Medienspiegel 24. November 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++GLARUS
Asylbereich: Kanton mietet Wohnraum in Luchsingen
Departement Sicherheit und Justiz • Die Abteilung Migration des Kantons Glarus mietet Wohnraum in Luchsingen als Unterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
https://www.gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/8572/title/asylbereich-kanton-mietet-wohnraum-in-luchsingen
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/stellenabbau-anzahl-entlassungen-an-st-galler-spitaelern-bekannt?id=12494562 (ab 03:31)


+++NIDWALDEN
Das Buochser Hotel Postillon wird zur Asylunterkunft
Das Hotel-Restaurant Postillon in Buochs wird ab Februar/März vom Kanton Nidwalden umgenutzt: Es sollen bis zu 80 Geflüchtete einziehen. Die Kollektivunterkunft sei ideal gelegen, etwas abseits, aber doch an den öffentlichen Verkehr angeschlossen, sagt der zuständige Regierungsrat.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/das-buochser-hotel-postillon-wird-zur-asylunterkunft?id=12494577
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/nidwalden/buochs-das-postillon-wird-kuenftig-als-unterkunft-fuer-fluechtlinge-genutzt-ld.2546180


++++ZÜRICH
Temporäre Nutzung der Kaserne Kloten als Asylunterkunft
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet 2023 mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl neuer Asylgesuche. Deshalb ist das SEM weiterhin auf zusätzliche Unterbringungsplätze angewiesen. In Absprache mit dem Kanton Zürich und der Armee nutzt das SEM die Kaserne in Kloten seit dem 6. November während sechs Wochen als temporäre Asylunterkunft mit bis zu 360 Plätzen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98930.html
-> https://www.tagesanzeiger.ch/360-gefluechtete-in-kloten-kaserne-ist-temporaere-asylunterkunft-und-niemand-wusste-es-951138116253


+++FINNLAND
Finnland schliesst fast alle Grenzen zu Russland – Tagesschau
Finnland hat bis auf einen alle Grenzübergänge zu Russland geschlossen, da trotz Minusgraden immer mehr Menschen ankommen. Helsinki wirft Moskau vor, diese Migration gezielt zu steuern.
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/finnland-schliesst-fast-alle-grenzen-zu-russland?urn=urn:srf:video:6e7ffd0d-9ef3-48d7-adca-f64cfbd871ee
-> https://www.tagesanzeiger.ch/finnland-russland-finnland-macht-die-grenze-dicht-trotz-extremer-kaelte-802840944392



aargauerzeitung.ch 24.11.2023

Der schmutzige Asylkonflikt in Nordosteuropa: Russland spielt dabei sein eigenes Spiel

Finnland macht zumindest bis Weihnachten fast alle Grenzen dicht, um chaotische Zustände wie in polnischen und baltischen Grenzgebieten zu verhindern. Russland wirft Finnland vor, schuld an einer «humanitären Krise» zu sein.

Niels Anner, Kopenhagen

Wer über die 1340 Kilometer lange finnisch-russische Grenze reisen will, kann dies seit diesem Freitag nur noch an einem einzigen Ort tun: in Raja-Jooseppi in Lappland, rund 300 Kilometer nördlich des Polarkreises.

Alle anderen Grenzübergänge hat Finnland geschlossen, nachdem in den vergangenen zwei Wochen mehr als 700 Flüchtlinge aus Russland über die Grenze gekommen waren. Die finnische Regierung will es nun so schwierig wie möglich gestalten, ein Asylgesuch zu stellen: Die Grenzbaracken von Raja-Jooseppi liegen im verschneiten, menschenleeren Niemandsland, auf finnischer Seite ist das nächste Dorf 50 Kilometer entfernt; in Russland sind es 240 Kilometer bis nach Murmansk.

Die Asylsuchenden sind keine Russen, die vor dem Kreml-Regime fliehen, sondern stammen aus Ländern wie Syrien, Irak, Afghanistan oder Somalia. Laut der finnischen Regierung werden sie von russischen Behörden bewusst an die EU- und Schengen-Grenze verfrachtet, um für Unruhe zu sorgen. Das ist bis zu einem gewissen Grad geglückt.

Helsinki hat jedenfalls rasch und aus Sicht von Flüchtlingsorganisationen zu heftig reagiert; zuerst mit der Schliessung der Hälfte der Grenzübergänge, jetzt folgte der Rest – ausser Raja-Jooseppi.

