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Was ist neu?
Europäische Aussengrenzen: Behörden ignorieren Menschen in Not und EGMR
An der türkisch-griechischen Grenze halfen die Behörden trotz Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Personen auf einer Insel im Evros nicht. Stattdessen kam es zum Pushback. Auch auf dem Mittelmeer wurde nicht gerettet und seit Jahresbeginn summiert sich die Zahl der Todesfälle auf über 2’000 Menschen.
Eine Gruppe von rund 50 syrischen Migrant*innen sass seit Mitte Juli auf einer Insel im Evros zwischen Griechenland und der Türkei fest. Auf Antrag des Alarmphones ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 2. August an, Griechenland müsse die Menschen mit Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Hilfe versorgen. Die Behörden kamen der Aufforderung nicht nach, da sie angeblich die Gruppe nicht finden konnten – in einem komplett militarisierten Gebiet und im Wissen der genauen Angabe, wo sich die Menschen befinden – und daher nicht helfen konnten. Eine Lüge, wie Bild- und Videomaterial der Geflüchteten zeigen, auf denen Grenzbeamt*innen in Sichtweite der Gruppe zu sehen sind. Einen Pushback in die Türkei konnten die Behörden nach drei Wochen dann aber durchführen, so berichteten die Menschen es dem Alarmphone.
Anfang Juli gab es bereits einen weiteren solchen Fall. Der EGMR hatte Griechenland aufgefordert, in einem anderen Fall zu intervenieren, in dem eine Gruppe von 28 Migrant*innen auf einer Insel im Fluss Evros festsass. Auch diese Menschen wurden trotz dieser Aufforderung in die Türkei zurückgedrängt. Die Behörden, sowohl auf türkischer als auch auf griechischer Seite, wollen davon nichts wissen.
Dass es kein Einzelfall ist, dass die zuständigen Behörden Menschen in Not nicht finden wollen, bestätigt direkt eine weitere Meldung des Alarmphones diese Woche. Ein Boot mit 110 Menschen an Bord alarmierte die Organisation, weil es von einem unbekannten kleinen Schiff mit libyscher Flagge beschossen wurde. Das Alarmphone informierte umgehend die griechischen, maltesischen und italienischen Behörden. Diese konnten nach eigenen Angaben aber nichts zur Rettung der Menschen unternehmen, da sie keine Informationen über das Boot hätten. Der Kontakt des Alarmphones zu den 110 Menschen ist abgebrochen.
Am vergangenen Montag starben vor der Küste nahe Sfax mindestens fünf Menschen, als ein Boot mit 35 Menschen an Bord sank. Mehrere Menschen gelten als vermisst. Am Dienstagabend wurden vor der Küste Tunesiens die Leichen von sieben Migrant*innen geborgen. Ihr Todeszeitpunkt ist unbekannt. Nach Angaben tunesischer Behörden ertranken in diesem Jahr bereits mehr als 950 Migrant*innen vor den Küsten des Landes.
Aktuell verlassen viele Migrant*innen Tunesien, nachdem der tunesische Präsident Kais Saied ihnen vorwarf, Gewalt und Kriminalität ins Land zu bringen, was zu einer krassen Zunahme rassistischer Gewalt gegen die Menschen führte. Seit Juli werden etwas 150 Personen täglich (Angabe libyscher Behörden) von den tunesischen Behörden in die Wüste abgeschoben. Ohne Wasser in der starken Hitze des riesigen Gebietes ist das für viele eine Abschiebung in den Tod. Es wurden bereits mindestens 27 Leichen von Migrant*innen in der Wüste gefunden.
So summieren sich die Schicksale tausender Menschen Woche um Woche zu einer Statistik, die dann in den Medien bearbeitet werden kann. Mit Vergleichsgrafiken, Entwicklungen und geografischen Zuweisungen werden aus Menschenleben die Aktienkurse der europäischen Abschottungspolitik. Mehr als 2’000 Menschen sind nach der Zählung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) seit Jahresbeginn gestorben oder werden vermisst. Seit 2014, also innerhalb von nur neun Jahren, haben über 27’800 Menschen ihren Versuch, nach Europa zu gelangen, mit dem Leben bezahlt. Dabei umfasst die Zählung der IOM viele Todesfälle nicht: Keine Berücksichtigung findet beispielsweise, wer in einem Lager, während oder infolge der Abschiebung oder infolge von Arbeitsausbeutung stirbt.
