Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++ZÜRICH
Kanton Zürich sucht Betreuungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (Mineurs non accompagnés MNA) kam es in der Vergangenheit zu Problemen. Der Kanton Zürich sucht nun neue Anbieter für die Betreuung. In Zukunft sollen gleich mehrere Anbieter für die Betreuung von MNA verantwortlich sein.
https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/kanton-zuerich-sucht-betreuungsmoeglichkeiten-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-asylsuchende-00216449/
+++GRIECHENLAND
Griechenlands Justiz gegen Schlepper: Harte Urteile gegen Geflüchtete
Prozesse gegen mutmaßliche Schmuggler in Griechenland dauern im Schnitt 37 Minuten – und enden mit 46 Jahren Haft. Das zeigt eine aktuelle Studie.
https://taz.de/Griechenlands-Justiz-gegen-Schlepper/!5943658/
Massenmord vertuscht
Hunderte Tote nach Pushback: Minister nimmt dennoch griechische Küstenwache in Schutz. Langer Weg bis zu juristischer Klärung wahrscheinlich
https://www.jungewelt.de/artikel/454635.festung-europa-massenmord-vertuscht.html
+++MITTELMEER
Mittelmeer: Deutsche Seenotretter nehmen mehr als 200 Migranten an Bord
Die „Humanity 1“ hat bei mehreren Einsätzen im Mittelmeer 204 Migrantinnen und Migranten aufgenommen. Das Rettungsschiff soll im Hafen von Ancona in Italien anlegen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-07/seenotrettung-mittelmeer-humanity-1-migration
+++LIBYEN
Geflüchtete in Libyen: Frei nach Monaten Zwangsarbeit
Der UNHCR hatte nach Protesten in Libyen festgenomme Geflüchtete als schutzbedürftig eingestuft, doch unterstützte sie nicht. Nun sind sie frei.
https://taz.de/Gefluechtete-in-Libyen/!5943515/
+++GASSE
Aggressionen und Drohungen
Crack-Süchtige sorgen für massives Drogenproblem in Genf – bald auch in anderen Schweizer Städten?
Dealer verbreiten in Genf fixfertiges Crack und erschüttern damit die Drogenszene. Nun zeigt sich: Auch in Luzern und Zürich sind solche Crack-Steine auf dem Vormarsch. Das sind die Folgen – und die möglichen Lösungen.
https://ajour.ch/de/story/119898/cracks%C3%BCchtige-sorgen-f%C3%BCr-massives-drogenproblem-in-genf-bald-auch-in-anderen-schweizer-st%C3%A4dten
-> https://www.watson.ch/schweiz/genf/848225223-crack-suechtige-sorgen-fuer-drogenproblem-in-genf
+++SEXWORK
derbund.ch 12.07.2023
Strafen für Freier à la Schweden: Soll der Kauf von Sex in der Schweiz verboten werden?
Die Co-Präsidentin des Frauendachverbands Alliance F fordert eine Debatte über das «nordische Modell». Menschenrechtsorganisationen halten die Bestrafung von Freiern für den falschen Weg.
Jacqueline Büchi
Der Fall generierte viel öffentliche Aufmerksamkeit: Ein SVP-Politiker musste sich vergangene Woche in Zürich vor Gericht verantworten, weil er eine Prostituierte misshandelt haben soll. Nicht alles, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, liess sich beweisen – es kam zu einem Teilschuldspruch. Beide Seiten dürften das Urteil weiterziehen.
Unbestritten ist, dass der Schwyzer die Dienste einer Sexarbeiterin in Anspruch genommen hatte. Dazu sagte der Politiker an einer Pressekonferenz: «Mein Sexleben gehört mir und nicht in die Öffentlichkeit.»
Tatsächlich macht sich in der Schweiz niemand strafbar, nur weil er zu einer Prostituierten geht. Anders in Ländern wie Schweden, Frankreich, Norwegen, Kanada, Island oder Irland: Dort gelten Varianten des sogenannt nordischen Modells, das den Kauf von Sex verbietet. Den Freiern drohen teils happige Strafen, während sich die Person, die sexuelle Dienstleistungen anbietet, nicht strafbar macht.
Ein Buch einer deutschen Ethikprofessorin und eines ehemaligen Verfassungsrichters belebt nun die Debatte über das nordische Modell auch in der Schweiz neu. Es trägt den Titel «Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution» und führt eine Reihe von Studien und Expertenstimmen an, die dafür sprechen, den Kauf von Sex unter Strafe zu stellen, wie die «SonntagsZeitung» berichtete.
Kritikerinnen bemängeln allerdings, dass Studien und Erfahrungen, die zu einem anderen Schluss kommen, in dem Buch kaum Erwähnung finden.
Bereits vergangenes Jahr flammte das Thema im Nationalrat kurz auf. Mit einer Motion von Marianne Streiff-Feller (EVP), die ein solches Sexkaufverbot verlangte, machten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier kurzen Prozess: 172 Nein-Stimmen standen lediglich 11 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen gegenüber.
Eine der wenigen, die der Motion zustimmten, war Kathrin Bertschy, GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von Alliance F, dem grössten schweizerischen Frauendachverband. Sie spricht von einer Grundsatzposition, die sich bei ihr über die Jahre gefestigt habe: «Ich möchte nicht, dass wir jungen Menschen vermitteln, dass Frauen und ihre Körper käuflich sind.»
Bertschy sagt, es handle sich aus ihrer Sicht um ein bisher vernachlässigtes Thema. Es brauche eine breite gesellschaftliche Diskussion – eine solche habe bislang noch nicht stattgefunden, auch vor der Abstimmung im Nationalrat nicht. Es bestehe ein grosser Bedarf nach Einordnung und Meinungsbildung.
Alliance F wolle das Thema nun mit den Mitgliedern vertiefen. Bertschy betont, der Meinungsbildungsprozess innerhalb des Verbands sei erst im Gang und völlig offen. Auch für die andere Position gebe es gute Argumente. Bereits zeichnet sich aber ab: «Wir wollen auf jeden Fall, dass die Zuhälterei stärker bekämpft wird.»
Amnesty International ist dagegen
Gegen das nordische Modell gibt es breiten Widerstand – zuvorderst von Basisorganisationen, die die Interessen von Sexarbeiterinnen vertreten. Sie lehnen das Modell ab, ebenso wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International.
Durch ein Sexkaufverbot verschwinde weder die Sexarbeit noch die Gewalt, sagt Rebecca Angelini, die Geschäftsleiterin von ProCoRe, dem nationalen Netzwerk zur Verteidigung der Interessen von Sexarbeitenden in der Schweiz. «Das Konzept mag vielversprechend klingen. In der Praxis zeigt sich aber fast überall, dass sich die Situation der Betroffenen verschlechtert.»
