Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++BASEL
bzbasel.ch 10.07.2023
Vertraglich erlaubt, «ethisch inakzeptabel»: Hilfswerk verstrickt sich in Widersprüche um zweifelhafte Asylpraxis
Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) ist vom Bund damit beauftragt Schutzsuchende im Asylverfahren rechtlich zu beraten und vertreten. Doch beim Rechtsschutz im Bundesasylzentrum Basel zweifeln die eigenen Mitarbeitenden daran, dass sie aktuell noch ihre Rolle erfüllen.
Maria-Elisa Schrade
Asylsuchende haben in der Schweiz per Gesetz Anspruch auf eine kostenlose Rechtsvertretung. Im Bundesasylzentrum Basel ist damit das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) beauftragt. Doch seit Anfang Juni ist die Leiterin der hiesigen Rechtsvertretung beurlaubt und es laufen interne Untersuchungen. Der Vorwurf: Die Heks-Rechtsvertretung in Basel habe seit August 2022 ihre Leistungen dermassen heruntergefahren, dass sie ihre Rolle als Rechtsschutz nicht mehr wahrnehme.
Angestossen hatte die Untersuchung ein Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 3. Juni. Darin war auch die Rede von einer sehr hohen Arbeitsbelastung und Fluktuation unter den Mitarbeitenden sowie Management- und Führungsfehlern. Ausserdem unterstellte die NZZ, die Organisation kassiere für Leistungen ab, die sie nicht erbringe.
«Systematische Nichtbegleitung» zu den Dublin-Gesprächen
Im Fokus der Anschuldigungen stehen die sogenannten Dublin-Gespräche, in denen ermittelt wird, welches Land für das Asylverfahren einer Person zuständig ist. Seit August 2022 nehmen die Heks-Rechtsvertretenden in Basel kaum noch an diesen Gesprächen teil, weil die nötigen personellen Ressourcen fehlen, um auf den starken Anstieg der Asylgesuche zu reagieren.
Das Staatssekretariat für Migration ist über diese «Verzichtsmassnahme» informiert, sieht darin aber weder einen Vertrags- noch einen Rechtsbruch: «Der Auftrag der Rechtsvertretung beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme an den Dublin-Gesprächen», schreibt das SEM auf Nachfrage. Der Grossteil der Mandate bestehe aus Vor- und Nachberatungen. Ausserdem werde nur bei expliziter Einwilligung der Asylsuchenden auf die Begleitung verzichtet, was gemäss Asylgesetz zulässig sei.
Das sieht der Verein Pikett Asyl in Basel, der Asylsuchende in der Anfechtung negativer Asylentscheide unterstützt, allerdings anders. Er bezeichnet die neue Praxis als «systematische Nichtbegleitung», welche er scharf als erheblichen Verfahrensfehler kritisiert. Denn «Pikett Asyl» äussert begründeten Zweifel daran, dass die Asylsuchenden tatsächlich mit umfassender Information und unter ausdrücklicher Zustimmung unbegleitet ins Dublin-Gespräch gehen.
So kann der Verein von zahlreichen Asylsuchenden berichten, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens und der damit einhergehenden Mandatsniederlegung durchs Heks kaum über ihre Rechte informiert sind. «Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine Begleitung gehabt hätten», sagt Co-Leiterin Lara Hoeft. «Oder ihnen wurde gesagt, dass diese nicht notwendig sei.»
Heks gesteht inakzeptable Mängel und rechtliche Fehleinschätzung ein
Mehrere bereits ergangene Gerichtsurteile geben «Pikett Asyl» recht. Auch das Heks gesteht in seiner kürzlich veröffentlichen Stellungnahme etwas verklausuliert ein: «Gemäss Untersuchungsergebnissen besteht Grund zur Annahme, dass sowohl bei der Leitung Rechtsschutz Bundesasylzentrum Nordwestschweiz als auch ihren Vorgesetzten die rechtliche Einschätzung der neuen Rahmenbedingungen und die Gewichtung der Ansprüche von intern und extern nicht adäquat waren.»
Das Heks bedaure die Mängel, welche in der Nordwestschweiz sowohl im Betrieb des Rechtsschutzes für die Mitarbeitenden wie auch in den Verfahren für die Asylsuchenden entstanden seien, heisst es weiter. Und: «Die daraus resultierenden Situationen stehen in keiner Weise in Übereinstimmung mit den Qualitätsansprüchen, Arbeitsprinzipien sowie ethischen Werten von Heks und sind somit nicht akzeptabel.»
Beurlaubte Leiterin wird «wegbefördert»
Trotz dieser deutlichen Kritik, muss die aktuell beurlaubte Leiterin des Rechtsschutz im Basler Bundesasylzentrum das Heks nicht verlassen. Sie werde eine Stabsfunktion im Bereich Inland zum Thema Rechtsschutz innerhalb der Organisation übernehmen, in der sie ihre «ausgewiesene Fachkompetenz» und ihre Erfahrung ideal einbringen könne, schreibt das Hilfswerk in seiner Stellungnahme.
Die Begründung: Während unbestritten sei, dass auf verschiedenen Ebenen Management- und Führungsfehler gemacht wurden, sei die Leiterin in diversen Belangen nicht ausreichend von der Zentrale unterstützt worden. Tatsächlich hat das Heks in den letzten Monaten bereits mehrere Rettungsmanöver eingeleitet, doch wollte davon bislang wohl nichts so richtig fruchten.
Nun sollen diverse Sofortmassnahmen die Mitarbeitenden in Basel möglichst schnell entlasten. Dafür will das Heks eigenen Angaben zufolge voraussichtlich weitere fünf bis sieben Rechtsvertretende rekrutieren und neue Räume beziehen. Allerdings bleiben viele der geplanten Massnahmen, wie etwa die «verbesserte Einarbeitung neuer Mitarbeitender» oder Führungsweiterbildungen auch auf Nachfrage äusserst unkonkret.
Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden
Unterdessen setzt die Heks-Rechtsvertretung im Bundesasylzentrum Basel die Praxis unbegleiteter Dublin-Gespräche weiter fort. Das Hilfswerk beruft sich darauf, dass es keinen Vertragsbruch begeht und das Staatssekretariat für Migration will den Vertrag nicht anpassen. Auf die Frage, wie der Bund auch bei hoher Fallbelastung die Einhaltung des Asylgesetzes gewährleisten könne, antwortet das SEM: «Es liegt an den mandatierten Organisationen sicherzustellen, dass sie die vertraglich festgelegten Leistungen erbringen.»
Die Rechtsprechung zur Nichtbegleitung der Dublin-Gespräche ist aktuell widersprüchlich. Allerdings entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zunehmend zugunsten der Behörden. So war das Gericht zuletzt sogar der Meinung, das Einverständnis der Betroffenen müsse nicht extra eingeholt werden. Damit geht das Urteil weiter als die Einschätzung des Staatssekretariats für Migration, welches eine ausdrückliche Zustimmung voraussetzt.
«Pikett Asyl» rechnet bald mit einem Grundsatzurteil. Sollte dieses die Praxis des Heks rechtlich legitimieren, wäre eine Verschärfung der Rechtsprechung gegenüber Asylsuchenden die Folge. Urteilt das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Beschwerdeführenden, wären Hunderte Asylentscheide aufgrund von Verfahrensfehlern möglicherweise unrichtig.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/bundesasylzentrum-basel-vertraglich-erlaubt-ethisch-inakzeptabel-hilfswerk-verstrickt-sich-in-widersprueche-um-zweifelhafte-asylpraxis-ld.2485006)
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/asylsuchende-ohne-vorgesehenen-rechtsbeistand?id=12417412 (ab
+++SCHWYZ
Asylsuchende im Hotel: Welttheater Einsiedeln schlägt Lösung vor
Während zwei Jahren könnte das leerstehende ehemalige Hotel gemeinsam von der Welttheatergesellschaft und vom Kanton Schwyz genutzt werden. So sollen mit 25 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden weniger Personen einziehen. Damit solle die Situation in Einsiedeln entschärft werden.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/asylsuchende-im-hotel-welttheater-einsiedeln-schlaegt-loesung-vor?id=12417238
+++SCHWEIZ
Menschenrechte verletzt: Schweiz muss bei Familiennachzug und Sozialhilfe über die Bücher
Die Schweiz hat die Menschenrechtskonvention verletzt, weil sie Geflüchteten aus finanziellen Gründen das Leben als Familie verweigerte. Was bedeutet das nun?
https://www.derbund.ch/schweiz-muss-bei-familiennachzug-und-sozialhilfe-ueber-die-buecher-451204218624
+++DEUTSCHLAND
Kurden in der Türkei: Bundesamt nimmt Folter in Kauf
Bayerische Ausländerbehörde kennt Belege für Folter in der Türkei und will Kurden trotzdem abschieben
Mindestens zwölf Kurden befinden sich derzeit in Deutschland wegen des Vorwurfs der PKK-Unterstützung in Haft. Weiteren droht deshalb die Abschiebung in türkische Gefängnisse.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174619.abschiebung-kurden-in-der-tuerkei-bundesamt-nimmt-folter-in-kauf.html
+++ATLANTIK
Hunderte Vermisste: Flüchtlingsboot auf dem Weg nach Teneriffa verschollen
Hunderte afrikanische Migranten werden vor den Kanarischen Inseln vermisst. Sie waren mit einem Fischerboot von Senegal aus aufgebrochen. Es wäre nicht die erste Boots-Katastrophe in diesem Jahr.
https://www.blick.ch/ausland/hunderte-vermisste-fluechtlingsboot-vor-kanarischen-inseln-verschollen-id18736550.html
-> https://www.spiegel.de/ausland/kanaren-hunderte-fluechtlinge-auf-dem-seeweg-nach-teneriffa-vermisst-a-807e8bf8-3a48-4fb1-aecb-218cf20ce0e7
-> https://taz.de/Fluechtlingsboote-vor-Westafrika-vermisst/!5946046/
-> https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/suche-nach-booten-mit-hunderten-migranten-im-atlantik,Tjbs4pJ
-> https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/senegal-fluechtlinge-vermisst-100.html
+++MITTELMEER
Boot auf Grund gelaufen: Griechische Küstenwache rettet 120 Migranten
Die griechische Küstenwache hat in der Nacht auf Montag 120 Migranten gerettet. Ein Boot war in der Nähe der Halbinsel Peloponnes auf Grund gelaufen. Die Geretteten wurden vorübergehend in einer Schule untergebracht.
https://www.blick.ch/ausland/boot-auf-grund-gelaufen-griechische-kuestenwache-rettet-120-migranten-id18736497.html
-> https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-07/gefluechtete-griechenland-gerettet-kuestenwache-italien
Tote Geflüchtete im Mittelmeer: „Wir müssen aufhören, so zu tun, als wäre das ein Unglück“
Bei der Flucht übers Mittelmeer und seinen tödlichen Folgen ist häufig die Rede vom blinden Fleck Europas. Dabei berichten Medien regelmäßig über das Thema. Auf der Strecke bleiben hierbei allerdings häufig die Zusammenhänge.
https://www.deutschlandfunk.de/berichterstattung-ueber-flucht-nach-europa-100.html
+++FREIRÄUME
bernerzeitung.ch 10.07.2023
Thun: Nach Stadtratsentscheid – Kulturschaffende unterstützen die Café-Bar Mokka
Nach der Rückweisung des Kredits für die Café-Bar Mokka erfährt der Club auf breiter Front Solidarität. Auch das Mokka-Team hat sich zu Wort gemeldet.
