Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++AARGAU
Aargau schickt erstmals Familien in unterirdische Asylunterkünfte
In Muri/AG sollen schon bald asylsuchende Familien in einer unteriridischen Unterkunft einquartiert werden. Bislang haben die Behörden versucht, auf solche Massnahmen zu verzichten. Die steigenden Asylzahlen liessen aktuell keine andere Lösung zu, heisst es beim kantonalen Sozialdienst.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/aargau-schickt-erstmals-familien-in-unterirdische-asylunterkuenfte?id=12439876
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/asylwesen-kanton-aargau-kaempft-mit-hohen-zuweisungszahlen-notunterkunft-beim-kantonsspital-aarau-wird-wiedereroeffnet-ld.2500744
-> https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/aarau-olten/unterirdische-asyl-notunterkunft-beim-ksa-in-aarau-geht-in-betrieb-153024296
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/viele-asylsuchende-notloesung-aargau-will-fluechtlingsfamilien-im-keller-unterbringen
-> https://www.watson.ch/schweiz/aargau/362087431-kanton-aargau-nutzt-unterirdische-asyl-notunterkunft-in-aarau
-> https://www.ag.ch/de/aktuell/medien/medienmitteilungen?mm=wiedereroeffnung-der-geschuetzten-operationsstelle-(gops)-des-kantonsspitals-aarau-(ksa)-fuer-asylsuchende-7512bcae-6464-4682-a687-d44ea52aaacb_de
-> https://www.telem1.ch/aktuell/zuwenig-plaetze-aargau-will-familien-unterirdisch-einquartieren-153032278
-> https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/kanton-will-asylsuchende-familien-unterirdisch-einquartieren-153033437?autoplay=true&mainAssetId=Asset:153032357
+++ST. GALLEN
Neues Flüchtlingszentrum im Toggenburg
Der Umzug rückt immer näher. In Ebnat-Kappel wechseln die Seniorinnen und Senioren des Alters- und Pflegeheims in den Neubau. Das ursprüngliche Gebäude wird an den Trägerverein Integrationsprojekt St.Gallen vermietet, welcher zusätzlich das Provisorium kauft, das während dem Bau gebraucht wurde. Somit finden in Zukunft dort Flüchtlinge ein neues Zuhause.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/neues-fluechtlingszentrum-im-toggenburg-153032413
-> https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/ebnat-kappel-brisante-zwischennutzung-altbau-des-altersheims-wier-wird-zu-fluechtlingsheim-ld.2499906
+++SCHWEIZ
Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2023
Auch im ersten Halbjahr 2023 wirkten sich die starke Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und die strukturell niedrige Arbeitslosigkeit auf die Zuwanderung in die Schweiz aus. Vor allem die Zahl der Arbeitnehmenden aus der EU/EFTA stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode an. Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 um 9384 Personen auf 47 200 Personen zu. Ende Juni 2023 lebten 2 275 965 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97369.html
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hauptstadt.be 17.08.2023
Ein Visum, das es fast nicht gibt
Das humanitäre Visum schafft einen Hoffnungsschimmer auf sichere Fluchtwege. Doch fast immer bleibt es beim Hoffnungsschimmer. Vom Versuch einer Burgdorferin, ihren Vater aus einem pakistanischen Keller zu retten.
Von Jana Schmid (Text) und Simon Boschi (Bild)
«Ich kann nicht aufhören. Wenn die Behörden ablehnen, muss ich eine neue Beschwerde machen. Ich muss nochmal probieren, nochmal probieren. Solange es irgendeine Möglichkeit gibt, muss ich weitermachen. Es ist das Einzige, was ich für meinen Vater tun kann.»
Wenn sie emotional wird, spricht Fatima Andarabi auf Dari, eine der zwei afghanischen Amtssprachen. Ihr Ehemann Abid übersetzt. Der 35-Jährige spricht ein kerniges Deutsch. Man hört, dass er es in der Schweiz gelernt hat.
Aus dem schräggestellten Fenster dringt Hauptstrassenlärm. Fatima hat Tee vorbereitet, aber als sie mir ansieht, wie heiss mir ist an diesem Nachmittag, bringt sie kaltes Wasser. Dazu stehen hübsch angerichtet ein Teekrug, Früchte, Nüsse auf dem Salontisch bereit. Fatima Andarabi und ihr Ehemann überlassen mir das grosse Ledersofa und holen sich Stühle. Die beiden Kinder machen im Nebenzimmer Mittagsschlaf. Es sind Sommerferien in Burgdorf. Die 29-jährige Fatima Andarabi erzählt.
