Medienspiegel 21. Februar 2024

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++SOLOTHURN
Sollen Flüchtlinge im Kanton Solothurn Sozialeinsätze leisten?
Den Senioren Schnee schaufeln, Abfall einsammeln oder bei Grossanlässen helfen: Solche sozialen Einsätze sollen Flüchtlinge im Kanton Solothurn leisten, verlangt die SVP von der Regierung. Diese findet die Idee nicht schlecht, möchte aber trotzdem nichts unternehmen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/sollen-fluechtlinge-im-kanton-solothurn-sozialeinsaetze-leisten?id=12542498


+++SCHWEIZ
Kinder in Asylverfahren: «Ekel und Furcht» – Organisationen kritisieren Schweiz
Ein Drittel der Asylgesuche in der Schweiz stammt von Minderjährigen. Diese würden nicht kindergerecht untergebracht, beklagen Fachleute.
https://www.beobachter.ch/magazin/gesellschaft/ekel-und-furcht-organisationen-kritisieren-schweiz-684958


SFH lehnt geplante Verschärfungen kategorisch ab
Bundesrat Beat Jans will das Asylsystem entlasten und kündigt dazu eine ganze Reihe von drastischen Verschärfungen an, für die eine gesetzliche Grundlage fehlt und die das Asylrecht aushöhlen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert das Vorgehen des Justizministers aufs Schärfste und fordert ihn auf, von den geplanten Massnahmen abzusehen und seine Verantwortung für den Flüchtlingsschutz wahrzunehmen.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/sfh-lehnt-geplante-verschaerfungen-kategorisch-ab
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/218280/


+++FREIRÄUME
Geld der Burgergemeinde – SVP, FDP und Mitte fordern: Preisgeld für Mokka als Kreditanteil
Wie es mit der Finanzierung des Mokkas in Thun genau weiter gehen soll, ist noch nicht klar. Nun haben die Fraktionen SVP und FDP/Die Mitte einen Vorschlag: Ein Preisgeld für den Verein soll an die Leistungen der Stadt angerechnet werden.
https://www.baerntoday.ch/bern/kanton-bern/svp-fdp-und-mitte-fordern-preisgeld-fuer-mokka-als-kreditanteil-156338011


Klingelbergstrasse 41 Basel besetzt!
Das langjährig leerstehende Haus an der Klingelbergstrasse 41 wurde in der Nacht auf den 20.02. endlich wieder belebt! Doch leider will die Eigentümerschaft partout nicht verhandeln. Noch sind die letzten Worte und Taten nicht gesprochen!
https://barrikade.info/article/6325


+++GASSE
Biel verlängert Vertrag mit Notschlafstelle
Die Gassenküche, das Sleep-In, das Passantenheim und Casanostra werden weiter finanziell unterstützt.
https://ajour.ch/de/story/313804/biel-verl%C3%A4ngert-vertrag-mit-notschlafstelle
-> https://www.biel-bienne.ch/de/news.html/29/news/4571


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
TOP TALK: Pro und Kontra zur «Anti-Chaoten-Initiative»
Sogenannte «Chaoten» sollen härter angepackt und zur Kasse gebeten werden, auch die Kosten für Polizeieinsätze sollen sie übernehmen. Dies, sowie eine Bewilligungspflicht für sämtliche Demonstrationen, fordert die Initiative der Jungen SVP. Eine Einschränkung der verfassungsmässig verbrieften Versammlungsfreiheit befürchten die Gegner.
https://www.toponline.ch/tele-top/detail/news/top-talk-pro-und-kontra-zur-anti-chaoten-initiative-00232225/


+++ANTITERRORSTAAT
Der Bundesrat schickt den Gesetzesentwurf für ein Hamasverbot in die Vernehmlassung
Die Hamas soll in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 beschlossen, den Entwurf der dafür nötigen Rechtsgrundlage in die Vernehmlassung zu schicken. Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen ein, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100129.html
-> https://www.derbund.ch/hamas-verbot-in-der-schweiz-bundesrat-will-hamas-fuer-fuenf-jahre-untersagen-778588961525p
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/in-vernehmlassung-bundesrat-will-hamas-fuer-fuenf-jahre-verbieten
-> https://www.watson.ch/schweiz/international/272004071-der-bundesrat-will-die-hamas-fuer-fuenf-jahre-verbieten
.> https://www.20min.ch/story/bis-zu-20-jahre-haft-beat-jans-erklaert-das-neue-schweizer-hamas-verbot-103047770?version=1708523089507
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/bundesrat-will-hamas-fuer-fuenf-jahre-verbieten?partId=12542816
-> https://www.telezueri.ch/zuerinews/bundesrat-beat-jans-praesentiert-neues-hamas-verbot-156345808
-> https://www.baerntoday.ch/schweiz/bundesrat-will-hamas-fuer-fuenf-jahre-verbieten-156341566
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/218273/
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/hamas-verbot-suche-nach-versteckten-finanzfluessen-wird-schwierig
-> https://www.derbund.ch/schweiz-hamas-verbot-leitet-neue-praxis-mit-terror-ein-268179999102



