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+++BERN
hauptstadt.be 06.06.2024
«Ich bin endlich frei»
Zoya Mahallati fürchtete sieben Jahre lang, in den Iran ausgeschafft zu werden. Nun kann sie aufatmen.
Von Andrea von Däniken
Zoya Mahallati ist fast nicht wiederzuerkennen. Die dunklen Ringe um ihre Augen sind heller geworden, sie trägt Lippenstift und winkt erfreut. Vor einem Jahr, das wird jetzt klar, war sie ein Schatten ihrer Selbst. Mehrmals während des Gesprächs damals brauchte sie eine Pause, weil ihre Gefühle sie überwältigten. Auch heute glänzen ihre Augen ab und zu, wenn sie erzählt. Sie ist aber gefasster und fröhlicher.
Die «Hauptstadt» hat über die Iranerin Zoya Mahallati berichtet, weil sie sich in der Öffentlichkeit immer wieder mit künstlerischen Darbietungen exilpolitisch exponiert hat. Sie hat im Oktober 2022 bei einer Demonstration auf der Bühne mit ihren zuvor in roter Farbe getunkten Haare ein Foto des geistlichen Führers Ayatollah Ali Khamenei beschmiert. Davor hat sie vor der iranischen Botschaft eine selbstgemachte Skulptur zerstört. Die Skulptur zeigte eine traurig aussehende kurdische Frau ohne Kopftuch.
Mahallati ist seit 2015 in der Schweiz. Das sind sieben Jahre, in denen sie in der Ungewissheit lebte, in der Schweiz bleiben zu dürfen. Diese Zeit hat an ihr genagt.
Damals stand der Entscheid aus, ob die Schweiz sie wieder zurück in den Iran schickt – obwohl sie dort politisch verfolgt werden würde. Mahallati war überzeugt, dass sie eine Rückkehr in den Iran nicht überleben würde.
Die Feministin
Zoya Mahallati würde nicht nur aufgrund ihrer exilpolitischen Aktivitäten verfolgt, bereits im Iran hatte die Regierung sie auf dem Radar.
Sie ist Kurdin und im Iran geboren. Mahallati studierte Kunst und erschafft auch heute noch Keramikskulpturen und malt. Ihre feministisch geprägten Ausstellungen wurden von der iranischen Regierung verhindert. Sie war ausserdem Kunstlehrerin. Der Bildungsbereich steht im Iran unter Beobachtung: Als Lehrerin habe man Einfluss auf die Gesinnung der Jugend, ist die Regierung überzeugt. Nachdem die Sittenpolizei Mahallatis Schule kontrolliert, wird sie entlassen.
Später, als sie heiratet, will sie nicht mit ihrem damaligen Mann in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Daraufhin verbreitete ihr Mann, dass sie bisexuell sei. Im Iran sind sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen illegal und können mit dem Tod bestraft werden.
2015 flüchtet sie in die Schweiz und ersucht um Asyl. Vier Jahre später lehnen die Behörden ihr Gesuch ab. Sie ficht den Entscheid an, dieser wird 2022 erneut abgewiesen. Aufgrund ihrer exilpolitischen Aktivitäten in der Schweiz und der neuen Proteste im Iran im Herbst 2022 reicht sie ein drittes Asylgesuch ein.
Jetzt hat sie eine vorläufige Aufnahme erhalten – einen sogenannten F-Ausweis. «F wie Freiheit», sagt Mahallati.
Vorläufige Freiheit
Der Ausweis F erlaubt Personen, sich «vorläufig» in der Schweiz aufzuhalten. Er ist gegenüber der Aufenthaltsbewilligung in Form eines B-Ausweises schlechter gestellt. Zoya Mahallati erhielt F statt B, weil sie nach Ansicht der Migrationsbehörden wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise zum politisch verfolgten «Flüchtling» im asylrechtlichen Sinne geworden ist. Mahallati habe sich erst nach ihrer Ausreise aus dem Heimatland politisch exponiert. Dadurch erfüllt sie die Flüchtlingseigenschaft. Das Schweizer Asylrecht lehnt in solchen Fällen das Asylgesuch jedoch ab. Denn Personen sollen nicht dazu ermutigt werden, sich exilpolitisch zu engagieren. Weil die Behörden aber keine Person in einen Staat ausschaffen dürfen, in dem sie verfolgt wird, gewähren sie eine vorläufige Aufnahme. Und nicht den B-Ausweis.
