Medienspiegel 13. Juli 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++AARGAU
Aargau reaktiviert 3 ehemalige Asylunterkünfte
Der Kanton Aargau hat genug Kapazitäten für die ukrainischen Flüchtlinge. Mit der Bereitstellung von drei neuen Unterkünften in Menziken, Muri und Unterentfelden schafft der Sozialdienst Platz für bis zu 265 Personen. Damit will man sich auf einen starken Flüchtlingsstrom im Herbst wappnen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/aargau-reaktiviert-3-ehemalige-asylunterkuenfte?id=12221812
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/ukraine-fluechtlinge-trotz-ruecklaeufiger-fluechtlingszahlen-kanton-eroeffnet-unterkuenfte-in-menziken-muri-und-unterentfelden-ld.2317128


+++BASEL
Radio in 9 verschiedenen Sprachen: Das Radio X aus Basel will zwischen Migrantinnen und Schweizern Brücken bauen. Wir hören in eine dieser Radiosendungen rein und sprechen mit jenen, die auf freiwilliger Basis diese Sendungen gestalten. (ab 04.01)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/aargau-reaktiviert-3-ehemalige-asylunterkuenfte?id=12221812


Ukrainische Kinder schnuppern Zirkusluft
Trapez-Versuche und wilde Trampolin-Sprünge: Der Jugend Circus Basilisk lud ukrainische Kinder und Jugendliche zu einem Workshop auf die Rosental-Anlage.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/ukrainische-kinder-schnuppern-zirkusluft?partId=12222019


+++ZÜRICH
Im Kanton Zürich arbeiten bereits 1000 ukrainische Flüchtlinge
Von den rund 60’000 in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern leben gut 10’000 in Zürich. Etwa jede 10. Person hat bis jetzt Arbeit gefunden. «Eine erfreuliche Entwicklung», sei dies, heisst es vom kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/im-kanton-zuerich-arbeiten-bereits-1000-ukrainische-fluechtlinge?id=12221878
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/ukraine-krieg-1000-gefluechtete-aus-der-ukraine-arbeiten-im-kanton-zuerich-ld.2317224
-> https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2022/07/bereits-1000-gefluechtete-aus-der-ukraine-sind-im-kanton-zuerich-erwerbstaetig.html


+++SCHWEIZ
Yaser Örnek ist frei!
Heute Mittag konnte Yaser Örnek das Gefängnis verlassen und in die Schweiz zurückkehren. Nachdem er am 2. Juli in Bayern festgenommen wurde und ihm mit einer Auslieferung in die Türkei gedroht wurde, wurde er über eine Woche festgehalten. Heute sollte er in das Abschiebegefängnis in München verlegt werden. Stattdessen konnte er das Gefängnis verlassen und in die Schweiz zurückkehren.
https://barrikade.info/article/5279


+++POLEN
Unterwegs in Europas letztem Dschungel
Schutzsuchende aus aller Welt versuchen weiterhin, über Belarus nach Polen in die EU zu gelangen. Trotz der knapp sechs Meter hohen Mauer, die Polen Anfang Juli fertiggestellt hat, gelingt das einigen. Sie harren tage- oder wochenlang im Urwald von Białowieża aus. Elisa Rheinheimer von PRO ASYL berichtet über die Lage vor Ort.
https://www.proasyl.de/news/unterwegs-in-europas-letztem-dschungel/


+++EUROPA
Flucht nach Europa: Seehofers langer Schatten über Europa
In der EU ankommende Asylsuchende sollen in Lagern landen und als „nicht eingereist“ gelten. Europas rechte Flüchtlingspolitik wird zum Mainstream.
https://taz.de/Flucht-nach-Europa/!5864087/


