Kriminalisierung von Solidarität

21.07.20
Kriminalisierung von antirassistischer Solidarität Hagen Kopp, der in Deutschland seit Jahrzehnten anitrassistisch aktiv ist, muss sich vor Gericht verantworten. Die zuständige Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wirft ihm vor, er habe öffentlich zu Straftaten aufgerufen, da sein Name im Impressum der Internetseite www.aktionbuergerinnenasyl.de stand. In Zusammenhang mit dieser Website startete in Hanau 2017 eine der ersten Kampagnen des Bürgerasyls, vor allem aufgrund der Abschiebungen nach Afghanistan. Gut 50 Menschen unterzeichneten einen Aufruf, in dem steht: „Wir werden von Abschiebungen bedrohten Geflüchteten aus Afghanistan Bürgerasyl gewähren, das heisst, wir werden Platz machen in unseren Wohnungen und notfalls die Menschen verstecken, die in Krieg und Verfolgung zurückgeschickt werden sollen.“ In einem Text auf der dazugehörigen Webseite heisst es: „Deshalb rufe ich dazu auf, lokale Initiativen zu unterstützen, die von Abschiebung bedrohten Menschen BürgerInnen-Asyl gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen verstecken.“ Dieser Satz wird Kopp zur Last gelegt. Im Strafbefehl steht, Kopps Aufforderung zur Gewährung von Bürger*innenasyl könne ein Verstoss gegen das Aufenthaltsgesetz darstellen. Kopp selbst sagt, der Vorwurf sei durch nichts zu rechtfertigen. Das einzige, was hier auf die Anklagebank gehöre, sei die Politik der Abschiebung und Ausgrenzung und nicht solidarische Handlungen und Aktionen gegen dieses Unrecht. Die Staatsanwaltschaft hat eine Geldstrafe von 1.200 Euro festgesetzt und will Kopp die Verfahrenskosten auferlegen. Dagegen wehrt er sich. Am Donnerstag kommt es vor dem Amtsgericht Alzenau zum Prozess. Wir erinnern uns an zahlreiche weitere Beispiele, in denen Solidarität mit geflüchteten Menschen kriminalisiert wurde und wird. Dazu gehört die momentane Kriminalisierung und Eliminierung von solidarischen Strukturen auf den griechischen Inseln, die Prozesse um Anni Lanz in der Schweiz oder die Kriminalisierung der Seenotrettung (für einen Überblick über die einzelnen Fälle der letzten Jahre: https://antira.org/kriminalisierung-von-solidaritaet/).
Die anhaltende Kriminalisierung zeigt auch, dass die gegenseitige Solidarität eine starke Waffe ist, vor der sich Menschen, welche die herrschenden Verhältnisse aufrechterhalten wollen, fürchten. Nutzen wir sie!
https://www.fr.de/rhein-main/main-kinzig-kreis/hanau-ort66348/hanauer-menschenrechtsaktivist-muss-wegen-buergerasyl-gericht-13829251.html

15.06.20
Bundesverkehrsministerium blockiert Seenotrettungsschiffe durch Gesetzesänderung
Aus dem Ministerium von Andres Scheuer kommt die Gesetzesänderung: Rettungsschiffe, die nicht für „Sport- und Erholungszwecke“ eingesetzt werden, benötigen Sicherheitszeugnisse. Sie müssen damit hinsichtlich Bauweise, Ausrüstung und Besatzung der Schiffe Sicherheitsanforderungen wie Berufsschiffe erfüllen, denen sie nicht ohne Weiteres nachkommen können. Grund für die Änderung scheint der klare politische Wille zur Blockierung privater Seenotrettung zu sein. Im vergangenen Jahr versuchte das Verkehrsministerium schon einmal, die Mare Liberum, die Menschenrechtsmonitoring in der Ägais betreibt, am Auslaufen zu hindern. Weil das Boot nicht für „Sport- und Freizeitzwecke“ eingesetzt werde, brauche es ein Schiffssicherheitszeugnis, hiess es schon damals. Sicherheitszeignisse waren für Schiffe zu beruflichen Zwecken erforderlich, nicht aber für Boote zu »Sport- und Freizeitzwecken«. Die Mare Liberum gewann den Rechtsstreit . Das Gericht befand, die Überwachung von Menschenrechten fiele durchaus unter den „Sport- und Freizeitzweck“. Nun heisst es in der neuen Verordnung ausdrücklich, dass Yachten oder Kleinfahrzeuge, die „im Bereich des Umweltschutzes, der Seenotrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke“ eingesetzt sind, auch ein Schiffsicherheitszeugnis vorweisen müssen. Ausgenommen sind neu nur noch Schiffe, die „Sport- und Erholungszwecken“ dienen. Alle deutschen Seenotrettungsorganisationen halten die neue Verordnung für eine Massnahme zur Verhinderung ihrer Arbeit. Die Vereine Mare Liberum, Mission Lifeline und Resqship, die auf dem Mittelmeer Seenotrettungs- und Monitoringarbeit machen, wurden von der