Medienspiegel 28. Juli 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++BERN
Kommission verlangt gezielte Verbesserungen im Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) empfiehlt dem Grossen Rat, die Kostenstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich zu genehmigen. Gleichzeitig beantragt sie aber, räumliche Minimalanforderungen für Kollektivunterkünfte einzuführen und die Sprachförderung zu verbessern.
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=1f6ecc83-b706-481a-85e2-4ed4810c6cf1
https://www.gr.be.ch/de/start/grosser-rat/aktuell.html?newsID=1f6ecc83-b706-481a-85e2-4ed4810c6cf1
-> https://www.bernerzeitung.ch/grossrats-kommission-fordert-groessere-unterkuenfte-fuer-gefluechtete-470689728815
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/asylsuchende-sollen-mehr-platz-erhalten?id=12428890
-> https://www.blick.ch/politik/mindeststandards-einhalten-berner-kommission-will-groessere-asylunterkuenfte-mit-rueckzugsraeumen-id18789570.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/waldbrand-oberwallis-feuerwehr-bekommt-unterstuetzung?id=12429304
-> https://www.neo1.ch/artikel/berner-kommission-will-groessere-asylunterkuenfte-mit-rueckzugsraeumen


+++ST. GALLEN
Diebstahl-Flut durch Maghreb-Asylsuchende – SP und SVP sind sich uneins
Mit den Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten steigt auch die Anzahl der Diebstähle, vor allem im Rheintal. Laut der St.Galler Kantonspolizei gehen viele Diebstähle auf das Konto dieser Personengruppe aus Ländern wie Libyen, Marokko oder Tunesien. Auch lokale Politiker anerkennen das Problem, sehen jedoch unterschiedliche Lösungsansätze.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/diebstahl-flut-durch-maghreb-asylsuchende-sp-und-svp-sind-sich-uneins-152744241


+++MITTELMEER
In Tunesien in die Wüste getrieben, auf Lampedusa eingepfercht
Während die EU versucht, sich durch weitere Abkommen mit Herkunfts- und Transitstaaten ihrer Verantwortung zu entziehen, steigen die Ankunftszahlen von Geflüchteten in Italien. Viele haben in Tunesien massive Gewalt erfahren. Doch die zivile Seenotrettung lässt sich von Schikanen der italienischen Regierung nicht aufhalten. Eine Bestandaufnahme.
https://www.proasyl.de/news/in-tunesien-in-die-wueste-getrieben-auf-lampedusa-eingepfercht/



tagblatt.ch 28.07.2023

«Es wird das tödlichste Jahr seit langem»: Wie Fabio Zgraggen aus Gais im Mittelmeer nach Flüchtlingsbooten sucht

Die Ausserrhoder Stiftung Humanitarian Pilots Initiative (HPI) ist seit Jahren bei der Rettung von Geflüchteten in der Mittelmeerregion tätig. Zurzeit gebe es so viele Tote wie schon seit Jahren nicht mehr, sagt Gründer und Präsident Fabio Zgraggen. Er erklärt, warum das so ist und wie sein neues Projekt künftig bei Naturkatastrophen helfen kann.

Jesko Calderara

Der Bund ist in Sorge. Nachdem die Asylzahlen zuletzt gestiegen sind, erwarten die Behörden im Herbst einen Engpass bei der Unterbringung. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet 2023 mit ungefähr 27000 Asylgesuchen. Je nach geopolitischer Entwicklung könnten es aber auch deutlich mehr werden.

Hinter diesen nackten Zahlen stehen Menschen und individuelle Schicksale. Viele, die in der Schweiz Asyl beantragen, haben gefährliche Fluchtrouten hinter sich. Oft geht es dabei mit kaum seetauglichen Gummibooten von Libyen oder Tunesien über das Mittelmeer nach Sizilien und Lampedusa. Einer, der sich regelmässig mit der Migrationsbewegung zwischen Afrika und Europa konfrontiert sieht, ist Fabio Zgraggen.

Keine Anzeichen für Verbesserungen

Der Gaiser ist Gründer und Präsident der Stiftung Humanita­rian Pilots Initiative (HPI). Die humanitäre Organisation ist seit ihrer Gründung 2015 schwerpunktmässig im Mittelmeerraum tätig. Sie versucht in ­Zusammenarbeit mit dem deutschen Verein Sea-Watch, Flüchtlingsboote, die in Not geraten sind, zu retten. Was Zgraggen von der Lage vor Ort berichtet, verheisst Bedenkliches. «Es wird das tödlichste Jahr seit langem», sagt der 38-Jährige beim Gespräch in einem St. Galler Café. Nach Schätzungen der UNO sind im ersten Halbjahr bereits gegen 2000 Menschen im Mittelmeer ertrunken. So hoch waren die Zahlen zuletzt vor sechs Jahren.

Anzeichen für Verbesserungen sieht Zgraggen keine. «Wenn die Europäische Union an ihrer Abschottungspolitik festhält, wird sich an der Situation nichts ändern», sagt Zgraggen. Eine einfache Lösung gäbe es in der Migrationspolitik allerdings nicht. Zu komplex sei die Thematik, zu verschieden die Interessen der Länder, zu gespalten die EU in der Flüchtlingsfrage.

Zwei Flugzeuge sind auf Lampedusa stationiert

Für den gebürtigen Rechtobler ist das gelegentlich frustrierend. Ans Aufgeben hat er dennoch nie gedacht. «Solange wir Menschenleben retten können, machen wir weiter», betont er. Letztlich gehe es darum, jenen eine Stimme zu geben, die sonst nicht gehört werden. HPI kann aber auch Erfolge verbuchen. Bis anhin konnte sie bis zu 3000 Personen vor dem Ertrinken und weitere 25000 Geflüchtete aus einer Seenot­lage retten.

Die Einsätze starten Zgraggen sowie seine rund 25 Helferinnen und Helfer von der italienischen Insel Lampedusa aus, wo zwei Flugzeuge von HPI stationiert sind. Zum Team gehören Freiwillige aus verschiedenen Ländern, die beruflich beispielsweise als Linienpilot arbeiten. Zgraggen wiederum betreibt in Bühler eine Gleitschirmflugschule, setzt sich als Hobbypilot aber oft selbst an den Steuerknüppel der beiden HPI-Flieger.

Mit diesen wird täglich auf dem Mittelmeer nach Booten gesucht, die Hilfe benötigen. Gemäss Zgraggen befinden sich auf solchen Schiffen oftmals bis zu 200 Geflüchtete. Meist sind es junge Männer, aber auch Frauen und Kinder. Sie stammen unter anderem aus Afghanistan, Syrien, Eritrea oder Äthiopien. Ein Einsatz der Flüchtlingshelfer dauert bis zu sieben Stunden. Daran beteiligt sind jeweils vier Personen im Flugzeug und ein Helfer am Boden, der für den Funkkontakt zuständig ist. Nach einer Woche wird das Personal ausgetauscht. Die Einsätze wären ansonsten eine zu starke psychische Belastung, sagt Zgraggen.