Im Vergleich zum B-Ausweis kann Mahallati mit dem F-Ausweis erst nach drei Jahren ein Gesuch für einen Familiennachzug stellen. Ausserdem kann sie den Kanton in den ersten fünf Jahren nicht wechseln.
Der F-Ausweis ist ein Jahr gültig und kann jeweils für ein weiteres Jahr beim Kanton beantragt werden. Einen positiven Bescheid erhält sie, wenn für sie weiterhin Gefahr in ihrem Heimatland droht.
Im Fall von Zoya Mahallati sei das keine Frage: Sie würde auch noch Jahre später aufgrund ihrer exilpolitischen Aktivitäten in ihrem Heimatland Iran verfolgt werden, würde sie zurückkehren müssen, sagt der Rechtsanwalt Marek Wieruszewski von der Asylberatungsstelle Solidaritätsnetz Bern. Er hat Mahallati beim Asylgesuch geholfen.
Nach fünf Jahren mit dem Ausweis F kann Mahallati einen B-Ausweis beantragen.
Weitertanzen
Mit ihrem Ausweis darf Mahallati arbeiten und kann einen Reiseausweis beantragen. Damit konnte sie in diesem Jahr ihre Verwandten in Deutschland besuchen.
Arbeit hat Zoya Mahallati auch gefunden. In einer Notunterkunft, wo sie mit einem 50- Prozent-Pensum geflüchtete ukrainische Frauen betreut. Die Arbeit gefalle ihr, sagt sie, weil sie sich gut in die Situationen der Frauen einfühlen könne, da sie selbst ähnliches durchgemacht hat. Endlich könne sie etwas von der Hilfe, die sie von Schweizer*innen erfahren hat, zurückgeben. «Ich habe so viel Hilfe von Schweizer*innen erfahren. Und nun kann ich anderen helfen.»
Seit sie die vorläufige Aufenthaltsbewilligung erhalten hat, ist viel passiert. Mahallati wohnt nicht mehr in einer WG, sondern alleine in einem kleinen Studio, das sie dank der Unterstützung des Integrationsprojekts Café Mazay gefunden hat. Und sie sucht einen weiteren Job. Die Arbeit in der Notunterkunft ist befristet bis Ende September.
Das sei aber schwierig. Im Bewerbungsprozess hätten C- und B-Ausweise oft Vorrang, sagt Mahallati. Verzwickter wird die Sache, weil Zoya Mahallati oft Nachtschichten hat. Das mache es für sie schwierig, einen Deutschkurs zu besuchen. Womit sie wiederum attraktiver auf dem Arbeitsmarkt wäre.
Ihre Kunst gibt ihr viel Kraft. In letzter Zeit, seit sie arbeiten kann, ist sie aber auf der Strecke geblieben. Die Utensilien, die sie dafür benötige, seien zudem teuer. Ab und zu bleibt aber trotzdem Zeit für die Leidenschaft. So malte Zoya Mahallati für das Festival der Kulturen im März ein Bild von kurdischen Frauen, «die keine Männer brauchen und trotz aller Probleme weiter tanzen.»
(https://www.hauptstadt.be/a/zoya-mahallati-vorlaeufige-aufnahme)
-> Portrait 2023: https://antira.org/2023/06/10/medienspiegel-9-juni-2023/
+++THURGAU
Der Kanton Thurgau beteiligt sich am nationalen Projekt «Spirit». Damit soll die Resilienz von Geflüchteten gestärkt werden.(ab 03:42)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/regierung-investiert-ueber-25-millionen-franken-in-buendner-wald?id=12602927
+++DROGENPOLITIK
Bund will neue Einrichtungen für suchtkranke Menschen errichten
Der Bund will neue Kontakt- und Anlaufstellen für suchtkranke Menschen errichten. Dies teilte er am Donnerstag nach einem Austausch mit Städten, Kantonen und Fachorganisationen zur aktuellen Crack-Situation mit.
https://www.swissinfo.ch/ger/bund-will-neue-einrichtungen-f%c3%bcr-suchtkranke-menschen-errichten/79855198
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/bund-will-neue-einrichtungen-fur-suchtkranke-errichten-66774946
+++SEXWORK
Polizeiarbeit im Rotlichtmilieu
Die Kantonspolizei Bern wirkt mit regelmässigen Kontrollen und einem vertrauensvollen Umgang mit Personen im Rotlichtmilieu aktiv deren Ausbeutung und Missbrauch entgegen. Dieser Beitrag gewährt Einblicke in jene Polizeiarbeit, die Schutz und Unterstützung für Sexarbeitende bietet.
