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+++SCHWEIZ
Sonntagszeitung 29.10.2023
Behörden verschleppen Familiennachzug: Ali H. wartet seit zwei Jahren auf seine Frau
Ein gut integrierter Afghane möchte seine Ehefrau in die Schweiz holen. Es beginnt eine bürokratische Odyssee mit absurd langen Wartezeiten, hohen Gebühren und aufwendigen Reisen.
Cyrill Pinto Text, Sabina Bobst Foto
Ali Reza H.* ist ein zuverlässiger und wichtiger Mitarbeiter der Ofenbaufirma, für die er arbeitet. Er verdient gutes Geld und zahlt Steuern. Dabei ist der 24-jährige Afghane erst seit 2015 in der Schweiz. Im Jahr der Flüchtlingskrise kam er über die Türkei, Griechenland und den Balkan nach Westeuropa. Sechs Wochen war er unterwegs. «Wir hatten grosses Glück», sagt H. Dass er in der Schweiz landete, war Zufall: «Der Freund, mit dem ich unterwegs war, hatte Bekannte hier – ihm bin ich gefolgt.»
Im September 2015 stellt Ali Reza H. im Asylzentrum Kreuzlingen ein Asylgesuch. Warum er flüchtete, ist eine lange Geschichte. Die Kurzversion: Sein Vater verunglückte tödlich, als er noch ein Kind war, die Mutter ging mit den Kindern nach Pakistan, wo sie erkrankte und starb. Mit 12 war H. Vollwaise, arbeitete zuerst als Teppichknüpfer, ging später in den Iran, wo er auf Baustellen schuftete. Als er bei einer Razzia gegen Arbeitsmigranten verhaftet und misshandelt wird, entscheidet er sich zur Flucht nach Europa.
Seit März 2021 wartet er auf seine Frau
In der Schweiz wurde sein Asylgesuch abgelehnt, doch weil er nicht nach Afghanistan zurückgebracht werden konnte und gleichzeitig Arbeit fand, erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung. Mit Disziplin und «dank der Unterstützung von guten Menschen», wie er sagt. Die Ausbildung zum Plattenleger bestand er mit Auszeichnung. Eine zweite Lehre zum Ofenbauer schloss er 2022 ab. Im März des gleichen Jahres heiratete er seine Verlobte, eine Afghanin aus der Provinz Herat.
Kennen gelernt hat er seine Frau – die aus Sicherheitsgründen hier nicht mit Namen genannt wird – über ihre Familien. Schon vor ihrer Hochzeit telefonierten sie regelmässig – zuletzt immer mehr auf Deutsch, wie er sagt. «Sie hat die Sprache in Kabul studiert, spricht es akzentfrei und korrigiert mich immer», sagt H. Die Situation für sie in ihrer Heimat sei zuletzt immer schwieriger geworden. Seit dem verheerenden Erdbeben von Anfang Oktober in der Provinz Herat schlafen die Menschen aus Angst vor Nachbeben im Freien. Schon vorher spürten sie die Repression durch die Taliban: Frauen haben keine Rechte und dürfen nicht arbeiten. Nur mit männlicher Begleitung ist es ihnen erlaubt, zu reisen.
Eigentlich dürfte Ali H. seine Ehefrau per Familiennachzug in seine neue Heimat kommen lassen. Doch die bürokratischen Hürden für Visa in die Schweiz sind offenbar unüberwindbar hoch: 2022 versuchte Ali H. mehrfach, einen Termin bei der für Afghanistan zuständigen Schweizer Botschaft in Islamabad zu bekommen. Nach mehreren Nachfragen erhält er am 26. Januar 2023 endlich eine Antwort: «Wir sind erfreut, Ihnen mitteilen zu können, dass der frühestmögliche Termin am 1. August 2023, um 9 Uhr ist.» Man solle alle nötigen Dokumente mitbringen, die anschliessend verifiziert würden. Bei afghanischen Bürgern dauere dies 8 bis 10 Monate – oder länger. Aus dem Bestätigungsmail der Botschaft geht auch hervor: Für den Termin ist eine Gebühr von 940 Franken fällig. Zur Überprüfung der Dokumente nochmals 758 Franken.
Ali H. und seine Frau mussten bei der Botschaft persönlich vorsprechen. H. reiste aus der Schweiz per Flugzeug nach Islamabad, seine Frau in Begleitung ihres Bruders aus der Provinz Herat. Doch die Heiratsurkunde, die sie vorlegten, wurde nicht akzeptiert. Ali H. und seine Frau wurden wieder weggeschickt.
