Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++AARGAU
Isolierstation für Asylsuchende am Werkhof bewährt sich – bislang 7 Infizierte
Bislang wurden 19 Asylsuchende im Werkhof in Frick untergebracht. Sieben
davon waren mit Corona infiziert. Der Kanton zieht eine positive
Bilanz.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/isolierstation-fuer-asylsuchende-am-werkhof-bewaehrt-sich-bislang-7-infizierte-137749207
+++GENF
Lettre ouverte de la permanence des avocat.e.s des MNA
https://renverse.co/Lettre-ouverte-de-la-permanence-des-avocat-e-s-des-MNA-2568
+++ZÜRICH
Bunker Urdorf schliessen!
Aufruf zur Schliessung des unterirdischen Geflüchtetenlagers in Urdorf
Der Bunker Urdorf ist ein unterirdischer Bunker, wo zur Zeit mehr als 30
Geflüchtete untergebracht sind. Darunter sind Menschen, die schon fast
20 Jahre in der Schweiz wohnen und Familie besitzen.
https://barrikade.info/article/3439
+++ÖSTERREICH
Anti-Corona-Maßnahmen missachten Refoulement-Verbot
Österreich setzt de facto das Asylrecht aus und verletzt dadurch internationales und österreichisches Recht
https://www.derstandard.at/story/2000117193401/anti-corona-massnahmen-missachtenrefoulement-verbot?ref=rss
+++GRIECHENLAND
Lockdown im Elend: In den griechischen Flüchtlingslagern nehmen die Spannungen zu
Im zehnfach überbelegten Lager von Samos hat es mehrere Feuersbrünste
gegeben, vermutlich wegen Brandstiftung. Der griechische
Migrationsminister kündigt an, das Lager bis Ende Jahr zu schliessen.
https://www.nzz.ch/international/fluechtlingslager-auf-samos-feuer-waehrend-des-lockdowns-ld.1554032
Das Elend bleibt
Eine Ärztin, ein Freiwilliger und eine Ständerätin sprechen über die
Lage in Lesbos, über Flüchtlingspolitik und über positive und negative
Folgen der Corona-Pandemie für Menschen auf der Flucht. Ein
Gesprächsprotokoll.
https://www.saiten.ch/das-elend-bleibt/
+++MITTELMEER
Nach der Quarantäne ist vor der Quarantäne
Interview mit Caterina, Bordärztin auf der ALAN KURDI
Seenotrettung in Zeiten der Pandemie. Nach den dramatischen Ereignissen
auf der ALAN KURDI liegt das Schiff von Sea-Eye mit seiner Crew in der
Bucht von Palermo. 14 Tage Zwangspause. An Bord ist auch Caterina,
Ärztin aus Berlin. Wir sprachen mit ihr.
https://sea-eye.org/nach-der-quarantaene-ist-vor-der-quarantaene/
+++EUROPA
Kontrolle an EU-Außengrenzen: Frontex weicht Corona
Die EU-Grenzagentur Frontex hat ihre Kontrolltätigkeit in mehreren
Ländern und Schwerpunktmissionen bis auf weiteres eingestellt. Auch
Deutschland holte wegen der Corona-Gefahren Polizisten zurück.
https://rp-online.de/panorama/coronavirus/eu-grenze-frontex-weicht-corona-schutz-der-polizisten_aid-50293409
Ideen zum EU-Asylsystem: Mehr nebeneinander als gemeinsam
Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien haben sich mit Ideen für
ein EU-Asylsystem an die EU-Kommission gewandt. Der Inhalt ist aber
vornehmlich eine Absage an das gemeinsame Projekt, meint Constantin
Hruschka.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eu-innenminister-schreiben-kommission-asylsystem-dublin/
+++FLUCHT
Afrikanischer Ökonom über Grenzen: „Es geht um Migration in Würde“
Samir Abi aus Togo kritisiert den Trend zur Grenzschließung in
Coronazeiten. Er wünscht sich eine Migrationspolitik, die Menschen nicht
erniedrigt.
https://taz.de/Afrikanischer-Oekonom-ueber-Grenzen/!5681946/
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
(FB Schwarz Rot Bern)
Heraus zur „No Demo“ am 1. Mai!
Dass am 1.Mai keine Demo im herkömmlichen Sinn stattfinden kann, soll
uns keinesfalls davon abhalten, unseren Kampf auf die Strasse zu tragen!
