Aufenthaltsrechte Schweiz

21.07.20
Ungleicher Zugang zu Unterstützung bei Menschenhandel
Im Asylverfahren befinden sich immer wieder Menschen, die von Menschenhandel betroffen sind. Oftmals ist es für diese Menschen sehr schwer, Asyl zu erhalten, weil das Staatssekretariat für Migration ihnen nicht glaubt und sie ihre Erfahrungen nicht ‚ausreichend‘ beweisen können. So werden ihre Asylgesuche regelmässig abgelehnt und die Menschen werden ausgeschafft, nicht selten zurück in die Länder, in denen sie wieder der Gefahr des Menschenhandels ausgesetzt sind.
Wem geglaubt wird, erhält zwar Asyl in der Schweiz, doch für viele gibt es nicht genügend Unterstützung. Dies liegt am schweizerischen Opferhilfegesetz. In diesem gilt das Territorialitätsprinzip, wodurch Personen, die im Ausland von Menschenhandel betroffen waren, keine Leistungen erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Straftat keinen Wohnsitz in der Schweiz hatten. Gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz und die Nothilfe nach Art. 12 BV können Personen, die von Menschenhandel betroffen sind, aktuell nur drei der sechs Minimalleistungen beanspruchen: medizinische Notversorgung sowie psychologische und materielle Hilfe. Auf die anderen drei Minimalleistungen – geeignete Unterkunft sowie Beratungs- und Übersetzungsleistungen – haben sie keinen Anspruch. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung hat die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) letztes Jahr einen Appell (https://www.terre-des-femmes.ch/images/Mini-Kampagne_BR-Bericht_RefuShes/Appell_OpferhilfeFuerAlle.pdf) initiiert. Dieser fordert Zugang zu spezialisierter Unterstützung für alle Gewaltbetroffenen – unabhängig von Tatort und Aufenthaltsstatus.
https://beobachtungsstelle.ch/news/opfer-von-menschenhandel-sind-ungenuegend-geschuetzt/

01.06.20
Lieber kostenlose Essenspakete statt staatliche Hilfe
Für Menschen ohne Schweizer Pass kann die Corona-Krise Folgen für ihre Aufenthaltsbewilligung oder Einbürgerung haben. In Bern beispielsweise wird nur eingebürgert, wer in den vergangenen zehn Jahren bezogene Sozialhilfegelder komplett zurückgezahlt hat. Eine Rückzahlung kann Jahre dauern, umso länger in der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Auch Migrant*innen mit Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung können betroffen sein. Sind sie bei Ablauf ihres Ausweises sozialhilfeabhängig, kann ihr Status zurückgestuft (bei C-Bewilligung) oder die Bewilligung nicht mehr verlängert werden (bei B-Bewilligung). Obwohl immer wieder gefordert, konnte sich das SEM nicht dazu durchringen, während Corona bezogene Sozialhilfegelder nicht zu berücksichtigen. Es spricht lediglich eine Empfehlung an die Kantone aus, sich bei während Corona bezogenen Geldern kulant zu verhalten. Was das genau heissen soll, können die Kantone selbst entscheiden und reicht offensichtlich nicht aus, um den Betroffenen die Angst vor dem Gang zum Sozialamt zu nehmen. Die Folgen davon zeigen sich jetzt beispielsweise in Bern. Aus Angst, dass sie ihren Aufenthalt verlieren oder nicht eingebürgert werden, gehen viele Menschen mit Migrationsgeschichte, die sich seit Corona in prekären finanziellen Verhältnissen befinden, lieber zu kostenlosen Essensabgabestellen auf der Strasse, statt sich bei der Sozialhilfe zu melden. Grund für die Angst ist wohl auch die jahrelange repressive Praxis gegenübder Migrant*innen in der Sozialhilfe. Wenn diese in den vergangenen Jahren als Working Poor Ergänzungsleistungen beantragten, oder wenn sie wegen eines Jobverlusts auf Sozialhilfe angewiesen waren, haben die Behörden das Gesetz oft mit aller Härte angewandt und den Betroffenen kurzerhand das Aufenthaltsrecht entzogen. Selbst Arbeiter*innen, die vor Jahrzehnten als Saisonniers in die Schweiz gekommen waren und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verloren, mussten das Land verlassen.
https://www.derbund.ch/sie-gehen-lieber-auf-die-gasse-als-aufs-sozialamt-373483578461

01.06.20
City Card auch für St.Gallen
Seit mehreren Jahren ist die « City-Card » in verschiedenen schweizer Städten ein Thema. Die Idee einer solchen städtischen Identitätskarte besteht darin, Sans-Papiers die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb einer Stadtgrenze ausweisen zu können, so zum Beispiel an «Behördenschaltern, beim Kauf eines Handyabos, in Polizeikontrollen, in der Notfallaufnahme eines Spitals, beim Abschliessen eines Mietvertrages oder bei der Anmeldung für einen Kitaplatz.» Der zürcher Gemeinderat hat zum Beispiel 2018 einer Motion zur Einführung einer « Züri City Card » zugestimmt welche, momentan beim Stadtrat Abklärung ist. Im gleichen Sinne haben in St. Gallen diese Woche zwei Stadtratsmitglieder einen Vorstoss für die Einführung einer solchen städtischen Identitätskarte eingereicht. Wie im zürcher Modell sollen aber nicht nur Sans-Papiers, sondern alle Einwohner*Innen der Stadt davon profititieren können, z.B. bei durch «Vergünstigungen zu öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken, Kulturorten oder Sportanlagen».
Wenn auch solch ein Projekt aus antirassistischer Perspektive begrüssenswert ist, muss aber im gleichen Zuge erwähnt werden, dass solche Vorhaben den Term Sans-Papiers nach bestimmten und ausschliessenden Kriterien definieren. Bei der Operation Papyrus in Genf, die über tausend Menschen eine Regularisierung ihres Aufenthaltsstatus ermöglicht hat, konnten abgewiesene Asylsuchende zum Beispiel keinen Regulariserungsantrag stellen. So werden auch bei grundsätzlich erfreulichen Projekten oft gewisse Personengruppen weiterhin ausgeschlossen und kriminalisiert, leben ohne jegliche Regularisierungsperspektiven und tauchen dementsprechend häufig unter, was wiederum schwerwiegende Konsequenzen für ihre Lebensbedingungen haben kann.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/zwei-parlamentarier-fordern-eine-stadtische-identitatskarte-ld.1222998

01.06.20
F-Ausweis: Nur wer ein Sprachniveau A1 und eine 60%-Stelle vorweist, darf vom Camp wegziehen
Mehrmals hat antira.org über die Härte und Kälte gegenüber abgewiesenen Geflüchteten und die auf Juli geplanten Ausschaffungscamps im Kanton Bern berichtet. Nun präsentiert die Berner Regierung, was sie ab Juli mit den geflüchteten Migrant*innen mit Asyl (Ausweis B) oder mit vorläufiger Aufnahme (Ausweis F) vorhat. Der zuständige weisse freikirchliche SVP-Regierungsrat Schnegg stampft ein Regime aus dem Boden, das Menschen im Namen der „Integration“ möglichst rasch zurichten und in den Arbeitsmarkt pressen will.. In der neuen „Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl-und Flüchtlingsbereich“ geht es nur darum, zu fordern – mit Druck, Zwang, Abschreckung und Sanktionen. Hier einige leider nicht abschliessende Punkte:
– Freiheitsberaub
ung in Camps als Druckmittel: Viele wollen die Asylcamps verlassen, um in eine Wohnung zu ziehen. Ab dem 1. Juli werden die freiheitsberaubenden Camps zu einem Druckmittel der Integrationspolitik: «Der Wechsel von der Kollektivunterkunft in eine individuelle Unterkunft erfolgt bei Erreichen der Integrationsziele. Grundsätzlich müssen die Anforderungen an die sprachliche Integration Sprachniveau A1 sowie an die berufliche Integration erfüllt werden». Das gilt für Menschen mit F-Ausweis. Sie  bleiben also so lange im Asylcamp isoliert, bis sie ein Sprachzertifikat und über mindestens sechs Monate einen 60%-Job vorweisen können. „Anerkannte Flüchtlinge und anerkannte Staatenlose“ haben zwar freie Wohnsitzwahl, doch Unterstützung erhalten sie nur, wenn sie denselben Zielen entsprechen. Die Jobs dürfen übrigens «nicht im Rahmen einer subventionierten Anstellung (z.B. als Teillohn-Anstellung) erfolgen. Praktika gehören ebenso wenig dazu. Das gleiche gilt für die Aufnahme einer Ausbildung», heisst es in den Ausführungen zur Verordnung.
– Zwang und Sanktionen wegen des
«Integrationsplans»: Der Integrationsplan ist eine Art Vertrag, den die geflüchteten Migrant*innen unterschreiben müssen. Darin verpflichten sie sich, die Zwischenziele zu erreichen und Integrationsangebote zu besuchen. Unter Integrationsangebote laufen auch Programme, die mit harter Arbeit einhergehen, die sonst vom 1. Arbeitsmarkt übernommen würde. Die Bezahlung übersteigt jedoch nie 400 Franken pro Monat. Zweimal pro Jahr wird überprüft, ob die Person auf Kurs ist. Sonst gilt: «Die Personen sind zur Einhaltung des Integrationsplans verpflichtet. Eine selbstverschuldete Nichteinhaltung hat für vorläufig Aufgenommene eine Kürzung oder Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe zur Folge», schreiben die Behörden. Bis zu 400 Franken können gestrichen werden.
– Privatisierung und Auslagerung
: Über die Integrationszwischenziele, die aufgezwungenen Integrationsprogramme, aber auch über Unterbringung entscheiden keine staatlichen Behörden, sondern die Mitarbeitenden von sogenannten «Regionalen Partnern». Dazu zählen auch die gewinnstrebende ORS AG oder die religiöse Heilsarmee. An sie hat der Kanton die Verwaltung der Geflüchteten ausgelagert. Auch die Macht, die extremen Sanktions- und Druckmittel einzusetzen, wurde an sie übertragen. Die „Partner“ werden diese einsetzen, denn ihre Bezahlung bzw. Profit beruht auf einer «erfolgsorientierten Abgeltung», die sich von der Zielerreichung des Integrationsplans ableitet.
– Sackgassen
wegen hierarchisch-entrechtenden Menschenkategorien: Um den «Integrationsplan» aufzustellen, führen die «Partner» vorgängig eine folgenschwere «Potenzialanalyse» durch. Diese ordnet die betroffenen Menschen in 12 Kategorien ein und kanalisiert sie in ungleiche Bahnen mit ungleichen Möglichkeiten und Zwängen in Bezug auf Integrationsprogramme, (Aus-)Bildungen und Lohnarbeitsstellen. Grundsätzlich soll z.B. nur wer unter 25 ist, Zugang zu einer Lehre oder einer Ausbildung erhalten. Die Älteren sollen «die Planschritte systematisch in Richtung Arbeit gehen». Oder wer bei der Potenzialanalyse schlecht abschneidet oder Betreuungsaufgaben für Kinder hat, verliert gewisse Zugänge.
Entscheidend ist nicht die Perspektive der Bedürfnisse, der Träume oder Wünsche, sondern die Perspektive des Systems, das die Sozialhilfekosten senken und den Arbeitsmarkt mit sprachfitten und passgenau ausbeutbaren Arbeitskräften versorgen wird. Die Berner Regierung vollzieht in diesen Monaten einen gewaltigen qualitativen Sprung innerhalb seines institutionellen Rassismus.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.html/portal/de/meldungen/mm/2020/05/20200520_1111_rechtliche_grundlagenzurumsetzungverabschiedet
https://www.rr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.RRDOKUMENTE.acq/636ebf40faa34fca877e9bca112b53fd-332/4/PDF/2018.GEF.996-Vortrag-D-206706.pdf
https://www.derbund.ch/nach-kritik-mildert-regierungsrat-kuerzungen-fuer-fluechtlinge-258018763836

