Medienspiegel 24. Oktober 2023

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+++BERN
hauptstadt.be 24.10.2023

Schimpfwörter und Chauffeurdienste

Ehemalige Mitarbeitende der Kollektivunterkunft Mühleberg erheben Vorwürfe gegen die Zentrumsleiterin: Es herrsche ein «Klima der Angst» im Asylzentrum.

Von Jana Schmid (Text) und Simon Boschi (Bild)

Die Leiterin der Kollektivunterkunft Mühleberg habe über die Bewohnenden des Asylzentrums nicht mit deren Namen gesprochen. Sie habe, wenn sie als Vorgesetzte mit anderen Mitarbeitenden über ihre Klient*innen sprach, jeweils «Spitznamen» verwendet. Zum Beispiel «Vollidiot». Oder «Arschloch». Oder «Schlampe».

Diese und weitere Erfahrungen haben zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kollektivunterkunft Mühleberg dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) des Kantons Bern gemeldet, ihrer damaligen Arbeitgeberin. Es folgte eine interne Abklärung. Die Gespräche wurden dokumentiert, die Protokolle liegen der «Hauptstadt» vor.

Sie enthalten gewichtige Vorwürfe gegen die Leiterin des Asylzentrums. Die «Hauptstadt» hat mit einer der beiden Mitarbeiterinnen mehrere Gespräche geführt.

Qëndresa Zogu war während knapp einem Jahr in Mühleberg angestellt. Im August kündigte sie gemeinsam mit ihrer Kollegin die Stelle. Sie liessen sich per sofort freistellen. «Ich habe es keinen Tag länger ausgehalten», sagt Zogu.

Es herrsche «ein Klima der Angst» in der Kollektivunterkunft Mühleberg, gaben die Mitarbeiterinnen beim SRK zu Protokoll. Das betreffe sowohl Mitarbeitende als auch Bewohner*innen.

Eine weitere Person, die an den internen Meldungen nicht beteiligt war, bestätigt gegenüber der «Hauptstadt» die beanstandete Betriebskultur in Mühleberg. Sie möchte anonym bleiben.

Öffentliche Aufgabe

Die Asylunterkunft Mühleberg ist eine von rund 40 Kollektivunterkünften des Kantons Bern. Sie beherbergt 71 Personen aus dem Asylbereich, darunter 11 Kinder.

Das SRK führt die Unterkunft im Auftrag des Kantons, der zuständig ist für die Unterbringung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen.

Ihren Aufenthaltsort dürfen diese Personen in der Regel nicht selbst wählen – sie werden einer Kollektivunterkunft zugeteilt.

Und sind darauf angewiesen, dort professionelle Bedingungen vorzufinden.

Verbale Attacken, Chauffieren, verwehrter Ausgang

Kürzlich hat das SRF die Kollektivunterkunft Mühleberg besucht. Sie ist in einem ehemaligen Schulhaus einquartiert. Im Beitrag wird darüber berichtet, wie die Unterkunft im Dorf eine breite Akzeptanz geniesst.

Die Vorwürfe, die die Mitarbeiterinnen gegen ihre Vorgesetzte erheben, zeichnen ein anderes Bild: Das einer mutmasslich toxischen Führungskultur.

Die Zentrumsleiterin habe, ist in den Protokollen festgehalten, sowohl Mitarbeiter*innen als auch Bewohnende regelmässig verbal attackiert. Sie habe Mitarbeitende blossgestellt, indem sie sie in der Anwesenheit von Bewohner*innen beschimpfte. Sie habe ihre persönlichen Eigenschaften wie Aussehen, Ernährung und Kleidung kommentiert. Sie habe immer wieder abwertend über Mitarbeiter*innen gesprochen, wenn diese abwesend waren.

Und sie habe Qëndresa Zogu regelmässig aufgefordert, sie mit dem Auto am Bahnhof Westside abzuholen und nach Mühleberg zu chauffieren – ohne anderen Grund, als nicht den Bus nehmen zu wollen, sagt die Mitarbeiterin.

