Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++BERN
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern mit einem neuen Angebot für geflüchtete Menschen. (ab 02:01)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/glp-biel-nominiert-vier-kandidierende-fuer-die-gemeinderatswahlen?id=12562691
+++AARGAU
Stadt reagiert auf SP-Vorstoss: Hotline zum Bundesasylzentrum ist nun einfach zu finden
An der Ländistrasse in Brugg nutzt das Staatssekretariat für Migration seit November 2020 eine militärische Fahrzeughalle als Asylunterkunft. Bruggerinnen und Brugger sorgen sich um die Sicherheit. Vor der Behandlung eines entsprechenden SP-Postulats hat die Stadt ein Unterkapitel auf der Website aufgeschaltet.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/brugg-stadt-reagiert-auf-sp-vorstoss-hotline-zum-bundesasylzentrum-ist-nun-einfach-zu-finden-ld.2599659
+++SCHWEIZ
Sans-Papiers in der Schweiz: Der schwierige Weg zur Ausbildung
Sans-Papiers sind Menschen, die keinen geregelten Aufenthaltsstatus haben – sie leben illegal in der Schweiz. Trotz illegalem Aufenthaltsstatus können jugendliche Sans-Papiers seit über 10 Jahren eine Ausbildung in der Schweiz machen. Bisher haben es nur 61 gemacht. Warum nur so wenige?
https://www.srf.ch/audio/4×4-podcast/sans-papiers-in-der-schweiz-der-schwierige-weg-zur-ausbildung?id=12561776#autoplay
+++EUROPA
Die EU schaut bei der schlechten Behandlung von Migranten durch bulgarische Grenzbeamte weg
Beitritt um jeden Preis
Die EU scheint die unrechtmäßige Abschiebung von Migranten durch Bulgarien vor der Aufnahme des Landes in den Schengen-Raum absichtlich zu übersehen. Interne Dokumente der Grenzschutzagentur Frontex enthüllen systematische Misshandlung von Migranten durch bulgarische Grenzbeamte.
https://jungle.world/artikel/2024/12/beitritt-um-jeden-preis
++++DEMO/AKTION/REPRESSION
Juso-Vandalin bestraft: Miriam Rizvi erhält saftige Geldstrafe
Mehr als 7500 Franken muss die St.Galler Stadtparlamentarierin Miriam Rizvi bezahlen. Grund für die Strafe sind mutmassliche Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch und die Hinderung einer Amtshandlung. Weil die 22-Jährige kein unbeschriebenes Blatt bei der Polizei ist, werden weitere Rücktrittsforderungen laut.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/juso-vandalin-bestraft-miriam-rizvi-erhaelt-saftige-geldstrafe-156665824
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tagblatt.ch 26.03.2024
St.Galler Juso-Stadtparlamentarierin kassiert Strafbefehl wegen Schmierereien: «Wir können niemanden zum Rücktritt zwingen», sagt die SP-Spitze
Miriam Rizvi besprayt im Juli 2023 ein Restaurant in der Engelgasse in St.Gallen – und wird von der Polizei verhaftet. Wegen dieses und weiterer Delikte kassiert die Jungsozialistin nun eine unbedingte Geldstrafe.
Sandro Büchler
Miriam Rizvi sitzt seit August 2021 für die Jungsozialisten im St.Galler Stadtparlament. Die 22-Jährige ist aktuell Stimmenzählerin im Waaghaus. Doch nun wird ein Strafbefehl gegen die gewählte Juso-Volksvertreterin publik: Die in den USA geborene Politikerin wird von der St.Galler Staatsanwaltschaft der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der Hinderung einer Amtshandlung beschuldigt.
Was ist passiert? Im Juli 2023 – in einer Nacht auf einen Montag um 1.30 Uhr – beschmiert Rizvi zusammen mit einem Komplizen die Fassade eines Restaurants in der Engelgasse. Sie schreiben «Sauce für Güllen» und «Aufwertung ist Angriff Bar». Die Sprayereien verschmutzen auch die Pflastersteine. Der Schaden für die Reinigung beläuft sich auf über 2500 Franken.
Danach verschaffen sich die beiden Schmierfinken unberechtigt Zugang zum Baugerüst beim Eckhaus eingangs Engelgasse – wo bei der ehemaligen «Schmatzinsel» Wohnungen und Co-Working-Arbeitsplätze entstehen. Das Duo schlitzt die Fassadenverkleidung der Baustelle auf. Es entsteht ein Sachschaden von weiteren rund 2500 Franken.
Bereits früher straffällig geworden
Bei der Tat werden Rizvi und ihr Komplize von einem aufmerksamen Bürger beobachtet. Der ruft die Polizei, und nach einer Fahndung wird das Duo angehalten. Als Rizvi im September von der Kantonspolizei erkennungsdienstlich erfasst werden soll, weigert sich Rizvi.
