Abschiebungen

27.07.20
Alibi-Folterprävention durch die offizielle Schweiz
Die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) begleitet alle Level 4-Zwangsausschaffungen per Flugzeug oder über den Seeweg ab Sète in Frankreich nach Marokko. Zwangsausschaffungen sind eine der brutalsten Formen neokolonialer Gewalt, die in der Schweiz gegen Einzelpersonen oder Familien zum Einsatz kommt. Administrative Entscheidungen von Behörden reichen aus, um Menschen, die eine – teilweise jahrelange und lebensbedrohliche – (Flucht-) Migration hinter sich haben, mit Gewalt und Zwang in – meist neokolonial dominierte – Staaten auszuschaffen. Aufgabe der NKVF ist es, jedes Jahr einen Bericht über die „Verhältnismässigkeit“ dieser unverhältnismässigen Gewalt zu verfassen. Von April 2019 bis März 2020 wurden deshalb acht Personen bezahlt, um bei den Zwangsausschaffungen zuzuschauen.
Die Level 4-Gewalt traf in der Berichtsperiode insgesamt 111 Personen, darunter 16 Familien und 28 Kinder. 18 Personen wurden ganzkörpergefesselt ausgeschafft.

Vier Familien wurden auseinandergerissen und zu ungleichen Zeitpunkten ausgeschafft. Eine Familie mit vier Kindern wurde im Ausschaffungscamp in ihrem Schlafraum von 20 bewaffneten Polzist*innen verhaftet und mit Blaulicht und Sirene zum Flughafen gefahren.
Im Durchschnitt fliegt also alle 10 Tage ein Sonderflug. 18 flogen in europäische Dublinstaaten, 16 in nicht-europäische Staaten.Vor dem Abflug durften nur drei Personen nochmals telefonieren. Alle anderen konnten ihre Verwandten oder Bekannten nicht mehr informieren, dass sie nun ausgeschafft werden. Dabei würden dies internationale Standards vorschreiben. Standards würden auch das präventive Fixieren von Menschen mit Handschellen hinter dem Rücken oder an den Füssen verbieten. Obwohl die NKVF dies schon mehrfach kritisierte, kommt es immer noch vor. Die NKVF hat auch vorgeschlagen, Menschen nicht ohne Vorwarnung in den Zellen zu überraschen. Trotzdem kam dies erneut vor. In einem anderen Fall drückten die Polizist*innen einen Mann 25 Minuten lang auf den Boden, nachdem sich dieser mit einem Rasiermesser selbst verletzt hatte.Es fällt auf, dass die NKVF gegen Folter nicht viel zu melden hat. Sie hat nur Empfehlungen abgeben, die aber nicht befolgt werden müssen. So verlor sie einen Streit gegen das SEM. Die NKVF schlug vor, ab der 28. Schwangerschaftswoche auf Zwangsausschaffungen zu verzichten. Dem SEM war das zu soft. Es beharrte auf Ausschaffungen von schwangeren Personen bis zur 32. Woche. So gilt es nun.Das Absurdeste ist aber, dass die NKVF weder den Auftrag noch die Mittel hat um herauszufinden, ob die abgeschobenen Personen nach ihrer Ausschaffung Folter erleiden, medizinisch schlechte Behandlung erhalten oder diskriminiert werden. Dabei ist die Foltergefahr wohl genau nach der Ausschaffung am höchsten. Sind doch viele der ausgeschafften Menschen aus Furcht vor Verfolgung aus jenem Staat geflohen, wohin die Schweiz sie nun mit Gewalt zurückschickt. Doch das kümmert die offizielle Schweiz offensichtlich in keiner Art und Weise.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79906.html
https://fra.europa.eu/en/publication/2019/forced-return-monitoring-systems-2019-update
https://frontex.europa.eu/assets/Publications/General/Guide_for_Joint_Return_Operations_by_Air_coordinated_by_Frontex.pdf
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994789/index.html

01.06.20
Weiterhin illegale Push-Backs aus Griechenland dokumentiert
Die griechisch-türkische Grenze bleibt ein Politikum. Bis zum 29. Mai wurde das dortige Polizeiaufgebot weiter aufgestockt. Bis zu 500 neue Grenzpolizist*innen aus Nordgriechenland, Thessalien und Athen wurden an die Grenze geschickt. Zudem inspizierte der griechische Minister für sog. „Bürgerschutz“, Michalis Chryssochoidis, am Mittwoch u.a. den Bau des 26 km langen Grenzzauns. Grund dafür könnten anhaltende Drohgebärden des türkischen Präsidenten Erdogan sein. Er hatte Ende Februar vorübergehend die Grenzen zu Griechenland geöffnet, nachdem er jahrelang von der EU Geld erhalten hatte (6 Milliarden Euro), um geflüchtete Menschen an der türkischen Grenze abzufangen. Im Gegenzug hatte er sich einen EU-Beitritt erhofft. Seitdem ihm dies als aussichtslos erscheint, spielen er und der griechische Ministerpräsident Mitsotakis ein brutales und gefährliches Ping Pong-Spiel mit den Körpern von Menschen auf der Flucht. Das Border Violence Monitoring Network (BVMN) berichtete in seinem jüngsten Monatsbericht von mehr als „200 geheimen Ausweisungen“, seit März – ähnlich der vom 30. April von Chios (vgl. antira-Wochenschau vom 25. Mai 2020 https://antira.org/2020/05/25/antira-wochenschau-migrantische-streiks-in-italien-und-deutschland-rassistischer-mob-in-guben-freispruch-in-frankreich/). So z.B. als am 1. April 26 Menschen und am 28. April 22 Menschen von Samos ‚verschwanden’. Sie wurden nie offiziell im Asylsystem registriert und am nächsten Tag von der türkischen Küstenwache in einer Art schwimmendem Zelt aufgefunden. Die Praxis der griechischen Küstenwache, Menschen in schwimmenden Zelten im offenen Meer auszusetzen (vgl. antira-Wochenschau vom 13. April 2020 https://antira.org/2020/04/13/antira-wochenschau-rassistischer-mord-in-celle-staatlicher-aufruf-zum-sterbenlassen-widerstaendige-hungerstreiks-gegen-isolation/), hat also nicht aufgehört und weiterhin System. Es gibt mindestens 6 weitere dokumentierte Fälle in den letzten Monaten. Am 23., 27., 28. und 29. März, sowie am 13. Mai und 15. Mai wurden insgesamt 123 Menschen von der türkischen Küstenwache aus den – eigentlich zur Rettung aus Seenot vorgesehenen – Vorrichtungen geholt. Von der griechischen Küstenwache werden sie in ihr Gegenteil verkehrt. Sie hatten die Rettungsflosse 2017 von der griechischen, auf Rettungsausrüstung spezialisierten Firma LALIZAS gekauft. Mehrere Ministerien der griechischen Regierung scheinen Verträge mit LALIZAS zu haben. Dass Firmen sich bereit erklären, das Asylregime mitzutragen und von ihm zu profitieren, ist Ausdruck des tief rassisitischen kapitalistischen Systems.
https://www.nzz.ch/international/migrationskrise-die-neusten-entwicklungen-ld.1535949
https://www.jungewelt.de/artikel/379209.eu-au%C3%9Fengrenze-gefl%C3%BCchtete-verschwinden.html
https://www.justsecurity.org/70309/tents-at-sea-how-greek-officials-use-rescue-equipment-for-illegal-deportations/
25.05.20
Asylrechtsverschärfung und Push-Backs in Griechenland
Am Donnerstag wurden zuletzt auch die Quarantänebestimmungen der Asyllager in Griechenland aufgehoben – nachdem Schulen, Geschäfte, Einkaufszentren und Strände bereits wieder geöffnet waren. Zudem hat der griechische Ministerpräsident Mitsotakis der Partei Nea Demokratia eine weitere Asylrechtsverschärfung angekündigt – die zweite seit seinem Amtsantritt im Juli 2019.
Das neue Asylrecht in Griechenland bedeutet, Menschen in geschlossenen Lagern mit haftähnlichen Bedingungen unterzubringen. Die ungarischen Lager in den sogenannten Transitzonen, die als Vorbild gelten, wurden gerade vorletzte Woche vom Europäischen Gerichtshof als ‚unzulässige Inhaftierungen‘ eingestuft. Asylverfahren sollen beschleunigt werden. Damit gehen viele Pauschalisierungen einher. Am Beispiel der Schweiz sehen wir, dass die Asylgesetzrevision die Bedingungen der Menschen in den Lagern und die Chance auf einen positiven Asylbescheid nicht verbessert hat. In Griechenland können Asylgesuche nun alleine aufgrund des Herkunftslands der Asylsuchenden abgelehnt werden. Solange dort kein offizieller Kriegszustand vorherrscht, werden alle Asylgesuche pauschal abgelehnt. Jegliche Fluchtursachen, die z.B. mit Unterdrückung religiöser Minderheiten, politischer Verfolgung oder sexueller Orientierung zusammen hängen, werden somit ignoriert. Wir von antira.org sind zwar ohnehin der Meinung, dass Menschen ein Recht auf Bewegungsfreiheit und Migration haben sollten, gleich welche Gründe dafür vorliegen, aber selbst innerhalb der Logik des momentan vorherrschenden Asylregimes sind die Einschränkungen der Asylrechtsverschärfung in Griechenland horrend. Zusätzlich wird auch die Arbeit von NGOs eingeschränkt und ihre Mitarbeiter*innen müssen sich in einem Register der Regierung eintragen, d.h. sie werden vom Staat gemonitort. Neben der offiziellen rassistischen Politik der griechischen Regierung gibt es weiterhin mehr oder weniger heimliche Push-Backs durch die griechische Küstenwache. Mittlerweile wird von mindestens einem Fall berichtet, bei dem Menschen, die bereits die griechischen Inseln betreten hatten, in Booten oder auf aufblasbaren Plattformen von der griechischen Küstenwache zurück aufs offene Meer geschleppt wurden, ohne dass diese Menschen offiziell registriert wurden. Somit erreicht die Push-Back-Praxis ein neues Level. Mehrere Augenzeug*innen-Berichte, sowie die Dokumentation eines Vorfalls vom 30. April durch eine lokale Zeitung, die NGO Mare Liberum, einige facebook-Posts und die türkische Küstenwache liegen vor. Nach diesen Angaben kamen 14 Menschen, darunter 3 Kinder, auf Chios an, wurden von der griechischen Küstenwache in ein verlassenes Gebäude gebracht und Stunden später zurück aufs Meer geschleppt. Eine offizielle Registrierung als Asylsuchende fand nicht statt. Am nächsten Tag fand die türkische Küstenwache die Menschen auf der unbewohnten Insel Boğaz, nur einige Kilometer von Chios entfernt. Die Hafenpolizei auf Chios forderte unterdessen Menschen dazu auf, ihre facebook-Posts zu löschen. Auch ein Artikel auf einer lokalen Website wurde gelöscht, vermutlich nach Drohungen durch die Hafenpolizei.
https://jungle.world/artikel/2020/21/mitsotakis-macht-dicht
https://taz.de/Push-backs-von-Gefluechteten/!5687089/

