Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++SCHWEIZ
Zivilgesellschaft unter Druck – Herausforderungen im Asylbereich
Das Jahrestreffen 2024 des Netzwerks Asyl und Migration von Amnesty International hat zum Ziel, den Wissensaustausch und die Vernetzung aller Personen zu ermöglichen, die sich für Fragen des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich Asyl und Migration in der Schweiz und weltweit interessieren.
https://www.amnesty.ch/de/mitmachen/netzwerke/netzwerk-asyl-und-migration/treffen/treffen-2024
+++ITALIEN
Trotz Abschottung mehr Migration in Italien
Ankünfte von Geflüchteten in Italien um die Hälfte gestiegen, viele Abfahrten derzeit aus der Türkei
Italiens Innenminister Piantedosi räumt ein: Die Regierung hat ihre Ziele zur Mittelmeer-Migration nicht erreicht. Tödlich ist die Politik weiterhin: Die IOM verzeichnet 2750 Vermisste und Ertrunkene.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178945.gefluechtete-trotz-abschottung-mehr-migration-in-italien.html
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178964.toedliche-eu-politik-migration-laesst-sich-nicht-stoppen.html
+++FLUCHT
«Io Capitano»: Ihre Flucht wird zum Höllenritt
Zwei senegalesische Teenager begeben sich auf eine Flüchtlings-Odyssee ins gelobte Europa. Eine Reise des Grauens.
https://www.srf.ch/kultur/film-serien/neu-im-kino-io-capitano-ihre-flucht-wird-zum-hoellenritt
++++GASSE
Die Wohnungslosigkeit nimmt stark zu
In vielen grösseren Städten gehören sie längst zum Strassenbild: Obdachlose, die auf Parkbänken oder in Hauseingängen schlafen. In St.Gallen gibt es sie nicht – noch nicht. Denn die Armut nimmt zu, und immer mehr Menschen sind wohnungslos und kommen sonstwo unter. Das stellt auch die Sozialarbeitenden und ihre Institutionen vor Herausforderungen.
https://www.saiten.ch/die-wohnungslosigkeit-nimmt-stark-zu/
+++DROGENPOLITIK
hauptstadt.be 04.01.2024
Bern setzt auch auf Cannabis-Mundsprays
Die Stadt Bern will den Cannabis-Konsum liberalisieren. Nun startet ein Pilotversuch dazu. Die Studie fokussiert auf Tabakprävention und bietet darum Alternativen zum Joint.
Von Nicolai Morawitz (Text) und Marion Bernet (Bilder)
Wenn alles gut geht, wird Oliver Meister* bald sein Cannabis in der Apotheke kaufen. Meister, der eigentlich anders heisst, plant an der Cannabis-Studie der Stadt Bern teilzunehmen, die in diesen Wochen startet. Der Stadtberner ist 66 Jahre alt und kifft seit 40 Jahren. In seiner Wohnung baue er auch Gras an.
Oliver sagt, Cannabis sei noch immer mit einem starken Tabu belegt. Deshalb will er auch an der Studie teilnehmen: «Man muss von Behauptungen wegkommen, hin zu Fakten.»
Wie könnte ein regulierter Verkauf von Cannabis durch Apotheken und andere Stellen aussehen? In Bern will das eine Pilotstudie herausfinden. Sie ist Teil einer laufenden Debatte in der Schweiz, ob und wie Cannabis reguliert werden soll. Regulieren bedeutet: Keine freie Legalisierung, sondern ein legaler Verkauf an definierten Stellen mit klaren Regeln, beispielsweise einem Werbeverbot. Die liberalen Städte drücken bei diesem Thema aufs Tempo, auf nationaler Ebene gelang bislang aber kein Durchbruch.
Die Stadt Bern gilt seit der Eröffnung des ersten Fixerstüblis weltweit als progressiv in Sachen Drogen. Zuletzt machte der Berner Stadtrat von sich reden, der ein Postulat für einen wissenschaftlichen Pilotversuch für den kontrollierten Kokain-Verkauf gutgeheissen hat. Dieses Geschäft liegt nun beim Gemeinderat.
-> https://www.uniaktuell.unibe.ch/2023/bericht_fixerstuebli/index_ger.html
Beim Cannabis ist man in Bern schon einen Schritt weiter. Am 12. Dezember 2023 endete die Anmeldungsphase für die Script-Studie (Safer Cannabis – Research In Pharmacies randomized controlled Trial) von Forschenden an der Universität Bern. Die Studie wird von der Stadt Bern mitgetragen, die damit die Diskussion um die Regulierung von Cannabis in Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Städten weiterentwickeln will. Insgesamt 1200 Menschen haben sich angemeldet, 950 davon in Bern und Biel, der Rest in Luzern.
-> https://www.bern.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/sucht-und-drogen/aktuell-online-umfrage-zu-cannabiskonsum
Grünes Licht durch Gesetzesänderung
Geleitet wird die Studie von Reto Auer. Er arbeitet am Institut für Hausarztmedizin der Uni Bern und ist zugleich mit einem kleinen Pensum Hausarzt.
Der 45-Jährige arbeitet schon seit Jahren daran, dass die Studie ins Rollen kommt. Immer wieder gab es Schwierigkeiten, zum Beispiel bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. 2021 machte schliesslich eine neue Verordnung zum Betäubungsmittelgesetz den Weg frei. Neu sind Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu «Genusszwecken» möglich.
