Racism in justice!
13.07.20
Verurteilung wegen rassistischem Fasnachtswagen
An den Fasnachtsumzug in Wangs wollte Walter Brandstetter – ehemaliges SVP Mitglied – dieses Jahr mit einem Wagen, auf dem die Frage „Wie viele ‹N****› brauchen wir in St.Gallen?“ unter dem Bild des Schwarzen damaligen Kantonsratskandidaten Nirosh Manoranjithan prangte. Als der Urheber des Wagens zum Umzug in Wangs eintraf, machten ihn die Vertreter*innen der Fasnachtsgesellschaft darauf aufmerksam, dass er mit dieser Wortwahl nicht teilnehmen dürfe, woraufhin er das Wort mit Klebeband abdeckte. Gegenüber der Presse gab Brandstetter dann an, dass das N-Wort für ihn keine negative Bedeutung hätte und es sich bei seinem Satz keinesfalls um eine abwertende Darstellung handle. Jetzt wurde Walter Brandstetter aber wegen Rassendiskriminierung zu einer Busse von 3.100 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 350 Franken verurteilt.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/das-wort-neger-hat-folgen-urheber-des-fasnachtswagens-in-wangs-muss-3100-franken-busse-bezahlen-ld.1236209
Weitere Artikel zur Fasnachtszeit, wo Rassimus als Tradition weiterhin gang und gäbe ist:
– #StoppFasnachtsrassismus: https://antira.org/2020/02/24/stoppfasnachtsrassismus/
– Drei Fragen zum Fasnachtsrassismus in Basel: https://antira.org/2019/04/08/drei-fragen-zum-fasnachtsrassismus-in-basel/
– Fasnacht: Rassismus als Tradition: https://antira.org/2019/03/03/bundeslager-fasnacht-keine-asylknaeste-in-nordafrika/
– Update: Juristische Aufarbeitung des Fasnachts-Rassismus? https://antira.org/antischwarzer-rassismus/
– Update: Juristische Aufarbeitung des Fasnachts-Rassismus? https://antira.org/antischwarzer-rassismus/
07.07.20
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Frankreich
Bezüglich dreier Fälle von Asylsuchenden hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Frankreich wegen „unmenschlicher und entwürdigender Lebensbedingungen“ für Asylsuchende verurteilt. Das Gericht kam zum Schluss, dass die drei Männer „Opfer einer erniedrigenden Behandlung“ seien. Frankreich hatte ihnen nach ihrem Asylantrag weder finanzielle Unterstützung für ihre Grundbedürfnisse, noch Zugang zu sanitären Einrichtungen bereitgestellt. Die Asylsuchenden hatten zudem erst nach sehr langer Verzögerung ihre temporäre Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das Gericht sprach zwei Antragstellern 10.000 Euro und dem dritten 12.000 Euro Schadenersatz zu. Es ist das vierte Mal in einem Monat, dass der EGMR Frankreich wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Ob solche Verurteilungen für das Land, das seinen Ruf als Geburtsnation der Menschenrechte wenig pflegt, unbequem sind, scheint unklar.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/menschenrechte-migranten-frankreich-urteil-europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte
https://www.francetvinfo.fr/monde/europe/demandeurs-d-asile-la-france-condamnee-par-la-cedh-pour-des-conditions-inhumaines-d-existence_4031459.html
07.07.20
Verantwortung Italiens für systematische Folterung in Libyen soll untersucht werden
Das Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) fordert vom UNO-Ausschuss gegen Folter eine Untersuchung der Rolle Italiens mit Blick auf die systematische Folterung von Geflüchteten und Migrant*innen, die nach Libyen zurückgeführt wurden.