Libyen ist ein wichtiges Transitland

Werden bei Überwachungsflügen Boote mit Geflüchteten gesichtet, geht eine Meldung an die italienische Küstenwacht oder an Schiffe, die sich in der Nähe befinden. Letztere seien oftmals von den Redereien angehalten, weiterzufahren, obschon sie helfen müssten, sagt Zgraggen. Diese Vorfälle werden durch die NGO dokumentiert, auch um öffentlich Druck zu machen.

Denn die gemeinsame Mission von HPI und Sea-Watch im Mittelmeer hat noch ein zweites Ziel. Menschenrechtsverletzungen sollen bekanntgemacht und wenn möglich angezeigt werden. Und solche gibt es immer wieder. Zgraggen erwähnt als Beispiel die libysche Küstenwache, die auf Flüchtlingsschiffe schiesst. Auch Vergewaltigungen sind nach Erfahrungsberichten von Geflüchteten an der ­Tagesordnung.

Für Migranten, die nach Europa wollen, ist Libyen ein wichtiges Transitland. Im nordafrikanischen Land herrschen aber seit dem Sturz und der Tötung des früheren Diktators Muammar al-Gaddafi instabile Zustände, dazu kommt ein Bürgerkrieg. Die Migration sei in Libyen zu einem illegalen Wirtschaftszweig geworden, an dem korrupte Beamte mitverdienen würden, so Zgraggen. Dies gehe zu Lasten der Geflüchteten und deren Familien.

Türkische Regierung verhinderte Einsatz

Die Ausserrhoder Stiftung Humanitarien Pilots Initiative ist nicht nur in der Mittelmeerregion tätig. Ihre Vision, mit der Luftfahrt humanitäre Hilfe zu leisten, kommt zurzeit auch im Ukraine-Krieg zum Einsatz. Diese Aufgabe wurde dort allerdings an eine deutsche Part­nerorganisation ausgelagert, wobei HPI operationelle Unterstützung leistet. So werden im ukrainischen Grenzgebiet Menschen evakuiert, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten nicht auf dem Landweg fliehen können. Im Gegenzug werden mit den Flugzeugen humanitäre Güter, etwa Medikamente oder Produkte für die Wasseraufbereitung, ins Kriegsgebiet geflogen.

Fabio Zgraggen hat sich in letzter Zeit derweil mit einem anderen Projekt beschäftigt: Dem Abwurf von Notpaketen in Krisen- und Katastrophengebieten. Das machte bis anhin weltweit nur das Militär, oft mit Helikoptern. HPI hat nun ein System entwickelt, mit dem auch NGO arbeiten können. Ihre Methode sei erst noch effizienter und günstiger als jene des Militärs, sagt Zgraggen. So können Hilfsgüter künftig aus 30 Metern Höhe punktgenau aus Flugzeugen abgeworfen werden. Dazu werden Notschirme von alten Gleitschirmen verwendet. Diese müssen alle zehn Jahre ersetzt werden und erhalten so eine Zweitverwendung.

Das neue Abwurfsystem ist geeignet für die Erste Hilfe nach Tsunamis und Erdbebenkatastrophen. Es sollte eigentlich nach dem verheerenden Erdbeben im Februar in der Türkei und in Syrien mit mehr als 50 000 Toten zum Einsatz gelangen. Alles war vorbereitet, eine Ausserrhoder Stiftung wäre für die Kosten aufgekommen. Doch die Türkei liess nicht zu, dass Humanita­rian Pilots Initiative im Land aktiv wird. Grund dafür war die Organisation Ärzte ohne Grenzen (MSF), mit der HPI vor Ort zusammenarbeiten wollte. Weil MSF vor dem Erdbeben bereits in Kurdistan tätig war, verhinderte die türkische Regierung den Hilfseinsatz.

Abwurfsystem wird im Südsudan getestet

Daher soll die neue Möglichkeit, die Bevölkerung aus Luft mit Nothilfe zu versorgen, im Südsudan getestet werden. Auch im nordafrikanischen Land, das zu den ärmsten der Welt gehört, kooperiert HPI mit einem lokalen Partner. Ihre Absicht sei es, das Know-how in Sachen humanitärer Lufthilfe weiterzugeben, sagt Zgraggen. «Im Südsudan ist es schwierig, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.» Grund dafür sind bewaffnete Konflikte und Landwege, die vor allem in der Regenzeit kaum befahrbar sind.

Das neue Abwurfsystem aus dem Appenzellerland könnte hier Abhilfe schaffen. In einer ersten Phase sind bis zu 800 Abwürfe von Lebensmittelpaketen geplant. Der Start dazu ist voraussichtlich im September oder Oktober.
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/appenzellerland/der-fluechtlingsretter-fabio-zgraggen-aus-gais-leistet-einsaetze-im-mittelmeer-ld.2491861)


+++EUROPA
Reform des europäischen Asylsystems
Die Europäische Union will in ihrer Flüchtlingspolitik neue Wege gehen – ein langwieriger und komplexer Prozess. Wie lässt sich die erste Einigung deuten? Stehen Menschenrechte im Zentum oder wollen die Mitgliedstaaten primär ihre Ankunftszahlen senken?
https://www.deutschlandfunk.de/der-politikpodcast-folge-327-reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-dlf-5948e6c0-100.html


»Zum Sterben zurück in die Wüste geschickt«
Unter neuem Abkommen soll Tunesien im Auftrag der EU Menschen an der Flucht nach Europa hindern. Ein Gespräch mit Kerem Schamberger
https://www.jungewelt.de/artikel/455796.eu-deals-zum-sterben-zur%C3%BCck-in-die-w%C3%BCste-geschickt.html


Wie das Asylrecht reformieren? – Echo der Zeit
In verschiedenen Ländern Europas wird derzeit kontrovers über das Asylrecht diskutiert. Im Zentrum der Debatte steht das individuelle Recht auf Asyl, dass also jemand in einem fremden Land einen Antrag auf Aufnahme stellen darf. Eine Alternative dazu wäre eine Kontingentslösung, bei der Flüchtlinge direkt aus Herkunfts- oder Transitländern aufgenommen würden. Das Gespräch mit dem Politikwissenschaftler Bernd Parusel.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/wie-das-asylrecht-reformieren?partId=12429244