Ein Abstrich der Wangenschleimhaut wird erst nach «nötigem und verhältnismässigem Kraftaufwand» seitens Polizei möglich, notiert die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Die Fingerabdrücke abnehmen können die Beamten hingegen nicht. Rizvi widersetzt sich zuerst verbal und dann körperlich. Sie ballt ihre Hände zu Fäusten und weigert sich, diese zu öffnen.
Aus dem Strafbefehl wird klar: Bereits acht Tage vor der Schmieraktion war Rizvi auf das Baugerüst des Eckhauses gestiegen, hatte Sachschäden an der Liegenschaft begangen und ein Transparent an der Brüstung entrollt. Dieses richtete sich gegen das künftige Betreiberkollektiv des Hauses. Im März 2021 – also noch bevor sie ins Stadtparlament nachrückte – hatte Rizvi ebenfalls das Gelände eines Betonherstellers betreten und an einem Silo ein Transparent aufgehängt. Dieses kritisierte den CO2-Ausstoss der Firma, garniert mit Anarcho-Symbolen.
Unbedingte Geldstrafe wegen Vorstrafenregister
Aus dem sechsseitigen Strafbefehl geht weiter hervor, dass die Juso-Politikerin noch mehr auf dem Kerbholz hat. Bereits im Oktober 2022 wurde sie von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Drei Monate zuvor gab es vom Untersuchungsamt St.Gallen ebenfalls eine bedingte Geldstrafe. Rizvi sei deshalb «mehrfach einschlägig vorbestraft» und habe «aus ihren Verfehlungen augenscheinlich nichts gelernt», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Deshalb setzt sie eine unbedingte Geldstrafe von 4200 Franken aus. Samt Verfahrenskosten und Auslagen für die Polizei hat Rivzi über 7500 Franken abzuliefern. Hinzu kommen die bezifferten Schäden. Der Mittäter muss rund 2000 Franken an Gebühren und Auslagen bezahlen. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Rizvi sagt gegenüber dieser Zeitung, dass sie auf Anraten ihres Anwalts zum laufenden Verfahren keine Auskunft gebe. Sie werde in jedem Fall Einsprache gegen den Strafbefehl erheben. Gegenüber «Blick» wittert sie hinter der Berichterstattung eine Kampagne gegen ihre Person.
SP-Spitze sieht keinen Handlungsbedarf
Peter Olibet, Co-Präsident der SP Stadt St.Gallen, erfährt aus den Medien von Rizvis Delikten. «Das ist nicht die Art, wie die Sozialdemokratische Partei politisiert.» Olibet sieht die Parteispitze jedoch nicht in der Pflicht, die 22-Jährige ins Gebet zu nehmen. «Das ist eine persönliche Sache. Miriam Rizvi ist für die Juso ins Stadtparlament gewählt worden – nicht für die SP.» Rizvi sei lediglich Mitglied der SP/Juso/PFG-Fraktion.
Bereits kurz nach Bekanntwerden von Rizvis Festnahme durch die Polizei im Juli des vergangenen Jahres forderten die Jungfreisinnigen den Rücktritt der Juso-Stadtparlamentarierin. Rizvi selbst fühlte sich vorverurteilt. Zu einer möglicherweise noch folgenden Rücktrittsforderung meint SP-Co-Präsident Olibet: «Die Mutterpartei kann niemanden zum Rücktritt zwingen. Es gibt kein Amtsenthebungsverfahren deswegen.»
Olibet erinnert an den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet, der im Februar 2021 vom Polizeigericht wegen Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer vom Königshaus der Vereinigten Arabischen Emirate bezahlten Luxusreise zu einer hohen bedingten Geldstrafe verurteilt worden war. Er wurde aus der FDP ausgeschlossen und verlor bei der durch seinen Rücktritt erzwungenen Ersatzwahl sein Amt. Vergangenes Jahr gelang Maudet die Rückkehr in den Genfer Staatsrat – allerdings kandidierte er dafür nicht mehr als Freisinniger, sondern mit seiner eigenen Partei.
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/happige-geldstrafe-stgaller-juso-stadtparlamentarierin-kassiert-strafbefehl-wegen-schmierereien-wir-koennen-niemanden-zum-ruecktritt-zwingen-sagt-die-sp-spitze-ld.2599567)
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Israel-Gaza-Krieg: Berner Linke veranstalten Rave für Palästina
Für die palästinensischen Opfer im Israel-Gaza-Krieg gibt es in Bern einen Rave. Dass dieser nicht auch israelischen Opfern gilt, stösst einigen sauer auf.
https://www.nau.ch/news/schweiz/israel-gaza-krieg-berner-linke-veranstalten-rave-fur-palastina-66728804
+++KNAST
Neues Heim für jugendliche Straftäter im Aargau – Rendez-vous
Die Festung Aarburg im Kanton Aargau ist 900 Jahre alt und seit über 100 Jahren befindet sich darin ein Jugendheim, in dem straffällige Jugendliche untergebracht sind. Allerdings geht das Instandhalten solch historischer Gemäuer ins Geld. Die Jugendlichen sollen deshalb in einen Neubau umziehen.
