Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++BERN
Burgdorfer Willkommensklassen – Schulleiter: «Die Kinder schämen sich, weil es ihnen hier so gut geht»
Der Krieg in ihrer Heimat ist für ukrainische Schulkinder und Lehrkräfte sehr belastend. Auf dem Handy sind sie ständig auf dem Laufenden. Lehrerinnen müssen manchmal den Unterricht unterbrechen, weil sie wegen der Geschehnisse in der Ukraine in Tränen ausbrechen. Ein Burgdorfer Schulleiter erzählt.
https://www.baerntoday.ch/bern/kanton-bern/schulleiter-die-kinder-schaemen-sich-weil-es-ihnen-hier-so-gut-geht-152334354
Petition gegen geplante Asylunterkunft in Wolfisberg
Die vom Kanton Bern geplante Asylunterkunft in Wolfisberg im Oberaargau erhält Gegenwind. Die Gegner reichen ihre Petition mit über 700 Unterschriften beim Kanton ein.
https://www.telebaern.tv/telebaern-news/petition-gegen-geplante-asylunterkunft-in-wolfisberg-152356277
-> https://www.32today.ch/mittelland/oberaargau/wichtiges-zeichen-niederbipp-reicht-in-bern-petition-gegen-die-asylunterkunft-ein-152353672?autoplay=true&mainAssetId=Asset:152356152
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derbund.ch 05.07.2023
Petition zu Asylunterkunft: Regierungsrat Schnegg und der Aufruhr in Wolfisberg
3089 Unterschriften zeigen, dass die Angst vor der Asylunterkunft tief sitzt: Mit dieser Botschaft reiste Niederbipp am Mittwoch nach Bern.
Stephan Künzi
Was sagt eigentlich Pierre Alain Schnegg als direkt verantwortlicher Regierungsrat zum Aufruhr um die geplante Asylunterkunft in Wolfisberg ob Niederbipp?
Mit dieser Frage im Hinterkopf versammeln sich am frühen Mittwochabend gegen zwanzig Wolfisbergerinnen und Niederbipper vor der Direktion des SVP-Politikers in der Berner Altstadt. Im Gepäck haben sie die Petition, mit der sie den Kanton dazu bringen wollen, auf die Unterbringung von Flüchtlingen im Hotel-Restaurant Alpenblick zu verzichten. Bis zu 120 werden es sein, derart viele, so der Tenor, könne das Dorf mit seinen 180 Leuten nicht verkraften.
3089 Männer und Frauen haben in nur zwei Wochen ihre Unterschrift unter die Bittschrift gesetzt, das ist mehr als halb so viel, wie Niederbipp Einwohnerinnen und Einwohner hat. Das zeige, wie gross das Unverständnis und die Angst seien, sagt Gemeindepräsidentin Sibylle Schönmann, auch sie von der SVP.
Schneggs Befürchtungen
Um Punkt 17 Uhr wird die Gruppe hereingebeten und in ein Sitzungszimmer geführt. Um das Eis zu brechen, drückt Schnegg zur Begrüssung jedem und jeder die Hand. Dann nimmt er die Unterschriften in Empfang und wiederholt, was an den zwei Infoabenden vor Ort schon seine Chefbeamten gesagt haben. Dass die Platzreserven im Asylbereich knapp seien. Und dass es stets Kritik hagle, wenn der Kanton eine neue Unterkunft schaffen wolle, in den städtischen Zentren genauso wie in den kleinen Dörfern.
Am nationalen Parteitag seiner SVP vom letzten Wochenende sprach Schnegg auch von den Ängsten, die das Thema in der Bevölkerung auslöse. Ob er dabei an all die Emotionen dachte, die seinen Leuten an den Anlässen in Wolfisberg und Niederbipp entgegenschlugen? «Die Stimmung kann schnell umschlagen», stellte er jedenfalls fest und warnte offen vor einer Implosion des heutigen Asylsystems und vor offener Fremdenfeindlichkeit.
Vor den Petitionärinnen und Petitionären zeigt Schnegg nun Verständnis für die allgemeine Verunsicherung. Der Kanton werde sich überlegen, wie er ihr am besten begegnen wolle. Die Petition werde er baldmöglichst der Gesamtregierung zur Beantwortung vorlegen, schliesst er – vielleicht noch in den Sommerferien, sicher aber in der ersten Sitzung danach.
Gemeinde bleibt kämpferisch
Gemeindepräsidentin Schönmann hat dieses Versprechen gehört. Wenigstens das, erklärt sie beim Abschied im Wissen darum, dass eine Petition den Kanton zu rein gar nichts verpflichtet. Gleichzeitig zeigt sie sich kämpferisch. Zumal ihre Gemeinde vor kurzem schon zwei Jahre lang Hand für eine Asylunterkunft geboten habe und daher nicht schon wieder an der Reihe sein könne: «Wir werden den Druck hoch halten.»
(https://www.derbund.ch/regierungsrat-schnegg-und-der-aufruhr-in-wolfisberg-392267146557)
+++AARGAU
Jasmy und Rushana wurden ausgeschafft – jetzt sprechen die Behörden
Vor rund zwei Wochen wurde das Leben der Schwestern Jasmy (11) und Rushana (14) auf den Kopf gestellt: Die beiden Mädchen wurden auf dem Schulweg in Reinach AG von Polizisten angehalten und noch am selben Tag ausgeschafft – nach Sri Lanka. Ihre Mutter hatte im Vorfeld einen negativen Asylentscheid bekommen und war dennoch nicht in ihr Heimatland zurückgereist.
https://www.watson.ch/schweiz/aargau/717487746-jasmy-und-rushana-aus-reinach-ag-ausgeschafft-das-sagen-die-behoerden
-> https://lotta.info/schweiz-schafft-tamilische-maedchen-nach-sri-lanka-aus/
+++SCHWEIZ
nzz.ch 05.07.2023
Von der Psychiatrie direkt ins Flugzeug: Die Schweiz schafft regelmässig traumatisierte Asylsuchende aus
Einige Migrationsämter lassen psychisch kranke Geflüchtete mit Polizeigewalt aus Kliniken holen, um sie ausser Landes zu schaffen. Jetzt wehren sich die Psychiatrien.
Katharina Bracher
Marie dachte eigentlich, sie sei angekommen. Mit ihrer kleinen Tochter auf dem Rücken hatte sie sich von Kongo-Kinshasa nach Europa durchgeschlagen, wo sie in der Schweiz ein Asylgesuch stellte. Sie hat sich damit einverstanden erklärt, ihre Geschichte zu erzählen, unter geändertem Namen. Doch gerade kann sie keinen richtigen Gedanken formulieren. Marie hat einen Weinkrampf. Sie sitzt auf ihrem Bett, zu ihren Füssen ein Haufen bunter Kleinkinderkleider: Ringelsöckchen, blaue Leibchen, eine aufgenähte Giraffe auf einem rosa Nuscheli. Die Tränen laufen bis in den Mund, ein Betreuer sitzt neben ihr und wischt ihr in einer hilflosen Geste mit Papiertüchern übers Gesicht.