25.05.20
23 UMAs aus Griechenland in der Schweiz angekommen
Die Schweiz hat nach monatelangen Verzögerungen 23 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus Griechenland aufgenommen. Sie haben Verwandte in der Schweiz und damit nach der Dublin-III-Verordnung das Recht, als Familiennachzug in die Schweiz zu kommen. Damit kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen im Mindestmass nach. Fast 40.000 Menschen, darunter rund 5.600 unbegleitete Minderjährige, bleiben auf den griechischen Inseln zurück. Eine Aufnahme über die gegeben Verpflichtungen hinaus, ist aktuell nicht in Sicht. Der Bund verweist auf seine „umfangreichen Bemühungen“ vor Ort.
23 Kinder aufzunehmen ist kein „humanitärer Akt“, wie es die offizielle Schweiz gerne nennt. Die Initiative „evakuieren-jetzt“ ruft deshalb zusammen mit den Organisationen Seebrücke Schweiz und Switzerland must act dazu auf, Leerstand auf https://evakuieren-jetzt.ch/wehavespace/ zu melden. „Wir glauben daran, dass es genug Platz hat, um mehr Menschen aus den griechischen Camps bei uns aufzunehmen. Letztes Jahr standen in der Schweiz über 75.000 Wohnungen leer, ausserdem gibt es genug ungenutzte Liegenschaften und immer wieder erklären sich Menschen dazu bereit, Geflüchtete bei sich auf zu nehmen.“ Zudem werden die 30 grössten Schweizer Städte aufgefordert, sich zur Aufnahme geflüchteter Menschen zu positionieren. Nach ihrer Ankunft in der Schweiz bleiben die 23 UMAs in zweiwöchiger Quarantäne, bevor sie in Bundesasyllager transferiert werden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79142.html

18.05.20
Ausschaffungen, Aufenthaltsstati und Asylentscheide im April
– Eine Studie dokumentierte letzte Woche die verfahrene Situation, in welcher sich viele Menschen ohne gültige Ausweispapiere in der Schweiz befinden. Viele arbeiten in der privaten Hauswirtschaft und haben durch Corona ihre einzige Einnahmequelle verloren. Sie können sich weder beim Sozialdienst melden, noch eine Ärztin aufsuchen oder ins Spital gehen – aus Angst vor polizeilichen Kontrollen. Die Studie zeigte auch die engen Platzverhältnisse auf, in welchen viele Menschen ohne Papiere leben. In Genf leben sie im Durchschnitt zu viert in einer Zweizimmer-Wohnung.
Nach Erscheinen der Studie zeigte die SVP Schweiz einmal mehr wie pietätlos sie ist. Statt sich wohlwollend mit betroffenen Menschen zu solidarisieren, betrieb sie lieber rassistische Hetze: Sie sieht die illegalisierten Menschen als Gefahr für die «Volksgesundheit» des Kantons Genf und schreibt: «In Genf kommt ein Covid-19-Fall auf 100 Einwohner. Damit ist der Kanton am stärksten von allen Kantonen von der Pandemie betroffen. Illegale Migranten, wie sie Genf in Verletzung von Bundesrecht zu Zehntausenden toleriert, gehören offenbar zu den Pandemie-Treibern.» Diese «illegalen Einwanderer müssen konsequent ausgeschafft werden». Geflüchtete oder Migrant*innen als Überträger*innen von Krankheiten und Pandemie-Treiber*innen darzustellen, ist zutiefst rassistisch und entbehrt jeglicher Grundlage.
– Wie die Asylstatistik zeigt, gab es im Unterschied zum März, wo trotz Corona noch munter ausgeschafft wurde, im April fast keine Ausschaffungen mehr. Was natürlich nur einer Aufschiebung auf post-corona-times gleich kommt. Obwohl die meisten Ausschaffungen nicht mehr durchgeführt werden können, befinden sich immer noch Menschen in Ausschaffungshaft, da die Handhabung der Ausschaffungshaft in der Kompetenz der Kantone liegt und diese offensichtlich sehr unterschiedliche Praxen anwenden. Dies wurde unter anderem aus juristischen Kreisen immer wieder kritisiert. Denn entweder ist eine Ausschaffung absehbar oder sie ist es nicht – und das gilt für die ganze Schweiz. Wenn die Kantone nun eigenständig entscheiden, ob sie die Menschen in Haft behalten oder nicht, zeigt das einmal mehr den eigentlichen Sinn und Zweck von Ausschaffungshaft. Es zeigt, dass es nebst der Absehbarkeit einer Ausschaffung auch andere Gründe und Kriterien gibt, um Menschen zu inhaftieren, denn sonst würden sich die Kantone alle gleich verhalten. Es zeigt, dass es eben nicht nur ein in Kauf zu nehmendes Übel ist, damit die effiziente Ausschaffung sichergestellt werden kann. Es zeigt, dass Ausschaffungshaft auch dazu gebraucht wird, Menschen zu zermürben und zu brechen, was eine bekannte Taktik des schweizer Asylregimes ist, um Menschen zu einer Ausreise zu drängen. Wir fordern deshalb endlich ein Ende der willkürlichen Inhaftierung von geflüchteten Menschen.
– Obwohl es zur Zeit faktisch keinen rechtlichen Beistand für Asylsuchende gibt, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit Anfang der Corona-Zeit entschieden, im Asylverfahren den Normalbetrieb aufrechtzuerhalten (d.h. Normal minus Rechtsvertretung). Dies zeigt sich auch in der Asylstatistik vom April. Der Anteil negativer Entscheide oder Nichteintretensentscheide befand sich im April mit 437 Fällen ungefähr im jährlichen Durchschnitt. Während des Corona-Lockdowns, in dem so ziemlich alles stillstand, wurde also unter Abwesenheit von rechtlichem Beistand 437 Menschen ein negativer Asylentscheid erteilt.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79078.html
https://antira.org/2020/05/15/medienspiegel-14-mai-2020/
https://www.derbund.ch/wenn-der-job-weg-ist-stehen-sie-vor-dem-nichts-438862659392
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/kantoenligeist-bei-ausschaffungshaft?id=cc9259a6-83c6-44e3-ab05-7f2cca824a10