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/neues-heim-fuer-jugendliche-straftaeter-im-aargau?partId=12562931
Basler Chef der Hells Angels bekam im Gefängnis Waaghof Sex auf Bestellung
Mitte Mai müssen die Basler Strafrichter einen grossen Fall von Anlagebetrug zusammen mit schweren Verfehlungen von Aufsehern im Untersuchungsgefängnis Waaghof beurteilen. Hauptangeklagter ist der Basler Chef der Hells Angels.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/strafgericht-basel-stadt-basler-chef-der-hells-angels-bekam-im-gefaengnis-waaghof-sex-auf-bestellung-ld.2599438
+++POLICE BE
Hassdelikte im Kanton Bern – Eine Anzeige pro Woche wegen Rassismus oder Queerfeindlichkeit
Beschimpfungen, Drohungen, Angriffe: Die Kantonspolizei Bern präsentiert Zahlen zu sogenannten Hate Crimes.
https://www.srf.ch/news/schweiz/hassdelikte-im-kanton-bern-eine-anzeige-pro-woche-wegen-rassismus-oder-queerfeindlichkeit
+++POLIZEI BS
Racial Profiling: Wenn die Polizei stärkere Personenkontrollen macht, geraten gewisse Personen aufgrund ihres Äusseren häufiger ins Visier der Polizei (ab 16:02)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/mehr-kriminalfaelle-auch-im-baselbiet-die-polizei-ist-am-anschlag?id=12563120
+++POLICE CH
blick.ch 27.03.2024
Austausch von Polizeidaten harzt – und es könnte Jahre so weitergehen
Darum haben Kriminelle in der Schweiz leichtes Spiel
Um Kriminelle härter zu bestrafen, fordern die Polizeikorps einen stärkeren Datenaustausch zwischen den Kantonen. Doch das dauert. Blick erklärt, warum.
Tobias Bruggmann
Mehr Diebstähle aus dem Auto, mehr schwere Gewalt, mehr Tötungsdelikte: Die neuste Kriminalstatistik zeigt, dass im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Straftaten polizeilich registriert wurden. Zum Problem geworden sind insbesondere abgewiesene Asylsuchende aus dem Maghreb, die durch die Schweiz ziehen und Autos aufbrechen oder Läden überfallen.
Wenn eine Aargauer Polizistin aber herausfinden will, ob ein Krimineller auch andernorts bekannt ist, muss sie sämtliche Kantonspolizeien einzeln mittels Telefon oder Mail abklappern. Nur so kommt sie an deren Informationen.
Noch absurder: Was zwischen den Kantonen nicht geht, ist kein Problem mit anderen Staaten: Die Aargauer Polizistin bekommt dank des Schengen-Abkommens Daten aus Deutschland unkomplizierter als solche aus Solothurn.
Kantone werkeln schon lange
Polizeikorps im ganzen Land fordern deshalb einen nationalen Datenaustausch. Bei einem Bagatelldelikt wie einem Diebstahl aus einem Auto bekomme der Täter «wenn überhaupt, höchstens einen Strafbefehl», sagte der oberste Polizeikommandant Mark Burkhard (60) am Montag zu Blick. «Wenn der Beschuldigte aber in anderen Kantonen weitere Delikte begangen hat und wir die Zusammenhänge erkennen und aufzeigen können, sind wir auch vom Strafmass her in einem ganz anderen Segment.»
Die Kantone werkeln schon seit Jahren an einer einheitlichen Abfrageplattform. Technisch ist es kein Problem, doch der Kantönligeist steht im Weg. Die Kantone müssen ihre Gesetze aufeinander abstimmen. Dafür hat die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ein Konkordat geplant. Dass dies so lange dauert, begründet Generalsekretär Florian Düblin mit dem politischen Prozess. Man müsse viele Interessen berücksichtigen.
Zum Beispiel den Datenschutz: In der kürzlich zu Ende gegangenen Vernehmlassung wurde die nationale Plattform unter anderem von den Datenschützern stark kritisiert. Die Vorlage weise «schwere Mängel» auf, fand etwa der eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger (64). «Ich wüsste nicht, warum die Urner Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen muss, dass Sie in Lausanne illegal Abfall entsorgt haben», sagte er kürzlich in einem NZZ-Interview.