+++FREIRÄUME
Besetzergruppe lässt Ultimatum verstreichen – wird das Haus an der Bruchstrasse nun geräumt?
Seit 8 Uhr müsste die Besetzergruppe draussen sein, doch sie bleibt und will weiterkämpfen. Die Staatsanwaltschaft bespricht das weitere Vorgehen mit der Polizei und der Eigentümerschaft.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/stadt-luzern-die-raeumung-koennte-realitaet-werden-besetzergruppe-will-an-der-bruchstrasse-bleiben-ld.2317071


Frist für Auszug ist abgelaufen: Besetzung Bruchstrasse: So geht es jetzt weiter
Die Besetzerinnen an der Bruchstrasse in Luzern lassen die Frist für den Auszug verstreichen. Eine zeitnahe polizeiliche Räumung ist aber unwahrscheinlich.
https://www.zentralplus.ch/wohnen-bauen/besetzung-bruchstrasse-so-geht-es-jetzt-weiter-2408101/


Leerkündigung: Jetzt reden Ex-Bewohner der Bruchstrasse 64
Die ehemaligen Bewohnerinnen des besetzten Hauses an der Bruchstrasse wurden unter dem Vorwand einer Renovierung auf die Strasse gestellt. Jetzt berichten sie, was an der Bruchstrasse seit vier Jahren schiefläuft.
https://www.zentralplus.ch/wohnen-bauen/leerkuendigung-jetzt-reden-ex-bewohner-der-bruchstrasse-64-2408309/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/luzerner-bruchquartier-von-wegen-bruchbude-jetzt-sprechen-erstmals-ex-mieter-des-besetzten-hauses-ld.2317324


+++SEXWORK
Basler Zeitung 17.07.2022

Mit Status S in die SexarbeitZürich verbietet Ukrainerinnen die Prostitution – in Basel dürfen sie anschaffen

In Basel wurden bereits Milieu-Bewilligungen an Frauen mit Status S erteilt. Die Fahnder der Kantonspolizei kontrollieren die Arbeitsbedingungen der Geflüchteten.

Nina Jecker

«Könnte gut werden, endlich neues Frischfleisch! Wir haben jetzt jahrelang diese Weiber aus Rumänien und Bulgarien gef***t. Langsam reicht es. Und Frauen aus der Ukraine sind viel hübscher und geiler.» So freute sich ein Freier kurz nach Kriegsausbruch in einem Forum, in dem Männer sich über Prostituierte austauschen – sehr oft auf menschenfeindliche und gewaltverherrlichende Art. Nach dem Einmarsch der Russen wurde in besagten Foren spekuliert und beratschlagt, entsprechende Zitate findet man auf der prostitutionskritischen Instagram-Seite «Die unsichtbaren Männer». Wie viele Ukrainerinnen werden wohl flüchten? Werden sie in der Schweiz oder in Deutschland genügend Geld erhalten oder auf einen «Zusatzverdienst» angewiesen sein? Dass sie dabei vermutlich eine Notlage ausnutzen, ist diesen Männern bis auf wenige Ausnahmen gleichgültig. «Mir völlig egal, ob die es freiwillig machen oder nicht», findet einer.

Auch Zuhälter sahen im Krieg gegen die Ukraine sofort eine Chance. Am Berliner Hauptbahnhof sprachen sie laut deutschen Medien ankommende Flüchtlinge gezielt auf Russisch oder Ukrainisch an und boten ihnen Schlafplätze oder Geld an. Die Berliner Polizei reagierte schliesslich darauf, indem sie ebenfalls auf Ukrainisch mittels Lautsprecherdurchsagen vor diesen Angeboten warnte.

In den Kantonen Zürich, Obwalden sowie in Ostschweizer Kantonen wollen die Behörden die geflüchteten Ukrainerinnen auch im legalen Bereich vor sexueller Ausbeutung schützen und erteilen Frauen mit dem Status S keine Bewilligungen für die Prostitution. Dafür gab es unter anderem vom Netzwerk Procore, das sich laut eigener Aussage für die Interessen von Sexarbeiterinnen einsetzt, harsche Kritik. Immerhin handle es sich bei der Prostitution in der Schweiz um eine legale berufliche Tätigkeit, die Verweigerung einer Bewilligung sei wirtschaftlich diskriminierend. Eine Anstellung im Sexgewerbe vertrage sich nicht mit dem Grundgedanken, der dem Schutzstatus S zugrunde liege, heisst es hingegen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, wo bislang «eine Handvoll» Gesuche für das Milieu eingegangen und abgelehnt worden sind.