https://www.blog.police.be.ch/2024/06/06/polizeiarbeit-im-rotlichtmilieu/
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
BE:
Transpi-Aktion gegen Militärübung auf A1
Am Mittwochnachmittag hängten Aktivist*innen ein grosses oranges Transparent mit dem Slogan „Schweizer Waffen, Schweizer Geld morden mit in aller Welt“ an die Bundesterasse in Bern. Die Aktion richtet sich gegen die Flugübung des Militärs auf der A1 im Kanton Waadt.
https://barrikade.info/article/6477
BS:
JSD soll bei Demo-Statistik über die Bücher
Im letzten Jahr hat sich die Geschäftsprüfungskommission unter anderem mit den Demos in Basel befasst. Sie fordert eine Anpassung der Demo-Statistik.
https://bajour.ch/a/gpk-justiz-und-sicherheitsdepartement-soll-demo-statistik-anpassen
+++REPRESSION DE
Urteil für Radio Dreyeckland: Link war legal
Der Journalist Fabian Kienert stand vor Gericht, weil er auf das Archiv linksunten.indymedia verlinkt hat. Jetzt wurde er freigesprochen.
https://taz.de/Urteil-fuer-Radio-Dreyeckland/!6012022/
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182737.urteil-in-karlsruhe-radio-dreyeckland-rundfunkfreiheit-gewinnt-in-karlsruhe.html
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182741.kommentar-zu-radio-dreyeckland-staatsschutz-wirft-mit-dreck.html
-> https://netzpolitik.org/2024/radio-dreyeckland-sieg-fuer-die-pressefreiheit/
+++JUSTIZ
Parlament gegen systematische Verwahrung von Wiederholungstätern
Das Parlament will keine systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen. Der Nationalrat ist bei der Revision des Strafgesetzbuchs auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Noch umstritten ist die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2024/20240606090638373194158159026_bsd045.aspx
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/parlament-gegen-systematische-verwahrung-von-wiederholungstatern-66774650
+++KNAST
Bericht des Europarats – Hohe Suizidrate in Schweizer Gefängnissen
Die Suizidrate in Schweizer Justizvollzugsanstalten ist überdurchschnittlich hoch. Durchschnittlich nahmen sich in Schweizer Haftanstalten im Jahr 2022 von 10’000 Insassen 20.2 das Leben, wie einem veröffentlichen Bericht des Europarats über die Gefängnisinsassen zu entnehmen war. Europaweit lag dieser Wert bei 5.3.
https://www.srf.ch/news/schweiz/bericht-des-europarats-hohe-suizidrate-in-schweizer-gefaengnissen
-> https://www.derbund.ch/bericht-weist-auf-hohe-selbstmordrate-in-schweizer-gefaengnissen-hin-389447919545
-> https://www.blick.ch/schweiz/schock-bericht-von-europarat-ueberdurchschnittlich-viele-suizide-in-schweizer-gefaengnissen-id19816110.html
-> https://www.watson.ch/international/schweiz/980424668-bericht-viele-suizide-in-schweizer-gefaengnissen
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nzz.ch 06.06.2024
Der Schweizer Strafvollzug hat die zweithöchste Suizidrate in Europa
Seit Jahren weisen Kritiker auf Missstände in Schweizer Gefängnissen hin. Vor allem die Untersuchungshaft sei «grundrechtswidrig» und steigere die Suizidgefahr, sagen sie. Kommen jetzt Reformen?
Matthias Venetz
Es gibt in der Schweiz einen Verein, der zählt, wie viele Häftlinge in Schweizer Gefängnissen, in Polizeigewahrsam oder im Massnahmenvollzug gestorben sind. Der Verein Humanrights.ch veröffentlicht diese Todesfälle auf seiner Website und vermerkt neben dem Datum jeder Meldung die Todesursache. Wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind, schreibt der Verein da: «Suizid», oder konkreter: «Erhängt» oder «Sprung aus Fenster».
Die Universität Lausanne zählt im Auftrag des Europarates diese Todesfälle ebenfalls. Allerdings nicht nur in der Schweiz, sondern in 45 Mitgliedsstaaten. In Deutschland, Frankreich, Serbien, dem autoritären Aserbaidschan. Doch abgesehen von Lettland verzeichnet die Schweiz im Strafvollzug die höchste Suizidrate.