(Und zusätzlich noch ins Internet)
Anleitung: Geht am 1.Mai um 16 Uhr in eurem Quartier voller Kreativität
auf die Strasse! Da nicht alle am gleichen Ort sein sollen, geht zu
zweit oder in Kleinst-Gruppen unter 5 Personen mit Transpis und Kreiden
und was euch sonst noch so einfällt in eurem Quartier spazieren. (Wir
empfehlen euch ein 2m langes Transpi, da ist immer auch der richtige
Abstand gesichert.) Idealerweise habt ihr eine filmende /
fotografierende Person dabei, die eure Aktionen bildlich festhält, um
diese anschliessend auf Social Media verbreiten zu können. Ihr könnt sie
entweder selbst auf euren Kanälen veröffentlichen, oder uns an antika-kampagne@immerda.ch schicken und wir werden sie anschliessend auf unserer Seite posten.
Lasst uns solidarisch sein und keine grossen Menschenansammlungen
veranstalten. Aber lasst uns auch kämpferisch sein und die Herrschenden
daran erinnern, dass wir uns nicht von dieser Krise blenden lassen und
weiterhin gegen soziale Ungerechtigkeit und für eine bessere Welt auf
die Strasse gehen! Lasst uns gemeinsam eine dezentrale, kreative,
gesundheitsverträgliche und trotzdem kämpferische Kampagne auf die Beine
stellen!
Machen wir die Welt, wie sie uns gefällt!
#1Mai #Herauszum1Mai #MaiFeier
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3202776523068616&id=529774797035482
—
Autonome rufen am 1. Mai zu Abstands-Demo auf
Am Tag der Arbeit soll es in Bern keinen Umzug geben wie in andren
Jahren. Während die Gewerkschaft Unia ganz auf Aktivitäten im
öffentlichen Raum verzichen will, wollen sich die Berner Linksautonomen
aber nicht jegliche Aktion verbieten lassen. «Spaziert zwischen 16-18
Uhr alleine oder zu zweit mit Abstand und Transpis oder Schildern auf
der Strecke vom Berner Rosengarten vià Bärengraben, Käfigturm und
Bahnhof zur Schützenmatte», schre
ibt die Aktivisten-Gruppe «Schwarz Rot Bern» in einem Aufruf auf Facebook.
Die Abstandsregeln wollen die Spazier-Demonstranten anscheinend trotzdem
einhalten: «Wir sehen uns am Freitag – von weitem – auf der Strasse»,
heisst es.
(https://www.derbund.ch/ticker-corona-kanton-bern-594319178143)
—
Widerstand geht durch die Luft – der 1. Mai auf Radio LoRa
Zum 1. Mai wird Radio LoRa ein Forum für Diskussion, Kritik und
Austausch sein: Ein grosser Teil der geplanten Politveranstaltung wird
ins Radio verlegt. Das ganze Sonderprogramm vom 1. bis 3. Mai findest du
ab sofort auf www.lora.ch
https://barrikade.info/article/3438
Der 1. Mai erstmals seit 130 Jahren ohne Umzüge
Der Tag der Arbeit findet dieses Jahr ohne Umzüge statt. Aus Sicht des
Soziologen Ueli Mäder und der Gewerkschaften ist er trotz Corona noch
aktuell.
https://telebasel.ch/2020/04/29/der-1-mai-erstmals-seit-130-jahren-ohne-umzuege/?channel=105105
Corona hin oder her: Basler Aktivisten planen 1.-Mai-Aktionen auf der Strasse
Die Gewerkschaftsreden gibt es dieses Jahr online, die Solidarität am
Fenster. Doch in Basel kursiert auch ein Aufruf für eine illegale Demo
im Freien – mit Masken und Abstand.
https://www.bazonline.ch/waehrend-gewerkschaften-digitalen-1-mai-planen-wollen-aktivisten-trotzdem-auf-die-strasse-708643999441
Was passiert, wenn trotz Versammlungsverbot demonstriert wird? – fünf Fragen und Antworten zum 1. Mai
Der 1. Mai findet dieses Jahr ohne offizielle Kundgebung statt. Trotzdem
sind zahlreiche Aktionen geplant. Die wichtigsten Fakten zum Tag der
Arbeit.