11.05.20
Folter nach Auslieferung in die Türkei durch Schweden
Im April ist ein 23-jähriger Kurde aus Schweden an die Türkei ausgeliefert worden. Vor, während und nach der Ausschaffung kam es zu Gewalt durch schwedische und türkische Behörden. In seiner schwedischen Zelle wurde er schon Tage vor der Ausschaffung mit Schlafentzug gefoltert. Auf dem Weg zum und während des Ausschaffungsfluges blieb er fixiert und ihm wurde ein Sack über den Kopf gestülpt. In der Türkei folgten ein mehrstündiges Verhör unter Folter, unter anderem Waterboarding und Stromschläge, sowie die anschliessende Inhaftierung. Menschen in ein Land abzuschieben, aus dem sie geflohen sind, ist immer gewalttätig. Wenn ihnen dort Folter oder eine andere Art grausamer Behandlung drohen, verstösst es sogar gegen zwingendes Völkerrecht. Der kurdische Dachverband NCDK-S verurteilt die Auslieferung: „Die ganze Welt weiss, dass in der Türkei systematisch gefoltert wird und es keine Rechtsstandards gibt. Insofern hätte die schwedische Regierung Resul Özdemirs Recht auf Leben bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Stattdessen ist der junge Kurde dem türkischen Staat, der als Henker der Kurden fungiert, ausgeliefert worden.“ In den türkischen Medien wurden Aufnahmen veröffentlicht, die Özdemir in Handschellen einer Trophäe gleich zwischen türkischen Fahnen zeigen.
Es wird vermutet, dass der schwedische Inlandsgeheimdienst Özdemir bereits in Schweden rechtswidrig an den Nachrichtendienst eines Landes (welchen Landes?) übergeben hat. Im Flugzeug befanden sich auch englisch sprechende Personen, von denen angenommen wird, dass es sich um Mitarbeiter des  türkischen Geheimdienstes MIT handelte. In der Türkei wurde Özdemir direkt zum MIT gebracht. Vergleiche lassen sich zu dem Fall der kurdischen Aktivistin Gülizar Taşdemir ziehen, die vor zwei Jahren aus Norwegen in die Türkei ausgeliefert wurde. Das norwegische Justizministerium ist im vergangenen September für die Auslieferung von einem Gericht in Oslo wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt worden.
https://www.jungewelt.de/artikel/377842.t%C3%BCrkischer-geheimdienst-stromschl%C3%A4ge-und-waterboarding.html
https://anfdeutsch.com/frauen/waterboarding-und-stromschlaege-nach-auslieferung-in-die-tuerkei-18927
https://anfdeutsch.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-aus-schweden-in-die-tuerkei-ausgeliefert-18895
https://anfdeutsch.com/menschenrechte/norwegen-wegen-auslieferung-kurdischer-aktivistin-verurteilt-13779

04.05.20

121 Zwangsausschaffungen und 607 negative Asylentscheide im Corona-März
Trotz Corona führten die Behörden auch im März Ausschaffungen durch. 111 Menschen liessen sie gewaltsam in Staaten ausserhalb der EU ausschaffen und 10 Menschen wurden wegen des Dublinabkommens abgeschoben. Obwohl viele Stimmen das SEM aufforderten, wenigstens während Corona keine Negativentscheide zu fällen, gingen diese weiter. 607 Personen erhielten in der ersten Instanz einen Negativ- oder Nichteintretensentscheid. Für sie wird es schwierig bis unmöglich gewesen sein, sich bei Rechtsvertreter*innen Hilfe zu holen. Das nehmen die Behörden in Kauf. Rassismus heisst, sie schützen nicht alle gleich, auch wenn das laut Thierry Tanquerel von der Universität Genf gegen die Verfassung verstösst. Er hat im Auftrag der Plattform Solidarité sans frontières ein Gutachten zu den Kritikpunkten am SEM geschrieben und kommt darin zum Schluss: Anhörungen ohne rechtliche Vertretung sind verfassungswidrig. Das Verfahren sollte ausgesetzt werden, wenn die «Feststellung der medizinischen Sachverhalte» nicht möglich sei.
https://www.sosf.ch/de/themen/asyl/informationen-artikel/juristische-stellungnahme-zu-den-massnahmen-im-asylbereich.html?zur=41
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik/archiv/2020/03.html

27.04.20
Abschiebungen trotz Corona
Verschärfte EU-Abschottung befeuert illegale Rückführung von Geflüchteten. Grenzregime nach Süden ausgelagert
https://www.jungewelt.de/artikel/376857.eu-abschottung-abschiebungen-trotz-corona.html
20.04.20
Widerstand gegen die neu geschaffenen Rückkehrzentren im Kanton Bern
Das Solidaritätsnetz Bern hat ein Fundraising lanciert, um Geld für die private Unterbringung von Geflüchteten zu sammeln und ihnen somit ein Leben ausserhalb der Isolationszentren zu ermöglichen. In absehbarer Zeit werden abgewiesene geflüchtete Menschen im Kanton Bern in sogenannte „Rückkehrzentren“ umplatziert. Dies bedeutet eine erneute Verschärfung des ohnehin menschenverachtenden Nothilfe-Regimes und stellt für viele Betroffene eine massive Verschlechterung ihrer Situation dar. Die neuen Camps werden von der ORS AG geführt und dienen der noch effizienteren Isolation und Verwaltung von Geflüchteten. Aus diesem Grund wollen wir gemeinsam Widerstand gegen die Isolationszentren leisten. Mehr Infos und das Fundraising findest du hier: https://solidaritaetsnetzbern.ch/stopisolation
20.04.20
Behörden beider Basel und Bern entlassen geflüchtete Migrant*innen aus der Administrativhaft
Wer in der Schweiz in einem Ausschaffungsgefängnis sitzt, verbringt eine sogenannte Administrativhaft zur Vorbereitung der Ausschaffung. Falls jedoch keine Ausschaffung möglich ist, wie nun während der COVID-19-Krise, müssten die betroffenen Menschen sofort aus der Haft entlassen werden. Die Republik berichtet in ihrem COVID-19-Newsletter, dass sich aufgrund der Intervention von Menschenrechtsaktivist*innen in Basel-Stadt und Baselland keine Menschen mehr in den Ausschaffungsgefängnissen befinden. Auch in Bern wurden 14 Personen freigelassen, Genf hat denselben Schritt angekündigt. Die vier Kantone stehen mit dieser Massnahme jedoch alleine da. Die Republik berichtet, dass es in anderen Kantonen sogar zu Haftverlängerungen gekommen ist. Hier bräuchte es dringend Druck von aussen.
https://www.republik.ch/2020/04/14/covid19

20.04.20
SEM sucht neue Ausschaffungsärzt*innen
Auch mit der medizinischen Beantwortung der Frage, ob eine (erkrankte) Person eine gewaltsame Abschiebung aushält oder nicht, lässt sich im Kapitalismus Geld machen. Derzeit sucht das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach Unternehmen, die um «die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit und die medizinische Begleitung bei Rückführungen» konkurrieren wollen. Die Firma, die die Beurteilung der Transportfähigkeit übernimmt, müsse Fachärzt*innen anstellen. Für die «medizinische Begleitung» vor und während des Sonderfluges würden „diplomierte Rettungssanitäter*innen HF“ ausreichen. 2013 war dies noch anders. Damals äusserte sich die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zum Thema Abschiebungen und forderte bessere Bedingungen für die Fachärzt*innen, die Sonderflüge begleiten. Damals ging es auch noch darum, sicherzustellen, «dass Angaben vorliegen zur Weiterbehandlung von rückgeführten Personen, die am Zielort eine unmittelbare engmaschige medizinische Betreuung benötigen» oder «dass notwendige Medikamente (z.B. Antibiotika, antivirale Medikamente, Antihypertensiva) für eine Überbrückungszeit von mindestens einer Woche mitgegeben werden». In der aktuellen Ausschreibung ist davon nicht mehr die Rede. Heute erledigen profitorientierte Firmen wie die Oseara AG solche schmutzigen Geschäfte und sie tun es schlecht. Wiederholt stand die Ärzt*innenfirma Oseara AG in der Kritik, weil sie grünes Licht gab für die Abschiebung gesundheitlich stark angeschlagener Menschen. Z.B. traf dieses Schicksal eine schwangere Eritreerin, die mit ihrem Kleinkind abgeschoben wurde. Wann sind Menschen eigentlich «abschiebeunfähig»? Sie sind es nur in seltenen Fällen: bei kardiovaskulären oder zerebrovaskulären Erkrankungen, Erkrankungen der oberen und unteren Luftwege oder der Ohren und Nasennebenhöhlen, postoperativen oder psychotischen Zuständen, bei Diabetes mellitus, Infektionen wie Pneumonie, Gastro-Entero-Colitis, Ernährungsstörungen (Adipositas, Unterernährung infolge Hungerstreik, Exsikkose), bei Substanzabhängigkeiten z.B. von Opiaten und bei Schwangerschaft.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78773.html

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2014/2014-12-16.html
https://www.simap.ch/shabforms/COMMON/search/searchresultDetail.jsf
https://www.fm1today.ch/schweiz/bund-sucht-neue-aerzte-die-ausschaffungen-beurteilen-und-begleiten-137653191
20.04.20
Österreich kann abgewiesene Asylsuchende nach Serbien abschieben
Schon vor einem Jahr schloss die österreichische Regierung ein Abschiebeabkommen mit Serbien ab, das nun in die öffentliche Diskussion rückt. Als Zielgruppe des Abschiebeabkommens definierte österreichs Innenminister Nehammer nicht nur Menschen, die ursprünglich aus Serbien kommen, sondern sämtliche sich „illegal in Österreich aufhältige Fremde, bei denen eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt, jedoch die Abschiebung in den Herkunftsstaat nicht möglich ist und ein ausreichender Bezug des Fremden zur Republik Serbien besteht“. Als ausreichenden Bezug sahen es die Unterzeichnenden schon an, dass Serbien auf der Flucht durchquert wurde, was auf viele Geflüchtete zutrifft. Es ist eine weitere Möglichkeit, Geflüchtete aus der EU in Drittstaaten abzuschieben und Gelder in die Auslagerung des Asylregimes zu investieren.
https://www.derstandard.at/story/2000116902861/regierung-will-abgelehnte-fluechtlinge-nach-serbien-schicken
https://orf.at/stories/3162103/
https://taz.de/Abschiebungen-in-Serbien/!5676869/

