Ausgesetzt in der Wüste, beschossen auf dem Mittelmeer, tödlich vernachlässigt im Asyllager

Die illegale #Abschiebung von tausenden Migrant*innen aus Algerien nach Niger geht ständig weiter.

Was ist neu?

Helvezid: Erneut stirbt eine geflüchtete Person unter Obhut des Staates in einem Camp

Der 26-jährige Ahmed Khaalid starb am 19. März 2023 gegen 16.00 Uhr im Camp Sonnenbühl in Oberembrach. Er war aus Äthiopien geflohen. Er erhielt in der Schweiz bisher kein Asyl. Nun ist er tot. Vermutlich, weil die Verantwortlichen die Obhutspflicht zu wenig wahrgenommen haben.

Video: Die Leiche von Khaalid wird die gleiche Treppe im Camp Sonnenbühl hinuntergetragen, über die auch die brutale Ausschaffung stattfand, über die die Rundschau vor Kurzem berichtet hat.

Am Tag seines Todes wurde Ahmed Khaalid ohnmächtig und mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Am Abend entliess ihn das Spital und liess ihn mit einem Taxi zurück ins Camp bringen. Die Mitbewohnenden informierten das Personal des Camps darüber, dass es Khaalid bereits länger nicht gut ging. Khaalid litt unter psychischen Problemen und hatte seit 10 Tagen nicht mehr richtig gegessen. Auch bei niedrigen Temperaturen verliess er das Camp im Unterhemd. Sein Zustand schien weder das Personal im Spital noch die Campverantwortlichen zu alarmieren. So starb er mutmasslich aufgrund von Vernachlässigung. 

Er ist nicht die erste geflüchtete Person die mangels richtiger Einschätzung der Lage durch die Campleitenden stirbt. Zuvor war Sezgin Dağ am 13. März 2020 im Bundesasylcamp Lyss ähnlich verstorben. Er war erkrankt, wurde mit dem Taxi ins Spital gebracht und starb auf dem Weg. Auch Sezgin Dağ wurde – genau wie Khaalid – Stunden vor seinem Tod ins Spital gebracht und ohne die notwendigen Interventionen zurück ins Camp geschickt. Das Migrant Solidarity Network kommentiert auf Facebook: „Das Leben von Flüchtlingen ist genauso wertvoll wie das anderer Menschen. Ihre Gesundheit muss ohne Diskriminierung geschützt werden. Das System und das Verständnis, das Flüchtlinge auf diese Weise in den Tod treibt, sollten hinterfragt werden, und es sollten die notwendigen Massnahmen gegen die Verantwortlichen ergriffen werden“.

https://www.facebook.com/migrantsolidaritynetwork/videos/527813369516211/

Österreich: Rechte Angriffe gegen Queer

An der Fassade der Türkis Rosa Lila Villa in Wien wurde ein queerfeindliches Plakat aufgehängt. Die Rechten warfen darasufhin hunderte Flugblätter mit hetzerischen Botschaften in die Strasse und zündeten Pyros. Nach einer Mobilisierung gegen eine queere Buchlesung war es die zweite rechte Aktion gegen queere Personen und Beziehungsweisen innert weniger Tage.

Bild: Trotz Angriffen bekundet die Villa Haltung gegen Rechts.

Die Türkis Rosa Lila Villa wurde vor mehr als 40 Jahren besetzt und ist ein wichtiges Community-Center. Die Aktion bedrohte die Personen, die innerhalb des Gebäudes schliefen. In einer Stellungnahme schreiben die Betreibenden der Villa: „Wir versuchen, die Spuren der symbolischen Handlung zu beseitigen, um weitere Entwicklungen von symbolischen Handlungen zu Gewalttaten zu vermeiden“. Wir veröffentlichen hier keine Fotos des Angriffs, doch wir versuchen Diskurse, Praxis und Macht der Rechten kritisch darzustellen, um diese wirksamer zu bekämpfen. Die Angriffe finden statt. Wir können uns nur gegen sie positionieren. Das zeigt auch die Tatsache, dass die Rechten nur wenige Tage vor dem Angriff auf die Villa bereits offen gegen eine Kinderbuchlesung der Dragqueen Candy Licious in Mariahilf hetzten. Wie im Jahr zuvor fand die Buchlesung unter Kontrolle der Polizei statt.

