Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++SCHWEIZ
SFH begrüsst Supreme Court Urteil gegen Auslagerung von Asylverfahren nach Ruanda
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst das Urteil des Supreme Court in London gegen die geplante Auslagerung von Asylverfahren nach Ruanda. Das Gerichtsurteil bestätigt den Standpunkt der SFH, dass die Externalisierung von Asylverfahren und Schutzverpflichtungen in Drittstaaten abzulehnen ist. Denn dabei drohen eklatante Verstösse gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und internationale Menschenrechtsnormen. Angesichts des klaren Entscheids des englischen Supreme Court fordert die SFH den Nationalrat auf, einen ähnlichen Vorstoss zur Abwälzung von Schutzverpflichtungen an Drittstaaten wie Ruanda abzulehnen.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/sfh-begruesst-supreme-court-urteil-gegen-auslagerung-von-asylverfahren
Eritreer klagen über schwierige Integration in der Schweiz
Wieso haben es Eritreer so schwer bei der Integration? Es liege an der Politik, aber auch an unterschiedlichen Ansichten. Doch es werde besser, sagen manche.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/eritreer-klagen-uber-schwierige-integration-in-der-schweiz-66650180
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beobachter.ch 15.11.2023
Humanitäres Visum: Unter Lebensgefahr warten sie auf die Schweizer Justiz
Die Schweiz lässt afghanische Verfolgte, die ein humanitäres Visum wollen, teilweise monatelang warten. Wieso dauert das so lange?
Von Tina Berg
«Es scheint egal zu sein, ob die Leute in Gefangenschaft geraten oder getötet werden», sagt Sabine Haupt. Sie ist wütend. Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht braucht teilweise fast ein Jahr oder sogar noch länger, um über die Erteilung von humanitären Visa zu entscheiden. «Anders als Asylsuchende, die in der Schweiz in Sicherheit sind, warten diese Menschen im Ausland auf den Bescheid. Sie sind dort in akuter Lebensgefahr.»
Sabine Haupt ist Schriftstellerin und Professorin für Literatur an der Universität Freiburg. Doch vor zwei Jahren wurde sie unverhofft zur Fluchthelferin. Im Sommer 2021 hatten die Taliban in Afghanistan die Macht an sich gerissen. Mitten aus diesem Chaos schickte ein afghanischer Autor einen dringenden Hilferuf ans Deutschschweizer Pen-Zentrum.
Der Verein setzt sich für verfolgte und inhaftierte Autorinnen und Autoren und für Meinungsfreiheit ein. Im Vorstand: Sabine Haupt. Es gelang ihr mit Hilfe des Staatssekretariats für Migration (SEM), dem Autor und seiner Frau, einer Staatsanwältin, ein humanitäres Visum zu organisieren und sie in der Schweiz in Sicherheit zu bringen.
Weil sich die Lage in Afghanistan weiter zuspitzte, wollte Haupt noch weiteren Menschen die Flucht ermöglichen. Und es gelang ihr tatsächlich: Bis November 2022 konnten schliesslich 43 Personen aus Afghanistan – besonders bedrohte Intellektuelle mit ihren Familien – einreisen und hier Asyl beantragen.
Bei weitem keine Selbstverständlichkeit, denn humanitäre Visa werden generell nur sehr restriktiv erteilt. Letztes Jahr wurden gemäss Zahlen des SEM bei 3720 Anträgen 142 Visa gutgeheissen, dieses Jahr waren es bis Ende August bei 836 Anträgen 34 Visa. Das sind jeweils rund vier Prozent.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) kritisiert die extrem restriktive Handhabung. Bis Ende 2021 führte das Hilfswerk noch einen Beratungsdienst zu humanitären Visa. Doch weil die Anforderungen immer strenger wurden – nun wird etwa ein enger Schweizbezug der gefährdeten Person verlangt –, stellte das SRK diesen Dienst schliesslich ein, um die Ressourcen anderswo einsetzen zu können.
Die Erfolgsaussichten waren so gering geworden, dass sie den Aufwand schlicht nicht mehr rechtfertigten. Das Instrument selbst hält das SRK aber nach wie vor für zentral – immerhin sei es einer der wenigen legalen Zugangswege zu internationalem Schutz.
Keine gesetzlichen Fristen
Auch Sabine Haupt stiess bei ihrem Engagement an bürokratische Grenzen. Denn eigentlich hatte sie für noch mehr Menschen Visa beantragt. Einige davon lehnte das SEM jedoch ab. «Bis heute begreife ich nicht, aufgrund welcher Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden. Denn die Gefährdungslage war in allen Fällen offensichtlich und praktisch identisch.»
Sie beschloss deshalb, mit Hilfe der Organisation AsyLex im September 2022 sieben der abgelehnten Fälle an die nächste Instanz, ans Bundesverwaltungsgericht, weiterzuziehen.
In den Medien konnte man mitverfolgen, wie sich in Afghanistan die Menschenrechte in Luft auflösten. Doch die Entscheide des hiesigen Gerichts liessen auf sich warten. Weil es in Afghanistan keine Schweizer Botschaft gibt, hatten die Menschen für den Visumantrag nach Pakistan oder in den Iran fliehen müssen – und harrten dort aus, trotz teils abgelaufenen Bewilligungen und der Gefahr, ausgeschafft zu werden. Elf Monate dauerte es bis zum ersten Urteil.
Bis heute wies das Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden definitiv ab und hiess drei gut, wovon zwei ans SEM zurückgewiesen wurden und noch dort hängig sind. Zwei Fälle sind nach wie vor offen. Diese Menschen warten noch immer in Pakistan oder im Iran auf die Schweizer Justiz.
Eine klare Antwort darauf, warum das so lange dauert, gibt es vom Gericht nicht. Weil es eine hohe Zahl von Beschwerden im Ausländerrecht gebe, finde eine Priorisierung statt, sagt Rocco Maglio, Mediensprecher des Bundesverwaltungsgerichts. Bei Dublin-Fällen – also Abklärungen, welcher Staat im Dublin-Raum (EU, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) für ein Asylgesuch zuständig ist – gebe es zum Beispiel eine fünftägige Frist.
Auch humanitäre Visa behandle man prioritär. Für diese gibt es allerdings keine gesetzlichen Fristen, weder für die Prüfung der Anträge bei den Botschaften oder beim SEM noch für die Verfahren vor Gericht.
Gericht kritisiert SEM scharf
«Die langen Verfahren sind angesichts der Dringlichkeit stossend und unhaltbar», sagt Michel Brülhart, Leiter der Rechtsberatungsstelle AsyLex. Die Organisation vertritt zahlreiche Fälle, die beim Bundesverwaltungsgericht hängig sind. Weil es bei allen so lange dauert, hat AsyLex beim Bundesgericht eine Aufsichtsanzeige eingereicht und strukturelle Mängel geltend gemacht. Eine Bedingung für die Erteilung eines humanitären Visums sei ja, dass man unmittelbar und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Deshalb sei es absurd und nicht nachvollziehbar, dass die Verfahren so lange verzögert würden.