30.03.20
Nun fällt auch die letzte Pseudo-Legitimation für Abschiebehaft
Dass Menschen in Haft gesteckt werden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben und nur mit dem Ziel, sie zwangsauszuschaffen, wird von linker Seite immer wieder kritisiert. Die Behörden legitimieren dieses Vorgehen stets damit, dass es halt nötig sei, weil die Person sonst untertauchen könnte und die Ausschaffung nicht effizient durchgeführt werden könne. Unter Corona entfällt nun aber selbst diese behördliche Legitimation für Ausschaffungshaft, da jedenfalls in Dublin-Staaten momentan nicht ausgeschafft werden kann. Ausschaffungen in Drittstaaten wurden von der Schweiz nicht grundsätzlich ausgesetzt, sind jedoch unter den derzeitigen Bedingungen auch nur erschwert durchführbar. Wir finden, dass es immer ein Akt von staatlicher Gewalt und nie legitim ist, eine Person zu inhaftieren, nur um sie zwangsweise auszuschaffen. Doch in der momentan Situation entfällt der Ausschaffungshaft auch jegliche gesetzliche Grundlage. Dazu kommt, dass sich Menschen in Haft aufgrund der prekären Platzverhältnisse nicht genügend vor dem Virus schützen können. Viele Haftanstalten haben deshalb bereits Inhaftierte entlassen und kurze Haftstrafen werden aufgeschoben. Wir fordern, dass dieses Vorgehen auch für Menschen in Ausschaffungshaft gilt und somit deren sofortige Freilassung. In Genf wurden letzte Woche die Ausschaffungsknäste geöffnet. Nur die Insass*innen, die mit dem Covid-19-Virus infiziert waren, wurden in das überfüllte Champ-Dollon-Gefängnis transferiert. Auch und in Niedersachsen wurden Menschen entlassen und in den USA gab es Aufrufe, die Menschen freizulassen. Diese wurden aber vom obersten Gerichtshof abgelehnt.
https://taz.de/Corona-und-Abschiebegewahrsam/!5673036/
https://www.swissinfo.ch/ger/politik/politique-migrat_generelle-aufhebung-des-asylverfahrens-steht-derzeit-nicht-zur-debatte/45638962
https://www.nzz.ch/schweiz/coronavirus-im-gefaengnis-polizei-legt-fokus-auf-schwerkriminelle-ld.1547602?mktcid=smch&mktcval=twpost_2020-03-21
https://www.theguardian.com/uk-news/2020/mar/26/high-court-rejects-call-to-free-736-detainees-at-risk-from-coronavirus
https://renverse.co/Vers-la-fin-de-la-detention-administrative-2492

11. Mai 2019

Beschleunigung durch Ablehnung und Abschiebungen
Diese Woche hat das SEM die Strategie vorgestellt, wie es die durchschnittliche Behandlungsdauer für Asylgesuche senken will: Es will nicht etwa mehr Personal anstellen, um die Anträge zu prüfen, sondern vorrangig Asylgesuche behandeln, die rasch abgelehnt werden können. Das sind neben den Dublin-Verfahren Asylgesuche von Geflüchteten aus Ländern mit geringer Schutzquote. Zurzeit werden z.B. sogenannte 48-Stunden-Verfahren bei Geflüchteten aus den visumsbefreiten Ländern Serbien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Mazedonien, Kosovo und Georgien angewandt. Ebenfalls Vorrang haben Gesuche im sogenannten Fast-Track-Verfahren. Dieses wird bei Menschen aus Guinea, Marokko, Nigeria, Tunesien, Algerien, Gambia und Senegal angewandt.
Die Beschleunigung der Asylverfahren ist ein Ziel des verschärften Asylgesetzes, das am 1. März 2019 in Kraft getreten ist. Für die Mehrheit der institutionellen Linken, die Flüchtlingshilfe oder Amnesty International war die Verschärfung des Gesetzes okay. „Das deutliche Ja zum Asylgesetz ist ein Sieg der lösungsorientierten Politik über die Problembewirtschaftung“, liess sich der aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth zitieren. Auch Balthasar Glättli von den Grünen lobte das Gesetz: «Wer Schutz sucht, weiss schneller, dass er Schutz erhält. Das gibt den Ausschlag.»
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/ref_2019-05-09.html
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2017/2017-02-24.html
3. Mai 2019
Ausschaffungshaft für Minderjährige wird nicht verboten
Nach dem bereits im Nationalrat eine parlamentarische Initiative abgelehnt wurde die versuchte, die Ausschaffungshaft für 15- bis 18-jährige Migrant*innen zu verbieten, scheitert nun der gleiche Vorschlag in einer Kommission des Ständerates. Die Kommission sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen gegen die Standesinitiative aus.
Die Diskussion im Nationalrat wurde durch einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) ausgelöst, der aufzeigte, dass in mehreren Fällen bereits unter 15-jährige rechtswidrig inhaftiert wurden.
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-s-2019-04-30.aspx
https://www.toponline.ch/news/schweiz/detail/news/ausschaffungshaft-fuer-minderjaehrige-soll-nicht-verboten-werden-00110492/
Deutschland: In Zukunft mehr Abschiebungen nach Syrien
Die deutsche Asylbehörde entscheidet seit Wochen nicht mehr über die Anträge von zahlreichen syrischen Geflüchteten. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Mitte März seine internen Leitsätze aktualisierte und die Sicherheitslage in Syrien neu bewertet hat. Wie die Behörde die Lage einschätzt, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass das Bundesamt künftig deutlich mehr Asylsuchende aus Syrien ablehnen wird, weil laut Bundesamt nicht mehr in allen Regionen des Landes ein bewaffneter Konflikt herrsche. So könnten in Zukunft mehr Geflüchtete nach Syrien abgeschoben werden.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-bamf-stellt-offenbar-asyl-entscheide-fuer-syrer-zurueck-a-1264737.html
26. April 2019
Schweizer Behörden führen europaweit am meisten Abschiebungen durch
Die schweizer Behörden schieben europaweit am meisten Asylsuchende ab. Im Jahr 2017 haben sie 57% der Menschen mit einem negativen Asylentscheid abgeschoben. Das liegt laut dem SEM daran, dass die Schweiz mehr ‘Rückkehrabkommen’ mit anderen Staaten abgeschlossen hat als die EU. Und dass sie sich gleichzeitigt an EU-Massnahmen beteiligt und beispielsweise von gemeinsamen Frontex-Flügen Gebrauch macht. Auch schrecken schweizer Behörden nicht vor Abschiebungen in Kriegsgebiete zurück, wo das Leben der Asylsuchenden bedroht ist (siehe oben). So sagt SEM-Sprecher Daniel Bach, dass Afghanistan nicht flächendeckend als Kriegsgebiet eingestuft werde. Kabul (wo erst gerade letzte Woche der IS einen schweren Anschlag verübte) sei beispielsweise zumutbar für eine Rückkehr. Das gleiche gelte für Somalia.
https://www.cash.ch/news/politik/korr-schweiz-bei-wegweisung-von-asylsuchenden-europaweit-der-spitze-1320097

SEM bezahlt Laien für ärztliche Gutachten
Damit Migrant*innen zwangsausgeschafft werden können, braucht es jeweils ein medizinisches Gutachten, welches die “Transportfähigkeit” der Person einschätzt. In der Schweiz tut dies die private Ärzt*innenfirma Oseara AG. Zudem begleiten die Mitarbeitenden der Oseara AG zwangsausgeschaffte Menschen auf den Sonderflügen. Die Oseara AG stand vermehrt in der Kritik, weil sie gesundheitlich stark angeschlagenen Menschen trotzdem eine Transportfähigkeit attestierte und diese in Folge ausgeschafft wurden. Zudem verfügen die meisten Oseara-„Ärzt*innen“, welche Gutachten verfassen oder Zwangsausschaffungen begleiten, weder über einen Fachärzt*innentitel noch über eine Notärzt*innenweiterbildung.
Da sich das SEM wohl vor einem Reputationsverlust fürchtete, kündete es im Oktober 2018 an, dass die Oseara AG nun von einer unabhängigen Stelle stichprobenmässig überprüft werde. Der 0.3 Millionen-Auftrag wurde an das private Dienstleistungsunternehmen JDMT Medical Services vergeben. Nun hat sich herausgestellt, dass die JDMT ihre Arbeit für das SEM gar nie aufgenommen hat. Denn die JDMT verfügt über keine Bewilligung für den Betrieb einer ambulanten ärztlichen Institution. Der CEO der Dienstleistungsfirma hat zudem weder einen Facharzttitel noch eine Berufsausübungsbewilligung als Arzt. Der einzige Arzt von JDMT, der eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern besitzt, macht vorwiegend Haut-Laserungen. Das SEM hat es also in den letzten paar Jahren geschafft, zwei Millionenaufträge, welche ärztliche Betreuung erfordern, an zwei private Dienstleistungsfirmen zu vergeben, deren Mitarbeitende weder über einen Fachärzt*innentitel noch über die nötige Berufsausübungsbewilligung verfügen. Immerhin führt eine Person der JDMT Haut-Laserungen durch. Einfach für den Fall der Fälle. Es scheint, als läge dem SEM nicht besonders viel daran, zwangsausgeschafften Menschen wenigstens eine minimale ärztliche Betreuung zur Verfügung zu stellen.
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/bund-engagiert-firma-ohne-bewilligung/story/20182201
Zwangsabschiebungen nach Afghanistan und Somalia starten erneut
Zum ersten Mal seit zwei Jahren fand im März eine Zwangsausschaffung von der Schweiz nach Afghanistan statt. In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Kampfhandlungen oder Anschläge. aber auch keine Woche, wo nicht der westliche Drohnenkrieg oder brutales Vorgehen (auch der afghanischen Armee Opfer) unter der Zivilbevölkerung fordern. Erst vergangene Woche führte der IS einen schweren Selbstmordanschlag mit zahlreichen Opfern mitten in Kabul aus. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) musste seine Arbeit wegen einer Drohung durch die Taliban einstellen. Allein im März haben Gefechte zwischen Taliban und IS in den Provinzen Kunar und Nangarhar zur Vertreibung von mehr als 21’000 Menschen geführt. Dem SEM ist das alles egal.
Zum ersten Mal seit Jahren haben die Behörden im November 2018 auch eine Person gewaltsam nach Somalia gebracht. Während das SEM Ausschaffungen nach Somalia zumutbar findet, rät das Departement für Äusseres (EDA) von Reisen nach Somalia ab: „Seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 ist Somalia als Einheitsstaat zerfallen. (…) In verschiedenen Landesteilen finden militärische Operationen der AMISOM (Mission der Afrikanischen Union in Somalia) und der somalischen nationalen Armee gegen die terroristischen Al-Shabaab-Milizen statt. Ausserdem gibt es immer noch Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen somalischen Bürgerkriegsparteien. (…) Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Terroranschlägen.“ Auch das interessiert das SEM offenbar herzlich wenig.
Afghanistankarte mit Schauplätzen der Toten und Verletzten in jüngster Zeit: https://infogram.com/sicherheitsvorfalle-afghanistan-1h984wlkv1md6p3
https://www.blick.ch/news/politik/erste-abschiebungen-seit-jahren-nach-afghanistan-und-somalia-schweiz-schafft-wieder-in-kriegsgebiete-aus-id15282884.html
https://www.proasyl.de/pressemitteilung/23-sammelabschiebeflug-in-das-kriegszerruettete-afghanistan/?utm_source=ECRE+Newsletters&utm_campaign=b54b332491-EMAIL_CAMPAIGN_2019_04_24_11_21&utm_medium=email&utm_term=0_3ec9497afd-b54b332491-422315889
14. April 2019