Auer leitet an seinem Institut die Abteilung Substanzkonsum. Das heisst, ihn interessieren Rauschmittel aller Art, und wie sie auf den Menschen wirken. Er weiss auch aus der Praxis, wovon er spricht: Als Jugendlicher habe er viel gekifft, sagt er. Im Gespräch mit dem Mediziner wird deutlich: Er will um jeden Preis vermeiden, dass seine Studie realitätsfern daherkommt – und vorbei an den Bedürfnissen der Konsumierenden geplant ist. Zehn von ihnen wurden deshalb schon im Vorfeld in einer Begleitgruppe befragt. Einer von ihnen ist der erwähnte Oliver.
Ein anderes Mitglied der Begleitgruppe ist eine 30-jährige Bernerin, die wir hier Flurina Stadler nennen. Sie kiffe seit rund zehn Jahren, sagt sie am Telefon. An der Begleitgruppe finde sie spannend, dass ganz verschiedene Menschen sich in ihr versammeln: Politisch divers, introvertiert und extroviert: «Auf jeden Fall keine Nullachtfünfzehn-Kiffer», hält die Untersuchungsteilnehmerin fest.
Warum braucht es diese Studie?
Dass die Script-Studie hilft, mit gängigen Klischees von «den Kiffern» aufzuräumen, hofft auch Reto Auer. Um den medizinischen Nutzen von Cannabis habe es in den letzten Jahren einen regelrechten Hype gegeben. Dagegen befinde sich «Weed» zu Genusszwecken immer noch in der Schmuddelecke. 300’000 regelmässige Cannabis-Konsument*innen leben in der Schweiz. Der Konsum erstreckt sich durch alle Alters- und Gesellschaftsschichten – wobei Männer häufiger zum Joint greifen als Frauen. Cannabis gilt als die am meisten verbreitete psychoaktive Substanz hierzulande.
Auer stellt fest: Cannabis ist in der Schweiz zwar verboten, aber die Leute konsumieren und verkaufen es trotzdem. Ein klares Urteil, ob eine Regulierung nötig ist, gibt es vom Mediziner nicht. Er weist einerseits auf die Nachteile des aktuellen Schwarzmarkts hin und führt aber auch ins Feld, dass die Schweiz einen schlechten Leistungsausweis bei der Regulierung von Tabak und Alkohol hat. Zu mächtige Lobby-Organisationen, zu wenig Jugendschutz, so seine Einschätzung.
Und deshalb findet er es umso nötiger, dass der Gesetzgeber in Bezug auf Konsum, Werbung und Jugendschutz über die nötigen Informationen verfügt, wenn in der Schweiz der Cannabis-Markt eines Tages reguliert werden sollte. Ansonsten drohe das Land von einem Tag auf den anderen von THC-haltigen Produkten geflutet zu werden – entsprechende abschreckende Beispiele gebe es aus Colorado in den USA.
Wie funktioniert die Studie?
In der Script-Studie wird ein sehr eingeschränktes Regulierungs-Modell getestet, das sich am Beispiel von Uruguay orientiert. Die Studienteilnehmer*innen können in ausgewählten Apotheken Cannabis in werbefreien Packungen kaufen. Auer und seine Mitforschenden wollen herausfinden, wie die Apotheke als Ort für den Bezug wahrgenommen wird und sich Gewohnheiten gegenüber dem Kauf auf dem illegalen Markt ändern.
Damit unterscheidet sich Bern von ähnlichen Pilotstudien, wie zum Beispiel in Zürich. Dort werden die Substanzen in sogenannten Social Clubs verkauft. Lausanne und Genf setzen dagegen auf Modelle, die eher an die Situation in Quebec erinnern. In diesem Teil Kanadas können Menschen Cannabisprodukte in staatlichen Cannabis-Shops kaufen – die Gewinne aus dem Verkauf fliessen dann zurück zum Staat, der damit Jugendschutzmassnahmen und Präventionsprogramme finanziert.
Die Script-Studie setzt zusätzlich auf Tabakprävention. Einerseits sollen mit den Teilnehmenden Gespräche zur Rauchentwöhnung geführt werden. Andererseits macht sich das bei der Verabreichung bemerkbar. Nicht nur getrocknete Blüten («Gras») und Harz («Haschisch») wandern über die Ladentheke, sondern auch elektronische Cannabis-Joints und THC-haltige Mundsprays. Die genauen Preise für die einzelnen Produkte wollen die Studienmacher*innen nicht kommunizieren. Mit dem Erlös soll der entstandene Aufwand gedeckt werden.
Gelingt Entwöhnung?
Laut Auer ist es nämlich nicht das Cannabis, welches die Lunge zerstört, sondern der Tabak, mit dem das Cannabis vermischt wird. Dies decke sich auch mit den Ergebnissen anderer Studien. Auch die 30-Jährige aus der Begleitgruppe merkt, dass sich seit der teilweisen Umstellung vom Joint aufs Vapen, also eine elektronische Zigarette, der Husten gelindert hat. Dazu geraten habe ihr der Hausarzt: Studienleiter Reto Auer.
Hinzu kommt: Cannabis ist in den letzten Jahren immer stärker geworden. Einerseits durch Zucht, aber auch, weil es in einem illegalen Markt einer ökonomischen Logik entspricht, möglichst starken Stoff auf möglichst wenig Platz zu transportieren. Die Alternativen zu den bisherigen Konsumformen – E-Joints, bei denen ein Dampf eingeatmet wird oder Mundsprays – haben allerdings bislang einen schweren Stand in der Szene.
