+++BERN
Rückkehrzentrum in Prêles startet nächstes Jahr
Das Rückkehrzentrum des Kantons Bern in Prêles nimmt seinen Betrieb Mitte 2019 auf. Das Zentrum wird in den Infrastrukturen des ehemaligen Jugendheims Prêles abgewiesene Asylsuchende beherbergen, welche die Schweiz verlassen müssen.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2018/10/20181011_1347_rueckkehrzentruminprelesstartetnaechstesjahr
-> https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/im-ehemaligen-jugendheim-rueckkehrzentrum-in-preles-fuer-abgewiesene-asylsuchende
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/asylzentrum-in-preles-startet-naechstes-jahr/story/11696668
Asylsuchende sollen mit Demenz Patienten spazieren gehen
Statt einem Altersheim, entsteht in Bern ein Dorf für demente Menschen. Lohnt sich das? Und warum müssen Demente sich aus dem Weg gehen können?
https://www.nau.ch/lifestyle/gesundheit/asylsuchende-sollen-mit-demenz-patienten-spazieren-gehen-65408010
+++AARGAU
Mangel an Lehrlingen – Flüchtlinge im Aargau sollen Fleischfachassistent lernen
Der Fleischbranche fehlen in der Schweiz fast 150 Lehrlinge. Nun reagieren die Metzgermeister im Aargau.
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/mangel-an-lehrlingen-fluechtlinge-im-aargau-sollen-fleischfachassistent-lernen
+++ST. GALLEN
augenauf-Bulletin Nr. 98 Sept 2018
Mutter und Tochter bleiben getrennt – das Verwaltungsgericht St. Gallen fällt zynisches Urteil
Vor acht Jahren trennten die Schweizer Behörden die kenianische Staatsbürgerin V. G. und ihre Tochter. Seither kämpft die Mutter gegen die Mühlen des diskriminierenden Schweizer Ausländerrechts. Viermal haben wir bereits im Bulletin über ihren Kampf berichtet. Im vorläufig letzten Teil dieser unerträglichen Geschichte geht es wieder um einen höchst skandalösen Gerichtsentscheid
Der Fall der kenianischen Staatsbürgerin V. G. und ihrer Schweizer Tochter A. beschäftigt augenauf Basel bereits seit Jahren. Trotz intensiver Anstrengungen und unter Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten ist es bisher nicht gelungen, die räumliche Trennung von Mutter und Tochter über Ländergrenzen hinweg zu beenden. V. G., die mit spitzfindigen Begründungen aus der Schweiz nach Kenia ausgewiesen wurde, hat immer noch keine neue Aufenthaltsbewilligung bekommen und lebt seit ihrer Flucht nach Deutschland in äusserst prekären Verhältnissen. Tochter A. ist mittlerweile 15 Jahre alt. Aufgrund des Schweizer Ausländerrechts musste sie ihr halbes Leben ohne ihre Mutter auskommen.
Kein Härtefall
Kein Härtefall, entschied das Verwaltungsgericht St. Gallen im Mai und schmetterte damit die Beschwerde gegen den Rekursentscheid vom vergangenen Jahr und damit verbunden auch V. G.s Gesuch um Einreise und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ab. Die Begründung: Von einer intensiven Beziehung zwischen Mutter und Tochter, die Bedingung für einen solchen Härtefall wäre, sei keineswegs auszugehen. Das Urteil hätte kaum deutlicher ausfallen können: «Von der von ihr behaupteten langjährig intensiv gelebten Beziehung zu ihrer Tochter kann keine Rede sein.» V. G. wird unter anderem unterstellt, während ihrer Zeit in Deutschland, wo sie erfolglos Asyl beantragt hatte, nicht alle Möglichkeiten der Kontaktpflege zu ihrer Tochter wahrgenommen zu haben: «Eine intensive Beziehung hätte gewiss zu häufigeren Kontakten in der Grenzregion der beiden Länder geführt.»
Diese Einschätzung ist mehr als zynisch: 2012 wurde gegen die Mutter ein vierjähriges Einreiseverbot in die Schweiz verhängt. Besuche waren seit dieser Zeit kaum möglich, da deutsche und Schweizer Behörden nicht erfüllbare Bedingungen stellten. So verlangte das Staatssekretariat für Migration (SEM) z. B. als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitvisums im Dezember 2014 eine schriftliche Bestätigung von den deutschen Behörden, dass V. G. nach einem Aufenthalt in der Schweiz wieder nach Deutschland einreisen dürfe. Diese wiederum verweigerten mit Hinweis auf den abgelehnten deutschen Asylbescheid die Ausstellung eines solchen Dokuments (siehe Bulletin 84).
