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+++AARGAU
aargauerzeitung.ch 28.01.2024
Mehr Sicherheit beim Bundesasylzentrum: «Bitte überweist das Postulat, sonst steht in der Zeitung, dass wir das Thema nicht ernst nehmen»
Ein dringliches Postulat von Miro Barp (SVP) für mehr Polizeipatrouille am Aareufer, bei der Asylunterkunft des Staatssekretariats für Migration sowie am Bahnhof hat in Brugg die Einwohnerratssitzung dominiert. Kostenneutral lässt sich das Begehren kaum umsetzen.
Claudia Meier
Kaum hatten die einbürgerungswilligen Gäste, deren Gesuche ohne Gegenstimmen gutgeheissen worden waren, den Brugger Rathaussaal verlassen, entbrannte im Einwohnerrat an der Sitzung vom 26. Januar eine hitzige Diskussion über das Bundesasylzentrum (BAZ). Traktandiert war das dringliche Postulat von SVP-Einwohnerrat Miro Barp mit dem Titel Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung im Raum Aareufer–Bundesasylzentrum–Bahnhof Brugg.
Barp will, dass die Polizeipräsenz so bald wie möglich durch regelmässige Patrouillen erhöht wird, vorerst für sechs Monate. Die Massnahme soll kostenneutral umgesetzt werden, in dem die Polizei ihre Prioritäten anpasst und beispielsweise Verkehrskontrollen reduziert.
Als Begründung erwähnt Barp Vorfälle wie die Vergewaltigung einer Frau auf dem Friedhof durch einen im BAZ untergebrachten Marokkaner. Der SVPler fragte: «Was muss sonst noch passieren, damit wir in Brugg darüber reden? Ein Mord oder ein Amoklauf?»
Vizeammann Reto Wettstein (FDP) sagte, der Stadtrat erkenne die angespannte Situation, weise aber die Dringlichkeit zurück, weil Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in letzter Zeit schon hochgefahren worden seien: nächtliche Kontrollen, Beleuchtung etc. Obwohl die Dringlichkeit mit 44 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung nicht bestritten wurde, wollte Barp dazu eine Abstimmung unter Namensnennung, was vom Rat klar abgelehnt wurde.
Vizeammann warnt vor Mehrkosten bei Entgegennahme
Bürgerinnen und Bürger hätten sich an den Stadtrat und den Regierungsrat gewandt, seien aber mit den Antworten nicht zufrieden, argumentierte Barp. Der Stadtrat nehme das Postulat entgegen, das werde aber mit Mehrkosten verbunden sein, so Wettstein, der dem Ressort Gesellschaft vorsteht. Barbara Geissmann (Mitte) fand die Stossrichtung falsch. Dringend verbessern müsste man stattdessen den Informationsfluss für die Anwohnenden. Dazu reichte Lea Kalt im Namen der SP-Fraktion ein Postulat ein.
Auch Titus Meier (FDP) unterstützte den SP-Vorstoss. «Mehr Repression bedeutet nicht mehr Sicherheit», so Urs Bürkler (Grüne). Serge Läderach, der seit 2006 für die FDP im Einwohnerrat sitzt, betonte, er sei noch nie so oft von der Bevölkerung auf ein Thema wie dieses angesprochen worden: «Bitte überweist das Postulat, sonst steht in der Zeitung, dass wir das Thema nicht ernst nehmen!»
Diverse Votantinnen und Votanten wiesen auf die Mehrschichtigkeit der Problematik hin und zeigten sich betroffen, wie über die Menschen im BAZ gesprochen wird. Dabei gehe es nicht etwa um Täterschutz, sondern um begleitende Massnahmen.
Mit 25 zu 23 Stimmen überwies der Einwohnerrat Brugg das Postulat von Barp knapp. Eine Viertelstunde später schickte der SVPler den Medien einen Vorstoss, den er als Grossrat am 5. März in Aarau einreichen wird. Darin fordert er die Schliessung des BAZ Brugg.