Doch das Bundesgericht wies die Aufsichtsanzeige im Oktober ab, am Vorgehen des Bundesverwaltungsgerichts sei nichts auszusetzen. Mediensprecher Maglio sagt: «Das zeigt unmissverständlich: Das Gericht macht seinen Job seriös.»
Ob das für alle involvierten Behörden gilt, darf zumindest in Frage gestellt werden, zeigt ein aktuelles Urteil zu einem der Fälle von Sabine Haupts Rettungsaktion. Ein ehemaliger Staatsanwalt, der auch Terroraktionen von Taliban aufzuklären hatte, floh 2021 mit seiner Familie nach Pakistan. Weil ihm und der Familie von dort die zwangsweise Ausschaffung nach Afghanistan drohte, befand das Bundesverwaltungsgericht, dass er ein humanitäres Visum erhalten soll.
Es kritisierte das Staatssekretariat für Migration, das den Antrag zuvor abgelehnt hatte, scharf: Das Risiko einer Zwangsrückführung sei erheblich, und die Vorinstanz (also das SEM) habe das «nicht faktenbasiert abgeschätzt». Das SEM kommentiert den Fall nicht. Man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und analysiert.
Im Oktober 2023 konnte der Mann mit seiner Familie schliesslich in die Schweiz einreisen. Eine grosse Genugtuung für Sabine Haupt. Doch ein Wermutstropfen bleibt: Wenn das SEM gleich so entschieden oder das Gericht wenigstens schneller geurteilt hätte, wären nicht so viele Spendengelder nötig gewesen, um die Familie 19 Monate lang in Pakistan über Wasser zu halten.
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Was ist ein humanitäres Visum?
Das ist eine Möglichkeit zur legalen Einreise in die Schweiz für Personen, die unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Das Visum ist 90 Tage gültig. Die Personen können nach ihrer Ankunft in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Das humanitäre Visum löste das 2012 abgeschaffte Botschaftsasyl ab.
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Tina Berg ist Historikerin und schreibt seit 2018 für den Beobachter. Häufig über Politik, Umwelt und Migration.
(https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/migration/unter-lebensgefahr-warten-sie-auf-die-schweizer-justiz-651963)
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3.50 Franken pro Stunde – Beschäftigungsprogramme in Asylzentren
Ein Gespräch mit Reto Nägeli (WAV/ Surprise) und mehr
In den Asylzentren der Schweiz leisten Asylbewerber:innen Arbeit. Teilweise sind diese Einsätze verpflichtend und Ausfälle mit Sanktionen verbunden. Die Löhne sind grotesk tief. Eine sozialrechtlich und humanitär pikante Situation, zumal auch Privatfirmen davon profitieren und die Bedingungen von Kanton zu Kanton stark variieren. Die Asylbewerber:innen sind gefangen zwischen dieser Drucksituation und dem Wunsch zu arbeiten und in Kontakt mit anderen Menschen zu kommen.
https://www.woz.ch/hoerkombinat
+++DEUTSCHLAND
Der Begriff »irreguläre Migration« und wie er zur Täuschung eingesetzt wird
Mittlerweile in aller Munde: Die »irreguläre« oder »illegale Migration«. Einer der neuen Lieblingsbegriffe deutscher Politiker*innen, wenn es darum geht, Geflüchtete zu diskreditieren und Abschottungsphantasien durchzusetzen. Wir erklären, warum die Verwendung nicht nur bedenklich, sondern auch falsch ist.
https://www.proasyl.de/news/der-begriff-irregulaere-migration-und-wie-er-zur-taeuschung-eingesetzt-wird/
-> https://www.youtube.com/watch?v=AIQ7DJ_vMss
+++GROSSBRITANNIEN
Urteil des Obersten Gerichts: Grossbritannien darf Asylsuchende nicht nach Ruanda abschieben
Die britische Regierung ist mit ihren Plänen, Asylbewerber nach Ruanda abzuschieben, vor Gericht gescheitert.
https://www.derbund.ch/urteil-des-obersten-gerichts-londons-grossbritannien-darf-asylsuchende-nicht-nach-ruanda-abschieben-918461470475
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/ruanda-abschiebungen-laut-britischem-gericht-rechtswidrig?partId=12488637
-> https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/abschiebungen-nach-ruanda-laut-oberstem-gericht-in-london-rechtswidrig
-> https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/sfh-begruesst-supreme-court-urteil-gegen-auslagerung-von-asylverfahren
-> https://www.watson.ch/international/afrika/900982664-urteil-grossbritannien-darf-asylsuchende-nicht-nach-ruanda-abschieben
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/ruanda-abschiebungen-laut-britischem-gericht-rechtswidrig?partId=12488859
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177792.abschiebeabkommen-rueckschlag-fuer-rishi-sunak-ruanda-plan-abgeschmettert.html
-> https://taz.de/Britisches-Urteil-zu-Abschiebungen/!5969764/
-> https://www.jungewelt.de/artikel/463253.migrationspolitik-gericht-stoppt-sunaks-asylpakt.html
-> https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/london-abschiebung-von-migranten-nach-ruanda-rechtswidrig?urn=urn:srf:video:11822166-3721-4044-83b5-a869c9a2c7be
-> https://www.srf.ch/news/international/niederlage-fuer-rishi-sunak-wie-ruanda-nun-per-notgesetz-zum-sicheren-drittstaat-werden-soll
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nzz.ch 15.11.2023
Grossbritanniens Oberstes Gericht weist den Rwanda-Pakt zurück – nun gerät die europäische Menschenrechtskonvention ins Visier
Wer irregulär über den Ärmelkanal nach Grossbritannien gelangt, muss vorderhand keine Ausschaffung nach Rwanda befürchten. Der britische Premierminister Sunak erleidet eine Niederlage vor Gericht – und steht unter grossem Druck des rechten Flügels seiner Partei.
Niklaus Nuspliger
Premierminister Rishi Sunak hat am Mittwoch einen herben Rückschlag erlitten. Die fünf Richter des britischen Obersten Gerichts sind einstimmig zum Schluss gelangt, dass der sogenannte Rwanda-Plan widerrechtlich ist und daher bis auf weiteres nicht in die Praxis umgesetzt werden darf. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Appellationsgerichts vom Juni.
Der Pakt sieht vor, dass irregulär eingereiste Migranten nicht in Grossbritannien, sondern in Rwanda ein Asylverfahren nach rwandischem Recht durchlaufen und gegebenenfalls auch im ostafrikanischen Land Asyl erhalten sollen. Eine Rückkehr nach Grossbritannien hingegen wäre unmöglich.