Oliver aus der Begleitgruppe sagt, dass das Joint-Drehen bei ihm einer Zeremonie gleichkomme. Das sei wie beim Schwenken eines guten Weins im Glas. Darauf wolle er nicht verzichten. Ähnlich sieht es seine Gruppenkollegin Flurina.
Unabhängig davon, wie konsumiert wird, gilt für alle Studienteilnehmer*innen: Insgesamt dürfen pro Kauf nicht mehr als zehn Gramm Cannabis und bei vermischten Produkten nicht mehr als zwei Gramm THC erworben werden. Und pro Monat dürfen nicht mehr als zehn Gramm THC bezogen werden. Das Studien-Cannabis stammt nicht aus Bern, sondern aus dem Aargau. Genauer gesagt aus Laufenburg. Dort stellt die Pure Production AG nach wissenschaftlichen Kriterien und Bio-Standards das Rauschmittel her. Sie belieferte bereits die vergleichbare «Züri Can» Studie.
-> https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/stadtrat/weitere-politikfelder/drogen-suchtpolitik/studien-und-projekte/cannabisprojekt-der-stadt-zuerich/wissenswertes-zur-cannabis-studie.html
Wie geht es jetzt weiter?
Alle Studienteilnehmer*innen müssen nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und bereits regelmässig Cannabis konsumieren. Das geschieht anhand eines Drogentests. In einem nächsten Schritt werden die Teilnehmenden in zwei Gruppen eingeteilt:
Die eine Gruppe kann von Beginn an Cannabisprodukte beziehen; die andere Gruppe sechs Monate nach Studienbeginn. Diese sogenannte «Randomisierung» sei der Goldstandard in der Forschung, so Auer. Die Studiendauer beträgt zwischen einem und maximal zwei Jahren. Erste Erkenntnisse erwarten die Studienautor*innen demnach erst im Jahr 2026.
Ob sich die Schweiz bis dahin schon weiter in Richtung eines regulierten Markts entwickelt hat? Auf politischer Ebene braucht es auf jeden Fall noch Zeit – wenn denn überhaupt dieser Weg eingeschlagen wird. Im nationalen Parlament hängig ist die parlamentarische Initiative des ehemaligen Mitte-Nationalrats Heinz Siegenthaler, die eine Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz fordert. Im August 2023 entschied die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats die Behandlungsfrist für die Initiative bis zur Herbstsession 2025 zu verlängern. Auf Anfrage bei der Kommission heisst es, dass mit einem Abschluss des Geschäfts zumindest in der gerade begonnenen Legislaturperiode (2023-2027) gerechnet werden kann. Und wie blicken die Betroffenen, also jene Menschen, die regelmässig zu Joint oder E-Vapor greifen, auf eine mögliche Regulierung?
Der 30-jährigen Kifferin aus der Begleitgruppe schwebt vor, dass sie ihr Cannabis dereinst in einem «Kifferlädeli» kaufen kann, in dem sie auch entsprechend beraten wird. «Hauptsache nicht bei einem grossen unpersönlichen Detailhändler», findet sie. Vorstellbar wäre für sie auch, ihr «50er-Baggy»-Gras direkt beim Erzeuger, also der Bäuerin oder dem Bauern zu kaufen.
(https://www.hauptstadt.be/a/bern-cannabis-studie-startet-apotheke-gras)
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
„Silvester-Demo in Basel. Auf ein kämpferisches 2024! 🔥❤️✊
Kommuniqué 🔽“
Mehr: https://twitter.com/lotta_basel/status/1742856054432497715„
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bzbasel.ch 04.01.2024
Gummischrot-Einsatz bei «Basel nazifrei»-Demo wird von Basler Staatsanwaltschaft abgesegnet
Ein Demo-Teilnehmer, der damals durch Gummischrot verletzt wurde, zeigte die Basler Polizei an. Die Staatsanwaltschaft will nicht darauf eintreten und schreibt: Der umstrittene Einsatz der Gummigeschosse war gerechtfertigt.
Silvana Schreier
Ein weiteres Kapitel in der Geschichte von «Basel nazifrei» wird geschrieben. Alles begann im November 2018 mit einer unbewilligten Demonstration gegen die Kundgebung der rechtsextremen Partei PNOS auf dem Basler Messeplatz. An der Gegendemo nahmen rund 2000 Personen teil.
Der Nachmittag endete in einer Konfrontation: Gegen 15.40 Uhr setzte die Polizei Gummischrot gegen die «Basel nazifrei»-Menge ein. Weshalb? Das ist bis heute Gegenstand von Ermittlungen, Gerichtsverhandlungen und juristischen Debatten.
Für Martin Keller* hat die Demonstration bis heute Nachwirkungen. Der damals 34-Jährige wurde beim Mitteleinsatz der Polizei von einem Gummigeschoss am Auge getroffen. Aufgrund der Verletzung entschied er sich zu einer Strafanzeige gegen die Kantonspolizei Basel-Stadt. Der Vorwurf: Körperverletzung.
