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+++BERN
bernerzeitung.ch 16.08.2020
Kurdin aus Aarwangen wehrt sich: Bedroht im eigenen Land
Das Asylgesuch von Arezu Eljasi wurde im Mai abgelehnt. Doch die
iranische Kurdin hat Beschwerde eingereicht. Täglich kriege sie
Drohungen aus ihrem Herkunftsland.
Sabine Gfeller
Normalerweise fährt Arezu Eljasi mehrmals die Woche von Aarwangen nach
Zürich, um dort in der Bibliothek zu lernen. Sie paukt für Prüfungen,
die sie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zulassen
würden. Dort möchte sie Aviatik studieren. Geht es nach dem
Staatssekretariat für Migration (SEM), wird daraus nichts. Denn der Bund
hat Eljasis Asylgesuch abgelehnt. Ende Juli hätte sie in den Iran
ausreisen müssen. Doch sie hat Beschwerde eingereicht. Als Kurdin gehört
sie zu einer unterdrückten Minderheit in ihrem Herkunftsland.
Im Moment hat die 22-Jährige viel um die Ohren: die Beschwerde, die
Prüfungsvorbereitungen, der emotionale Stress. Der Weg nach Zürich
kostet sie Zeit, die sie ins Büffeln investieren könnte. Also bleibt sie
in der Kollektivunterkunft Aarwangen, die vor einiger Zeit zu einem
Rückkehrzentrum umfunktioniert wurde, und lernt dort.
Wanderjahre
Seit März 2019 wohnt Arezu Eljasi in Aarwangen. Es ist die vierte
Station in der Schweiz. Zuvor hat sie mit ihrer Familie in einer Wohnung
in Langenthal gelebt. «Dort war es am besten», sagt sie. Kurzzeitig
waren sie in einem Asylzentrum in der Stadt Bern untergebracht, nachdem
sie im jurassischen Moutier bei einem Paar im Pfarrhaus untergekommen
waren. «Mit ihnen haben wir immer noch regelmässig Kontakt», sagt
Eljasi. Geflüchtet ist die Familie 2015 aus dem Iran. Arezu Eljasi war
damals 18 Jahre alt, ihr jüngstes Geschwister 2-jährig.
Zurück in ihr Herkunftsland könne Arezu Eljasi nicht: «Dort gibt es für
Kurdinnen keine Menschenrechte», sagt sie. Die Rechte der Kurden würden
im Iran mit Füssen getreten, sagt auch ihr Anwalt Urs Ebnöther, der ihre
Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht verteidigt. In den letzten
vier Jahren habe sich dort die Situation für Kurdinnen und Kurden
verschärft.
Längst ist Eljasi mit ihrem Anliegen also nicht mehr allein. Nebst dem
Rechtsverteidiger unterstützt eine Freundin sie, wenn es etwa ums
Übersetzen von offiziellen Dokumenten geht. Denn diese erhält sie vom
SEM auf Französisch. Zudem steht ihr die Pfarrerin von Oberbipp bei.
Gemeinsam mit Sybille Knieper hat Eljasi eine Onlinepetition gegen ihre
Ausschaffung lanciert. Bis heute haben sie 21’483 Personen
unterzeichnet. «Sybille Knieper ist für mich wie ein Engel, sie hilft
mir und meiner Familie extrem», sagt Eljasi.
Knieper-Meyer beschreibt Eljasi als engagiert, interessiert und
«politisch sehr aktiv». Sie sei etwa auch im Exilfernsehen aufgetreten.
Wie ihre Eltern sei sie ebenfalls aktiv für die Demokratische Partei
Kurdistans, die eine autonome Region fordere, sagt Eljasi. Sie sei
Mitglied bei der Jugend und den Frauen. Sie teilt ihre feministische und
regierungskritische Meinung auf den sozialen Medien, etwa auf der
Onlineplattform Instagram, wo sie für die ganze Welt sichtbar ist.
Dieses Verhalten könnte bei einer Rückkehr in den Iran für Eljasi zum
Problem werden. Als Kurdin stehe sie unter intensiver Beobachtung der
iranischen Behörden, sagt ihr Anwalt.
Auf den sozialen Medien erhält sie zwar international Unterstützung,
kriegt aber auch Hassnachrichten. Und dies jeden Tag, sagt sie. Der
Grund: Sie kritisiert die iranische Regierung. Die meisten Drohungen
kämen aus dem Iran, doch eine sei aus Deutschland gekommen, sagt Eljasi.
