Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++BERN
Mazay: Vielfältiges Sommerprogramm im Museumsgarten
Geflüchtete, die neu in der Schweiz ankommen, haben viele Fragen: Mit welchem Ticket fahre ich am besten in die Stadt? Wo erhalte ich Gebührensäcke? Was bedeuten die verschiedenen Unterlagen, die ich bekommen habe?
Fragen, welche von den bestehenden staatlichen Strukturen nicht beantwortet werden. Und genau hier setzt der Verein Mazay an: Neben niederschwelligen Deutschkursen bietet er auch Alltagsbegleitungen an. Mazay übernimmt so eine wichtige Rolle in der Integration von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Geflüchteten. Der Verein schliesst mit unzähligen Stunden Freiwilligenarbeit Lücken im System.
https://rabe.ch/2023/07/06/mazay-vielfaeltiges-sommerprogramm-im-museumsgarten/
+++AARGAU
Ihr Team betreut 600 Flüchtlinge in der Region Baden: «Uns fehlt immer noch Personal»
Die Stadt Baden hat mit der Regionalen Flüchtlingsbetreuung die Nachfolge des Kantonalen Sozialdiensts angetreten. Seit einem Jahr unterstützt man Schutzsuchende und vorläufig Aufgenommene in acht Gemeinden. Der Start war vor allem wegen des Ukraine-Kriegs holprig. Warum der Betrieb trotz sinkender Flüchtlingszahlen weitergeht.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/erstes-jahr-ihr-team-betreut-600-fluechtlinge-in-der-region-baden-uns-fehlt-immer-noch-personal-ld.2481342
+++DEUTSCHLAND
Flucht: Deutlich mehr Menschen beantragen Asyl in Deutschland
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist im ersten Halbjahr um fast 80 Prozent gestiegen. Unter den Schutzsuchenden waren deutlich mehr Russen als im gesamten Vorjahr.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-07/flucht-asylantraege-bundesamt-fuer-migration
+++GRIECHENLAND
Pylos: Drei Wochen nach der Katastrophe
Am 14. Juni sind vor der griechischen Küste über 500 Menschen ertrunken – vor den Augen der griechischen Küstenwache. Sie waren in einem überfüllten Boot auf dem Weg von Libyen nach Italien. PRO ASYL & RSA stehen den Überlebenden und Angehörigen bei und fordern Aufklärung.
https://www.proasyl.de/news/pylos-drei-wochen-nach-der-katastrophe/
Schiffsunglück vor Griechenland Küstenwache wollte Boot offenbar loswerden
Anhand von neuen Dokumenten lassen sich die Stunden vor dem Untergang eines Flüchtlingsbootes vor Griechenland noch genauer rekonstruieren. Recherchen des NDR mit internationalen Partnern erhärten den Verdacht, dass die Küstenwache eine Mitschuld hatte.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/griechenland-schiff-fluechtlinge-100.html
+++TUNESIEN
Gewalt in tunesischer Hafenstadt Sfax: Hunderte Migranten in die Wüste vertrieben
In Tunesien eskalieren Konflikte zwischen Einheimischen und Migranten. Nach dem Tod eines Mannes mussten nun offenbar Hunderte Menschen die Stadt Sfax verlassen – sie wurden mit Bussen in die Wüste gebracht.
https://www.spiegel.de/ausland/tunesien-hunderte-migranten-aus-hafenstadt-sfax-in-die-wueste-vertrieben-a-538ab03e-56d8-400b-a29e-63338f64ab98
-> https://www.jungewelt.de/artikel/454297.menschenrechte-ausgesetzt-in-der-w%C3%BCste.html
+++FREIRÄUME
Ausschreibung scheiterte – Hinterschlund: Auch die Wagenburg hatte sich beworben
Seit 2021 steht auf dem Hinterschlund in Kriens eine Wagenburg. Die Gruppe hat sich für eine Zwischennutzung des Areals beworben. Doch die Stadt Luzern lehnte ab.
https://www.zentralplus.ch/wohnen-bauen/hinterschlund-auch-die-wagenburg-hatte-sich-beworben-2559915/
—
nzz.ch 07.07.2023
Zürichs nächste Grossbesetzung: weshalb noch eine längere Zeit bis zu einer Räumung vergehen wird
Die alte Post in Wipkingen ist Zürichs neues Koch-Areal. Die Linke jubelt, Bürgerliche sind genervt.
Fabian Baumgartner, Jan Hudec
Die Neuankömmlinge klingeln am Metalltor des besetzten Postgebäudes. «Hallo, die Post ist da!», ruft eine der wartenden jungen Frauen. Aus dem Innern des verbarrikadierten Gebäudes am Zürcher Wipkingerplatz erscheint eine Besetzerin – ihr Gesicht hat sie hinter einem schwarzen Tuch und einer Sonnenbrille verborgen. Nach kurzem Gespräch entspannt sie sich, sie zieht die Vermummung herunter und führt die Besucher hinein in die Anlage.