Marie ist nicht dort, wo sie hinwollte, sondern in der psychiatrischen Uniklinik am Rande der Stadt Bern. Hierhin wurde sie vor ein paar Tagen gebracht, weil sie sich das Leben nehmen wollte. Sicherheitshalber haben die Behörden ihr die einjährige Tochter weggenommen und in ein Heim gebracht.
Wenn die Polizei Patienten mitnimmt
Das Berner Migrationsamt jedenfalls will Mutter und Tochter von der Polizei abholen lassen und per Sonderflug nach Kroatien ausschaffen. Dort hat Marie im Oktober 2022 erstmals den Schengenraum betreten. Der Termin für die Ausschaffung steht schon fest. Doch die psychiatrische Universitätsklinik beurteilt das Risiko einer Ausschaffung von Mutter und Kind als zu hoch. Die dortige Stationsleiterin kann die Ausschaffung weder mit ihrem Gewissen noch mit ihren ethischen Pflichten als Ärztin vereinbaren. Marie ist akut suizidal und damit ist auch das Wohl des Kindes gefährdet. Sie gehört in stationäre Behandlung. Wird sie in diesem Zustand nach Kroatien abgeschoben, ist ihr Schicksal ungewiss.
Ist Marie ein besonders tragischer Ausnahmefall? Im Jahr 2021 wurden 1277 Asylsuchende aus der Schweiz ausgeschafft. 1127 waren so genannte Dublin-Rückweisungen. Diese Personen wurden wie Marie in das Erstaufnahmeland zurückgeführt. Wie viele psychisch kranke Personen sich unter den Abgeschobenen befanden, ist nicht bekannt. Nachfragen bei Polizei und Migrationsämtern zeigen, dass keine Statistiken existieren, die diese Frage beantworten würden. Auch das Staatssekretariat für Migration schreibt auf Anfrage, dass es keinen gesetzlichen Auftrag habe, Zahlen dazu zu erfassen. Es müsse sich aber um Einzelfälle handeln.
Anders sieht das Werner Strik. Der Psychiatrieprofessor ist Direktor der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) in Bern, wo Marie derzeit behandelt wird. «Dass das Migrationsamt bei uns anklopft, weil es Patienten mit Ausschaffungsbescheid von der Polizei abholen lassen will, kommt immer häufiger vor», sagt er. Sein Personal gerate jedes Mal in einen Gewissenskonflikt zwischen Patienteninteresse und geltendem Recht. Wie oft das vorkommt in seiner Einrichtung, kann Strik nicht beantworten. Diese Fälle würden nicht speziell ausgewiesen in der Patientenstatistik.
Kliniken stellen sich vor Flüchtlinge
Doch Striks Aussagen werden durch eine Umfrage bei einem halben Dutzend weiteren psychiatrischen Einrichtungen der Schweiz gestützt, die sich mit der Ausschaffungsthematik konfrontiert sehen. «Damit kommen die meisten psychiatrischen Kliniken in Berührung», sagt Malte Claussen, der Chefarzt am Psychiatriezentrum Münsingen. Die Fälle würden von ihm und dem Direktor persönlich betreut. Man halte sich an die diesbezüglichen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und an die ärztliche Schweigepflicht.
Klinikdirektoren haben grundsätzlich wenig Interesse daran, die Lage zu dramatisieren oder ihre Einrichtungen mit Geflüchteten zu füllen. Die meisten Psychiatrien der Schweiz sind ohnehin überlastet. So gesehen müssten sie sich über jede Patientin und jeden Patienten freuen, die aus der stationären Abteilung entlassen werden kann.
Trotzdem haben viele Kliniken im Umgang mit Ausschaffungen drastische Massnahmen verordnet: Sie verweigern den Behörden die Auskunft zum Aufenthalt von Patienten. «Nur wenn die Polizei den Namen der Patientin schon kennt, kooperieren wir und verlangen vor dem Vollzug der Ausschaffung einen Durchsuchungsbefehl», erklärt Strik von der UPD Bern. «Unsere Patienten haben ein Anrecht auf medizinische Versorgung», hält Strik fest. Das gelte auch für jene, deren Aufenthaltsstatus nicht geregelt sei.
Aufpäppeln und abholen lassen?
Strik beschreibt das Dilemma, mit denen er und seine Mitarbeiterinnen konfrontiert sind, wenn Ausschaffungsbescheide ins Haus flattern: Sollen sie sich verweigern und gegen gerichtliche Weisungen verstossen oder über Tage oder Wochen aufgepäppelte psychisch kranke Patienten von uniformierten Beamten abholen lassen?
Mit diesen Fragen wenden sich viele Pflegefachpersonen oder Ärztinnen an Lea Hungerbühler. Die Wirtschaftsanwältin hat in Harvard studiert und ist die Gründerin der Organisation Asylex, die Rechtsbeistand im Asylrecht gewährt. Seit 2017 hat sie etwa 8000 Fälle mitbetreut. Sie berichtet von «unzähligen Ausschaffungen» aus Psychiatrien, über genaue Zahlen verfügt aber auch Hungerbühler nicht. Eine Auflistung dokumentiert sieben Fälle anonymisiert, die durch Asylex in den letzten Monaten vertreten wurden. Es handelt sich um zwangsweise Ausschaffungen aus den Kantonen Bern, Thurgau und Zürich. Die Liste zeugt von dramatischen Momenten in Kliniken, wenn Patienten, die wegen Diagnosen wie posttraumatische Belastungsstörungen, schwere Depressionen oder Suizidgedanken in der Psychiatrie sind, von der Polizei unter Zwangsanwendung abgeholt werden.
Tragödie an einer Berner Klinik
Hungerbühler schildert Fälle, in denen Psychiatrie-Patienten auf einen Rollstuhl gefesselt, geknebelt und mit einem Helm auf dem Kopf zum Flughafen gebracht worden seien. Oft werde auch die Psychiatrie nicht einmal zuvor über den Vollzug der Ausschaffung informiert. Hungerbühler sagt, die Massnahmen seien nicht nur menschlich fragwürdig, sondern unverhältnismässig und verstiessen gegen die Menschenrechte. Und sie seien damit für die Schweiz ein rechtliches Risiko.
Ende Mai hat sich in einer anderen psychiatrischen Klinik im Kanton Bern eine Tragödie ereignet: Ein afghanischer Asylsuchender erhielt die Ankündigung, dass er demnächst von der Polizei abgeholt werde, um zwangsweise nach Griechenland zurückgebracht zu werden. Er nahm sich das Leben.
Dass der Mann psychisch stark belastet war, darüber waren die Behörden informiert. Doch das Berner Migrationsamt stellt sich in einer Stellungnahme an seine Anwältin auf den Standpunkt, dass weder die psychiatrische Diagnose noch Suizidabsichten einen Hinderungsgrund für eine Ausschaffung darstellen würden, solange der Vollzug ärztlich begleitet werde.
Auf Nachfrage der NZZ schreibt das Amt, dass es sich bei Ausschaffungen aus Psychiatrien um Einzelfälle handle, zu denen man sich aus «personen- und datenschutzrechtlichen Gründen» nicht weiter äussern könne. In der Regel gelte aber: «Psychische Krankheiten stehen einer Rückführung nicht entgegen.» Lägen bei einer Person indes gesundheitliche Einschränkungen vor, werde eine ärztliche Begleitung angeordnet.
