Medienspiegel 9. September 2018

+++SCHWEIZ
Luzerner Regierungsrat Guido Graf fordert eine Swiss Green Card
Der CVP-Regierungsrat Guido Graf sorgt sich um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellt in einem Positionspapier provokative Forderungen auf. Es sei bereits «fünf nach zwölf» bei der Lösung der Flüchtlingsproblematik, kritisiert der Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/es-ist-schon-funf-nach-zwolf-ld.1051769
-> https://www.zentralplus.ch/de/news/aktuell/5576937/Guido-Graf-wegen-Fl%C3%BCchtlingspolitik-%C2%ABEs-ist-f%C3%BCnf-nach-zw%C3%B6lf%C2%BB.htm

Beschleunigtes Asylverfahren: Schweiz sucht 150 Gratis-Anwälte
Für die Umsetzung der Asylreform braucht es etwa 150 Rechtsvertreter. Sie zu finden, könnte schwierig werden.
https://www.blick.ch/news/politik/beschleunigtes-asylverfahren-schweiz-sucht-150-gratis-anwaelte-id8830166.html
-> https://www.plaedoyer.ch/artikel/d/neuer-juristenberuf-im-asylverfahren/

+++DEUTSCHLAND
Rekordzahlen – Kirchenasyl: Staat schaut genauer hin
Über 850 Menschen nahmen in diesem Sommer Kirchenasyl in Anspruch – so viele wie nie zuvor. Doch der Ton wird rauer zwischen Staat und Kirchen. Die Behörden schauen genauer hin.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/rekordzahlen-bei-kirchenasyl-100.html

+++UNGARN
Essen vor Gericht erstritten
Pro Asyl ehrt ungarische Hilfsorganisation mit seinem diesjährigen Menschenrechtspreis
Wer sich für Flüchtlinge in Europa einsetzt, ist derzeit in der Defensive. Das verbindet zugleich. Pro Asyl ehrt eine Organisation in Ungarn, die den Kampf auf scheinbar verlorenem Posten nicht aufgibt.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1099876.hungarian-helsinki-committee-essen-vor-gericht-erstritten.html
-> https://www.proasyl.de/news/von-der-herrschaft-des-rechts-zur-herrschaft-der-willkuer-in-ungarn-artikel-7-verfahren-jetzt/

+++FREIRÄUME
Die dicke Luft zwischen der Stadt und dem Kanton bleibt bestehen
Die Uneinigkeit über die Reitschule ist noch nicht geklärt. Nun kritisiert sogar der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern den Gemeinderat.
https://www.telebaern.tv/118-show-news/27577-episode-sonntag-9-september-2018#die-dicke-luft-zwischen-der-stadt-und-dem-kanton-bleibt-bestehen

+++REPRESSION DE/G-20
Verbot von linksradikaler Website: Bürgerrechtler für Indymedia
Vor einem Jahr wurde die Seite „Linksunten“ verboten. Laut Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde dabei das Vereinsrecht missbraucht.
http://www.taz.de/Verbot-von-linksradikaler-Website/!5534184/

+++ANTIFA
Schweizer ruft deutsche Neonazis zum Aufstand auf
Seit den Ausschreitungen in Chemnitz ist die Neonazi-Bewegung erneut im Fokus. Ganz vorne mit dabei: Der Schweizer Bernhard Schaub.
https://www.derbund.ch/ausland/europa/schweizer-ruft-deutsche-neonazis-zum-aufstand-auf/story/16009170
-> https://www.20min.ch/ausland/news/story/dadad-16073567

NZZ am Sonntag 09.09.2018

Dieser Schweizer ruft deutsche Neonazis zum Umsturz auf

Der Schweizer Bernhard Schaub ist gern gesehener Gast bei deutschen Rechtsextremen. Er spiele da «eine führende Rolle» als Redner.

von Lukas Häuptli

Die Sonne scheint frühsommerlich und milchig-mild. Die Hecken leuchten grün, auf der Weide grasen Schimmel, aus den Bäumen trillern Vögel. Nichts scheint die Idylle zu trüben, hier auf dem Hof im deutschen Mecklenburg-Vorpommern.

