Medienspiegel 29. Juni 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
derbund.ch 29.06.2022

Widerstand gegen ORS in Burgdorf: Ukrainische Flüchtlinge kritisieren Asyl­organisation scharf

Über 100 Ukrainerinnen und Ukrainer bemängeln in einem Brief die Betreuung durch ORS. Eine Betroffene erzählt.

Benjamin Bitoun, Regina Schneeberger

Auf den ersten Blick ist die Verzweiflung der Leute, die am Uferweg in Burgdorf wohnen, nicht spürbar. Kinder springen im Garten auf einem Trampolin, im Hintergrund plätschert die Emme. An den sandfarbenen Blöcken bröckelt die Fassade. Eine Siedlung wie viele andere. Nur etwas mehr heruntergekommen als die meisten. Die Häuser sollen auch schon bald einer neuen Überbauung weichen. Bis es so weit ist, leben in den Wohnungen Flüchtlinge aus der Ukraine. Gegen 300 Personen sind es derzeit. Die Unterkunft wird von der Asylorganisation ORS betrieben.

Eine der Bewohnerinnen ist Oksana Bolhova. Sie ist nun seit drei Monaten hier. Sie und ihr Mann teilen sich die 4-Zimmer-Wohnung mit einer vierköpfigen Familie. Der Platz ist knapp. Aber damit hat sich die 50-Jährige, die aus Charkiw stammt, arrangiert. Mehr Mühe bereitet ihr etwas anderes.

Ihr Mann hat seit Mai einen Job als Lagerist bei einem Getränkelieferanten. «Er arbeitet wirklich hart», sagt sie. Lohn habe er dafür aber bislang nicht bekommen. Am Arbeitgeber liege es nicht. Dieser hätte die 2700 Franken im Mai bezahlt. Die Lohnauszahlung laufe aber über ORS. Schon etliche Male habe sie deswegen angerufen und Mails geschrieben, passiert sei bis heute nichts, sagt Oksana Bolhova.

Mittlerweile habe sie herausgefunden, dass ihr Mann nicht den vollen Lohn erhalte. ORS werde lediglich rund 400 Franken auszahlen. Zusätzlich zur Asylsozialhilfe von 382 Franken.

Hilferuf an die Behörden

Mit ihrer Kritik an ORS ist Oksana Bolhova nicht allein. In einem Brief wandten sich über 100 ukrainische Flüchtlinge an den verantwortlichen Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, den Burgdorfer Stadtpräsidenten Stefan Berger und die ORS-Leitung. Der «Blick» berichtete als Erster über den Hilferuf.

Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor. Darin kritisieren die Ukrainerinnen und Ukrainer die ORS scharf und wünschen sich vor allem eines: Informationen. Sie stellen Fragen zu Sprachkursen oder zum Kauf von ÖV-Tickets. Sie fragen nach Lebensmitteln für einen nierenkranken Sohn. Oder eben, warum ihre Löhne von der ORS auch nach Wochen noch immer nicht ausbezahlt würden.

All ihre Fragen würden von der der Asylorganisation einfach ignoriert, kritisieren die Geflüchteten im Brief. Sie schreiben: «Auf all unsere Fragen hat ORS nur eine Antwort: ‹Wir wissen es nicht, warten Sie.› Wir warten wochen- und monatelang.»

Fest steht: Dass Oksana Bolhovas Ehemann von seinem Lohn nur etwas mehr als 400 Franken ausbezahlt erhält, ist korrekt und politisch gewollt; so sieht es das Berner Gesetz für Asylsozialhilfebezüger vor.

Bei den 400 Franken handelt es sich um den sogenannten Einkommensfreibetrag – also das Geld, das Geflüchtete erhalten, die zwar einen Lohn bekommen, aber noch nicht genug verdienen, um ganz ohne Sozialhilfe leben zu können.

Der Freibetrag wird den Geflüchteten von der Organisation ausbezahlt, die für ihre Unterbringung und Betreuung zuständig ist. Der restliche Lohn wird zur Deckung der verursachten Asylkosten verwendet.

Wie viel ihres Lohns eine geflüchtete Person effektiv erhält, hängt von der Höhe des Arbeitspensums ab und vom Wohnort: Im Kanton Bern wird Geflüchteten maximal 400 Franken ihres Lohns ausbezahlt. Lebten sie dagegen im Kanton Schwyz, dann dürften sie vom gleichen Verdienst bis zu 700 Franken behalten.

«ORS ist überfordert»

Anette Vogt sitzt in der Burgdorfer Ukraine-Taskforce. Die Situation der Geflüchteten der Siedlung Uferweg kennt die SP-Stadträtin und Migrationsfachfrau der Reformierten Kirche Burgdorf gut. Sie sagt: «Es darf nicht sein, dass arbeitende Flüchtlinge monatelang auf die Auszahlung ihres Lohnanteils warten müssen.»

Zwar sei zutreffend, dass die Auszahlung des Lohnanteils in der Regel etwas zeitversetzt erfolge. Doch andere Stellen würden bedeutend schneller arbeiten als ORS. «Die Sozialämter beispielsweise erhalten Ende Monat den Lohnausweis vom Arbeitgeber. Danach werden die Freibeträge umgehend ausbezahlt.»

«ORS ist mit der Situation masslos überfordert», sagt die Migrationsfachfrau. Das Unternehmen verfüge in Burgdorf über zu wenig Personal, das teils ungenügend ausgebildet sei. «Dass da Fehler passieren, liegt auf der Hand.»

Sie erlebe ausserdem, dass ORS die ukrainischen Flüchtlinge tatsächlich ungenügend informiere, sagt Vogt. So hätten nicht wenige erst durch ihre Beratung oder nach einer Busse erfahren, wie das Ticketsystem im öffentlichen Verkehr in der Schweiz funktioniere oder dass seit Anfang Juni viele Angebote wie Gratis-ÖV-Benutzung nicht mehr gelten.

Weiter sei das Sprachkursangebot der ORS mit zwei Deutschlektionen pro Woche in Burgdorf überaus mager – dies, obwohl der Bund den Spracherwerb zur rascheren Integration der Geflüchteten nun mit 3000 Franken pro Kopf fördere. «Diese Leute wollen unbedingt Deutsch lernen. Sie wissen, dass sie sonst kaum eine gute Arbeit finden.»

Auch Oksana Bolhova, die in ihrer Heimat Anwältin war, hat wegen mangelnder Deutschkenntnisse bislang keine Stelle gefunden. «Ich möchte einen Intensivkurs besuchen, ein solches Angebot gibt es in Burgdorf aber nicht», sagt die Ukrainerin.

Das sagt ORS zu den Vorwürfen

ORS betont auf Anfrage: Das Unternehmen prelle niemanden um Geld. «Sämtliche Lohnzahlungen und Gelder der Sozialhilfe gelangen korrekt an die Empfängerinnen und Empfänger.» Im Fall von Oksana Bolhovas Ehemann sei die verspätete Auszahlung des Lohnanteils einer Verzögerung zwischen Lohnabrechnung und Endabrechnung geschuldet. «Die Auszahlung des Grundbedarfs erfolgte jedoch in jedem Fall rechtzeitig», sagt Sprecher Lutz Hahn.