Nach dem erfolglosen Termin im August wendet sich H. an seinen Mentor Benno Straumann. Der Pensionär und ehemalige Lehrer für Geflüchtete schreibt im Namen von H. an das Konsulat in Islamabad. Dieses antwortet ihm Anfang September per Mail: «Sie hatten keine gültige Heiratsurkunde. Aus dem Dokument war nicht ersichtlich, wo und von wem es ausgestellt wurde.» Nur das sogenannte Nikah Khat, ein grünes Büchlein, werde als gültiges Dokument anerkannt.
Dieses konnte Ali H. mit viel Aufwand und Geld inzwischen besorgen, das Dokument trägt einen Stempel vom 17. September. Doch Ali H. musste für die Prüfung des Dokuments einen neuen Termin in Islamabad beantragen. Den hat er inzwischen erhalten: 22. Mai 2024. Erst danach folgt die Überprüfung des Dokuments, was wiederum 8 bis 10 Monate oder länger dauert.
Flüchtlingshilfe fordert Anpassung der Praxis
Straumann wendet sich erneut an die Botschaft in Pakistan und wählt deutliche Worte: «Die Verzögerung von acht Monaten für die angebliche Überprüfung ist mit den Aufgaben eines Schweizer Konsulats unvereinbar. Sie ist insbesondere unvereinbar mit den Weisungen des Staatssekretariats für Migration SEM zum Schutz der afghanischen Frauen. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass dies angesichts der notorischen Unterdrückung der afghanischen Frauen ein sehr heikles Thema ist.» Eine weitere Reise der Brautleute – die mit grossem Aufwand verbunden wäre – sei unbedingt zu vermeiden. Überhaupt hätten sie gemäss Bundesverfassung und Menschenrechtskonvention ein Recht auf Ehe und Familie. Die Botschaft ging nicht weiter auf das Schreiben ein.
Die Flüchtlingshilfe (SFH) hat Kenntnis von ähnlichen Fällen. Sie kritisiert die Praxis der Behörden: «Aus Sicht der SFH ist die Schweiz beim Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen zu streng», sagt Sprecherin Eliane Engeler. Denn eine eigene Familie sei nachweislich ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Integration. Grundsätzlich seien Einschränkungen beim Familiennachzug nicht mit dem Grundrecht auf Familienleben vereinbar. «Die SFH fordert, dass die Schweiz die strengen Voraussetzungen für den Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen der Situation in Afghanistan anpasst und die Erteilung von Einreisevisa erleichtert und beschleunigt», sagt Engeler. Auch die Verfahren und allfällige Beschwerdeverfahren sollten möglichst rasch abgewickelt werden, heisst es bei der SFH.
Anfang September berichtete die Schweizer Ausgabe der «Zeit» über einen ähnlichen Fall. Besonders stossend daran: Nachdem ein in Bern lebender Afghane ein Gesuch um Familiennachzug stellte, führten Personen im Auftrag der Schweizer Botschaft in Pakistan Befragungen im Umfeld der Ehefrau durch – in Afghanistan unter den Taliban ein gefährlicher Vorgang.
Verfahrensbeschleunigung wird geprüft
Das Aussendepartement EDA schreibt auf Anfrage, es sei die Aufgabe von Schweizer Vertretungen, eingereichte Dokumente zu überprüfen – nicht nur auf ihre Form, sondern auch auf ihren Inhalt. Dies geschehe im Übrigen gemäss Weisungen anderer Behörden, etwa dem Justiz- und Polizeidepartement und dem Staatssekretariat für Migration (SEM). Bei «Ländern mit einem hohen Fälschungsrisiko» übersteige dies die internen Kapazitäten. Daher würden externe Vertrauenspersonen hinzugezogen. Diese kontrollierten alle Dokumente und deren Inhalt bei den Behörden. Also auch bei den Taliban. Weil dies aufwendig sei, dauere dies zwischen acht und zehn Monaten.
Anwälte, die Fälle aus verschiedenen Kantonen betreuen, stellten fest, dass die Kantone die Papiere auch schon in der Schweiz überprüften – und auf eine aufwendige und gefährliche Überprüfung verzichteten. Beim Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (Mika), das bei H. zuständig ist, heisst es: «Es ist dem Mika bewusst, dass aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben und den Bundesweisungen diese Verfahren für die Betroffenen aktuell zu lange dauern.» Das Amt werde deshalb in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesbehörden und allenfalls anderen Kantonen die Praxis und Möglichkeiten für eine Verfahrensbeschleunigung überprüfen.
Wegen der schlechten Menschenrechtslage in Afghanistan, insbesondere für Frauen, passte das SEM erst kürzlich seine Asylpraxis an. 3100 Afghaninnen, die bereits in der Schweiz sind und den Status einer vorläufigen Aufnahme haben, können nun in der Schweiz Asyl erhalten. Doch für die Frau von Ali H. ist dies keine Option, da sie trotzdem ein Visum bräuchte.