nzz.ch 21.02.2024

Die Crux mit dem Hamas-Verbot: Mit einem Spezialgesetz umdribbelt der Bundesrat geltende Vorschriften

Dreieinhalb Monate nach den Hamas-Anschlägen erklärt Justizminister Jans, wie die Terrororganisation verboten werden soll. Der Gesetzesentwurf ist eine Gratwanderung.

Daniel Gerny

Der neue Justizminister Beat Jans hat wenig Aufwärmzeit. Nur gerade rund fünfzig Tage nach seinem Amtsantritt präsentierte er am Dienstag in Chiasso seine härtere Gangart in der Asylpolitik. Tags darauf stand bereits die nächste Knacknuss auf der Traktandenliste – das Verbot der Hamas. Kurz nach den Terroranschlägen vom 7. Oktober auf Israel hatte der Bundesrat angekündigt, die Hamas zu verbieten. Dies, obwohl schon damals klar war, dass der Schweiz dafür ein taugliches Gesetz fehlt. Am Mittwoch erklärte der Justizminister nun, wie der Bundesrat vorgehen will.

Drei Effekte erhofft

Geplant ist ein Spezialgesetz, das die Hamas sowie Tarn- und Nachfolgeorganisationen verbietet und diese unmissverständlich als terroristische Organisationen nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuches bezeichnet. Das Gesetz soll im ordentlichen Verfahren vom Parlament beschlossen werden. Bis es so weit ist, werden deshalb noch Monate vergehen. Wie viel ein solches Gesetz abgesehen von der symbolischen Wirkung wirklich bringt, ist offen. Der Bundesrat erhofft sich vor allem drei Effekte:

– Erleichterung von Einreiseverboten: Schon heute gibt es präventivpolizeiliche Massnahmen gegen Unterstützer von Terroristen – beispielsweise Einreiseverbote oder Ausweisungsverfügungen. Indem die Hamas per Gesetz eindeutig als terroristische Organisation definiert wird, werden solche Massnahmen in Zukunft rechtlich solider abgestützt. Der Nachweis, dass es sich bei der Hamas um eine Terrororganisation handelt, muss nicht mehr erbracht werden. Das erleichtere und beschleunige solche präventivpolizeiliche Massnahmen, erklärte Justizminister Jans vor den Medien.

– Mehr Effizienz in der Strafverfolgung: Ganz ähnlich verhält es sich vor Gericht: Wer terroristische Organisationen unterstützt oder für sie Propaganda macht, kann zwar schon heute bestraft werden. 2021 wurde die entsprechende Strafnorm sogar verschärft: Führungspersonen von Terrornetzwerken können seither zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren verurteilt werden. Auch hier erleichtert aber die Benennung der Hamas als Terrororganisation per Gesetz die Beweisführung vor Gericht.

– Besseres Lagebild bei der Terrorfinanzierung: Banken und andere Finanzintermediäre müssen es melden, wenn sie den Verdacht haben, dass Vermögenswerte zugunsten von Terrororganisationen verschoben werden. Nicht immer ist aber klar, ob eine Gruppierung als terroristisch einzustufen ist. Das Gesetz schafft in Bezug auf die Hamas auch hier Klarheit. Sie erhoffe sich von der Neuerung deshalb ein verbessertes Lagebild über die Terrorfinanzströme, erklärte Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), vor den Medien.

So nachvollziehbar die Zielsetzung des geplanten Gesetzes ist: Der Entwurf, der nun in die Vernehmlassung geht, zeigt, welche Gratwanderung der Bundesrat bestreitet. Das betrifft einerseits die verfassungsmässige Grundlage. Der Bundesrat bezieht sich auf seine Kompetenzen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.