Die Besetzer sind in der Nacht auf den 25. Juni in die alte Post in Wipkingen eingedrungen. In einem Communiqué hielten sie fest, die Räumlichkeiten am Wipkingerplatz seien seit 2017 ungenutzt, man nehme sich deshalb den Raum zurück.
Sie schrieben: «Leerstand ist kein Zustand!», jemand sprayte «Reclaim the City – wir bleiben» auf eine Mauer der Besetzung. Die Linksautonomen sind also gekommen, um zu bleiben.
Die alte Post in Wipkingen könnte das werden, was das Koch-Areal in Altstetten bis vor wenigen Monaten war: die grösste längerfristige Besetzung in Zürich. Denn schon jetzt ist klar: Bis die Aktivisten wieder gehen müssen, wird noch einige Zeit vergehen.
Sehr zum Verdruss der Post, der die Liegenschaft gehört. Das Unternehmen reichte zwar umgehend eine Strafanzeige gegen die Besetzer ein und forderte eine sofortige Räumung. Doch etwas Entscheidendes fehlt dem Unternehmen: ein spruchreifes Projekt zur Neunutzung der rund 1400 Quadratmeter grossen Räumlichkeiten.
Kunden werden schon lange nicht mehr bedient
Kunden werden in dem Gebäude schon lange nicht mehr bedient. Die in den siebziger Jahren eröffnete Poststelle in Wipkingen schloss ihre Schalter 2017. Es war eine von mehreren Schliessungen in der Stadt, und Quartierbewohner beklagten den Verlust eines wichtigen Treffpunkts.
Leer blieb die Liegenschaft nicht. Nach der Schliessung zog für zwei Jahre eine Tochterfirma der Post im Gebäude ein. Doch auch diese ging wieder. Danach nutzten verschiedene Bereiche des Konzerns das Gebäude bis im letzten Jahr. Seit 2022 steht das Haus leer.
Die Post will das Gebäude laut eigenen Angaben auch künftig wieder nutzen. Sprecherin Silvana Grellmann sagt auf Anfrage, die Post befinde sich seit 2021 in Gesprächen mit der Stadt über eine künftige Nutzung. Zudem führe man Verhandlungen mit einem potenziellen Interessenten der Liegenschaft. Bis dahin prüfe man auch temporäre interne Nutzungsmöglichkeiten. Welche Angebote infrage kommen, will die Post derzeit nicht näher kommentieren. Nur so viel: Man beschränke sich nicht auf spezifische Nutzungsmöglichkeiten.
Die Crux in dem Fall: Derzeit ist nur eine Nutzung für postalische Zwecke möglich. Eine solche ist vorgeschrieben, weil das Gebäude einst mit einer Ausnahmeregelung ausserhalb der Bauzone errichtet wurde. Um die Liegenschaft anderweitig nutzen zu können, braucht es eine Bewilligung der Stadt.
Bis die Verhandlungspartner so weit sind, wird es keine Räumung geben. Die Stadtpolizei bestätigt auf Anfrage, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten zurzeit nicht gegeben sind.
Die «Pöstler*innen» sind gekommen, um zu bleiben
Die Besetzer haben derweil auch kein Interesse daran, das Gebäude freiwillig zu räumen. Wie die «Pöstler*innen» in einem Communiqué schreiben, haben sie vor, das Quartier rund um den Platz zu beleben, mit autonomen Partys, Konzerten und politischen Veranstaltungen ohne Konsumzwang. Sie hofften auf einen konstruktiven Dialog mit der Post. «So einfach wird sie uns nicht los!»
Zuspruch erhalten die Besetzer auch von den linken Parteien in der Stadt. SP, AL und Grüne halten in einer gemeinsamen Mitteilung fest, der Ort sei damit nicht nur belebt worden, die Aktivisten hätten auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Post es versäumt habe, diese Räume wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen.
AL-Gemeinderat Moritz Bögli ist den Besetzern dankbar, dass sie diesen Leerstand mitten in der Stadt Zürich mit ihrer Aktion ins öffentliche Bewusstsein gerückt haben, wie er sagt. Er finde es richtig, wenn die Stadt das Gebäude kaufen und dafür eine längerfristige öffentliche Nutzung finden würde. Und er erwartet auch von der Post, dass sie ihre soziale Verantwortung wahrnimmt und an der Lösungsfindung konstruktiv mitarbeitet.
Wie das Gebäude künftig genutzt werden soll, sei nun zu prüfen. «Bis eine Lösung gefunden wird, wäre es aber absolut sinnvoll, wenn die jetzige Besetzung dort bleibt.»
Im Parlament sind die linken Parteien bereits in diese Richtung aktiv geworden. In einem Vorstoss wollen AL und SP vom Stadtrat unter anderem wissen, unter welchen Bedingungen er sich einen Kauf des Gebäudes vorstellen könnte und inwiefern der von den Besetzern geschaffene Kulturraum bis zu einer Umnutzung weiterbestehen könnte.