Jetzt soll es schnell gehen
Geht es nach der KKJPD, soll es nun schnell gehen und die Kantone im kommenden November mit der Ratifikation beginnen. In Kraft tritt die Vereinbarung, sobald acht Kantone beigetreten sind. «Wie lange dies dauert, ist schwer abschätzbar», sagt Düblin. «Wir hoffen aber, dass die Vereinbarung im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft tritt.»
Damit das Konkordat wirkt, müssen 26 Kantone mitmachen und jeweils ihre Gesetze anpassen. Dabei sind kantonale Abstimmungen und somit auch ein Nein möglich. Bis der Datenaustausch über alle Kantone funktioniert, könnten also Jahre vergehen.
Bund soll übernehmen
Auf Bundesebene hat man nicht so viel Geduld. Der Nationalrat fordert daher, dass der Bund die Fäden in die Hand nimmt und die Abfrage der Polizeidaten national regelt. Die Kantone müssten dann – anders als beim Konkordat – teilnehmen. «Wir wollen den Druck erhöhen. Bis das Konkordat voll wirkt, dauert es extrem lange. Der Staat muss aber schon jetzt für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen», sagt Maja Riniker (FDP, 45).
Nur: Bei diesem Vorgehen braucht es eine Verfassungsänderung – und auch die dauert. Riniker ist überzeugt, dass es trotzdem effektiver ist. «Eine Verfassungsänderung dauert rund sechs Jahre. Danach sind aber alle Kantone verpflichtet, dabei zu sein», so Riniker. «Bis das Konkordat in einer Minimalvariante wirkt, dauert es im besten Fall auch einige Jahre. Doch dann sind wahrscheinlich noch nicht alle Kantone dabei.»
(https://www.blick.ch/politik/austausch-von-polizeidaten-harzt-und-es-koennte-jahre-so-weitergehen-darum-haben-kriminelle-in-der-schweiz-leichtes-spiel-id19577251.html)
+++RASSISMUS
Attacken gegen Juden und Muslime: Die Angst und Wut der religiösen Minderheiten – Rundschau
Die Messer-Attacke auf einen jüdisch-orthodoxen Mann in Zürich war ein Schock. Antisemitische Vorfälle häufen sich – und sorgen für viele Schlagzeilen. Die «Rundschau» fragt nach am jüdischen Purim-Fest. Gleichzeitig wühlt eine brutale Attacke auf eine Familie die muslimische Community in der Schweiz auf. Und zeigt die Wut und Trauer über die mangelnde Solidarität mit der eigenen Glaubensgemeinschaft.
https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/attacken-gegen-juden-und-muslime-die-angst-und-wut-der-religioesen-minderheiten?urn=urn:srf:video:cb26726f-76cf-402f-9694-73af12a3ab5c
+++RECHTSPOPULISMUS
Junge SVP und Junge Tat: Die Nähe zu Rechtsextremen sorgt für Streit in der Jungen SVP
Die Junge SVP Aargau solidarisierte sich mit dem Rechtsextremen Martin Sellner. Nun fordern ehemalige Führungsmitglieder den Präsidenten zum Rücktritt auf.
https://www.derbund.ch/junge-svp-und-junge-tat-die-naehe-zu-rechtsextremen-sorgt-fuer-streit-in-der-jungen-svp-672561493356
-> https://www.nau.ch/politik/regional/parteikollegen-fordern-rucktritt-von-prasident-der-jungen-svp-aargau-66734762
-> https://www.20min.ch/story/rechtsextremist-aargauer-svp-aeussert-sich-zum-sellner-auftritt-103072899
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/svp-aargau-distanziert-sich-nach-kritik-von-extremismus-66735123
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aargauerzeitung.ch 26.03.2024
«Umgehend aus der Partei austreten»: Ex-Präsidenten der Jungen SVP Aargau fordern Rücktritt
Bisher schwieg die Junge SVP Aargau zur Solidarisierung mit Rechtsextremen, auch die Mutterpartei äusserte sich nicht. Doch nun kommt scharfe Kritik aus den eigenen Reihen. Mehrere frühere Parteileitungsmitglieder der JSVP Aargau fordern: «Wer sich mit der Jungen Tat identifiziert, muss umgehend aus der Partei austreten.»
Fabian Hägler
Es ist zehn Tage her, seit der Rechtsextremist Martin Sellner auf Einladung der «Jungen Tat» in Tegerfelden auftrat. Die Kantonspolizei wies den Österreicher für zwei Monate aus dem Aargau weg, worauf sich die Junge SVP Aargau in einem Post auf X (früher Twitter) mit ihm solidarisierte. Später zeigten die Recherchen der AZ und ein Artikel der «NZZ am Sonntag», dass Ramon Hug, der Präsident der Jungen SVP Aargau, mit der rechtsextremen Jungen Tat sympathisiert.