18.05.20
Wie plant der Regierungsrat, die Situation von geflüchteten Frauen im Asylbereich zu verbessern?
Die Mühlen der Bürokratie und des Staates mahlen langsam. Am 9. Juni 2016 hatte die SP-Nationalrätin Yvonne Feri ein Postulat beim Bundesrat eingereicht, in dem es um die Prüfung der Asylstrukturen für Frauen und Mädchen ging. Denn grundsätzlich wurde das Asylsystem von Männern für Männer gemacht. Frauen werden im Asylwesen immer noch nicht mitgedacht, auch wenn mittlerweile ein Drittel der Asylsuchenden Frauen sind. Im März 2017 wurde der Antrag vom Nationalrat angenommen, 2018 wurden die entsprechenden Daten erhoben. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) untersuchte die kantonalen Unterkünfte, das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Bundesasylzentren. Die Analysen kommen beide zu dem Ergebnis, dass sich die Strukturen den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen besser anpassen müssen. Da das SEM jedoch seine eigenen Unterkünfte untersuchte, fiel der Bericht sehr viel weniger kritisch aus, als der über die Kantonszentren. Im Oktober 2019 schliesslich wurde der Bericht „Analyse der Situation von Frauen und Mädchen aus dem Asylbereich in den Bundesasylzentren und in den kollektiven Unterkünften der Kantone“ vom Bundesrat herausgebracht. Über drei Jahre nach Verfassen des ersten Postulats. Im November 2019 hat SP-Abgeordnete Tanja Wabern daraufhin einen weiteren parlamentarischen Vorstoss eingereicht. In diesem fordert sie Auskunft über die bisher umgesetzten Massnahmen bzgl. der gendersensiblen Unterbringung im Kanton Bern, sowie eine Erweiterung der Untersuchung auf Frauen und Mädchen in der Nothilfe, da jene bis dahin ausgeschlossen waren. Zudem fordert sie den Bundesrat dazu auf, spezifisch zu der Situation von gewaltbetroffenen und/oder schwangeren Frauen Stellung zu beziehen. Das Ersuchen auf Dringlichkeit des Antrags wurde abgelehnt, was erneut verdeutlicht, als wie wenig wichtig das Thema vom Bundesrat erachtet wird. Am 6. Mai wurde nun also endlich die Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss vom November 2019 veröffentlicht. Der Bericht ist sehr allgemein gehalten und durch die bürokratische Sprache teilweise schwer verständlich. Die Begriffe, die verwendet werden, sind schwammig und lassen einen grossen Interpretationsspielraum. U.a. sei es das Ziel, „Information, Beratung, Betreuung und die Vermittlung von Dienstleistungen anzubieten, damit [die Menschen in den Unterkünften] ihren Alltag selbständig bewältigen können.“ Was das konkret bedeutet oder was es mit geschlechtsspezifischer Unterbringung zu tun hat, bleibt offen. Vor allem, wo doch jegliche Strukturen im Asylwesen darauf ausgelegt sind, die Asylsuchenden unmündig zu halten. Dazu gehören die Anwesenheit zwei Mal täglich per Unterschrift zu bestätigen, Ausgangs- und Besuchsrestriktionen, Körpervisitationen bei der Ankunft im Asyllager oder das verlangte Vorlegen von Quittungen. Tägliche und nicht wöchentliche Auszahlung des Geldes, sodass Menschen keine grösseren Geldsummen auf einmal ausgeben können. Teilweise das Verbot, zu kochen. Teilweise nicht einmal die Fenster selbst öffnen zu können. Fehlende Übersetzungen. Da im Kanton Bern ab 1. Juli die Asyllager von öffentlichen und privaten, sogenannten regionalen, Partnern übernommen werden und diese bei ihrer Bewerbung Konzepte zur Sicherheit und Ordnung einreichten sowie Instrumente darlegen mussten, mit denen den Asylsuchenden „die notwendigen Schlüsselkompetenzen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz vermittelt [werden sollen]“, betrachtet der Regierungsrat seine Aufgabe hinsichtlich der Sensibilisierung von Mitarbeitenden bereits als erledigt. Nur schon die Formulierung ist fragwürdig, denn wir stossen u.a. auf den alten Gedanken der einseitigen Integration. Wir fordern hingegen: Öffnung der Majoritätsgesellschaft und der Minoritätsgesellschaft. Integration funktioniert nicht einseitig. Diese Erwartung ist äusserst problematisch. Hinzu kommt die fehlende Bereitschaft des Regierungsrats, anhaltende Schwierigkeiten anzuerkennen – als sei der Auftrag bereits ausgeführt. Einige bauliche Massnahmen (Lichtsensoren, Blickschutz in den Waschräumen, teilweise Drehknöpfe, um Zimmertüren von innen abzuschliessen) wurden getroffen, doch das ist bei weitem nicht ausreichend. Aber die Antwort verweist vor allem auf bereits Bestehendes, wie z.B. die Hausordnungen, die auch ein Sicherheitskonzept inkl. eines Konzepts zur Gewaltprävention beinhalten. Beinahe zynisch, wenn bedacht wird, dass die Unterbringung selbst Gewalt ist, die verübt wird. Zudem sei „die Betreiberin der Rückkehrzentren […] beauftragt, die Sicherheit innerhalb des Rückkehrzentrums zu gewährleisten und durchzusetzen.“ In Anbetracht der systematischen Übergriffe des sogenannten Sicherheitspersonals auf Bewohner*innen der Unterkünfte ist diese Aussage grotesk. Dass die geschlechtersensible Unterbringung von Frauen, Familien und LGBTIQ*-Menschen nicht in separaten Gebäuden erfolgen kann, begründet der Regierungsrat damit, dass die Möglichkeiten von „effektiver Verfügbarkeit von entsprechendem Raum“ und der „Finanzierbarkeit“ abhängig seien. Ein System zur Verwaltung von Menschen, das Profit immer als erstes stellt, wird keine menschenwürdigen Bedingungen schaffen können. Nicht für Frauen und nicht für andere. Immer wieder ziehen sich die Schreibenden des Berichts ausserdem aus der Affäre, indem sie „soweit notwendig“ oder „soweit möglich“ benutzen. Doch welche Personen entscheiden, was notwendig ist und was könnte aktiv ermöglicht werden? Welche Personen wurden überhaupt zur Untersuchung der Lager herbeigezogen? Welche Personen gelten als Expert*innen? Und wieso braucht es eine offizielle Studie, um Probleme anzuerkennen und über drei Jahre, um diese anzugehen? Das sind die Strukturen eines rassistischen, bürokratischen, elitären und kapitalistischen Staates.
https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-1e7abb228ee14baa8f4a0e714dbd02da.html
https://www.babanews.ch/als-frau-im-asylzentrum-ist-es-der-horror-warum-frauen-im-schweizer-asylsystem-nicht-sicher-sind

04.05.20
Genfer Behörden vernachlässigen geflüchtete unbegleitete Minderjährige
Wer sich den Umgang der genfer Behörden mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMAs) vor Augen führt, kann sich fragen, ob die offizielle Schweiz wirklich Mitunterzeichnerin der Kinderrechtkonvention ist. Die unterzeichnenden Staaten versprechen im Artikel 3, jedem Kind „Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind“. Laut Anwält*innen und Jurist*innen, die in Genf mit dem UMA-Kollektiv für die Rechte der UMAs kämpfen, verhalte sich die Polizei während der zahlreichen gezielten Kontrollen und Verhaftungen von UMAs äusserst brutal. Immer wieder beschlagnahmen die Polizist*innen Geld und Handys. Zwei wichtige Ressourcen, um im Alltag (auf der Strasse) zu bestehen. Obwohl die Behörden wegen der Besetzung des Grütli-Zentrums durch UMAs sagen, dass es keine obdachlosen UMAs mehr geben solle, leben in Genf nach wie vor unbegleitete minderjährige Asylsuchende auf der Strasse. Ein Grund dafür sind kurze und wechselnde Schalteröffnungszeiten für die zwingende Anmeldung für eine Unterkunft. Wer es schafft, sich anzumelden, wird in schlechten Wohnungen untergebracht, die tagsüber teilweise verlassen werden müssen. Auch werden UMAs, nachdem sie volljährig werden, direkt wieder aus den Unterkünften entlassen und auf die Strasse gestellt.
https://renverse.co/Lettre-ouverte-de-la-permanence-des-avocat-e-s-des-MNA-2568

04.05.20
Nationalistische Logik bei der schrittweiser Lockerung der Grenzen
Ab dem 11. Mai werden die Grenzen schrittweise wieder geöffnet. Das hat der Bundesrat bekanntgegeben. Doch die Lockerungen folgen einer nationalistischen Logik. Oberste Priorität haben in dieser Logik schweizer Kapitalist*innen und die Gesundheit von schweizer Arbeitskräften, die möglichst rasch und möglichst gesund ihre Lohnarbeit verrichten sollen. Als nächstes geht es in dieser Logik nicht darum, dass Geflüchtete z.B. aus den Camps an Europas Aussengrenzen in die Schweiz einreisen dürfen, da ihr Leiden hoch ist und Solidarität mit Geflüchteten dringend wäre. Nein, Geflüchteten bleiben die schweizer Grenzen und auch die Schengenaussengrenzen bis auf weiteres verschlossen. Der Fokus liegt nicht bei ihnen, sagt der Bundesrat. In die Schweiz einreisen dürfen einzig EU-Lohnabhängige mit Arbeitsvertrag oder klarem Arbeitsauftrag sowie hochqualifizierte Arbeitskräfte aus nichteuropäischen Staaten, die im Rahmen der Wirtschaftskontingente von Unternehmen gerufen wurden. Die rassistische Ungleichbehandlung zwischen Schweizer*innen, Europäer*innen und Nicht-Europäer*innen zeigt sich auch beim Familiennachzug. Dieser wird den ersten beiden Gruppen erlaubt, nicht aber den Nicht-Europäer*innen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78940.html
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78924.html
https://www.derbund.ch/eu-will-chaos-bei-grenzoeffnungen-verhindern-226535834606
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/eu-innenminister-beraten-ueber-grenzkontrollen?id=56aaf1b9-4518-4058-ad4c-994b8128942f
https://www.luzernerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/eu-staaten-sind-sich-einig-die-grenzen-sollen-behutsam-wieder-geoeffnet-werden-ld.1216161
https://www.tagesanzeiger.ch/eu-will-chaos-bei-grenzoeffnungen-verhindern-226535834606