Unterstützung erhalten die Besetzer auch von überraschender Seite. So sagt der Wipkinger Quartiervereinspräsident Beni Weder: «Wir sind froh, dass durch die Besetzung wieder Bewegung in die Diskussion um die Nutzung des alten Postgebäudes kommt.» Er sei zwar nicht froh, dass die Sache auf illegale Weise erfolgt sei, aber er sehe die Besetzung in diesem Fall auch ein Stück weit als eine Form zivilen Ungehorsams. Schliesslich seien in den vergangenen Jahren alle Verhandlungen mit der Post gescheitert.
Weder erzählt, der Quartierverein habe etwa den Vorschlag eingebracht, das alte Postgebäude als Handwerkerzentrum umzunutzen. Dafür hatte er auch einen Investor an der Hand. Der Preis, den die Post verlangt habe, sei aber zu hoch gewesen.
Weder hofft darauf, dass das Gebäude irgendwann abgerissen wird, damit dort ein Platz realisiert werden kann mit Blick auf die Limmat. «Wir brauchen im Quartier dringend einen neuen Platz, alle anderen öffentlichen Räume sind völlig überlastet.»
In der Zwischenzeit hofft er darauf, dass die Wipkinger Jugendarbeit ins Gebäude einziehen kann. Weder ist diesbezüglich bereits mit den Besetzern im Kontakt. Die Rückmeldungen seien positiv, sagt er.
Gar nicht begeistert sind dagegen die Bürgerlichen. Der städtische FDP-Präsident Përparim Avdili lehnt diese schon aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Weil damit das Eigentumsrecht beschnitten werde und auch, weil die Sache unfair sei. Und zwar all jenen gegenüber, welche auf legalem Weg ein kulturelles Angebot auf die Beine stellten. Diese müssten sich an Auflagen halten, um welche sich die Besetzer foutierten. Avdili plädiert deshalb für eine Räumung des Gebäudes.
Bevor die Politik nun Ziele für die künftige Nutzung des Gebäudes definiere, sei die Post als Eigentümerin am Zug. Bis im letzten Jahr habe sie das Gebäude ja noch genutzt. Um eine neue Lösung zu finden, brauche es nun eine gewisse Zeit. «In dieser Zeit soll durchaus eine Zwischennutzung ermöglicht werden. Aber sie soll legal sein und so, dass alle Zugang zu den Angeboten haben.»
Gespräche mit Besetzern
Nachdem die Pläne der Post, das Gebäude sofort räumen zu lassen, gescheitert waren, nahm das Unternehmen Verhandlungen mit den Besetzern auf. «Ja, wir sind mit ihnen im Austausch», sagt die Sprecherin Silvana Grellmann. Details über die Gespräche will sie allerdings nicht nennen.
Es ist schon das zweite Mal innert kurzer Zeit, dass das Gebäude besetzt wird. Bereits Anfang Juni hatten Personen versucht, die alte Post zu besetzen. Die Polizei räumte das Gebäude damals jedoch noch am selben Tag. Da befanden sich die Besetzer allerdings noch nicht im Gebäude, sondern nur auf der öffentlich zugänglichen Terrasse.
Die Post liess daraufhin neue Schliesssysteme anbringen. Doch das hielt die Besetzer nicht ab.
Als sie vor rund zwei Wochen in das Gebäude eindrangen und eine Eröffnungsparty feierten, tauchte die Polizei mit einem Grossaufgebot vor Ort auf und sperrte die Strassen rund um das Areal ab. Doch nach einigen Stunden zogen die Einsatzkräfte wieder ab.
Seither hält sich die Polizei im Hintergrund. Auch an diesem Dienstagabend fährt eine Patrouille unter der Hardbrücke vor. Die Polizisten kontrollieren – aber keine Besetzer, sondern Autofahrer. Einer der Ordnungshüter tippt etwas in sein Handy. Dann fahren sie wieder los. Die nahe Besetzung würdigen sie keines Blickes.
(https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-naechste-grossbesetzung-in-alter-post-am-wipkingerplatz-ld.1745931)
+++GASSE
bzbasel.ch 07.07.2023
Paukenschlag: Basler Bettelverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer
Künftig dürfen nur Menschen mit einem Schweizer Pass betteln. Diese Verschärfung ist die Folge einer Einsprache, die das Bettelverbot eigentlich lockern wollte.
Jonas Hoskyn
Seit mehreren Jahren diskutiert Basel über den richtigen Umgang mit Bettlerinnen und Bettlern. Nun kommt es zu einer weitreichenden Praxisänderung. Künftig werden Bettelnde ohne Schweizer Pass als Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel angesehen und müssen die Schweiz verlassen. Zu dieser drastischen Verschärfung kommt es nach einem Urteil des Bundesgerichts, welches das Basler Bettelverbot im Frühling paradoxerweise teilweise wieder zurückgenommen hatte.
Zur Erklärung: 2019 lockerte der Grosse Rat das Bettelverbot im Übertretungsstrafgesetz. Als die neue Regelung im Sommer 2020 aufgehoben wurde, nahm die Zahl von Bettlerinnen und Bettlern namentlich aus Rumänien schlagartig stark zu. Bereits wenige Monate später beschloss das Basler Parlament deshalb, das Bettelverbot wieder einzuführen.