Ungewisses Schicksal in Kroatien
Maries Fall fällt unter das Dublin-Verfahren. Es kommt zur Anwendung, wenn eine Person vor der Einreise in die Schweiz schon einen anderen europäischen Vertragsstaat um Schutz ersucht hat. Die Schweiz kann diese Personen in den so genannten Erstaufnahmestaat zurückweisen. Bei Marie ist das Kroatien.
Dass die Schweiz psychisch kranke Asylsuchende mit dem Dublin-Verfahren ausweist, ist vor allem deswegen heikel, weil laut Menschenrechtscharta jede Person Anrecht auf Gesundheitsversorgung hat. Das Staatssekretariat für Migration schreibt dazu auf Anfrage: «Dem Aufnahmestaat werden medizinisch notwendige Massnahmen mitgeteilt.» Man verlasse sich darauf, dass die medizinische Versorgung in diesen Ländern gewährleistet sei.
Doch genau dieser Punkt wird von Flüchtlingsorganisationen in der Schweiz und in anderen Schengen-Staaten bestritten. Kroatien und Bulgarien etwa standen verschiedentlich in der Kritik von Flüchtlingsorganisationen. Anfang Juni etwa hat eine Delegation der Organisation «Solidarité sans frontières» Aufnahmezentren in Zagreb in Kroatien besucht und «menschenunwürdige Bedingungen» dokumentiert. Die Gruppe fordert von der Schweiz den «sofortigen Stopp» der Rückführungen nach Kroatien. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall von Bulgarien und Kroatien die Rückführungen für grundsätzlich zulässig erklärt, es müsse jedoch jeder Einzelfall auf seine Verhältnismässigkeit geprüft werden.
Jeder zweite Geflüchtete ist traumatisiert
Dass Patientinnen trotz schwerer Traumata und in psychisch labilem Zustand von der Polizei abgeholt und ausgeschafft werden, sorgt in Psychiatriekreisen für Kritik. «Wenn bei uns auch nur ein Patient oder eine Patientin abgeholt wird, gefährdet das unsere Arbeit. Eine vertrauensvolle Therapiebeziehung ist so nicht mehr möglich», sagt Bernice Staub von der Gravita SRK, Zentrum für Psychotraumatologie, in St. Gallen. Die Einrichtung des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton St. Gallen behandelt traumatisierte Geflüchtete in einer Tagesklinik. In etlichen Untersuchungen hätte sich gezeigt, sagt Staub, dass zwischen 40 und 50 Prozent aller Geflüchteten, die in Europa ankommen, unter Traumafolgestörungen leiden.
Marie kann vorerst aufatmen. Ihr Anwalt hat ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht, das die Ausschaffung aufschiebt. Die Kongolesin kann als vorläufig in der Psychiatrie in Behandlung und damit in der Schweiz bleiben. Sollte sich ihre psychische Situation verbessern, darf auch die Tochter zurückkehren. Die Mitarbeiterinnen der Station nahmen den Entscheid erleichtert auf. Abgewendet ist Maries Tragödie deswegen nicht. Ein neuer Ausschaffungsbefehl könnte bald wieder eintreffen.
(https://www.nzz.ch/schweiz/von-der-psychiatrie-direkt-ins-flugzeug-die-schweiz-schafft-regelmaessig-traumatisierte-asylsuchende-aus-ld.1744429)
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Familiennachzug: EGMR bestätigt zu hohe Anforderung an Sozialhilfeunabhängigkeit
Die Kriterien für die Familienzusammenführung für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind in der Schweiz zu streng. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil befand das Gericht, die Schweiz habe in drei Fällen die Achtung des Rechts auf Familienleben verletzt. Die Schweizer Behörden hatten die Gesuche um Familiennachzug abgelehnt, weil die Geflüchteten auf Sozialhilfe angewiesen waren. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst dieses Urteil.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/familiennachzug-egmr-bestaetigt-zu-hohe-anforderung
-> https://www.derbund.ch/schweiz-verwehrt-fluechtlingen-zu-unrecht-familiennachzug-769505019604
-> https://www.blick.ch/schweiz/urteil-von-europaeischem-gerichtshof-familiennachzug-bei-vorlaeufig-aufgenommenen-zu-unrecht-verwehrt-id18721448.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/emgr-in-strassburg-urteil-schweiz-verwehrt-fluechtlingen-den-familiennachzug
+++GRIECHENLAND
Griechische Polizei räumt selbstverwaltetes Flüchtlingslager
Athen. In Griechenland ist das selbstverwaltete Flüchtlingslager in der Kleinstadt Lavrio nahe Athen am frühen Mittwoch morgen geräumt worden. Mehr als fünfzig Bewohnerinnen und Bewohner wurden von der Polizei abgeführt. In dem Lager lebten laut der kurdischen Nachrichtenagentur ANF rund 50 kurdische Flüchtlinge aus der Türkei, Syrien und dem Irak, darunter auch 19 Kinder.
https://www.jungewelt.de/artikel/454463.griechische-polizei-r%C3%A4umt-selbstverwaltetes-fl%C3%BCchtlingslager.html
Kriminalisierung von Geflüchteten in Griechenland: Unfaire Verfahren, drakonische Strafen
Schleuserei: Die griechische Justiz kriminalisiert in Schnellprozessen systematisch Migrantinnen und Migranten.
Der vorgebliche Kampf der Europäischen Union gegen Schleusungskriminalität führt zumindest in Griechenland zur „systematischen Kriminalisierung von Geflüchteten“ – denn festgenommen werden zumeist Migrantinnen oder Migranten, die mehr oder weniger freiwillig das Steuer eines Boots oder eines Autos übernommen haben. Sie werden von der griechischen Justiz oft in einem Schnellverfahren zu drakonischen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt, ohne einen anwaltlichen Beistand und ohne dass die Vorwürfe gründlich geprüft worden wären.
https://www.fr.de/politik/kriminalisierung-von-gefluechteten-in-griechenland-unfaire-verfahren-drakonische-strafen-92384143.html
+++MITTELMEER
Mittelmeer: So viele Tote wie seit 2017 nicht mehr auf Mittelmeer-Fluchtrouten
Laut UN sind im ersten Halbjahr dieses Jahres 1.874 Menschen beim Fluchtversuch über das Mittelmeer gestorben. Vergleichbar viele Fälle gab es zuletzt vor sechs Jahren.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-07/migration-flucht-mittelmeer-so-viele-tote-wie-seit-2017
+++EUROPA
EU-Grenzpolitik: Asylrecht soll noch weiter ausgehöhlt werden
Die EU arbeitet mit Hochdruck an einer weiteren massiven Verschärfung des Asylrechts. Amnesty International und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Appell dazu auf, dieser erneuten Verschärfung nicht zuzustimmen.