Zwei Treffen in Konstanz
Schliesslich konnten 2015 – auch dank der Unterstützung durch augenauf Basel – zwei Mutter-Tochter-Treffen in Konstanz stattfinden. Diese beiden in der Beschwerdeschrift genannten Besuche werden jedoch nicht positiv gewürdigt: trotz der kurzen Distanz (von 900 km!) habe sich V. G. «im Jahre 2015 nur zweimal persönlich in Konstanz» mit ihrer Tochter getroffen. Dass die Reise der damals zwölfjährigen Tochter nach Konstanz von der Unterstützung von Vormund und Kinderheim abhängig war, bleibt dabei unerwähnt. Auch bedeutet das Ende der Einreisesperre nicht, dass V. G. nun «aus Deutschland jederzeit in die Schweiz einreisen (kann), um ihre Tochter zu besuchen», wie im Urteil lapidar behauptet wird. Unberücksichtigt bleiben die prekäre finanzielle Situation der von Abschiebung bedrohten Mutter in Deutschland, die aufwendige Organisation der Besuche und die nicht immer reibungslose Kommunikation zwischen Kinderheim und Mutter. augenauf Basel musste immer wieder aktiv werden, um Besuche zu ermöglichen. Aber nicht nur V. G. wird mangelnde Kontaktpflege unterstellt, auch der ernsthafte Wille der Tochter wird – obwohl sie sich schriftlich beim SEM ausdrücklich für ein Bleiberecht ihrer Mutter in der Schweiz eingesetzt hatte –, im Urteil angezweifelt: «Die Unsicherheit der Tochter in Bezug auf die Frage, ob die Mutter in Zukunft wieder in die Schweiz könne oder nicht, nimmt in diesem Protokoll sehr wenig Raum ein.» Die Rede ist hier von einem der halbjährlichen Standortgespräche über die Tochter, zu denen alle Vertrauenspersonen des Kindes (ausser der Mutter) im Halbjahresturnus zusammenkommen, um über die Entwicklung von A. zu sprechen. Auch in anderen Protokollen wird dem Mutter-Tochter-Verhältnis erstaunlich wenig Raum eingeräumt, was aber wohl kaum als Begründung für den mangelnden Willen der Tochter gewertet werden darf. Abschliessend masst sich das Gericht noch an, zu bezweifeln, dass die Anwesenheit der Mutter dem Kindeswohl überhaupt förderlich wäre: «Unter diesen Umständen ist offen, inwieweit eine dauerhafte räumliche Nähe der Beschwerdeführerin zu ihrer Tochter und das Bestreben, das Sorge- und Obhutsrecht wieder zu erlangen, dem Kindeswohl zuträglich ist.» Auf eine vom Anwalt geforderte Anhörung der Tochter meinte das Gericht verzichten zu können: «Eine Anhörung der Tochter erübrigte und erübrigt sich tatsächlich, da selbst die Bestätigung der Angaben der Beschwerdeführerin zur tatsächlich gelebten Beziehung zu ihrer Tochter nicht ausreicht, um die erforderliche Beziehungsintensität zu belegen.»
Ausschaffung nach Kenia droht
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die beiden: Das laufende Verfahren in der Schweiz hatte der Mutter, trotz abgewiesenem Asylbescheid, eine Duldung in Deutschland verschafft. Nun droht ihr endgültig die Ausschaffung nach Kenia, was die räumliche Trennung zur Tochter auf einen Schlag verzehnfachen und gegenseitige Besuche fast unmöglich machen wird. Der juristische Kampf geht nun in Deutschland weiter, doch ist zu bezweifeln, dass die Behörden dort humaner handeln als in der Schweiz. augenauf Basel wird Mutter und Tochter weiter unterstützen und über den Fortgang berichten.
augenauf Basel
Teil I: augenauf-Bulletin Nummer 82, «Familienzerstörung scheibchenweise»
https://www.augenauf.ch/bulletin.html?task=document.viewdoc&id=111
Teil II: augenauf-Bulletin Nummer 84, «Kinderrechte versus Einwanderungspolitik»
https://www.augenauf.ch/bulletin.html?task=document.viewdoc&id=113
Teil III: augenauf-Bulletin Nummer 91, «Schweiz trennt Mutter und Tochter»
https://www.augenauf.ch/bulletin.html?task=document.viewdoc&id=120
Teil IV: augenauf-Bulletin Nummer 93, «Unbarmherzig und rassistisch: Seit fünf Jahren machen Behörden eine Familie kaputt»
https://www.augenauf.ch/bulletin.html?task=document.viewdoc&id=122
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Aus: augenauf-Bulletin Nr. 98 Sept 2018:
https://www.augenauf.ch/images/BulletinProv/Bulletin_98-Sept2018.pdf
+++ZÜRICH
Zürichsee-Zeitung 12.10.2018
Äthiopierin zieht Strafe in der Schweiz der Rückkehr in ihre Heimat vor
Eine 30-jährige Äthiopierin müsste die Schweiz verlassen, weil ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Weil sie das nicht tut, ist sie schon zum zweiten Mal verurteilt worden. Der Horgner Richter verdoppelt die geforderte Freiheitsstrafe.