Das neue Gesetz war schärfer als zuvor. Verboten wurde etwa das organisierte und das aufdringliche Betteln. Ausserdem sind bettelfreie Zonen definiert, etwa bei ÖV-Haltestellen, Geldautomaten oder dem Eingang von Geschäften, öffentlichen Gebäuden oder Restaurants.
Bettelnde Personen müssen die Schweiz verlassen
In der Folge verlangten die Demokratischen Juristinnen und Juristen – eine Gruppierung linker Anwälte – eine Überprüfung des Bettelverbots durch das Bundesgericht. Dieses kam in seinem Urteil vom 13. März zum Schluss, dass das neue Gesetz grundsätzlich grundrechtskonform ist. Gleichzeitig hiess es die Beschwerde teilweise gut und hob das Bettelverbot in Parks auf.
Nun rückt ein eigentlicher Nebenschauplatz in den Fokus. Denn neben der Frage, wo und wie gebettelt werden darf, äusserte sich das Bundesgericht auch zu ausländerrechtlichen Fragen. Und kam dabei zum Schluss, dass Personen, die einzig zum Betteln in die Schweiz kommen, die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Dafür muss man einen Job oder genügend Geld für den Aufenthalt haben. Für die Bettlerinnen und Bettler hat das weitreichende Folgen: Sie sind verpflichtet, die Schweiz zu verlassen, und können aufgrund der Rechtsprechung vom Migrationsamt weggewiesen werden, teilt das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement mit.
Bisher war Basel kulanter in der Interpretation des Aufenthaltsrechts als andere Kantone. Mit dem Bundesgerichtsurteil ist nun klar, wie die Rechtsprechung anzuwenden ist. «Aufgrund dieses Urteils und im Einklang mit den Vorgaben des Staatssekretariats für Migration hat das Migrationsamt Basel-Stadt die geltende Praxis angepasst», sagt Toprak Yerguz vom Justiz- und Sicherheitsdepartement. Diese Regelung gilt für alle Menschen aus EU- und Efta-Staaten.
Polizei will anfangs kulant sein
Man werde die neue Praxis mit Augenmass umsetzen, kündigt Yerguz an. «Diese bisherige Praxis hielt seit drei Jahren und die Bettelnden haben sich an den Zustand gewöhnt. Wir müssen ihnen zuerst neu erklären, dass sie illegal da sind.» Die Polizei fordert die Bettelnden bei Personenkontrollen zuerst mündlich auf, das Land zu verlassen. Erst wenn diese der Aufforderung nicht nachkommen, werden sie per Verfügung vom Migrationsamt weggewiesen.
Zurzeit schätzt die Kantonspolizei die Anzahl der Bettlerinnen und Bettler in der Stadt Basel auf etwa 60 bis 70 Personen. «In den vergangenen Wochen konnte eine leichte Zunahme dieser Zahl festgestellt werden», sagt Yerguz. Die Kantonspolizei erhalte verstärkt Hinweise auf aufdringliche Betteleien, insbesondere im Umfeld von Boulevardrestaurants in der Innenstadt sowie entlang des Rheinufers.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/verschaerfung-paukenschlag-basler-bettelverbot-fuer-alle-auslaenderinnen-und-auslaender-ld.2485672)
—
-> Medienmitteilung Kanton BS: https://www.bs.ch/nm/2023-bettelnde-ohne-gueltigen-aufenthaltstitel-muessen-die-schweiz-verlassen-jsd.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/basel/662825445-eingereiste-bettler-werden-in-basel-jetzt-weggewiesen
-> https://www.nau.ch/ort/basel/eingereiste-bettelnde-werden-neu-in-basel-weggewiesen-66539049
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/kursaenderung-bettelnde-werden-kuenftig-aus-basel-weggewiesen?id=12416347
-> https://www.bazonline.ch/bettelnde-ohne-aufenthaltstitel-werden-neue-weggewiesen-819175654622
-> https://www.baseljetzt.ch/bettelnde-ohne-gueltige-aufenthaltsbewilligung-muessen-schweiz-verlassen/84033
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M5f23ffcbe30.0.html
-> https://primenews.ch/articles/2023/07/bundesgericht-bettelnde-muessen-schweiz-verlassen
-> https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/209184?autoplay
-> https://www.blick.ch/politik/eigentor-linker-anwaelte-in-basel-duerfen-nur-noch-schweizer-betteln-id18732406.html
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Critical-Mass-Kundgebungen: «Die Opfer sind die Pendler im öffentlichen Verkehr»
Die Velodemonstration «Critical Mass» benötigt in Zukunft eine Bewilligung. Alexander Brunner von der FDP und Luca Maggi von den Grünen diskutieren im «TalkTäglich» über die Bewilligungspflicht.
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/talktaeglich-critical-mass-kundgebungen-fdp-politiker-brunner-die-opfer-sind-die-pendler-im-oeffentlichen-verkehr-ld.2485548
+++SPORT
luzernerzeitung.ch 07.07.2023
Nur bei fünf Spielen zündeten die FCL-Fans keine Feuerwerkskörper
Das Bundesamt für Polizei hat die neuen Zahlen zu Gewalt an Sportveranstaltungen publiziert. Bei fast jedem zweiten Spiel des FC Luzern kam es zu Vorfällen.