Gabriel Berger
Jährlich 188’000 Franken an städtischen Unterstützungsgeldern für die Café-Bar Mokka: Für eine knappe Mehrheit des Thuner Stadtrats war dies am letzten Donnerstag zu viel des Guten. Ein Rückweisungsantrag wurde angenommen. Dieser Parlamentsentscheid hat Wellen geworfen – in den Kommentarspalten dieser Zeitung, aber auch in den sozialen Medien. Und dies über die Region Thun hinaus.
«Diese Institution stand und steht für so viel mehr als ‹nur› ein Konzertlokal! Macht dem Erbe von Bädu Anliker keine Schande», schreibt etwa Philippe Cornu auf Facebook. Der ehemalige Co-Veranstalter des Gurtenfestivals und heutige Macher des Seaside Festival in Spiez bezeichnet das Mokka als «gelebte Jugendarbeit, Sozialarbeit, Integration, Inspiration, Motivation».
Eine «andere Dimension»
Zu «Solidarität mit dr schönste, viufäutigste und wichtigste Kulturinstitution vo dere Stadt» ruft das Berner Hip-Hop-Kollektiv Chlyklass auf. Demnach wäre Thun ohne die Café-Bar Mokka nicht länger Thun. Und der renommierte Thuner Fotograf Christian Helmle hält fest: «Müsste das Mokka aus eigener finanzieller Kraft bestehen, würde es ein kommerzieller Laden wie viele andere.» Niemand habe etwas gegen Jodler oder andere Kulturvereine, doch die Dimension sei eine andere.
Zu Wort gemeldet haben sich inzwischen auch Vorstand und Geschäftsleitung des Vereins Mokka. Man habe den Eindruck, «dass die Zurückweisung des Kreditantrages durch den Stadtrat nicht primär die Café-Bar Mokka als Kulturbetrieb infrage stellt, sondern auf mangelndes Vertrauen in die eigene Politik beziehungsweise den Gemeinderat zurückzuführen ist». Vorstand und Geschäftsleitung bedauern dies, «da es auf unsere Kosten geht».
Ob der Betrag wie geplant ausbezahlt werde oder nicht, sei für das Budget der Stadt kaum relevant. Für den Betrieb der Café-Bar Mokka könne es aber, je nach Höhe, essenziell sein. «Wird eine Kürzung der Subventionen Realität, wird es unumgänglich sein, Abstriche zu machen», heisst es.
(https://www.bernerzeitung.ch/kulturschaffende-unterstuetzen-die-cafe-bar-mokka-601411612708)
+++GASSE
Gemeinderatsantwort auf Interfraktionelle Motion SP/JUSO, GB/JA! (Sofia Fisch, JUSO/Lea Bill, GB): Bekämpfung von Diskriminierung und Verdrängung von Bettler*innen (PDF, 314.1 KB)
https://www.bern.ch/politik-und-verwaltung/gemeinderat/aktuelle-antworten-auf-vorstosse/publizierte-antworten-am-10-juli-2023/interfraktionelle-motion-spjuso-bekampfung-von.pdf/download
—
bzbasel.ch 10.07.2023
Kritik am neuer Praxis gegen Bettelnde: «Das war ein rein politischer Entscheid»
Am Freitag kündigte das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement eine neue Praxis an: Ausländische Bettler sollen künftig weggewiesen werden können. Dagegen formiert sich nun Widerstand.
Jonas Hoskyn
Die Mitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) vergangenen Freitag liess keinen Spielraum: «Bettelnde ohne gültigen Aufenthaltstitel müssen die Schweiz verlassen.» Wer aus dem Ausland in die Schweiz komme, nur um zu betteln, sei juristisch als rechtswidrig anwesende Person zu betrachten, so die Basler Behörden.
Die Ankündigung bedeutet einen drastischen Wechsel im Umgang mit den Bettelnden vor allem aus Osteuropa, deren Präsenz in Basel seit Sommer 2020 deutlich zugenommen hat. Bisher ging man davon aus, dass diese im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens das Recht haben, drei Monate in der Schweiz zu sein.
Bei der Praxisänderung beruft sich das JSD auf ein Urteil des Bundesgerichts zum Basler Bettelverbot vom 13. März. Dieses war anfangs als Teilerfolg der Kritiker des verschärften Basler Bettelverbots verstanden worden. In einem kaum beachteten Abschnitt äusserte sich das Bundesgericht auch zu ausländerrechtlichen Fragen. Gestützt auf diese Überlegungen hat das Migrationsamt Basel-Stadt nun die geltende Praxis angepasst.
«Wir haben starke Zweifel»
Dies wird nun kritisiert: «Wir sind erschüttert über diese Verschlechterung der Rechtslage von ausländischen Bettelnden. Gemäss unserer ersten rechtlichen Einschätzung war dies keine juristische Notwendigkeit, sondern ein klarer politischer Entscheid», sagt Elisabeth Joller von den Demokratischen Juristinnen und Juristen, welche das Bettelverbot vor Bundesgericht bekämpft hatten. «Wir haben starke Zweifel, dass die Auslegung des Urteils durch das Justiz- und Sicherheitsdepartements richtig ist.»
Das Bundesgericht habe sich zum Aufenthaltsrecht der Bettelnden nicht abschliessend geäussert, sondern lediglich festgehalten, dass man aus dem Freizügigkeitsabkommen keinen Anspruch auf Aufenthalt zwecks Betteln ableiten könne, so Joller: «Alle weiteren Schlüsse machten die Basler Behörden.» Die Grüne kommt zu einem anderen Schluss: «Das Bundesgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass es im Rahmen der Personenfreizügigkeit den bedingungslosen Anspruch auf Einreise gibt.» Und im Schweizer Ausländer- und Integrationsgesetz sei festgehalten, dass für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten keine Bewilligung erforderlich sei. «Uns scheint, dass die neue Praxis des JSD im Widerspruch zu diesen Bestimmungen steht.».»
