Medienspiegel 14. September 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++LUZERN
Flüchtlingscontainer auch in Ebikon?
Eine Container-Anlage, analog zu derjenigen in Meggen, wird aus Mangel an Alternativen nun auch in Ebikon diskutiert
Die beiden Gemeinden müssen bis Ende Jahr noch über hundert Plätze für Asylsuchende bereitstellen, um den Vorgaben des Kantons gerecht zu werden.
https://www.luzerner-rundschau.ch/region/detail/article/fluechtlingscontainer-auch-in-ebikon-00216772/
-> https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/wohnungen-fuer-fluechtlinge-ebikon-ist-das-schlusslicht-2448415/


+++SCHWEIZ
terra cognita 39: Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz
Warum sind Migrantinnen und Migranten vermehrt von Armut, Prekarität oder Obdachlosigkeit betroffen? Dieser Frage widmet sich die neue Ausgabe der Zeitschrift terra cognita der Eidgenössischen Migrationskommission EKM.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90321.html


+++DEUTSCHLAND
Flüchtlingsversorgung Landkreistag warnt vor Zuständen wie in den Jahren 2015/2016
Die Kapazitäten sind vielerorts erschöpft: Der Deutsche Landkreistag sieht bei der Versorgung ukrainischer Flüchtlinge massive Probleme – und fordert einen Gipfel zu der Problematik.
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/wohnung-gesundheit-und-bildung-fuer-fluechtlinge-landkreistag-warnt-vor-zustaenden-wie-in-2015-2016-a-b5445b11-177a-40f7-a2bb-2d027bf43aba


+++ÖSTERREICH
Polizei schickt Asylsuchende quer durchs Land, viele stranden oder verschwinden
Im Westen von Innsbruck betteln Geflüchtete um Essen und warme Kleidung. Sie wurden ohne Versorgung vom Osten für ihre Erstbefragung in den Westen geschickt
https://www.derstandard.at/story/2000139070622/polizei-schickt-asylsuchende-quer-durchs-land-viele-stranden-oder-verschwinden?ref=rss


+++GRIECHENLAND
Vorwurf der Türkei an Griechenland: Kinder auf Flößen ausgesetzt?
Die Türkei wirft Griechenland vor, bei einem sogenannten Pushback Migranten auf Flößen ausgesetzt zu haben. Griechenland weist die Vorwürfe zurück.
https://taz.de/Vorwurf-der-Tuerkei-an-Griechenland/!5881654/
-> https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-09/aegaeis-bootsunglueck-griechenland-tuerkei-vorwurf-pushbacks-dementi


Griechenland will Athener-Flüchtlingscamp räumen – Echo der Zeit
Griechenland will das Flüchtlingscamp Eleonas, das mitten in Athen liegt, schliessen. Eleonas soll einem städtischen Grossbauprojekt weichen. Bei einem Räumungsversuch im August kam es zu Zusammenstössen zwischen der Polizei und Geflüchteten.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/griechenland-will-athener-fluechtlingscamp-raeumen?partId=12254188


+++FLUCHT
Grausame Grenzen, monströse Mobilität
Grenzen sind zuallererst symbolisch. Ihre Wirkungsmacht verfestigt sich in kulturellen Repertoires, etwa in Filmen, die die Unterscheidung zwischen eigen und fremd hochhalten. Ein besonderes Beispiel bieten Zombie-Filme, denn sie befeuern die reaktionären Angstbilder von migrierenden Menschenmassen.
https://geschichtedergegenwart.ch/grausame-grenzen-monstroese-mobilitaet/


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Boycott Helsana !
Le mercredi 7 septembre 2022 au matin, une banderole affichant “Boycotte Helsana, Le Cintre, IVG1”, a été affichée à la Rue Centrale de Lausanne dans le quartier du Rôtillon.
https://renverse.co/infos-locales/article/boycott-helsana-3671


+++SPORT
Von Linken lernen
Polizeigewalt im Fußball: Freund und Helfer des Status quo
https://www.jungewelt.de/artikel/434742.polizeigewalt-von-linken-lernen.html


