Medienspiegel 02. April 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++GASSE
Schwester Ariane (48) organisiert die Lebensmittelhilfe an der Zürcher Langstrasse: Sie hilft unseren Ärmsten
Abend für Abend stehen Menschen in Zürich stundenlang für eine warme Mahlzeit an. Die Essensausgabe haben Schwester Ariane und der Küsnachter Pfarrer Karl Wolf organisiert. Die Bedürftigen in der Reihe nennen sie ihre Freunde. Hat das etwas mit Ostern zu tun?
https://www.blick.ch/news/schwester-ariane-48-organisiert-die-lebensmittelhilfe-an-der-zuercher-langstrasse-sie-hilft-unseren-aermsten-id16433851.html


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
«Die Polizei hat ihnen Schlafsäcke und Lampen weggenommen»
Zwei Zadisten harren weiterhin auf einem Baum am ZAD-Camp beim Mormont-Hügel aus. Doch die Lage der beiden wird prekär. Die Polizei bringt ihnen Wasser, beschlagnahmte jedoch ihre Schlafsäcke.
https://www.20min.ch/story/die-polizei-hat-ihnen-schlafsaecke-und-lampen-weggenommen-225852144449


Nous occupons car nous sommes les mauvaises herbes qui traversent le béton
Le collectif Chiendent occupe depuis le jeudi 1er avril les maisons sises au 92 Route du Bois-des-Frères à Vernier.
https://renverse.co/infos-locales/article/nous-occupons-car-nous-sommes-les-mauvaises-herbes-qui-traversent-le-beton-3005


Holcim-Camp auf Mormont-Hügel – Zwei Aktivisten von Waadtländer Protest-Camp harren auf Baum aus
Nach der Räumung des Protest-Camps bei Eclépens weigern sich zwei Personen weiterhin, von einem Baum herunterzusteigen.
https://www.srf.ch/news/schweiz/holcim-camp-auf-mormont-huegel-zwei-aktivisten-von-waadtlaender-protest-camp-harren-auf-baum-aus
-> https://www.20min.ch/fr/story/deux-zadistes-sont-encore-dans-les-arbres-mais-la-police-a-fini-son-travail-467784398693
-> https://www.watson.ch/!173044716
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/zwei-aktivisten-von-protest-camp-in-der-waadt-harren-auf-baum-aus-65899530


Les Verts vaudois vont lancer une initiative pour sauver la colline du Mormont
Les Verts vaudois ont décidé jeudi soir de donner mandat à leur direction de lancer une initiative populaire cantonale pour sauver la colline du Mormont, près d’Eclépens. Ce texte doit aussi pousser les communes et le canton à favoriser les alternatives au ciment dans leurs constructions.
https://www.rts.ch/info/regions/vaud/12095197-les-verts-vaudois-vont-lancer-une-initiative-pour-sauver-la-colline-du-mormont.html
-> https://www.24heures.ch/initiative-des-verts-vaudois-pour-sauvegarder-la-colline-du-mormont-881917389506


Organisatoren setzen auf Sicherheit: Findet der 1.-Mai-Umzug dieses Jahr Online statt?
Steigen die Coronafallzahlen weiter an, könnte die 3. Welle zum Tag der Arbeit ihren Höhepunkt erreichen. Die Organisatoren beurteilen die Situation laufend neu.
https://www.bzbasel.ch/basel/kundgebungen-organisatoren-setzen-auf-sicherheit-findet-der-1-mai-umzug-dieses-jahr-online-statt-ld.2121201


+++GRUNDRECHTE
Beschwerde von AL, Grünen und SP gegen Demoverbot in der kantonalen Covid-19-Verordnung
AL, Grüne und SP, PdA, VPOD, Klimastreik, Feministisches Streikkollektiv, Ni Una Menos-Kollektiv und 1. Mai-Komitee reichen beim Verwaltungsgericht Beschwerde (abstrakte Normenkontrolle) ein gegen die kantonale Covid-19-Verordnung und das darin enthaltene rigorose Demoverbot.
https://al-zh.ch/artikel/news/beschwerde-von-al-gruenen-und-sp-gegen-demoverbot-in-der-kantonalen-covid-19-verordnung/
-> Beschwerde: https://t.co/lNifmWaMmz?amp=1



tagesanzeiger.ch 02.04.2021

Verschärfte Corona-Regeln: Zürcher Demoverbot landet vor Gericht

Obwohl der Bundesrat Demonstrationen erlaubt, sind in Zürich Kundgebungen mit mehr als 15 Personen verboten. Nun muss das Verwaltungsgericht prüfen, ob das rechtmässig ist.