Die Villa und die Lesungen stehen für „Vielfalt und Toleranz“, doch Rechte verschreien Queeres als „Bedrohung für Familie und Kinder“. Auch etablierte rechte Parteien labern von angeblicher „Frühsexualisierung“, auch „grooming“ genannt. Alles gehe darum, die Kinder schwul, lesbisch oder trans zu machen, Männer zu „verweichlichen“ und Frauen zu „vermännlichen“. Zudem wird fabuliert von einer sogenannte „Homo Lobby“ – oder synonym „Globo Homo“. Dieser Begriff steht für „Globalist“ und „homosexuell“. Hinter „Globalisten“ wittern die Rechten wirtschaftliche und politische Verschwörungsmächte, die es zu bekämpfen gilt.

Die Unterstellung der Rechten, das Sprechen und Informieren über Queerness erzeuge eine Art gedankliche Ansteckung, dämonisiert Menschen, die ohnehin alltäglich mit Hass und Diskriminierung konfrontiert sind. Unter dem Deckmantel einer angeblichen „Frühsexualisierung“ wird gegen sexuelle Aufklärung und Minderheiten ins Feld gezogen. Die gestiftete moralische Panik beeinflusst den öffentlichen Diskurs zum Vorteil der Rechten, während der LGBTIQ-Community bereits errungene Rechte abgesprochen oder neue Forderungen abgelehnt werden.

Die Erzählungen sind nicht mehr neu und schon lange Teil rechter Diskurse. Früher hiess Frühsexualisierung mal „Verschwulung“ und davor „Sittenverfall“. Ein Blick in die USA zeigt die Konsequenzen dieser Hetze, von der mehrfachdiskriminierte Menschen verstärkt betroffen sind. 2021 wurden mindestens 50 trans und gender non-conforming People getötet – die höchste Zahl an Todesfällen, seit die LGBTIQ-Organisation Human Rights Campaign (HRC) 2013 mit der Erfassung tödlicher Gewalt begonnen hat. Systematischer Rassismus und Transfeindlichkeit verschärfen die Armut und wirken sich direkt auf das Leben vieler  trans Personen aus, erklärt sie. Ausserdem hat die Anti-Trans-Desinformation in den Medien und bei konservativen Gesetzgebern zugenommen. In diesem Jahr wurden mindestens 130 Gesetzesentwürfe in die Parlamente der Bundesstaaten eingebracht, die sich gegen trans Menschen richten, z. B. gegen die Möglichkeit für trans Kinder, die Toilette zu benutzen, Sport zu treiben oder medizinische Versorgung zu erhalten. Die Hetze über Telegramkanäle, soziale Medien, Podcasts oder Webseiten führt weltweit immer öfter zu Übergriffen oder Angriffen.

https://www.queer.de/detail.php?article_id=45124
https://www.ggg.at/2023/03/20/spannung-vor-kinderbuch-lesung-mit-candy-licious-in-mariahilf/
https://wien.orf.at/stories/3199655/
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/%C3%B6sterreich-kampagne-gegen-lgbtiq-community

Studie zu Londoner Polizei veröffentlicht: „institutionell rassistisch, sexistisch und homofeindlich“

Im März veröffentlichte Louise Casey einen Bericht, in dem sie die Strukturen der Londoner Polizei untersucht. Die Staatsbeamtin sammelte ein Jahr lang Daten, analysierte die Strukturen und führte Gespräche. Das Ergebnis ist erschreckend, aber nicht überraschend.

