Medienspiegel 18. Dezember 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++BERN
Die City Card der Stadt Bern nimmt Gestalt an
Ein Identifikationsmittel für alle Berner*innen, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Geschlecht und weiteren Merkmalen: Der Gemeinderat hat das Umsetzungskonzept für eine «City Card Bern» zur Kenntnis genommen und Aufträge für die entsprechenden Vorbereitungsaufgaben erteilt. Die City Card ist ein Identitäts- und Wohnortsnachweis für alle, die in der Stadt Bern wohnen. Sie erleichtert den alltäglichen Behördenkontakt und gibt einen niederschwelligen Zugang zu Dienstleistungen und Vergünstigungen.
https://www.bern.ch/mediencenter/medienmitteilungen/aktuell_ptk/die-city-card-der-stadt-bern-nimmt-gestalt-an
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/berner-city-card-soll-digital-sein?id=12507645



derbund.ch 18.12.2023

Freiwillige beleben Flüchtlingszentrum: Von wegen «Asylchaos»: Hier packt die Nachbarschaft mit an

Als die Geflüchteten im alten Berner Zieglerspital ankamen, wollten ihnen viele Nachbarinnen und Nachbarn helfen. Manche tun es bis heute.

Cedric Fröhlich

Als sie hörte, dass ihre Nachbarschaft ein Asylzentrum erhält, sagte sich Therese Plüss: «So, jetzt machst du dich nützlich!» Es war 2015, ein Wahljahr und ein Migrationsjahr. «Flüchtlingskrise», «Asylchaos», «Balkanroute». Der leisen Frau Plüss ging die Polterei gehörig auf den Wecker.

Sie wohnte damals beim Zieglerspital, dem Koloss an der Stadtgrenze, da, wo Bern mit seiner grossen Nachbarin Köniz verfliesst. 2015 wurden hier die letzten künstlichen Hüften montiert und Venenzugänge gelegt. Dann wurde das Spital geschlossen. Zurück blieben die Trakte, in die also die Geflüchteten einziehen würden.

Fast jede zweite Schweizerin und jeder zweite Schweizer engagiert sich auf irgendeine Weise ehrenamtlich. Gemäss der Freiwilligen-Dachorganisation Benevol leisten sie jährlich rund 660 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden. Es ist Arbeit im Hintergrund, die das Land mit am Laufen hält.

Als die Menschen aus Syrien und Afghanistan, aus Sri Lanka und Eritrea im Ziegler ankamen, hatte sich Plüss freiwillig gemeldet. Wie so viele damals. Sie setzte eine Website auf, über die sie Wandernachmittage, Fussball und Kochkurse koordinierte. Zwischenzeitlich verteilte sie Aufgaben an bis zu 400 Helferinnen und Helfer. Sie mag das: den Dingen eine Struktur geben.

Treffpunkt Zieglerspital

Die «Ziegler-Freiwilligen» sind bis heute eine Art Nahtstelle zwischen Zivilgesellschaft und Geflüchteten geblieben. Dreimal die Woche organisiert der Verein im ehemaligen Personalrestaurant des alten Spitals einen Treff, wo Menschen aus den Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt zusammenkommen. Dazu bieten sie Nähstunden an, manchmal auch Tanzkurse, Fitnesstrainings und Yogalektionen.

Fragt man Therese Plüss – mittlerweile 51 Jahre alt, Biologin an der Vogelwarte Sempach – , warum sie tut, was sie tut, dann antwortet sie: «Wir verändern hier nicht die Welt. Aber wir sind da für diese Menschen, halt einfach im Kleinen.»

Salzmann zieht es an die Front

Adiletten klatschen auf den gekachelten Boden. Männer spielen Schach, Kinder lösen Puzzles. Dienstagnachmittag im Ziegler-Treff. Am Buffet gibt es Schorle und Kaffee. Christoph Salzmann – 76, roter Pullover, früher Berufsberater – fragt: «Und, wie läufts?» Die Frau an der Kasse antwortet: «Zum Glück sind wir heute fünf Leute, weniger wäre problematisch.»

Früher war Salzmann Gemeindeparlamentarier – 11 lange Jahre, SP.  Irgendwann fühlte es sich «viel zu weit weg» an. Er war selbst einer von denen geworden, die ständig oben drüber «schnurren». Ihn zog es «an die Front». Pensioniert war er ja. «Und bevor ich noch anfange, Briefmarken zu sammeln, mache ich besser etwas, das der Gesellschaft nützt.»

Deshalb ist er seither ein- bis zweimal die Woche als Koordinator im Treff. Zusätzlich amtet er als Kassier der Ziegler-Freiwilligen: «Der Cafébetrieb? Hochdefizitär.» Salzmann erzählt von Spenden von Stiftungen, Gymnasiastinnen und wenigen Gönnern. Viel ist es nicht, ein paar Tausender im Jahr. Aber sie kämen durch.

Jede Woche lässt er Getränkegutscheine im Bundesasylzentrum nebenan verteilen. Momentan kommen Dienstag für Dienstag um die 200 zurück. Deutlich mehr als noch vor ein paar Jahren.

Kein Ort für Politik

Tatsächlich, 2023 war wieder so ein schwieriges Jahr. Es war wieder Zeit für Wahlkampf, Parolen und Grabenkämpfe – auch der Migration wegen. Die Asylinfrastruktur ist an ihren Grenzen angelangt: Rund 25’000 Menschen haben in der Schweiz bis Ende Oktober ein Asylgesuch gestellt, Schutzstatus S nicht eingerechnet. Was in diesem Land reflexartig zur Frage führt: Wie viel ist zu viel?

Christoph Salzmann könnte jetzt anfangen, über Politik zu reden, aber dann würde er sich nur wieder aufregen. «Ich finde sehr vieles Scheisse.» Er lese schliesslich die Zeitung und habe die Augen offen. Aber bei der Arbeit, da sind die Dinge eben, wie sie sind. «Hier gehe ich nicht bohren und grübeln.» Die Cafeteria ist kein Ort für Grundsatzdiskussionen und erst recht nicht, um die Fluchtgeschichten von Einzelnen zu ergründen.

Rund 70 Freiwillige zählt der Verein heute. Viele, die am Anfang dabei waren, sind es heute nicht mehr. Lebensumstände verändern sich. Solidarität kann zu Abnutzungserscheinungen führen. In den Gesprächen mit denen, die noch da sind, geht es zwangsläufig auch um den Idealismus. Christoph Salzmann trägt seinen nur ungern vor sich her. Das hier sei kein Ort für Schönfärberei, sagt er dann, «für Freundschaften und Weissderguggerwas».

Das Café ist Treffpunkt und Durchgangsstation. Jeden Gast zieht es irgendwann weiter.