Pascal Jäggi
Auf einen milden Richter konnte die junge Frau nicht zählen. Die Fragen und die Art des Einzelrichters in Horgen deuten schon an, dass das Urteil nicht in ihrem Sinne ausfallen würde. Angefangen damit, dass er die Äthiopierin fragt, warum sie 15 Minuten zu spät komme. Mehrfach will er wissen, ob die einschlägige Vorstrafe sie nicht abgeschreckt habe.
Dies nachdem er ihr erst erklären musste, dass sie vorbestraft sei. In der Begründung des Urteils bezeichnet er die 30-Jährige schliesslich als «offenkundig renitent» und eröffnet ihr, dass sie nicht nur drei Monate hinter Gitter muss, wie vom Staatsanwalt gefordert, sondern sechs. Barsch beschied ihr der Richter, dass ein Strafverfahren «kein Wunschkonzert» sei. Der Grund dafür war der von ihr geäusserte Wunsch sie doch zu einer Geld- statt zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Zu beneiden ist die Äthiopierin mit eritreischen Wurzeln nicht. Sie hat die Wahl zwischen Pest und Cholera — Bestrafung in der Schweiz wegen rechtswidrigem Aufenthalt oder Rückkehr in die Heimat, in der sie nach eigenen Angaben bereits drei Jahre im Gefängnis sass. Warum sie hinter Gittern gewesen sein soll, bleibt unklar. Nach der Entlassung sei sie geflüchtet. Die Schweizer Behörden nehmen ihr diese Version nicht ab. Seit 2011 lebt sie hier. Sie gibt zu, dass sie wisse, dass sie gegen das Gesetz verstösst. Doch sie könne nicht zurückkehren. Sie fürchte, in Äthiopien zu Tode zu kommen. «In der Schweiz kann ich wenigstens leben».
Ein Leben, das man sich nicht sehr angenehm vorstellt. Die 30-Jährige wohnt in der Notunterkunft Adliswil. «Nichts», antwortet sie auf die Frage was sie dort so mache. Dann fügt sie an, in der Unterkunft als Reinigungskraft zu arbeiten — ohne Lohn. Sie lebt von Nothilfe, 8.50 Franken pro Tag. Momentan müsse sie 50 Franken pro Monat dem Staat abgeben, weil sie eine unbedingte Geldstrafe wegen rechtswidrigem Aufenthalt abzahlen muss.
Sie vertraue auf Gott und bat den Richter um eine Geldstrafe. Hinter Gitter könne sie nicht, aufgrund der Erlebnisse im äthiopischen Gefängnis. Sie sei doch keine Verbrecherin.
Verfahren einstellen
Gar keine Strafe sollte es nach Ansicht des Verteidigers geben. Das Verfahren sei einzustellen. Denn der Staat habe nicht alles versucht, um seine Mandantin zur Ausreise zu bewegen. Die Migrationsbehörden halten bei Äthiopien nur eine freiwillige Rückkehr von abgewiesenen Asylbewerbern für möglich. Der Verteidiger hält dem entgegen, dass auch schon Zwang angewendet worden sei. Die Behörden hätten Zwangsmassnahmen, wie die Versetzung in Ausschaffungshaft oder die Zuführung zur Botschaft, anwenden können.
Seine Mandantin könne im übrigen gar nicht zurückkehren. Als Tochter eritreischer Eltern sei sie in Äthiopien nicht mehr erwünscht. Nach dem Krieg zwischen den beiden Ländern seien Eritreer aus Äthiopien deportiert worden, darunter die Familie der Beschuldigten. Diejenigen, die im Ausland waren, hätten die äthiopische Staatsbürgerschaft verloren. Gültige Papiere, wie sie die Behörden fordern, könne sich die Frau nicht beschaffen.
Verhalten ändern
Dann der Schock für die Frau: Sechs Monate Gefängnis. Der Richter begründet die Höhe der Strafe neben der «offenkundigen Renitenz» mit der langen Dauer des rechtswidrigen Aufenthalts und der einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2016. Die Rückführung sei am Verhalten der Beschuldigten gescheitert. Eine Ausreise nach Äthiopien könne demnach nur freiwillig erfolgen. Die Vorstrafe von 150 Tagessätzen habe sie nicht zur Ausreise bewegt. Eine Freiheitsstrafe müsse ausgesprochen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.
+++SCHWEIZ
Sommaruga skeptisch gegenüber Frontex-Ausbau
Die EU will die Grenzschutzagentur von 350 auf 10’000 Angestellte aufstocken. Mehrere europäische Länder befürchten einen Verlust der Souveränität.