27.04.20
Wie garantieren Städte den Sans-Papiers in finanzieller Not die Nothilfe?
Wegen Corona kündigten zahlreiche Firmen und Privathaushalte den bei ihnen angestellten Sans-Papiers fristlos. Ohne das geringe Einkommen gerieten sie oft direkt in eine finanzielle Notlage. Theoretisch ein klassischer Fall für Artikel 12 der Verfassung: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Doch die Behörden gehen ungleich mit dem Verfassungsauftrag um. In der Stadt Zürich hat das Sozialdepartement effektiv versprochen, für die betroffenen Sans-Papiers eine finanzielle Nothilfe zu bezahlen. Weil sich Sans-Papiers nicht bei ihnen melden können, leitet das Departement das Nothilfegeld an die Anlaufstelle für Sans-Papiers, die es dann direkt an die Sans-Papiers weiterleitet. Es handelt sich dabei nicht um einen einmaligen Betrag, sondern um Geld «in dem Umfang, den es jetzt braucht», sagt das Stadtzürcher Sozialdepartement.
In der Asylnothilfe geben die Behörden ca. 1.500 Franken pro Monat für eine illegalisierte Person aus. Wenn nun laut Studien in der Stadt Zürich 20.000 Sans-Papiers leben, könnten für die Stadt ordentlich Kosten entstehen, doch da die Anlaufstelle nie alle Sans-Papiers kennt, war es für die Behörden wohl einfach, dieses Angebot zu machen. Dennoch: Im Vergleich zu anderen Städten lässt sich die Lösung zeigen. antira.org hat in Basel, Bern und Luzern nachgefragt, wie es dort mit der staatlichen Unterstützung vom Sans-Papiers in Corona-Not aussieht. In Basel überwies die Stadt der Anlaufstelle einen bisher einmaligen Betrag von 150.000 Franken, was gerade mal ausreicht, 75 Personen mit 1.000 Franken pro Corona-Monat zu unterstützen (falls es bei zwei Monaten bleibt). In Luzern hat die Stadt eine Pauschale von 20.000 Franken überwiesen und in Bern noch gar nichts. Luzern und Bern finden das Zürcher Modell aber «prüfenswert» bzw. «positiv». Positiv wäre es, wenn wir genügend Druck aufbauen können, dass Sans-Papiers in finanzieller Not auch nach Corona und nicht nur in Zürich die Nothilfe erhalten, die ihnen gemäss Verfassung zusteht.
https://antira.org/2020/04/23/nachgefragt-bezahlen-basel-bern-und-luzern-waehrend-corona-finanzielle-nothilfe-an-sans-papiers/

https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/illegale-migration/sans_papiers/ber-sanspapiers-2015-d.pdf

https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/sozialhilfe/ab-2008/ber-monitoring-2018-d.pdf

27.04.20
„Humanitäre Hilfe“ der offiziellen Schweiz auf den griechischen Inseln ist ein Witz
Da die Zustände auf den griechischen Inseln selbst für Bürgerliche kaum mehr mitanzuschauen sind, gab es in den vergangenen Wochem relativ viele ans Parlament und die an Regierung gerichtete Forderungen zur Evakuierung der Lager und zur Aufnahme von Geflüchteten. Wie so oft in parlamentarischen Prozessen, die eher einem Theater mit vorgegebenen Rollen und Abläufen gleichen, fühlt sich der Bundesrat irgendwann bewegt, zu handeln. Um nicht unmenschlich oder antidemokratisch dazustehen, schlägt er dann irgendwelche Alibi-Massnahmen vor. Natürlich werden von staatlicher Seite nicht alle gehört und nicht alle Stimmen werden als relevant eingestuft. Was zählt, sind die Stimmen der Dominanzgesellschaft und ihrer Akteur*innen. Was zählt, sind Forderungen, die in den vorgegebenen Strukturen umsetzbar sind, die den Courrant normal niemals herausfordern, kritisieren oder angreifen. So auch vergangene Woche, als der Bundesrat doch auf einmal das Gefühl hatte, er sollte vielleicht etwas unternehmen gegen die Zustände auf den griechischen Inseln. Und so sieht es dann in der Realität aus, wenn sich ein Staat in solidarischem Handeln versucht:
– Finanzielle Unterstützung: Der Bundesrat genehmigt sagenhafte 1,1 Millionen Franken, um den Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in den Unterbringungsstrukturen zu verstärken. Von Staaten gesprochene Summen klingen meist nach viel Geld, doch im Vergleich zu den Beträgen die sich in schweizer Staatskassen befinden und im Vergleich zur Anzahl Menschen, die damit unterstützt werden sollten, ist das ein Klacks.
– Unterstützung beim Aufbau leistungsfähiger Asylstrukturen: Konkret soll die Umsetzung der neuen Asylverfahren unterstüzt werden. Dies als Hilfe für Geflüchtete darzustellen, ist ein Witz. Seit letzten Sommer in Griechenland die rassistische Partei Nea Dimokratia an die Macht kam, wurde die Situation für Geflüchtete noch prekärer und die Umsetzung des neuen Asylverfahrens bedeutet eine massive Verschärfung des Asylregimes.
– Bereitstellung von Personal für Frontex-Einsätze: Ebenfalls äusserst zynisch. Was Frontex mit Hilfe zu tun haben soll, soll uns mal erklärt werden. In den letzten paar Monaten machte Frontex vor allem dadurch von sich reden, dass sie illegale Push-Backs durchführten und auf Geflüchtete schossen.
– 22 unbegleitete Minderjährige mit familiärem Bezug zur Schweiz werden von den griechischen Inseln aufgenommen. Damit tut die offizielle Schweiz nicht weniger und nicht mehr als das, wozu sie durch internationale Abkommen verpflichtet ist. Denn laut Dublin-Verordnung müssen Minderjährige mit familiären Bezug zur Schweiz aufgenommen werden. Angesichts dieser Massnahmen ist es umso wichtiger, die Reaktion auf eine humanitäre Katastrophe wie auf den griechischen Inseln nicht der offiziellen Schweiz zu überlassen. Sich nicht zurückzulehnen und zu denken, dass der Staat ja angesichts der dringlichen Situation schon etwas unternehmen wird. Es ist umso dringlicher, selbstorganisierte solidarische Strukturen weiter auszubauen und zu unterstützen, die die Systematik hinter solchen Zuständen erkennen und bekämpfen. Solidaritätsstrukturen zu schaffen, die direkte Unterstützung leisten und tatsächlich das Ziel verfolgen, die Zustände für alle zu verbessern. Eine Zusammenstellung von solchen Strukturen, die unterstützt werden können, findet sich hier, hier und hier.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78847.html
https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/bundeshilfe-fuer-fluechtlinge-in-griechenland-amnesty-international-fordert-weitere-massnahmen-ld.1214207