Um die neue Praxis zu überprüfen, müsste eine konkrete Wegweisungsverfügung von der betroffenen Person juristisch angefochten werden. Die DJS Basel können nicht selbst als Beschwerdeführende auftreten. «Wir stehen in Kontakt mit verschiedenen Organisationen und überlegen uns nun, ob und welches Vorgehen das richtige ist.»
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/basler-bettelverbot-kritik-am-neuer-praxis-gegen-bettelnde-das-war-ein-rein-politischer-entscheid-ld.2486492)
—
BS: Anwohner begrüssen Videoüberwachung
https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/209240?autoplay
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
4000 Personen erwartet: Über 350 Aktivitäten am anar¬chistischen Treffen in St-Imier
Vom 19. bis zum 23. Juli. treffen sich in der bernjurassischen Stadt St-Imier Anarchistinnen und Anarchisten aus der ganzen Welt, um ihre Ideen auszutauschen.
https://www.derbund.ch/ueber-350-aktivitaeten-am-anarchistischen-treffen-in-st-imier-340590453034
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/st-imier-be-uber-350-aktivitaten-am-anarchistischen-treffen-66540879
-> https://web.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2023-07-10 (ab 04.23)
-> https://www.baerntoday.ch/bern/kanton-bern/ueber-350-aktivitaeten-am-anarchistischen-treffen-in-st-imier-152477261
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/211686/
28 JUILLET Présentation à Lausanne de l’histoire de Nzoy
Cette présentation sera donnée par le collectif Alliance Justice4Nzoy qui lutte pour la vérité et pour que ce crime ne tombe pas dans l’oubli.
28 juillet 2023 à 18h, Néo Martine (Rue des Côtes-de-Montbenon, Lausanne)
https://renverse.co/infos-locales/article/28-juillet-presentation-a-lausanne-de-l-histoire-de-nzoy-un-homme-noir-tue-par-4089
Une motivation „consumériste“ et non politique chez les casseurs lausannois
Pierre-Antoine Hidlbrand détaille dans le Matin Dimanche le profil des jeunes arrêtés après avoir cassé des vitrines à Lausanne le 1er juillet. Le municipal lausannois en charge de la Sécurité estime qu’il s’agissait „juste d’une émeute consumériste“.
https://www.rts.ch/info/regions/vaud/14162764-une-motivation-consumeriste-et-non-politique-chez-les-casseurs-lausannois.html
+++SPORT
Gewalt in Fanzügen – Rendez-vous
Ende Juli startet in der Schweiz die Saison der Super League. Anstelle von zehn treten diesmal zwölf Mannschaften gegeneinander an. Dies bedeutet mehr Spiele und mehr Fantransporte. Nach den Ausschreitungen der letzten Saison sind die Verantwortlichen und das Verkehrspersonal besorgt.
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/gewalt-in-fanzuegen?partId=12417175
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/mehr-fantransporte-in-der-bahn-krawalle-im-zug-personal-besorgt-liga-und-politik-suchen-loesung
Nach dem Doppel-Aufstieg geht am Genfersee die Angst um: Stadt Lausanne will Fanmärsche verbieten
Die Stadt Lausanne sieht Rot! Wegen der Aufstiege von Stade-Lausanne-Ouchy und Lausanne-Sport wird es nun jedes Wocheneden ein Super-League-Spiel geben. Fanmärsche sollen deshalb verboten werden.
https://www.blick.ch/sport/fussball/superleague/nach-dem-doppel-aufstieg-geht-am-genfersee-die-angst-um-stadt-lausanne-will-fanmaersche-verbieten-id18734987.html
+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Regierungsratsantwort auf Motion M 081-2023 Sancar (Bern, Grüne) Einbürgerung von Sozialhilfebeziehenden.
https://www.rr.be.ch/de/start/beschluesse/suche/geschaeftsdetail.html?guid=436dd3e902424592b172de824b75d292
+++BIG BROTHER
[brochure] Pas vue pas prise, contre la video-surveillance
Savoir où sont placées les caméras, comment elles fonctionnent, comment leurs images sont transmises et consultées et comment les technologies évoluent, c’est se donner des moyens concrets de pouvoir, avec plus de confiance, s’en prendre à la vidéo-surveillance et aux intérêts qu’elle protège.
https://renverse.co/analyses/article/brochure-pas-vue-pas-prise-contre-la-video-surveillance-4087
+++POLICE VD
«Fall Mike»: Verfahren gegen Ex-Polizisten eingeleitet
Gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Polizeikorps wird ein Verfahren eingeleitet. Er hatte auf Fotos vor der Aufschrift «RIP Mike» mit erhobenem Daumen posiert. Der Drogendealer war in Polizeigewahrsam gestorben.
https://www.blick.ch/schweiz/westschweiz/waadt/fall-mike-verfahren-gegen-ex-polizisten-eingeleitet-id18737391.html
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/verfahren-eingeleitet-gegen-ex-polizisten-wegen-fotos-im-fall-mike-66540848
+++RECHTSPOPULISMUS
Laetitia Block: «Natürlich sind wir rechter als die AfD»
Der hitzige Streit zwischen SVP-Grossrat Joël Thüring und dem Onlinemedium Bajour hat den Siedepunkt erreicht: Laetitia Block erklärt auf Twitter öffentlich, dass die SVP «natürlich rechter ist als die AfD».