Es mussten erst zwei Polizeibeamte für grausame Verbrechen verurteilt werden, sodass es zu dieser Untersuchung der Londoner Polizei kam:
Ein Polizeibeamter vergewaltigte und ermordete eine Frau, nutzte sogar seinen Polizeiausweis, um sie zu entführen. Kurz darauf kam ans Licht, dass ein weiterer Polizeibeamter ein Serien-Vergewaltiger war. Wiederholt wurden Hinweise nicht ernst genommen und die Beamten blieben im Dienst. Beide hätten vorher gestoppt werden können, wenn die Institution Polizei nicht so durchdrungen wäre von diskriminierenden Machtverhältnissen bzw. auf ihnen aufgebaut wäre.
Casey schreibt dies sogar explizit in ihrem Bericht: Es herrschen institutioneller Rassismus, Sexismus und Homofeindlichkeit. Endlich wird einmal benannt, was Menschen, die von Polizeigewalt und Repression betroffen sind, schon seit Jahrzehnten benennen. Doch schon eine Ebene weiter verwässert sich wieder alles: Der neue Polizeichef der Londoner Polizei gibt zwar zu, dass es Probleme gäbe, bestreitet aber, dass diese institutionell seien. Lächerlich. Nach wie vor werden diese also als ‚Einzelfälle‘ abgetan, anstatt die Institution als Ganzes zu hinterfragen.

In dem im März veröffentlichten Bericht über die Londoner Polizei gibt es ein Kapitel zu Rassismus. Hierin benennen die Studienführenden eine Polizei als Ziel, die die Bewohner*innen Londons repräsentiert. 81% der Londoner Polizeibeamt*innen sind jedoch weiss und 72% männlich. Um eine Repräsentation der 46% in London lebenden BIPoC-Personen innerhalb der Londoner Polizei zu erreichen, bräuchte es bei heutiger Rekrutierung bis 2061. Wir von antira.org weisen darauf hin, dass das Problem Polizei nicht mit einer Quote gelöst werden kann. Die Institution Polizei ist per se und in ihrem Kern rassistisch und klassistisch, wie die Geschichte der Entstehung der Polizei aufzeigt. Und schliesslich wird auch eine Super-Bank nicht besser oder gerechter dadurch, dass auf einmal 20 weisse cis-Frauen im Vorstand sitzen. Und trotzdem ist es es bezeichnend, dass die vor allem weissen (cis-) Männer die Londoner Polizei stellen und welche Folgen dies hat.

Die Studie hält weiterhin fest: Vor allem Schwarze Londoner*innen werden ‚under-protected‘ und ‚over-policed‘. Was von Schwarzen Londoner*innen schon seit geraumer Zeit angeprangert wird, wird nun auch von offizieller Stelle einmal zugegeben: „Sie werden mit größerer Wahrscheinlichkeit angehalten und durchsucht, mit Handschellen gefesselt, mit Schlagstöcken angegriffen und getasert. (…) Wenn sie Opfer einer Straftat werden, sind sie mit dem Service, den sie erhalten, weniger zufrieden als andere Londoner*innen.“

Gleichzeitig wird in den anderen Kapiteln, z.B. über Sexismus oder den horrenden Umgang mit häuslicher und sexualisierter Gewalt, nicht intersektional vorgegangen. Es wird nicht untersucht, ob Rassismus von Polizeibeamt*innen in Fällen von sexualisierter oder häuslicher Gewalt eine Rolle spielt: z.B. ob betroffenen BIPoC-Personen in der Racial Bias von weissen Polizeibeamt*innen geglaubt wird, wenn sie als weniger vulnerabel wahrgenommen werden. Auch dazu, ob BIPoC-Personen sexualisierte oder häusliche Gewalt aus Angst vor rassistischen Erfahrungen weniger anzeigen, wurden keine Daten erhoben oder Fragestellungen reflektiert. Oder wie hoch die Aufklärungs- oder Verurteilungsrate von Gewaltverbrechen ist, bei denen BIPoC-Personen die Opfer waren. Dieser intersektionale Ansatz wäre aber äusserst wichtig, denn schliesslich sind alle Strukturen von Rassismus durchzogen und es kann nicht einfach in einem Kapitel „Rassismus“ für sich alleine stehend abgehakt werden.