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/sommaruga-skeptisch-gegenueber-frontexausbau/story/10467928
-> https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72498.html
-> https://www.nzz.ch/schweiz/die-schweiz-sperrt-sich-gegen-den-geplanten-frontex-ausbau-ld.1427769
Die ausländerrechtliche Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz
Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zeigt, dass Jugendliche unter 15 Jahren immer wieder in Ausschaffungshaft genommen werden. Der Bundesrat verspricht nun, zu handeln.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/gruppen/kinder/administrativhaft-jugendliche-schweiz
+++DEUTSCHLAND
Überwiegend Fake News mit politischem Kalkül – der sog. BAMF-Skandal in Bremen
Monatelang hat die Affäre um die Außenstelle des Bundesamtes für Migration & Flüchtlinge (BAMF) in Bremen Schlagzeilen gemacht. Die Untersuchungen ergaben schließlich lediglich Mängel bei unter einem Prozent der überprüften Entscheidungen. Eine Entschuldigung der Politiker*innen, die damit Stimmung gemacht haben, bleibt jedoch aus.
https://www.proasyl.de/news/ueberwiegend-fake-news-mit-politischem-kalkuel-der-sog-bamf-skandal-in-bremen/
Grenze zu Österreich Seehofer lässt länger kontrollieren
Erst verlängerte Österreich die Kontrollen an seinen Grenzen zu Ungarn und Slowenien. Jetzt zieht Deutschland nach. Auch an der bayerisch-österreichischen Grenze wird länger kontrolliert.
https://www.tagesschau.de/inland/grenzkontrollen-bayern-105.html
+++BALKANROUTE
Balkanroute: »Wir werden wie Tiere behandelt«
An der bosnisch-kroatischen Grenze leben mehr als 4.000 Geflüchtete in Zelten. Aktivisten und Aktivistinnen sprechen von Misshandlungen und illegalen Zurückweisungen.
https://www.zeit.de/video/2018-10/5846345705001/balkanroute-wir-werden-wie-tiere-behandelt
+++GRIECHENLAND
Unzumutbare Zustände in Flüchtlingslager auf Lesbos – Echo der Zeit
Das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos hat eigentlich Platz für 3000 Flüchtlinge. Tausende leben aber aus Platzmangel ausserhalb des Camps. Rund 2000 Menschen, Familien mit Kindern und Kranke, wurden bereits aufs Festland gebracht.
Doch es kommen Tag für Tag neue Flüchtlinge an.
https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=0b0a0616-ed6e-404c-8b65-4d2c137bc5a9
Vom Helfer zum Schlepper – Rendez-vous
In Griechenland stehen ehemalige Mitarbeitender einer NGO vor Gericht. Die Anschuldigung: Sie hätten den Geflüchteten die Reise erleichtert und Spionage betrieben.
https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=a391de89-d06b-4fa3-b991-d1b1344ab095
+++ITALIEN
Die Verhaftung des Bürgermeisters von Riace ist Teil der Abschottungspolitik der rechten italienischen Regierung gegen Flüchtlinge
Schlag gegen erfolgreiche Integration
In Italien ist der Bürgermeister eines Dorfs verhaftet worden, das für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und die Wiederbelebung strukturschwacher Regionen stand. Die rechte Regierung geht damit in ihrer Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge und Migranten einen Schritt weiter.
https://jungle.world/artikel/2018/41/schlag-gegen-erfolgreiche-integration
+++MITTELMEER
The Alarm Phone is 4 Years Old
4 Years of Alarm Phone, shaped by a myriad of personal stories of struggle and survival.
On the 11th of October 2018, the Alarm Phone turned four years old. In these four years, we became a network of around 150 activists from many different cities on all sides of the Mediterranean, mainly in Europe and Northern Africa. When we launched our project in 2014, we did not know whether our phone number would circulate in migrant communities and whether anyone would call us from the sea. As a broad coalition of activist networks, we wanted to intervene more directly in the deadliest border zone of the world and be able to see and hear what occurs in the space of the Mediterranean Sea. This space has been deployed as a migrant deterrent by European states and institutions for way too long, costing thousands of lives. For too long, many violent border enforcement practices have remained invisible and unaccounted for.
https://alarmphone.org/en/2018/10/12/the-alarm-phone-is-4-years-old/?post_type_release_type=post
Frankreich: Das Ziel der „Freiwilligen Piloten“: Leben retten
Aus 600 Metern Höhe ist das Mittelmeer endlos und von einem strahlenden Blau. Aber das Gewässer, das Afrika und Europa trennt, ist zum Massengrab geworden. Migranten auf der Flucht vor Armut und Gewalt riskieren auf dieser Überfahrt ihr Leben. Mehr als 3000 Menschen sind im vergangenen Jahr im Mittelmeer ertrunken.
