Medienspiegel 19. November 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++GASSE
Gassenarbeit im Rotlichtmillieu: Mit einer Zuger Schwester unterwegs an der Langstrasse
Schwester Ariane Stocklin setzt sich seit Jahren für Gassenarbeit ein. zentralplus hat sie und eine Gruppe Freiwilliger bei einem Einsatz an der Langstrasse in Zürich begleitet, wo Hunger, Armut und Prostitution an der Tagesordnung sind.
https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/mit-einer-zuger-schwester-unterwegs-an-der-langstrasse-2483367/


+++DROGENPOLITIK
Uruguay: Ein Modell für Europas Kifferinnen und Kiffer?
Uruguay war vor bald zehn Jahren das erste Land weltweit, das Cannabis vollständig legalisierte. Die Erfahrungen des südamerikanischen sind deshalb auch für die Schweiz und Europa interessant. Doch trotz der Legalisierung hält sich der Cannabis-Schwarzmarkt auch in Uruguay hartnäckig.
https://www.srf.ch/audio/international/uruguay-ein-modell-fuer-europas-kifferinnen-und-kiffer?id=12287845


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
derbund.ch 19.11.2022

Wasserwerfer vor Botschaft: Friedliche Demo gegen iranische Machthaber in Bern

Rund hundert Personen haben bei der iranischen Botschaft gegen das Mullah-Regime demonstriert. Auch einzelne Ukrainer waren dabei.

Julian Witschi

Direkt vor dem Eingang zur iranischen Botschaft an der Thunstrasse tolerierte die Berner Polizei keine Kundgebung. Sie sperrte diesen Bereich am Samstagmittag mit Gittern ab und stationierte dort sogar einen Wasserwerfer.

Die Demonstration auf der anderen Strassenseite blieb dann aber friedlich. Nur kurz gab es einen kleinen Aufruhr, als jemand mit einer Russenfahne die Menge provozieren wollte. Mehrere Redner betonten, sie wollten gewaltfrei die Stimme des iranischen Volkes erheben.

Die rund hundert Teilnehmenden, darunter viele Frauen und einige Kinder, skandierten Parolen gegen das Mullah-Regime. Sie forderten Freiheit für alle politischen Gefangenen im Iran, sangen Lieder, zeigten Bilder von getöteten oder vermissten Landsleuten und trauerten um die Opfer der Repression in der Islamischen Republik.

Von der Schweiz forderten sie Solidarität und «keine Geschäfte mit den Mullahs». Die Sanktionen müssten verschärft werden, damit das seit 44 Jahren andauernde «Terrorregime» gestürzt werden könne, rief ein Redner der Menge zu.

Kritik an Drohnenlieferungen

Im Aufruf zur Demonstration war angekündigt worden, dass sich zum ersten Mal viele Geflüchtete aus der Ukraine einer solchen Kundgebung anschliessen würden. Schliesslich hat die iranische Regierung kürzlich bestätigt, Drohnen an Russland geliefert zu haben. Diese sollen im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt worden sein.

An der Demonstration waren aber nur einzelne Ukrainer auszumachen. Über Lautsprecher sagte eine Ukrainerin, die beiden Völker des Iran und der Ukraine seien in der gleichen Situation, sie müssten für Freiheit und Frieden kämpfen. Die Mullahs würden Putin helfen und seien gemeinsame Gegner.

Nach rund zwei Stunden löste sich die Kundgebung auf. Die Organisatoren äusserten ihren Unmut darüber, dass die Demonstrierenden von der Polizei gefilmt wurden. Trotzdem wollen sie auch nächsten Samstag wieder demonstrieren.
(https://www.derbund.ch/friedliche-demo-gegen-iranische-machthaber-in-bern-762047624761)



“Anti-Fifa Demo Zürich #lovefootballhatefifa #FIFA #BoycottQatar2022 #picbybfs #zürich #demo”
(https://twitter.com/BaselBlock/status/1594036584210481152)
-> Demoaufruf: https://barrikade.info/article/5474


+++JUSTIZ
Wie viel Störung muss der Rechts¬staat aushalten?
Der Zürcher Bezirksrichter Roger Harris wird vorerst keine Klimastraffälle mehr behandeln – das Obergericht hat ein Ausstandsbegehren gegen ihn gutgeheissen. Warum es so weit kam.
https://www.republik.ch/2022/11/19/wie-viel-stoerung-muss-der-rechtsstaat-aushalten
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/forschungschef-der-nasa-ist-ehrendoktor-der-eth-zuerich?id=12289444 (ab 08:20)


+++RASSISMUS
Emilia Roig – Eine Welt ohne Rassismus und Unterdrückung
Emilia Roig kennt als «queere», schwarze Frau Diskriminierung aus eigener Erfahrung. Die Politologin, Aktivistin, Autorin von «Why We Matter» und Gründerin des Center for Intersectional Justice in Berlin kämpft für radikale Gleichberechtigung.
https://www.srf.ch/play/tv/sternstunde-philosophie/video/emilia-roig—eine-welt-ohne-rassismus-und-unterdrueckung?urn=urn:srf:video:0aa4cee2-fd9d-4920-8d3f-97c2436c1d22&aspectRatio=16_9


