Medienspiegel 25. Januar 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++AARGAU
Ein voller Erfolg: Der Bund will die Integrationsvorlehre weiterführen – der Kanton Aargau begrüsst dies
Vor rund viereinhalb Jahren als Pilotprojekt gestartet, hat die Integrationsvorlehre überzeugt. Der Bund will diese einjährige Ausbildung nun fortführen. Diese hat sich auch im Kanton Aargau bewährt.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/asylwesen-ein-voller-erfolg-der-bund-will-die-integrationsvorlehre-weiterfuehren-der-kanton-aargau-begruesst-dies-ld.2405635


+++SCHWEIZ
Sicherheit und Betrieb in den Bundesasylzentren: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen
Der Bundesrat will transparente und umfassende Regelungen zum Betrieb und zur Gewährleistung der Sicherheit von Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den Bundesasylzentren schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Asylgesetzes eröffnet. Dabei stützt er sich insbesondere auf Empfehlungen von Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der die Sicherheit in den Zentren untersucht hatte.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92639.html
-> https://www.swissinfo.ch/ger/bundesrat-will-kompetenzen-in-asylzentren-praeziser-regeln/48231952
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/bundesrat-will-kompetenzen-in-asylzentren-praziser-regeln-66403450
-> https://www.blick.ch/politik/aenderung-des-asylgesetztes-bundesrat-will-kompetenzen-in-asylzentren-praeziser-regeln-id18259848.html


Schieben Sie die Familie Baytas nicht ab!
Wir, Demhat und Berivan Baytas zusammen mit unseren Kindern Arjin und Arjen, haben am 30. Mai 2021 in der Schweiz um Asyl ersucht.
SEM hat unseres Asylgesuch nicht eingetreten, weil die Fingerabdruck in Kroatien von Berivan im Eurodac-System registriert ist.
Nach mehr als 20-Monatige rechtliche Streit will die Schweiz uns nach Kroatien zurückschicken. Unser Kinder ist schon mit der Schule angefangen und wir in der Schweiz ein gutes Netzwerk von Freunden gefunden haben, will SEM uns zurück nach Kroatien wegschieben.
https://www.change.org/p/schieben-sie-die-familie-baytas-nicht-ab


+++DÄNEMARK
Dänemark legt Pläne zu Asylzentrum in Ruanda vorerst auf Eis
Die dänische Regierung legt Pläne auf Eis, Asylsuchende nach Ruanda zu schicken.
https://www.watson.ch/international/afrika/398430410-daenemark-legt-plaene-zu-asylzentrum-in-ruanda-vorerst-auf-eis
-> https://www.nau.ch/politik/international/danemark-legt-plane-zu-asylzentrum-in-ruanda-vorerst-auf-eis-66403403
-> https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-asylzentrum-ruanda-101.html


+++KROATIEN
„Du liegst am Boden, aber sie machen weiter“
Patrick und Flora stammen aus Burundi, hielten sich jedoch seit 2011 als Geflüchtete in Kenia auf. In dem Lager, in dem sie in Kenia lebten, wurden sie von anderen Geflüchteten angegriffen und mussten das Land verlassen, um ihr Leben zu schützen. Über Griechenland erreichten sie Europa, bevor sie Mazedonien, Serbien und schliesslich Bosnien durchquerten. Weil sie in Kroatien von den Behörden erfasst wurden, will das Staatssekretariat für Migration sie dorthin ausschaffen. Es folgt ihr Erfahrungsbericht über die unmenschliche staatliche Gewalt gegen geflüchtete Personen in Kroatien.
https://migrant-solidarity-network.ch/2023/01/25/du-liegst-am-boden-aber-sie-machen-weiter/


+++ITALIEN
Flüchtlings-Destination Südtirol – Echo der Zeit
Das Südtirol im Norden Italiens ist seit jeher ein Durchgangsland. Hier liegt die zentrale Verbindung nach Österreich: Der Brenner. Auf dem Weg von Süden nach Norden machen im Südtirol auch viele Migrantinnen und Migranten Rast – und einige davon bleiben auch hängen.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/fluechtlings-destination-suedtirol?partId=12324154