«Keine Änderung der schweizerischen Praxis»

Laut Christian Dussey, Direktor des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB), gibt es allerdings derzeit keine Hinweise darauf, dass diese durch die Hamas oder verwandte Organisationen bedroht sei. Das Verbot rechtfertige sich aber dennoch, weil sich dies je nach Entwicklung der Situation im Nahen Osten jederzeit ändern könne, erklärte Dussey. Das Terrorrisiko sei in der Schweiz ausserdem nach wie vor erhöht.

Nicht unumstritten ist das Hamas-Verbot aber auch mit Blick auf die Wirkung gegen aussen. Bisher hat der Bundesrat Terrororganisationen praktisch nie verboten. Dies unter anderem, weil dies die Vermittlerrolle der Schweiz und die Guten Dienste infrage stellen könnte. Ausnahmen bildeten dabei die al-Kaida sowie der Islamische Staat (IS), die in der Schweiz seit Jahren verboten sind. Bundesrat Jans erklärte deshalb, das Hamas-Verbot orientiere sich genau daran. Eine Änderung der schweizerischen Praxis sei mit dem Spezialgesetz nicht verbunden.

Tatsächlich fällt auf, dass das Hamas-Verbot eng gefasst wird. Anders als beispielsweise in Deutschland, wo auch ein Tätigkeitsverbot für die als ebenfalls terroristisch eingestufte Gruppierung Samidoun gilt, ist ein solches in der Schweiz nicht vorgesehen. Dies, obwohl sich Exponenten und Kader von Samidoun in der Schweiz auch nach dem 7. Oktober getroffen haben.

Zwar sieht das neue Gesetz vor, dass vom Bundesrat auch mit der Hamas verwandte Organisationen verboten werden können. Doch die Anforderungen daran bleiben hoch. Es reiche nicht aus, dass die gleichen Ziele verfolgt würden wie jene der Hamas, heisst es in dem erläuternden Bericht. Die erforderliche Nähe sei nur gegeben, wenn ein gemeinsames Vorgehen beschlossen worden sei. Denkbar wäre also, dass auch der Islamische Jihad unter das Verbot fällt, der Israel ebenfalls aus dem Gazastreifen mit Raketen beschiesst.

Bundesrat will nicht unter Druck geraten

Indem der Bundesrat die Grenzen für das Verbot eng fasst, will er verhindern, dass die Schweiz unter Druck kommt, in anderen Fällen ebenfalls Verbote auszusprechen und so die bisherige zurückhaltende Praxis schrittweise aufzugeben. Genannt wird in diesem Zusammenhang regelmässig die kurdische PKK, die beispielsweise in Deutschland ebenfalls als terroristisch eingestuft wird.

Doch trotz aller Zurückhaltung und obwohl das Hamas-Verbot dem Wortlaut des Verbots der al-Kaida ähnelt: Es gibt einen wesentlichen Unterschied. Während die Uno bei der al-Kaida und dem IS einen Sanktionsbeschluss gefällt hat, ist dies bei der Hamas nicht der Fall. Das Verbot ist somit international schlechter abgestützt. Das Nachrichtendienstgesetz schreibt sogar vor, dass Organisationen in der Schweiz nur verboten werden können, wenn sie sich auf der Sanktionsliste der Uno befinden. Dies ist der Hauptgrund, weshalb dem Bundesrat beim Hamas-Verbot bis jetzt die Hände gebunden sind.

Mit dem vorgeschlagenen Spezialgesetz versucht der Bundesrat die geltenden NDB-Vorgaben zu umdribbeln. Das Dilemma im Umgang mit der Hamas kann der Bundesrat mit diesem Spezialgesetz wohl lösen. Doch wie die Schweiz künftig in ähnlichen Fällen vorgehen will – das bleibt völlig offen.
(https://www.nzz.ch/schweiz/die-krux-mit-dem-hamas-verbot-der-bundesrat-bewegt-sich-auf-einem-schmalem-grat-und-laesst-fragen-offen-ld.1815135)


+++KNAST
EGMR verurteilt Schweiz und gibt «Schläger von Schüpfen» recht
Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Schweizer Behörden Igor L. nicht ordnungsgemäss untergebracht.
https://www.20min.ch/story/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-gibt-schlaeger-von-schuepfen-recht-103047838


+++POLICE BE
Personenkontrollen in Bern: Urteil zu Racial Profiling bringt Polizei unter Zugzwang
Der Gerichtshof für Menschenrechte rüffelt die Schweiz wegen einer rassistisch motivierten Polizeikontrolle. In Bern stellen sich alte Fragen neu.
https://www.derbund.ch/racial-profiling-urteil-macht-druck-auf-polizei-auch-in-bern-481714901305