Der Plan war wegen der erhofften abschreckenden Wirkung das Kernstück von Sunaks Versprechen, der Bootsmigration über den Ärmelkanal Einhalt zu gebieten. Der Plan hat in letzter Zeit das Interesse anderer europäischer Staaten geweckt, die ebenfalls die Ausschaffung von Asylsuchenden in sichere Drittstaaten prüfen.
Kein Vertrauen in Rwanda
Das letztinstanzliche Urteil der höchsten britischen Richter macht nun deutlich, dass die Auslagerung von Asylverfahren zwar grundsätzlich zulässig wäre – aber nur, wenn der betreffende Drittstaat strenge Sicherheits- und Verfahrensgarantien abgeben kann.
Die juristische Kernfrage war, ob eine substanzielle Gefahr besteht, dass Rwanda sich nicht an das völkerrechtliche Non-Refoulement-Prinzip hält und Asylsuchende in Staaten ausweist, wo sie an Leib und Leben bedroht sind. Die britische Regierung argumentierte, Rwanda habe schriftliche Zusicherungen zur Einhaltung von Menschen- und Völkerrecht gegeben.
Doch die Richter kamen, gestützt auf Beweise des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge, zum Schluss, dass sich Kigali auch in jüngerer Vergangenheit Verfehlungen hat zuschulden kommen lassen.
In seiner Urteilsbegründung verwies der Gerichtspräsident Lord Reed auf die schlechte Menschenrechtslage in Rwanda, aber auch auf die systemischen Probleme im Asylbereich. So fehle es an Rekursmöglichkeiten, und die Rate der Ablehnungen von Asylsuchenden aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan habe jüngst hundert Prozent betragen. In Grossbritannien hingegen erhalte die grosse Mehrheit der Antragsteller aus diesen Ländern Asyl.
Schliesslich verwies Reed auf einen ähnlichen Pakt zwischen Rwanda und Israel, der 2018 aus rechtlichen Gründen beendet werden musste. Dass Rwanda damals Asylsuchende heimlich in Nachbarländer gebracht habe, um sie von dort aus in ihre Heimatländer auszuschaffen, nähre Zweifel an der Verlässlichkeit Kigalis, argumentierte Reed. «Vielleicht wird es die nötigen Garantien in der Zukunft geben, aber heute sind sie nicht vorhanden», fasste er die Haltung der Richter zusammen.
Frontalangriff von Braverman
Die Niederlage vor dem Obersten Gericht erhöht den politischen Druck auf Sunak. Die Hardlinerin Suella Braverman, die Sunak am Montag im Rahmen einer Kabinettsumbildung als Innenministerin entlassen hatte, griff den Premierminister bereits am Vorabend des Urteils frontal an.
In einem spektakulären Brief warf sie Sunak politischen Betrug und fehlendes Rückgrat vor und klagte, Sunak habe sich geweigert, im Migrationsgesetz die Wirkung internationaler Konventionen und Verträge auszuschliessen. Zudem habe er nie einen Plan B zum Rwanda-Pakt erarbeitet.
My letter to the Prime Minister pic.twitter.com/7OBzaZnxr2
— Suella Braverman MP (@SuellaBraverman) November 14, 2023
In der Hoffnung, das Oberste Gericht könnte grünes Licht geben, hatte das Innenministerium bereits 370 Asylsuchende ausgewählt, um sie im Januar nach Rwanda auszufliegen. Nun aber ist die Kritik der höchsten Richter derart weitreichend, dass der Plan nicht mit oberflächlichen Retuschen zum Funktionieren gebracht werden kann.
Sunak erklärte an einer Pressekonferenz am Abend, er wolle den Pakt mit Rwanda umgehend in einen Staatsvertrag umwandeln und damit auf eine bessere rechtliche Basis stellen. Der neue Innenminister James Cleverly ergänzte, der Vertrag werde Rwanda solide Garantien abringen, dass keine Asylsuchenden widerrechtlich abgeschoben würden.
Zudem kündigte Sunak ein dringliches Gesetz an, mit dem das britische Parlament Rwanda offiziell zum sicheren Drittstaat erklären soll. Diese Massnahmen sollen laut dem Premierminister dafür sorgen, dass britische Gerichte dem Rwanda-Pakt künftig keine Steine mehr in den Weg legen.
Wie weit Sunak mit seinem Gesetz gehen will, blieb offen. Doch erklärte der Premierminister kämpferisch, er werde unter keinen Umständen zulassen, dass ein fremder Gerichtshof den Abflug der Flugzeuge nach Rwanda verhindere.
EMRK ist nicht die einzige Hürde
Damit bezog sich Sunak auf den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg und die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Vertreter des rechten Tory-Flügels werben nun für einen Austritt aus der Konvention. Damit wäre Grossbritannien neben Russland und Weissrussland das einzige europäische Land ausserhalb der Konvention. Die EMRK bildet auch die rechtliche Basis für das nordirische Friedensabkommen von 1998 oder die Sicherheitskooperation mit der EU nach dem Brexit.
Zudem erinnerte der Gerichtspräsident Lord Reed daran, dass das Non-Refoulement-Prinzip nicht nur in der EMRK, sondern in einer ganzen Zahl von völkerrechtlichen Konventionen und nationalen Gesetzen verankert ist. Teilweise wird das Prinzip als Teil des Folterverbots gar zum zwingenden Völkerrecht gezählt. Insofern würden sich die rechtlichen Hürden bei den Ausschaffungen auch nach einem Austritt aus der EMRK nicht einfach in Luft auflösen.
Doch unter den rechten Tories, die sich nach der Entlassung Bravermans ohnehin marginalisiert fühlen, braut sich eine rebellische Stimmung zusammen. Sie dürsten nach einer grossen Geste, um die Ausschaffungen endlich durchzusetzen. Lee Anderson, der hemdsärmlige Vizepräsident der Partei, rief die Regierung gar offen zum Rechtsbruch auf und erklärte, man solle die Asylsuchenden doch einfach in den Flieger setzen.