Partnerorganisationen aus Frankreich oder Schweden berichteten übereinstimmend, dass nach Einführung des Gesetzes die Gewalt gegen Sexarbeiterinnen zugenommen habe und sich die Gesundheitsversorgung verschlechterte.
Angelini verweist auf eine Onlinereportage aus Frankreich. Darin wird eine nigerianische Sexarbeiterin mit den Worten zitiert: «Die guten Kunden bleiben weg, die schlechten bleiben.» Freier, die es in Kauf nähmen, gegen das Gesetz zu verstossen, würden auch im Kontakt mit den Frauen häufiger Grenzen übertreten. Zudem fänden die Begegnungen nun häufiger isoliert und in abgelegenen Gegenden statt, wo die Sexarbeitenden in Notfällen schlechter um Hilfe rufen könnten.
-> https://www.opendemocracy.net/en/beyond-trafficking-and-slavery/long-read-how-nordic-model-france-changed-everything-sex-workers/
Weiter argumentiert Angelini, die Stigmatisierung der Sexarbeitenden nehme im nordischen Modell zu. «Das Gesetz in Schweden beispielsweise ist so breit gefasst, dass sich nur schon strafbar macht, wer einer Sexarbeiterin eine Wohnung vermietet.»
Ähnlich klingt es bei Amnesty International. Gemeinsam mit anderen Gruppierungen hat die Menschenrechtsorganisation eine Koalition gegründet, die sich für die Rechte von Sexarbeitenden einsetzt. In einem gemeinsamen Statement heisst es: Jahrzehntelange Erfahrung zeige, dass sich eine Kriminalisierung der Kunden negativ auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und die soziale Inklusion von Sexarbeitenden auswirke.
Fokus auf Ausstiegsberatungen
Die Zürcher Frauenzentrale, die sich für das nordische Modell ausspricht und vor fünf Jahren eine Kampagne zum Thema lanciert hatte, ist trotz dieser Stimmen weiterhin von der Richtigkeit eines Sexkaufverbots überzeugt. Gerade eben bekräftigte sie ihre Position in einem Grundsatzpapier. Darin heisst es: «In einer Gesellschaft, die die Gleichstellung der Geschlechter als unumstösslich erachtet, hat das System der Prostitution keinen Platz.»
Es sei wohl so, dass die Gesellschaft noch nicht bereit sei für diesen Schritt, sagt Geschäftsführerin Olivia Frei mit Blick auf die gescheiterte Abstimmung im Nationalrat. Deshalb plane die Frauenzentrale nun ein schrittweises Vorgehen. «Das Sexkaufverbot ist ja nur ein Bestandteil des nordischen Modells. Weitere Pfeiler sind die Prävention und Ausstiegsprogramme.» Dort will die Organisation nun ansetzen. Ziel sei ein koordiniertes Vorgehen in mehreren Kantonen, sagt Frei.
Beratungen zur beruflichen Neuorientierung findet Rebecca Angelini ebenfalls sinnvoll. Doch sie sagt: «Aus meiner Sicht hat das nichts mit dem nordischen Modell zu tun.» Zahlreiche Organisationen würden schon heute solche Beratungen anbieten, sie selber sei als externe Expertin an einem Projekt beteiligt.
Dass gewaltbetroffene Frauen im nordischen Modell eher den Kontakt zur Polizei suchen und so besser vor Übergriffen geschützt sind, sei ein Märchen, sagt Angelini. Das Gegenteil sei der Fall – weil die Frauen mit ausländerrechtlichen Konsequenzen wie Abschiebungen rechnen müssten.
Sie plädiert stattdessen für sogenannte «Firewall policies», wie sie gewisse US-Städte kennen. Dies bedeutet, dass die Polizei den Aufenthaltsstatus einer Sexarbeiterin nicht mit den Migrationsämtern teilt, wenn diese eine Gewalttat anzeigt. Ein ähnliches Prinzip kennen auch die Niederlande.
Unklare Datenlage
Einen gemeinsamen Nenner finden die beiden Seiten auch in der eigentlichen Kernfrage nicht. Während die Befürworter argumentieren, dass die Nachfrage bei einem Sexkaufverbot sinke, hält Angelini dagegen. In der Schweiz, wie auch anderswo, gebe es nur sehr rudimentäre Schätzungen zur Anzahl der Sexarbeitenden. Eine quantitative Aussage zu machen, wie sich der Markt nach einer Gesetzesänderung verändern würde, sei «nicht seriös».
Ähnlich äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion von Streiff-Feller. Er schrieb, ob das Sexkaufverbot in Schweden wirke, sei in der Fachwelt umstritten. Wegen der unzulänglichen Datenlage sei eine solche Wirkung nicht nachweisbar – zumal sich die Prostitution in den Untergrund verlagert habe.
(https://www.derbund.ch/prostitution-in-der-schweiz-soll-der-kauf-von-sex-verboten-werden-sexarbeit-nordisches-modell-230042554188)
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Bewilligung für Velodemo: Zürich akzeptiert den Entscheid des Statthalters zur Critical Mass
Die Stadtpolizei müsse Massnahmen gegen die Veloausfahrt durch Zürich ergreifen, fand der Statthalter. Die Stadt fügt sich seinem Entscheid. Damit ist bereits die Critical Mass vom 28. Juli illegal.
https://www.tagesanzeiger.ch/die-stadt-zuerich-akzeptiert-den-entschied-des-statthalters-zur-critical-mass-286420338060
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/velodemo-zuercher-stadtrat-akzeptiert-critical-mass-entscheid-00216481/
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/stadtrat-akzeptiert-entscheid-des-statthalters-152509569
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/zuerich-die-critical-mass-wird-bewilligungspflichtig-ld.2487210
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/die-stadt-zuerich-akzeptiert-den-entscheid-zur-critical-mass?id=12418399
Holliger Mieter wehren sich
Die Mieterinnen und Mieter geben nicht auf. In Holligen wurden über 100 Mietern aufgrund der Totalsanierung von zwei Mehrfamilienhäusern gekündet. Die Mieter haben sich zusammengeschlossen und kämpfen für eine finanzielle Abfindung.
https://www.telebaern.tv/telebaern-news/holliger-mieter-wehren-sich-152510460
+++MENSCHENRECHTE
Rüge aus Genf: UNO kritisiert Schweiz wegen zu tiefen Strafen für Folter
In der Schweiz liegt die Strafe für Folter im Rahmen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit bei fünf Jahren, jene für Kriegsverbrechen bei drei Jahren – dem Anti-Folter-Ausschuss der UNO ist das zu niedrig.