Ali H. verliert den Mut nicht – zu viel hat er schon durchgestanden. In einem Brief an die Schweizer Behörden schreibt er: «Gott half mir, meine Lebenspartnerin zu finden, zu heiraten und eine Familie zu gründen.» Und er bittet: «Wir brauchen Ihre Hilfe …, damit wir unser gemeinsames Leben führen können.»
*Name der Redaktion bekannt
(https://www.derbund.ch/asyl-ali-h-wartet-seit-zwei-jahren-auf-seine-frau-901064327121)
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magazin.nzz.ch 28.10.2023
Sind wir bereit für die Abschottung?
Die SVP erringt den Wahlsieg mit einem Luftschloss: einer abgeschotteten Schweiz, die ganz allein über Einwanderung bestimmt. Die Realität ist etwas komplizierter. Eindrücke von der Grenze, aus der geheimen Kommissionssitzung und den Werkhallen einer SVP-Unternehmerin.
Daniel Friedli, Georg Humbel, Rafaela Roth
An der Grenze der Schweiz kann man in die Vergangenheit schauen. Sie beginnt am Ende einer Quartierstrasse etwas oberhalb von Chiasso, wo ein kleiner Hund unaufhörlich von seinem Balkon kläfft. Auf einer Steinmauer ragt ein rostiger Zaun hoch in den Himmel. Es ist kein Wetter im Tessin an diesem Donnerstag Ende Oktober, es ist ein unentschlossenes Grau. «La Ramina», sagt Lisa Conza, Grenzwächterin aus Lugano und deutet auf den Zaun aus dem 19. Jahrhundert. Nach dem Ersten Weltkrieg verlotterte der Maschendraht, bis Italiens Diktator Benito Mussolini ihn wieder ausbessern und verstärken liess. Glöcklein seien befestigt worden, erzählt man sich, um Schmugglern das Leben schwerzumachen und Menschen, die aus dem faschistischen Staat zu fliehen versuchten. Zäune schotten nicht nur ab, sie sperren auch ein.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Zaun wieder nutzlos, später kam die Personenfreizügigkeit, das Arbeiten und Reisen ohne Hindernis. In dem Zollhaus nebenan zogen pensionierte Grenzwächter zum Wohnen ein, der Maschendraht rostete vor sich hin. Jetzt gibt es statt Glöcklein kleine Kläffer. Manchmal scheuchen sie Diebe auf. Der Zoll patrouilliert hier ab und an. An einigen Punkten gibt es Kameras. «Wir leben in einer offenen Gesellschaft. Systematische Kontrollen werden nicht mehr gemacht», sagt Lisa Conza. So ist das doch, oder nicht?
«Geschlossene Transitzonen» für Geflüchtete, «systematische Grenzkontrollen» und «Abschaffung der vorläufigen Aufnahme» forderte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi, als diesen Herbst die Wahlkampfparolen ins Land gerufen wurden. Aeschi ging vor einer Woche als Sieger aus den Wahlen hervor, jetzt werden Drohnen an den Grenzen, Abbau von Sozialleistungen und geeignete Abschreckungsmassnahmen diskutiert. Aeschi schwebt eine neue SVP-Grenzschutzinitiative vor.
Wie stark kann sich ein Land abschotten, ohne sich selbst zu schaden? «Es kommen zu viele und die falschen Ausländer», hiess der Wahl-Slogan der SVP. Zu den «vielen» kommen wir später. Hier an der Grenze sind es erst mal «die falschen».
Wie gross ist der Andrang an der Grenze?
Yusuf, 17, Chiasso, Gleis 3: Er sitzt im Hoodie mit hochgeschlagener Kapuze auf einer Bank, aber eigentlich hockt er in der Sackgasse. Er schaut etwas nervös angesichts der vielen Grenzwächterinnen und Grenzwächter: «Ich bin aus Gambia, ich möchte nach Deutschland», sagt er. Man sieht seinem Blick sein jugendliches Alter an. Yusuf ist bereits abgefertigt. Er kam erst vor wenigen Stunden aus Italien an. In der Hand hält er einige eilig abgekreuzelte Papiere. Weil er nicht in der Schweiz Asyl beantragen will, hat er eine Wegweisungsverfügung erhalten. Innerhalb von sieben Tagen müsse er den Schengenraum verlassen, steht darauf. In seiner Tasche habe er noch 40 Euro, sagt er. Nun sitze er hier auf der Bank. Weiter gehe sein Plan noch nicht. Es dunkelt bald ein.
«Jede Geschichte ist individuell», sagt die Grenzwächterin Lisa Conza, aber Yusufs Geschichte sei auch typisch. Viele, die hier ankommen, sind auf der Durchreise nach Deutschland oder Frankreich. Sie rechnen sich keine Chance zum Bleiben aus. Die Leute kommen auch nur in seltensten Fällen über die grüne Grenze, sondern mit dem Bus, dem Zug oder, wer Geld oder Glück hat, mit dem Auto. Drohnen sind da schon einmal hinfällig.