Russland weist jede Schuld von sich

Damit werden jedoch nicht nur Asylsuchende ausgesperrt, sondern auch der ganze Grenzverkehr blockiert; selbst für Personen mit Familienangehörigen im anderen Land und Russen, die ein Schengen-Visum besitzen. Zumindest bis kurz vor Weihnachten will Finnland dieses rigide Grenzregime aufrechterhalten.

Der Kreml hat zurückgewiesen, etwas mit den Flüchtlingen zu tun zu haben und beschuldigt das Nachbarland, es lege jetzt als Nato-Mitglied eine feindliche Haltung an den Tag. Doch es gibt deutliche Hinweise, dass es sich sehr wohl um konzertierte Aktionen Russlands handelt, wenn plötzlich Hunderte Migranten ohne Reisepapiere an die Grenze kommen.

Augenzeugen berichteten, Flüchtlinge würden auf russischer Seite in Kleinbussen in die Grenzregion gebracht; dort erhalten sie kleine Fahrräder und legen damit die letzten paar hundert Meter zur finnischen Grenzstation zurück. Eine finnische Zeitung fand heraus, dass Flüchtlinge in einem Hotel von der russischen Grenzpolizei abgeholt und zur Grenze verfrachtet werden.

Der Gouverneur von Murmansk, Andrej Chibis, teilte mit, in seiner Region stecken 400 Migranten fest. Er verschickte in sozialen Netzwerken Bilder von dunkelhäutigen Personen in dünnen Jacken, die in Zelten des russischen Grenzschutzes mit warmen Getränken versorgt werden. Finnland löse eine «humanitäre Krise» aus, beschuldigte Chibis den Nachbarn.

Gleichzeitig hat die finnische Armee begonnen, in den Wäldern Stacheldrahtzäune hochzuziehen, um die grüne Grenze zu sichern. Nächste Woche kommen 50 Spezialisten der EU-Grenzagentur Frontex, um bei der Grenzbewachung und der Bearbeitung von Asylgesuchen zu helfen. Man befürchtet ein Chaos, wie es seit 2021 in den Wäldern an der Grenze zu Litauen, Lettland und Polen herrscht, wo Weissrussland Tausende Flüchtlinge hinbringt.

Menschenschmuggler werden via soziale Medien angeworben

Zuletzt stand vor allem Lettland stark unter Druck: Grenzschützer versuchen dort täglich, Migranten daran zu hindern, über die grüne Grenze in die EU zu kommen. Menschenschmuggler bieten gegen hohe Beträge Transporte nach Polen und Deutschland an. Laut dem finnischen Fernsehkanal Yle werden nun in sozialen Medien auch in Finnland russischsprachige Personen gesucht, die Transporte von Flüchtlingen übernehmen.

Doch die Befürchtungen Finnlands gehen noch in eine andere Richtung. In einem Rapport zur Grenzkrise schreibt die Regierung, dass die Flüchtlinge ohne Papiere auch ein Sicherheitsrisiko darstellen können, wenn sich beispielsweise Kriminelle, Extremisten oder Spione unter die Flüchtlinge mischen. Eine grosse Anzahl von Asylsuchenden erschwere die nötigen Überprüfungen der Personen, erklärte der finnische Geheimdienst Skypo.

Ein anderer Grund für das resolute Vorgehen Finnlands dürften die Rechtspopulisten sein, die seit Juni Teil der Regierung sind. Nach diversen Skandalen steht die Partei schlecht da, doch nun kann sie sich profilieren, wenn das Land hart gegen Asylsuchende vorgeht.
(https://www.aargauerzeitung.ch/international/migration-der-schmutzige-asylkonflikt-in-nordosteuropa-russland-spielt-dabei-sein-eigenes-spiel-ld.2546245)


+++NIGER
Endhaltestelle Niger?
Über den sog. »Notfall-Transit-Mechanismus« werden seit 2017 ausgewählte Schutzsuchende aus Libyen nach Niger evakuiert. Von dort sollen sie dann in Aufnahmestaaten gebracht werden – doch die Praxis ist teilweise eine andere. An dem Notfall-Transitmechanismus gibt es schon lange deutliche Kritik. Seit dem Putsch im Niger herrscht nun Stillstand.
https://www.proasyl.de/news/endhaltestelle-niger/