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/eu-grenzpolitik-asylrecht-soll-noch-weiter-ausgehoehlt-werden
Migration übers Mittelmeer – Unglück beim Calypsotief: Die Schuldfrage wiegt schwer
Frontex erwägt, sich aus Griechenland zurückzuziehen. Dies würde aber die Situation verschlimmern. Ein Überblick.
https://www.srf.ch/news/international/migration-uebers-mittelmeer-unglueck-beim-calypsotief-die-schuldfrage-wiegt-schwer
EU-Verhandlungen: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Nein zu Instrumentalisierungsmechanismus
Der aktuell in Brüssel diskutierte Vorschlag zur EU-Asylreform ermöglicht es Staaten sich ihren Pflichten zu entziehen, sodass sich die Bedingungen für Schutzsuchende akut verschlechtern und humanitäre Hilfe erschwert wird. Ärzte ohne Grenzen und 55 weitere Organisationen sprechen sich gegen weitere Verschärfungen aus.
https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/eu-verhandlungen-asylrecht-vorschlag-verschlechtert-situation
-> https://taz.de/Aufruf-von-Menschenrechtsorganisationen/!5945575/
Migration übers Mittelmeer – Unglück beim Calypsotief: Die Schuldfrage wiegt schwer
Frontex erwägt, sich aus Griechenland zurückzuziehen. Dies würde aber die Situation verschlimmern. Ein Überblick.
https://www.srf.ch/news/international/migration-uebers-mittelmeer-unglueck-beim-calypsotief-die-schuldfrage-wiegt-schwer
Es wird noch schlimmer: Jetzt könnte die Instrumentalisierungsverordnung doch kommen
Im Dezember 2022 wurde sie verhindert, doch nun wird sie wieder unter Hochdruck verhandelt: Die Instrumentalisierungsverordnung lebt in der sogenannten Krisen-Verordnung wieder auf. Sie ist ein Blankocheck für Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen. Wenn sie will, könnte die Bundesregierung diesen Gipfel der Entrechtung noch stoppen.
https://www.proasyl.de/news/es-wird-noch-schlimmer-jetzt-koennte-die-instrumentalisierungsverordnung-doch-kommen/
Abschiebekette aus Ungarn: Ein falscher Zug
Ein Geflüchteter besteigt in Wien aus Versehen den Zug nach Budapest – und wird über die EU-Grenze abgeschoben. Ungarns rechtswidrige Flüchtlingspolitik wird von der EU gestützt.
https://www.woz.ch/2327/abschiebekette-aus-ungarn/ein-falscher-zug/!TW374HTA9B49
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nzz.ch 05.07.2023
Die neusten Entwicklungen
– Auf den Fluchtrouten über das Mittelmeer sind im ersten Halbjahr dieses Jahres so viele Migranten ums Leben gekommen wie seit 2017 nicht mehr. Insgesamt kamen in den ersten sechs Monaten des Jahres mindestens 1874 Menschen um oder werden vermisst, wie aus am Mittwoch (5. 7.) publizierten Daten des «Missing Migrants Project» der Uno-Organisation für Migration (IOM) hervorgeht. Im vergangenen Jahr waren es im gleichen Zeitraum 1108. 2017 kamen nach den Daten des «Missing Migrants Project» mindestens 2278 Migranten auf den drei Mittelmeerrouten ums Leben, 2016 waren es 2946. Insgesamt fanden nach diesen Angaben seit 2014 mindestens 27 633 Menschen auf den Mittelmeerrouten den Tod. Die IOM betont, dass die wahren Zahlen wahrscheinlich höher liegen.
– Der britische Premierminister Rishi Sunak plant angeblich ein Abkommen mit Italien, um den Strom von Migranten über das Mittelmeer einzudämmen und sie nach Nordafrika zurückzubringen. Sunak habe den Kabinettssekretär und Leiter des öffentlichen Dienstes Simon Case Mitte Juni zu zweitägigen Treffen mit hochrangigen Regierungsvertretern nach Italien geschickt, um an einem Abkommen zu arbeiten, berichtete die Zeitung «Telegraph» am Freitag (30. 6.). Eine mit der Angelegenheit vertraute Regierungsquelle bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass Case in Italien war, ohne jedoch weitere Einzelheiten zu nennen. «Wenn wir bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung erfolgreich sein wollen, müssen wir das Problem an der Wurzel packen und uns auf kleine Boote konzentrieren», zitierte der «Telegraph» eine Regierungsquelle.
– An Bord des vor Griechenland gesunkenen Migrantenbootes befanden sich 350 Menschen aus Pakistan. Dies liess der Innenminister Rana Sanaullah am Freitag (23. 6.) bei einer Parlamentsrede verlauten. Ein Grossteil der Menschen sei nach wie vor unter den Vermissten und habe die Tragödie wahrscheinlich nicht überlebt. Bisher seien 82 Tote Pakistaner identifiziert worden, zwölf Menschen seien nach aktuellem Stand unter den Überlebenden. Insgesamt hätten 281 pakistanische Familien Angehörige als vermisst gemeldet. DNA-Tests sollen weitere Aufschlüsse liefern.
(https://www.nzz.ch/international/migrationskrise-in-europa-am-osterwochenende-kamen-in-24-stunden-knapp-1000-personen-auf-lampedusa-an-ld.1535949)
+++FREIRÄUME
«Kuhhandel»: Wirbel um besetzte Häuser in Winterthur
«Es sind unsere Zuhause und vielfältiger Wohn- und Kulturraum für viele». Die SKKG zieht den betroffenen Bewohnern einen Strich durch die Rechnung.
https://www.nau.ch/ort/winterthur/kuhhandel-wirbel-um-besetzte-hauser-in-winterthur-66537144
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nach Entscheid zur Critical Mass pochen Linke erst recht auf Abschaffung der Bewilligungspflicht für Demos
Die «Critical Mass» ist eine Demonstration. Das entschied gestern der Statthalter. Die Velo-Demo, die jeden letzten Freitag im Monat den Verkehr in der Stadt Zürich lahmlegt, braucht also eine Bewilligung. Nun rückt eine links-grüne Forderung wieder mehr in den Fokus die verlangt, dass die Bewilligungspflicht für Demonstrationen ganz abgeschafft werden soll.
https://tv.telezueri.ch/zuerinews/nach-entscheid-zur-critical-mass-pochen-linke-erst-recht-auf-abschaffung-der-bewilligungspflicht-fuer-demos-152354941
Krawall in Lausanne: Was war da los?
Am vergangenen Samstag begingen in der Innenstadt von Lausanne rund hundert Jugendliche Sachbeschädigungen. Sind die Unruhen aus Frankreich jetzt in die Schweiz übergeschwappt?
https://www.woz.ch/2327/krawall-in-lausanne/was-war-da-los/!6BJ1E96S0Z51
«Wir brechen bewusst Gesetze»:Vier Klimaaktivisten äussern sich in Heiden über die Wirkung ihrer Proteste
An einer Veranstaltung des Henry-Dunant-Museums erläutern Silvan Rüegg von den Jungen Grünen Appenzellerland, die Klimaseniorin Herta Lendenmann, die Aktivistin Marie Seidl und der Aktivist Jan Wintgens ihre Strategien.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/appenzellerland/klimakatastrophe-diskussionsabend-mit-klimaaktivisten-in-heiden-ld.2484123
+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
tagesanzeiger.ch 05.07.2023
Zürcher Verwaltungsgericht entscheidet: Tamile entgeht der Ausschaffung – mit einer Liebesgeschichte
Ein abgewiesener Asylbewerber müsste die Schweiz seit Jahren verlassen. Doch jetzt hat er eine Gnadenfrist bekommen. Der Mann will heiraten.