+++KNAST
Das Aargauer Obergericht hat einen Gefängnismitarbeiter verurteilt. Er hat einen Gefangenen zu Unrecht geschlagen und getreten. (AB
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/meinung-der-bevoelkerung-soll-nicht-an-urne-erfragt-werden?id=12253786
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/hohe-energiepreise-soll-der-kanton-solothurn-helfen?id=12253984 (ab 02:27)



aargauerzeitung.ch 13.09.2022

«In dieser Situation zu weit gegangen»: Lenzburger Gefängniswärter trat auf Brian K. ein

Das Aargauer Obergericht hat einen Gefängnisaufseher des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Dieser hatte dem Gewaltstraftäter Brian K. (früher bekannt als «Carlos») zwei Fusstritte und zwei Faustschläge gegen den Kopf versetzt.

Fabian Hägler

Eigentlich sitzt Brian K., der früher «Carlos» genannte Gewaltstraftäter, seine Strafe im Zürcher Gefängnis Pöschwies ab. Doch im Juni 2019 wurde er heimlich in die Justizvollzugsanstalt Lenzburg verlegt, wo er gemäss einem Artikel des Onlinemagazins «Republik» erleichterte Haftbedingungen erhalten sollte. Schon nach kurzer Zeit sollte er wieder zurück in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies verlegt werden.

Doch die Verlegung verlief alles andere als problemlos: Als sechs Beamte ihn aus seiner Zelle holten, soll Brian diese angespuckt, bedroht und angegriffen haben. Danach drückten ihn die Aufseher gemeinsam zu Boden und setzten einen Taser ein. Als Brian bereits wehrlos gewesen sei, habe ein Wärter weiter auf ihn eingetreten und ihn geschlagen – deshalb zeigte der Gefangene den Vollzugsbeamten an.

Videoaufnahmen als entscheidendes Beweismittel

Mitte Juli 2021 sprach das Bezirksgericht Lenzburg den Wärter wegen Amtsmissbrauchs schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 18’900 Franken sowie einer Busse von 4700 Franken. Freigesprochen wurde der Aufseher hingegen vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung. Die Richterin stützte sich beim Urteil auf Videoaufnahmen von der Verlegung, die sie sich angesehen hatte.

Doch das Urteil wurde nicht rechtskräftig: Sowohl der verurteilte Gefängniswärter, als auch Brian K. haben es angefochten. So kam es am Dienstag zur Verhandlung vor dem Aargauer Obergericht. Brian K., der beim Prozess vor gut einem Jahr in Lenzburg noch als Kläger im Gerichtssaal sass, war diesmal nicht anwesend.

Sein Anwalt Thomas Häusermann sagte, der Grund dafür sei unter anderem, dass er nur unter völlig unverhältnismässigen Bedingungen hätte nach Aarau transportiert werden können. Thomas Fingerhuth, der Verteidiger des Lenzburger Aufsehers, hielt dagegen, die Polizei habe sich geweigert, Brian K. normal nach Aarau zuzuführen – weil sie immer noch ein grosses Gewalt- und Aggressionspotenzial befürchte.

Gefängniswärter sagt erstmals zu den Vorwürfen aus

Der Wärter, der in Lenzburg noch keine Aussagen gemacht hatte, berichtete auf die Fragen von Obergerichtspräsidentin Franziska Plüss ausführlich, wie er den Vorfall bei der Verlegung von Brian K. erlebt hatte. Die Aufseher hätten dem Gefangenen morgens um 7.45 Uhr am 11. Juli 2019 per Zellenruf mitgeteilt, dass er zurück in die Anstalt Pöschwies verlegt werden solle.

Rund 20 Minuten später hätten ihn drei Wärter aus der Zelle geholt, der Beschuldigte wartete mit zwei Kollegen draussen auf dem Flur. «Dort hat er mir ins Gesicht gespuckt, sich abgedreht und begonnen, auf meine Kollegen einzuschlagen, später hat er weiter gespuckt und gebissen», berichtete der Wärter. Er gab zu, Brian zwei Fusstritte versetzt zu haben, um dessen Körperspannung zu lösen und seinen Kollegen zu ermöglichen, dem Gefangenen die Handschellen anzulegen und ihn zu fixieren.