+++GASSE
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/lucy-brennt-wieder-die-vorweihnachtszeit-beginnt?id=12494421 (ab 04:20)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/lucy-brennt-wieder-die-vorweihnachtszeit-beginnt?id=12494421


Viele Dealer bei Bäckeranlage in der Stadt Zürich verhaftet (ab 07:34)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/der-muehlesteg-kehrt-zurueck-nach-zuerich?id=12494757
-> https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/11/231124k_zuerich_bm.html


Basel – Anwohnerin: «Die Dealer garantieren für unsere Sicherheit»
Teile des Unteren Kleinbasels leiden stark unter der Drogenkriminalität. An einem Begegnungsabend des Quartiervereins konnten Betroffene ihren Frust und ihre Fragen bei der Polizei deponieren.
https://www.20min.ch/story/basel-fuer-unsere-sicherheit-garantieren-die-dealer-953224939467


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Aktion in Solidarität mit den streikenden Arbeiter:innen in Bangladesh
In Solidarität mit den seit Wochen streikenden Textilarbeiter:innen in Bangladesh wurde die Hauptfiliale von H&M in Basel eingefärbt.
https://lotta.info/aktion-in-solidaritaet-mit-den-streikenden-arbeiterinnen-in-bangladesh/
-> Video: https://twitter.com/lotta_basel/status/1728013117248983510


Klimagrosseltern entschleunigen Black-Friday-Käuferschaft
Am Freitag tanzte in Luzern der Eisbär. Die Klimagrosseltern verteilten Guetzli und versuchten so, ihre Botschaft unter die Schnäppchenjäger zu bringen: Mehr Lebensqualität statt Konsumstress.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/klimagrosseltern-entschleunigen-black-friday-kaeuferschaft-ld.2546740
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/black-friday-im-gegenwind?urn=urn:srf:video:1b7b4727-4001-4458-b735-977cfe57c6df


++++SPORT
Bern: Einschränkungen wegen Fussballspiel – Wachen geschlossen
Am kommenden Dienstagabend findet in Bern das Champions League Spiel zwischen dem BSC Young Boys und Roter Stern Belgrad statt. Im Grossraum Wankdorf ist mit Verkehrseinschränkungen und Strassensperrungen zu rechnen. Die Kantonspolizei Bern wird sichtbar im Einsatz stehen. Der Grossteil der Wachen im Kanton Bern bleibt deshalb am Dienstag und Mittwoch geschlossen.
https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=a4897713-af4d-4d96-b776-dfdb4c71cfa0


YB empfängt Roter Stern Belgrad: Stadt Bern wappnet sich für unbequeme Gäste
Am Dienstag kommen gegen 2000 serbische Fans nach Bern. Die Polizeipräsenz wird enorm sein. Das hat viel mit dem letzten Gastspiel zu tun.
https://www.derbund.ch/yb-empfaengt-roter-stern-belgrad-stadt-bern-wappnet-sich-fuer-hooligans-718616154269


+++ANTITERRORSTAAT
Basler Weihnachtsmarkt wird besonders geschützt
Die Basler Polizei reagiert auf die angespannte Weltlage und schützt den Basler Weihnachtsmarkt besonders. Details dazu gibt sie aber nicht bekannt.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/basler-weihnachtsmarkt-wird-besonders-geschuetzt?id=12494610


Stadtpolizei Zürich erhöht Sicherheitsmassnahmen bei Weihnachtsmärkten
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/lucy-brennt-wieder-die-vorweihnachtszeit-beginnt?id=12494421


+++BRIAN
«Wir dachten, wir seien die Stärkeren»
Thomas Manhart war für die menschenrechtswidrigen Haftbedingungen von Brian Keller mitverantwortlich. Nun erklärt der frühere Amtschef, warum er sich bei Keller entschuldigt hat. Justizdirektorin Jacqueline Fehr jedoch verstrickt sich bis heute in diffuse Erklärungsversuche.
https://www.republik.ch/2023/11/24/wir-dachten-wir-seien-die-staerkeren