Regierungsrat prüft Vorgehen gegen Medien
Die Berichterstattung über den Polizeieinsatz im Juni 2021 in Bern hat womöglich ein Nachspiel. Regierungsrat Philippe Müller will ein weiteres Vorgehen gegen die Zeitungen «BZ» und «Bund» prüfen. Er ist der Meinung, dass die Zeitungen nicht ausgewogen und vollständig über den Vorfall berichtet haben. Die Chefredaktion weist die Vorwürfe erneut zurück. Rückendeckung gibt es aus der Sicherheitskommission, des Grossen Rates.
https://www.telebaern.tv/telebaern-news/regierungsrat-prueft-vorgehen-gegen-medien-156346403


+++POLICE NE
Geiselnehmer von Yverdon war ein Stalker – Schweiz Aktuell
Der Asylbewerber, der 13 Personen in einem Zug nach Yverdon festhielt, war offenbar von einer Mitarbeiterin des Asylzentrums besessen. Doch die Polizei lehnte eine Anzeige ab.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/geiselnehmer-von-yverdon-war-ein-stalker?urn=urn:srf:video:5a03decc-5788-4123-8f90-073368953484


+++POLIZEI SG
St.Galler Kantonsrat stimmt Änderungen im Polizeigesetz zu
Im Kanton St.Gallen fehlte es bis jetzt an gesetzlichen Grundlagen für die präventive Polizeiarbeit und für den Datenaustausch mit anderen Kantonen. Nun hat der Kantonsrat entsprechende Anpassungen gutgeheissen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/st-galler-kantonsrat-stimmt-aenderungen-im-polizeigesetz-zu?id=12542492
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/geothermie-thurgau-will-fehler-vermeiden?id=12542864


+++POLIZEI ZH
Urteil zu Racial Profiling: «Ein historischer Tag!»
Vor ziemlich genau neun Jahren wurde Mo Wa Baile eines Morgens von zwei Polizisten am Hauptbahnhof Zürich kontrolliert. Wa Baile, eine Person of Color, weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen. Er vermutete hinter der Kontrolle Racial Profiling, also das gezielte Kontrollieren nichtweisser Menschen aufgrund ihrer Hauptfarbe. Wa Baile erhielt einen Strafbefehl wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung. Er entschied sich, diesen anzufechten. Zusammen mit der Allianz gegen Racial Profiling zog Wa Baile seinen Fall bis vor das Bundesgericht,  wo er jedoch abblitzte. Deswegen reichte Wa Baile Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Gestern nun das wegweisende Urteil: Wa Baile hat in allen Punkten recht bekommen. Mo Wa Baile habe sich zurecht diskriminiert behandelt gefühlt. Statt das Verhalten der Polizei zu rechtfertigen, hätten die Schweizer Gerichte die Polizeikontrolle genauer unter die Lupe nehmen müssen, so der bahnbrechende Entscheid.
https://rabe.ch/2024/02/21/urteil-zu-racial-profiling-ein-historischer-tag/


«The fight goes on»
Die jüngste Prozessrunde im Fall von Wilson A. bringt das erwartete Ergebnis: die Bestätigung des Freispruchs für den dritten angeklagten Polizisten. Racial Profiling sei nicht Thema dieses Verfahrens, betonen die Zürcher Oberrichter. Wirklich?


Polizeigewalt und Rassismus: Wann erfolgt die erste Verurteilung?
Vergangene Woche hat das Berufungsgericht den angeklagten Polizisten im Fall Wilson A. freigesprochen. Die Geschichte veranschaulicht, welche strukturellen Probleme auch bei ähnlichen Fällen bestehen.
https://www.woz.ch/2408/polizeigewalt-und-rassismus/wann-erfolgt-die-erste-verurteilung/!XF51KSXSK61Y
-> https://www.republik.ch/2024/02/21/am-gericht-the-fight-goes-on


+++JENISCHE/SINTI/ROMA
Fahrende in Biel (ab 05:18) – TeleBielingue 21.02.2024
https://web.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2024-02-21


+++RASSISMUS
Stadt engagiert Israel-Kritikerinnen: Wirbel um Anti-Hassrede-Kurse an Berner Schule
In einer Bümplizer Schule finden diese Woche «Stop Hate Speech»-Workshops der Macherinnen von «Baba News» statt. Das sorgt für Kritik.
https://www.derbund.ch/baba-news-wirbel-um-anti-hassrede-kurse-an-berner-schule-347331961285