Das CSDM zeigt auf, dass die libysche «Küstenwache» bei der Rückführung («pull back») von (geflüchteten) Migrant*innen im Auftrag Italiens handelt. Zudem ist die libysche Küstenwache durch die umfassende materielle und logistische Unterstützung Italiens überhaupt erst handlungsfähig. Diese Unterstützung umfasst etwa Finanzierung, Schiffe, Ausbildung sowie Kommando- und Kontrollstrukturen. Die Echtzeitüberwachung auf See und aus der Luft werden durch Italien selbst sowie über EU-Programme, an welchen Italien beteiligt ist, sichergestellt. Ein 2017 unterzeichneter bilateraler Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Italien und Libyen. Dieser wurde auch in einem am 29. Juni von den NGOs Statewatch und Osservatorio Solidarietà veröffentlichten Brief an die International Maritime Organisation (IMO) kritisiert. Der erklärte Zweck des Vertrags ist die «Eindämmung illegaler Migration», welcher erreicht werden soll, indem Italien «den libyschen Institutionen, die für den Kampf gegen die illegale Immigration zuständig sind», so etwa der «Küstenwache», Ressourcen zur Verfügung stellt. Ohne die Bereitstellung dieser Ressourcen wäre die libysche Küstenwache weder in der Lage noch willens, Boote mit (geflüchteten) Migrant*innen in der eigenen Such -und Rettungszone abzufangen, oder auch nur zu lokalisieren. Über diese Zusammenarbeit konnte Italien die Grenzkontrolle vollständig an Libyen externalisieren. Dies hat dazu geführt, dass seit Beginn der Zusammenarbeit rund 50.000 Personen abgefangen und zur Rückkehr in libysche Folterlager gezwungen wurden, allein dieses Jahr waren es mindestens 4.231 Personen. Italien möchte die Zuschüsse für die so genannte libysche Küstenwache zudem weiter erhöhen. In diesem Jahr sollen drei Millionen Euro mehr in das Bürgerkriegsland fliessen, dessen „Küstenwache“ weiterhin in Notfällen nicht oder schwer erreichbar ist und das Geflüchtete in Folterlager zurückschickt, wenn sie diese auf See stoppt. Somit gehen 2020 58,28 Millionen Euro direkt an die libyschen Behörden. Dieses Vorgehen Italiens hat massenhaft Folter, Vergewaltigungen und Versklavung von tausenden (geflüchteten) Migrant*innen zur Folge, die nach Libyen zurückgeführt («pulled back») werden. Die Strategie der Pull-backs wird vor allem von europäischen Staaten seit 2012 angewendet, als Push-backs vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für illegal erklärt wurden. Statt die Menschen also selbst ohne Verfahren abzuschieben, werden jetzt die Behörden und Regierungen der Abfahrtsländer bezahlt, um die Menschen (oft sehr gewaltvoll) zurückzuziehen und so an einer Überfahrt oder einem Marsch nach Europa zu hindern. Sechs Menschen starben allein am 26. Juni während eines Pull-Backs nach Khoms mit 93 Menschen an Bord. Eine Frau hatte zudem während der Überfahrt entbunden.
https://centre-csdm.org/wp-content/uploads/2020/06/Medienmitteilung-CSDM-26-Juni-2020.pdf
https://www.borderline-europe.de/sites/default/files/projekte_files/Newsletter%20Juni%202020%20-%20final_0.pdf
https://www.aljazeera.com/news/2020/06/migrants-drown-93-rescued-libya-coast-200627112416685.html
29.06.20
Gericht gegen Haftanstalten für Geflüchtete und unmenschlichen Lagerbedingungen
Zwei gewichtige Dinge stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar: 1. Geflüchtete dürfen nicht in Haftanstalten untergebracht werden. 2. Asylanträge dürfen auch bei Gerichten und Behörden gestellt werden, die dafür nicht primär zuständig sind.
Konkret geht es um einen Fall im Dezember 2019 auf Gran Canaria. Von dort wollten die spanischen Behörden 45 Geflüchtete direkt wieder abschieben. Bis zur Abschiebung sollten die Menschen in einer Hafteinrichtung untergebracht werden, weil die anderen Unterkünfte voll gewesen seien. Ein Geflüchteter legte Widerspruch gegen die Haft und die geplante Abschiebung ein. Vielmehr wolle er ein Asylgesuch stellen.
Die EU Richter*innen befanden nun, dass Platzmangel kein Haftgrund sei. Selbst im Falle fehlender Kapazitäten in Aufnahmezentren sei eine Haft nicht gerechtfertigt. Zudem müsse der Zugang zu einem Asylantrag so einfach wie möglich sein. Der Beamte, der den Haftantrag des Geflüchteten geprüft hat, hätte so auch den Asylantrag entgegen nehmen können, selbst wenn er eigentlich nicht dafür zuständig ist. Es zeigt sich hier einmal mehr, dass selbst die Einhaltung des europäischen Rechts nicht selbstverständlich ist. Solange es keine Klagen gibt, nehmen sich die Behörden einen weiten Handlungsspielraum heraus.