https://de.euronews.com/2018/10/09/das-ziel-der-freiwilligen-piloten-leben-retten
+++EUROPA
EU-Pläne für Ausschiffungsplattformen in afrikanischen Staaten: Abfangen auf dem Mittelmeer
In Seenot geborgene Menschen sollen kein Asyl mehr in der EU beantragen können. Sie sollen in Ausschiffungsplattformen in afrikanischen Staaten verbracht werden. Damit gingen systematische Menschenrechtsverletzungen einher, meinen Hendrik Cremer und Andrea Kämpf.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/mittelmeerroute-fluechtlinge-ausschiffungsplattform/
+++MAROKKO
Marokko: Familie der erschossenen Harraga wird gegen Staat klagen
Die Familie der erschossenen Harraga Hayat Belkacem wird gegen den marokkanischen Staat und die marokkanische Marine klagen, um eine Entschädigung zu erhalten. Am 25.09.2018 hatte ein marokkanisches Kriegsschiff auf ein Flüchtlingsboot geschossen, Hayat Belkacem dadurch getötet und drei Weitere schussverletzt. Gegen den Staat und gegen die Marine wegen eines befolgten Schießbefehls zu klagen, ist in Marokko einmalig und ausserordentlich mutig. Die Regierung verweigert jegliche Auskunft darüber, wer den Schießbefehl erteilt hat, wer geschossen hat und welche Schnellfeuerwaffen zum Einsatz kamen. Gleiches gilt für die Schüsse von einem marokkanischen Kriegsschiff auf ein Flüchtlingsboot vor Larache am 10.10.2018; dem getroffenen 16-Jährigen Ilyas Amrani wurde gestern im Krankenhaus in Tanger eine Kugel aus der Schulter entfernt.
https://ffm-online.org/marokko-familie-der-erschossenen-harraga-wird-gegen-staat-klagen/
+++JENISCHE/SINTI/ROMA
SVP ist empört über die Fahrenden in Nidau
Seit dem letzten Samstag besitzt Nidau wieder Fahrende im Expo-Gelände. Rund 50 Wohnwagen sind ohne Bewilligung installiert.
https://www.telebaern.tv/news/svp-ist-empoert-ueber-die-fahrenden-in-nidau-133575077
+++FREIRÄUME
«Stadt selber machen»: Linke Kollektive wollen Veränderungen in der Stadtentwicklung
Im St. Johann wollen linke Kollektive nächsten Samstag einen Aktionstag zum Thema «Stadtentwicklung» durchführen.
https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/stadt-selber-machen-linke-kollektive-wollen-veraenderungen-in-der-stadtentwicklung-133574217
-> https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/aktionstag-gemeinsamer-auftritt-gegen-wohnungsnot-und-verdraengung
+++DROGENPOLITIK
Das Magazin – Nun hat auch Lausanne ein «Fixerstübli»
Seit Anfang Oktober gibt es in Lausanne ein Lokal, wo kontrolliert Drogen gespritzt werden können. Lausanne war die einzige grössere Schweizer Stadt, in der es bis jetzt kein solches Lokal gab. 2007 lehnte Lausanne ein solches «Fixerstübli» noch an der Urne ab.
https://www.srf.ch/sendungen/regional-diagonal/das-magazin-nun-hat-auch-lausanne-ein-fixerstuebli
-> https://www.nau.ch/lausanne-eroffnet-zweiten-fixerraum-in-der-romandie-65434616
-> https://www.20min.ch/ro/news/vaud/story/Lausanne-ouvre-lundi-son-local-d-injection-26569228
-> https://www.rts.ch/play/radio/le-12h30/audio/la-ville-de-lausanne-prete-a-accueillir-son-local-dinjection?id=9865643&station=a9e7621504c6959e35c3ecbe7f6bed0446cdf8da
-> https://www.24heures.ch/vaud-regions/lausanne-region/local-injection-lausannois-ouvre-lundi/story/26697274
-> https://www.letemps.ch/suisse/lausanne-ouvre-lundi-portes-controverse-local-dinjection
-> https://www.tdg.ch/suisse/suisse-romandelausanne-ouvre-lundi-local-injection/story/12418163
-> http://www.lausanne.ch/agenda-actualites/actualites/actualites-municipales.html?actu_id=48540
-> https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/lausanne-eroeffnet-zweiten-fixerraum-in-der-romandie-133517546
+++REPRESSION DE/G-20
Absprachen unter Polizisten. G20-Prozess: Der Zivi hört mit
Ein Polizist wurde beauftragt, sich in Zivil unter die Zuschauer eines G20-Prozesses zu mischen. Das sei bei vielen Prozessen mit G20-Bezug so, sagt dessen Vorgesetzter. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind entsetzt. Auch das Gericht befürchtet Absprachen
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5540306&s=marthe%2Bruddat&SuchRahmen=Print/
+++MENSCHENRECHTE
Das politische Buch: Frau Huber und die Menschenrechte
Der WOZ-Verlag kämpft mit einem neuen Buch gegen die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP. Mehrere Autoren zeigen darin auf, weshalb eine Annahme derselben die Menschenrechte untergrabe.