Der Jungpartei-Präsident schrieb: «Wir müssen ehrlich sein und anerkennen, dass die Junge Tat inhaltlich die exakt gleichen Inhalte anspricht wie wir.» Und weiter: «Sich davon zu distanzieren, ist, wie wenn wir uns von unserem eigenen Programm distanzieren.» Bisher wollten sich weder Ramon Hug, noch SVP-Aargau-Präsident Andreas Glarner oder andere Mitglieder der Volkspartei zu dieser Nähe zu Rechtsextremen äussern.
Grossratsmitglied kritisierte Junge SVP
Intern brodelt es aber in der Partei. So soll Glarner die Leitung der Jungpartei zu einer Aussprache zitiert haben. Gleich mehrere SVP-Vertreter bezeichnen die Positionierung von Ramon Hug als unsäglich, unerträglich und parteischädigend. Auch am Dienstag soll der Fall ein Thema gewesen sein: Ein Mitglied der SVP-Fraktion im Grossen Rat kritisierte gemäss AZ-Informationen die Haltung der JSVP an der internen Sitzung vor der Debatte im Parlament.
Doch dabei blieb es nicht. Der AZ liegt ein Schreiben von ehemaligen Parteileitungs-Mitgliedern der Jungen SVP Aargau mit scharfer Kritik an die aktuelle Führung vor. Absender sind prominente Namen wie Grossrätin Tonja Burri, einst JSVP-Präsidentin, Mike Minder, Ex-Präsident der JSVP Aargau, und Samuel Hasler, Präsident der SVP Bezirk Aarau und ehemaliges Mitglied der Parteileitung der Jungen SVP.
Ex-JSVP-Präsidenten stellen Forderungen an aktuelle Führung
«Wer sich mit der Jungen Tat identifiziert, muss umgehend aus der Partei austreten», heisst es im Brief an die aktuelle Leitung der JSVP Aargau. Und weiter: «Rechtsextremes Gedankengut hat in unserer Jungpartei nichts verloren.» Inhalte des Whatsapp-Chats haben aus Sicht der früheren Jung-SVP-Präsidenten «eindeutig rechtsextremen Inhalt». Dies verurteilen die Absender, zu denen auch die ehemaligen Parteileitungsmitglieder Michel Schmutz und Alexander Fritschi gehören, aufs Schärfste.
Die Solidarisierung mit Sellner und die Nähe zur Jungen Tat widersprächen klar den Statuten der Partei, heisst es im Brief weiter. «So etwas steht nicht für die Werte der JSVP Aargau», schreiben die Absender weiter. Sie finden es falsch, dass sich die Jungpartei und die SVP Aargau «nach dem unmöglichen Post» zum Auftritt des Rechtsextremen in Schweigen hüllt. Und sie kritisieren, es werde darauf verwiesen, dass das Thema lückenlos aufgearbeitet werden solle, wenn die Wogen geglättet seien.
Abwarten sei aber das falsche Mittel, halten die zwei Ex-Präsidenten und die früheren JSVP-Leitungsmitglieder fest. Sie stellen mehrere Forderungen an die aktuelle Jungpartei-Führung auf:
– Eine öffentliche Stellungnahme seitens der Parteileitung
– Lückenlose Aufarbeitung der Vorfälle (unter der Leitung ehemaliger JSVP Leistungsträger)
– Personelle Konsequenzen in der Parteileitung: Wir legen einen Rücktritt von Ramon Hug nahe.
– Eine klare Haltung der SVP Aargau
«Wir erwarten innert einer Frist von 48 Stunden erste Konsequenzen, Massnahmen und deren Kommunikation», schreiben Burri, Minder, Hasler, Schmutz und Fritschi. Und weiter: «Wir stehen für eine unabhängige und freie JSVP Aargau, die sich klar zu ihren bürgerlichen Werten bekennt, radikales Gedankengut verurteilt und jungen Politikinteressierten eine Heimat bietet.» Den Brief haben sie «aus Sorge um unsere politischen Wurzeln und unsere Jungpartei» verfasst, wie es am Schluss des Schreibens heisst.