Daniel Schneebeli
Seine juristischen Möglichkeiten, in der Schweiz Asyl zu bekommen, waren ausgeschöpft. Der 33-jährige Tamile, der 2017 illegal in die Schweiz eingereist war, hatte Ausreisefristen zweimal ungenutzt verstreichen lassen, und er hatte sich gegenüber den Behörden bei der Beschaffung von Reisepapieren auch unkooperativ gezeigt.
Es drohte die Zwangsausschaffung, wie er am 11. Mai 2022 bei einem Termin auf dem Migrationsamt erfahren hatte.
Heute ist der Mann immer noch im Kanton Zürich, und die Chancen des scheinbar Chancenlosen sind stark gestiegen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat dem Migrationsamt in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil den Auftrag erteilt, dem Tamilen eine Kurzarbeitsbewilligung auszustellen. Der Mann soll diese nutzen, um seine Heiratspläne zu verwirklichen.
Im Tempel kennen gelernt
Er will eine Schweizerin heiraten, die er am 4. Juni 2022 in einem tamilischen Tempel kennen gelernt hatte. Die Frau teilte dem Migrationsamt ihre Heiratsabsichten im Juli 2022 mit und suchte um eine Kurzaufenthaltsbewilligung für ihren Bräutigam nach.
Das Amt und darauf auch die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich wiesen das Gesuch ab. Doch nun hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Heiratswilligen gegen den abschlägigen Entscheid gutgeheissen und das Migrationsamt angewiesen, dem Tamilen eine Kurzaufenthaltsbewilligung auszustellen.
Auch für das Gericht besteht zwar der Verdacht, der Mann wolle mit der Heirat seine Zwangsausschaffung verhindern. Die Heiratswilligen bestätigten gegenüber dem Gericht auch, dass sie deswegen das Ehevorbereitungsprozedere rasch eingeleitet hätten.
Zeichen einer echten Beziehung
Gleichzeitig sieht das Gericht aber etliche Indizien, die gegen eine Scheinehe sprechen und auf eine echte Beziehung hindeuten.
Die beiden stammen aus dem gleichen Kulturkreis, sprechen die gleiche Sprache, sind seit bald einem Jahr ein Liebespaar, und zudem ist der Altersunterschied zwischen ihnen «nicht allzu gross», wie das Gericht schreibt. Es gibt auch Fotos von gemeinsamen Unternehmungen und Chatverläufe mit Verwandten.
Positiv wertet das Gericht, dass die ersten Schritte des Kennenlernens von der Frau ausgegangen sind und dass beide vor dem Entscheid zu heiraten das Einverständnis ihrer Eltern eingeholt haben.
Das Gericht rechnet mit einer Eheschliessung in den nächsten sechs Monaten. Sollten die beiden bei Ablauf der Kurzaufenthaltsbewilligung noch kein Ehepaar sein, müsste das Migrationsamt prüfen, ob die Heiratsabsichten noch genügend ernsthaft sind für eine Verlängerung der Bewilligung. Das Migrationsamt könnte den Fall allerdings auch noch ans Bundesgericht weiterziehen.
(https://www.tagesanzeiger.ch/tamile-entgeht-der-ausschaffung-mit-einer-liebesgeschichte-744353807068)
+++KNAST
derbund.ch 05.07.2023
Illegal im Gefängnis: Kanton muss psychisch krankem Straftäter Entschädigung zahlen
Bundesgericht rüffelt Berner Vollzugsbehörden: Trotz Therapienotstand hätten sie sich zu wenig um einen Therapieplatz bemüht.
Andres Marti
Ein am Mittwoch publiziertes Bundesgerichtsurteil gibt einen Einblick in den schwierigen Umgang mit psychisch kranken Straftätern. So musste im Kanton Bern ein zu einer Massnahme verurteilter Mann 17 Monate lang auf den Beginn seiner Therapie warten. Viel zu lange, findet sein Anwalt und fordert vom Kanton Schadenersatz und Genugtuung. Nachdem er damit beim Berner Verwaltungsgericht abgeblitzt war, gab ihm nun das Bundesgericht recht.
Laut dem Anwalt ist es das erste Mal, dass das Warten auf einen Therapieplatz vom Bundesgericht ausdrücklich als rechtswidrig taxiert wird. Konkret wirft das Bundesgericht den Berner Vollzugsbehörden vor, sich zu wenig um einen Therapieplatz für den psychisch kranken Mann bemüht zu haben.
Das Verwaltungsgericht muss nun die Entschädigungsforderung erneut prüfen und die Höhe festlegen. Ganz so hoch, wie vom Anwalt des Verurteilten gefordert, wird sie wohl nicht ausfallen: Er verlangt für die rechtswidrige Unterbringung seines Klienten 30’000 Franken Schadenersatz und 184’450 Franken Genugtuung.
Fehlende Behandlungseinsicht
Der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Mann hatte 2015 einen fremden Mann attackiert und lebensgefährlich verletzt. Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin zu einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung. Trotz seiner psychischen Erkrankung wurde der schuldunfähige Mann erst im April 2017 in eine geeignete Einrichtung verlegt.
Nach seiner Verurteilung nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches – im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt – verbrachte der Mann zuerst vier Monate in der Strafanstalt Thorberg. Dort kam laut Bundesgericht eine interne Verlegung auf die therapeutische Abteilung nicht zustande. Wegen akuter Selbst- und Fremdgefährdung wurde der Mann stattdessen in der Sicherheitsabteilung des Thorbergs isoliert.
Es folgten Aufenthalte auf der Bewachungsstation im Inselspital, in den Regionalgefängnissen Burgdorf und Thun, erneut auf der Insel-Bewachungsstation und schliesslich auf der forensisch-psychiatrischen Spezialstation Etoine der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Mann einer Therapie verweigert und sich auch in Bezug auf seine Diabeteserkrankung unkooperativ verhalten hat. Laut seinem Anwalt ist die «angeblich fehlende Behandlungseinsicht» aber gerade auf die falsche Platzierung zurückzuführen. Schliesslich konnte er Mitte April 2017 in der Psychiatrie Königsfelden seine Therapie antreten.
Gutachten warnte vor Gefängnis
Laut einem psychiatrischen Gutachten galt es ausserdem, eine Unterbringung in einem Gefängnis zu vermeiden. Diese würde sich ungünstig auf den Krankheitsverlauf auswirken.
Juristisch gesehen handelt es sich bei den 17 Monaten um sogenannte «Organisationshaft». Diese ist laut Bundesgericht nur zur «kurzfristigen Überbrückung einer Notsituation» zulässig. Nicht erlaubt ist hingegen die längerfristige Unterbringung, weil damit der Zweck der Massnahme, «die Resozialisierung durch Behandlung», unterlaufen wird. Es gibt allerdings auch keine fest definierte Maximaldauer.