Pro Stunde kommen vier Züge aus Italien an, die Grenzwache kontrolliert momentan ziemlich viele davon. Die Zöllnerinnen laufen die Waggons ab, machen Stichkontrollen. Natürlich kommt es jetzt darauf an, wie man aussieht. Manchmal werden fünf Personen ohne Papiere gefunden, manchmal sind es fünfzehn. Sie werden aus dem Zug begleitet, normalerweise läuft das alles ganz ruhig ab, wie auch jetzt. Es ist, als würden Zöllner und Flüchtlinge eine Art Tanz aufführen, dessen Schritte bereits alle auswendig können. Nur ist er für die einen Arbeit und für die anderen das Leben.
Den Aufgegriffenen werden die Fingerabdrücke abgenommen, sie werden abgetastet und dann gefragt, was sie tun möchten: Jene, die Asyl suchen, kommen ins Bundesasylzentrum und werden reguläre Asylbewerber. Die anderen erhalten eine Wegweisungsverfügung oder werden sofort nach Italien zurückgeschickt. «Rückübergeben» heisst es im Fachjargon. Es gibt dazu ein Abkommen zwischen den beiden Ländern. Pro Tag nimmt Italien aber nur 20 bis 30 Personen so zurück, für mehr reiche die Kapazität nicht.
Vor kurzem kamen hier 100 bis 200 Personen pro Tag an. Plötzlich führten beide Routen über Milano, die Balkan- und die Mittelmeer-Route. Das war vermutlich so, weil Österreich an der Grenze strenger wurde. Deshalb hat man im Tessin auch mit Zollpersonal aus der Deutschschweiz aufgestockt.
An diesem Nachmittag sitzen aber nur fünf Leute in dem grossen Warteraum. Seit drei Tagen sind die Zahlen eingebrochen, weil Kroatien strenger schaut. Die Zöllner wissen es nicht genau. «Die Schweiz ist von den Entscheidungen anderer Länder Europas abhängig», sagt Lisa Conza, ehemalige Biologin, die seit elf Jahren bei der Grenzwache ist. Das gelte auch für die sofortigen Rückübernahmen. Menschen kann man nicht verschieben wie Waren. Praktikerinnen wie Conza ist das schon lange klar.
Wie kann man konsequent ausschaffen?
Rückblende, Freitag, 13. Oktober: Es sind noch neun Tage bis zu den eidgenössischen Wahlen. In Lampedusa landen Zehntausende Geflüchtete, es ist Krieg in der Ukraine, Krieg im Nahen Osten. Vor diesem Hintergrund tagt die fürs Asylwesen zuständige Staatspolitische Kommission in Zimmer 03 des Bundeshauses. Einmal mehr muss Vincenzo Mascioli, Vizedirektor des Staatssekretariats für Migration, den Politikerinnen an diesem Freitagmorgen Rede und Antwort stehen. Im Sitzungszimmer sitzen die tonangebenden Asylpolitiker des Landes. Die «NZZ am Sonntag» hat Einsicht in das vertrauliche Protokoll der Sitzung.
Eigentlich hat der Chefbeamte gute Nachrichten mitgebracht. Sehr gute sogar. Der Bund kann Erfolge mit einem der schwierigsten Herkunftsländer von Asylbewerbern vermelden: Jahrelang waren Rückführungen nach Algerien blockiert. Hunderte abgewiesene Algerierinnen und Algerier blieben in der Schweiz.
Doch endlich zeigen jahrelange intensive Beziehungspflege und Asyldiplomatie Wirkung: Die Schweiz kann seit kurzem abgewiesene Asylbewerber zurückschaffen. 2022 haben 466 die Schweiz verlassen. Ein Rekord. Auch die Zahlen für das laufende Jahr stimmen. Sogar bei den zwangsweisen Ausschaffungen kann Mascioli von einem «Durchbruch» berichten. Anfang Jahr konnte die Schweiz zum ersten Mal überhaupt einen Sonderflug durchführen. Im Sommer sogar einen zweiten – und das alles nach jahrelanger Blockade.
Der politische Dauerdruck hat das Asylsystem geprägt. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz eine hocheffiziente Maschinerie aufgebaut. Wie Vincenzo Mascioli vor der Kommission erklärt, führt kein anderes europäisches Land abgewiesene Asylbewerber so entschlossen zurück wie die Schweiz. «Wir müssen hier konsequent sein, und ich kann Ihnen versichern, dass wir es sind», so der Chefbeamte gemäss dem Kommissionsprotokoll.