Sie vermutet, dass die Absender mit dem Regime in Verbindung stünden:
Auf den sozialen Medien hätten sie Bilder vom iranischen Offizier Qassem
Soleimani oder von Ali Khamenei, dem politischen und religiösen
Oberhaupt des Iran.
Sie wacht mit Drohungen auf
Das Schlimmste sei gewesen, als ein Perser ihr damit gedroht habe, ein
kurdisches Mädchen sexuell zu missbrauchen, wenn sie nicht mit ihren
Meinungsbekundungen aufhören würde. «Nur weil sie Kurdin ist», sagt
Eljasi. Zum Beweis habe er ihr Nacktfotos vom Mädchen geschickt. «Wenn
ich so was sehe, werde ich richtig wütend.» Insgesamt fünf
Hassnachrichten habe sie von dieser Person erhalten. Andere Verfasser
drohen ihr mit Vergewaltigung und dem Tod. Diese Drohworte seien
teilweise das Erste, was sie am Morgen sehe. Manche lösche sie direkt,
ohne sie zu lesen.
Die Nachrichten und Bilder habe sie der Beschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht beigelegt, sagt Eljasi. Doch das SEM nimmt in
einem offiziellen Dokument, das dieser Zeitung vorliegt, wie folgt
Stellung: Arezu Eljasi habe kein «solides politisches Profil», das sie
in die Schusslinie der iranischen Behörden bringen würde. Aus Sicht des
SEM geht von den Drohungen keine tatsächliche Gefahr aus, da es sich bei
den Absendern nicht um iranische Autoritäten handle.
Urs Ebnöther, Eljasis Anwalt, sieht das anders. Aufgrund der
Verschiedenartigkeit der Hasstexte vermutet er, dass zumindest einzelne
dieser Personen mit den iranischen Behörden in Verbindung stünden. Er
verweist auf das iranische Spitzelsystem: «Es ist im In- und Ausland
weit verzweigt», schreibt er in seiner Stellungnahme. Das sei allgemein
bekannt.
Ausserdem seien Kurdinnen und Kurden, die ihre Meinung für andere
erkennbar äussern, im Iran einem «realen Verfolgungsrisiko» ausgesetzt,
schreibt der Rechtsanwalt. Eljasi habe sich öffentlich klar exponiert
und gerate deshalb in den Fokus der iranischen Behörden. Zusätzlich
gehöre die 22-Jährige zu einer bekannten, politisch aktiven
Grossfamilie. Ebnöther verweist zudem auf die Benachteiligung von Frauen
im Iran.
«Zu strenge» Asylpraxis
Ob der Anwalt beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg haben wird, ist
ungewiss. Denn die Schweiz verfolge wohl eine zu strenge Praxis mit
iranischen Kurden, sagt Ebnöther am Telefon. Grossbritannien etwa
schätze das Verfolgungsrisiko – wie andere europäische Länder auch – als
viel grösser ein: Laut dem britischen Obergericht sei die Zugehörigkeit
zur kurdischen Ethnie bereits ein Risikofaktor. Mit der öffentlichen
politischen Meinungsäusserung sei ein reales Verfolgungsrisiko gegeben.
Wer im eigenen Land verfolgt wird, hat nach der internationalen Genfer
Flüchtlingskonvention Recht auf Asyl. Wann das Gericht darüber
entscheidet, ist allerdings unklar.
Es ist eine belastende Zeit für die 22-Jährige. Doch: «Ich muss weiter
lernen und nicht daran denken», sagt sie mit belegter Stimme. Das sei
allerdings oft eine Herausforderung. Eine Mutter mit sieben Kindern
wohne im Rückkehrzentrum in den zwei Zimmern gegenüber. Bis um zwei Uhr
morgens höre sie Kindergeschrei oder Musik, erzählt Eljasi. «Es ist
schwierig, so zu lernen», sagt sie und atmet schwer aus.
Ein Bad für 14 Personen
Sie lebt mit ihren Eltern und drei Geschwistern auch in zwei Zimmern,
keines der Familienmitglieder hat einen positiven Asylentscheid
erhalten. Ein Raum umfasse etwa 15 Quadratmeter, sagt Eljasi. Das Bad
muss sich ihre Familie mit der achtköpfigen Nachbarsfamilie teilen: eine
Dusche, ein WC und ein Lavabo für 14 Personen. Seit die ORS AG die
Unterkunft übernommen habe, sei die Wohnsituation viel schlimmer
geworden, sagt Eljasi.