Fehlende Klinikplätze
Warum verbrachte der Mann dennoch 10 Monate in normalen Gefängnissen und 4 davon auf dem Thorberg? «Aufgrund der langen Wartezeiten für einen Klinikplatz», sagt Olivier Aebischer, Leiter Kommunikation beim Amt für Justizvollzug. Der Kanton Bern verfügt über keine eigene geschlossene forensisch-psychiatrische Klinik für stationären Massnahmenvollzug und sei daher für die Platzierung auf ausserkantonale Kliniken angewiesen.
Laut Bundesgericht hätten die Behörden «von Beginn weg» mehr Einrichtungen für einen Therapieplatz anfragen sollen. Warum wurden dann nur deren drei angefragt? Laut Aebischer ist die Prüfung sämtlicher Klinikangebote «ressourcenmässig gar nicht möglich und unverhältnismässig». Die parallele Anmeldung in drei Kliniken habe der damaligen Praxis der Vollzugsbehörde entsprochen. Nachdem Absagen eingegangen waren, hat laut Aebischer die Vollzugsbehörde weitere Einrichtungen um Aufnahme ersucht.
Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme einer Person auf einer Warteliste liege es grundsätzlich in der Kompetenz der Klinik, angemeldete Patienten nach klinikinternen Kriterien abzurufen, sagt Aebischer. «Die Vollzugsbehörde kann weder auf die Reihenfolge noch den Zeitpunkt des Abrufs Einfluss nehmen.» Im Schnitt müssen zu einer stationären Massnahme verurteilte Täter im Kanton Bern heute 6–18 Monate auf einen Therapieplatz warten. Unklar ist, ob nun eine Welle von weiteren Fällen auf den Kanton zukommt. Laut Aebischer will man bei den Vollzugsbehörden nun zuerst die Neubeurteilung durch das Verwaltungsgericht abwarten.
Schon lange ein Thema
Im Mai letzten Jahres berichtete diese Zeitung von einem Therapienotstand in Berner Gefängnissen. Mehrere Thorberg-Insassen beklagten sich bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons über verzögerte und abgebrochene Therapien und zu wenig oder schlecht ausgebildetes Personal. Im Kantonsparlament wurden daraufhin mehrere Vorstösse zum Thema eingereicht. Zuletzt kritisierte das Bundesgericht in einem weiteren Fall die Passivität der Berner Vollzugsbehörden. Auf einen Therapieplatz wartete auch der psychisch kranke Mann, der auf dem Thorberg einen Wärter k. o. schlug.
Inzwischen soll der Mangel an Therapieplätzen im Berner Justizvollzug laut der Kantonsregierung «weitgehend behoben» worden sein. Die aktuelle Situation sei stabil, schrieb der Regierungsrat kürzlich in der Antwort auf einen Vorstoss. Von den aktuell 415 zum Vollzug einer Strafe eingesperrten Personen befanden sich Mitte April 2023 insgesamt 7 Personen auf einer Warteliste für eine Therapie. Auf dem Thorberg warten zudem 17 Eingewiesene auf eine Abklärung.
(https://www.derbund.ch/kanton-muss-psychisch-krankem-straftaeter-entschaedigung-zahlen-917031644566)
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Kanton Waadt: Überfüllte Gefängnisse – Schweiz Aktuell
Schon seit Jahren platzen Gefängnisse im Kanton Waadt aus allen Nähten – vor allem in der Untersuchungshaft. Das liegt auch daran, dass die Richter eine repressivere Strafkultur pflegen als in der Deutschschweiz. Nun hat das Kantonsparlament Verbesserungen angestossen.
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/kanton-waadt-ueberfuellte-gefaengnisse?urn=urn:srf:video:15c022ec-8711-4d46-8038-f90096f93e09
+++POLICE BE
Polizeizentrum Niederwangen: Es wird mehr Personal einziehen als ursprünglich angenommen. (ab 02:33)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/kinder-duerfen-maximal-50-tage-auf-den-schrebergarten?id=12415072
+++POLIZEI LU
Keine übermässig gewaltsame Festnahme: Kriminalgericht spricht Luzerner Polizist frei
Ein Beamter der Luzerner Polizei soll einen Mann bei einer Festnahme im Gesicht verletzt haben, indem er seinen Kopf gegen den Boden knallte. So lautete der Vorwurf – das Kriminalgericht glaubt aber an seine Unschuld.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/amtsmissbrauch-keine-uebermaessig-gewaltsame-festnahme-kriminalgericht-spricht-luzerner-polizist-frei-ld.2483628
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/ein-jahr-gratis-oev-in-der-stadt-zug-stadtrat-muss-idee-pruefen?id=12415069 (ab 03:22)
-> https://www.pilatustoday.ch/zentralschweiz/luzern/kopf-auf-boden-geschlagen-luzerner-polizist-freigesprochen-152332940
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beobachter.ch 04.07.2023
Polizeieinsatz: Mann will helfen – und wird verhaftet
Ein Nachbar hört Schreie aus dem Treppenhaus und eilt hinzu, um zu helfen. Schon bald ist er Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Von Katharina Siegrist
Der Ort: eine Genossenschaftssiedlung in Luzern. Der Vorfall: ein Polizeieinsatz im Treppenhaus. Die Handlung: für den einen ein Akt von Zivilcourage, für die anderen lästiges Querulantentum. Fazit: Alles hat immer zwei Seiten.
Weil es ein sonniger, warmer Herbstmorgen ist, stehen die Fenster in Claudio Rizzos Wohnung weit offen. Der selbständige Fotograf und Filmemacher – der eigentlich anders heisst – bereitet gerade den ersten Kaffee des Tages zu. Der Wind trägt das Rauschen des nahegelegenen Waldes in seine Küche.
Das Idyll wird nur durch Motorengeräusche gestört, die vor dem Hauseingang verstummen. Der 48-Jährige blickt auf die Strasse hinunter und sieht zwei Kastenwagen, aus denen jeweils zwei uniformierte Polizisten steigen. Er denkt sich nichts dabei. «Plötzlich hörte ich Schreie. Sie kamen aus dem Treppenhaus, einen Stock unter mir», erinnert sich Rizzo.
Er zieht seine Pantoffeln an und tritt in den kühlen Flur, um nachzuschauen, was vor sich geht. Auf der Treppe, zwischen den zwei Etagen, hält er inne. Am Ende der Stufen sieht er seinen Nachbarn Charly stehen, der eigentlich auch anders heisst. Charly hat den Blick auf die graue Betonwand gerichtet.
Links und rechts von ihm sind zwei Polizisten, die ihm Handschellen anlegen. Sofort schiessen Rizzo die Bilder des röchelnden George Floyd durch den Kopf. Dieser war 2020 bei einer Verhaftung in den USA ums Leben gekommen. Wie Floyd hat auch Charly, der aus Uganda stammt, eine dunkle Hautfarbe. Während Rizzo an eine Zwangsausschaffung denkt, sind die Polizisten aus anderen Gründen ausgerückt, nämlich wegen möglicher häuslicher Gewalt. «Is everything okay?», ruft Rizzo dem Menschenknäuel unter sich zu.