+++FREIRÄUME
Warum musste die «Centrale Viva» geräumt werden?
Hausbesetzung – Nach rund zwei Wochen Belebung musste das Kollektiv «Centrale Viva» die Lagerhalle beim Könizer Bahnhof wieder verlassen. Grund für den Räumungsbefehl waren Brandschutzbedenken, sagt die Gemeinde. Die Aktivist*innen fühlen sich indes übergangen.
https://journal-b.ch/artikel/warum-musste-die-centrale-viva-geraeumt-werden/


+++GASSE
16 Kameras filmen rund um die Uhr: Das sind die Pläne zur Überwachung der Dreirosenanlage
Die Basler Polizei installiert 16 Überwachungskameras im Bereich der Dreirosenanlage. Damit soll die Zahl der Gewalt- und Drogendelikte sowie Sachbeschädigungen zurückgehen.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/sicherheit-16-kameras-filmen-rund-um-die-uhr-das-sind-die-plaene-zur-ueberwachung-der-dreirosenanlage-ld.2493135
-> Medienmitteilung Basel-Stadt: https://www.bs.ch/nm/2023-die-kantonspolizei-basel-stadt-startet-die-videoueberwachung-im-dreirosenareal-jsd.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/polizei-startet-videoueberwachung-der-dreirosenanlage?id=12428881
-> https://www.bazonline.ch/das-sind-die-plaene-zur-video-ueberwachung-der-dreirosenanlage-793987842162
-> https://www.baseljetzt.ch/16-kameras-ueberwachen-schon-bald-das-dreirosenareal/93515
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M5983a8fd32c.0.html
-> https://primenews.ch/articles/2023/07/dreirosen-ab-august-ueberwachen-16-kameras
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/feuerwehrleute-aus-der-region-helfen-einsatzkraeften-im-wallis?id=12429214 (ab 05:01)
-> https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/209806?autoplay


+++DROGENPOLITIK
Cannabisstudie «Weed Care»: Verkaufsstart für die zweite Hälfte der Teilnehmenden heute planmässig erfolgt
Im Rahmen der Cannabisstudie «Weed Care» kann seit Ende Januar die erste Hälfte aller Studienteilnehmenden aus sechs verschiedenen Cannabisprodukten auswählen und in den neun bezeichneten Apotheken beziehen. Heute Freitag, 28. Juli 2023, ist nun planmässig die zweite Hälfte der Teilnehmenden gestartet. Der Kauf von Cannabis ist ab heute für alle 374 Teilnehmenden möglich. Die Studie läuft bis Juli 2025.
https://www.bs.ch/nm/2023-cannabisstudie-weed-care-verkaufsstart-fuer-die-zweite-haelfte-der-teilnehmenden-heute-planmaessig-erfolgt-gd.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/legaler-verkauf-weed-care-cannabisstudie-in-basel-geht-in-die-zweite-haelfte
-> https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/209806?autoplay
-> https://www.baseljetzt.ch/13-kilo-verraucht-studien-teilnehmer-kiffen-fleissig/93578
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M576c85712e3.0.html


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Was passiert heute Abend auf den Strassen von Zürich? – «Critical Mass» hat keine Bewilligung
Jeden letzten Freitag im Monat fahren Tausende von Velofahrern und -fahrerinnen durch Zürich. Die «Critical Mass» ist laut Behörden für heute abgesagt, da keine Bewilligung vorliegt. Ob heute Abend trotzdem mehr Fahrräder als Autos auf den Strassen sind, ist nicht klar.
https://www.blick.ch/video/aktuell/was-passiert-heute-abend-auf-den-strassen-von-zuerich-critical-mass-hat-keine-bewilligung-id18789217.html
-> https://www.blick.ch/video/aktuell/mauro-tuena-wettert-im-streitgespraech-mit-katharina-prelicz-huber-gegen-critical-mass-velofahrer-sind-faktisch-strassenrowdys-id18790306.html
-> https://www.blick.ch/video/aktuell/wenn-bewilligung-fehlt-die-critical-mass-muss-im-keim-erstickt-werden-id18790381.html
.-> https://www.blick.ch/video/katharina-prelizc-huber-hoffe-es-kommt-heute-nicht-zur-eskalation-id18790437.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/z%C3%BCrich/696153165-critical-mass-in-zuerich-was-du-zur-velodemo-wissen-musst
-> https://www.nau.ch/politik/regional/critical-mass-ist-abgesagt-aber-irgendwie-auch-nicht-66560013
-> https://www.20min.ch/story/critical-mass-velodemo-werde-ich-festgenommen-wenn-ich-heute-mit-dem-velo-unterwegs-bin-822549372011?version=1690554619658
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/die-erste-critical-mass-seit-einfuehrung-der-bewilligungspflicht?id=12429241
-> https://www.20min.ch/story/wer-mitfaehrt-kann-verzeigt-werden-greift-die-polizei-an-der-critical-mass-ein-821966067968?version=1690564122862
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/pro-velo-ueber-critical-mass-fuer-eine-stadt-wie-zuerich-ist-das-peinlich-id18791642.html
-> https://twitter.com/StadtpolizeiZH
-> https://www.tagesanzeiger.ch/es-ist-voellig-unklar-was-uns-erwartet-712219630672
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/stadt-zuerich/velodemo-ohne-bewilligung-polizei-verteilt-erste-bussen-152744575
-> https://www.watson.ch/schweiz/z%C3%BCrich/365110005-trotz-fehlender-bewilligung-velo-demo-critical-mass-in-zuerich-rollt
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/velodemo-critical-mass-in-zurich-kommt-ins-rollen-66559427
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/polizei-warnt-vor-freitag-critical-mass-hat-keine-bewilligung-beantragt-id18783423.html
-> https://www.20min.ch/story/wer-mitfaehrt-kann-verzeigt-werden-greift-die-polizei-an-der-critical-mass-ein-821966067968
-> 10vor10 https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/zuerich-velo-demo-critical-mass-rollt—auch-ohne-bewilligung?urn=urn:srf:video:687014cb-5d1e-4cd1-86e0-82cd341bcee4
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/veloumzug-in-zuerich-critical-mass-nur-wenige-widersetzen-sich-dem-fahrverbot
-> https://twitter.com/metamythos



tagesanzeiger.ch 28.07.2023

Critical Mass in Zürich: Polizei verteilt Bussen und weist Leute weg

Die Critical Mass gilt neu als unbewilligte Demo. Mehrere kleinere Gruppen sind aktuell in der Stadt unterwegs, die Polizei verzeigt einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Sabrina Bundi, Annik Hosmann

Bürkliplatz, 18.45 Uhr. Normalerweise versammeln sich hier jeweils am letzten Freitag im Monat Hunderte, manchmal Tausende Velofahrer zur Critical Mass. Sobald genug Leute für eine «kritische Masse» beisammen sind, fahren sie gemeinsam durch die Stadt und werben damit für den Veloverkehr.