Der Armeechef im Keller
«Mein Vater war ein ranghohes Mitglied der afghanischen Armee. Er arbeitete mit der Nato zusammen. Seit die Taliban an der Macht sind, ist klar: Wenn sie ihn kriegen, ist er tot. Auch meine Mutter ist in Gefahr, weil sie für eine Menschenrechtsorganisation gearbeitet hat.
Mein Vater floh direkt nach der Machtübernahme nach Pakistan. Der Rest der Familie blieb zuerst noch in Afghanistan. Die Taliban kamen viermal bei ihnen zu Hause vorbei. Beim ersten Mal fragten sie nach dem Vater. Beim zweiten Mal durchsuchten sie das Haus und nahmen seine Uniform mit, seine Dienstwaffe und Fotos. Beim dritten Mal verprügelten sie die Familienmitglieder, nahmen das Auto mit und drohten mit Schlimmerem. Da floh auch die Familie nach Pakistan. Als die Taliban zum vierten Mal kamen, waren sie schon weg. Sie beschlagnahmten alles. Die Nachbarn riefen meine Familie an und sagten: Kommt bloss nicht wieder. Es ist zu gefährlich.
Jetzt verstecken sie sich in einem Keller in Pakistan, aber es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Sie sind illegal da. Es werden immer mehr Leute von der pakistanischen Polizei festgenommen. Wenn sie meinen Vater festnehmen, dann wird er an der Grenze den Taliban übergeben. Und dann ist er tot. Zu hundert Prozent.»
Nachdem in Afghanistan 2021 die Taliban die Macht übernommen haben, hat sich die Menschenrechtslage im Land drastisch verschlechtert. Amnesty International berichtet von willkürlichen Festnahmen und Hinrichtungen von vermeintlichen Gegner*innen, darunter ehemalige Sicherheitskräfte der früheren Regierung.
Viele Afghan*innen flohen nach Pakistan, doch der Staat ist den Flüchtlingen wenig wohlgesinnt. Es mehren sich Berichte von Inhaftierungen und zwangsweisen Rückführungen nach Afghanistan.
Im September 2021 stellte Fatima Andarabis Vater auf der Schweizer Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad einen Antrag für ein humanitäres Visum. Seine Tochter und ihr Ehemann hatten ihn von der Schweiz aus instruiert.
Eine Woche später lehnte die Schweizer Botschaft den Antrag ab.
Ein Visum für äusserste Notfälle
Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges führte die Schweiz 1979 das Botschaftsasyl ein. Menschen konnten auf einer Schweizer Botschaft im Ausland direkt ein Asylgesuch stellen. Wurde es bewilligt, durften sie legal in die Schweiz einreisen und bleiben.
2012 schaffte die Schweiz das Botschaftsasyl wieder ab. Es sei zu «verlockend» für ungefährdete Personen, argumentierte der Bundesrat. Stattdessen wurde eine – bewusst strengere – Alternative geschaffen: das humanitäre Visum.
Es ermöglicht Menschen, die in ihrem Herkunftsstaat «unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sind», auf einer Schweizer Botschaft im Ausland ein Visum zu erhalten, wenn sie einen engen Bezug zur Schweiz aufzeigen können. Danach dürfen sie für 90 Tage in die Schweiz einreisen und hier ein Asylgesuch stellen.
So wahre die Schweiz ihre humanitäre Tradition, erklärte der Bundesrat.
Im Jahr 2022 gingen via die Botschaften im Ausland beim Staatssekretariat für Migration 1’579 Gesuche für humanitäre Visa ein. 142 Visa wurden ausgestellt, davon gingen 98 an Menschen aus Afghanistan. 2021 waren es 3’703 Anträge, davon wurden 94 gutgeheissen, 37 gingen an Afghan*innen.
Diese Zahlen machen klar: Für die allermeisten Betroffenen, die irgendwo auf der Welt in Gefahr schweben, ist ein humanitäres Visum so unwahrscheinlich wie baldiger Frieden. Seit 2021 flohen laut der Uno-Flüchtlingsorganisation UNHCR 1,6 Millionen Menschen aus Afghanistan.