https://www.tagblatt.ch/kultur/frau-huber-und-die-menschenrechte-ld.1060677
+++BIG BROTHER
EU und Berlin planen mehr Gesichtserkennung in polizeilich genutzten Datenbanken
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass die Europäische Union und Deutschland die Nutzung von Gesichtserkennungssystemen in polizeilichen Datenbanken weiter ausbauen wollen.
https://netzpolitik.org/2018/eu-und-berlin-planen-mehr-gesichtserkennung-in-polizeilich-genutzten-datenbanken/
Test der Gesichtserkennung in Berlin: Polizei mit Überwachung zufrieden
Die Bundespolizei hat in Berlin ein Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung getestet. Datenschützer kritisieren die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
http://taz.de/Test-der-Gesichtserkennung-in-Berlin/!5542561/
-> http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/berlin-gesichtserkennung-am-suedkreuz-ueberwachung-soll-ausgeweitet-werden-a-1232878.html#ref=rss
-> https://www.tagesschau.de/inland/gesichtserkennung-berlin-test-103.html
+++ANTIFA
(#Reichtsbürger)
Mit Schusswaffen gegen den Staat
Bei Razzien in Österreich sind radikale Führer eines Fantasie-Gerichtshofs festgenommen worden. Dieser hatte seinen Sitz im Thurgau – auf dem Anwesen des Unternehmers Daniel Model.
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/mit-schusswaffen-gegen-den-staat/story/23347169
«Gegen Rassismus»: Initiant spricht erstmals über seinen Anti-«Weltwoche»-Vorstoss
Düzgün Dilsiz wollte die Gratisausgabe der «Weltwoche» aus den universitären Räumen verbannen. Jetzt spricht er erstmals über seinen Vorstoss.
https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/gegen-rassismus-initiant-spricht-erstmals-ueber-seinen-anti-weltwoche-vorstoss-133575599
-> https://telebasel.ch/2018/10/12/ich-habe-keine-angst-vor-roger-koeppel/?utm_source=lead&utm_medium=grid&utm_campaign=pos%201
SBB befürchten Schäden wegen Ausschreitungen: SVP-Party im Hauptbahnhof abgesagt
Sie wollten «mitten unter die Leute» – doch daraus wird nichts: Die SBB verunmöglichen die SVP-Versammlung im Zürcher Hauptbahnhof. Fünf Millionen Franken Versicherungsschutz verlangten die Bundesbahnen, um allfällige Schäden zu decken.
https://www.blick.ch/news/politik/sbb-befuerchten-schaeden-wegen-ausschreitungen-svp-party-im-hauptbahnhof-abgesagt-id8969813.html
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tagesanzeiger.ch 12.10.2018
SBB verderben SVP die Party im Zürcher HB
Die nächste Delegiertenversammlung der SVP Schweiz hätte in der Halle des Zürcher Hauptbahnhofs stattfinden sollen. Nun muss die Partei ausweichen.
«Wir wollen frei sein, wie die Väter waren» – diese Zeile aus dem Rütlischwur ist das Motto der nächsten SVP-Versammlung vom 27. Oktober. Und diese hätte an einem Samstagnachmittag mit 500 Delegierten aus der ganzen Schweiz mitten im Zürcher Hauptbahnhof stattfinden sollen. Einen Monat vor der Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative ist das Thema klar: Freiheit. Gemeinsam soll zuerst die Nationalhymne gesungen werden. Angekündigt sind Bundesrat Ueli Maurer und Christoph Blocher, Roger Köppel will über Selbstbestimmung sprechen und Natalie Rickli über die freie Rede.
So weit, so frei. Doch gleichzeitig feiert die Junge SVP Schweiz an diesem Samstag ihr 50-Jahr-Jubiläum. Sie darf deshalb die Versammlung organisieren. Die Jungen kamen auf die Idee, «mitten unter die Leute zu gehen», wie der JSVP-Präsident und Zürcher Kantonsrat Benjamin Fischer (27) aus Volketswil sagt. Und so reservierte die Jungpartei Anfang September bei den SBB die gesamte Bahnhofshalle, den Ort, wo sonst Märkte und Oktoberfeste stattfinden.
«Natürlich würden wir die Halle mit einer Abschrankung abtrennen», so Organisator Fischer. In dieser Halle fanden schon ganz andere Feiern statt – zum Beispiel 2014 die Eröffnung der Durchmesserlinie mit Bundesrätin Doris Leuthard. Diese Veranstaltung – donnerstags mitten am Tag – verlief problemlos und ohne Störung für die Pendlerinnen und Pendler.