Am Freitagabend kurz vor 19 Uhr sind auf dem Bürkliplatz rund 50 Teilnehmende mit Velo da. Präsent ist auch die Polizei mit rund 20 Einsatzkräften, dazu ein Kastenwagen mit der Leuchtaufschrift: «Unbewilligte Demonstration – Anweisung der Polizei befolgen». Um 19 Uhr folgt zweimal eine Durchsage der Stadtpolizei: «Die geplante Velodemo ist nicht bewilligt und wird von der Polizei nicht toleriert. Wir bitten Sie, die Örtlichkeit zu verlassen. Vielen Dank für Ihre Kooperation.» Im Anschluss sind zahlreiche Veloklingeln zu hören.

Kurz nach 19 Uhr fährt eine erste Gruppe von circa 30 Teilnehmenden vom Bürkliplatz los, kurze Zeit später fahren auch weitere Gruppen gestaffelt und mit circa 10 Personen in jeweils verschiedene Richtungen, ohne dass die Polizei eingeschritten ist. Kurz vor 19.30 Uhr dann befinden sich auf dem Bürkliplatz nur noch wenige Velofahrerinnen und -fahrer.

Es seien verschiedene Velogruppierungen in der Stadt unterwegs, sagt Daniela Brunner, Leiterin Kommunikation der Stadtpolizei. Solange sich die Gruppen an die Verkehrsregeln halten und den Verkehr nicht beeinträchtigen würden, sei es auch erlaubt, so Velo zu fahren. Man würde die Gruppen aber beobachten, sagt Brunner. Wenn keine Verkehrsregeln gebrochen würden, müsse die Polizei nicht einschreiten. Ansonsten würde der Einsatzleiter situativ entscheiden, ob es sich nun doch um eine unbewilligte Demonstration handle.

Teilnehmer spricht von «Katz-und-Maus-Spiel»

Rund eine Stunde nach dem Start werden die ersten Bussen verteilt. Ein anonymer Teilnehmer, der in einer Gruppe von rund 200 Personen unterwegs ist, berichtet: «Die Polizei stellt sich einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den Weg und versucht sie rauszuholen.» Er habe von Freunden erfahren, dass sie eine Anzeige wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bekommen hätten sowie eine Wegweisung aus den Kreisen 4, 5 und 11. Auch im Telegram-Chat der Zürcher Critical Mass ist von mehreren Verzeigungen und Bussen zu lesen.

Es fühle sich ein wenig an «wie ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei», sagt der anonyme Teilnehmer. Dennoch sei die Stimmung unter den Velofahrenden friedlich. Er vermutet, das Ziel sei, dass sich im Verlauf des Abends alle zur grossen Gruppe treffen würden. Wie viele Personen insgesamt unterwegs seien, könne er nicht sagen. Auch die Polizei gibt am Freitagabend noch keine Einschätzung zur Teilnehmerzahl oder ein Bilanz ab.

Der ZVV informiert derweil in einer Mitteilung, dass verschiedene Tram- und Buslinien in der City und Zürich-West verlangsamt unterwegs seien oder ausfallen würden.

Im Vorfeld war vieles unklar

Gemäss einem kürzlich gefällten Entscheid des Zürcher Statthalters gilt die Critical Mass neu als unbewilligte Demo, da der Tross Verkehrsregeln missachte und den Verkehr teilweise stilllege. Teilnehmende können neu von der Stadtpolizei verzeigt werden.

Was macht diese Änderung mit dem Veloumzug? «Wir alle sind gespannt, es ist völlig unklar, was uns erwartet», sagt ein anonymer Teilnehmer im Vorfeld der Demonstration. Die Critical Mass bleibt stets anonym, denn sie sei keine Organisation, sondern «ein spontanes, grosses Verkehrsaufkommen von Velos» ohne festgelegte Route und ohne vorgegebene Richtung. Oder anders gesagt: «Ein Teil vom Stadtverkehr», wie die Critical Mass auf ihrer Website schreibt.

Gut möglich, dass sich einige Velofahrerinnen und Velofahrer von der Warnung der Polizei hätten beeinflussen lassen und aus Angst vor Ärger mit der Polizei doch nicht aufs Velo steigen würden, sagt der anonyme Teilnehmer. Generell glaube er aber, dass genau das Gegenteil passiere: «Es hat jetzt einen politischen Charakter angenommen, das könnte noch mehr Leute zur Teilnahme bewegen.»

Ausserdem werden wohl mehrere Gruppen unterwegs sein. Auf dem Instagram-Profil der «Velomänsche Züri» war heute zu lesen: «Unsere Prognose: ein grösserer Umzug ab Bürkliplatz und einige kleinere Gruppen, die ab Sechseläutenplatz, Münsterhof, Bullingerplatz und Max-Bill-Platz fahren.»

Am Freitagabend kurz vor 19 Uhr besammeln sich dann auch einige Critical-Mass-Teilnehmende unter anderem am Bullingerplatz sowie am Max-Bill-Platz, wo auch die Polizei mit Einsatzkräften vor Ort ist.

Polizei hält sich bedeckt

Die Stadtpolizei hält sich unterdessen völlig bedeckt, wie sie vorgehen will – was unter den Teilnehmenden in den Chats der sozialen Medien für Spekulationen sorgt. Wird die Polizei die Demo bereits am Start hindern? Oder beschränkt sie sich auf Lautsprecherdurchsagen und verteilt einzelne Bussen?

«Ich denke, die Polizei wird mit Kastenwagen anwesend sein und mit Leuchtschrift darauf hinweisen, dass man an einer illegalen Demo teilnimmt und sich strafbar macht», sagt der anonyme Velofahrer in der Hoffnung, dass er recht hat. Denn: «Ich wünsche mir einfach, dass es friedlich verläuft.»

Was ist verhältnismässig?

Die FDP, die beim Statthalteramt eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Critical Mass einreichte, hofft auf ein frühzeitiges Einschreiten der Polizei. Der Präsident der FDP Stadt Zürich, Përparim Avdili, äusserte noch vor einigen Wochen die Erwartung, dass die Demo bereits im Keim erstickt werde. Stadträtin Karin Rykart verweist in einem Interview mit der NZZ darauf, dass die Polizei «verhältnismässig handeln soll». Die Einsatzplanung obliege allerdings der Polizei.

Dass die Polizei die Demonstration auflöst und damit Chaos in Kauf nimmt, kann sich Anwältin Manuela Schiller nicht vorstellen, wie gegenüber tsüri.ch sagt. Und sie ergänzt: «Je mehr kommen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Polizei die Critical Mass einkesselt.» Ein solcher Einsatz müsse minutiös vorbereitet werden.