(…)
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Motion zur Schliessung des Bundesasylzentrums
Miro Barp will den Regierungsrat beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass das BAZ in Brugg geschlossen wird. «Die Verträge sind, wenn möglich, zu kündigen. Andernfalls sollen sie nach dem Ende der Laufzeit nicht verlängert werden», schreibt der SVPler. Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass der Standort des BAZ in Brugg ungeeignet sei. «Einige der dort untergebrachten Personen gefährden die Sicherheit in einem von der Öffentlichkeit stark genutzten Raum und vermindern damit dessen Wert als Wohn- und Naherholungsgebiet», schreibt der Brugger. Zudem sei zu beachten, dass sich in nächster Nähe eine psychiatrische Klinik befindet, in der sich vulnerable Personen aufhalten. Rolf Schmid, Präsident Verein Netzwerk Asyl Aargau, sieht gegenüber Tele M1 nun vor allem den Bund in der Pflicht. Er ist der Meinung, dass dieser mit den Betroffenen in Kontakt treten sollte. «Dass man ihre Anliegen ernst nimmt, anschaut, was man machen kann und gleichzeitig Massnahmen im Zentrum ergreift, damit die Situation dort besser wird.» (cm)
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/einwohnerrat-brugg-mehr-sicherheit-beim-bundesasylzentrum-bitte-ueberweist-das-postulat-sonst-steht-in-der-zeitung-dass-wir-das-thema-nicht-ernst-nehmen-ld.2569170)
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nach angeblicher Sexualstraftat – Online-Pranger: Linke Gruppierung greift zur Selbstjustiz
Einer Person aus Luzern wird vorgeworfen, ein schweres Sexualdelikt begangen zu haben. Eine linke Gruppierung veröffentlicht nun in einem Artikel Bild und Namen – und ruft zum Boykott der Person auf. Eine Rechtsprofessorin verurteilt diese Aktion scharf.
https://www.zentralplus.ch/justiz/online-pranger-linke-gruppierung-greift-zur-selbstjustiz-2609067/
-> https://barrikade.info/article/6250
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nzz.ch 28.01.2024
Wer mit einer illegalen Demonstration einen Polizeieinsatz provoziert, soll die Kosten dafür tragen müssen – das will die Anti-Chaoten-Initiative
Am 3. März stimmt der Kanton Zürich über Verschärfungen des Demonstrationsrechts ab. Die Vorlage im Überblick.
Zeno Geisseler
Das Wichtigste in Kürze
– Im Kanton Zürich sollen Demonstrationen und Kundgebungen stärker reguliert werden. Dies fordert die Anti-Chaoten-Initiative der SVP.
– Demonstrationen und Kundgebungen sollen grundsätzlich im ganzen Kanton bewilligungspflichtig werden.
– Die Kosten für teure Polizeieinsätze sollen bei unbewilligten Demonstrationen und Kundgebungen auf Organisatoren und Teilnehmer überwälzt werden. Auch für Schäden sollen Veranstalter und Teilnehmer geradestehen. Bei Hausbesetzungen sollen die Besetzer die Kosten für die Räumung tragen müssen.
– Ein Gegenvorschlag zielt in die gleiche Richtung, ist aber moderater und nimmt rechtliche Bedenken auf.
Worum geht es bei der Initiative genau?
Zürich ist die schweizerische Hauptstadt der Proteste. Allein im abgelaufenen Jahr gab es 338 Demonstrationen und Kundgebungen, also fast an jedem Tag eine.
Die meisten Veranstaltungen sind bewilligt und verlaufen friedlich. Immer wieder kommt es aber auch zu grossen, unbewilligten Zügen, die mit Ausschreitungen und Sachschäden einhergehen. Die Polizei ist jeweils mit einem Grossaufgebot präsent. Weniger akut ist das Problem in anderen Gemeinden.
Gegen die grossen, teuren und gewaltsamen Demonstrationen und Kundgebungen richtet sich die Anti-Chaoten-Initiative, über die der Kanton Zürich am 3. März abstimmt. Sie stellt vier Forderungen:
1) Demonstrationen sollen prinzipiell bewilligungspflichtig werden.