zuständigen Berufsgenossenschaft im März über die rechtlichen Änderungen aus dem Verkehrsministerium informiert, die den Einsatz ihrer Boote blockiert und sie praktisch stilllegt. Im Schreiben wurden sie auch gleich über die drohenden Bussgelder von bis zu 100.000 € bei Nichteinhaltung informiert. Während es bisher zu keinem einzigen Unfall auf einem Rettungsschiff kam, der die höheren Sicherheitsanforderungen rechtfertigen könnte und 2020 nach offiziellen Zahlen täglich zwei Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken sind, ändert Deutschland Gesetze unter dem scheinheiligen Vorwand, sich um die Sicherheit der Crew zu sorgen. Wie zynisch ist es, Menschen lieber ohne Hilfe auf dem Mittelmeer sich selbst zu überlassen und  mit Sicherheitsbedenken an Bord eines Rettungsschiffes zu argumentieren.
Ähnliche Gesetzesänderungen gab es bereits in den Niederlanden (damals betroffen der Verein Sea Watch) und in Italien, wo die Aita Mari und die Alan Kurdi aktuell wegen angeblicher Sicherheitsmängel den Hafen nicht verlassen dürfen. Die europäischen Staaten wahren heute nicht einmal mehr den Schein, für Menschenrechte einzustehen. Der Schritt von unterlassener Hilfeleistung hin zu aktiver staatlicher Verhinderung der Seenotrettung durch die deutsche Bundesregierung ist getan.
https://www.freitag.de/autoren/wulf99/angriff-auf-die-seenotrettung
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1137691.seenotrettung-bundesregierung-blockiert-seenotretter.html
https://www.resqship.org/schiffssicherheitsverordnung
https://ffm-online.org/bundesverkehrsministerium-verhindert-seenotrettung/
https://verfassungsblog.de/hypocritical-and-illegitimate/

25.05.20
Freispruch für das Verbrechen der Solidarität in Frankreich
Cédric Herrou, einem französischen Olivenbauern, wurde im August 2018 vorgeworfen, über 200 Migrant*innen bei der sog. illegalen Einreise geholfen zu haben. Ein französisches Gericht hat nun aber alle Anklagepunkte gegen den zu einem Symbol des „Verbrechens der Solidarität“ [délit de solidarité] gewordenen Bauern fallen gelassen. Dies geschah, obwohl der Staatsanwalt im März meinte, dass Herrou sich „entschieden hatte, im wahrsten Sinne des Wortes ein Gesetzloser zu sein“ und „nicht nur humanitäre Motive, aber auch politische und ideologische Forderungen hatte.“ Den Entscheid, Cédric Herrou für straflos zu erklären, begründete das Berufungsgericht damit, dass sich sein Handeln vom verfassungsmässigen Brüderschaftsprinzip [principe de fraternité] ableiten lässt, nämlich von der „Freiheit, anderen zu humanitären Zwecken zu helfen, unabhängig von der Rechtmässigkeit seines oder ihres Aufenthalts im Staatsgebiet“
https://www.infomigrants.net/fr/post/24730/la-justice-relaxe-cedric-herrou-symbole-de-l-aide-citoyenne-aux-migrants
https://www.lemonde.fr/immigration-et-diversite/article/2018/07/06/aide-aux-migrants-le-conseil-constitutionnel-consacre-le-principe-de-fraternite_5326929_1654200.html
https://www.theguardian.com/…/french-court-scraps-olive-far…
30.03.20
Griechische Marine verbietet Monitoring-Arbeit der Mare Liberum
Eine neue Verordnung der griechischen Behörden verbietet Sportbooten, sich  auf der Ägais zwischen Griechenland und der Türkei zu bewegen. Fischerboote, Handelsschiffe und natürlich Militärboote dürfen weiterhin fahren. Begründet wird das Verbot mit der Einrichtung einer militärischen Sperrzone, in der aktuell Militärübungen durchgeführt würden. Das einzige Sportboot, das sich um diese Jahreszeit in der Region bewegt, ist die Mare Liberum. Das zivile Seenotrettungsschiff ist vor Ort, um staatliche Gewalt gegen Geflüchtete auf dieser Fluchtroute zu dokumentieren. Davon gab es in den vergangenen Wochen zuhauf. Zentraler Akteur: Das griechische Militär. Es wurde beispielsweise gefilmt, wie von Schiffen der griechischen Küstenwache aus die Schläuche der Boote mit Geflüchteten darauf zerschnitten wurden. Auch zahlreiche Push-backs wurden dokumentiert. Ein Vorgehen der Küstenwache hier: Den Fluchtbooten den Motor abnehmen, sie manövrierunfähig zurücklassen und warten, dass die türkische Küstenwache sie zurückholt. Die griechische Küstenwache ist dabei kein alleiniger Akteur. Sie arbeitet eng mit Frontex zusammen, die unter anderem durch die Schweiz und die EU finanziert wird.
