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++++SCHWEIZ
NZZ am Sonntag 26.05.2024
Migranten aus dem Maghreb: Über 90 Prozent reisen ohne Papiere in die Schweiz
Asylsuchende aus Nordafrika beschäftigen die Schweizer Behörden stark. Diese Woche reiste Bundesrat Beat Jans nach Tunesien. Zu besprechen hatte er einiges.
Ladina Triaca, Gina Bachmann
Sie sorgen seit Wochen für Schlagzeilen: Migranten aus Algerien, Marokko und Tunesien. Rund 4000 kamen letztes Jahr in die Schweiz, obwohl sie praktisch keine Chance auf Asyl haben. Einzelne fallen mit Diebstählen und Einbrüchen auf, manche mit Drogenproblemen.
Jetzt wird ein weiteres Problem bekannt: Die allermeisten reisen ohne Papiere in die Schweiz ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt auf Anfrage, über 90 Prozent der Asylsuchenden aus dem Maghreb stellten ihren Asylantrag, «ohne ein Identitätsdokument vorzulegen».
Viele behaupten fälschlicherweise, sie stammten aus Libyen. Das durchschauen die Schweizer Behörden in der Regel allerdings relativ rasch: entweder weil die Asylbewerber kaum etwas über Libyen wissen oder weil sie nicht den korrekten Dialekt sprechen.
Die Migranten aus dem Maghreb stehen im Fokus des Asylministers Beat Jans. Im Februar kündigte er schärfere Massnahmen an, diese Woche reiste er selbst nach Tunesien, eines der wichtigsten Länder auf der Migrationsroute Richtung Europa.
Die Schweiz arbeitet seit Jahren eng mit Tunesien zusammen. Schon 2012 gingen die beiden Länder eine umfassende Migrationspartnerschaft ein. Diese umfasst zwei wichtige Abkommen: Zum einen ein Migrationsabkommen, das Tunesien verpflichtet, eigene Staatsbürger wieder aufzunehmen. Zum anderen ein Stagiaires-Abkommen, das es jährlich 150 jungen Berufsleuten beider Länder ermöglichen soll, im Partnerland einen Austauschaufenthalt zu absolvieren.
Wie ist die Bilanz nach gut zehn Jahren?
Die Schweizer Behörden betonen, dass die Zusammenarbeit bei der Rückkehr gut funktioniere. In den vergangenen zehn Jahren reisten rund 870 Personen nach Tunesien zurück – rund 410 freiwillig, 460 wurden abgeschoben. Ein grosser Teil der Asylsuchenden musste in ein anderes europäisches Land zurückkehren, in dem sie bereits ein Asylgesuch gestellt hatten.
Nur ein Schweizer in Tunesien
Nicht wie gewünscht funktioniert der Austausch von jungen Berufsleuten. Das Kontingent von 150 Personen pro Jahr wird bei weitem nicht ausgeschöpft. In den letzten neun Jahren kamen im Schnitt nur rund 19 junge Tunesier in die Schweiz. Und bloss eine Person aus der Schweiz absolvierte einen Austauschaufenthalt in Tunesien.
«Das Stagiaires-Abkommen ist leider nicht so erfolgreich, wie wir gehofft haben», sagt Eduard Gnesa, der ehemalige Botschafter für internationale Migration, der die Partnerschaft mit Tunesien mit aufgegleist hatte. «Wir können den Schreinermeister in Langnau nicht zwingen, einen tunesischen Lehrling zu beschäftigen.»
Gnesa sieht die Migrationspartnerschaft mit Tunesien dennoch als Vorbild für die ganze Region. «Kein afrikanisches Land ist heute noch bereit, nur ein Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, die Vorteile sind schlicht zu klein.» Es brauche deshalb ein «Package», das wirtschafts-, entwicklungs- und menschenrechtliche Themen enthalte.
Das scheint auch Beat Jans bewusst zu sein. Er hat in Tunesien nicht nur die Minister getroffen, sondern auch ein Berufsbildungszentrum besucht. Man habe über «diverse Möglichkeiten» diskutiert, das Stagiaires-Abkommen «besser zu nutzen», teilte seine Medienstelle nach dem Besuch mit.