Schon am Wochenende hatte die Juso Aargau den Rücktritt von Ramon Hug als Präsident der Jungen SVP gefordert. Dass dieser sich in sozialen Medien offen mit rechtsextremer Symbolik präsentiert, hätte auf seine Tendenzen hinweisen müssen. Bleibe er Präsident der JSVP, bedeute dies eine klare Annäherung der Partei zu faschistischen Ideologien, hielt die Juso fest. Sie verlangten zudem eine Distanzierung von SVP-Aargau-Präsident Andreas Glarner von der Jungpartei.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/junge-svp-und-junge-tat-umgehend-aus-der-partei-austreten-ex-praesidenten-der-jungen-svp-aargau-fordern-ruecktritt-ld.2599476)
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nzz.ch 26.03.2024
Muss Andreas Glarner sein Amt wegen «Gaga-Rechtsextremist»-Urteil abgeben?
Bei der SVP übernimmt ein unbekannter Rechtsanwalt aus der Ostschweiz das Migrations- und Asyldossier.
Irène Troxler
Andreas Glarner eckt an. Der Aargauer SVP-Nationalrat interpretiert seine Rolle als Asylchef der Partei als Verpflichtung zur Provokation. Nun wird Glarner abgelöst durch den 47-jährigen Thurgauer Pascal Schmid. Auffällig ist: Die Stabsübergabe erfolgt kurz nach einem aufsehenerregenden Gerichtsurteil, das für Glarner unvorteilhaft ausfiel.
Überraschendes Urteil
Das Bezirksgericht Bremgarten entschied im Februar erstinstanzlich, dass es erlaubt sei, Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» zu bezeichnen. Man dürfe jemandem eine politische Gesinnung zuschreiben, die zur öffentlichen Wahrnehmung seiner Person im politischen Umfeld passe, schrieb es. Diese Einordnung sei Teil eines politischen Diskurses, auf den sich der Schutzbereich des Strafrechtes nicht erstrecke. Glarner war empört.
Das Gericht urteilte im Sinne des Journalisten Hansi Voigt, der Glarner im Dezember 2022 auf Twitter (heute X) als «Gaga-Rechtsextremisten» betitelt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Nur einzelne SVP-Exponenten wie Benjamin Giezendanner stellten sich nach dem Urteil öffentlich hinter Glarner. Andere, darunter der Fraktionspräsident Thomas Aeschi, blieben auffällig still.
«Der Wechsel hat überhaupt nichts mit dem Urteil zu tun», sagt Glarner auf Anfrage. «Wir haben schon vor einem Dreivierteljahr besprochen, dass ich aufhöre, wenn ‹ein Guter› nachkommt.» Dass dieser «Gute» auf dem nationalen Parkett völlig unbekannt ist, weil er eben erst in den Nationalrat gewählt wurde, spielt für Glarner keine Rolle. Er selbst habe diese Aufgabe auch schon kurz nach seiner Wahl übernommen. Glarners Nachfolger Pascal Schmid ist Rechtsanwalt und war früher Gerichtspräsident in Weinfelden. Er soll das Kerndossier der Partei auf der gleichen Linie weiterführen. Glarner selbst deutet an, dass er nun seine letzte Legislatur bestreite. Präsident der SVP Aargau wolle er aber bleiben.
Schon vor dem «Gaga-Rechtsextremist»-Urteil war Glarner innerhalb der SVP umstritten. Da war der Facebook-Post, in dem er die Handynummer einer Primarlehrerin veröffentlicht hatte. Die Frau hatte zuvor in einem Elternbrief darauf hingewiesen, dass muslimische Kinder während des Fests zum Fastenbrechen nicht zur Schule kommen müssten. Selbst Glarners erwachsene Tochter kritisierte das Outing der Lehrerin öffentlich.
Verschiedene SVP-Exponenten distanzierten sich von Glarner, als er sich für einen Waffenstillstand im Ukraine-Krieg starkmachte und von Präsident Selenski eine Garantie der Neutralität und eine Entmilitarisierung des Landes forderte. Sein Parteikollege, der Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, nannte ihn damals einen «Putin-Verehrer». Etliche Weggefährten wandten sich von Glarner ab.
Mehr auf Facebook als bei den Wählern
Als Präsident der SVP Aargau wurde Glarner 2021 für die Wahlniederlage der SVP im Kanton verantwortlich gemacht. Es hiess, er sei mehr auf Facebook unterwegs gewesen als unter den potenziellen Wählern.
Tief in die Tasche greifen musste Glarner, nachdem er 2023 ein Deepfake der grünen Nationalrätin Sibel Arslan auf der Plattform X veröffentlicht hatte. Im gefälschten Video rief die türkischstämmige Politikerin scheinbar dazu auf, die SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen. In einem aussergerichtlichen Vergleich einigten sich die beiden. Glarner musste für Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen und sagte später dazu: «Das war mir der Spass wert.»