https://soundcloud.com/user-762131270-508817154/na-oben-treten-nach-unten-die-hand-reichen
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/03/lesbos-mare-liberum-berlin-schiff-fluechtlinge.html

16.03.20
Freispruch für Pfarrer Valley
In Neuenburg wurde der Pfarrer Norbert Valley freigesprochen. Er war wegen eines „Solidaritätsdelikts“ angeklagt worden: Er hatte einem Geflüchteten den Kirchenschlüssel gegeben, sodass dieser dort übernachten konnte, wenn er keinen anderen Schlafplatz fand. Das Gericht erachtet, der Pfarrer habe zwar geholfen, aber „nicht zu sehr“. Das sei jedoch kein „Freipass für Flüchtlingshelfer“, sagte der Richter, dann klärend. Ein bisschen mehr tun als ab und zu eine Person auf Kirchenbänken schlafen lassen, sei strafbar. Valley selbst fordert, dass auch andere Betroffene freigesprochen werden. Niemand dürfte bestraft werden, weil er*sie anderen hilft. Er kritisiert auch die CVP, die vergangene Woche im Bundesparlament gegen die Straffreiheit für Solidaritätsdelikte gestimmt hatte. Diese könne das C in ihrem Namen getrost streichen.
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/freispruch-fuer-pfarrer-norbert-valley?id=52dceafe-8599-4c69-8235-785d442c63c7
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/pfarrer-norbert-valley-wird-freigesprochen?id=0d14d57d-ee5c-4af9-911c-1a96858266b0
https://www.srf.ch/news/schweiz/solidaritaet-mit-aylsuchenden-trotz-freispruch-bleibt-eine-gewisse-enttaeuschung

8. Juni 2019
Platz zu Ehren einer Schwarzen ehemaligen Nationalrätin, statt eines Rassisten
Nach dem Rassentheoretiker Louis Agassiz sind in der Schweiz und weltweit fast 80 Orte – Plätze, Strassen, Schulen und ein Berg – benannt. Der rassistische Denker geniessst sogar die Ehrenbürgerschaft des Schweizerischen Alpenclubs. Sein Rassismus stand lange im Schatten seiner naturwissenschaftlichen Forschung. Doch seit der Historiker und Antirassist Hans Fässler Aufklärungsarbeit betreibt, ändert sich dies. Leider sehr sehr langsam. Seit 15 Jahren kämpft er gegen die Verehrung dieses Rassisten an. Nun ist endlich ein Erfolg zu vermerken: In Neuenburg wird der «Espace Louis Agassiz» in „Espace Tilo Frey“ umbenannt. Tilo Frey war die erste dunkelhäutige Nationalrätin der Schweiz. Kurz nach der Einführung des Frauenwahlrechts schaffte sie es 1971 auf der FDP-Liste ins Parlament. Wann folgen die anderen Umbenennung? Wer stellt im SAC einen weiteren Antrag, um diesem Rassisten die Ehrenmitgliedschaft abzuerkennen?
https://www.swissinfo.ch/fre/figures-controvers%C3%A9es_pourquoi-neuch%C3%A2tel-ne-veut-plus-de-louis-agassiz/45014584
https://www.tagblatt.ch/leben/agassiz-platz-in-neuenburg-wird-umbenannt-ld.1125064
Kriminalisierung von Solidarität in CH und EU
Die Repressionsschraube wird momentan immer enger gedreht, um solidarische Handlungen gegenüber Geflücheten zu verhindern. Seit Monaten wird in der Schweiz gerichtlich gegen Pfärrer*innen vorgegangen, die aufgrund ihres religiösen Verständnisses geflüchteten Personen helfen. Auch Anni Lanz kriegte eine Strafe aufgebrummt.