Halten wir aber auch fest: Die zivile Flotte ist im Dauereinsatz und rettete, allen staatlichen Schikanen zum Trotz, auch diese Woche zahlreiche Menschen aus Seenot. Auf allen Migrationsrouten sind solidarische Menschen im Dauereinsatz, um medizinische und humanitäre Hilfe zu leisten, zu beobachten, Gewalt und Unrecht anzuklagen und Menschenrechte zu verteidigen. Es bleibt nicht ungesehen und nicht unbeantwortet, was an den Mauern der Festung Europa passiert.
Zitat: „Heute ist der 07.08., das ist die syrische Gruppe. Das Wasser für die Kinder ist leer und wir leiden unter der Hitze. Wir haben kein Essen, das wir den Kindern geben können. Wir haben wirklich Angst. Diese Frau ist auch schwanger. Das sind die Kinder, sie haben überlebt, indem sie Blätter von den Bäumen gegessen haben. Dieser Mann leidet an einer Herzkrankheit. Bitte helfen Sie uns.“ [Ausschnitt aus einem Video, dass dem Alarmphone gesendet wurde]
https://alarmphone.org/en/2023/08/15/evros-one-week-on-another-chapter-in-the-deadly-european-border-regime/
https://www.infomigrants.net/en/post/50865/greece-reported-pushbacks-despite-intervention-of-european-court
https://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2023/08/10/naufrages-en-mediterranee-avec-plus-de-2-000-morts-depuis-le-debut-de-l-annee-le-bilan-de-2022-est-deja-depasse_6185020_4355770.html
https://www.aljazeera.com/news/2023/8/9/at-least-27-people-found-dead-in-desert-after-expulsion-from-tunisia-libya
https://www.nau.ch/news/europa/90-menschen-in-seenot-in-der-agais-gerettet-66577047
https://www.nau.ch/news/ausland/mehrere-leichen-von-migranten-vor-tunesiens-kuste-geborgen-66575321
https://twitter.com/alarm_phone/status/1692856066776740050?s=46&t=6hqqwFHSxXCOnd9KHdTnvw
Was geht ab beim Staat?
Politisch gewollte Zermürbungstaktik – Aargauer Migrationsamt kassiert vorerst Niederlage
Das Aargauer Migrationsamt und das Verwaltungsgericht wollten einen 43-jährigen Mann, welcher in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, in die Türkei ausweisen. Der vermeintliche Grund dafür ist die Verschuldung der Person, welche ungefähr 250’000 Franken beträgt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass dieses Urteil unverhältnismässig ist und daher widerrufen wird.
Bei der betroffenen Person handelt es sich um einen Mann, welcher im Besitzt eines türkischen Passes und eines C-Ausweises in der Schweiz ist. Im Klassifizierungs-ABC der Migrations-Verwaltungsbehörden entspricht das „C“ einer Niederlassungsbewilligung. Sogenannte Niedergelassene sind laut SEM (Staatssekretariat für Migration) ausländische Personen, denen nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist.
Auch Menschen, welche in der Schweiz geboren sind, aber keinen Schweizer Pass besitzen, sogenannte Ausländer*innen zweiter Generation, gelten in der Verwertungs- und Verwaltungslogik der Schweizer Behörden somit primär als „ausländische Personen“. Viele Kinder von Migrant*innen besitzen keinen Schweizer Pass, sind jedoch im Besitz eines C-Ausweises, denn in der Schweiz gilt das Prinzip des „ius sanguinis“, nach dem die Staatsbürgerschaft nur durch väterliche oder mütterliche Abstammung automatisch erworben wird.
Anhand einer Kontrollfrist wird von den Behörden alle fünf Jahre geprüft, ob Personen mit C-Ausweis noch in der Schweiz leben und ob weiterhin alle Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung erfüllt sind. Die Erteilung und Verlängerung der Niederlassungsbewilligung tritt nur ein, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen, das heisst konkret, nur wenn sogenannte Integrationskriterien erfüllt sind.
Im Falle der zu Unrecht ausgewiesenen Person hat das kantonale Migrationsamt vor zwei Jahren und nach zweimaliger Verwarnung, welche viele Jahre zurückliegt, entschieden, der Person den C-Ausweis und somit die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen und seine Ausreise zu verfügen. Dieser Entscheid wurde durch die Verschuldung der Person, welche in der Logik der Behörden als Integrationsdefizit gilt, legitimiert.