Scherereien vor drei Jahren
In der gleichen Halle allerdings kam es im Juli 2015 zu Scharmützeln, als die SVP in einer vorgezogenen 1.-August-Feier «SVP bi de Lüüt» feierte. Linksautonome liessen einen Ballon in der Halle steigen, es kam zu Tumulten. Aktivisten warfen Nebelpetarden und beschimpften SVP-Exponenten lautstark als fremdenfeindlich. Eine Besucherin der Veranstaltung wurde verletzt. Die Ansprache von SVP-Parteipräsident Toni Brunner ging in einem Hupkonzert unter. Die Polizei musste Reizstoffe gegen die Demonstranten einsetzen.
Es war 2015 das erste Mal, dass eine Partei die Bahnhofshalle für einen Politanlass nutzen durfte. 2011 gab es zwar eine Art Politmesse, an der sich die Parteien an Ständen vorstellen konnten. Politische Veranstaltungen à la «SVP bi de Lüt» in Bahnhöfen sind rechtlich erst seit einem Urteil des Bundesgerichts zugelassen.
Millionen-Garantie gefordert
Die SVP konnte die Bahnhofshalle Anfang September zwar provisorisch reservieren, die SBB wollten bis gegen Ende September aber keine konkrete Zusage geben. «Die haben ganz bewusst auf Zeit gespielt», sagt Organisator Benjamin Fischer. Der Eventmanager des Hauptbahnhofs teilte der Jungen SVP am 21. September mit, dass es gemäss Einschätzung der Sicherheitsbehörden «mit Wahrscheinlichkeit (…) zu Scharmützeln kommen kann bis hin zu massiven Ausschreitungen». Deshalb verlangten die SBB einen Versicherungsnachweis über 5 Millionen Franken oder alternativ die Übernahme allfälliger Personen- und Sachschäden durch die SVP selbst, wie aus dem Mail der SBB hervorgeht.
Für die Jungpartei wurde die Zeit Ende September zu knapp, und sie entschied sich, die Delegiertenversammlung samt Jubiläumsfeier ins Sportzentrum Gries nach Volketswil zu verlegen. Für Fischer ist es «skandalös, dass die grösste Partei des Landes aus dem öffentlichen Raum verdrängt wird». Jede andere Partei, glaubt Fischer, hätte ihre DV im Hauptbahnhof durchführen dürfen. Die Zürcher Kantonspolizei habe übrigens – im Gegensatz zu den SBB – «grosse Bereitschaft gezeigt, alles zu tun, um die Veranstaltung zu schützen».
Die Medienstelle bestätigt: «Seitens der Kantonspolizei Zürich ergaben sich keine Vorbehalte zur Durchführung des Anlasses.» Für die kantonale Sicherheitsdirektion nahm Urs Grob Stellung, Mediensprecher von Mario Fehr (SP): «Wir stehen dafür ein, dass demokratische Organisationen solche Veranstaltungen in der Bahnhofhalle durchführen können.» Bei den SBB hiess es auf Anfrage: «Kein Kommentar.»
HB als Sicherheitsrisiko
Die Sicherheitsbedenken der SBB gegen Veranstaltungen der SVP sind nach dem Vorfall von 2015 nicht aus der Luft gegriffen. Auch bei der Albisgüetlitagung ist die Polizei nach diversen Vorkommnissen jeweils sehr präsent. Und vor einem Jahr kreuzten über 200 Demonstranten auf, um die 100-Jahr-Jubiläumsversammlung der SVP im Zürcher Kongresshaus zu stören. Der offene HB mitten in der Stadt ist offensichtlich ein grösseres Sicherheitsrisiko als das leicht abzuriegelnde Kongresshaus oder das Schützenhaus im Albisgüetli.
War die Idee der SVP, mitten im HB Wahlkampf zu betreiben, bewusste Provokation? Rauchpetarden gegen den Schweizerpsalm kamen bei den Scharmützeln nicht gut an. Organisator Fischer sagt: «Wir lassen uns nicht in vorauseilendem Gehorsam wegen allfälliger Chaoten aus dem öffentlichen Raum verdrängen.» Die Jungpartei habe ihr Jubiläum ohne Hintergedanken an einem «zentralen, urbanen Ort» feiern wollen, um sich als «moderne Partei im Zentrum der Gesellschaft zu präsentieren».
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Politwerbung ist im Hauptbahnhof erlaubt
Der Hauptbahnhof ist laut Bundesgericht öffentlicher Raum. Parteien dürfen hier Politwerbung betreiben und auch Unterschriften sammeln.
Auf den 1. Januar 2013 haben die SBB die Regeln geändert, wie an ihren Bahnhöfen politisch geworben werden darf. Anlass dazu war ein Bundesgerichtsurteil vom Juli 2012, in dem die SBB einen Rechtsstreit gegen die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) verloren hatten. Es ging um ein israelkritisches Plakat, das die APG im Auftrag der Aktion Palästina-Solidarität im Zürcher Hauptbahnhof platziert hatte und das von den SBB nach einigen Tagen wieder abgehängt wurde. Begründung: Die Kritik an der israelischen Siedlungspolitik verstosse gegen das SBB-Reglement für politische Werbung im HB. Dieses enthielt ein absolutes Verbot von Werbung zu heiklen aussenpolitischen Themen.
