Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++AARGAU
Polizei fängt in Reinach Meitli auf Schulweg ab und schafft sie aus
Eine Primarklasse in Reinach AG ist schockiert: Zwei ihrer Gspänli werden auf dem Schulweg abgefangen und in ein Flugzeug nach Sri Lanka gesetzt.
https://www.nau.ch/news/schweiz/polizei-fangt-in-reinach-meitli-auf-schulweg-ab-und-schafft-sie-aus-66533432
Tragische Geschichte: Die Klassenlehrerin aus Reinach erzählt, wie es den ausgeschafften Schwestern geht
Die Polizei fing auf dem Schulweg in Reinach zwei Schwestern ab und schaffte sie noch am selben Tag aus. Klassenkameraden wollen helfen und sammeln mit einem Kuchenverkauf Spenden. Tele M1 berichtete gestern darüber. Laut der Klassenlehrerin hätten die beiden Mädchen monatelang in Angst leben müssen. Sie hat auch jetzt noch Kontakt mit der Familie in Sri Lanka und erzählt davon.
https://www.telem1.ch/aktuell/tragische-geschichte-die-klassenlehrerin-aus-reinach-erzaehlt-wie-es-den-ausgeschafften-schwestern-geht-152305930
+++SCHWEIZ
blick.ch 02.07.2023
Asylwesen: Nervosität hinter den Kulissen: Bundesrätin Baume-Schneider ruft zur Krisensitzung
Der Schweiz fehlen Unterbringungsplätze für Flüchtlinge. Interne Protokolle zeigen, wie angespannt die Stimmung bei den Zuständigen ist. Zivilschutzanlagen sollen Abhilfe schaffen.
Fabian Eberhard Chef Recherche
Ausgerechnet das wichtigste Projekt der neuen SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (59) ist krachend gescheitert. Die Justizministerin wollte Containerdörfer auf Arealen der Armee bauen und damit 3000 Plätze für Asylsuchende schaffen lassen. Kostenpunkt: 133 Millionen Franken.
Doch der Ständerat versenkte den Plan. Und Baume-Schneider muss von vorne beginnen. Wie geht es weiter?
Drohender Kollaps
Interne Dokumente des Sonderstabs Asyl, einem Krisengremium aus Vertretern von Bund und Kantonen, zeigen, wie angespannt die Stimmung hinter den Kulissen ist. Findet sich nicht rasch eine Alternative zu den Containerdörfern, kann der Bund laut Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Asyl-Aufgaben «nicht mehr vollumfänglich erfüllen». Die Kantone und Gemeinden sind schon jetzt am Anschlag.
Am 14. Juni trafen sich im Bernerhof in der Hauptstadt die zentralen Player aus dem Asylwesen: Führungsleute aus dem Justizdepartement, der Armee, dem Sozialbereich. Mit dabei war auch die jurassische Magistratin Baume-Schneider. Sie machte den Ernst der Lage klar und regte eine «ausserordentliche Sitzung» für Ende August an. Dabei sollen Vertreter des Bundes, der Justiz-, Polizei- und Sozialdirektorinnen und -direktoren der Kantone sowie die Spitzen von Gemeinden und Städten zusammenkommen. Ziel sei ein «Austausch über die Vorsorgeplanung» noch vor der nächsten Parlamentssession. SEM-Sprecher Reto Kormann bestätigt, das Treffen sei «nach den Sommerferien» geplant.
Die Zeit drängt. Laut Prognosen der Asylbeamten droht bereits ab September ein Engpass. Kormann: «Wenn bei gleichbleibenden Unterbringungskapazitäten die Zahl der Asylgesuche ab Juli sprunghaft ansteigen sollte, könnten die Kapazitäten Mitte September ausgeschöpft sein.»
Wie können zusätzliche Plätze geschaffen werden? Der Sonderstab Asyl hat bereits erste Schritte eingeleitet.Das SEM soll Zivilschutzanlagen der Kantone mieten und bei Bedarf als kleine Bundesasylzentren betreiben. Was auch heisst: Der Bund sorgt für Beschäftigungsprogramme, Schulunterricht der Kinder und medizinische Versorgung.
Zivilschutzbunker kommen trotzdem zum Einsatz
Der neue Plan ist eine Kehrtwende. An einer Sitzung vom 1. Juni hatten sich die Vertreterinnen und Vertreter des Sonderstabs noch klar gegen diese Option ausgesprochen. Im Protokoll, das SonntagsBlick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, steht: «Zivilschutzunterkünfte sind aus Sicht des Sonderstabs keine Option. Diese stehen gemäss Notfallplanung vor allem den Kantonen als Unterbringungsreserve zur Verfügung und werden von diesen in einer Notsituation dringend benötigt.»
Dass die Kantone dem Bund zur Seite springen sollen, dürfte die ohnehin angespannte Stimmung weiter strapazieren. Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, lobt zwar die «gute, konstruktive Zusammenarbeit», fordert aber zugleich, dass der Bund auf Forderungen verzichtet, wonach die Kantone den Betrieb von Bundesanlagen mitfinanzieren sollen: «Das widerspricht der etablierten Aufgabenteilung, und es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür.»
Darüber hinaus müsse das Staatssekretariat für Migration auf vorzeitige Zuweisungen von Asylsuchenden an die Kantone verzichten. Szöllösy: «Sie unterminieren das System der beschleunigten Verfahren.»
SEM-Sprecher Kormann sagt: «Bund und Kantone versuchen einen Schulterschluss, obwohl die Schutzanlagen auf Basis der Notfallverordnung Asyl den Kantonen vorbehalten wären.» Ziel sei es, bis Frühherbst insgesamt 3000 zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen – auch, um eine vorzeitige Zuweisung an die Kantone zu vermeiden. Ausschliessen kann der Bund das jedoch nicht einmal dann, wenn die zusätzlichen Plätze rasch geschaffen werden.
Neben den Kantonen soll deshalb auch die Armee helfen. Laut dem Sonderstab lotet der Bund mit der Armee in den nächsten Wochen aus, inwieweit sich Truppenunterkünfte nutzen lassen. Die Armee überlässt dem SEM schon jetzt temporär 3800 Unterbringungsplätze. Dies, obwohl die Räumlichkeiten auch beim Militär knapp sind.
Erst vor wenigen Wochen warnte das Verteidigungsdepartement (VBS) noch: In einem Schreiben an die Finanzkommission des Ständerats wiesen Viola Amherds Leute auf die Gefahr hin, dass Rekrutenschulen nicht mehr vollständig durchführt werden können, wenn die Armee weiterhin so viele Plätze zur Verfügung stellen muss.
(https://www.blick.ch/politik/asylwesen-nervositaet-hinter-den-kulissen-bundesraetin-baume-schneider-ruft-zur-krisensitzung-id18715850.html)
+++EUROPA
„Hinter Mauern“ – Über europäische Asylpolitik
Das U-Boot „Titan“ und ein Flüchtlingsboot in der Ägäis: Beides Schiffsunglücke, aber die mediale Aufmerksamkeit war sehr unterschiedlich. Haben wir uns ans Sterben im Mittelmeer gewöhnt? Oder sind uns Milliardäre näher als Geflüchtete?
https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-juli-hr-ttt-100.html
+++FREIRÄUME
ajour.ch 02.07.2023
Ultimatum: Bieler Hausbesetzer räumen auf
Kanton und Polizei hatten den Hausbesetzern Zeit bis am Sonntag um 17 Uhr gegeben, um das Areal am Unteren Quai in Biel zu verlassen.
Tobias Graden
Bis am Sonntag um 17 Uhr müssen sie draussen sein: So lautete das Ultimatum des Kantons Bern an die Adresse der Hausbesetzer, die sich im Gebäude am Unteren Quai 30 in Biel niedergelassen hatten. Ein Augenschein am späten Sonntagnachmittag zeigte: Das Kollektiv war mit Putzen und Aufräumarbeiten beschäftigt, auch wurden Transparente eingeholt. Ein Mitglied des Kollektivs sagte, man rechne mit der polizeilichen Räumung am Montagmorgen. Ob das Kollektiv das Haus schon vorher verlassen werde, liess das Mitglied offen und stellte eine Mitteilung für Montagmorgen in Aussicht.
(https://ajour.ch/de/story/113837/bieler-hausbesetzer-r%C3%A4umen-auf)
-> https://web.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2023-07-02-0 (ab 01:15)
—
SVP will dem Thuner Mokka die Subventionen streichen
Das Café Mokka ist wohl das einzige Kulturlokal in Thun mit einer schweizweiten Ausstrahlung. Seit bald 40 Jahren bietet das Mokka ein vielfältiges Programm: Von obskuren Acts, die nur wenige Leute interessieren, zu Konzerten, die innert kürzester Zeit ausverkauft sind. Das reich dekorierte Haus ist nicht nur für Thunerinnen und Thuner legendär.
https://rabe.ch/2023/07/02/svp-will-dem-thuner-mokka-die-subventionen-streichen/
SVP möchte Subventionen streichen: Was haben Sie gegen das Mokka, Herr Aegerter?
Wenn es nach der SVP Thun geht, soll das Kultlokal Mokka künftig keine Subventionen mehr erhalten. Der Verein Mokka hingegen betont die Wichtigkeit der Beiträge für den Erhalt des Clubs und hofft weiterhin auf die Unterstützung der Stadt. SVP-Stadtrat Peter Aegerter stand der Jungfrau Zeitung Rede und Antwort.
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/211302/
+++GASSE
Aufregung in Facebook-Gruppe: Gebrauchte Spritze in Emmen gefunden
Diese Spritze hat ein Mann in der Gemeinde Emmen gefunden. (Bild: Facebook)
In der Facebook-Gruppe «Du besch vo Ämmebrogg wenn …» postet ein Mann ein Bild einer Spritze, die er beim Kreisel Hübelistrasse/Schürstrasse in Emmen gefunden hat. zentralplus klärt auf.
https://www.zentralplus.ch/regionales-leben/gebrauchte-spritze-in-emmen-gefunden-2558307/
«Es ist angebracht, wenn wir jetzt Alarm schlagen»
Im Buch «Platzspitzbaby» schilderete Michelle Halbheer ihre Kindheit als Tochter einer schwer drogenabhängigen Frau. Auch wenn es die offene Drogenszene am Platzspitz nicht mehr gibt, gäbe es auch heute noch tausende solche Kinder, sagt Halbheer. Um solche Kinder will sie sich nun kümmern. (ab 06:44)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/es-ist-angebracht-wenn-wir-jetzt-alarm-schlagen?id=12414100
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Sachbeschädigungen bei Protesten in Lausanne und über 700 Festnahmen in Frankreich
Sieben Personen sind nach Ausschreitungen am Samstagabend im Stadtzentrum von Lausanne festgenommen worden. Mehr als hundert Jugendliche versammelten sich als Echo auf die Unruhen in Frankreich. Es kam laut Polizei zu Sachbeschädigungen an Geschäften.
https://www.watson.ch/schweiz/romandie/937158524-sachbeschaedigungen-und-festnahmen-bei-ausschreitungen-in-lausanne
-> https://www.srf.ch/news/international/verhaftungen-in-lausanne-proteste-wegen-des-tods-von-nahel-m-erreichen-die-schweiz
-> https://www.cash.ch/news/top-news/ausschreitungen-in-lausanne-als-echo-auf-unruhen-in-frankreich-616204
-> https://twitter.com/srfnews/status/1675462754117775360
-> https://www.blick.ch/schweiz/westschweiz/polizisten-mit-pflastersteinen-und-molotowcocktails-attackiert-nahel-krawallnacht-auch-in-lausanne-sieben-festnahmen-id18716896.html
-> https://www.20min.ch/story/wir-haben-es-mit-verwoehnten-kindern-zu-tun-872391638883?version=1688299463517
-> https://www.derbund.ch/jugendliche-attackieren-polizisten-in-lausanne-536569621676
-> https://www.derbund.ch/sicherheitschef-verurteilt-die-gewalttaten-aufs-schaerfste-248664552358
„Ab heute findet in Haute-Sorne ein Protestcamp gegen das geplante Tiefengeothermie Projekt statt. Zwischen Bassecourt, Berlincourt und Glovelier soll rund 5000m tief gebohrt werden. Das heisse Wasser sollte dann zur Stromerzeugung dienen und die Wärme könnte genützt werden. Soweit tönt das ja noch ganz ok, doch da fehlt noch ein ABER: Die Gefahr von Erdhebungen oder Senkungen ist gross, Erdbeben können ausgelöst werden und das Trinkwasser kann verschmutzt werden. Dies nur einige Kritikpunkte die die lokale Bevölkerung gegen das Projekt der ‚Geo Energie Suiss AG‘ aufbringen. Zudem ist auch die geplante Energiegewinnung relativ mager, gerade mal 6000 Haushalte könnten damit abgedeckt werden. Das reicht nicht einmal für ganz Delémont. Darum besucht das Camp & zeigt Solidarität mit den Menschen vor Ort.“
https://twitter.com/gegen_oben/status/1675245090288148480
-> https://renverse.co/infos-locales/article/rejoignez-le-camping-sur-fracking-a-glovelier-ju-4082
Statement zum zweiten Besetzungsversuch der Colmarerstrasse 66, Basel
Am Mittwoch, dem 28.6.23, wurde die seit langem leerstehende Colmarerstrasse 66 zum zweiten Mal besetzt; der bereits dritte Besetzungsversuch im Basler Iselin Quartier innert 2 Wochen. Es ging nur wenige Stunden bis die Polizei um 12.30h mit 4 Kastenwägen und einem Gefangenentransporter die Strassen sperrte, um das besetzte Haus zu räumen.