https://www.nzz.ch/zuerich/1-mai-in-zuerich-demo-trotz-corona-und-versammlungsverbot-ld.1553948
Weshalb Demonstranten am 1. Mai weit härtere Strafen drohen als den linksautonomen Teilnehmern der Zürcher Autodemo
Übertretung oder Vergehen? Den Teilnehmern der Autodemo in Zürich hätten
laut einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Strafverfahren gedroht,
doch die Stadtpolizei will sie in dem Fall nicht anwenden.
https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-demonstranten-kommen-wegen-polizei-glimpflich-davon-ld.1554006
Nazi-LKW in Basel angegriffen. Mit Tipps
Ein in Basels Hafen parkierter LKW fiel Mitte April durch die Aufschrift
„Nordic Division“ auf, die prominent über der Frontschutzscheibe
angebracht war. Ausserdem fiel ein Nordgard-Sticker auf, der ebenfalls
sehr gut sichtbar in der Fahrer*innen-Kabine angebracht war. Der Lastzug
des LKW, mit Luzerner Kennzeichen (Nummernschild: LU 199292) wurde
somit als Nazi-zugehörig identifiziert. Beim gekoppelten Container
handelte es sich um einen Kühlauflieger der Firma Kuppelwieser mit
Aargauer Kennzeichen.
Der LKW wurde dann mit einem deutlichen Schriftzug als Nazi-Gefährt
markiert und durch das Aufstechen von Reifen am problemlosen
Weiterfahren gehindert.
https://barrikade.info/article/3432
EIN JAHR ELSI!
Ein Jahr Elsi – kaum zu fassen! Nach vier mal besetzen, nun ein ganzes
Jahr drin. Wer hätte damit noch gerechnet? Es zeigt sich, dranbleiben
lohnt sich; denn die Elsi ist nun seit mehr als 365 Tagen belebt und
bewohnt.
Ein Jahr Elsi, zwei Jahre Widerstand!
https://barrikade.info/article/3440
Zürcher Räumung: Wer andern eine Grube gräbt
Die Besetzung des Juch-Areals in Zürich Altstetten, wo seit Oktober ein
vielfältiger Kultur- und Lebensraum entstand, soll ausgerechnet während
des aktuellen Ausnahmezustands beendet werden. Die Stadtregierung hat
auf Antrag von Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) entschieden, dass es
einem Abstellplatz für die Baustelle des neuen Stadions der ZSC Lions
weichen soll.
https://www.woz.ch/2018/zuercher-raeumung/wer-andern-eine-grube-graebt
+++BIG BROTHER
Corona-App: Wie freiwillig ist freiwillig?
Manchen Zwangsmassnahmen weht zum Glück noch ein rauer Wind entgegen.
Das musste jüngst CVP-Ständerätin Andrea Gmür erleben, als sie ein
Obligatorium für sogenannte Contact-Tracing-Apps forderte. Damit sollen
enge Kontakte zu anderen Menschen auf dem Smartphone via Bluetooth
nachverfolgt und diese im Fall einer Corona-Ansteckung darüber
informiert werden. Offenbar ging den meisten – von SP-Wermuth bis
FDP-Wasserfallen – ein staatlicher Zwang zur Selbstüberwachung dann doch
zu weit. Stattdessen sollen es Freiwilligkeit und Eigenverantwortung
richten. Zum gleichen, fast einstimmigen Ergebnis kam denn auch die
Staatspolitische Kommission des Nationalrats: Jede Anwendung der bald
fertig programmierten Corona-App müsse freiwillig bleiben.
https://www.woz.ch/2018/corona-app/wie-freiwillig-ist-freiwillig
Tracing App stellt Datenschutz auf Probe – Rendez-vous
Schritt für Schritt soll die Schweiz wieder aus der Corona-Krise in die
Normalität zurückfinden. Eine Smartphone-App, die darüber informiert,
wer Kontakt hatte zu einer infizierten Person, soll dabei helfen. Aus
Sicht der Persönlichkeitsrechte ist das allerdings eine heikle Sache.
https://www.srf.ch/play/radio/rendez-vous/audio/tracing-app-stellt-datenschutz-auf-probe?id=7a659de9-e91f-488a-8dc6-b2233f628e68
Bruno Baeriswyl: Datenschutz – gerade in der Corona-Krise
Während 25 Jahren war Bruno Baeriswyl der Datenschutzbeauftragte des
Kantons Zürich. Vor seiner Pensionierung wollen wir im «Tagesgespräch»
mit ihm über die drängendsten Datenschutz-Fragen in der Corona-Krise
diskutieren – bezüglich Home-Office, digitale Schule und Contact Tracing
Apps.
