Medienspiegel 23. Mai 2024

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
In Grosshöchstetten soll im ehemaligen Spital eine Asylunterkunft eröffnet werden. Aber auch das ehemaligen Tiefenauspital in der Stadt Bern will der Kanton bereits zu einer Unterkunft für mehrere hundert Asylsuchende umbauen. Braucht es die Unterkunft in Grosshöchstetten überhaupt? (ab 01:49)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/kanton-freiburg-hoehere-stipendien-weil-preise-steigen?id=12595265


Asylunterkunft Grosshöchstetten: «Es sind Menschen wie wir»
Die Kollektivunterkunft im Neuhuspark Grosshöchstetten, die ab Januar bis zu 150 Geflüchtete beherbergen wird, gibt zu denken: Viele fragen sich, wie das mit der Sicherheit aussehen soll? Mit der medizinischen Versorgung, der Freizeitgestaltung und der Schulsituation? An einem Infoanlass wurden viele der Fragen beantwortet. Ob wohl alle beruhigt nach Hause zurückkehrten?
https://www.bern-ost.ch/Asylunterkunft-Grosshoechstetten-Es-sind-Menschen-wie-wir-687577


Bezahlkarten für Asylsuchende und Abgewiesene
Seit Anfang Monat können deutsche Bundesländer Asylsuchenden die Unterstützungszahlungen per Bezahlkarte zur Verfügung stellen. Die Betroffenen erhalten das Geld nicht mehr in Bar, sondern als Guthaben auf einer Karte. Auch die Berner Regierung will die Einführung solcher Bezahlkarten für Asylsuchende und Abgewiesene prüfen, und folgt damit einem Vorstoss aus bürgerlichen Kreisen. Die Parlamentarische Motion mit dem Titel «Guthaben auf Bezahlkarten statt Bargeld für Asylsuchende und Abgewiesene» schlägt dabei einen kühlen Ton an. Zu lesen ist etwa, dass Schlepperbanden und Terroristen auch mit Geld von Asylsuchenden in der Schweiz finanziert werden. Dies soll mit der Bezahlkarte unterbunden werden. Asylsuchende und Abgewiesene sollen ihre Sozialhilfegelder nicht wie bisher in bar ausbezahlt bekommen, sondern stattdessen eine Bezhalkarte erhalten. Diese Bezahlkarte könne mit Guthaben aufgeladen werden und überall dort eingesetzt werden, wo geläufige Bankkarten akzeptiert werden, so der Vorstoss.
https://rabe.ch/2024/05/23/bezahlkarten-fuer-asylsuchende-und-abgewiesene/


+++SCHWYZ
SVP-Nationalrat über Neo-Nazi-Auftritt in Arth SZ: «Gute Sache»
Bewohnende der Gemeinde Arth SZ protestieren gegen ein geplantes Asylzentrum. Neuerdings finden sich auch Rechtsradikale unter den Demonstrierenden.
https://www.nau.ch/politik/regional/svp-nationalrat-uber-neo-nazi-auftritt-in-arth-sz-gute-sache-66766871
-> Rundschau: https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/streit-um-asylzentrum-arth-eskaliert-jetzt-mischen-extremisten-mit?urn=urn:srf:video:431b5524-045e-4fe3-8da0-37ba9ab5e971


+++MITTELMEER
Dokumentation »Einhundertvier«: Wo niemand hinschaut
»Einhundertvier« ist eine Echtzeitdokumentation über Flüchtlingsdrama auf dem Mittelmeer
Jedes Jahr fordert die gefährlichste Fluchtroute der Welt Tausende von Menschenleben, aber kaum noch jemanden scheint es zu interessieren. Umso wichtiger sind Filme wie vom jungen Leipziger Regisseur Jonathan Schörnig.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182388.seenotrettung-dokumentation-einhundertvier-wo-niemand-hinschaut.html
-> Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=YePMohoce3E


+++EUROPA
EU-Grenzschutzagentur Neuer Ärger für Frontex
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat laut einer Recherche von NDR und WDR Schwierigkeiten mit ihrer neuen Eliteeinheit. Für Unruhe sorgen zudem interne Untersuchungen nach neuen Pushback-Vorwürfen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/frontex-pushbacks-eu-100.html
-> Reschke Fernsehen: https://www.ardmediathek.de/video/reschke-fernsehen/frontex-teures-scheitern-an-europas-grenzen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjQtMDUtMjMtMjMtMzU


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Rösti im Fadenkreuz – Ermittlungen gegen Kleber eingestellt
Im März sorgten Anti-Rösti-Kleber in Bern für Ärger bei der SVP. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, doch diese blieben erfolglos.
https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/roesti-im-fadenkreuz-ermittlungen-gegen-kleber-eingestellt-157200053
-> https://www.blick.ch/politik/ermittlungen-eingestellt-roesti-hasser-kommen-ungeschoren-davon-id19766850.html