Die Firma ORS ist die grösste private Betreiberin von Asylunterkünften in der Schweiz. Sie unterhält das Bundeszentrum im alten Bettenhochhaus. «Das Engagement von Freiwilligen ist eine sinnvolle Unterstützung in der Betreuungsarbeit», sagt Unternehmenssprecher Lutz Hahn. Gerade wenn man bedenke, in welch schwieriger Lage viele seien, die in einem Bundesasylzentrum lebten. «Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Freiwilligen seit Jahren.» Hahn spricht von einem «wichtigen Beitrag» für den Start in den Integrationsprozess und zum Austausch zwischen Asylsuchenden und der ansässigen Bevölkerung.

Manchmal lässt Christoph Salzmann seinen Blick über die Köpfe der Menschen schweifen und wirkt zufrieden. Einmal sagt er: «Ich lebe von der Stimmung.» Im Einsatz, wenn es so richtig laufe, dann vergesse er alles. «Dann bin ich glücklich.» Und am Abend, wenn alles still ist, sagt er sich: «Heute war ein guter Tag.»

Im Sprachkurs

Vor vier Jahren verabschiedete sich Julia Glauser in den Ruhestand. Hinter ihr liegt eine Menge Arbeit. Sie war Lehrerin, Journalistin und Kommunikationsbeauftragte beim Bund. Glauser nahm sich also vor, zunächst einmal aufzuräumen. Fertig ist sie damit noch immer nicht, aber irgendwann fühlte sie sich erholt. Was nun? «Nochmals etwas ‹umegä›», das sei das Mindeste, was sie habe tun können.

Die Sache mit den Sprachkursen war naheliegend. Glauser spricht viel und schnell und schlau.

Es ist früher Abend. In Glausers Klassenzimmer neben dem Café wird der Plural verhandelt – «das Glas, die Gläser». Da sitzen fünf Menschen aus der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. Sie bereiten sich auf ihre Deutschprüfung vor. Nächstes Ziel: B1, ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Schweizer Arbeitswelt. Die fünf sind fast so weit. Ab und zu zeichnet Glauser an die Tafel. «Sie wissen, was ein Schwingbesen ist, oder?»

Julia Glauser ist Teil eines anderen Freiwilligenprojekts, das sich in der Stadt etabliert hat. «Bern integral» bietet an mehreren Standorten kostenlose Sprachkurse an, von der Alphabetisierung bis zum Zertifikat für Fortgeschrittene. Wer teilnimmt, erhält zwei Doppellektionen in der Woche.

Bodenarbeit

Der Verein versucht, eine Lücke zu schliessen. Sein Angebot richtet sich an Geflüchtete und Erwachsene, die sich einen Zugang zu einem kostenpflichtigen Kurs nicht leisten können oder nicht bezahlt bekommen. Auf dem Stadtgebiet unterrichten Julia Glauser und ihre Kolleginnen und Kollegen mittlerweile mehr als 350 Menschen. Es werden laufend neue Klassen eröffnet. «Die Wartelisten sind lang», sagt sie. Was vor allem daran liege, dass das Geld im Asylbereich knapp bemessen sei. «Wir stopfen die Löcher im System.»

Plüss, Salzmann und Glauser leisten Bodenarbeit, abseits der politischen Debatten rund um die gigantische Migrationsfrage. Ihre beiden Vereine, die Ziegler-Freiwilligen und Bern integral haben sich im November zusammengeschlossen – eine Fusion der Freiwilligen. «Bern integral plus» heissen sie fortan.

Im Klassenzimmer werden die Hausaufgaben kontrolliert: Dessertrezepte. Ein älterer Türke hat seins vergessen und verspricht, er werde dafür beim nächsten Mal einen Kuchen mitbringen. «Auch gut», sagt Julia Glauser.
(https://www.derbund.ch/freiwillige-im-zieglerspital-von-wegen-asylchaos-hier-packt-die-nachbarschaft-mit-an-462410032324)


+++APPENZELL
Familien gesucht für UMA: Jugendliche Asylsuchende sollen Familienanschluss haben, findet das Asylzentrum Appenzell und macht in der Lokalzeitung einen Aufruf. (ab 10.18)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/aergernis-velomitnahme-loesungsversuch-steht-kurz-vor-dem-start?id=12508074


+++BASEL
Asylzentrum in der Grün 80 im Einsatz: Bereits fünf Asylsuchende untergebracht
Im Oktober kündigte der Kanton Basel-Stadt an, ein unterirdisches Asylzentrum in der Grün 80 bereitzustellen, falls es zu einer Überlastung von Erstaufnahmen in anderen Unterkünften kommen sollte. Jetzt ist klar: Bereits fünf Asylsuchende sind in die Liegenschaft eingezogen.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/muenchenstein-asylzentrum-in-der-gruen-80-im-einsatz-bereits-fuenf-asylsuchende-untergebracht-ld.2556622


+++SOLOTHURN
«Sie ist immer für mich da»: «Co-Pilotin» Cindy unterstützt Migrant Aram bei der Integration
Der 18. Dezember ist der Tag der Integration. Einheimische können viel dazu beitragen, damit sich Migrantinnen und Migranten hier schnell zurechtfinden. Zum Beispiel mit dem Projekt «Co-Pilot». Zur Seite stehen, ohne zu bevormunden, das ist die Idee.
https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/sie-ist-immer-fuer-mich-da-co-pilotin-cindy-unterstuetzt-migrant-aram-bei-der-integration-155789827


+++THURGAU
Bürgerbewegung will in Steckborn TG Bundesasylzentrum schliessen
In Steckborn TG hat eine Bürgerbewegung mit einem Volksbegehren eine ausserordentliche Gemeindeversammlung erzwungen. Dort soll dem Staatssekretariat für Migration (SEM) der Vertrag für eine Asylunterkunft gekündigt werden. Damit würde ein Präzedenzfall geschaffen.
https://www.toponline.ch/news/schweiz/detail/news/buergerbewegung-will-in-steckborn-tg-bundesasylzentrum-schliessen-00227914/


+++URI
Schon wieder Flüchtende in Lieferwagen entdeckt
Am Freitag stoppte die Polizei im Kanton Uri nach einer Verfolgungsjagd einen Transporter, der mutmasslich Flüchtende aus Syrien transportierte. Einen ganz ähnlichen Fall gab es im Herbst vor einem Jahr schon im Kanton Nidwalden. Muss man in der Zentralschweiz nun immer mehr mit solchen Fällen rechnen?
https://www.tele1.ch/nachrichten/schon-wieder-fluechtende-in-lieferwagen-entdeckt-155796049



luzernerzeitung.ch 18.12.2023

Plötzlich rast er davon: Polizei stoppt Schlepper nach Verfolgungsjagd – die 14 Syrer stellen einen Asylantrag

Er raste einfach davon und foutierte sich um Verkehrsregeln. Doch an einem Schiffsteg in Flüelen stoppte die Polizei einen Franzosen, der 14 Syrer ins Land schleuste. Der Fall erinnert an ein Beinahe-Drama im Kanton Nidwalden.