https://www.srf.ch/sendungen/tagesgespraech/bruno-baeriswyl-datenschutz-gerade-in-der-corona-krise
Schweizer fürchten Überwachung durch Contact-Tracing-App – und wollen sie trotzdem nutzen
Die vom DP-3T-Konsortium entwickelte Corona-Warn-App hat bei der
Bevölkerung einen Vertrauensvorschuss. Allerdings müssen die
Verantwortlichen transparent informieren. Speziell gefordert ist der
Bund.
https://www.watson.ch/!542056873
Contact-Tracing: Das Vertrauen nicht verspielen
Drei Aspekte haben in der technisch geprägten Diskussion bisher zu wenig
Beachtung gefunden: Erfahrungen aus dem Public-Health-Bereich, der
rechtliche Rahmen sowie die Rolle ethischer Prinzipien.
https://www.nzz.ch/meinung/apps-gegen-covid-19-plaedoyer-fuer-einen-integrativen-ansatz-ld.1553811
Neuer Knatsch um Contact Tracing: Jungfreisinn will keine Corona-App
Mittels App sollen Corona-Infektionen nachverfolgt werden. Der
Jungfreisinn wehrt sich mit Händen und Füssen dagegen. Eine neue Studie
zeigt, dass auch ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung nicht nur
begeistert über die Handy-App ist.
https://www.blick.ch/news/politik/neuer-knatsch-um-contact-tracing-jungfreisinn-will-keine-corona-app-id15867273.html
-> https://www.20min.ch/story/40-prozent-fuerchten-sich-vor-mehr-ueberwachung-134476835504
Corona-Tracing-Apps: Europarat erinnert an Gebot der Datensparsamkeit
Deutschland wird nach zähem Ringen eine datensparsamere Variante einer
Corona-Tracing-App entwickeln. Doch in vielen anderen Ländern sieht es
anders aus.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Corona-Tracing-Apps-Europarat-erinnert-an-Gebot-der-Datensparsamkeit-4711463.html
Zurück zum Contact-Tracing: Ab Montag will Zürich Zwangsquarantänen verhängen
Corona-Detektive sollen Personen aufspüren, die Infizierten zu nahe
gekommen sind. Die Betroffenen dürfen ihr Zuhause zehn Tage lang nicht
mehr verlassen – auch nicht zum Einkaufen.
https://www.tagesanzeiger.ch/ab-montag-will-zuerich-zwangsquarantaenen-verhaengen-413111541611
Chinesische Regierung installiert Überwachungskameras vor Haustüren
Offenbar will die Führung damit verhindern, dass Quarantäneregeln gebrochen werden
https://www.derstandard.at/story/2000117191415/chinesische-regierung-installiert-ueberwachungskameras-vor-haustueren?ref=rss
+++POLICE BE
Bundesgericht kippt Artikel im neuen Berner Polizeigesetz – Schweiz Aktuell
Das Bundesgericht hat umstrittene Artikel des totalrevidierten Berner
Polizeigesetzes aufgehoben, weil sie gegen übergeordnetes Recht
verstossen. Darunter die «Lex Fahrende», mit welcher ermöglicht werden
sollte, dass Plätze innerhalb von 24 Stunden geräumt werden können.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/bundesgericht-kippt-artikel-im-neuen-berner-polizeigesetz?id=ce04cac1-55ee-42a7-b18a-88aa84d8133e
Bundesgericht urteilt zugunsten der Fahrenden – Echo der Zeit
Keine Wegweisung innerhalb von 24 Stunden von Fahrenden im Kanton Bern:
Das Bundesgericht hat zwei umstrittene Gesetzesartikel zum Berner
Polizeigesetz aufgehoben. Dies ist ein Wendepunkt in der Schweizer
Rechtsprechung zu Fahrenden.