Seit fünf Jahren sind sie und ihre Familie nun in der Schweiz. Eljasi
scheint gut integriert zu sein, das bestätigt auch die Pfarrerin Sybille
Knieper. Sie habe Verwandte, die hier lebten, und Freunde, die sie
unterstützten, sagt sie. Zudem spricht sie fliessend Deutsch. Manchmal
geht sie mit ihrer Familie an der Aare spazieren. «Mit der Beschwerde
bin ich etwas ruhiger geworden», sagt Eljasi. Die Ausreisefrist sei
damit für den Moment aufgehoben. «Trotzdem ist es eine stressige Zeit»,
sagt sie. «Ich hoffe auf einen fairen Richter.»
Mitte August hat für Eljasi die Prüfungssession begonnen. Besteht sie,
hat sie bereits weiterführende Pläne: «Ich möchte sehr gerne eine
Pilotenausbildung machen.» Doch dazu benötige sie den Schweizer Pass,
der wohl noch in weiter Ferne liegt. Mit einem Abschluss in Aviatik
könne sie immerhin bei der Lufthansa arbeiten. Sollten für die Zürcher
Hochschule alle Stricke reissen, hätte sie immer noch eine Zusage für
die Hochschule Luzern
(https://www.bernerzeitung.ch/bedroht-im-eigenen-land-421035167418)
—
Zustände im Asylwesen – «Wir haben kein stabiles Leben hier»
Die Bewohner des Rückkehrzentrums für Asylbewerber in Biel-Bözingen leiden. Sind die Zustände zumutbar?
https://www.srf.ch/news/schweiz/zustaende-im-asylwesen-wir-haben-kein-stabiles-leben-hier
+++SCHWEIZ
NZZ am Sonntag 16.08.2020
Abgewiesene Asylbewerber leben in einem endlosen Lockdown
Geflüchtete, die länger mit dem Regime der Nothilfe zurechtkommen
müssen, erfahren einen sozialen Tod. Das kann sich die Schweiz als Land
mit humanitärer Tradition nicht leisten.
Daniel Winkler (Gastautor)
Die versuchte Selbstverbrennung auf dem Bundeshausplatz vom 20. Juli hat
die Situation weggewiesener Asylsuchender, die in den Strukturen der
Nothilfe leben, unvermittelt ins gesellschaftliche Bewusstsein geholt.
Und noch viel mehr gab die Verarbeitung des Ereignisses zu reden.
Von behördlicher Seite wurde danach von einer verantwortungslosen
Inszenierung und von einer Show gesprochen, so dass man sich fragen
muss: Wie konnte es zu dieser Umkehr der Rollen von Täter und Opfer
kommen? Und was sagt es über die gesellschaftliche Wahrnehmung dieser
Menschen aus?
Wer einen negativen Asylentscheid erhält, muss in sein Herkunftsland
zurückkehren. Das entspricht einem breiten Konsens. Wer die Schweiz
nicht verlässt, wird mit den Mitteln der Nothilfe massiv unter Druck
gesetzt. So soll eine freiwillige Ausreise erzwungen werden. Zu den
Elementen dieses Druckversuchs gehören eine Minimierung der
Lebensmöglichkeiten, ein Verbot von Arbeit und von Ausbildung, das
Verwehren eines Aufenthaltsstatus.
Dieses Nothilfe-Regime ist seit dem 1. Januar 2008 demokratisch
legitimiert, und wenn rasche Rückführungen in die Herkunftsländer
möglich sind, ist es realpolitisch auch durchaus nachvollziehbar. Was
aber, wenn das nicht gelingt, wenn sich eine Rückkehr enorm verzögert
oder sie unmöglich wird?
Gesetze und Verordnungen müssen sich in der Praxis bewähren. Dazu ist
anzumerken: Der Bund zahlt den Kantonen eine Nothilfe-Pauschale von 6000
Franken pro Person. Diesem Betrag liegt die Kalkulation zugrunde, dass
eine Rückkehr in spätestens drei Monaten zu bewerkstelligen sei. Die
Realität ist allerdings die, dass schweizweit 55 Prozent aller
Nothilfebezüger seit mindestens einem Jahr nothilfeabhängig sind, sie
gelten als sogenannte Langzeitbezüger.
Das sind in absoluten Zahlen ungefähr 4000 Personen in der Schweiz.
Diese Situation ist sowohl sozialpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch
störend und zeigt, dass das Nothilfe-Regime in der Praxis nicht
besteht.