Corsin Zander

Dieser Tage stehen die Zürcherinnen und Zürcher vor Gelaterias Schlange. An der Seepromenade flanieren Hunderte. Und auf öffentlichen Plätzen trinken grössere Gruppen gemeinsam Bier. Wer aber demonstriert, wird verhaftet, verzeigt oder zumindest weggewiesen.

Diesen Zustand bezeichnete die Stadtzürcher Polizeivorsteherin Karin Rykart im Gemeinderat unlängst als «absurd». Ihre Polizei müsse jedoch umsetzen, was vom Regierungsrat angeordnet werde: Demonstrationen mit mehr als 15 Personen sind wegen der Corona-Pandemie verboten. Dies, obwohl der Bundesrat Kundgebungen mit dem Verweis auf zentrale Grundrechte explizit erlaubt, solange Masken getragen werden. Neben Zürich kennt in der Schweiz nur Bern eine entsprechende Einschränkung.
Breites Bündnis von Parteien und Organisationen

Nun hat Rechtsanwältin Ursula Weber von der Advokatur Gartenhof beim Zürcher Verwaltungsgericht eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle eingereicht. Mit ihrer Beschwerde verlangt sie, dass der Artikel 7 der kantonalen Covid-Verordnung aufgehoben wird. Der Regierungsrat hatte die darin geregelte Einschränkung von Demonstrationen am 19. März bis Ende April verlängert.

Weber handelt im Auftrag von insgesamt sieben Frauen und zwei Männern, die Mitglied bei den Parteien SP, Grüne, AL und PdA, der Gewerkschaft VPOD, zwei Klimastreikorganisationen, dem Frauenstreikkollektiv, der Gruppe Ni Una Menos oder dem 1.-Mai-Kommitee sind. Die meisten waren zuletzt von den Einschränkungen direkt betroffen. Wie zum Beispiel als sich 200 Jugendliche auf dem Sechseläutenplatz in Fünfergruppen, mit Abstand und Masken zum internationalen Klimastreik versammelten. Oder als sich Aktivistinnen von Ni Una Menos auf dem Helvetiaplatz trafen, um ermordeter Frauen zu gedenken.

Jene, die zuletzt nicht von den Einschränkungen betroffen waren, begründen ihre Beschwerde damit, dass sie entsprechende Aktionen planen, etwa im Hinblick auf den Tag der Arbeit am 1. Mai.

Beim Artikel 7 der Covid-Verordnung handle es sich um ein faktisches Verbot, schreibt Weber, weil eine Demonstration darauf angelegt sei, dass sich spontan Menschen anschliessen könnten und man sie deshalb nicht auf 15 Personen beschränken könne. Und sie schreibt weiter: «Wenn Demonstrationsteilnehmer/-innen Repression fürchten müssen, verhindert dies einen offenen und vielfältigen politischen Diskurs. Das kann und darf sich eine Demokratie nicht leisten.» Der Artikel 7 der Zürcher Covid-Verordnung verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Bundesverfassung sowie die Verfassung des Kantons Zürich.

Regierungsrat begründet Einschränkung mit aktueller Lage

Der Zürcher Regierungsrat reagierte am Donnerstag nicht auf eine Anfrage dieser Zeitung. Anfang März begründete er die Massnahme damit, die Grundrechte zugunsten der Gesundheit einzuschränken. Gemäss dem Bundesrat dürfen Kantone dies, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Doch für Juristin Weber ist klar: Epidemiologische Überlegungen standen nicht im Zentrum, denn die Einschränkung war auf Antrag der Sicherheitsdirektion zustande gekommen und nicht etwa wegen der Gesundheitsdirektion. Ausserdem habe der Regierungsrat vom Bundesrat noch eine schnellere und weitergehende Öffnung gefordert – wenige Tage bevor er das Demonstrationsverbot verlängert hatte.