+++MITTELMEER
Sea-Watch fliegt wieder
Von Libyen verhängte Flugverbote waren völkerrechtswidrig
Nach zehn Monaten Pause ist die »Seabird 2« wieder über dem zentralen Mittelmeer unterwegs. Damit spüren die Piloten Seenotfälle auf und benachrichtigen Schiffe in der Nähe zur Rettung.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170439.seenotrettung-sea-watch-fliegt-wieder.html


+++FLUCHT
Von Menschlichkeit und Google Maps: Gefängnis, Pushbacks und Dublin (2/4)
Wie man als Teenager auf die Idee kommt, seine Heimat zu verlassen. Wie man seiner Familie aus der Ferne helfen kann. Wieso ein Handy genau wie die Hilfe von mutigen Menschen überlebenswichtig ist. Und wie man Fluchthelfende*r wird – darum geht es in dieser vierteiligen Geschichte.
https://daslamm.ch/von-menschlichkeit-und-google-maps-gefaengnis-pushbacks-und-dublin-2-4/


+++FREIRÄUME
„Gelebte Utopien und zerplatzte Träume“
Ein unbebauter Betonplatz an bester Lage: die Schützenmatte in Bern. Die Nutzung und Gestaltung dieses Platzes ist seit Jahren ein Politikum, 2028 ist eine grosse Umgestaltung geplant. Subkutan fühlt der „Schütz“ den Puls: Wie wird der Platz in diesen kalten Wintermonaten genutzt? Was wird geschätzt an diesem Platz? Und was sind die Herausforderungen?
https://rabe.ch/2023/01/25/91347/



tagesanzeiger.ch 25.01.2023

Kanton Zürich erstattet Strafantrag: Besetztes Haus wurde geräumt

Am Morgen besetzte ein linkes Kollektiv das ehemalige Büro der Kantonspolizei. Die Besetzung sei «Teil einer radikalen Praxis im Kampf gegen die anhaltende Wohnungsnot». Doch die Polizei hat das denkmalgeschützte Haus auf Verlangen des Kantons geräumt.

Sascha Britsko

Die Besetzer und Besetzerinnen kämpfen weiter. Man habe das leerstehende Gebäude an der Kasernenstrasse 25 besetzt, vermeldete das Kollektiv «Copacabana» am Mittwoch. Die Besetzung sei «Teil einer radikalen Praxis im Kampf gegen die anhaltende Wohnungsnot», wie die Gruppe in einer Medienmitteilung schreibt.

Zwei Wohnhäuser blieben planlos

Beim besetzten Altbau handelt es sich um das ehemalige Bürogebäude der Kantonspolizei Zürich. Die Kantonspolizei zügelte im Juni 2022 in das neue Polizei- und Justizzentrum bei der Hardbrücke. Dabei wurden insgesamt 21 Liegenschaften leergeräumt. Neun davon gehören dem Kanton, der Rest privaten Eigentümerinnen und Eigentümern.

Fast alle frei gewordenen Häuser wurden neu verteilt: an Mieterinnen, Schulen und vor allem an Firmen, die Büroraum brauchen.

Nur was mit den zwei denkmalgeschützte Wohnhäusern an der Florhofgasse 2 und der Kasernenstrasse 25 passieren wird, war unklar. Beide befinden sich im kantonalen Besitz. Wie es mit ihnen weitergehe, prüfe derzeit das Immobilienamt, sagte damals Sprecher Dominik Bonderer.

Den Besetzern geht das zu langsam. Sie üben harsche Kritik an der Wohnpolitik der Stadt Zürich. «Obwohl linke Kräfte der parlamentarischen Politik das Problem erkennen, schaffen sie es nicht, effektiv gegen die steigenden Mietpreise vorzugehen», schreiben sie in der Medienmitteilung.