Entscheid des Bundesgerichts: Zürcher Justiz muss gegen zwei ehemalige Wärter von Brian ermitteln
Gemäss dem Bundesgericht ist es unbestritten, dass zwei Wärter den mittlerweile in Freiheit lebenden Brian Keller während seiner Haft geschlagen haben. Nun muss die Zürcher Justiz den Fall neu aufrollen.
https://www.tagesanzeiger.ch/entscheid-des-bundesgerichts-zuercher-justiz-muss-gegen-zwei-ehemalige-waerter-von-brian-ermitteln-202738762398

https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/eth-zuerich-denkt-ueber-ausbau-des-medizinstudiums-nach?id=12494568 (ab 03:55)
-> https://www.watson.ch/schweiz/justiz/533296886-bundesgericht-zuercher-justiz-muss-gegen-ex-waerter-von-brian-ermitteln
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/zurcher-justiz-muss-gegen-zwei-ex-warter-von-brian-ermitteln-66656834
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/sie-sollen-ihn-mehrmals-geschlagen-haben-zuercher-justiz-muss-gegen-zwei-ehemalige-waerter-von-brian-ermitteln-id19176593.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesgerichtsurteil-justiz-muss-gegen-zwei-ehemalige-waerter-von-brian-ermitteln
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/der-muehlesteg-kehrt-zurueck-nach-zuerich?id=12494757 (ab 06:07)
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/zuercher-justiz-muss-gegen-zwei-ehemalige-waerter-von-brian-ermitteln-1-00226111/

Bundesgerichtsurteil(e):
-> https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://07-11-2023-7B_68-2023&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://07-11-2023-7B_472-2023&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://07-11-2023-7B_220-2023&lang=de&zoom=&type=show_document



nzz.ch 24.11.2023

Zwei Aufseher schlugen im Gefängnis auf Brian ein. Ob das Vorgehen strafbar war, muss nun doch ein Gericht entscheiden

Die Staatsanwaltschaft muss gegen ihren Willen Anklage gegen zwei Aufseher der Pöschwies erheben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Straftäters gutgeheissen.

Fabian Baumgartner

Der Vorfall ereignete sich am 9. April 2019 in der Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Der Straftäter Brian sollte von Aufsehern für den Spaziergang in den Hof des Gefängnisses geführt werden.

Dabei kam es zu einem Zwischenfall: Der an Händen und Füssen gefesselte Brian schlug zunächst gegen das Schutzschild eines Gefängnismitarbeiters. Daraufhin zogen ihn die sechs Aufseher zurück in einen Gang und drückten ihn zu Boden. Doch dabei blieb es nicht: Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, dass zwei der Aufseher auf den am Boden liegenden Straftäter einschlugen. Einer der Aufseher soll gemäss Audioaufnahmen hämisch gefragt haben: «Hä, tuets weh?»

Der Gefängnisarzt stellte bei Brian nach dem Vorfall eine Schwellung und einen Bluterguss an der Nase sowie weitere kleinere Verletzungen an Handgelenken, Ellbogen und Unterarmen fest.

Die Eltern von Brian reichten nach dem Vorfall Strafanzeige gegen die involvierten Mitarbeiter ein. Die Zürcher Staatsanwaltschaft sah jedoch keinen Grund, Anklage zu erheben. Im Gegenteil: Sie stellte die Untersuchung wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauch im September 2022 ein.

Die Begründung: Der Einsatz der Mitarbeiter sei notwendig und verhältnismässig gewesen. Die Schläge gegen den wütenden jungen Mann hätten bloss dazu gedient, diesen am Aufstehen zu hindern und ihn zu überwältigen. Dabei stützte sich die Staatsanwaltschaft auf Videoaufnahmen sowie die Aussagen der Aufseher. Das Obergericht stützte zunächst die Ausführungen der Staatsanwaltschaft.

Doch nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde des 28-Jährigen teilweise gutgeheissen. Im Fall von zwei Aufsehern muss die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen ihren Willen weiterführen und Anklage bei Gericht erheben. Den Antrag von Brians Anwälten, die Sache an eine von Zürcher Strafverfolgungsbehörden unabhängige Staatsanwaltschaft zu übergeben, weist das Bundesgericht hingegen ab.

In seinem Urteil schreibt das Bundesgericht, es sei unbestritten, dass die beiden Aufseher Brian geschlagen und damit grundsätzlich strafbare Handlungen begangen hätten. Die Staatsanwaltschaft könne deshalb das Verfahren nicht einfach einstellen. «Insbesondere ist auf der Videoaufnahme nicht eindeutig erkennbar, ob die Schläge nur vor oder auch noch nach der Fixierung des Straftäters auf dem Boden erfolgten.» Ebenfalls ungeklärt sei die Frage, wo die Schläge Brian trafen.