Dass der Informationsfluss nicht richtig geklappt hat, räumt indes auch der ORS-Sprecher ein. Doch habe die Flüchtlingsorganisation reagiert. «Wir haben die Personalressourcen verstärkt, sodass wir seit dem 14. Juni die Flüchtlinge den fallführenden Sozialberaterinnen und Sozialarbeitern zuweisen können.» Neu beschäftige ORS in Burgdorf 84 Mitarbeitende, 13 davon würden sich um den Uferweg kümmern.

Was der Wunsch nach Deutschkursen angeht, verweist Hahn auf die Angebote des Kantons: «Die 3000 Franken des Bundes zur Sprachförderung gehen an den Kanton.» Dessen Sprachkurse seien für Personen mit Schutzstatus S kostenlos. ORS bietet selber keine Kurse für Personen aus der Ukraine an.
(https://www.derbund.ch/ukrainische-fluechtlinge-kritisieren-asylorganisation-scharf-414007041477)

-> https://www.blick.ch/politik/arm-alleingelassen-ueberfordert-ukrainische-fluechtlinge-wenden-sich-an-behoerden-wir-brauchen-hilfe-id17610067.html
-> https://www.blick.ch/politik/burgdorfer-gemeindepraesident-will-vorwuerfe-der-fluechtlinge-schnell-klaeren-kateryna-10-kann-dank-blick-zum-zahnarzt-id17612905.html



#WirbleibeninBiel: Offener Brief der Bewohnenden des Rückkehrzentrums in Gampelen an die NKVF
Es ist eine traurige Woche. Unsere Brüder von Biel/Bözingen werden zu uns nach Gampelen transferiert. Jetzt werden wir noch mehr Menschen im Rückkehrzentrum Gampelen sein.
https://migrant-solidarity-network.ch/2022/06/29/wirbleibeninbiel-offener-brief-der-bewohnenden-des-rueckkehrzentrums-in-gampelen-an-die-nkvf/
-> https://migrant-solidarity-network.ch/2022/06/27/wirbleibeninbiel-zwangstransfers-von-biel-nach-gampelen-beginnen/



derbund.ch 29.06.2022

Lang erwartetes Urteil: Verwaltungsgericht pfeift Kanton bei Sozialhilfekürzung zurück

Im Kanton Bern erhalten vorläufig Aufgenommene seit zwei Jahren deutlich weniger Sozialhilfe. Das verletze das Rechtsgleichheitsgebot, sagt das Gericht.

Marius Aschwanden

Nach über vier Stunden Referaten und Diskussion war für das Verwaltungsgericht kurz nach dem Mittag am Mittwoch schliesslich klar: Die Kürzung des sogenannten Grundbedarfs für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (VA), die seit Jahren im Kanton Bern wohnen, ist in der aktuellen Form nicht zulässig. Konkret verstosse sie gegen das Rechtsgleichheitsgebot, so die fünf Richterinnen und Richter.

So war für drei von ihnen insbesondere nicht ersichtlich, weshalb vorläufig Aufgenommene, die vermutlich nicht mehr ausreisen werden, massiv schlechter gestellt werden als andere Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern. Auch bei Ersteren stehe die Integration im Vordergrund, und eine zu niedrige Sozialhilfe erschwere diese oder sei sogar kontraproduktiv.

So sei mit dem reduzierten Grundbedarf auch das soziale Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Dabei solle die Sozialhilfe gemäss kantonalem Gesetz gerade dieses sicherstellen. Darin eingeschlossen sind eben auch kulturelle oder sportliche Aktivitäten.

Die fünf Verwaltungsrichter kassierten die Sozialhilfekürzungen aber nicht gänzlich. Da gemäss Bundesgesetz vorgeschrieben ist, die Sozialhilfe für VA müsse niedriger sein als für Schweizerinnen und Schweizer, beschloss das Gericht, dass in den vorliegenden zwei Fällen der Grundbedarf auf 85 Prozent des regulären Satzes festgelegt wird. Oder anders gesagt: Eine Kürzung um 15 Prozent erachtet das Gericht als zulässig.

Volk sagte Nein, Regierung kürzt trotzdem

Dem Urteil geht eine lange Vorgeschichte voraus. Mitte 2019 schickte das Berner Stimmvolk die von SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg vorgeschlagene Kürzung der Sozialhilfe bachab (lesen Sie dazu das Interview: «Die Vorlage ist überhaupt nicht radikal gewesen»). Das damalige Paket beinhaltete auch eine Reduktion der finanziellen Hilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene um 15 bis 30 Prozent.

Nach der Niederlage verzichtete Schnegg zwar auf eine generelle Kürzung für alle Sozialhilfeempfänger. Auf dem Verordnungsweg beschloss der Regierungsrat per 1. Juli 2020 aber trotzdem, jenen VA, die in die Zuständigkeit des Kantons fallen, den Grundbedarf um 30 Prozent zu reduzieren.

Dies insbesondere mit Verweis auf die Bundesgesetzgebung. Zudem wollte Schnegg so ein Signal aussenden, dass von den vorläufig Aufgenommenen Integration und eine Ablösung von der Sozialhilfe erwartet werde. Betroffen von den Kürzungen waren zwischen 1000 und 1500 Personen, insgesamt sollten so pro Jahr 5 Millionen Franken eingespart werden.

Nur: Der SVP-Fürsorgedirektor machte die Rechnung ohne die Direktbetroffenen und den Berufsverband für die soziale Arbeit, Avenirsocial. Sie reichten Dutzende Beschwerden bei den Regierungsstatthalterämtern ein. Und bekamen recht.

Die beiden Fälle, die am Mittwochmorgen vor dem Verwaltungsgericht behandelt wurden, stammen beide aus Biel. Dort hat das zuständige Sozialamt von SVP-Gemeinderat Beat Feurer gegen das Verdikt der Regierungsstatthalterin Beschwerde eingereicht.

Fehlende Differenzierung

Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass eine grundsätzliche Ungleichbehandlung von Ausländerinnen und Ausländern nur aufgrund deren Status zulässig sei. Es stelle sich aber eine andere Frage, so Richterin Ruth Herzog. Ist es gerechtfertigt, dass vorläufig Aufgenommene, die bereits über Jahre in der Schweiz sind, dieselben tiefen Sozialhilfeansätze haben wie gewisse Asylsuchende, die noch im Verfahren sind? Im Kanton Bern ist das aktuell der Fall.

Während langjährige VA explizit integriert werden sollen, gilt dies für Asylsuchende nicht. «Ich kann für eine fehlende Differenzierung keine sachlichen Gründe feststellen», so Herzog. Ebenfalls ungerechtfertigt sei der massive Unterschied zu sogenannt vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Sie erhalten die reguläre Sozialhilfe. «Bei beiden Kategorien richtet sich die Perspektive aber auf einen längerfristigen Verbleib in der Schweiz.» Eine «dauerhafte erhebliche Schlechterstellung» der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Bezüglich sozialem Existenzminimum hielt Herzog fest, dass bei Schweizerinnen und Schweizern eine Kürzung des Grundbedarfs um 30 Prozent nur bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten infrage käme. Zudem müsse diese auf sechs Monate beschränkt werden. Bei vorläufig Aufgenommenen hingegen sei diese Reduktion dauerhaft und erschwere deren Teilhabe am sozialen Leben.

Zusammenfassend kritisierten neben Herzog noch zwei andere Richter, dass die Dauer der Anwesenheit bei der Kürzung schlicht keine Rolle spiele. Ihrer Meinung nach sollte sie dies aber. Schliesslich sei es eine Tatsache, dass die meisten der vorläufig Aufgenommenen langfristig in der Schweiz bleiben würden.