Man wolle nicht auf die nächste Initiative der SP oder der Grünen warten. Sie verstehen die Besetzung als Antwort auf die horrenden Mietpreise auf dem Immobilienmarkt: «Hier und jetzt ist Wohnraum geschaffen worden und nicht erst 2030 oder 2050.»

Polizei hat klare Vorgaben, wann sie ein Haus räumt

Wird ein Haus in der Stadt besetzt, ist die Stadtpolizei dafür zuständig, Massnahmen zu ergreifen. So hat die Polizei sich selbst klare Regeln auferlegt, wann sie eine Besetzung duldet.

Demnach räumt die Polizei eine Liegenschaft, wenn der Hausbesitzer eine Bau- oder Abbruchbewilligung vorlegen kann, ein Mietvertrag besteht, das Gebäude einsturzgefährdet oder denkmalgeschützt ist. In allen anderen Fällen werden die Besetzer grundsätzlich toleriert. Damit will die Polizei verhindern, dass sie das Gebäude mehrfach räumen muss.

Das Gebäude an der Kasernenstrasse ist denkmalgeschützt. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilt, habe der Kanton Zürich als Eigentümer einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt. Darum habe die Stadtpolizei Zürich kurz nach 11:30 Uhr Lautsprecherdurchsagen gemacht, und die Besetzerinnen zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert.

Danach habe die Polizei das Gebäude durchsucht. «Im Innern der Liegenschaft wurden keine Personen angetroffen», heisst es in der Medienmitteilung. Die Liegenschaft wurde nach dem Polizeieinsatz an die Eigentümerschaft übergeben.
(https://www.tagesanzeiger.ch/besetzer-haben-sich-im-ehemaligen-buero-der-kantonspolizei-einquartiert-292246002709?)

-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/ehemaliges-kantonspolizei-gebaeude-beim-kasernenareal-besetzt-149824841
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/polizei-raeumt-besetztes-gebaeude-beim-zuercher-kasernenareal-149826267
-> https://www.20min.ch/story/polizei-brach-tuere-auf-ehemaliges-kapo-gebaeude-in-zuerich-wurde-geraeumt-571013165829
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/hausbesetzer-machen-sich-in-polizeibueros-breit-149832372
-> Besetzungserklärung: https://barrikade.info/article/5585
-> https://twitter.com/zureich_rip/status/1618155311243866112
-> https://twitter.com/zureich_rip/status/1618204075706978304
-> https://twitter.com/zureich_rip/status/1618212855278624769
-> https://twitter.com/MegahexF/status/1618200158532997120



Polizei räumt besetztes Haus an der Hardstrasse in Basel
Die Polizei hat am Mittwoch eine besetzte Liegenschaft an der Hardstrasse in Basel geräumt. Der Eigentümer reichte zuvor einen Strafantrag ein. Bei der Räumung um 07.30 Uhr wurden keine Personen mehr angetroffen, wie die Kantonspolizei mitteilte.
https://www.watson.ch/schweiz/polizeirapport/141822727-polizei-raeumt-besetztes-haus-an-der-hardstrasse-in-basel
-> https://www.20min.ch/story/polizei-raeumt-haus-wilde-horde-von-queers-und-trans-personen-ist-weg-201065020872
-> https://www.nau.ch/ort/basel/basel-besetzte-liegenschaft-an-der-hardstrasse-geraumt-66403306
-> https://www.blick.ch/schweiz/basel/von-queer-personen-besetzt-polizei-raeumt-von-queer-personen-besetztes-haus-in-basel-id18258200.html
-> https://www.bazonline.ch/newsticker-region-basel-297230329650
-> https://primenews.ch/news/2023/01/basler-polizei-raeumt-besetztes-haus-im-gellert-quartier
-> https://www.polizei.bs.ch/nm/2023-besetzte-liegenschaft-an-der-hardstrasse-geraeumt-jsd.html