Affenschreie und Bananenwürfe: Der Rassismus in den Fankurven – Rundschau
Es sind hässliche Szenen, die sich kürzlich in Italien abspielten: Die Fans in Udine skandieren gegen den Torhüter der AC Milan rassistische Beleidigungen. Dieser verlässt das Spielfeld – die Liga reagiert. Die Fankurve wird gesperrt, Ermittlungen laufen. Doch die Reportage aus Udine zeigt: Die Wut bei den Fans ist gross, viele verharmlosen noch immer den Rassismus. Denn trotz internationalen Kampagnen bleibt Rassismus im Fussball Realität. Nicht nur auf dem Spielfeld, sondern zunehmend auch über die sozialen Medien. Für die Betroffenen ein Frust. Auch der Schweizer Fussball bleibt davon nicht verschont.
https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/affenschreie-und-bananenwuerfe-der-rassismus-in-den-fankurven?urn=urn:srf:video:f3af795f-46af-47c7-a5bd-9d96a262a8ca


Luzern: Migros-Kassierin bleibt wegen Kopftuch-Verbot zuhause – Kündigung
A.M. wollte ein Kopftuch tragen. Bei der Migros ist dies bei der Arbeit mit Kundenkontakt verboten. Nach Diskussionen ums Kopftuch meldete sie sich für zwei Tage von der Arbeit ab. Dann kam direkt die fristlose Kündigung.
https://www.20min.ch/story/luzern-migros-kassiererin-will-kopftuch-tragen-fristlose-kuendigung-103041657


+++RECHTSPOPULISMUS
Übersetzer an Zuger Schulen – «Auch wir machen Fehler»: SVP gesteht falsche Fakten
Falschinformationen zu Übersetzern an Zuger Schulen kursierten im vergangenen Sommer. Am Dienstag debattierte das Stadtparlament darüber und die SVP gestand Fehler ein.
https://www.zentralplus.ch/politik/auch-wir-machen-fehler-svp-gesteht-falsche-fakten-2622118/


+++RECHTSEXTREMISMUS
Wilde Gerüchte: Reichsbürger wollen im Appenzellerland einen Fantasiestaat aufbauen
Am 17. März soll im Appenzellerland ein grosses Treffen von Reichsbürgern aus Deutschland und der Schweiz stattfinden. Auf der Gästeliste steht auch Peter Fitzek, der sich selbst «König von Deutschland» nennt. Wo genau das Treffen stattfindet, lassen die Organisatoren aber offen.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/wilde-geruechte-reichsbuerger-wollen-im-appenzellerland-einen-fantasiestaat-aufbauen-156345628


Reichsbürger-Treffen im Appenzellerland: Kommt Deutschlands «König» Peter Fitzek nach Speicher?
2022 kaufte ein bekannter Ausserrhoder Gastro- und Immobilienunternehmer einen Gasthof in Speicher. Recherchen von TVO zufolge soll dort ein Kongress des deutschen Staatsverweigerers Peter Fitzek stattfinden.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/staatsverweigerer-reichsbuerger-treffen-im-appenzellerland-kommt-deutschlands-koenig-peter-fitzek-nach-speicher-ld.2583102


+++HISTORY
derbund.ch 21.02.2024

Reinigung nach Farbanschlag: Putz­arbeiten auf Augen­höhe mit dem Kindli­fresser

Vor zwei Monaten haben Unbekannte den Kindlifresserbrunnen in Bern mit roter Farbe übergossen. Jetzt wird die Statue gereinigt.

Kaspar Keller, Raphael Moser(Fotos)

Eigentlich ist sie verstörend genug, die Skulptur des Mannes, der einem Kleinkind gleich den Kopf abbeissen will. Und die rote Farbe, die der Figur seit dem 25. Dezember 2023 wie Blut vom Kopf bis zu den Füssen tropft, verstärkt diesen Eindruck noch. Seit Mittwoch ist der Kindlifresserbrunnen in Bern nun mit einer weissen Kunststoffhülle verschleiert. In den nächsten Tagen wird die rote Farbe entfernt.

Bisher hat sich die Polizei noch nicht zum Motiv und zur mutmasslichen Täterschaft des Farbanschlags geäussert. Die Ermittlungen laufen.

Gehauen wurde die Brunnenfigur im Jahr 1545 von Hans Gieng, von ihm stammen auch der Pfyffer-, der Ryffli- und der Schützenbrunnen. Die Deutung des Kindlifressers ist nicht eindeutig. Klar ist jedoch, dass es sich beim Brunnen auf dem Kornhausplatz um die kontroverseste Brunnenfigur handelt: Einige Fachleute deuten die Figur als antisemitisch.