https://barrikade.info/article/6032
Regenbogenfarben auf Basels Strassen
Um die 700 Menschen haben am Wochenende am Pride Walk teilgenommen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/regenbogenfarben-auf-basels-strassen?partId=12414067
+++REPRESSION GB
«Die Öffentlichkeit hat genug davon» – London geht noch schärfer gegen Demonstranten vor
Die Polizei in Grossbritannien kann nun noch schärfer gegen unliebsame Proteste etwa von Umweltaktivisten vorgehen. Seit Sonntag ist ein umstrittenes Gesetz in Kraft, das von den Demonstranten genutzte Methoden wie langsames Gehen unter Androhung von Haftstrafen verbietet. Wer einen Tunnel baut oder sich dort aufhält, um schwere Störungen zu verursachen, kann zu maximal drei Jahren Gefängnis verurteilt werden, auf Behinderung wichtiger Verkehrsanlagen stehen bis zu sechs Monate Haft.
https://www.watson.ch/international/grossbritannien/985698494-london-geht-noch-schaerfer-gegen-demonstranten-vor
-> https://www.rnd.de/politik/grossbritannien-polizisten-duerfen-jetzt-haerter-gegen-protestierende-vorgehen-YL27VLMNCRK43FAKS6AEXFE5LE.html
+++KNAST
Thun: Brand in Zelle – zwei Jugendliche verletzt
In der Nacht auf Sonntag ist in einer Zelle im Regionalgefängnis Thun ein Brand ausgebrochen. Beide Insassen wurden verletzt, einer von ihnen schwer. Bezüglich des Brandausbruchs steht eine vorsätzliche Handlung im Vordergrund. Weiterführende Ermittlungen sind im Gang.
https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=03ab0e87-b131-40a1-8fd0-3c4fd00f829e
-> https://www.blick.ch/ausland/insassen-legten-offenbar-feuer-brand-in-thuner-gefaengniszelle-zwei-verletzte-17-id18717038.html
-> https://www.baerntoday.ch/schweiz/verletzte-nach-brand-in-thuner-regionalgefaengnis-152301914
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/gefangniszelle-brennt-zwei-jugendliche-verletzt-66534804
-> https://www.bernerzeitung.ch/zwei-17-jaehrige-nach-brand-in-zelle-verletzt-431591374546
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/211428/
Wieder Handys bei Häftlinigen im Gefängnis Limmattal aufgetaucht (ab 04:39)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/es-ist-angebracht-wenn-wir-jetzt-alarm-schlagen?id=12414100
+++POLIZEI DE
spiegel.de 01.07.2023
Gewalt in Polizeigewahrsam: »Manche Polizisten schauen verächtlich auf die Menschen, die sie einsperren«
Ein 19-Jähriger stirbt auf einer Kölner Wache infolge eines Atemstillstands. Kriminologe Thomas Feltes erklärt, warum die Polizisten eine ärztliche Untersuchung hätten anordnen müssen – und spricht von einer toxischen Gewahrsamskultur.
Ein Interview von Jonah Lemm
SPIEGEL: Herr Feltes, der SPIEGEL hat über einen 19-Jährigen berichtet , der in einer Gewahrsamszelle der Kölner Polizei einen Atemstillstand erlitten hatte, an dessen Folgen er später starb. Die Polizisten hatten ihn vorab nicht ärztlich untersuchen lassen. Wie bewerten Sie als Jurist und Professor für Polizeiwissenschaft einen solchen Fall?
Feltes: Vor jeder Ingewahrsamnahme muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Das ist ein Grundsatz, der von dem Antifolterkomitee des Europarates für den Polizeigewahrsam festgelegt worden ist. Diese Regel ist sehr klar. Auf eine ärztliche Untersuchung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Person nur sehr kurz in Gewahrsam kommt und es keinerlei Hinweise auf Krankheiten, Verletzungen oder übermäßigen Drogenkonsum gibt.
SPIEGEL: Der 19-Jährige allerdings, in dessen Fall der SPIEGEL recherchiert hat, hatte Medikamente und Alkohol konsumiert und dies auch den Polizisten gesagt. Die Beamten selbst protokollierten, der Junge wirke auf sie stark alkoholisiert, verwirrt und habe Halluzinationen.
Feltes: Rechtlich ist das eindeutig: Das sind Symptome, bei denen ein Arzt gerufen werden muss. Das schreibt auch die sogenannte Gewahrsamsordnung in Nordrhein-Westfalen in § 6 Abs. 2 vor. Da kann man sich nicht herausreden. Den Beamten muss klar sein, dass ärztlich untersucht werden muss, wenn jemand in dieser Verfassung auf die Wache kommt. Wenn das nicht geschieht und die Person in der Folge stirbt, so wie hier, liegt eine Pflichtverletzung seitens der Polizisten vor. Das ist mindestens eine unterlassene Hilfeleistung. In so einem Fall würde ich sogar so weit gehen, dass es sich womöglich um fahrlässige Tötung handelt.
SPIEGEL: Nun ist gerade der Polizeigewahrsam ein Ort, an den die Polizei Menschen bringt, die oft besonders gefährdet sind: Weil sie alkohol- oder drogenabhängig sind, psychische Probleme haben, vielleicht keinen festen Wohnsitz. Eigentlich müssten diese Menschen doch besonders vom Staat geschützt werden, wenn man beschließt, sie einzusperren?
Feltes: Das ist auch so. Der Polizeigewahrsam bringt Menschen in eine Ausnahmesituation, in der sie normalerweise nicht durchgehend überwacht werden, schon gar nicht von einem Arzt. Jegliche Form von Ingewahrsamnahme birgt deshalb das Risiko von Todesfällen. Gerade deswegen hat die Polizei rechtlich eine besondere Fürsorgepflicht für diese Menschen. Sie muss sie vor Hitze und Kälte genauso schützen wie vor dem Verhungern. Und natürlich auch davor, dass sie im Gewahrsam an Verletzungen oder eingenommenen Substanzen sterben.
SPIEGEL: Gleichzeitig gibt es keine offizielle Statistik über Todesfälle in Polizeigewahrsam in Deutschland. Die besten Daten stammen aus einer Studie der Universität Halle-Wittenberg, in der die Forschenden herausfanden: Drei Viertel der untersuchten Todesfälle in Polizeigewahrsam wären bei einer medizinisch adäquaten Behandlung wohl vermeidbar gewesen.
Feltes: Dass Todesfälle in Polizeigewahrsam nicht angemessen dokumentiert werden, ist ein Riesenproblem, hier hat Deutschland massiven Nachholbedarf. Während meiner Zeit als deutscher Vertreter im Antifolterkomitee haben wir bei Besuchen von Gewahrsams- oder Haftanstalten immer versucht, den Beamten zu vermitteln: »Ruft einen Arzt! Allein aus Selbstschutz, denn wenn am Ende irgendetwas passiert, könnt ihr beweisen, dass ihr nichts falsch gemacht habt.« Ich habe den Eindruck, die meisten Polizisten verhalten sich in dieser Hinsicht auch ordnungsgemäß. Am Ende kommt es leider oft darauf an, auf welche Wache Betroffene gebracht werden.
SPIEGEL: Warum das?
Feltes: Ich vertrete als Anwalt immer wieder Opfer von Polizeigewalt und Hinterbliebene von Menschen, die in Folge von polizeilichen Maßnahmen gestorben sind. Was ich oft beobachte: Haben die Beamten eines Reviers vor allem mit Menschen aus prekären Verhältnissen und mit ausländischen Wurzeln zu tun, setzt sich dort eine toxische Gewahrsamskultur durch. Manche der Polizisten schauen dann verächtlich auf die Menschen, die sie einsperren, sie wenden womöglich sogar unnötige Gewalt an. Und die Kollegen sagen nichts und schauen weg.
SPIEGEL: Weil sie Konsequenzen innerhalb der Belegschaft fürchten?
Feltes: Genau. »Bystander-Effekt« nennen wir das in der Kriminologie. Polizisten trauen sich nicht, Pflichtverletzungen durch Kollegen zu melden, weil sie dann Stress auf der Wache bekommen, gemobbt oder unter Druck gesetzt werden, sich eventuell sogar versetzen lassen müssen. Da überlegt man sich zweimal, ob man den Mund aufmacht. In Fällen wie dem in der Zelle verbrannten Oury Jalloh hat es Jahre gedauert, bis einige Beamte ihre Kollegen belastet haben.
SPIEGEL: Ist es nicht auch ein Problem, dass in der Aufklärung dieser Fälle immer auch Polizisten gegen Polizisten ermitteln?
Feltes: Das wird oft kritisiert. Ich glaube aber, das Hauptproblem liegt bei den Staatsanwaltschaften. Sie sind chronisch überlastet. Da gibt es also grundsätzlich wenig Interesse daran, sich in Verfahren zusätzliche Arbeit zu machen. Sind die Verdächtigen dann noch Polizeibeamte, bringt das eine Staatsanwaltschaft in eine besondere Situation: Sie müsste hier nämlich einen höheren Ermittlungsdruck zeigen als in 99 Prozent aller anderen Fälle.
SPIEGEL: Warum?
Feltes: Nehmen Sie den Fall, den Sie recherchiert haben: Ein solches Ermittlungsverfahren etwa wegen fahrlässiger Tötung ist sehr aufwendig. Angefangen damit, dass man mit Anwälten der Polizeibeamten zu tun haben wird, dass plötzlich der Innenminister und der Justizminister beteiligt sind. Das sind Dinge, die man als Staatsanwalt vermeiden will. So ein Verfahren geht über Jahre und kann die eigene Karriere gefährden. Dazu kommt, dass man als Staatsanwalt in seiner täglichen Arbeit auf die Polizei angewiesen ist. Deshalb versucht man bei der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen oft, ein Fremdverschulden gar nicht erst in den Blick zu nehmen.
SPIEGEL: Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall erst einmal die Leiche des Verstorbenen obduzieren lassen. Das Ergebnis: keine Anzeichen einer »mechanischen Gewalteinwirkung«. Der Junge wurde nicht erschlagen, nicht erwürgt. Und die Ermittlungen schnell eingestellt.
Feltes: Und dabei müsste eigentlich ermittelt werden, wer hier entschieden hat, dass kein Arzt hinzugezogen wird.
SPIEGEL: Opfer von Polizeigewalt berichten oft, dass sich ihr Trauma noch einmal vertieft, weil der Rechtsstaat nicht anerkennt, was ihnen geschehen ist, es nicht einmal zu einer Anklage oder Entschuldigung durch die Behörden kommt. Sekundäre Viktimisierung nennt das die Wissenschaft. Auch im Fall des verstorbenen 19-Jährigen berichteten die Eltern, dass sie nach dem Tod ihres Sohnes nie von der Polizei kontaktiert worden sind.
Feltes: Eine Entschuldigung seitens der Polizei ist schwierig, weil damit möglicherweise ein Schuldeingeständnis verbunden wäre. Gleichzeitig kann natürlich ein Polizeipräsident in so einem Fall sein Beileid ausdrücken. Ich finde, das kann man als Angehöriger auch erwarten.
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Zur Person
Dr. Thomas Feltes ist deutscher Jurist. Bis 2019 war er Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, zudem drei Jahre lang deutscher Vertreter im Antifolterkomitee des Europarates. Als Anwalt vertritt er unter anderem Opfer von Polizeigewalt und Hinterbliebene nach tödlichen Polizeimaßnahmen.