https://www.derbund.ch/uno-kritisiert-schweiz-wegen-zu-tiefen-strafen-fuer-folter-567783179854
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/211761/
+++BIG BROTHER
Fedpol: Hooligan-Datenbank im Darknet aufgetaucht – Echo der Zeit
Beim Angriff auf die IT-Firma Xplain haben Hacker auch hunderte Daten von Hooligans erbeutet. Ein Teil davon ist nun im Darknet aufgetaucht. Das Bundesamt für Polizei Fedpol hat erste Massnahmen ergriffen.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/fedpol-hooligan-datenbank-im-darknet-aufgetaucht?partId=12418489
-> https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96667.html
-> https://www.derbund.ch/auszug-aus-der-hooligan-datenbank-im-darknet-398956630319
-> https://www.derbund.ch/daten-chaos-fedpol-hooligan-namen-im-darknet-xplain-daten-hacker-fussball-181647693153
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/achtjahriger-auszug-aus-hooligan-datenbank-im-darknet-gefunden-66542520
-> https://www.blick.ch/politik/nach-xplan-hack-auch-das-noch-geheime-hooligan-liste-des-bundes-kursiert-im-darknet-id18743756.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-hackerangriff-auszug-aus-hooligan-datenbank-im-darknet-gefunden
-> https://www.20min.ch/story/hacker-haben-hooligan-daten-vom-fedpol-erbeutet-244101831284?version=1689162716177
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nzz.ch 12.07.2023
Gestohlene Daten des Bundes: Im Darknet sind Informationen der Polizei über Hooligans aufgetaucht
Kriminelle haben persönliche Daten von knapp 800 Hooligans ins Netz gestellt. Sie stammen aus dem Cyberangriff auf die IT-Firma Xplain. Der Bund will die Betroffenen informieren.
Lukas Mäder
Der Cyberangriff auf die IT-Firma Xplain zeigt, dass der Bund im Umgang mit seinen Daten ein massives Sicherheitsproblem hat. Unter den Daten, welche die Kriminellen bei Xplain gestohlen haben, befinden sich nicht nur sicherheitsrelevante Informationen, sondern auch schützenswerte Personendaten, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) am Mittwoch mitteilte.
Betroffen sind 766 Personen, welche im September 2015 in der sogenannten Hoogan-Datenbank des Bundes verzeichnet waren. Im Hoogan-System erfasst der Bund Personen, die sich an Fussballspielen oder anderen Veranstaltungen gewalttätig verhalten haben und deswegen mit Sanktionen belegt wurden – zum Beispiel mit einem Stadionverbot oder einer Meldepflicht. Ende Juli 2015 waren gut 1500 Personen in der Datenbank erfasst. Nicht im veröffentlichten Datensatz enthalten sind Angaben darüber, welche Delikte den Personen vorgeworfen werden und welche Massnahmen angeordnet wurden.
Der Bund werde alle Betroffenen schriftlich informieren, schreibt das Fedpol in seiner Mitteilung. Zusätzlich steht ein Online-Formular zur Verfügung, um Auskunft darüber zu verlangen, ob eigene Daten betroffen sind.
Das Fedpol betont, dass weder Daten an die Firma Xplain ausgelagert worden seien noch Xplain Informationssysteme für das Fedpol betreibe. Unter welchen Umständen die Informationen vom Fedpol zu Xplain geflossen sind, wird laut Medienmitteilung noch abgeklärt. Die aufwendige Analyse der Daten, welche die Kriminellen Mitte Juni im Darknet publiziert hatten, läuft zudem noch weiter.
Mehrere Applikationen waren mit Hoogan-Daten verknüpft
Das Fedpol scheint vom Ransomware-Angriff bei Xplain besonders stark betroffen zu sein. Die IT-Firma hatte ab 2015 für das Fedpol eine neue Version der Software Orma entwickelt. Dabei handelt es sich um das Geschäftsverwaltungssystem der Bundeskriminalpolizei, in dem heikle Daten aller Art aufbewahrt werden.
Das Informationssystem Orma scheint zwar eine Anbindung an die Hoogan-Datenbank zu haben, wie ein Blick auf die Ordnerstruktur der entwendeten Daten von Xplain zeigt. Allerdings greift auch eine Applikation für die Transportpolizei der SBB, welche Xplain entwickelt hat, auf die Hoogan-Datenbank zu. Ebenso gilt das anscheinend für das System Enexs des Grenzwachtkorps, welches bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen zum Einsatz kommt.
Zwar will sich das Fedpol noch nicht festlegen, wie schützenswerte Daten des Bundes an die Zulieferfirma Xplain gelangt sind. Allerdings deutet vieles darauf hin, dass dies im Rahmen eines Softwareprojekts geschah. Dabei lieferte das Fedpol höchstwahrscheinlich als Vorlagen oder zu Testzwecken echte Daten – anstatt die Informationen zu verfälschen.
Dieses Szenario scheint etwa beim Bundessicherheitsdienst der Fall gewesen zu sein. Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Orma finden sich verschiedene PDF-Dateien etwa zu Flügen oder Empfängen in Anwesenheit eines Bundesrats, die als Vorlage dienten und möglicherweise Sicherheitsdispositive enthalten. Sollten sich diese Informationen als echt herausstellen, so war die Weitergabe wohl nicht nur grob fahrlässig, sondern auch strafrechtlich relevant.
Bei den Hoogan-Daten gibt es zudem Hinweise darauf, dass im Rahmen des Testbetriebs einer Software echte Abfragen durchgeführt worden sein könnten. Möglicherweise haben Mitarbeiter von Xplain diese Daten später dann nicht ordnungsgemäss gelöscht.
Fedpol intervenierte mehrmals bei den Medien
Indem das Fedpol aktiv kommuniziert, dass Personen der Hoogan-Datenbank betroffen sind, beschreitet das Amt einen neuen Weg. Bisher hatte es stattdessen bei Medien interveniert, die etwa über Sicherheitsdispositive von konsularischen Vertretungen berichtet hatten. So löschte der «Sonntags-Blick» in einem Artikel etwa die Namen von zwei betroffenen Ländern, und die «Republik» löschte nach Intervention des Fedpol Angaben über den genauen Speicherort heikler Informationen.
In einem Fall erwirkte das Fedpol gar eine superprovisorische Verfügung gegen eine Publikation – aufgrund von Sicherheitsbedenken. Wie das Amt auf Anfrage schreibt, ist die Verfügung «nach einem einigenden Gespräch mit dem Medium» wieder zurückgezogen worden.