Künftig soll der Text der Infotafel auf einen «möglichen antisemitischen Hintergrund» hinweisen. Auf Anfrage schreibt die Stadt, dass «eine Aktualisierung des Texts bereits vor dem Farbanschlag in Arbeit war». Die Infotafel werde zu gegebener Zeit ersetzt.

Keine bleibenden Schäden

«Über die symbolische Bedeutung sollen sich andere streiten», sagt Matthias Kilchhofer. Der Restaurator der Berner Brunnenfiguren interessiert sich primär für das Material der Skulpturen und die «Farbsysteme», mit denen diese bemalt sind.

Alle elf Brunnenfiguren der Berner Altstadt sind aus feinkörnigem Muschelkalkstein geformt. Gewonnen wurde dieser aus dem neuenburgischen Hauterive. «Im Unterschied zum Berner Sandstein ist dieser härter und hat eine gelbliche Farbe», sagt Kilchhofer.

Um welche Farbe es sich beim Anschlag vom 25. Dezember handelte, kann Kilchhofer nicht genau sagen. «Aber unsere Proben haben gezeigt, dass wir sie mit Hitze und Dampf relativ gut lösen können.» Der Farbanschlag werde keine bleibenden Schäden hinterlassen.

Zwar hätte die Farbe schon früher entfernt werden können, doch damit der Schutzlack, den Kilchhofer nach der Reinigung anbringen wird, seine volle Wirkung zeigt, musste er etwas höhere Temperaturen abwarten.

Vandalismus hat zugenommen

Beim Farbanschlag vom Dezember wurde vermutlich ein Farbkübel mit einem Stab hochgehoben, laut Kilchhofer komme es jedoch immer wieder vor, dass Menschen auf die Brunnen klettern.

2015 trugen einige Figuren plötzlich Schwimmwesten. Aktivisten hatten diese angebracht, um auf die Flüchtlingskrise im Mittelmeer aufmerksam zu machen. Nach dem Frauenstreik 2019 trugen einige Statuen eine lila Schlaufe.

Der Vandalismus hat laut Kilchhofer in den letzten Jahren zugenommen. «Im Frühling 2021 wurden einzelne Ausgussrohre und Masken vom Kreuzgass-, vom Simson- und vom Zähringerbrunnen an der Kramgasse beschädigt oder zerstört», sagt der Restaurator.

Gewisse Teile konnten repariert werden, nicht jedoch die zwei zerbrochenen Ausgussrohre am Zähringerbrunnen. Die Bronzerohre machen zwar visuell und gegen die Erosion eine gute Figur, nicht jedoch gegen das Gewicht eines (alkoholisierten) Erwachsenen.

Beim Augenschein vor Ort bemerkt Kilchhofer, dass in den letzten Tagen auch jemand auf den Kindlifresserbrunnen geklettert sein muss. Zwei Sticker mit Fasnachtsmotiv kleben an der Statue, eines der vier Bronzerohre ist abgebrochen. «Die Brunnen sind halt schon sehr exponiert», sagt Kilchhofer.

Die meisten Brunnenfiguren sind Originale

Bei sechs Figuren, die die Stadtberner Brunnen zieren, handelt es sich um Originale. Dazu zählt auch der Kindlifresserbrunnen. Fünf Statuen sind Replikas aus dem 19. Jahrhundert – die Originale findet man im Bernischen Historischen Museum.

Der Pfeiffer- und der Gerechtigkeitsbrunnen sind noch mit traditioneller Ölfarbe bemalt. «Diese Brunnen brauchen deutlich mehr Unterhalt, weil Witterung und Sonnenlicht dieser Farbe mehr zusetzt», sagt Kilchhofer.

Die anderen Brunnen werden seit den 1970er-Jahren mit einer 2-Komponenten-Kunstharzfarbe bemalt, die nur alle fünfzehn bis zwanzig Jahre erneuert werden muss. Beim Kindlifresserbrunnen liegt die letzte umfassende Restaurierung zehn Jahre zurück.

Die Reinigung und der anstehende Unterhalt des Brunnens dauern ungefähr eine Woche; für die Kosten wird die Stadt aufkommen. Gemäss Informationsdienst der Stadt Bern werden die Arbeiten rund 10’000 Franken kosten.
(https://www.derbund.ch/kindlifresserbrunnen-bern-putzarbeiten-nach-dem-farbanschlag-650232041171)