ist ein physischer Ticketverkauf vor Ort anzustreben. Ein Massenticketverkauf und unkontrollierter Verkauf an Gästefans ist nicht zulässig. Pro Person werden maximal vier Tickets verkauft.» Probst betont, dass es sich bei der behördlichen Auflage nicht um ein Verbot für den Online-Verkauf von Tickets handle. Sondern: «Für die Umsetzung der Auflage ist der FC Luzern zuständig. Dazu gehört auch die Handhabung des Ticketing an den Kassen auf der Luzerner Allmend.»

FCL sah sich zur Schliessung des Online-Ticketshops gezwungen

Wie der FC Luzern diese polizeiliche Vorgabe umsetzt, ist auf der Website des Klubs zu lesen: «Aufgrund der Bewilligungsauflagen wird der Vorverkauf für das Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen am 4. Februar eingeschränkt erfolgen. Es findet kein Online-Vorverkauf statt», heisst es dort. Kommen die polizeilichen Auflagen für den FCL also durchaus einem Verbot von Online-Ticketing gleich? Dazu teilt FCL-Sprecher Markus Krienbühl mit: Ein möglicher Massenverkauf sei nur über den physischen Vorverkauf durch den FC Luzern zu kontrollieren, also zu verhindern. «Bei einem Online-Verkauf ist dies nicht kontrollierbar. Somit stand aus Sicht des Klubs nur dieses Vorgehen zur Option.» Tickets für das FCL-Heimspiel gegen St. Gallen können folglich nur in Luzern gekauft werden:

– ab sofort im Fanshop in der Swissporarena (Mi-Fr, 9-11.30 Uhr);
– an den Tageskassen auf der Allmend vor dem Heimspiel gegen den FC Lausanne-Sport am 28. Januar;
– am Matchtag, 4. Februar, an den geöffneten Tageskassen vor dem Stadion auf der Allmend.

Der FCL teilt weiter mit, dass nur vier Tickets pro Person verkauft werden dürfen, und es könne nicht garantiert werden, dass sich alle Tickets im selben Sektor befinden.

Finanzielle Einbussen befürchtet

Beim FCL bedauert man es, diese Massnahmen umsetzen zu müssen: «Sie haben Einfluss auf alle Fans. Der FC Luzern hofft, dass dies eine einmalige Lösung ist, Tickets in dieser Art für unsere Heimspiele verkaufen zu müssen», sagt FCL-Sprecher Markus Krienbühl. Weitere mögliche Folge des geschlossenen Ticket-Shops im Internet könnten für den FCL finanzielle Einbussen sein. Gegenüber dem Portal Zentralplus betonte Krienbühl, dass der Online-Verkauf «ein eminent wichtiger Teil der Ticket-Verkäufe» sei. Auf die Anfrage, wie hoch die Einbussen sein könnten, teilte Krienbühl mit: «Wir können aktuell nicht abschätzen, welche finanziellen Konsequenzen diese Massnahme haben wird.»

Wie kommen die St. Galler auf die Allmend?

Fragezeichen gibt es auch in Sachen Sicherheit: Da anzunehmen ist, dass sich die St. Galler Fans nun erst an den Tageskassen am Matchtag mit Tickets eindecken, könnten sie sich dort mit dem Luzerner Publikum mischen. Hierzu sagt Krienbühl: «Eine Durchmischung von Fans ist wie bei anderen Spielen mit einem regulären Vorverkauf möglich. Allerdings muss man davon ausgehen, dass ein geschlossener Gästesektor diese Durchmischung noch verstärken wird. Wir gehen aber davon aus und erwarten, dass das Spiel ohne Zwischenfälle durchgeführt werden kann und vor und im Stadion keine Probleme auftreten.»

Ebenfalls fraglich ist, wie die St. Galler Fans überhaupt auf die Allmend gelangen werden. Bei der Polizei heisst es dazu: «Gemäss den Auflagen sind eine geschlossene Anreise der Gästefans, ein Gäste-Fanmarsch und ein geschlossenes Auftreten der Gästefans sowohl ausserhalb wie innerhalb des Stadions nicht zulässig. Bei Gruppenbildung behält sich die Luzerner Polizei Personenkontrollen vor.» Keine Angaben könne die Polizei dazu machen, wie viele St. Galler sie in Luzern erwartet; ebenfalls keine Angaben macht sie zu ihrem Einsatzdispositiv am 4. Februar.
(https://www.tagblatt.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/fussballchaoten-luzerner-polizei-schraenkt-ticketverkauf-vor-hochrisikospiel-gegen-st-gallen-massiv-ein-ld.2563831)


+++++PSYCHIATRIE
Brisante Berichte – Missstände unter Verschluss
Im Psychiatriezentrum Münsingen war die Patientensicherheit in Gefahr, das steht in neu zugänglichen Untersuchungsberichten.
https://www.srf.ch/news/schweiz/brisante-expertenberichte-psychiatriezentrum-muensingen-hielt-missstaende-unter-dem-deckel
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/psychiatriezentrum-muensingen-hielt-missstaende-unter-dem-deckel?id=12517739 (ab 09:00)
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/psychiatriezentrum-muensingen-hielt-missstaende-unter-dem-deckel?partId=12517718
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/psychiatrie-muensingen-hielt-missstaende-unter-dem-deckel?urn=urn:srf:video:5f84fb01-d536-462c-a765-db804365e063