Die Schweiz sei bei den Rückführungen viel besser aufgestellt als die Nachbarländer, namentlich Deutschland. Dann rechnet der Chefbeamte vor: Die Schweiz hat im Ausreisebereich nur gerade 4000 «Pendenzen». Das heisst, 4000 abgewiesene Asylbewerber müssten die Schweiz verlassen – sind aber noch da. Zum Vergleich: Deutschland hat über 304 000 offene Dossiers. Die Schweiz ist heute wahrscheinlich bereits Abschiebe-Europameister.
Trotzdem rufen Bürgerliche und vor allem Politiker der SVP reflexartig nach noch mehr Rückführungen. Eine der neusten Forderungen gemäss Parlamentsdatenbank: Der Bundesrat solle ein Migrationsabkommen mit Eritrea verhandeln. Dabei geht gerne vergessen, dass das nur funktioniert, wenn ein Land mit der Schweiz kooperiert. Im Fall von Eritrea verweigert sich das Regime seit Jahren total. Und das nicht nur gegenüber der Schweiz, sondern gegenüber allen europäischen Ländern. Selbst Weltmächte wie Grossbritannien stehen an und können niemanden zurückführen.
Doch man muss nicht auf den afrikanischen Kontinent schauen, um schwierige Kooperationen zu entdecken. Es genügt ein Blick über die Grenze: zum südlichen Nachbarland Italien.
Italien nimmt nicht nur an der Grenze wenige irregulär Einreisende zurück. Vor neun Monaten hat es zudem beschlossen, den Dublin-Vertrag auszusetzen. Seither nimmt Rom keine Flüchtlinge mehr zurück, die in Italien erstmals ein Asylgesuch gestellt haben. Chefbeamter Mascioli zählt bei seinem Auftritt im Kommissionszimmer auf, wie und wo die Schweiz überall interveniert habe, damit Italien seinen Verpflichtungen wieder nachkommt. Effekt der Bemühungen: praktisch null. Das EU-Asylsystem funktioniert nicht – und dass der Kleinstaat Schweiz mittendrin alleine nichts bewegen kann, wissen alle, auch SVP-Politiker und -Politikerinnen.
Wie kommen Unternehmer zu Fachkräften?
«Hm, schwierig zu sagen.» SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr sitzt in einem schmucklosen Besprechungszimmer am anderen Ende der Schweiz und schaut auf das Blatt mit den Zahlen, das sie für das Gespräch vorbereitet hat. Wir sind bei der Ernst Fischer AG im Industriegebiet von Romanshorn – und jetzt bei den «zu vielen» des SVP-Wahlslogans.
Nebenan steht die grosse Werkhalle, in der die Firma mit rund 70 Beschäftigten und 10 Lernenden Stahl- und Metallkonstruktionen plant, entwirft, produziert und dann in der ganzen Schweiz montiert, von Bootsstegen über Industriebauten bis zur fixfertigen Tankstelle. Hier, vom Bürogebäude aus, leitet Gutjahr im Familienverbund das Unternehmen. Im Entrée hängt die Urkunde der Wahl von Vater und Ex-Patron Roland zum «Oberthurgauer des Jahres 2012», daneben das Diplom zum Schweissingenieur von Ehemann Severin. Sie selber scheint keine weitere Vorstellung zu brauchen, man kennt hier die Unternehmerin, bestgewählte Nationalrätin und Mutter eines gut einjährigen Sohnes im Thurgau.
«Kommt Ihre Firma ohne Zuwanderung aus?», war die Frage. Gutjahr fällt eine eindeutige Antwort schwer, selbst wenn sie in ihrem Betrieb umsetzt, was sie politisch predigt.
Diana Gutjahr Delegierte des Verwaltungsrats in der Geschäftsleitung des Familienunternehmens Ernst Fischer AG, Stahl- und Metallbau in Romanshorn,
Sie rekrutiert – trotz Fachkräftemangel – vorab in der Schweiz, bildet eigene Lehrlinge aus und setzt ältere Arbeitnehmer weit über das Pensionsalter hinaus ein. Bewerbungen aus dem Ausland lehnt sie so konsequent wie möglich ab, sie sieht das Unternehmen als grosse Familie, mit Angestellten, die in der Region verankert und loyal sind und denen sie, die Chefin, umgekehrt bei privaten Problemen hilft. Nur in äussersten Ausnahmefällen engagiert sie Zuzüger aus dem Ausland. Kurzfristige Engpässe überbrückt die Firma mithilfe von Temporärbüros, woher diese dann ihre Arbeiter nehmen, das wisse sie auch nicht.
Und trotz all diesen Bemühungen: 40 Prozent der Belegschaft der Ernst Fischer AG haben einen ausländischen Pass, auch wenn die meisten, wie Gutjahr betont, schon seit Jahrzehnten in der Schweiz leben.
