Medienspiegel 23. Dezember 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++BERN
hauptstadt.be 23.12.2023

Die eiskalte Schulter des Asylsystems

Zwei Familien aus dem Kanton Bern werden Mitte November nach Sri Lanka ausgeschafft. Darunter eine schwangere Frau, ein suizidaler Mann – und vier Kinder, die alle in der Schweiz geboren wurden.

Von Jana Schmid (Text) und Silja Elsener (Bild)

Im Sommer vor einem Jahr erzählte die Familie T. der «Hauptstadt» von ihrem Alltag als abgewiesene Asylsuchende. «Die Summe von allem», sagte der Vater damals, «macht krank im Kopf.»

Das Ehepaar gab Einblicke in ein Leben, das einem einzigen Hoffnungsschimmer verschrieben war: Irgendwann legal in der Schweiz bleiben dürfen.

Am 21. November startete in Zürich ein Sonderflug nach Colombo. 25 Personen wurden mit einem grossen Polizeiaufgebot nach Sri Lanka ausgeschafft. Darunter befanden sich zwei Familien aus dem Kanton Bern. Eine war Familie T. Nach acht Jahren ist damit ihr Hoffnungsschimmer erloschen.

Auf eine Kontaktaufnahme der «Hauptstadt» reagiert die Familie vorerst nicht. Doch in ihrem ehemaligen Umfeld in Bern schlägt die Ausschaffung Wellen. Denn der Fall zeigt, wie erbarmungslos der Vollzug von geltendem Asylrecht für Betroffene sein kann.

Familie T.

Das Ehepaar T. floh 2015 aus Sri Lanka in die Schweiz. Er hatte dort als Informatiker gearbeitet, sie hatte Jura studiert. Ihren Familien wurden Verbindungen zu den separatistischen Tamil Tigers nachgesagt. Die ganze Familie des Mannes verliess das Land. Zwei seiner Schwestern erhielten vor vielen Jahren Asyl in der Schweiz. Heute sind sie eingebürgert.

Der Mann machte vor den Asylbehörden geltend, er sei in Sri Lanka bedroht, inhaftiert und gefoltert worden. 2018 wurde, anders als bei seinen Schwestern, das Asylgesuch abgelehnt: Zu wenig Beweise für die Bedrohung in Sri Lanka.

Mittlerweile hatte das Paar ein Kind. Es war während des Asylverfahrens geboren worden. «Eine Rückkehr ist für uns keine Option», sagten die beiden immer wieder, auch gegenüber Journalist*innen.

Die Familie lebte in Rückkehrzentren im Kanton Bern, ohne Aufenthaltsberechtigung und von der Nothilfe. Erwerbsarbeit war verboten. 2020 kam das zweite Kind zur Welt. Letztes Jahr wurden sie aus Biel ins abgelegene Rückkehrzentrum für Familien in Enggistein umgesiedelt. Die ältere Tochter fing in Worb mit dem Kindergarten an. Im Sommer wurde sie eingeschult.

Die Eltern engagierten sich freiwillig. Der Mann reparierte Laptops für eine Schule im Dorf, nahm an Sitzungen von Vereinen teil. Die Frau engagierte sich im Projekt «Stimmen geflüchteter Frauen» der Nichtregierungsorganisation Brava.

Das Ehepaar hoffte auf ein Härtefallgesuch. Diesen Herbst versuchten sie es zuerst mit einem Wiedererwägungsgesuch. Die Frau war mittlerweile schwanger mit dem dritten Kind.

Das Gesuch wurde Ende Oktober abgelehnt. Sie hätten eine Beschwerde dagegen einreichen wollen. Doch dazu sollte es nicht mehr kommen.

Statt einer Beschwerde folgte, wogegen sich das Ehepaar seit Jahren mit allen Mitteln sträubte: Familie T. wurde nach Sri Lanka ausgeschafft. Und mit ihr eine weitere Familie aus dem Kanton Bern.

Familie M.

Die Geschichte der Familie M. gleicht der von Familie T. in vieler Hinsicht.

C.M. und ihr Ehemann flohen vor fünf Jahren aus Sri Lanka in die Schweiz. Auch sie machten Verfolgung in Sri Lanka geltend. Das geht aus Unterlagen aus dem Asylverfahren hervor, die der «Hauptstadt» vorliegen. Sie seien von bewaffneten Anhängern des ehemaligen Präsidenten mit dem Tod bedroht worden. Ihre Wohnung sei durchsucht und verwüstet worden.

Auch ihr Asylgesuch wurde abgelehnt. Und auch sie blieben hier.