(https://www.nzz.ch/report-und-debatte/migranten-aus-dem-maghreb-ueber-90-prozent-reisen-ohne-papiere-in-die-schweiz-ld.1831353)
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/meiste-maghreb-asylsuchende-kommen-ohne-papiere-66768383
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Sommersession – Afghanistan: Seit dem Sommer 2023 erhalten afghanische Frauen und Mädchen nach einer Einzelfallprüfung grundsätzlich Asyl in der Schweiz und können Ehegatten und Kinder nachziehen. Die Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist umstritten. Eine starke SVP/FDP-Minderheit in der zuständigen Nationalratskommission möchte sie rückgängig machen. Der Nationalrat wird nun darüber entscheiden. Gutheissen dürfte er eine abgeschwächte Motion seiner vorberatenden Kommission. Demnach soll das SEM die neue Praxis mit verschiedenen flankierenden Massnahmen und Vorkehrungen ergänzen, etwa mit einer verpflichtenden Sicherheitsprüfung für nachziehende Ehepartner. Laut dem Bundesrat ist das Anliegen bereits erfüllt.
(Geschäftsnummern 23.4241 und 23.3008; Behandlung im Nationalrat am 27. Mai)
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2024/20240526093107320194158159026_bsd030.aspx
-> https://www.plattformj.ch/artikel/221306/
Sommersession – Eritrea: Wie der Ständerat möchte auch die zuständige Nationalratskommission abgewiesene Eritreer in einen Drittstaat zurückführen und gewalttätige Asylsuchende härter anfassen. Sie empfiehlt ihrem Rat entsprechende Motionen zur Annahme. Abgelehnte eritreische Asylsuchende können derzeit nicht ausgeschafft werden, da die Behörden in Eritrea zwangsweise Rückführungen ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern kategorisch ablehnen. Da sich auch künftig kein Abschluss einer Migrationspartnerschaft oder eines Rücknahmeabkommens mit Eritrea abzeichne, müsse der Druck erhöht werden, so der bürgerliche Tenor im Parlament. Der Bundesrat lehnt die Vorstösse ab. Aus seiner Sicht bringt ein politisches Signal alleine keine Verbesserungen.
(Geschäftsnummern 23.4038, 23.4440 und 23.4447; Behandlung im Nationalrat am 10. Juni)
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2024/20240526093107320194158159026_bsd030.aspx
Sommersession – Ukraine: Laut dem St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth nimmt die Akzeptanz des Schutzstatus S ab. Aktuell sei es möglich, dass Personen auf den Schutzstatus S verzichteten, Rückkehrhilfe bezögen und nach einigen Wochen wieder einreisten. Sie erhielten dann wiederum den Schutzstatus S. Dieser „Tourismus“ könne nicht akzeptiert werden. Würth und weitere bürgerliche Ständeratsmitglieder fordern den Bundesrat deshalb mit einer Motion auf, Anpassungen beim Schutzstatus S vorzunehmen. Bei einer längerer Ausreise, nach dem Bezug von Rückkehrhilfe oder bei missbräuchlicher Erlangung des Status müsse dieser aberkannt werden beziehungsweise nicht wieder erlangt werden können. Die kleine Kammer diskutiert nun darüber. Laut dem Bundesrat schützen die geltenden Vorschriften genügend vor Missbrauch.
(Geschäftsnummern 24.3022 und 24.3378; Behandlung im Ständerat am 12. Juni)
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2024/20240526093107320194158159026_bsd030.aspx
+++GASSE
Koks und Partydrogen in Zürich: Drug Checking im Ausgang
Zürich gilt als eine der Kokain-Hochburgen Europas. Das belegen Abwasseranalysen. Aber auch viele andere Partydrogen werden massenhaft konsumiert. Das Drogeninformationszentrum der Stadt Zürich bietet Drogen-Checks an, bei welchen man die Substanzen auch im Ausgang testen lassen kann.
https://www.telezueri.ch/zuerinews/koks-und-partydrogen-in-zuerich-drug-checking-im-ausgang-157272421
Chur GR stimmt über Kredit für Drogen-Konsumraum ab
Am 9. Juni wird in Chur GR über die Schaffung eines Drogen-Konsumraums für knapp 4 Millionen Franken abgestimmt. Strittig scheint einzig die Kreditsumme.