Es ist der Hof von Bernhard Schaub, der auf diesem Youtube-Video (https://youtu.be/DKwMy2DXyH0) zu sehen ist. Aufgeschaltet wurde es am 5. Juni 2018, seither haben es mehr als 40 000 Personen angeklickt. Das Video beginnt mit der schwarz-weiss-roten Reichsflagge, wehend im Wind.

Dann geht der Blick auf den Hof, dann beginnt ein mehr als einstündiges Interview. Schaub wird gefragt zu dies und jenem, auffallend oft aber geht es ums «Deutschtum». Dann sagt der Schweizer auch Sätze wie: «Die Deutschen sind keine Nation wie alle anderen.» Oder: «Die Deutschen sind traditionsgemäss das Reichsvolk in Europa.» Oder: «Eine Nation, nämlich die stärkste, die kulturell fruchtbarste, … nämlich die deutsche, ist Träger der Reichsidee.»

«Sehr gut vernetzt»

Er sei, sagt der 64-Jährige im Video, «freischaffender Redner, Buchautor und rechter Aktivist». Zu einer anderen Einschätzung kommen allerdings die deutschen Nachrichtendienste. So sagt Thomas Schulz, Sprecher des Verfassungsschutzes Thüringen: «Bernhard Schaub ist als Rechtsextremist bekannt. Er fällt überwiegend mit holocaustleugnenden und geschichtsrevisionistischen Aussagen auf.»

Noch weiter geht André Aden, Mitarbeiter des Projekts Recherche Nord (https://www.recherche-nord.com) und Kenner der rechtsextremen Szene Deutschlands. «Bernhard Schaub gehört zum harten Kern der Neonazis», sagt er. «Schaub ist in dieser Szene sehr gut vernetzt.» Und eine dritte Person, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, erklärt: «Im Milieu der Rechtsextremen nimmt Bernhard Schaub eine führende Rolle als Redner ein.»

Bernhard Schaub als Redner: Vor knapp zehn Tagen, am 1. September, trat er an einem Anlass des rechtsextremen Nordland-Verlags in Thüringen auf, geladen waren zahlreiche Neonazis. Am 10. Juli sprach er bei den «Russlanddeutschen Konservativen», am 10. Mai an einer Veranstaltung für die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck in Nordrhein-Westfalen. Haverbeck war wegen Volksverhetzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Am Anlass sagte Schaub: «Wenn wir zu unserem Recht kommen wollen, müssen wir an die Macht kommen. Lasst uns dafür kämpfen.»

Teil dieses Kampfs ist der Sturz des Systems. In der Haverbeck-Rede tönte das so: «Es muss nicht nur Merkel weg. Es muss das ganze System weg.» Und im eingangs erwähnten Interview so: «Man muss nicht die Illusion haben, man könne mit demokratischen Mitteln das beseitigen, was Demokratie ist.»

Der Sturz des Systems: Die Forderung ist bei Rechtsextremen weit verbreitet. «Auch an den Demonstrationen in Chemnitz traten zahlreiche Neonazis in der Meinung auf, jetzt werde das System gestürzt», sagt André Aden vom Projekt Recherche Nord (https://www.recherche-nord.com).

Wie viele Menschen Schaub mit seinen Auftritten erreicht, ist nicht bekannt. An der Veranstaltung vom 10. Mai in Nordrhein-Westfalen etwa nahmen lediglich 300 bis 400 Neonazis teil. Die meisten seiner rechtsextremen Reden werden aber auf Youtube aufgeschaltet und von Tausenden angeklickt. Was dem 64-Jährigen dabei zugutekommt: Er tummelt sich seit Jahren, ja Jahrzehnten in der deutschen und der Schweizer Neonazi-Szene.

Lehrer an Steiner-Schule

Ursprünglich war Bernhard Schaub Lehrer an der Rudolf-Steiner-Schule in Adliswil (ZH) gewesen. Nach der Veröffentlichung seines Buchs «Adler und Rose» wurde er 1993 allerdings fristlos entlassen.