Johannes Matyassy, Direktor der Konsularischen Direktion im Schweizer Aussendepartement, sagt gegenüber SWI swissinfo.ch, die Schweizer Botschaften in Teheran, Istanbul und Islamabad seien nach der Machtübernahme der Taliban «geflutet» worden von Anträgen für humanitäre Visa.
Im Juni deutete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in einem Interview gegenüber SRF an, sie wolle die Anforderungen für humanitäre Visa lockern. Allerdings müsse sie diese Pläne zuerst im Bundesrat besprechen und ausloten, was machbar sei. Politisch machte sie sich mit dieser Aussage keinen Gefallen. Sie wurde umgehend aufs Schärfste kritisiert: Sie habe den Bezug zur Realität komplett verloren, liess die SVP verlauten. Die linke Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements ist das erklärte Feindbild der SVP im Wahljahr.
So klein die Chancen auf Erfolg auch sind – für Angehörige in der Schweiz ist der Antrag für ein humanitäres Visum oft die einzige Möglichkeit, irgendetwas für ihre Nächsten zu tun. Denn in der Regel sind sie es, die das Verfahren organisieren. Wie kräftezehrend das sein kann, erleben Fatima und Abid Andarabi seit zwei Jahren.
Beschwerde um Beschwerde
«Mein Vater, meine Mutter, meine Schwester, ihr Mann und ihr zweijähriger Bub sind in diesem Keller. Er hat nur ein winziges Fenster. Mein Vater geht nie raus. Es ist zu gefährlich für ihn. Seit vier Monaten hat er den Keller nicht verlassen. Meine Mutter und meine Schwester gehen manchmal einkaufen, wenn die Strassen leer sind. Aber nur kurz! Meistens können sie nur einmal pro Tag essen.»
Mit Hilfe der Berner Rechtsanwältin Pascale Hollinger erhoben Fatima und Abid Andarabi Einsprache gegen die Ablehnung des humanitären Visums.
Knapp zwei Monate später, im Dezember 2021, lehnte das Staatssekretariat für Migration die Einsprache ab.
Der Vater sei in Pakistan nicht akut an Leib und Leben gefährdet, begründete es den Entscheid. Es gebe keine Hinweise dafür, dass Mitglieder der früheren Regierung über die Landesgrenzen hinweg verfolgt oder von den pakistanischen Behörden bedroht würden.
Fatima und Abid Andarabi legten wieder Beschwerde ein, diesmal ans Bundesverwaltungsgericht. Dann geschah ein Jahr lang nichts.
Die Rechtsanwältin fragte immer wieder nach dem Verfahrensstand, reichte Dokumente beim Gericht ein, die die Dringlichkeit der Sache aufzeigen sollten.
Fatima und Abid Andarabi warteten. Ihr ging es zusehends schlechter. Durch eine neurologische Krankheit erhöhte sich der Druck in ihrem Gehirn. Der Stress verstärkte das Problem. Bald konnte sie kaum mehr arbeiten, auch der Haushalt und die Kinderbetreuung machten ihr zu schaffen. Abid unterstützte sie, wo er konnte.
«Wir haben etwa einmal pro Woche Kontakt mit der Familie. Nur per Whatsapp, wenn der Hausbesitzer, bei dem sie im Keller leben, ihnen sein Internet zur Verfügung stellt. Wenn wir nichts hören, wissen wir nicht, wie es um sie steht. Wir können hier nicht einfach leben, als wäre alles gut. Jeden Tag fragen wir uns: Wie lange können sie sich noch verstecken? Bis jetzt hatten sie Glück – aber was, wenn etwas passiert? Dann haben wir nichts als eine Whatsapp-Nummer, die nicht funktioniert. Wir können nicht hinfliegen und sie suchen. Wir haben in der Schweiz einen F-Ausweis. Mit diesem Status dürfen wir das Land nicht verlassen. Alles, was wir tun können, ist warten und hoffen.»
Und dann hiess das Bundesverwaltungsgericht am 23. Januar dieses Jahres die Beschwerde gut.
Fatima Andarabis Vater sei als ehemaliger ranghoher Armeeangehöriger in Afghanistan stark in Gefahr. Es sei zu befürchten, dass Afghan*innen von Pakistan zurückgeführt werden. Das Staatssekretariat für Migration habe nicht genügend überprüft, ob der Vater wirklich vor einer Ausschaffung nach Afghanistan geschützt ist.