Zumindest zu einem Punkt wird sich das Verwaltungsgericht schon relativ bald äussern müssen. Weber hat beantragt, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Bejaht dies das Gericht, wäre der Artikel 7 der Zürcher Covid-Verordnung und damit die Einschränkung politischer Kundgebungen solange ausser Kraft, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden hat.
(https://www.tagesanzeiger.ch/zuercher-demoverbot-landet-vor-gericht-972134545670)
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/corona-massnahmen-linke-wehren-sich-gegen-zuercher-demoverbot
-> https://www.blick.ch/schweiz/bern/umstrittene-corona-massnahme-linke-parteien-wehren-sich-gegen-demo-verbot-id16434889.html
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/zuercher-demonstrationsverbot-wird-ein-fall-fuer-die-richter-00155716/



Besetzte Villa-«Gundula»: Journalistin war keine «Mittäterin»
Begonnen hat alles Ende Mai 2017: Weil die Journalistin Jana Avanzini, die damals für das Zentralschweizer Onlinemagazin Zentralplus gearbeitet hat, in die besetzte Villa der Bodum AG in Luzern eintrat und über die Besetzung berichtete, wurde sie mit einem Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs eingedeckt.
http://www.kleinreport.ch/news/besetzte-villa-bodum-journalistin-war-keine-mittaterin-96768/



nzz.ch 02.04.2021

Bundesgericht: Eine Reporterin ist keine Hausbesetzerin

Sie machte ihren Job und schrieb eine Reportage über eine Hausbesetzung in Luzern. Später wurde die Journalistin wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Dagegen wehrte sie sich bis vor Bundesgericht – und erhält nun recht.

Kathrin Alder

Fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit, den am Ende die höchste gerichtliche Instanz des Landes entscheiden musste. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde der Journalistin Jana Avanzini gutgeheissen und das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Dies geht aus dem am Donnerstag publik gewordenen Urteil hervor. Avanzini war zuvor von der Staatsanwaltschaft Luzern wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von insgesamt 550 Franken verurteilt worden. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Kantonsgericht bestätigten den entsprechenden Strafbefehl. Der Fall sorgte insbesondere in der Medienwelt für Konsternation, nicht wenige sahen in den entsprechenden Urteilen einen Eingriff in die Medienfreiheit.

2016 berichtete Avanzini in einer Reportage über eine Hausbesetzung durch die Gruppe «Gundula» in Luzern. Besetzt wurde eine herrschaftliche Stadtvilla, die damals der Bodum Invest AG gehörte – einer Gesellschaft des dänischen Unternehmens Bodum mit Sitz in der Schweiz, das Geschirr und Küchenutensilien herstellt. Im Besitz der Firma befanden sich zwei Villen, die eine wollte sie renovieren, die andere abreissen. Doch daraus wurde nichts. Nach jahrelangen Verhandlungen mit der Stadt Luzern, während deren die Häuser leer standen beziehungsweise eines für kurze Zeit besetzt wurde, verkaufte die Bodum Invest AG sie schliesslich vor einem Jahr.

Ein verhängnisvoller Abend

Im Rahmen ihrer Recherche besuchte Avanzini die Besetzer der Villa am Abend des 20. Aprils 2016 und betrat damit das besetzte Grundstück. Einen Tag später erschien die Reportage auf dem Online-Portal «Zentralplus». Genau ein Jahr danach erhielt Avanzini einen ersten Strafbefehl. Sie erhob erfolgreich Einsprache, die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen sie ein. Die Begründung: Sie habe in ihrer Funktion als Journalistin das seit längerem leer stehende und nun besetzte Gebäude betreten. Ihre Absicht sei es gewesen, über die Besetzung, die Stimmung und die Zustände im Haus Informationen zu sammeln. Anschliessend habe sie das Haus wieder verlassen.

Die Bodum Invest AG erhob jedoch Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung, die das Kantonsgericht Luzern guthiess. Es wies die Sache zur «Fortführung des Strafverfahrens» an die Staatsanwaltschaft zurück. Und so erhielt Avanzini im Januar 2019 einen zweiten Strafbefehl, den die beiden nachfolgenden Instanzen jeweils bestätigten.