++++BIG BROTHER
Werden wir alle überwacht? Liest der Geheimdienst meine Mails? Sieben Fragen und Antworten zur «Republik»-Recherche zur Massenüberwachung
Eine flächendeckende Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger sei ausgeschlossen, versicherte der Bundesrat 2016 im Abstimmungsbüchlein zum Nachrichtendienstgesetz. Doch stimmt das auch?
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/kabelaufklaerung-werden-wir-alle-ueberwacht-liest-der-geheimdienst-meine-mails-sieben-fragen-und-antworten-zur-republik-recherche-zur-massenueberwachung-ld.2564057
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/kabelaufklaerung—wir-werden-alle-ueberwacht?urn=urn:srf:video:286275c6-e8a6-4720-8eca-0fa794c0bc21


+++FRAUEN/QUEER
Basel will LGBTIQ-Menschen gleichstellen
Im Kantonsparlament von Basel-Stadt steht heute ein Gesetz mit Pionier*innen-Charakter auf der Agenda. Das neue Kantonale Gleichstellungsgesetz (KGIG) weitet den Gleichstellungsauftrag so aus, dass künftig die Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung gefördert werden soll. In der Deutschschweiz wäre es das erste solche Gleichstellungsgesetz auf kantonaler Ebene.
Wir haben im RaBe-Info darüber gesprochen, was sich mit dem Gesetz genau ändern würde und woher der Widerstand gegen das neue Gleichstellungsgesetz kommt.
https://rabe.ch/2024/01/10/basel-will-lgbtiq-menschen-gleichstellen/


++++RECHTSPOPULISMUS
SVP-Initiative will Gendern an Baselbieter Schulen verbieten
Eine Initiative der SVP will das Gendern an Baselbieter Schulen verbieten. Sonderzeichen beim Schreiben, wie der Genderstern oder Genderdoppelpunkt sollen nicht mehr erlaubt sein.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/svp-initiative-will-gendern-an-baselbieter-schulen-verbieten?id=12517127 (ab 00.51)


+++RECHTSEXTREMISMUS
Geheimplan gegen Deutschland
Von diesem Treffen sollte niemand erfahren: Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in einem Hotel bei Potsdam zusammen. Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland.
https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
-> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-rechtsextreme-geheim-treffen-deutschland-100.html
-> https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-neonazis-remigration-100.html
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179101.extrem-rechte-rassistischer-masterplan-hinter-dem-faschismus.html
-> https://www.profil.at/gesellschaft/oesterreicher-mit-afd-politiker-auf-rechtsextremen-geheimtreffen-in-deutschland/402736483
-> https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-politiker-diskutierten-mit-rechtsextremen-masterplan-zur-vertreibung-von-millionen-menschen-a-afc299c2-1176-4237-aba4-0f9b28851013
-> https://www.deutschlandfunk.de/geheimplan-gegen-deutschland-correctiv-recherche-ueber-rechte-medienarbeit-100.html
-> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-sellner-remigration-treffen-potsdam-correctiv-100.html
-> https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/burgerkette-hans-im-glueck-miteigner-afd-100.html
-> https://taz.de/Geheimtreffen-mit-Rechtsextremen/!5984871&s=sellner/
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179103.correctiv-rechtes-geheimtreffen-plant-massenvertreibung.html
-> https://www.jungewelt.de/artikel/467057.rechte-netzwerke-projekt-remigration.html
-> https://www.watson.ch/international/deutschland/326909677-afd-politiker-diskutierten-masterplan-zur-vertreibung-von-menschen


+++HISTORY
Wegen Zwangsarbeit bei Bührle: Multimillionär bittet Irma Frei um Entschuldigung
Bührle-Enkel Gratian Anda besuchte eine Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Sie musste für seinen Grossvater Zwangsarbeit leisten.
https://www.blick.ch/politik/wegen-zwangsarbeit-bei-buehrle-multimillionaer-bittet-irma-frei-um-entschuldigung-id19316672.html


Ousman Sonko muss sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten
Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten, die er zwischen 2000 und 2016 unter dem damaligen Präsidenten Yahya Jammeh begangen haben soll. Es handelt sich um einen bedeutenden Fall für die universelle Gerichtsbarkeit und den Kampf gegen die Straflosigkeit.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2024/ousman-sonko-muss-sich-wegen-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-verantworten


Bundesanwaltschaft Bellinzona in der Kritik – Tagesschau
Die Bundesanwaltschaft in Bellinzona steht seit Jahren in der Kritik: sie sei bei der Verfolgung von schweren Menschenrechtsverletzungen zu passiv. Der Fall Ousman Sonko zeigt nun aber, dass sich im Kampf gegen schwere internationale Verbrechen die Situation gebessert hat.
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/bundesanwaltschaft-bellinzona-in-der-kritik?urn=urn:srf:video:84574317-ea1f-485e-a60d-384feb75d065


Eine Baracke für den Ballenberg
Eine Baracke in Biel ist Zeitzeugin eines dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte. In ihr hausten Saisonniers unter erbärmlichen Bedingungen und führten die Arbeiten aus, die den Schweizer:innen zu anstrengend, zu gefährlich, zu dreckig waren. Arbeiten, die den Wohlstand in der Schweiz und den damit einhergehenden Bauboom der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erst ermöglichten. Florian Eitel, Historiker und Kurator des Neuen Museums Biel, setzt sich dafür ein, dass die Baracke erhalten wird. Im Subkutan Talk erzählt er wie sich die Schweiz an diesen Menschen bereichert hat und bisher ihre Leistungen weder würdigt, noch das ihnen angetane Leid anerkennt. Dass die Baracke in Biel heute überhaupt noch steht, ist ein glücklicher Zufall und ihr Erhalt für die Schweiz eine Chance, ihre Erinnerungskultur zu überdenken.
https://rabe.ch/2024/01/10/eine-baracke-fuer-den-ballenberg/