+++GASSE
Trauriger Rekord: Caritas-Märkte haben immer mehr Kunden.
Es ist ein trauriger Rekord: Immer mehr Menschen kaufen in Caritas-Läden ein: Im letzten Jahr machte die Caritas einen Rekordumsatz mit Produkten des täglichen Gebrauchs. Die Gründe sind nicht nur Flüchtlinge aus der Ukraine sondern auch die hohe Inflation:
https://www.tele1.ch/nachrichten/trauriger-rekord-caritas-maerkte-haben-immer-mehr-kunden-149832676


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Bedingte Geldstrafen für Lausanner Klima-Aktivisten bestätigt
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von zwölf Klima-Aktivisten bestätigt, die im November 2018 die Lausanner Räumlichkeiten der Credit Suisse besetzten. Diese verlangten einen Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Lausanner Polizeireglement. Bereits in einem früheren Urteil hatte das Bundesgericht festgehalten, dass sich die Aktivisten nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen können.
https://www.watson.ch/schweiz/romandie/683413057-bedingte-geldstrafen-fuer-lausanner-klima-aktivisten-bestaetigt



bzbasel.ch 25.01.2023

Nach 1.-Mai-Demo während des Teil-Lockdowns: Basta-Grossrätin Tonja Zürcher erhält Busse von 100 Franken

Am 1. Mai 2020 demonstrierten in Basel rund 400 Personen. Weil damals noch die Coronaverordnung galt, wurden Strafbefehle ausgestellt. Das Gericht musste entscheiden, ob die Massnahmen des Bundesrates verhältnismässig waren.

Zara Zatti

War es verhältnismässig, dass der Bundesrat die Versammlungsfreiheit während der Coronapandemie auf fünf Personen eingeschränkt hatte? Über keine geringere Frage musste das Basler Strafgericht am Mittwoch entscheiden. Es ging um eine unbewilligte Demonstration, die am 1. Mai in Basel stattfand.

Zu jener Zeit befand sich die Schweiz im Teil-Lockdown, laut der Coronaverordnung des Bundes durften sich nicht mehr als fünf Personen versammeln. Kurz vor dem Tag der Arbeit durften etwa Coiffeure und Gärtnereien wieder öffnen, Schulen und Läden waren aber noch geschlossen.

Auch Basta-Grossrätin Tonja Zürcher nahm an Demo teil

Der offizielle 1.-Mai-Umzug in Basel wurde abgesagt. Dennoch demonstrierten am Nachmittag rund 400 Personen in der Basler Innenstadt. Viele trugen eine Schutzmaske, der Abstand wurde, zumindest zu Beginn, mehrheitlich eingehalten. Unter den Demonstrierenden befand sich auch die Basta-Grossrätin Tonja Zürcher. Sie erschien am Mittwochmorgen, zusammen mit fünf weiteren Personen, vor dem Basler Strafgericht, weil sie sich gegen einen Strafbefehl gewehrt hatte.

Insgesamt haben 23 Personen gegen die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben. Ihnen wurde die Übertretung der Covid-19-Verordnung, Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz und Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen plus Busse und Verfahrenskosten. Alles in allem geht es um einen Betrag von 1500 bis 2000 Franken pro Person.

Verteidigung beruft sich auf Versammlungsfreiheit

Alle Beschuldigten verweigerten am Mittwoch vor Gericht fast durchgehend die Aussage. Auch, als Gerichtspräsident Mehmet Sigirci in die Runde fragte: «Finden Sie es richtig, dass Sie damals auf die Strasse gingen, obwohl Kinder nicht in die Schule durften?», antwortete niemand. Tonja Zürcher sagte im Vorfeld der Verhandlung zu dieser Zeitung: «Ich würde gerne von einem Gericht überprüfen lassen, ob es verhältnismässig war, Kundgebungen zu verbieten, während Gartencenter offen sind.»