Die Jungen Grünen und die Grünen der Stadt Zürich befürchten dennoch Repressionen der Polizei. In Medienmitteilungen fordern sie kurz vor der Critical Mass «einen zurückhaltenden Einsatz der Stadtpolizei».

Den anonymen Teilnehmer, der bereits einige Jahre an der Critical Mass mitfährt, erinnert der heutige Tag an die Ausfahrt im Mai 2020, die erste nach dem Lockdown, als für mehr als fünf Personen noch ein Versammlungsverbot galt: «Auch dort hat die Polizei Bussen verteilt.»

Tatsächlich wurden damals, wie diese Zeitung berichtete, die Velofahrer von Dialogteams der Stadtpolizei per Lautsprecher gemahnt, den Platz zu verlassen. Als die Gruppen losfuhren, wurden Personen an verschiedenen Orten gestoppt und gebüsst. Ausserdem wurden Velos mit Anhängern und Musikanlagen sichergestellt.
(https://www.tagesanzeiger.ch/es-ist-voellig-unklar-was-uns-erwartet-712219630672)



nzz.ch 28.07.2023


Leiser als üblich, aber die Critical Mass fährt auch ohne Bewilligung – und die Polizei schaut lange zu

Obwohl der Umzug jetzt offiziell eine unbewilligte Demo ist, fand er am Freitagabend erneut statt. Er wurde nicht gestoppt.

Marius Huber

Himmel gewittrig, juristische Lage wechselhaft, Zürich im Einfluss eines politischen Hochdruckgebiets: Die umstrittene Velodemonstration Critical Mass lebt von ihrer Unberechenbarkeit und hat den Puls der Stadt dadurch schon oft erhöht. Aber eine Konstellation wie an diesem Freitag gab es noch nie. Von einer Eskalation bis zu einem Nicht-Ereignis war alles denkbar.

Auf dem Bürkliplatz, dem üblichen Versammlungsort des Umzugs, steht am frühen Abend ein ungläubig amüsiertes Dialog-Team der Polizei. Es hätte eigentlich eine neue Botschaft gehabt: Gehen Sie nach Hause! Bloss: Da ist niemand, dem man das sagen kann. Nur ein Haufen Journalisten, die sich unter dem Dach des Pavillons vor dem Regen in Sicherheit bringen.

Bis vor kurzem war die Critical Mass für ihre manchmal weit über tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine sorglose Party auf Rädern – im Wissen, dass sie die Zürcher Stadtregierung im Rücken haben. Diese übernahm die Argumentation, dass dieser lange Umzug, der den Verkehr zum erliegen bringt, lediglich eine spontane Zusammenkunft von Gleichgesinnten ist. Keine Demonstration. Ergo brauche es auch keine Bewilligung.

Doch seit Anfang Juli ist alles anders. Statthalter Matthias Kläntschi hat dem jahrelangen Stillhalteabkommen ein Ende gesetzt. Er hat all jene bestätigt, die sich schon lange über den pfleglichen Umgang mit der Critical Mass ärgerten. Namentlich Autofahrer und bürgerliche Politikerinnen und Politiker.

Es handle sich bei dieser Veranstaltung offensichtlich um eine Demonstration, die politische Ziele verfolge, urteilte Kläntschi. Wenn diese sich weiterhin um eine Bewilligung foutiere, müsse die Polizei einschreiten. Sonst verletze diese das Recht.

Eine Bewilligung hätte man an diesem Freitag auch noch kurzfristig vor Ort einholen können, bestätigt die Polizistin vom Dialogteam. Aber da ist noch immer so gut wie niemand auf dem Bürkliplatz, der das tun könnte. Und der Wille wäre sowieso nicht gegeben.

In den sozialen Netzwerken, in denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absprechen, hat sich im Vorfeld schnell abgezeichnet, dass niemand bei den Behörden anklopfen würde. Der trotzige Tenor: Wer solle dies überhaupt tun, wo es doch keine Organisatoren gebe?

Jene, die sich äusserten, schienen gewillt, wie gehabt weiterzumachen und nicht einmal eine Radbreite von ihrer schlaumeierischen Position abzuweichen. Stellvertretend dafür steht dieser Kommentar: Wenn die Critical Mass verboten werde, werde man die freie Zeit halt für eine spontane, gemeinsame Velofahrt durch die Stadt nutzen.

Lange scheint es an diesem Freitagabend jedoch, als sei dies ein Bluff. Als würde nur eine Gruppierung die kritische Masse erreichen: die Polizei. Am Helvetiaplatz stehen zwei Einsatzwagen und beobachten eine Handvoll Velofahrer, die intensiv auf die Bildschirme ihrer Mobiltelefone starren. Drei andere Wagen jagen mit Blaulicht zum Limmatplatz – und kehren kurz darauf unverrichteter Dinge zurück. Sie jagen ein Phantom.

Die Unterstützer der Critical Mass machen sich einen Spass daraus. Sie wurden gewarnt, sich nicht wie üblich über Apps und soziale Netzwerke zu organisieren. Stattdessen scheinen sie dort sogar gezielt falsche Fährten zu legen. Eine Stadt sucht eine Massenbewegung. Ist da überhaupt etwas?

Und dann, kurz vor acht Uhr, biegen sie plötzlich um die Ecke. Das Buschtelefon hat funktioniert. Hinter der Bäckeranlage im Kreis 4 kommen an die 300 überwiegend junge Menschen auf Velos gefahren. Zum ersten mal als offiziell unbewilligte Demo. Leiser als üblich, ohne die Musikwagen und die blinkenden Lichter. Vorsichtig, fast verzagt.

Wenn im Vorfeld bei den Unterstützern der Critical Mass Bedenken aufkamen, drehten sie stets um die Frage, was wohl von der Polizei zu erwarten sei. So wurde etwa mit Blick auf eine mögliche Eskalation dazu geraten, Übergriffe mit Mobiltelefonen zu filmen. In einem dichten Pulk zu fahren. Oder Streckenabschnitte zu mieden, die sich einkesseln lassen.

Blanke Nerven, wüste Beschimpfungen und keine Polizei mehr

Hinter dem Stauffacher fährt ein erboster junger Mann mit dem Auto nah an den Umzug ran und steigt dann aus: «Fahrt schon, lasst mich durch, Mann!» Er beginnt laut zu schimpfen, auf beiden Seiten werden sofort die Telefone gezückt. Dann starren sie sich drohend an. Eine der sattsam bekannten Konfrontationen.

Die Polizei, zuvor so präsent, ist plötzlich nicht mehr zu sehen. Über eine Viertelstunde lang bleibt das so. Sie gibt damit jenen Demonstranten recht, die sich im Vorfeld entspannt zeigten: Die Polizisten würden den Umzug kaum mit Gewalt auflösen. Denn die grüne Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart hatte sich zwar dem Urteil des Statthalters gebeugt, aber ihre Leute zugleich angewiesen, verhältnismässig zu handeln.