Wie die Polizisten die Situation wahrgenommen haben, steht im Polizeirapport vom 22. September 2022, der im Nachhinein verfasst wurde. Und darin liest es sich so:
«Während des Einsatzes kam ein Nachbar, Claudio Rizzo, vom oberen Stockwerk herunter und beobachtete den Einsatz aus nächster Nähe (ca. 1 m Distanz). […] Trotz mehrmaliger Aufforderung, Abstand zu halten und uns nicht zu stören, kam er den Anweisungen nicht nach. […] Er wurde durch den Schreibenden mehrmals aufgefordert, sich zurück in die Wohnung zu begeben und den Einsatz nicht zu behindern.»
Wegen Zivilcourage Verzeigung am Hals
Rizzo denkt nicht daran, sich zurück in seine Wohnung zu begeben. «Ich bin ein Bürger mit Zivilcourage. Es war mein Recht und meine Pflicht, den Schreien nachzugehen und die Situation zu beobachten», sagt er rückblickend. Was er garantiert nicht gesucht habe, sei Konfrontation: «Ich war ja noch im Pyjama.» Seine Anwesenheit habe die Situation sogar beruhigt, Charly habe aufgehört zu schreien.
Die Beamten seien aber von Anfang an «geladen» gewesen. Einer von ihnen sei die Treppenstufen zu ihm hochgelaufen und habe ihn unsanft gegen die Wand gedrückt. «Ich sah nur noch zwei muskulöse, tätowierte Arme auf mich zukommen. Ich fühlte mich bedroht.»
«Durch den Schreibenden wurde er mehrmals physisch zurückgehalten, um den Abstand zu wahren, da er den verbalen Anweisungen nicht nachkam.»
Rizzo bleibt, wo er ist. Zu keinem Zeitpunkt habe er den Einsatz behindert oder sogar gestört. Die Polizisten fordern Rizzo auf, seinen Ausweis zu zeigen. Daraufhin holt er Ausweis und Handy aus seiner Wohnung. Er schaltet die Handykamera ein und filmt das Geschehen.
«Er hielt dabei sein Mobiltelefon in der Hand. Er wurde angewiesen, allfällige Filmaufnahmen der Kontrolle zu überlassen, da es sich um eine nicht öffentliche Konversation handelte […].»
Die Polizisten verlangen, dass Rizzo die Kamera abstellt. Auch die Polizei könne nicht einfach machen, was sie wolle, und müsse sich an gewisse Regeln halten. Er habe dabei nur Zeuge sein wollen – auch zur Entlastung der Polizisten, sagt er. Schliesslich hätten die Aufnahmen im Nachhinein gezeigt, dass der Einsatz zwar missglückt, nicht aber gewalttätig gewesen sei. Als die Polizisten Charly wieder in dessen Wohnung führen und die Tür hinter sich schliessen, wartet Rizzo vor der Tür. Hat man hier etwas zu verbergen?
«Aufgrund seines aufdringlichen und störenden Verhaltens mussten wir mit dem Angehaltenen zurück in die Wohnung, um den Sachverhalt unseres ursprünglichen Einsatzes zu klären. Dies entgegen dem polizeilichen Vorgehen bei solchen Einsätzen.»
Im Treppenhaus ist es plötzlich still. Rizzo klingelt bei einer Nachbarin. Ihm ist wichtig, dass noch jemand anders Zeugin des Geschehens wird. Vergebens. Die Frau ist nicht zu Hause oder öffnet die Tür nicht. Dafür geht die Tür bei Charly wieder auf. Einer der Polizisten kommt direkt auf den wartenden Rizzo zu und teilt ihm mit, dass er verzeigt werde. Dann flankiert er zusammen mit seinem Kollegen den Nachbarn und führt ihn die Treppe hinunter Richtung Hauseingang.
«Als wir mit dem Angehaltenen die Treppe hinuntergingen, folgte der Beschuldigte uns auf kurze Distanz. Er näherte sich immer wieder den handelnden Polizisten und dem Angehaltenen. Dabei suchte er immer wieder das Gespräch, obwohl wir ihm sagten, dass wir keine Zeit hätten und uns nun um diesen Einsatz zu kümmern hätten. […] Es konnte durch sein Verhalten nicht ausgeschlossen werden, dass er seinem Nachbarn versuchte, die Flucht zu ermöglichen.»
Vom Bünzli zum Beschuldigten
Er sei den drei Personen mit einer halben Treppenlänge Abstand gefolgt, erzählt Rizzo. Die Kamera hat er mittlerweile ausgeschaltet. Der Nachbar wird in einen der Kastenwagen verladen. Rizzo bleibt am Hauseingang stehen. Die Autotüren schlagen zu. Gut 15 Minuten hat der Einsatz gedauert. Die Kastenwagen biegen um die Ecke. Rizzo leert seinen Briefkasten und steigt die drei Stockwerke zu seiner Wohnung hinauf.
Als er einen Monat später seinen Briefkasten leert, findet er dort einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern. Wegen «Störung des Polizeidienstes» soll Rizzo eine Busse von 150 Franken zahlen. Dazu kommen Gebühren von 300 Franken. «Innerhalb von 15 Minuten wurde ich vom Bünzli zum Beschuldigten. Und nun soll ich sogar noch ein Straftäter sein.» Das kann Rizzo nicht akzeptieren. Er erhebt Einsprache gegen den Strafbefehl.
Rizzo sucht Rat bei einem Anwalt. Die Kosten dafür muss er allein tragen. Seine Rechtsschutzversicherung weigert sich einzuspringen. Immerhin werde er verdächtigt, sich mit Vorsatz strafbar gemacht zu haben. Dann folgen zwei Einvernahmen à jeweils drei Stunden. Beide Seiten – Rizzo und die Polizisten – können ihre Sicht der Dinge ausführlich darlegen. Und die Ansichten könnten unterschiedlicher nicht sein.
«Man hat mich anfangs einfach als Querulanten abstempeln wollen», blickt Rizzo zurück. Während der Untersuchung habe man ihn nicht mehr wie einen «normalen» Bürger behandelt. «Die Sprache ändert», sagt er. Geredet wurde nicht mehr auf Augenhöhe, eher so, als müsse man jederzeit seine Rolle klarmachen.
Über ein halbes Jahr später, es ist jetzt Frühling, sitzt Rizzo wieder am Küchentisch. Auch heute ist ein warmer Tag, und auch heute stehen die Fenster weit offen. Er blättert in einem Ordner, der vor ihm liegt und in dem er alle Akten abgelegt hat. Er blättert bis zum Schluss.
«Glücklicherweise nahm die Sache einen mehr oder weniger guten Ausgang.» Der Staatsanwalt verzichtet auf eine Busse. Gegen Rizzo wird ein Verweis ausgesprochen, die mildeste Form der Strafe. Was bleibt, sind Gebühren von 250 Franken. Es ist kein Betrag, den Rizzo einfach so zahlen kann. Wegen einer Weiterbildung ist das Budget eher knapp.
Wie es Charly ergangen ist und ob am Vorwurf der häuslichen Gewalt etwas dran war, weiss Rizzo nicht. Am Tag nach dem verhängnisvollen Morgen war der Nachbar auf jeden Fall wieder zu Hause, als wäre nichts gewesen. «Rückblickend ist die Sache irgendwie allen unangenehm. Einen nachbarschaftlichen Kontakt, wie er früher war, gibt es nicht mehr.» Man achtet darauf, dass sich die Wege nicht mehr kreuzen.