Deshalb müsse nun ein Gericht über die Frage befinden, ob die Schläge tatsächlich erforderlich gewesen seien, hält das Bundesgericht fest.

Brian verlangte zudem, es sei eine Einvernahme mit ihm nachzuholen. Er hatte sich im Gefängnis geweigert, zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft überstellt zu werden, weil ihn ein Grossaufgebot der Polizei begleitet hätte. Deshalb gibt es keine vor Gericht verwertbare Aussagen von ihm zu dem Vorfall. Das Bundesgericht sieht es etwas anders: Angesichts der vielen Vorfälle sei das grosse Sicherheitsaufgebot nicht zu beanstanden. Brian habe es deshalb selbst zu verantworten, dass keine Befragung stattgefunden habe. Es obliege aber dem Gericht, ob und in welchem Rahmen der 28-Jährige zur Einvernahme vorgeladen werden solle.

Bei zwei weiteren Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sieht das Bundesgericht keinen Anlass, die Untersuchung weiterzuführen. Es hat die Beschwerden Brians abgewiesen.

Urteile 7B_68/2023, 7B_472/2023 und 7B_220/2023 vom 7. 11. 23.
(https://www.nzz.ch/zuerich/fall-brian-staatsanwaltschaft-muss-poeschwies-aufseher-anklagen-ld.1767402)



limmattalerzeitung.ch 24.11.2023

«Hä, tued’s weh?»: Wie Aufseher Brian schlugen – ein Gericht muss schwere Vorwürfe untersuchen

Ex-Häftling Brian Keller erzielt einen Erfolg vor dem Bundesgericht. Es ordnet an, dass ein eingestelltes Verfahren gegen Gefängnispersonal neu aufgerollt wird.

Andreas Maurer

Seit zwei Wochen ist Brian Keller ein freier Mann. Seine Anwälte und seine Eltern wollen den 28-jährigen Ex-Häftling vor der Öffentlichkeit schützen. Nun sollten die Medien seine Privatsphäre respektieren, mahnen sie. Schliesslich sei er wider Willen zu einer öffentlichen Figur geworden.

Doch Brian scheint an seiner Rolle als bekanntester Ex-Häftling der Schweiz Gefallen zu finden. Täglich veröffentlicht er ein neues Video von sich. 26’000 User folgen ihm auf Tiktok. In seiner Reality-Show inszeniert er sich als Gangster-Rapper, zeigt sich im Boxtraining und erzählt von seinem Kampf hinter Gittern.

Dieser geht auch juristisch weiter. Diverse Verfahren sind hängig. In einem hat Keller nun vor dem Bundesgericht einen Durchbruch erreicht. Die höchste Instanz heisst eine Beschwerde von ihm mehrheitlich gut und ordnet an, dass eine geschlossene Akte wieder geöffnet wird.

Der Kampf im Gefängnis – die SRF-«Rundschau» hat das Überwachungsvideo gezeigt: https://www.srf.ch/play/embed?urn=urn:srf:video:671748e2-a86e-4508-9807-61b1e9c1cc7b&startTime=440&subdivisions=false

Es geht um einen Vorfall im April 2019. Keller sitzt in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Einzelhaft. Eine Überwachungskamera zeigt, wie sich sechs Sicherheitsmänner vor seiner Zelle versammeln. Sie tragen Kampfmontur. Ihre Mission: Sie sollen den renitenten Häftling auf den Spazierhof begleiten.

Keller ist an Händen und Füssen gefesselt. Doch schon vor der Zellentüre schlägt er gegen den Schutzschild eines Aufsehers. Die Sicherheitsmänner bringen ihn zu Boden. Zwei Aufseher schlagen ihn dabei. Ist die Gewalt gerechtfertigt?

Ja, meinen die Staatsanwaltschaft und das Zürcher Obergericht. Die Ermittler stellen das Verfahren ein, weil der Einsatz «notwendig und verhältnismässig» gewesen sei. Die Schläge hätten lediglich dazu gedient, ihn am Aufstehen zu hindern und zu überwältigen. Sie hätten ihn flach auf den Boden legen wollen, doch er habe sich gewehrt. Ein Gefängnisaufseher habe ihm deshalb «dosierte» Schläge gegen den Trizeps-Muskel verpasst.