https://www.baseljetzt.ch/natuerlich-sind-wir-rechter-als-die-afd/85137
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
«Niedergang» : Massnahmengegner zerfleischen sich vor Wahlen – Stricker kandidiert nicht
Verschiedene Gruppierungen der Massnahmenkritiker wollen ins Parlament. Doch sie greifen sich gegenseitig an. Der Youtuber Daniel Stricker verzichtet nun auf eine Kandidatur.
https://www.20min.ch/story/massnahmengegner-zerfleischen-sich-vor-wahlen-stricker-kandidiert-nicht-608060606258?version=1688976630494
-> https://www.blick.ch/politik/zoff-unter-corona-kritikern-daniel-stricker-will-doch-nicht-fuer-nationalrat-kandidieren-id18737060.html
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/wahlen-2023-zoff-unter-den-massnahmen-kritiker-66540881
-> https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/nancy-holten-will-fuer-mass-voll-in-den-nationalrat-152479512?autoplay=true&mainAssetId=Asset:150937165
Nicolas Rimoldi plant Corona-Skeptiker-Nationalratsliste mit Nancy Holten
Die Corona-Skeptiker wollen im Herbst Nationalratssitze im Aargau erobern. Roland Bühlmann und Nancy Holten sind bekannte Namen auf der geplanten Liste.
https://www.20min.ch/story/nicolas-rimoldi-plant-corona-skeptiker-nationalratsliste-mit-nancy-holten-410663220952?version=1689000674273
+++FUNDIS
tagblatt.ch 10.07.2023
«Wird sie künftig die Herrentoilette benutzen?» Gymilehrer spricht Transjungen weiterhin als Mädchen an – deshalb verliert er seinen Job
An der Kantonsschule Schaffhausen wird aus einer Schülerin ein Schüler. Ein Lehrer spricht ihn aus religiösen Gründen weiterhin mit Mädchennamen an. Wie viel Bibel darf an einer öffentlichen Schule sein? Das Bundesgericht hat die Frage beantwortet.
Kari Kälin
Es sei zunehmend schwierig geworden, als bekennender und überzeugter Christ an einer öffentlichen Kantonsschule zu arbeiten. «Die viel gepriesene Toleranz gilt leider häufig nur noch für eine bestimmte (eigene) Meinung.» Hinter diesen Worten eines Lehrers verbirgt sich ein Arbeitskonflikt. Der gläubige Pädagoge wechselte im Sommer 2021 an eine christliche Privatschule im Kanton Zürich – nicht ganz freiwillig.
Die Kantonsschule Schaffhausen hatte dem Mitglied einer Freikirche zuvor gekündigt, weil er eine Weisung des Rektorats zum Umgang mit einem Transkind notorisch ignorierte. Das Bundesgericht hat die Kündigung in einem kürzlich publizierten Urteil bestätigt. Es stellte das Grundrecht eines Schülers auf Achtung des Privatlebens über die Religionsfreiheit des Gymilehrers. Die Weisung der Kantonsschule taxierten die Bundesrichter als zumutbar und zulässig.
Lehrer fiel bereits zuvor auf
Der ETH-Absolvent wirkte seit 2013 als Geografielehrer an der Kantonsschule Schaffhausen. Es kam zu Spannungen. Die Schulleitung verweigerte 2018 eine Lohnerhöhung und verbot ihm später, an den 3. Klassen der Maturitätsschule Geografie zu unterrichten. Sie warf ihm vor, das Thema Klimawandel nicht adäquat zu vermitteln.
Im September 2020 kassierte er einen Verweis, weil er öffentlich als Lehrer der Kantonsschule Positionen vertrat, die der allgemeinen Lehrmeinung widersprechen würden. Die Wochenzeitung «Schaffhauser AZ» hatte den Lehrer schon längere Zeit davor einen «Klimaskeptiker» genannt. Die Hauptkritik: Sein Unterricht bestehe zur Hauptsache darin, den menschengemachten Klimawandel zu hinterfragen.
Zum Verhängnis wurde dem Familienvater aber nicht seine Lektionen zur Erderwärmung, sondern sein Verhalten mit einem 16-jährigen Schüler. Während der Herbstferien 2020 teilte dieser dem Rektorat mit, er sei «trans» und er bitte darum, ab sofort nur noch mit seinem neu gewählten männlichen Rufnamen und nicht mehr mit dem weiblichen Geburtsnamen angesprochen zu werden. Das Rektorat leitete das E-Mail des Transjungen an alle Lehrpersonen weiter und wies sie an, den Wunsch zu erfüllen.
Der Geografielehrer dachte nicht daran. Noch bevor der Unterricht wieder startete, warf er in einem E-Mail an die Schulleitung grundlegende Fragen auf: Wird der Transjunge künftig die Herrentoilette benutzen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage fusst die Transition? (Unbürokratisch und ohne Angabe von Gründen kann man sich auf dem Standesamt erst seit Anfang 2022 von Mann zu Frau und umgekehrt erklären lassen.)
In der ersten Geografiestunde nach den Ferien kam es zum Eklat. Der Lehrer rief den Transjungen mit Mädchennamen auf. In der Pause erklärt der Pädagoge dessen Mitschülern, er werde ihn weiterhin mit weiblichem Geburtsnamen ansprechen. Ein Gespräch mit der Schulleitung fruchtete nicht, der Kantilehrer bekräftigte seine Position und machte keine Anstalten, künftig davon abzuweichen.
Schule kündigte dem Lehrer
Der Lehrer sah seine Glaubensfreiheit verletzt, wenn er gezwungen werde, den Schüler mit seinem neuen männlichen Namen zu nennen. Aufgrund der Bibel gelte nur das biologische Geschlecht, ein soziales existiere nicht. Er wolle einem «zutiefst verletzten Menschen», der die Realität leugne und in einer völligen Verblendung lebe, einen Ausweg aufzeigen: den Weg zum Glauben. Er bete für ihn, dass «sie» diesen Weg finden könne. Dem Jungen müsse bewusst sein, dass sich nicht die ganze Welt seinen subjektiven Gefühlen anpassen müsse. Die Kantonsschule zeigte kein Gehör für solche Argumente und löste den Arbeitsvertrag mit dem Geografielehrer auf.