Gruppierung unibas4palestine besetzt Universität Basel erneut
«Kommt alle zur Gewerbeschule (Spalenvorstadt 2) und unterstützt uns vor Ort!» Auf ihrem Instagram-Kanal hat die Gruppierung unibas4palestine am Donnerstagnachmittag eine erneute Besetzung der Universität Basel verkündet. Ein Bild zeigt einige Aktivisten, die in dem Gebäude nahe beim Kollegienhaus einen Banner befestigen. Wie der Sprecher der Universität Basel, Matthias Geering, bestätigt, handle es sich um einen Teil der Alten Gewerbeschule auf der Lyss. Weitere Auskünfte könne man zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erteilen.
https://www.bazonline.ch/bernoullianum-in-basel-von-aktivisten-besetzt-uni-leitung-stellt-ultimatum-965461410250
-> https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/216741
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/kurz-vor-abstimmung-energiegesetz-gegner-lancieren-initiative?id=12595640 (ab 06:04)
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/aktivisten-besetzen-wieder-gebaude-der-uni-basel-66767217


Freiburg: Menschenrechtsschutz für friedliche Proteste
Medienmitteilung 23. Mai 2024, London/Bern – Medienkontakt
Friedliche Proteste sind durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt, und es ist die Aufgabe des Staates, sie zu erleichtern. Das Recht in der Stadt und im Kanton Freiburg unterscheidet jedoch nicht zwischen diesen und anderen Formen von Veranstaltungen. Amnesty International fordert die Freiburger Behörden auf, Praxis und Recht in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen, so dass friedliche Demonstrationen geschützt sind.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2024/freiburg-menschenrechtsschutz-fuer-friedliche-proteste


Gespaltene Diaspora in der Schweiz: «In meinem Restaurant dürfen Eritreer nicht über Politik reden»
Feiern, kämpfen oder schweigen? Der eritreische Nationaltag löst in der Gemeinschaft viel Unbehagen aus. Das zeigt der Blick in die Diaspora. Die Behörden warnen vor Gewalt.
https://www.tagesanzeiger.ch/eritrea-der-unabhaengigkeitstag-spaltet-die-diaspora-425745213063


Keine Scheinlösungen zu Eritrea
Die eritreische Diaspora und Ausschreitungen beschäftigen die Politik im Bundeshaus. Gewalttätige Geflüchtete aus Eritrea, die das Regime unterstützen, sollen sanktioniert werden können. Dies verlangt Ständerat Andrea Caroni (FDP/AI) mit einer Motion. Die grosse Kammer hat in der vergangenen Frühlingssession dem Vorstoss zugestimmt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) erinnert daran, dass Zwangsrückführungen nach Eritrea nicht möglich sind. Die Motion ist auch nicht zielführend: Anhängerinnen und Anhänger des Regimes sind oft schon Jahrzehnte in der Schweiz und eingebürgert.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/keine-scheinloesungen-zu-eritrea



solothurnerzeitung.ch 23.05.2024

Nach Ausschreitungen bei Eritrea-Fest in Gerlafingen: SVP-Kantonsrat fordert ein Verbot solcher Veranstaltungen

Am Ostersonntag kam es in Gerlafingen zu Ausschreitungen. Anhänger und Gegner des eritreischen Diktators gingen beinahe aufeinander los, die Polizei verhinderte mit einem Grossaufgebot Schlimmeres. Nun fordert ein SVP-Kantonsrat Konsequenzen.

Raphael Karpf

Am Ostersonntag feierten Anhänger des eritreischen Diktators Isayas Afewerki den Machthaber im Restaurant Gerlafingerhof. Als die Kunde die Runde machte, machten sich zahlreiche Eritreerinnen und Eritreer, die vor diesem Mann in die Schweiz geflohen waren, mit Stöcken, Steinen und Eisenstangen bewaffnet nach Gerlafingen auf.

Die Polizei rückte mit einem Grossaufgebot aus und verhinderte mit dem Einsatz von Wasserwerfern, Schutzhunden, Reizgas und Gummigeschossen, dass die beiden Gruppen aufeinandertrafen. Eine Polizistin wurde bei den Ausschreitungen verletzt.

Ein erstes politisches Nachspiel hatte der Vorfall bereits. SVP-Kantonsrätin Christine Rütti (Balsthal) stellte eine ganze Reihe von Fragen. Wieso die Veranstaltung nicht im Vorfeld verboten wurde, war eine davon.