Das Luzerner Kantonsgericht begründete seinen Entscheid damit, dass der Hausfriedensbruch ein sogenanntes Dauerdelikt sei, und verwies auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Somit gelte bei einem solchen Delikt ein Strafantrag, der gegen eine unbekannte Täterschaft gestellt worden sei, in Bezug auf sämtliche Personen, die am Delikt beteiligt gewesen seien – wenn auch nur für eine gewisse Zeit. Und zwar so lange, bis das Dauerdelikt beendet sei. Im konkreten Fall hatte die Bodum Invest AG den Strafantrag gegen die Besetzer am Vormittag des 20. Aprils 2016 gestellt. Das Kantonsgericht befand, der Strafantrag umfasse auch Personen, die erst später Teil der Hausbesetzung geworden seien, und zwar nicht nur Besetzerinnen und Aktivisten, sondern beliebige Personen, die das Grundstück betreten hätten – zu welchem Zweck auch immer. Somit war auch Avanzini mitgemeint, die das Grundstück am Abend des 20. Aprils für kurze Zeit als Journalistin betreten hatte.

Kein Vorsatz, kein Delikt

Das Bundesgericht hat den Fall nun aber komplett anders beurteilt. Die Richterinnen und Richter in Lausanne halten klar fest, Avanzini habe sich am Hausfriedensbruch «nach materiell-rechtlichen Grundsätzen» nicht beteiligt. Sie habe die besetzte Villa nicht mit dem Vorsatz betreten, an der Hausbesetzung der Gruppe «Gundula» teilzunehmen – weder als Mittäterin noch als Gehilfin. Immerhin habe auch die Vorinstanz verbindlich festgehalten, Avanzini habe die Villa mit der Absicht betreten, «eine Reportage zu schreiben, was sie in der Folge auch tat». Dass sie die Gruppe «Gundula» in irgendeiner Form beim Hausfriedensbruch habe unterstützen wollen oder dass sie selbst daran habe teilnehmen wollen, werfe ihr im Übrigen nicht einmal die Anklage vor.

Das strafbare Verhalten der Gruppe «Gundula» könne Avanzini nicht zugerechnet werden. Entsprechend liege gegen sie auch kein gültiger Strafantrag vor, schloss das Bundesgericht. Einzig die Kosten- und Entschädigungsfolgen muss die Vorinstanz nun neu verteilen. Laut einem Bericht von «Zentralplus» hatte das Kantonsgericht Avanzini ursprünglich dazu verpflichtet, neben der Geldstrafe und der Busse dem Anwalt der Bodum Invest AG fast 8000 Franken zu zahlen. Das wird nun hinfällig.

Urteil 6B_1214/2020 vom 25. 3. 21 – BGE-Publikation.
(https://www.nzz.ch/schweiz/bundesgericht-eine-reporterin-ist-keine-hausbesetzerin-ld.1609837)


+++POLICE GB
Verdeckter Ermittler in linker Szene: Der Feind im Bett
Ein Klimaaktivist will den Einsatz des Briten Mark Kennedy beim G8-Gipfel 2007 für rechtswidrig erklären lassen
Die Rechtmäßigkeit der Spitzelei von Mark Kennedy unter G8-Gegnern wird derzeit in Schwerin verhandelt. Betroffene wurden von ihm nicht nur ausgespäht, sondern teilweise in ihren intimsten Gefühlen verletzt, gedemütigt und missbraucht.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150329.verdeckter-ermittler-in-linker-szene-der-feind-im-bett.html


+++RECHTSPOPULISMUS
Gastkommentar zum WandalphabetDas Wandbild muss weg! – Nein!
Wer die Bilder im Berner Wylergut-Schulhaus zu Rassismus-Dokumenten hochstilisieren will, verharmlost den tatsächlichen Rassismus überall auf der Welt.
https://www.derbund.ch/das-wandbild-muss-weg-nein-433143921902


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Gewaltpotenzial – Corona-Massnahmen-Kritiker: Zunehmend aggressiv – in Wort und Tat
Die Gewaltbereitschaft unter Corona-Kritikern nimmt offenbar zu. Auch Rechtsextreme mischen vermehrt in der Szene mit.
https://www.srf.ch/news/schweiz/gewaltpotenzial-corona-massnahmen-kritiker-zunehmend-aggressiv-in-wort-und-tat
-> Eberhard: „Vieles dürfte Rhetorik bleiben, aber man kann Gewalt nie ausschliessen“: https://www.srf.ch/play/radio/srf-4-news-aktuell/audio/das-ganze-gespraech-mit-fabian-eberhard?id=cb379ebf-d67f-4529-8a30-c45cd64059a9