Dies, obwohl Zogu zu diesen Zeitpunkten teilweise als einzige Angestellte in der Unterkunft gewesen sei. Es verstösst jedoch gegen interne Vorschriften, wenn keine Mitarbeitenden im Zentrum anwesend sind. Als sie ihre Vorgesetzte darauf hinwies, dass sie deshalb das Zentrum nicht verlassen dürfe, habe diese Zogu als «Streberin» bezeichnet. Und verlangt, dass sie trotzdem fuhr.

Einmal habe sich die Leiterin auch von einem Bewohner mit dem Fahrzeug des SRK an den Bahnhof fahren lassen. Auch das verstosse gegen interne Regeln.

Gegenüber Bewohner*innen des Zentrums habe sich die Leiterin regelmässig befehlshaberisch und herablassend verhalten. Sie habe ihnen etwa teilweise den Ausgang am Wochenende verwehrt, obwohl sie dazu gar nicht befugt wäre.

Die «Hauptstadt» hat die Zentrumsleiterin mit den Vorwürfen konfrontiert. Diese nimmt dazu keine Stellung und verweist auf die Auskunft des SRK.

Kündigungen nach interner Abklärung

Die beiden Mitarbeiterinnen meldeten im Sommer der HR-Abteilung des SRK, die Arbeitssituation in Mühleberg sei psychisch sehr belastend. Es folgten vier Gespräche mit verschiedenen Führungspersonen. Ein weiterer Mitarbeiter beteiligte sich daran, auch er beschwerte sich. Beim letzten Gespräch wurde die Zentrumsleiterin mit den Vorwürfen konfrontiert.

Es gebe Unstimmigkeiten im Team, schrieb das SRK nach den Abklärungen in einem Brief, doch es handle sich nicht um unlösbare Probleme. Qëndresa Zogu und ihre Kollegin wurden aufgefordert, ihre Arbeit unter der Zentrumsleitung weiterzuführen.

Für die beiden Mitarbeiterinnen war das nicht mehr denkbar. Sie sahen nur noch die Kündigung als Ausweg.

Das SRK äussert sich nicht

Auf Anfrage der «Hauptstadt» bestätigt das SRK Kanton Bern, dass die erwähnte interne Untersuchung stattgefunden hat. «Wir haben verschiedene Gespräche geführt und die Situation analysiert», sagt Martina Blaser, Leiterin Migration des SRK Kanton Bern.

Darüber hinaus gibt die Arbeitgeberin aber keine Auskunft zu den erhobenen Vorwürfen: «Über die Inhalte von internen Abklärungen geben wir aus Datenschutzgründen keine Informationen an Dritte weiter.»

Sie betont, den Sachverhalt in jeder Abklärung sorgfältig zu analysieren und begründete Entscheidungen zu fällen. «Das SRK Kanton Bern beschäftigt über 700 Mitarbeitende. Als Arbeitgeberin von dieser Grösse handeln wir nach standardisierten Prozessen», sagt Martina Blaser.

Sie kommentiert weder die mutmasslichen Fahrten zum Bahnhof noch die Schimpfwörter, die die Zentrumsleiterin verwendet haben soll.

Auch Anfragen zu weiteren Kündigungen und zur Anzahl verhängter Hausverbote gegenüber Bewohnenden lässt das SRK mit Verweis auf den Datenschutz unbeantwortet. Auf eine zusätzliche Anfrage zu den aktuellen Personalverhältnissen in Mühleberg geht die Organisation gar nicht ein. Sie schreibt, sie verfüge «nicht über die entsprechenden Ressourcen», um die Fragen der «Hauptstadt» zu beantworten. Und bietet einzig ein weiteres Gespräch mit Martina Blaser an, das allerdings erst im November stattfinden könne.

Das SRK Kanton Bern nimmt mit dem Betrieb der Kollektivunterkunft eine öffentliche Aufgabe wahr. Dass sich die Organisation so verschlossen zeigt, ist erstaunlich.

Die Abgänge häufen sich

Mit dem Entscheid, die Kollektivunterkunft Mühleberg zu verlassen, sind die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen nicht allein.

Die Zentrumsleiterin trat im September 2022 ihre Stelle an. Seither haben vier Personen, die mit ihr zusammengearbeitet hatten, gekündigt. Das bestätigen neben Qëndresa Zogu zwei weitere Quellen. Das SRK macht keine Angaben zu den Kündigungen.