Es kommen zu viele, doch ginge es ohne sie? Können Schweizer Unternehmen künftig wirklich auf all die ausländischen Zuzüger verzichten? Und zu welchem Preis? Man spürt, dass sich Gutjahr mit der Frage schwerer tut als manch ein Parteikollege. Auch die Personenfreizügigkeit befürwortet sie eigentlich, zumindest im Grundsatz. Schliesslich greift sie zu einer doppelten Verneinung: «Ich sage nicht, dass wir nicht auf Zuwanderung angewiesen sind.» Trotzdem müsse die Wirtschaft umdenken und mehr auf ansässige Arbeitskräfte zurückgreifen.
Will man die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt drosseln, geht dies, vereinfacht gesagt, auf zwei Arten: Entweder die Schweizerinnen und Schweizer arbeiten mehr, oder man verzichtet auf Stellen und Firmen.
Am ersten Weg arbeitet die Politik, mit mässigem Erfolg. Hängig ist beispielsweise ein Projekt, das Familien bei der externen Betreuung der Kinder mit 700 Millionen Franken aus der Bundeskasse unterstützen will. Dasselbe gilt für die Idee, mit der Individualbesteuerung die Erwerbstätigkeit von Ehepartnern und vor allem -partnerinnen zu fördern. Doch selbst solche Anreize würden nur begrenzt wirken: «Das ganze Wachstum der Arbeitsleistung der Zuwanderer durch inländisches Potenzial zu ersetzen, ist illusorisch», sagt Michael Siegenthaler, Arbeitsmarktökonom an der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich.
Bis anhin wurden grob gesagt von drei neuen Stellen eine mit einem In- und zwei mit einem Ausländer besetzt. Doch weil die Schweiz bereits eine hohe Erwerbsbeteiligung hat und demografisch altert, geht Siegenthaler davon aus, dass sich dieses Verhältnis noch verschlechtern wird. Er sagt: «Wer die Zuwanderung substanziell bremsen will, muss bei der Ursache ansetzen, beim Wachstum der Stellen.» Und das wiederum würde bedeuten: Entweder aufhören, mit tiefen Steuern und Standortwerbung Firmen anzulocken – oder mit Beschränkungen für Zuwanderer verhindern, dass die Stellen besetzt werden können.
Ersteres, Standort- und Steuerpolitik, ist das Rezept, das SP-Vizepräsidentin Jacqueline Badran predigt, die Beschränkung jenes der SVP, für das sie gerade einen dritten Anlauf nimmt: Mit der Nachhaltigkeitsinitiative will die Partei die Bevölkerung bis 2050 auf weniger als 10 Millionen begrenzen, zuerst mit Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug, als Ultima Ratio auch mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit.
Das Problem: Dieser Verlust hätte einen Preis, den niemand genau beziffern kann. Badran meint, die Schweiz könne ohne Wohlstandseinbusse auf Firmen und Zuwanderer verzichten. Der Arbeitgeberverband umgekehrt warnt in diesem Fall vor einem schmerzhaften Rückgang des Wohlstands.
Diana Gutjahr wägt ab. Sicher könnte und müsste man die Personenfreizügigkeit enger auslegen als heute, sagt sie: mehr Kurzaufenthalts- statt Fünf-Jahres-Bewilligungen ausstellen, Personen ohne Stelle die Bewilligung nicht verlängern sowie mit dem Familiennachzug länger warten – auch wenn dies zur Konfrontation mit der EU führen mag. Das müsse man aushalten. Und wenn dies nicht reiche, ja, dann müsste man schweren Herzens die Freizügigkeit infrage stellen – und allfällige Nachteile in Kauf nehmen. «Man kann nicht immer den Fünfer und das Weggli haben», sagt Gutjahr. Sie sei bereit, auf etwas zu verzichten, privat und auch als Unternehmerin.
Feierabend in der Grenzregion. 70 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger fädeln sich geduldig ein in den täglichen Verkehrsstau. Er ist bis zu 30 Kilometer lang. Unschwer, sich auszumalen, wie lange er würde, wenn hier jedes Fahrzeug kontrolliert würde.
Die Grenzwacht winkt einen Flixbus zur Seite. Sie gehen zu viert rein, einer ist für die Sicherheit verantwortlich, eine spricht mit den Leuten, einer prüft Dokumente auf Echtheit und kontrolliert die Toilette. Dafür dass das keine systematischen Kontrollen sind, wirkt die Kontrolle sehr systematisch. Es herrscht eine unangenehme Stille im Bus. Niemand der 26 Passagierinnen und Passagiere spricht ein Wort, man ist auch seit sechs Stunden aus Venedig unterwegs. Ein junger Mann beginnt, hektisch in gebrochenem Italienisch Dinge zu erklären. Ein Baby weint. Der junge Mann reicht der Beamtin Ausweise, Fotos, zeigt Handy-Screenshots. Nach einigen Minuten löst sich die Spannung. Die Beamtin glaubt ihm, dass er seine ID verloren hat. Sie beenden die Kontrolle und gehen in Richtung Ausgang. Eine Frau flüstert beruhigend auf ihr Baby ein: «ça va aller», sagt sie. «Es wird wieder gut.» Nur weiss niemand, wie.