Die anderen zwei Richter waren allerdings anderer Meinung. Der Bund habe explizit vorgegeben, dass die unterschiedliche Behandlung allein aufgrund des Status und eben nicht aufgrund der Aufenthaltsdauer zu erfolgen habe, so ihre Meinung.

Unbestritten im Fünfergremium war, dass der Bund eine Schlechterstellung von VA verlangt. Deshalb legte das Gericht mit drei zu zwei Stimmen die Kürzung bei vorläufig Aufgenommenen, die seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz sind, auf 15 Prozent fest. Dies im Sinne einer Ersatzregelung.

Es sei nun am Berner Regierungsrat, so das Gericht, die entsprechende Verordnung zu überarbeiten und eine neue Regelung für den gesamten Kanton zu finden. Die 15 Prozent hätten denn auch keinen präjudiziellen Charakter, der Regierungsrat habe einen gewissen Spielraum.

Noch bleiben Fragen offen

Was bedeuten die beiden Urteile nun für alle anderen hängigen Verfahren? Da das Verwaltungsgericht an seine eigenen Entscheide gebunden ist, wird es überall gleich entscheiden – sprich, die 15 Prozent durchsetzen. Dies gilt rückwirkend, also muss die Differenz den Sozialhilfeempfängern zurückerstattet werden. Was allerdings mit jenen vorläufig Aufgenommenen geschieht, die keine Beschwerde eingereicht haben, aber trotzdem von den Kürzungen betroffen waren, ist unklar.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion will sich dazu momentan noch nicht äussern. «Es handelt sich um Einzelfallentscheide, und es ist noch zu früh, um zu sagen, wie diese in eine gesamtkantonale Umsetzung überführt werden», so Sprecher Gundekar Giebel. Klar ist für ihn: Momentan hat die umstrittene Verordnung nach wie vor ihre Gültigkeit, und die Kürzungen von 30 Prozent müssen nach wie vor angewendet werden. Jedenfalls dort, wo es kein anderslautendes Urteil gibt.

Grundsätzlich nehme der Kanton den Entscheid des Verwaltungsgerichts «mit Interesse» zur Kenntnis. Ob die festgelegte neue Kürzung von 15 Prozent künftig zur Regel werden könnte, könne aber erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Begründung näher beurteilt werden.

Die Urteile sind auch noch gar nicht rechtskräftig. Sie können ans Bundesgericht weitergezogen werden. Auch gemäss Stéphane Beuchat, Co-Geschäftsleiter von Avenirsocial, müsse man diese nun zuerst im Detail prüfen. Allerdings ist für ihn bereits jetzt klar: «Das soziale Existenzminimum ist nur mit dem vollen Grundbedarf gedeckt.»



Vorläufig Aufgenommene

Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig oder unmöglich erwiesen hat. Benötigen sie finanzielle Unterstützung vom Staat, erhalten sie in den ersten sieben Jahren ihrer Anwesenheit Asylsozialhilfe.

Ausbezahlt wird diese durch die Kantone. Sie wiederum erhalten in dieser Zeit vom Bund eine Pauschale dafür. Die finanzielle Unterstützung liegt deutlich unter der von bedürftigen Schweizerinnen und Schweizern – im Kanton Bern um 30 Prozent.

Nach sieben Jahren stellt der Bund seine Beiträge ein, und die vorläufig Aufgenommenen wechseln in die Zuständigkeit der Gemeinden. Bis Mitte 2020 erhielten sie im Kanton Bern gleich viel Geld wie einheimische Sozialhilfebezüger. Seit dem 1. Juli 2020 wurde nun aber auch dieser Betrag um 30 Prozent gekürzt.

Anders sieht es aus bei anerkannten Flüchtlingen. Nach Vorliegen des Asylentscheides bekommen sie die gleiche finanzielle Unterstützung wie Schweizerinnen und Schweizer. (mab)
(https://www.derbund.ch/verwaltungsgericht-pfeift-kanton-bei-sozialhilfekuerzung-zurueck-208336777902)



Regierungsrat läuft vor Verwaltungsgericht auf
In einer öffentlichen Urteilberatung hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern heute entschieden, dass die Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen von fast 30% gegenüber dem regulären Ansatz unzulässig ist. Dies hatte der Regierungsrat per Verordnung bestimmt.
https://journal-b.ch/artikel/regierungsrat-laeuft-vor-verwaltungsgericht-auf/
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/wegweisendes-urteil-asylsozialhilfe-gekuerzt-gericht-pfeift-kanton-bern-zurueck
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/erholung-nach-schlechtem-jahr-2022-wieder-mit-viel-honig?id=12215381 (ab 02:40)
-> Medienmitteilung Regierungsrat: https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=e18519bb-7222-4125-81b8-3f8738fbaa56


+++AARGAU
In die grösste Aargauer Asylunterkunft der letzten Jahrzehnte ziehen am Mittwochabend die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine ein. Bis zu 450 Menschen finden in der Überbauung Dianapark in Rheinfelden ein temporäres Daheim. (ab 12:57)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/es-ist-definitiv-die-a1-kommt-im-gaeu-nicht-in-einen-tunnel?id=12215414
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/rheinfelden-bietet-450-fluechtenden-aus-der-ukraine-wohnraum?urn=urn:srf:video:c6587ab5-9f57-4081-ac84-331cfc8f6505
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/rheinfelden-geschirr-bettdecken-und-plueschtiere-liegen-parat-die-ersten-gefluechteten-ziehen-in-den-dianapark-ld.2311028


+++GENF
Viel Erfahrung mit schulischer Integration in Genf – Schweiz Aktuell
Das internationale Genf hat Jahrzehnte Erfahrung mit der schulischen Eingliederung von Kindern aus unterschiedlichen Nationen, die kein Französisch sprechen. Die bewährten Konzepte kommen jetzt auch ukrainischen Kindern zugute.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/viel-erfahrung-mit-schulischer-integration-in-genf?urn=urn:srf:video:53a82595-f431-4777-8569-42119882198f


+++SCHWEIZ
Inkraftsetzung der rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Inkraftsetzung der rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex), unter dem Vorbehalt der Erwahrung der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022, per 1. September 2022 beschlossen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Die Anpassungen umfassen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, des Zollgesetzes, des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin sowie der Ausführungsbestimmungen zur Beteiligung der Schweiz an Frontex.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89541.html
-> https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/frontex-beschwerden-rechtsschutz-ist-fuer-zusatzaufgabe-zu-entschaedigen


+++POLEN
Polen – Bei Asylgesuch Haft
Rafi Safi kam als Geflüchteter aus Afghanistan über Belarus nach Polen. Dort wurde er inhaftiert. Darüber berichtet er bei WDRforyou
https://www.facebook.com/WDRforyou/videos/1701077033612361


+++EUROPA
Dreckige Deals, Misshandlungen und Tod an den EU-Grenzen
Immer häufiger berichten Medien über systematische Verletzungen der Menschenrechte an den Außengrenzen, immer brutaler werden die Methoden der Grenzschützer. Doch ohne vernünftige Kontrollinstanzen bleiben die Taten ungestraft.
https://www.proasyl.de/news/dreckige-deals-misshandlungen-und-tod-an-den-eu-grenzen/