Europaweit werden momentan die Strafen erhöht. In Ungarn stimmte das Parlament in Budapest 2018 mit einer Mehrheit von 160 zu 18 Stimmen für ein Gesetz, das bis zu einem Jahr Haft für diejenigen vorsieht, die Geflüchteten helfen, Asylanträge einzureichen, oder die illegal eingereisten Migrant*innen helfen, in Ungarn zu bleiben. Darunter kann selbst das Spenden von Essen oder Kleidung fallen.
Gleichzeitig werden die Crews von privaten Rettungsschiffen im Mittelmeer wie der Iuventa mit Anklagen eingedekt, ihnen drohen 20 Jahre Haft.
Die Kriminalisierung von Fluchthilfe ist nicht auf rechtspopulistisch regierte Staaten beschränkt. Die meisten Fälle gab es in Italien, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Dänemark und Spanien. Gesetze, die gegen Terror und die Mafia gerichtet sind, werden auf Organisationen und Einzelpersonen angewendet werden, die Geflüchteten und Migrant*innen helfen. In einigen Fällen wurden ihre Telefone abgehört und ihre Bankkonten gesperrt.
https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/er-handelte-gemaess-dem-evangelium-pfarrer-versteckte-sieben-jahre-eine-auslaenderin-ld.1123902
https://jungle.world/artikel/2019/22/leben-retten-verboten
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1119870.iuventa-uns-drohen-jahre-knast.html
19. Mai 2019
Kriminalisierung von Solidarität mit geflüchteten Menschen wird immer stärker
Ein Londoner Think Tank hat recherchiert, wie oft Personen in der EU inzwischen vor Gericht landen, weil sie Geflüchteten helfen. Seit 2017 sind nicht mehr nur Personen, die anderen dabei helfen, nach Europa zu gelangen, von Repression betroffen, sondern auch NGO‘s, die Menschen aus Seenot retten. Und auch an Land wird fleissig kriminalisiert. Es wird zunehmend gegen Personen vorgegangen, die Migrant*innen, Geflüchteten oder Menschen ohne die richtigen Papiere helfen – sei es mit einer Unterkunft oder Hinweisen auf sichere Wege.
Der Bericht zeigt, dass die Repression zunimmt. Zusätzlich zur zunehmenden Zahl von Anklagen oder Verurteilungen sind auch neue Straftatbestände geschaffen worden, wie die Gefährdung der Sicherheit von Seefahrt und Flughäfen, Spionage, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Mitgliedschaft in der Organisierten Kriminalität. Oder es werden Gesetze, die gegen Terror und die Mafia gerichtet sind, auf Organisationen und Einzelpersonen angewendet, die Geflüchteten und Migrant*innen helfen. Nachfolgend einige Beispiele für die Kriminalisierung von Solidarität:
– Derzeit bereiten sich zehn Crew-Mitglieder der „Iuventa“ auf ihren Prozess in Italien vor. Das Schiff wurde im Sommer 2017 beschlagnahmt, der Besatzung drohen 20 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen illegalen Waffenbesitz, Zusammenarbeit mit dem organisierten Verbrechen und Beihilfe zur illegalen Einwanderung vor. (Interview mit zwei Angeklagten der Iuventa-Crew: https://www.youtube.com/watch?v=hHzswD9PSMw&feature=youtu.be)
– Am Dienstag fiel auf Malta das Urteil gegen den Kapitän der Lifeline, Claus-Peter Reisch. Das zivile Rettungsschiff hat letztes Jahr Menschen vor der libyschen Küste aus Seenot gerettet, und muss nun 10’000 Euro Geldstrafe zahlen. Angeblich weil das Schiff „nicht ordnungsgemäss registriert war.“
– Sechs tunesische Fischer wurden wegen Menschenschmuggel angeklagt, weil sie im September 2018 14 Migrant*innen in Italien abgesetzt hatten. Die Fischer, die seit Jahren immer wieder auf Schiffbrüchige getroffen waren und geholfen hatten, erklärten, sie hätten die 14 aus Seenot gerettet und deren Boot auch erst nach Absprache mit der italienischen Küstenwache in italienische Gewässer abgeschleppt.