(https://www.nzz.ch/technologie/cyberangriff-hooligan-daten-der-polizei-im-darknet-aufgetaucht-ld.1747028)
+++POLICE VD
Kanton Waadt: Anwärter für Elite-Polizei mussten Elektroschock-Halsbänder tragen
Ende Juni mussten Anwärter für die Spezialeinheit der Waadtländer Polizei bei einer Aufnahmeprüfung Elektroschock-Halsbänder tragen. Der Vorfall wird Konsequenzen nach sich ziehen.
https://www.20min.ch/story/anwaerter-fuer-elite-polizei-mussten-elektroschock-halsbaender-tragen-135508690294?version=1689153361220
-> https://www.watson.ch/schweiz/justiz/820950415-elektroschock-halsband-fuer-polizei-anwaerter-in-waadt-untersuchung
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/kantonspolizei-waadt-anwaerter-fuer-elitetruppe-mussten-elektro-halsbaender-tragen
-> https://www.20min.ch/fr/story/policiers-delite-forces-de-porter-des-colliers-electriques-pour-chien-890101771599
-> https://www.rts.ch/info/regions/vaud/14168381-des-gendarmes-forces-de-porter-un-collier-electrique-pour-chien-lors-dun-examen.html
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nzz.ch 12.07.2023
Waadtländer Spezialeinheit legt Kandidaten Elektroschock-Halsbänder um – das Polizeikommando wusste von nichts
Wer zur Waadtländer Elitegruppe stossen will, muss physisch und psychisch belastbar sein. Doch die Methode, die beim Selektionsverfahren der Einheit zum Einsatz kam, schockiert sogar das Polizeikommando.
Lia Pescatore
Die Waadtländer Spezialeinheit kommt dann zum Einsatz, wenn polizeiliche Operationen besonders heikel sind, bei Geiselnahmen, Amokläufen oder Festnahmen von gefährlichen Personen. Wer zu der zwanzigköpfigen Elitegruppe dazustossen will, muss ein aufwendiges Aufnahmeverfahren absolvieren. Die Kandidaten müssen mehrere Jahre als Polizist gearbeitet haben, physisch, aber auch psychisch überzeugen.
Wie das Westschweizer Onlineportal «20 minutes» am Dienstagabend publik machte, griff die Führung der Gruppe bei der Prüfung der angehenden Elitepolizisten zu grenzüberschreitenden Methoden. Anwärtern sei bei einem Selektionsverfahren im Juni ein Elektroschock-Halsband umgelegt worden, damit man ihre Stressresistenz testen könne, berichtet das Portal unter Berufung auf anonyme Quellen.
Polizeikommando verurteilt Praxis
Die Führung der Spezialeinheit ist nicht direkt für eine Stellungnahme zu erreichen, der Kommunikationsverantwortliche der Kantonspolizei Waadt, Jean-Christophe Sauterel, bestätigt jedoch den Vorfall. «Die Kandidaten für das Détachement d’action rapide et de dissuasion (Dard) mussten einen taktischen Parcours absolvieren. Um ihren Stress zu erhöhen, haben die für diese Auswahl verantwortlichen Führungskräfte entschieden, ein elektrisches Halsband zu verwenden, das auf Befehl Entladungen erzeugt», schreibt er auf Anfrage.
Das Kommando der Kantonspolizei sei nicht über die «intolerable» Praxis informiert gewesen und verurteile das Vorgehen «aufs Schärfste». Es widerspreche der Ethik und den Werten der Kantonspolizei.
Einsatz von Elektroschock-Halsbändern ist verboten
Es sei zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob der Einsatz der Elektroschock-Halsbänder ein einmaliger Vorfall oder regelmässige Praxis gewesen sei. Der Vorfall werde nun intern untersucht, um die Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Die verantwortlichen Personen müssten mit Sanktionen rechnen. Auch ein Strafverfahren schliesst Sauterel nicht aus.
Elektroschock-Halsbänder werden üblicherweise eingesetzt, um Hunden das Bellen abzutrainieren. Von Tierschützern wird diese Erziehungsmethode jedoch kritisiert. In der Schweiz sind Elektroschock-Halsbänder seit mehreren Jahren verboten.
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Ein Video der Waadtländer Kantonspolizei zum 30-Jahr-Jubiläum der Dard-Einheit vor zwei Jahren.
Youtube: Police cantonale vaudoise
https://youtu.be/zO6fldqnnU0
(https://www.nzz.ch/panorama/waadt-polizei-spezialeinheit-setzt-elektroschock-halsbaender-bei-anwaertern-ein-ld.1747038)
+++POLIZEI DE
Verein will Whistleblower stärken: Polizist*in, bitte melde dich!
Ein Grundrechteverein will Whistleblower*innen in der Polizei bestärken, dort Missstände offenzulegen. Auch die Ampel plant hier Schritte.
https://taz.de/Verein-will-Whistleblower-staerken/!5947019/
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174684.hinweisgeberschutzgesetz-polizisten-sollen-verstoesse-melden.html
+++POLICE FRA
Le rassemblement (interdit) pour Adama Traoré sur la capitale / Paris – France 08 juillet 2023
Alors que le rassemblement annuel du collectif „Vérité pour Adama“ était prévu à Beaumont-sur-Oise (95) ce dernier à été interdit par les autorités par crainte d’incidents en relation avec la récente mort de Nahël à Nanterre (92). Cependant les rassemblements pour Adama Traoré se sont toujours déroulé dans le calme le collectif mettant un point d’honneur à éviter tout incident. Assa Traoré, soeur d’Adama, a donc appelé à un rassemblement le même jour place de la République à Paris.
https://www.youtube.com/watch?v=PFCbkyjeRao
+++KNAST
Obergericht muss im Fall von Brians Psychiatern über die Bücher
Das Zürcher Obergericht muss nochmals über die Bücher, was den Freispruch von drei Psychiatern im Zusammenhang mit der Fixierung von Brian vor 12 Jahren angeht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Demnach hatte das Obergericht ein Gutachten nicht beachtet und muss dies nun nachholen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/obergericht-muss-im-fall-von-brians-psychiatern-ueber-die-buecher?id=12418207
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://23-06-2023-6B_356-2022&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/bundesgericht-weist-urteil-gegen-aerzte-von-brian-zurueck-152503202?autoplay=true&mainAssetId=Asset:148618461
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/streit-um-gutachten-bundesgericht-weist-urteil-gegen-aerzte-von-brian-zurueck-id18743466.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/z%C3%BCrich/524838509-bundesgericht-hat-entschieden-brians-psychiater-nicht-freigesprochen
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-obergericht-muss-im-fall-von-brians-psychiatern-ueber-die-buecher
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tagesanzeiger.ch 12.07.2023
Kommentar zum Bundesgerichtsurteil: Die Justiz und Brian K.: Schönreden, tolerieren, rechtfertigen
Das oberste Gericht hat die Zürcher Justiz in den Senkel gestellt. Das Urteil zeigt erneut, wie die Behörden Fehlleistungen decken. Das muss aufhören.
Liliane Minor
«Unser System hat versagt»: Diese Worte stammen vom Zürcher Oberrichter Beat Gut. Er äusserte sie, als er im November 2021 öffentlich das Urteil gegen drei Psychiater begründete, die den damals knapp 16-jährigen Brian K. fast zwei Wochen lang ans Bett fesseln liessen.