(https://www.nzz.ch/international/grossbritanniens-oberstes-gericht-erklaert-ausschaffungen-nach-rwanda-fuer-illegal-ld.1765851)
+++ITALIEN
Übers Mittelmeer: In einer Nacht kamen 1300 Flüchtlinge auf Lampedusa an
Nachdem sich die letzten Wochen die Lage auf der italienischen Insel Lampedusa beruhigt hat, kamen Dienstagnacht mehr als 1300 Flüchtlinge an.
https://www.blick.ch/ausland/uebers-mittelmeer-in-einer-nacht-kamen-1300-fluechtlinge-auf-lampedusa-an-id19145240.html
+++GASSE
Am Mittwoch eröffnet die Stadt Zürich auf dem Kasernen-Areal ihre neue Kontakt- und Anlaufstelle für drogensüchtige Menschen (ab 03:54)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/mit-verspaetung-ist-nun-das-ganze-gefaengnis-zuerich-west-offen?id=12488484
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/zurich-will-mit-neuer-anlaufstelle-offene-crack-szene-entscharfen-66650573
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zuerich-geht-problem-der-offenen-drogenszene-mit-anlaufstelle-an?id=12488814 (ab 04:51)
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/drogen-zuerich-eroeffnet-neue-anlaufstelle-fuer-drogenabhaengige-id19146867.html
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/neue-anlaufstelle-als-reaktion-auf-offene-drogenszene-in-zuerich?urn=urn:srf:video:6b69db1a-2aef-4bcf-9c48-f72d281545b2
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/stadt-zuerich-richtet-neue-drogenanlaufstelle-auf-dem-kasernenareal-ein-154953162
-> https://www.tagesanzeiger.ch/neuer-konsumraum-in-zuerich-stadt-will-mit-containerdorf-offene-drogenszenen-verhindern-457593339196
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/stadt-zuerich/neue-anlaufstelle-auf-dem-kasernenareal-soll-offene-crack-szene-entschaerfen-154946633?autoplay=true&mainAssetId=Asset:154953698
-> Medienmitteilung Stadt Zürich: https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/ueber_das_departement/medien/medienmitteilungen_aktuell/2023/november/231115a.html
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limmattalerzeitung.ch 15.11.2023
Neue Kontakt- und Anlaufstelle soll Drogenszene beruhigen und Kreis 4 entlasten
Schwerstsüchtige können ab Donnerstag ihre Drogen in der neuen Kontakt- und Anlaufstelle auf dem Zürcher Kasernenareal konsumieren – und diskret damit handeln.
Matthias Scharrer
Als sich im vergangenen Sommer die Bäckeranlage im Zürcher Kreis 4 vermehrt zu einem Treffpunkt von Crack-Konsumenten entwickelte, schrillten bei vielen die Alarmglocken. Eine offene Drogenszene im grossen Stil hatte es in Zürich lange nicht mehr gegeben. Sollte es nun wieder dazu kommen?
Hintergrund war die Schliessung einer Kontakt- und Anlaufstelle (K&A) im Zürcher Kasernenareal. In der Folge verlagerte sich der Drogenkonsum, der sonst dort stattfand, vermehrt in den öffentlichen Raum.
Nun hat die Stadt Zürich mit einem Provisorium Ersatz geschaffen – erneut auf dem Kasernenareal. Am Donnerstag nimmt es den Betrieb auf. Zuvor konnten Medienschaffende die K&A Kaserne besichtigen.
«So etwas wie ein Restaurant»
Ein schmaler Eingang führt von der Zeughausstrasse her auf das Areal. In blitzblanken Containern liegen Crackpfeifen und Spritzensets bereit. Für den Konsum vor Ort können Schwerstsüchtige sie gratis verwenden. Zum Mitnehmen kosten sie zwei Franken.
Zum Vergleich: Ein Kaffee kostet in der K&A Kaserne einen Franken, ein Orangensaft 50 Rappen, eine Portion Haferflocken 1,50 Franken. «Wir sind so etwas wie ein Restaurant», sagt K&A-Leiter Florian Meyer beim Medienrundgang. Auch Ruheräume mit Sofas und Betten sowie Beratungen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen zur Verfügung, ebenso Toiletten und Duschen. Und ein Raucherzelt, in dem ein diskreter Handel unter Süchtigen mit kleinen Mengen illegaler Substanzen toleriert werde. Dies solle dazu beitragen, das Quartier zu entlasten.
Vor allem aber können die Schwerstsüchtigen hier unter hygienischen Bedingungen und ärztlicher Aufsicht ihre mitgebrachten Drogen konsumieren. Der Inhalationsraum bietet Platz für 19 Personen. Rund 30 Minuten haben sie dort laut Meyer Zeit fürs Konsumieren.
Falls jemand eine Überdosis erwische, könne das medizinische Personal sofort einschreiten und Notärzte rufen. Rund 20 Mal pro Jahr geschieht dies gemäss Meyer in den drei städtischen K&A. 20 Einsätze, die Leben retten können.
Mehr Schwerstsüchtige seit Corona
Die städtischen K&A sind von 7.30 bis 21.30 Uhr geöffnet, aber nicht alle gleichzeitig. Die gestaffelten Öffnungszeiten sollen ebenfalls dazu beitragen, die jeweiligen Quartiere zu entlasten.
Konsumiert werde hauptsächlich Crack und Freebase, so der K&A-Leiter. Das sind auf Kokainbasis hergestellte Rauschmittel, die schnell und heftig wirken, deren Wirkung aber auch schnell wieder nachlässt. Heroin werde deutlich weniger konsumiert. Ein Viertel der Drogen in den städtischen K&A werden laut Meyer gespritzt, drei Viertel inhaliert.
Zu den K&A haben ausschliesslich Schwerstsüchtige aus Zürich Zugang. Die Eingangskontrolle nehmen Mitarbeitende der städtischen Truppe Sicherheit, Intervention und Prävention (SIP) wahr, die mit aufsuchender Sozialarbeit auch sonst im öffentlichen Raum unterwegs sind. Ein Grossteil der rund 1000 Schwerstsüchtigen in Zürich sei registriert, sagt Meyer. Und fügt an: «Wir kennen unsere Klientel.»
Diese habe seit der Coronapandemie zugenommen, von vormals rund 850 auf nunmehr 1000 Schwerstsüchtige, davon ein Viertel Frauen. Das Durchschnittsalter betrage 51 Jahre, wobei zuletzt vermehrt auch Jüngere aufgetaucht seien. Die Zahl der Drogenkonsumationen in den K&A stieg laut Meyer ebenfalls an: Bis 2020 seien es monatlich rund 21’000 gewesen, danach etwa 28’000. Über die Gründe für den Anstieg gebe es keine gesicherten Erkenntnisse.
Stadtrat Golta: «Wir müssen wachsam bleiben»
Zur Entwicklung der Drogenszene in Zürich seit letztem Sommer äussert sich Sozialvorstand und SP-Stadtrat Raphael Golta auf dem Rundgang vorsichtig: «Der Problematik auf der Bäckeranlage können wir mit der neuen K&A begegnen. Aber wir wissen nicht, wie es sich weiter entwickelt. Wir müssen wachsam bleiben.»
Wie die Stadt Zürich mitteilte, kann die neue K&A Kaserne in Absprache mit dem Grundeigentümer, dem Kanton Zürich, maximal für zwei Jahre an diesem Standort betrieben werden. Anschliessend sei in der gleichen Gegend ein weiteres Provisorium geplant, bis ein definitiver Standort voraussichtlich im Jahr 2030 in Betrieb gehe. Die Kosten für das aktuelle Provisorium betragen gemäss Angaben der Stadt rund eine Million Franken inklusive Rückbau und Reserven.