Laut Zogu arbeiten in Mühleberg jeweils vier Personen direkt mit der Leiterin zusammen. Innerhalb eines Jahres haben alle bis auf eine von ihnen das Zentrum verlassen. Momentan ist eine Stelle vakant. Sie ist auf der Website des SRK ausgeschrieben. Die Zentrumsleiterin arbeitet weiterhin in Mühleberg.

«Ich mache mir vor allem Sorgen um die Bewohnenden. Sie können nicht kündigen», sagt Qëndresa Zogu. Sie will nun eine Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern einreichen.
(https://www.hauptstadt.be/a/asylzentrum-muehleberg-vorwuerfe-gegen-leitung)


+++AARGAU
Asylzentrum in der Schule Margeläcker sorgt für Unbehagen im Dorf: GLP verlangt Informationen vom Gemeinderat
Der Bund plant, in der Sanitätsstelle unter der Schulanlage Margeläcker in Wettingen ein Bundesasylzentrum mit 200 Plätzen zu eröffnen. Die GLP will wissen, ob das Vorhaben auch gegen den Willen der Bevölkerung und des Gemeinderats zustande kommt.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/wettingen-asylzentrum-in-der-schule-margelaecker-sorgt-fuer-verunsicherung-im-dorf-glp-verlangt-informationen-vom-gemeinderat-ld.2531394


+++SCHWEIZ
Schutz und Perspektive für abgewiesene geflüchtete Iraner*innen!
Kundgebung am 31. Oktober, 14:00 auf dem Bundesplatz Bern
Im Iran werden die Grundrechte der Bevölkerung – insbesondere die Grundrechte von FINTA-Personen und Minderheiten – systematisch und gewaltvoll unterdrückt. Selbst wer die Flucht schafft, muss damit rechnen, im Ausland vom iranischen Geheimdienst bespitzelt zu werden. Trotzdem weisst die Schweiz noch immer mehr als die Hälfte aller Asylgesuche von Iraner*innen zurück und ordnet deren Ausschaffung in den Iran an. Nach wie vor finden Ausschaffungen in der Iran statt. Wir fordern dringend eine Praxisänderung gegenüber abgewiesenen iranischen Asylsuchenden.
https://migrant-solidarity-network.ch/2023/10/24/schutz-und-perspektive-fuer-abgewiesene-gefluechtete-iranerinnen/


Asylstatistik September 2023
Im September 2023 wurden in der Schweiz 3966 Asylgesuche registriert, 965 mehr als im Vormonat (+32,2 %). Gegenüber September 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 1285 gestiegen. Hauptgrund dafür sind Zweitgesuche von afghanischen Frauen und Mädchen, die sich bereits mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz befinden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98324.html
-> https://www.blick.ch/politik/im-september-afghaninnen-lassen-zahl-der-asylgesuche-steigen-id19072644.html


Keine Zuweisung an die Kantone – Asylunterknüfte des Bundes reichen aus
Die Asylzahlen steigen weniger stark als erwartet. Die Asylunterkünfte des Bundes dürften deshalb ausreichen. Derweil führt die Praxisänderung bei Afghaninnen zu mehr Gesuchen.
https://www.srf.ch/news/schweiz/keine-zuweisung-an-die-kantone-asylunterknuefte-des-bundes-reichen-aus


Geflüchtete in der Sozialhilfe sind häufig erwerbstätig: Sozialhilfe in Schweizer Städten im Jahr 2022
Wer einen Fluchthintergrund hat, schon länger in einer Schweizer Stadt lebt und auf Sozialhilfe angewiesen ist, ist häufiger erwerbstätig als andere Sozialhilfebeziehende. Dies zeigt der Bericht «Sozialhilfe in Schweizer Städten 2022» der Berner Fachhochschule und der Städteinitiative Sozialpolitik. Insgesamt ging der Sozialhilfebezug 2022 leicht zurück.
https://staedteverband.ch/1221/de/gefluchtete-in-der-sozialhilfe-sind-haufig-erwerbstatig-sozialhilfe-in-schweizer-stadten-im-jahr-2022?share=1
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/asylsuchende-in-sozialhilfe-arbeiten-oefter-als-schweizer?partId=12476856