Fünf Jahre später wiederholte sich die Geschichte: Die Migros-Klubschule in Frauenfeld (TG), bei der er gearbeitet hatte, stellte ihn wegen rechtsextremer Äusserungen frei. Seither ist Schaub ohne feste Anstellung, wie er im letzten Juni erzählte. Und seither pendle er zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Schweiz, sagt eine gut informierte Person. In der Ostschweiz soll er sogar seinen offiziellen Wohnsitz haben. Schaub war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Von der Schweiz aus gründete er 2010 auch die «Europäische Aktion». Es war der Versuch, die rechtsextremen Szenen in Europa zu vernetzen. Dabei habe die Schweiz den Mittelpunkt gebildet, schreibt der Verfassungsschutz Thüringen in seinem am vergangenen Donnerstag erschienenen Jahresbericht (https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/2018/verfassungsschutzbericht_2017.pdf).

Schaubs Versuch endete letztes Jahr, und er endete spektakulär: Im Juni leitete das Landeskriminalamt Thüringen gegen mehrere Mitglieder der «Europäischen Aktion» Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Organisation ein. Im Dezember tat es ihm die Staatsanwaltschaft Wien gleich.

Bei den Hausdurchsuchungen stiessen die Ermittler auf zahlreiche Waffen, unter anderem auf Gewehre, Pistolen, Elektroschockgeräte sowie Hieb- und Stichwaffen.

Bernhard Schaub selbst ist in den Verfahren allerdings nicht Beschuldigter. Trotzdem muss er bald vor Gericht. Wegen einer Rede am 11. Februar 2017 in Dresden wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Dagegen hat er Einsprache eingelegt. Wann der entsprechende Prozess vor dem Amtsgericht Dresden stattfindet, steht noch nicht fest.

Vernetzt durch die Musik

Neonazis in der Schweiz und Ostdeutschland sind gut vernetzt, vor allem durch die Rockmusik. So wurde das Konzert vom 15. Oktober 2016 in Unterwasser im Kanton St. Gallen, an dem rund 5000 Personen teilnahmen, gemeinsam von Rechtsextremen aus Thüringen und der Schweiz organisiert.

Das Folgekonzert fand am 15. Juli 2017 im thüringischen Städtchen Themar statt; es wurde von zahlreichen Schweizer Neonazis besucht.

Einen Monat zuvor hatte an einem Konzert in der sächsischen Stadt Grimma die rechtsextreme Schweizer Band Amok gespielt. Deren Sänger wurde im letzten März zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, nachdem er in Zürich einen Juden angegriffen hatte. (luh.)
(https://nzzas.nzz.ch/schweiz/schweizer-ruft-deutsche-neonazis-zu-umsturz-auf-ld.1418507)

+++ANTIRA
Medieninformation – Bern / Genf / Lausanne / Zürich, 9. September 2018

Mohamed Wa Baile zieht die Schweiz wegen institutionellem Rassismus vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Mohamed Wa Baile reichte Ende dieser Woche mit Unterstützung der Allianz gegen Racial Profi-ling eine Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Um was geht es? Letzten März bestätigte das Bundesgericht die Busse gegenüber Mohamed Wa Baile, der sich am 5. Februar 2015 weigerte, einer polizeilichen Anordnung am Hauptbahnhof Zürich Folge zu leisten und sich auszuweisen, weil die Kontrolle offensichtlich aufgrund seiner Hautfar-be erfolgte (zur Dokumentation des Falles). Demgegenüber sind die Schweizer Gerichte bis vor Bundesgericht der Auffassung, dass «nichts darauf schliessen lasse, dass die Kontrolle aufgrund der Hautfarbe durchgeführt worden sei». Die Beschwerde an den EGMR ist aus den folgenden Gründen nötig:

• Die Schweizer Gerichte waren nicht bereit sind, der polizeilichen Praxis des Racial Profi-lings die menschenrechtlich gebotenen Grenzen zu setzen, sondern im Gegenteil: sie tragen mit ihren Urteilen dazu bei, die rassistischen Praktiken der Polizei zu legitimie-ren.