(https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/neues-aus-der-zuercher-drogenszene-ld.2541607)
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nzz.ch 15.11.2023
Als Reaktion auf die offene Drogenszene der Bäckeranlage: Stadt Zürich eröffnet neue Anlaufstelle für Süchtige
Am Donnerstag nimmt die Kontakt- und Anlaufstelle auf dem Kasernenareal ihren Betrieb auf. Es handelt sich um eine provisorische Lösung.
Stephanie Caminada
Auf dem südlichen Kasernenareal im Zürcher Kreis 4 treffen Welten aufeinander. Da steht ein gelbes Zelt mit roten Sternen um die vier Masten, umringt von Wohnwagen. Es gehört dem Zirkus Monti. Daneben stehen weisse Container, umzäunt und mit Sichtschutz versehen. Am Donnerstag nimmt darin die neue Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige ihren Betrieb auf.
Die Anlaufstelle auf dem Kasernenareal öffnet fast am selben Standort, an dem im Herbst des vergangenen Jahres eine solche Stelle geschlossen wurde. Allerdings befindet sie sich nicht mehr in der ehemaligen Polizeikaserne, sondern gegenüber in einem temporären Bau auf der Wiese.
Als Mitte Oktober 2022 die frühere Anlaufstelle für Drogenabhängige in die Brunau verlegt worden war, war dieser Entscheid folgenreich. Der Ersatzstandort war zu weit weg für die Süchtigen. Die Drogenszene verlagerte sich in der Folge zunehmend in die Bäckeranlage im Zürcher Kreis 4. Offener Crack-Konsum, Beschaffungskriminalität und Gewalt begannen das Quartier mehr und mehr zu belasten.
Das jetzt eröffnete Provisorium steht auf einem Bretterboden und bildet einen eigenen kleinen Kosmos. Es gibt darin Räume für den Aufenthalt, den Konsum, Toiletten und Duschen sowie für Sozialarbeiter und medizinische Beratung, wo drogenkonsumierende Menschen niederschwellige Hilfe erhalten sollen.
In beaufsichtigten Injektions- und Inhalationsräumen können mitgebrachte Drogen unter hygienischen Bedingungen konsumiert werden. Abgegeben werden keine Substanzen. Der diskrete Handel mit Kleinstmengen von Drogen zwischen den Klientinnen und Klienten werde aber toleriert, sagt Florian Meyer, Abteilungsleiter der Kontakt- und Anlaufstellen. Damit soll verhindert werden, dass der Handel auf der Strasse stattfinde.
Alltägliches wie Kleider waschen oder surfen
Die Mehrheit der Klientinnen und Klienten inhaliere Crack und Freebase, sagt Meyer. Nur ein Viertel der Süchtigen spritzten sich Substanzen wie Heroin oder Kokain. Der Injektionsraum hat deshalb auch nur wenig Platz. Präventionsmaterial für einen hygienischen Konsum wird gratis abgegeben. Eine medizinische Aufsicht würde bei Überdosierung intervenieren.
Im Inhalationsraum hingegen finden an acht Tischen 19 Personen Platz auf silbernen, sterilen Stühlen. Desinfektionsmittel ist auf den Tischen verteilt. In zwei Ecken stehen Schneidemaschinen für Alufolie, darüber hängt ein Papierspender. Auf der Alufolie wird das Crack oder Kokain erhitzt. Jede Person habe eine halbe Stunde Zeit, um in diesem Raum ihre Droge zu konsumieren, sagt Meyer. Dann müsse sie sich in den Ruheraum oder den Aufenthaltsraum begeben.
Die Einrichtung bietet aber auch die Möglichkeit, einer Tagesstruktur nachzugehen. Kleider können gewaschen werden, und im Aufenthaltsraum steht ein Computer mit Internetzugang zur Verfügung, es hat einen Fernseher, Staffeleien zum Malen und eine kleine Kantine.
Das Angebot richtet sich an drogenkonsumierende Erwachsene, die schwerstabhängig sind. Die SIP Zürich kontrolliert den Zutritt.
«Endlich», sagt man bei der Bäckeranlage
Dass im öffentlichen Raum Drogen konsumiert würden und da und dort «Hotspots» auftauchten, sei an sich nicht ungewöhnlich, sagt Nadeen Schuster, Leiterin Kommunikation bei den Sozialen Einrichtungen und Betrieben (SEB). Die Situation hatte sich aber in den letzten Monaten durch eine fehlende zweite Anlaufstelle im Lebenszentrum der Klientinnen und Klienten verschärft, und es seien an verschiedenen Orten, vor allem im Kreis 4, kleinere Szenen aufgetaucht.
Die Mehrheit der rund tausend Drogenabhängigen, die die drei Kontakt- und Anlaufstellen der Stadt frequentierten, hätten dies aber auch weiterhin getan, sagt Schuster. Mit der Anlaufstelle bei der Kaserne soll nun wieder ein genügend grosses Angebot für die drogenabhängigen Menschen geschaffen werden.
«Endlich», sagt Judith Funken Tan, die im Quartiertreff in der Bäckeranlage arbeitet. Die Kinder könnten nun wieder draussen spielen, und auch in den Quartiertreff kehrten die Leute zurück. Wegen der unangenehmen Stimmung habe man die Bäckeranlage gemieden. Vor dem Treff auf den Bänken hätten Personen gesessen, die man habe wegweisen müssen.
An diesem verregneten Mittwochvormittag sitzen nur wenige Personen auf den Bänken rund um die Wiese. Drei Männer trinken Bier. Funken deutet auf sie: «Sie sind kein Problem, sie sind freundlich und stören nicht.»
Die Situation habe sich mittlerweile stark verbessert, sagt auch Can Sahin, der den Kiosk und Kebabladen «Mama’s Bäcki Lädeli» gleich neben der Bäckeranlage betreibt. Die erhöhte Polizeipräsenz habe geholfen. Sobald sich eine Gruppe ansammle, sei eine Patrouille vorbeigekommen. Aber auch das kalte und nasse Wetter spiele wohl eine Rolle, dass sich die Lage entspannt habe.
Auf das Provisorium folgt 2025 ein weiteres Provisorium
Das Sozialdepartement geht davon aus, dass sich die Situation mit der Eröffnung der Kontakt- und Anlaufstelle weiter beruhigen wird.
Geschlossen wurde die vorherige Stelle, weil die Kaserne saniert wird. Als Provisorium waren Räume in der alten Polizeikaserne vorgesehen, die gleich danebenliegt. Doch im Januar beschloss der Kanton, dort eine Unterkunft für 300 Geflüchtete bereitzustellen. Acht Monate hat die Stadt gebraucht, bis sie eine Anschlusslösung im Kreis 4 für die Anlaufstelle finden konnte.