– Helena Maleno Garzón, die im marokkanischen Tanger lebt, hatte über mehrere Jahre die Küste beobachtet und die spanische Seenotrettung oder die marokkanische Küstenwache alarmiert, wenn sie zwischen Marokko und Spanien von Booten in Seenot erfuhr. Die spanische und marokkanische Justiz ermittelten sechs Jahre wegen „Förderung illegaler Migration“ gegen sie.
– In Frankreich wurde Benoît Ducos wegen Menschenschmuggels verhört. Er hatte in den Bergen an der italienisch-französischen Grenze einer nigerianischen Familie geholfen und wollte die hochschwangere Mutter ins Krankenhaus im nahen Briancon bringen, als er von der Grenzpolizei gestoppt wurde.
– In Kroatien wurde Dragan Umicevic eine Taschenlampe zum Verhängnis. Er wurde im September 2018 verurteilt, nachdem er die Polizei auf eine Gruppe Geflüchtete aufmerksam gemacht hatte und bei ihnen blieb, um sicherzustellen, dass die auf der Polizeiwache auch wirklich ihren Asylantrag stellen konnten. Dass er die Beamt*innen mit einer Taschenlampe zur der Gruppe geführt hatte, legte ihm das Gericht als Zeichen aus, dass er ihr zum Grenzübertritt verholfen hatte.
– Das zivile Rettungsschiff „Mare Jonio“ mit 30 geretteten Menschen an Bord, wurde letzten Freitag von den Behörden in Lampedusa beschlagnahmt. Der Crew wird Beihilfe der Schlepperei vorgeworfen.
Als wäre das alles nicht genug, plant nun italiens Innenminister Salvini auch noch ein neues Dekret, mithilfe dessen es in Zukunft möglich sein soll, die Betreibenden von zivilen Rettungsschiffen mit bis zu 5‘500 Euro Busse pro geretteter Person, die nach Italien gebracht wird, zu bestrafen.
http://www.taz.de/Seenotrettung-im-Mittelmeer/!5592719/
https://www.tagesspiegel.de/politik/nicht-nur-malta-ganz-europa-kriminalisiert-die-hilfe-fuer-fluechtlinge/24320520.html
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1118669.claus-peter-reisch-das-urteil-gegen-lifeline-kapitaen-ist-eine-ausgemachte-sauerei.html
https://www.theguardian.com/world/2019/may/13/italy-fine-ngo-boats-migrants-salvini
11. Mai 2019
Sea-Watch gewinnt vor Gericht in Den Haag und kann endlich wieder auslaufen
Der niederländische Staat hat die Sea-Watch 3 zu Unrecht seit Anfang April am Auslaufen gehindert – zu diesem Schluss kam heute ein Gericht in Den Haag, dem die Beurteilung des Eilantrags gegen die Festsetzung des Schiffs oblag. Das Urteil bestätigt die politische Motivation hinter der neuen Verordnung der niederländischen Regierung, welche die Grundlage für die Blockade bot. Sea-Watch hatte als einzige NGO keine Übergangszeit, um die vom niederländischen ‘Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft’ neu eingeführte Verordnung für Schiffe von NGOs zu erfüllen. Die politischen Absichten der Regierung sind dabei klar: die Blockade ziviler Seenotrettung mit allen Mitteln.
Konkret urteilt das Gericht nun: Die Sea-Watch 3 ist an die Verordnung vorläufig nicht gebunden und darf auslaufen. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Urteils hat Sea-Watch bereits begonnen, das Schiff wieder fit für den Einsatz zu machen. Ziel ist, so schnell wie möglich in die SAR-Zone vor der libyschen Küste zurückkehren. Dies ist auch bitter notwendig: Derzeit ist nur ein einziges ziviles Seenotrettungsschiff in der SAR-Zone aktiv – während einer von zehn Menschen bei dem Versuch, über das Mittelmeer zu fliehen, stirbt.
https://ecre.us1.list-manage.com/track/click?u=8e3ebd297b1510becc6d6d690&id=698439cdba&e=ee3669ed3d
http://www.taz.de/Urteil-in-den-Niederlanden/!5593561/
6. April 2019
Verurteilung zweier Anti-Ausschaffungs-Aktivist*innen
Im Mai 2016 leisteten zwei Personen in Island Widerstand gegen eine Ausschaffung. Sie standen in einem stillstehenden Flugzeug auf und erklärten den Passagier*innen,
dass eine Person in diesem Flugzeug gerade ausgeschafft würde. Sie weigerten sich, abzusitzen, bis die betroffene Person sicher wieder aus dem Flugzeug geholt würde.