Videos als Beweise – für beide Seiten
Jetzt hat die Basler Staatsanwaltschaft entschieden: «Auf die Strafanzeige wird nicht eingetreten, da die beanzeigten Handlungen rechtmässig waren», heisst es in der Verfügung, die der bz vorliegt. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Erstens hat Martin Keller laut Staatsanwaltschaft «an vorderster Front» der Demonstrationsgruppe gestanden und habe sich an den Provokationen beteiligt. Tatsächlich wurde Martin Keller wegen seiner Teilnahme an der «Basel nazifrei»-Demo vom Strafgericht unter anderem wegen Teilnahme an Gewalt, Drohung gegen Beamte und Nötigung verurteilt. Das Gericht reduzierte damals die Haftstrafe auf eine Geldstrafe.
Der zweite Grund der Staatsanwaltschaft betrifft den Gummischroteinsatz, im Zuge dessen Martin Keller verletzt wurde. «Der Mitteleinsatz war die Reaktion auf das Missachten des Abstands durch die Gegendemonstranten», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Verfügung. Die Polizei habe reagieren müssen und sich schliesslich für die Abgabe von Gummischrot entschieden – jedoch aus der vorgeschriebenen Entfernung, stellt die Anklagebehörde klar. Dies würden Videoaufnahmen zeigen.
Der Gummischroteinsatz sei damit rechtmässig erfolgt, so die Staatsanwaltschaft. «Die Verletzung der körperlichen Integrität» von Martin Keller sei damit gerechtfertigt gewesen.
Ohne Erfolg von Gericht zu Gericht
Dass eine Schweizer Anklagebehörde auf eine Strafanzeige rund um einen Gummischroteinsatz nicht eintritt, ist kein Einzelfall. So gängig, wie der Einsatz von Gummigeschossen ist, so gängig ist die Einstellung von Verfahren. Eine Untersuchung der Zürcher Augenärztin Anna Fierz wurde im Sommer 2023 in der Fachzeitschrift Ophta publiziert. Sie zählt seit den 1980er-Jahren 34 Fälle schwerer Augenverletzungen nach Gummischroteinsätzen der Polizei.
Darunter ist der Fall einer damals 19-Jährigen, die 2013 an einer Tanzdemo in Winterthur von einem Gummigeschoss am Auge verletzt wurde. Ihren Fall zog sie von Gericht zu Gericht, bis das Verfahren eingestellt wurde. Der Mitteleinsatz war laut dem Zürcher Obergericht verhältnismässig. Zudem sei unklar, ob die Verletzung vom Gummischrot komme.
Richtungsweisender Entscheid
Anwalt Andreas Noll, der Martin Keller vertritt, hat Beschwerde eingereicht. Er will, dass eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft den Fall untersucht. Die Basler Anklagebehörde sei bei der Ermittlung gegen die Polizei befangen. Auf Anfrage sagt Noll, während in vielen anderen Fällen in der Schweiz die Beweise gefehlt hätten, würden sie hier klar vorliegen. Dabei handelt es sich vorrangig um Videoaufnahmen der Polizei selbst, die zeigen sollen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten worden war. «Es braucht die Beurteilung eines Gerichts», hält Noll fest.
Sollte dieses tatsächlich urteilen, der Einsatz von Gummischrot habe unrechtmässig stattgefunden, würde damit ein Präjudiz gefällt – das schweizweit künftige Rechtsfälle beeinflussen könnte.
* Name geändert.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/verfahren-gummischrot-einsatz-bei-basel-nazifrei-demo-wird-von-basler-staatsanwaltschaft-abgesegnet-ld.2561318)
-> https://www.baseljetzt.ch/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-wegen-gummischroteinsatz-ein/168195
-> https://www.bazonline.ch/basel-nazifrei-und-die-justiz-stawa-stellt-sich-wegen-gummischrot-hinter-polizei-373620158134
-> https://www.nau.ch/ort/basel/gummischrot-einsatz-gericht-entscheidet-uber-rechtmassigkeit-66681314
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Aufruf von Bern for Palestine: Das Demo-Jahr beginnt mit einer Pro-Palästina-Kundgebung
Für kommenden Samstag ruft eine propalästinensische Organisation zu einer Demonstration in Bern auf. Die Stadt will den Anlass bewilligen.
https://www.derbund.ch/bern-for-palestine-das-demo-jahr-beginnt-mit-einer-pro-palaestina-kundgebung-727510098098
+++REPRESSION DE
Vorwurf gegen G20-Gipfel-Gegner: Dabei gewesen
Im Januar beginnt in Hamburg ein Gerichtsverfahren gegen sechs Linke, die während des G20-Gipfels demonstriert haben. Die Staatsanwaltschaft hat keine individuellen Tatnachweise und strebt eine kollektive Verurteilung an.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178951.g-hamburg-vorwurf-gegen-g-gipfel-gegner-dabei-gewesen.html
+++BIG BROTHER
Auch Ukrainer im Visier: Geheimdienst überprüfte über 600 Asyldossiers
Letztes Jahr nahm der Geheimdienst 610 Asyldossiers und 81 Status-S-Gesuche genau unter die Lupe. Er empfahl kein einziges Asylgesuch zur Ablehnung, dafür stufte er zwei Ukraine-Dossiers als potenzielles Sicherheitsrisiko ein.
