Antiziganismus

01.06.20
Köpfe der Woche Roland Schöni, Adrian Spahr, Nils Fiechter

Bild: Nils Fiechter und Adrian Spahr

Dass die SVP einen besonderen Hang zu offenem Rassismus und rechter Hetze hat, ist allgemein bekannt. Diese Woche gab es gleich zwei Verurteilungen von SVP-Politikern wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm. So wurde der Arboner SVP-Fraktionsvorsitzende Roland Schöni in zweiter Instanz wegen antiziganistischer Äusserungen im St. Galler Tagblatt verurteilt. Gleichermassen die beiden Co-Präsidenten der jungen SVP Adrian Spar und Nils Fiechter, die 2018 eine antiziganistische Karikatur auf ihrer Facebook-Seite teilten. Alle drei zeigen sich uneinsichtig gegenüber dem Rassismus-Vorwurf. Sie fühlen sich missverstanden, pochen auf die gute, alte Meinungsfreiheit und hetzen munter weiter. Dafür hat sich das Trio Infernale doch einen Platz als Köpfe der Woche verdient.

https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/ganze-gruppe-wird-diffamiert-und-herabgewuerdigt-obergericht-thurgau-verurteilt-svp-fraktionspraesident-erneut-wegen-rassismus-gegen-roma-und-sinti-ld.1223397
https://www.gfbv.ch/de/medien/medienmitteilungen/svp-fraktionspraesident-verurteilt
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kreuzlingen/der-arboner-svp-politiker-roland-schoeni-will-die-verurteilung-wegen-rassismus-nicht-akzeptieren-und-gelangt-ans-bundesgericht-ld.1223524
https://www.mittellaendische.ch/breaking-news/trotz-mehrfacher-verurteilung-hetzt-polizist-adrian-spahr-munter-weiter/

11.05.20
Passieren von Grenzen: Die einen nehmen ihr „Grundrecht“ in Anspruch, die anderen begehen eine Straftat
Die schweizer Regierung will im Zuge der Corona-Lockerungen auch die Grenzen zu europäischen Nachbarstaaten wieder schrittweise öffnen. Einerseits müsse der Tourismus wieder in Gang gebracht werden. Zudem sei es Teil der Grundrechte, Grenzen passieren zu können, meinte zum Beispiel Christa Markwalder (FDP) letzte Woche. Diesen Satz hörten wir schon lange nicht mehr aus dieser Ecke. Diesen Satz sagt sie, während die schweizer Regierung via EU Millionen für die Aufrüstung der europäischen Aussengrenzen ausgibt. Diesen Satz sagt sie, während sich in Wileroltigen schon wieder antiziganistische Hetze auf Fahrende abspielt. Weil sie angeblich trozt Corona-Lockdown die Grenzen zur Schweiz passiert hätten und nun auf dem Transitplatz Wileroltigen Halt machen. Schweizer Campingbetreiber*innen und ein Bürger*innenkomittee finden es ausserdem «unfair» wenn Fahrende dort campieren dürfen, während die Campingplätze für Tourist*innen geschlossen bleiben müssen. Wer es fairer fände, andere aus ihrem Zuhause zu vertreiben, nur weil er oder sie nicht in die Ferien campieren gehen kann, sollte sich vielleicht mal mit den eigenen Privilegien beschäftigen. Solange Bewegungsfreiheit und das Passieren von Grenzen für die einen als Grundrecht betrachtet und bei den anderen kriminalisiert wird, wollen wir weiter für eine Welt ohne nationalstaatliche Grenzen kämpfen. Und die Definition, sowie Anwendung sogenannter «Grundrechte» kritisch sehen.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2020/20200506144553636194158159041_bsd133.aspx
https://www.bernerzeitung.ch/fuer-arbeit-und-verdienst-unerlaubt-ueber-die-grenze-529926454236