2) Bei unbewilligten Demonstrationen sollen Schäden sowie Kosten für Polizeieinsätze auf die Veranstalter und Teilnehmer überwälzt werden.
3) Auch wer bewilligte Demonstrationen stört, soll für die Kosten haften.
4) Hausbesetzer müssen die Rechnung für die Räumung der Liegenschaft übernehmen.
Was enthält der Gegenvorschlag?
Der Gegenvorschlag nimmt zwei zentrale Punkte auf. Erstens verlangt auch dieser für eine Kundgebung oder Demonstration eine Bewilligung, ausgestellt von der Gemeinde. Zweitens sollen die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze künftig zwingend weiterverrechnet werden, aber nur an «vorsätzlich handelnde Verursacher», wie es in der Vorlage heisst.
Keine Aussage macht der Gegenvorschlag zu den Kosten von Sachbeschädigungen oder Hausräumungen. Hier soll sich im Vergleich zu heute also nichts ändern.
Welche Regeln gelten heute?
Schon jetzt können die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze den Veranstaltern auferlegt werden; es gibt dazu aber keine Pflicht. Insbesondere die Stadt Zürich verzichtet darauf. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass es zum Grundauftrag der Polizei gehöre, Demonstrationen, auch illegale, zu begleiten.
Die Rechtslage ist ausserdem so, dass drohende Kosten nicht dazu führen dürfen, dass jemand seine Grundrechte nicht mehr wahrnehmen kann. Ausserdem dürfen nur jene Aufwendungen verrechnet werden, die jemand auch tatsächlich verursacht hat, eine Tat muss also eindeutig zugeordnet werden können. Wer zwar an einer illegalen Demonstration teilnimmt, sich aber grundsätzlich friedlich verhält, wird anders behandelt als jemand, der Steine wirft.
Die Bewilligung von Demonstrationen ist heute Sache der Gemeinden. Die Stadt Zürich verlangt eine solche erst ab 100 Teilnehmern, darunter reicht eine Meldung. Die Sachschäden müssen auf dem Zivilweg oder im Strafprozess geltend gemacht werden.
Was sagen die Initianten?
Die Initianten sprechen von einer Rechtsungleichheit: Während unbescholtene Bürger selbst bei einfachen Behördengängen eine Gebühr bezahlen müssten, kämen gewalttätige und illegal handelnde Demonstranten ungeschoren davon. Die Kosten müssten von der Allgemeinheit getragen werden – diese müsse zudem auch mit den Einschränkungen durch Demonstrationen leben, etwa im Verkehr.
Weiter habe die Zahl der unbewilligten und gewaltsamen Demonstrationen zugenommen, gerade auch in der Stadt Zürich. Die Kosten seien entsprechend gestiegen. Deshalb brauche es eine Verschärfung des Rechts.
Was sagen die Befürworter des Gegenvorschlags?
Die Befürworter des Gegenvorschlags, zu ihnen gehört auch der Regierungsrat, unterstützen im Grundsatz das Anliegen der Initiative. Sie glauben aber, dass einige Forderungen zu unpräzise seien und vor Gericht nicht standhielten.
So sei zum Beispiel nicht klar, wie genau bei der Initiative die Kosten zwischen Veranstaltern und Teilnehmern aufzuteilen seien. Die Initiative gehe weiter als Regelungen in anderen Kantonen, die bereits erfolgreich gerichtlich angefochten worden seien.
Nicht zuletzt bleibe bei der Initiative unklar, ob neu der Kanton für die Bewilligungen von Kundgebungen zuständig sei. Der Gegenvorschlag weise diese Aufgabe explizit den Gemeinden zu.
Was sagen die Gegner der Vorlage und des Gegenvorschlags?
Im Zürcher Kantonsrat lehnte eine rot-grüne Minderheit sowohl die Initiative wie den Gegenvorschlag ab.
SP, Grüne und AL befürchten, dass die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt würde und auch friedliche Demonstranten und sogar unbeteiligte Passanten belangt werden könnten.