Aufseher arbeitet schon seit neun Jahren im Hochsicherheitstrakt

Der Aufseher bestritt aber, dass er Brian zwei Faustschläge gegen den Kopf versetzt habe, was ihm die Anklage vorwirft. Vielmehr habe der Gefangene ihn in den Finger gebissen und er habe nur einmal eine Abwehrbewegung gegen dessen Kopf ausgeführt. Auch den Vorwurf, er habe Brian einen Finger ins Auge gedrückt, bestritt der Gefängniswärter.

Der Angeklagte arbeitet seit neun Jahren im Hochsicherheitstrakt in Lenzburg und sagte, er habe sich in dieser Situation so verhalten, wie dies in den Trainings geübt werde. Zudem habe man die Videoaufnahmen des Vorfalls später mit den Vorgesetzten angeschaut und sei zum Schluss gekommen, dass die Intervention korrekt und notwendig gewesen sei.

Anwalt von Brian K. sieht gefährlichen Kontrollverlust

Genau dies bestritt Thomas Häusermann, der Rechtsanwalt von Brian K., in seinem Plädoyer vehement. Sein Mandant habe wehrlos und gefesselt am Boden gelegen, es habe keinen Grund gegeben, ihn zu treten oder zu schlagen, sagte er. Es handle sich um einen gefährlichen Kontrollverlust, das Ausnutzen einer Machtposition und Übergriffe auf einen Wehrlosen, die nicht zu rechtfertigen seien.

Brian K. habe einen Sack über dem Kopf gehabt und die Schläge nicht kommen sehen. Dennoch habe er den Wärter, der angeklagt ist, an der Stimme erkannt. Häusermann verlangte für den Wärter einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und für seinen Mandanten eine Genugtuung von 5000 Franken.

Verteidiger des Gefängniswärters verlangt Freispruch

Thomas Fingerhuth, der Verteidiger des Aufsehers, forderte hingegen einen vollständigen Freispruch. Die Fusstritte seien notwendig gewesen, um die Körperspannung von Brian K. zu lösen und eine weitere Eskalation und Gefährdung aller Beteiligten zu verhindern. Zudem seien weder die Faustschläge noch das angebliche Ins-Auge-Drücken eines Fingers auf den Videoaufnahmen zu sehen.

Brian K. habe einen Spuckschutz über dem Kopf gehabt und somit nicht sehen können, welcher Wärter auf ihn einwirkte, sagte Fingerhuth. Deshalb seien die Aussagen des Gefangenen, dass der angeklagte Aufseher ihn geschlagen und getreten habe, nicht glaubhaft.

Fusstritte und Faustschläge nicht nötig und nicht verhältnismässig

Obergerichtspräsidentin Franziska Plüss sprach den Gefängniswärter des Amtsmissbrauchs schuldig und hielt fest, die beiden Fusstritte und die zwei Schläge gegen den Kopf von Brian K. seien nicht verhältnismässig und nicht notwendig gewesen. Nicht ersichtlich sei auf dem Video hingegen, dass der Aufseher dem Gefangenen den Finger ins Auge gedrückt haben solle, deshalb erfolge bei diesem Punkt ein Freispruch.

Zudem seien die Verletzungen bei Brian K. geringfügig und es sei nicht klar, ob diese überhaupt vom Gerangel mit den Gefängniswärtern stammten. Deshalb erging auch ein Freispruch von den Vorwürfen der versuchten schweren und der vollendeten einfachen Körperverletzung. Nicht zu sehen sei aber auch die vermeintlich Beissattacke von Brian K., der Wärter könne seinen Schlag nicht als Reaktion darauf erklären.