Der Mann hatte schwere psychische Probleme. Er litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und hatte regelmässig mehrstündige Gedächtnislücken. Im Juni dieses Jahres unternahm er einen Suizidversuch. Das bestätigen ärztliche Berichte, die der «Hauptstadt» vorliegen.

Die ältere Tochter war zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt. C.M. erwartete das zweite Kind.

Auch C.M. war beim Projekt «Stimmen geflüchteter Frauen» aktiv. Anfang November traf die Gruppe die Bundesrätin und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Sie sprachen über das Schweizer Asylsystem.

Knapp zwei Wochen später kam die Polizei.

Es war sieben Uhr morgens. «Wir schliefen noch», erzählt C.M. in einem Whatsapp-Call im Dezember. Die Verbindung bricht immer wieder ab. Wohl weil es so stark regne in Sri Lanka, sagt sie. Ihr Englisch ist mit Mundart-Wörtern durchsetzt.

Per Sonderflug nach Sri Lanka

«Drei Polizistinnen und zwei Polizisten kamen ins Zimmer», sagt sie. Die Polizei befahl Familie M. im Rückkehrzentrum Aarwangen, ihre Sachen zu packen. Sie würden heute nach Sri Lanka fliegen. «Die Kinder und ich weinten, mein Mann war völlig ausser sich», sagt C.M. «Es war wie ein Horror-Film.» Das jüngere Kind war knapp drei Monate alt.

Etwa 15 Polizist*innen waren mit drei Fahrzeugen im Rückkehrzentrum erschienen, um die Familie abzuholen. Ohne Ankündigung.

«Wie einen Kriminellen», sagt C.M., hätten sie den aufgebrachten Ehemann ins Fahrzeug transportiert. «Fünf Polizisten hielten ihn fest.»

Die Familie wurde nach Zürich gebracht.

«Mein Mann hatte grosse Angst. Weil er traumatisiert ist, dachte er, die Polizei wolle ihn töten», sagt sie. Am Flughafen verabreichte ihm die Polizei Medikamente. Er schlief ein. «Ich wurde mit den Kindern in einen anderen Raum gebracht. Plötzlich trugen sie meinen Mann herein. Er war schlaff wie ein Abfallsack.»

Auch Familie T. war frühmorgens im Rückkehrzentrum Enggistein von der Kantonspolizei Bern festgenommen und nach Zürich gebracht worden. Auch sie hatte von nichts gewusst.

Etwa um fünf Uhr abends hob das Flugzeug in Zürich ab. Darin sassen 25 Personen, die nach Sri Lanka ausgeschafft wurden. Acht davon kamen aus dem Kanton Bern: Familie T. und Familie M.

Es war ein Sonderflug. C.M. sagt, sie habe neben den Ausgeschafften 150 Polizist*innen in der Maschine gezählt.

Eine zwangsweise Rückkehr per Sonderflug ist die härteste Zwangsmassnahme, die Schweizer Behörden gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden ergreifen können. Sie kommt relativ selten zum Einsatz – die Mehrheit der Ausreisepflichtigen verlässt die Schweiz auf Linienflügen, mit oder ohne Begleitung der Polizei. Nur, wenn eine Rückführung auf einem Linienflug nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, organisiert das Staatssekretariat für Migration auf Ersuchen der Kantone einen Sonderflug. Der Migrationsdienst des Kantons Bern gibt auf Anfrage keine Auskunft zu den Gründen, weshalb die Ausschaffung der beiden Familien per Sonderflug erfolgt ist.

C.M. erzählt, ihr Ehemann sei auch während dem Flug stark sediert gewesen. «Ich durfte aber nicht zu ihm», sagt sie.

Als das Flugzeug nach rund 18 Stunden in Colombo landete, habe er noch immer geschlafen.

Bestürzung in der Schweiz

Ursula Fischer engagiert sich als Freiwillige im Rückkehrzentrum Enggistein. Sie kannte die Familie T. schon lange. «Nichts an ihnen entspricht dem Bild von Leuten, die hier unerwünscht sind. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten waren sie sehr aktiv und vernetzt», sagt die 60-jährige Lehrerin aus Thun. Sie setzt sich seit sechs Jahren für abgewiesene Asylsuchende ein. «Noch nie hat mich ein Fall so erschüttert wie dieser», sagt sie. «Die Ausschaffung markiert für mich eine neue Dimension der Härte im Asylsystem.»

Auch die Nichtregierungsorganisation Brava, bei der die beiden ausgeschafften Frauen aktiv waren, zeigt sich entsetzt. In einer schriftlichen Stellungnahme kritisiert sie die Berner Migrationsbehörden scharf.