Bibel und öffentliche Schule vertragen sich schlecht. Es herrscht das Gebot der konfessionellen Neutralität. Dass der Geografielehrer damit in Konflikt geraten könnte, zeichnete sich ab. Laut dem «Landboten» ist er Kreationist. Kreationisten glauben, dass die Welt so entstanden ist, wie es im Alten Testament steht.
Vor vier Jahren nahm der Lehrer an einem Podium der Evangelischen Allianz teil. Ein Sprecher der Organisation nahm ihn in Schutz: «Solange sich ein Lehrer an den Lehrplan hält, sehe ich kein Problem.» In einem Aufsatz für ein kirchliches Magazin erläuterte der Geografielehrer sodann, weshalb er eine Masterarbeit an der ETH Zürich abbrach: weil er einen Theorieteil hätte abgeben müssen, der völlig antithetisch zu seinem christlichen Glauben stehe.
Solche Sorgen kennt er an seinem neuen Wirkungsfeld nicht: «Ich freue mich, an einer christlichen Schule tätig zu sein, an welcher der Glauben noch offen gelebt werden darf.» Alles kann er sich freilich auch dort nicht erlauben: Die Schule richtet sich nach dem Lehrplan des Kantons Zürich.
(https://www.tagblatt.ch/schweiz/schulkonflikt-wird-sie-kuenftig-die-herrentoilette-benutzen-gymilehrer-spricht-transjungen-weiterhin-als-maedchen-an-deshalb-verliert-er-seinen-job-ld.2485834)
+++HISTORY
Berner Podcast «Gesprächsstoff»: Als die Sondereinheit Enzian Martin M. erschoss
Im Mai 2020 starb ein psychisch kranker Mann in Adelboden bei einem Polizeieinsatz. Die Geschichte hinter der aufwändigen Rekonstruktion des Falls.
https://www.derbund.ch/als-die-sondereinheit-enzian-martin-m-erschoss-376990386349
+++SATANIC PANIC
derbund.ch 10.07.2023
Fördergelder für Verschwörungserzählungen: SRF stoppt Dokfilm über rituelle Gewalt
Das Schweizer Fernsehen hat einen Dokumentarfilm mitfinanziert, der Verschwörungserzählungen enthält. Ausgestrahlt wird er wohl nie.
Andreas Tobler
Das Projekt klingt zwingend, nach einem Film, der einen schwerwiegenden Missstand beleuchten, der aufrütteln will. Doch sehen werden wir den Dokumentarfilm wohl nie.
«Es geschieht mitten unter uns» lautet der Titel des Films, der gemäss Untertitel von «organisierter sexualisierter Gewalt an Kindern in der Schweiz» berichten soll. Gedreht hat den Film die heute 61-jährige Luzerner Regisseurin Ursula Brunner, die fürs Schweizer Fernsehen bereits mehrere Dokumentarfilme realisiert hat.
Brunners Projekt stiess auf Interesse und wurde von namhaften Förderern – vom Bundesamt für Kultur, der Zentralschweizer Kantone und vom Schweizer Fernsehen – mit insgesamt 125’000 Franken unterstützt. Als das Projekt im Winter 2021 zur Abnahme bereit war, entschied sich Susanne Wille als SRF-Abteilungsleiterin Kultur zusammen mit ihrem Stabsleiter und Stellvertreter René Schell gegen Brunners Film. Die Ausstrahlung hätte das Gebot der «Sachgerechtigkeit» verletzt, schreibt das Schweizer Fernsehen.
«Zweifellos» verschwörungserzählerische Elemente
Auf den Kanälen von SRF wird der Film also mit Sicherheit nie zu sehen sein. Und dies, obwohl das Schweizer Fernsehen zusammen mit Redaktorinnen und Redaktoren von 3sat im Rahmen des Koproduktionsabkommens der SRG das Projekt von Anfang an begleitet und den Film mit einem Beitrag von 75’000 Franken unterstützt hat.
SRF-Stabsleiter René Schell wird auf Anfrage deutlich, was das Schweizer Fernsehen an Brunners Projekt auszusetzen hat: Der Film enthalte «zweifellos» verschwörungserzählerische Elemente. Bei den auftretenden «sogenannten Experten» handle es sich um «Exponenten einer Verschwörungserzählung». Diese seien – so Stabsleiter René Schell weiter – in Beziehung miteinander gestanden, «quasi in einem Netz» miteinander verbunden gewesen.
Sexueller Missbrauch im Rahmen von Ritualen?
Sehen darf «Es geschieht mitten uns» zur Zeit niemand. Weder beim SRF noch bei der Produktionsfirma Hugofilm doc, die den Film ins Fernsehen bringen wollte – und die nicht mit der Firma Hugofilm features verwechselt werden darf; die beiden Firmen produzieren getrennt.
Diese Redaktion aber weiss, dass im Zentrum von Ursula Brunners Projekt zwei Fälle stehen sollten: zum einen der Fall einer Frau, die im Schulalter eine Beziehung mit einem Seklehrer eingegangen sein soll, wobei der Lehrer die junge Frau dazu genötigt habe, sich zu prostituieren. Der zweite Fall soll von einer Frau handeln, deren Eltern Mitglieder einer Sekte waren – und die im Rahmen von Ritualen als Kind und Jugendliche sexuell missbraucht worden sei.
In Brunners Film sollten Experten diese beiden Fälle kommentieren und einordnen, darunter die Traumatherapeutin Regula Schwager, damals Co-Leiterin der Zürcher Opferberatungsstelle Castagna, und der Berner Psychiater Jan Gysi.