Christian Glaus
Gewalt gehört bei Fussballspielen in der höchsten Schweizer Liga leider dazu. Dies zeigt das neuste Lagebild Sport, welches das Bundesamt für Polizei publiziert hat. Gewalttätige Ereignisse – etwa Böllerwürfe oder Sachbeschädigungen – wurden bei 53 von 182 Super-League-Spielen gezählt. Bei weiteren 38 Spielen gab es «gewalttätige Ereignisse mit besonderer Schwere». Dazu zählen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Gewalt gegen die Polizei. Bei insgesamt 91 Partien wurden keine oder weniger gewalttätige Ereignisse registriert. Als «weniger gewalttätig» gilt zum Beispiel das illegale Abfackeln von Feuerwerkskörpern (umgangssprachlich Pyros).
-> https://img.chmedia.ch/2023/07/07/ba021e04-94cc-4b91-90c0-59b1b2855352.png
Das heisst: Nur jedes zweite Spiel in der Super League verlief mehr oder weniger gewaltfrei. Das ist besser als in der Saison davor, als es nur bei 42 Prozent der Partien keine oder kaum nennenswerte Zwischenfälle gab. In der Saison 2018/2019 – vor der Pandemie – blieben 54 Prozent der Spiele mehrheitlich frei von Gewalt.
Die häufigsten Ereignisse betreffen das Abbrennen von Pyros, Sachbeschädigungen, das Zünden von Böllern, Tätlichkeiten oder Körperverletzungen.
FC Luzern: 39 Spiele, 18 mit Zwischenfällen
Der FC Luzern kommt in der Statistik 39-mal vor. Bei 21 Spielen gab es keine oder weniger gewalttätige Ereignisse. Bei 18 Spielen – also fast der Hälfte – kam es zu Zwischenfällen. Darunter sind acht mit besonders schwerer Gewalt:
– 13. August 2022, Anpfiff 20.30 Uhr: FC St.Gallen–FC Luzern.
– 2. Oktober 2022, 16.30 Uhr: FC Luzern–YB.
– 9. November 2022, 20.30 Uhr: FC Luzern–FC Basel.
– 12. März 2023, 14.15 Uhr: Servette–FC Luzern.
– 15. April 2023, 20.30 Uhr: FC Luzern–FC Zürich.
– 13. Mai 2023, 18 Uhr: GC–FC Luzern.
– 20. Mai 2023, 20.30 Uhr: FC Luzern–FC St.Gallen.
– 29. Mai 2023, 16.30 Uhr: FC Luzern–Servette.
Bei diesen Vorfällen häufig genannt wird das Werfen von Pyros und Böllern, Sachbeschädigungen, Gewalt gegen die Polizei, (versuchte) Konfrontationen, Störung des öffentlichen Verkehrs.
Besonders auffällig: Die Luzern-Anhänger können die Finger kaum von verbotenen Feuerwerkskörpern lassen. Nur gerade bei fünf Spielen zündeten sie gemäss Fedpol-Statistik keine Pyros. Darunter am 20. August 2022 in Schötz oder am 25. Mai 2023 in Sion. Beim Spiel im Wallis standen die Luzern-Anhänger unter besonderer Beobachtung, weil es am Wochenende davor zu massiven Ausschreitungen am Bundesplatz und am Bahnhof Luzern gekommen war. Die Luzerner waren quasi auf Bewährung und riskierten Stadionsperren, wenn sie negativ aufgefallen wären.
-> https://img.chmedia.ch/2023/07/07/9b001ac1-8c63-40d9-bc9b-8739b2bf87d4.png
Polizei wertet Aufnahmen im Stadion aus
Was lässt sich tun gegen die Fangewalt bei Fussballspielen? Und wie geht die Polizei gegen das massenhafte Abbrennen von pyrotechnischem Material vor? Der Luzerner Polizeisprecher Urs Wigger äussert sich auf Anfrage nur zurückhaltend. Er verweist darauf, dass die Planungen für die neue Saison noch laufen würden.
Zum Abbrennen von Pyros schreibt er: «Dieses Phänomen ist leider in vielen Stadien zu beobachten und es ist aufgrund der Unfallgefahr nicht zu goutieren. Primär ist der Stadionbetreiber zuständig für die Sicherheit und Zutrittskontrollen im Stadion.» Wenn Feuerwerkskörper im Stadion abgebrannt werden, werte die Polizei danach die vorhandenen Bilder aus. Können Personen identifiziert werden, werden sie angezeigt. «Auf eine direkte Intervention im Stadion wird aus Gründen der Verhältnismässigkeit verzichtet», schreibt Wigger.