Keine ausländischen Konflikte auf Schweizer Boden

Während die Antworten der Regierung noch ausstehen, doppelt nun ihr Parteikollege Thomas Wenger (Gerlafingen) nach. In einem in der Maisession des Kantonsrats eingereichten Auftrag verlangt er, dass der Kanton künftig alle Veranstaltungen «mit Risiko für ethno-nationalen Extremismus» verbietet.

«Veranstaltungen ausländischer, gewaltbereiter Gruppierungen können zu grossen Spannungen führen und die Bevölkerung wird gefährlichen Situationen ausgesetzt. Die Vorkommnisse in Gerlafingen haben dies deutlich gezeigt», begründet Wenger seinen Vorstoss. Und weiter: «Wir müssen sicherstellen, dass Veranstaltungen mit grossem Konfliktpotenzial nicht mehr stattfinden können und die Polizei befugt ist, solche Veranstaltungen zu verbieten.» Auch müsse verhindert werden, dass ausländische Konflikte auf Schweizer Boden ausgetragen würden.

Eskaliert die Situation am Freitag erneut?

Dass sich solche Konflikte wiederholen könnten, befürchtet die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -Direktoren. Diesen Freitag jährt sich die Machtergreifung des eritreischen Diktators; der Tag wird von den Anhängern des Regimes als Nationalfeiertag gefeiert, auch in der Schweiz. Gegner des Diktators hatten bereits angekündigt, die Feiern zu stören.

Die Direktorenkonferenz schrieb darum sämtliche Gemeinden an, die Polizei zu informieren, wenn sie Kenntnis von solchen Festen haben. Ob entsprechende Meldungen eingegangen sind, beantwortet die Kantonspolizei Solothurn auf Anfrage nicht. Auch schweigt sie sich darüber aus, ob spezielle Sicherheitsvorkehrungen für Freitag getroffen wurden. «Grundsätzlich äussern wir uns im Vorfeld von möglichen Veranstaltungen weder zur Einschätzung oder Lagebeurteilung noch zu Massnahmen beziehungsweise einem möglichen Dispositiv», heisst es.

Nur so viel sagt die Kantonspolizei: «An der Sicherheitslage im Kanton Solothurn hat sich durch den Vorfall vom Osterwochenende in Gerlafingen nichts verändert.»
(https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/diktator-gefeiert-nach-ausschreitungen-bei-eritrea-fest-in-gerlafingen-svp-kantonsrat-fordert-ein-verbot-solcher-veranstaltungen-ld.2621413)
-> ABO https://www.nzz.ch/schweiz/niemand-merkte-was-sich-zusammenbraut-weshalb-eritreische-konflikte-auf-die-schweiz-uebergreifen-ld.1830659


+++SPORT
derbund.ch 23.05.2024

Fangewalt im Fussball: Berner Stadtrat will Sektorsperren verbieten – darf er das?

Keine Kollektivstrafen mehr: Das verlangt eine vom Berner Stadtrat überwiesene Motion. Reto Nause ist genervt, ein Experte zweifelt an der Umsetzung.

Michael Bucher

In der Stadt Bern kommt es zum Kompetenzgerangel zwischen Parlament und Regierung. Konkret geht es um die Sperrung der Fankurve im Wankdorf nach gewalttätigen Vorfällen. Die Sicherheitsdirektion von Gemeinderat Reto Nause (Mitte) hatte eine solche fürs YB-Heimspiel gegen GC vom 20. Januar verfügt, woraufhin die rund 3000 Saisonkartenbesitzer der Ostkurve dem Stadion fernbleiben mussten.

Beschlossen wurde die Massnahme, nachdem YB-Fans letzten Herbst in Zürich bei einem verhinderten Fanmarsch einen Bus beschädigt und dessen Chauffeur bedroht hatten.

Für den Berner Stadtrat sind solche Sektorsperren rechtlich fragwürdig. Er machte deshalb an seiner Sitzung von letzter Woche vermeintlich Nägel mit Köpfen und überwies mit 37 Ja- zu 14 Nein-Stimmen (bei 8 Enthaltungen) eine dringliche Motion aus dem linken Lager, welche derlei Kollektivstrafen künftig verbieten soll.

Angriff auf Kaskadenmodell

Nur, darf der Stadtrat überhaupt auf diesem Weg in die Bewilligungskompetenz der Behörden eingreifen? Hier gehen die Meinungen auseinander. Für Reto Nause ist das Vorgehen der Motionäre juristisch nicht haltbar. «Die gesetzliche Grundlage ist glasklar», sagt er. Gemäss Hooligan-Konkordat der Kantone seien die Spiele der beiden oberen Fussballligen bewilligungspflichtig.