+++EUROPA
Migration – Wie erpressbar ist die EU?
Die Europäische Union verwandelt sich in eine „Festung“, die Migrant*innen abwehrt: Illegale Pushbacks, unmenschliche Bedingungen in Internierungslagern, Tote auf der Fluchtroute. Um Geflüchtete an der Einreise zu hindern, hat die EU in den letzten Jahrzehnten eine neue Strategie entwickelt und ihre Grenzen nach außen verschoben. Diese Politik trägt einen Namen: Externalisierung.
https://www.arte.tv/de/videos/108969-000-A/migration-wie-erpressbar-ist-die-eu/


+++DEUTSCHLAND
Migrationspolitik: Jens Spahn will irreguläre Migration notfalls mit Gewalt aufhalten
Der Schlüssel sei nicht die Rückführung, „sondern die Begrenzung irregulärer Migration“, sagte Jens Spahn. Pro Asyl warnt vor einer Brutalisierung der Abschiebungen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-10/migrationspolitik-jens-spahn-gewalt-pro-asyl


Verschärfung der Migrationspolitik: Mehr Härte bei Abschiebungen
Die Regierung will verschärfte Abschieberegeln beschließen. Schon jetzt wird mehr abgeschoben als im letzten Jahr – sogar nach Russland.
https://taz.de/Verschaerfung-der-Migrationspolitik/!5965379/


+++GASSE
Brennpunkt Bahnhof Amriswil: Meldungen von Problemen häufen sich
Der Bahnhof in Amriswil fällt erneut negativ auf. Nachdem eine 16-jährige Amriswilerin auf Social Media ihrem Ärger über Pöbeleien und Drogenkonsum rund um den Bahnhof Luft macht, meldet sich auch der Stadtpräsident zu Wort – mit deutlichen Worten.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/brennpunkt-bahnhof-amriswil-meldungen-von-problemen-haeufen-sich-154413126



solothurnerzeitung.ch 24.10.2023

Verein Schlafguet – Kein Weiterzug ans Bundesgericht: Grünes Licht für die Oltner Notschlafstelle im Wohnquartier

Das Solothurner Verwaltungsgericht lehnte die Sammeleinsprache von insgesamt 18 Parteien ab. Nun hat keine davon das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Der Verein Schlafguet wird die Notschlafstelle aber kaum mehr diesen Winter eröffnen.

Fabian Muster

Nun ist klar: Niemand in der Anwohnerschaft zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Bis dato ist dort keine Beschwerde eingegangen. Damit ist der Weg frei für die geplante Notschlafstelle an der Bleichmattstrasse 21 im Oltner Schöngrundquartier.

Die 18 Parteien machten in ihrer Sammeleinsprache vor allem zonenrechtliche Vorbehalte und ideelle Immissionen gegen das Unterfangen des Vereins Schlafguet geltend: Eine Notschlafstelle sei in einer Wohnzone nicht möglich und gleiche eher einem Hotelbetrieb. Man befürchtete zudem Lärm und Konfliktpotenzial im Quartier wegen der Personen, welche die Notschlafstelle aufsuchen würden.

Ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Ein Hotel sei als nicht störendes Gewerbe einzustufen und zonenkonform. «Von der Notschlafstelle sind eher weniger Lärmimmissionen zu erwarten als von einem Hotel, zumal die Gäste nicht mit dem Auto anreisen werden», schreibt das Gericht in seinem Urteil. Und: Der Betrieb einer Notschlafstelle möge zwar Unbehagen auslösen, stellte jedoch keine ideelle Immission dar, welche den Rechtsanspruch auf eine Baubewilligung massgeblich beeinflussen würde, heisst es weiter.

Bewilligung gilt nur für zwei Jahre

Der ehemalige Gemeindeparlamentarier Urs Knapp ist der Wortführer der Anwohnerschaft. Das Verwaltungsgericht habe vor allem zonenrechtlich argumentiert, sagt er. Es wurde nicht beurteilt, ob eine Notschlafstelle erstens notwendig und zweitens dort, wo geplant, am richtigen Ort sei. Entscheidend wird in seinen Augen das Gesuch um definitive Baubewilligung sein, welches spätestens in zwei Jahren eingereicht werden muss.