Es gab von Seiten der Aktivist*innen keine Gewalt und niemensch wurde verletzt, ausser die beiden Aktivist*innen bei ihrer späteren Verhaftung.
Diese Woche wurde das Urteil gesprochen. Es ist eines der härtesten Urteile der letzten Jahre gegenüber Anti-Ausschaffungs-Aktivist*innen. Beide wurden zu drei Monaten Haft auf zwei Jahren Bewährung verurteilt und müssen die Gerichtskosten von je 8’000 Euro bezahlen.
https://adstandaupp.com/2019/04/reykjavik-district-court-april-3-anti-deportation-protesters-got-2-years-on-probation-for-nuisance/?fbclid=IwAR2cdAu9ZPg4zhMxTPYLRFvLPqpv5kWqtjju_2zHa9_Uw38bVZUXfUypo6A
2. März 2019
Zwei neue Strafbestände sollen die Solidarität mit Geflüchteten in Deutschland noch stärker kriminalisieren 
In ganz Europa wird die Solidarität mit Geflüchteten immer stärker strafrechtlich verfolgt. Auch die deutsche Regierung debattiert momentan über zwei neue Strafbestände, welche zum Ziel haben, die Solidarität mit Geflüchteten zu kriminalisieren. 
Zum einen soll die Veröffentlichung und Verbreitung von Abschiebeterminen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Gerade die Bekanntmachung von Abschiebedaten ist aber ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen die Abschiebemaschinerie, da dadurch immer wieder Abschiebungen verhindert werden können. Unter anderem haben geflüchtete Menschen so die Möglichkeit, eine Rechtsberatung zu Hilfe zu ziehen und gegen ihre Ausschaffung zu kämpfen. Nicht selten werden durch gerichtliche Interventionen Abschiebungen gestoppt, da sie rechtswidrig wären. Dies ist nur möglich, wenn die Abschiebedaten frühzeitig bekanntgemacht werden, da sonst jegliche rechtliche Unterstützung zu spät kommt.
Zum anderen soll ebenso unter Strafe gestellt werden, wenn Beratungsstellen über Identifizierungsmassnahmen informieren, um diese zu behindern. Laut dem Straftatbestand soll bestraft werden, wer […] die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht dadurch beeinträchtigt, dass er über geplante Maßnahmen zur Feststellung der Identität ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben informiert […].
Was dort alles darunter fallen könnte, bleibt offen. Kann schon der Rat, rechtliche Mittel einzulegen, als Information mit dem Ziel der Behinderung der Massnahme gelten? Diese Rechtsunsicherheit kann eine abschreckende Wirkung haben. Viele Menschen werden sich nicht trauen, rechtliche Beratung anzubieten, wenn sie mit Geld- oder Haftstrafen zu rechnen haben.
Auch in anderen europäischen Ländern wurden im letzten Jahr Gesetze zur Kriminalisierung von Solidarität verabschiedet. So gilt in Ungarn seit 2018 die Unterstützung von geflüchteten Menschen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Organisationen, die Geflüchtete durch Rechtsberatung unterstützen oder die Behandlung von schutzsuchenden Menschen beobachten, müssen eine spezielle Lizenz beantragen, um ihre Arbeit fortzuführen. 
Weitere Beispiele für die Kriminalisierung von Solidarität sind unter anderem der Fall von Elin Ersson (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schweden-studentin-elin-ersson-stoppte-abschiebeflug-jetzt-droht-ihr-gefaengnis-a-1234267.html), den Stansted 15 (https://antira.org/2018/12/15/antira-wochenschau-nutella-banane-karin-keller-sutter/) oder der ganzen elenden Geschichte der Blockade und Kriminalisierung von Seenotrettung. Auch in der schweiz wird die Unterstützung von Geflüchteten Personen seit 2008 kriminalisiert. Ein Beispiel ist die Verurteilung von Anni Lanz (https://antira.org/2018/12/15/antira-wochenschau-nutella-banane-karin-keller-sutter/)

9. Februar 2019
Stansted 15 von Terrorismus freigesprochen
Die 15 Menschen, die 2017 am Flughafen von Heathrow eine Ausschaffung blockiert hatten und als Stansted 15 bekannt wurden (siehe antira-Wochenschau vom 15. Dezember 2018), wurden diese Woche verurteilt. Dies zeigt, dass Menschen in Europa, die sich mit Geflüchteten solidarisieren, von der staatlichen Gewalt verfolgt und bestraft werden. Ein kleiner Lichtblick in dem Ganzen ist, dass alle von der Terrorismus-Anklage freigesprochen wurden. Über diese hätte bis zu lebenslanger Haft verhängt werden können. Der Richter nahm Rücksicht auf die solidarischen Motive der Stansted 15 und sprach nur milde Strafen aus. Immerhin. Wir fodern: Solidarität darf nicht bestraft werden!