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/bundesgericht-urteilt-zugunsten-der-fahrenden?id=8b1ffb62-91f2-45e8-921f-7440d6eed708
Berner Polizeigesetz – Bundesgericht bestätigt den Schutz der Fahrenden
Das Bundesgericht korrigiert den Kanton Bern. Das neue Polizeigesetz war für die Fahrenden zu streng.
https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/berner-polizeigesetz-bundesgericht-bestaetigt-den-schutz-der-fahrenden
«Lex Fahrende» verstösst gegen Verfassung: Bundesgericht streicht Artikel aus Berner Polizeigesetz
Das Bundesgericht hebt die «Lex Fahrende» des revidierten Berner
Polizeigesetzes auf. Die umstrittene Kostenüberwälzung auf Demonstranten
bleibt jedoch bestehen.
https://www.derbund.ch/bundesgericht-hebt-berner-polizeigesetz-teilweise-auf-529048684275
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/play/radio/rendez-vous/audio/bundesgericht-entscheidet-ueber-berner-polizeigesetz?id=c0931fc9-f820-4035-bee5-93236e6a7dc5
-> https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/berner-polizeigesetz-bundesgericht-bestaetigt-den-schutz-der-fahrenden
-> https://www.bernerzeitung.ch/bundesgericht-behandelt-berner-polizeigesetz-497249025235
-> https://www.20min.ch/story/bundesgericht-erklaert-teile-von-polizeigesetz-fuer-rechtswidrig-541523692225
-> https://www.nzz.ch/schweiz/bundesgericht-hebt-berner-polizeigesetz-teilweise-auf-ld.1554213
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/181574/
-> https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/kanton-bern/polizeigesetz-ist-grundsaetzlich-rechtskonform
Polizeigesetz ist grundsätzlich rechtskonform – Regierungsrat ist erfreut
Der Regierungsrat nimmt erfreut Kenntnis vom heutigen Urteil des
Bundesgerichts zum Polizeigesetz vom 10. Februar 2019. Das höchste
Gericht hat die Beschwerde in den wichtigsten Punkten abgewiesen. Die
vom Grossen Rat beschlossenen und vom Stimmvolk deutlich angenommenen
Bestimmungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung
wurden vom Bundesgericht ausdrücklich als verfassungskonform beurteilt.
Auch die polizeiliche Observation ist grundsätzlich verfassungskonform.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2020/04/20200429_1311_polizeigesetz_istgrundsaetzlichrechtskonformregierungsratisterfr
Amnesty begrüsst Schutz von Minderheiten durch das Bundesgericht – Sorge um Demonstrationsfreiheit
Amnesty International begrüsst, dass das Bundesgericht zugunsten der
Minderheitenrechte – konkret der Rechte der Fahrenden – entschieden hat
und einen rigiden Wegweisungsartikel im neuen Berner Polizeigesetz als
unzulässig erachtet hat. Ebenso begrüsst die Menschenrechtsorganisation,
dass das Bundesgericht auch geplante, weitgehende Befugnisse der Berner
Polizei zur präventiven Überwachung zurückgewiesen hat. Problematisch
ist nach Ansicht von Amnesty hingegen die vom Bundesgericht gestützte
Kostenüberwälzung für Polizeieinsätze auf die OrganisatorInnen von
Demonstrationen.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2020/polizeigesetz-kanton-bern-schutz-von-minderheiten-fahrende-demonstrationsfreiheit
Berner Polizeigesetz: Bundesgericht gibt der «Lex Fahrende» eine Abfuhr
Heute hat sich das Bundesgericht gegen die « Lex Fahrende» im Berner
Polizeigesetz ausgesprochen. Fahrende Minderheiten dürfen auch künftig
nicht ohne entsprechende Verfügung und rechtliches Gehör innert
kürzester Frist weggewiesen werden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker
(GfbV) begrüsst den Entscheid: Er ist ein Präzedenzfall gegen
diskriminierende Sondergesetze und ein Bekenntnis für den
Minderheitenschutz in der Schweiz.
https://www.gfbv.ch/de/medien/medienmitteilungen/berner-polizeigesetz-abfuhr-fuer-lex-fahrende/
Medienmitteilung Bundesgericht:
Urteil vom 29. April 2020 (1C_181/2019)
Neues Berner Polizeigesetz: Beschwerde teilweise gutgeheissen
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1C_181_2019_yyyy_mm_dd_T_d_12_39_55.pdf
—
bernerzeitung.ch 29.04.2020
Polizeigesetz vor BundesgerichtWeshalb demonstrieren in Bern nun gut überlegt sein will
Die «Lex Fahrende» haben die Bundesrichter korrigiert, auch brauchen
Polizisten für GPS-Observierung weiterhin eine Bewilligung. Doch ein
wesentlicher Punkt ist rechtens.