(https://www.spiegel.de/panorama/polizeigewahrsam-manche-polizisten-schauen-veraechtlich-auf-menschen-die-sie-einsperren-a-2393d51e-dcf4-440e-94c9-9b78edf3a157)
+++POLICE FRA
Unruhen in Frankreich – Korrespondentin: „Es herrscht Angst vor der Polizei“
In Frankreich stehen sich die Jugendlichen aus den Vorstädten und die Symbole des Staates gegenüber, sagt Korrespondentin Christiane Kaess über die Proteste gegen Polizeigewalt. Ein Grund sei, dass Jugendliche der Vorstädte stigmatisiert würden.
https://www.deutschlandfunk.de/zerruettet-das-verhaeltnis-zwischen-jugend-und-staat-in-frankreich-dlf-d85a6949-100.html
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NZZ am Sonntag 02.07.2023
«Wir sind im Krieg»
Nach dem tödlichen Schuss auf einen 17-Jährigen in der Pariser Banlieue zeigen viele auf die ungelösten Probleme in den Vorstädten. Doch auch die französische Polizei muss sich unangenehme Fragen stellen lassen.
Christine Longin, Paris
Es ist ein nur wenige Sekunden langes Video, das die Wut der Jugendlichen in den französischen Banlieues anheizt. Zu sehen ist darauf, wie zwei Polizisten mit ihrer Waffe im Anschlag in der Pariser Vorstadt Nanterre einen gelben Mercedes kontrollieren. Und wie einer der Beamten mit dumpfer Stimme sagt: «Erschiess ihn.» Als das Auto losfährt, ertönt ein Knall, und der 17-jährige Nahel, der am Steuer sitzt, stirbt durch einen Schuss in den Brustkorb.
Sicher hätte der Jugendliche, der keinen Führerschein hatte, den Sportwagen nicht fahren dürfen. Doch nichts rechtfertigt die tödliche Reaktion des Polizisten, der ganz offensichtlich nicht bedroht wurde. Selbst Präsident Emmanuel Macron bezeichnete den Tod Nahels als «unerklärlich und unentschuldbar.»
#nanterre #police #fuite pic.twitter.com/TjKuvGLWda
— Ohana (@Ohana_Fgn) June 27, 2023
Willkürliche Kontrollen der Polizei
Was wäre gewesen, wenn es das Video nicht gegeben hätte? Das fragen sich viele Jugendliche seit dem brutalen Vorfall in Nanterre. Für sie dokumentiert die Aufzeichnung einer Passantin in extremer Form das, was sie jeden Tag in der Banlieue erleben. Seit Jahren schon berichten sie von willkürlichen Kontrollen durch die Polizei, die sie oft hart anfasst.
Der Soziologe Sebastian Roché spricht von «systemischer Diskriminierung», denen vor allem junge Männer aus Maghrebländern oder Schwarzafrika ausgesetzt seien. Sie würden von der Polizei nicht nur öfter kontrolliert als andere, sondern auch schlechter behandelt.
«Gegen Angehörige von Minderheiten wird brutaler vorgegangen», sagt der Autor des Buches «La nation inachevée» («Die unvollendete Nation»), das das Verhältnis zwischen Vorstadtjugend und Polizei untersucht.
Seit dem Tod Nahels erschüttern Randale Jugendlicher die Städte Frankreichs. Schulen, Rathäuser und Polizeikommissariate werden verwüstet. Eine blinde Wut gegen den Staat bricht sich Bahn, die nicht allein mit der Diskriminierung der Bewohnerinnen und Bewohner der Banlieue zu erklären ist. Vielmehr scheint die Ausweglosigkeit, die die Nachfahren der Eingewanderten in den Problemvierteln seit Jahrzehnten empfinden, in Aggression umzuschlagen.
Hunderte Polizistinnen und Polizisten wurden bereits verletzt. «Wir sind im Krieg», erklärte die stramm rechte Polizeigewerkschaft Alliance und heizte die Stimmung damit weiter an.
Die Bilder brennender Autos erinnern an das Jahr 2005, als schon einmal die Vorstädte brannten. Auch damals war der Tod zweier Jugendlicher der Auslöser gewesen: Der 17-jährige Zyed und der 15-jährige Bouna hatten sich in Clichy-sous-Bois bei Paris auf der Flucht vor der Polizei in einem Transformatorenhäuschen versteckt und waren dort an Stromschlägen gestorben. Drei Wochen lang dauerten die Unruhen, die zur Verhängung des Ausnahmezustands führten. Die Regierung fürchtet nun eine ähnliche Entwicklung.
«Ich denke schon, dass die Jugendlichen eine gewisse Ungerechtigkeit spüren», sagt der frühere Polizist Christophe Korell. «Aber das ist kein Grund, alles zu zerschlagen, Bibliotheken und Autos anzuzünden.» Korell begann seine Polizeilaufbahn in der Pariser Vorstadt Asnières-sur-Seine.
Er erinnert daran, dass die Banlieues auch die Orte mit der höchsten Kriminalität sind. Die Polizei tue sich schwer damit, zwischen Kriminellen und jenen zu unterscheiden, die lediglich in der Banlieue lebten, weil sie sich kein anderes Viertel leisten könnten.
Die Grünen-Chefin Marine Tondelier spricht nach dem Tod Nahels dagegen offen vom Rassismus der Polizei. Auch die Uno-Menschenrechtskommission sieht einen Zusammenhang. «Das ist der Moment für das Land, um die Probleme des Rassismus und der rassistischen Diskriminierung unter den Sicherheitskräften ernsthaft anzugehen», forderte die Sprecherin Ravina Shamdasani am Freitag in Genf.
Bis jetzt ist die Diskriminierung nicht einmal in der Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten ein grosses Thema. Die täglichen Polizeikontrollen in der Banlieue werden nicht überwacht, und auf Gewaltanwendung reagieren polizeiliche Kontrollinstanzen oft viel zu milde.
Zahlreiche Untersuchungen gegen Polizisten, die während der Proteste der Gelbwesten 2018 Menschen mit Gummigeschossen verletzt hatten, verliefen im Sand.
Doch die Schockwelle, die der gewaltsame Tod von George Floyd im Mai 2020 in den USA auslöste, erreichte auch Frankreich. Die lange totgeschwiegene Polizeigewalt wurde mit einem Mal zum Thema. «Wir alle wollen eine Polizei, die unserer Demokratie würdig ist. Eine Polizei, die die Bevölkerung unabhängig von ihrer Hautfarbe schützt», forderte der Schauspieler Omar Sy wenige Tage nach dem Tod des Amerikaners in einer Petition auf der Plattform Change.org, die mehr als 200 000 Unterschriften bekam.
«Systemisches» Verhalten
Ungewöhnlich klar äusserte sich der damalige Menschenrechtsbeauftragte Jacques Toubon zu einem Fall von Rassismus in der Polizei. Im Prozess gegen mehrere Polizisten, die in zwei Pariser Arrondissements über Jahre hinweg Jugendliche schwarzafrikanischer und maghrebinischer Herkunft beschimpft hatten, sprach Toubon von einem «systemischen» Verhalten.
Es handele sich um eine Anhäufung von Handlungsweisen und Stereotypen, die auf Personengruppen in ihrer Gesamtheit zielten. Die Beamten hatten die jungen Männer als «dreckiger Schwarzer» oder «Scheiss-Nordafrikaner» beschimpft.
Doch den Vorwurf, dass der Rassismus der Polizei systemisch sei, also das System als Ganzes betreffe, will Innenminister Gérald Darmanin nicht gelten lassen. Der frühere Konservative sieht lediglich Einzelfälle, die verurteilt werden müssten.
«Es gibt welche, die ausrasten», sagte er auch nach dem Angriff auf den schwarzen Musikproduzenten Michel Zecler im Herbst 2020. Vier Beamte schlugen den damals 41-Jährigen in Paris krankenhausreif und beschimpften ihn rassistisch. Das Opfer selbst will die Worte «schmutziger Neger» und «Ich werde dich fertigmachen» verstanden haben.
Seit 2005 habe sich nichts geändert, bemerkt der Soziologe Roché nach dem Tod Nahels bitter. Nicht für die Banlieues, in denen Macron zwar eine Ghettobildung erkennt, aber nur wenig dagegen unternimmt. Und auch nicht für die Polizei. «Wie viele Tote braucht es noch, bevor die Polizei reformiert wird?», fragen prominente Gewerkschafterinnen, Menschenrechtler und Künstler am Samstag in einer Kolumne, die die Zeitung «Libération» veröffentlichte.
Die Polizei müsse sich ändern, fordert auch der frühere Polizist Korell, der inzwischen im Justizministerium arbeitet. «Aber man darf nicht denken, dass die Polizei allein alle Probleme der Gesellschaft lösen kann. Das ist nicht wahr.»
(https://magazin.nzz.ch/nzz-am-sonntag/international/paris-strassenschlachten-zwischen-jungen-maennern-und-der-polizei-ld.1745312)
+++RECHTSPOPULISMUS
FDP-Politikerin über Aufreger-Tweet: «SVP-Kollegen entschuldigen sich bei mir»
Der SVP-Tweet zu den betenden Soldaten sorgt im Freisinn für Ärger. In mehreren Kantonen bestehen zwischen den beiden Parteien Listenverbindungen.
https://www.blick.ch/politik/fdp-politikerin-ueber-aufreger-tweet-svp-kollegen-entschuldigen-sich-bei-mir-id18715277.html
-> https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/knatsch-unter-listenpartnern-fdp-freiermuth-findet-svp-tweet-widerlich-152302553
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/wahlkampf-knatsch-unter-listenpartnern-fdp-freiermuth-findet-svp-tweet-zu-betenden-muslimischen-soldaten-widerlich-ld.2482944
«Fremdenhass nicht vermehren»: Operation Libero kämpft mit Kondomen gegen SVP
Die neue Zuwanderungs-Initiative der SVP ist aus Sicht der Operation Libero «brandgefährlich». Weil sie grosse Ähnlichkeiten zur Ecopop-Initiative sieht, holt sie nun einen alten Slogan aus der Schublade – und setzt auf Kondome gegen die SVP.
https://www.blick.ch/politik/fremdenhass-nicht-vermehren-operation-libero-kaempft-mit-kondomen-gegen-svp-id18717671.html
+++RECHTSEXTREMISMUS
„„Auf in den Kampf – Üserä Tradition und Heimat zlieb“ schreibt Diethelm auf seiner Homepage. CN: Antisemitismus und Rassismus Teil 2 der Recherche zu Beni Diethelm und der SVP Schwyz“
Mehr: https://twitter.com/maier_lotta/status/1675500056978259970
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
„Rimoldi bringt die Dinge authentisch rüber“
Dafür bewundere er den Leader von „Mass-Voll“, sagt Alex Gantner, der für die FDP 13 Jahre lang im Zürcher Kantonsrat sass. Nun wolle er für die Bewegung in den Nationalrat – gegen Staatsgläubigkeit, für Freiheit.
https://insideparadeplatz.ch/videos/rimoldi-bringt-die-dinge-authentisch-herueber/
Den Coronagraben überwinden – Warum der Coronaskeptiker und ich Freunde bleiben
Er Massnahmengegner – sie nicht: Die Freundschaft zwischen Brüni und «Input»-Autorin Beatrice Gmünder wurde während der Pandemie auf den Prüfstand gestellt. Nun haben sie sich zu einem Nachtessen wieder getroffen – und wurden sich in einer wichtigen Frage einig.
https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/den-coronagraben-ueberwinden-warum-der-coronaskeptiker-und-ich-freunde-bleiben
+++GEHACKTES
NZZ am Sonntag 02.07.2023
Hacker stehlen bei der Bundespolizei sensible Daten zu Bundesräten und Botschaften
Sicherheitsdokumente aus dem Bundesamt für Polizei sind im Darknet gelandet - darunter auch Schutzmassnahmen für ausländische Botschaften und den Bundesrat.
Rafaela Roth, Mirko Plüss
Für die Bundesverwaltung ist es der wohl schlimmste Hackerangriff, den es je gegeben hat. Von Datenpaketen mit «mehreren Millionen Dateien» spricht der Bundesrat. Nun zeigen Recherchen der «NZZ am Sonntag»: Unter den Dokumenten, die bei der privaten IT-Firma Xplain gestohlen und im Darkweb veröffentlicht wurden, befinden sich auch hochsensible Dokumente der Bundespolizei Fedpol.