https://www.theguardian.com/global/2019/feb/06/stansted-15-rights-campaigners-urge-judge-to-show-leniency?utm_source=ECRE+Newsletters&utm_campaign=ad23e4c1d8-EMAIL_CAMPAIGN_2019_02_06_01_00&utm_medium=email&utm_term=0_3ec9497afd-ad23e4c1d8-422315889https://freedomnews.org.uk/breaking-no-jail-for-stansted-15/?utm_source=ECRE+Newsletters&utm_campaign=ad23e4c1d8-EMAIL_CAMPAIGN_2019_02_06_01_00&utm_medium=email&utm_term=0_3ec9497afd-ad23e4c1d8-422315889

2. Februar 2019
Petition fordert Anpassung von Art. 116 AIG
Immer häufiger müssen Leute vor Gericht erscheinen, weil sie Menschen in „irregulärer“ Situation geholfen haben und somit gegen Art. 116 AIG verstossen, der die Beihilfe zur illegalen Ein- bzw. Ausreise oder zum illegalen Aufenthalt unter Strafe stellt. Lisa Bosia, Norbert Valley oder kürzlich Anni Lanz sind Paradebeispiele für die Hartnäckigkeit der Behörden, die Solidarität gegenüber den Geflüchteten auszubremsen.
Angesichts der mehr als zweifelhaften Praxis der Migrationsbehörden sollte Solidarität mit einem Mitmenschen jedoch unterstützt und nicht geahndet werden. In einer Zeit, in der sich immer mehr Geflüchtete wegen der fremdenfeindlichen Politik europäischer Regierungen in grosser Unsicherheit und Not befinden, müssen Hilfeleistungen – unabhängig von Papieren – eine Selbstverständlichkeit sein.
Nun hat Solidarité Sans Frontiers eine Petition lanciert, welche eine parlamentarische Initiative unterstützt, die eine Anpassung des Art. 116 AIG fordert. Neu sollen sich Personen, die Hilfe leisten, nicht mehr strafbar machen, wenn sie dies aus „achtenswerten“ (was auch immer das heissen soll) Gründen tun.
Hier könnt ihr die Petition unterschreiben: http://artikel116.strikingly.com/#petition

15. Dezember 2018
Anti-Terrorismusgesetz wird gegen solidarische Personen eingesetzt
Nebst der Kriminalisierung von Geflüchteten ist auch die Kriminalisierung von Solidarität mit Geflüchteten hoch im Kurs. In Grossbritannien wurden 15 Personen verurteilt. Im März 2017 hatten sie einen Ausschaffungsflug am Flughafen von Essex verhindert. Die Angeklagten schnitten ein Loch in den Maschendrahtzaun, der den Flughafen umgibt, legten sich hinter das Flugzeug und ketteten sich zusammen. Die Blockade war erfolgreich, das Flugzeug konnte nicht abheben und die Migranti*nnen blieben vorerst im Land. Am Mittwoch wurden die 15 Aktivist*innen – nach fast dreitägiger Beratung und einem neunwöchigen Prozess – verurteilt. Ihnen wird „Gefährdung der Sicherheit des Flughafens“ vorgeworfen – ein Vergehen, das im Extremfall mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Die Verkündung des Strafmasses wird im Februar erwartet.