«Es ist absolut unverständlich, weshalb diese Personen vom Migrationsdienst für eine Ausschaffung priorisiert wurden», sagt Rozë Berisha. Sie ist bei Brava verantwortlich für Beratungen. C.M. war neben dem Engagement in Projekten auch ihre Klientin.

«Es ist unzumutbar, Menschen in einer so vulnerablen Situation auszuschaffen», sagt die Sozialarbeiterin. Sie fasst die Situation der beiden Familien so zusammen: «Eine schwangere Frau. Insgesamt vier Kinder, die alle in der Schweiz geboren wurden, eines davon ein dreimonatiges Baby. Und ein suizidaler Mann. Bei Brava hat dieser Entscheid grösste Irritation ausgelöst.»

Grundsätzlich zulässig

Das Staatssekretariat für Migration hält den Vollzug von Wegweisungen – auch bei Familien – nach Sri Lanka grundsätzlich für zulässig und zumutbar, wie es auf Anfrage mitteilt. Im Rahmen des Asylverfahrens werde aber jeder Einzelfall geprüft. 2016 hat die Schweiz mit Sri Lanka ein Migrationsabkommen für die Rückübernahme von abgewiesenen Personen abgeschlossen.

Seit ungefähr zwei Jahren erlebt Sri Lanka eine schwere Wirtschaftskrise. Menschenrechtsorganisationen fordern seither einen Verzicht auf Rückführungen in das Land. Das Staatssekretariat für Migration hat seine grundsätzliche Einschätzung bisher aber nicht angepasst.

In der Vergangenheit wurden ausserdem Fälle publik, in denen Menschen nach ihrer Rückschaffung verfolgt, inhaftiert oder gefoltert wurden. 2013 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz in einem solchen Fall wegen Verletzung des Folterverbots.

Migrationsdienst äussert sich nicht

Der Migrationsdienst des Kantons Bern ist für die Anordnung der zwangsweisen Rückführungen zuständig. Er äussert sich nicht zur konkreten Ausschaffung und dazu, wie es zur Priorisierung dieser beiden Familien kam. Aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen könne er zu Einzelfällen keine Stellung nehmen, teilt er auf Anfrage der «Hauptstadt» mit.

Die gesetzlichen Vorschriften würden aber eingehalten. Es sei aus polizeitaktischen Gründen üblich und erlaubt, dass zwangsweise Rückführungen den Betroffenen nicht im Voraus mitgeteilt werden. Der Gesundheitszustand und die Reisefähigkeit der Personen würden immer vorgängig überprüft.

Reisefähigkeit trotz Suizidversuch

Damit eine Person ausgeschafft werden darf, muss sie von einer medizinischen Fachperson als reisefähig eingestuft werden. Das muss auch bei C.M.s Ehemann so geschehen sein.

Der Entscheid stösst auf Unverständnis bei Menschen, die mit dem Mann in Kontakt waren: «Ich hätte das niemals für möglich gehalten», sagt etwa Monika Wälti, die sich als Freiwillige im Rückkehrzentrum Aarwangen engagiert. Seinen Gesundheitszustand bezeichnet sie als «katastrophal».

Der «Hauptstadt» liegt ein psychiatrisches Gutachten des Mannes vor. Darin wird beschrieben, wie der Mann bei «Ansprechen von traumaspezifischem Inhalt», wie etwa dem Stichwort «Sri Lanka», wiederholt Dissoziationen erlebt habe. Das ist der Fachbegriff für einen Zustand, in dem Betroffene auf sehr belastende Erlebnisse mit der Abspaltung von Erinnerungen oder ganzen Persönlichkeitsanteilen reagieren.

Es heisst im Gutachten auch: «Wir gehen davon aus, dass er dort [Sri Lanka] ungenügende medikamentöse und psychotherapeutische Hilfe bekäme und vielen Triggersituationen ausgesetzt wäre, was seinen Zustand weiter verschlechtern würde.»

Der Suizidversuch, den der Mann wenige Monate vor der Ausschaffung unternommen hat, wurde von der Polizei registriert. Dem Berner Migrationsdienst lagen zum Zeitpunkt der Ausschaffung zudem zahlreiche Berichte zum Gesundheitszustand des Mannes vor. Das teilt die Rechtsanwältin der Familie M. auf Anfrage der «Hauptstadt» mit.

