Isolation, Zwang und Entrechtung: Neue Sommaruga-Verordnung zu Bundesasyllager

SP-Bundesrätin Sommaruga lies am 6. Dezember informieren, wie die ORS AG und Securitas AG Geflüchtete in den „Zentren des Bundes“ zu führen haben. Das Regime der vorgestellten Verordnung richtet sich gegen Geflüchtete, die Asyl beantragen und gegen Menschen mit einem negativen Asylentscheid.

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antira – Wochenschau: Erschwertes Asylverfahren, 3 Wochen ohne NGO-Rettungsschiffe, Asylentscheide nach Gefühl

Was ist neu?   

Asylbusiness: 6 Stunden Rechtsberatung müssen reichen
Das Staatssekretariat für Migration sucht derzeit Anwält*innen, die bereit sind sich für die Umsetzung der Lagerpolitik einspannen zu lassen. Damit die Asylverfahren – von der Ankunft bis zum Entscheid über Bleiben oder Abschieben – schneller und effizienter abgefertigt werden, wurden die Rekursmöglichkeiten erschwert und die Rekursfristen massiv verkürzt. Damit das Projekt dennoch als rechtsstaatlich durchgehen konnte, hat Sommaruga versprochen, den Geflüchteten während ihrer Abfertigung kostenlose Rechtsvertreter*innen an die Seite zu stellen. Damit das Ganze effizient abläuft, arbeiten diese Anwält*innen – wie die SEM-Befrager*innen –  direkt in den Bundesasyllagern. Und wie die Befrager*innen werden sie auch vom SEM bezahlt. Wer das Leistungsmandat erhält ist noch offen. Pro geflüchtete Person gibt es eine Pauschale von 1356 Franken. Das reicht maximal aus, um die Kosten von etwa 6 Stunden Rechtsvertretung zu decken.

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