Das zeigt sich auch in Bezug auf die griechischen Lager. Auf Samos etwa haben bislang 43 Geflüchtete mit Unterstützung der NGO Refugee Law Clinic gegen die Zustände, unter denen sie leben müssen, geklagt. In 37 der Fälle entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bisher, dass die Kläger*innen an einem anderen Ort untergebracht werden müssen. Ihre Begründung: Die Bedingungen in den Lagern würden das Risiko einer „unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung“ bergen. Auch auf den Inseln Lesbos und Chios klagten mehrere Geflüchtete, unterstützt durch die NGOs Refugee Support Aegean und Equal Rights Beyond Borders, erfolgreich. Da Menschenrechte Individualrechte sind, kann und muss sie jede Person einzeln einklagen. Sammelklagen sind nicht möglich. Liegt die Lösung zur Evakuierung der griechischen Insellager in 40.000 Einzelklagen vor dem EGMR? Der Jurist Robert Nestler von Equal Rights Beyond Borders sagt, dass die vielen Einzelverfahren nicht das Ziel sein können: „Dass wir am laufenden Band Verfahren gewinnen, zeigt ja, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem. Das muss politisch angegangen werden.“ Bisher bleiben Reaktionen der Behörden zur Lösung dieses strukturellen Problems allerdings aus.
https://www.derstandard.at/story/2000118312774/schutzsuchende-migranten-duerfen-laut-eugh-nicht-aus-platzmangel-in-haft?ref=rsshttps://mediendienst-integration.de/artikel/europas-asylpolitik-vor-gericht.html?fbclid=IwAR1BkuawBw5RuNe2T3FSOXXslKw8NvbvU53dG-nnoJyT3mqgVUI5O1tOZTY> https://rabe.ch/wp-content/uploads/2020/06/25.-refugees-EGMR.mp3
29.06.20
Bezirksgericht Hinwil ZH will deutschen Neonazi ausschaffen
Gefunden auf hans-stutz.ch: „Vor dem Bezirksgericht erscheint der 32-jährige Melchior M., deutscher Staatsangehöriger, der längere Zeit in der Schweiz gelebt hat und inzwischen nach Thüringen zurückgekehrt ist. Er ist angeklagt der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der Rassendiskriminierung. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei im April 2019 ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole und eine Pistole, nebst rund 2’000 Schuss Munition. Im August 2019 veröffentlichte er einen Facebook-Post, in dem er einen Zeitungsbericht über eine Auschwitz-Überlebende mit einem „Facepalm“-Emoji kommentierte, also mit dem Zeichen für „sich an den Kopf fassen“. Dazu stellte er die Bemerkung, dass ja sieben Millionen Juden überlebt hätten. Der Staatsanwalt beantragt eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten und einen Landesverweis von 14 Jahren. Das Urteil wird später bekanntgegeben. Der Angeschuldigte mietete im Oktober 2016 jene Tennishalle, in der sich rund 5000 Neonazis bei einem Konzert vergnügten.“
https://hans-stutz.ch/
https://www.nau.ch/news/schweiz/bezirksgericht-hinwil-zh-deutscher-neonazi-steht-vor-ausschaffung-65730612
01.06.20
Köpfe der Woche Roland Schöni, Adrian Spahr, Nils Fiechter
Dass die SVP einen besonderen Hang zu offenem Rassismus und rechter Hetze hat, ist allgemein bekannt. Diese Woche gab es gleich zwei Verurteilungen von SVP-Politikern wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm. So wurde der Arboner SVP-Fraktionsvorsitzende Roland Schöni in zweiter Instanz wegen antiziganistischer Äusserungen im St. Galler Tagblatt verurteilt. Gleichermassen die beiden Co-Präsidenten der jungen SVP Adrian Spar und Nils Fiechter, die 2018 eine antiziganistische Karikatur auf ihrer Facebook-Seite teilten. Alle drei zeigen sich uneinsichtig gegenüber dem Rassismus-Vorwurf. Sie fühlen sich missverstanden, pochen auf die gute, alte Meinungsfreiheit und hetzen munter weiter. Dafür hat sich das Trio Infernale doch einen Platz als Köpfe der Woche verdient.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/ganze-gruppe-wird-diffamiert-und-herabgewuerdigt-obergericht-thurgau-verurteilt-svp-fraktionspraesident-erneut-wegen-rassismus-gegen-roma-und-sinti-ld.1223397
https://www.gfbv.ch/de/medien/medienmitteilungen/svp-fraktionspraesident-verurteilt
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kreuzlingen/der-arboner-svp-politiker-roland-schoeni-will-die-verurteilung-wegen-rassismus-nicht-akzeptieren-und-gelangt-ans-bundesgericht-ld.1223524
https://www.mittellaendische.ch/breaking-news/trotz-mehrfacher-verurteilung-hetzt-polizist-adrian-spahr-munter-weiter/
04.05.20
Kopf der Woche Jean-Luc Addor
Das Kantonsgericht Wallis veröffentlicht das Urteil gegen den SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor, schuldig der Rassendiskriminierung. Verurteilt zu 60 Tagessätzen à 300 Franken, bedingt auf zwei Jahre und zu einer unbedingten Busse von 3.000 Franken. Grund für die Anklage Addors war ein Kommentar auf Twitter und Facebook nur wenige Minuten nach einer Schiesserei in einer St. Galler Moschee im Jahr 2014, bei der ein 51-jähriger Mann getötet wurde: «Wir wollen mehr davon!» In einer Medienmitteilung schreibt das Gericht, dass Addor „eine Person des öffentlichen Lebens mit einer gewissen Berühmtheit“ sei, „bekannt für seine islamfeindlichen Ansichten, welche in den Wochen zuvor im Internet weiterverbreitet und wiederholt aufgegriffen worden“ seien. Durch das Posting des Kommentars «Wir wollen mehr davon!» habe er eine Ausdrucksweise verwendet, „deren Brutalität und Prägnanz durch einen weniger erfahrenen Durchschnittsleser wortwörtlich und undifferenziert verstanden werden konnte.“ Nämlich als Aufruf, einen Mord in einer Moschee zu wiederholen. Wie so viele Rechte, sieht er die Verurteilung als Angriff auf die Meinungsfreiheit und einen Mangel an Verständnis für Ironie. Addor kündigte umgehend an, er werde seinen Fall ans Bundesgericht ziehen.