Kari Kälin

Ein weisser Lieferwagen, Marke: Fiat Ducato, mit französischen Kontrollschildern hat sich im Grossraum Como einer Kontrolle entzogen und ist jetzt unterwegs in Richtung Norden: Es ist Freitagmorgen, als die Schweizer Grenzwacht der Kantonspolizei Uri ein verdächtiges Fahrzeug meldet. Die Urner Polizisten reagieren sofort und errichten eine Kontrollstelle in Göschenen. Doch als der Fiat den Gotthard-Strassentunnel beim Nordportal verlässt, ignoriert er die Halteaufforderung und braust durch das Reusstal davon.

Mehrere Polizeifahrzeuge nehmen die Verfolgung auf. Der Lieferwagenfahrer foutiert sich um Verkehrsregeln, drückt aufs Gas, fährt zu schnell. Nach einer rund halbstündigen Verfolgungsjagd endet der Spuk um 10.15 Uhr an einem Schiffsteg in Flüelen. Die Polizisten finden im Ladebereich 14 Syrer. Jetzt wird klar: Der Urner Polizei ist ein Schlepper ins Netz gegangen, der Migranten illegal in die Schweiz schleuste.

Der Fall erinnert an ein Beinahe-Drama vom September 2022. Damals stoppte die Kantonspolizei Nidwalden einen Schlepper aus Gambia, der 23 Personen auf 5,4 Quadratmetern Ladefläche in einen Transporter pferchte. Der Sauerstoff wurde knapp, die Migranten drohten zu ersticken. Als die Polizisten sie retteten, waren sie völlig erschöpft und halb benommen.

Das Kantonsgericht Nidwalden verurteilte den 27-jährigen Gambier zu drei Jahren Haft wegen mehrfacher qualifizierter Freiheitsberaubung und wegen Erleichterns der rechtswidrigen Einreise. Einen ähnlichen Fall gab es in der Schweiz bis dato noch nicht – jetzt folgt etwas mehr als ein Jahr später schon der zweite. Die Behörden vermuten jedoch, dass viele solche Fahrten unentdeckt bleiben.

Schleuserbanden nehmen Todesfälle in Kauf

Die 14 Syrer blieben am letzten Freitag unverletzt. Sie litten an keinerlei gesundheitlichen Beschwerden, wie Gustav Planzer, Stabschef der Kantonspolizei Uri, auf Anfrage sagt. Sie hatten Wasserflaschen und Essen dabei, auch Schlafsäcke befanden sich im Laderaum, in dem sie ungesichert mitfuhren. Nicht zuletzt hatten sie Glück, dass der Lenker bei seiner Flucht keinen Unfall verursachte.

Erst im Oktober starben in Deutschland sieben Menschen, als ein Menschenschmuggler der Polizei mit bis zu 180 km/h davonbretterte und bei einer Autobahnausfahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Auch in Österreich sorgten ähnlich gelagerte Unfälle in den letzten Jahren mehrfach für tragische Schlagzeilen. Die Schleuserbanden nehmen Todesfälle als Kollateralschaden in Kauf.

Die Syrer wollten eigentlich in ein anderes europäisches Land gelangen. Stattdessen befinden sie sich jetzt im Bundesasylzentrum in Chiasso und haben dort ein Asylgesuch eingereicht. Der französische Fahrer bleibt in Haft. Die Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft beantragt und führt gegen ihn eine strafrechtliche Untersuchung wegen Verstössen gegen das Ausländer- und Strassenverkehrsgesetz.

Die Kantonspolizei Uri geht davon aus, dass die Syrer mehrere Tausend Franken für die unbequeme und gefährliche Fahrt bezahlen mussten. Wie viel der Franzose für seinen illegalen Taxidienst hätte kassieren sollen, ist Gegenstand von Ermittlungen. Das Gleiche gilt für die Frage, ob der Mann lediglich ein Rädchen in einem Schleppernetzwerk ist oder selber die Fäden zieht.

Der Fall des Gambiers im Kanton Nidwalden lässt ein anderes Muster erahnen: Dessen Auftraggeber verlangten pro Migrant 500 Euro und speisten den Fahrer, der das Risiko des Erwischtwerdens trug, mit 200 Euro ab.

In der Schweiz steigen die Migrationszahlen. Der Bund rechnet bis Ende Jahr mit 30’000 Asylgesuchen (Vorjahr: knapp 25’000). Bis Ende Oktober haben die Grenzwächter sodann knapp 41’000 irreguläre Migranten aufgegriffen, etwa 2600 mehr als in der Vorjahresperiode. Zudem wurden in diesem Jahr bereits 334 mutmassliche Schleuser identifiziert.

Wenig überraschend hat die SVP in der laufenden Session einmal mehr die Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen verlangt – auch mit Blick nach Deutschland. Mitte Oktober hat nämlich Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wieder Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und auch der Schweiz eingeführt; zu Österreich bestehen sie schon seit 2015. In Basel werden seither zum Beispiel Trams kontrolliert, welche die Grenze überqueren.

Erst am letzten Freitag kündigte Faeser an, das Kontrollregime bis Mitte März zu verlängern. Die Innenministerin stellt es als grossen Erfolg dar: So sei etwa die Zahl der illegalen Einreisen im November auf 7300 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 60 Prozent gegenüber dem Vormonat. Zudem seien seit Mitte Oktober 340 Schlepper festgenommen worden.

Die Schweiz folgt dem Beispiel ihres nördlichen Nachbarlands trotzdem nicht. In einer schriftlichen Antwort zur Fragestunde hielt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) am Montag fest, für systematische Grenzkontrollen müsste eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit bestehen. Anders als Faeser für Deutschland sieht dies der Bundesrat für die Schweiz nicht als gegeben. Zudem unterscheide sich die Schweiz von anderen Schengen-Staaten. Da sie nicht Mitglied der Europäischen Zollunion sei, führe sie nämlich weiterhin Personenkontrollen durch – jeweils dann, wenn die Grenzwächter bei Warenkontrollen auf verdächtige Personen stossen.
(https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/illegale-migration-ploetzlich-rast-er-davon-polizei-stoppt-schlepper-nach-verfolgungsjagd-die-14-syrer-stellen-einen-asylantrag-ld.2557590)


+++SCHWEIZ
Schweiz: Sondersession Asylpraxis –  Afghanistan Asyl für afghanische Frauen darf nicht in Frage gestellt werden
Diesen Sommer hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden, dass afghanische Frauen und Mädchen aufgrund der systematischen Verfolgung in Afghanistan Anrecht auf Asyl haben. Diese Praxis, die durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November bestätigt wurde, wird durch parlamentarische Vorstösse in Frage gestellt. Diese werden ab morgen im Rahmen einer ausserordentlichen Session im Parlament diskutiert. Amnesty International empfiehlt dringend, die Motionen abzulehnen und an der Praxis des SEM gegenüber Afghan*innen festzuhalten.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2023/asyl-fuer-afghanische-frauen-darf-nicht-in-frage-gestellt-werden
-> https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/afghanische-frauen-und-maedchen-sind-als-fluechtlinge-anzuerkennen



nzz.ch 18.12.2023

Asylrecht für Afghaninnen: Gericht und Politiker in der Schweiz sind uneins

Zur grossen Freude von Hilfsorganisationen will das Bundesverwaltungsgericht Afghaninnen generell als Flüchtlinge anerkennen. Die Frage ist, ob das Parlament das akzeptiert

Katharina Fontana, Irène Troxler

Es ist eines der heissen Dossiers dieser Session: In den nächsten Tagen debattieren der National- und der Ständerat über den Umgang mit geflüchteten Afghaninnen. Auf der Traktandenliste stehen die fast identischen Motionen von Nationalrat Gregor Rutz (SVP) und dem mittlerweile abgewählten Ständerat Philippe Bauer (FDP). Sie wollen eine Praxislockerung rückgängig machen, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Sommer beschlossen hatte.