https://www.blick.ch/politik/auch-ukrainer-im-visier-geheimdienst-ueberpruefte-ueber-600-asyldossiers-id19299154.html
+++POLIZEI BS
Augenzeug*innen
«Man hätte auch mit dem Velo nicht durchfahren können»
In der Silvesternacht wurde ein Polizeiauto beim Hirscheneck am Lindenberg beschädigt. Die Kantonspolizei spricht von einem «unvermittelten» Angriff. Wie haben das Anwesende wahrgenommen?
https://bajour.ch/a/clqy52pkv11303392sgw3wdj3bgr/polizeiauto-beschaedigt-silvester-feiernde-beim-hirscheneck-erzaehlen
-> https://www.20min.ch/story/basel-nach-angriff-auf-patrouille-partygaeste-widersprechen-polizei-707021790057
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/vorfall-in-der-silvesternacht-basler-polizei-massiv-bedroht-augenzeugen-widersprechen
Die Polizei sät unnötig Zweifel
Die Polizei kommunizierte das Neujahrsgeschehen vor dem Hirscheneck erst spät und dann falsch bis irreführend. Wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren möchte, braucht es eine andere Strategie, meint Co-Chefredaktorin Ina Bullwinkel.
https://bajour.ch/a/clqy7icjw12677692sgw7rydndih/wochenkommentar-polizei-saet-unnoetig-zweifel
+++RECHTSPOPULISMUS
JSVP-Präsident Trachsel und zwei Drittel der Leitung treten ab
Knall in der Jungen SVP: Präsident David Trachsel tritt zurück. Der Vorkämpfer gegen den «Woke-Wahn» macht berufliche und familiäre Gründe geltend. Mit ihm gehen auch zwei Drittel der Parteileitung.
https://www.20min.ch/story/junge-svp-praesident-trachsel-und-sechs-leitungsmitglieder-treten-ab-816471040815?version=1704344427434
-> https://www.watson.ch/schweiz/svp/310914673-david-trachsel-jsvp-praesident-tritt-ab
-> https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/ruecktritt-jsvp-praesident-david-trachsel-aus-basel-tritt-ab-und-zwei-drittel-der-parteileitung-auch-ld.2561671
-> https://www.baseljetzt.ch/jsvp-chef-trachsel-tritt-zurueck-wie-auch-zwei-drittel-der-parteivorstands/168213
-> https://www.20min.ch/story/david-trachsel-geht-wird-nils-fiechter-neuer-jsvp-chef-653025333391
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/david-trachsel-tritt-als-prasident-der-jungen-svp-zuruck-66681073
-> https://www.blick.ch/politik/nach-vier-jahren-junge-svp-praesident-david-trachsel-tritt-zurueck-id19298132.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-vier-jahren-junge-svp-parteipraesident-david-trachsel-tritt-zurueck
-> https://www.20min.ch/story/david-trachsel-geht-wird-nils-fiechter-neuer-jsvp-chef-653025333391?version=1704381384336
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derbund.ch 04.01.2024
Überraschung bei der Jungen SVP: Zwei Drittel der Parteileitung treten ab – Fiechter möglicher Nachfolger
Ein Grossteil der Spitze der Jungen SVP wird ausgewechselt. Nils Fiechter könnte neuer Präsident werden, doch seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung sorgt in der eigenen Partei für Kritik.
Alexandra Aregger, Nina Fargahi
In der Jungpartei der SVP kommt es zur Rochade: Wie «20 Minuten» berichtet, tritt Parteichef David Trachsel auf Anfang März zurück. Und mit ihm gleich fünf weitere Mitglieder der neunköpfigen Parteileitung.
Trachsel begründet den Rücktritt mit seiner beruflichen und familiären Situation – aber auch mit dem Alter. Viele der Parteileitung sind um die 30. In den Statuten der Jungen SVP ist geregelt, dass 14- bis 35-Jährige in offiziellen Gremien mitwirken können.
Nils Fiechter, der zu den drei verbliebenen Parteileitungsmitgliedern gehört, sieht die Rücktritte gelassen. «Alle, die gehen, sind alle entweder schon länger dabei oder im fortgeschrittenen Alter – für eine Jungpartei zumindest», sagt der 27-Jährige. Zudem sei die Kontinuität mit den drei Verbliebenen gewährleistet: «Wir wissen, wie der Laden läuft.» Fiechter bezeichnet die Rücktritte gar «als Chance für neue Kräfte in der Parteileitung».
Verurteilung könnte Fiechters Handicap werden
Neue Parteileitung, neue Orientierung? Strategiechef Fiechter winkt ab. «Wir sind inhaltlich auf der richtigen Linie. Wir wollen weiterhin mutig und unerschrocken politisieren, wie es in Zeiten von Political Correctness nicht mehr selbstverständlich ist.» Zumal eine Umfrage gezeigt habe, dass die SVP dank ihres Kampfes gegen die Corona-Massnahmen und den «Woke-Wahn» Wählende gewonnen habe.
Fiechter, der sowohl in der Jung- als auch der Mutterpartei gut vernetzt ist, zeigt denn auch Interesse am Präsidium der Jungen SVP. Seine Chancen stehen gut, er wurde von Trachsel bereits als möglicher Nachfolger ins Spiel gebracht. «Ich werde nun entsprechende Gespräche im familiären, beruflichen und politischen Umfeld abschliessen und zu gegebener Zeit informieren, ob ich für das Präsidium zur Verfügung stehe», sagt Fiechter.