+++SPANIEN/MAROKKO
Grenze zwischen Marokko und Spanien: Ermittlungen nach Massenansturm
Der UN-Sicherheitsrat befasst sich am Mittwoch mit dem Tod von 23 Menschen. 2.000 Migranten hatten versucht, in die spanische Exklave Melilla zu gelangen.
https://taz.de/Grenze-zwischen-Marokko-und-Spanien/!5864622/


+++TUNESIEN
Melilla und CPR auf Sizilien: Tunesische Frauen verurteilen diese Verbrechen
Wir, die tunesischen Mütter und Schwestern der verschwundenen Migrant*innen, verurteilen die spanischen und italienischen Behörden aufs Schärfste für das, was in den letzten Tagen in Melilla und auf Sizilien geschehen ist.
https://www.borderlinesicilia.it/de/news/melilla-und-cpr-auf-sizilien-tunesische-frauen-verurteilen-diese-verbrechen/


+++FREIRÄUME
Besitzer ist informiert: Besetzung Bruchstrasse: Das sagt die Polizei
An der Bruchstrasse 64 in Luzern ist seit letzter Woche ein Haus besetzt, das zuvor 2,5 Jahre leer stand. Hier erfährst du, was von Seite der Polizei seither gegangen ist.
https://www.zentralplus.ch/wohnen-bauen/besetzung-bruchstrasse-bisher-keine-strafanzeige-2397261/


+++DROGENPOLITIK
50 Jahre Basler Drogenpolitik in Schwarzweiss
Von der Privatinitiative bis zur renommierten Institution in der Suchtarbeit: Die Basler Stiftung Sucht wird 50 Jahre alt und wagt einen Blick zurück.
https://telebasel.ch/2022/05/05/stiftung-sucht-blickt-auf-50-jahre-pionierarbeit-zurueck/?


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Demo für Abtreibungsrecht
Das Abtreibungsverbot in den USA beschäftigt auch die Ostschweiz. In der Stadt St.Gallen demonstrieren Männer und Frauen gegen diese Neuerung und für mehr Selbstbestimmung der Frau. Sie befürchten, dass sich auch die Situation in der Schweiz für die Frauen in diese Richtung verändern könnte.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/demo-fuer-abtreibungsrecht-147024513
-> https://www.saiten.ch/well-be-less-activist-if-youll-be-less-shit/


Stadt bewilligte nur Platzdemo: Abtreibung: Darum zogen Feministinnen illegal durch Luzern
In Luzern zogen am Dienstagabend Feministinnen durch die Strassen – obwohl die Stadt eigentlich nur eine Platz-Demonstration bewilligt hatte. Angeblich sei eine Laufdemo wegen Personalmangels bei der Luzerner Polizei nicht möglich gewesen. Was war da los?
https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/abtreibung-darum-zogen-feministinnen-illegal-durch-luzern-2397853/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/luzern-feministisches-kollektiv-will-fuer-das-recht-auf-abtreibung-demonstrieren-ld.2310308


+++SPORT
Personalisierte FCB-Tickets bleiben umstritten
Kein Einlass für Gästefans an Heimspielen des FCB, wenn sie sich nicht ausweisen – die Baselbieter Regierung spricht sich für eine umstrittene Idee aus.
https://telebasel.ch/2022/06/29/personalisierte-tickets-bleiben-umstritten


+++JUSTIZ
Grundstückbesitzer sollen besser vor illegalen Hausbesetzungen geschützt werden
Die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die überwiegend positiven Rückmeldungen zur entsprechenden Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89488.html


+++BIG BROTHER
E-ID: Bundesrat präsentiert staatliche Lösung
Vor über einem Jahr hat die Bevölkerung das E-ID-Gesetz abgelehnt. Nun präsentiert Bundesrätin Karin Keller-Sutter den zweiten Anlauf für eine E-ID.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/e-id-bundesrat-prasentiert-staatliche-losung-66211900
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/e-ausweise-staatliche-e-id-soll-naechste-huerde-nehmen
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/neuer-entwurf-der-staatlichen-e-id?urn=urn:srf:video:87ed7965-7ae2-42be-85ad-39c78dd623cb
-> https://www.tagesanzeiger.ch/e-id-wird-staatlich-und-kommt-als-app-aufs-handy-865264799573


+++ARMEE
125-Jahr-Jubiläum des Zionistenkongresses am 29. August 2022 in Basel: Assistenzdienst der Armee und eingeschränkte Luftraumnutzung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich der Feierlichkeiten zum 125-jährigen Jubiläum des ersten Zionistenkongresses am 29. August 2022 in Basel genehmigt. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen. Zudem wird die Armee im Rahmen eines Assistenzdienstes mit maximal 700 Armeeangehörigen die zivilen Behörden bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen unterstützen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89522.html


+++POLICE BE
Taser-Einsatz in Bern: «Früher hätte die Polizei auf so eine Person geschossen»
Ein Polizist setzte am Dienstag in Bern einen Taser ein. Zuvor bedrohte ein Mann die Beamten mit einem Beil und einem Messer. Ein Experte erklärt, wann ein Taser zum Einsatz kommt.
https://www.20min.ch/story/frueher-haette-die-polizei-auf-so-eine-person-geschossen-736978057677
-> https://www.blick.ch/schweiz/bern/mit-beil-bewaffneter-mann-in-bern-festgenommen-ich-habe-beobachtet-wie-der-mann-getasert-wurde-id17618009.html
-> https://www.telebaern.tv/tele-barn-news/mann-geht-in-bern-mit-beil-und-messer-auf-polizei-los-zwei-coiffeusen-erleben-spektakulaere-verhaftung-hautnah-mit-147024379


+++POLIZEI ZH
landbote.ch 29.06.2022

Polizei in Winterthur: Roman Hugentobler entfacht: Rassismusdebatte im Parlament

Das Winterthurer Parlament will, dass Polizistinnen, Standesbeamte und Kesb-Mitarbeiterinnen auch ohne Schweizer Pass angestellt werden können. Der Rat diskutierte jedoch vor allem eine Äusserung von Roman Hugentobler (AL).

Deborah von Wartburg

«Das wäre eine verpasste Chance, die rassistischen Tendenzen in der Polizei auszumerzen.» Dieser Satz von AL-Parlamentarier Roman Hugentobler sorgte am Montag in der Parlamentssitzung für eine hitzige Diskussion. Diskutiert wurde eine parlamentarische Initiative von GLP, SP, EVP, Grünen und der AL. Diese fordert, dass das städtische Personalreglement dahingehend abgeändert wird, dass auch Menschen ohne Schweizer Pass Stellen mit sogenannten hoheitlichen Befugnissen ausüben können.

Konkret handelt es sich dabei um Jobs bei der Polizei, im Zivilstandesamt, im Steueramt und bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Positionen, in denen in heiklen Belangen Zwangsmassnahmen angeordnet werden können.

Rüge von der Ratsleitung

Roman Hugentobler wurde für seine Äusserung zur Polizei von verschiedenen Parlamentariern kritisiert. Andreas Geering von der Mitte/EDU-Fraktion nennt Hugentoblers Aussage «ehrverletzend und diskreditierend». Er sagte: «Dies ist unseres Ratsanstands nicht würdig.»

Michael Gross (SVP) doppelte nach: «Nicht jeder, der rechts von dir steht, ist ein Rassist. Wenn du das nicht differenzieren kannst, bist du wohl falsch im Rat.» Stadtpräsident Künzle (Mitte) findet ebenfalls, eine solche Äusserung müsse von der Ratsleitung gerügt werden, was Parlamentsleiter Reto Diener (Grüne) umgehend tat.