Die Stadt habe verschiedene Möglichkeiten geprüft. Räume für Kontakt- und Anlaufstellen seien aber schwierig zu finden, weil sie hohe Ansprüche erfüllen müssten, sagt der Sozialvorsteher Raphael Golta. Der Standort müsse zentral sein und guten Zugang haben, sollte aber dennoch nicht mitten im Wohnquartier liegen. Es brauche genügend Platz für die Räume, und die Konsumräume müssten gelüftet werden können.
Das Provisorium kann nun für maximal zwei Jahre an diesem Standort betrieben werden. In Absprache mit dem Kanton, der Grundeigentümer ist, kann gemäss der Stadt im Anschluss ein weiteres Provisorium erstellt werden. Die Wiese auf dem Kasernenareal gehöre der Öffentlichkeit, sagt Golta, es sei deshalb klar, dass es keine dauerhafte Lösung sei. Ziel sei, dass die Kontakt- und Anlaufstelle in Zukunft wieder in den Gebäuden des Kasernenareals untergebracht werden könne und bis 2030 eine dauerhafte Lösung gefunden werde.
Die neue Anlaufstelle habe gleich viel Kapazität wie die frühere Stelle in der Kaserne. Zusammengenommen haben die drei Einrichtungen der Stadt von 8 Uhr morgens bis halb 10 Uhr am Abend geöffnet. Das decke den Bedarf ab, sagt Florian Meyer, Abteilungsleiter der Kontakt- und Anlaufstellen. «Wir verlagern die Drogenszene während des Tages von einem Standort zum anderen und entlasten so die Wohnquartiere.» Bis zu 300 Zutritte pro Tag erwartet Meyer in der Anlage im Kasernenareal.
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Kriminalität in Basel: Ja zu mehr Beleuchtung, Nein zu Bodycams – und eine ambivalente Regierung
Viele Stunden ist im Grossen Rat über Sicherheit geredet worden. Was ist dabei herausgekommen, und wie denkt die Exekutive? Eine Aufarbeitung.
https://www.bazonline.ch/kriminalitaet-in-basel-ja-zu-mehr-beleuchtung-nein-zu-bodycams-und-eine-ambivalente-regierung-899353332426
-> https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/212573
-> https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/svp-sicherheitspaket-keine-bodycams-aber-mobile-polizeiposten-in-den-quartieren-ld.2541961
Crack-Konsum im Kleinbasel: Grosser Rat für Ausbau der Anlaufstellen
Das Parlament will die Rolle von Vermittlerinnen und Vermittlern stärken und so betroffene Quartiere von den Auswirkungen des Drogenproblems entlasten.
https://www.bazonline.ch/crack-konsum-im-kleinbasel-grosser-rat-fuer-ausbau-der-anlaufstellen-389983921366
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Seilziehen zwischen Berner Gemeinderat und Demoverbot Gegnern
Die Kundgebung gegen das Demoverbot in Bern, die am Samstag hätte stattfinden sollen, wurde nicht bewilligt. Grund: Laut Reglement brauche eine solche mindestens drei Wochen Vorlaufzeit. Die Organisatoren haben nun ein neues Gesuch für die kommenden Samstage gestellt. Was sie sich davon erhoffen. (ab 06:49)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/seilziehen-zwischen-berner-gemeinderat-und-demoverbot-gegnern?id=12488811
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/keine-umzuege-erlaubt-linke-wollen-umzug-hickhack-um-berner-demoverbot-geht-weiter
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woz.ch 16.11.2023
Demoverbot: Berner Kapriolen
Kommentar von Daria Wild
Eine Woche ist es her, dass die Stadt Bern ein faktisches Demonstrationsverbot bis Weihnachten erlassen hat. Grosskundgebungen (ab zwanzig Personen) in der Innenstadt, hiess es in einer Mitteilung, würden in dieser Zeit nicht bewilligt. Wie kommt eine linke Stadtregierung dazu, das Versammlungsrecht pauschal und präventiv einzuschränken? Das Theater beginnt mit einem Auftritt des kantonalen Sicherheitsdirektors Philippe Müller (FDP) in «Bund» und «Berner Zeitung». Der rechte Hardliner schürt darin Ängste vor ausländischen Extremisten, die Kundgebungen unterwandern könnten, erklärt, ein «Stinkefinger gegen das Bundeshaus» sei schon ein Missbrauch des «Gastrechts» und meint nonchalant, «die Leute» hätten genug von Demonstrationen. Kurz vor dem Untergang des Abendlands, den Müller – mit scharfsinnigem Blick ins Ausland – kommen sieht, dürstet es «die Leute» eben eher nach Zibelemärit, YB und dem Staatsbesuch des französischen Präsidenten Macron.
Glücklicherweise, könnte man denken, hat Müller keine Kompetenz, Demonstrationen in der Stadt zu verbieten. Blöderweise, muss man sagen, hat er das ganze Polizeikorps unter sich – ein Berner Strukturproblem; sein städtischer Amtskollege Reto Nause (Die Mitte) hat keine Polizist:innen, dafür aber die Kompetenz, Müllers Wunsch nach einer Stadt voller Weihnachtsmarktchalets statt Demos in den Gemeinderat zu tragen.
Warum die anderen Exekutivmitglieder dann einknickten, bleibt offen; der grüne Stadtpräsident Alec von Graffenried sagt auf Nachfrage nur, es gebe gar kein Verbot, und schickt den Informationschef ans Telefon, der wiederum schlechten Empfang hat und eine schriftliche Anfrage verlangt. Die Antwort darauf kommt dann von Nause, der ausgesprochen geduldig das Verbot zerredet oder begründet, je nach Frage. Damit haben sie alle gewonnen: Müller kann in Ruhe an den Zibelemärit, Nause ist mal wieder in der Öffentlichkeit, und die linken Entscheidungsträger:innen haben sich geschickt aus der Verantwortung manövriert. Eine Demonstration gegen das Demonstrationsverbot ist angekündigt. Sie wurde vorerst nicht bewilligt.
(https://www.woz.ch/2346/demoverbot/berner-kapriolen/!M8K9NP62XMSW)
FHNW in Erklärungsnot: Genozid-Vorwurf an Basler Fachhochschule sorgt für Wirbel
An einem Gebäude der Basler Hochschule für Gestaltung hängt ein Transparent mit propagandistischem Inhalt.
https://www.bazonline.ch/fhnw-in-erklaerungsnot-genozid-vorwurf-an-basler-fachhochschule-sorgt-fuer-wirbel-159793386483
+++AUSLÄNDER*INNEN-GESETZ
aargauerzeitung.ch 15.11.2023
Europameisterin im Ausschaffen
Die Schweiz ist Ausschaffungs-Europameisterin. Im letzten Jahr führte sie 57 Prozent der verhängten Wegweisungen mit Erfolg durch. Die übrigen Länder in Europa tun sich schwerer damit, Ausländer ohne Bleiberecht und abgewiesene Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken. In der EU liegt die Vollzugsquote nur bei etwa 30 Prozent. Ein Vergleich mit Deutschland verdeutlicht diesen Befund. Ende Jahr zählte die Schweiz gut 4100 hängige Ausschaffungen, Deutschland mehr als 304’000. Der Bundesrat führt die im europäischen Vergleich gute Situation der Schweiz auf zahlreiche Rückübernahme- und Migrationsabkommen zurück, aber auch auf die Rückkehrhilfe und die beschleunigten Asylverfahren. Per Ende September registrierte der Bund 4274 hängige Wegweisungen. Der leichte Anstieg gegenüber 2022 hängt auch mit der steigenden Zahl von Asylgesuchen zusammen.