Und für jene Bewilligungen zuständig sei laut Stadtberner Gemeindeordnung das Polizeiinspektorat beziehungsweise der Gemeinderat. Auflagen würden zudem nur im Einzelfall und nach eingehenden Risikoanalysen verfügt. «Der Stadtrat kann nicht einfach Bewilligungsbehörde spielen», so Nause, «da müsste zuerst die Gemeindeordnung geändert werden.»

Ganz anders sieht es Stadtrat David Böhner (Alternative Linke), der die Motion eingereicht hatte. «Wenn der Stadtrat hier nicht mitreden darf, dann braucht er gar nicht mehr zu tagen», meint er. «Der Stadtrat hat gemäss Gemeindeordnung die Kompetenz, Reglemente zu verfassen, an die sich der Gemeinderat halten muss.»

Würde sich die Stadt Bern aufgrund der Motion tatsächlich ein Verbot von Sektorsperren auferlegen, könnte das landesweit einiges ins Wanken bringen. Denn Bern tanzt mit seinem Vorgehen nicht aus der Reihe, sondern trägt vielmehr eine nationale Strategie mit.

Ob in Bern, Zürich, Basel, Luzern oder St. Gallen – seit letztem Herbst werden nach gewalttätigen Fanausschreitungen konsequent Sektorsperren verhängt. Damit greifen die städtischen und kantonalen Bewilligungsbehörden einem ab Sommer 2024 geplanten Kaskadenmodell vor, mit dem einheitlich auf Fangewalt reagiert werden soll.

Treiberin dahinter ist die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Deren mehrstufiges Modell ist jedoch umstritten. Sämtliche 22 Schweizer Proficlubs lehnen es als «nicht zielführend, einseitig und unverhältnismässig» ab. Mit der dringlichen Motion wollen David Böhner und seine Mitstreiter folglich auch erzielen, dass sich die Stadt Bern dem landesweiten Kaskadenmodell verweigert.

Experte sieht wenig Spielraum

Für Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, dürften die Folgen der überwiesenen Motion jedoch nicht derart weitreichend sein. Er betont, der Stadtrat habe damit die Regierung lediglich beauftragt, eine «neue Regel» auszuarbeiten und ihm den Entwurf zur Detailberatung wieder vorzulegen.

«Darin ein generelles Verbot von Sektorsperren zu verankern, würde die städtische Rechtssetzungskompetenz wohl überschreiten», so Müller, «man würde damit die Grundidee des Hooligan-Konkordats aushebeln.» Laut diesem kann die Stadt die Spielbewilligung an Auflagen knüpfen, wozu auch das Sperren von Fankurven gehören kann.

Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfen solche Massnahmen nur einen präventiven Zweck verfolgen – also das Verhindern von Fangewalt. Kritiker sehen in den jüngsten Sektorsperren jedoch primär einen strafenden Charakter. Markus Müller räumt ein: «Es ist oft schwierig, eine klare Grenze zwischen Prävention und Repression zu ziehen. Häufig verfolgen solche Massnahmen einen doppelten Zweck.»

Zusammenfassend meint der Staatsrechtsprofessor: Die vom Stadtrat geforderte Regelung wird am Ende die Stadt höchstens dazu zwingen, im Einzelfall noch etwas genauer hinzuschauen und den präventiven Charakter der Auflage gut zu begründen. «Es wird ihr dadurch aber nicht verunmöglicht, weiterhin Sektorsperren anzuordnen.»

FC Zürich zieht vor Gericht, YB nicht

Ob solche Kollektivstrafen rechtlich zulässig sind, darüber wird dereinst ein Gericht befinden. Denn der FC Zürich hat im Frühjahr Beschwerde gegen eine Sperrung der Südkurve eingereicht. Ein Entscheid steht noch aus. Der FCZ kündigte an, falls nötig bis vor Bundesgericht zu gehen. Damit geht der Verein auf Konfrontationskurs mit der Stadt Zürich, welche die Sektorsperre verfügt hatte.