13.04.20
Widerstand angesichts der Normalisierung der Willkür oder: Wenn plötzlich zu viele Menschen von einem Recht Gebrauch machen könnten, schaffen wir es besser schnell wieder ab
Im Moment zeigt sich oft die Situation, dass linke Strukturen für gewisse Minimalstandards kämpfen, die ursprünglich von nationalstaatlich denkenden Akteur*innen geschaffen wurden. Gerade im Migrationsregime zeigt sich dies relativ deutlich. Zivilgesellschaftliche Strukturen, die dann als «linksradikal» kriminalisiert werden, müssen dafür kämpfen, dass z.B. Menschen überhaupt noch Zugang zu Asylverfahren erhalten, dass die Rechtsweggarantie gegeben ist, dass keine illegalen Push-backs von Geflüchteten stattfinden – weil nationalstaatliche Akteur*innen von ihren eigenen Regeln abweichen. Die Grenze des Mach- und Sagbaren verschiebt sich dauernd nach rechts. Plötzlich sind ehemals bürgerlich nationalistische Positionen linke Positionen. Doch wo kommen wir hin, wenn selbst linke Zusammenhänge für «faire» Asylverfahren kämpfen? Wer führt dann die Kämpfe, die sich grundsätzlich gegen das Asylregime richten, weil sie die Bewegungsfreiheit für alle fordern, ohne Eintrittsprüfungen und -bedingungen?
Jedenfalls werden in den nächsten Wochen einmal mehr linke Strukturen für eine sich selbst auferlegte Regel der Dublin-Staaten kämpfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Deutschland (BAMF) hat nämlich diese Woche entschieden, die Überstellungsfrist in den Dublin-Verfahren auszusetzen. Die Überstellungsfrist ist eine der Grundprinzipien der Dublin-III-Verordnung und sagt, dass eine Person im aktuellen Dublin-Mitgliedsstaat bleiben kann und Zugang zu einem Asylverfahren erhält, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten in denjenigen Dublin-Staat ausgeschafft wird, in dem die Person ihre Fingerabdrücke abgeben musste bzw. erstmals registriert wurde. Die Regel wurde dafür geschaffen, dass Betroffene nach einer bestimmten Zeit endlich eine minimale Rechtssicherheit erhalten und nicht während des gesamten Asylverfahrens damit rechnen müssen, ausgeschafft zu werden.
Seit Corona könnten plötzlich relativ viele Menschen von dieser Regel «profitieren», weil im Moment keine Dublin-Ausschaffungen stattfinden. Somit überschreitet bei vielen Menschen ihre Zeit in Deutschland die 6-Monate-Frist. Dadurch sollten sie laut Dublin-Verordnung in Deutschland bleiben dürfen. Doch hier zeigt sich das Verlogene an europäischer Rechtsstaatlichkeit. Das Rechtssystem ist nicht neutral, es ist nicht «fair» und es ist vor allem nicht unveränderbar, wie es von sich selbst behauptet. Verändern können es die Mächtigen, wenn es ihnen nicht mehr passt und das tun sie jetzt, weil die Menschen, die sie unterdrücken wollen, von ihren Alibi-Regeln profitieren könnten. Darum haben sie die Überstellungsfrist kurzum ausgesetzt. Geflüchtete im Dublin-Verfahren können sich jetzt also nach sechs Monaten nicht mehr sicher sein, dass sie nicht ausgeschafft werden, sondern müssen ständig damit rechnen. Und das möglicherweise über eine längere Zeit, denn wer weiss schon, wie lange sich die Corona-Situation noch hinzieht. Nebst der Aussetzung der Überstellungsfrist wird auch gleich die bereits in Deutschland verbrachte Zeit gelöscht. Wenn also eine Person vor Corona bereits 5 Monate in Deutschland durchgehalten hat, wird ihr Zeitzähler nach der Aussetzung der Überstellungsfrist wieder auf null gesetzt.
Weil Nationalstaaten in Konkurrenz zueinander stehen, wollen sie auf keinen Fall bessere Bedingungen für gesellschaftlich diskriminierte Gruppen schaffen als ihre Nachbar*innen. Darum rechnen wir damit, dass die schweizer Regierung und weitere Dublin-Staaten in den nächsten Wochen nachziehen werden.
https://www.proasyl.de/news/aussetzung-der-dublin-fristen-erst-chaos-dann-klagewelle/

13.04.20
Amnesty berichtet, die Behörden schieben ab
Amnesty International blickt zurück auf ein Jahr voller Krieg, Tötungen, Folter, Entführungen, sexualisierter Gewalt und massenhafter Vertreibungen in Subsaharastaaten. Besonders mörderische Konflikte tobten laut Amnesty in der Demokratischen Republik Kongo, in Kamerun, Nigeria, Somalia, dem Sudan, Südsudan und in der Zentralafrikanischen Republik. In diesen und weiteren Ländern, wie Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und Tschad wurden zahlreiche Menschen bei Angriffen bewaffneter Gruppen und bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen und religiösen Gruppen vertrieben, verletzt oder getötet. Menschen, die aus diesen Staaten fliehen, erhalten in der Schweiz nicht per se ein Bleiberecht. Politisches Asyl erhielt 2019 im Durchschnitt nur jede zehnte Person. Neun von zehn erhalten eine negative Antwort, weil die SEM-Mitarbeiter*innen ihnen nicht glauben oder ihre Fluchtgründe als zu wenig krass einstufen. 38 unter ihnen schoben die Behörden letztes Jahr zwangsweise in die Staaten ab, aus denen sie weg wollten. Vermutlich aus Angst vor einer Abschiebung oder um dem zermürbenden Leben im Abschiebecamp zu entgehen, tauchten ebenfalls vergangenes Jahr insgesamt 471 Personen aus den oben erwähnten Staaten unter.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik/archiv/2019/12.html
https://www.amnesty.ch/de/laender/afrika/afrika/dok/2020/afrika-regionaler-ueberblick

13.04.20
Kredite für alle Kapitalist*innen, Einzelfallprüfung für Migrant*innen
Wer wegen Corona in Geldnot gerät, braucht Privilegien. Unternehmer*innen z.B., die wegen Corona in Finanznot geraten, können bei ihrer Bank innert 30 Minuten ein zinsloses Darlehen von bis zu 500’000 Franken abholen. Keine Einzelfallprüfung, keine Garantien, der Staat übernimmt das Risiko. Hierzu der SVP-Finanzminister Maurer: «Wir müssen uns das leisten. (…) Wir leben in ausserordentlichen Zeiten. (…) Es ist einfach schön, wie sich die Leute beteiligen und engagieren.» Anders klingt es, wenn (geflüchtete) Migrant*innen wegen Corona Sozialhilfe beantragen müssten. Wie wir letzte Woche berichtet haben, diskriminieren die Behörden Nichtschweizer*innen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind (vgl. https://antira.org/2020/04/06/antira-wochenschau-antisemitismustradition-in-bayern-regularisierungen-in-portugal-proteste-in-coronazeiten/): (1) Illegalisierte, die im Falle einer Regularisierung Sozialhilfe beziehen könnten, haben kaum Chancen auf ein Härtefallgesuch. (2) Wer einen Ausweis B hat und Sozialhilfe bezieht, verliert dieses Bleiberecht. (3) Menschen mit Ausweis C werden auf einen Ausweis B rückgestuft, wenn sie Sozialhilfe beziehen. (4) Im Kanton Bern können sich Migrant*innen nur einbürgern lassen, wenn sie die in den vergangenen zehn Jahren bezogenen Sozialhilfegelder komplett zurückgezahlt haben. Verschiedene Kreise fordern nun, diese Diskriminierung zumindest bei durch Corona bedingter Sozialhilfe auszusetzen. Ohne klaren Grundsatzentscheid sind Nichtschweizer*innen weiterhin schlecht beraten, Sozialhilfe zu beziehen bzw. praktisch von dieser ausgeschlossen. Als erster positionierte sich der Berner FDP-Regierungsrat Philippe Müller. Er ist gegen eine pauschale Lösung und will weiterhin im Einzelfall prüfen lassen. Begründung: «Das Volk hat es so gewollt». Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schlägt auch keine kollektive Lösung vor. Es appelliert ausschliesslich an die kantonalen Behörden, sich im Einzelfall kulant zu zeigen. Auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS) scheint hinter dieser Haltung zu stehen. Obwohl Markus Kaufmann von der SKOS das Abschreckungsproblem der Sozialhilfe gegenüber Watson selber schildert, empfiehlt er ausschliesslich jenen Migrant*innen aufs Sozialamt zu gehen, die sicher sind, dass sie nicht langfristig und in grosser Höhe Sozialhilfe beziehen werden.
https://www.derbund.ch/mueller-verspricht-verhaeltnismaessige-urteile-572670142455
https://www.watson.ch/schweiz/wirtschaft/173257196-coronavirus-warum-auslaender-in-der-schweiz-doppelt-betroffen-sind

13.04.20
Update: Ausschaffungen und Asylcamps in Corona-Zeiten
Ausschaffungen: Die offizielle Schweiz schafft auch zu Coronazeiten aus – wann immer möglich und mit Zwang. Seit dem 25. März verzichten die Behörden zwar auf Dublinabschiebungen, doch Abschiebungen in nichteuropäische Staaten gehen weiter. Eine rassistische Hierachie. Wieviele Personen es seit dem Lockdown waren, will oder kann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nicht sagen. Hier ihre Antworten auf unsere Fragen (https://antira.org/2020/04/08/nachgefragt-was-sagt-das-ejpd-zu-zwangsausschaffungen-in-coronazeiten/.) Obwohl sozusagen keine Flugzeuge mehr fliegen, es fast keine juristische Unterstützung in Verfahren mehr gibt und Menschen aus Europa aufgrund von Corona eine Gefahr für andere Weltregionen darstellen, sprechen die Behörden immer noch Wegweisungen aus und führen Ausschaffungen durch. Dafür nehmen sie wohl relativ viel Aufwand in Kauf, wie Vorfälle aus Deutschland zeigen, wo trotz Corona ebenfalls noch abgeschoben wird. Z.B. wollte das Bundesinnenministerium letzte Woche zwei Iraner*innen in einem eigens für sie gecharterten Flugzeug ausschaffen. Dank Protesten konnte die Abschiebung verhindert werden. Dieser Erfolg ist nun auch der Person zu wünschen, die demnächst in einem ebenfalls eigens für sie gecharterten Flugzeug in den Togo abgeschoben werden soll. Dafür soll das Einreiseverbot für Flüge aus Europa, welches im Togo seit dem 20. März gilt, für einen Tag aufgehoben werden.
Asylcamps: Nach wie vor gibt es in Asylcamps faktisch keine Möglichkeit, sich vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Die Prekarität der Situation zeigt sich sehr deutlich in diesem Gespräch (https://revoltmag.org/articles/unsere-lebensbedingungen-m%C3%BCssen-sich-grundlegend-%C3%A4ndern/?fbclid=IwAR2DTSLiOOUQKkJV7BUP9Y0sz8PV3qcMq0vy-QbKIlL9jCAgC2UC5oSvvBY), das die migrantische Selbstorganisation ROTA mit Mamado* aus Kurdistan geführt hat. Er lebt seit über einem Jahr im Rückkehrlager in Adliswil. ROTA hat solche Interviews insgesamt in 20 Lagern in Zürich, Basel, Bern, St. Gallen, Graubünden und Aargau durchgeführt. Basierend auf diesen Interviews haben sie eine Bedarfsliste mit dringend notwendigen Utensilien zusammengestellt und veröffentlicht. Wer die Notfallversorgung unterstützen möchte, kann sich über die unten angegebenen Kontaktdaten bei ROTA melden. (Bild einfügen: https://barrikade.info/article/3370). In gewissen Gemeinden werden jetzt langsam Quarantänelager für Corona-infizierte Menschen eröffnet, so z.B. in Frick. Über mehrere Wochen unter Quarantäne gestellt zu werden, ist auch ausserhalb von Lagern oder Knästen sehr belastend. In Asyllagern spitzt sich die Situation zusätzlich zu: Ausser WLAN gibt es nichts, womit du dir den Tag um die Ohren schlagen könntest. Gelände verlassen ist verboten und abgesehen von einem kurzen Spaziergang wirst du in deinem Zimmer isoliert. Dort bist du alleine ohne irgendwelchen Kontakt zu anderen Menschen. Ansprechpersonen für die Menschen im Quarantänelager sind zwei Securitas. Sie haben auch die Aufgabe, „auf die psychische Verfassung der Bewohner zu achten, sie bei der Stange zu halten und dem Lagerkoller entgegenzuwirken.» In keinem anderen Kontext würde es irgendwem in den Sinn kommen, Securitas als Ansprechpersonen in Quarantänesituationen einzustellen, geschweige denn, sie mit psychologischen Unterstützungsaufgaben zu betrauen. Das rassistische Muster der Kriminalisierung von Geflüchteten sitzt so tief.
https://www.migazin.de/2020/04/06/abschiebung-afrika-corona-deutschland-schickt-abgelehnte-asylbewerber-statt-corona-hilfe/