• Die Politik in allen Kantonen und Städten sowie der Bundesrat weigern sich, Rassismus als ein institutionelles Problem zu bezeichnen. Trotz zahlreicher Berichte von Rassismus-Betroffenen sowie von Menschenrechtsorganisationen, Wissenschaftler*innen und in-ternationalen Organisationen, wurde bis heute kein Korps einer unabhängigen Untersu-chung unterzogen, in welcher Regeln, Routinen und die Korpskultur auf diskriminieren-de Effekte hin überprüft wurden.
Was sind die Ziele der Beschwerde?

Ziel 1: Die Beschwerde soll an die Politiker*innen sowie politische und operative Polizeiführung das Signal senden, dass Menschen, die rassistische Kontrollen erfahren, nicht mehr bereit sind, dies widerstandslos zu akzeptieren.

Ziel 2: Der EGMR soll gegenüber den Institutionen des Schweizer Rechtsstaats klarstellen, dass die Hautfarbe und andere sensible Persönlichkeitsmerkmale nicht als Motiv für eine Polizeikon-trolle herangezogen werden dürfen.

Ziel 3: Mit der Beschwerde soll die Bevölkerung dazu aufgerufen werden, verstärkt Verantwor-tung für den strukturellen Rassismus zu übernehmen und willkürliche und unverhältnismässige Polizeikontrollen zu beobachten, zu dokumentieren und zu melden.

Ziel 4: Der EGMR soll gegenüber der Schweizer Justiz anordnen, das Urteil im Fall von Mohamed Wa Baile zu revidieren, weil der Anlass der Polizeikontrolle das Verbot der Rassendiskriminie-rung verletzt und damit einen fundamentalen Rechtsgrundsatz tangiert.

Ziel 5: Der EGMR soll die Schweizer Justiz darüber aufklären, wie eine menschenrechtlich fun-dierte Beweiswürdigung zu erfolgen hat, nämlich: Eine Polizeikontrolle gilt als rechtswidrig, wenn aufgrund der Faktenlage die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Hautfarbe ein zentrales Motiv der Kontrolle war und es der Gegenpartei nicht gelingt, dies mit einem Entlastungsbe-weis zu widerlegen.

Wie ist die Polizeikontrolle gegenüber Mohamed Wa Baile verlaufen?

Mohamed Wa Baile fuhr am Donnerstag den 5. Februar 2015 von seinem Wohnort Bern nach Zürich, wo er damals an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) als Bibliothekar ar-beitete. Nachdem er morgens um 07.00 Uhr aus dem Zug gestiegen war, ging er zügig im Strom weiterer Pendler*innen vom Perron durch die Haupthalle des Hauptbahnhofes Zürich in Rich-tung Ausgang. Noch in der Halle wurde er von einem Polizisten der Stadtpolizei Zürich aufgefor-dert sich auszuweisen. Wa Baile fragte nach, ob eine schwarze Person, die ähnlich aussehe wie er, gesucht werde und weigerte sich nach der Verneinung der Frage, dem Polizisten seinen Pass vorzuzeigen. Dabei teilte er den Polizisten und der Polizistin mit, dass er die Kontrolle als Racial Profiling empfinde, woraufhin diese seinen Rucksack durchsuchten und ihn wegen Nichtbefol-gens polizeilicher Anordnung büssten.

Im Polizeirapport wurde die Kontrolle wie folgt begründet: «Anlässlich der Patrouillentätigkeit […] fiel Schreibendem [Polizisten] eine dunkelhäutige, männliche Person verdächtig auf. Dies aufgrund des Verhaltens der Person (M. Wa Baile wandte seinen Blick von mir ab, als er mich als Polizeibeamten erkannte und an mir vorbeigehen wollte). Da sich der Verdacht ein AuG-Delikt [Verstoss gegen das Ausländergesetz] aufdrängte, entschloss ich mich, M. Wa Baile einer Perso-nenkontrolle zu unterziehen.»