Bei der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration handelt es sich bloss um eine Übertretung – die geringste aller Deliktarten. Sie hat eine Verzeigung zur Folge und wird vom Stadtrichter mit maximal 500 Franken geahndet. Alles andere würde kaum als angemessen taxiert. So etwa auch das vorübergehende Einziehen der Velos.

Erst, als der Umzug, inzwischen mutiger geworden, johlend durch den Tunnel in der Enge Richtung Autobahnauffahrt fährt, sind die Polizisten wieder da. Sie stehen auf der Überführung und machen Videoaufnahmen. Verzeigt oder weggewiesen wird hier niemand, auch wenn dies gleichzeitig via Twitter angedroht wird.

Später werden einzelne Teilnehmer berichten, sie seien doch noch gestoppt worden; bestätigt ist dies seitens der Polizei nicht. Lange nach dem Feierabendverkehr ist die erste Critical Mass unter neuen Vorzeichen weiterhin in Gang. Immerhin: Autofahrer stört sie zu dieser Zeit nicht mehr viele.
(https://www.nzz.ch/zuerich/critical-mass-ld.1749423)


+++REPRESSION FRA
Mönch, Soldat und Kaninchen
In Frankreich standen Loïc S. und weitere Klimaaktivisten wegen der Proteste in Sainte-Soline vor Gericht. In seinem Urteil ließ der Richter keinerlei Elemente zur Entlastung der Beschuldigten gelten.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1175115.prozess-gegen-klimaaktivisten-moench-soldat-und-kaninchen.html


+++BIG BROTHER
„Die SP Stadt Bern erhebt heute Einsprache gegen die Überwachungskameras rund um das Bundeshaus. Der öffentliche Raum darf nicht exzessiv und auf Vorrat überwacht werden. Diese zusätzliche Videoüberwachung ist nicht bewilligt und nicht verhältnismässig. #wirergreifenpartei“
https://twitter.com/SP_Stadt_Bern/status/1684979631147917312


+++POLICE FRA
Nach Polizeigewalt in Frankreich Schweres Zerwürfnis zwischen Polizei und Justiz
Gibt es ein Sonderrecht für Polizisten? Darüber streitet Frankreich, seitdem ein Polizist in Untersuchungshaft sitzt. Er soll im Einsatz brutale Gewalt gegen einen jungen Mann ausgeübt haben. Der Protest vieler Polizisten ist vehement.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-polizei-120.html


+++FRAUEN/QUEER
«Polizei wird Präsenz markieren»: Sicherheitsdirektor Nause zur Pride-Umzug
Am Samstag gehen die EuroGames in Bern mit der Pride zu Ende. Teilnehmende nehmen ab 14 Uhr an einem Demonstrationsmarsch vom Wankdorf bis zum Bundesplatz teil, wo anschliessend noch gefeiert wird. Im Vorfeld der Pride gab es wüste Kommentare gegen die städtische Regenbogenbeflaggung.
https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/polizei-wird-praesenz-markieren-sicherheitsdirektor-nause-zur-pride-umzug-152723966
-> https://www.nau.ch/politik/regional/pride-in-bern-polizei-rechnet-trotz-hass-nicht-mit-storaktionen-66559790
-> https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/buntes-bern-und-ganz-viel-musik-das-kannst-du-am-wochenende-unternehmen-152736049


Wie ich zur Anarchistin wurde
Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz ist betagt und immer noch Anarchistin, wie sie schreibt. Sie unterscheide sich von schwarz gekleideten Jugendlichen, die sich etwa gerade in St. Imier zur Antiautoritären Internationalen getroffen haben. Und dennoch hat der Staatsschutz sie dem «Schwarzen Block» zugeordnet.
https://bajour.ch/a/clkl415lf3371412sfrvdpa0fhw/wie-ich-zur-anarchistin-wurde


+++RECHTSPOPULISMUS
Studie hat nationale Erzählungen der Eidgenossenschaft untersucht: Die SVP bestimmt das Gesicht der Schweiz
Erzählungen über das eigene Land stiften Identität. Nun hat eine Studie der Uni Zürich erstmals untersucht, welche Bilder von der Schweiz die Politik benutzt und wer dabei das Sagen hat.
https://www.blick.ch/politik/studie-hat-nationale-erzaehlungen-der-eidgenossenschaft-untersucht-die-svp-bestimmt-das-gesicht-der-schweiz-id18788405.html
-> https://www.20min.ch/story/wehrhaft-solidarisch-neutral-so-streiten-wir-ueber-die-schweiz-778080023575?version=1690524937018
-> https://www.derbund.ch/wie-die-svp-nationale-mythen-fuer-sich-besetzte-705678991695


+++FUNDIS
Erzkonservative «Neuchristen» zieht es nach Ebnat-Kappel – Sektenexperte ordnet ein
Die Glaubensgemeinschaft der Neuchristen verlegt ihren Hauptsitz von Rehetobel nach Ebnat-Kappel ins Toggenburg. Dort übernimmt die erzkonservative Glaubensgemeinschaft ein leerstehendes Hotel. Ein Sektenexperte ordnet für uns ein.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/erzkonservative-neuchristen-zieht-es-nach-ebnat-kappel-sektenexperte-ordnet-ein-152744198


«Propaganda von Freikirchen»: Juso fordert Absetzung des «Fensters zum Sonntag»
Nicola Siegrist kritisiert die religiöse Diskussionssendung im Programm von SRF. Ein Sektenexperte gibt ihm recht.
https://www.tagblatt.ch/schweiz/fernseh-kritik-propaganda-von-freikirchen-juso-fordert-absetzung-des-fenster-zum-sonntag-ld.2493391


+++HISTORY
Volk der Kawesqar sucht Versöhnung mit der Schweiz – Tagesschau
Die indigenen Kawesqar wurden verschleppt und als «Wilde» dem Publikum vorgeführt, auch in der Schweiz. Nachkommen haben nun Kontakt zur Schweiz gesucht. Sie wollen der hiesigen Bevölkerung ihre Kultur näherbringen und eine immer noch offene Wunde heilen.
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/volk-der-kawesqar-sucht-versoehnung-mit-der-schweiz?urn=urn:srf:video:f0d8922e-b215-4526-8b0a-6f0e6deff05f


+++BRIAN
tagesanzeiger.ch 28.07.2023

Neues Urteil: Bundesgericht bejaht Haft für Brian – und kritisiert Zürcher Justiz

Der 27-Jährige muss in Sicherheitshaft bleiben. Das oberste Gericht hat ein erneutes Gesuch seiner Anwälte abgelehnt.