https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/eritreer-muss-trotz-pandemie-gehen-ld.1210925
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/corona-isolierstation-fuer-asylsuchende-am-ehemaligen-werkhof-nimmt-betrieb-auf-137611566

https://www.woz.ch/2015/asylpolitik/ausgeliefert-im-bunker
https://solidarischgegencorona.wordpress.com/2020/04/06/situation-in-gefluchtetenlagern-in-der-schweiz/

06.04.20
Corona-bedingte Sozialhilfe gefährdet Einbürgerungen oder das Bleiberecht von Migrant*innen
Für Menschen ohne Schweizer Pass kann die Corona-Krise Folgen für ihre Aufenthaltsbewilligung oder Einbürgerung haben. In Bern beispielsweise wird nur eingebürgert, wer in den vergangenen zehn Jahren bezogene Sozialhilfegelder komplett zurückgezahlt hat. Eine Rückzahlung kann Jahre dauern, umso länger in der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Auch Migrant*innen mit Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung können betroffen sein. Sind sie bei Ablauf ihres Ausweises sozialhilfeabhängig, kann ihr Status zurückgestuft (bei C-Bewilligung) oder die Bewilligung nicht mehr verlängert werden (bei B-Bewilligung). In der Pandemie sind alle gleich? Davon kann nicht die Rede sein. Eine pandemiebedingte Kulanz sorgt in Bern für Streit. Klar gegen Kulanz ist SVP-Grossrat Erich Hess, für den es keinen Zusammenhang zwischen Corona-Krise und Sozialhilfegesuchen gibt: «Das Gesetz darf keinen Millimeter lascher werden.»
https://www.derbund.ch/die-krise-gefaehrdet-viele-einbuergerungen-105774755467

16.03.20
Viele Forderungen, wenige Taten zur Aufnahme Geflüchteter aus Griechenland
Seit Monaten kündigt die Schweiz an, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Doch wie immer gibt es ein Aber. Die jungen Geflüchteten müssen bereits Familie in der Schweiz haben und ihre Unterlagen müssen dem SEM vollständig vorliegen. Weniger als zehn Personen erfüllten bisher diese SEM-Auflagen. Ob und wie viele Personen folgen können, ist ungewiss. Derweil warten in Griechenland mehr als 100.000 Geflüchtete, davon mehr als 6.000 unbegleitete Minderjährige, auf einen Asylentscheid. Griechenland hatte bereits im September 28 Länder um Unterstützung in der Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen gebeten – ohne Erfolg. Die offizielle Schweiz lehnt einen „Alleingang“ bei der Soforthilfe ab – man wartet auf eine „gemeinsame Lösung“. In Luzern fordert SP-Kantonsrätin Sara Muff per Motion, dass der luzerner Regierungsrat beim Bund eine Standesinitiative mit Forderungen einreicht: Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Kapazitäten der Bundesasylcamps sowie der kantonalen Asylcamps vollständig auszulasten und andere Staaten in Europa auffordern, es ihm gleichzutun. In der Stadt Bern wurde im Dezember eine dringliche Motion zur Aufnahme von im Mittelmeer in Seenot geratener Geflüchteter als erheblich erklärt. In einer dringlichen Interpellation fragen Eva Gammentahler und Tabea Rai (beide AL) die Stadt Bern nun, welche konkreten Massnahmen jetzt ergriffen werden, um zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen. Auch in Basel wollen SP und Grüne eine Standesinitiative lancieren, um der humanitären Katastrophe in Griechenland durch eine schnelle Aufnahme von Geflüchteten entgegen zu treten. Es seien lediglich 2.200 von 4.500 Unterbringungsplätzen in den Bundesasylcamps besetzt. In Deutschland erklären sich über 140 Städte bereit, Geflüchtete aufzunehmen. Der Bund blockiert dies bisher, obwohl ein rechtliches Gutachten zur Länderkompetenz in der Geflüchtetenaufnahme folgendes aufzeigt: Den Bundesländern steht aufgrund der im Grundgesetz verankerten Eigenstaatlichkeit das Recht zu, besonders vulnerable Personen, wie etwa Kinder und ihre Mütter oder unbegleitete Minderjährige aus den Lagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen. Zur Entlastung der Lage in Griechenland wollen sieben EU-Staaten von dort lediglich insgesamt 1.600 Geflüchtete aufnehmen. Neben Deutschland zählen auch Frankreich, Irland, Finnland, Portugal, Luxemburg und Kroatien zu den aufnahmebereiten Ländern. Zudem wird Geflüchteten für eine sogenannte „freiwillige Rückkehr“ in ihre Heimatländer von der EU eine Summe von 2.000 Euro angeboten. Bis zu 5.000 Menschen könnten sich melden. Das Angebot gelte nur für einen Zeitraum von einem Monat. Abschieben, das Recht auf Asyl abschaffen und die Grenzen militarisieren scheinen die Regierungen stärker zu interessieren, als die direkte Hilfe von Menschen, die auf Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hofften: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.“
https://erik-marquardt.eu/2020/03/09/gutachten-belegt-bundeslaender-duerfen-eigenstaendig-gefluechtete-aufnehmen/
https://www.facebook.com/alternativelinkebern/photos/a.371288832932679/2876897699038434/?type=3&theater
https://www.facebook.com/ZeitimBild/videos/205693487215529/UzpfSTEwMDAxMDQ2MzM1NDgzNjoxMDU3MTUyNzM3OTc2ODI4/
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/es-gibt-keinen-grund-laenger-zu-warten
https://www.srf.ch/play/radio/rendez-vous/audio/europaeische-loesung-fuer-fluechtlingssituation?id=8c478f73-6b28-46e0-8dfa-7ea3cc35a817
https://www.vice.com/de/article/5dmj8x/exklusiv-griechenland-bat-deutschland-schon-vor-monaten-um-hilfe-fur-minderjahrige-gefluchtete-erfolglos
https://www.deutschlandfunk.de/europaeische-union-sieben-staaten-nehmen-unbegleitete.1939.de.html?drn%3Anews_id=1109938&fbclid=IwAR2vEtTOOkmSejbIouNrSZKX3K0bnWoUPrwk6V1lptc1fYMjFzFZhn8NjLI
https://www.derstandard.at/story/2000115677714/eu-bietet-migranten-2-000-euro-fuer-heimreise-aus-griechenland
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-03/eu-grenzschutz-frontex-fluechtlinge-tuerkei?utm_campaign=ref&utm_source=twitter_zonaudev_int&wt_zmc=sm.int.zonaudev.twitter.ref.zeitde.redpost.link.sf&utm_medium=sm&utm_content=zeitde_redpost+_link_sf