Seit neustem erhalten afghanische Frauen in der Schweiz Asyl, auch wenn sie keine individuellen Fluchtgründe glaubhaft machen können. Zuvor waren sie in der Regel nur vorläufig aufgenommen worden. Der Unterschied hat vor allem Auswirkungen auf den Familiennachzug: Anerkannte Flüchtlinge können auch ihre Familie – sprich: die afghanischen Ehemänner – in die Schweiz holen, die dann ebenfalls Asyl erhalten. Die Praxisänderung gehe definitiv zu weit, meinen FDP und SVP.

Ein «zeitgemässer» Flüchtlingsbegriff

Unmittelbar vor der Parlamentsdebatte ist nun aber ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht worden, das die Diskussion beeinflussen dürfte.

Konkret zu beurteilen war der Fall von zwei Schwestern, die im März 2022 in die Schweiz eingereist waren und Asyl beantragt hatten. Ihr Vater, ein ehemaliger Reporter, war kurz zuvor in der Schweiz als Flüchtling anerkannt worden. Die beiden jungen Frauen waren im August 2021 nach Pakistan geflogen, dann über Georgien in die Ukraine gereist und von dort aus in die Schweiz. Das SEM stellte im September 2022 fest, dass die Frauen die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllten. Es lehnte ihre Asylgesuche ab, entschied aber, ihnen die vorläufige Aufnahme zu erteilen und sie nicht aus der Schweiz wegzuweisen.

Das SEM begründete die Ablehnung der Asylgesuche damit, dass die Frauen, wie diese selber anerkannt hätten, nie persönlich mit den Taliban zu tun gehabt hätten. Es gebe keine Anzeichen, dass sie befürchten müssten, wegen ihres Vaters verfolgt zu werden. Zu dem Argument der Schwestern, dass die Taliban den Frauen die Bildung nur bis zur sechsten Klasse erlaubten, meinte das SEM, dass es sich um ein Problem handle, das mit der allgemeinen Lage nach der Machtübernahme der Taliban einhergehe, für alle Frauen gelte und keine asylrelevante Verfolgung begründe. Die eine Schwester hatte in Kasachstan studiert, die andere hielt sich für ein Empowerment-Programm in Indien auf. Beide Frauen sagten, sie hätten nicht einfach in Kasachstan beziehungsweise Indien bleiben können.

Doch dann änderte das SEM im Juli 2023 wie erwähnt seine Praxis und erteilte den Afghaninnen grundsätzlich das Recht auf Asyl. Diese Sichtweise übernimmt nun auch das Bundesverwaltungsgericht. Unter den Taliban würden Frauen systematisch vom öffentlichen und politischen Leben ausgeschlossen, ihr Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und anderem sei eingeschränkt, ihre Menschenrechte würden missachtet, heisst es im Urteil.

Die diskriminierenden Taliban-Gesetze sind nach Ansicht des Gerichts für sich allein Grund genug, damit Afghaninnen als verfolgt gelten und von der Schweiz als Flüchtlinge anzuerkennen sind. Das Gericht räumt zwar ein, dass eine diskriminierende Gesetzgebung für sich gesehen in der Regel nicht ausreiche, um den Asylstatus zu erhalten; schliesslich gibt es zahlreiche Länder ausserhalb der westlichen Welt, in denen Frauen rechtlich zum Teil massiv schlechter gestellt sind als Männer. Würde man Frauendiskriminierung für sich genommen als flüchtlingsrelevant ansehen, hätte das für das Asylrecht unabsehbare Folgen.

Das Bundesverwaltungsgericht wirft denn auch die Frage auf, inwieweit von den Afghaninnen erwartet werden könne, sich an das Taliban-Regime und an die geänderten kulturellen Begebenheiten anzupassen und sich den Diskriminierungen zu fügen. Es kommt zu dem Schluss, dass dies nicht zumutbar sei. Ein selbstbestimmtes Leben sei für Afghaninnen nicht möglich, der psychische Druck, der auf ihnen laste, sei zu gross.

Das Gericht argumentiert unter anderem mit einem «zeitgemässen» Verständnis des Flüchtlingsbegriffs und beruft sich auf die Istanbul-Konvention, der die Schweiz 2018 beigetreten ist. Die Konvention verpflichtet die Staaten, «eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierungen der Frau zu verfolgen». Dass das Regelwerk dazu dienen würde, allen Afghaninnen grundsätzlich zu einem Anspruch auf Asyl in der Schweiz zu verhelfen, war bei der Beratung im eidgenössischen Parlament allerdings kein Thema.

Für Amnesty International und andere NGO kommt das Urteil wie gerufen. Sie halten gegenüber dem Parlament fast schon triumphierend fest, dass die Lage jetzt klar sei und am Asylrecht für Afghaninnen nicht gerüttelt werden dürfe. Eine andere Frage ist, wie das die Politiker sehen. Staatspolitisch gesehen ist es nämlich wenig befriedigend, wenn der Gesetzgeber beim Thema Asyl und Migration nichts zu bestimmen hat und alles schon völkerrechtlich und durch die Gerichte vorgegeben ist.

Ein Signal mit abschreckender Wirkung

Ständerat Damian Müller (FDP), der für Philippe Bauer die Motion im Ständerat vertritt, sagt, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehe nicht im Widerspruch zum Zweck der Motion, die sein ehemaliger Ratskollege Bauer eingereicht habe. Die FDP wolle zur früheren Praxis zurückkehren, die mehrere europäische Staaten immer noch anwendeten. Diese Praxis schliesse die Gewährung von Asyl nicht aus. Es sei aber wichtig, ein starkes Signal zu geben, dass die Schweiz nicht alle Frauen aus Afghanistan aufnehmen werde. Mit einer restriktiveren Praxis könne eine abschreckende Wirkung erzielt werden.