Es sind Worte, die nach dem jüngsten Entscheid des Bundesgerichts eine ganz neue Bedeutung bekommen. Denn das oberste Gericht hat die Zürcher Justiz im Fall Brian in den Senkel gestellt und das fragliche Urteil aufgehoben.
Das Obergericht war zum Schluss gekommen, das Verhalten der drei Ärzte sei nicht strafbar. Obwohl es anerkannte, Brian sei «Unrecht geschehen». Nur hätten die Ärzte leider, leider keine Wahl gehabt.
Es ist bedenklich, wie die Behörden diese Fehlleistungen ein ums andere Mal schönreden.
Es ist dieselbe verquere Argumentation, die einem in diesem unseligen Justizdrama immer und immer wieder begegnet. Brian wird in der Pöschwies in Isolationshaft gehalten? Unschön, aber blöderweise alternativlos. Brian wird als Kind in den Knast gesteckt? Hart, aber wo will man sonst hin mit ihm? Brian muss im Gefängnis Pfäffikon nackt, einzig mit einem Papierumhang bekleidet, am Boden schlafen? Wenig würdevoll, aber es geht halt nicht anders, wenn er randaliert und seine Matratze kaputt macht.
Nun ist es zwar nachvollziehbar, dass Fehlleistungen vorkommen können, wenn jemand extrem renitent auftritt. Bedenklich ist aber, wie Justiz und Verwaltung im Kanton Zürich diese Fehlleistungen ein ums andere Mal tolerieren, schönreden und im Nachhinein rechtfertigen.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesgericht Zürich rüffelt. Seit Jahren muss es immer wieder eingreifen – so hat es im Dezember 2021 ein Ende der unmenschlichen Haftbedingungen erwirkt.
Ist das «nur» ein Brian-Problem? Oder versagt das System auch bei anderen, weniger prominenten Fällen?
Das jüngste Urteil zeigt den Mechanismus mit erschreckender Klarheit. Da verschleppen alle Instanzen ein Verfahren über mehr als zehn Jahre. Da massen sich zwei Gerichte an, ohne psychiatrisch-medizinisches Fachwissen zu beurteilen, ob eine Fesselung in Ordnung war – obwohl ein Gutachten zum gegenteiligen Schluss kommt. Doch dieses wird kurzerhand für mangelhaft erklärt. Ganz nach dem Motto: Man kann doch nicht drei renommierte Kaderärzte der kantonalen Psychiatrie verurteilen. Die werden schon wissen, was sie tun.
Die Frage, die bleibt, ist die: Ist das «nur» ein Brian-Problem? Oder versagt das System möglicherweise auch bei anderen, weniger prominenten Fällen?
Klar ist: Die höchstrichterlichen Korrekturen sind richtig und nötig. Aber es braucht früher oder später auch eine seriöse externe Untersuchung zum Umgang mit Menschen wie Brian. Einen Fall wie diesen darf es nicht mehr geben. Dass sich staatliche Stellen gegenseitig decken, geht gar nicht. Das muss aufhören.
(https://www.tagesanzeiger.ch/fall-brian-bundesgerichts-urteil-zeigt-fehlleistungen-behoerden-justiz-kommentar-861352031068)
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tagesanzeiger.ch 12.07.2023
War es ein staatlicher Übergriff? – 13 Tage ans Bett gefesselt: Bundesgericht hebt Freispruch von Brians Psychiatern auf
Den drei Psychiatern, die Brian K. an einem Bett fixierten, droht möglicherweise doch eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung. Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt.
Thomas Hasler
Man will sich das nicht wirklich vorstellen: Ein 16-jähriger Jugendlicher liegt in einem Bett in der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) in Zürich. Er ist nicht nur mit Medikamenten vollgepumpt, sondern auch festgebunden. Die sogenannte 7-Punkte-Fixierung bedeutet, dass er mit Gurten an beiden Armen, an beiden Beinen sowie um den Bauch, um die Brust und um die Stirn ans Bett angebunden ist.
Der damals 16-Jährige heisst Brian K., einst als «Carlos» bekannt geworden. Und die Fixierung im September 2011 wird 13 Tage dauern. Rund um die Uhr. Auch beim Essen. Auch für die Notdurft. Angeordnet hat dies ein heute 61-jähriger Psychiater als behandelnder Arzt. Abgesegnet wurde die Massnahme von seinem direkten Vorgesetzten, einem heute 72-jährigen Chefarzt, und auch vom damaligen und heutigen Klinikdirektor, dem heute 62-jährigen Erich Seifritz.
«Opfer eines staatlichen Übergriffs»
Den drei Ärzten wird Freiheitsberaubung und Gehilfenschaft zu Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie hätten Brians Freiheit bis praktisch zur Bewegungslosigkeit unzulässig und unrechtmässig beschränkt. Sie hätten die massive Massnahme nicht «möglichst kurz» gehalten, sie auch nicht – wie es die PUK-Weisungen vorschreiben – stündlich überprüft. Nicht schuldig, urteilten das Zürcher Bezirks- und das Obergericht. Freispruch.
Brians Anwälte zogen den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses hiess die Beschwerde wegen Verletzung der Begründungspflicht gut und schickte das Urteil ans Obergericht zurück. Der am Mittwoch veröffentlichte Entscheid enthält eine bemerkenswerte Feststellung: Brian hätte sich in Lausanne nicht beschweren dürfen, weil Zivilforderungen gegenüber dem Staat nicht im Rahmen eines Strafverfahrens erhoben werden können.
Ein Recht, sich beim Bundesgericht zu beschweren, habe er aber, wenn er «Opfer eines staatlichen Übergriffs» geworden sei, wenn er Opfer von Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung wurde. Indem das Bundesgericht Brians Beschwerde unter diesem Aspekt zuliess, gibt es zu erkennen, dass eine 13-tägige 7-Punkte-Fixierung an einem Bett gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen kann.
Freispruch leidet an gravierendem Mangel
Der Freispruch des Obergerichts leidet an einem gravierenden Mangel. Es hat es nach Meinung des Bundesgerichts unterlassen, die für seinen Entscheid «massgebenden Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art» anzugeben. Das Bundesgericht war nicht in der Lage, zu überprüfen, ob das Obergericht zu Recht auf Freispruch entschieden hat.
Um das zu verstehen, ist ein Blick zurück nötig. Die Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren gegen die drei Ärzte zunächst eingestellt. Zu Unrecht, wie die III. Strafkammer des Obergerichts im Herbst 2016 entschied. Ob die Ärzte richtig gehandelt hatten, könne ohne «eingehende unabhängige fachärztliche Beurteilung» nicht entschieden werden. Also bestellte die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Gutachten.
Gutachten in der Luft zerrissen
Dieses kam zum Schluss, dass die lange Fixierung nicht verhältnismässig gewesen war. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die drei Ärzte. Das erstinstanzliche Bezirksgericht aber zerriss das Gutachten in der Luft. Es sei mit schwerwiegenden Mängeln behaftet. Mit anderen Worten: unbrauchbar, um als Grundlage für einen Gerichtsentscheid zu dienen.