Dezember 2019

Bürgerliche wollen Ausland-Reisen für Geflüchtete verbieten
„Vorläufig aufgenommene“ Personen mit einem F-Ausweis haben deutlich weniger Rechte. Z.B. sind Reisen ins Ausland für Personen mit F-Ausweis grundsätzlich verboten; ­Bewilligungen gibt es nur in Ausnahmefällen. Eine schwere Krankheit oder der Tod eines Familienmitglieds sind zwei davon. 2018 wurden mehr als 50% aller Gesuche für eine Reise ins Ausland abgewiesen: Von den 2’484 Gesuchen wurden ­lediglich 1’101 bewilligt. Die Hürden sind also schon jetzt riesig. Den Rechten ist das nicht genug der Strenge. Die SVP, FDP, CVP und GLP wollen das Gesetz verschärfen. Personen mit ­F-Ausweis sollen die Schweiz künftig gar nicht mehr verlassen dürfen. Da keine legalen Fluchtwege existierten und geflüchtete Familien oft über mehrere Länder verteilt leben, verhindert das Reiseverbot ins Ausland faktisch, dass Personen mit F-Ausweis ihre Familienmitglieder im Ausland besuchen können. Nicht einmal der Besuch eines*r Verwandten in Deutschland wäre so noch möglich und geflüchtete Kinder könnten nicht einmal mehr an einer Schulreise nach Konstanz teilnehmen.
https://www.blick.ch/news/schweiz/diesen-auslaendern-will-die-politik-die-ausreise-verbieten-wenn-die-kranke-schwester-nicht-zaehlt-id15630361.html

Erster Juni 2019

Geplante Veränderugnen in den neuen Asylgesetzen im Kanton Bern
Am Montag berät der Grosse Rat des Kantons Bern über die zwei neuen Gesetze für Geflüchtete: Das neue Gesetz über Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) und die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG). Die neuen Gesetze verfolgen u.a. diese Ziele:

11. Mai 2019
Geflüchtete sollen – im Gegensatz zu Schweizer*innen – gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau zu akzeptieren
Im Sommer berät der bernische Grosse Rat in der Junisession über die ‘Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich’ (SAFG) und über eine ‘Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz’ (EG AIG und AsylG). Nun haben die zuständigen Kommissionen ihre Empfehlungen abgegeben. Die ‘Gesundheits- und Sozialkommission’ schlägt dabei einen besonders dummen Änderungsantrag vor: Die Asylsuchenden sollen unter anderem ausdrücklich verpflichtet werden, dem Verfassungsgrundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau nachzuleben. Wenn schon denn schon sollen sich doch auch die Menschen im Grossen Rat und in anderen Machtpositionen zur Gleichstellung aller Geschlechter verpflichten. Mit solchen Vorschlägen wird das Bild bedient, dass Sexismus ein Problem ‘der Anderen’/ der ‘Nicht-Schweizer*innen’ ist – gegen Sexismus müssen alle kämpfen. Und zwar ohne dabei rassistisch-paternalistische Stereotype zu bedienen!
https://www.derbund.ch/bern/neustrukturierung-des-berner-asylwesens-nimmt-erste-huerde/story/13675871

3. Mai 2019
Rassismus und Arbeiter*innenrechte
Alle Jahre wieder werden die Asyl- und Ausländergesetzgebungen verschärft. Die am 1. Mai vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsänderungen wollen den migrantischen Arbeiter*innen mehr Reproduktionskosten aufhalsen, die Datenspeicherung ausdehnen und Auslandsreisen von Asylsuchenden erschweren.
„Eine Anpassung sieht vor, dass Arbeitgeber bei einer Entsendung in die Schweiz die Auslagen ihrer Arbeitnehmenden für Reise, Unterkunft und Verpflegung noch während zwölf Monate übernehmen müssen. Heute gilt die Entschädigungspflicht für die gesamte Dauer der Entsendung.“ Diese Massnahme wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von SEM, SECO, VSAA und VKM durchgedrückt.
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-05-010.html
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/aktuell/gesetzgebung/teilrev_aug_verfahrensnormen/vo-2020/vn-ber-d.pdf

22. April 2019
Zürcher Asylfürsorge gefährdet Kindeswohl
Seit vergangenem Jahr schliesst der Kanton Zürich vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) von der regulären Sozialhilfe aus. Geflüchtete Personen erhalten seither deutlich tiefere Asylfürsorge als Schweizer*innen in der Sozialhilfe. Die Monitoring- und Anlaufstelle map-F stellt nun in ihrem Bericht zu betroffenen Kindern und Jugendlichen fest, dass die Kürzung das Kindeswohl gefährdet und den schulischen Lernerfolg sowie den Berufseinstieg massiv erschweren.
http://map-f.ch/wp-content/uploads/2019/04/MM_Asylf%C3%BCrsorge-gef%C3%A4hrdet-Kindeswohl-1.pdf
http://map-f.ch/wp-content/uploads/2019/04/Bericht-map-F_Kinder-und-Jugendliche-2.pdf
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/integration-behindern-statt-foerdern/story/21551547

 

2. März 2019
Neues Ausländergesetz ab jetzt in Kraft
Seit dem 1.  März ist das neue Ausländer- und Integrationsgesetz in Kraft. Es bringt eine Neustrukturierung des Asylwesens mit sich. Das Hauptziel in dem von Sommaruga vorangetriebenen Gesetz besteht darin, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die Verfahren werden noch effizienter getacktet und sollen innert 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum (BAZ) abgeschlossen werden. Damit die Asylverfahren schneller durchgeführt werden können, sind die Asylsuchenden und die für das Verfahren zuständigen Organisationen neu an einem – oft sehr abgelegenem – Ort vereint und isoliert. Die Befragungen und die Rechtsberatung finden ebenfalls im Lager statt, wobei die Asylsuchenden vom ersten Tag an eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. Die Pauschale für die Rechtsberatung ist viel zu tief, so dass Anwält*innen dazu tendieren, von Anfang an die meisten Fälle als aussichtslos zu behandeln (https://antira.org/2019/02/16/antira-wochenschau-betverbote-gegen-musliminnen-schlechte-rechtsvertretung-im-asyllager-antisemitismus-auf-dem-vormarsch/). Auch sonst ist so ziemlich alles an diesen Bundeslagern kritisierbar: Die medizinische Versorgung ist völlig unzureichend, die Beschwerdefrist ist auf 10 Tage verkürzt worden (was nicht lang genug ist um die erforderlichen Berichte einzuholen), die Bewegungsfreiheit der Bewohnenden ist stark eingeschränkt, solidarisierende Menschen haben keinen Zutritt, es gibt keine Steckdosen in den Zimmern und die Abgelegenheit der Bundeslager soll Widerstand und Solidarität erschweren.
https://www.woz.ch/-9656

16. Februar 2019
Vernehmlassung zur Neustrukturierung der berner Asylverwaltung beendet
Wir haben bereits über die Neustrukturierung der Asyl- und Geflüchtetenverwaltung im Kanton Bern berichtet (hier:https://antira.org/2019/02/02/antira-wochenschau-camp-raeumung-in-paris-adoptionen-aus-sri-lanka-rueckkehr-werbespots/). Nun ist das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen. Von den 56 Institutionen, die ihren Senf zur Vorlage gegeben haben, äusserten sich die SP Kanton Bern sowie die Demokratischen Juristinnen und Juristen bern (DJB) kritisch und auch der Gewerkschaftsbund Kanton Bern lehnt die aus seiner Sicht einseitig auf die Kostenseite ausgerichtete Vorlage ab. Kritisiert wird vor allem, dass es bei den Vorlagen nur ums Geldsparen geht und darum, schwammige „Integrationsbemühungen“ an private Partner*innenorganisation zu delegieren, die freie Hand haben, wie sie das genau umsetzen wollen. In den neuen Gesetzen geht es vor allem darum, den hilfe- und schutzbedürftigen Menschen möglichst alle Unterstüzung zusammenzustreichen.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.html/portal/de/meldungen/mm/2019/02/20190214_1111_vorlage_zum_neuengesetzueberdiesozialhilfeimasyl-undfluechtlings?cq_ck=1550139754247
https://www.djs-jds.ch/images/20180925_Begleitschreiben_VernehmlassungDJB.pdf
https://www.spbe.ch/fileadmin/user_upload/sp-be/sp-kanton-bern-de/pdf/20180927_Vernehmlassung_SAFG-EG-AUG-ASYLG.pdf

9. Februar 2019
Nothilfe ist ein Scheiss, auch in Solothurn
Weit oben auf dem Solothurner Balmberg warten Menschen in unwürdigen Verhältnissen auf ihre Rückschaffung, manchmal jahrelang. Das Problem heisst Nothilfe. Diese gehört bundesweit abgeschafft, fordern Solidarité sans frontières und SOS Racisme. Der Brand einer Asylunterkunft in Solothurn im November 2018 hat eine Debatte über die desolaten Verhältnisse in Asylunterkünften im Kanton angestossen. Damals kamen sieben Personen ums Leben. Das Haus war renovationssbedürftig, es hatte weder Brandschutztüren noch Rauchmelder. Die Direktorin des Amts für soziale Sicherheit Solothurn versicherte kurz nach dem Brand, die Unterkünfte in Solothurn seien bescheiden, aber menschenwürdig. Was für den Bund und die Sozialdirektorenkonferenz als menschenwürdig gilt, kann man am Beispiel des Nothilfezentrums Günsberg sehen. Heisses Wasser gibt es nicht immer. Die rund fünfzig Bewohner teilen sich drei Nasszellen. Dem Klo im Untergeschoss fehlt der Sitzdeckel, sauber ist es trotzdem. Denn das ist die einzige Beschäftigung, die geboten wird: Morgens werden die Männer geweckt, um zu putzen. Geführt werden die Asylunterkünfte im Auftrag des Kantons Solothurn – wie in anderen Kantonen auch – von der Firma ORS Service AG, die der englischen Beteiligungsfirma Equistone gehört. Diese verspricht ihren institutionellen Investor*innen Renditen im zweistelligen Prozentbereich. Im Durchgangszentrum Oberbuchsiten, ebenfalls im Kanton Solothurn, seien die Bedingungen ebenfalls unerträglich. Auch dort herrscht Platznot, nicht selten lebten Familien mit bis zu neun Personen in einer Wohnung. In den Bädern und Schlafzimmern gibt es Schimmel. Auch Traumatisierte erhalten trotz psychiatrischer Atteste keine privaten Räume. Unqualifizierte Angestellte des Zentrums entscheiden darüber, ob eine Ärzt*in aufgesucht werden darf.
https://www.woz.ch/1906/asylpolitik/versorgt-und-vergessen