Der Wind trägt das Rauschen des Waldes in die Küche. Claudio Rizzo hat fertig erzählt. «So, und nun kann ich den ganzen Aktenordner verbrennen.»
(https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/mann-will-helfen-und-wird-verhaftet-612195)
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beobachter.ch 04.07.2023
Was tun, wenn die Polizei brutal wird?
Polizeieinsätze darf man nicht behindern. Falls Beamte übertriebene Gewalt anwenden, muss man aber nicht tatenlos zuschauen.
Von Katharina Siegrist
Zwischen Zivilcourage und Sensationslust: In diesem Spannungsfeld bewegen sich Zeugen, die einen Polizeieinsatz beobachten. Wer Zeuge wird, kann allenfalls vor Gericht bestätigen, wenn die Einsatzkräfte das richtige Mass verloren haben. Wenn sie also beispielsweise jemanden im Zusammenhang mit einer Verhaftung niederschlagen würden. Andererseits: Wer nur seine Neugierde befriedigen will, steht zumindest moralisch auf der falschen Seite. Aber wie sieht das rechtlich aus?
Darf man einen Polizeieinsatz aus der Nähe beobachten?
Ja, das darf man – sofern sich der Polizeieinsatz auf öffentlichem Grund abspielt und man die Arbeit der Polizei damit nicht behindert. Wichtig ist auch, dass man sich selbst nicht in Gefahr begibt.
Darf man den Einsatz filmen?
Das kommt darauf an. Wenn einzelne Personen (Polizistinnen, Festgenommene et cetera) auf den Aufnahmen erkennbar sind, braucht man grundsätzlich deren Einverständnis. Ausser es würde ein «überwiegendes öffentliches Interesse» vorliegen – beispielsweise dann, wenn die Polizei unverhältnismässig oder gar brutal vorginge. Statt zu filmen, kann man das Geschehene – also Ort, Zeit, Namen der Polizisten und allfälliger weiterer Zeuginnen – auch notieren.
Muss man den Anweisungen der Polizei immer Folge leisten?
Grundsätzlich ja. Andernfalls riskiert man, selbst verzeigt zu werden. Zwar kann man sich gegen eine polizeiliche Anordnung nachträglich mittels Beschwerde oder Aufsichtsbeschwerde wehren. Die Hürden sind aber relativ hoch. Wer einen unverhältnismässigen Polizeieinsatz beobachtet hat, kann sich in einzelnen Kantonen (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Waadt, Zug und Zürich) auch an eine unabhängige Ombudsstelle wenden.
(https://www.beobachter.ch/burger-verwaltung/was-tun-wenn-die-polizei-brutal-wird-615141)
+++POLIZEI VD
Keine Sachbeschädigungen: Polizei nimmt in Lausanne mehrere Unruhestifter fest
Bei den Jugendkrawallen ist es am Dienstagabend in Lausanne zu keinen Sachbeschädigungen gekommen. Die Stadtpolizei war mit einem Grossaufgebot aufmarschiert, um die Unruhen einzudämmen. Rund 20 Jugendliche wurden kontrolliert, sieben davon festgenommen.
https://www.blick.ch/schweiz/westschweiz/keine-sachbeschaedigungen-polizei-nimmt-in-lausanne-mehrere-unruhestifter-fest-id18724498.html
+++POLIZEI ZH
Bub in Handschellen – Gewaltvorwürfe gegen Zürcher Stadtpolizei
Am Mittwoch kam es bei einem Schulhaus in Zürich zu einer Festnahme eines Jungen durch die Polizei. Ein Polizist sei übertrieben hart gegen das Kind vorgegangen, kritisieren Augenzeugen.
https://www.20min.ch/story/bub-in-handschellen-gewaltvorwuerfe-gegen-zuercher-stadtpolizei-399756507230?version=1688577383678
+++POLIZEI DE
Familie von Oury Jalloh reicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein
Am 3.7.2023 reichte Saliou Diallo, Bruder von Oury Jalloh, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Jetzt liegt es beim EGMR die Verstöße der BRD gegen Artikel 2, 3, 5 und 14 (EMRK) zu prüfen! Wir kämpfen weiter!
https://www.youtube.com/watch?v=PSu8hInKXJQ
-> https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
+++POLICE FRA
Unruhen in Frankreich: 27-Jähriger in Marseille starb durch Gummigeschoss der Polizei
Samstagnacht war es auch in der südfranzösischen Hafenstadt zu Ausschreitungen gekommen. Ein Mann wurde dabei von einem Projektil getroffen. Die Folge: Herzstillstand
https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-07/frankreich-unruhen-krawalle-marseille-polizei-gummigeschoss-toter
-> https://www.spiegel.de/ausland/marseille-in-frankreich-mann-offenbar-nach-treffer-eines-gummigeschosses-gestorben-a-44d0567a-e923-4f29-acbb-f73e25ddec1d
-> https://www.derbund.ch/27-jaehriger-stirbt-in-marseille-offenbar-durch-gummigeschoss-628919666335
Frankreichs Polizei verteidigt ihre Straffreiheit
Die Erschießung eines 17-Jährigen durch einen Polizisten hat in ganz Frankreich Proteste gegen Polizeigewalt ausgelöst. Die mächtigen Polizeigewerkschaften stehen derweil geschlossen hinter dem Todesschützen und setzen die Regierung unter Druck.
https://jacobin.de/artikel/frankreichs-polizei-verteidigt-ihre-straffreiheit-nahel-nanterre-proteste-unruhen-polizeigewalt-polizeigewerkschaften-marine-le-pen-emmanuel-macron-harrison-stetler/
Polizeigewalt: Der Tag, an dem Alhoussein erschossen wurde
Der Tod von Nahel Merzouk hat in Frankreich gewaltsame Proteste ausgelöst. Ohne sie hätte die Erschiessung von Alhoussein Camara durch einen Polizisten nur Lokaljournalist:innen interessiert.
https://www.woz.ch/2327/polizeigewalt/der-tag-an-dem-alhoussein-erschossen-wurde/!J8NG6A9FMG5Q
+++RECHTSPOPULISMUS
Thomas Fuchs (SVP): «Berner Stadträtin zeigte mir den Mittelfinger»
Thomas Fuchs (SVP) hat sein Amt im Berner Stadtrat mitten in der Legislatur abgelegt. Grund für den Rücktritt sei das Verhalten von Links-Grün.
https://www.nau.ch/ort/bern/thomas-fuchs-svp-berner-stadtratin-zeigte-mir-den-mittelfinger-66537111
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Widerstand gegen 5G: 8000 Franken gegen mehr Strahlen
In Riggisberg soll ein Mobilfunkmast aufgerüstet werden. Ein Kollektiv wehrt sich – mit einem genauen Plan.
https://www.derbund.ch/8000-franken-gegen-mehr-strahlen-122267337387
+++HISTORY
Basler Kolonialgeschichte soll aufgearbeitet werden
https://telebasel.ch/sendungen/punkt6/209104?autoplay
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M57f1879cf94.0.html
-> https://www.baseljetzt.ch/basels-kolonialgeschichte-soll-beleuchtet-werden/82623