Kellers Anwalt widerspricht. Die Sicherheitsmänner hätten auch dann noch geschlagen, als sie den Häftling schon fixiert hätten. Die Schläge seien nicht verhältnismässig gewesen. Das zeige sich an der Wucht, an den «massiven Verletzungen» sowie an der ebenfalls dokumentierten «hämischen Bemerkung» eines Aufsehers. «Hä, tued’s weh?», soll einer gesagt haben.

Das Bundesgericht teilt die Bedenken. Auf dem Video sei nicht eindeutig erkennbar, ob die Aufseher nur vor oder auch nach der Fixierung geschlagen und wo sie Keller getroffen hätten. Nicht geklärt sei auch die Frage, ob die Schläge wirklich verhältnismässig gewesen seien.

Darüber muss nun ein Sachgericht entscheiden. Das Bundesgericht hebt die Einstellungsverfügung auf. Die Staatsanwaltschaft muss den Fall zur Anklage bringen. Es ist allerdings gut möglich, dass das Gericht die Aufseher freisprechen wird.

Keller ist selber schuld, dass er nicht angehört wurde

Kein Gehör findet Keller in anderen Punkten. So verlangte er, dass eine Staatsanwaltschaft den Fall untersucht, die unabhängig vom Zürcher Justizapparat sei. Denn die Staatsanwaltschaft untersteht wie das Gefängnispersonal der Justizdirektion. Das Bundesgericht widerspricht. Diese Verwaltungseinheiten seien unabhängig und hätten einzig dieselbe Aufsicht.

Zudem kritisierte Keller, dass der Staatsanwalt ihn nicht einvernommen hat. Denn der Häftling weigerte sich, sich von einem Sicherheitsaufgebot zur Konfrontationseinvernahme begleiten zu lassen. Deshalb hörte ihn der Staatsanwalt nicht an. Doch dies habe er selber zu verantworten, kommentiert das Bundesgericht. Vor Gericht könne er später allenfalls noch aussagen. Der Fall wird die Justiz noch Jahre beschäftigen.
(https://www.limmattalerzeitung.ch/schweiz/gewalt-im-gefaengnis-hae-tueds-weh-wie-aufseher-brian-schlugen-ein-gericht-muss-alte-vorwuerfe-untersuchen-ld.2546109)


+++BIG BROTHER
Videoüberwachung ist im Tessin gang und gäbe – Rendez-vous
Anders als in der Deutschschweiz ist die Videoüberwachung im Kanton Tessin sehr präsent, etwa in der Stadt Lugano. In der Vergangenheit wurde diese Überwachung kaum kritisch hinterfragt. Nun aber schlägt der kantonale Datenschützer Alarm.
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/videoueberwachung-ist-im-tessin-gang-und-gaebe?partId=12494511
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/tessin-neues-gesetz-soll-videoueberwachung-regeln?urn=urn:srf:video:f7b4fa9c-c13a-48d0-b211-c9319975a6a1


Wie Videoüberwachung „den Kotti“ gefährdet
Das Kottbusser Tor in Berlin ist ein historischer Ort – und für viele ein Hotspot der Kriminalität. Die Politik will dem mit einer Wache und Videoüberwachung begegnen. Damit gefährden sie einen wichtigen Kulturraum inmitten der Hauptstadt, sagen die Anwohner:innen.
https://netzpolitik.org/2023/berlin-wie-videoueberwachung-den-kotti-gefaehrdet/


+++POLICE BE
Fehlerhaftes IT-Projekt – Rüffel für Kanton Bern: Polizeisoftware massiv unterschätzt
Die neue Polizeisoftware sollte ein Vorzeigeprojekt werden. Doch nun pfeift die GPK den Kanton Bern zurück.
https://www.srf.ch/news/schweiz/fehlerhaftes-it-projekt-rueffel-fuer-kanton-bern-polizeisoftware-massiv-unterschaetzt