Dann werde es nicht mehr um die eher abstrakte Frage gehen, ob eine Notschlafstelle in einer Wohnzone zonenkonform sei oder nicht, so Knapp. Vielmehr müssten dann die städtische Baukommission – und im Beschwerdefall die Gerichte – auf Basis des Rechenschaftsberichts und der Erfahrungen der Nachbarschaft entscheiden, ob das verbindliche Betriebskonzept eingehalten wurde oder ob es nicht zonenkonforme, auch ideelle Immissionen gebe.

Die Oltner Baukommission hat vor einem Jahr entschieden, das Vorhaben Notschlafstelle nur befristet für zwei Jahre zu bewilligen. Befristet darum, weil die Kommission davon ausging, dass erste Erfahrungen zu sammeln seien. Danach muss der Verein Schlafguet erneut ein Gesuch für eine definitive Bewilligung einreichen, die wieder einsprachberechtigt ist.

Betrieb frühestens ab Frühling möglich

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich der Verein Schlafguet erfreut über die gute Nachricht, dass es nun mit der Planung für die Notschlafstelle weitergehen kann. Parat sei man allerdings noch nicht, sagt Simone Altermatt-Dietrich auf Anfrage. Hatte es Mitte September noch geheissen, eventuell sei ein Betrieb noch in diesem Winter möglich, so sagt die Vereinssprecherin nun: «Realistisch ist eine Eröffnung der Notschlafstelle nächsten Frühling oder sogar erst Sommer.» Ideal wäre es laut Altermatt-Dietrich aber gewesen, bereits in der kalten Jahreszeit zu starten.

Nächste Woche kommen die Vorstandsmitglieder zusammen, um zu besprechen, wie die nächsten Schritte aussehen. Es gebe noch viel zu tun, so die Vereinssprecherin. Für die Betriebsleitung müsse eine Person angestellt sowie die nötigen finanziellen Mittel aufgetrieben werden. Fürs Fundraising ist inzwischen eine Person im 20-Prozent-Pensum zuständig, um Spendengelder reinzuholen sowie Stiftungen und grosse Organisationen um Gelder anzugehen.

Die drei Wohnungen sind noch vermietet

Der bekannte Oltner Arzt Cyrill Jeger ist Präsident der Stiftung Raum für soziale Projekte in der Region Olten, der das Haus an der Bleichmattstrasse 21 gehört. Derzeit sind die drei Wohnungen im Gebäude alle noch vermietet. «Ich warte nun auf das weitere Vorgehen der Stiftung, bis ich das Gespräch mit der Mieterschaft aufnehme, von welcher die Wohnungen zwischengenutzt werden», sagt Jeger. Man suche nach einer Anschlusslösung und stelle die Leute nicht auf die Strasse, verspricht er.

Danach werde die Stiftung den Vertrag mit dem Verein Schlafguet aufsetzen. Die drei Wohnungen sollen zu einem «mehr oder weniger marktüblichen Zins» vermietet werden. Zudem versichert Jeger gegenüber der Anwohnerschaft: «Ich setze mich dafür ein, dass es keine Belastungen für die Umgebung gibt.»
(https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/olten/verein-schlaftguet-keine-weiterzug-ans-bundesgericht-gruenes-licht-fuer-die-oltner-notschlafstelle-im-wohnquartier-ld.2532798)


+++DROGENPOLITIK
Cannabis-Versuch im Baselbiet mit 4’000 Teilnehmenden
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat im Kanton Baselland einen Pilot-Versuch für eine legale Abgabe von Cannabis bewilligt. An der Studie dürfen rund 4000 Personen teilnehmen. Das bestätigt das BAG gegenüber SRF. Weil dahinter auch kommerzielle Interessen stehen, gibt es Kritik von Suchtexperten.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/cannabis-versuch-im-baselbiet-mit-4-000-teilnehmenden?id=12476595
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/basel-landschaft-deutsche-firma-steigt-in-cannabis-studie-ein?urn=urn:srf:video:9c9c9c8d-2a65-419a-9934-ef366ee1a022
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/pilotversuch-im-baselbiet-deutsche-firma-startet-groessten-cannabis-versuch-in-schweiz