04.05.20
Tschüss Lex-Fahrende
Letzte Woche hat sich das Bundesgericht gegen die „Lex Fahrende“ im Berner Polizeigesetz ausgesprochen. Fahrende Minderheiten dürfen auch künftig nicht ohne entsprechende Verfügung und rechtliches Gehör innert kürzester Frist weggewiesen werden. Das Berner Polizeigesetz hätte vorgesehen, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis der Besitzenden als Halteplatz nutzen, ohne rechtliches Gehör und entsprechende Verfügung weggewiesen werden dürfen und eine polizeiliche Räumung innerhalb von 24 Stunden erfolgen darf. Der Artikel schaffte ein Sondergesetz, welches lediglich auf eine bestimmte Personengruppe und Lebensweise abzielte und diese gegenüber anderen ungleich behandelte. Unter anderem deshalb haben die Demokratischen JuristInnen Bern (DJB), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sowie weitere Organisationen und Privatpersonen im März 2019 gemeinsam beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
Letzte Woche hat das Bundesgericht nun entschieden, dass die Lex-Fahrende aus dem Berner Polizeigesetz zu streichen sei. Aufgrund der kurzen Frist würden die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen. Zudem sei das Gesetz nicht mit dem Recht auf Privat- und Familienleben vereinbar. Die SVP lässt sich das natürlich nicht gefallen und reagiert prompt: Die Abstimmung um den Transitplatz in Wileroltigen müsse wiederholt werden, weil sich die Menschen nur für einen solchen ausgesprochen hätten, weil er eine Relevanz für die antiziganistische Lex-Fahrende besitzt: Vorgesehen war nämlich, dass Fahrende nur weggewiesen werden können, wenn ihnen im Kanton ein Transitplatz zur Verfügung steht. Da dieser Zweck des Transitplatzes nun wegfällt, würde die Stimmbevölkerung den Platz in einer wiederholten Abstimmung wohl ablehnen, so die Hoffnung der SVP.
https://www.gfbv.ch/de/medien/medienmitteilungen/berner-polizeigesetz-abfuhr-fuer-lex-fahrende/

17.04.20
Hasskriminalität gegen Roma und Sinti: Bis zur versuchten Tötung
Die Zahl antiziganistischer Straftaten ist laut des Innenministeriums in Deutschland erneut angestiegen. Hasskriminalität gegen Rom*nja und Sinti*ze wird erst seit 2017 separat erfasst. 2017 wurden 41 Fälle registriert, 2018 waren es 68 und 2019 nun 78. Zwei versuchte Tötungen wurden letztes Jahr verzeichnet, sowie sechs Fälle von Körperverletzung mit insgesamt achtzehn Verletzten. Des weiteren fallen 40 Prozent der erfassten Delikte unter den Bereich ‚Volksverhetzung‘ und 26 Prozent unter den Bereich ‚Beleidigung‘. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geht jedoch von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus. Vor allem weil Polizeibeamt*innen nicht sensibilisiert seien. Und die Bundespolizei „sträfliches Desinteresse“ zeige, daran etwas zu ändern. Die Hildegard Lagrenne-Stiftung, die sich für Bildung, Inklusion und Teilhabe von Rom*nja und Sinti*ze einsetzt, bestätigte die Tendenz von steigendem Antiziganismus. Sie veröffentlichte letzte Woche eine Umfrage. In dieser hatte sie Selbstorganisationen von Sinti und Roma, Vereine und Aktivist*innen aus dem Bundesgebiet befragt. Das Ergebnis ist beschämend. 73 Prozent der über 100 Befragten gaben an, Antiziganismus habe in den letzten zehn Jahren zugenommen. 55 Prozent vermuteten, dass Rom*nja und Sinti*ze vermehrt betroffen von Gewalt seien. Das Innenministerium erfasst zwar brav die gemeldeten Straftaten, benutzt aber selbst antiziganistische Rhetorik, wenn es Rom*nja und Sinti*ze in ihren Schreiben beispielsweise als „Personen aus fremden Kulturkreisen“ bezeichnet.
https://taz.de/Hasskriminalitaet-gegen-Roma-und-Sinti/!5680564/