+++POLIZEI AG
Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss zwei Kantonspolizisten anklagen wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch, obwohl sie eigentlich findet, diese hätten vollkommen richtig gehandelt bei einer Verhaftungs-Aktion in Hunzenschwil. Das Obergericht sagt aber, es brauche eine Anklage und ein gerichtliches Urteil. (ab 04:51)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/grenchenberg-geht-es-nur-um-die-strasse-oder-um-den-windpark?id=12494556
-> https://www.nau.ch/ort/aarau/zwei-aargauer-kantonspolizisten-nach-sondereinsatz-angeklagt-66656639
-> https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/amtsmissbrauch-bei-der-sondereinheit-zwei-argus-polizisten-angeklagt-id19175901.html
-> https://www.telem1.ch/aktuell/zu-hart-zugepackt-nach-festnahme-in-hunzenschwil-polizisten-stehen-vor-gericht-155189671



aargauerzeitung.ch 24.11.2023

Zu hart zugepackt bei einer Festnahme? Zwei Polizisten der Sondereinheit Argus kommen vor Gericht

Zweimal wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, zweimal entschied das Obergericht anders. Die letzte Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Angehörige der Sondereinheit Argus – das Strafgericht muss entscheiden.

Dominic Kobelt und Fabian Hägler

Im August 2019 erliess die Staatsanwaltschaft einen Befehl zur Festnahme eines Mannes wegen Drohung und Verübung eines Brandsatzanschlags. Die Polizei konnte ihn in einem Fahrzeug ausfindig machen. Doch mit der Festnahme von zwei jungen Männern an einer Tankstelle in Hunzenschwil am 4. August 2019 begann ein Rechtsstreit, der sich noch über Jahre hinziehen sollte.

Die Festnahme lief krimireif ab: Kaum kam das Auto zum Stillstand, wurde der Mercedes von mehreren Fahrzeugen blockiert, Polizisten in Zivil stiegen aus und nahmen die beiden Insassen fest. Einerseits war dies der gesuchte 24-Jährige, andererseits sein Kollege. Auch dieser wurde zu Boden gedrückt, und dabei ging die Sondereinheit Argus nicht gerade zimperlich vor, wie ein Überwachungsvideo zeigt, das die «Sonntags-Zeitung» veröffentlichte.

Der unbescholtene Beifahrer, der seinen Kollegen zur Tankstelle fuhr, war nach dem Einsatz fünf Wochen arbeitsunfähig. Die Polizei erklärte ihr Vorgehen damit, dass beim Brandstifter «die Möglichkeit bestanden habe, dass er im Auto mitgeführte Sprengstoffe bzw. Waffen einsetzen würde». Dessen Kollege habe sich geweigert, das Auto zu verlassen. Deshalb sei es «unverzichtbar gewesen, auch ihn aus dem Fahrzeug zu holen und schnellstmöglich zu arretieren».

Damit begann ein Pingpong in der Aargauer Justiz, das noch immer nicht beendet ist – das ist der Ablauf:

– 20. August 2019: Der unschuldige Kollege des verhafteten Brandstifters zeigt mehrere Polizisten wegen Amtsmissbrauch, Körperverletzung und Sachbeschädigung an.
– 19. August 2020: Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, das Vorgehen der Sondereinheit Argus sei korrekt gewesen, und stellt das Verfahren gegen die Polizisten ein.
– 29. Januar 2021: Die Beschwerdekammer des Obergerichts heisst eine Beschwerde des Beifahrers gegen die Einstellung des Verfahrens gut – die Staatsanwaltschaft muss erneut ermitteln.
– 8. Juni 2022: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren zum zweiten Mal ein. Sie sieht auch nach weiteren Abklärungen kein Fehlverhalten der Polizisten.
– 27. Juni 2022: Der junge Mann erhebt erneut Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens. Er verlangt, dass die drei Polizisten, die an seiner Festnahme beteiligt waren, angeklagt werden.
– 16. Juni 2023: Die Beschwerdekammer des Obergerichts hebt die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf, soweit es um die Vorwürfe der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs geht.
– 24. November 2023: Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie gegen zwei Angehörige der Polizei Anklage erhebt.

Nachdem die Beschwerden vom Obergericht teilweise gutgeheissen wurden, erhebt die Staatsanwaltschaft nun also entsprechend Anklage wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch, «sodass die Entscheidung dem Strafgericht überlassen werden kann», wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt. In den Anklagen gegen die beiden Polizisten wird eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen bei einer Probezeit von 2 Jahren verlangt.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/zu-hart-angepackt-jetzt-muss-ein-gericht-ueber-das-vorgehen-der-sondereinheit-argus-entscheiden-ld.2546231)


+++POLIZEI CH
Blind nach Gummischrot
Gummischrot ist ein gängiges Einsatzmittel der Schweizer Polizei. Damit steht sie in Westeuropa einsam da.
https://www.srf.ch/news/gesellschaft/trotz-augenverletzungen-warum-die-schweizer-polizei-auf-gummischrot-setzt-1