Plüss sagte weiter, die fünf anderen Aufseher hätten nur passive Gewalt angewendet, also die Arme und Beine von Brian ergriffen oder diesen zu Boden gedrückt. Einzig der angeklagte Wärter habe dem Gefangenen Tritte und Schläge versetzt – dies sei eine der Situation nicht angemessene Gewaltanwendung.

Obergerichtspräsidentin: «Geht nicht, dass ein Wehrloser geschlagen wird»

Die Gerichtspräsidentin sagte, ein Vollzugsangestellter müsse sich wehren können, wenn er angegriffen werde, und eingreifen können, wenn ein Häftling fliehen wolle. Auch die Stresssituation sei zu berücksichtigen, Brian K. sei zweifellos ein schwieriger Gefangener, räumte Plüss ein.

«Was aber nicht geht: dass ein bereits überwältigter, wehrloser Gefangener noch geschlagen wird», betonte Plüss. Auch gewaltbereite und aggressive Häftlinge hätten einen Anspruch darauf, korrekt und verhältnismässig behandelt zu werden. In der fraglichen Situation sei der Beschuldigte zu weit gegangen, sagte die Richterin.

Das Obergericht verurteilte den Wärter zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 210 Franken (also 18’900 Franken) und einer Busse von 4700 Franken. Damit wurde das Urteil des Bezirksgerichts bestätigt – der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/obergericht-gefaengnisangestellter-verurteilt-waerter-in-lenzburg-hat-brian-k-unnoetig-geschlagen-und-getreten-ld.2342581)



18 Einrichtungen untersucht Experten des Europarats monieren psychiatrische Versorgung in deutschen Gefängnissen
Die lange Einzelhaft in einigen Gefängnissen ist laut dem Anti-Folter-Komitee des Europarats beunruhigend. Die Experten fordern sinnvolle Beschäftigungen und zwei Stunden zwischenmenschliche Kontakte am Tag.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gefaengnisse-experten-monieren-psychiatrische-versorgung-in-haftanstalten-a-2bcef736-9d84-4987-8d5c-3c4a0c811fd3


+++BIG BROTHER
St. Gallen will Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten
Die Sozialdemokraten haben via Vorstoss gefordert, dass die allerneuste Technologie für eine Gesichtserkennung im öffentlichen Raum der Stadt St. Gallen verboten wird. Eine knappe Mehrheit hat sich für ein Verbot ausgesprochen. Entsprechend muss jetzt der Stadtrat ein Gesetz dazu ausarbeiten.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/st-gallen-will-gesichtserkennung-im-oeffentlichen-raum-verbieten?id=12253972
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/st–gallen-will-gesichtserkennung-im-oeffentlichen-raum-verbieten?urn=urn:srf:video:e116eec9-3d83-4da9-bf5b-c2ff9450c577
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/st–gallen-will-automatische-gesichtserkennung-verbieten?urn=urn:srf:video:10a581c5-0dc4-4cdf-be82-26a7f4c2a723



tagblatt.ch 14.09.2022

Nach Gesichtserkennungs-Verbot des St.Galler Stadtparlaments: Polizeidirektor Fredy Fässler sieht keinen Bedarf für kantonale Regelung

Das St.Galler Stadtparlament will die automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten. Der St.Galler Polizeidirektor Fredy Fässler begrüsst die politische Debatte. Für ein vorsorgliches Verbot auf kantonaler oder nationaler Ebene sieht er jedoch keine Notwendigkeit.

Christopher Hamburger

Das St.Galler Stadtparlament hat sich am Dienstag mit einer hauchdünnen Mehrheit für ein Verbot der automatischen biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausgesprochen. Die Befürworter der Motion argumentierten mit der Wahrung der Grundrechte. Mit automatischer Gesichtserkennung könnten Verbrecher schneller gefasst werden, betonten derweil die Gegner.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat in einer Evaluationsphase im Jahr 2019 verschiedene Gesichtserkennungs-Softwares getestet. Nun verwendet sie schon seit einiger Zeit eine Software dieser Art, die bei bereits eröffneten, schweren Delikten wie Raubüberfällen, Tötungsdelikten oder Erpressung zum Einsatz kommt.