Wer als weggewiesener Asylsuchender über längere Zeit von prekärer
Nothilfe lebt, erfährt einen zeitlosen Lockdown ohne Hoffnung auf
Lockerung. Damit entsteht in der Schweiz eine rechtlose Kaste, der
soziale Isolation, Verelendung und Hunger droht. Wer mit wenigen Franken
pro Tag sämtliche Lebenskosten bestreiten muss, kann sich kaum drei
Mahlzeiten leisten.
Um sich über Wasser zu halten, werden die Betroffenen faktisch zur
Schwarzarbeit, Prostitution oder illegalen Handlungen gezwungen, was
nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann. In wirtschaftspolitischer
Hinsicht ist es zudem störend, dass den Kantonen vom Bund unnötige
Kosten und soziale Risiken aufgebürdet werden.
Die hohe Zahl der Langzeitbezüger korreliert mit den jeweiligen
Verhältnissen in den Herkunftsländern der Weggewiesenen. So kehren etwa
eritreische Asylsuchende als inzwischen grösste Gruppe der
Langzeitbezüger nicht freiwillig zurück. Sie haben aus nachvollziehbaren
Gründen Angst, wie beispielsweise eine Reportage im Online-Magazin
«Republik» unter dem Titel «Zurück in die Diktatur» vor einiger Zeit
gezeigt hat.
Auch tibetische Asylsuchende reisen nicht nach Hause. Solche Menschen
als unanständig, renitent oder gar kriminell darzustellen und als
Problemfälle, die der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht Folge
leisteten, ist zu kurz gegriffen. Kaum jemand wählt sich freiwillig
diese Situation als Dauerzustand, denn von Nothilfe zu leben, bedeutet
nicht Hilfe zu erhalten, sondern extreme Not zu erfahren.
Durch die Corona-Krise mussten wir Schweizerinnen und Schweizer diesen
Frühling am eigenen Leib erfahren, wie es ist, im Lockdown zu leben, und
wie es sich anfühlt, nicht mehr am gesellschaftlichen Leben
partizipieren zu können, eingesperrt zu sein und unsichere
Lebensperspektiven zu haben. Wird diese Krise unsere Fähigkeit
verstärken, uns in Mitmenschen in ähnlichen Situationen einzufühlen und
Mitgefühl für sie zu entwickeln?
Mit dem neuen Asylgesetz, das seit dem 1. März 2019 in Kraft ist, sind
in der gesamten Schweiz beschleunigte Asylverfahren in Kraft getreten.
Die schnelleren Verfahren sollen eine jahrelange Phase der Unsicherheit
bei Asylsuchenden verhindern. Das ist im Grundsatz zu begrüssen.
Für Menschen, die vor der Asylgesetzrevision ein sehr langes
Asylverfahren über sich ergehen lassen mussten und schliesslich einen
negativen Entscheid erhielten, wäre allerdings ein Sonderstatus ein
Gebot der Stunde, um sie aus ihrer prekären Situation der Nothilfe zu
befreien. Diese Menschen sollten eine vorläufige Aufnahme erhalten und
die Möglichkeit, sich auszubilden und zu arbeiten.
Diese Massnahme wäre ein Akt der Menschlichkeit. Oder um es anders zu
sagen: ein Lockout für eine der verwundbarsten Gruppen unserer
Gesellschaft.
–
Zum Autor
Daniel Winkler
Winkler, 53, ist seit 2005 evangelisch-reformierter Pfarrer in
Riggisberg im Kanton Bern. Seit 2014 setzt er sich in seinem Dorf für
Flüchtlinge ein. Es geht Daniel Winkler dabei um Hilfe für anerkannte
Flüchtlinge bei der Arbeitsintegration, aber auch um die Unterstützung
für abgewiesene Asylbewerber in Nothilfe.
(https://nzzas.nzz.ch/meinungen/endloser-lockdown-fuer-abgewiesene-asylbewerber-ld.1571519)
—
Widerstand gegen Asylheime – Sind die Asylsuchenden einmal da, gibt es kaum Probleme
Asylunterkünfte stossen selten auf Begeisterung. Auch nicht in Frick (AG). Doch nach drei Jahren ist die Bilanz positiv.“
https://www.srf.ch/news/schweiz/widerstand-gegen-asylheime-sind-die-asylsuchenden-einmal-da-gibt-es-kaum-probleme
+++GROSSBRITANNIEN
Migration: Britisches Militär verstärkt Präsenz im Ärmelkanal
Die Zahl der Migranten, die per Boot von Frankreich nach Großbritannien
gelangen wollen, steigt. Großbritannien schickt mehr Soldaten an den
Ärmelkanal.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-08/migration-aermelkanal-britische-armee-praesenz-fluechtlingszahlen
+++MITTELMEER
Seenotrettung im Mittelmeer: „Sea-Watch 4“ auf einsamer Mission
Die „Sea-Watch 4“ ist von Spanien aus in die internationalen Gewässer
vor Libyen aufgebrochen. Das überwiegend von der evangelischen Kirche
finanzierte Flüchtlingsrettungsschiff ist derzeit das einzige im
Mittelmeer.