Marco Rima spottet über Alain Berset und Corona-Impfung
Marco Rima meldet sich mit einem Beitrag zum 1. April zurück. Der Satiriker macht sich über Alain Berset lustig und spottet über die Corona-Impfung.
https://www.nau.ch/people/aus-der-schweiz/marco-rima-spottet-uber-alain-berset-und-corona-impfung-65899301


«Erhängen Sie sich!»: Hass-Opa fordert Christa Markwalder zum Selbstmord auf
Rentner Willi Zürcher aus Wolfhalden AR hat Christa Markwalder einen Wutbrief samt Strick zukommen lassen. Und der Nationalrätin vorgeschlagen, sie solle sich damit das Leben nehmen. Zürchers Wut auf Markwalder basiert auf einem peinlichen Fehler.
https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/erhaengen-sie-sich-hass-opa-fordert-christa-markwalder-zum-selbstmord-auf-id16433216.html


Biografien von Verschwörungsideologen:  Erst “Friedensaktivist”, jetzt Corona-Verharmloser
Viele Maßnahmenkritiker kennen sich von früher. 2014 agierten sie in der sogenannten „Mahnwachenbewegung“. Was bedeuten die Überschneidungen?
https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/biografien-von-verschwoerungsideologen-erst-friedensaktivist-jetzt-corona-verharmloser/27064482.html


+++CORONA-AUSGANGS-JUGEND
Liveticker SG:
-> https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/krawalle-stgallen-polizeisirene-und-boellerschuesse-situation-auf-dem-roten-platz-scheint-zu-eskalieren-rund-200-jugendliche-vor-ort-ld.2121559
-> https://www.20min.ch/story/hunderte-menschen-versammeln-sich-zum-trinken-polizei-markiert-praesenz-218093105680
-> https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/teenies-kuendigen-krawall-an-wird-es-in-st-gallen-eskalieren-id16435853.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/liveticker/705583828-coronavirus-2053-neue-faelle-10-tote
-> https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/petarden-und-boeller-gegen-polizisten-diese-antworten-mit-gummischrot-141404255
-> https://twitter.com/StapoSG


Krawallnacht vor Ostern: Jugendliche versammeln sich in St. Gallen, Polizei setzt Gummischrot ein
In der Innenstadt versammelten sich am Freitagabend mehrere hundert Personen. Die Situation eskalierte, als die Polizisten mit Gegenständen beworfen wurden.
https://www.tagesanzeiger.ch/jugendliche-versammeln-sich-in-st-gallen-polizei-setzt-gummischrot-ein-994459997021
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/proteste-gegen-corona-ausschreitungen-in-st-gallen-es-flogen-flaschen-und-boeller
-> https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/teenies-kuendigen-krawall-an-wird-es-in-st-gallen-eskalieren-id16435853.html
-> https://www.nzz.ch/erneute-randale-in-st-gallen-ld.1609907
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/jugendliche-attackieren-polizei-in-st-gallen-gummischroteinsatz-65899655


Jugendliche feiern in Sion Strassenparty – wie sich Polizei auf Ostertage vorbereitet
Nach den Ausschreitungen in St.Gallen am vergangenen Wochenende stellen sich die städtischen Polizeikorps auf ein anspruchsvolles Osterwochenende vor. Und auch zahlreiche Jugendarbeitende wollen im Nachtleben präsent sein.
https://www.watson.ch/!812598229
-> https://www.blick.ch/schweiz/westschweiz/es-flogen-gegenstaende-gegen-polizisten-7-verhaftungen-nach-krawall-oster-party-mit-300-studenten-in-sitten-vs-geraeumt-id16434797.html
-> https://www.nau.ch/news/polizeimeldungen/polizei-lost-studentenfeier-in-sitten-auf-65899314
-> https://www.toponline.ch/news/stgallen/detail/news/stgaller-polizei-wappnet-sich-fuer-eine-unruhige-nacht-00155738/