Chantal Desbiolles
– Knapp 200 Artikel umfasst das Berner Polizeigesetz. Die meisten davon
sind bereits in Kraft, nach der Abstimmung im Februar letzten Jahres.
Gegen mehrere umstrittene Artikel haben 19 Organisationen und zwei
Private Beschwerde geführt. Der Entscheid des Bundesgerichts in Kürze:
– Kosten bei Kundgebungen: Veranstalter müssen sich künftig an den
Polizeikosten beteiligen, wenn die Demonstration aus dem Ruder läuft. Im
Extremfall können bis zu 30’000 Franken in Rechnung gestellt werden.
Daran wollten die Lausanner Richter nicht rütteln.
– Wegweisung ausländischer Fahrender binnen 24 Stunden: Diesen Artikel
hat das Bundesgericht aus dem Berner Polizeigesetz gestrichen, ein
grosser Erfolg für die Beschwerdeführer.
– Verdeckte Ermittlungen: Ohne Anfangsverdacht dürfen Ermittler einen
Monat lang Leute observieren. Für GPS-Überwachungen jedoch müssen die
Fahnder weiterhin eine Bewilligung einholen, hat das Bundesgericht
entschieden.
Fast drei Jahre ist es her, dass sich in Wileroltigen 500 ausländische
Fahrende niederliessen. Erst auf dem A1-Rastplatz Wileroltigen, danach
auf einer benachbarten Wiese. Die Situation eskalierte politisch, als
sich ein grosser spanischer Clan nicht an den Kosten für Reinigung und
Wasser beteiligen wollte.
Die Geschehnisse dieses heissen Sommers klingen bis heute nach. Sie
endeten nicht damit, dass das Stimmvolk den Transitplatz an der Urne
bestätigte oder als das Obergericht das Abstimmungssujets der Jungen SVP
als rassistisch beurteilte.
Mit einer weiteren politischen Hinterlassenschaft hat sich nun das
Bundesgericht auseinandergesetzt: dem Wegweisungsartikel für
ausländische Fahrende. Das Kantonsparlament hatte im Zuge der akuten
Situation in Wileroltigen im Polizeigesetz diese Verschärfung verankert.
Demnach sollten ausländische Fahrende ohne rechtliches Gehör binnen 24
Stunden von einem Halteplatz auf privatem Grund oder Boden des
Gemeinwesens verwiesen werden dürfen.
Das geht zu weit, haben 3 von 5 Bundesrichter nun entschieden. Die
oberste gerichtliche Instanz heisst die Beschwerde gut von 21
Organisationen und Parteien, angeführt von den Demokratischen
Juristinnen und Juristen Bern. Und versichert damit, was die Berner
Regierung im Grossen Rat bereits zu bedenken gab: Dieser Artikel hat im
Polizeigesetz nichts verloren. «Er gibt ihm eine unnötig harte, fast
alarmistische Note.»
Seiner eigenen Linie treu bleibt das Bundesgericht bei der
Standortermittlung von Privatpersonen: Das ist ein schwerer Eingriff in
die Privatsphäre, daher heikel, aber machbar. Undenkbar ist, dass
Ermittler dafür nicht vorgängig eine Bewilligung einholen müssen. Zu
gross ist die Gefahr von Missbrauch, so das Bundesgericht.
Teure Demos und Kundgebungen
Die Hauptsache fand das Lausanner Richtergremium kaum der Diskussion
wert. Für Sachschäden und Polizeikosten, die bei Kundgebungen und Demos
entstehen, sollen sowohl Veranstalter als auch gewalttätige
Demonstranten aufkommen. Diese Kosten liessen sich verhältnismässig
überwälzen, findet das Bundesgericht. Und die Meinungsäusserungs- und
Versammlungsfreiheit werde damit nicht verletzt. Dass dieser Entscheid
die Zahl der Kundgebungen in der Hauptstadt in die Höhe treibt, ist
nicht zu erwarten. Sondern vielmehr, dass Menschen Demonstrationen unter
diesen Umständen fernbleiben aus Angst vor Unkosten. Das ist
demokratiepolitisch bedenklich.
–
Das desinfizierte Gericht
Die Verhandlung zum Berner Polizeigesetz fordert der obersten
juristischen Instanz einiges ab: Weil sie physisch in Lausanne
durchgeführt wird, muss der Zugang eingeschränkt werden.