Liliane Minor

Brian und seine Anwälte sind vor Bundesgericht erneut mit einem Haftentlassungsgesuch gescheitert. Das zeigt das am Freitag veröffentlichte Urteil. Demnach ist die Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr vertretbar. Das Gericht hält aber auch fest: «Eine anderslautende Beurteilung der Wiederholungsgefahr wäre durchaus denkbar gewesen.»

Kurze Rückblende: Am 31. Oktober letzten Jahres ordnete das Zürcher Obergericht an, Brian sei per 7. November freizulassen. Denn das damals laufende Strafverfahren gegen den jungen Mann dauerte schon so lange, dass Überhaft drohte, dass also die Haft länger dauert als die zu erwartende Gefängnisstrafe. Doch aus der Entlassung wurde nichts. Die Staatsanwaltschaft liess Brian noch im Gefängnis erneut formell verhaften – wegen weiterer in der Haft begangener mutmasslicher Straftaten. Das Zwangsmassnahmengericht bewilligte sowohl die Untersuchungshaft als auch, im April 2023, die anschliessende Sicherheitshaft.

Dabei stützen sich Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht auf ein ausführliches Gutachten aus dem Jahr 2019 und ein aktuelles, ergänzendes Gutachten. Dasselbe tat das Zürcher Obergericht. Es lehnte das Haftentlassungsgesuch Ende Mai ab und berief sich in seinem Entscheid auf die Gutachten.

Darin kommt der Basler Psychiater und Forensik-Spezialist Henning Hachtel zum Schluss, Brian leide an einer schwer behandelbaren dissozialen Störung. Deshalb sei eine «mittel- bis langfristig hohe Rückfallwahrscheinlichkeit» anzunehmen.

Wie neutral ist der Gutachter?

Brian und seine Anwälte halten die beiden Gutachten aus verschiedenen Gründen für wertlos, die Haft für widerrechtlich und willkürlich. Sie stützen sich dabei ihrerseits auf zwei Gutachten: ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Uni Heidelberg und ein medizinisches aus der Feder des bekannten Zürcher Psychiaters André Seidenberg.

Das Heidelberger Gutachten argumentiert, eine Wiederholungsgefahr sei nur schon deshalb nicht anzunehmen, weil die fraglichen Delikte in einem ganz bestimmten Kontext geschehen seien, nämlich in der äusserst restriktiven Isolationshaft in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf. Dass Brian auch draussen delinquiere, sei keineswegs gesagt. Denn seit er ins Bezirksgefängnis Zürich verlegt worden sei, wo man ihm im Unterschied zur Pöschwies wohlwollend begegne, verhalte er sich wohl.

Zweifel seien auch an der Neutralität des Gutachters angebracht, «der wie ein Zeuge der Anklage» erscheine. So befasse sich Hachtel nicht ernsthaft mit der Frage, inwieweit die Isolationshaft Brians Ausraster in der Pöschwies ausgelöst habe. Ähnlich sieht es auch Seidenberg. Er schreibt: «Der Gutachter stützt sich (…) ausschliesslich auf Beobachtungen und Einschätzungen der gegnerischen Partei. Er macht keine zumutbaren Anstrengungen, diesem Mangel zu begegnen.»

Auch die Haft ist vertretbar

Auf diese Kritik geht das Bundesgericht in seinem Urteil nicht detailliert ein. Grund: Es hatte nicht die Qualität des Gutachtens zu prüfen, sondern lediglich die Frage zu beantworten, ob die Sicherheitshaft willkürlich ist. Das aber ist nur dann der Fall, wenn die Behörden Tatsachen und Beweise offensichtlich völlig falsch beurteilen. Dass eine andere Lösung als die Haft «ebenfalls möglich erscheint», reicht laut dem Bundesgericht nicht.

Dennoch kann sich das Bundesgericht Seitenhiebe gegen die Zürcher Strafbehörden und gegen Psychiater Hachtel nicht verkneifen. Die Kritik der Anwälte am Gutachten sei «nicht gänzlich unberechtigt», schreibt das oberste Gericht. Es falle auf, dass Hachtel mehrfach schreibt, er könne «keine abschliessende bzw. belastbare Einschätzung vornehmen», weil er Brian nie untersucht habe.

Daraus folgern die Richter: «Die Risikoeinschätzung des Sachverständigen für den Fall einer Haftentlassung ist somit wenig belastbar und dementsprechend nur von bedingter Aussagekraft.» Deshalb wäre aus Sicht des Bundesgerichts eine Haftentlassung durchaus denkbar gewesen. Bei einer Gesamtbetrachtung sei aber eben auch die Sicherheitshaft vertretbar.

Nicht nachvollziehbar ist für die obersten Richter, weshalb die Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der erneuten Strafuntersuchung bis zur geplanten Haftentlassung zuwartete. Tatsächlich ereigneten sich die meisten eingeklagten Delikte in den Jahren 2019 und 2020. Zwar erkennt das Bundesgericht im Vorgehen der Staatsanwaltschaft keine Willkür oder Rechtsverletzung: «Die zürcherischen Strafbehörden sind jedoch gehalten, die aktuelle Strafuntersuchung nunmehr zügig voranzutreiben.»

Und noch etwas hebt das Gericht zum Schluss seiner Erwägungen hervor: «Dass die Führungsberichte des Gefängnisses Zürich ein erfreuliches Bild des Beschwerdeführers zeichnen.»

Immer wieder muss das Bundesgericht eingreifen

Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesgericht die Zürcher Behörden im Umgang mit Brian rüffelt. Unlängst hat es den Freispruch für die Psychiater aufgehoben, die den damals knapp 16-Jährigen tagelang ans Bett fesselten. Auch wegen der Isolationshaft musste Lausanne ein Machtwort sprechen – ohne das Verdikt des Bundesgerichts sässe Brian möglicherweise bis heute in der Pöschwies.

Und schon als Brian noch in der Obhut der Jugendanwaltschaft war, pfiffen die obersten Richter die Zürcher Justiz mehr als einmal zurück. Unter anderem beurteilten sie Brians Festnahme im Sommer 2013 in einem spektakulären Urteil als unrechtmässig. Der damals noch Minderjährige war angeblich zu seinem Schutz inhaftiert worden, nachdem ein Dok-Film über sein «Sondersetting» einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hatte.



U-Haft und Sicherheitshaft

Um Verbrechen aufzuklären, dürfen die Behörden Verdächtige in Untersuchungshaft versetzen. Allerdings nur, wenn dies nötig ist. Konkret: Wenn die Gefahr besteht, dass die verdächtige Person ins Ausland flüchtet, weitere Taten begeht, sich mit anderen abspricht oder Zeugen und Opfer einschüchtert.