(https://magazin.nzz.ch/empfehlungen/svp-wahlversprechen-wie-einfach-laesst-sich-eine-abschottung-umsetzen-ld.1762885)
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Krawalle bei Antifa-Demo in Bern: Steinwürfe gegen Polizei, kaputte Scheiben bei Bank
Trotz Grossaufgebot der Polizei kam es am Samstag beim antifaschistischen Abendspaziergang in Bern zu erheblichen Sachbeschädigungen. Reto Nause spricht von einem «Riesenproblem».
https://www.derbund.ch/antifa-spaziergang-in-bern-auf-die-strasse-gegen-den-rechtsrutsch-340419069232
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/verletzter-polizist-und-sachschaden-bei-antifa-umzug-durch-bern-66639344
-> https://twitter.com/SicherheitBern/status/1718568001149043199
-> https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/hunderte-personen-an-antifa-umzug-polizist-durch-steinwurf-verletzt-154519791?autoplay=true&mainAssetId=Asset:154521369
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/214939/
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/kornhausbibliothek-feiert-den-25-geburtstag?id=12479052
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/sachbeschaedigungen-und-verletzungen-am-antifa-spaziergang-154545391
+++KNAST
tagesanzeiger.ch 29.10.2023
Prozess beginnt am Montag: Die Verfahren rund um Brian K. – ein Überblick
Im Fall des 28-Jährigen laufen mehrere Verfahren parallel – das sind die wichtigsten. Die grosse Frage ist derzeit: Kommt er frei?
Liliane Minor
Am Montag beginnt am Bezirksgericht Dielsdorf ein mehrtägiger Prozess gegen einen Mann, der die Gerichte beschäftigt wie kaum ein anderer. Im Fall Brian K. gegen den Staat (und umgekehrt) laufen rund ein Dutzend Verfahren parallel und vor allen möglichen Instanzen gegen etliche Beteiligte.
Das sind die wichtigsten Verfahren und deren Protagonisten:
Gegen Brian K.
Der 28-Jährige muss sich zurzeit in zwei Strafverfahren verantworten. Das erste läuft schon seit fast drei Jahren, das zweite wird ab Montag am Bezirksgericht Dielsdorf verhandelt.
Im jetzt beginnenden Prozess geht es um eine Serie von Delikten, die Brian hauptsächlich während seiner fast dreieinhalb Jahre dauernden Einzelhaft in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies begangen haben soll. Der schwerste Vorwurf: Brian soll ein Stück Sicherheitsglas gegen eine spaltbreit geöffnete Tür geworfen haben, hinter der ein Aufseher stand.
Die Staatsanwaltschaft wertet das als versuchte schwere Körperverletzung; einen Strafantrag hat sie noch nicht gestellt. Die Verteidigung spricht von einer entschuldbaren Notlage und verlangt einen Freispruch.
Im ersten Verfahren, das im November 2019 begann, geht es hauptsächlich um einen Vorfall vom Juni 2017 in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Brian soll damals auf einen Aufseher losgegangen sein in der Absicht, ihm eine schwere Körperverletzung zuzufügen. Dazu kommen vor allem Beschimpfungen und Drohungen gegen das Gefängnispersonal.
Im November 2019 verurteilte ihn das Bezirksgericht Dielsdorf deswegen zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis, das Obergericht erhöhte die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate. Doch das Bundesgericht hob dieses Urteil im Dezember 2021 auf.
Das Obergericht habe die Vorwürfe der Verteidigung zu wenig gewürdigt. Diese argumentiert, Brian sei in der Pöschwies «unter folterähnlichen Bedingungen» inhaftiert gewesen und habe sich einfach nur dagegen gewehrt. Das Verfahren ist nun wieder am Obergericht hängig, ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.
Gegen Aufseher
Brians Anwälte haben ihrerseits gegen verschiedene Aufseher Strafanzeige eingereicht, weil sie Brian übermässig hart angefasst haben sollen.
Im Fall eines Aufsehers in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg waren sie erfolgreich: Im August dieses Jahres hat das Bundesgericht den Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs sowie eine Strafe von 90 Tagessätzen zu 210 Franken bestätigt. Der Aufseher hatte dem gefesselten Brian Fusstritte und einen Faustschlag ins Gesicht verpasst.