Dabei handelt es sich um als «vertraulich» klassifizierte Dokumente des Bundessicherheitsdienstes, einer Abteilung des Fedpol. Normalerweise unterstehen sie speziellen Sicherheitsbestimmungen, nun liegen sie quasi offen im Internet. Ein Dokument aus dem Jahr 2018 etwa gibt Auskunft über Sicherheitsmassnahmen für ausländische Diplomaten und Botschaften sowie vom Bund geschützte Personen und Objekte. Die Adressen von Bundesrätinnen und Bundesräten sind darin aufgelistet sowie die Privatresidenzen von einzelnen unter Schutz stehenden Top-Kadern der Schweizer Sicherheitsbehörden.
Das Dokument ist ein paar Jahre alt, doch in Kombination mit anderen Daten aus dem Leak lassen sich Informationen über die Sicherheitsdispositive der Schweizer Bundespolizei ablesen: Wo schaut sie vorbei, in welche Gefährdungsstufen werden Vertretungen von Ländern eingeteilt?
Krisenstab beim Bund
In den Dokumenten finden sich einzelne Lagebeurteilungen und Sicherheitsdispositive von hochkarätigen vergangenen Diplomatenbesuchen, Handynummern von Fedpol-Angestellten sowie Wochenprogramme von Botschafts-Festivitäten bis hin zu den Eskorten einzelner Diplomaten.
Wie kommt es, dass solch klassifizierte Bundesdokumente bei einer privaten Firma landeten? Eine geleakte E-Mail legt den Schluss nahe, dass sie im Rahmen der Programmierung der neuen Datenverwaltungs-Software Orma für das Fedpol ausgetauscht wurden. Wer wann was auf welche Computersysteme lud, ist nicht im Detail nachzuvollziehen.
Ausserdem gab es wohl Unstimmigkeiten im Projektmanagement der neuen Software. In einer weiteren geleakten E-Mail, zwischen Fedpol und Xplain, ist unter anderem die Rede von nicht eingehaltenen Lieferterminen, verspäteten Umsetzungen komplexer Masken und wechselnden Projektleitern.
Weder die Firma Xplain noch das Fedpol können zu diesem Zeitpunkt detaillierte Auskunft geben. Beide Parteien haben Strafanzeige eingereicht. «Die Frage, unter welchen Umständen operative Daten auf ein Dateisystem einer privaten Firma gelangen konnte, wie dort damit umgegangen wurde und wie sie dort angegriffen werden konnten, wollen wir geklärt haben», sagt ein Sprecher der Bundespolizei. «Xplain prüft die im Darknet publizierten gestohlenen Daten in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kunden», sagt CEO Andreas Löwinger. Es werde geklärt, wo Personen betroffen seien und ob die geleakten Daten «die Sicherheit der Systeme oder andere vertrauliche Informationen betreffen können».
Der Bundesrat hat am Mittwoch den politisch-strategischen Krisenstab «Datenabfluss» einberufen. Er soll unter anderem ein Mandat für eine Administrativuntersuchung erarbeiten. Der Bundesrat hat zudem angeordnet, bestehende Verträge des Bundes mit Informatikdienstleistern zu überprüfen und nötigenfalls so anpassen zu lassen, dass die Cybersicherheit der Dienstleister verbessert wird.
«Eine Peinlichkeit sondergleichen»
Die betroffenen Botschaften wollen sich nicht zu den veröffentlichten Dokumenten äussern. Sie dürften nun aber ihre Sicherheitsvorkehrungen anpassen, meint der Zürcher Diplomat Christoph Bubb, der unter anderem als Botschafter der Schweiz in Pakistan und Afghanistan und beim EDA tätig war. «Heikel in den Dokumenten ist insbesondere, dass hier ein offenbar über längere Zeit angewandtes Bewachungsdispositiv enthüllt wird», sagt Bubb.
«Je nach Art der aktuellen Bedrohung von Botschaften oder dem Personal müssen die Schweiz und auch die betroffenen Staaten die Bewachung nun überprüfen und allenfalls anpassen.» Es sei diesbezüglich wichtig, dass der Bundesrat eine Untersuchung angeordnet habe: «Die Schweiz gilt als zuverlässiger Partner in diplomatischen und nachrichtendienstlichen Fragen und darf diesen Ruf nicht aufs Spiel setzen.»
Ob die ausländischen Vertretungen von der Schweizer Seite überhaupt schon informiert wurden, bleibt indes unklar. Matthias Michel, Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats, fordert dies ein: «Nun gilt es, nicht auf den Protest der betroffenen Länder zu warten, sondern das Schweizer Vorgehen proaktiv auch gegenüber ausländischen Botschaften zu kommunizieren.»
Die entwendeten Daten – total handelt es sich um fast 1 Terabyte – beschäftigen auch die GPK des Nationalrats. Eine Subkommission hat am Donnerstag Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle zum Gespräch geladen. Die Mitglieder wollten wissen, wie es überhaupt möglich ist, dass vertrauliche Daten auf Servern der Firma Xplain liegen und nicht auf gesicherten Servern beim Bund.
Alfred Heer, SVP-Nationalrat und Präsident der Subkommission, doppelt nach: «Fragen stellen sich nicht nur zum Vorgehen, sondern auch zu den politischen Vorgaben», sagt Heer. So habe das Fedpol Ausschreibungen wie jene für die Firma Xplain sogenannt offen durchgeführt. «Die Armee oder der Nachrichtendienst des Bundes machen hingegen keine öffentlichen Ausschreibungen und behalten so die Kontrolle über die Vergabe und die Auswahl ihrer Lieferanten.» Allenfalls müsse man dem Fedpol diesbezüglich strengere Vorgaben machen, sagt Heer.
Dass sensible Daten zu den Schutzmassnahmen für Botschaften entwendet wurden, sei für das Fedpol und den Bund «eine Peinlichkeit sondergleichen», sagt Heer weiter. «Ausgerechnet das Fedpol, verantwortlich für die Strafverfolgung von Cyber-Crime, ist nun selber massiv betroffen.» Der Bund stecke bezüglich Cybersicherheit in den Kinderschuhen. Heer fordert, dass Angestellte des Bundes, die mit sensiblen Daten in Berührung kommen, künftig besser geschult werden.
(https://www.nzz.ch/nzz-am-sonntag/hacker-stehlen-bei-der-fedpol-sensible-daten-zu-bundesraeten-und-botschaften-ld.1745348)
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Schutzmassnahmen für Botschafter und Bundesräte im Darknet: Hacker-Angriff wird zum Super-GAU
Nach dem Datenklau bei der Bundespolizei sind Interpol-Anfragen sowie die Sicherheitsdispositive für Staatsgäste und Magistraten im Netz frei zugänglich. Aus dem Parlament werden personelle Konsequenzen gefordert.
https://www.blick.ch/politik/schutzmassnahmen-fuer-botschafter-und-bundesraete-im-darknet-hacker-angriff-wird-zum-super-gau-id18715651.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/digital/239045586-ein-super-gau-hacker-stehlen-heikle-daten-zu-bundesraeten-und-botschaften
-> https://www.derbund.ch/medien-hacker-stehlen-heikle-daten-zu-bundesraeten-und-botschaften-152757063272
-> https://www.20min.ch/story/daten-ueber-schutz-von-diplomaten-und-bundesraeten-im-darknet-publiziert-192517476305
-> https://www.blick.ch/politik/editorial-ueber-den-datenskandal-gut-fuer-die-fedpol-chefin-dass-wir-keine-ruecktrittskultur-kennen-id18716072.html
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/gestohlene-bundes-daten-wieder-aus-darknet-verschwunden-66534824
-> https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/sensible-bundesdaten-im-darknet?partId=12414094
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/hackerangriff-bei-xplain-datenklau-von-sensiblen-bundesdaten-was-sagt-die-politik
+++HISTORY
derbund.ch 02.07.2023
Tod in Adelboden – Teil 2: Die Sondereinheit Enzian im Visier der Justiz
Nach den Schüssen auf Martin M.: Die Verantwortlichen weisen jegliches Fehlverhalten von sich. Der Staatsanwalt hat Beisshemmungen. Und ein Bruder kämpft.
Quentin Schlapbach, Cedric Fröhlich, Illustrationen: Karin Widmer
In einem Sitzungszimmer im Berner Amthaus beginnt die Einvernahme des Polizisten, der am Tag zuvor Martin M. mit fünf Schüssen getötet hat. Ihm gegenüber sitzt der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben des Kantons Bern. Er fragt: «Wie geht es Ihnen?» Der Polizist, wir nennen ihn fortan Schildführer, antwortet: «Im Moment recht gut, ich konnte schlafen.»
Keine 24 Stunden sind zu diesem Zeitpunkt seit dem Einsatz in Adelboden vergangen. Punkt für Punkt rekapituliert Schildführer, wie seine Einheit mit Blaulicht vom Unterland ins Bergdorf fuhr, erzählt vom umstellten Chalet mit den zugezogenen Fensterläden. Er schildert den Zugriff über das Treppenhaus, wie er mit seinem Schild den Rest der Truppe schützen musste. Er sagt, was ihm vor der Schlafzimmertür durch den Kopf ging, in den Sekunden vor der Schussabgabe.
Es ist Freitag, der 22. Mai 2020, 14.40 Uhr. In Bern hat die Aufarbeitung eines tödlichen Polizeieinsatzes begonnen.
Rückblende
In der Schweiz greifen Polizistinnen und Polizisten äusserst selten zur Dienstwaffe. 2020 kam es zu zwölf Schussabgaben durch die Polizei. Dabei starben zwei Menschen. Einer von ihnen ist Martin M.
Im ersten Teil dieser Serie haben wir den Einsatz rekonstruiert, der zu seinem Tod führte. Martin M. litt an einer Hyperakusis, einer extremen Empfindlichkeit gegenüber Geräuschen. Weil er am 21. Mai 2020 polterte und schrie und damit andere ängstigte, rückte ein Kommando der Sondereinheit Enzian nach Adelboden aus.
Nach gescheiterten Verhandlungen rammte die Polizei die Schlafzimmertür auf. In der Folge stand M. mit gezückter Pistole vor ihnen. Schildführer feuerte fünfmal auf ihn. M. starb durch einen Schuss in den Hinterkopf.
War dieses Ende unausweichlich?
Dieser zweite Teil handelt vom Kampf der Familie von Martin M. Sie will, dass dessen Tod vor einem Gericht verhandelt wird. Dass das nicht schon längst passiert ist, hängt mit der Zurückhaltung einer Behörde zusammen, die gegen ihren engsten Verbündeten ermitteln muss. Mit der systembedingten Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei.
Die Anklagebehörde wollte das Verfahren bereits einstellen. Das Berner Obergericht kassierte die Einstellungsverfügung nach einer Beschwerde der Opferfamilie. In diesen Tagen kommt neue Bewegung in den Fall, finden zum ersten Mal seit 2020 wieder Befragungen statt.
Die folgenden Schilderungen stützen sich auf anonymisierte Einvernahmeprotokolle der am Einsatz beteiligten Beamten, auf mehrere Hundert Seiten Akten und auf Gespräche mit Angehörigen und Bekannten von Martin M. Für sämtliche Personen, über die wir in der Folge berichten, gilt die Unschuldsvermutung.
Der Bruder
Manchmal, wenn Stefan M. über seinen verstorbenen Bruder spricht, versagt seine Stimme. Wenn er sich vorstellt, wie Martin gestorben ist, dann übermannt es ihn: «Im Moment, wo er am meisten Hilfe nötig hatte, kam die völlig falsche Einheit mit dem völlig falschen Auftrag.»
Stefan ist nicht der richtige Name dieses Mannes. Er stimmte einem Interview unter der Bedingung zu, anonym bleiben zu dürfen. Weil er bis heute nicht abschliessen kann und doch irgendwie weitermachen muss.
Stefan hadert mit der Art und Weise, wie der Tod seines Bruders und dieser Einsatz bis heute aufgearbeitet worden sind: «Ich bin überhaupt nicht jemand, der gegenüber der Polizei kritisch eingestellt ist.» Er habe grundsätzlich das Gefühl, dass die Schweiz ein Land sei, wo man der Polizei vertrauen könne. «Aber wenn jemand bei einem Einsatz stirbt, muss doch irgendwer dafür die Verantwortung übernehmen.»