+++RECHTSEXTREMISMUS
Music Mobilisation: The Concerts Connecting Neo-Nazis in Croatia
In closed messaging groups and through small-scale concerts, the Croatian branch of Blood and Honour is networking with other neo-Nazis in Europe.
https://balkaninsight.com/2022/11/14/music-mobilisation-the-concerts-connecting-neo-nazis-in-croatia/


+++ANTI-WOKE-POPULISMUS
nzz.ch 19.11.2022

Zürcher Bar streicht Konzert eines weissen Musikers mit Rastafrisur – für die Obrigkeit kein Grund, sich einzumischen

Kulturbetriebe sollen unbehelligt arbeiten können. Darin sind sich die Zürcher Stadt- und Kantonsregierung in ihren Stellungnahmen zum Wirbel um eine Konzertabsage im «Gleis» einig.

Dorothee Vögeli

Die Debatte zur «kulturellen Aneignung» erreichte in der Schweiz im August einen Höhepunkt: Nach der Brasserie Lorraine in Bern hatte auch die Zürcher Bar «Das Gleis» einen Auftritt eines Musikers abgesagt, weil dessen Rastafrisur für «ein Unwohlsein» gesorgt haben soll.

Umgehend wollten die beiden FDP-Parlamentarier Yasmine Bourgeois und Përparim Avdili vom Stadtrat wissen, wie dieser die Begründung der Absage beurteile und welche Konsequenzen das Verhalten der Barbetreiber auf künftige Subventionsleistungen habe.

Der Stadtrat begrüsst die Debatte

In diesen Tagen hat der Stadtrat seine Antwort auf die Anfrage publiziert. Mit Verweis auf die Bundesverfassung hält er fest, dass die städtische Kulturpolitik die Kunstfreiheit zu wahren habe. Die Exekutive nehme deshalb keinen Einfluss auf die Programmierung von Kulturbetrieben und kommentiere diese auch nicht.

«Ob einzelne Programmierungen oder Veranstaltungen gelungen sind oder nicht, kann und soll breit diskutiert werden», schreibt der Stadtrat. Die Kunstfreiheit finde ihre Grenze dort, wo sie durch das Gesetz oder andere Grundrechte eingeschränkt werde.

Erfreut stellt die Exekutive fest, dass die Debatte um das Thema kulturelle Aneignung in den Sommerwochen «zumindest teilweise» eine Differenzierung erfahren habe. Erfolge die Differenzierung nicht und würden rassistische Formen kultureller Aneignung mit begrüssenswerten Formen des kulturellen Austauschs vermischt, entstehe eine Debatte mit dem falschen Fokus. Dieser falsche Fokus schade dem berechtigten Anliegen, rassistische Formen kultureller Aneignung deutlich zu benennen und zu verurteilen.

«Das Gleis» erhält keine wiederkehrenden Beiträge der Stadt, wie es weiter heisst. Bis jetzt seien zwei Veranstaltungen im Kulturlokal mit insgesamt 8000 Franken unterstützt worden. Das abgesagte Konzert sei nicht mit öffentlichen Geldern mitfinanziert worden.

Der Regierungsrat zensuriert nicht

Auch der Regierungsrat vertritt einen liberalen Standpunkt. Auf die Frage von FDP- und SVP-Kantonsräten, ob der Kanton Zürich politisch einseitige Institutionen direkt oder indirekt fördere, hält die Regierung fest: «Die politische Haltung der Kulturinstitutionen und der Kulturschaffenden wird nicht berücksichtigt und auch nicht angefragt oder ermittelt.» Die Obrigkeit übe keine Zensur aus, weder bei der Programmation und der Bewilligung von Veranstaltungen noch bei deren Absage.

Die Kantonsexekutive verurteilt in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage alle Formen von struktureller Diskriminierung und befürwortet eine offene Debatte über Rassismus und kulturelle Aneignung. Deshalb bedauert sie die kurzfristige Absage des Konzerts im «Gleis». Wie der Stadtrat verteidigt aber auch der Regierungsrat die Freiheit der Kulturinstitution – sofern sie die Grundrechte einhält.

Nach Ansicht der Regierung findet die künstlerische Freiheit ihre Grenze dort, wo «dem Recht anderer auf Achtung ihrer Persönlichkeit und ihres Privatlebens sowie ihrer Meinungsfreiheit nicht genügend oder keine Beachtung zukommt». Für die Abwägung, welches Rechtsgut im Einzelfall höher zu bewerten sei, seien in erster Linie die Gerichte zuständig. Präventive inhaltliche Eingriffe in das kulturelle Schaffen – und damit in die Programmation einer Kulturinstitution – seien nach geltendem Recht nicht Aufgabe der Kulturförderung.

Im Sinne einer Anschubfinanzierung hat der Kanton das «Gleis» bis jetzt mit 6500 Franken unterstützt. Der Vorfall im August wird ihn nicht davon abhalten, sich im Rahmen der Richtlinien am Kulturprogramm der Bar finanziell zu beteiligen.
(https://www.nzz.ch/zuerich/eine-zuercher-kulturbar-sagt-konzert-wegen-rasta-frisur-ab-fuer-die-obrigkeit-kein-grund-sich-einzumischen-ld.1713052)