Es bestehe die Gefahr eines «chilling effect». Das bedeutet, dass Organisatoren oder Teilnehmer aus Angst vor möglichen Kosten auf eine Demonstration und damit auf ihr Recht zur freien Meinungsäusserung verzichten könnten. Eine Bewilligungspflicht für Demonstrationen sei zudem ein unverhältnismässiger Eingriff in die Gemeindeautonomie. Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag seien grundrechtskonform umsetzbar.
Die Parolen der Parteien
Anti-Chaoten-Initiative:
– JA: FDP, SVP, EDU, Kant. Gewerbeverband
– NEIN: Mitte, SP, Grüne, AL, EVP
Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative
– JA: FDP, SVP, EDU, Mitte, EVP
– NEIN: SP, Grüne, AL
Es haben noch nicht alle Parteien eine Parole beschlossen. Die Aufstellung wird laufend aktualisiert.
Die Position der NZZ
Die NZZ empfiehlt die Initiative und den Gegenvorschlag zur Annahme. Bei der Stichfrage bevorzugt sie den Gegenvorschlag, weil dieser präziser formuliert und rechtlich einfacher umsetzbar ist.
Die Stossrichtung ist bei beiden Vorlagen die gleiche: Wer an einer unbewilligten Kundgebung Strassen blockiert, Wände versprayt, Geschäfte plündert oder sogar auf Polizisten oder andere Demonstranten losgeht, muss mit Konsequenzen, auch finanziellen, rechnen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit in solchen Fällen neben den Einschränkungen und Schäden zusätzlich noch sämtliche Kosten für den Polizeieinsatz zu tragen hat.
Auch eine allgemeine Bewilligungspflicht für Demonstrationen ist insbesondere mit Blick auf die Situation in der Stadt Zürich verhältnismässig, und eine kantonale Regelung sorgt für mehr Rechtsgleichheit.
(https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-die-anti-chaoten-initiative-im-ueberblick-ld.1774377)
+++SPORT
Polizeieinsatz in Zürich: Sechs Verletzte nach Attacke auf Tram in Schwamendingen
Am späten Samstagabend kam es im Kreis 12 zu einer Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fussballfans. Ein Tram der Linie 7 wurde dabei demoliert.
https://www.tagesanzeiger.ch/polizeieinsatz-in-zuerich-chaoten-demolieren-tram-in-schwamendingen-171009656825
-> https://www.watson.ch/schweiz/polizeirapport/314823146-sechs-verletzte-bei-auseinandersetzungen-zwischen-fcz-und-gc-fans
-> https://www.nau.ch/sport/fussball/fc-zurich-sechs-verletzte-bei-auseinandersetzungen-mit-gc-fans-66696746
-> https://www.nau.ch/ort/zurich/zurich-vermummte-fussballfans-schlagen-tramscheiben-ein-66696835
-> https://www.20min.ch/story/zuerich-tram-linie-7-polizeieinsatz-in-schwamendingen-zh-103030080
-> https://www.20min.ch/video/zuerich-fussball-chaoten-beschaedigen-tram-in-schwamendingen-103030103
-> https://www.telezueri.ch/zuerinews/ausschreitungen-gc-und-fcz-fans-gehen-aufeinander-los-156065443
-> https://www.telem1.ch/aktuell/ausschreitungen-gc-und-fcz-fans-gehen-aufeinander-los-156065824
+++BRIAN
Jetzt nimmt Brian Keller Stellung zur Strafuntersuchung: «Alles nur Show, mit Gewalt habe ich nichts zu tun!»
Die Staatsanwaltschaft hat eine Verfahren gegen Brian Keller eingeleitet. Der berühmteste Ex-Häftling der Schweiz weist alle Vorwürfe zurück. Die Fäuste lasse er nur im Ring sprechen, so der 28-Jährige.
https://www.blick.ch/schweiz/jetzt-nimmt-brian-keller-stellung-zur-strafuntersuchung-alles-nur-show-mit-gewalt-habe-ich-nichts-zu-tun-id19376715.html
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/brian-verteidigt-sich-gegen-gewalt-vorwurfe-66696790