Am Tag nach dem tödlichen Einsatz orientiert die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben die Familie von Martin M. darüber, dass sie die Ereignisse in Adelboden untersuchen und die Einsatzverantwortlichen einvernehmen werde. Sein Grundvertrauen in die Arbeit von Justiz und Polizei, in «das System», liess Stefan M. hoffen, dass diese Untersuchung Antworten auf seine vielen Fragen liefern würde.
Pflichtenheft
Zurück im Berner Amthaus. Bei Schildführers Befragung durch die Staatsanwaltschaft ist die Sachlage klar: Er schoss fünfmal auf M., ohne dass dieser das Feuer erwiderte. Die zentrale Frage lautet: Handelte er aus Notwehr?
Es gibt durchaus Argumente dafür. Mehrere Augenzeugen werden später aussagen, Martin M. habe mit seiner Glock 19 auf Schildführer und seine Kollegen gezielt. Dieser wähnte sich und die anderen in Lebensgefahr.
Der Staatsanwalt wird in seiner Einstellungsverfügung festhalten, Schildführer sei keine andere Wahl geblieben, als sich auf diese Weise zu verteidigen. Auch wenn die fünf Schüsse aus nächster Nähe «eine in ihrer Heftigkeit kaum zu übertreffende Abwehrreaktion» war.
Brauchte es jeden dieser fünf Schüsse? War mit dem ersten isolierten Schuss, den M. nicht erwiderte, die Gefahr nicht gebannt? Sind Schildführer und die Enzian nicht geschult dafür, Personen anzuhalten, ohne fünfmal zu schiessen? Was sagt er zu den Entscheiden seiner Vorgesetzten, die ihn überhaupt erst in diese Lage brachten?
In diesem Moment, in diesem Verhör, wäre es am Ankläger, solche Fragen zu stellen. So steht es im Pflichtenheft eines Staatsanwalts. In der knapp zweieinhalbstündigen Einvernahme tut er aber genau das nicht.
Der Staatsanwalt lässt Schildführer frei erzählen, konfrontative Fragen stellt er bis zuletzt keine – obwohl der Vorwurf einer vorsätzlichen Tötung im Raum steht. Erst ganz zum Ende will er von Schildführer wissen: «Haben Sie im Nachhinein das Gefühl, dass Sie etwas hätten besser machen können?» Die Antwort fällt kategorisch aus: «Nein.»
Vertrauensbonus
Die Polizei geniesst in unserer Gesellschaft ein fast schon beispielloses Grundvertrauen. Zu Recht: Wer die 117 wählt, dem wird geholfen. Polizistinnen und Polizisten entschärfen täglich Hunderte, wenn nicht Tausende kleine und grössere Konflikte. Machtmissbrauch, Willkür und Korruption, all die Dinge, die in anderen Ländern mit der Staatsgewalt assoziiert werden, kennen wir von unserer Polizei so nicht. Einzelfälle ausgenommen.
Dieser Vertrauensbonus hat eine Kehrseite: Kritik an Polizeieinsätzen wird von der Politik wie auch von Teilen der Zivilgesellschaft oft reflexartig zurückgewiesen. Der Polizei haftet der Nimbus der Unfehlbarkeit an. Wie geht eine solche Behörde damit um, wenn einmal etwas schiefläuft?
Nach dem Schützen weisen auch seine beiden Vorgesetzten, die für den Einsatz verantwortlich waren, jegliches Fehlverhalten von sich. «Ich würde heute nichts anders machen», sagt der eine. «Vielleicht hätte man etwas anders machen können, aber das wäre eine Hypothese», sagt der andere.
Auch gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben von Amtes wegen. Die beiden Vorgesetzten müssen sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen. Die Frage, die bei ihnen im Raum steht: War der Einsatz in Adelboden bis zuletzt verhältnismässig? Oder hätte es nicht auch andere Möglichkeiten gegeben, um Martin M. an diesem Tag anzuhalten?
Offene Fragen
Die Protokolle, die während der Einvernahmen in den Tagen nach den Schüssen in Adelboden entstehen, gleichen sich. Gezeichnet wird das Bild eines sorgfältig durchgeführten Einsatzes, bei dem man Schritt für Schritt vorgegangen sei.
«Die Vorgehensweise war nach Lehrbuch. Es gab keine Patzer oder Schnitzer, und man müsste das wieder so machen», sagt der operative Techniker. «Wir haben ohne Druck gearbeitet, wir sind nicht einfach so planlos da rein», gibt der verantwortliche Dezernatsleiter zu Protokoll.
Nachfragen zum Geschehensablauf stellt der Staatsanwalt nur vereinzelt. Widersprüche in den Aussagen oder Fragen zur Verhältnismässigkeit macht er nicht zum Thema. Dabei liegen diese auf der Hand. Der Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts wird fast zwei Jahre nach diesen Befragungen eine Vielzahl davon aufwerfen:
– Weshalb brach die Polizei die Verhandlungen vor der Schlafzimmertür ab?
– Woher kam die dringliche Notwendigkeit, die Schlafzimmertür gewaltsam zu öffnen?
– Was liess die Beamten glauben, M. sei nicht zum Dialog bereit?
– Was geschah mit dem Schutzschild, der dem Schützen laut eigener Aussage nach dem ersten Schuss aus der Hand nach vorn umfiel, den aber ein anderer Augenzeuge auf Martin M. liegen sah?
– Hat die Spezialeinheit die angebliche Notwehrsituation nicht selbst verursacht, indem sie ins Zimmer eindrang?
Der Liste hinzufügen liesse sich: Stehen der Polizei nicht andere Mittel zur Verfügung, um eine suizidgefährdete Person in einer psychischen Notsituation anzuhalten?
Danach gefragt, ob es üblich sei, dass potenziellen Beschuldigten keine Nachfragen zum Geschehensablauf gestellt würden, entgegnet die Staatsanwaltschaft: «Grundsätzlich steht es der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung eines Sachverhaltes frei, wem sie welche Fragen wann, wie und weshalb stellt.» Tatnähere Personen würden anders befragt als solche, die nicht unmittelbar ins Geschehen involviert gewesen seien. «Das sind taktische Entscheide, die wir nicht kommentieren.»
Aufgrund der Befragungen und forensischen Untersuchungen kommt die Anklagebehörde im Juli 2021 zum Schluss: Das Verfahren gegen die drei Polizisten wird eingestellt.
In seiner 25-seitigen Verfügung schreibt der verantwortliche Staatsanwalt: Der Schütze habe klar aus Notwehr gehandelt; die Stürmung des Schlafzimmers sei verhältnismässig gewesen. Es bestehe kein Anlass, an den Aussagen der befragten Polizisten zu zweifeln. Auch gebe es «keine ernst zu nehmenden Hinweise auf ein alternatives Tatgeschehen».
Der tödliche Polizeieinsatz soll ad acta gelegt werden – ohne öffentliches Gerichtsverfahren. Da Einstellungsverfügungen grundsätzlich nicht publiziert werden, hätte die Öffentlichkeit wohl nie erfahren, was an diesem Tag in Adelboden genau passiert ist.
Der Anwalt
Zürich, Kreis 4, eine kleine Kanzlei. Stephan Schlegel sitzt in seinem Büro. Der Fall Martin M. ist auch sein Fall. Schlegel – deutscher Schalk, Typ gutmütiger Hüne – vertritt die eine Hälfte der Opferfamilie.
Schlegel legte Beschwerde ein gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Wenn die Strafverfolger regelrecht zur Jagd getragen werden müssten, dann stehe es nicht gut um deren Unabhängigkeit, sagt er.
In mehr als 99 Prozent aller Fälle sind Staatsanwaltschaft und Polizei Verbündete. Sie arbeiten miteinander, um Vergehen und Verbrechen aufzuklären und zu sanktionieren. Wird einer Polizistin oder einem Polizisten eine Straftat vorgeworfen, so tritt der Ausnahmefall ein. Dann führen die Ermittlungen quasi in die eigenen Reihen. Und, so sagt es Schlegel: «Gegen die Guten zu ermitteln, das erfordert ein robustes Selbstvertrauen.»
Für ihn steht – wenig überraschend – fest: Beim Einsatz wurden grobe Fehler begangen. «Die sind einfach da rein und sind dabei ein unverhältnismässiges Risiko eingegangen!» Für ihn hat das auch etwas mit dem Wesen einer Spezialeinheit zu tun: «Für einen Hammer sieht alles wie ein Nagel aus.» Auch M., der laut Schlegel nie mit der Waffe gedroht hat.
Die Verantwortung sieht er vor allem bei der Einsatzleitung. «Der Schütze konnte am wenigsten dafür. Seine Vorgesetzten haben ihn in dieses Desaster geschickt.»
Ohrfeige
Schlegel dringt mit seiner Beschwerde durch: Im März 2022 kassiert das Obergericht des Kantons Bern die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben praktisch auf der ganzen Linie. Im Entscheid stellt das Gericht infrage, ob der Einsatz bis zuletzt verhältnismässig war. Weder gebe es aus den Aussagen der Polizisten einen zwingenden Hinweis darauf, dass die Verhandlungen mit Martin M. gescheitert oder unmöglich gewesen seien, noch habe eine «dringliche Notwendigkeit» bestanden, die Schlafzimmertür gewaltsam zu öffnen. Auch äussert das Gericht Zweifel daran, ob die fünfmalige Schussabgabe noch vom Notwehrrecht gedeckt war.
Insbesondere sieht es eine Grundregel verletzt: in dubio pro duriore – im Zweifel für das Härtere. Erscheint ein Schuldspruch nicht von vornherein als höchst unwahrscheinlich, so muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Weiter bemängelt das Gericht die Ermittlungen: fehlende Einvernahmen von Zeugen, generelle Ungereimtheiten, ungenügende Abklärungen bezüglich der Schussabfolge. «Zusammenfassend ist das Verfahren gegen die drei Beschuldigten nach der Vornahme allfällig weiterer Ermittlungshandlungen voraussichtlich zur Anklage zu bringen», so das Obergericht.
Dieser Entscheid ist kein Schuldspruch zulasten der Polizisten. Aber er ist eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben. Es hat zur Folge, dass die Verfahren gegen die drei Polizisten bis heute andauern.
«Kein Stopp-Knopf»
Wofür steht der Fall Martin M.?
Patrice Zumsteg ist promovierter Jurist und Anwalt, Dozent an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur. Er forscht zu Sicherheits- und Grundrechtsfragen. Für ihn geht es in Fällen wie jenem in Adelboden nicht bloss um die Schuldfrage. «Es geht darum, ob ein gutes Gleichgewicht der Interessen gefunden wurde, in welchem auch der Einzelne respektiert wird.»
Zumsteg ist ein durch und durch liberal denkender Mensch, einer, der selbst immerzu abwägt. Er sagt: «Ich habe grosses Vertrauen in die Polizei. Aber wie alle Organisationen macht auch sie Fehler.»
Was er kritisiert, ist das Abhängigkeitsverhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei – «eine grosse Schwäche unseres Systems». Man kenne sich, arbeite gut zusammen, verstehe sich auch persönlich. Tritt der seltene Fall ein, in dem Polizisten zu Verdächtigen werden, so stelle dies das System vor ganz triviale Probleme: «Wer macht sich schon gerne unbeliebt am eigenen Arbeitsplatz?»
In der Schweiz arbeiten aktuell rund 19’500 Polizistinnen und Polizisten. Anders als etwa in Grossbritannien oder Deutschland gibt es jedoch keine Behörde, die exklusiv Fälle von polizeilichem Fehlverhalten untersucht. Das Land ist dafür zu klein, die Zahl der Fälle zu tief.
Gab es ein Zurück für die Spezialeinheit, bevor sie die Schlafzimmertür von Martin M. aufwuchtete? Sah deren Protokoll auch mildere Massnahmen vor? Musste es so weit kommen, dass am Ende ein psychisch kranker Mensch tot ist?
Patrice Zumsteg sagt: Fragen wie diese gehörten vor einem Gericht gestellt. Nicht zum ersten Mal stellt er fest, dass Polizeieinsätze «offenbar über keinen Stopp-Knopf verfügen». Er hat im Fall Adelboden erhebliche Zweifel an der Verhältnismässigkeit des polizeilichen Vorgehens. «Wobei man immer aufpassen muss vor dem Rückschaufehler: Wir sitzen im bequemen Sessel, da ist es leicht zu sagen, man hätte alles ganz anders, alles viel besser machen können.»