Allerdings musste Glarner selbst auch einstecken. Als eine Schule die Eltern über einen bevorstehenden Gender-Tag informierte, schrieb Glarner auf X: «Wer greift durch und entlässt die Schulleitung?» Die Retourkutsche kam postwendend. Vor dem Bundeshaus tauchten bunte Kleber der Juso auf mit dem Text: «Wer greift durch und entsorgt Andi Glarner?» Der Juso-Präsident Nicolas Siegrist räumte später ein, das sei spitz formuliert gewesen. Man habe ausdrücken wollen, Glarner solle aus der Politik verschwinden.
Nun übernimmt der Thurgauer Pascal Schmid, den der Nationalratspräsident Eric Nussbaumer in der letzten Session noch mit einem GLP-Politiker verwechselt hatte, das wichtige Asyldossier. Wird er auch in Glarners Rolle als Provokateur und Brandstifter schlüpfen? In Interviews sagte Schmid, er wolle das Asylchaos aufräumen und die Probleme beim Namen nennen. In welchem Stil er das tun will, verriet er nicht.
(https://www.nzz.ch/schweiz/muss-andreas-glarner-sein-amt-wegen-urteil-zu-gaga-rechtsxtremist-abgeben-ld.1823852)
+++RECHTSEXTREMISMUS
Fermons la libraire fasciste ! Retour sur la tentative d’inauguration de la librairie « Sparte » à Carouge
Le 15 mars 2024, « Sparte » annoncait l’annulation de l’inauguration de son local prévue le samedi 16 mars. Un premier bilan par l’AFA Genève et le collectif Silure
https://renverse.co/infos-locales/article/fermons-la-libraire-fasciste-retour-sur-la-tentative-d-inauguration-de-la-4425
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
nzz.ch 26.03.2024
Massnahmengegner bezeichnet 27-Jährigen als «Mitglied der Terrororganisation Antifa». Gericht spricht ihn vom Vorwurf der Verleumdung frei
Laut Bezirksgericht Hinwil ist es nicht das Gleiche, jemanden als Terroristen oder als Mitglied einer Terrororganisation zu bezeichnen.
Tom Felber
Ein 41-jähriger Kosovare stand als Beschuldigter vor dem Bezirksgericht Hinwil, weil er zwischen Mai und Juli 2022 auf einem Telegram-Kanal einen 27-jährigen Schweizer mehrfach als «Mitglied der Terrororganisation Antifa» bezeichnet hatte. Laut Anklage habe er damit den Ruf des Geschädigten beschädigt, «ein ehrbarer und charakterlich anständiger Mensch zu sein».
Der zuständige Staatsanwalt verlangte eine Verurteilung wegen Verleumdung, eventualiter übler Nachrede, zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von 500 Franken.
Die Probleme in diesem Prozess fangen damit an, dass die Antifa in der Schweiz im rechtlichen Sinn gar keine Terrororganisation ist.
Antifa steht als Abkürzung für «Antifaschistische Aktion». Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages wird das Wort als ein «Oberbegriff für verschiedene, im Regelfall eher locker strukturierte, ephemere, autonome Strömungen der linken bis linksextremen Szene» definiert. Es handle sich um eine soziale Bewegung ohne Organisationsstruktur, Anführer und Hauptquartier.
Die Antifa als Terrororganisation gehörte allerdings zum üblichen Sprachgebrauch des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, der gegen Ende seiner Amtszeit im Jahr 2020 mehrfach linksradikale Gruppen für Ausschreitungen gegen Polizeigewalt verantwortlich machte und damit drohte, die Antifa als Terrororganisation verbieten zu lassen.
Der Beschuldigte will sich nur gewehrt haben
Der Prozess am Bezirksgericht Hinwil fand im letzten Oktober statt, nachdem Vergleichsverhandlungen zwischen dem Beschuldigten und dem 27-jährigen Privatkläger gescheitert waren. Eine mündliche Urteilseröffnung fand nach der Gerichtsverhandlung nicht statt. Inzwischen liegt aber das schriftliche Urteil vor, aus dem die Gründe für den Richterspruch hervorgehen.
Im Prozess hatte der Beschuldigte unumwunden eingeräumt, der Verfasser der Textnachrichten auf Telegram zu sein. Er sagte: «Ja, ich stehe dazu.» Der Geschädigte habe sich nicht nur auf Telegram selber als Antifaschist bezeichnet, sondern auch auf Facebook, Twitter und in Leserbriefen. Es zeige sich klar, dass der 27-Jährige Mitglied oder Sympathisant der Antifa sei. Und der Beschuldigte beharrte darauf: «Antifa ist und bleibt eine Terrororganisation!»
Der 41-jährige Kosovare, der seit über dreissig Jahren in der Schweiz lebt, ist Corona-Massnahmen-Kritiker. Er sei während der Pandemie an mehreren Corona-Demonstrationen gewesen. Der Privatkläger sei dort gewalttätig gegenüber Demonstranten geworden. Er habe Demonstranten «als Nazis und Antisemiten» beschuldigt. Deshalb habe er – der Beschuldigte – angefangen, sich zu wehren, und «den Spiess umgedreht». Das sei ein Akt von Selbstverteidigung gewesen.