Integrationsdefizite liegen laut SEM vor, wenn „Schwierigkeiten in der sprachlichen Bewältigung des Alltags, Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B Vernachlässigung von familienrechtlichen Unterhaltspflichten, Betreibungen, Fernbleiben von Beratungsangeboten) oder mangelnde Teilnahme am Wirtschaftsleben (dauerhafte und erhebliche Sozialhilfeabhängigkeit) oder am Bildungserwerb (Verweigerung, Sprache und/oder Bildung zu erwerben)“ auftreten.
Obwohl das Bundesgericht ebenfalls der Meinung ist, der Mann hätte früher etwas gegen seine Verschuldung unternehmen können, stellt es fest, dass eine Ausweisung im Falle der betroffenen Person unverhältnismässig ist. Dies, weil die letzte Verwarnung schon mehr als sieben Jahre zurückliegt, die betroffene Person nie Sozialhilfe bezogen hat und ausserdem keinerlei lebensweltlichen Bezug zu der Türkei aufweist. Zudem arbeite die betroffene Person momentan mehr, was darauf hinweise, dass die Person gewillt sei, die Höhe der Schulden zu tilgen. Doch trotz des Urteils des Bundesgerichts wird der Mann auch von diesem verwarnt. Ein Widerruf seiner Aufenthaltsgenehmigung bleibe weiterhin möglich, sollte er seine Schulden nicht in den Griff bekommen.
„Die Schulden nicht in den Griff zu bekommen“ steht in der institutionell-kapitalistischen Logik der Schweizer Segregationspolitik synonym für unangepasst, sprich, unintegriert. Dies gilt ganz besonders, wenn es sich bei der Person, welche sich verschuldet, um eine Person handelt, welche aufgrund ihrer ethnischen und strukturell bedingt oft damit in Verbindung stehenden sozialen Herkunft, als besonders unpassend eingestuft wird. Sanktionen, staatlicher und gesellschaftlicher Herkunft haben immer zum Zweck, die Person in die vorherrschende Norm – in diesem Falle die weisse Kerngesellschaft – zu „integrieren“. Wirken die scheindemokratischen Mechanismen nicht oder nicht genügend, geschieht dies letztendlich durch Zwang.
Menschen, welchen das Stigma der Unanpassungsfähigkeit anhaftet, werden mit Repression zur Anpassung gezwungen, ganz egal, ob es sich bei der „Integrationsverweigerung“ um eine aktive und willentliche Verweigerung handelt oder ob die strukturelle Benachteiligung der betroffenen Person die geforderte Anpassung erschwert oder gar verunmöglicht. Strukturell benachteiligte Menschen werden per se als Verweigerer dargestellt, sich nicht integrieren zu wollen. Die essentialistische Auffassung, ethnische und kulturelle Gemeinschaften als homogene Gruppen zu verstehen, an welche sich Menschen einseitig anpassen müssen, um als Teil der rechtlich-nationalen Gemeinschaft anerkannt zu werden, dient daher beispielsweise auch rechtsnationalen Bewegungen als argumentative Grundlage einer ausgrenzenden Identitätspolitik.
Daher gilt es, die künstlich angeheizte Debatte des „(un)angepassten Ausländers“ in seinen Grundzügen abzulehnen. Diese verfolgt einzig und alleine das Ziel, gute von schlechten „Ausländer*innen“ zu unterscheiden. Indem Schein-Zugeständnisse an ebenfalls unterdrückte „Ausländer*innen“ gemacht werden, wird die Kehrseite – Hetze, Unterdrückung und Ausgrenzung – als notwendig und legitim inszeniert.
Get angry – get organized!
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/rueffel-fuer-aargauer-behoerden-mann-zu-unrecht-ausgewiesen?id=12437872
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/faq.html
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden.html
Was ist aufgefallen?
Italien – Libyen: Tödliche Zusammenarbeit
Als Zielland an einer der tödlichsten Migrationsrouten der Welt, dem zentralen Mittelmeer, hat Italien eine lange Tradition im Umgang mit Menschen auf der Flucht. In dem Bericht «Italian-Libyan pacts on migration: How a renovated partnership is negatively impacting the rights of people on the move» beschreibt das transnationale Netzwerk borderline-europe die jahrelange Zusammenarbeit Italiens mit Libyen und deren tödlichen Folgen. Eine Zusammenfassung:
Italien hat früh grosse Anstrengungen unternommen, um eine wichtige diplomatische Brücke zwischen Europa und Nordafrika zu werden. Gleichzeitig hat Libyen aus einer Situation der internationalen Isolation heraus den Willen zu einer mediterranen Zusammenarbeit mit Italien entwickelt. Im Jahr 2000 unterzeichneten Italien und Libyen das erste bilaterale Abkommen, das unter anderem darauf abzielte, die «illegale» Migration durch die Zusammenarbeit einzudämmen.