Der Migrationsdienst verweist hier auf das Staatssekretariat für Migration. Die Reisefähigkeit werde von einer medizinischen Fachperson im Auftrag des Staatssekretariats beurteilt. Auch dieses äussert sich aus Datenschutzgründen nicht zu Einzelfällen, teilt es auf Anfrage der «Hauptstadt» mit. Die Firma Oseara AG führt die Abklärungen der Reisefähigkeit durch. Sie erledige das individuell und sorgfältig auf Grundlage von Unterlagen der behandelnden Ärzt*innen, teilt das Staatssekretariat für Migration mit. Eine adäquate psychiatrische Versorgung in Sri Lanka sei laut einem Bericht des Staatssekretariats ausserdem gewährleistet.

Begleitung durch Antifolterkommission

Zwangsweise Rückführungen per Sonderflug werden in der Regel von einem Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) begleitet. Darauf weist auch der Migrationsdienst des Kantons Bern gegenüber der «Hauptstadt» hin. Die Kommission beobachtet, ob die Menschenrechte der Betroffenen eingehalten werden.

Die NKVF gibt auf Anfrage der «Hauptstadt» zum Einzelfall keine Auskunft. Die Kommission publiziert aber jährliche Berichte, wo sie ihre Beobachtungen zusammenfasst und Empfehlungen abgibt.

Die Kommission weist darin immer wieder darauf hin, dass Ausschaffungen insbesondere für Kinder traumatisierend sein können. Zwangsmassnahmen vor den Augen von Kindern anzuwenden, stuft sie als problematisch ein. Auch das zwangsweise Verabreichen von Beruhigungsmitteln wurde in Berichten kritisiert.

Die Frage nach der Verhältnismässigkeit

Die Juristin Elena Liechti von der Nichtregierungsorganisation Asylex hat die Familie T. rechtlich vertreten. Sie versuchte vergebens, die Ausschaffung noch zu stoppen. «Sie wurde während einer laufenden Beschwerdefrist vollzogen. Das ist eine extrem harte Praxis – aber grundsätzlich ist das leider nicht verboten», sagt Liechti.

Nun, da die Ausschaffung vollzogen ist, seien rechtliche Schritte kaum mehr möglich.

Gibt es juristische Bedenken bezüglich der Ausschaffung trotz Schwangerschaft oder Suizidalität, und obwohl die Kinder alle in der Schweiz geboren wurden?

Die Familie habe sich ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz aufgehalten, sagt Liechti. Deshalb erlaube es das Gesetz grundsätzlich, sie nach Sri Lanka auszuschaffen. «Trotzdem stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit», sagt sie. «Die Migrationsbehörden hätten einen Ermessensspielraum. Sie hätten mildere Mittel zur Verfügung gehabt, als diese Ausschaffung mit einer solchen Härte durchzuführen.»

Der Vollzug hätte etwa während der Beschwerdefrist ausgesetzt werden können. Auch bei der Beurteilung der Reisefähigkeit stellten sich Fragen der Verhältnismässigkeit. Und eine Zwangsmedikation, wie sie an C.M.s Ehemann mutmasslich durchgeführt wurde, sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen. Sie sei nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.

Verstecken und Ungewissheit

Mit der Ausschaffung der Familien T. und M. hat die Schweiz zwei langwierige Asylverfahren zum definitiven Abschluss gebracht. Für die Betroffenen ändert sich aber wenig an ihrer ständigen Unsicherheit. Im Gegenteil: Sie sind wieder in dem Land, in das sie so vehement nicht zurückkehren wollten, dass sie jahrelang ein Leben ohne Aufenthaltsberechtigung führten.

Im Whatsapp-Call wechselt C.M. von der Vergangenheit in die Gegenwart. Sie spricht leiser.

In Sri Lanka habe sie nur eine einzige Bekannte über ihre Rückkehr informiert, sagt C.M. Weder ihre Familie noch die Familie ihres Mannes wissen Bescheid. «Zu gefährlich», sagt sie. Sie versteckt sich mit den beiden Kindern und ihrem Ehemann bei der Bekannten, die auf dem Land wohnt. Das Haus verlässt sie nur, um Medikamente für den Mann zu besorgen.

Ihm gehe es überhaupt nicht gut. Er habe seine Daunenjacke seit zwei Wochen kaum ausgezogen, obwohl es täglich über 30 Grad heiss ist. Er spreche nicht und esse nicht.

Wenn sie aus dem Haus geht, verschleiert sie sich «wie eine muslimische Frau», um nicht erkannt zu werden. «Wir sind in die Schweiz gekommen, weil wir in Sri Lanka nicht mehr sicher waren», sagt sie. «Wenn herauskommt, dass wir zurück sind, sind wir tot.»