Freie Bahn also für Fiechter? Nicht ganz. Zwar hat sich die 21-jährige Stephanie Gartenmann, die ebenfalls als mögliche Nachfolgerin gehandelt wurde und in der Parteileitung bleibt, bereits aus dem Rennen genommen. Doch der Tessiner Diego Baratti, Kampagnenchef der Jungen SVP, überlegt sich eine Kandidatur. Er sagt: «Nach sieben Jahren in der Parteileitung bin ich bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen.»
Kommt hinzu: Fiechter geniesst nicht überall Rückhalt. 2020 wurde er wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Das könnte ihm gemäss Parteimitgliedern zum Verhängnis werden. So habe es bereits 2021 aus der Romandie Versuche gegeben, ihn aus der Parteileitung rauszuwerfen, heisst es.
Die Skepsis gegenüber Fiechter spürt man unter anderem bei Jason Detraz, Präsident der Jungen SVP in Genf. Er kündigt gegenüber dieser Redaktion an, zwei Kandidaten aus der Westschweiz für die Parteileitung zu stellen. «Die Romandie ist allgemein moderater als die Deutschschweizer Jungpartei, sie muss daher unbedingt vertreten sein.»
Die Verurteilung von Fiechter wegen Rassendiskriminierung sieht er kritisch: «Immigration und Rassismus sind zwei Paar Schuhe – Fiechter hat leider Sachen gemacht, die man nicht machen sollte.» Detraz findet allerdings auch, dass man die Verurteilung als «Jugendsünde» verzeihen könnte.
Marco Bortoluzzi, Präsident der Jungen SVP Thurgau, stärkt Fiechter hingegen den Rücken. «Er wäre sicher ein guter Präsident.» Bortoluzzi, der selbst als möglicher Präsident gehandelt wird, schliesst eine Kandidatur nicht aus. «Das hat zurzeit keine Priorität, aber ich überlege es mir sicher. Neben dem beruflichen und schulischen Engagement nimmt die Politik bereits viel Zeit in meinem Leben ein.» Eine Kandidatur für dieses «ehrenvolle Amt» müsse durchdacht und abgestützt sein.
Alte Polemik oder sanftere Töne?
Mit neuen Köpfen in der Parteileitung könnte sich auch die Tonalität der Jungpartei ändern. Vergangenen Frühling sorgte die «Stop-Woke»-Kampagne innerhalb der Jungen SVP für viel Unmut. Mehrere Parteileitungsmitglieder sprachen in den Medien von «plumper Polemik» und monierten, es gäbe wichtigere Themen als Wokeness. Es kam gar zu einem Misstrauensvotum gegen Trachsel – doch er konnte sich halten.
Neben der Westschweizer Jungen SVP gelten auch Teile der Ostschweiz als gemässigter. «Ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin könnte die Tonalität der Jungen SVP Schweiz durchaus verändern», sagt ein kantonales Parteileitungsmitglied, das nicht namentlich genannt werden will. Und auch der Thurgauer Bortoluzzi sagt: «Wir kommunizieren sicherlich anders und versuchen auf der Sachebene zu politisieren.»
Wer in der Jungpartei künftig welchen Ton angibt, entscheidet sich am 9. März. Dann wählt die Hauptversammlung ihre neuen Führungsköpfe.
(https://www.derbund.ch/ueberraschung-bei-der-jungen-svp-zwei-drittel-der-parteileitung-treten-ab-jetzt-kommt-es-zum-seilziehen-297943480603)
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bzbasel.ch 04.01.2024
Widerstand gegen Asylzentrum nach Raub: Geflüchtete werden auf sozialen Medien vorverurteilt
Nach einem Handtaschenraub will eine Petition erwirken, dass das temporäre Bundesasylzentrum in Aesch geschlossen wird. Die Aufruhr auf Facebook widerspiegelt allerdings nicht das Bild, welches die Baselbieter Polizei und die Gemeinde zeichnen.
Yann Schlegel
Immer wieder schlagen Mitglieder der Aescher Facebook-Gruppe harsche Töne an. Die Plattform «Du bisch vo Aesch BL, wenn du …» ist zu einem Ort verkommen, wo einige Nutzerinnen und Nutzer ihren Ärger und Frust über Kriminaldelikte loswerden. Bereits im Sommer beklagten sich einige Mitglieder regelmässig über die Sicherheitslage im Dorf.
Die Schuldigen hatten sie rasch ausgemacht: Vorverurteilend wurden die im Bundesasylzentrum Löhrenacker untergebrachten Menschen verantwortlich gemacht.
Das gleiche Muster wiederholte sich zum Jahresende: Nach einem Raub in der Vorweihnachtszeit – einer Frau war eine Handtasche entrissen worden – gingen die Wogen in der Facebook-Gruppe abermals hoch. Die Kantonspolizei Baselland hatte bekannt gegeben, einen 17-jährigen gambischen Staatsangehörigen als mutmasslichen Täter festgenommen zu haben. «Es kann einfach nicht sein, dass man in der eigenen Heimat nicht mehr sicher ist, dass Asylanten hier wohnen dürfen und sich an unschuldigen Bürgern vergreifen», schrieb die beraubte Frau.
Kritik an die Stimmungsmacher
Der Vorfall löste eine Petition aus, welche die Schliessung des Bundesasylzentrums verlangt. Die beraubte Frau teilte den Beitrag auf Facebook und rief dazu auf, die Petition zu unterschreiben. Insgesamt 321 Personen unterzeichneten die Forderung. Diese dürfte aber kaum eine Wirkung entfalten, da die Gemeinden verpflichtet sind, eine vom Kanton definierte Anzahl asylsuchender Menschen in ihrer Gemeinde aufzunehmen.