https://www.theguardian.com/uk-news/2018/dec/10/activists-convicted-of-terror-offence-for-blocking-stansted-deportation-flight?fbclid=IwAR20k_LlUJpR3OUUXrSZtjE42mHke9v2AQGrx-c4pzhnuOZqBjjRk_8RbpA
https://www.woz.ch/1850/was-weiter-geschah/wo-recht-zu-unrecht-wird

Verurteilung der 7 von Briançon
Auch im französischen Briançon stehen Menschen wegen ihrer Solidarität mit Geflüchteten vor Gericht. Sieben Aktivist*innen sollen bei einer Aktion gegen rechte Identitäre an der französisch-italienischen Grenze geholfen haben, Migrant*innen über die Grenze zu bringen. Damals zog eine Demo mit ca. 200 Personen von Italien nach Frankreich über die Grenze. In Frankreich angekommen, wurden drei Aktivist*innen verhaftet. Sie verbrachten elf Tage in Untersuchungshaft, dann folgten 25 Tage Hausarrest mit Meldepflicht und Ausreisesperre. Anfang November wurde gegen sie und vier weitere Personen ein Verfahren wegen »bandenmäßiger Beihilfe zur Einwanderung von illegalen Ausländern« eröffnet. Am Donnerstag folgte nun die Verkündung des Strafmasses. Eleonora, Benoit, Théo, Bastien und Lisa wurden je zu 6 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Juan und Mathieu wurden zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt, wovon 8 auf Bewährung sind.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107682.briancon-aktivisten-auf-der-anklagebank.html
https://www.ledauphine.com/hautes-alpes/2018/12/13/7-de-briancon-une-centaine-de-personnes-en-soutien

Verurteilung von Anni Lanz
Und schliesslich wurde auch Anni Lanz am Freitag in Brig verurteilt. Sie hatte im Februar 2018 einem Migranten über die Grenze in die Schweiz geholfen. Der Mann wurde zuvor trotz seines psychisch schlechten Zustandes unter Anwendung der Dublin-Verordnung von der Schweiz nach Italien abgeschoben. Das Zentrum für registrierte Asylsuchende in Italien nahm ihn aber nicht auf, weshalb er bei minus 10 Grad im Freien schlafen musste und Erfrierungen hatte. An der Grenze von Gondo wurde Anni Lanz jedoch angehalten. Wegen «Erleichterung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz» (Art. 116, Abs. 2 des Ausländergesetzes) wurde sie mit einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken, einer Busse von 300 Franken und 400 Franken Verfahrenskosten bestraft. Lanz legte daraufhin Rekurs ein. Am Freitag wurde Lanz nun vor dem Gericht in Brig verurteilt. Der zuständige Richter hob die bedingte Geldstrafe auf, erhöhte aber gleichzeitig die Busse auf 800 Franken. Mit dem Rekurs stiegen auch die Verfahrenskosten, die Anni Lanz auferlegt werden, auf 1400 Franken.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2018/anni-lanz-fluechtlingshelferin-in-brig-verurteilt/
https://www.nau.ch/news/schweiz/menschenrechtsaktivistin-anni-lanz-schuldig-gesprochen-65462406
https://soundcloud.com/radiorabe/stehen-menschenrechte-uber-dem-auslandergesetz-der-fall-anni-lanz

7. Dezember 2018
„Aquarius“ darf nicht unter schweizer Flagge fahren
Der Bundesrat hat eine Interpellation abgelehnt, welche forderte, das Rettungsschiff „Aquarius“ unter schweizer Flagge fahren zu lassen. Solange die „Aquarius“ keinen Flaggenstaat findet (was momentan der Fall ist), kann sie nicht mehr zu Rettungsaktionen in internationale Gewässer auslaufen, um Menschen in Seenot zu helfen. Die Ablehnung des Bundesrates basiert nicht auf rechtlichen Schwierigkeiten, sondern auf politischem Kalkül. Denn die Vergabe der schweizer Flagge für private Rettungsschiffe wäre grundsätzlich möglich.
Der Bundesrat hat aber Angst, die internationale Zusammenarbeit zu gefährden, wenn die Schweiz im Alleingang Rettungsaktionen durchführt, bevor eine europäische Gesamtlösung gefunden wird. Diese Argumentation ist mehr als zynisch. Lieber lässt er tausende von Menschen ertrinken, als dass irgendeine diffuse, weit entfernte europäische Gesamtlösung gefährdet wird.
Würden wir die Argumente des Bundesrates auf eine x-beliebige andere Rettungsmassnahme anwenden, merkten wir, wie rassistisch das ist.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/bundesrat-lehnt-schweizer-flagge-fuer-aquarius-ab/story/19062386
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107226.seenotrettung-aquarius-darf-nicht-unter-schweizer-flagge-fahren.html