2022 nahmen sich im Durchschnitt der Mitgliedsländer von 10 000 Insassen eines Landes 7,1 Personen das Leben. In der Schweiz waren es 20,2. In absoluten Zahlen bedeutet das: Von 17 Personen, die im Strafvollzug verstarben, nahmen sich 13 nachweislich selbst das Leben. Schon 2021 zählte die Statistik des Europarates die Schweiz zu den Ländern mit «sehr hoher» Sterblichkeitsrate im Strafvollzug.
Im selben Jahr protestierten in der Justizvollzugsanstalt Thorberg 80 Häftlinge mit einem Brief gegen die Haftbedingungen. Einer dieser Häftlinge, der in Untersuchungshaft sass, umwickelte sich mit Papier und zündete sich an. Er überlebte.
Systemwechsel «dringend angezeigt»
Seit Jahren gibt es in der Schweizer Öffentlichkeit Kritik am Strafvollzug. Insbesondere die Bedingungen in Untersuchungshaft, dem Status mit den weitgehendsten Einschränkungen, kritisieren Menschenrechtsorganisationen im Jahresrhythmus. Zusammengefasst lautet die Kritik: Zwangsmassnahmengerichte ordneten die Untersuchungshaft zu oft und zu lange an.
2014 kritisierte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), eine Organisation, die mit gesetzlichem Auftrag die Haftbedingungen in Schweizer Gefängnissen kontrolliert, die Bedingungen in der Untersuchungshaft. Sie schrieb, «Zelleneinschlüsse» von mehr als 20 Stunden am Tag seien «grundrechtswidrig» und die Untersuchungshaft sei eine Zwangsmassnahme und keine Strafe. Ein Systemwechsel sei deshalb «dringend angezeigt».
Livia Schmid vom Verein Humanrights.ch sagt: «Das Haftregime während der Untersuchungshaft ist in den meisten Anstalten untragbar.» Wie die NKVF verweist auch Schmid auf die Isolation der Inhaftierten in ihren Zellen, die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten mit Angehörigen. Zudem, so Schmid, seien die Strafgerichte angeblich überlastet, weshalb sich die Untersuchungshaft immer weiter verlängere.
Die Untersuchungshaft ist laut Schmid mit einer enormen psychischen Belastung verbunden. Für viele sei die Verhaftung ein Schock, hinzu kämen Isolation vom sozialen Umfeld, Zukunftsängste, Schamgefühle. All das könne zu einer Haftpsychose führen und das Suizidrisiko steigern. Schmid sagt: «Wenn wir Menschen in dieser Situation 23 Stunden in eine Zelle sperren, richten wir viel Schaden an, und doch machen wir unsere Gesellschaft nicht sicherer.»
Alternativen und Reformen
Schmid empfiehlt deshalb, Inhaftierten mehr Kontakt zu den Angehörigen und sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Zudem seien bei geringfügigeren Verdachtsmomenten auch Alternativen zur Untersuchungshaft wie Electronic Monitoring denkbar, also die digitale Überwachung der Verdächtigen.
Grundsätzlich kritisiert Schmid den fehlenden politischen Willen, an den Bedingungen der Untersuchungshaft etwas zu ändern. Doch eine politische Lösung ist kompliziert. Die gesetzlichen Grundlagen der Untersuchungshaft sind kantonal geregelt. Die NKVF empfahl deshalb bereits 2014, «schweizweit gültige Richtlinien für den Vollzug der Untersuchungshaft zu erlassen».
Im Herbst 2023 hat sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) eingehend mit der Kritik an der Untersuchungshaft befasst. In einem entsprechenden Bericht gibt sie der Kritik der NKVF weitgehend recht und bringt die Idee eines Phasenmodells auf.
Nach diesem Modell soll sich in einer ersten Phase von maximal 30 Tagen entscheiden, ob eine Person sich selbst oder andere gefährdet oder ob Verdunkelungsgefahr besteht. Trifft das nicht zu und erweist sich eine Person als «gruppentauglich», treten in der zweiten Phase Lockerungen in Kraft.
Das bedeutet für die Insassen eine längere Öffnung ihrer Zellen und Gruppenvollzug, also Kontakt zu Mitinhaftierten. Sobald der Stand einer Strafuntersuchung es zulässt, beginnt Phase drei. Insassen haben die Möglichkeit, zu arbeiten, an Bildungsprogrammen teilzunehmen. Zudem werden die Kontaktbeschränkungen nach aussen gelockert.