Im Verfahren
Die Staatsanwaltschaft sagt heute, die Einstellungsverfügung sei vom Tisch, das Untersuchungsverfahren wieder offen. Wer fragt, ob sie den Fall zur Anklage bringe, erhält folgende Antwort: «Der Entscheid des Obergerichts ist eindeutig und ein klarer Hinweis dafür, dass wenn sich anhand der weiteren Untersuchung nicht neue Erkenntnisse ergeben, Anklage gegen die drei Polizisten zu erheben ist.»
Darüber hinaus will sich die Behörde nicht weiter äussern. «Für persönliche Gespräche in einer laufenden Untersuchung ist kein Raum», teilt sie schriftlich mit.
Die Kantonspolizei Bern teilt mit, sie wolle das laufende Strafverfahren abwarten. Zwei der drei Beschuldigten sind weiterhin im Dienst, einer ist ausgetreten. «Dieser Austritt erfolgte nicht in Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren», schreibt eine Kapo-Sprecherin.
Die drei Anwälte der beschuldigten Polizisten geben an, dass sich ihre Mandanten aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äussern möchten. Einen Katalog mit 17 Fragen zum schwierigen Einsatz, zur Fehlerkultur innerhalb der Polizei und nach ihrem persönlichen Wohlergehen lassen sie unbeantwortet.
In diesen Junitagen sollen zum ersten Mal wieder Einvernahmen stattgefunden haben – über drei Jahre nach den tödlichen Schüssen.
Hoffnung
Stefan M. ist ein feingliedriger, ein sanfter Mann. In vielem sei er seinem verstorbenen Bruder sehr ähnlich. An seinen guten Tagen war Martin ruhig, besonnen, zuverlässig. Als Stefan, der als selbstständiger Programmierer arbeitet, wegen einer Krankheit an den Händen einmal Hilfe brauchte, war Martin für ihn da. Ein Jahr lang übernahm er für ihn alle Tipparbeiten. Viel mehr als die Arbeit verband die beiden jedoch das ideelle Weltbild. «Wir sahen die Dinge meist ähnlich.»
Martins psychische Probleme nahm Stefan erst wahr, als beide bereits erwachsen waren. Er half Martin beim Umzug von Zürich ins Berner Oberland. Musste aber zusehen, wie er trotzdem nirgends zur Ruhe kam. Wenige Tage vor seinem Tod unterhielten sie sich noch per Skype. Martin erzählte von der neuen Wohnung auf der anderen Talseite. «Er hatte die Hoffnung, dass es ihm dort besser gehen würde.»
Wozu brauchte Martin eine Waffe? Diese Frage quält Stefan M. bis heute. «Sein ganzes Leben lang hat er jegliche Form von Gewalt stets abgelehnt.» Er kann es sich nur so erklären: Martin wollte selbst über sein Ende bestimmen. «Dass er jemals vorhatte, auf jemand anderen zu schiessen, kann ich mir schlicht nicht vorstellen.»
Dieses Bild von seinem Bruder bewahrt er sich. Martin hat nicht zurückgeschossen.
Stefan sagt, ihm gehe es nicht darum, einen Schuldigen für den Tod seines Bruders zu finden. Aber die Verantwortlichen könnten immerhin zugeben, dass an jenem Tag Fehler begangen worden seien. Er hofft, dass der Fall vor einem Gericht verhandelt wird. Dass die Polizei in ähnlichen Fällen künftig anders handelt. Dass sie Lehren zieht aus dem Tod seines Bruders.
Und dass er abschliessen darf.
(https://www.derbund.ch/die-sondereinheit-enzian-im-visier-der-justiz-915902665398)
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TOD IN ADELBODEN – TEIL 1: DER TAG, AN DEM DIE POLIZEI MARTIN M. ERSCHOSS
2020 tötet die Spezialeinheit Enzian einen Mann. Seither tut sich die Justiz schwer – musste es so weit kommen? Chronik einer Gewaltnacht.
(Cedric Fröhlich, Quentin Schlapbach, Illustrationen: Karin Widmer, derbund.ch 30.06.2023)
Martin M. hat die Fensterläden verrammelt, die Vorhänge zugezogen, alle Türen verschlossen. Ein letztes Mal hat er den Belagerungszustand verhängt, noch einmal die Welt ausgesperrt. In seinem Schlafzimmer ist es stockfinster.
M. – 44, dunkles Haar, ein kleiner, unscheinbarer Mann – befindet sich im Krieg gegen einen Feind, der in Wasserleitungen gurgelt und mit Rasenmähern röhrt, der bimmelt und blökt, knallt und lacht. Gegen einen Feind, der durch jede noch so dicke Mauer und in jedes Schlafzimmer findet. Gegen den Lärm.
Er floh vor ihm aus der Stadt in die Berge. Von Zürich bis nach Adelboden. Jeder Umzug ein Rückzugsgefecht, verbunden mit der Hoffnung, den Gegner in Schach zu halten. Jetzt steht er da, die Pistole in der Hand – Glock, Modell 19, 4. Generation.
Vor seiner Schlafzimmertür presst sich ein Kommando der Sondereinheit Enzian in den schmalen Korridor. Schwer bewaffnete Männer mit dunklen Schutzwesten und Helmen. Die Einsatzleitung hat entschieden: Die Zeit für Verhandlungen ist vorbei.
Mit einer Ramme donnern sie das Türschloss auf. Der erste Polizist drängt in den Raum, sieht M. und schreit: «Achtung Waffe! Waffe! Waffe! Waffe!» Er drückt ab. Zuerst nur einmal, dann vier weitere Male. Zwischen den fünf Schüssen lässt er seinen Schutzschild vornüberfallen.
Zwei Projektile verfehlen M. Eines durchbohrt M.s linken Oberschenkel und seinen Hodensack. Eines bleibt in seiner Brust stecken. Ein weiteres schlägt in seinem Hinterkopf ein.
Es ist der Abend des 21. Mai 2020, 19.58 Uhr. Die Meldung kommt über Funk: Tod der Zielperson. Der Staat hat Martin M. erschossen.
Der Fall Martin M.
In der Schweiz kommt es durchschnittlich zu 13 Tötungsdelikten mit einer Schusswaffe pro Jahr. Es sind rare, aber fundamentale Brüche im menschlichen Zusammenleben. Tötet ein Mensch einen anderen, so antwortet die Justiz in der Regel wuchtig, scheut sie weder Zeit noch Aufwand. Im Fall von Martin M. aber ist so vieles anders.
Mehr als drei Jahre sind seit den Schüssen in Adelboden vergangen. Weder der Schütze noch die beiden Einsatzleiter mussten sich bislang in einem Gerichtssaal rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen die drei Polizisten bereits einstellen.
Angehörige von Martin M. hatten sich gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft gewehrt und erhielten in praktisch allen Punkten recht. Auf 24 Seiten zerpflückte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Berner Obergerichts die Argumentation der Staatsanwaltschaft, der zufolge der Zugriff, die fünf Schüsse, die tödliche Eskalation eindeutig verhältnismässig waren. Gestützt auf die Verfahrensakten und die Protokolle kritisierte das Gericht die Ermittlungen als unvollständig und zu unkritisch.
Danach passiert lange Zeit: nichts. Das macht den Fall Martin M. zu einem Exempel. Dafür, wie zaghaft die Schweizer Strafverfolgung vorgeht, wenn sie gegen ihre eigenen Leute ermitteln muss. Erst in diesen Tagen finden zum ersten Mal seit 2020 wieder Einvernahmen statt.
In einer zweiteiligen Serie rekonstruieren wir, wie es zum fatalen Einsatz der Sondereinheit Enzian kam. Und wie schwer sich die Strafverfolgungsbehörden bis heute damit tun, gegen ihre eigenen Leute zu ermitteln.
Die folgenden Schilderungen stützen sich auf anonymisierte Einvernahmeprotokolle der am Einsatz beteiligten Beamten, auf mehrere Hundert Seiten Akten und auf Gespräche mit Angehörigen und Bekannten von Martin M.
Für sämtliche Personen, über die wir in der Folge berichten, gilt die Unschuldsvermutung.
Flucht
Martin M. wächst in einer Gemeinde am linken Zürichseeufer auf. Er ist das mittlere von drei Geschwistern. Streiten sich die anderen zwei, vermittelt er. Seine eigenen Probleme trägt er derweil mit sich selbst aus. In sich gekehrt geht er durchs Leben, und lange wirkt er damit nicht unglücklich. Gleichzeitig erkennt niemand, was sich über all die Jahre in seinem Innern manifestiert, auftürmt, Bahn bricht.
Das menschliche Gehör ist Sensor und Filter zugleich, ein komplexes Miteinander von Gehörgang, Innenohr und Gehirn, das Schall in menschliche Empfindung übersetzt. Zugleich trennt es Wichtiges vom Unwichtigen: das Weinen des Kindes vom Rauschen der fernen Autobahn. Das gute Gespräch vom Geklapper von Messer und Gabel.
Martin M. schafft diese Differenzierungen irgendwann nicht mehr. In ihm vermischt sich alles zum Getöse.
M. lebt mit dem Asperger-Syndrom, einer autistischen Veranlagung, gepaart mit einer Hypersensibilität, einer ausgeprägten Lärmempfindlichkeit. Die Diagnose erhält er erst im Erwachsenenalter. Je älter er wird, umso schwerer fällt es ihm, zu unterscheiden: das Geflüster vom Schrei, das Rascheln vom Sturm.
Bevor die Krankheit in seinem Leben endgültig die Regie übernimmt, ist Martin M. ein kreativer Mensch. Er malt, schreibt und fotografiert. Er arbeitet in der kleinen IT-Bude seines jüngeren Bruders, entwickelt eine Software für Buchautoren, mit der sich Plot, Protagonisten, Dramaturgie büscheln lassen.
In dieser letzten, geregelten Arbeit spiegeln sich die Maximen des Martin M. wieder: Ordnung. Übersicht. Kontrolle. Mit diesen Werkzeugen hatte er sich eine Schallmauer gegen den Lärm dieser Welt gebaut. Als sie zu bröckeln beginnt, tritt M. zunächst einen geordneten Rückzug an.
Sein jüngerer Bruder fragt ihn: «Es gibt so viele schöne Orte in der Schweiz, was hält dich noch in dieser Stadt?» M. weiss darauf keine Antwort. Er verlässt Zürich und den Wohnblock, in dem er jahrelang gelebt hat. Die Wahl fällt auf Grindelwald. Er war immer gerne in der Natur, ging auf die Ski und auf Wanderungen.
Zugleich steigt er aus. M. löscht Mailkonten, tilgt seine Spuren aus dem Internet, schaltet den PC nur noch ein, wenn es eben nicht anders geht. Für den Moment scheint es, als fände er nach der Stadtflucht den Halt wieder. In Wahrheit schlittert er tiefer, tiefer, immer tiefer.
Auf Grindelwald folgen Frutigen, wo er eine Zeit lang bei einem Landwirt arbeitet, und mehrere Adressen in Adelboden. Seine Flucht wird immer erratischer. Von einer Wohnung in die nächste, ein unablässiges Aus- und wieder Zusammenpacken. Mal sind ihm die Geissen im Pferch nebenan zu laut, mal die Gäste in der Ferienwohnung eine Etage höher. Er dreht Warmwasserleitungen ab, beschwert sich bei Vermieterinnen, er hadert, zetert und schläft kaum noch.
Für den Einkauf im Dorf trägt er einen Gehörschutz und zu Hause Noise-Cancelling-Kopfhörer. Sein Leiden macht ihn zum IV-Fall, er begibt sich immer mal wieder in Behandlung. Und doch zeigt er seine tiefe Verzweiflung nur ganz wenigen.
«Es war ihm einfach nicht wohl auf dieser Welt», sagt jemand, der ihm in diesen letzten Jahren eine Stütze ist. Flüchtigen Bekannten bleibt er ein Mysterium.
M. erzählt niemandem von der Pistole. Wie er den Waffenschein macht, die Glock legal erwirbt. Womöglich hält er die Niederlage gegen den Lärm irgendwann für gewiss. Was ihm an Kontrolle bleibt, beschränkt sich auf die Art der Kapitulation. Im Krieg entscheidet der Verlierer, wie lange gekämpft wird.
Suiziddrohung
Der 21. Mai 2020 ist ein Donnerstag. In Adelboden hat der Frühling Einzug gehalten, und auf der lokalen Polizeistation hat nur ein Beamter Dienst, als um 15 Uhr das Telefon läutet. Am Apparat ist eine Frau. Sie hat Angst vor Martin M.