Der Bundesrat macht Druck auf Eritrea
2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Rückkehr von eritreischen Staatsbürger*innen in ihr Ursprungsland zumutbar sei. Seither fährt das SEM gegenüber Eritreer*innen einen härteren Kurs. 2015 wurden 4.4% der Asylgesuche von Eritreer*innen abgelehnt, letztes Jahr (2018) waren es 19.5%. Vorallem seit Eritrea und Äthiopien letzten Sommer nach 20 Jahren offiziell Frieden geschlossen haben, fordern schweizer Politiker*innen vom Bund, sich härter für Zwangsausschaffungen nach Eritrea einzusetzen, da kein Krieg mehr herrsche. Dies, obwohl sich die Situation kaum geändert hat, Eritrea ist nach wie vor eine Militärdiktatur.
Nun lädt der schweizer Aussenminister Cassis den eritreischen Aussenminister in die Schweiz ein, um mit ihm Zwangsausschaffungen nach Eritrea zu besprechen. Im Moment besteht noch kein Ausschaffungs-Abkommen mit Eritrea. Das bedeutet, abgewiesene Eritreer*innen werden ins Elend abgedrängt und viele sehen sich gezwungen, unterzutauchen. 2018 kehrten 68 Leute freiwillig nach Eritrea zurück, 576 dagegen sind untergetaucht. Justizministerin Keller-Suter begründet dieses feige Vorgehen der schweizerischen Behörden damit, dass den Menschen klargemacht werden müsse, dass sie in der Schweiz nicht bleiben können und der Druck auf diese Leute aufrecht erhalten werden müsse.
https://www.srf.ch/news/schweiz/verschaerfte-asylpraxis-der-bundesrat-macht-druck-auf-eritrea
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Cassis-laedt-eritreischen-Minister-in-die-Schweiz-ein-20672163

Neuer Ausschaffungsdeal der Schweiz mit Bangladesch
Bangladesch ist der 62. Staat mit dem die schweizer Behörden einen Ausschaffungsdeal abgeschlossen haben. Die Herrschenden in Bangladesch verpflichten sich gemäss Abkommen, die Schweiz bei Identitätsabklärungen zu unterstützen und Menschen, die gewaltsam gegen ihren Willen abgeschoben werden, zurückzunehmen. In der Medienmitteilung zum Deal feiert das Staatssekretariat für Migration zudem seine herausragende Brutalität in Sachen Abschiebungen: „Die Schweiz ist mit einer Rückweisungsquote von knapp 60 Prozent eines der effizientesten Länder Europas im Bereich des Wegweisungsvollzuges. Entsprechend konnten die Vollzugspendenzen seit Herbst 2013 von 7’293 auf 3’949 Fälle per Ende 2018 reduziert werden“
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-74615.html
30. März 2019
Detain first, ask questions later: Abschiebestrategie der britischen Behörden
2018 wurden in Grossbritannien 15’200 von 24’674 Ausschaffungen kurzfristig gestrichen. Mehr als zwei Drittel der gestrichenen Ausschaffungen wurden in der gleichen Woche, auf welche die Abschiebung angesetzt war, gestrichen und fast die Hälfte davon am Tag der geplanten Abschiebung. Hauptgrund für die Aussetzung der Abschiebungen waren rechtliche Einwände, was bedeutet, dass die britischen Behörden versuchen, gesetzlich nicht haltbare Abschiebungen durchzudrücken, mit der Hoffnung, dass die betreffende Person nicht genügend Zeit oder Geld aufbringen kann, sich rechtzeitig eine Rechtsvertretung zu organisieren. Nebst der Tatsache, dass Abschiebungen sowieso immer grässlich sind, bedeutet diese Taktik ein riesiger zusätzlicher Stress für die betroffene Person. Er oder sie wird stunden –oder gar tagelang in den Glauben versetzt, gleich zwangsweise an diesen Ort abgeschoben zu werden, vor welchem er oder sie geflüchtet ist, nur um dann in letzter Minute doch (vorläufig) bleiben zu können.
Ueli Maurer will die bisher administrativ tätigen Zöllner*innen bewaffnen
Der Staat setzt an der Grenze zwei Arten von Behörden ein. Das bewaffnete Grenzwachtkorps (GWK), das die Grenze mit Gewalt durchsetzt und die Zöllner*innen, die mit Formularen z.B. die Wareneinfuhr oder die Verzollung kontrollieren. Dieses zivile Personal will Maurer kurzerhand bewaffnen und mit dem Grenzwachtkorps fusionieren. Nach einer Schnellbleiche würden schon bald statt 2200 bis zu 3000 Uniformierte mit Waffe an der Grenze stehen.
https://nzzas.nzz.ch/schweiz/grenzschutz-ueli-maurer-ruestet-auf-ld.1469559

Frühlingssession: Rassistisches Parlament
Das Parlament hat in der Frühlingssession gleich mehrere rassistische Motionen angenommen:

Annahme der Motion „Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea“ (mensch beachte die zynische Nutzung des Wortes „fair“ im Motionstitel) die Forderungen :
– Konsequentere Nutzung des juristischen Handlungsspielraumes, um so viele vorläufige Aufnahmebewilligungen wie möglich aufzuheben, v.a. von Menschen, die „nicht integriert“ und von der Sozialhilfe abhängig seien.
– Überprüfung der 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreer*nnen mit den Ziel, diese abschieben zu können.

Annahme der Motion „Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht“:
Forderung: Personen, die für Taten im Zusammenhang mit dem IS verurteilt wurden, werden in ihr Herkunftsland ausgewiesen, selbst wenn die Staaten als „unsichere Länder“ gelten.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Personen ohne schweizer Pass, die wegen der Unterstützung einer terroristischen Organisation verurteilt wurden, die Schweiz verlassen müssen. Dieser obligatorischen Landesverweisung stehen völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Garantien entgegen, die Menschen vor Folter und unmenschlicher Behandlung schützen: Vor der Ausschaffung einer Person ist zu prüfen, ob das Rückschiebungsverbot eingehalten ist. Die Motion fordert, dass dies bei Personen, die für Taten im Zusammenhang mit dem IS verurteilt wurden, nicht mehr geprüft werden soll.

Annahme der Motion „Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen“
Forderung: Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung sollen angepasst werden. Bei der Ausschaffung von „Straftäter*innen“ soll verfahrensrechtlich eine Unterscheidung zwischen Personen mit Aufenthaltsrecht und Personen ohne Aufenthaltsrecht gemacht werden, sodass bei Letzteren die Härtefallklausel seltener angewendet würde und es somit häufiger zu Ausschaffungen kommt.
https://beobachtungsstelle.ch/news/fruehlingssession-besorgniserregende-resultate/

22. März 2019

Das Parlament will das Völkerrecht aushebeln, um vermehrt abzuschieben
„Abschieben geht vor“, sagte sich diese Woche eine Mehrheit des Ständerates und stimmte für die Motion von Fabio Regazzi (CVP/TI). Nach dem Nationalrat ist auch die kleine Kammer der Ansicht, dass die Behörden das zwingende Völkerrecht, die Bundesverfassung und die europäische Menschenrechtskonvention ignorieren sollen, um Personen auszuschaffen, die als „Terrorist*innen“ eingestuft werden. Die Ausschaffung sei in jedem Fall durchzuführen. Auch dann, wenn die schweizer Behörden die Person in einen Staat ausschaffen, wo sie gefoltert wird oder wo ihr grausame und unmenschliche Behandlung droht. Der Beschluss verstösst gegen das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Der Bundesrat muss sich nun mit der Umsetzung dieser Motion befassen.
https://www.woz.ch/1912/kommentar-zur-ausschaffung-von-terroristen-in-folterstaaten/barbarische-schweiz

Europäischer Gerichtshof erleichtert Abschiebungen in andere EU-Staaten 
Die deutsche Regierung hat seit 2016 die Zahl der Rückschaffungen in Dublin-Staaten stark erhöht, unter anderem auch in solche Staaten, wo die Lebensbedingungen für Geflüchtete katastrophal sind. Zahlreiche Geflüchtete versuchten deshalb immer wieder geltend zu machen, dass eine Rückkehr in das Ersteinreiseland unzumutbar und daher Deutschland für das Asylverfahren zuständig sei.
Nun hat der Europäische Gerichtshof die Bedingungen für Ausschaffungen von Geflüchteten in andere Dublin-Staaten erleichtert. So entschieden die Richter*innen in Luxemburg, dass ein Abschiebeverbot erst dann besteht, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und „extreme materielle Not“ droht. Mängel im Sozialsystem und schlechte Lebensbedingungen allein stünden dem jedoch nicht entgegen, heißt es in dem Urteil. Selbst die Gefahr von „grosser Armut“ und Obdachlosigkeit steht einer Abschiebung laut dem Gerichtshof nicht entgegen.
2. März 2019
Zwei neue Strafbestände sollen die Solidarität mit Geflüchteten in Deutschland noch stärker kriminalisieren 
In ganz Europa wird die Solidarität mit Geflüchteten immer stärker strafrechtlich verfolgt. Auch die deutsche Regierung debattiert momentan über zwei neue Strafbestände, welche zum Ziel haben, die Solidarität mit Geflüchteten zu kriminalisieren. 
Zum einen soll die Veröffentlichung und Verbreitung von Abschiebeterminen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Gerade die Bekanntmachung von Abschiebedaten ist aber ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen die Abschiebemaschinerie, da dadurch immer wieder Abschiebungen verhindert werden können. Unter anderem haben geflüchtete Menschen so die Möglichkeit, eine Rechtsberatung zu Hilfe zu ziehen und gegen ihre Ausschaffung zu kämpfen. Nicht selten werden durch gerichtliche Interventionen Abschiebungen gestoppt, da sie rechtswidrig wären. Dies ist nur möglich, wenn die Abschiebedaten frühzeitig bekanntgemacht werden, da sonst jegliche rechtliche Unterstützung zu spät kommt.
Zum anderen soll ebenso unter Strafe gestellt werden, wenn Beratungsstellen über Identifizierungsmassnahmen informieren, um diese zu behindern. Laut dem Straftatbestand soll bestraft werden, wer […] die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht dadurch beeinträchtigt, dass er über geplante Maßnahmen zur Feststellung der Identität ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben informiert […].
Was dort alles darunter fallen könnte, bleibt offen. Kann schon der Rat, rechtliche Mittel einzulegen, als Information mit dem Ziel der Behinderung der Massnahme gelten? Diese Rechtsunsicherheit kann eine abschreckende Wirkung haben. Viele Menschen werden sich nicht trauen, rechtliche Beratung anzubieten, wenn sie mit Geld- oder Haftstrafen zu rechnen haben.
Auch in anderen europäischen Ländern wurden im letzten Jahr Gesetze zur Kriminalisierung von Solidarität verabschiedet. So gilt in Ungarn seit 2018 die Unterstützung von geflüchteten Menschen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Organisationen, die Geflüchtete durch Rechtsberatung unterstützen oder die Behandlung von schutzsuchenden Menschen beobachten, müssen eine spezielle Lizenz beantragen, um ihre Arbeit fortzuführen. 
Weitere Beispiele für die Kriminalisierung von Solidarität sind unter anderem der Fall von Elin Ersson (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schweden-studentin-elin-ersson-stoppte-abschiebeflug-jetzt-droht-ihr-gefaengnis-a-1234267.html), den Stansted 15 (https://antira.org/2018/12/15/antira-wochenschau-nutella-banane-karin-keller-sutter/) oder der ganzen elenden Geschichte der Blockade und Kriminalisierung von Seenotrettung. Auch in der schweiz wird die Unterstützung von Geflüchteten Personen seit 2008 kriminalisiert. Ein Beispiel ist die Verurteilung von Anni Lanz (https://antira.org/2018/12/15/antira-wochenschau-nutella-banane-karin-keller-sutter/)