Das Parlament erhöht derweil den Druck auf Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider, Ausschaffungen zu forcieren. In der letzten Woche stimmte die staatspolitische Kommission des Nationalrats einer entsprechenden Motion des Berner SVP-Ständerats Werner Salzmann zu. Ihm schweben etwa weitere Rückübernahmeabkommen und die Förderung der freiwilligen Rückkehr vor.
Kein Thema für den Bundesrat sind Auslagerungen von Asylverfahren in Drittstaaten. Dies werfe komplexe rechtliche Fragen auf und sei mit grossen Herausforderungen auf politischer und operativer Ebene verbunden, hielt er in der Antwort auf Vorstösse von SVP-Parlamentariern fest. Zuletzt wurde bekannt, dass Italien ab nächstem Jahr Asylverfahren nach Albanien auslagern will. Die beiden Länder haben dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet. Bemerkenswert: Sogar der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) prüft, Asylverfahren in Ländern ausserhalb Europas durchzuführen. Auch Österreich, Grossbritannien und Dänemark streben dieses Ziel an.
(https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ausschaffungen-ein-algerier-zoegerte-seine-ausschaffung-sieben-jahre-hinaus-wie-der-bundesrat-auf-die-vollzugsmisere-reagiert-ld.2540705)
+++KNAST
Umstrittene Kesb-Praxis – Jugendliche landen unschuldig im Gefängnis
Der Platzmangel in der Jugendpsychiatrie und in Heimen führt zu einer umstrittenen Praxis: Betreuungs- und therapiebedürftige Jugendliche werden in Gefängnissen eingesperrt. Was als Notlösung gedacht ist, kann wochenlang andauern.
https://www.srf.ch/news/schweiz/umstrittene-kesb-praxis-jugendliche-landen-unschuldig-im-gefaengnis
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/aus-platzmangel-landen-jugendliche-unschuldig-im-gefaengnis?urn=urn:srf:video:62fbfb75-71e8-4571-8a7d-dd4f0ebc7401
-> https://www.20min.ch/story/kesb-unschuldige-jugendliche-landen-im-gefaengnis-485555496703?version=1700079846050&utm_source=twitter&utm_medium=social
Heikle Ausschreibung: Amt für Justizvollzug patzt bei Auftrag für private Security
Der Einsatz Privater zur Bewachung von Gefangenen ist umstritten. Nun hat das Amt für Justizvollzug eine fehlerhafte Ausschreibung abgebrochen.
https://www.derbund.ch/transport-von-gefangenen-amt-fuer-justizvollzug-patzt-bei-auftrag-fuer-private-security-802878171698
Mit Verspätung ist nun das ganze Gefängnis Zürich West offen
Bereits im Frühling 2022, als das Gefängnis Zürich West eröffnet wurde, war klar, dass es deutlich zu wenig Personal hat. Das hatte Folgen. Unter anderem wurde zunächst nur ein Teil des Gefängnisses eröffnet. Nun, mit eineinhalb Jahren Verspätung, ist auch die Untersuchungshaft eröffnet worden.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/mit-verspaetung-ist-nun-das-ganze-gefaengnis-zuerich-west-offen?id=12488484
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/stadt-zuerich-will-mindestpersonenzahl-in-wohnungen-kontrollieren?id=12488574 (ab 04:10)
+++BRIAN
Experte warnt Brian vor Frauen, die Aufmerksamkeit wollen
Auf Instagram wird Brian mit Herzchen überhäuft, eine Userin schwärmt gar, er sei «hübsch geworden». Ein Experte hofft, er könne mit der Aufmerksamkeit umgehen.
https://www.nau.ch/news/schweiz/experte-warnt-brian-vor-frauen-die-aufmerksamkeit-wollen-66649044
+++ANTITERRORSTAAT
derbund.ch 15.11.2023
Uneinigkeit der Landesregierung Cassis verlangt Notgesetz gegen die Hamas – doch es gibt Widerstand im Bundesrat
Die Schweiz soll die radikale Palästinenserorganisation im Eilverfahren für illegal erklären. Doch im Bundesrat tauchen kritische Einwände auf.
Markus Häfliger, Thomas Knellwolf
Sieben Wochen nach dem Terroranschlag auf Israel will Ignazio Cassis weitgehende Massnahmen gegen die Hamas ergreifen. Der Aussenminister beantragt dem Bundesrat, die palästinensische Terrororganisation zu verbieten – per Sondergesetz. Das Verbot soll dem Bund mehr Mittel in die Hand geben, um gegen allfällige Schweizer Aktivitäten der Hamas vorzugehen. Zum Beispiel könnte so auch eine propagandistische Unterstützung der Organisation strafbar werden.
Aus Cassis’ Sicht ist ein Verbot der Hamas so dringend, dass er den ordentlichen Gesetzgebungsprozess abkürzen will. Dies sagen bundesratsnahe Personen. Demnach möchte der Aussenminister erreichen, dass das Sondergesetz für dringlich erklärt wird. Dies soll der Bundesrat dem Parlament beantragen. Folgen National- und Ständerat dem Antrag, würde das Verbot sofort in Kraft treten. Die Volksrechte würden eingeschränkt, ein mögliches Referendum würde nicht abgewartet.
Die Begründung für das Gesetz und das Sonderverfahren: Laut den geltenden gesetzlichen Grundlagen kann die Schweiz heute nur Organisationen verbieten, die auch von der UNO verboten sind. Das ist beim Islamischen Staat (IS) und bei al-Qaida der Fall, nicht aber bei der Hamas.
Entscheid vertagt
Geplant war laut den Quellen, dass der Bundesrat seinen Entscheid heute Mittwoch fällt – zufälligerweise am palästinensischen Nationalfeiertag. Doch der Bundesrat vertagte seinen Entscheid. Die Gründe dafür sind unklar, möglicherweise blieb wegen des Staatsbesuchs des französischen Präsidenten Emmanuel Macron schlicht zu wenig Zeit für eine vertiefte Diskussion.