Davon abgesehen mehren sich nun auf Facebook die Stimmen jener, die den vorverurteilenden Hasskommentaren begegnen. Ein Gruppenmitglied schreibt: «Trotz der Feiertage möchte ich sagen, diese Petition ist unsäglich dumm. Man sollte sich lieber überlegen, wie die Menschen beschäftigt werden können, zu ihrem Wohl und zum Wohle des Dorfes.» Eine andere Nutzerin erhält mit ihrem Beitrag grossen Zuspruch und schreibt: «Mir gehen die immerzu destruktiven Kritiken auf die Nerven.»
Auch der Aescher Landrat Jan Kirchmayr begrüsst jene Stimmen, die den pauschalisiert ausländerfeindlichen Voten entgegenhalten. Das Bild auf Facebook täusche, sagt er. «Ich habe nicht den Eindruck, dass das Asylzentrum den grössten Teil der Aescherinnen und Aescher stark beschäftigt. Es gibt viele andere Themen wie der Bauboom, die Verkehrsbelastung oder die Schulraumplanung, welche für die Zukunft Aeschs zentral sind und rege diskutiert werden.»
Gemeinderat zeigt sich betroffen
Die Gemeinde Aesch schreibt auf Anfrage, ihr sei nicht bekannt, ob die Person, welche vor Weihnachten einen Überfall beging, in Aesch untergebracht ist. Für die Sicherheit in den Gemeinden ist die Polizei Baselland und nicht die Gemeindepolizei zuständig.
Der Gemeinderat sei zutiefst betroffen und enttäuscht, weil die Gemeinde grosse Anstrengungen unternimmt, um die Aufgaben möglichst gut zu organisieren. «Wir konnten uns schon mehrfach davon überzeugen, dass es viele Asylsuchende gibt, welche das Gastrecht und die Bemühungen der Gemeinde Aesch sehr schätzen», schreibt Gemeindepräsidentin Eveline Sprecher.
Die Situation rund um das Bundesasylzentrum werde mit einer Begleitgruppe monatlich beurteilt. Die Gemeinde und das Staatssekretariat für Migration (SEM) stünden wöchentlich im Austausch. Jede Meldung oder Beschwerde von verunsicherten Einwohnerinnen und Einwohnern würde ernst genommen und behandelt. Die Gemeinde verweist zudem auf die Hotline, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) einrichtete, um die Anliegen der Bevölkerung aufzunehmen. Bislang gingen jedoch nur sehr wenige Meldungen ein.
Keine Einbrüche durch Geflüchtete nachweisbar
Das SEM zieht ein Jahr nach der temporären Eröffnung des Bundesasylzentrums in Aesch, das noch bis mindestens Ende 2024 in Betrieb bleiben soll, eine positive Bilanz. Wenn der Verdacht bestehe, dass Asylsuchende aus den Bundesasylzentren im öffentlichen Raum straffällig geworden seien, werde die Kantonspolizei unterstützt.
Die Baselbieter Polizei bekräftigt, Aesch stelle im Vergleich zu anderen Gemeinden keinen Kriminalitätsschwerpunkt dar. Die geringfügigen Vermögensdelikte seien insgesamt sogar zurückgegangen. Wie in der ganzen Schweiz hätten vor allem Diebstähle aus Fahrzeugen deutlich zugenommen. Weder diese Art von Delikten noch Einbruchsdiebstähle hätten bisher den Asylsuchenden aus dem Bundesasylzentrum Aesch zugeordnet werden, schreibt das SEM.
Die Polizei schreibt: «Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch schon Personen aus der Asylunterkunft Aesch einer Straftat zugeordnet werden konnten. Dies ist auch in anderen Asylunterkünften der Fall. Aesch bildet hier keine Ausnahme.» Mit verstärkter Patrouillentätigkeit verbuchte die Polizei Baselland in den vergangenen Wochen Erfolge: Immer wieder gelang es ihr, verdächtige Personen festzunehmen und an die Staatsanwaltschaft zu überführen.
(https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/aesch-widerstand-gegen-asylzentrum-nach-raub-gefluechtete-werden-auf-sozialen-medien-vorverurteilt-ld.2561315)
++++RECHTSEXTREMISMUS
Freiburger Regenbogenfahnen-Verbrenner bestraft
Fünf Jugendliche einer Gruppe sind in Freiburg bestraft worden, weil sie im vergangenen Mai Regenbogenfahnen gestohlen und verbrannt hatten.
https://frapp.ch/de/articles/stories/freiburger-regenbogenfahnen-verbrenner-bestraft
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/wieder-fast-so-viele-besuchende-auf-jungfraujoch-wie-vor-pandemie?id=12514934 (ab 05:21)
-> https://www.laliberte.ch/info-regionale/fribourg/cinq-jeunes-condamnes-apres-avoir-vandalise-des-drapeaux-lgbt-a-fribourg-714562
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/jugendskilager-frueher-beliebt-seit-corona-fehlen-teilnehmende?id=12515093 (ab 02:08)
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tagblatt.ch 04.01.2024
Hitler-Büsten, Hakenkreuzflaggen und Handgranaten: St.Galler Regierung unterstützt Verbot von Nazisymbolik – doch ihr sind die Hände gebunden
In einem Vorstoss erkundigten sich Karin Hasler und Daniel Baumgartner nach dem Umgang mit Nazigegenständen im Kanton St.Gallen. Die Regierung stimmt zwar einem Verbot zu, doch die Kompetenzen liegen anderswo.