13.04.20
Fahrende erhalten weiterhin keine Unterstützung
Die Situation für Fahrende seit den Massnahmen der Regierung aufgrund der Corona-Pandemie ist nach wie vor prekär. Aufträge seien zurückgegangen, ihnen würden die Haustüren nicht mehr geöffnet. So Fino Winter, Präsident von Sinti Schweiz. Existenzen sind bedroht. Simon Röthlisberger von der Stiftung Fahrende in der Schweiz verlangt, den Minderheitenschutz in der Schweiz mit Inhalten zu füllen. Er stellt konkrete Forderungen: Den Erlass der Platzgebühren und die Berücksichtigung von Jenischen und Sinti im Massnahmenpaket des Bundes. Der Bundesrat hat unterdessen noch keine Ergebnisse in der Frage zur Unterstützung Selbstständiger und Kleinstunternehmen parat. Es bleibt also weiterhin unklar, ob der Bund Fahrende finanziell unterstützen wird.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/coronavirus-fahrende-erhalten-weiterhin-keine-unterstuetzung?id=79c184fe-071a-4787-85e1-28ce72d62001

30.03.20
Neue Studie zu Antiziganismus ist auf dem strukturellen und nationalistischen Auge blind
3.000 Personen der Dominanzgesellschaft wurden zu ihren „Einstellungen gegenüber Menschen mit fahrender Lebensweise“ befragt. Simon Röthlisberger von der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende fasst die Ergebnisse so zusammen: „Die Mehrheit weiss zwar nicht allzu viel über die Jenischen, Sinti und Roma, aber sie will mit diesen Minderheiten zusammenleben. Einige befürchten allerdings Schmutz und Lärm, wenn ein Platz in der Nähe ist. Aber die Mehrheit der Befragten anerkennt nicht nur die Ansprüche auf Halteplätze als legitim (74.5%), sie befürwortet sogar explizit Halteplätze, weil so klare und geregelte Verhältnisse möglich sind (82.3%).“ Auch die Auftraggeberin der Studie, die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) des Bundes, vermittelt den Eindruck, als gäbe es in der Schweiz nicht das geringste Problem mit Antiziganismus: „Fahrende Lebensweise ist in der Schweiz akzeptiert“, betitelt die FRB ihre Medienmitteilung zur Studie. antira.org war zuerst erstaunt, denn immerhin schreiben wir fast wöchentlich über antiziganistische Vorfälle und bereits am Tag nach der Veröffentlichung der Studie liessen die bernischen Behörden einen der wenigen provisorischen Plätze für nicht-schweizer Fahrende schliessen, und dies trotz Corona. Wir haben uns die Studie also mal genauer angeschaut und finden sie macht es sich zu einfach. Erstens stellte die FRB keine Fragen zum strukturellen Antiziganismus, somit geraten wesentliche Aspekte des Problems aus dem Blickfeld. Nicht die Bevölkerung, sondern die Behörden, Politiker*innen und Medienschaffende, die historisch und aktuell gegen fahrende Menschen Stimmung machen, sollten von der FRB thematisiert werden. Vorwiegend institutionelle Player waren es, die den fahrenden Romas, Sinti und Jenischen in den letzten Jahren das Leben schwer gemacht haben: mit neuen antiziganistischen Gesetzen, Racial Profiling, der Nichtanerkennung der Roma als „Minderheit“, der Nicht-Schaffung von Stand- und Transitplätzen und der chronischen Vertreibung von fahrenden Roma, Jenischen und Sinti überall dort, wo sie selbstbestimmt sein wollen. All diese Probleme werden durch die Studie unsichtbar gemacht. So vermittelt die FRB den Eindruck, Antiziganismus sei ein individuelles Vorurteilsproblem, das es in der Schweiz nicht gebe. Zweitens thematisieren weder die FRB noch die Schweizer Verbände von Jenischen, Roma und Sinti öffentlich, dass beobachtete Akzeptanz schwindet, wenn es sich um nicht-schweizer Fahrende handelt. Sind z.B. Plätze für Schweizer*innen bestimmt, sprechen sich rund 70% dafür aus, dass sie im eigenen oder in einem anderen Kanton eingerichtet werden. Liegt der mögliche Platz in der eigenen Gemeinde, sind es immer noch 60%. Bei Nicht-Schweizer*innen befürworten nur 46% bzw. 48% einen Platz im eigenen oder in einem anderen Kanton, nur gerade 42% in der eigenen Gemeinde.https://www.bernerzeitung.ch/transitplatz-fuer-fahrende-in-gampelen-oeffnet-wegen-virus-spaeter-240757617171
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/zusammenleben-schweiz.assetdetail.12167214.html
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78554.htm
Wer sich zu den 75% zählt, die findet, dass es „mehr Aufklärung zur Geschichte und Kultur der Jenischen und Sinti in der Schweiz braucht“, kann sofort aktiv werden und diesen Bericht lesen:
lhttps://www.gfbv.ch/wp-content/uploads/fahrenderoma_de_low-1.pdf