Denn gemäss den Quellen gibt es im Bundesrat auch Widerstand gegen den Cassis-Plan. Zwar hat die Landesregierung bereits kurz nach dem Hamas-Angriff aus Israel Anfang Oktober ihre Absicht erklärt, die Terrororganisation zu verbieten. Doch nun hat dem Vernehmen nach mindestens ein Bundesratsmitglied einen kritischen Mitbericht zu Cassis’ Antrag eingereicht. Darin wird laut den Quellen darauf hingewiesen, dass ein Hamas-Verbot einen gefährlichen Präzedenzfall in einem heiklen Bereich bedeuten würde.
Andere Terrororganisationen erlaubt
Die Schweiz hat bislang eigenständige Verbote von Organisationen, die in anderen westlichen Staaten längst als terroristisch eingestuft werden, immer abgelehnt. Das war bei den Tamil Tigers der Fall, von denen einige Exponenten bis heute hierzulande leben. Die deutsche RAF, die italienischen Roten Brigaden, die irische IRA, die baskische ETA oder die kolumbianische Farc waren in der Schweiz ebenfalls nie auf einer schwarzen Liste.
Auch die seit Jahren vorgebrachten Forderungen der türkischen Regierung, die kurdische Arbeiterpartei PKK zu verbieten, lehnte der Bundesrat immer ab. Es ist absehbar, dass die Erdogan-Regierung nach einem Hamas-Verbot erneut in Bern vorstellig wird mit der Forderung nach Gleichbehandlung von Hamas und PKK.
Experte warnt
Der politische Druck, härter gegen die Hamas vorzugehen, ist riesig. Nach dem Massaker der Terrororganisation am 7. Oktober und der Entführung von über 200 Geiseln forderten auch in der Schweiz Politikerinnen und Politiker von links bis recht ein Hamas-Verbot. Auch die nationalrätliche Sicherheitspolitische Kommission verlangt dies einstimmig.
«Die Schweiz muss sich jetzt klar positionieren», schreibt die Kommission. Die massiven Angriffe der Hamas auf Israel zeigten, dass die Hamas nur als «brutale Terrororganisation» bezeichnet werden könne. Die Hamas vertrete eine zutiefst demokratie- und menschenfeindliche sowie antisemitische Ideologie.
Doch Experten äussern sich kritisch. Der Basler Professor für Politikwissenschaft Laurent Goetschel ist «generell dagegen, politische Akteure als terroristische Akteure zu bezeichnen» – selbst bei schrecklichen Taten.
Eine Organisation als «terroristisch» zu bezeichnen, sei ein politischer Akt «der Akteure aussondert und besondere Vorgehensweisen rechtfertigt». Goetschel, der auch Direktor der Schweizerischen Friedensstiftung ist, verweist auf das «Paradebeispiel Guantanamo und dessen nach wie vor nicht bewältigten Folgen».
Ein Verbot der Hamas wäre ein «Präzedenzfall», vor dem Goetschel warnt: «Die Schweiz hat bisher bewusst keine Liste terroristischer Organisationen geführt, weil sie sich vorbehalten wollte, mit potentiell allen Akteuren in Konflikten zu reden.»
Es wäre seiner Ansicht nach für die Schweiz «weiser, jetzt dagegen zu halten und das Prinzip ihrer Politik zu erläutern, als später die Gefahr zu laufen, als inkonsistent und parteiisch angesehen zu werden».
Es gibt viele Anzeichen, dass Hamas aus der Schweiz heraus finanziell und politisch unterstützt wird, wie Medienrecherchen zeigen.
Wegen möglicher Finanzierung der Terrororganisation hat die Bundesanwaltschaft gemäss eigenen Angaben bereits vor dem gross angelegten Angriff auf Israel Ermittlungen aufgenommen.
In der Bundesverwaltung gibt es aber auch Stimmen, die auf den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verweisen, der bislang kaum Hamas-Aktivitäten in der Schweiz festgestellt habe. Darum gebe es keinen Grund, bei einem Hamas-Verbot den ordentlichen Geseetzgebungsprozess auszuhebeln.
(https://www.derbund.ch/cassis-will-hamas-verbot-sondergesetz-trifft-im-bundesrat-auf-widerstand-196324701251)
-> https://www.20min.ch/story/ignazio-cassis-will-notgesetz-fuer-hamas-verbot-397020227113
+++BIG BROTHER
Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie
Drei Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden an technologische Entwicklungen, unter anderem die 5G-Technologie, angepasst. Die entsprechenden Verordnungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist, Lücken in der Fernmeldeüberwachung zu vermeiden, präzisere Positionsbestimmungen zu ermöglichen und weiterhin eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98604.html
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft
Die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 beschlossen. Die neue Verordnung sieht Pauschalen vor, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senkt.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98586.html
+++POLIZEI BS
Grossrat lehnt Bodycams für Polizei ab
Die Basler Regierung war bereit, den SVP-Anzug für Bodycams entgegenzunehmen. Das Parlament sagte jedoch mit einer Stimme Unterschied Nein. Dagegen hat der Rat einen SVP-Vorstoss für mobile Polizeiposten in den Quartieren überwiesen
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/grossrat-lehnt-bodycams-fuer-polizei-ab?id=12488616
+++RASSISMUS
Bericht stützt geplante Massnahmen gegen die Verbreitung illegaler Hassrede
Hassrede stellt eine ernsthafte Herausforderung für demokratische Gesellschaften dar. Der Bundesrat will aktuell mit verschiedenen regulatorischen Projekten den rechtlichen Schutz gegen Hassrede verbessern. Diese sollen insbesondere die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern digitaler Plattformen stärken. Das zeigt ein Postulatsbericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 verabschiedet hat.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98602.html
+++RECHTSEXTREMISMUS
Nicht mehr erwünscht: Junge SVP Thurgau schliesst rechtsextremes Mitglied aus
In den Reihen der Jungen SVP Thurgau konnte sich unbemerkt ein Mitglied einnisten, das der rechtsextremen Gruppe «Junge Tat» angehört. Das brachte den Vorstand arg in Bedrängnis. Nun hat er entschieden, das rechtsextreme Mitglied aus der Partei auszuschliessen.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/junge-svp-thurgau-schliesst-rechtsextremes-mitglied-aus-ld.2542178
-> https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thurgau/gruender-der-jungen-tat-entwarf-wahlplakate-junge-svp-thurgau-schliesst-manuel-c-aus-partei-aus-id19148037.html
+++HISTORY
Schweizer Handel im Schatten des Krieges
Im 18. Jahrhundert waren Kaufleute aus dem neutralen Basel wichtige Lieferanten von Kriegsgütern. Sie gerieten deshalb immer wieder in die Kritik von aussen. Ein neuer Blick auf die lange Geschichte der schweizerischen Neutralität.
https://daslamm.ch/schweizer-handel-im-schatten-des-krieges/