https://www.tagesschau.de/inland/seenotrettung-sea-watch-107.html
-> https://taz.de/Neuer-Seenotrettungseinsatz/!5702538/
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1140491.seenotrettung-leinen-los-fuer-die-sea-watch.html
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1140481.sea-watch-seenotrettungsschiff-sea-watch-startet-zu-erstem-rettungseinsatz.html
+++GASSE
Karin Rykart im Brennpunkt: Sicherheitsvorsteherin besucht Utoquai
Am Zürcher Utoquai kommt es seit Monaten zu wüsten Ausschreitungen. Die
Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart machte sich gestern
Nacht selbst ein Bild über die Situation vor Ort. Begleitet wurde sie
dabei von zwei Polizisten.
https://www.telezueri.ch/zuerinews/karin-rykart-im-brennpunkt-sicherheitsvorsteherin-besucht-utoquai-138777884
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Namen und Wohnorte veröffentlicht: Linksradikale machen Jagd auf Sicherheitsleute
Ein linksradikales Portal prangert immer wieder die Arbeitsweise der
Securitas AG in den Bundesasylzentren an. Nun ist die Situation
eskaliert: Die Seite hat persönliche Daten von Sicherheitsmännern
herausgegeben.
https://www.20min.ch/story/linksradikale-machen-jagd-auf-sicherheitsleute-542108845700
-> https://barrikade.info/article/3758
-> https://www.toponline.ch/news/schaffhausen/detail/news/tierschuetzer-halten-in-behringen-sh-fuenfstuendige-mahnwache-00140020/
-> https://www.shn.ch/region/kanton/2020-08-16/aktivisten-besetzen-schweinestall-in-beringen
+++RASSISMUS
Rassismus als System: Historisch tief verwoben
System zur Privilegierung weißer Menschen: Anders als gelegentlich
behauptet, gibt es „umgekehrten Rassismus“ logisch und historisch nicht.
https://taz.de/Rassismus-als-System/!5702380/
Knorr benennt Zigeunersauce um
Die Zigeunersauce von Knorr gibt es bald nicht mehr. Zumindest nicht
mehr unter diesem Namen, weil der „negativ interpretiert werden kann“,
teilt der Mutterkonzern Unilever mit. Neuer Produktname ist
„Paprikasauce ungarische Art“.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/knorr-benennt-zigeunersauce-um,S7oU1dQ
-> https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/debatte-um-rassistische-namen-knorr-benennt-seine-zigeunersauce-um/26098762.html
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
QAnon: Sie glauben an die grosse Weltverschwörung, sie werden mehr und sie sind gefährlich
Anhänger der QAnon-Bewegung glauben an die grosse Weltverschwörung.
Dafür werden sie oft als Spinner verspottet. Eine interne
Facebook-Untersuchung zeigt nun: Die Gruppen haben einen enormen Zulauf –
und gewinnen an politischem Einfluss. Das FBI warnt.
https://www.watson.ch/digital/international/281480410-qanon-sie-glauben-an-die-weltverschwoerung-und-sie-sind-gefaehrlich
How three conspiracy theorists took ‚Q‘ and sparked Qanon
Pushing the theory on to bigger platforms proved to be the key to Qanon’s spread — and the originators’ financial gain.
https://www.nbcnews.com/tech/tech-news/how-three-conspiracy-theorists-took-q-sparked-qanon-n900531
Als Amtsarzt abberufen, als Leiter einer Medbase-Praxis freigestellt:
Die Konsequenzen der verbalen Entgleisungen des Wattwiler Arztes
St.Galler Gesundheitsdepartement, Arbeitgeber Medbase und
Ärztegesellschaft reagieren auf verbale Entgleisungen des Wattwiler
Mediziners Rainer Schregel mit Freistellung und Untersuchungen.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/als-amtsarzt-abberufen-als-leiter-einer-medbase-praxis-freigestellt-die-konsequenzen-der-verbalen-entgleisungen-des-wattwiler-arztes-ld.1247177
-> https://www.dieostschweiz.ch/artikel/die-dialogleugner-haben-die-herrschaft-uebernommen-DvgJdBq