In Basel-Stadt sieht die Lage anders aus. Auch hier gab es nur wenige Gesuche fürs Sexgewerbe, bis Mitte Juli waren es sieben für ukrainische Tänzerinnen. Anders als in Zürich wurden diese bewilligt. Kantonspolizeisprecher Adrian Plachesi hält aber fest: Tänzerin bedeute nicht in jedem Fall, dass eine Frau dann auch der Sexarbeit nachgehe.

Fachstelle bietet Frauen Unterstützung

Dennoch möchte man die Frauen auch in Basel vor Ausbeutung schützen. Die Bewilligungen werden deshalb in den Räumlichkeiten von Aliena, der Basler Fachstelle für Frauen im Sexgewerbe, vergeben. So wissen die Geflüchteten von Beginn an, an wen sie sich mit Fragen oder Problemen wenden können. Ausserdem erfolgt bei der Aushändigung einer Bewilligung automatisch eine Meldung an die Fahndung der Kantonspolizei, die die Arbeitsbedingungen der Ukrainerinnen später überprüfen kann. Dies sei im Fall der sieben Tänzerinnen bereits geschehen, sagt Plachesi. Bisher habe man nicht festgestellt, dass Zuhälter Frauen aus der Ukraine, weder mit noch ohne Schutzstatus S, in die Prostitution zwingen oder nötigen würden, werde aber weiterhin genau beobachten, ob es zu entsprechenden Versuchen komme.

Hanna Lindenfelser ist Geschäftsführerin von Aliena. Auch sie spricht von «sehr wenigen» geflüchteten Ukrainerinnen, die im Basler Milieu arbeiten. Sie hebt den Stellenwert guter Information hervor: «Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Menschen, die sich überlegen, in der Sexarbeit tätig zu sein, diese Arbeit selbst wählen, ihre Rechte und Pflichten kennen und wissen, auf welche Realitäten und Rahmenbedingungen sie im Sexgewerbe treffen.» Ausserdem sei es zentral, zu wissen, wo man Unterstützung findet. Das gelte für alle Personen im Sexgewerbe, ob mit oder ohne Fluchthintergrund.
(https://www.bazonline.ch/zuerich-verbietet-ukrainerinnen-die-prostitution-in-basel-duerfen-sie-anschaffen-444075460672)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Vandal*innen in Basel am Werk – weg mit dem Kapitalismus!
Zwischen Sonntag 10.07.2022 und Dienstag den 12.07.2022 haben in Basel unterschiedliche direkte Aktionen in Solidarität mit dem Widerständigen Sommercamp stattgefunden. Dabei wurden in unterschiedlichen Stadtteilen Bancomaten beschädigt, antikapitalistische Parolen gesprayt und Farbe beim Nestlé-shop verteilt.
https://barrikade.info/article/5282


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
derbund.ch 13.07.2022

Schweizerinnen und Schweizer diskriminiert: Sie dürfen ihre kranke Mama nicht hier behalten

Drei Geschwister aus dem Iran, längst eingebürgert, können ihre betagte Mutter nicht in der Schweiz pflegen. Hier lebende EU-Bürger dürfen das.

Luca De Carli

Niemals. Niemals lasse sie ihre herz- und lungenkranke Mutter allein in den Iran zurückkehren. Nilofar S. (Name der Redaktion bekannt) kämpft darum, dass sie die 80-Jährige bei sich zu Hause in Maienfeld pflegen darf. Doch das Migrationsamt des Kantons Graubünden erlaubt das nicht. Ihr Antrag auf Familiennachzug ist definitiv abgelehnt.