16. Februar 2019
Sogenannte Terrorist*innen dürfen nicht in Länder ausgeschafft werden, wo ihnen Tod oder Folter droht
Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob diese als sicher gelten oder nicht. Diese menschenverachtende Motion reichte Regazzi Fabio von der CVP im Dezember 2018 ein. Ob ihnen nun Folter oder Tod drohen sei egal, schliesslich sind die Menschenrechte nur gewissen Menschen vorbehalten. Die zuständige Ständeratskomission lehnte die Motion mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich die schweiz auch in diesen Fällen nicht zur Folterknechtin machen lassen darf. Auch wenn sich die schweiz in diversen Fällen zur Folterknechtin macht und gemacht hat, ist es dennoch schön, dass wenigstens diese eine Motion abgelehnt wurde.
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-s-2019-02-13.aspx

9. Februar 2019
Nothilfe ist ein Scheiss, auch in Solothurn
Weit oben auf dem Solothurner Balmberg warten Menschen in unwürdigen Verhältnissen auf ihre Rückschaffung, manchmal jahrelang. Das Problem heisst Nothilfe. Diese gehört bundesweit abgeschafft, fordern Solidarité sans frontières und SOS Racisme. Der Brand einer Asylunterkunft in Solothurn im November 2018 hat eine Debatte über die desolaten Verhältnisse in Asylunterkünften im Kanton angestossen. Damals kamen sieben Personen ums Leben. Das Haus war renovationssbedürftig, es hatte weder Brandschutztüren noch Rauchmelder. Die Direktorin des Amts für soziale Sicherheit Solothurn versicherte kurz nach dem Brand, die Unterkünfte in Solothurn seien bescheiden, aber menschenwürdig. Was für den Bund und die Sozialdirektorenkonferenz als menschenwürdig gilt, kann man am Beispiel des Nothilfezentrums Günsberg sehen. Heisses Wasser gibt es nicht immer. Die rund fünfzig Bewohner teilen sich drei Nasszellen. Dem Klo im Untergeschoss fehlt der Sitzdeckel, sauber ist es trotzdem. Denn das ist die einzige Beschäftigung, die geboten wird: Morgens werden die Männer geweckt, um zu putzen. Geführt werden die Asylunterkünfte im Auftrag des Kantons Solothurn – wie in anderen Kantonen auch – von der Firma ORS Service AG, die der englischen Beteiligungsfirma Equistone gehört. Diese verspricht ihren institutionellen Investor*innen Renditen im zweistelligen Prozentbereich. Im Durchgangszentrum Oberbuchsiten, ebenfalls im Kanton Solothurn, seien die Bedingungen ebenfalls unerträglich. Auch dort herrscht Platznot, nicht selten lebten Familien mit bis zu neun Personen in einer Wohnung. In den Bädern und Schlafzimmern gibt es Schimmel. Auch Traumatisierte erhalten trotz psychiatrischer Atteste keine privaten Räume. Unqualifizierte Angestellte des Zentrums entscheiden darüber, ob eine Ärzt*in aufgesucht werden darf.
https://www.woz.ch/1906/asylpolitik/versorgt-und-vergessen

 2. Februar 2019
schweizer Behörden verstossen gegen Refoulement-Verbot
Die schweizer Behörden schieben – mit Verweis auf die Dublin-Verordnung – immer wieder Menschen nach Italien ab. Dies obwohl klar ist, dass Geflüchtete dort oft keine angemessene Unterstützung erhalten.
Nun wurde die schweiz in einem solchen Fall verurteilt, weil ihre Praxis gegen die Antifolterkonvention verstösst. Die schweizer Behörden haben eine schwer traumatisierte Person, die in Äthiopien gefoltert wurde, nach Italien abgeschoben, obwohl klar war, dass die Person dort nicht ausreichend unterstützt würde. Laut dem UNO-Ausschuss für Folter hätte die Schweiz die Person aufnehmen und medizinisch behandeln müssen. Ob dieses Urteil die grausame Praxis der schweizer Behörden verändern wird, bleibt aber fraglich.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medien/medienmitteilungen/2019/schweiz-verstoesst-gegen-refoulement-verbot.html

EU verknüpft Visa-Vergabe an Rücknahme von Migrant*innen
Die EU nutzt die Vergabe von Visa als Druckmittel, um ihre dreckige Abschiebepolitik noch effektiver verfolgen zu können. Die Visa-Vergabe für Menschen aus EU-Drittstaaten soll in Zukunft davon abhängig gemacht werden, ob sich der jeweilige Staat bei der Rückübernahme von Menschen mit einem negativen Asylentscheid „kooperativ“ zeigt. Menschen aus nicht kooperativen Staaten müssen demnach bald länger auf ihr Visum warten, oder mehr dafür bezahlen.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-verknuepft-visa-mit-ruecknahme-von-migranten-a-1250629.html

Bundesrat gefährdet Flüchtende aus dem Krisengebiet Cabinda durch Dublin-Abschiebungen
Auf der Basis des Dublin-Abkommens werden in der Schweiz viele Asylbewerber*innen in das europäische Drittland zurückgeschickt, über das sie europäischen Boden betreten haben. Die Jurist*innen des SEM behaupten, dass diese Länder alle internationalen Standards für ein Aufnahmeland erfüllen und eine Rückschaffung in diese Länder daher unproblematisch sei – was oft überhaupt nicht der Fall ist (siehe oben im Abschnitt „Abschiebungen: schweizer Behörden verstossen gegen Refoulement-Verbot“)
Problematisch – und manchmal tödlich – ist diese Praxis beispielsweise auch für Menschen aus Cabinda: Cabinda ist seit der Kolonialisierung durch Portugies*innen eine Exklave in Angola. Als sich in den 1950er Jahren in Angola der Widerstand gegen die Kolonialmacht Portugal zu formieren begann, bildeten sich auch in Cabinda anti-koloniale Gruppen, die allerdings überwiegend eine von Angola getrennte Unabhängigkeit anstrebten.
Die 700’000 Einwohner*innen Cabindas merken wenig davon, dass dort über die Hälfte des angolanischen Erdöls gefördert wird. Die Gewinne ermöglichen immer noch vor allem Portugals Eliten einen luxuriösen Lebensstil. Dies liegt daran, dass Angola heute für die portugiesische Wirtschaft ein äusserst lukrativer Markt in nahezu allen Sparten darstellt.
Viele Einwohner*innen der Exklave wollen aber unabhängig sein – von Angola wie auch von den protugiesischen Eliten, die immer noch überall ihre Finger im Spiel haben. Im Unabhängigkeitskrieg gegen Angola verloren in den letzten 40 Jahren über 30’000 Menschen ihr Leben. Die blutige Unterdrückung der Autonomiebewegung geht auch heute weiter: So wurden am 9. Januar dieses Jahres 12 Tote bei einem Konflikt zwischen FLEC Kämpfenden (Frente para a Libertação do Enclave de Cabina) und angolanischen Truppen vermeldet.
In Portugal erhalten Geflüchtete aus Cabinda kaum Asyl. Dessen ungeachtet, weist das SEM Cabindaner*innen, die über Portugal in die Schweiz einreisten, mit Berufung auf das Dublin-Abkommen nach Portugal aus. Und die portugiesischen Behörden stellen sich auf den Standpunkt, dass Angola ein sicheres Land sei und deshalb kein Asylgrund vorliege.
Die Asylbewerber*innen aus Cabinda fürchten, dass sie zu Opfern der angolanischen Geheimpolizei werden, wenn sie die Schweiz nach Portugal ausschafft.
In der Schweiz leben zur Zeit gemäss Angaben der «Association culturalle Angolaise de Lausanne» (A.S.C.A.L) 171 Menschen aus Cabinda.
https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Der-Bundesrat-verschliesst-die-Augen-vor-Krisengebiet-Cabbinda
https://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Cabinda#Geschichte

Den Haag: Bleiberecht nach 100 Tagen Non-Stop-Gottesdienst
Nach knapp 100 Tagen Dauergottesdienst konnte in Den Haag eine Lösung für eine armenische Familie erkämpft werden. Die Familie hatte im Oktober Kirchenasyl erhalten. Um die Abschiebung zu verhindern, wurde eine gesetzliche Regelung genutzt. Diese untersagt es den Cops Kirchen während eines Gottesdienstes zu betreten. Das Krichenasyl war nur möglich, weil hunderte Pfarrer zum Dauergottesdienst beitrugen. Dieser endete am Mittwoch mit einem Erfolg. Nicht nur die Familie, sondern rund 600 Minderjährige und ihre Familien dürfen in den Niederlanden bleiben obwohl ihr Asylantrag abgewiesen wurde. Voraussetzung ist, dass die Kinder in den Niederlanden aufgewachsen sind. Nebst dem Druck war das Argument des Kindeswohls ein wichtiges bürgerliche Strategie für den Durchbruch.
https://www.dw.com/de/dauergottesdienst-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlingsfamilie-beendet/a-47300038

27. Januar 2019
Deutschland weiter auf Abschottungskurs
Die deutsche Regierung lässt keine Möglichkeit ungenutzt, sich noch stärker gegenüber Geflüchteten abzuschotten. Einerseits will sie sich aus der EU-Mission Sophia im Mittelmeer zurückziehen. Die deutsche Marine wird nach Ablauf des Mandats Anfang Februar 2019 kein neues Schiff zur EU-Mission vor der libyschen Küste schicken, sondern sich statt dessen lieber an Nato-Manövern in der Nordsee beteiligen. Obwohl die Sophia-Mission grundsätzlich zum Ziel hat, gegen „Schlepperbanden“ vorzugehen, den Mittelmeerraum zu überwachen und die libysche „Küstenwache“ auszubilden, wäre deren Wegfall trotzdem nicht nur positiv zu beurteilen. Denn im internationalen Seerecht ist die Pflicht zur Seenotrettung festgehalten, was auch für die Sophia-Mission gilt. Da die Seenotrettung im Mittelmeer momentan sozusagen inexistent ist (unter anderem aufgrund der Kriminalisierung ziviler Seenotrettung), wurde die Sophia-Mission zu einer wichtigen Rettungsakteurin. Allein seit 2014 hat sie 42.000 Personen aus Seenot gerettet. Wenn also die Mission Sophia nicht durch eine zivile Mission ersetzt wird (was natürlich zu begrüssen wäre), wird ihre Wegfall zu nur noch mehr Toten im Mittelmeer führen.
Zudem versucht die deutsche Regierung momentan mit aller Kraft, Geflüchtete abzuschieben. Dabei scheut sie auch nicht davor zurück, Menschen nach Afghanistan abzuschieben (siehe antira-Wochenschau vom 12. Januar 2019: https://antira.org/2019/01/12/allahu-akbar-abschiebung-nach-afghanistan-ueberschwemmungen-in-camps/). Zudem schiebt Deutschland so viele Menschen in andere EU-Staaten ab wie nie zuvor. Von Januar bis Ende November 2018 wurden 8658 Menschen unter Andwendung der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten abgeschoben. Hauptzielland der innereuropäischen Abschiebungen war Italien: Dorthin wurde fast jede*r Dritte gebracht. Nebst der unsäglichen Praxis, Menschen wie Waren zwischen unterschiedlichen Orten hin –und herzuschieben, erscheint gerade eine Abschiebung nach Italien mehr als problematisch. Wir berichteten vor einigen Wochen über die brutalen Auswirkungen des neuen „Sicherheitsdekrets“ von Salvini (antira-Wochenschau vom 15. Dezember: https://antira.org/2018/12/15/antira-wochenschau-nutella-banane-karin-keller-sutter/)
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-01/eu-mittelmeermission-sophia-deutsche-beteiligung-gestoppt
https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-deutschland-schiebt-so-viel-in-andere-eu-staaten-ab-wie-nie-zuvor-1.4295346