Auf die harsche Kritik angesprochen, bleibt Hugentobler gelassen. «Ich musste schmunzeln, als ich das hörte.» Er habe bewusst von rassistischen Tendenzen in der Polizei gesprochen und nicht davon, dass alle Polizisten Rassisten seien. «Wenn gewisse Leute das Wort Rassismus hören, sehen sie direkt rot», sagt Hugentobler und wünscht sich seinerseits mehr Differenzierung von seinen Ratskollegen.

Seine Äusserung sei auch nicht haltlos gewesen, wie ihm vorgeworfen wurde. «Ich habe Freunde und Freundinnen in Winterthur, die bereits von rassistischen Übergriffen der Polizei betroffen waren.» Zudem gebe ihm die UNO Recht. Experten der Vereinten Nationen haben die Schweizer Polizei genau angeschaut und sprechen in einem Bericht im Januar von strukturellem Rassismus. Darüber berichtete auch das SRF.

Nur ein Symbolentscheid

Roman Hugentobler sagt: «Ich wollte mit dem Satz klarmachen, dass Nichtschweizer Polizisten dazu beitragen können, Stereotypen und Vorurteile abzubauen.» Diese entstünden automatisch, wenn Polizisten täglich mit Kriminellen ohne Schweizer Pass zu tun hätten. Dass ausländische Polizisten ein Vorteil für den Polizeikorps wären, sagte am Montagabend auch Bea Helbling (SP). Sie führt das Beispiel von Basel- Stadt an, wo bereits Personen mit B-Ausweis in der Polizei tätig sind. «Die Erfahrungen sind sehr positiv. Vor allem die Mehrsprachigkeit ist ein Pluspunkt.»

Das Winterthurer Stadtparlament entschied sich in der Schlussabstimmung dafür, den Passus mit dem Schweizer Pass zu löschen. Neu ist nur noch die fachliche und persönliche Eignung relevant für Jobs mit «hoheitlichen Befugnissen.» Für Ausländerinnen und Ausländer in Winterthur, die den Berufswunsch «Polizistin oder Polizist» haben, ist das aber nur ein Symbolentscheid. Denn der Kanton Zürich hat im Dezember 2021 entschieden, dass Zürcher Polizisten bereits vor Eintritt in die Polizeischule über einen Schweizer Pass verfügen müssen. An dieses übergeordnete Recht muss sich Winterthur nun halten.
(https://www.landbote.ch/roman-hugentobler-entfacht-rassismusdebatte-im-parlament-532586255542)


+++FRAUEN/QUEER
Gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen: Der Bundesrat verabschiedet Bericht zu Bedarf an Schutzplätzen
Die Zahl der Mädchen und jungen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 einen Postulatsbericht zur «Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen und Bedarf an Schutzplätzen» verabschiedet. Die zugrundeliegende Studie empfiehlt, die Zahl der Schutzunterkünfte für Mädchen und junge Frauen zu erhöhen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89529.html


+++RASSISMUS
tagesanzeiger.ch 29.06.2022

Bund rügt Zürcher Regierung: Die Absage des Alba-Festivals war diskriminierend

Jacqueline Fehr entzog dem Alba-Festival 2021 die Bewilligung. Ein Grund: die tiefe Impfquote der albanischen Gemeinschaft. «Diskriminierend», urteilt die Kommission gegen Rassismus.

Lea Schepers, Marius Huber

Anfang September 2021 sagte der Zürcher Regierungsrat zwei Tage vor der Eröffnung das Alba-Festival ab. Die Gründe: Die Lage sei aufgrund des Coronavirus besorgniserregend und man wolle eine zusätzliche Belastung der Spitäler vermeiden. Zudem richte sich das albanische Musikfestival an eine stark betroffene Gemeinschaft, deren Impfquote zu tief sei, als dass man eine solche Grossveranstaltung verantworten könne. Das schrieb der Regierungsrat in einer Medienmitteilung.

Nach der Absage warfen Politikerinnen und Politiker dem Regierungsrat vor, diese Begründung stigmatisiere die Balkan-Community und sei diskriminierend. Die damalige Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr (SP) entschuldigte sich darauf öffentlich für die kurzfristige Absage und kündigte eine unabhängige Untersuchung des Diskriminierungsaspekts durch die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) an. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen nun vor.

Gefahr, Sündenböcke zu schaffen

In ihrer Beurteilung schreibt die Kommission, die öffentliche Begründung der Absage sei zu Recht als diskriminierend empfunden worden. Denn an der Veranstaltung hätte die 3-G-Regel gegolten, das Publikum des Festivals wäre also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet gewesen. Deshalb, so die Kommission, habe es «keinen sachlichen Grund» gegeben, die Absage mit dem hohen Infektionsgeschehen innerhalb der Bevölkerungsgruppe mit Bezug zum Balkan zu begründen.

Zwar seien in jenem Sommer auch andere Grossveranstaltungen trotz 3-G-Regel abgesagt worden, etwa eine Ersatzveranstaltung fürs Openair Frauenfeld durch den Kanton Thurgau. Bei der Begründung sei die Impfquote des Zielpublikums dort aber kein Thema gewesen. Dies legt laut der Kommission nahe, dass es sich bei der Impfquote nicht um ein relevantes Entscheidungskriterium gehandelt haben kann – sie hätte also nicht erwähnt werden müssen, als die Absage des Alba-Festivals kommuniziert wurde.

Der ausdrückliche Verweis der Zürcher Regierung «auf das hohe Infektionsgeschehen und die darum vermutete tiefe Impfquote» unter Personen mit Bezug zum Balkan konnte laut der Kommission den Eindruck erwecken, dass diese für die schwierige epidemiologische Lage pauschal verantwortlich seien. «Gerade während einer Pandemie besteht die Gefahr, dass Sündenböcke gesucht werden», schreibt die Kommission. Deshalb müssten die Behörden in diesem Kontext besonders darauf achten, mit ihrer Kommunikation der Stigmatisierung einer Bevölkerungsgruppe nicht Vorschub zu leisten.

Jacqueline Fehr hielt in einem Antwortschreiben zur Einschätzung der Rassismuskommission fest, dass sie sich der potenziell diskriminierenden Ungleichbehandlung jederzeit bewusst gewesen sei. Sie habe sich aber in einem Dilemma befunden: das Nichtdiskriminierungsgebot auf der einen, die Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung auf der anderen Seite. Denn ihre Fachleute hätten das Alba-Festival im Vergleich mit anderen Veranstaltungen «als eindeutig gefährlicher» eingeschätzt. Sie bat die Kommission daher um Rat, wie die Behörden unter diesen Voraussetzungen korrekterweise hätten vorgehen müssen.

Die Antwort der Kommission: Es hätte genügt, als Begründung für die Absage des Festivals auf die Verschlechterung der epidemiologischen Lage hinzuweisen. Unbeantwortet bleibt die Frage, wie bei einem solchen Vorgehen der Umstand erklärt worden wäre, dass gleichzeitig andere Massenveranstaltungen im Kanton Zürich wie die Pride, der Kilchberger Schwinget oder das Theater Spektakel stattfinden durften.