Als der Film fertig war, sei die «Faktenlage» eine andere gewesen
Das Konzept von Ursula Brunners Film stiess beim Schweizer Fernsehen auf Interesse, weil die Regisseurin habe aufzeigen wollen, warum es so schwierig ist, wenn die Opfer Jahre nach dem Missbrauch versuchen, die Täter anzuzeigen. Für die Dok-Abteilung des SRF sei das ein «Tabuthema» gewesen, «bei dem wir wussten, dass die Recherche und die filmische Umsetzung, inklusive der Anonymisierung, sehr anspruchsvoll würde», schreibt der SRF-Dok-Verantwortliche Urs Augstburger auf Anfrage.
Aber SRF traute es der Luzerner Regisseurin zu, dass sie dieses Projekt umsetzen kann – nach den Erfahrungen mit den früheren Fernsehfilmen von Brunner, die als Koproduktionen mit SRF entstanden sind. Darunter Filme über alleinerziehende Väter, über Menschen, die dauerhaft auf Campingplätzen wohnen, oder ein Film von 2020 über Kinder alkoholkranker Eltern. Die Filme sind jeweils fünfzig Minuten lang. So lang sollte auch Brunners «Es geschieht mitten unter uns» werden.
Tatsächlich lieferte Brunner im Winter 2021 den Film in der Form, wie er ursprünglich abgemacht war. Auch das hält das Schweizer Fernsehen fest. Es gab also keine Abweichung vom ursprünglichen Konzept. «Aber während der Produktion des Films hat sich die Faktenlage so geändert, dass SRF die Ausstrahlung des Films nicht verantworten konnte», teilt Stabsleiter René Schell mit.
Gemeint sind mehrere Medienberichte, die grundsätzlich in Zweifel ziehen, was in Ursula Brunners Projekt offenbar mit den beiden erwähnten Missbrauchsfällen ins Zentrum gerückt werden sollte: das Konstrukt «Rituelle Gewalt/Mind Control», das inzwischen als Verschwörungserzählung enttarnt wurde.
Dabei geht es um die Annahme, die in der Schweiz auch teilweise in der Psychiatrie und der Justiz kursiert, dass Täter mit Spezialwissen so stark manipulieren und kontrollieren können, dass sie damit in den Erinnerungen ihrer Opfer grausame Verbrechen vertuschen können. Etwa dadurch, dass die Täter ihren Opfern absichtlich eine psychische Störung zufügen.
Wissenschaftlich konnte nie nachgewiesen werden, dass dies tatsächlich möglich ist. Bisher gab es weltweit auch noch keine einzige Verurteilung wegen einer solchen Tat.
«Vordenker der Idee rund um Gedankenkontrolle»
Das Konstrukt von ritueller Gewalt und Gedankenkontrolle ist so etwas wie das Spezialthema des Berner Psychiaters Jan Gysi, den Ursula Brunner für ihren Film befragte. Gysi sei – so SRF – ein «Vordenker der Idee rund um Gedankenkontrolle in der Psychiatrie», wie ein Untersuchungsbericht des Kantons Bern zum Psychiatriezentrum Münsingen festhält, wo Gysi Supervisor war und wo nachweislich auf der Basis der Verschwörungserzählung Patientinnen behandelt wurden.
Der Psychiater sei zudem Gründungsmitglied des «Vereins für Opfersicherheit», der – laut SRF – die Verschwörungserzählung der Gedankenkontrolle «in die Justiz und Polizei tragen wollte». Und Gysi war damit durchaus erfolgreich. Bis im Dezember 2021 in der Schweiz die ersten Medienbeiträge publiziert wurden, in denen das Konstrukt «Rituelle Gewalt/Mind Control» erstmals breit kritisiert wurde.
Umarbeitung des Films war nicht möglich
Ende 2022 entschieden sich Susanne Wille und Stabsleiter René Schell endgültig gegen Brunners Film. Zuvor hatte man noch versucht, das Projekt zu retten, indem die neuen Erkenntnisse in den Film eingearbeitet werden. Doch dieser Versuch misslang: Eine Umarbeitung des Films war nicht möglich, da sich die Diskussion, «wie man etwa im Therapiebereich Opfern hilft, wie sehr man ihren Erzählungen glauben kann, welche Therapien am aussichtsreichsten sind» sich gemäss SRF «komplett verändert» hätten.
Wegen Hinweisen auf Gysis Nähe zu Mind Control hat gemäss «Beobachter» die Berner Gesundheitsdirektion ein administratives Verfahren gegen den Psychiater eingeleitet. Aus dem gleichen Grund habe auch die Ärztegesellschaft des Kantons Bern ein Strafverfahren gegen Gysi veranlasst. Wegen der laufenden Verfahren habe Gysi seine Einwilligung für Brunners Film zurückgezogen, teilt Brunners Produzent mit.
Unschuldsvermutung und Vertrauen auf den Rechtsstaat
Die Erwähnung der Verfahren gegen Gysi erachten Regisseurin Ursula Brunner und ihr Produzent als «mediale Vorverurteilung». Sie verweisen auf die Unschuldsvermutung und «vertrauen auf den Rechtsstaat».
Die Regisseurin und der Produzent halten zudem fest, dass in ihrem Film der Begriff «Mind Control» weder erwähnt noch erörtert werde. Dramaturgisch stünden im Zentrum ihres Filmes die Schwierigkeiten, mit denen Betroffene von sexualisierter Gewalt konfrontiert sind, wenn sie – als Opfer von Missbrauch im Kindes- oder Jugendalter – später als Erwachsene strafrechtlich gegen Täter vorgehen wollen.