20. Januar 2019
Der Ausschaffungsdeal zwischen den Regierenden der Schweiz und Äthiopien ist unterschrieben
Die ca. 300 abgewiesenen (geflüchteten) Äthiopier*innen, die aktuell in Schweizer Camps isoliert werden, sind ab dieser Woche einer hohen Gefahr ausgesetzt, gewaltvoll von den Behörden eingesperrt und in das Land abgeschoben zu werden, das sie bewusst verlassen haben. Um sich vor der Abschiebung zu schützen, müssen sie auf die Solidarität von Menschen aus der äthiopischen Community, solidarische WG’s, Kirchenasyl oder Bürger*innenasyl zählen können.
Der Grund für diese neue Gefahrensituation ist das Abkommen, das SP-Bundesrätin Sommaruga als Abschluss ihre Karriere als Vorsteherin der Ausschaffungsbehörde massgeblich geprägt hat. Dem Ausschaffungsdeal mit der Schweiz ging im Februar 2018 ein Deal mit der EU voraus. Dieser wurde nun auf die Schweiz ausgeweitet.
In Zukunft wird der für seine extreme Gewalt gefürchtete äthiopische Geheimdienst NISS regelmässig in der Schweiz (geflüchtete) Migrant*innen auf ihre Herkunft befragen, damit er diese als Äthioper*innen identifiziert. Die Betroffenen werden dann mit Gewalt per Sonderflug abgeschoben.In Äthiopien selbst ist die Lage unverändert schwierig. Die UNO schätzt, dass seit Juni 2018 über 800’000 Personen ihre Häuser verlassen mussten. Während die lebensbedrohlichen Folgen für Ausgeschaffte bewusst in Kauf genommen werden, klingen die Reisehinweise der Behörden für Schweizer*innen anders: „Die politischen und sozialen Spannungen können jederzeit zu gewalttätigen Demonstrationen, Plünderungen, Strassenblockaden und Streiks führen (…) Seit dem Herbst 2017 kommt es (…) immer wieder zu regionalen Unruhen (…). Zum Beispiel haben Mitte September 2018 gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten verschiedener Lager sowie zwischen Demonstranten und Sicherheitskräfte zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert“.
https://www.admin.ch/gov/de/start/d…
https://www.woz.ch/-90bb
https://www.fluechtlingshilfe.ch/ne…
https://www.humanitarianresponse.in…

Ausschaffungshaft variiert stark nach Kanton
Um abzuschieben, dürfen die kantonalen Behörden (geflüchtete) Migrnat*innen in Administrativhaft stecken, damit diese jederzeit für eine Abschiebung zur Verfügung stehen. Für Schweizer*innen existiert diese Haftform nicht. Administrativhaft ist deshalb ein klassischer Ausdruck von institutionellem Rassismus. Eine Studie zeigt, dass die Behörden von 2011 bis 2017 durchschnittlich 5823 Personen pro Jahr inhaftierten. 81% von ihnen wurden abgeschoben. Bei Inhaftierungen von über 30 Tagen sinkt der Anteil der Personen, die ausreisen. Die durchschnittliche Haftdauer beträgt 22 Tage. In der Hälfte aller Fälle dauert sie weniger als 10 Tage. Es gibt jedoch auch lange Inhaftierungen zwischen 9 und 18 Monaten. Mehrheitlich befanden sich junge Männer aus afrikanischen Staaten (insbesondere Nigeria und Tunesien) oder dem Westbalkan (insbesondere Albanien) in Administrativhaft. Diese werden im Vergleich zu abgewiesenen Personen aus Asien häufiger eingesperrt. Hat das etwas mit Hautfarbe zu tun? Der Rückgriff auf die Administrativhaft variiert zudem je nach Kanton, was zu weiteren massiven Ungleichbehandlungen führt.
https://www.presseportal.ch/de/pm/1…
https://nccr-onthemove.ch/wp_live14…
https://www.tdh.ch/sites/default/fi…
https://www.buerobass.ch/fileadmin/…

12. Januar 2019
Deutsche Behörden schieben zunehmend nach Afghanistan ab
Erneut hob diese Woche ein Sonderflug aus Deutschland Richtung Afghanistan ab. Die 35 Migrant*innen wurden unter Zwang von München nach Kabul geflogen. Es handelte sich um den zwanzigsten Sonderflug dieser Art. Seit Dezember 2016 haben die deutschen Behörden bereits 475 Personen mit Gewalt nach Afghanistan abgeschoben. Dies obwohl ein Mann direkt Selbstmord begieng, nachdem er letzten Juli abgeschoben wurde. Derzeit führt die Regierung in Afghanistan Krieg gegen die Taliban und den IS. Allein an Weihnachten starben in Kabul bei einem Angriff auf Regierungsgebäude mindestens 43 Personen. 2018 wurden in Kabul über 550 Menschen getötet. Safe Country? Safe Region?
https://www.nzz.ch/international/ausschaffungen-afghanistan-verweigert-aufnahme-straftaeter-ld.1450383?mktcid=nled&mktcval=102&kid=_2019-1-10

6. Januar 2019
Luzerner Gericht hebt Bewegungsverbote gegen Geflüchtete auf
Im Kanton Luzern stehen derzeit knapp 100 Migrant*innen unter Bewegungsverboten, die die Betroffenen auf ein bestimmtes Gebiet eingrenzen oder aus Gebieten aussperren. Im Juni wurde etwa ein junger Mann aus dem Kanton Luzern verbannt, da er zuviel getrunken habe. In diversen solchen Fällen mussten die Gerichte schon intervenieren und die Entscheide aufheben. Das Luzerner Amt für Migration (Amigra) wurde für ihre Praxis schon mehrfach scharf kritisiert, zuletzt auch vom Bundesgericht. Der Fall eines Tibeters, der für unbestimmte Zeit die Stadt Luzern nicht verlassen durfte, gab dafür den Anstoss. Der Leiter des Amtes legitimiert diese menschenfeindliche Praxis mit dem Verweis darauf, dass abgewiesene Asylsuchende so zu einer Ausreise bewogen werden können. Leider findet man solche Praktiken sogar im „linken“ Lager. SP-Regierungsrat Mario Fehr genehmigte als Sicherheitsdirektor des Kanton Zürichs ähnliche Bewegungsverbote.
https://www.zentralplus.ch/de/news/gesellschaft/5584099/Nach-R%C3%BCge-des-Gerichts-Amt-f%C3%BCr-Migration-passt-Praxis-an.htm

30. Dezember 2018
Eritreer*innen drohen unterzutauchen
Als diesen Sommer (2018) die Regierungchefs Äthiopiens und Eritreas ein bisschen Händchen hielten und der Welt verkündeten sie seien neuerdings Freunde, applaudierte das Staatssekretariat für Migration (SEM) und erklärte die Rückkehr nach Eritrea für zumutbar. Flugs bestätigte ebenso das Bundesverwaltungsgericht, dass auch der versklavende Nationaldienst kein Grund für Zweifel sein soll. Diese rassistische Abschreckungstaktik ist besonders absurd, da die eritreischen Behörden bis heute keine zwangsweisen Rückführungen akzeptieren und angesichts der desolaten Lage in der sich Eritreer*innen in ihrem Heimatstaat ausgesetzt sehen, nicht damit gerechnet werden kann, dass Eritreer*innen freiwillig zurückkehren wollen. Die einzige Folge, die diese neue Praxis mit sich bringen wird, ist, dass tausende von Eritreer*innen untertauchen müssen. Damit werden sie in die Hoffnungslosigkeit abgedrängt. Angesichts dessen, dass die schweizer Behörden letzte Woche bewiesen, dass es auch anders geht und 40’000 Brit*innen legalisierten, erscheint die Praxis gegenüber Eritreer*innen äusserst rassistisch.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/im-thurgau-gibt-es-mehr-untergetauchte-asylsuchende-ld.1080976

21. Dezember 2018
Abschiebungen: Schweizer Behörden verstossen gegen UN Anti-Folter-Konvention
Der UN-Ausschuss gegen Folter entschied in einem Urteil vom 7. Dezember 2018, dass die schweizer Behörden mit der Abschiebung eines Geflüchteten aus der Schweiz nach Eritrea gegen die Anti-Folter-Konvention (CAT) der Vereinten Nationen verstösst. Der UN-Ausschuss fordert nun die schweizer Behörden auf, den Fall erneut zu prüfen, unter Berücksichtigung der Risiken, denen die Person im Falle einer Abschiebung ausgesetzt wäre. Es ist nicht das erste Mal, dass die schweizer Behörden mit ihrer unmenschlichen Abschiebepraxis gegen die Anti-Folter-Konvention verstossen (siehe hier: https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/uno/antifolterkonvention/cat-pos/antifolterkonvention-individualbeschwerdeverfahren).
https://migrant-solidarity-network.ch/2018/12/19/info-die-schweiz-hat-in-einem-entscheid-nach-eritrea-auszuschaffen-gegen-die-anti-folter-konvention-der-uno-verstossen/?fbclid=IwAR1yQW4bCZebQQL9yHJHayVfkg5xypWYVHCLf21uhTIBNQV4tU2YWR53JX0
http://centre-csdm.org/la-suisse-a-viole-la-convention-contre-la-torture-dans-une-decision-de-renvoi-vers-lerythree/
http://centre-csdm.org/wp-content/uploads/2018/12/M.G.-c.-Suisse-Communication-n%C2%B0-811_2017-CSDM.pdf
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2018/uno-ausschuss-gegen-folter-ruegt-die-schweiz#