In ihrem letzten Wort vor dem Urteil betonte Zürcher nochmals, wieso es so wichtig gewesen sei, trotz Pandemie auf die Strasse zu gehen. So habe sich die Schere zwischen Arm und Reich während Corona weiter geöffnet. «Die Demo machte auf die Ungerechtigkeit aufmerksam.»

«Absurde Regelung»

Die Verteidigerin forderte für alle Beteiligten einen Freispruch und berief sich dabei auf Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit habe trotz der Coronaverordnung des Bundes gegolten. Zu diesem Schluss sei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nach einer Demonstration in Genf gekommen.

Sie erinnerte daran, dass es zum Zeitpunkt der Demonstration erlaubt war, sich eine Dauerwelle machen zu lassen. «Diese Regelung erscheint absurd, zumal man schon damals wusste, dass die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen grösser ist als draussen.»

Busse von 100 Franken

Das Basler Strafgericht verurteilte die Beschuldigten nur wegen der Übertretung der Covid-19-Verordnung. Gerichtspräsident Sigirci erachtete die Massnahmen des Bundesrats als verhältnismässig. «Es ist wichtig, dass man gerade in Krisenzeiten auf die Strasse geht, aber hier ging es um den Schutz der Menschen.»

Er sprach eine Busse von 100 Franken aus, hinzu kommen Verfahrenskosten von etwas mehr als 400 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigerin sagte nach der Verhandlung, man müsse darüber nachdenken, ob man den Fall weiterziehen wolle.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/strafgericht-nach-1-mai-demo-waehrend-des-teil-lockdowns-basta-grossraetin-tonja-zuercher-erhaelt-busse-von-100-franken-ld.2405133)


+++SICHERHEITSFIRMEN
Securitas, Protectas und Co. – Der Boom privater Sicherheitsfirmen birgt rechtlichen Zündstoff
Die öffentliche Hand vergibt immer häufiger Aufträge an private Sicherheitsfirmen. Das ist problematisch. Ein Überblick.”
https://www.srf.ch/news/schweiz/securitas-protectas-und-co-der-boom-privater-sicherheitsfirmen-birgt-rechtlichen-zuendstoff


+++JUSTIZ
Alles, was Recht ist. Oder gar etwas mehr?
Wie kam es zum «Fall Berset»? Aus Zufall? Oder durch Kalkül der politischen Gegner? Fast alle Fragen zielen auf Peter Marti, den Sonder¬staatsanwalt des Bundes und ehemaligen SVP-Kantonsrat.
https://www.republik.ch/2023/01/25/alles-was-recht-ist-oder-gar-etwas-mehr
-> https://www.woz.ch/2304/leaks/treibjagd-auf-berset/!9D6MXGK9TB9F


+++MENSCHENRECHTE
Amnesty International unterzeichnet Forderung nach Handelskontrolle für Folterwerkzeuge
Mehr als 30 internationale Organisationen fordern gemeinsam ein Abkommen, das den Handel mit Folterinstrumenten, die zur Unterdrückung friedlicher Proteste und zur Misshandlung von Gefangenen eingesetzt werden, international kontrollieren soll.
https://www.amnesty.ch/de/themen/folter/dok/2023/amnesty-international-unterzeichnet-forderung-nach-handelskontrolle-fuer-folterwerkzeuge


+++POLIZEI BS
Basler Zeitung 25.01.2023

Anwalt reagiert auf BaZ-Interview: Falsch­informationen durch Polizei schaden ihrem Ansehen

Nicht fehlende Grenzen, sondern eine fehlende Fehlerkultur der Polizei ist ein Grund für den Respektverlust. Ein offener Brief an den Basler Polizeikommandanten.