Brunner und ihre Produktionsfirma weisen auch die Einschätzung des Schweizer Fernsehens zurück, bei ihren Experten handle es sich um «Exponenten einer Verschwörungserzählung»: Diese Aussage würde «jeder Grundlage» entbehren, schreiben Brunner und ihr Produzent. Eine Untersuchung des Kantons Zürich gegen einen ihrer «Experten» sei «zum selben Schluss» gekommen.
Bei dem erwähnten «Experten» handelt es sich um Traumatherapeutin Regula Schwager, die selbst Protagonistin in Brunners Film hätte sein sollen. Schwager hatte im Dezember 2021 in einem SRF-Beitrag erklärt, Schweizer aus oberen Gesellschaftsschichten würden Geld bezahlen, um Kinder sexuell zu missbrauchen. Sie habe von Ritualen gehört, in denen Menschen geopfert würden, und habe keine Veranlassung, an solchen Missbrauchsschilderungen zu zweifeln.
-> https://youtu.be/dF7XJ5OZn44
Brunner und ihre Produktionsfirma halten an ihrer Sicht fest
Die Aussagen der Traumatherapeutin warfen hohe Wellen. Die kantonale Opferhilfestelle beauftragte ein externes Beratungsunternehmen, die Leistungen der Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder und Jugendliche zu beurteilen, deren Co-Leiterin Regula Schwager damals war.
In ihrem Bericht kam die Beratungsfirma zum Schluss, dass die Leistungen von Castagna «vollumfänglich den gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben» entsprechen. Schwagers Aussagen im SRF-Beitrag waren nicht Teil der Untersuchung.
Ursula Brunner und ihre Produktionsfirma halten an ihrer Sicht fest, dass die von SRF gemachten Aussagen über Schwagers und Gysis Glaubwürdigkeit «jeder Grundlage» entbehren. Auch Regula Schwager habe inzwischen ihre Einwilligung zurückgezogen, dass sie in Brunners Film vorkommt. Aufgrund des erwähnten SRF-Beitrags, wie die Regisseurin und der Produzent schreiben.
Diesen Beitrag des Rechercheduos Robin Rehmann und Ilona Stämpfli empfinden Brunner und ihr Produzent als unfair, sie verweisen auf einen Beitrag von Fairmedia, in dem infrage gestellt wird, ob die von Rehmann interviewten Personen «gemäss journalistischer Sorgfaltspflichten fair behandelt wurden oder nicht». Die Beratungsstelle Castagna hatte nach der Veröffentlichung des SRF-Beitrags von Rehmann und Stämpfli eine Medienanwältin eingeschaltet. Diese liess ausrichten, Schwager habe nie über satanistische Gewalt, sondern einzig über organisierte Gewalt gesprochen. SRF bestritt diese Vorwürfe gegenüber «20 Minuten».
«Mangels Beweisen» eingestellt
Regisseurin Ursula Brunner und ihre Produktionsfirma sagen offen, dass die beiden Fälle, die im Zentrum ihres Films stehen sollten, nie vor Gericht kamen. Beide Betroffenen hätten im Erwachsenenalter Anzeige erstattet. Im Fall des Seklehrers seien die Taten verjährt gewesen, und im Fall der Frau, die im Rahmen von Ritualen einer Sekte Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sein soll, sei das Verfahren mangels Beweisen eingestellt worden. Dies sei in den Projektunterlagen – wie auch im Film – offen kommuniziert worden.
Autorin und Produktionsfirma sind der Ansicht, dass sie einen «transparenten und informativen Film» zu einer aktuellen Thematik fertiggestellt hätten, ohne jede «verschwörungserzählerischen» Elemente.
Geld muss nicht zurückbezahlt werden
Das Schweizer Fernsehen zweifelt nicht an der Existenz sexuellen Missbrauchs, organisierter Kriminalität sowie schwer traumatisierter Menschen. Aber «je fragwürdiger eine Aussage ist, je weniger plausibel eine Information erscheint, desto grösser ist die Begründungspflicht dafür». Diese «zwingende Anforderung» habe Ursula Brunners Film nicht erfüllt.
Die Produktionsfirma von Brunners Film hat in der vergangenen Woche das Bundesamt für Kultur informiert, dass das SRF den Film nicht ausstrahlen wird. Auch die Zentralschweizer Kantone wissen, dass sich das Schweizer Fernsehen gegen Brunners Film entschied. Es sei nicht die Aufgabe des Bundesamtes, «Projekte inhaltlich zu begleiten», teilt das Bundesamt für Kultur mit.
Die Förderbeiträge müssen nicht zurückbezahlt werden. Bei den staatlichen Förderstellen ist dies nicht vorgesehen. Auch dem Schweizer Fernsehen muss Hugofilm doc nichts zurückzahlen: In den Koproduktionsverträgen heisst es, dass SRF auch dann zahlt, wenn der Film dem Publikum nicht gezeigt wird.
Bei den über 600 Doc-Koproduktionen in den letzten 15 Jahren gab es gemäss SRF nur drei Filme – neben Brunners Projekt –, die nicht ausgestrahlt wurden: In zwei Fällen wegen Protagonisten oder Autoren, die ausstiegen. In einem dritten Fall, «weil der Autor nicht mehr jenen Film machen wollte, der ausgehandelt gewesen war», wie SRF schreibt.
Es handelt sich also um Einzelfälle. Für das Schweizer Fernsehen hat Brunners Projekt aber trotzdem Folgen: Es habe sich gezeigt, dass extern produzierte Auftragsarbeiten sich für Investigativ-Themen «weniger gut eignen». SRF will seine Qualitätssicherung laufend verbessern, dazu – so das Schweizer Fernsehen – «tragen auch Erfahrungen wie diese natürlich bei».
(https://www.derbund.ch/srf-stoppt-dokfilm-ueber-rituelle-gewalt-984189913606)
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/susanne-wille-zieht-srf-verschworer-film-den-stecker-66540582