Nur: Das bedeutete noch nicht, dass er das Visum erhielt und in die Schweiz reisen konnte.
Es bedeutete lediglich, dass der Fall an das Staatssekretariat für Migration zurückgewiesen wurde. Dieses würde noch einmal entscheiden müssen. Und das dauerte wieder.
Wer so lange überlebt, ist nicht in Gefahr
Vier Monate später lehnte das Staatssekretariat für Migration wieder ab – zum zweiten Mal.
Es räumt ein, dass in Pakistan wohl Rückführungen von afghanischen Flüchtlingen stattfinden. Doch Fatima Andarabis Vater könne nicht beweisen, dass er besonders gefährdet sei.
Ausserdem: Seit er das Gesuch eingereicht hat, waren eineinhalb Jahre vergangen, in denen er nicht nach Afghanistan rückgeführt wurde. Das zeige, dass die Gefahr nicht so gross sein könne.
Rechtsanwältin Pascale Hollinger kritisiert diese Argumentation scharf: «Das humanitäre Visum soll Menschen aus einer unmittelbaren Notsituation helfen», sagt sie. «Wenn ihnen die lange Dauer des Verfahrens zu Lasten gelegt wird – oder das Glück, dank dem sie überhaupt noch am Leben sind – wie sollen sie beweisen können, dass sie in Gefahr sind, ohne bereits tot zu sein?»
Sie reichte noch einmal Beschwerde gegen den Entscheid ein. Diese geht wieder an das Bundesverwaltungsgericht. Dort ist sie bis jetzt hängig. Fatima und Abid Andarabi sagen, sie hätten ein kleines bisschen Hoffnung – denn beim ersten Mal entschied das Gericht ja zugunsten des Vaters.
(https://www.hauptstadt.be/a/humanitaere-visa-schweiz-afghanistan)
+++ÄRMELKANAL
Frankreich installiert schwimmende Sperre am Ärmelkanal
US-Regierung klagt gegen Bojen mit Sägeblättern am Rio Grande
Eine Barriere aus Schwimmbojen quer über den Fluss Canche soll Abfahrten von Schlauchbooten nach Großbritannien verhindern. Eine solche Anlage im US-Bundesstaat Texas könnte gegen verschiedene Gesetze verstoßen.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1175585.umstrittene-technik-frankreich-installiert-schwimmende-sperre-am-aermelkanal.html
+++FREIRÄUME
Mokka erhält Gnadenfrist
Im Juli hat das Parlament den Kredit für die Café Bar Mokka für die Jahre 2024 bis 2027 zurückgewiesen. Um die Weiterführung des Betriebs vorerst zu sichern, verlängert der Gemeinderat den Leistungsvertrag mit dem Verein Mokka um ein Jahr bis Ende 2024. Die Neuverhandlungen für einen neuen Leistungsvertrag werden in den nächsten Monaten geführt.
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/212780/
-> https://www.baerntoday.ch/bern/region-bern/betrieb-von-thuner-caf-bar-mokka-fuer-ein-weiteres-jahr-gesichert-153024084?autoplay=true&mainAssetId=Asset:152583179
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/aeltere-menschen-die-daheim-bleiben-stadt-bern-uebernimmt-kosten?id=12439885 (ab 02:40)
-> https://www.thun.ch/medienmitteilungen/1931587
Der «Dobermann» und der Schutz von brachliegendem Eigentum
Warum der Stadt Zureich der Besitz einer superreichen Goldküstenbewohnerin wichtiger ist als die sinnvolle Nutzung von Wohnraum und wie die Polizei ihre Räumungstaktik verschleiert.
https://alleswirdbesetzt.ch/was-passiert/der-dobermann-und-der-schutz-von-brachliegendem-eigentum/
+++GASSE
Die CONTACT Anlaufstelle Bern öffnet ihre Türen
Die CONTACT Anlaufstelle in Bern ist die erste Anlaufstelle der Welt für Menschen mit einer Drogenabhängigkeit. Durch ihre Gründung 1986 verschwand die offene Drogenszene in der Bundeshauptstadt. Am Samstag, 19. August öffnet sie ihre Türen und zeigt der Öffentlichkeit diesen sonst nicht zugänglichen Ort.