+++KNAST
Widerstand gegen Gefängnispersonal: Liestaler Häftlinge verweigern Rückkehr in ihre Zellen
Am Montagnachmittag haben sich im Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzug 24 Häftlinge geweigert, in ihre Zellen zurückzukehren. Sie hatten Streit mit dem Personal.
https://www.bazonline.ch/widerstand-gegen-gefaengnispersonal-24-haeftlinge-in-liestal-verweigern-rueckkehr-in-ihre-zellen-368150792230
-> https://www.20min.ch/story/liestal-bl-haeftlinge-verweigern-rueckkehr-in-zelle-polizei-rueckt-mit-aus-796037664829
-> https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/blaulicht-region-basel-rund-500-palaestina-sympathisanten-demonstrieren-friedlich-im-kleinbasel-80-jaehriger-kriegt-schlag-ins-gesicht-ld.2524190
-> https://www.baseljetzt.ch/24-haeftlinge-verweigern-in-liestal-rueckkehr-in-ihre-zelle/137864
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M59d5968ebbc.0.html
-> https://primenews.ch/news/2023/10/gefaengnis-liestal-24-haeftlinge-verweigern-rueckkehr-zelle
-> https://www.nau.ch/ort/liestal/liestal-bl-24-haftlinge-verweigern-ruckkehr-in-ihre-zellen-66636078
-> https://www.blick.ch/schweiz/basel-landschaft/disput-zwischen-insassen-und-gefaengnispersonal-24-haeftlinge-verweigern-rueckkehr-in-ihre-zellen-id19072666.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/liestaler-haeftlinge-verweigern-rueckkehr-in-ihre-zellen?id=12476382 (ab 03:12)
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/gefaengnis-liestal-haeftlinge-verweigerten-rueckkehr-in-zellen
-> https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/211870
-> KaPo BL: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/polizei/polizeimeldungen/haeftlinge-verweigern-rueckkehr-in-ihre-zellen


+++POLIZEI LU
Transporte der Luzerner Polizei – «Immer» Handschellen: Regierung prüft umstrittenen Artikel
Bei Transporten dürfen die Luzerner Polizisten die Festgenommenen «immer» in Handschellen legen. Der Ex-Grüne-Kantonsrat Hans Stutz sieht darin einen Verstoss gegen die Verfassung. Die Regierung will das nun anpassen – lässt sich damit aber Zeit.
https://www.zentralplus.ch/polizei/immer-handschellen-regierung-prueft-umstrittenen-artikel-2590794/


+++FRAUEN/QUEER
Brandy Butler: Organisatorin der Drag-Queen-Lesungen wird ausgezeichnet
Für «besondere kulturelle Verdienste» erhält die Sängerin und Performancekünstlerin Brandy Butler eine Auszeichnung der Stadt Zürich.
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/zuerich-brandy-butler-organisatorin-der-drag-queen-lesungen-wird-ausgezeichnet-ld.2532742
-> https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/ueber_das_departement/medien/medienmitteilungen/2023/oktober/231024a.html


+++RASSISMUS
EKR – Tangram 47: Koloniales Erbe in der Schweiz – eine Einordnung
Die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlicht die neuste Nummer der Zeitschrift Tangram. Die 47. Ausgabe befasst sich mit dem kolonialen Erbe der Schweiz, einem sensiblen, aber wichtigen Thema, will man heute bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit Rassismus und rassistischer Diskriminierung in unserem Land verstehen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98271.html


41-jähriger Muttenzer wegen Hass-Aufruf gegen Juden verurteilt
Ein Mann aus Muttenz rief auf dem Youtube-Kanal des Westdeutschen Rundfunks zur Vergasung aller Juden auf. Dass er die Botschaft rückwärts geschrieben hat, bewahrte ihn nicht vor einer Verurteilung: Er erhielt nun einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung.
https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/rassendiskriminierung-41-jaehriger-muttenzer-wegen-hass-aufruf-gegen-juden-verurteilt-ld.2531502