Andreas Noll

Sehr geehrter Herr Dr. Roth

Sie sind Polizeikommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, von der Regierung gewählt und eingesetzt. Als oberster Polizist des Kantons Basel-Stadt werden auch Sie das polizeiliche Gelübde abgelegt haben, «die Grundfreiheiten und die Rechte der Menschen zu achten und zu schützen».

Im BaZ-Interview vom 21. Januar 2023 sprechen Sie von zunehmender Respektlosigkeit der Bevölkerung gegenüber der Polizei, die von der Politik und selbst ernannten Experten, insbesondere nach Demo-Einsätzen, auch in der Presse, befeuert wird.

Als Gründe dafür verorten Sie die liberale Gesellschaft; man habe den betreffenden Leuten zu wenig die Grenzen aufgezeigt. Ausserdem verteidigen Sie den Einsatz von Gummischrot im Vergleich zu Deutschland, wo dies verboten ist, weil es als zu gefährlich gilt.

In einem demokratischen Rechtsstaat hat sich die Polizei in den Dienst der Bevölkerung zu stellen – nicht umgekehrt –, und zwar so, wie die Bevölkerung – nicht die Polizei – den Dienst an der Allgemeinheit versteht.

Ihre Haltung, wie sie im BaZ-Interview durchscheint, lässt sich meines Erachtens nur schwer mit dem Polizeigelübde eines liberalen Rechtsstaates vereinbaren. Diese Haltung ist es auch, die den Rückhalt in der Bevölkerung schwinden lässt und das Misstrauen gegenüber der Polizei schürt. Wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück.

Ich bin kein Experte, was Polizeiarbeit anbelangt. Als Strafverteidiger begegnen mir aber immer wieder dieselben Fakten, mal besser, mal weniger gut belegbar.

Eindeutig beweisen kann ich dies jedoch im Zusammenhang mit der «Basel nazifrei»-Demonstration vom 24. November 2018. Am 26. November 2018 haben Sie in einem Interview auf Telebasel nachweislich die Unwahrheit verbreitet.

Sie stellten dort – sei es bewusst oder weil Sie falsch informiert waren – die Behauptung auf, dass die Kantonspolizei nicht auf Leute geschossen habe, die sich gegen Nazis äussern. Die Kantonspolizei versuche, mit allen im Dialog zu bleiben. Und sie versuche, «permanent zu deeskalieren». Erst wenn eine Demonstrationsgruppe die andere oder die Polizei angreife, sei diese gezwungen, Gummischrot einzusetzen.

Videoaufnahmen belegen das Gegenteil: Ohne jegliche Bedrohungssituation und in Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands von 20 Metern eröffnete die Kantonspolizei das Gummischrotfeuer auf die zu diesem Zeitpunkt ruhige bis entspannte Menge der Demonstrierenden. Gewichtige Indizien legen nahe, dass es sich beim Gummischroteinsatz um ein Ablenkungsmanöver handelte, um der Pnos den Abzug vom Messeplatz zu ermöglichen.

Eine unnötige Eskalation der Situation durch die Polizei mit einem gefährlichen Mittel als Ablenkung. Eine direkte Folge davon: Ein Demonstrant wurde durch ein Gummiprisma am Kopf schwer verletzt, der Notarzt musste aufgeboten werden. Dass nicht die Demonstrierenden auf die Polizei losgingen, sondern die Gewalt initial von der Polizei ausging, hat inzwischen sogar das Bundesgericht festgehalten. Wessen Grundrechte und Freiheit wurden damit durch die Basler Polizei geachtet und geschützt?

Ob Sie, Herr Roth, zum Zeitpunkt des besagten Telebasel-Interviews über die effektiven Begebenheiten im Bild waren, kann ich nicht beurteilen. Wer allerdings wusste, was vor Ort geschehen war, war der polizeiliche Einsatzleiter. Und auch er gibt Ihre Darstellung zu Protokoll.