Die U-Haft muss vom Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet und alle drei Monate überprüft werden. Zulässig ist sie nur bis zur Anklageerhebung.

Besteht auch danach noch Flucht- oder Wiederholungsgefahr, kann die Staatsanwaltschaft Sicherheitshaft beantragen. Diese dauert längstens, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. (leu)
(https://www.tagesanzeiger.ch/bundesgericht-bejaht-haft-fuer-brian-und-kritisiert-zuercher-justiz-242173958712)


-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://24-07-2023-7B_188-2023&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.zueritoday.ch/schweiz/bundesgericht-bestaetigt-brian-bleibt-in-haft-152737982
-> https://www.watson.ch/schweiz/justiz/815410020-beschwerde-abgelehnt-brian-wird-nicht-aus-sicherheitshaft-entlassen
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/bundesgericht-bestatigt-sicherheitshaft-fur-brian-66560775
-> https://www.blick.ch/politik/verstoesst-nicht-gegen-recht-auf-freiheit-bundesgericht-bestaetigt-sicherheitshaft-fuer-brian-id18790009.html
-> https://www.20min.ch/story/bundesgericht-hat-entschieden-brian-27-muss-in-sicherheitshaft-bleiben-596159478074
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/firmen-schuetzen-ihre-solarpanels-auf-baustellen-nun-besser?id=12428896 (ab 03.27)
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/fall-carlos-bundesgericht-sicherheitshaft-fuer-brian-ist-rechtens
-> https://www.republik.ch/2023/07/28/die-unendliche-haftgeschichte-des-brian-keller
-> https://www.strafprozess.ch/brian-keller-scheitert-an-der-willkuer/



nzz.ch 28.03.2023

Zu gefährlich für die Freiheit? Straftäter Brian muss in Sicherheitshaft bleiben

Obwohl der Straftäter sich im Gefängnis Zürich «erfreulich» verhält, kommt er nicht frei. Trotz Kritik stützt das Bundesgericht die Einschätzung eines Gutachters.

Fabian Baumgartner

Seit rund eineinhalb Jahren befindet sich der junge Straftäter Brian im Gefängnis Zürich. Dorthin wurde er aus der Justizvollzugsanstalt Pöschwies verlegt, nachdem die Behörden wegen der äusserst rigiden Haftbedingungen in der Pöschwies unter Druck geraten waren.

Im Gefängnis Zürich befindet sich Brian in einem deutlich lockereren Haftregime. Dabei macht er laut Angaben der Gefängnisleitung erfreuliche Fortschritte. Er sei freundlich, angepasst und kooperativ, heisst es in einem Führungsbericht.

Bundesgericht bestätigt Vorinstanz im Kernpunkt

Seit der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft im April sitzt der 27-Jährige in sogenannter Sicherheitshaft. Dagegen haben sich die Anwälte des jungen Straftäters in einer Beschwerde zur Wehr gesetzt, sie forderten seine umgehende Haftentlassung. Doch das Bundesgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 24. Juli jedoch abgewiesen. Der junge Straftäter muss deshalb weiterhin in Sicherheitshaft bleiben.

Zwar hält auch das Bundesgericht fest, die Führungsberichte des Gefängnis Zürich zeichneten ein erfreuliches Bild Brians. Das oberste Gericht moniert zudem, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung des Strafverfahrens in diesem Fall derart lange zugewartet und die Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im Herbst 2022 erneuern liess.

Im eigentlichen Kernpunkt bestätigt das Bundesgericht allerdings den Entscheid der Vorinstanzen. Es hält die Sicherheitshaft im Moment für gerechtfertigt. Die Annahme einer Wiederholungsgefahr halte einer Überprüfung stand.

Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte stützen sich dabei auf ein Gutachten, das dem Straftäter eine «sehr ungünstige Rückfallprognose» stellt. Der Gutachter stufte das Rückfallrisiko für neue schwere Gewaltdelikte in einem Setting ohne Strukturen und Kontrolle bei einer Rückkehr beispielsweise in Elternhaus als hoch ein. Neben einer psychischen Störung fielen auch Brians soziale Kompetenz, die bisherige Kriminalitätsentwicklung sowie seine Therapiebereitschaft negativ ins Gewicht.

Brian und seine Anwälte kritisieren hingegen, die dem Straftäter zur Last gelegten Delikte hätten ausschliesslich innerhalb der Gefängnismauern stattgefunden und stünden in direktem Zusammenhang mit den aus ihrer Sicht menschenunwürdigen Haftbedingungen, denen Brian insbesondere in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies ausgesetzt gewesen sei.

Das Bundesgericht hält die Einschätzung des Gutachtens und der Vorinstanzen für vertretbar. Es verweist zugleich aber darauf, dass das Gutachten diverse problematische Punkte aufweise, die in einem separaten Beschwerdeverfahren geprüft werden müssten. Sollte sich dort zeigen, schreibt das Bundesgericht, dass das Gutachten wegen Befangenheit des Experten an einem formellen Mangel leide, bedürfe die Haft-Frage einer erneuten, raschen Überprüfung.

Zuerst soll Klarheit in Grundsatzfrage geschaffen werden

Im Herbst muss sich Brian vor dem Bezirksgericht in Dielsdorf verantworten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat im Frühling Anklage gegen ihn erhoben. Es geht dabei um rund 30 Straftaten, die allesamt hinter Gefängnismauern stattgefunden haben sollen.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit zwischen November 2018 und Juli 2021. Angeklagt wurde der 27-Jährige wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Auf konkrete Strafanträge verzichtete die Staatsanwaltschaft bisher. Sie verlangt vom Bezirksgericht Dielsdorf stattdessen ein sogenanntes Tatinterlokut. Das bedeutet, dass das Gericht lediglich feststellen soll, ob Brian die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat oder nicht.

Eine allfällige Bestrafung soll erst erfolgen, wenn ein älteres Verfahren gegen ihn abgeschlossen ist. In diesem geht es um ähnliche Vorfälle im Gefängnis; das Bundesgericht hatte Ende 2021 entschieden, ein Urteil des Zürcher Obergerichts an selbiges zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Der Grund: Das Obergericht hatte Brians Haftsituation zu wenig berücksichtigt.

Im älteren Verfahren soll zunächst eine Grundsatzfrage geklärt werden. Diese Grundsatzfrage lautet: Hat Brian angesichts seiner sehr harten Haftbedingungen aus einem Notstand heraus gehandelt, als er gegen die Gefängnisbehörden tätlich wurde? Erst danach soll das zweite Verfahren im Detail behandelt werden.

Urteil 7B_188/2023 vom 24. 7. 23.
(https://www.nzz.ch/zuerich/fall-brian-straftaeter-blitzt-mit-forderung-nach-freilassung-ab-ld.1749293)