Gemäss der früheren Praxis, zu der man zurückkehren wolle, erhielten die Afghaninnen ebenfalls Schutz in Form einer vorläufigen Aufnahme. Dieser Status sei zwar weniger komfortabel als der Asylstatus, aber auch so könnten sie in der Schweiz bleiben. Es sei entscheidend, so Müller, Afghaninnen in ihrer Herkunftsregion zu unterstützen. Man solle sie nicht dazu ermutigen, Tausende von Kilometern von ihrem Heimatland wegzuziehen. Auch Gregor Rutz (SVP) lässt sich vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht beirren. Es handle sich nicht um ein Grundsatzurteil, es beziehe sich bloss auf einen Einzelfall, sagt er.

Urteil D-4386/2022, D-4390/2022 vom 22. November 2023.
-> https://bvger.weblaw.ch/cache?guiLanguage=de&q=D-4386%2F2022&id=aa2f4486-07d3-4939-9650-4e20abcbbd0f&sort-field=relevance&sort-direction=relevance
(https://www.nzz.ch/schweiz/afghaninnen-ld.1771001)



Ukraine-Krieg: Nur ein Drittel der Flüchtlinge hofft auf Rückkehr
Nach der Eskalation im Ukraine-Krieg sind zahlreiche Menschen geflüchtet – auch in die Schweiz. Jetzt zeigt eine Umfrage: Nur rund ein Drittel will zurück.
https://www.nau.ch/news/schweiz/ukraine-krieg-nur-ein-drittel-der-fluchtlinge-hofft-auf-ruckkehr-66672804


+++DEUTSCHLAND
Ruanda-Besuch: Baerbock kritisiert Forderung nach Auslagerung von Asylverfahren
Mit Großbritannien hat Ruanda kürzlich ein umstrittenes Abkommen abgeschlossen. Auch in Deutschland gibt es solche Pläne. Außenministerin Baerbock hat bei ihrem Besuch in dem Land nun klargestellt, was sie davon hält.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ruanda-besuch-annalena-baerbock-kritisiert-forderung-asylverfahren-auszulagern-a-15e3d80e-9bbe-45ea-992d-8ec1c261dfea


Migrationsbeauftragter nennt Spahns Abschiebepläne »kindlich naiv«
Unionsfraktionsvize Spahn will Geflüchtete in Drittstaaten wie Ruanda oder Moldau abschieben. Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Joachim Stamp hält solche Vorhaben für nicht so einfach umsetzbar.
https://www.spiegel.de/ausland/fluechtlingspolitik-migrationsbeauftragter-nennt-spahns-abschiebeplaene-kindlich-naiv-a-edf92967-6c9e-4084-bde1-754151845a2e


+++BALTIKUM
Fluchtziel EU – Migrationsroute Belarus-Baltikum: Tod am Grenzzaun
Der Zaun entlang der Grenze Belarus – Lettland wird bald vollendet sein. Was dies für jene bedeutet, die in die EU flüchten wollen. Eine Reportage.
https://www.srf.ch/news/international/fluchtziel-eu-migrationsroute-belarus-baltikum-tod-am-grenzzaun


+++FLUCHT
Globale Unterstützung für Geflüchtete kollabiert
Weltweit sind immer mehr Menschen auf der Flucht. Die gesprochenen Hilfsgelder reichen längst nicht mehr aus. Auch Ugandas international gelobte Politik für Geflüchtete droht zu scheitern. Gleichzeitig ist die Aussicht, in einem Drittland in Sicherheit zu gelangen, schlechter denn je.
https://daslamm.ch/globale-unterstuetzung-fuer-gefluechtete-kollabiert/


+++GASSE
Regierung unterstützt SVP-Motion: Nach der «Lex Reitschule» das Bettelverbot?
Die Kantonsregierung sagt Ja zur SVP-Forderung nach einem generellen Bettelverbot. Die Begründung sei absurd, findet eine Kritikerin.
https://www.derbund.ch/regierung-unterstuetzt-svp-motion-berner-regierungsrat-will-generelles-bettelverbot-einfuehren-967776517985
-> https://www.20min.ch/story/svp-motion-berner-kantonsregierung-will-bettelverbot-wieder-einfuehren-136828361442
-> https://www.baerntoday.ch/bern/kanton-bern/berner-regierung-fuer-generelles-bettelverbot-im-kanton-155791154
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/216361/
-> https://www.blick.ch/politik/svp-motion-zur-annahme-empfohlen-berner-regierung-fuer-generelles-bettelverbot-id19253867.html
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/berner-regierung-will-generelles-bettelverbot-einfuehren?urn=urn:srf:video:21e4ba47-366a-41c4-8122-1745e347a6f4
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/auch-berner-kantonsregierung-fuer-bettelverbot?id=12508044
-> https://www.watson.ch/schweiz/bern/823875489-berner-regierung-fuer-generelles-bettelverbot-im-kanton-bern
-> Regierungsratsantwort auf Motion M 137-2023 Schneider (Biel, SVP) Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern: https://www.rr.be.ch/de/start/beschluesse/suche/geschaeftsdetail.html?guid=9a5f74e4081c45ef808f22cef3e54192


Hohe Nachfrage nach Überbrückungshilfe in Bern
Das Auffangnetz der Sozialhilfe ist löchrig. Deswegen hat die Stadt Bern ein Instrument geschaffen, um all jene zu unterstützen, die durch Maschen zu fallen drohen. Die Überbrückungshilfen können niederschwellig in Anspruch genommen werden, wenn etwa eine hohe Zahnarztrechnung ansteht, wenn die Miete nicht bezahlt werden kann oder das Geld nicht mehr fürs Essen reicht. Die Unterstützungshilfe ist auf 6 Monate befristet und beträgt maximal 3000 Franken pro Person, und 5000 Franken für Paare. Die Nachfrage ist hoch: der für 2023 budgetierte Geldtopf für die Überbrückungshilfe musste bereits im August wieder aufgestockt werden. Wegen der hohen Nachfrage wird das Projekt um ein weiteres Jahr verlängert.
https://rabe.ch/2023/12/18/hohe-nachfrage-nach-ueberbrueckungshilfe-in-bern/


Suchtkranke Menschen sollen ihre Wohnung behalten dürfen: Das ist eine der Empfehlungen der Stadt Chur, um eine schleichende Verwahrlosung einzelner Stadtteile zu vermeiden.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/ausserrhoder-initiative-selbstbestimmte-gemeinden-zurueckgezogen?id=12507639
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-graubuenden/wohnen-in-notlagen-bericht-der-stadt-chur-schlaegt-massnahmen-vor?id=12508020 (ab


Neues Gassenmobil im Einsatz für Obdachlose
Die Gassenarbeiter der Sozialwerke Pfarrer Sieber waren bis jetzt Nacht für Nacht mit einem kleinen Kombi unterwegs. Nun konnten sie dank einer grosszügigen Spende aufrüsten. Neu sind Helfer und Seelsorger mit einem Transporter mit viel mehr Platz für das Nötigste unterwegs.
https://tv.telezueri.ch/zuerinews/neues-gassenmobil-im-einsatz-fuer-obdachlose-155795256