«So kann ich das nicht stehen lassen»

Der Stadtzürcher FDP-Chef Përparim Avdili, letztes Jahr einer der prominentesten Kritiker, sagt zur Einschätzung der Rassismuskommission: «Die EKR bestätigt nur unsere Vorwürfe.» Aus dem Schreiben gehe klar und deutlich hervor, dass ein Verweis auf die aktuelle epidemiologische Lage gereicht hätte und die zweite Begründung diskriminierend gewesen sei. Das Argument, man habe sich in einem Dilemma befunden, lässt er nicht gelten. Aus einem so offensichtlichen Fall von Diskriminierung könne man sich nicht herausreden. «Die Regierung hätte von Anfang an Grösse zeigen und den Fehlentscheid eingestehen müssen.»

Die Kantonsregierung verhält sich laut Avdili weiterhin «unprofessionell» und «offenbar unbelehrbar». Das zeige die ausgebliebene Kommunikation, nachdem die Kommission zu ihrem Urteil gekommen sei. Trotz einer Vorankündigung der Regierung wurde die Einschätzung erst jetzt auf Anfrage veröffentlicht. So könne er den Fall nicht stehen lassen, sagt Avdili. «Ich erwarte im Minimum eine Entschuldigung.» Im Kantonsrat will er noch einmal nachhaken, was damals genau schieflief.

Jacqueline Fehr betont auf Anfrage noch einmal, in welchem Dilemma sich der Regierungsrat zu jenem Zeitpunkt vor knapp einem Jahr gesehen habe. Bis jetzt sei nicht klar, wie sich dieses Dilemma hätte lösen lassen. Sie sei jedoch froh, dass es einen konstruktiven Austausch mit dem Festivalgründer Adem Morina gegeben habe, und werde dieses Jahr das Festival besuchen. Die Festivalveranstalter wollten sich zur Beurteilung durch die Rassismuskommission nicht äussern.
(https://www.tagesanzeiger.ch/rassismuskommission-ruegt-zuercher-regierung-883182993296)
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/benno-scherrer-soll-fuer-die-glp-in-den-regierungsrat?id=12215048 (ab 03.30)
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/justiz-direktorin-fehr-nimmt-stellung-zur-alba-festival-kritik?id=12215393



nzz.ch 29.06.2022

«Diskriminierend»: Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus rüffelt die Zürcher SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr wegen der Absage des Alba-Festivals

Die Kulturdirektorin hält eine Rüge zur Absage des Alba-Festivals zurück – und sorgt damit für Verärgerung.

Isabel Heusser

Es wird angekündigt als das grösste albanische Fest in Europa: Am Wochenende findet auf der Stadionbrache in Zürich das Alba-Festival statt, bis zu 20 000 Besucher werden erwartet. Das Programm steht, die letzten Vorbereitungen laufen. So war es auch letztes Jahr. Doch es kam anders: Zwei Tage vor der Durchführung Anfang September 2021 zog die Zürcher Kantonsregierung der Veranstaltung den Stecker – und handelte sich damit grossen Ärger ein.

Die Regierung hatte den Schritt damit begründet, dass sich das Festival an eine von der Pandemie «stark betroffene Community» richte. Erkenntnisse aus dem Contact-Tracing und das Update der Covid-Science-Task-Force hätten gezeigt, dass sich Ferienrückkehrer aus dem Balkan überdurchschnittlich häufig mit Covid-19 infiziert hätten. Auch auf den Intensivpflegestationen hätten besonders viele Patientinnen und Patienten einen Bezug zum Balkan. Daraus lasse sich schliessen, dass die Impfquote in dieser Bevölkerungsgruppe zu tief sei, als dass man in der epidemiologischen Lage eine solche Grossveranstaltung verantworten könnte.

Nur: Die Veranstalter hatten sich an die Vorschriften gehalten und eine 3-G-Pflicht für das Festival erlassen. Die Empörung über die Absage war weit über die albanische Community hinaus gross. Der zuständigen SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr wurde auch aus bürgerlichen Kreisen Rassismus vorgeworfen, mehrere Kantonsräte reichten im Parlament Anfragen ein. Wenige Tage später entschuldigte sich Fehr für die kurzfristige Absage und erklärte, sie habe die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) um eine Beurteilung gebeten. Das war Mitte September 2021.

«Zu Recht» als diskriminierend empfunden

Über das Ergebnis dieser Beurteilung hat sich Fehr bis heute nicht geäussert. Fakt ist aber: Die Kommission hat längst eine Einschätzung abgegeben. Das geht aus Dokumenten vor, die der NZZ vorliegen. Und das Verdikt der EKR ist unmissverständlich. Die Kommunikation zur Absage des Festivals sei «zu Recht als diskriminierend empfunden worden», heisst es in einem Schreiben der Kommission an Fehr vom 28. September 2021. «Grundsätzlich ist es problematisch, den Rückzug einer Bewilligung mit der Herkunft des Zielpublikums zu begründen.»

Für die Begründung der Absage sei der Verweis auf ein hohes Infektionsgeschehen in der Community mit Bezug zum Balkan und die darum vermutete tiefe Impfquote nicht nachvollziehbar, weil an der Veranstaltung die 3-G-Regel gegolten habe. «Alle Teilnehmenden hätten entweder geimpft, genesen oder negativ getestet gewesen sein müssen, womit jeder Bezug zur hohen Anzahl an Corona-Infektionen innerhalb der Community mit Bezug zum Balkan entfällt», schreibt die Kommission.

Durch diesen Verweis habe der Eindruck entstehen können, Personen mit Bezug zum Balkan seien für die schwierige epidemiologische Lage pauschal verantwortlich. In einem solchen Kontext müssten Behörden besonders darauf achten, mit ihrer Kommunikation der Stigmatisierung einer Bevölkerungsgruppe, die ohnehin schon von rassistischer Diskriminierung betroffen sei, nicht Vorschub zu leisten.

Knapp eine Woche nach Erhalt dieses Schreibens wandte sich Fehr ein weiteres Mal an die EKR und erkundigte sich, wie die Behörde bei der Absage genau hätte vorgehen sollen. Man wolle aus dem Vorfall lernen, schrieb Fehr. Auch hier fällt die Antwort der Kommission eindeutig aus: Als Begründung für die Absage des Festivals wäre es «vollkommen ausreichend» gewesen, gestützt auf die Covid-19-Verordnung auf die Verschlechterung der epidemiologischen Lage zu verweisen. So sei es auch bei der Absage von anderen Festivals vergleichbarer Grösse, etwa dem Open Air Frauenfeld, gehandhabt worden.

Die EKR selbst kommentiert den Schriftenwechsel auf Anfrage der NZZ nicht und verweist auf den Kanton.

Regierung: zweite Antwort «nie angekommen»

Warum hat Fehr die Einschätzung der Kommission zurückgehalten? Ihr Sprecher Benjamin Tommer gibt an, die erste Antwort der EKR habe Fehrs Fragen nicht abschliessend zu klären vermocht, weshalb sie erneut an die Kommission gelangt sei. Deren zweite Antwort sei aber nie bei der Regierung angekommen, was man erst aufgrund einer Medienanfrage festgestellt habe. Schliesslich habe man bei der EKR nachgehakt und den zweiten Brief am 23. Juni dieses Jahres erhalten.

Fehr habe den Vorwurf der Diskriminierung ernst genommen, sagt ihr Sprecher. «Allerdings befand sich der Regierungsrat zum Zeitpunkt des Entscheids in einem Dilemma», erklärt Tommer. «Einerseits galt es, eine nachweislich ausserordentlich von Corona betroffene Bevölkerungsgruppe zu schützen. Andererseits sollte diese nicht diskriminiert werden. Bis jetzt ist nicht klar, wie sich das Dilemma hätte lösen lassen.»

