Das Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkennt die Flüchtlingseigenschaften O.s. aus Nigeria, der aufgrund seines Schwulseins flüchten musste. O. ist somit nicht mehr in Gefahr, abgeschoben zu werden. Er erhält eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung F. Diese Anerkennung kommt allerdings sehr spät: Sie kommt nach sechs vergeudeten Lebensjahren im Asylregime, zwei abgelehnten Asylgesuchen und einer Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht, 10 Wochen in Ausschaffungshaft, einem Jahr Eingrenzung im Kanton Freiburg und nach zwei Vorladungen vor nigerianische Delegationen zwecks Ausschaffung. „Sie hatten mich schon fast ausgeschafft. Nun glauben mir die Behörden endlich. Das verdanke ich den Menschen, die sich solidarisierten und sich mit mir wehrten“, sagt O.
„NACH SECHS JAHREN AUSSCHAFFUNGSGEFAHR: GROSSER TEILERFOLG FÜR O., DER AUFGRUND SEINER HOMOSEXUALITÄT AUS NIGERIA FLÜCHTEN MUSSTE“ weiterlesen