+++SEXWORK
Guide de sécurité numérique pour travailleureuses du sexe
Il y a quelques années, le collectif féministe queer Cypher Sex a rédigé et publié un excellent guide sur la sécurité numérique pour les travailleurs du sexe.
Inspirxées par leur travail et concernxées par la thématique, nous l’avons traduit vers l’allemand et le français et adapté au contexte suisse. Cet avec joie et fierté que nous le présentons en ce 17 décembre -journée internationale de lutte contre les violences fates aux travailleureuses du sexe.
https://renverse.co/infos-locales/article/guide-de-securite-numerique-pour-travailleureuses-du-sexe-4268


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
«Die Demonstrations-freiheit gilt, auch wenn die Lage angespannt ist»
Der Berner Gemeinderat kommunizierte am 8. November, dass im Zeitraum ab dem 17. November bis und mit 24. Dezember 2023 in der Innenstadt keine Grosskundgebungen oder Umzüge bewilligt werden können. Diese Richtlinien seien ein Einschnitt in die Grundrechte, so Kritiker:innen. Alles halb so schlimm, meinte der Stadtpräsident Alec von Graffenried: jedes Gesuch werde weiterhin einzeln geprüft. Wir haben mit dem Journalisten Basil Schöni darüber diskutiert, ob es sich um ein tatsächliches Demonstrationsverbot handelt und wie die Stadt den Entscheid begründet.
https://rabe.ch/2023/12/18/die-demonstrations-freiheit-gilt-auch-wenn-die-lage-angespannt-ist/


«Nicht wir waren überrascht, sondern die Demonstrierenden»
Für den 17. Dezember kündigten Linksextreme eine Demonstration in der Stadt Bern an. Das Grossaufgebot der Polizei stiess beim Einsatz jedoch lediglich auf einen Glühweinstand.
https://www.20min.ch/story/bern-nicht-wir-waren-ueberrascht-sondern-die-demonstrierenden-383203350425


+++SPORT
18.12.2023 Medienmitteilung des VSPB zu den Sanktionen in Fussballstadien
VSPB – Aufgrund der Tatsache, dass sowohl Personalmangel bei der Polizei herrscht und die Gewalt an Fussballspielen gegen die Polizistinnen und Polizisten steigt, begrüsst der VSPB die konsequenten Sanktionen in der Westschweiz. Konkret hat eine Arbeitsgruppe der Bewilligungsbehörden, die unter anderem aus Vertretenden der Kantone, der Städte, der Polizeikräfte, der Swiss Football League (SFL) und der Klubs besteht, endlich durchgegriffen und ein Kaskadensystem entwickelt. Das System sieht vor, dass entweder gewisse Tribünen oder gar das ganze Stadion für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt.
Der VSPB bedauert genauso wie die Arbeitsgruppe, dass dadurch Fussballfans bestraft werden, welche mit friedlichen Absichten das Spiel besuchen. Jedoch begrüsst der Polizeiverband, dass nun endlich Massnahmen ergriffen und Sanktionen konsequent durchgesetzt werden. Der Schutz der Schweizer Polizistinnen und Polizisten hat Priorität für den VSPB. Der grosse Personalmangel bei den Polizeikorps macht sich durch Einsätze an Sportereignissen besonders stark spürbar. Zu lange wurde die Verantwortung hin und her geschoben; endlich hat jemand den Mut, durchzugreifen.
Der VSPB appelliert an den Rest der Politik und Fussballklubs, sich den Massnahmen aus der Westschweiz anzuschliessen und diese umzusetzen.
 https://www.vspb.org/de/fuer_medien/medienmitteilungen
-> PDF: https://www.vspb.org/content/docs/004%20F%C3%BCr%20Medien/1%20Medienmitteilungen/2023/DE%20Medienmitteilung_VSPB%20Fussballsanktionen_Dezember%202023_DEF.pdf



luzernerzeitung.ch 18.12.2023

FCL-Chaoten schleppen massenhaft Petarden ins Stadion – Verein hält an Stichproben fest

Wie konnten die Mitglieder der Fankurven derart viele Rauchpetarden ins Stadion schleppen, um gar einen Spielunterbruch zu erzwingen? Der FCL begründet dies mit dem «Good-Hosting-Konzept» und will daran festhalten.

Christian Glaus

Und plötzlich wurde es rauchig im Stadion. Chaoten des FC Luzern und des FC Basel zündeten am Sonntag so viele Rauchpetarden in der Swissporarena, dass gar der Feueralarm ausgelöst wurde. Hinter dem Tor entfachten sie zudem ein offenes Feuer. Das Spiel musste wegen des Rauchs nach rund 15 Minuten kurzzeitig unterbrochen werden.

Hintergrund ist die vorübergehende Schliessung der Sektoren der Anhänger von Servette und Lausanne Sport. Diese hatten bei Krawallen am 9. Dezember einen Polizisten verletzt und massive Sachbeschädigungen begangen.

Die Sanktion hat die nationale Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden anhand ihres sogenannten Kaskadenmodells entschieden. Dieses sieht bestimmte Strafen für Fangewalt vor. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter begrüsst es, «dass nun endlich Massnahmen ergriffen und Sanktionen konsequent durchgesetzt werden», wie dieser mitteilt. Die Fussballanhänger hingegen protestieren gegen «Kollektivstrafen».

FCL wertet Videoaufnahmen im Stadion aus

Die Aktion in Luzern sei Teil eines national koordinierten Protests der Fankurven gewesen, betont FCL-Mediensprecher Markus Krienbühl. Der Verein habe Verständnis für deren Anliegen. «Die Haltung des FCL ist klar: Wir stellen uns gegen Kollektivstrafen. Diese sind nicht die Lösung des Problems, wie man am Sonntag gesehen hat.» Die Form des Protests der Fankurven sei jedoch falsch gewesen, sagt Krienbühl. «Wir bedauern, dass die Fans damit einen Spielunterbruch verursacht haben.» Der Verein werte die Videoaufnahmen im Stadion aus. Sollten Personen, die Petarden gezündet haben, identifizierbar sein, drohen ihnen Strafen. Möglich wäre ein Stadion- oder Rayonverbot.

Laut Krienbühl entstanden keine Schäden. Dass massenhaft Petarden ins Stadion gelangen konnten, habe mit dem Good-Hosting-Konzept zu tun, das in der Schweiz angewandt werde. Im Sinne eines konfrontationsfreien Einlasses werden die Zuschauer nur stichprobenartig kontrolliert. Es sei an der Swiss Football League zu entscheiden, ob man weiterhin auf dieses Konzept setzen wolle, sagt Krienbühl. «Das ist eine Risikoabwägung. Der FCL steht zum Good-Hosting-Konzept, weil dieses zu einer massiven Beruhigung der Einlassphase geführt hat.»