Verurteilter Spanier wird nicht ausgeschafft
Erstmals nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative wird die Härtefallklausel angewandt. Ein Spanier, der in der Schweiz geboren wurde und hier zwei Kinder hat, wird nach einem Entscheid vom Bundesgericht nicht ausgeschafft. Obwohl die von ihm begangene Straftat des Raubes automatisch zur Auschaffung führen würde, griff in diesem Fall die Härtefallklausel, da die Person gut integriert und immer einer Arbeit nachgegangen sei. Im Angesicht dieser erstmaligen Anwendung der Härtefallklausel, zwei Jahre nach der Einführung des obligatorischen Landesverweises, muss festgestellt werden, dass das SVP-Gejammer bezüglich einer zu laschen Anwendung ihrer Ausschaffungsinitiative völlig unbegründet war. Gesamtschweizerisch werden jährlich immer noch die hohe Zahl von 500 bis 800 Personen aufgrund einer Straftat ausgeschafft. Jede dieser Ausschaffungen stellt eine rassistische Doppelbestrafung dar, zuerst die Haft, dann die Ausschaffung, welche Schweizer*innen, die für die selben Straftaten verurteilt wurden, nicht trifft.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/erster-haertefall-spanier-wird-nicht-des-landes-verwiesen/story/17321863
https://www.nzz.ch/schweiz/haertefall-regelung-bundesgericht-konkretisiert-die-anwendung-ld.1446348?mktcid=nled&mktcval=106&kid=_2018-12-20

Administrativhaft: Gegenläufige Trends in Deutschland und in der Schweiz
Die deutschen Innenminister*innen suchen derzeit Wege, um Geflüchtete, welche sie abschieben wollen, in normalen Gefängnissen einzuknasten. Aufgrund von einem Urteil des europäischen Gerichtshofs 2014 inhaftieren die deutschen Behöden die betroffenen Menschen in speziellen Einrichtungen. In der Schweiz kann eine andere Entwicklung beobachtet werden. In den jüngsten Anpassungen des Ausländergesetzes passte der Bundesrat das Administrativhaftregime erst an die Rechtsprechung und die letzte Schengen-Evaluation an. Neu müssen Personen in Administrativhaft in einem ausschliesslich für sie vorgesehenen Gebäude isoliert werden. Ausnahmen bleiben allerdings weiterhin möglich.
https://www.nzz.ch/international/abschiebehaeftlinge-normale-deutsche-gefaengnisse-ld.1446525
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2018/20181212163748741194158159041_bsd182.aspx#/!

Den Haag: Non-Stop Gottesdienst verhindert Abschiebung
Um eine armenische Familie vor der Abschiebung zu schützen, wird in einer Kirche in Holland seit über sieben Wochen ununterbrochen gesungen, gebetet und gepredigt. Bereits mehr als 550 Pfarrer von rund 20 verschiedenen Gemeinden haben bisher mitgemacht. Gemäss dem niederländischen Recht dürfen Cops nicht in Kirchen eindringen, solange dort ein Gottesdienst gefeiert wird.
https://www.ref.ch/news/non-stop-gottesdienst-verhindert-abschiebung-von-fluechtlingen/
https://www.nzz.ch/panorama/mit-einem-non-stop-gottesdienst-verhindert-eine-niederlaendische-gemeinde-die-abschiebung-von-fluechtlingen-ld.1444879
https://www.deutschlandfunk.de/niederlande-mit-kerzen-gegen-abschiebung-von-kindern.795.de.html?dram:article_id=436133

15. Dezember 2018
Der Bundesrat will das Regime in Eritrea salonfähig machen
Diese Woche hat der Bundesrat beschlossen das Waffenembargo sowie die Finanzsanktionen und das Reiseverbot der Schweiz gegen Eritrea aufzuheben. Der Bundesrat folgt dabmit der UNO. Diese hat wegen den „positiven Entwicklungen“ in Eritrea die Sanktionen ebenfalls aufgehoben. Die Situation in Eritrea ist aber alles anderes als positiv. Seit dem Frieden mit Äthiopien hat sich für Eritreer*innen nichts geändert. Täglich verlassen hunderte Menschen das Land aufgrund von Gewalt, der Diktatur, dem Nationaldienst sowie der aussichtlosen Situation. Doch nach diesen Fluchtursachen und der Regime-Verantwortung wird beim Lockern der Sanktionen nicht gefragt. Dem Bundesrat geht es eher darum das Regime als glaubwürdigen Partner zu präsentieren, um die von rechts geforderten Massenabschiebungen nach Eritrea durchzusetzen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73316.html

Anti-Terrorismusgesetz wird gegen solidarische Personen eingesetzt
Nebst der Kriminalisierung von Geflüchteten ist auch die Kriminalisierung von Solidarität mit Geflüchteten hoch im Kurs. In Grossbritannien wurden 15 Personen verurteilt. Im März 2017 hatten sie einen Ausschaffungsflug am Flughafen von Essex verhindert. Die Angeklagten schnitten ein Loch in den Maschendrahtzaun, der den Flughafen umgibt, legten sich hinter das Flugzeug und ketteten sich zusammen. Die Blockade war erfolgreich, das Flugzeug konnte nicht abheben und die Migranti*nnen blieben vorerst im Land. Am Mittwoch wurden die 15 Aktivist*innen – nach fast dreitägiger Beratung und einem neunwöchigen Prozess – verurteilt. Ihnen wird „Gefährdung der Sicherheit des Flughafens“ vorgeworfen – ein Vergehen, das im Extremfall mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Die Verkündung des Strafmasses wird im Februar erwartet.
https://www.theguardian.com/uk-news/2018/dec/10/activists-convicted-of-terror-offence-for-blocking-stansted-deportation-flight?fbclid=IwAR20k_LlUJpR3OUUXrSZtjE42mHke9v2AQGrx-c4pzhnuOZqBjjRk_8RbpA
https://www.woz.ch/1850/was-weiter-geschah/wo-recht-zu-unrecht-wird

Auf was wir uns bei Karin Keller-Sutter einstellen können
Sie ist eine Vorreiterin in Sachen Asylgesetzverschärfungen. Im Juni 2006 nahm die damalige St. Galler FDP-Regierungsrätin Karin Keller-Sutter an einer Pressekonferenz des Bundes teil. An der Pressekonferenz sagte sie, dass eine Beugehaft – weil die Sprache eine Waffe ist, nannte sie es «Durchsetzungshaft» – als Ergänzung zur Ausschaffungshaft nötig sei, um Illegalisierte zur Mithilfe beim Auftreiben von fehlenden Papieren zu zwingen. Die Haft sollte achtzehn Monate dauern. Achtzehn Monate unbedingt. Der Vorschlag kam durch.
Im Januar 2009 zog Keller-Sutter eine Bilanz. Sie sagte, die Bilanz falle «durchzogen» aus. Mit «durchzogen» meinte Keller-Sutter folgendes: Seit dem 1. Januar 2007 waren im Kanton St. Gallen 23 Papierlose mit negativem Asylentscheid in Beugehaft gesetzt worden. Von den 23, angesichts der Emotionalität der Debatte eine auffallend niedrige Zahl, konnten oder wollten sich jedoch nur drei dem Kooperationszwang beugen. Zwanzig hingegen wurden nach Ablauf der achtzehn Monate Haft auf freien Fuss gesetzt. Sie tauchten unter. Kosten: Rund drei Millionen Franken. Effekt: 20 von 23 abgetaucht. Dieses teure Debakel scheint Keller-Sutter nicht geschadet zu haben, jetzt wird sie wohl ähnliche rassistische Gewaltmassnahmen auch als Bundesrätin durchsetzten wollen.
https://www.woz.ch/0904/asylgesetz/edle-worte-ueble-taten

Abschiebungen: Sicherheitsdekret treibt abgewiesene Personen in Italien in die Obdachlosigkeit
Das kürzlich vom italienischen Parlament verabschiedete und von Präsident Matarella formell bestätigte ‚Decreto sicurezza‘ hebt den humanitären Schutz für Geflüchtete auf, die keinen Flüchtlingsstatus haben. Dies hat zur Folge, dass Dutzende von Migrant*innen die sog. ‚Willkommenszentren‘ verlassen müssen und seitdem auf der Straße leben. In Crotone, einer Provinz in der Region Südkalabrien wurden am vergangenen Freitag 24 Menschen gezwungen, ein Zentrum in der Stadt Isola Capo Rizzuto zu verlassen; unter ihnen eine Familie mit einem fünf Monate alten Baby. Bewohner*innen des Ortes unterstützen die Geflüchteten mit einem Fackelzug unter dem Motto ‚Crotone bleibt menschlich‘. Unter diesen Umständen sind Dublin-Rückschaffungen nach Italien sofort zu stoppen. Dies fordern sogar die schweizerische Flüchtlingshilfe und das danish Refugee Council in ihrem gemeinsamen Monitoring-Bericht.
https://ffm-online.org/italien-sicherheitsdekret-treibt-gefluechtete-ohne-status-in-die-obdachlosigkeit/
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medien/medienmitteilungen/2018/die-schweiz-muss-ihre-dublin-praxis-aendern.html

Die Behörden präsentieren die neusten Zahlen
Die schweizer Behörden schoben dieses Jahr bereits 4500 Personen unter Zwang ab. Bemerkenswert ist aber, dass sich in derselben Persiode insgesamt 5015 Personen dem Asylregime entzogen, indem sie untertauchten. Gemäss der Asylstatistik sind die wichtigsten Herkunftsländer von (geflüchteten) Migrant*innen Eritrea, Afghanistan, Syrien, Türkei und Algerien. In genau diese Staaten wollen die Behörden um jeden Preis abschieben. In einer Antwort an das Parlament fasste der Bundesrat Ende November den aktuellen Stand in Sachen Ausschaffungsgewalt zusammen:
– Eritrea: Das Regime sei nicht bereit, Zwangsausschaffungen zu akzeptieren, doch es finden derzeit Verhandlungen statt. Abgewiesene Eritreer*innen sollen deshalb in der Nothilfe isoliert werden und auf ihre Abschiebung warten.
– Algerien: Sonderflüge nach Algerien finden keine statt. Zwangsausschaffungen per Linienflug (mit oder ohne Polizeibegleitung) sind hingegen möglich. So wurden 2018 bereits 53 Menschen abgeschoben. 2017 waren es 30 Personen.
– Afghanistan: Ein Rückübernahmeabkommen besteht seit 2006. Dieses Abkommen sieht Zwangsausschaffungen per Linienflug vor. Derzeit prüfen die Behörden, ob sich die Schweiz an Zwangsabschiebungen im Rahmen von europäischen Sammelflügen beteiligen kann.
– Irak: Im Juni 2017 führte das SEM den ersten Sonderflug von Genf nach Bagdad durch. Seit Mitte Juli 2018 wird über die Abschiebung von Personen mit straffälligem Hintergrund diskutiert.
Türkei: Ein Abschiebungsabkommen ist bereit um von Erdogan und Keller-Suter unterzeichnet zu werden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73341.html
https://www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183809