Bild: Ergebnisse der neuen Studie zu Antiziganismus


23.03.20
Rassismus  – Klassismus – Corona 

Die schweizer Regierung fordert dazu auf, zu Hause zu bleiben und mindestens zwei Meter voneinander Abstand zu halten. Aber wie ist das für jene unter uns möglich, die kein festes Zuhause haben oder in den Bundeslagern oder in Knästen auf engstem Raum zusammen leben müssen? Welche Menschen gelten für die Regierung als schützenswert und werden von ihr überhaupt mitgedacht?

  1. Fahrende: Es werden zu wenig Plätze für Fahrende zur Verfügung gestellt. Die Radgenossenschaft der Landstrasse, Dachorganisation der Schweizer Jenischen und Sinti, fordert in einer Medienmitteilung, dass Bund, Kantone und Gemeinden mehr Plätze öffnen, z.B. Militärareale oder Chilbiplätze. So könnten reisende Familien in kleineren Gruppen unterwegs sein und sich besser schützen. Besonders im Kanton Bern wird den Fahrenden ein Aufenthalt erschwert. Dort gibt es nur den provisorischen Transitplatz Gampelen, der allerdings erst am 1. April eröffnet wird. Die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann (SP) erhofft sich Angebote von anderen Gemeinden und privaten Landbesitzer*innen, sonst sei auch „künftig mit unerwünschten Halten zu rechnen.“ Für wen sind diese Halte unerwünscht? Diese Rhetorik hätte sie sich sparen können. Jenische und Sinti berichten ausserdem davon, dass sie deutlich weniger Aufträge in Handwerk und Handel erhalten haben. Ihre ökonomische Situation verschlechtere sich durch die aktuelle Situation markant.
  2. Sans-Papiers: Viele Sans-Papiers haben ihren Job verloren und stehen nun ohne staatliche Abfederung vor dem Nichts. Sie können kein Arbeitslosengeld und keine Sozialhilfe beantragen. Auch die Anlaufstellen für Sans-Papiers sind nur eingeschränkt geöffnet. Illegalisierte Menschen, die am Coronavirus erkranken sollten, haben auch schlechte Behandlungschancen, da sie oft keine Krankenversicherung haben. Auch droht ihnen nach der Behandlung die Ausschaffung. Der Verein Züri City Card sammelt nun Geld für Essensgutscheine, Krankenkassenprämien und sucht Freiwillige für Kinderbetreuung.
  3. Menschen in Gefängnissen: Ähnlich wie in den Bundeslagern, leben auch Menschen in Gefängnissen auf engstem Raum zusammen und müssen in Mehrbettzimmern schlafen. In Italien sind die Knäste überfüllt. Die einzigen Massnahmen der italienischen Regierung waren, Haftbesuche auszusetzen. Und das gleich bis zum 31. Mai. Die Isolation der Menschen wurde also auch hier verstärkt. Dass sich die Insassinnen aber nicht isolieren lassen, zeigten die darauffolgenden Revolten in insgesamt fünfzig Gefängnissen in Italien. Nun sollen mehr Insassinnen mit elektronischer Fussfessel in den Hausarrest entlassen werden.
  4. Wohnungslose: Für Wohnungslose bricht die Infrastruktur zusammen. Viele Angebote können nur durch die Mitarbeit von Freiwilligen aufrecht erhalten werden. Diese bleiben allerdings zu Hause, teilweise weil sie Risikogruppen angehören. Viele Wohnungslose gehören selbst zu Risikogruppen und ihre Lage wird mit den aktuellen Massnahmen noch prekärer: Einkommen aus Gelegenheitsjobs, Strassenmusik oder Betteln entfällt. Einige Notschlafstellen haben geschlossen. Nur wenige öffnen nun auch tagsüber. Viele Essensabgabestellen haben geschlossen, teilweise geben sie noch Essen zum Mitnehmen aus. Die Schweizer Tafel ist z.B. zu, weil sie von den Grossverteilern fast kein Essen mehr bekommt. Die Verkäufer*innen des Strassenmagazins Surprise sind in ihrer Existenz bedroht, die Geschäftsleiterin des Vereins ruft zu Spenden auf. Für süchtige Menschen ist der Stress, zu beschaffen, noch höher als sonst. Da die Grenzen zu sind, kommt es auch zu Stoffknappheit. So sind die Leute mehr unterwegs und in mehr Kontakt zu anderen – das Gegenteil von dem, was momentan vom Bundesrat geraten wird. Anlaufstellen sind weiterhin geöffnet, allerdings mit Einschränkungen, z.B. können sich weniger Menschen gleichzeitig in den Räumen aufhalten.
    https://www.derbund.ch/bern/fahrende-befinden-sich-in-akuter-notlage/story/18384584
    https://www.bernerzeitung.ch/corona-krise-trifft-suchtkranke-hart-555742636448
    https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/corona-krise-in-basel-die-schwaechsten-der-gesellschaft-leiden-am-meisten
    https://www.zeit.de/hamburg/2020-03/coronavirus-armut-quarantaene-hamburg-obdachlosigkeit/komplettansicht
    https://www.woz.ch/2012/ausnahmezustand-in-italien/nicht-alle-werden-geschuetzt
    http://www.asylnetz.ch/
    https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/baesslergut-mehrere-corona-faelle-im-basler-bundesasylzentrum
    https://www.zuericitycard.ch/nothilfe