Zum Thema Pyros im Stadion erklärte im Mai der damalige Luzerner SVP-Sicherheitsdirektor Paul Winiker gegenüber unserer Zeitung, dass er «strikte Kontrollen» erwarte. «Da kann die Luzerner Polizei unterstützend mithelfen.» Ob sie künftig bei den Zutrittskontrollen präsent sein wird, beantwortet Wigger jedoch mit Verweis auf die laufende Planung nicht.
FCL setzt weiterhin auf «Good Hosting»
FCL-Sprecher Markus Krienbühl hält fest, dass das Abbrennen von Pyros im Stadion verboten ist. Die regionalen und nationalen Gremien würden kontinuierlich daran arbeiten, Lösungen für das Problem zu finden. Der FCL sei ständig in Kontakt mit den Vertretern seiner Fans. Gehören Pyros im Fussball einfach dazu? «Nein. Jedoch hat die Erfahrung der letzten 10 bis 15 Jahre gezeigt, dass Pyros auch durch verstärkte Einlasskontrollen oder höhere Strafen nicht zu verhindern sind», schreibt Krienbühl.
Der FC Luzern wende weiterhin das «Good-Hosting»-Konzept an. Dabei werden jedoch nur Stichprobenkontrollen durchgeführt. So konnten beispielsweise am 20. Mai die Gäste aus St.Gallen – auch aufgrund ihrer späten Anreise – massenhaft Feuerwerkskörper ins Stadion schleppen. Das Spiel musste zweimal unterbrochen werden.
–
Rund 330 Personen haben Stadion- oder Rayonverbot
Per Juni 2023 waren in der nationalen Hooligan-Datenbank 1017 Personen erfasst. Dies ist der Website des Bundesamts für Polizei zu entnehmen. Darunter sind 332 Personen mit aktiven Massnahmen wie Meldeauflagen, Stadion- oder Rayonverbot. Weil für eine Person mehrere Massnahmen ausgesprochen werden können, ist diese Zahl höher: Das Fedpol nennt 519 aktive Massnahmen; darunter 247 Rayonverbote und 253 Stadionverbote.
Zwischen Juni 2022 und Juni 2023 wurden 183 Personen neu in der Hooligan-Datenbank erfasst. Sie bleiben bis drei Jahre nach Ablauf der letzten Massnahme registriert. Gelöscht wurden 286 Personen. Drei Viertel der Registrierten haben gemäss Fedpol einen Bezug zum Fussball, ein Viertel zum Eishockey.
Die Zahl der registrierten Personen hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Im Juli 2018 waren es noch 1594 Personen.
Die Hooligan-Datenbank zeigt auch die Delikte, welche die Registrierten begangen haben: Am häufigsten sind Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz aufgeführt (505), gefolgt von Landfriedensbruch (465), Gewalt und Drohung gegen Beamte (199) und Sachbeschädigung (172).
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/fangewalt-nur-an-vier-spielen-zuendeten-die-fcl-fans-keine-feuerwerkskoerper-ld.2485199)
+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Aargauer Migrationsamt entzieht unbefristete Niederlassungsbewilligung: Ausländische Familie erhielt fast 740’000 Franken an Fürsorgeleistungen
738’497 Franken Sozialhilfe hat eine ausländische Familie im Kanton Aargau seit 2004 bezogen. Die vier Kinder sind inzwischen volljährig. Die Behörden sehen von einer Ausweisung des Ehepaars wegen «privater Interessen» ab. Eine Massnahme soll ihr Verhalten ändern.
https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/aargauer-migrationsamt-entzieht-unbefristete-niederlassungsbewilligung-auslaendische-familie-erhielt-fast-740000-franken-an-fuersorgeleistungen-id18729868.html
—
aargauerzeitung.ch 07.07.2023
Familie bezog 740’000 Franken Sozialhilfe seit 2004: Nun verliert sie die Niederlassungsbewilligung im Aargau
Das kantonale Migrationsamt hat letztes Jahr insgesamt 188 ausländerrechtliche Massnahmen gegen Personen erlassen, die von der Sozialhilfe abhängig sind. Dass eine Aufenthaltsbewilligung entzogen wird und die Bezüger die Schweiz verlassen müssen, kommt selten vor – zudem werden Beschwerden dagegen oft gutgeheissen.
Fabian Hägler
738’497 Franken an Fürsorgeleistungen hat eine ausländische Familie seit 2004 im Aargau bezogen. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrats auf einen Vorstoss von SVP-Grossrat Christoph Riner hervor. Dieser Haushalt – zuerst eine sechsköpfige Familie, heute noch ein Ehepaar, weil die Kinder volljährig sind – bezog kantonsweit am meisten Sozialhilfe. Die Beiträge werden pro Unterstützungseinheit berechnet: Das kann eine Einzelperson, ein Ehepaar oder auch eine Familie sein, die zusammenlebt.
Bei einer derart langen Sozialhilfeabhängigkeit stellt sich die Frage, ob ausländerrechtliche Massnahmen angezeigt sind. Das Ausländergesetz sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, den betreffenden Personen in solchen Fällen die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. So weit ging das kantonale Amt für Migration und Integration (Mika) nicht, das Ehepaar wurde aber zurückgestuft. Im Juni 2020 hat das Amt die Niederlassungsbewilligung C widerrufen und ersatzweise eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt.