https://www.tagblatt.ch/newsticker/schweiz/svp-nationalrat-addor-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt-ld.1216397
https://www.watson.ch/schweiz/svp/813178611-svp-nationalrat-addor-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt
https://www.tachles.ch/artikel/news/svp-nationalrat-jean-luc-addor-zweitinstanzlich-verurteilt
27.04.20
Fluchtroute Mittelmeer: Maltesischer Premierminister angeklagt, weil er mindestens fünf Menschen ertrinken liess
Letzte Woche liess die maltesische Regierung in Koordination mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex zwischen 5 und 12 Menschen im Mittelmeer ertrinken (Zahlen variieren je nach Quelle). Sämtliche Instanzen waren über die Notlage, sowie über die genaue Position der sinkenden Schiffe informiert, unternahmen aber keinerlei Rettungsversuche. Offiziell wegen Corona. Erst nach sechs Tagen wurde eine Übergabe auf Fischerboote koordiniert. Diese schleppten die verbliebenen Menschen, welche die sechs Tage in Seenot überlebten, zurück nach Libyen. (vgl. antira-Wochenschau vom 20. April).
Nun haben das AlarmPhone und die maltesische Bürgerrechtsorganisation Republika Anklage wegen Totschlags gegen den maltesischen Premierminister Robert Abela erhoben. Die Anklage wird sich wahrscheinlich auch auf weitere Instanzen ausweiten, da Abela möglicherweise auch Frontex in die Verantwortung ziehen wird. Deren Flugzeug hatte die Menschen in Seenot während dieser sechs Tage mehrfach überflogen, ohne etwas zu unternehmen.Trotzdem meint Abela als Reaktion auf die Anklage, «sein Gewissen sei rein, weil er alles in seiner Macht Stehende getan habe, um das maltesische Volk vor einer möglichen Corona-Ansteckung zu schützen.» Obwohl wir die Anzahl Menschenleben nicht als Argument benutzen wollen, ist es erschreckend zu sehen, wie leichtfertig der Tod von geflüchteten Menschen in Kauf genommen wird, um das Leben der maltesischen Bevölkerung zu schützen. Bisher starben auf Malta drei Menschen an Corona.
Während Malta nun immerhin zugegeben hat, dass es seine Häfen „zum Schutz“ der maltesischen Bevölkerung geschlossen hält, stellt die italienische Regierung das Anlegeverbot in italienischen Häfen immer noch als Schutzmassnahme für die Geflüchteten dar. Aufgrund des derzeitigen Gesundheitsnotstands entsprächen die italienischen Häfen nicht den Anforderungen des Internationalen Abkommens für Seenotrettung an einen »Place of Safety«. Diese Begründung ist einfach nur absurd, lässt doch die italienische Regierung sonst so gerne Menschen im Mittelmeer ertrinken oder in libyschen Haftlagern foltern. Aufgrund der erneuten Hafenschliessung befinden sich nun also wie bereits vor einem halben Jahr zivile Rettungsschiffe mit Geflüchteten an Bord vor der italienischen Küste, ohne anlegen zu dürfen.
https://ffm-online.org/malta-anklage-gegen-premier-verschaerft-einbeziehung-frontex-eu/
https://www.spiegel.de/politik/ausland/malta-justiz-ermittelt-wegen-toten-bootsfluechtlingen-gegen-regierungschef-a-dbfa58d6-6876-401a-addf-302423dc55fb
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1135641.flucht-und-migration-nach-europa-aita-mari-fluechtlinge-muessen-auf-quarantaene-schiff.html