Im Falle eines unbrauchbaren Gutachtens müsste das Gericht ergänzende Beweise zur Klärung der offenen oder unklaren Punkte erheben. Verzichtet ein Gericht, wie in diesem Fall geschehen, auf die gebotenen zusätzlichen Beweiserhebungen, läuft es laut Bundesgericht Gefahr, einen willkürlichen Entscheid zu fällen.
Begründungspflicht verletzt
Brians Anwälte hatten ein neues Gutachten verlangt. Davon hatte das Obergericht aber nichts wissen wollen. Es befasste sich auch nicht mit der Frage, ob das kritisierte Gutachten brauchbar ist oder warum nicht. Dabei hätten sich die Oberrichter laut Bundesgericht «explizit dazu äussern müssen», ob und inwieweit sie auf das Gutachten abstellen oder ob sie es nicht verwerten. Weil sie das nicht taten, hätten sie ihre Begründungspflicht verletzt.
Nach zwölf Jahren noch kein rechtskräftiges Urteil
Seit der Fesselung Brians sind bald zwölf Jahre vergangen. Warum dauerte es so lange? Nach dem Ende der Fixierung am 27. September 2011 und einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung eröffnete die auf Gewaltdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft am 4. Januar 2012 eine Strafuntersuchung gegen die drei Psychiater. Es dauerte vier Jahre, bis die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten erkennen konnte und das Strafverfahren am 15. Dezember 2015 einstellte.
Auf Brians Beschwerde hin hob die III. Strafkammer des Obergerichts exakt fünf Jahre nach dem Ende der Fesselung, am 27. September 2016, die Einstellungsverfügung auf. Nun wartete die Staatsanwaltschaft bis zum 10. Juli 2018, ehe sie einem Psychiater den Auftrag erteilte, unter anderem abzuklären, ob die lange Fixation nötig und verhältnismässig gewesen war.
Als der Gutachter am 13. März 2019 zum Schluss kam, dass die Fesselung nicht verhältnismässig gewesen war, erhob eine andere, mit besonderen Untersuchungen beauftragte Staatsanwaltschaft am 26. März 2020 Anklage. Das Bezirksgericht sprach die drei Psychiater am 26. August 2020 frei, was das Obergericht am 29. Oktober 2021 bestätigte. Am 23. Juni 2023 hob das Bundesgericht dieses Urteil auf, wie es am 12. Juli 2023 bekannt gab.
(https://www.tagesanzeiger.ch/13-tage-ans-bett-gefesselt-bundesgericht-hebt-freispruch-von-brians-psychiatern-auf-750847938853)
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nzz.ch 12.07.2023
Zu Recht 13 Tage lang zwangsfixiert? Das Bundesgericht kippt im Fall Brian erneut ein Urteil
Der Entscheid ist eine weitere Niederlage für die Zürcher Justiz in einem Fall, der das System an seine Grenzen bringt.
Giorgio Scherrer
Ein Jugendlicher, 15 Jahre alt, liegt auf einem Psychiatriebett. An sieben Punkten – an Beinen, Armen, Bauch, Schultern und Schritt – ist er ans Bett gefesselt. 23 Stunden am Tag, 13 Tage lang.
«Ich pisste und kackte in eine Schüssel, die mir meine Aufseher hinschoben», so wird sich der Jugendliche später erinnern. Damit er still bleibt, erhält er Antipsychotika und Neuroleptika – teilweise in hoher Dosierung. «Ich war angebunden und erhielt so viele Medikamente, dass ich manchmal nichts mehr mitbekam.»
Es ist September 2011 in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK). Und was damals mit dem 15-Jährigen geschieht, wird noch über zehn Jahre später Gerichte, Anwälte und Medien beschäftigen.
Denn der Jugendliche von damals ist heute der berühmteste Straftäter der Schweiz: Brian, einst bekannt geworden unter dem Pseudonym «Carlos». Einer, der schon als Jugendlicher zum Straftäter wurde und seither gegen jenes System aufbegehrt, das ihn mit teilweise grenzwertigen Massnahmen zu disziplinieren versucht. Der für die einen ein notorischer Straftäter ist, ein «Systemsprenger», für die anderen dagegen ein Justizopfer, das nie eine echte Chance erhielt.
Ihm gibt das Bundesgericht nun bezüglich der Zwangsfixierung von 2011 in einem wichtigen Punkt recht.
«Wir hatten alle Angst»
In der Psychiatrie landete Brian damals, weil er sich das Leben nehmen wollte. Im Jugendgefängnis, wo er wegen einer brutalen Messerattacke einsass, hatte er eine Mischung aus Shampoo, Salben und Desinfektionsgel geschluckt.
Es ist ein entscheidender Punkt, den seine Anwälte und Angehörigen seit Jahren betonen: Er war zu seinem Schutz in der PUK und nicht, weil er gefährlich für andere war.
Ganz anders sahen das seine damaligen Ärzte. Bespuckt, beschimpft und bedroht worden sei er von Brian, berichtete einer von ihnen 2020 bei der Verhandlung vor dem Zürcher Bezirksgericht. Bei einer früheren Hospitalisation habe wegen eines Tobsuchtsanfalls ein Sonderkommando der Polizei aufgeboten werden müssen. «Eine Lockerung der Fixation war gar nicht möglich, weil der Patient andere gefährdete.»
Vor Obergericht fügte der Arzt später noch hinzu: «Man kann sicher sagen, dass wir alle Angst vor dem Patienten hatten.»
Ein zähes Verfahren
Haben die Ärzte damals richtig gehandelt? Oder hätte es mildere Möglichkeiten gegeben? Haben sie Brian zu Recht oder Unrecht seiner Freiheit beraubt?
Um diese Fragen dreht sich seit Jahren ein Gerichtsverfahren, das nun (wie so einige im Fall Brian) vor Bundesgericht gelandet ist. Es richtet sich gegen den behandelnden Arzt von damals sowie seine zwei Vorgesetzten. Schon die Geschichte dieses Verfahrens zeigt das zerrüttete Verhältnis zwischen Brian und den Zürcher Behörden auf.
2011 reicht Brians Schwester wegen der Zwangsfixierung eine Strafanzeige ein. 2012 wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft zwar eröffnet, 2015 stellt sie es allerdings wieder ein. Dagegen erhebt Brian Beschwerde, die 2016 vom Zürcher Obergericht gutgeheissen wird. Die Zürcher Strafverfolger müssen gegen ihren Willen weiter ermitteln.
2018 holt die Staatsanwaltschaft ein Gutachten ein. Es soll die Frage beantworten, ob Brians Behandlung medizinisch gesehen verhältnismässig war. Der Gutachter verneint dies. 2020 landet der Fall schliesslich vor der ersten Gerichtsinstanz, die das Gutachten als mangelhaft zurückweist und die Ärzte freispricht. Ein Jahr später bestätigt das Obergericht dieses Urteil.
