Vergleich: Regularisierung von Sans-Papiers in Irland und in der Schweiz

Ab Ende Januar bis Ende Juli 2022 können Sans-Papiers in Irland eine Regularisierung beantragen. Wie so oft gibt es aber Kriterien, die erfüllt sein müssen. Im Vergleich zur Schweiz sind diese weniger ausschliessend. Ein Vergleich.

Im Vergleich zur Härtefallpraxis der Schweiz sind die Kriterien, die Menschen in Irland erfüllen müssen, weniger strikt. Verlangt wird (1) ein illegalisierter Aufenthalt von mindestens vier Jahren bzw. drei Jahren für Familien mit Kindern. In der Schweiz sind es 10 Jahre und etwas weniger für Familien mit Kindern. (2) In Irland können alle Sans-Papiers eine Regularisierung beantragen. In der Schweiz gibt es nur Härtefalllösungen für Sans-Papiers, die sich entweder all die Jahre in Asylcamps aus Sicht der Behörden „verfügbar“ zeigten, um abgeschoben zu werden oder Sans-Papiers, die nie Asyl beantragt haben. Untergetauchte abgewiesene Asylsuchende haben in der Schweiz grundsätzlich keine Chance auf eine Härtefallregularisierung. (3) In der Schweiz werden Härtefallgesuche nur geprüft, wenn die Sans-Papiers einen gültigen Pass des Herkunftsstaats vorlegen. Das ist für viele unmöglich oder zu riskant. In Irland akzeptieren die Behörden Kopien oder Originale eines Reisepasses, Reisedokuments, Führerscheins usw. und dies unabhängig davon, ob das Dokument noch gültig ist oder abgelaufen. (4) In der Schweiz werden für die Härtefallgesuche noch Stellengarantien, Sprachkenntnisse eines gewissen Niveus und die Integration in die Dominanzgesellschaft verlangt. Darauf wird in Irland verzichtet. Zudem müssen Sans-Papiers auch nicht nachweisen, dass sie über ein bestimmtes Einkommen oder Ersparnisse verfügen und schuldenfrei sind.

In der Schweiz fanden fast nie grössere Regularisierungsprogramme statt. Das letzte bildete die „Humanitäre Aktion 2000“ vor über zwanzig Jahren. Dieses Frühjahr wird im Parlament jedoch eine Motion der Mitte-Fraktion behandelt. Vorgeschlagen wird, abgewiesene Personen aus sogenannten „altrechtlichen Asylverfahren“ zu regularisieren. Personen also, die vor der Einführung der beschleunigten Asylverfahren in den Bundesasylcamps abgewiesen wurden. Das sind Personen, die ihre Asylanträge vor dem 28. Februar 2019 eingereicht haben. 2019 betraf dies gemäss SEM über 3’000 Personen.

Regularisierungsprogramme wie in Irland dürften es leichter machen, auch in der Schweiz vermehrt kollektive Regularisierungen durchzusetzten.

Ireland: New scheme to regularize undocumented migrants
Emma Wallis, InfoMigrants, 3. Dezember 2021

Regularisation of Long-Term Undocumented Migrants Scheme
Dokumentatinon auf dem irischen Citizens Information Portal

Humanitäre Aktion 2000: Einzelheiten
Dokumentation auf der Seite des EJPD

Ausserordentliche humanitäre Aktion für Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren
Motion von Marianne Streiff-Feller vom 16. März 2021