Anders in Bern: Obwohl sie Kollektivstrafen ablehnen, haben die Young Boys beschlossen, nicht juristisch gegen derlei Massnahmen vorzugehen. In Fankreisen munkelt man, YB wolle wegen der Diskussion um fehlende Trainingsfelder die Stadt nicht vor den Kopf stossen.
(https://www.derbund.ch/fangewalt-im-fussball-berner-stadtrat-will-sektorsperren-verbieten-298001079054)


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Neue EKM-Studie: Einbürgerung als Privileg
Bern, 23.05.2024 – Die ordentliche Einbürgerung ist seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018 selektiver geworden: Der Anteil von Hochqualifizierten und gut situierten Personen ist markant angestiegen und die Zahl wenig qualifizierter und schlecht situierter Personen ist deutlich zurückgegangen. Dies zeigt die Studie «Ordentlich einbürgern in der Schweiz», welche im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission EKM verfasst wurde. Die statistisch nachgewiesene Selektivität ist laut Studie einerseits eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben. Andererseits ist sie eine Konsequenz der Handlungsspielräume, die das Bürgerrechtsgesetz des Bundes den Kantonen zugesteht. Basierend auf diesen neuen Erkenntnissen zeigt die Studie Wege auf, wie die Einbürgerung in Zukunft integrativer ausgestaltet werden könnte.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101105.html
-> https://www.blick.ch/politik/neue-studie-zeigt-ohne-uni-abschluss-gibts-kaum-mehr-den-roten-pass-id19767333.html
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/deutlich-mehr-hochqualifizierte-werden-eingebuergert?partId=12595466
-> https://www.20min.ch/story/neue-studie-wer-keinen-uni-abschluss-hat-kriegt-kaum-einen-schweizer-pass-103111770
-> Tagesschau : https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/neue-ekm-studie-einbuergerung-als-privileg?urn=urn:srf:video:ddd8053c-5266-4cbc-9542-a1e5a15c5abd


+++MENSCHENRECHTE
Ein Jahr Menschenrechtsinstitution SMRI – Rendez-vous
Die Nationale Menschenrechtsinstitution (SMRI) wurde als öffentlich-rechtliche Organisation gegründet. Sie soll Menschenrechte in der Schweiz auf allen staatlichen Ebenen und in allen Lebensbereichen fördern. Konnte das SMRI diesen Ansprüchen im ersten Jahr gerecht werden?
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/ein-jahr-menschenrechtsinstitution-smri?partId=12595475
-> SMRI: https://www.isdh.ch/de


+++KNAST
Wallis: Kein Platz für psychisch kranke Täter im Strafvollzug – Schweiz Aktuell
Seit Jahren investiert der Kanton Wallis in den Ausbau und die Modernisieriung seiner Strafanstalten. In Sitten wird jetzt ein neues Zentrum eröffnet, was die Lage entspannt. Ein Problem jedoch bleibt: Es fehlen Plätze für psychisch kranke Straftäter – die Walliser Gerichte schlagen Alarm.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/wallis-kein-platz-fuer-psychisch-kranke-taeter-im-strafvollzug?urn=urn:srf:video:5da68d7e-d163-440f-9b2d-e5ff23ecd939


+++POLIZEI SH
Kritik an Schaffhauser Polizei nach schockierender «Rundschau»-Reportage
Eine mutmassliche Vergewaltigung. Anschliessende Nötigung und schwere Körperverletzung des weiblichen Opfers. Und mittendrin ein Anwalt, der im Ausgangsmilieu der Stadt bestens bekannt ist. Die «Rundschau» berichtete am Mittwoch über einen Vorfall, der sich Ende 2021 in Schaffhausen ereignet haben soll. Und die Polizei in ein schlechtes Licht rückt.
https://www.watson.ch/videos/schweiz/149392969-kritik-an-schaffhauser-polizei-nach-schockierender-rundschau-reportage
-> Rundschau: https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/nach-pruegelattacke-die-fragwuerdigen-ermittlungen-der-schaffhauser-polizei?urn=urn:srf:video:9c59260a-1edc-4a6d-add6-6e4e331b386e2
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/schaffhausen/polizei-schaffhausen-unter-beschuss-schwere-vorwuerfe-nach-gewaltakt-gegen-musikerin-157202521
-> https://www.blick.ch/schweiz/schaffhausen/maenner-trio-verpruegelt-frau-video-zeigt-brutale-szenen-vorgehen-der-schaffhauser-polizei-unglaublich-id19767399.html
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schaffhausen-polizei-ermittlungen-rufen-politik-aufs-parkett?urn=urn:srf:video:adefc269-ce4a-40af-923c-5405b632dcd4
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/unsauber-ermittelt-schaffhauser-polizei-wehrt-sich-gegen-kritik?id=12595595


+++POLIZEI ZH
tagesanzeiger.ch 23.05.2024

Beschwerde gegen Stadtpolizei Zürich: Die Polizei hält einen Mann an, weil er Kopfhörer trägt – oder weil er dunkelhäutig ist?

Die Ombudsstelle der Stadt Zürich hat einen Fall von möglichem Racial Profiling untersucht. Und kommt zum Schluss: Die Stadtpolizei kann die Vorwürfe nicht entkräften.