Rossella Blattmann
«Derzeit kaufen die Leute alles, was ein Hakenkreuz drauf hat.»
Diese Worte eines Thurgauer Brockenhaus-Verkäufers gegenüber dieser Zeitung haben gezeigt: In Ostschweizer Antiquitätenläden herrscht ein reger Handel mit Nazigegenständen. Auch im Kanton St.Gallen. In einem Güterschuppen beim Bahnhof St.Margrethen soll sich gar der grösste Laden seiner Art befinden.
SP-Vorstoss im St.Galler Kantonsrat
Der Artikel löste Diskussionen aus und erreichte auch die Pfalz. Die Rheintaler SP-Kantonsrätin Karin Hasler und ihr Flawiler Parteigenosse Daniel Baumgartner wollten in einem Vorstoss von der Regierung wissen, wo der Kanton St.Gallen im Umgang mit Nazigegenständen und dem Handel davon steht.
Die Recherche des Tagblatts habe einmal mehr deutlich gemacht, wie gross und dringend der Handlungsbedarf sei. «Angesichts der Gräueltaten in der Zeit des Nationalsozialismus, des ungeheuren Verbrechens gegen die Menschlichkeit, bleibt man sprachlos, wenn unter dem Titel ‹Geschichte anfassen› ein Hut aus einem Konzentrationslager, Kinderuniformen oder Hakenkreuzflaggen über den Ladentisch gehen.»
Hasler und Baumgartner fragten konkret, wie der Kanton St.Gallen bis zum Eintreten eines bundesweiten Verbots restriktiver vorgehen könne. Sie erkundigten sich in ihrer Einfachen Anfrage auch danach, wie gross und wie gefährlich die Regierung den Handel mit solchen Gegenständen einschätzt und ob sie eine Übersicht über die Verkaufsstandorte im Kanton St.Gallen besitzt. Ebenso wollten Hasler und Baumgartner wissen, ob die Neonazi-Szene in der Ostschweiz wächst. Und, falls ja, was der Kanton St.Gallen dagegen unternimmt.
Regierung kann nicht restriktiver vorgehen
Inzwischen hat die St.Galler Regierung den Vorstoss beantwortet. Ohne explizites strafrechtliches Verbot kann der Kanton St.Gallen laut Regierung nicht restriktiver vorgehen. «Diese Situation ist unbefriedigend.»
Die St.Galler Regierung unterstütze daher, wie der Nationalrat, ein Verbot von Nazisymbolen.
Der Handel mit ebensolchen Gegenständen ist laut der St.Galler Regierung derzeit durch die Grundrechte der Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit geschützt und kann dementsprechend nicht überwacht werden. Daher liessen sich Fragen zu Gefahr und Verkaufsstandorten nicht beantworten. Die Kantonspolizei prüfe mögliches strafrechtliches Verhalten in jedem Fall.
Abschliessend weist die Regierung darauf hin, dass sich die Szene um den gewalttätigen Rechtsextremismus im Kanton St.Gallen im Verlauf der vergangenen Jahre kontinuierlich verkleinert habe.
Ständerat will allgemeines Verbot
Der Kampf um das Verbot von Hakenkreuzen beschäftigt auch die nationale Politik.
Während der Nationalrat im Mai einer Motion der Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder-Keller zugestimmt und somit entschieden hatte, Nazisymbole zu verbieten, machte ihm der Ständrat während der Wintersession einen Strich durch die Rechnung. Er will kein spezifisches Nazigesetz. Stattdessen fordert er ein allgemein gefasstes Verbot auch für andere extremistische Symbole.
Die Neuenburger Grünen-Ständerätin Céline Vara, Sprecherin der vorberatenden Kommission, sagte, es sei für die Bevölkerung unverständlich, wenn nur bestimmte Gewaltsymbole verboten würden. Ein allgemeines Verbot sei besser als ein spezifisches Verbot, so der Tenor des Zürcher SP-Ständerats Daniel Jositsch.
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/antisemitismus-hitler-buesten-hakenkreuzflaggen-und-handgranaten-stgaller-regierung-unterstuetzt-verbot-von-nazisymbolik-doch-ihr-sind-die-haende-gebunden-ld.2561777)
+++HISTORY
Engagement für Behördenopfer: Vom Heimkind zum Kämpfer für administrativ Versorgte
Als Kind erlebte Heinz Kräuchi «auf der Grube» Demütigung und Gewalt. Heute berät er den Staat in Sachen Wiedergutmachung.
https://www.derbund.ch/heinz-kraeuchi-vom-heimkind-zum-kaempfer-fuer-administrativ-versorgte-935429277529
Sonko-Prozess: Kritik am Bundesstrafgericht – Echo der Zeit
Der frühere Innenminister Gambias, Ousman Sonko, muss sich ab nächster Woche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Recherchen von SRF Investigativ zeigen: Die Schweiz macht es Folteropfern und auch Medienschaffenden aus Gambia nicht einfach, den Prozess zu verfolgen.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/sonko-prozess-kritik-am-bundesstrafgericht?partId=12515120