28. Juni 2019
Weiterhin starker Mangel an Durchgangsplätzen für Fahrende
Letzte Woche berichteten wir über die unhaltbaren Zustände, die durch fehlende Transitplätze für Fahrende im Kanton Bern ausgelöst werden. Anderswo in der Schweiz siehts nicht besser aus. Auch in der Ostschweiz fehlen die Durchgangsplätze. Im Kanton St. Gallen gibt es nicht einen einzigen Rastplatz und die Gemeinde Thal hat vor einem Monat der Radgenossenschaft die Bewilligung für einen Rastplatz ohne Angabe von Gründen verweigert. Schweizweit fehlen über 40 Durchgangsplätze, sechs davon im Kanton St.Gallen. Die Kantonsregierung hat schon 2006 beschlossen, dass Rastplätze installiert werden sollen, doch die Umsetzung scheiterte immer am Widerstand der Gemeinden. Teils kommt der Widerstand von den Gemeindebehörden selbst: So hat z.B. der lysser Gemeindepräsident ein Areal mit grossen Steinen überstellt, so dass dort keine Autos parkiert werden können. Weil die Bäuer*innen mit den Maschinen nicht mehr durchkamen, mussten die Steine dann auch noch versetzt werden. Der Gemeindepräsident rechtfertigte die ganze Aktion damit, dass es immer so aufwändig für die Gemeinde sei, wenn Fahrende an einem Ort rasten würden. Wir finden, Steine anzuschleppen und zu versetzen auch ziemlich aufwändig. Die prekäre Lage zwingt die Fahrenden dazu, sich Plätze „illegal“ anzueigenen wie z.B. letzte Woche in Biel auf dem Expo-Gelände. Dies führt zu weiterer Ausgrenzung.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/die-fahrenden-muessen-warten-ld.1130105
https://www.bernerzeitung.ch/region/seeland-jura/steine-gegen-fahrende/story/11935245