Arbeit der Kantonspolizei nicht tangiert

Nach dem jüngsten Entscheid erwarte die Kantonspolizei St.Gallen keine Auswirkungen auf ihre Arbeit, sagt Mediensprecher Hanspeter Krüsi. «Wir setzen Software zur Auswertung von Bild und Videodaten im Rahmen von eröffneten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft ein.» Dies geschehe auf der Grundlage der Strafprozessordnung, so Krüsi weiter. «Dieses Vorgehen wird durch den Entscheid des Stadtparlaments nicht tangiert.»

Mit der Annahme der Motion der Fraktion von SP, Juso und Politischer Frauengruppe wird die automatische Gesichtserkennung spezifisch im öffentlichen Raum verboten. Darunter fallen beispielsweise Videokameras, die biometrische Daten erfassen.

Massiver Grundrechtseingriff

Auch Fredy Fässler, Vorsteher des St.Galler Sicherheits- und Justizdepartementes, betont: «Die Kantonspolizei macht Datenabgleiche, benutzt jedoch keine Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.»

Das Verbot des Stadtparlaments bezeichnet Fässler als zukunftsweisend. Es sei sehr wichtig und erfreulich, dass sich das Stadtparlament über das Thema Gesichtserkennung Gedanken mache. Ein vorsorgliches Verbot auf kantonaler oder nationaler Ebene sei jedoch zurzeit nicht nötig, sagt Fässler. Denn: «Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum ist ein massiver Grundrechtseingriff.»

Für den Einsatz solcher Technologien fehle zurzeit die gesetzliche Grundlage. «Die automatische Gesichtserkennung stellt deshalb in der Schweiz aktuell keine Bedrohung dar.»

Ein Signal für den ganzen Kanton

Auch Martin Steiger, Sprecher der Digitalen Gesellschaft, findet den politischen Vorstoss zum Thema Gesichtserkennung wichtig. Die Organisation hat sich schon vor dem Entscheid des St.Galler Stadtparlaments für ein Verbot der automatischen Gesichtserkennung und anderer biometrischer Überwachungssysteme engagiert. Steiger sagt: «Wir hoffen, dass der Entscheid in St.Gallen ein Signal für den ganzen Kanton ist.»

Die Digitale Gesellschaft werde bei Bedarf auch auf kantonaler Ebene sowie in anderen Gemeinden und Städten mit politischen Vorstössen gegen Gesichtserkennung aktiv werden. Sie würden sich bereits jetzt mit Klagen gegen die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung aller Menschen einsetzen, sagt Steiger.
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/gesichtserkennungs-verbot-gesichtserkennungs-verbot-keine-auswirkungen-auf-die-arbeit-der-kantonspolizei-stgallen-ld.2343661)


+++POLIZEI DE
Gutachter stellen unnatürlichen Tod fest: 47-Jähriger bei Polizeieinsatz in Mannheim offenbar erstickt
Ein Mann war Anfang Mai bei einem Polizeieinsatz zusammengebrochen. Nun hat ein Gutachten ergeben: Der 47-Jährige starb eines nicht natürlichen Todes. Er habe wegen der Fixierung nicht mehr atmen können.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mannheim-bei-polizeieinsatz-kollabierter-47-jaehriger-starb-unnatuerlichen-todes-a-e7e5e299-c9eb-41cb-99ad-ddfb8ee7cb65#ref=rss


+++RASSISMUS
Wegen rassistischen Angriffen: Sarah Akanji zieht sich aus Politik zurück
Die Zürcher Kantonsrätin Sarah Akanji tritt nicht zur Wiederwahl an. Wichtigster Grund für ihren Entscheid: rassistische und sexistische Zuschriften. Ein Problem, das viele Politikerinnen kennen.
https://www.blick.ch/politik/wegen-rassistischen-angriffen-sarah-akanji-zieht-sich-aus-politik-zurueck-id17876553.html