https://www.nau.ch/ort/chur/chur-gr-stimmt-uber-kredit-fur-drogen-konsumraum-ab-66768528
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
BS:
Uni-Besetzung dauert an
https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/216759
-> https://www.bazonline.ch/bernoullianum-in-basel-von-aktivisten-besetzt-uni-leitung-stellt-ultimatum-965461410250
Eritreer-Konflikte: «Nur eine Frage der Zeit, bis jemand stirbt»
Die eritreische Community in der Schweiz ist gespalten. Oppositionelle und Regierungstreue stehen sich unversöhnlich gegenüber. Vor dem eritreischen Unabhängigkeitstag am 24. Mai sind die Behörden nervös und empfehlen den Gemeinden, alle Eritrea-Feste zu melden. Regierungsanhänger wie Yohannes Berhane sagen: «Das sind für uns normale Treffpunkte.» Oppositionelle wie Tsegu entgegnen: «Wir wollen, dass diese Feste nicht mehr stattfinden.» Dort werde Propaganda verbreitet und Geld für einen Diktator gesammelt. 20 Minuten «Reporter!n» taucht rund um den Feiertag in die eritreische Community ein und hört sich beide Seiten an. In der Video-Reportage siehst du, wie sich Oppositionelle und Regierungstreue gegenüberstehen.
https://www.20min.ch/video/eritrea-konflikte-spaltung-community-103114726
+++REPRESSION DE
Radio Dreyckland-Prozess
Seit sieben Tagen wird vor dem Landgericht Karlsruhe gegen einen Journalisten eines freien Radios verhandelt
https://barrikade.info/article/6463
+++SPORT
Gewalt rund um FCL-Heimspiele
Ylfete Fanaj: «Es gibt keine Massnahme, die alles löst»
Der FC Luzern beendete am Dienstagabend eine sportlich durchzogene Saison. Doch auch abseits des Rasens lief sicherheitstechnisch nicht immer alles nach Plan. zentralplus zieht mit Regierungsrätin Ylfete Fanaj Bilanz.
https://www.zentralplus.ch/sport/fc-luzern/ylfete-fanaj-die-kurve-ist-fuer-den-fussball-den-fcl-wichtig-2652840/
+++JUSTIZ
Zu Unrecht verurteilt: Staatsanwälte pfuschen bei Strafbefehlen
Im Podcast «Beobachter Radar» greifen Redaktorin Jasmine Helbling und Chefredaktor Dominique Strebel alle zwei Wochen ein spannendes Thema auf. Diesmal: Pfusch bei Strafbefehlen.
https://www.beobachter.ch/podcasts/radar/zu-unrecht-verurteilt-staatsanwalte-pfuschen-bei-strafbefehlen-714795
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beobachter.ch 26.05.2024
Fehlbefehl 2024 – Gratulation zum stossendsten Strafbefehl des Jahres!
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wollte einen jungen Mann 287 Tage ins Gefängnis stecken – zu Unrecht. Dafür kassiert sie jetzt den Beobachter-Schmähpreis.
Sarah Serafini und Norina Meyer
Es ist entschieden: Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl erhält den Fehlbefehl 2024. Mit diesem Negativpreis kürt der Beobachter den stossendsten Strafbefehl des Jahres. Von den eingereichten Fällen wurden vier besonders mangelhafte Entscheide nominiert. Die Jury, bestehend aus Peter Albrecht, ehemals Gerichtspräsident in Basel, und den Anwältinnen Angelina Grossenbacher und Angela Agostino, entschied sich einstimmig für den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl. «Dieser weist mehrere gravierende Mängel auf», so die Jurymitglieder.
Beim stossendsten Strafbefehl 2024 geht es um einen 22-jährigen Äthiopier. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, er hätte die Schweiz verlassen müssen. 2021 griff ihn die Polizei auf, er wurde wegen rechtswidrigen Aufenthalts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Damals entliess man ihn vorzeitig aus dem Gefängnis und forderte ihn auf, das Land sofort zu verlassen.
Doch einige Monate später wurde der Mann wieder wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt – per Strafbefehl zu 120 Tagen Freiheitsstrafe. Bei diesem zweiten Entscheid hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl auch noch die restlichen 167 Tage von der ersten Verurteilung dazugezählt und ihn so zu insgesamt 287 Tagen verurteilt.
Eine ganze Reihe von Mängeln im Verfahren
Ein kurzer Blick ins Gesetz hätte genügt, um festzustellen, dass der Entscheid unzulässig ist. Denn die Staatsanwaltschaft darf per Strafbefehl nur Freiheitsstrafen von höchstens sechs Monaten aussprechen. Wenn es um eine längere Strafe geht, darf der Fall nicht von der Staatsanwaltschaft erledigt werden, sondern ein Gericht muss darüber urteilen.
Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft den Äthiopier nie einvernommen. Seit Anfang 2024 müssen Beschuldigte zwingend befragt werden, wenn ihnen eine unbedingte Freiheitsstrafe droht. Im Fall des 22-Jährigen galt dieses Obligatorium zwar noch nicht, doch mit einer Einvernahme hätte die Staatsanwaltschaft wohl einige Unklarheiten aus dem Weg räumen können.
Nach der Einsprache wurde das Verfahren eingestellt
Für die Fehlbefehl-Jury sind diese Mängel nicht einfach ein kleiner Irrtum, sondern «Grundlagenwissen, das jeder Staatsanwalt kennen muss». Eine derart falsche Rechtsanwendung dürfe schlicht nicht passieren. Nebst den formalen Fehlern sei die Strafe auch inhaltlich nicht rechtens. Denn der Staat dürfe jemanden erst dann wegen rechtswidrigen Aufenthaltes bestrafen, wenn verwaltungsrechtlich alle Möglichkeiten, den Betroffenen wegzuweisen, ausgeschöpft seien. Das sei beim Beschuldigten nicht der Fall gewesen.
Der Äthiopier hätte gegen den Strafbefehl innert zehn Tagen Einsprache erheben können. Das tat er nicht. Erst als er die Aufforderung erhielt, seine Gefängnisstrafe anzutreten, kontaktierte er einen Anwalt. Der verlangte von der Staatsanwaltschaft, die Einsprachefrist wiederherzustellen. Denn: Der Strafbefehl war für seinen Mandanten nicht übersetzt worden. Der Mann hatte weder den Inhalt noch die weitreichenden Konsequenzen des Strafbefehls verstanden. Und schon gar nicht, dass er das Recht gehabt hätte, Einsprache zu erheben.
Der Anwalt intervenierte gegen den Strafbefehl – und siehe da, das Verfahren wurde ohne Weiteres eingestellt.
Für die Fehlbefehl-Jury zeigt der Fall des Äthiopiers beispielhaft, woran das Schweizer Strafbefehlswesen krankt. Wenn eine Straftat passiert, leiten Staatsanwaltschaften nicht nur die Ermittlungen, sondern fällen oft auch gleich einen Entscheid – eben mittels Strafbefehl. Dabei werde zum Teil nicht sauber abgeklärt, was wirklich passiert ist. Zudem würden Strafbefehle als Versuchsballone auf gut Glück zugestellt. In der Hoffnung, dass sich niemand wehrt und der Fall so schnell ad acta gelegt werden kann.
Unverständliche Entscheide, zu kurze Fristen
Mehr als 90 Prozent aller Straftaten werden heute mit Strafbefehlen erledigt – dennoch wurde bisher kaum untersucht, wie gut diese Verfahren tatsächlich funktionieren. Systematisch analysiert hat das einzig Strafrechtsprofessor Marc Thommen von der Universität Zürich mit seinem Team.
In seiner Forschung kommt er zum Schluss, dass Strafbefehle häufig nicht in eine Sprache übersetzt würden, welche die Beschuldigten verstünden. Die Einsprachefrist von zehn Tagen sei zu kurz, als dass die Beschuldigten ihre Chancen und Risiken gut abwägen könnten. Und wenn Zustelladressen fehlten, würden die Strafbefehle fiktiv zugestellt. Das heisst, sie gelten auch dann als zugestellt, wenn sie nicht persönlich oder per Post gegen Unterschrift übergeben werden können.
«Qualitätskontrollen haben versagt»
Die Jurymitglieder Albrecht, Grossenbacher und Agostino sind sich einig: Beim Fall des Äthiopiers lief vieles falsch. Die Staatsanwaltschaft hat nie mit dem Beschuldigten gesprochen und ihm den Strafbefehl übersetzt. Das Urteil widerspricht der Rechtsprechung, und die maximale Strafkompetenz der Staatsanwaltschaften im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens wurde überschritten. «Da haben offenbar alle Qualitätskontrollen versagt», begründen sie.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl gesteht zwar Fehler ein, betont aber, diese seien korrigiert worden, indem das Verfahren eingestellt worden sei. Der vorliegende Fall sei nicht repräsentativ angesichts der enormen Masse an ausländerrechtlichen Fällen, welche die Staatsanwaltschaft bearbeite. Solche Fehler kämen höchst selten und keineswegs flächendeckend vor.