22. Juni 2019
Antiziganismus: Astra sperrt Rastplatz in Wileroltigen
Seit Jahren werden den Fahrenden Sinti, Roma und Jenischen zu wenig Rastplätze zur Verfügung gestellt. Die wenigen offiziellen Plätze sind eher für schweizer Fahrende als für Fahrende ohne schweizer Pass. Wenn neue Rastplätze geplant werden, wehrt sich die lokale Bevölkerung oft so explizit dagegen, dass die Bundes- und Kantonalbehörden einknicken. Im Moment mussten die Fahrenden auf einen Rastplatz bei Wileroltigen ausweichen, der auch von Lastwagenfahrer*innen benutzt wird, um Rast zu machen, bevor sie wieder weiter müssen. In dieser künstlich geschaffenen Situation an Platzknappheit hat nun das Bundesamt für Strassen den Autobahnrastplatz gesperrt, weil er „nicht mehr mit dem üblichen Aufwand zu reinigen sei“. Damit werden sowohl die Fahrenden als auch die Lastwagenfahrer*innen getroffen. Dabei wird der ganze Vorgang so dargestellt, als seien die Fahrenden die Schuldtragenden, die mit ihren Müllansammlungen den öffentlichen Raum verschandelten (ein typisches antiziganistisches Topos). Die Lastwagenfahrer*innen werden gezielt gegen die Fahrenden aufgewiegelt und es wird verschleiert, dass die Ursache des Problems die fehlenden Rastplätze sind. Als Scheinlösung wird nun erwogen, den Rastplatz mit „Sicherheitspersonal“ bewachen zu lassen.
https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/dreck-und-unrat-bund-sperrt-rastplatz-in-wileroltigen/story/19406959

26. Mai 2019
Roland Schöni (SVP) wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Im Mai 2018 äusserte sich der ehemalige Kantonspolizist über Fahrende, die sich für einige Zeit in der Gemeinde Steinach niedergelassen hatten. Er bezeichnete sie als Schlitzohren, Kleinkriminelle und Wahrsager, die einen anlügen würden. Roma würden auf Kosten anderer leben, sich nicht an den Steuern beteiligen und würden machen, was sie wollen. «Wenn das jeder täte, würde die Gesellschaft zusammenbrechen.» Es seien Leute, die Sachen versprächen, die sie dann aber nicht halten würden. Die «Gesellschaft für bedrohte Völker» (GfbV) und der «Verband Sinti und Roma Schweiz» (VSRS) reagierten und reichten Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm ein. In der Folge erhielt Schöni einen Strafbefehl gegen den er Einsprache erhob. Also musste der Fall vom Bezirksgericht Arbon behandelt werden. Dabei forderte Schönis Verteidiger einen Freispruch. Schöni und sein Verteidiger stellten sich auf den Standpunkt, dass im politischen Kontext die Meinungsfreiheit mit dem Schutz vor Rassendiskriminierung abzuwägen sei. So stehe einem Politiker «moderate Kritik» zu, diese sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht sah aber den Strafbestand der Rassendiskriminierung als erfüllt und verurteilte Schöni zur Zahlung einer Busse in der Höhe von 450 Franken, ausserdem muss er Verfahrenskosten von 4200 Franken übernehmen.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kreuzlingen/verstoss-gegen-rassismus-strafnorm-arboner-svp-fraktionspraesident-wegen-aeusserungen-ueber-roma-verurteilt-ld.1120757
https://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/SVP-Politiker-wegen-Rassendiskriminierung-verurteilt

30. März 2019
Busse wegen Antiziganismus

Der SVP-Rassist Roland Schöni aus Aarbon muss mehrere hundert Franken Busse bezahlen. Für die Staatsanwaltschaft ist es ein Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm, Fahrende als «Schlitzohren und Kleinkriminelle» zu bezeichnen. Genau so hat sich Schöni zitieren lassen. Was die Gesellschaft für bedrohte Völker nicht tatenlos durchlies und ihn verklagte. Mit seinen Äusserungen schüre der Mann Vorurteile gegen Roma und verstärke das feindselige Klima gegenüber fahrenden Minderheiten, so die GfbV. Schöni hat Einsprache erhoben. Nun muss sich ein Gericht der Sache annehmen.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kreuzlingen/strafbefehl-wegen-rassendiskriminierung-ld.1104776

20. Januar 2019
Gericht verurteilt zwei Mitglieder der Jung-SVP wegen Rassismus
In ihrem antiziganistischen Kampf gegen Fahrende schreckt die SVP vor nichts zurück. Nils Fiechter und Adrian Spahr der jung-SVP mussten sich deshalb vor Gericht verantworten. Auf einem Plakat hatten sie pauschalisierende, herabsetzende Bilder von Fahrenden verwendet, um gegen diese zu hetzen und einen geplanten Transitplatz in der Gemeinde Wileroltigen zu verhindern. Die Illustration zeigt einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner» war auf dem Plakat zu lesen.
Das Gericht verurteilte Fiechter und Spahr zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen. Fiechter, der beim kantonalen Amt für Sozialversicherungen arbeitet, muss 3300 Franken bezahlen. Spahr, der für die Kantonspolizei Basel-Stadt arbeitet, bezahlt eine Busse von 3600 Franken.
https://www.tagesanzeiger.ch/schwei…