Dieses Dilemma habe auch das Verwaltungsgericht anerkannt, als es eine Beschwerde der Veranstalter gegen die aufgehobene Bewilligung abgewiesen habe, sagt Tommer. Tatsächlich schreibt das Gericht, «dass ein wesentlicher Anteil der Ansteckungen auf Aufenthalte in Balkanstaaten zurückzuführen und Ferienrückkehrerinnen und -rückkehrer aus diesen Ländern und die Impfquote unter diesen Personen verglichen mit der Gesamtbevölkerung wesentlich tiefer ist». Dadurch unterscheide sich das Alba-Festival wesentlich von anderen Grossveranstaltungen; die Befürchtung des Kantons wegen zahlreicher Ansteckungen mit Covid-19 sei «nachvollziehbar und plausibel» gewesen. Das Vorgehen des Regierungsrats sei durch «stichhaltige und sachliche Gründe» belegt worden.

Die Veranstalter hatten vom Kanton eine Ausfallentschädigung in der Höhe von 80 Prozent bekommen, der genaue Betrag wurde nicht kommuniziert. Wie Tommer sagt, werde es dabei bleiben. Mehr dürfe gesetzlich nicht ausbezahlt werden. «Alle Verhandlungen, in welche die Direktion der Justiz und des Innern involviert waren, sind rechtskräftig abgeschlossen.»

Albanische Gemeinschaft will sich wehren

Noch nicht vorbei ist die Angelegenheit für den Stadtzürcher FDP-Präsidenten und Stadtparlamentarier Përparim Avdili. Er hatte sich für die albanische Gemeinschaft und die Organisatoren eingesetzt. Die Stellungnahme der EKR sei eine Genugtuung für die Betroffenen, sagt er. Doch der angerichtete Schaden könne nicht rückgängig gemacht werden. «Es geht nicht in erster Linie um eine finanzielle Entschädigung», sagt er. Sondern um die politische Bedeutung der Absage. «Seit Jahren setzen wir uns gegen Diskriminierung ein, und dann wird eine ganze Bevölkerungsgruppe ausgerechnet von der öffentlichen Hand benachteiligt.» Dass Jacqueline Fehr das Schreiben nicht öffentlich machte, bezeichnet er als «skandalös».

Was ihn besonders ärgert: Anfang Dezember 2021 hatte die Regierung eine Anfrage der FDP-Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel beantwortet – zu einem Zeitpunkt also, zu dem das erste Schreiben der EKR längst vorlag. Dennoch fiel die Antwort kurz und knapp aus, auf die Frage nach einer Stigmatisierung der albanischstämmigen Bevölkerung infolge der Absage des Festivals ging die Regierung nicht näher ein.

«Das ist eine völlig unprofessionelle Kommunikation. Frau Fehr wollte die Angelegenheit offensichtlich unter den Teppich kehren», sagt Avdili. Doch die Community lasse die Sache nicht auf sich beruhen. «Wir werden uns wehren.» Avdili will nun seine Kontakte im Kantonsrat ansprechen. Die Regierung müsse ausführlich Stellung nehmen zur Causa.

Der Fehr-Sprecher Benjamin Tommer hält fest, dass das Einvernehmen zwischen der damaligen Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr und den Veranstaltern des Alba-Festivals schon nach einem ersten persönlichen Gespräch im September 2021 «sehr gut» gewesen sei. Der Initiant habe die Regierungsrätin ans diesjährige Festival eingeladen. «Sie nimmt gern teil.»

Die Veranstalter selbst wollten sich nicht äussern.
(https://www.nzz.ch/zuerich/alba-fest-in-zuerich-rassismus-kommission-rueffelt-jacqueline-fehr-ld.1691027)
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/wegen-absage-von-alba-festival-zuercher-regierung-hat-albaner-diskriminiert-id17617208.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/ruege-an-die-zuercher-regierung-rassismus-kommission-alba-festival-absage-war-diskriminierend
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/absage-des-alba-festivals-ist-rassistisch-147024028



Nach Polizei-Kontrolle – Migrations-Experte Hilmi Gashi (55): «Die Herkunftsfrage ist völlig deplatziert und unprofessionell»
Polizeikontrollen oder auch die Absage des Alba-Festivals in Zürich lassen Vorwürfe laut werden, dass die albanische Community diskriminiert wird. Migrations-Experte Hilmi Gashi (55) bestätigt: Jahrzehntelang wurden Vorurteile gegen diese Community geschürt.
https://www.blick.ch/schweiz/nach-polizei-kontrolle-migrations-experte-hilmi-gashi-55-die-herkunftsfrage-ist-voellig-deplatziert-und-unprofessionell-id17618594.html
-> https://www.blick.ch/schweiz/fdp-gemeinderat-perparim-avdili-zum-diskriminierungsentscheid-nach-alba-absage-macht-den-eindruck-als-wollte-man-es-unter-den-teppich-kehren-id17618742.html?utm_source=twitter&utm_medium=social&utm_campaign=blick-page-post&utm_content=bot


++++RECHTSEXTREMISMUS
„Am 30.6. wird es in #Bern zur Urteilsverkündung im sogenannten Rocker-Prozess kommen. Bereits im Rahmen der Einvernahmen kam es zum Schaulaufen der Rockerclubs Bandidos und Hells Angels MC. In den Reihen der Hells hat sich ein uns bekannter #Neonazi eingefunden – Joël Moret.“
Mehr: https://twitter.com/antifa_bern/status/1542063142603194381


Neonazi-Maturandin war auch Jubla-Leiterin – «bei uns nicht erwünscht»
Eine Baselbieter Maturandin wurde von Antifa-Aktivisten auf einem Online-Pranger als Neonazi geoutet. Die junge Frau war auch als Blauring-Leiterin aktiv. Die Jugendorganisation grenzt sich klar von Rassismus ab.
https://www.20min.ch/story/neonazi-maturandin-war-auch-jubla-leiterin-bei-uns-nicht-erwuenscht-177328051966


Das rechtsextreme Drogenkartell: Aufstieg und Ende der “Bruderschaft Thüringen”
Am Mittwoch beginnt unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen ein erster Großprozess gegen das rechtsextreme Drogenkartell der “Bruderschaft Thüringen”. Sie galt als die gefährlichste Neonazi-Organisation Thüringens – bestens vernetzt mit rechtsextremen militanten Strukturen “Blood & Honour” und “Hammerskins”.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/bruderschaft-thueringen-nazis-prozess-braunes-gift-100.html


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Polizei nimmt “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg fest
Michael Ballweg gründete die Bewegung “Querdenken”. Zuletzt war es ruhig um ihn geworden. Doch nun standen Ermittler vor seiner Haustür.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_92343772/polizei-nimmt-querdenken-gruender-michael-ballweg-fest.html
-> https://twitter.com/SchwarzePalmen/status/1542114218547335168
-> https://www.spiegel.de/panorama/justiz/michael-ballweg-querdenken-gruender-festgenommen-a-ff55b060-2d43-43ad-9768-66f66ecc1993
-> https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizeieinsatz-in-stuttgart-dursuchung-bei-ballweg-haftbefehl-beantragt.86f8fea3-6d02-4a77-8023-6c0dfa1015a5.html
-> https://taz.de/Stuttgarter-Querdenken-Chef-verhaftet/!5864702/