Medienschaffende und Vertreter der 21 beschwerdeführenden Parteien sind
zugelassen, Besucherinnen und Besucher nicht. Ein Dutzend Personen
werden auf die Zuschauerränge im Saal verteilt, die unter normalen
Umständen 80 Personen Platz böten. Medienschaffende werden nach
mehrmaligem Händedesinfizieren auf die Galerie hinter Glasscheiben
geleitet. Auf virenfreie Art ist man hier über den Köpfen der Herren
Richter dem Geschehen auf surreale Art näher als die Anwesenden im Saal.
Und erlebt dabei eine Premiere: Auch das Urteil wird direkt vor
Publikum beraten. (cd)
(https://www.bernerzeitung.ch/weshalb-demonstrieren-in-bern-nun-gut-ueberlegt-sein-will-673021050696)
—
derbund.ch 29.04.2020
Vor BundesgerichtGefährdet das bernische Polizeigesetz die Meinungsfreiheit?
Am Mittwoch entscheidet das Bundesgericht über umstrittene Passagen im
revidierten Polizeigesetz des Kantons Bern – unter anderem, ob Kosten
von Polizeieinsätzen auf Demonstrationsveranstalter abgewälzt werden
dürfen.
Martin Erdmann
Seit Anfang Jahr gilt im Kanton Bern das revidierte Polizeigesetz. Doch
einige Artikel sind noch nicht in Kraft, denn gegen sie hat im
vergangenen Jahr ein Zusammenschluss aus Linksparteien,
Menschenrechtsorganisationen und Fahrendenverbänden Beschwerde beim
Bundesgericht eingereicht. Heute Mittwoch wird in Lausanne entschieden,
ob oder in welcher Form die umstrittenen Regelungen im Gesetz bleiben
dürfen.
Besonders eine Bestimmung hat in der Demonstrations-Stadt Bern für
Kontroversen gesorgt: die Kostenüberwälzung. Laut Gesetz sollen
Gemeinden die Möglichkeit haben, die Kosten von Polizeieinsätzen auf die
Veranstalter abzuwälzen, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig
gegen Bewilligungsauflagen verstossen haben – oder über gar keine
Bewilligung verfügen. Zudem können auch Einzelpersonen zur Kasse gebeten
werden, wenn sie Gewalt an Personen oder Sachen verübt haben.
Verursacherprinzip
Die Beschwerdenführer empfinden diese Regelung als Einschränkung der
Demonstrationsfreiheit. «Die Kostenüberwälzung greift in gravierender
Weise in das Grundrecht ein, sich zur freien Meinungsäusserung im
öffentlichen Raum zu versammeln», sagt Florian Weber, Vorstandsmitglied
der Demokratischen Jurist*innen. Er befürchtet, dass Menschen künftig
aus Angst vor den Kosten zögern, eine Demonstration durchzuführen. «Es
besteht eine reale Gefahr, dass Menschen auf die Meinungsäusserung im
öffentlichen Raum verzichten.» Aus demokratischer Sicht wäre es deshalb
«sehr zu bedauern», wenn das Bundesgericht die Beschwerde abweisen
würde, sagt Weber.
Ganz anders sieht das der kantonale Sicherheitsdirektor Philippe Müller
(FDP). Für ihn wäre es «unverständlich», wenn die betreffenden
Gesetzesartikel gestrichen würden. «Die Personen, die randalieren und
Gewalt anwenden, sollen im Sinne des Verursacherprinzips für von ihnen
verursachte Kosten aufkommen – und nicht die Allgemeinheit.» Er verweist
darauf, dass in anderen Kantonen bereits eine solche Regelung gilt, die
vom Bundesgericht im Grundsatz für verfassungskonform erklärt wurde.
«Lex Fahrende»
Ein weiterer Streitpunkt ist die «Lex Fahrende». Der Artikel sieht vor,
dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers als
Standplatz nutzen, weggewiesen werden dürfen. Das Areal darf innert 24
Stunden geräumt werden. Die Wegweisung darf nur vollzogen werden, wenn
im Kanton ein Transitplatz zur Verfügung steht, den die Weggewiesenen
aufsuchen können. Im Februar hat das Stimmvolk einem solchen zugestimmt.
«Diese Bestimmung wird durch die Eröffnung des Transitplatzes in
Wileroltigen erst anwendbar», sagt der Sicherheitsdirektor dazu.