Weil Brian und seine Anwälte damit nicht einverstanden sind, ziehen sie den Fall daraufhin ans Bundesgericht – und erhalten nun in einem ersten Entscheid recht.
Die Sache mit dem Gutachten
Konkret befasst hat sich das höchste Gericht des Landes nur mit einem einzigen Detail aus diesem an Wirrungen reichen Fall, allerdings ist es ein bedeutsames.
Es geht um das medizinische Gutachten, das erst bestellt und später als wertlos betrachtet wurde. Und um die Frage, ob die Zürcher Justiz als Konsequenz daraus ein neues, gültiges Gutachten hätte erstellen lassen müssen.
Ja, finden Brian und seine Anwälte. Es brauche – wie das Zürcher Obergericht schon 2015 selbst festgehalten habe – eine «eingehende unabhängige fachärztliche Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Behandlung», um über deren Rechtmässigkeit urteilen zu können. Diese Beurteilung gebe es bis heute nicht. Deshalb sei es falsch gewesen, die Ärzte freizusprechen.
Nein, es brauche kein weiteres Gutachten, entschied dagegen das Obergericht in seinem Urteil von 2021. Ein solches sei nach so langer Zeit kaum mehr seriös erstellbar und würde ohnehin nichts an der Beurteilung des Falls ändern.
In dieser Frage gibt das Bundesgericht nun im Grundsatz Brian recht. Es heisst seine Beschwerde gut, hebt das Urteil des Obergerichts auf und weist es zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Insbesondere kritisieren die Bundesrichterinnen und -richter, dass das Obergericht sich zu wenig mit dem bereits existierenden Gutachten und der Frage nach dessen Verwendbarkeit befasst habe.
So lasse sich «nicht beurteilen, ob die Vorinstanz den Beweisantrag auf Einholung eines neuen Gutachtens zu Recht abweist». Oder, in anderen Worten: Ohne guten Grund kann ein Gericht sich nicht einfach über eine medizinische Expertise hinwegsetzen oder sich weigern, eine neue einzuholen.
Womöglich «Opfer eines staatlichen Übergriffs»
Es ist leicht, im Dickicht aus Vorfällen, Beschwerden, Anzeigen und Gegenanzeigen den Überblick über den Fall Brian zu verlieren. Klar ist nach dem neuen Urteil jedoch: Wie in der Vergangenheit schon mehrfach fährt die Zürcher Justiz eine Niederlage und einen höchstrichterlichen Rüffel im Fall Brian ein.
Ob die Zwangsfixierung vor bald zwölf Jahren rechtmässig war oder nicht, ist damit allerdings noch immer nicht beantwortet. Dazu äussert sich das Bundesgericht nicht. Bemerkenswert ist allerdings, dass das Gericht es laut Urteil zumindest für möglich hält, dass Brian in der PUK «Opfer eines staatlichen Übergriffs» wurde. Mit dieser Möglichkeit begründet es nämlich Brians Recht, in diesem Fall vor Bundesgericht als Beschwerdeführer aufzutreten.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verlange in Fällen von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eine wirksame gerichtliche Überprüfung, schreibt das Gericht. Gestützt darauf habe Brian «ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids».
Damit stellt das höchste Schweizer Gericht die Frage in den Raum, ob Brians Zwangsfixierung womöglich das EMRK-Folterverbot verletzt hat.
Auseinandersetzung geht weiter
Sicher ist, dass die Auseinandersetzung zwischen Brian, seinen Anwälten und den Justizbehörden auch nach diesem Urteil weitergehen wird.
Seit 2017 befindet sich Brian nämlich wegen mutmasslicher Angriffe auf Gefängnispersonal in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Auch mit dieser Haft hat sich das Bundesgericht schon mehrfach befasst. 2021 befahl es eine Lockerung der harschen Bedingungen. Diese stünden «im Widerspruch zu den Anforderungen an einen menschenrechtskonformen Haftvollzug».
Die Haft an sich stützte das Bundesgericht dagegen mehrfach, zuletzt im Februar dieses Jahres. Damit sitzt Brian nun seit sieben Jahren im Gefängnis, fast sechs davon ohne rechtskräftiges Urteil.
Im Herbst 2011, während seines 13-tägigen Aufenthalts in der Psychiatrie, verbrachte Brian seinen 16. Geburtstag sediert und zwangsfixiert auf einem Spitalbett. Es ist wahrscheinlich, dass er zwölf Jahre später auch seinen 28. Geburtstag nicht in Freiheit verbringen wird.
(https://www.nzz.ch/zuerich/zwangsfixierung-in-der-psychiatrie-bundesgericht-gibt-straftaeter-brian-recht-ld.1746839)
+++RASSISMUS
Toxische Kunst am Bau: Jetzt wird das Problem-Wandbild abmontiert
Im Stadtberner Wylergut-Schulhaus hat die mehrwöchige Demontage des als rassistisch taxierten Wandalphabets begonnen. Die Debatte dürfte damit aber nicht zu Ende sein.
https://www.derbund.ch/jetzt-wird-das-problem-wandbild-abmontiert-158990300515
-> https://twitter.com/wandbildmussweg/status/1679129138999828482
+++RECHTSPOPULISMUS
Zerbricht SVP-FDP-Allianz im Aargau? – Glarner flirtet mit Mass-Voll – FDP stocksauer
Die Listenverbindung zwischen FDP und SVP im Aargau könnte an Andreas Glarners Sympathien gegenüber der Anti-Corona-Bewegung Mass-Voll zerbrechen.
https://www.blick.ch/politik/zerbricht-svp-fdp-allianz-im-aargau-glarner-flirtet-mit-mass-voll-fdp-stocksauer-id18742671.html
Jetzt schalten sich sogar Terrorismusexperten ein – Interview mit Forscher Nicolas Stockhammer: «Linksextreme Akteure kapern die Klima-Bewegung»
Terrorexperte Nicolas Stockhammer warnt vor einer weiteren Radikalisierung der Klima-Bewegung. Im Blick-Interview spricht er über seine Forschung und erklärt, worauf wir uns gefasst machen müssen.
https://www.blick.ch/ausland/jetzt-schalten-sich-sogar-terrorismusexperten-ein-interview-mit-forscher-nicolas-stockhammer-linksextreme-akteure-kapern-die-klima-bewegung-id18744179.html
Regime kritisiert Schweizer Menschenrechtslage: Russland benutzt SVP-Schäfchen für Propaganda
Russische Gesandte bei der Uno kritisieren die Menschenrechtslage in der Schweiz. Dabei greifen sie auf ein altbekanntes Sujet der SVP zurück.
https://www.blick.ch/politik/regime-kritisiert-schweizer-menschenrechtslage-russland-benutzt-svp-schaefchen-fuer-propaganda-id18744373.html
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
aargauerzeitung.ch 12.07.2023
«Rote Linie überschritten»: Zerbricht die SVP-FDP-Allianz im Aargau an Rimoldis «Mass-Voll»-Liste?