Nilofar S. lebt seit mehr als zwanzig Jahren in der Schweiz, noch länger hier sind ihre beiden älteren Brüder. Alle drei sind Schweizer Bürger. Und das ist beim Familiennachzug ihrer Mutter ein Problem. Denn ein solcher ist in ihrem Fall im Gesetz nicht vorgesehen.

Die Schweiz schafft beim Familiennachzug eine Zweiklassengesellschaft. Unterschieden wird zwischen erwachsenen Verwandten von Schweizerinnen und Schweizern ohne Schweizer Pass, die in einem EU-Staat leben, und jenen aus dem Rest der Welt. Wer das Aufenthaltsrecht in einem EU-Land hat, kann in die Schweiz nachgezogen werden, sofern die Verwandtschaft hier für den Unterhalt sorgt. Alle anderen nur in Ausnahmefällen, wie Valerio Priuli sagt. Der Anwalt aus Chur ist spezialisiert auf Migrationsfragen.

Auf so eine Ausnahme hat Nilofar S. gehofft, wie sie beim ersten Treffen Ende Mai erzählt. Anwesend ist da auch ihre Mutter. Dank einem Touristenvisum lebt sie seit letztem Herbst bei ihren Schweizer Kindern. Doch diesen ist klar: In wenigen Wochen wird das Visum ablaufen, eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Die «fristgerechte Ausreise wird erwartet», steht im letzten Schreiben der Behörden.

«Im Iran braucht mich niemand mehr», sagt die Mutter. Ihr Mann ist vor sieben Jahren gestorben. Das Verhältnis zu ihren weiteren drei im Iran verbliebenen Töchtern sei schwierig. «Sie haben eigene Familien, wenig Platz und keine Zeit für mich», sagt die Mutter. «Mama ist im Iran vereinsamt», sagt Tochter Nilofar S. «Ich musste etwas dagegen tun.»

Nilofar. S. und ihre beiden Brüder unterstützen die Mutter schon seit Jahren von der Schweiz aus. Schickten Geld, solange das vor der Einführung der harten Sanktionen des Westens gegen den Iran noch möglich war. Die Medikamente zur Behandlung der Herzprobleme und der chronischen Lungenkrankheit haben die Kinder aus der Schweiz jeweils bei ihren Besuchen in der Heimat mitgebracht – mehrmals pro Jahr. «Geld und Medikamente, das reicht heute nicht mehr», sagt S. «Mama braucht uns.»

Geld schicken aus der Schweiz muss reichen

Ein von der Familie beigezogener Anwalt versuchte das Migrationsamt des Kantons Graubünden davon zu überzeugen. Weil der Familiennachzug in Fällen wie diesem im Ausländergesetz «nicht vorgesehen und somit auch nicht möglich ist», wie das Migrationsamt mitteilt und auch das Staatssekretariat für Migration des Bundes bestätigt, wich der Anwalt auf Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention aus. Sind Eltern abhängig von ihren erwachsenen Kindern, kann demnach die Einreise in die Schweiz bewilligt werden.

Das Migrationsamt kam jedoch zum Schluss, dass allein der Gesundheitszustand der Mutter noch kein Abhängigkeitsverhältnis begründe. Den drei Geschwistern sei es weiterhin möglich, von der Schweiz aus finanziell für Pflege und Betreuung im Iran aufzukommen – «zumal die Lebenshaltungskosten dort niedriger sind als in der Schweiz».