Der Hörnliweg liegt in den nordöstlichen Ausläufern des Dorfes – vortreffliche Lage, Chalet an Chalet, eine scharfe Kurve zum Ende hin. Hier wohnt Martin M. – noch. An diesem Nachmittag steht er einmal mehr zwischen Umzugskartons und packt. Ihn zieht es auf die gegenüberliegende Talseite. In ein Häuschen im Abseits, wo kein Bus verkehrt und es keine Nachbarn gibt. Vor wenigen Stunden hat er den Mietvertrag unterzeichnet und die Schlüssel entgegengenommen. Er soll fahrig gewirkt haben, aber nicht wie einer, der im Begriff ist, ausser Kontrolle zu geraten.
Zurück am Hörnliweg holen ihn seine Dämonen ein. Er poltert und schreit, drischt auf irgendetwas ein. Was ihn derart in Rage versetzt – ob banaler Umzugsstress oder der Wahn –, darauf wird es nie eine Antwort geben. Vermutlich hat er seit Wochen kaum ein Auge zugemacht. Seine Schlaflosigkeit bezeichnet er als «eine Form von Folter».
Die Frau am Hörer erzählt dem Beamten vom Mann, der über ihr wohnt. Sie berichtet, seit Tagen gehe das nun so, höre sie, wie er tobe und fluche. Sie halte es nicht mehr aus in ihren eigenen vier Wänden.
Der Polizist wird all das in seinen Bericht schreiben. Ebenso den Umstand, dass er Verstärkung anforderte. Wie er mit einem Kollegen in den Dienstwagen stieg und an den Hörnliweg fuhr. Und wie er im Rahmen einer Erstabklärung etwas Beunruhigendes feststellte: Martin M. wird im Waffenregister geführt.
Für zusätzliche Nervosität sorgen Mails und SMS. «Die fewo bleibt bis ende mnt leer oder ich bringe mich um», schreibt M. noch um 17.15 Uhr an seine Vermieterin. Gemeint ist die Ferienwohnung über seiner eigenen. Nicht zum ersten Mal deutet M. an, sich und seiner Pein ein Ende zu machen.
Die behandelnde Ärztin von Martin M. wird avisiert. Unter den gegebenen Umständen hält sie eine fürsorgerische Unterbringung für angebracht, wenn Martin M. weiter nicht mit sich reden lassen sollte.
Als die Polizisten vor Ort eintreffen, nähern sie sich vorsichtig dem Chalet. Sie klopfen, erhalten aber keine Antwort. Die Tür ist verschlossen, Martin M. nirgends zu sehen. Eine Person, die ihn in Adelboden mit am besten kennt, rät der Polizei telefonisch: «Treiben Sie ihn nicht in die Enge, er braucht immer einen Fluchtweg.»
Mehrmals rufen die beiden Polizisten M. auf dem Handy an – Combox. Die Wohnungstür lässt sich auch beim zweiten Versuch und mit einem Passepartout nicht öffnen. Dann spricht Martin M. endlich: «Kömmet nume, kömmet nume… dir huure Wixxere hauet ab, wagets nid inezcho.»
Für die Polizisten fügt sich nun alles zusammen. Der Waffenschein, die fehlende Kooperation, das Gepolter, die Suizidandrohungen: Dieser Mann ist eine Gefahr. Nicht nur für sich selbst.
Alarm in der Zentrale. Die Polizei ist sich einig, die Lage am Hörnliweg ist ab jetzt ein Fall für die Sondereinheit.
Elite
Kurz vor 18 Uhr, in Ittigen rast eine Fahrzeugkolonne los. Blaulicht. Bis nach Adelboden sind es 69 Strassenkilometer. In den Wagen sitzt die Elite der Kantonspolizei Bern. Die Spezialeinheit Enzian ist die Spitze des staatlichen Gewaltmonopols, das schwer bewaffnete Berner Pendant zu den S.W.A.T.-Teams in den USA. Ihre Mitglieder sind geschult für Anti-Terror-Einsätze, Geiselnahmen und den Schutz von besonders wichtigen Personen. Es heisst, nicht einmal die Ehepartnerinnen wüssten etwas davon, wenn ihr Mann für die Sondereinheit arbeitet.
In Ittigen befindet sich die Basis der Einheit. Das Briefing vor Ort war kurz. Noch während der Fahrt ins Bergdorf gibt der Einsatzleiter weitere Details via Funk durch. Im dritten Wagen der Kolonne sitzt ein Mann, den wir fortan Schildführer nennen. Er wird dem Notelement zugeteilt: Sollte es zur Stürmung kommen, würde er hinter einem fahrbaren Schutzschild und als Erster in die Wohnung eindringen. Über Funk kommt rein: Zielperson hat Asperger. «Wenn ich ihn anspreche, muss es sachlich sein», sagt sich Schildführer.
Der Korso der Spezialeinheit trifft um 18.33 Uhr am Hörnliweg ein. Die reguläre Polizei – im Enzian-Slang: die «Uniform» – hat das Chalet von Martin M. bereits umstellt. Um 18 Uhr hatte sie einen letzten Blick auf ihn erhascht, als er seine Fensterläden schloss.
Ein Scharfschütze bringt sich in Position. Eine Drohne fliegt ums Haus. Die Spezialeinheit fährt ihr Arsenal auf, bleibt vorerst aber auf Distanz. Wieder verlaufen Anrufversuche im Leeren. Auch die Kontaktaufnahme via Megafon scheitert. Martin M. bleibt stumm.
Gegen 19 Uhr öffnet ein Roboter die Eingangstür zum Chalet, liefert fortan Bilder aus dem Treppenhaus, dringt weiter vor zur Wohnungstür. Verschlossen. Die Einsatztruppe erhält das «Go», zuvorderst Schildführer, die Verhandlungsgruppe im Schlepptau – sie trägt Hellblau, soll näher an Martin M. herangebracht werden, um endlich ins Gespräch zu kommen.
Vor der Wohnungstür wechselt Schildführer von der Langwaffe auf die Pistole – 9 Millimeter. Der Kollege zu seiner Rechten spannt eine Hydraulikpresse in den Türrahmen, drückt. Hinter ihm spricht ein anderer Enzian-Beamter – wir nennen ihn Verhandlungsführer – ins Megafon. Keine Reaktion.
Ein kleinerer Roboter wird auf Aufklärungsmission geschickt. Erster Raum, clear. Badezimmer, Duschvorhang gezogen. Dritter Raum, verschlossen. Schildführer bezieht Stellung vor der verschlossenen Tür, der Rest schwärmt aus. Küche und Wohnzimmer, negativ. Blick hinter den Duschvorhang, negativ.
Pattsituation
Polizeiarbeit ist gefährliche Arbeit. Weil der Mensch und das Leben unberechenbar sind. Die Gefahr lässt sich hundertfach simulieren, im echten Leben fühlt sie sich doch ganz anders an. Schildführer wird später bei seiner Einvernahme sagen, dass ihm in diesen Sekunden vor der Schlafzimmertür der Todesfall eines Polizisten in Gelsenkirchen durch den Kopf ging.
Drei Wochen vor dem Einsatz in Adelboden, am 29. April 2020, wurde ein 28-jähriger Beamter eines deutschen Spezialeinsatzkommandos (SEK) bei einem Einsatz erschossen – durch eine Türe hindurch. Auch im Kanton Bern starb auf diese Weise schon einmal ein Polizist. 2011 feuerte in Schafhausen im Emmental der Strassenarbeiter Roger F. mit seinem Sturmgewehr durch die verschlossene Türe.
Immer, wenn es um die Enzian geht, fällt irgendwann auch der Name Peter Hans Kneubühl. Der Rentner schoss im Sommer 2010 einem Mann der Spezialeinheit aus nächster Nähe in den Kopf. Dieser überlebte nur durch ein Wunder.
Vor der Schlafzimmertür von Martin M. läutet die Spezialeinheit Phase zwei des Einsatzes ein. Die dünnen Holzwände des Chalets bereiten den Männern Sorge. Verhandlungsführer ergreift das Wort, kniend, hinter dem Schutzschild. Er fragt Martin M., ob es ihm gut gehe, spricht ihn auf die Waffe an und auf die vermutete Suizidabsicht. Es ist jetzt ungefähr 19.40 Uhr, das Kommando steht vor seinem Schlafzimmer. Erst nach Minuten sagt Martin M.: «Was faut euch eigendlech ii?»
Lässt er es auf eine Eskalation hinauslaufen? Oder wird sie ihm in diesen Augenblicken endgültig aufgezwungen? Fragen nach einer Waffe lässt er unbeantwortet, er droht aber auch nicht, dass er schiessen würde, sollte sich jemand nähern. Er interagiert mit den Polizisten. Mehrere von ihnen werden später Wortschnipsel wie «geht weg» oder «maximal eine Person in meiner Wohnung» zu Protokoll geben. Aber im Moment verstehen sie nur Bruchstücke von dem, was Martin M. sagt. Das liegt auch am Equipment der Spezialtruppe.
Ein Aktivgehörschutz hat die Funktion, einzelne Geräusche zu verstärken und andere zu vermindern. Er soll Lärm abdämpfen, nicht aber das gesprochene Wort. In diesem Moment versagt diese Technik. Verhandlungsführer kann Martin M. kaum verstehen. Immer wieder schaltet sein Gehörschutz den Ton ab, immer wieder muss er bei Schildführer und den anderen nachfragen, was M. gerade gesagt hat.
Die Einsatzleiter vor dem Chalet geben ein weiteres Tool für den Einsatz frei: ein Videoskop, eine an einem Schlauch befestigte Kamera, mit der die Polizisten unter der Schlafzimmertür hindurch in den Raum schauen.
Nichts zu sehen. Der operative Techniker schiebt den Schlauch weiter ins Zimmer, bis plötzlich eine Hand danach greift. Martin M. zieht am Schlauch, einmal, zweimal. Wie bei einem Katz-und-Maus-Spiel, so kommt es den Beamten vor. Bis der Operateur schliesslich die Bedienung loslässt.
Zugriff
Die Verhältnismässigkeit bestimmt den Handlungsspielraum des demokratischen Rechtsstaats. Es ist ein Abwägen von Mittel und Zweck. Bei aller Drastik und aus der luxuriösen Perspektive der Rückschau: Bis vor der Schlafzimmertür hält sich die Polizei an diese Spielregeln.
Zu diesem Schluss werden später die Staatsanwaltschaft wie auch das höchste Gericht im Kanton Bern kommen. Ob das, was in den nächsten Sekunden folgen wird, aber noch verhältnismässig ist, ist auch drei Jahre später umstritten.
Die Zeit für Verhandlungen ist vorbei. Das entscheidet die Einsatzleitung. Per Funk ertönt: Zugriff bei günstiger Gelegenheit. Die Ramme donnert gegen die Tür. Beim zweiten Schlag springt sie auf.
Schildführer und Martin M. stehen einander gegenüber, eineinhalb Meter trennen sie. Zwei Männer mit erhobenen Pistolen. Schildführer wird diesen Augenblick am Tag danach so beschreiben:
«Ich habe einmal ‹Polizei, Waffe weg!› gerufen und gleichzeitig einmal geschossen. Meine Wahrnehmung war, dass er auf diesen Schuss reagiert hat und weiter nach rechts gehüpft ist. Aber das waren Bruchteile einer Sekunde, in welcher seine Waffe kurz nach unten ist und gleichzeitig ist mein Schild nach vorne auf den Boden gefallen. Er hat seine Waffe wieder auf mich gerichtet, woraufhin ich mehrmals auf ihn geschossen habe und mich gleichzeitig in das Bad, wo schon zwei Personen drin waren, gequetscht habe. Ich habe noch gesehen, wie er sofort zusammengesackt ist. Die Wirkung war da.»
Protokoll
Wenn ein Polizist zu seiner Dienstwaffe greift, tritt ein Protokoll in Kraft: Verhalten nach gravierenden Ereignissen. Schildführer muss Urin, Blut und Waffe abgeben. Dann fährt ihn der Einsatzleiter zurück nach Ittigen. Dort versammelt sich die Sondereinheit zum Debriefing. Wer reden will, darf reden. Wer sie benötigt, erhält psychologische Betreuung.
Die forensische Untersuchung wird später zum Schluss kommen, dass Martin M. auf der Stelle tot war. Er selbst hat nie einen Schuss aus seiner Glock abgegeben.