Jigme Garne

Caleb Jones (Name geändert) ist in seinem Wohnquartier in Zürich schon mehrfach von der Polizei angehalten worden – ohne objektiven Grund und nur aufgrund seiner dunklen Hautfarbe. Davon ist er überzeugt. In Fachkreisen spricht man in diesem Zusammenhang von Racial Profiling.

Jones sagt, die Polizei stelle ihm jeweils viele Fragen, sie wolle wissen, wohin er gehe oder wo er wohne. Einmal spricht ihn die Polizei in einem Park an, nicht aber die anderen Personen, die sich dort aufhalten. Caleb Jones reicht es schliesslich – und er filmt die Unterredung. Mit der Aufnahme wendet er sich an die Ombudsstelle der Stadt Zürich, die bei Konflikten zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung vermittelt.

Die Geschichte von Caleb Jones ist auch deshalb interessant, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst vor drei Monaten ein bedeutendes Urteil zu Racial Profiling fällte: Der Gerichtshof gab der Beschwerde des ETH-Bibliothekars Mohamed Wa Baile recht, der auf dem Weg zur Arbeit im HB Zürich polizeilich kontrolliert worden war – aus seiner Sicht aufgrund seiner Hautfarbe. Der EGMR verurteilte die Schweiz wegen Diskriminierung. Es war das erste Urteil dieser Art.

Das städtische Sicherheitsdepartement verwies in seiner Stellungnahme zum Urteil darauf, dass die Stadtpolizei Zürich bereits 2017 ein Projekt umgesetzt habe, um Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe zu minimieren. Seither müsse die Stadtpolizei bei Personenkontrollen den kontrollierten Personen den Grund für die Kontrolle angeben. Die Gründe, die eine Kontrolle rechtfertigen, seien klar definiert und in einer Dienstanweisung festgeschrieben.

Im Fall von Caleb Jones, den die Ombudsstelle in ihrem Jahresbericht 2023 schildert, haben die Massnahmen offenbar nicht gegriffen. Wie sich zeigte, machte der Polizist falsche Angaben, weshalb er Caleb Jones angehalten hatte.

Um den Vorwürfen nachzugehen, kontaktierte die Ombudsstelle den kritisierten Polizisten. Dieser erklärte, dass in besagtem Park in der Nähe von Caleb Jones’ Wohnort häufig Betäubungsmittel deponiert würden. Jones sei ihm an jenem Tag aufgrund der grossen Kopfhörer aufgefallen, die er getragen habe. Ausserdem habe er beim Gehen laut telefoniert oder gesungen. Dieses auffällige Verhalten, in Verbindung «mit seinem Erscheinungsbild», habe die Polizei dazu veranlasst, ihn anzuhalten.

Auf den Hinweis des Ombudsmanns, dass Caleb Jones regelmässig polizeilich angehalten werde, erwiderte der Polizist, der Betroffene solle diese Vorfälle «nicht persönlich nehmen». Es gehe der Polizei nur darum, zu prüfen, wie Angesprochene auf eine Anhaltung reagierten. Zu einer eigentlichen Personenkontrolle sei es nicht gekommen.

Diese Sicht auf die Dinge erstaunte Caleb Jones. Denn wie er erklärte, besitzt er gar keine grossen Kopfhörer. Tatsächlich konnte die Ombudsstelle auf Jones’ Videoaufnahmen in einer Spiegelung erkennen, dass er an jenem Tag nur kleine In-Ear-Kopfhörer trug. Folglich konnten die Kopfhörer nicht der Grund für die polizeiliche Anhaltung gewesen sein.

Damit konfrontiert, sagte der Polizist, dass er sich betreffend die Kopfhörer wohl getäuscht habe. Er habe mit so vielen Menschen Kontakt, dass es schwierig sei, sich jeweils genau zu erinnern. Er könne sich aber daran erinnern, dass Jones laut gesprochen oder gesungen und im Januar kurze Hosen getragen habe – jedenfalls sei es nicht die Hautfarbe gewesen, die Anlass zur Anhaltung geboten habe.

Der Polizist ergänzte, er störe sich am Vorurteil, dass Polizisten rassistisch seien. Es gebe einfach gewisse Erfahrungswerte, dass Personen aus bestimmten Regionen häufiger straffällig würden als andere.

Racial Profiling führe zu «selbsterfüllender Prophezeiung»

Der Ombudsmann der Stadt Zürich, Pierre Heusser, schreibt in seinem Bericht, diese Argumentation bekomme er immer wieder zu hören. Bei genauerer Betrachtung erweise sie sich aber als «selbsterfüllende Prophezeiung». Denn je häufiger eine bestimmte Gruppe kontrolliert wird, desto mehr Straftaten würden logischerweise aufgedeckt. Studien zeigten aber, dass Racial Profiling die Trefferquote nicht verbessere. Racial Profiling sei nicht nur ineffektiv, sondern könne sogar kontraproduktiv sein, schreibt Heusser: «Menschen wie Herr Jones, die regelmässig von der Polizei angehalten werden, können dadurch allmählich das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden verlieren.»