Über 250 Geflüchtete wegen Heimatreisen verpfiffen
Seit Herbst 2015 gibt es beim SEM eine Meldestelle für Heimatreisen. Per Mail können Geflüchtete dort verpfiffen werden. Eine Möglichkeit, von der offenbar fleissig Gebrauch gemacht wird. Von 2015 bis 2017 gingen bei ihr über 150 Meldungen ein, betroffen waren 175 Personen. Für 93 von ihnen hatte die Anschwärzung Konsequenzen: Ihnen hat der Bund das Asyl entzogen. Die schweiz ist eben ein einig Volk von Denunziant*innen. Leute beobachten und dann an die Behörden verpetzen ist sozusagen ein Volkssport.
https://www.blick.ch/news/politik/jetzt-droht-asylentzug-ueber-250-fluechtlinge-wegen-heimatreisen-verpfiffen-id15155441.html

2. Februar 2019
Bern: (Geflüchtete) Migrant*innen verklagen den Kanton Bern vor Bundesgericht
Mit der neuen Anwesenheitspflicht für Personen in den berner Asyllager beschneidet der Kanton Bern ohne gesetzliche Grundlage die Rechte von geflüchteten Migrant*innen. Eine absurde Freiheitsberaubung, geschaffen in einem politischen Klima, geprägt von zunehmender Repression gegenüber Migrant*innen. 59 geflüchtete Personen haben in Zusammenarbeit mit den Demokratischen Jurist*innen DJB und dem Migrant Solidarity Network (MSN) eine Beschwerde gegen die revidierte Asylsozialhilfeweisung des Kantons Bern erhoben. Das Bundesgericht ist nun frei, diese unwürdige Herabsetzung der betroffenen Menschen zu beenden: Erstens kann sich die Anwesenheitspflicht auf keine genügende gesetzliche Grundlage stützen und verletzt deshalb das Legalitätsprinzip. Zweitens führt sie zu empfindlichen Grundrechtseingriffen, die selbst bei Vorliegen einer genügenden gesetzlichen Grundlage unzulässig wären.
https://migrant-solidarity-network.ch/2019/02/01/wir-haben-die-berner-behoerden-beim-bundesgericht-verklagt/
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-31-01-2019-1900?id=56f944fb-aabf-462c-9b1e-d1573da22ec5
https://www.derbund.ch/bern/kanton/berner-asylregime-vor-bundesgericht/story/24016889

 27. Januar 2019
Schutzbedürftigen-Status wird wieder angewandt, aber mit gestutzten Flügeln
Der Schutzbedürftigen-Status (S-Status) wurde in den 90ern für Kriegsgeflüchtete geschaffen und sollte ermöglichen, grösseren Gruppen ohne individuelles Asylverfahren temporär Schutz zu gewähren. In den letzten Jahrzehnten wurde diese Praxis, trotz diverser Kriege, nicht angewandt. Diese Unterlassung lässt sich wohl nur politisch motiviert verstehen, da der S-Status Anspruch auf sofortigen Familiennachzug ermöglicht hätte. Um in der Administration Geld einzusparen, soll der S-Status nun wieder angewendet werden, jedoch mit einer deutlichen Verschärfung, die von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK) verabschiedet wurde. Anspruch auf einen Familiennachzug wird neu erst nach 3 Jahren gewährt und nur, wenn die betroffene Person keine Ergänzungsleistungen und keine Sozialhilfe bezieht, sowie eine Landessprache beherrscht und über eine „bedarfsgerechte“ Wohnung verfügt. Uns erscheint es äusserst absurd, dass einer Person aus einem Kriegsgebiet Schutzstatus gewährt werden soll, aber ihre Familie dann 3 Jahre im gleichen Kriegsgebiet warten soll, bis auch nur der Antrag auf einen Familiennachzug gestellt werden darf.
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/2019/mm-spk-s-2019-01-24.aspx
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/kommission-will-schutzbeduerftigen-status-aendern-134001995

6. Januar 2019
Luzerner Gericht hebt Bewegungsverbote gegen Geflüchtete auf
Im Kanton Luzern stehen derzeit knapp 100 Migrant*innen unter Bewegungsverboten, die die Betroffenen auf ein bestimmtes Gebiet eingrenzen oder aus Gebieten aussperren. Im Juni wurde etwa ein junger Mann aus dem Kanton Luzern verbannt, da er zuviel getrunken habe. In diversen solchen Fällen mussten die Gerichte schon intervenieren und die Entscheide aufheben. Das Luzerner Amt für Migration (Amigra) wurde für ihre Praxis schon mehrfach scharf kritisiert, zuletzt auch vom Bundesgericht. Der Fall eines Tibeters, der für unbestimmte Zeit die Stadt Luzern nicht verlassen durfte, gab dafür den Anstoss. Der Leiter des Amtes legitimiert diese menschenfeindliche Praxis mit dem Verweis darauf, dass abgewiesene Asylsuchende so zu einer Ausreise bewogen werden können. Leider findet man solche Praktiken sogar im „linken“ Lager. SP-Regierungsrat Mario Fehr genehmigte als Sicherheitsdirektor des Kanton Zürichs ähnliche Bewegungsverbote.
https://www.zentralplus.ch/de/news/gesellschaft/5584099/Nach-R%C3%BCge-des-Gerichts-Amt-f%C3%BCr-Migration-passt-Praxis-an.htm

21. Dezember 2018
Anerkannte Geflüchtete dürfen nur noch in Ausnahmefällen in Herkunftsstaaten oder in deren Nachbarländer reisen
Auf das Reiseverbot haben sich diese Woche der National- und der Ständerat geeinigt. Dieser massive Eingriff in die Bewegungsfreiheit geht weniger weit als die ursprüngliche Forderung des Nationalrats. Dieser wollte anerkannten Geflüchteten automatisch den Status entziehen, wenn wegen einem Besuch von schwerkranken Verwandten oder eines Todesfalls in der Familie eine Reise ins Heimatland erfolgte. Die nun beschlossene Verbotsregel sieht in diesen Fällen nun Ausnahmen vor. Dabei müssen neu die Geflüchteten und nicht wie bisher die Behörden beweisen, dass die Reise aufgrund eines „Zwangs“ erfolgte.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/news/archiv/2018/parlament-verschaerft-reiseverbote-fuer-fluechtlinge.html
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2018/20181212163748741194158159041_bsd182.aspx

Trotz Brexit werden Brit*innen nicht auf den Rechtsstand von Nicht-Europäer*innen gestellt
Der Bundesrat sicherte diese Woche in einem neuen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, dass die rund 43 000 in der Schweiz lebhaften UK-Staatsangehörigen auch nach dem Brexit über die selben Rechte verfügen wie EU-Bürger*innen. In diesem Entscheid kommt zum Ausdruck wie tief das rassistische Zwei-Kreise-Modell institutionell verankert ist. In dieser Logik, werden die Rechte der Weltbevölkerung in zwei herkunftsbezogene Kreise unterteilt bzw. werden Europäer*innen systematisch mehr Rechte zugesprochen als allen Nicht-Europäer*innen. Würde der Bundesrat beispielsweise ein ähnliches Abkommen für die rund 40‚000 in der Schweiz lebhaften Eritreer*innen abschliessen, die Reaktionen wären durchaus kontroverser…
https://www.handelszeitung.ch/politik/brexit-schweiz-regelt-kunftige-beziehungen#
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-12-20.html

2. Dezember 2018
Nationalrat will aufgenommene Geflüchtete nicht in ihre Heimatländer reisen lassen
Der National- und der Ständerat haben sich beim Heimatreiseverbot für Geflüchtete noch nicht geeinigt. Umstritten ist, ob es weiterhin Ausnahmen geben soll vom Verbot oder nicht. Die Mehrheit im Nationalrat ist dafür, dass Niemensch mehr ins Heimtland reisen darf, auch nicht zum Begräbnis des eigenen Kindes.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2018/20181128084520811194158159041_bsd035.aspx

22. Juni 2018
Handys und Laptops von Flüchtenden sollen beschlagnahmt werden können: Die beiden SVP Nationalräte Gregor Rutz und Peter Keller wollen den Behörden ermöglichen, die Handys und Laptops von Flüchtenden zu beschlagnahmen. Mit dieser Massnahme soll ihre Herkunft einfacher bestimmt werden. Die Ständeratskommission stimmte am Freitag der Initiative zu. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert den Vorstoss scharf: Diese Massnahme stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre dar – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei denjenigen, mit denen Betroffene korrespondieren.
Link zum Zeitungsartikel