https://www.neo1.ch/artikel/die-contact-anlaufstelle-oeffnet-ihre-tueren
+++SPORT
Fussball: Luzern schliesst Polizeiposten wegen Hochrisikospiel – Schweiz Aktuell
Die Luzerner Polizei stuft den Fussballmatch des FC Luzern gegen das schottische Team Hibernian aus Edinburgh als Hochrisikospiel ein. Um genügend Personal bereitstellen zu können, schliesst die Polizei nun vorübergehend Posten.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/fussball-luzern-schliesst-polizeiposten-wegen-hochrisikospiel?urn=urn:srf:video:031480ee-7aad-419e-90d1-4654b4621556
Im Video: Polizei setzt Wasserwerfer und Gummigeschosse ein ++ Lautstark grölende und sturzbetrunkene Schottland-Fans unterwegs
Zum Spiel des FC Luzern gegen Hibernian Edinburgh werden rund 1000 Fans erwartet. Den Verlauf des Tages können Sie in unserem Ticker mitverfolgen.
https://www.luzernerzeitung.ch/sport/fcluzern/live-ticker-die-hibernians-sind-in-luzern-fangesaenge-am-mittwochabend-abkuehlung-im-see-samt-schottenrock-ld.2500706
Nach Fan-Ausschreitungen in Athen: Griechischer Premier Mitsotakis will alle Fußball-Fanklubs verbieten
Nach Ausschreitungen, bei denen ein griechischer Fan ums Leben kam, kündigt Kyriakos Mitsotakis drastische Schritte an: Fangruppierungen sollen verboten und durch einen offiziellen Fanklub je Verein ersetzt werden.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/fan-ausschreitungen-griechischer-premier-kyriakos-mitsotakis-will-fussball-fanklubs-verbieten-a-23cd447b-eb38-4647-b493-80eeeb6477ab
+++KNAST
Neues Urteil im Fall Brian: Gefängnisaufseher wegen Schlägen und Tritten verurteilt
Der Mitarbeiter einer Haftanstalt verpasste Brian zwei Fusstritte und zwei Faustschläge, als dieser wehrlos auf dem Boden lag. Das ist Amtsmissbrauch.
https://www.derbund.ch/neues-urteil-im-fall-brian-gefaengnisaufseher-wegen-schlaegen-und-tritten-verurteilt-639113888296
Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://10-07-2023-6B_1298-2022&lang=de&zoom=&type=show_document
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/fall-brian-bundesgericht-bestaetigt-urteil-gegen-jva-mitarbeiter?partId=12439930
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/aargau-schickt-erstmals-familien-in-unterirdische-asylunterkuenfte?id=12439876 (ab 04:02)
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/sperrfrist-12-uhr-gefaengniswaerter-verurteilt-der-brian-in-lenzburg-schlug-bundesgericht-bestaetigt-schuldspruch-ld.2499680
-> https://www.argoviatoday.ch/schweiz/gefaengnis-mitarbeiter-wird-wegen-schlaegen-gegen-brian-verurteilt-153025977?autoplay=true&mainAssetId=Asset:152894946
-> https://www.blick.ch/schweiz/er-muss-genugtuung-bezahlen-gefaengnis-mitarbeiter-nach-schlaegen-gegen-brian-verurteilt-id18849796.html
-> https://www.20min.ch/story/weiteres-urteil-gefaengnisaufseher-von-brian-wegen-schlaegen-und-tritten-verurteilt-677977094631
-> https://www.watson.ch/schweiz/justiz/709037069-gefaengnis-mitarbeiter-wird-wegen-schlaegen-gegen-brian-verurteilt
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/schlage-warter-muss-haftling-brian-1000-franken-genugtuung-zahlen-66576191
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-gefaengnismitarbeiter-wegen-schlaegen-gegen-brian-verurteilt
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nzz.ch 17.08.2023
Ein Aufseher schlägt den Häftling Brian ins Gesicht und tritt ihn, als er am Boden liegt. Jetzt hat das Bundesgericht den Mann verurteilt
Wie aus dem bekanntesten Straftäter der Schweiz für einmal ein Opfer wurde.
Giorgio Scherrer
Brian liegt auf dem Rücken am Boden. Ein Team von sechs Männern hält ihn fest. Sie versetzen ihm mit einer Elektroschockpistole einen Schlag, drehen ihn auf den Bauch und legen ihm Handschellen an.
Es ist der Morgen des 11. Juli 2019 in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg – und was sich hier abspielt, wird noch ein langes juristisches Nachspiel haben.