Um 2 Uhr ist der Einsatz beendet. Wenige Stunden später beginnen die Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft.
(https://www.derbund.ch/der-tag-an-dem-die-polizei-martin-m-erschoss-623828857882)
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tagesanzeiger.ch 02.07.2023
Sammlung Bührle: Was darf bleiben, was muss weg?
Das Kunsthaus Zürich plant im Herbst eine historisch-kritische Ausstellung der Bührle-Sammlung. Unsere exklusive Recherche zeigt, welche Bilder mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Erben der früheren Besitzer zurückgegeben werden müssen.
Christoph Heim
Welche Bilder aus der Bührle-Sammlung im Kunsthaus Zürich müssen zurückgegeben werden? Vor sechs Wochen hat der Historiker Raphael Gross mit der Überprüfung der Provenienzforschung der Bührle-Sammlung begonnen. Resultate sind erst im Juni 2024 zu erwarten. Vor zehn Tagen hat Ann Demeester, die Direktorin des Zürcher Kunsthauses, das Konzept einer geplanten Neuhängung der Bührle-Bilder bekannt gegeben. Die neue Ausstellung kann man ab 3. November besuchen.
Sowohl Gross wie auch Demeester werden sich mit der alles entscheidende Fragen im Zusammenhang mit den Bührle-Bildern auseinandersetzen müssen: Welche Bilder dürfen bleiben, welche müssen den Erben ihrer früheren Besitzer zurückgegeben, also restituiert werden? Wir haben exklusiv den Provenienzbericht der Bührle-Stiftung vom Dezember 2021 auf Hinweise durchsucht, welche Bilder auf der Kippe stehen und – vorbehaltlich genauerer Untersuchungen – wahrscheinlich zurückgegeben werden müssen.
Während der Nazi-Zeit erworben
Im Zentrum stehen jene Bilder, die Emil Bührle während der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen 1933 und 1945 gekauft hat. Von der heute 203 Werke umfassenden Sammlung, die jetzt im Kunsthaus zu sehen ist, sind das fünf Bilder, die von jüdischen Unternehmern in der Schweiz gebracht wurden, um sie zu verkaufen. Bei sechs weiteren Bildern, die Bührle in diesem Zeitraum kaufte, fand der Transfer in die Schweiz schon vor Hitlers Machtergreifung in der Schweiz statt. Bei sieben Bildern reicht der heutige Wissensstand nicht aus, um sie als «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» zu bezeichnen.
Die Stiftung Bührle und das Kunsthaus Zürich vertraten jahrelang den Standpunkt, dass sogenanntes Fluchtgut rechtens in die Sammlung des Zürcher Waffenfabrikanten und Kunstsammlers gekommen sei. Mit dem neuen Subventionsvertrag der Stadt Zürich mit der Zürcher Kunstgesellschaft und der Provenienzstrategie des Kunsthauses hat sich die Perspektive auf diese Kunstwerke radikal geändert. Heute müssen die Werke in der Sammlung Bührle gemäss den «Grundsätzen der Washingtoner Konferenz» betrachtet werden. Zudem sind die «Folgeerklärung von Terezin» wegweisend für den Umgang mit «NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut».
Nach dem Krieg erwarb Bührle 13 Bilder von jüdischen Eigentümern, die von den Nazis verfolgt und enteignet wurden. Dabei stellt sich bei jedem einzelnen Werk die Frage, ob der Verkauf in kausaler Verbindung mit dem Vermögensverlust und der Verfolgung der ehemaligen Eigentümer während der Nazizeit zu tun hat. Auch Bührles Ankäufe von Kunstwerken (insgesamt 18 Werke), die ihren jüdischen Besitzern durch die Schweizer Justiz oder die Alliierten nach dem Krieg restituiert wurden, könnten wieder aufgerollt werden.
Im Zeitraum zwischen 1933 und 1945 hat Bührle folgende Bilder erworben:
«Portrait du sculpteur Louis-Joseph Lebœuf» von Gustave Courbet
Ein Blick in die Herkunftsgeschichte des Courbet-Gemäldes zeigt, dass es vor 1930 von Franz Ullstein gekauft und nach der Auflösung des Ullstein-Verlags durch die Nazis in den Besitz von Kurt Ullstein überging. Dieser gab das Bild seiner Schwester Lisbeth Malek-Ullstein weiter, die es 1941, bevor sie in die USA emigrierte, an einen Antiquar in Genf verkaufte, der es 1942 über den jüdischen Kunsthändler Fritz Nathan an Emil Bührle weiterverkaufte.
Da das Kunsthaus Zürich in seiner Provenienzstrategie festhält, dass es bei «NS-verfolgungsbedingtem Entzug» eine Tiefenrecherche vornehmen wolle, gilt hier zu beurteilen, ob Lisbeth Malek-Ullstein aus finanzieller Not verkaufen musste oder in relativem Wohlstand lebte. Wenn die Ullstein-Erbin aus Not verkauft haben sollte, dann gehört dieses Porträt zu den ersten Bildern, für die von der Bührle-Stiftung aktiv nach Erbberechtigten gesucht werden müsste.
«Jardin à Giverny» von Claude Monet
Monets «Jardin à Giverny» verkaufte der Verleger Franz Ullstein 1941, bevor er nach Brasilien auswanderte, einer Galerie in Genf, von wo das Bild über den jüdischen Kunsthändler Toni Aktuaryus 1941 zu Bührle gelangte. Auch hier handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um «NS-verfolgungsbedingten Entzug», bei dem die aktive Suche nach Erbberechtigten aufgenommen werden müsste. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt die Stiftung Sammlung Bührle, dass die «Werke mit tatsächlichem ‹Fluchtgut›-Charakter Gegenstand einer erneuten Prüfung durch die Bührle-Stiftung seien».
«Route montante» von Paul Gauguin
Auch Paul Gauguins «Route montante» gehört zu den Bildern, bei denen eine Restitution oder eine faire und gerechte Lösung, also ein Vergleich mit den Erben, diskutiert werden müsste. Das Gemälde stammt aus der Sammlung des jüdischen Textilunternehmers Richard Semmel, der 1933 auf der Flucht in die USA 71 Werke aus seiner Sammlung in Amsterdam versteigert hatte. Gauguins Landschaftsbild hat Bührle 1937 bei der Galerie Moos in Genf auf einer Auktion ersteigert.
Zwei weitere Bilder stammen aus dem Besitz des Kunsthändlers Walter Feilchenfeldt. Dessen Sohn hat sich schon mehrmals dahingehend geäussert, dass er Henri de Toulouse-Lautrecs «Georges-Henri Manuell» (von Bührle 1942 gekauft) und Vincent van Goghs «Le vieux clocher» (von Bührle im November 1945 gekauft) nicht zurückfordern werde, weil er das «unmoralisch» empfinde angesichts der Tatsache, dass seine ganze Familie in Zeiten grosser Not vom Erlös dieser Kunstwerke gelebt habe.
«Champ de coquelicots près de Vétheuil» von Claude Monet
Seit längerer Zeit liegt bei der Stiftung Bührle ein Restitutionsbegehren für Claude Monets «Champ de coquelicots près de Vétheuil». Das Bild wurde von dem Hamburger Kaufhausbesitzer Max Emden im Sommer 1929, also vor der im Oktober einsetzenden Weltwirtschaftskrise, für seine Villa auf den Isole di Brissago im Lago Maggiore erworben, wo es bis zu seinem Tod 1941 hing. Als Emdens Sohn Hans-Erich das Erbe seines Vaters antrat, verkaufte er Villa, Mobiliar und Bilder. Den Monet verkaufte er 1941 über den Kunsthändler Fritz Nathan an Bührle. Max Emdens Monet hat sich folglich nie im Herrschaftsgebiet der Nazis befunden, warum es abzuklären gilt, inwiefern hier von einem «NS-verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgut» gesprochen werden kann.
Zu den Nachkriegserwerbungen Emil Bührles, die aus jüdischen Sammlungen stammen und eventuell den Erben ihrer ehemaligen Besitzer zurückgegeben werden müssen, gehören unter anderem:
«Autoportrait» von Vincent van Gogh
Besitzer wie ein Who’s who jüdischer Grossunternehmer in Deutschland. Vincent van Goghs «Autoportrait» stammt aus der Sammlung des 1942 in der Schweiz verstorbenen Alexander Lewin, einst Deutschlands grösster Hutproduzent. Bührle kaufte das Gemälde im August 1945 nach Kriegsende von Lewins Erben. 1947 erwarb Bührle Honoré de Daumiers «Fumeur et buveur d’absinthe» ebenfalls von Lewins Erben.
«Branches de marronnier en fleur» von Vincent van Gogh
Aus der Sammlung der Bankiersfamilie Mendelssohn stammt «Branches de marronnier en fleur» von Vincent van Gogh. Bührle kaufte es 1951 in der Schweiz vom Enkel von Franz Mendelssohn, dem Arzt Peter N. Witt, der danach in die USA ausreiste. Weder er noch seine Nachkommen haben jemals um Restitution ersucht. Van Goghs «Le semeur au soleil couchant» erwarb Bührle im selben Jahr von Franz Mendelssohns Sohn Robert.
Weitere Nachkriegserwerbungen sind Edouard Manets «Un coin du jardin de Bellevue» aus der Sammlung des Kohlenmagnaten Eduard von Arnhold. Ebenfalls von Manet ist «Le Bassin d’Arcachon» aus der Sammlung des Verlegers und Galeristen Bruno Cassirer. Toulouse-Lautrecs «Messaline» verkaufte die nach Kalifornien emigrierte Estella Katzenellenbogen. Paul Gauguins «Nature morte au couteau» gehörte einst dem Industriellen und Kunstsammler Max Meirowsky.
«Sultane» von Edouard Manet
Nach dem Krieg kaufte Bührle auch Edouard Manets Bild «Sultane», das aus der Sammlung des jüdischen Industriellen Max Silberberg stammte, der 1942 in Auschwitz ermordet wurde. Silberbergs Erben ersuchten bei der Bührle-Stiftung schon 2002 um eine Restitution, allerdings erfolglos. Die Bührle-Stiftung stellt sich auf den Standpunkt, dass Silberberg das Bild schon vor der NS-Machtübernahme bei dem Galeristen Paul Rosenberg in Paris in Kommission gegeben habe, damit dieser einen Käufer finde. Rosenberg habe das Bild dann 1937 selbst gekauft und es, nachdem er vor den Nazis nach New York geflohen war, 1952 an Bührle veräussert.
«Paysage» von Paul Cézanne
Paul Cézannes «Paysage» wurde von Martha Nothmann 1947 in New York über den Kunsthändler Fritz Nathan an Bührle verkaufte. Das Bild haben die Nothmann-Erben bei der Bührle-Stiftung erfolglos zurückgefordert. Die Stiftung lehnte eine Rückgabe ab, weil zwei Jahre nach Ende des nationalsozialistischen Terrors nicht mehr von einem «NS-verfolgungsbedingten Entzug» gesprochen werden könne. Im Zuge einer Neubeurteilung der Sammlung Bührle wird dieser Entscheid wohl revidiert werden müssen.
Ausstellung auf Zeit
Die Neuhängung im Kunsthaus ist eine Ausstellung auf Zeit. Denn jene Werke, bei denen «substantiierte Hinweise auf NS-verfolgungsbedingten Entzug bestehen», wie es in der Provenienzstrategie des Kunsthauses heisst, sollen künftig gar nicht mehr ausgestellt werden. Es ist also davon auszugehen, dass schon im Jahr 2024, wenn die Resultate der von Raphael Gross geleiteten Provenienzforschung der Bührle-Stiftung vorliegen, einige der hier besprochenen Werke aus der Ausstellung entfernt werden müssen.
Schliesslich stellt sich die alles dominierende Frage: Wer bezahlt die Millionenbeträge, wenn die Stiftung Bührle als Eigentümerin nicht einfach Bilder restituiert, sondern im Sinne einer fairen und gerechten Lösung mit den Erben einen Vergleich anstrebt, sodass die Bilder im Museum bleiben können? Eine Restitutionsstrategie für die Bührle-Sammlung, die ähnlich der Provenienzstrategie des Kunsthauses Grundsätze und Leitlinien für die Restitution aufstellt, fehlt bislang. Die Bührle-Stiftung schweigt dazu.
(https://www.tagesanzeiger.ch/was-darf-bleiben-was-muss-weg-492814259540)