+++RECHTSPOPULISMUS
Glarner zu «FCK SVP»: «Das ist entwürdigend» – Hölzle: «Wer austeilt, muss auch einstecken können»
Ein Skandal sei der Faschismus-Vergleich der Jungen Grünen Vera Becker, findet die SVP. Peinlich sei die Empörung, finden dagegen die Grünen. Die SP schweigt.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/faschismus-vergleich-glarner-zu-fck-svp-das-ist-entwuerdigend-hoelzle-wer-austeilt-muss-auch-einstecken-koennen-ld.2343550


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Telegram: Protestgruppen suchen neues Wut-Thema
Was wird aus Telegram? Die Querdenken-Proteste ebben ab und der Messenger übermittelt Daten an deutsche Ermittler:innen. Doch Verschwörungsgläubige und Rechtsextreme formieren sich neu. Ein Interview mit Telegram-Beobachter Josef Holnburger.
https://netzpolitik.org/2022/telegram-protestgruppen-suchen-neues-wut-thema/


Luzerner Nationalrat und «Saferphone»-Initiative: Was Michael Töngi mit Verschwörungstheorien zu tun hat
Die «Saferphone»-Initiative ist lanciert. Diese will die Bevölkerung besser vor Mobilfunkstrahlung schützen. Auch der Luzerner Nationalrat Michael Töngi macht sich stark für dieses Anliegen. Das Problem: Der Verein hinter der Initiative verbreitete Verschwörungstheorien zu 5G.
https://www.zentralplus.ch/politik/was-michael-toengi-mit-verschwoerungstheorien-zu-tun-hat-2450333/


Russische Propaganda – Gefälschte Energiespar-Kampagne: Fedpol startet Untersuchung
Das gefälschte Plakat mit offizieller Aufmachung kursiert in den sozialen Medien – vor allem auf russischen Konten.
https://www.srf.ch/news/schweiz/russische-propaganda-gefaelschte-energiespar-kampagne-fedpol-startet-untersuchung


+++HISTORY
Die Schweiz im Visier – Geschehen neu gesehen Doku ARTE
https://www.youtube.com/watch?v=jalhqsBT-HU


Gurlitt-Sammlung: Raubkunst-Untersuchung im Kunstmuseum Bern – Rendez-vous
Es war eine grosse Überraschung, als Cornelius Gurlitt 2014 ausgerechnet das Kunstmuseum Bern als Erbe seiner Kunstwerke einsetzte. Die Werke sorgten für Schlagzeilen, weil Kunsthändler Hildebrand Gurlitt für die Nazis mit Raubkunst handelte und Bilder für Hitlers Führermuseum beschaffte. Jetzt bekommt die Öffentlichkeit das Resultat der jahrelangen Provenienzforschung zu sehen.
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/gurlitt-sammlung-raubkunst-untersuchung-im-kunstmuseum-bern?partId=12254029
-> https://www.srf.ch/kultur/kunst/fokus-auf-provenienzforschung-bilanz-und-ausblick-der-fall-gurlitt-am-kunstmuseum-bern
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/heikle-gemaelde-berner-kunstmuseum-zieht-gurlitt-bilanz?id=12254125 (ab 13.57)
-> https://tv.telebaern.tv/telebaern-news/wo-kommt-das-gurlitt-erbe-her-berner-museum-eroeffnet-ausstellung-zur-umstrittenen-kunst-147946914


Nina Zimmer: «Jede Einigung, jede Rückgabe ist ein Triumph» – Rendez-vous – Tagesgespräch
2014 ernannte der deutsche Kunsthändler Cornelius Gurlitt das Kunstmuseum Bern überraschend als Erbe seiner Bilder – ein Bestand auch mit Raubkunst der Nazis. Das Kunstmuseum zieht nun in seiner Ausstellung «Gurlitt. Eine Bilanz» ein Fazit zur Herkunftsforschung der Bilder.
https://www.srf.ch/audio/tagesgespraech/nina-zimmer-jede-einigung-jede-rueckgabe-ist-ein-triumph?id=12253939
-> https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/tagesgespraech-nina-zimmer-jede-rueckgabe-ist-ein-triumph?partId=12254041