Die Listenverbindung zwischen Aargauer FDP und SVP hängt am seidenen Faden. Dieser könnte nun reissen, weil Andreas Glarner damit liebäugelt, für die Nationalratswahlen auch die Anti-Corona-Bewegung «Mass-Voll» mit ins Boot zu holen.
Rolf Cavalli
Nun will die Bürgerbewegung «Mass-Voll» also auch via Aargau in den Nationalrat. Die vor allem durch ihre Fundamental-Opposition gegen alle Coronamassnahmen bekannt gewordene Gruppe will mit einer Liste für die Wahlen im Herbst antreten. Roland Bühlmann aus Auw (unter anderem «Freunde der Verfassung») und die umtriebige Fricktalerin Nancy Holten sind als Spitzenkandidierende vorgesehen. Weitere Namen folgen.
Eine ähnliche Gruppierung unter dem Namen «Aufrecht» mischte mit einer eigenen Liste im Februar bereits die Kantonsratswahlen in Zürich auf. Sie grub dort etablierten Parteien Stimmen ab und holte aus dem Nichts einen Wähleranteil von 2,2 Prozent, für einen Sitz reichte es allerdings nicht ganz.
Bei den nationalen Wahlen wollen die Staatsskeptiker mehr. Deshalb erwägt «Mass-Voll» eine taktische Zusammenarbeit mit etablierten Parteien. Nicolas Rimoldi, der als Kopf der Gruppe selber in Zürich antritt, bestätigt: «Wir sind grundsätzlich offen für mehrere Listenverbindungen. Diese haben auch eine stark wahlarithmetische Dimension, nicht allein eine politische.»
Am naheliegendsten wäre eine Verbindung mit der SVP, da es hier vor allem beim Thema Corona auch inhaltlich am meisten Überschneidungen gibt. Rimoldi will sich noch nicht festlegen. Ausschliessen würden sie nur Verbindungen mit Parteien, welche «während der Coronazeit die menschenverachtenden Zwangsmassnahmen unterstützt haben». Mit solchen Gruppierungen könnten sie als Bürgerrechtler nicht zusammenarbeiten.
Wählerpotenzial sieht das «Mass-Voll»-Aushängeschild aber bei allen Parteien. Manche ihrer Kandidaten hätten einen FDP-Hintergrund, manche kämen aus der SP, sagt er. Die meisten seien vorher unpolitisch gewesen.
SVP-Präsident will «Mass-Voll» lieber einbinden
Andreas Glarner, Präsident der SVP Aargau, zeigt sich offen gegenüber einer Listenverbindung mit «Mass-Voll». Natürlich müssten sie zuerst schauen, wer dann konkret auf der Liste sei. «Mit Extremisten oder Flatearthern (Menschen, die glauben, die Erde sei eine Scheibe) wollen wir nichts zu tun haben. Aber soweit ich sehe, hat Rimoldi schweizweit bis jetzt valable Kandidaten am Start.» Mit Rimoldi verbindet Glarner einen Vorfall im Bundeshaus, der zu reden gab. So liess der SVP-Nationalrat den «Mass-Voll»-Mann in die Wandelhalle, als der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski per Video eine Rede hielt. Und auch Nancy Holten, die für «Mass-Voll» antritt, ist für Glarner kein Grund, nicht zu kooperieren, auch wenn er ihre Kandidatur nicht ganz ernst nehmen könne.
Der SVP-Präsident Aargau will jedenfalls lieber die organisierten Coronaskeptiker im Boot haben, als an sie Wähler und Wählerinnen verlieren. «Man hat ja in Zürich gesehen, wie es dann rauskommt», so Glarner. «Eine Listenverbindung wäre deshalb besser für uns.» Diese Haltung teilt auch Nationalrat Marcel Dettling, Kampagnenleiter SVP Schweiz. Er empfiehlt den Kantonalparteien, mit dem Verein direkt zu kommunizieren. So könne die SVP vielleicht von den Skeptikern profitieren.
Glarner weiss aber: Eine Listenverbindung mit «Mass-Voll» würde im Aargau die Listenverbindung mit der FDP gefährden, die eh auf wackligen Beinen steht. Glarner: «Deshalb würde man sicher noch vorher mit den Freisinnigen reden.» Zuerst müsste der SVP-Präsident aber ohnehin seine eigene Partei beziehungsweise seine Geschäftsleitung überzeugen.
FDP-Präsidentin will nichts mit Coronaleugnern zu tun haben
Eine klare Ansage macht die Aargauer FDP-Präsidentin Sabina Freiermuth. Eine Listenverbindung mit «Mass-Voll» kommt für sie nicht infrage. «Damit würde eine rote Linie überschritten», sagt sie zur AZ.
«Das habe ich Andreas Glarner bereits im Frühling klar kommuniziert.» Die Sache hätte Konsequenzen: Mi Mit Coronaleugnern, die kategorisch alle Massnahmen abgelehnt und verteufelt hätten, wolle Freiermuth nichts zu tun haben. «Auch nicht aus wahltaktischen oder rechnerischen Gründen, denn es würde die bürgerliche Politik definitiv nicht stärken.»
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/nationalratswahlen-rote-linie-ueberschritten-zerbricht-die-svp-fdp-allianz-im-aargau-an-rimoldis-mass-voll-liste-ld.2486903)
Nach Absage in Münsingen BE: Hier soll das Skeptiker-Festival stattfinden
Eigentlich wollte das Freedom Festival in Münsingen BE stattfinden, doch die Gemeinde erteilte den Veranstaltern eine Abfuhr. Jetzt soll es in Volketswil im Kanton Zürich stattfinden. Davon weiss die Gemeinde aber noch nichts.
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/nach-absage-in-muensingen-be-hier-soll-jetzt-das-skeptiker-festival-stattfinden-id18743534.html
+++HISTORY
Genua 2001: Aufständische Ereignisse statt «Ende der Geschichte»
Mitte Juli jähren sich die Ereignisse rund um den G8-Gipfel in Genua zum zwanzigsten Mal. Lia Kläber, die im Juli 2001 durch die Strassen von Genau zog, blickt zurück und damit auch nach vorne. Vieles was damals im chaotischen Handgemenge noch nicht zu erkennen war, was halb verstanden als «Globalisierung» kritisiert und bekämpft wurde, ist mittlerweile mit all seinen Konsequenzen zu begreifen. Die Einordnung eines stürmischen Moments.
https://www.ajourmag.ch/genua-2001-aufstaendische-ereignisse-statt-ende-der-geschichte/