«Vorfall im Stadion»: Regierungsrätin Fanaj schweigt

Mit ihrem Protest richten sich die Fankurven direkt gegen die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, welche mit dem Kaskadenmodell Fangewalt bekämpfen wollen. Auf Anfrage äussert sich die zuständige Luzerner Regierungsrätin Ylfete Fanaj nicht. «Da sich der Vorfall innerhalb des Stadions abspielte, liegt die Zuständigkeit beim FCL», heisst es beim Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement.

Ausserhalb des Stadions ist es am Sonntag zu keinen nennenswerten Zwischenfällen gekommen, wie die Luzerner Polizei bestätigt. Und das, obwohl rund 1400 Basler vom Bahnhof Luzern zur Swissporarena und zurück marschierten. Eine Rolle gespielt haben könnte ein neuer Sichtschutz, welcher beim Bundesplatz aufgestellt wurde.

Die Idee sei nach den Krawallen im Frühling dieses Jahres von FCL, Stadt, Kanton, Polizei und Fanarbeit entwickelt worden, erklärt der Stadtluzerner Sicherheitsmanager Christian Wandeler auf Anfrage.

Dritter runder Tisch im Januar

Der Fanmarsch führt direkt beim Fanlokal Zone 5 vorbei. In der Vergangenheit kam es dort immer wieder zu Ausschreitungen. Weil es derzeit keine Alternativroute gebe, sollte die bestehende Situation optimiert werden, schreibt Wandeler. «Mit dem Sichtschutz können sich die Fanlager nicht direkt sehen. Das hat aus Erfahrung einen beruhigenden Effekt.» Verantwortlich für die Organisation und die Finanzierung des Sichtschutzes sei der FC Luzern. Dieser macht zu den Kosten keine Angaben. Zum Nutzen äussert sich die Luzerner Polizei nicht.

Auch der «gute Austausch mit der Fanszene» habe dazu geführt, dass es in der laufenden Saison keine Krawalle gab, schreibt Wandeler. FCL-Sprecher Krienbühl pflichtet bei: «Der Dialog und die Absprache unter allen beteiligten Parteien ist aus unserer Sicht die wichtigste Komponente, um Zwischenfälle vor und nach dem Spiel möglichst zu verhindern.» Gemäss dem Kanton hat der von Regierungsrätin Fanaj iniziierte runde Tisch bisher zwei Mal stattgefunden. Die nächste Durchführung sei für Ende Januar geplant.

Auf ein «konstruktives Miteinander» setzt auch der neue Fan-Vertreter im FCL-Verwaltungsrat, Daniel Britschgi vom Verein FCL-Basis. Indem die Fans «eine echte Mitsprache» erhalten, könne gegenseitiger Respekt resultieren. Das sei der beste Weg, um Probleme zu lösen und die Sicherheitskosten zu senken, schreibt Britschgi. «Wir befürchten jedoch, dass mit dem Kaskadenmodell die radikalen Kräfte Überhand nehmen und die Situation vermehrt eskaliert.»
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/feueralarm-im-stadion-fcl-chaoten-schleppen-massenhaft-petarden-ins-stadion-verein-haelt-an-stichproben-fest-ld.2557478)


+++KNAST
Zusatzkredit für den Umzug des Zentralgefängnisses
Der Freiburger Staatsrat beantragt dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 2,3 Millionen Franken für den Umzug des Zentralgefängnisses nach Bellechasse.
https://frapp.ch/de/articles/stories/zusatzkredit-fur-den-umzug-des-freiburger-zentralgefangnis


+++POLIZEI DE
Gerechtigkeit für Mouhamed Dramé?
Prozessbeginn zur Tötung des senegalesischen Jugendlichen durch die Polizei in Dortmund
Die juristische Aufarbeitung des Polizeieinsatzes, bei dem im Sommer 2022 der 16-jährige Mouhamed Dramé erschossen wurde, startet vor dem Landgericht Dortmund. Seine Familie fordert Aufklärung.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178592.polizei-in-dortmund-gerechtigkeit-fuer-mouhamed-drame.html


+++FRAUEN/QUEER
Über Richtlinien und Verbote bei intergeschlechtlichen Kindern – 10vor10
Wie kann man intergeschlechtliche Kinder optimal betreuen? Wann darf hormonell oder operativ eingegriffen werden? Das Parlament diskutiert zwei Vorstösse.
https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/ueber-richtlinien-und-verbote-bei-intergeschlechtlichen-kindern?urn=urn:srf:video:19af9ca5-cd77-4475-a38b-ac4021000e7c
-> https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2023/20231218160854523194158159038_bsd109.aspx


+++RASSISMUS
ANTIRA-WOCHENSCHAU: Todespolitik im Mittelmeer, Frontex in Griechenland, Rassismus in der Schweiz
https://antira.org/2023/12/17/todespolitik-im-mittelmeer-frontex-in-griechenland-rassismus-in-der-schweiz/


+++RECHTSEXTREMISMUS
nzz.ch 18.12.2023

Antisemitismus in der Schweiz: Der Bundesrat gibt den Widerstand gegen das Hakenkreuzverbot auf

Seit Jahren wird ein Verbot von Nazi-Symbolen gefordert, bis jetzt ohne Erfolg. Nun zeichnet sich zaghaft ein Kurswechsel ab.

Daniel Gerny

Schon kurze Zeit nach den Terrorangriffen der Hamas in Israel tauchten in der Schweiz an verschiedenen Orten gesprayte Hakenkreuze auf. Augenblicklich zeigte sich, dass der Antisemitismus in all seinen Ausprägungen präsent ist. Die Täter blieben meist unbekannt, weshalb Strafverfahren praktisch aussichtslos sind. Doch selbst wenn sie gefasst worden wären: Das Hakenkreuz ist in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten. Bestraft würde die Sachbeschädigung durch die Sprayerei, nicht aber automatisch das Verbreiten des rassistischen Symbols.

Seit Jahren fordern verschiedene Politiker die Einführung eines solchen Verbotes. Doch bisher ist es nicht dazu gekommen – auch weil sich der Bundesrat konsequent dagegen gewehrt hat. Während Jahren vertrat er die Ansicht, dass ein Verbot gar nicht nötig sei. Es gebe in der Schweiz nämlich keinen Freipass für das Verbreiten von Nazi-Symbolen. Tatsächlich hat das Bundesgericht schon vor Jahren klargemacht, dass das Zeigen des Hakenkreuzes bestraft wird, sofern damit die Absicht verbunden ist, für die entsprechende Ideologie zu werben.

Freispruch für Hitlergruss auf dem Rütli

Das Mitführen einer Fahne mit Nazi-Symbolen an einer rechtsextremen Demonstration reicht deshalb heute schon aus, um bestraft zu werden. Es gibt allerdings trotzdem Fälle, wo dies anders ist: So wurde vor einigen Jahren ein Mann freigesprochen, der auf dem Rütli den Hitlergruss zeigte. Der Freispruch wurde damit begründet, dass der Beschuldigte die Geste unter Gleichgesinnten ausführte, die er von seinem Gedankengut gar nicht mehr zu überzeugen brauchte. Für viele ist diese Logik nicht nachvollziehbar.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) zum Beispiel meint dazu, die heutige Rechtslage bedeute, dass Rechtsextreme und andere Gruppierungen oftmals straffrei mit nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit auftreten könnten. Auch würden solche Symbole für eine Akzentuierung und Skandalisierung politischer Botschaften missbraucht. Gemeint sind damit unter anderem die Corona-Demos, an denen Hakenkreuze mitgeführt wurden, um vor einer angeblichen Diktatur zu warnen.