Ausgelöst hat die Eskalation der Häftling Brian: Er spuckt die Männer an, die ihn zwecks Verlegung der Kantonspolizei übergeben sollen. Er nimmt eine Kampfhaltung ein, versucht die Aufseher zu schlagen.
Doch die sind ihm zu sechst haushoch überlegen.
Während sie ihn überwältigen, ist einer der Männer besonders aktiv. Zwei Mal tritt er Brian, als dieser schon am Boden liegt und von den anderen Aufsehern festgehalten wird. Später schlägt er ihn noch zwei Mal mit der Faust ins Gesicht. Das zweite Mal, als Brian bereits vollständig gefesselt ist.
Weil ihm eine Spuckhaube übergezogen wurde, sieht Brian diesen letzten Schlag nicht kommen. Er hat keine Chance, ihm auszuweichen.
Was der Aufseher da im Juli 2019 tut, hätte er so nicht tun dürfen. Darin waren sich in den vergangenen Jahren die zuständigen Gerichtsinstanzen im Kanton Aargau einig. Nun hat auch das Bundesgericht die Verurteilung des Wärters bestätigt und ihn des Amtsmissbrauchs für schuldig befunden.
Es ist ein weiterer Sieg von Brian vor dem obersten Schweizer Gericht, das in der Vergangenheit bereits mehrmals zu seinen Gunsten entschieden hat.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Brian – einst bekannt geworden unter dem Pseudonym «Carlos» – ist der wohl bekannteste Häftling der Schweiz. Seit er als Jugendlicher straffällig wurde, ist seine Biografie geprägt von Zusammenstössen mit der Justiz und von deren unzimperlicher Behandlung ihm gegenüber.
Für die einen ist er deshalb ein gefährlicher Verbrecher, für die anderen ein Justizopfer.
Mehrfach wurde seine Behandlung auch gerichtlich kritisiert, so etwa eine tagelange Fesselung in der Psychiatrie als Jugendlicher oder sein zeitweise drakonisches Haftregime als Erwachsener.
Zurzeit befindet sich Brian in Sicherheitshaft im Gefängnis Zürich. Wegen früherer Angriffe auf Gefängnispersonal laufen zwei Verfahren gegen ihn. Deren seltsames Timing – das zweite Verfahren wurde genau rechtzeitig eröffnet, um im Herbst 2022 eine gerichtlich verordnete Entlassung zu verhindern – hat das Bundesgericht erst vor wenigen Wochen kritisiert.
Dass dasselbe Gericht nun zum ersten Mal in diesem Fall Brian auch einen Aufseher verurteilt, hat durchaus Signalwirkung.
In seinem Urteil hält das Gericht fest, dass die Intervention der sechs Gefängnisangestellten zwar durch Brians aggressives Verhalten ausgelöst worden sei. Doch als es zu den angeklagten Gewaltakten – den zwei Tritten und zwei Schlägen – gekommen sei, sei die Situation «bereits wieder deeskaliert» gewesen. Die Gewalt könne daher weder als nötig noch als verhältnismässig betrachtet werden, wie der Beschuldigte und sein Anwalt argumentiert hatten.
Brian sei den Schlägen «wehrlos ausgeliefert» gewesen.
Das Bundesgericht bestätigt damit das vorinstanzliche Urteil gegen den Aufseher. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 210 Franken verurteilt und muss Brian 1000 Franken Genugtuung bezahlen.
Eine «schwere Straftat»
In seiner Beschwerde an das Bundesgericht hatten der Beschuldigte und sein Anwalt vor allem einen Formfehler durch die Aargauer Behörden gerügt. Diese hatten die Videoaufnahmen vom fraglichen Vorfall sichergestellt, indem sie die Strafanstalt durchsuchen und die Aufnahmen beschlagnahmen liessen.
Das war, wie das Bundesgericht bestätigt, nicht rechtmässig. Da die Justizvollzugsanstalt Lenzburg eine staatliche Behörde ist, hätten die Aargauer Strafverfolger das Material mittels eines Rechtshilfebegehrens herausverlangen müssen. Sei eine Behörde zur Rechtshilfe verpflichtet, so die Richter, dürfe sie grundsätzlich nicht Ziel einer Hausdurchsuchung oder einer Beschlagnahmung werden.