Auf die Frage, was er unter Antifa verstehe, erklärte der Beschuldigte: «Das sollen antifaschistische Gruppen sein. Sie sind aber sehr gewaltbereit und gehen auf Leute los!» Sie hätten Namen und Adressen von Massnahmenkritikern veröffentlicht, Angst geschürt und Eigentum kaputt geschlagen. «Das ist für mich terroristisch!»
Ob er sich informiert habe, wie die Gesellschaft den Begriff Antifa auffasse, wollte die Einzelrichterin wissen. – Die Gesellschaft empfinde sie nicht als schlechte Organisation, meinte der Beschuldigte. «Wenn man aber genau hinschaut, ist es eine kriminelle Organisation.» Die Mitglieder der Antifa seien immer vermummt, was ein Zeichen für ihre Gewalttätigkeit sei.
Er sei aber unschuldig, betonte der 41-Jährige zum Anklagevorwurf. Er habe sich lediglich verteidigt. Dass der Geschädigte eine Genugtuung von 3000 Franken und 932 Franken Schadenersatz verlange, sei «eine heimtückische Masche, um sich zu bereichern».
Freispruch, aber teilweise Kostenauflage
Das Bezirksgericht Hinwil sprach den Beschuldigten frei, erlegte ihm aber 40 Prozent der Untersuchungs- und Gerichtskosten von 2900 Franken auf, also 1160 Franken. Dies, weil er mit seinem Verhalten die Einleitung des Strafverfahrens mitverschuldet habe. Der 27-jährige Privatkläger wurde mit seinen Forderungen auf den Zivilweg verwiesen.
Das Bezirksgericht stellte im Urteil fest, dass der Privatkläger mit dem Antifaschismus sowie der Antifa zumindest sympathisiere. Das spreche gegen einen direkten Vorsatz des Beschuldigten, «wider besseres Wissen» Äusserungen über den Privatkläger verbreitet zu haben. Es müsse zudem klargestellt werden, dass der Beschuldigte den Privatkläger nicht als Terroristen bezeichnet habe.
Für das Bezirksgericht sind die Begriffe «Mitglied einer Terrororganisation» und «Terrorist» überhaupt nicht dasselbe. Die Bezeichnung der Gruppierung Antifa als Terrororganisation stelle «grundsätzlich eine Wertung der Gruppierung und nicht zwangsläufig eine Wertung ihrer Mitglieder dar», formuliert die Einzelrichterin. Eine negative Wertung einer Gruppierung sei nicht absolut auf die einzelnen Mitglieder zu übertragen.
Es erscheine auch mit Blick auf die Meinungsäusserungsfreiheit verhältnismässig, nicht jede Kritik oder negative Wertung einer Gruppe als implizite Anschuldigung gegenüber den Mitgliedern zu verstehen. «Die Mitgliedschaft oder das Sympathisieren mit dem Gedankengut der Antifa ist gemeinhin nicht ehrenrührig.»
Auch die Auflistung des Privatklägers als Mitglied der Terrororganisation stelle keine ehrenrührige Äusserung dar. Der Beschuldigte definiere den Begriff «Terrororganisation» nicht im rechtlichen Sinn, sondern im umgangssprachlichen Sinn eines Laien, als eine Gruppierung, die Angst und Schrecken durch Gewalt verbreite, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Es handle sich bei seinen Äusserungen um eine Wertung.
Dazu heisst es im Urteil: «Eine Klassifizierung der Antifa als Terrororganisation ist auch nicht komplett abwegig, zumal dies (. . .) auch in der Schweiz geprüft worden ist.» Das Gericht verweist hierzu auf ein Postulat im Nationalrat vom 4. Juni 2020. Der Beschuldigte habe sich mit der Thematik auseinandergesetzt und ernsthafte Gründe, «die Antifa in guten Treuen als Terrororganisation zu betrachten», zumal es sich bei ihm um einen Laien handle.
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Urteil vom 30. 10. 2023, noch nicht rechtskräftig.
(https://www.nzz.ch/zuerich/kosovare-bezeichnet-antifa-als-terrororganisation-und-wird-freigesprochen-ld.1819842)
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Konzert von Michael Wendler erneut geplatzt – Absage aus Tirol
Nachdem das Konzert von Michael Wendler in der Schweiz geplatzt ist, wurde die Veranstaltung in Tirol ebenfalls abgesagt.
https://www.nau.ch/people/welt/konzert-von-michael-wendler-erneut-geplatzt-absage-aus-tirol-66734480