Es ist schwer vorstellbar, dass sich der Einsatzleiter weniger als zwei Monate nach dem Ereignis nicht mehr an die effektiven Begebenheiten erinnern kann. Selbstverständlich gilt auch für den Einsatzleiter die Unschuldsvermutung. Ob sich dieser wegen falschen Zeugnisses zu verantworten hat, darüber kann sich jeder und jede selbst eine Meinung bilden.

Genau solche Verhaltensmuster sind es, die das Vertrauen und den Respekt der Bevölkerung gegenüber der Polizei schwinden lassen. Auch Ihre persönliche Fehlerkultur hat Luft nach oben: Es genügt nicht, zuzugeben, dass die Kantonspolizei nicht fehlerfrei sei, aber gleichzeitig gravierende Fehler – wie eben dargelegt unter Irreführung der Bevölkerung – einfach unter den Teppich zu kehren.

Sie müssen auch für Fehler der Polizei geradestehen und diese klar benennen. Bei der «Basel nazifrei»-Demonstration ist von Ihnen als Polizeikommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt zumindest zu erwarten, dass Sie Verantwortung übernehmen, sich bei der Bevölkerung für die Fehlinformation entschuldigen und erklären, wie es dazu kommen konnte.

Sollten Sie auch hierzu nicht in der Lage sein, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Vertrauen und Respekt der Bevölkerung auch in Zukunft weiter abnehmen.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Andreas Noll, Advokat und Fachanwalt SAV Strafrecht



Über Andreas Noll

Andreas Noll, geboren 1973, besitzt seit 2002 das Anwaltspatent. Er lehrte an diversen Schweizer Universitäten und Fachhochschulen. In den Strafprozessen rund um die Demonstration «Basel nazifrei» vom 24. November 2018 vertritt er mehrere beschuldigte Demonstrierende. Letztes Jahr veröffentlichte er das Buch «Protestaktionen und klimaspezifische Rechtfertigungsgründe». (kom)
(https://www.bazonline.ch/falschinformationen-durch-polizei-schaden-ihrem-ansehen-248749506092)


+++POLIZEI DE
Dramatischer Einsatz in Essen: Polizei tasert Mann – 32-Jähriger stürzt von Brücke
Ist es ein weiterer Fall von Polizeigewalt? Ein 32-Jähriger soll Beamte bedroht haben, die Polizei setzte einen Taser ein. Der Mann fiel von einer Brücke.
https://www.t-online.de/region/essen/id_100117460/polizei-tasert-mann-32-jaehriger-stuerzt-in-essen-von-bruecke.html


+++RECHTSPOPULISMUS
Linke Lehrer? Im Kanton Solothurn gibt es keine Umfrage
Mit einem Vorstoss im Kantonsparlament wollte die SVP erreichen, dass eine Umfrage unter Solothurner Schülerinnen und Schülern durchgeführt wird. Dies mit der Frage, ob der Unterricht politisch ausgewogen ist. Die deutliche Mehrheit des Parlaments lehnte dies aber ab.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/linke-lehrer-im-kanton-solothurn-gibt-es-keine-umfrage?id=12323827


+++RECHTSEXTREMISMUS
tagblatt.ch 25.01.2023

Flucht endete in luftiger Höhe: Thurgauer Neonazi musste bei Gefängnisausbruch von der Feuerwehr gerettet werden

Am vergangenen Dienstag versuchte der Weinfelder Neonazi Gabriel G. aus einem Turiner Gefängnis auszubrechen. Der Fluchtversuch misslang derart, dass der «Rambo Svizzero» von der Feuerwehr gerettet werden musste. Zudem tischte er der italienischen Justiz im Verhör eine irre Räuberpistole auf.

Tobias Hug

Der in Weinfelden wohnhafte Neonazi Gabriel G. sorgt in Italien erneut für Schlagzeilen. Letzten Dienstag unternahm der 31-jährige Amokfahrer einen Fluchtversuch aus dem Turiner Gefängnis «Lorusso Cutugno», in welchem er seit letztem Oktober einsitzt.