30. Dezember 2018
Neue kantonale Gesetze gegen Fahrende
Momentan beschliessen mehrere Kantone Gesetze, welche den Aufenthalt von nicht-schweizerischen Fahrenden erheblich erschweren und Wegweisungen derselben erleichtern. Als letztes hat der Kanton Neuenburg ein neues Gesetz erlassen, das die polizeilichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Fahrenden stark ausweitet. Jede fahrende Gemeinschaft, die Halt auf Kantonsgebiet machen möchte, muss neu im Vornherein bei einem Kontrollorgan vorsprechen und strengen Auflagen zustimmen. Zudem wird im Gesetz verankert, dass nur die spezifische Kategorie der Transitplätze den nicht-schweizerischen Fahrenden offensteht.
Auch private Grundeigentümer*innen, die ihr Grundstück für spontane Halte zur Verfügung stellen möchten, werden neu mit restriktiven Regulierungen eingedeckt: Ein Beherbergen von Fahrenden setzt neu zwingend einen schriftlichen, vom Kanton vorgegebenen Vertrag voraus. Die Dauer des Aufenthalts spielt dabei keine Rolle – eine Nacht reicht aus, um die administrative Maschinerie in Gang zu setzen. Das Beherbergen von Fahrenden in Landwirtschaftszonen wird privaten Grundeigentümer*innen schliesslich für höchstens zweimal 30 Tage im Jahr erlaubt.
Wird irgendeine dieser Auflagen nicht befolgt, kann mit sofortiger polizeilicher Räumung und Wegweisung reagiert werden.
Auch im Kanton Bern sollen durch die Revision des Polizeigesetzes Wegweisungen von Fahrenden erleichtert werden. «Unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden» stellt neu einen legitimen Wegweisungsgrund dar. Dass damit nicht zeltende Tourist*innen und ausser Kontrolle geratene Pfadilager angegangen werden sollen, liegt auf der Hand – der Artikel ist inhaltlich auf die Wegweisung von fahrenden Minderheiten zugeschnitten.
http://www.studizytig.ch/ausgaben/ausgabe-14/fahr-ab/

15. Dezember 2018
(Kein) Platz für nicht-schweizer Fahrende – In Gampelen wird für zwei Jahre ein Transitplatz eingerichtet
Der Platz befindet sich gut zwei Kilometer südlich des Dorfes Gampelen (BE) auf kantonseigenem Land. Nachdem sich die bernischen Behörden nun seit Jahren nicht um einen anständigen dauerhaften Transitplatz gekümmert haben, fällt ihnen nun nichts anderes ein als ihn direkt neben das Gefängnis Witzwil zu stellen. Nachdem die Behörden jahrzehntelang Fahrende administrativ einknasteten und ihnen die Kinder geraubt haben, erscheint der von den berner Behörden vorgesehene neue Transitplatz schlicht zynisch.
https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/platz-fuer-fahrende-in-gampelen-wird-fuer-zwei-jahre-ein-transitplatz-eingerichtet

7. Dezember 2018
Erneuter Angriff auf eine Synagoge in Basel
Am Wochenende zertrümmerten Unbekannte die Fenster der Synagoge an der Ahornstrasse. Wiederholt kam es in Basel jüngst zu antisemitischen Angriffen. Im basler Parlament wurde diese Woche reagiert. Neu werden bei Synagogen Polizist*innen stationiert. Acht sogenannte Sicherheitsassistent*innen, die hebräisch sprechen und mit jüdischen Sitten und Gebräuchen vertraut sind, werden diese Aufgabe übernehmen.
https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/schon-wieder-ein-angriff-auf-eine-juedische-institution-fenster-einer-synagoge-beschaedigt-133794856
https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/basler-juden-atmen-auf-juedische-institutionen-werden-nun-besser-geschuetzt-133810734