7. Dezember 2018
Lagerregime: Dänische Regierung will abgewiesene Geflüchtete auf unbewohnter Insel internieren
Die Verhandlungen zum Staatshaushalt 2019 in Dänemark waren ein voller Erfolg für die Rechten. Geflüchtete Menschen erhalten künftig keine längerfristigen Aufenthaltsbewilligungen mehr, sondern nur noch vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen. Zudem werden Geflüchtete, welche abgeschoben werden sollen, ab 2021 auf der Insel Lindholm eingeknastet. Als Abschiebelager dient die Tierseuchenforschungsanstalt auf der Insel, welche diesen Sommer geschlossen wurde. Die Insel ist sieben Hektar gross und unbewohnt.
Welche Folgen diese krasse Isolation und Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben kann, zeigte sich unter anderem im Lager in Nauru, einer Insel vor Australien. Kinder entwickeln dort oft das sogenannte Resignationssyndrom: Sie kapseln sich von ihrer Umwelt ab, bis sie in einen koma-ähnlichen Zustand geraten und nicht mehr essen. Eines von vier Kindern in den Lagern Naurus ist suizidgefährdet.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107194.asylpolitik-daenemark-integriert-nicht-mehr.html

Neuer Fachbericht zu den drohenden Abschiebungen von Eritreer*innen 
Ein neuer Hintergrundbericht der ODAE (Observatoire romand du droit d’asile et des étrangers) kritisiert die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Eritrea-Abschiebungen. Dieses hat in richtungsweisenden Entscheidungen die Grundlage für massenhafte Abschiebungen nach Eritrea geschaffen, indem es die Bedrohung ausgehend des Nationaldienstes – so heisst der Armeedienst in Eritrea – relativiert hat. Die ODEA beanstandet, dass das Bundesverwaltungsgericht den unbefristeten Nationaldienst zwar als Zwangsarbeit betrachtet, ihn dennoch nicht als „flagrante Verletzung“ des Verbots der Zwangsarbeit einstuft. Allgemein sei es sehr schwierig, unabhängige Informationen zur Menschenrechtslage in Eritrea zu erhalten, daher sei das Vorgehen der Behörden unvorsichtig.
https://odae-romand.ch/2018/11/29/durcissements-a-lencontre-des-erythreen%c2%b7ne%c2%b7s-une-communaute-sous-pression/

Tibeterin wegen Abschiebung fast gestorben
Am 2. Februar 2017 wurde Yangdon Chorasherpa als erste Tibeterin von den schweizer Behörden nach Nepal ausgeschafft (siehe antira-Wochenschau vom 21.9.18). Obwohl die Tibeterin dem Staatssekretariat für Migration (SEM) von Anfang an offengelegt hatte, dass ihr nepalesischer Pass unrechtmässig erworben und sie nicht Nepalesin sei, glaubte ihr das SEM nicht. Obwohl das SEM verpflichtet gewesen wäre, die Identität der Tibeterin zweifelsfrei zu klären, tat es dies nicht und schaffte sie nach Nepal aus. Der grobe Fehler des SEMs hatte katastrophale Folgen für Yangdon: Kaum war sie in Kathmandu gelandet, wurde sie verhaftet und sass neun Monate unter widrigsten Bedingungen im Gefängnis. Sie infizierte sich mit Hepatitis B und wäre in der Haft fast gestorben. Eine befreundete Person konnte zudem in letzter Minute verhindern, dass sie nach China ausgeliefert wurde, wo ihr Umerziehung, Zwangsarbeit und Folter gedroht hätten.
Das SEM denkt aber nicht im Geringsten daran, diese Katastrophe wieder gut zu machen und weigert sich aus „formaljuristen Gründen“, den Fall neu zu prüfen und hat zudem vor einigen Tagen auch Chorasherpas Gesuch um ein humanitäres Visum abgelehnt. Dieses tragische Beispiel zeigt, wie sich die rassistischen schweizer Behörden keinen Dreck um die Schicksale der Menschen scheren.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/ein-fataler-fehler-der-schweizer-behoerden/story/17180006
https://www.derbund.ch/zuerich/region/ausgeschaffte-tibeterin-stirbt-beinahe-in-haft/story/26553973

2. Dezember 2018
Keine Härtefall- und Arbeitsbewilligung allein wegen guter Integration bei rechtskräftiger Wegweisung
Die berner Polizei- und Militärdirektion kam unter Druck, weil hunderte von Leuten brieflich gegen eine Ausschaffung des Eritreers Salomon Berihu interveniert haben. Sie sah sich zu einer langen Medienmitteilung veranlasst, in welcher sie darlegt, wieso sie unbedingt alle Menschen aussschaffen muss, die einen Negativeintscheid kriegen und wieso sie diese vom Arbeiten abhalten muss. Damit ein Härtefallgesuch Chancen auf Erfolg habe, „muss sich die Person in einer persönlichen Notlage befinden. Ihre Lebens- und Daseinsbedingungen müssen gemessen am durchschnittlichen Schicksal ausländischer Staatsangehöriger, namentlich verglichen mit Landsleuten in grundsätzlich ähnlicher Ausgangslage, in gesteigertem Masse in Frage gestellt sein. Bei einem illegalen Aufenthalt oder einem Aufenthalt von unter fünf Jahren ist eine Härtefallgesuch zum Vornherein ausgeschlossen.“ Dass es auch ganz anders geht, zeigt der Kanton St. Gallen: Dieser hat Familien und Einzelpersonen, die für das Härtefallgesuch in Frage kommen, gleich selbst angeschrieben und auf ihre Möglichkeiten aufmerksam gemacht, ein Gesuch einzureichen. Migrationsbehörden haben einen Spielraum – Immer. Wenn sie ihn nicht dazu nutzen, geflüchteten Menschen zu helfen, handeln sie rassistisch und menschenverachtend.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2018/11/20181128_0820_keine_haertefall-undarbeitsbewilligungalleinwegenguterintegratio
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/fassler-das-ist-eine-humanitare-aktion-ld.1074206
https://www.derbund.ch/bern/kanton/kanton-wiegelt-buergerprotest-ab/story/18505684
https://www.sg.ch/news/1/2018/11/haertefall-ueberpruefung-von-amtes-wegen.html

23. November 2018
Behörden und Politiker*innen in Deutschland wollen Geflüchtete nach Syrien und in die Maghreb-Staaten ausschaffen
Die deutschen Innenminister entscheiden kommende Woche über den generellen Abschiebestopp für Syrien und die Frage, ob „Straftäter“ oder „Gefährder“ in das Bürgerkriegsland zwangsausgeschafft werden sollen.
Gleichzeitig wollen Union, SPD, FDP und AfD die drei Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen. Dies obwohl in Algerien und Tunesien Homosexualität strafbar ist und in Marokko politische Überzeugungen nicht frei geäussert werden können. Auch die Grünen und ‚die Linke‘ sind bereit, darüber zu verhandeln.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=32387
https://www.proasyl.de/pressemitteilung/ramelow-fuer-einstufung-der-maghreb-staaten-als-sicher/

Nach gescheiterten Ausschaffung treten die Behörden auf Osman Erdals Asylgesuch ein
Osman Erdal floh aus der Türkei über den Irak und Südafrika in die Schweiz. Nach Wochen der Isolation in der Flughafen-Transitzone wurde der kurdische Politiker letzte Woche nach Südafrika abgeschoben. Südafrika verweigerte Osman Erdal die Einreise und schickten ihn zurück in die Schweiz. Hier angekommen, drohten ihm die schweizer Behörden, ihn in den Irak auzusschaffen. Diese Drohung konnten sie aber nicht durchsetzen. Nun befindet sich Erdal im Bundesverfahrenslager Kreuzlingen. Auf sein Asylgesuch sind die Behörden nach wochenlanger Hinhaltetaktik, Isolation und Gewalt eingetreten.
https://www.woz.ch/1847/ausschaffung/osman-erdals-odyssee
https://migrant-solidarity-network.ch/en/2018/11/19/nach-der-gescheiterten-abschiebung-nach-suedafrika-droht-osman-erdal-heute-eine-abschiebung-in-den-irak/

Schweizer Behörden schaffen Tamil*innen aus
Letzten Mittwoch hat das SEM eine Person nach Sri Lanka abgeschoben, obwohl sich das Land gerade in einer tiefen politischen Krise befindet. Präsident Sirisena hat den amtierenden Regierungschef Ende letzter Woche abgesetzt und ernannte stattdessen den autoritären Ex-Staatschef Mahinda Rajapaksa zum neuen Ministerpräsidenten. Rajapaksa regierte das Land bereits von 2005 bis 2015 und bekämpfte mit brutaler Härte die Tamil Tigers (LTTE). Ihm werden Kriegsverbrechen, Korruption und die Ermordung politischer Gegner*innen vorgeworfen.
Wird Rajapaksa Mitte November als Ministerpräsident bestätigt, wird sich die Situation in Sri Lanka vermutlich weiter verschärfen. Bereits heute sind Folter und Misshandlungen von Häftlingen weit verbreitet. Militär und Sicherheitskräfte überwachen und verhaften ständig Personen mit mutmasslicher Verbindung zu den ehemaligen Tamil Tigers, Berichte von Entführungen und Folter reissen nicht ab.
Bereits 2013 schob das SEM zwei Personen nach Sri Lanka ab, welche daraufhin gefoltert und mehrere Jahre inhaftiert wurden. Anschliessend setzte das SEM Abschiebungen nach Sri Lanka kurzfristig aus. Doch seit August 2018 besteht eine Migrationspartnerschaft zwischen Sri Lanka und der Schweiz. Seitdem schiebt das SEM wieder regelmässig nach Sri Lanka ab.
https://nzzas.nzz.ch/schweiz/schweiz-schafft-tamilen-aus-trotz-krise-in-sri-lanka-ld.1437467
https://www.fluechtlingshilfe.ch/news/archiv/2018/tiefe-politische-krise-in-sri-lanka.html

29. September 2018
Die Abschiebungen nach Äthiopien werden starten
Die Polizei hat in verschiedenen Kantonen dutzende abgewiesene Asylsuchende aus Äthiopien verhaftet. Die Personen wurden in Handschellen in einem abgesperrten Zugwaggon zum Staatssekretariat für Migration (SEM) nach Bern transportiert. Dort wurden sie von äthiopischen Regierungsvertretern – vermutlich vom äthiopische Geheimdienst NISS  – befragt. Die schweizer Behörden wollen die etwa 300 Äthiopier*innen, die mit negativem Asylentscheid in der Nothilfe isoliert leben müssen, so schnell wie möglich abschieben.
2018 wurden bisher zwei Personen ausgeschafft. 82 Personen sind aus Angst vor der drohenden Verschleppung untergetaucht. Bundesrätin Simonetta Sommaruga tut seit einem halben Jahr alles, um den bestehenden Ausschaffungsdeal zwischen Äthiopien und der EU für die Schweiz zu übernehmen. Mit den Ausschaffungen nehmen die Behörden Leiden und eventuell sogar Tod bewusst in Kauf. Trotz des neuen Präsidenten Abiy Ahmed wurden in Äthiopien allein in der vergangenen Woche 58 Menschen getötet und 3000 Jugendliche kollektiv verhaftet.
https://www.woz.ch/1839/drohende-ausschaffungswelle/aethiopischer-geheimdienst-in-berner-amtsstuben
https://migrant-solidarity-network.ch/2018/09/27/die-abschiebungen-nach-aethiopien-werden-starten/#more-209
https://renverse.co/Le-canton-de-Vaud-sera-t-il-le-premier-a-renvoyer-vers-l-Ethiopie-1719
https://droit-de-rester.blogspot.com/2018/09/le-canton-de-vaud-sera-t-il-le-premier.html