Dieses Phasenmodell beruht auf Empfehlungen und ist rechtlich nicht verbindlich. Es liegt an den einzelnen Vollzugsanstalten, es umzusetzen. Laut der KKJPD haben beispielsweise gewisse Anstalten im Kanton Zürich in den letzten Jahren und Monaten bereits Reformen umgesetzt.
(https://www.nzz.ch/panorama/der-schweizer-strafvollzug-hat-die-zweithoechste-suizidrate-in-europa-ld.1833869)
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Besuch in der Justizvollzugsanstalt Witzwil, in der sich künftig einiges ändern wird. (ab 11.54)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/spital-muensingen-steht-noch-immer-leer?id=12603146
Klassische Musik im Gefängnis: «Das schönste Abschiedsgeschenk»
Ein Auftritt in etwas anderem Rahmen: Die Camerata Bern spielte für die Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Witzwil.
https://www.derbund.ch/camerata-bern-spielt-in-der-jva-witzwil-193858275632
+++POLIZEI BS
Polizist schlägt Alarm: «Normaldienst kaum aufrechtzuerhalten»
Die Basler Polizei kämpft mit einem massiven Unterbestand. Ein Polizist hat nun einen Hilferuf an die Basler Politik gerichtet.
https://www.20min.ch/story/basel-polizist-schlaegt-alarm-normaldienst-kaum-aufrechtzuerhalten-103121061
+++POLIZEI LU/ZG
Nach Skandal bei Zürcher Polizei: Was Luzerner und Zuger Polizei gegen Extremismus im Korps tut
Zürcher Polizisten haben auf ihren Social-Media-Kanälen Symbole gepostet, die auch Rechtsextremistinnen nutzen. In Luzern und Zug ist die Polizei bemüht, derlei Fehlverhalten zu unterbinden. Offenbar mit Erfolg.
https://www.zentralplus.ch/polizei/was-luzerner-und-zuger-polizei-gegen-extremismus-im-korps-tun-2656055/
+++FRAUEN/QUEER
Mehr Sichtbarkeit: Pride-Veranstaltung im Aargau geplant
In Zürich findet bald erneut ein Pride-Festival statt. Pride steht für den stolzen Umgang mit der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Neu soll es auch eine Pride im Aargau geben, zeigen Recherchen des Regionaljournals. Es brauche gerade im Aargau mehr Sichtbarkeit, sagen die Zuständigen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/mehr-sichtbarkeit-pride-veranstaltung-im-aargau-geplant?id=12602714
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/naveen-hofstetter-kritisiert-urteil-von-bundesgericht?id=12602885 (ab 04:36)
+++RECHTSPOPULISMUS
Wie weiter nach Bundesgerichtsurteil wegen Rassendiskriminierung gegen Aargauer SVP-Politiker? Man analysiere nun, ob Naveen Hofstetter (SVP) für die kantonalen Wahlen antreten dürfe, sagt Christian Glur, Präsident der SVP Bezirk Zofingen, auf Anfrage. (ab 02:50)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/mehr-sichtbarkeit-pride-veranstaltung-im-aargau-geplant?id=12602714
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/naveen-hofstetter-kritisiert-urteil-von-bundesgericht?id=12602885
-> https://www.telem1.ch/aktuell/brisante-nominierung-verurteilter-svp-ler-naveen-hofstetter-auf-liste-fuer-grossratswahlen-157401965
Der Bundesrat muss zu Radio Lora Stellung nehmen
Die Recherchen der NZZ zu extremistischen und antisemitischen Inhalten in Sendungen von Radio Lora haben jetzt auch das Bundeshaus erreicht. Die beiden Zürcher SVP-Nationalräte Nina Fehr Düsel und Mauro Tuena haben für die Fragestunde vom kommenden Montag je eine Frage zum umstrittenen Zürcher Lokalsender eingereicht.
https://www.nzz.ch/zuerich/news-aus-zuerich-bundesrat-muss-zu-radio-lora-auskunft-geben-ld.1831707
++++HISTORY
Rückführung der Mumie Schepenese sorgt im nationalen Parlament für Diskussionen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/sandsaecke-und-hochwasserstege-am-thurgauer-unterseeufer?id=12602711
Entscheid im Fall Münsterlingen: Opfer von Medikamententests erhalten je 25’000 Franken
Psychiater Roland Kuhn führte in der Klinik Münsterlingen Tests im Auftrag der Pharmaindustrie durch. Nun werden die unwissenden Patienten entschädigt.
https://www.derbund.ch/fall-muensterlingen-opfer-von-medikamententests-erhalten-je-25000-franken-573615153088