+++RECHTSEXTREMISMUS
FAKT: Cold Case NSU – Neue Erkenntnisse zum Polizistenmord in Heilbronn
Bisher galt: Die Wege des NSU und der Polizistin hätten sich nie gekreuzt. Die Opfer Kiesewetter und ihr Kollege waren nur Zufallsopfer. Doch neue Erkenntnisse lassen den Fall in einem anderen Licht erscheinen.
https://www.ardmediathek.de/video/fakt/fakt-cold-case-nsu-neue-erkenntnisse-zum-polizistenmord-in-heilbronn/das-erste/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDIzMTAyNDIxNDUvZmFrdC0xMzQw
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177251.nsu-ermittlungen-wende-im-mordfall-kiesewetter.html


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Basler Zeitung 24.10.2023

Behörden-Belagerung: Sissach lässt Querulanten gewähren

Die Kesb Gelterkinden-Sissach ist nicht zu beneiden. Sie muss einen kontroversen Entscheid umsetzen, und die lokale Politik tut wenig, um den Druck zu senken.

Mirjam Kohler

40 Tage lang haben Verschwörungsanhänger und Impfskeptikerinnen die Kesb Sissach-Gelterkinden belagert. Die Behörden liessen sie gewähren.

Sie schauten zu, wie gegen die Kesb-Mitarbeitenden, Bürger und einen Arzt, die sich gegen die Belagerung aussprachen, gehetzt wurde und sich die Beteiligten, wenn denn überhaupt möglich, weiterradikalisierten. Meinungsfreiheit ja bitte, aber wo hört die auf, und wie lange kann der Staat bei einer unklaren Bedrohungslage zusehen?

Hintergrund der «Mahnwache» war, dass die Kesb einen Entscheid des Bundesgerichts umsetzen soll, wonach zwei Kinder gegen deren Willen – und vor allem gegen den Willen der Mutter – gegen Masern geimpft werden sollen.

Gemeindepräsident schweigt sich aus

Da die Mutter Frist um Frist verstreichen liess, stellte die Kesb die Durchsetzung unter Einbezug der Polizei in den Raum. Daraufhin strömten selbst ernannte Unterstützer der Familie nach Sissach vor die Kesb und blieben da für 40 Tage. Und sie gingen weg, als sie genug hatten, nicht weil die Behörden durchgegriffen hätten.

Ob für diese 40-tägige Kundgebung eine Bewilligung vorlag, sagt der Sissacher Gemeindepräsident Peter Buser nicht. Genauso wenig sagt er, wie teuer es war, f¨ür 40 Tage rund um die Uhr zwei Angestellte eines Sicherheitsdiensts vor die Kesb zu stellen. Eine konservative Rechnung ergibt Kosten von über 60’000 Franken – mehr, als die Gemeinde für «Dienstleistungen Dritter» im Sicherheitsbereich für das ganze Jahr 2023 budgetiert hat.

Rechtsstaat darf nicht einknicken

Für Mitarbeitende der Kesb, so weiss diese Redaktion, war die Belagerungssituation zermürbend und beängstigend – was natürlich die Absicht der Aktion war. Sie wurden von Peter Buser und dem Rest der Sissacher Politik im Stich gelassen. Niemand stellte sich öffentlich vor sie, niemand wollte Verantwortung übernehmen. Stattdessen wurde die Situation ausgesessen und geschwiegen.

Für die Kesb-Mitarbeitenden ist das mindestens unangenehm, für die betroffenen Kinder eine Eskalation und für ähnliche Gruppierungen augenscheinlich ein Freifahrtschein. In Zeiten, in denen radikalisierte Staatsverweigerer – zu denen es im vorliegenden Fall eine grosse Schnittmenge gibt – Zulauf erhalten, das denkbar schlechteste Zeichen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Behörden zumindest betreffend Impfung der Kinder daran erinnern, dass es einen Rechtsstaat gibt, dessen Entscheide es durchzusetzen gilt – und der nicht vor Querulanten einknickt.
(https://www.bazonline.ch/behoerden-belagerung-sissach-laesst-querulanten-gewaehren-837139995654)
-> https://www.bazonline.ch/baz-direkt-der-taegliche-podcast-40-tage-impfgegner-mahnwache-das-ist-ein-skandal-739801106365