In den Augen der Bundesrichter verstiess diese Regelung gegen die Meinungsfreiheit. Die SBB seien an die Grundrechte gebunden, wenn sie die Nutzung der Bahnhofswände regelten, denn Bahnhöfe seien als öffentlicher Raum zu betrachten. Mit ihrem neuen Reglement von 2013 liessen die SBB sämtliche politische Werbung an Bahnhöfen zu, solange sie keine strafbaren Äusserungen enthält oder zu strafrechtlich relevanten Handlungen aufruft. Auch politische Parteien sollen an Bahnhöfen werben dürfen. Unkompliziert und praktisch kostenlos – bei Standaktionen erheben die SBB eine Gebühr von 90 Franken – sollen die Bewilligungen für Unterschriftensammlungen oder Flyeraktionen erteilt werden. Eine Partei darf allerdings nur einmal pro Woche und maximal 30-mal pro Jahr im Hauptbahnhof aktiv werden.
Miete von 25’000 Franken
Für die Parteien gibt es seit rund zwei Jahren im HB zusätzlich die Möglichkeit, auf drei bezeichneten Promotionsflächen – eine davon in der Haupthalle – ohne Bewilligung Unterschriften zu sammeln. Allerdings dürfen sie die Flächen jeweils nur 20 Minuten lang nutzen, wie SBB-Sprecher Daniele Pallecchi sagt.
Ein Grossanlass, wie ihn die SVP Ende Oktober in der Haupthalle durchführen wollte, wäre grundsätzlich ebenfalls möglich. Gemäss dem Tarifblatt der SBB würden Parteien sogar von einem Vorzugspreis profitieren.
Die Nutzung von zwei Dritteln der Hallenfläche würde für Verbände 25 000 Franken pro Tag kosten, während rein kommerzielle Mieter 39 000 Franken zahlen müssten. Nicht im Preis enthalten sind allfällige Kosten für Bewachungsdienste und für die Reinigung. Gemäss SBB-Sprecher Pallecchi hat bisher neben der SVP noch keine andere politische Partei im Zürcher HB einen Grossanlass durchgeführt.
Daniel Schneebeli
(https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/sbb-verderben-svp-die-party-im-hb/story/23820516)
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«Verräter»-Geschrei im Netz
Das Portal Judas Watch will «anti-weisse Verräter» auflisten und vermeintlichen «jüdischen Einfluss» in der Welt aufzeigen.
https://www.tachles.ch/artikel/schweiz/verraeter-geschrei-im-netz
Falschen Flyer über Islam verteilt: Strafe droht
Vor einem Jahr schockte eine Fotomontage in den Briefkästen die Schwyzer Bevölkerung. Nun sind die Untersuchungen einen Schritt weiter. Eine Gerichtsverhandlung rückt näher.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz/falschen-flyer-uber-islam-verteilt-strafe-droht-ld.1060891
Fanforscher über Nazikampfsport: „Ein internationales Netzwerk“
Fanforscher Robert Claus vor dem Szene-Event „Kampf der Nibelungen“ in Ostritz über die Professionalisierung der rechten Kampfsportszene.
http://taz.de/Fanforscher-ueber-Nazikampfsport/!5540282/
+++ANTIRA
antira-Wochenschau: Krieg gegen Geflüchtete, Aufwind für Rassist*innen, Widerstand von unten
https://antira.org/2018/10/12/krieg-gegen-gefluechtete-aufwind-fuer-rassistinnen-widerstand-von-unten/
Ultra-religiöses Radio sendet SRG-Inhalte: SRF kooperiert mit Sender von Sexualstraftäter
Die SRG kündigte an, mit privaten Radiosendern kooperieren zu wollen. Sie wählte zwei Partner. Einer davon ist ein ultra-christlicher Sender, der von einem Sexualstraftäter betrieben wird.
https://www.blick.ch/news/schweiz/ultra-religioeses-radio-sendet-srg-inhalte-srf-kooperiert-mit-sender-von-sexualstraftaeter-id8970507.html
-> https://www.20min.ch/schweiz/news/story/SRG-kooperiert-mit-ultra-religioesem-Radiosender-29463194
-> https://www.derbund.ch/kultur/diverses/srfnachrichten-fuers-missionarsradio/story/14672365
Leichenfund in Como (I): Wurde der junge Afrikaner erschlagen?
COMO (I) – Nur wenige Kilometer vor der Schweizer Grenze hat sich eine grausige Bluttat ereignet.
https://www.blick.ch/news/ausland/leichenfund-in-como-i-wurde-der-junge-afrikaner-erschlagen-id8971114.html