Einen direkten Widerruf der Niederlassungsbewilligung mit Wegweisung beurteilte das Mika «angesichts der kantonalen Gerichtspraxis als unverhältnismässig». Im konkreten Fall sei das persönliche Interesse an einem Verbleib in der Schweiz wegen der langen Aufenthaltsdauer sowie der familiären Situation höher gewichtet worden als das öffentliche Interesse am Entzug der Aufenthaltsbewilligung, heisst es in der Antwort auf Riners Vorstoss.
SVP-Politiker verlangen seit Jahren eine strengere Praxis
Die Interpellation des Fricktaler Grossrats reiht sich ein in mehrere Versuche von SVPlern, das Ausländergesetz zu verschärfen. Vor fünf Jahren forderte Erich Hess (SVP) im Nationalrat, dass Ausländerinnen und Ausländern, die mehr als 50’000 Franken Sozialhilfe pro Jahr beziehen, die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) zwingend entzogen werden müsse. Für einen Entzug der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) wollte Hess die Schwelle bei 80’000 Franken ansetzen. Seine parlamentarische Initiative scheiterte klar, sie wurde mit 112 zu 60 Stimmen abgelehnt.
Doch das Thema blieb aktuell, so kritisierte Martina Bircher, SVP-Nationalrätin und Sozialvorsteherin in Aarburg: «Wir haben ein Ausländergesetz, das nicht angewendet wird.» Das Gesetz sehe zwar die Möglichkeit vor, Ausländern die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen, die von der Sozialhilfe abhängig sind. Dies komme im Aargau aber kaum vor: «Der Kanton und insbesondere das Migrationsamt machen gar nichts», kritisierte Bircher im Jahr 2018.
Doch ihre Forderung, die Schwellenwerte für eine Überprüfung durch das Migrationsamt zu halbieren, wurde abgelehnt. Die Werte liegen für Personen mit Aufenthaltsbewilligung B bei 25’000 Franken, wenn es um eine Verwarnung geht, und bei 50’000 Franken, wenn ein Entzug der Bewilligung geprüft wird. Bei Personen mit Niederlassungsbewilligung C sind es 40’000 Franken (Verwarnung) und 80’000 Franken (Bewilligungsentzug).
Überprüfung trotz erreichtem Schwellenwert nicht automatisch
Wird ein Schwellenwert erreicht, wird aber nicht automatisch eine entsprechende Massnahme ausgelöst. «Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, das Ergebnis ist in den meisten Fällen negativ», schreibt der Regierungsrat auf eine Frage von Riner. Häufig erfolge der Sozialhilfebezug unverschuldet oder eine ausländerrechtliche Massnahme erweise sich wegen überwiegender privater Interessen als nicht verhältnismässig.
Eine lange Aufenthaltsdauer und gute Integration in der Schweiz führen laut Regierungsrat dazu, dass Gerichte ein sehr hohes privates Interesse an einem weiteren Aufenthalt sehen. Ein noch grösseres öffentliches Interesse an einer Wegweisung sei «auch bei einem Sozialhilfebezug oft nicht gegeben, der deutlich über den genannten Schwellenwerten liegt». Weiter hält die Regierung fest, auch mildere Massnahmen müssten verhältnismässig sein und entsprechend geprüft werden.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass das Migrationsamt – entgegen der Kritik von Martina Bircher – nicht untätig bleibt. Die Regierung listet fünf Fälle auf, bei denen das Amt die Aufenthaltsbewilligung wegen Abhängigkeit von der Sozialhilfe widerrief. Dabei ging es um insgesamt 1,65 Millionen Franken, die über die Jahre an 17 Personen ausbezahlt wurden. In allen Fällen hiess das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerden der Betroffenen gut, sie durften in der Schweiz bleiben.
188 Massnahmen wegen Sozialhilfeabhängigkeit
Das Migrationsamt hat im Jahr 2022 insgesamt 188 ausländerrechtliche Massnahmen allein oder primär aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit erlassen beziehungsweise verfügt.
– 66 Ermahnungen
– 37 Verwarnungen für Personen mit Status L (EU- oder Efta-Bürger, die in der Schweiz arbeiten) oder Aufenthaltsbewilligung B
– 31 Verwarnungen für Personen mit Niederlassungsbewilligung C
– 8 Verlängerungen von Bewilligungen unter Auflagen
38 Rückstufungen (von Niederlassungsbewilligung C zu Aufenthaltsbewilligung B)
– 1 Nichtverlängerung oder Widerruf für eine Person mit Status L (EU- oder Efta-Bürger, die in der Schweiz arbeiten) oder Aufenthaltsbewilligung B
– 7 Widerrufe für Personen mit Niederlassungsbewilligung C
«Grundsätzlich sollen die Massnahmen eine Verhaltensänderung bewirken», schreibt der Regierungsrat. Eine Ermahnung ist die mildeste ausländerrechtliche Massnahme, die betroffenen Personen werden dabei schriftlich auf ihr nicht gesetzeskonformes Verhalten und dessen mögliche Rechtsfolgen hingewiesen. «Erfolgt keine Verhaltensänderung, kann das Mika weitergehende Massnahmen ergreifen», heisst es in der Antwort.