Die Strafverfolger selbst hatten befürchtet, dass bei einem rechtlich korrekten Vorgehen die Beweismittel durch Arbeitskollegen des Angeklagten hätten vernichtet werden können. Dieses Argument lässt das Bundesgericht allerdings nicht gelten.
Dass es die unrechtmässig besorgten Aufnahmen dennoch als Beweismittel zulässt, hat einen simplen Grund: Der Amtsmissbrauch des Vollzugsbeamten sei eine «schwere Straftat». Das öffentliche Interesse an dessen Aufklärung sei deshalb höher als das Interesse des Beschuldigten an der korrekten Erhebung von Beweismitteln.
Damit ist Brian, über den meist als Täter gesprochen wird, für einmal auch höchstrichterlich bestätigt das Gegenteil: das Opfer eines Verbrechens.
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Urteil 6B_1298/2022 vom 10. Juli 2023.
(https://www.nzz.ch/zuerich/fall-brian-bundesgericht-verurteilt-aufseher-wegen-tritten-und-schlaegen-ld.1752056)
+++POLICE VD
#MIKE : Depuis le procès
Ces prochains temps Renversé travaille sur les crimes policiers. Le procès des flics qui ont tué Mike Ben Peter a été d’une violence inouie, un déni de justice total et une démonstration de force obscène du camp de l’impunité policière. Il nous faut malgré tout continuer le combat aux côtés des proches de victimes de meurtres policiers, pour Hervé, pour Mike, pour Nzoy et pour tous les autres. Nous proposerons au cours de cet été des articles pour donner de la voix à celles et ceux qui s’organisent sur ce front et pour participer à penser la mobilisation.
https://renverse.co/infos-locales/article/mike-depuis-le-proces-4112
+++RECHTSPOPULISMUS
Gendern «verdummt» und «verwirrt» Kinder, sagt Ex-Lehrerpräsident
Der ehemalige Chef des deutschen Lehrerverbandes schlägt Alarm und behauptet, die Gender-Sprache würde die Kinder «verdummen» lassen.
https://www.nau.ch/news/europa/gendern-verdummt-und-verwirrt-kinder-sagt-ex-lehrerprasident-66575463
Das neue Medienportal »Nius« behauptet, die Stimme der Mehrheit zu sein
Reichelt revanchiert sich
Der ehemalige »Bild«-Chefredakteur Julian Reichelt hat ein neues Medium gefunden. »Nius« soll »die Stimme der Mehrheit« verkörpern, doch der Meinungskorridor ist minimalistisch.
https://jungle.world/artikel/2023/33/reichelt-revanchiert-sich
++++RECHTSEXTREMISMUS
„Faschistische Revolutionen“ – Mirjam Zadoff über Trump, AfD und den globalen Rechtsruck
Was bedeutet es, wenn geschichtsrevisionistische Kräfte erstarken? Und wie verändert sich das Gedenken an unserer NS-Geschichte in einer zunehmend diversen Gesellschaft? Darüber spricht Mirjam Zadoff, die Leiterin des NS-Dokumentationszentrums in München.
https://www.sueddeutsche.de/meinung/podcast-in-aller-ruhe-emcke-zadoff-afd-trump-ns-dokuzentrum-1.6118958
+++HISTORY
Land in Angst: Die Propaganda der True-Crime-Serie «Aktenzeichen XY … ungelöst»
1967 lancierte Eduard Zimmermann eine der erfolgreichsten Sendungen im deutschen Fernsehen. Dabei hatte er ein ganz klares politisches Programm, wie jetzt ein Dokumentarfilm zeigt.
https://www.watson.ch/leben/tv/129742951-so-politisch-und-sexistisch-war-aktenzeichen-xy-ungeloest
Umstrittene Initiative zum Schächtverbot: Radau-Antisemitismus blieb in Zentralschweiz chancenlos
Das Schächtmesser aus dem 18. Jahrhundert, ausgestellt im Rheinischen Landesmuseum Bonn. (Bild: Wikipedia, Horsch Willy)
Die Geburtsstunde der direkten Demokratie vor genau 130 Jahren war ein Fehlstart. Die erste Initiative, die vor die Urne kam, widmete sich dem Verbot des jüdischen Schächtritus – dem rituellen Schlachten von Tieren. Anders als Zürich liess sich die Innerschweiz aber wenig von den Antisemiten verführen.
https://www.zentralplus.ch/blog/damals-blog/radau-antisemitismus-blieb-in-zentralschweiz-chancenlos/