Obwohl dieses Abkommen keine konkreten Auswirkungen auf den Umgang Italiens mit Menschen auf der Flucht hatte, trug es massgeblich zur Normalisierung der italienisch-libyschen Beziehungen bei. So wurde 2007 eine gemeinsame Mission eingerichtet, bei der Libyen Menschen auf der Flucht abfängt und aufhält, bevor sie die italienischen Küsten erreichen.
2017 unterzeichneten Italien und Libyen das sog. Memorandum of Understanding. Diese Vereinbarung beinhaltet die Unterstützung Italiens für die libyschen Küstenwache sowie Finanzierungshilfe für detention camps. Trotz zahlreich dokumentierter Menschenrechtsverletzungen in Libyen selbst sowie auf dem Meer durch die libysche Küstenwache und trotz des Widerstands der Zivilgesellschaft wurde das Memorandum of Understanding im Jahr 2020 und erneut im Februar 2023 erneuert.
Immer wieder haben italienische Politiker*innen betont, die Zusammenarbeit mit Libyen sei entscheidend für die Verhinderung von Todesfällen im Mittelmeer. In ihrem Bericht widerlegt borderline-europe dieses Narrativ klar, folgende drei negative Konsequenzen lassen sich erkennen:
– Durch das sog. präventive Refoulement kann das Non-Refoulement Prinzip umgangen werden. Auf dem Mittelmeer bedeutet das konkret: Menschen, die in internationalen Gewässern unterwegs sind, werden zurückgeholt (sog. pull-backs). Das Non-Refoulement Prinzip wird so technisch gesehen nicht verletzt. So konnte Italien durch seine Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache Menschen auf der Flucht davon abhalten, italienische Böden zu berühren, und ihnen somit eine ganze Reihe von Rechten verweigern.
– Zweitens normalisiert die Zusammenarbeit von Italien und Libyen die Einmischung der Milizen. Am 4. Mai 2023 traf sich die italienische Premierministerin Meloni mit dem libyschen Marschall Haftar. Dem Bericht von borderline-europe zufolge lassen sich eindeutige Verbindungen zwischen Haftar mit Milizen und Menschenhändlern nachweisen.
– Zuletzt zeigen Daten aus den jährlichen Migrationsberichten der IOM, dass die Rückführungen seit der Unterzeichnung des Abkommens stark zugenommen haben und somit auch die Anzahl an Menschen, die auf libyschem Gebiet Gewalt erfahren, gestiegen ist.
In den Monaten Januar und Februar 2019 wurden 855 Menschen von der sog. libyschen Küstenwache zurückgeführt, während sich die Zahl im gleichen Zeitraum 2021 vervierfacht hat. Insgesamt wurden von 2017 bis Anfang 2023 108’000 Menschen aufgegriffen und zur Rückkehr nach Libyen gezwungen.
Die libysche Regierung ist dazu nur in der Lage, weil sie von externen Akteur*innen finanziell unterstützt wird. Bis 2022 hat Italien 124 Millionen Euro nach Libyen geschickt. Gleichzeitig hat auch die Europäische Union durch den EU Emergency Trust Fund for Africa 465 Millionen Euro für Libyen bereitgestellt, für die nordafrikanischen Region im Allgemeinen sind es 907,3 Millionen Euro.
Wie borderline-europe in ihrem Bericht abschliessend feststellt, passt die italienisch-libysche Zusammenarbeit gut in das grössere Bild des europäischen Migrationsregimes: Externalisierungspolitik und Militarisierung der Grenzen sind zentrale Instrumente in Europas Kampf gegen Migration.
Was steht an?
Kundgebung: Justice 4 Nzoy
30.08.23 I 18:00 I Bahnhof Morges
„Am 30. August 2021 hat ein Polizist in Morges dreimal auf Nzoy geschossen. Statt ihm nach den Schüssen Erste Hilfe zu leisten, fesselten ihn die drei anderen beteiligten Polizisten und liessen ihn am Boden liegend sterben.