Eine Verwarnung wird verfügt, wenn Sozialhilfeabhängigkeit gegeben ist, der Entzug der Bewilligung aber nicht verhältnismässig wäre. Diese Massnahme bewirkt, dass das öffentliche Interesse an einer Wegweisung bei einer späteren, weitergehenden Massnahme höher gewichtet wird.
Eine weitere Möglichkeit ist es, Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer mittels Verfügung mit einer konkreten Auflage zu versehen. Wird die Auflage nicht eingehalten, stellt dies einen Grund für den Widerruf der Bewilligung dar.
Bei einer Rückstufung wird die unbefristete Niederlassungsbewilligung entzogen und stattdessen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, die nur fünf Jahre gültig ist. Dies passiert, wenn ein Integrationsdefizit vorliegt, das «eine gewisse Schwere aufweist und aktuell ist».
Der Bewilligungsentzug als schärfste ausländerrechtliche Massnahme hat zur Folge, dass die Betroffenen ihr Aufenthaltsrecht verlieren und die Schweiz verlassen müssen.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/sanktion-familie-bezog-740000-franken-sozialhilfe-seit-2004-nun-verliert-sie-die-niederlassungsbewilligung-im-aargau-ld.2484896)
+++MENSCHENRECHTE
Menschenrechtssituation in der Schweiz: Bundesrat präsentiert seine Position zu den UNO-Empfehlungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 die Stellungnahme zu den Empfehlungen verabschiedet, die der UNO-Menschenrechtsrat im Rahmen der vierten Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) an die Schweiz gerichtet hat. Die Schweiz hat diese am 7. Juli 2023 den Vereinten Nationen vorgelegt.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96621.html
Menschenhandel in der Schweiz – Herausforderungen
Menschenhandel ist eine schwere Straftat und Menschenrechtsverletzung, die auch in der Schweiz stattfindet. Oft wird sie jedoch nicht als solche erkannt und Betroffene von Menschenhandel haben keinen Zugang zu Schutz, Unterstützung und ihren Opferrechten. Ein Überblick über die dringendsten Herausforderungen.
https://www.humanrights.ch/de/news/menschenhandel-schweiz-herausforderungen
+++FRAUEN/QUEER
Bist du wirklich ein Mann?
Für viele ist Geschlechtsidentität kein prominentes Thema in ihrem Leben: Sie wurden bei der Geburt einem Geschlecht zugewiesen und das passt für sie. Trotzdem sollten sich alle einmal genauer damit befassen.
https://daslamm.ch/bist-du-wirklich-ein-mann/
+++RECHTSPOPULISMUS
SVP setzt im Wahlkampf auf altbewährtes Thema
Um bei den nationalen Parlamentswahlen im Herbst zu punkten, setzt die SVP erneut auf das Thema Migration. Das hat sie kürzlich an ihrem Sonderparteitag betont. Auffallend dabei ist der scharfe Ton, den die Partei anschlägt. Gelingt es der SVP tatsächlich, so Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren?
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/svp-setzt-im-wahlkampf-auf-altbewaehrtes-thema?partId=12416194
Schockt Joël Thüring überhaupt noch jemanden in Basel?
Auf Twitter äussert sich SVP-Grossrat Joël Thüring diffamierend gegen den erschossenen 17-Jährigen aus Nanterre. In Basel scheint das kaum jemanden zu empören. Dabei ist Thürings Statement nicht normal und liegt auch für einen rechten Politiker jenseits des moralisch Vertretbaren, meint Co-Chefredaktorin Ina Bullwinkel.
https://bajour.ch/a/cljrimd0j14043362shc6uzmlu08/kommentar-zu-svp-grossrat-joel-thuering
Wahlen 2023: SVP könnte Stimmen an Skeptiker-Listen verlieren
Covid-skeptische Organisationen treten für die Wahlen 2023 an. Die SVP befürchtet nun, Stimmen an «Mass-voll» oder «Aufrecht Schweiz» zu verlieren.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/wahlen-2023-svp-konnte-stimmen-an-skeptiker-listen-verlieren-66538064
+++HISTORY
Die Solidaritätsbeiträge für Opfer von Medikamententests im Kanton Thurgau sind einen Schritt weiter. (ab 04:58)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/kein-neubau-kehrtwende-bei-gesundheitszentrum-in-flawil?id=12416170
Abolitionismuskonferenz in Hamburg: Nur eines ändern: Alles!
Auf der ersten internationalen Abolitionismuskonferenz in Deutschland wurden die Ansprüche der Theorie und Bewegung zusammengetragen
Abolitionismus kritisiert Gefängnis, Grenzen, Polizei und möchte Theorie und Bewegung zugleich sein. Jüngst fand dazu die erste internationale Abolitionismuskonferenz in Deutschland statt.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174567.abolitionismus-abolitionismuskonferenz-in-hamburg-nur-eines-aendern-alles.html