Die Bestimmung wurde gegen den Willen des Regierungsrats in die Revision
aufgenommen. Auch im Kantonsparlament war sie äusserst umstritten,
wurde schlussendlich aber doch angenommen. Und dies, obwohl
Ratsmitglieder schon damals warnten, dass der Artikel ein Fall für das
Bundesgericht werden könnte.
«Das Problem dieses Artikels ist es, dass ein Sondergesetz für
Minderheiten geschaffen wird», sagt Angela Mattli von der Gesellschaft
für bedrohte Völker, welche die Beschwerde mitträgt. Das sei eine
Ungleichbehandlung, die juristisch nicht haltbar sei. «Das Gesetz sorgt
für noch mehr Stigmatisierung, rechtliche Unsicherheiten und Misstrauen
auf allen Seiten», so Mattli.
(https://www.derbund.ch/darf-man-demonstranten-zur-kasse-bitten-575227296927)
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/181553/
+++ANTIRA
SVP-Nationalrat Addor wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist in einem
Berufungsprozess vom Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung schuldig
gesprochen worden. Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu
300 Franken mit zwei Jahren Bewährung verurteilt.
https://www.tagblatt.ch/newsticker/schweiz/svp-nationalrat-addor-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt-ld.1216397
-> https://www.nzz.ch/schweiz/svp-nationalrat-addor-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt-ld.1554223
-> https://www.watson.ch/schweiz/svp/813178611-svp-nationalrat-addor-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt
-> https://www.tagesanzeiger.ch/walliser-svp-nationalrat-verurteilt-298263075326
+++RECHTSPOPULISMUS
AfD-Spenden: Schweiz darf Kontodaten herausgeben
Wer stand hinter den Spendengeldern für AfD-Vizechefin Weidel? Die Frage
könnte nun geklärt werden, da deutsche Ermittler die Kontodaten des
Spenders aus der Schweiz erhalten dürfen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-spenden-schweiz-105.html
-> https://www.derbund.ch/deutsche-ermittler-bekommen-kontodaten-vom-zuerichberg-559970072344
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Wer steckt hinter all den Falschinformationen?
Seit Beginn der Coronakrise sorgen in der Schweiz diverse
Whatsapp-Sprachnachrichten für Unsicherheit und Verwirrung. SRF Forward
macht sich auf die Suche nach dem Absender der Falschinformationen.
https://www.srf.ch/news/srf-forward/wer-steckt-hinter-all-den-falschinformationen
Dortmund will Auftritt von Xavier Naidoo verhindern
Weil der Sänger erneut mit problematischen Äusserungen auffiel, will ihn
Dortmunds Oberbürgermeister nicht in der Stadt haben. Die AfD reagiert
empört, doch die Rechtslage ist unklar.
https://www.nzz.ch/international/xavier-naidoo-dortmund-will-konzert-des-saengers-verhindern-ld.1554175?mktcid=smch&mktcval=twpost_2020-04-29
+++WORLD OF CORONA
Coronavirus: Bundesrat lockert weitere Massnahmen ab dem 11. Mai 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die
Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag,
11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken
wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht
wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder
Trainings möglich. Das Fahrplanangebot im öffentlichen Verkehr wird
deutlich erhöht. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die
Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die
gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden
durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die
Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu
diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab
dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende
Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78948.html
Coronavirus: Überführung der Notverordnungen des Bundesrates in ein dringliches Bundesgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 die Eckwerte für
die Überführung der Notverordnungen, die er zur Bekämpfung der
Corona-Krise erlassen hat, in ein Bundesgesetz beschlossen. Er will im
Juni ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen und dem Parlament Anfang
September die entsprechende Botschaft überweisen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78929.html
Bundesregierung will Immunitätsausweis einführen
Corona-Genesene könnten Sonderrechte erhalten. Voraussetzung ist der
Nachweis, dass sie nicht ansteckend sind. Hinsichtlich des Datenschutzes
gibt es allerdings Bedenken.
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-immunitaetsausweis-regierung-1.4892945!amp
+++HISTORY
Grippepandemie 1918: «Das Vaterland ist in Gefahr»
Obwohl die Behörden die Grippewelle im Sommer 1918 für relativ harmlos
hielten, erliess der Bundesrat drakonische Massnahmen. Wollte man damit
vor allem die Arbeiterbewegung in den Griff kriegen?
https://www.woz.ch/2018/grippepandemie-1918/das-vaterland-ist-in-gefahr