Im Kanton Zürich laufen Ermittlungen gegen mehrere Aufseher der Pöschwies, die ebenfalls unnötig hart vorgegangen sein sollen. Das Verfahren kommt aber kaum vom Fleck. Warum, ist unklar.
Gegen Ärzte
Im Fr¨ühherbst 2011 wurde der noch nicht ganz 16-jährige Brian nach einem Suizidversuch in die Psychiatrische Universitätsklinik eingeliefert. Weil er dort ein Zimmer demolierte, liessen ihn die Ärzte zwei Wochen lang ans Bett fesseln und sedierten ihn.
Dafür mussten sich die drei Verantwortlichen vor Gericht verantworten. 2020 sprach sie das Bezirksgericht Zürich vom Vorwurf der Freiheitsberaubung frei, 2021 bestätigte das Obergericht den Freispruch. Sie stützten sich dabei auf die Aussage der Ärzte, die Fesselung sei verhältnismässig gewesen. Auch hier griff das Bundesgericht ein: Es hob das Urteil im Juli 2023 auf. Das Obergericht habe die Aussagen der Ärzte nicht durch einen unabhängigen Gutachter überprüft.
Im September 2023 erstattete Brians ehemaliger Hausarzt André Seidenberg Strafanzeige gegen die Mediziner der Pöschwies. Sie hätten den Gefangenen während der Einzelhaft nur unzureichend ärztlich betreut und ihm ungeeignete und möglicherweise gefährliche Medikamente verabreicht. Damit habe für Brian Lebensgefahr bestanden.
Gegen Behörden
Im Zusammenhang mit der jahrelangen Einzelhaft laufen und liefen diverse weitere Verfahren, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Ein Überblick findet sich auf der Website von Humanrights.ch.
Unter anderem intervenierte Nils Melzer, der damalige UNO-Sonderberichterstatter für Folter, im Fall Brian beim Eidgenössischen Aussendepartement. Er forderte die Schweiz im März 2022 auf, den staatlichen Umgang mit Brian aufzuarbeiten.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Brian im Februar 2022 eine Genugtuung von 1000 Franken wegen der unmenschlichen Haftbedingungen zu.
Kommt er frei oder nicht?
Das ist eine der grossen Fragen, die sich beim Prozess stellen, der am Montag beginnt. Entscheidend wird unter anderem sein, wie die Gerichte – denn auch in diesem Fall ist ein Weiterzug zu erwarten – den schwersten Vorfall werten. Sprich: Wollte Brian mit dem Scheibenwurf tatsächlich den Aufseher, der hinter der Tür stand, schwer verletzen, oder nahm er solches zumindest in Kauf? Oder wollte er einfach nur seine Ruhe und mit dem Wurf erreichen, dass der Aufseher die Tür schliesst?
Die weiteren angeklagten Taten würden allenfalls eine mehrjährige Strafe rechtfertigen, aber wohl kaum den Verbleib in Sicherheitshaft bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Zumal sich Brian seit seiner Verlegung ins Untersuchungsgefängnis Zürich im Januar 2022 keine groben Verfehlungen mehr hat zuschulden kommen lassen.
Keine Rolle spielt in der Frage nach einer Freilassung hingegen der Umstand, dass es auch im ersten Verfahren noch kein rechtskräftiges Urteil gibt. Dieses dauert schon so lange, dass Brian die Strafe mit allergrösster Wahrscheinlichkeit bereits abgesessen hat. Es besteht im Gegenteil sogar die Gefahr von Überhaft, also dass die Haft länger dauert als die vom Gericht ausgesprochene Gefängnisstrafe. Das hat das Zürcher Obergericht schon vor einem Jahr festgestellt.
(https://www.tagesanzeiger.ch/prozess-beginnt-am-montag-die-verfahren-rund-um-brian-k-ein-ueberblick-423388595900)
+++HISTORY
Wie die CIA Sandoz das LSD abjagte – und Hitler seinen Krieg im Drogenrausch führte
Während des Zweiten Weltkriegs stand in Basel das führende Labor für LSD. Sandoz-Chef Arthur Stoll arbeitete dort im engen Austausch mit Hitlers wichtigstem Biochemiker, Richard Kuhn. Ein Gespräch mit Autor Norman Ohler über Hitlers Drogensucht, eine Hodlersammlung, die CIA und die Rolle der Schweiz.
https://www.watson.ch/leben/interview/632223349-wie-die-cia-sandoz-das-lsd-abjagte-ein-interview
Brachte ein Luzerner Missionar Geschenke von «Sitting Bull» nach Beromünster? Eine Ausstellung beleuchtet wie Verbindungen von Schweizer Missionaren mit der Urbevölkerung Nordamerikas. (ab 06:09)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/der-marathon-in-luzern-ein-volksfest-bei-bestem-wetter?id=12479031