Zahlen

21. Dezember 2018
Verurteilter Spanier wird nicht ausgeschafft
Erstmals nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative wird die Härtefallklausel angewandt. Ein Spanier, der in der Schweiz geboren wurde und hier zwei Kinder hat, wird nach einem Entscheid vom Bundesgericht nicht ausgeschafft. Obwohl die von ihm begangene Straftat des Raubes automatisch zur Auschaffung führen würde, griff in diesem Fall die Härtefallklausel, da die Person gut integriert und immer einer Arbeit nachgegangen sei. Im Angesicht dieser erstmaligen Anwendung der Härtefallklausel, zwei Jahre nach der Einführung des obligatorischen Landesverweises, muss festgestellt werden, dass das SVP-Gejammer bezüglich einer zu laschen Anwendung ihrer Ausschaffungsinitiative völlig unbegründet war. Gesamtschweizerisch werden jährlich immer noch die hohe Zahl von 500 bis 800 Personen aufgrund einer Straftat ausgeschafft. Jede dieser Ausschaffungen stellt eine rassistische Doppelbestrafung dar, zuerst die Haft, dann die Ausschaffung, welche Schweizer*innen, die für die selben Straftaten verurteilt wurden, nicht trifft.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/erster-haertefall-spanier-wird-nicht-des-landes-verwiesen/story/17321863
https://www.nzz.ch/schweiz/haertefall-regelung-bundesgericht-konkretisiert-die-anwendung-ld.1446348?mktcid=nled&mktcval=106&kid=_2018-12-20

15. Dezember 2018
Die Behörden präsentieren die neusten Zahlen
Die schweizer Behörden schoben dieses Jahr bereits 4500 Personen unter Zwang ab. Bemerkenswert ist aber, dass sich in derselben Persiode insgesamt 5015 Personen dem Asylregime entzogen, indem sie untertauchten. Gemäss der Asylstatistik sind die wichtigsten Herkunftsländer von (geflüchteten) Migrant*innen Eritrea, Afghanistan, Syrien, Türkei und Algerien. In genau diese Staaten wollen die Behörden um jeden Preis abschieben. In einer Antwort an das Parlament fasste der Bundesrat Ende November den aktuellen Stand in Sachen Ausschaffungsgewalt zusammen:
– Eritrea: Das Regime sei nicht bereit, Zwangsausschaffungen zu akzeptieren, doch es finden derzeit Verhandlungen statt. Abgewiesene Eritreer*innen sollen deshalb in der Nothilfe isoliert werden und auf ihre Abschiebung warten.
– Algerien: Sonderflüge nach Algerien finden keine statt. Zwangsausschaffungen per Linienflug (mit oder ohne Polizeibegleitung) sind hingegen möglich. So wurden 2018 bereits 53 Menschen abgeschoben. 2017 waren es 30 Personen.
– Afghanistan: Ein Rückübernahmeabkommen besteht seit 2006. Dieses Abkommen sieht Zwangsausschaffungen per Linienflug vor. Derzeit prüfen die Behörden, ob sich die Schweiz an Zwangsabschiebungen im Rahmen von europäischen Sammelflügen beteiligen kann.
– Irak: Im Juni 2017 führte das SEM den ersten Sonderflug von Genf nach Bagdad durch. Seit Mitte Juli 2018 wird über die Abschiebung von Personen mit straffälligem Hintergrund diskutiert.
Türkei: Ein Abschiebungsabkommen ist bereit um von Erdogan und Keller-Suter unterzeichnet zu werden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73341.html
https://www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183809

2. Dezember 2018
Immer mehr Menschen flüchten vor Erdogan und seinem Regime
Gemäss den Asylstatistiken sind Personen aus der Türkei in diesem Jahr zur drittgrössten Gruppe Asylsuchender geworden. Obwohl sich der türkische Staat unter Erdogan als demokratisches Land ausgibt, kann davon kaum die Rede sein. Vor allem Menschen in der Opposition und Kurd*innen sind gefährdet.
https://www.limmattalerzeitung.ch/schweiz/tuerken-sind-die-neuen-fluechtlinge-4-asylsuchende-erzaehlen-133779959
https://www.saiten.ch/es-braucht-den-druck-von-unten/