Nilofar S. kann diese Begründung nicht verstehen. Sie will ihre Mutter nicht Tausende Kilometer entfernt durch bezahlte Helferinnen oder Helfer betreuen lassen. «Mama braucht nicht Geld, sie braucht eine Bezugsperson.» Besonders zu schaffen macht der Tochter, dass sie nie in einem Gespräch schildern konnte, warum sie ihre Mutter in die Schweiz holen will. «Wir hatten nie direkten Kontakt zu den Beamten.» E-Mails seien meist erst nach Wochen beantwortet worden, Anrufe nicht durchgestellt worden. Am Ende bleibt ein abgelehntes Gesuch und eine Rechnung der Behörde von 802 Franken für das Verfahren.

Das Migrationsamt des Kantons Graubünden kann sich bei seinem Entscheid auf das Bundesgericht abstützen. Dieses hat «Abhängigkeit» sehr eng definiert. Auch andere Kantone halten sich an diese Vorgaben. So liest sich die Wegleitung des Kantons Zürich zu Artikel 8 der Menschenrechtskonvention fast gleich wie die Verfügung zum konkreten Fall aus Graubünden. Und Esther Hubacher, Leiterin von Frabina, der Beratungsstelle für binationale Familien und Migranten in den Kantonen Bern und Solothurn, sagt: «Der Nachzug der Eltern von ausserhalb der EU ist praktisch ausgeschlossen. Selbst wenn die Familien genügend Geld haben.»

Statistiken zu diesen Gesuchen um Familiennachzug führen weder der Bund noch die angefragten Kantone. Potenziell betroffen von den strengen Regeln sind jedoch Tausende Menschen in der Schweiz. Eingebürgerte, die erst als Erwachsene in die Schweiz eingewandert sind. Oder auch hier geborene Schweizerinnen und Schweizer, die über binationale Ehen zu Schwiegereltern im Ausland gekommen sind.

Besonders stossend für sie: Schweizerinnen und Schweizer werden im eigenen Land diskriminiert im Vergleich zu Bürgern von EU-Staaten, die in der Schweiz leben. Das hat das Bundesgericht schon vor über einem Jahrzehnt festgehalten. Das Recht, ihre Eltern in die Schweiz zu holen, gilt wegen des Abkommens zur Personenfreizügigkeit für EU-Bürger auch dann, wenn diese ausserhalb der EU leben. Hätte Nilofar S. also einen deutschen oder einen französischen Pass, ihre Mutter könnte bei ihr in der Schweiz bleiben. Sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlung gibt es laut dem Bundesgericht nicht. Ändern könne das nur das Parlament.

Letzter Ausweg Österreich

Dort tut sich nun erstmals seit Jahren wieder etwas in dieser Frage. Nach der Sommerpause berät die zuständige Kommission des Nationalrats das erste Mal über einen Vorschlag, der die Ungleichbehandlung beseitigen könnte. Den Auftrag, nach einer Lösung zu suchen, hat ihr der Nationalrat mit grosser Mehrheit erteilt. Einzig die SVP stimmte geschlossen dagegen. Piero Marchesi, SVP-Nationalrat aus dem Tessin, zog einen Vergleich mit dem «trojanischen Pferd» und warnte vor einem «starken Anstieg der Zuwanderung».

Andri Silberschmidt (FDP) ist in der Kommission zuständig für das Geschäft. Trotz der klaren Mehrheit in der ersten Abstimmung ist für ihn nicht sicher, ob das Parlament die Ungleichbehandlung tatsächlich beseitigen wird. Die Politik habe zuletzt die Schraube bei der Migration aus Drittstaaten angezogen, sagt Silberschmidt. Er selber unterstütze die Anpassung nach wie vor, da sie eine unerklärbare Ungleichbehandlung von Schweizerinnen und Schweizern beseitige.

Für die Familie von Nilofar S. kommen allfällige Entscheide im Parlament in jedem Fall zu spät. Das Touristenvisum der Mutter ist Ende Juni ausgelaufen. Eine Lösung, wie sie mit ihr zusammen bleiben kann, hat S. trotzdem gefunden: Sie ist vor kurzem über die nahe Grenze nach Österreich umgezogen und pendelt jetzt von dort zur Arbeit im Kanton Graubünden. Als Schweizerin in einem EU-Land gelten für sie dank der Personenfreizügigkeit die gleichen Rechte wie für EU-Bürgerinnen: Hier darf sie ihre Mutter bei sich aufnehmen, der iranische Pass wird zur Nebensache. Ihr eigener Schweizer Pass ist nicht länger ein Nachteil.