So geht es nun seit bald einem Monat. Sie hat keine Ahnung, was danach kommen soll.

«Ich kann meine Kinder hier nicht für immer einsperren», sagt sie. «Ich sehe keinen Plan für die Zukunft.» Die fünfjährige Tochter stelle viele Fragen. Der Mutter fehlen die Antworten. Auch sie plagen Suizidgedanken.

Einige Tage später meldet sich Familienvater T. per Messenger-Dienst Signal.

«Wir wissen nicht, was sagen», schreibt er auf Englisch. «Wir fühlen uns im Nichts. Es ist nicht sicher hier.» Er fühlt sich durch die Kriminalpolizei bedroht. Nun halte er sich getrennt von seiner Frau und den Kindern auf. «Ich verstecke mich. Ich weiss nicht, wie lange ich so bleiben kann. Es ist eine schreckliche Zeit für uns.»
(https://www.hauptstadt.be/a/ausschaffung-nach-sri-lanka-familien-kanton-bern)

Medikamentierung und Schläge: Der Sonderflug nach Sri Lanka
Das MSN hat Kontakt zu einer Familie, die im November 2023 nach Sri Lanka ausgeschafft wurde und hat ihnen u.a. Fragen stellen. Sie verarbeiten immer noch die Ausschaffung, die Entwürdigung, die Ungerechtigkeit und die erlebte Gewalt.
https://migrant-solidarity-network.ch/2023/12/22/medikamentierung-und-schlaege-der-sonderflug-nach-sri-lanka/


+++GASSE
«Die Polizei musste dieses Jahr noch nie ausrücken» – warum das neue Konzept der Gassenhütte trotzdem nicht allen gefällt
Im November und Dezember haben Menschen, mit denen es das Leben nicht so gut meint, im «Winterzauber»-Weihnachtsdorf einen Treffpunkt, wo sie sich gratis verköstigen können. Mussten sie 2022 ganz auf die Hütte verzichten, ist sie dieses Jahr nur einmal in der Woche zugänglich. Ein Augenschein.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/randstaendige-beklagen-sich-dass-die-huette-nur-noch-1mal-in-der-woche-offen-ist-ld.2558785


+++SPORT
VBL-Kündigung beschäftigt Sicherheitsdirektion
Fanmärsche alle zwei Wochen: Stadt Luzern ringt um Lösung
Sollten die VBL ab nächster Saison tatsächlich keine Gästefans mehr zur Swissporarena fahren, hätte dies deutlich spürbare Auswirkungen auf die Bewohnerinnen Luzerns. Darum schaltet sich nun auch die Stadt Luzern ein.
https://www.zentralplus.ch/sport/fc-luzern/fanmaersche-alle-zwei-wochen-stadt-luzern-ringt-um-loesung-2607184/


+++SEXWORK
Weihnachtsüberraschung für Sexarbeiterinnen
Anderen etwas Gutes tun, welche es nicht einfach haben. Das hat sich auch der Verein Lisa vorgenommen, welcher eine Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen auf dem Strassenstrich ist. Ihr Container im Ibach-Quartier in Luzern habe die Beraterinnen extra für die Weihnachtszeit geschmückt und die Sexarbeiterinnen mit Geschenken überrascht.
https://www.tele1.ch/nachrichten/weihnachtsueberraschung-fuer-sexarbeiterinnen-155834988


+++KNAST
Suizid im Gefängnis: Was ein Ex-Sträfling zum Tod von Daniel H. sagt
https://www.telem1.ch/aktuell/suizid-im-gefaengnis-was-ein-ex-straefling-zum-tod-von-daniel-h-sagt-155834902


+++RECHTSPOPULISMUS
SVP-Landammann Jean-Pierre Gallati zur Zuwanderung: «Sonst kollabiert das System»
Die europäischen Länder müssten eine Strategie entwickeln, um die Zuwanderung einzudämmen, sonst kollabiere das System, sagt Landammann Jean-Pierre Gallati (SVP) in einem Interview.
https://www.blick.ch/politik/svp-landammann-jean-pierre-gallati-zur-zuwanderung-sonst-kollabiert-das-system-id19272170.html


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
«Staatsverweigerer werden diesen Fall ausschlachten»
Mit Renitenz wehrte sich eine Baselbieter Mutter gegen einen gerichtlich verfügten Impfentscheid, der dem Kindsvater recht gab. Am Ende knickte die Kesb ein. Der Fall sei symbolisch, sagt Extremismusforscher Dirk Baier.
https://www.20min.ch/story/sissach-staatsverweigerer-werden-diesen-fall-ausschlachten-764713665094