Wie die italienische Zeitung «La Stampa» berichtete, kletterte G. zuerst mit blossen Händen über die Mauer des Durchgangshofs im Block A, bevor er sich an der Fassade über die Aussengitter der Zellen bis zum dritten Stock des Pavillons C hoch hangelte. An dieser Stelle kam er nicht mehr weiter und rief offenbar um Hilfe. Aufgrund der Höhe musste er von der Feuerwehr mit der Drehleiter aus seiner misslichen Lage gerettet werden.

Amokfahrt am Lago Maggiore

Im vergangenen Oktober hielt G. die Carabinieri mehrmals in Atem: Am 8. Oktober machte der Weinfelder einen Ausflug nach Italien, wo er gemäss Kameraaufzeichnungen die Tessiner Grenze bei Cannobio überquerte. Auf der Seeuferstrasse SS33 von Arona Richtung Norden flippte G. aus und machte regelrecht Jagd auf die anderen Autofahrer. Er versuchte, diese zu rammen und von der Strasse abzudrängen. Bei dieser rücksichtslosen Fahrt beschädigte er 15 Autos. Vier Personen, darunter eine Mutter mit ihrem kleinen Mädchen, erlitten dabei einen leichten Schock.

Danach hielt er mit seinem schwarzen VW Golf an einer Tankstelle bei Meina und zog einen alten Schweizer Armeekarabiner mit aufgestecktem Bajonett aus dem Auto. Auf der Überwachungskamera ist deutlich zu erkennen, wie Gabriel G. mit nacktem Oberkörper seine Waffe auf Passanten und Autofahrer richtet.
-> Video: https://youtu.be/X7GwoDRrDOw

Nazisymbolik und Kokain

Nachdem er die Tankstelle verlassen hatte, setzte er seine Amokfahrt fort, bis er vor der Stadt Stresa die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und an einer Leitplanke zum Stehen kam. Nachdem er sich mit zahlreichen bewaffneten Polizisten konfrontiert sah, gab sich G. geschlagen.

Im Auto des Übeltäters fanden die Polizisten ein Banner mit Reichsadler und Hakenkreuz sowie 45 Patronen des Kalibers 223 und weitere Nummernschilder mit Schweizer Kennzeichen. Schnell war für die Polizei klar: Der Amokfahrer aus Weinfelden ist bei den Schweizer Behörden aktenkundig und mehrfach vorbestraft. Das Fahrzeug gehörte ihm nicht und auch die Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet. Spätere Analysen im Krankenhaus von Verbania ergaben, dass Gabriel G. bei der Verhaftung Kokain im Blut hatte.

Angebliche Waffendeals auf Zypern

Wie die italienische Zeitung «La Stampa» berichtet, kam es wenige Tage später nach der gerichtlichen Anhörung im Gefängnis von Verbania zu wüsten Szenen: Gabriel G.* griff fünf Gefängnispolizisten an und verletzte diese. Vicente Santilli, Regionalsekretär einer autonomen Gewerkschaft von Gefängnisbeamten, sagte zu «La Stampa»:

Nach diesem erneuten Gewaltausbruch wurde der Verhaftete nach Turin verlegt, wo es eine spezielle psychiatrische Abteilung für Gefangene gibt. Dort tischte er dem Richter eine irre Geschichte auf: Er sei ein Waffenhändler und müsse nach Zypern, um einen Deal abzuschliessen.

Bereits 2016 kam es vor dem Bezirksgericht Frauenfeld zu einem Prozess gegen Gabriel G. Laut dem damaligen Urteil wurde G. unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, Vergehens gegen das Waffengesetz, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Sachbeschädigung angeklagt.

* Name der Redaktion bekannt.
(https://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/gescheiterter-ausbruch-flucht-endete-in-luftiger-hoehe-thurgauer-neonazi-musste-bei-gefaengnisausbruch-von-der-feuerwehr-gerettet-werden-ld.2404415)