Und noch etwas sei anders in Österreich, sagt Nilofar S: «Hier konnte ich endlich direkt mit den Beamten sprechen. Und persönlich darlegen, warum es so wichtig ist, dass meine Mutter bei mir lebt.»
(https://www.derbund.ch/sie-duerfen-ihre-kranke-mama-nicht-hier-behalten-185420998483)


+++JUSTIZ
Basler Staatsanwaltschaft unterzeichnete Strafbefehle mit Stempel ‒ das ist nicht rechtskonform
Wie aus einem Bundesgerichtsurteil hervorgeht, müssen Strafbefehle eigenhändig von der zuständigen Staatsanwaltschaft unterzeichnet werden. Ein Stempel der Kanzlei erachtete das Gericht als ungültig.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/bundesgericht-basler-staatsanwaltschaft-unterzeichnete-strafbefehle-mit-stempel-das-ist-nicht-rechtskonform-ld.2317484


+++KNAST
Augenschein in der Strafanstalt Gmünden
Weil sich die Strafanstalt Gmünden im ausserrhodischen Niederteufen in einem desolaten Zustand befindet, möchte die Kantonsregierung 22 Millionen Franken für die Sanierung und Erweiterung investieren. Unser Reporter machte sich ein Bild vor Ort des renovationsbedürftigen Gefängnisses. (ab 02:54)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/augenschein-in-der-strafanstalt-gmuenden?id=12222055


+++POLIZEI BS
Heimlich eine Gefangene fotografiert: Urteil bringt grobes Fehlverhalten eines Basler Polizisten zum Vorschein
Ein ehemaliger Kaderbeamte hat eine kranke Gefangene fotografiert und das Foto mit dem Satz «Lueg emal, die gseht scho huere wüescht us» kommentiert. Dafür wurde er laut Bundesgericht zu Recht degradiert.
https://www.bazonline.ch/urteil-bringt-grobes-fehlverhalten-eines-basler-polizisten-zum-vorschein-648612255921


+++POLIZEI CH
Wie die Polizei verhört und wie wir uns dagegen verteidigen können
160 einfarbig bedruckte Seiten, alles, was du brauchst, um der Polizei zu widerstehen.
https://barrikade.info/article/5280


+++RECHTSEXTREMISMUS
Die Forderung, Nazi-Symbole zu verbieten, wird lauter
Wer in der Öffentlichkeit Nazi-Symbole wie den Hitlergruss zeigt, macht sich in der Schweiz nicht in jedem Fall strafbar. Jetzt mehren sich Forderungen, dies zu ändern. Ein Treiber ist der Auslandschweizer-Rat.
https://www.swissinfo.ch/ger/nazi-symbole-schweiz-verbot/47734842


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Terrorismusgefahr: Radikale rechtfertigen laut Europol Extremismus mit Corona-Pandemie
Europol zufolge missbrauchen Radikale die Pandemie, um ihre Propaganda zu rechtfertigen. Die Zahl durchgeführter und versuchter Terroranschläge ist derweil rückläufig.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-07/europol-terrorismus-extremismus-corona-pandemie


+++FUNDIS
Kanton St. Gallen: Amtlich bewilligte Sektenschule
Nach den Sommerferien soll in Uznach eine Privatschule nach den Lehren der rechts-esoterischen Anastasia-Bewegung eröffnet werden. Sie wirbt mit kruden Lernversprechen, doch die kantonalen Behörden schöpften bislang keinen Verdacht.
https://www.woz.ch/2228/kanton-st-gallen/amtlich-bewilligte-sektenschule