Trotz solchen Auswüchsen wollte der Bundesrat noch im Mai nichts von einem Verbot wissen. Jetzt aber scheint er seinen Widerstand aufgegeben zu haben. Praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit leitete er vor drei Wochen einen Kurswechsel ein. Der Zeitpunkt ist nicht zufällig: Am Mittwoch berät der Ständerat über eine Motion seiner Rechtskommission, die nun ebenfalls für ein Verbot plädiert. Der Bundesrat müsse dazu die gesetzliche Grundlage ausarbeiten, heisst es in dem Vorstoss. Er sei mit diesem Vorgehen einverstanden, erklärte der Bundesrat jetzt in seiner Antwort darauf.

Warnungen vor einem Zensurgesetz

Begründet wird die Kehrtwende nicht – sie ist nur gerade einem einzigen Wort zu entnehmen: «Annahme» der Motion. Gut möglich, dass das Intermezzo von Elisabeth Baume-Schneider an der Spitze des Justizdepartementes dazu beigetragen hat. Ganz abgesehen davon aber ist es inzwischen schwierig geworden, mit rein juristischen Überlegungen gegen ein Hakenkreuzverbot zu argumentieren – in einer Zeit, in der Antisemitismus unübersehbar geworden ist.

Dass sich die Schweiz mit einem ausdrücklichen Verbot des Hakenkreuzes so schwertut, hat historische Gründe: Ursprünglich wurde die Antirassismus-Strafnorm bewusst schlank ausformuliert, um den Befürchtungen entgegenzuwirken, das Gesetz schränke die Meinungsfreiheit zu stark ein. Schon im Abstimmungskampf Mitte der 1990er Jahre war von einem Zensurgesetz die Rede. Auch später wurde die Bestimmung immer wieder unter Beschuss genommen, meistens von der SVP, weil sie gegen die Meinungsfreiheit verstosse.

Seit einiger Zeit ist allerdings eine gegenläufige Bewegung zu beobachten: Die Rassismus-Strafnorm gewinnt an Rückhalt und wird sogar ausgeweitet. Seit 2020 ist es neu auch strafbar, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren oder Hass auszusetzen. Die dafür notwendige Gesetzesänderung stiess bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sogar auf grössere Zustimmung als die ursprüngliche Anti-Rassismus-Strafnorm im Jahre 1994. Jetzt folgt der nächste Schritt: Auch wer gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, soll in Zukunft mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Das hat der Nationalrat vor zwei Wochen beschlossen.

Gesetz könnte weiter ausgeweitet werden

In Fachkreisen wird bereits ein Umbau der Rassismus-Strafnorm zu einer allgemeinen Strafnorm gegen Hassreden, Hetze und Diskriminierungen diskutiert. Erfasst würden nicht nur – wie heute – diskriminierende Handlungen aufgrund von Religion, Ethnie und sexueller Orientierung, sondern auch solche aufgrund der Herkunft, des Lebensstils, des sozialen Status, der Gesundheit, von Behinderungen und weiteren Merkmalen. Ein solches Gesetz wäre mit Sicherheit äusserst umstritten – aber kein Novum. Der französische Code pénal ist sogar noch offener formuliert und stellt etwa die Diskriminierung wegen des Aussehens oder des Familiennamens unter Strafe.

Die Weiterentwicklung der Antirassismus-Strafnorm löst deshalb von jeher epische Kontroversen aus. Auch in Bezug auf das Hakenkreuzverbot sind trotz dem Einlenken des Bundesrates noch längst nicht alle Fragen ausgeräumt. So herrscht Unklarheit darüber, was genau überhaupt untersagt werden soll: Beim Verbot des Hakenkreuzes sind sich die meisten einig, doch wie sieht es mit anderen nationalsozialistischen Zeichen aus, etwa dem SS-Totenkopf oder der Zahl 88 (die zweimal für den achten Buchstaben des Alphabets steht, also für «HH» und damit für «Heil Hitler»)?

Erst recht uferlos wird die Debatte, wenn das Verbot nicht nur Nazi-Zeichen beinhalten soll, sondern auch Symbole anderer Ideologien, die ebenso mit Völkermord, Gewalt oder Kriegsverbrechen in Verbindung gebracht werden. Beispielsweise das kommunistische Symbol von Hammer und Sichel, das russische Kriegs-«Z» oder Symbole des islamistischen Terrors. So ist in Österreich die Hamas-Flagge bereits heute verboten, in Deutschland wurde dies vorerst folgenlos geprüft. In der Schweiz ist sie grundsätzlich erlaubt.

Was ist mit dem russischen «Z» oder der Hamas-Flagge?

Auch in den eidgenössischen Räten gibt es dazu noch keine gefestigte Meinung. Während sich der Nationalrat im Mai für ein eng gefasstes Verbot aussprach, das sich auf die «bekannten Kennzeichen des Nationalsozialismus» beschränkt, geht die Ständeratskommission deutlich weiter. Gemäss ihrem Konzept könnten unter Umständen auch die Hamas-Flagge oder das russische «Z» unter ein künftiges Verbot fallen. Sie will nämlich das Verbreiten «von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Propagandamitteln, Zeichen und Symbolen» verbieten. Diese müssen nicht zwingend einen nationalsozialistischen Hintergrund haben.

Noch ist schwer vorauszusehen, in welche Richtung und wie schnell sich die politische Debatte entwickelt. Doch wenn nicht alles täuscht, gehört die Ära, in der das Hakenkreuz in der Schweiz kein verbotenes Symbol war, in absehbarer Zeit der Vergangenheit an.
(https://www.nzz.ch/schweiz/antisemitismus-in-der-schweiz-der-bundesrat-gibt-den-widerstand-gegen-das-hakenkreuz-verbot-auf-ld.1770574)



Blut, Boden, Straßenkampf (Episode 4) #Interferenzen
Die blanke Gewalt fasziniert. Über Hunderttausend Menschen verfolgen auf Telegram, Instagram und YouTube regelmäßig die Auseinandersetzungen von Hooligans und Fußballfans. Die Szene ist transnational und digital vernetzt. Nicht nur die Liebe zu einem brutalen Hobby treibt sie an – rechtsextreme Ideologien und ein völkisches Männlichkeitsbild sind weit verbreitet. In offen rechtsextremen Messenger-Kanälen wird rechter Terror verherrlicht und zu Demonstrationen und direkten Angriffen auf politische Gegner aufgerufen.
https://www.youtube.com/watch?v=y5NxvAWhVTo