Wahrscheinlich eine hohe Dunkelziffer
Die Jurymitglieder ziehen diese Aussage in Zweifel. Sie gehen davon aus, dass die Dunkelziffer unkorrekter Strafbefehle hoch ist. Doch da die meisten Beschuldigten – laut einer Nationalfondsstudie sind es 90 Prozent – den Strafbefehl und damit die Strafe akzeptieren, lässt sich nicht überprüfen, wie gewissenhaft die Staatsanwaltschaften tatsächlich arbeiten. Eine Recherche des Beobachters zeigte allerdings: Wenn Beschuldigte Einsprache erheben, werden bis zu 20 Prozent der Strafbefehle aufgehoben, und die Verfahren werden eingestellt.
Der 22-jährige Äthiopier hatte Glück, dass sich ein engagierter Anwalt für ihn einsetzte. Er musste nicht erneut ins Gefängnis und erhielt eine Genugtuung von 600 Franken für die unrechtmässige Haft.
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Der Fehlbefehl
92 Prozent aller Straftaten werden mit Strafbefehlen gefällt. 94’862 waren es im Jahr 2022, heisst es beim Bundesamt für Statistik. Ohne ein Gericht überzeugen zu müssen, können Staatsanwaltschaften Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aussprechen. Trotz dieser grossen Macht wird ihre Arbeit kaum kontrolliert. Der Beobachter möchte das ändern. In Kooperation mit dem Verein Entscheidsuche.ch und einer Fachjury wird jedes Jahr der Negativpreis «Fehlbefehl» verliehen.
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Die Fehlbefehl-Jury
Peter Albrecht, Angelina Grossenbacher und Angela Agostino bewerteten die vier für den Fehlbefehl nominierten Strafbefehle. Albrecht ist emeritierter Professor für Strafrecht und lehrte viele Jahre an den Universitäten Basel und Bern. 24 Jahre lang war er Gerichtspräsident am Gericht für Strafsachen in Basel. Grossenbacher ist Anwältin und Geschäftsführerin der Kanzlei Burglex in Burgdorf, Bern. Agostino ist Inhaberin einer Anwaltskanzlei in Riehen, Basel-Stadt.
(https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/justiz/gratulation-zum-stossendsten-strafbefehl-des-jahres-709415)
+++KNAST
Andrea Wechlin leitet neu das grösste Frauengefängnis der Schweiz
Die letzten fünfeinhalb Jahre war Andrea Wechlin die Direktorin der Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens. Nun beginnt für die 51-Jährige ein neuer Lebensabschnitt. Sie leitet ab Juni die Justizvollzugsanstalt Hindelbank im Kanton Bern. (ab 05:13)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/andrea-wechlin-leitet-neu-das-groesste-frauengefaengnis-der-schweiz?id=12596435
+++RECHTSPOPULISMUS
Streit um Nationalfeiertag: Für Beleidigung der Schweizer Fahne soll es Busse oder Gefängnis geben
Jeder, der das Schweizer Kreuz verunglimpft, müsse bestraft werden: Das fordert SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Auslöser ist der 1.-August-Post einer Jungsozialistin.
https://www.derbund.ch/schweizer-flagge-beleidigung-soll-mit-gefaengnis-bestraft-werden-273653500401
-> https://www.20min.ch/story/svp-forderung-wer-die-schweizer-fahne-beleidigt-soll-bestraft-werden-103114664
Teilnehmer soll Protestgruppe den Hitlergruss gezeigt haben
Während des Sonderparteitags der SVP Schweiz im Congress Center Basel demonstrierte eine kleine Gruppe vor dem Gebäude. Ein Teilnehmer der Delegationsversammlung soll den Protestierenden den Hitlergruss gezeigt haben.
https://www.baseljetzt.ch/svp-delegierter-zeigt-protestgruppe-den-hitlergruss/227546
+++RECHTSEXTREMISMUS
Genf will gegen Hasssymbole vorgehen – Echo der Zeit
Ein Verbot von extremistischen Symbolen wie dem Hakenkreuz soll auf nationaler Ebene eingeführt werden. In der Umsetzung könnte der Bund allerdings vom Kanton Genf überholt werden. Denn das Genfer Stimmvolk befindet bereits am 9. Juni über eine entsprechende Verfassungsänderung.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/genf-will-gegen-hasssymbole-vorgehen?partId=12596408