Zwei Jahre später ist noch nicht klar, ob und wann der Polizist, der die Schüsse abgegeben hat, vor Gericht gestellt wird. Vor über anderthalb Jahren hat Nzoys Familie ein Verfahren eingeleitet, um die drei anderen Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung anzuklagen. Auch hierzu weiss man noch immer nicht, wie es weitergeht.
Am 30. August 2023 treffen wir uns, um die Wahrheit einzufordern, um an Nzoy als Bruder, Freund und Künstler zu erinnern. Wir rufen dazu auf, die Familie, die Angehörigen und die Aktivist:innen zu unterstützen, die seit zwei Jahren unermüdlich dafür kämpfen, dass dieses Verbrechen nicht in Vergessenheit gerät. Wir gehen immer wieder auf die Strasse, weil die Polizei eine rassistische Institution ist, die ungestraft tötet.“
https://www.instagram.com/p/CvKA49yKkDA/?igshid=MzRlODBiNWFlZA==
enough.
04.09.23 – 09.09.23 I Zürich
enough. ist eine Plattform, ein Treffpunkt, eine Bühne, eine Informationsstelle, ein Austauschort. Wir schaffen Raum, um antirassistische Initiativen und den Widerstand gegen das Migrationssystem sichtbar zu machen.
Aus der Reflexion und der Erfahrung der letzten Jahre, möchten wir uns auch dieses Jahr umfassender mit einem Überthema auseinanderzusetzen. Die Aktionstage 2023 widmen sich dem Thema „Racist State Violence and Resistance against it“. Während den Aktionstagen wollen wir uns vertieft mit verschiedenen Formen rassistischer staatlicher Gewalt sowie Widerstandsformen dagegen auseinandersetzen. Wir freuen uns, diesem Thema in der Woche vom 4. bis zum 9. September 2023 gemeinsam nachzugehen!
https://aktionstage-enough.ch/de
Lesens -/Hörens -/Sehenswert
Der Fall Windisch: Selber Feuer gelegt
In Windisch zeigte sich, wie explosiv die Asyldebatte sein kann, wenn Behörden Fehler machen. Was ist schiefgelaufen? Eine Rekonstruktion anhand neuer Akten.
https://www.woz.ch/2333/der-fall-windisch/selber-feuer-gelegt/!27EQXX1FDZEK
Griechenland: Der Kampf alleinerziehender afghanischer Frauen
Der neue Bericht unserer griechischen Partnerorganisation Refugee Support Aegean beleuchtet die Herausforderungen, denen sich alleinerziehende afghanische Frauen in Griechenland stellen müssen. Sechs geflüchtete Mütter berichten von Gewalt auf der Flucht, griechischen Lagern und ihrer Hoffnung auf ein sicheres Leben für sich und ihre Kinder.
https://www.proasyl.de/news/griechenland-der-kampf-alleinerziehender-afghanischer-frauen/
Evros one week on: Another chapter in the deadly European border regime
Last week we published a report about a group who had been stuck at the land border between Türkiye and Greece since July 13th. One week later, we are still in contact with the group who tell us of violence, imprisonment, and further push backs to Türkiye in spite of the outstanding Interim Measures. The Interim Measures were granted on August 2nd from the European Court of Human Rights, and ordered the Greek state to provide them with assistance. The group have now been stuck in this torturous situation for over four weeks and we wish to share their words with you as we continue to stand by them and witness the horrors they are subject to at the hands of the brutal European border regime.
https://alarmphone.org/en/2023/08/15/evros-one-week-on-another-chapter-in-the-deadly-european-border-regime/
Smugglers or refugees? The growing prosecution of refugees in Europe
The EU’s clampdown on migrant smuggling – and its human impacts – has received little attention. European governments emphasise their commitment to tackling migrant smuggling as a central pillar of EU asylum and migration policy. But what if efforts to tackle smuggling are criminalising vulnerable migrants and those seeking international protection in Europe? How big is this problem and should we be paying more attention?
https://odi.org/en/insights/smugglers-or-refugees-the-growing-prosecution-of-refugees-in-europe/
Republik-Podcast: Die Maschine
Der Faschismus des 21. Jahrhunderts braucht weder Ideologie noch Faschisten. Er läuft auf Automatik, als weltweit genormtes Industrieprodukt.
https://republik-vorgelesen.podigee.io/139-die-maschine