Die Ombudsstelle könne nachvollziehen, dass auch Vorurteile gegenüber Polizisten unangenehm seien. Deshalb sei es wichtig, dass ein möglicher Verdacht auf Racial Profiling fallen gelassen werde, sobald die Polizei nachweise, dass ein konkreter und objektiver Grund zur Anhaltung einer Person bestanden habe. Im vorliegenden Fall sei dies dem Polizisten aber nicht gelungen. «Für die Ombudsstelle konnte der Verdacht, dass Herr Jones hauptsächlich aufgrund seiner Hautfarbe angehalten worden ist, nicht aus dem Weg geräumt werden. Folglich konnte der Polizist die Vermutung, dass es sich bei der Anhaltung um Racial Profiling gehandelt hat, nicht umstossen.»

Im Umgang mit Racial Profiling wünscht sich der Ombudsmann zusätzliche Massnahmen auf institutioneller Ebene von den Städten, Kantonen und dem Bund. Die Ombudsstelle schliesst sich auch den Forderungen der UNO und des Europarats an, klare Daten zu erheben, weshalb Personen angehalten werden, und eine unabhängige Instanz zu schaffen, die Fälle von Racial Profiling überprüft.

Die Stadtpolizei Zürich hat im Rahmen des Ombudsverfahrens Stellung genommen. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt Polizeisprecherin Judith Hödl mit: «Aufgrund der uns vorliegenden Fakten sind wir der Meinung, dass es sich beim beschriebenen Fall nicht um Racial Profiling handelt.»



Ombudsstelle gekommt mehr Meldungen

Die Ombudsstelle Zürich hat im vergangenen Jahr 1542 neue Fälle bearbeitet, darunter 946 Anfragen und 596 Geschäfte. Dies geht aus dem Jahresbericht hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Während Anfragen oft schnell beantwortet oder weitergeleitet werden, erfordern Geschäfte eine tiefere Abklärung. Die Anzahl der Geschäfte stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent auf den höchsten Stand seit 2011, während die Anfragen leicht abnahmen (–2 Prozent).

59 Prozent waren externe Geschäfte, also Beschwerden von Privatpersonen oder Firmen über die Verwaltung der Stadt Zürich. Den Rest machen interne Geschäfte aus, also Personalfälle, in denen sich städtische Angestellte wegen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz an die Ombudsstelle wenden.

Die Ombudsstelle ist neben der Finanzkontrolle die unabhängige Meldestelle für Whistleblowing. Im Berichtsjahr sind 33 Whistleblowing-Meldungen eingegangen. (jig)
(https://www.tagesanzeiger.ch/racial-profiling-stadtpolizei-zuerich-kann-vorwurf-nicht-entkraeften-360778452857)
-> Ombudstelle Stadt Zürich: Bericht 2023: https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/portal/Deutsch/Ombudsstelle/publikationen-und-broschueren/jahresberichte/OMB_Jahresbericht-23.pdf


+++POLIZEI CH
tagblatt.ch 23.05.2024

Rassismus und Homophobie im Netz: Polizei verhält sich oftmals falsch – das sagt HSG-Strafrechtsprofessorin Monika Simmler dazu

Eine «Reflekt»-Recherche hat sich mit rassistischen und homophoben Kommentaren im Internet befasst. In über der Hälfte der untersuchten Fälle hat die Polizei Anzeigen entweder verweigert oder nie bearbeitet. Die St.Galler Strafrechtsexpertin Monika Simmler ist überrascht.

Rossella Blattmann

Die Polizei, dein Freund und Helfer? Gemäss einer unlängst publizierten Recherche des unabhängigen Journalisten-Teams «Reflekt» lautet die Antwort: nein. Gemeinsam mit 30 Hilfsreporterinnen und Hilfsreportern hat «Reflekt» analysiert, wie die Polizei mit diskriminierenden Äusserungen – sogenannter Hatespeech – im Internet umgeht.

Dazu besuchten die Reporter im Frühling des vergangenen Jahres 34 Polizeiposten in 21 Deutschschweizer Kantonen, um gegen sieben potenziell strafbare Hasskommentare bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Sämtliche Beispiele, welche die Anzeigestellenden verwendeten, sind tatsächlich so im Internet erschienen; etwa auf dem Facebook-Profil des Aargauer SVP-Nationalrats Andreas Glarner oder in der Kommentarspalte der «Weltwoche».