Putins lügende Influencer – so verdrehen moskautreue «Reporter» die Wahrheit
Scheinbar unabhängige Influencerinnen und Influencer berichten aus den Kriegsgebieten in der Ostukraine. Sie verbreiten die «Denazifizierung» der Ukraine als Begründung für den russischen Angriffskrieg in den sozialen Netzwerken.
https://www.watson.ch/digital/influencer/747523820-putins-luegende-influencer-so-verdrehen-reporter-die-wahrheit


Studie der Hochschule Luzern: Corona: Wo Verschwörungstheorien am verbreitesten sind
Eine Studie der Hochschule Luzern zeigt: Rund 60 Prozent der Schweizer Bevölkerung ist mit der Krisenkommunikation des Bundes während der Pandemie zufrieden. Was der Glaube an Verschwörungstheorien angeht, gibt es einen Stadt-Land-Graben.
https://www.zentralplus.ch/gesundheit-fitness/corona-wo-verschwoerungstheorien-am-verbreitesten-sind-2397929/


+++ROCKERKRIEG
Verbot für Beo Bike Week wegen Rockerkrieg
Coole Bikes in atemberaubender Kulisse: Auf diesen Trumpf setzen die Mitglieder des Vereins Beo Biker alle zwei Jahre und auch in diesem Jahr sollten die Motoren wieder auf das grosszügige Festgelände des Waffenplatzes Thun dröhnen, um die legendäre, internationale Bikerparty zu feiern.
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/200942/
-> https://www.blick.ch/schweiz/bern/risiko-zu-hoch-toeff-treffen-in-thun-be-abgesagt-wegen-rockerkrieg-organisatoren-enttaeuscht-hells-angels-und-bandidos-wollten-auffahren-id17618760.html?utm_source=twitter&utm_medium=social&utm_campaign=blick-page-post&utm_content=bot


Vor Urteil im Rocker-Prozess packt ein Insider aus: Wer sich nicht an Regeln hält, ist vogelfrei
Die Schweiz ist offenbar nicht gross genug für zwei grosse Töff-Klubs, das haben diverse blutige Konflikte gezeigt. Doch warum eigentlich? Ein Insider der Schweizer MC-Szene packt im Gespräch mit Blick endlich über die Feindschaft zwischen den Rockern aus.
https://www.blick.ch/schweiz/bern/vor-urteil-im-rocker-prozess-packt-ein-insider-aus-wer-sich-nicht-an-regeln-haelt-ist-vogelfrei-id17615761.html



derbund.ch 29.06.2022

Urteil im RockerprozessTrotz Sperrzone soll der Verkehr beim Bollwerk rollen

Der Polizeieinsatz am Donnerstag rund ums Amthaus soll den ÖV nicht tangieren. Aber nur, wenn es nicht zu Szenen kommt wie bei Prozessbeginn.

Michael Bucher

Showdown im Berner Rockerprozess: Am Donnerstagmorgen ab 9 Uhr findet der Monsterprozess gegen 22 Angeklagte von verfeindeten Motorradgangs ein vorläufiges Ende. Das Regionalgericht wird im Amthaus die erstinstanzlichen Urteile verkünden. Rund drei Stunden sind dafür veranschlagt.

Gerichtsverhandlungen gehen in der Regel für die Bevölkerung kaum wahrnehmbar vonstatten. Nicht so in diesem Fall. Seit Wochen laufen bei den Berner Sicherheitsbehörden die Vorbereitungen für den Tag der Urteilseröffnung auf Hochtouren. Sicher ist: Die Kantonspolizei Bern wird mit einem Grossaufgebot im Bereich Bollwerk präsent sein – aber auch in anderen Teilen der Innenstadt.

Das Areal rund ums Amthaus wird ab dem frühen Donnerstagmorgen zur Sperrzone, wie diese Zeitung bereits letzte Woche berichtete. Zu Fuss wird der Zugang in den abgesperrten Bereich bloss für Anwohnende, Geschäftstreibende und Kunden möglich sein. Die Polizei wird dabei verschärfte Fahrzeug- und Personenkontrollen durchführen. Damit die Strassen rund ums Gerichtsgebäude am Tag des Urteils auch sicher leer sind, gilt zum Teil bereits ab Mittwochmittag ein Parkverbot.

ÖV soll fahren

Dass ein derart grosses Polizeiaufgebot offenbar nötig ist, zeigten die ersten Prozesstage Ende Mai. Rund 200 Rocker der verfeindeten Gruppen Hells Angels und Bandidos lieferten sich vor dem Amthaus Scharmützel. Dabei flogen auch faustgrosse Steine. Die Polizei setzte Gummischrot, Wasserwerfer und Hunde ein, um die beiden Lager voneinander fernzuhalten. Die Achse Lorraine-Hauptbahnhof war während mehrerer Stunden für den Verkehr gesperrt.

Müssen Pendlerinnen und Pendler aufgrund des Polizeieinsatzes auch am Donnerstag mit Umwegen rechnen? Trotz der Absperrungen rund ums Amthaus sei nicht geplant, präventiv das Gebiet weiträumig für den Verkehr zu sperren, sagt Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause (Die Mitte) auf Anfrage. «Gerade das Bollwerk ist eine Hauptverkehrsachse der Stadt Bern, die möchten wir nach Möglichkeit nicht schliessen.» Komme es jedoch zu Zwischenfällen zwischen den verfeindeten Gruppen, so würde eine temporäre Sperrung nötig werden.

Es wird davon ausgegangen, dass die Hells Angels in grosser Anzahl nach Bern pilgern werden, um ihren Kollegen vor Gericht Support zu leisten. Dafür werden sie sich wohl wie an den ersten Prozesstagen auf der Schützenmatte besammeln. Da die Kantonspolizei nicht plant, den Platz abzusperren, wird sie die Hells Angels wohl – unter scharfer Beobachtung – gewähren lassen.

Kommen Bandidos nicht?

Unklar ist, ob auch die Kontrahenten der Hells Angels, die Bandidos, auftauchen werden. Aus Behördenkreisen ist zu vernehmen, dass es Anzeichen gebe, wonach diese nicht nach Bern kommen wollen. Reto Nause meint dazu einzig: «Das würde die Ausgangslage deutlich entschärfen.» Diesbezüglich bleibt den Behörden bloss das Prinzip Hoffnung.

Wie ausgeprägt die Feindschaft zwischen den Hells Angels als Platzhirsche in der Schweiz und den Bandidos als Emporkömmlinge ist, zeigte sich in Bern erstmals im Mai 2019. Damals kam es beim Motel Steinbach, wo die Bandidos ein neues Clubhaus eröffnen wollten, zu einer blutigen Auseinandersetzung zwischen den beiden. Unterstützung erhielten die Hells Angels dabei von den befreundeten Berner Broncos. Die Prügelei, bei der auch Schüsse fielen, forderte mehrere Schwerverletzte.

Die damaligen Wildwestszenen münden nun am Donnerstag in Gerichtsurteilen. Zwei Bandidos-Mitglieder müssen sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten, ein weiteres Mitglied wegen schwerer Körperverletzung. Den restlichen 19 Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft bloss Raufhandel beziehungsweise Gehilfenschaft dazu vor.
(https://www.derbund.ch/trotz-sperrzone-soll-der-verkehr-beim-bollwerk-rollen-493475624413)