Wie begründet das Bundesgericht die Rechtmässigkeit der Busse?

In der Urteilsbegründung hält das Bundesgericht fest, dass Mohamed Wa Baile kontrolliert wor-den sei, weil er den Blick abgewendet habe. Dies sei vor dem Hintergrund des Gesamtkontexts nicht willkürlich: Ebenfalls zu berücksichtigen seien die situativen Faktoren, insbesondere die spezifischen Gegebenheiten des Hauptbahnhofs «als stark frequentierter Ort sowie Knotenpunkt des Fern- und Nahverkehrs, an dem vermehrt mit Delinquenz zu rechnen sei». Aus dieser Be-gründung heraus geht das Bundesgericht mit den Vorinstanzen – namentlich das Obergericht, Bezirksgericht und Stadtrichteramt Zürich – einig, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Kon-trolle aus offensichtlich diskriminierenden Gründen ergeben.

Was ist an dieser Begründung des Bundesgerichts rechtswidrig?

Mit dieser Begründung verkehrt das Bundesgericht die Grundsätze des internationalen Schutzes vor Rassendiskriminierung genau ins Gegenteil. Anstatt die Indizien einer Gesamtwürdigung zu unterziehen und bei einer «Wahrscheinlichkeit», dass die Hautfarbe eine mitentscheidende Rolle spielte, die Polizei zu konkreten Gegenbeweisen aufzufordern, gibt sie der Polizei einen Freipass für rassistisch diskriminierende Polizeikontrollen.

Das einzige Verhalten, das vom kontrollierenden Polizisten widerspruchsfrei und zudem wie-derholt als Grund der Kontrolle angeführt wurde, ist das Abwenden des Blickes. Dies anerkennt auch das Bundesgericht und das Zürcher Obergericht, das festhält, dass «zugunsten des Beschul-digten davon auszugehen ist, dass sein als ausweichend wahrgenommenes Verhalten […] ledig-lich darin [bestand], dass er seinen Blick von diesen abgewandt hat».

Das Abwenden des Blickes ist nach kriminalistischen Grundlagen kein Anhaltspunkt für einen Verstoss gegen das Ausländergesetz. Es handelt sich im Gegenteil um normales menschliches Verhalten im Pendlerstrom morgens um sieben an stark frequentierten Orten. Der Polizist hat bei seiner Einvernahme nicht dargelegt, worin das spezifisch Verdächtige im Abwenden des Blicks bestand. Somit bleibt unter dem Strich einzig die mehrfache Nennung der Hautfarbe im Polizeirapport und in der Einvernahme.

Daher ist die Voraussetzung der «erheblichen Wahrscheinlichkeit», dass die Hautfarbe eine ent-scheidende Rolle spielte, erfüllt. Damit geht die Beweislast auf die Polizei über, die beweisen muss, dass sich Mohamed Wa Baile sachlich nachvollziehbar – im Lichte kriminalistisch objekti-ver Kriterien – auffällig verhielt. Dieser Entlastungsbeweis ist der Polizei vorliegend nicht gelun-gen. Zudem haben es die Schweizer Gerichte verpasst, die Beweiswürdigung korrekt vorzuneh-men, sie haben gar die hierfür nötigen Beweisabnahmen abgelehnt. Namentlich forderte Mo-hamed Wa Baile die direkte Einvernahme des Polizisten vor Bezirksgericht sowie die Einver-nahme eines leitenden Beamten, um die Frage der Hintergründe der Kontrolle näher auszu-leuchten, wozu es nicht kam.
(https://www.facebook.com/allianzgegenracialprofiling/posts/1678745345567997?__tn__=K-R)
-> https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/beschwerde-beim-menschenrechtsgerichtshof-polizeikontrolle-wird-fall-fuer-strassburg-id8829506.html
-> https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Zuercher-Polizeikontrolle-beschaeftigt-Strassburg-12711913