Das Ergebnis der Recherche: 18 von 34 Anzeigen wurden auf den Polizeiposten entweder direkt verweigert oder nie bearbeitet. Mehrere Beamtinnen und Beamte machten strafrechtlich falsche Aussagen und verhinderten auf diese Weise eine Anzeige. Eine Hilfsreporterin wurde sogar selbst angezeigt.

Bei Verstoss drohen bis zu drei Jahre Haft

Die öffentliche Verbreitung von Hass und Diskriminierung wegen «Rasse», Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung in der Öffentlichkeit ist in der Schweiz strafbar (Artikel 261bis StGB). Wer gegen die Diskriminierungsstrafnorm verstösst, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

«Das Internet ist ein öffentlicher Raum», sagt Monika Simmler auf Anfrage dieser Zeitung. Die 34-jährige St.Galler SP-Kantonsrätin ist Professorin an der Universität St.Gallen (HSG) mit Fokus auf Strafrecht und Digitalisierung. Simmler weist darauf hin, dass es sich bei der Diskriminierungsstrafnorm um ein Offizialdelikt handelt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer potenziellen Straftat erfahren, wie Simmler erklärt: «Die Polizei muss die Anzeigen entgegennehmen.» Zudem sei diese verpflichtet, Anzeigen nach Abschluss ihrer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zu rapportieren, ausser es bestehe offensichtlich kein Anlass zu weiteren Verfahrensschritten.

Nur «die grossen Kantone» zuständig?

Doch wie hat die Ostschweiz in der «Reflekt»-Recherche abgeschnitten? Die Polizeikorps in den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden haben richtig reagiert. Im Thurgau und Appenzell Innerrhoden hingegen haben sich die Polizeibeamten falsch verhalten. In St.Gallen waren zwei Hilfsreporter unterwegs, in den restlichen drei Kantonen einer. Aufhorchen lässt etwa der Fall Innerrhoden.

Wie einer Zusammenfassung des Gedächtnisprotokolls des Appenzeller Anzeigenden zu entnehmen ist, hat die Polizei diesem mitgeteilt, dass in dieser Sache voraussichtlich nicht ermittelt werde. Für solche Straftaten seien «die grossen Kantone» zuständig. Einige Tage später habe sich ein Polizist telefonisch gemeldet und dem Hilfsreporter mitgeteilt, dass er keine Anzeige erstatten könne, weil er nicht persönlich Opfer der Kommentare sei. Er solle diese bei den Plattformen melden. Monika Simmler sagt: «Das Innerrhoder Beispiel ist irritierend.»

Die Kantonsgrösse spiele juristisch keine Rolle. Doch die Juristin hält auch fest, dass Recht und Verfahren immer komplexer würden. Insbesondere für die Polizeikorps kleiner Kantone sei es eine Herausforderung, Expertinnen und Experten für alles zu haben. Laut Juristin Simmler ist daher eine verstärkte Zusammenarbeit der Kantone nötig.

Dass sich über die Hälfte der in der «Reflekt»-Recherche betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten falsch verhielten, habe sie überrascht, hält Simmler weiter fest. Um solche Szenarien fortan zu verhindern, fordert die Juristin St.Galler SP-Kantonsrätin mehr personelle und finanzielle Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden. «Die Überlastung aufgrund hoher Fallzahlen und zu wenig Zeit für Weiterbildung sind sicher nicht hilfreich», sagt sie. Gleichzeitig betont sie, dass Personalnot eine «mögliche Erklärung, aber keine Entschuldigung für jegliches Fehlverhalten ist».

Transparenz

Unter den 30 Hilfsreporterinnen und Hilfsreporter befindet sich auch ein Mitglied dieser Redaktion. Dabei handelt es sich nicht um die Autorin dieses Textes.
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/der-hass-im-netz-rassismus-und-homophobie-im-netz-polizei-verhaelt-sich-oftmals-falsch-das-sagt-hsg-strafrechtsprofessorin-monika-simmler-dazu-ld.2622389)


+++HISTORY
«Bern und die Waadt waren ein Hotspot für das Verdingwesen»
Mit dem Stadtrundgang «Kehrseiten» beleuchtet der Berner Historiker Daniel Schläppi ein dunkles Kapitel der Berner Geschichte. Es geht um «fürsorgerische» Zwangsmassnahmen und Versorgungen einer unterprivilegierten Schicht, die im 15. Jahrhundert ihre Anfänge nahm und als «Verdingwesen» erst 1981 verboten wurden. Im «Zäme im Zäntrum» beschreibt Schläppi ein Bern, das viele nicht kennen.
https://www.plattformj.ch/artikel/220866/