+++POLIZEI DE
Rechte Polizei-Chats: Buch „Staatsgewalt“ mit ZVW-Beitrag erschienen
Am 20. November ist im Herder-Verlag das Buch „Staatsgewalt: Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern“, herausgegeben von Heike Kleffner und Matthias Meisner, erschienen. Unsere Redaktion ist mit dem Beitrag „Wer hat Angst vorm R-Wort“ von Alexander Roth vertreten, den Sie hier in voller Länge lesen können.
https://www.zvw.de/rems-murr-kreis/rechte-polizei-chats-buch-staatsgewalt-mit-zvw-beitrag-erschienen_arid-740095


+++FRAUEN/QUEER
Staatliche Gewaltprävention wird weggespart
Seit Jahren wird eine Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt im Parlament diskutiert und geplant. Nun fällt sie den staatlichen Sparmassnahmen zum Opfer.
https://daslamm.ch/staatliche-gewaltpraevention-wird-weggespart/


Kampagne gegen Gewalt an Frauen (ab 06:51)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/im-rosental-findet-der-kanton-den-giftstoff-benzidin?id=12494709


+++RECHTSPOPULISMUS
Mit Klagen canceln – ZDF Magazin Royale vom 24. November 2023
An jeder Ecke im Internet raunt es: Cancel Culture. Aber was ist das? Wenn man keine rassistischen Lieder mehr singen soll? Wenn man sich im Büro nicht einmal mehr eine anstecken darf? Oder wenn Medienanwälte freie Berichterstattung unterbinden wollen?
https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-24-november-2023-100.html


Kommentare auf Zeitungs-Websites: Ist Sarah Löchlinger in Wahrheit Nils Fiechter?
Eine Kommentarschreiberin will Nils Fiechter loben – und benutzt dazu just seine Mailadresse. BE-Post-Kolumnistin Sandra Rutschi geht dem Rätsel auf den Grund.
https://www.bernerzeitung.ch/die-online-kommentare-nils-fiechter-und-sarah-loechlinger-461433434940


+++RECHTSEXTREMISMUS
»Wir müssen als Gesellschaft den Überlebenden und Opfern rechter Gewalt zuhören«
İbrahim Arslan ist Überlebender des rassistischen Brandanschlags am 23. November 1992 in Mölln. Im Interview erläutert er, warum es gesamtgesellschaftlich wichtig ist, von der Täterperspektive wegzukommen und stattdessen die Perspektive der Überlebenden und Hinterbliebenen rechter Gewalt in den Mittelpunkt zu rücken.
https://www.proasyl.de/news/wir-muessen-als-gesellschaft-den-ueberlebenden-und-opfern-rechter-gewalt-zuhoeren/


Rechtsextremismus-Vorwürfe – ukrainischer Sänger wieder in Zürich
Der ukrainische Sänger Artem Pivovarov soll Anfang Dezember im Kanzlei Club in Zürich zwei Konzerte geben. Im Juni wurde ein Konzert des Sängers im Zürcher Club Dynamo abgesagt.
https://www.20min.ch/story/rechtsextremismus-vorwuerfe-ukrainischer-saenger-wieder-in-zuerich-106117804437
-> https://www.tagesanzeiger.ch/artem-piwowarow-in-zuerich-der-umstrittene-ukrainische-saenger-tritt-in-der-kanzlei-auf-868903013545


+++HISTORY
»Wir wollten etwas praktisch werden lassen«
Über Autonome, staatliche Überwachung und die Zeitschrift radikal. Ein Gespräch mit Frans Scholten
https://www.jungewelt.de/artikel/463837.linke-medien-wir-wollten-etwas-praktisch-werden-lassen.html


20 Jahre Indymedia – Ein anderes Internet schien möglich
Am 24. November 1999 startet zur WTO-Tagung in Seattle die erste Indymedia-Website («Independent Media Center», IMC) – zunächst, um den vielen Reporter*innen, Fotograf*innen und Videofilmer*innen, die über die Proteste berichten wollten, eine Online-Plattform zu geben. Das IMC in Seattle war ein Riesenerfolg.
https://www.rosalux.de/news/id/41286/20-jahre-indymedia-ein-anderes-internet-schien-moeglich/