Und zum Schluss sollten wir uns vor Augen führen, dass der veröffentlichte Bericht der Institution Polizei nicht grundsätzlich kritisch gegenübersteht, sondern nur die Kultur in der Londoner Polizei befragt und immerhin eine radikale Reform fordert. Aber: Selbst von solchen Studien sind wir im deutschsprachigen Raum bisher weit entfernt. In sieben Bundesländern in Deutschland sind Studien zu Rassismus im Gange oder in Planung. Doch bundesweit hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer zuletzt 2020 eine Studie zu Rassismus und Racial Profiling abgelehnt und seitdem gab es keine weiteren Bemühungen. Müssen hierfür noch mehr Menschen ermordet werden? Waren die Ermordungen eines 47-Jährigen in Mannheim letzten Mai, eines 16-Jährigen in Dortmund im August letzten Jahres und eines 64-Jährigen in Berlin im September 2022 nicht genug? Alle drei Polizeimorde standen in Zusammenhang mit Rassismus sowie Diskriminierung gegenüber Menschen, die psychiatrische Diagnosen hatten oder sich in psychischen Krisen befanden. Ebenso die Ermordnung von Nzoy in Morges im August 2021. Und wann wird es eine Studie zu Rassismus und Diskriminierung in der Schweizer Polizei geben? Denn wir sehen an den erwähnten Mordopfern, dass Mehrfachdiskriminierung eine Rolle spielt im Kontakt mit der Polizei. Die Leugnung davon ist nicht nur verblendet, sondern auch gefährlich.
https://taz.de/Londoner-Polizei-und-Diskriminierung/!5920168/

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-03/polizei-london-sexismus-rassismus-gewalt-bericht
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/london-rassistisch-frauenfeindlich-und-homophob-verheerendes-zeugnis-fuer-polizei-a-592e7320-cca9-4dc3-b78e-a6a7176acaf2
https://www.srf.ch/news/international/londoner-polizei-institutioneller-rassismus-und-sexismus-in-der-londoner-polizei
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/londoner-polizei-laut-bericht-sexistisch-und-rassistisch?partId=12355570
https://www.theguardian.com/uk-news/2023/mar/21/metropolitan-police-institutionally-racist-misogynistic-homophobic-louise-casey-report
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/london-verheerendes-zeugis-fuer-polizei?urn=urn:srf:video:b960e54f-228f-47d2-adb0-0201acc7e914

Was geht ab beim Staat?

Struktureller Rassismus: Unzulässiges im Berner Nothilferegime

Gleich zwei unzulässige Einschränkungen der Nothilfe quälen im Kanton Bern abgewiesene Geflüchtete. Erst missachtete die Migrationsbehörde die Gewaltentrennung und führte in den Rückkehrcamps eine unzulässige und freiheitsbeschränkende Anwesenheitspflicht ein. Dann beschloss das Parlament Regeln für die sogenannte „Privatunterbringung“: Abgewiesene Geflüchtete dürfen nur dann bei Privaten wohnen, wenn sie sich in den Augen der Migrationsbehörde genügend um die eigenen Ausschaffung bemühen. Die Koppelung der „Privatunterbringung“ an die ausländerrechtliche Mitwirkungspflicht ist ebenfalls unzulässig.

Bild: Die Kampagne #StopIsolation bekämpft Lager und das Nothilferegime in Bern.

Um abgewiesene Asylsuchende dazu zu bringen, die Schweiz zu verlassen, sieht das Asylgesetz zwei einschneidende Druckmittel vor. Zum Einen können die Migrationsbehörden eigenmächtig während Monaten Administrativhaft anordnen. Zum Anderen werden abgewiesene Asylsuchende von der Sozialhilfe ausgeschlossen und unterstehen einem strikten Erwerbsverbot. Das Verfassungsrecht auf Nothilfe ist das Einzige, was abgewiesenen Asylsuchenden zum Überleben bleibt: „Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind“ (Artikel 12, Bundesverfassung). Für das Bundesgericht genügen für ein „menschenwürdiges Dasein“ (1) die obligatorische Krankenkasse, (2) ein Dach über dem Kopf und (3) Sackgeld oder Sachleistungen im Wert von rund 10 Franken pro Tag. Doch im Kanton Bern wird dieses unerlässliche Minimum unzulässig eingeschränkt.

2020 führte die Migrationsbehörde eine zwingende Anwesenheitspflicht ein. Diese verletzt zum Einen das Recht auf Nothilfe und zum Anderen die Rechte auf Bewegungsfreiheit und Sozialleben. „Die zwingende Anwesenheitspflicht bedeutet, dass sich die Nothilfebeziehenden an sieben Tagen die Woche im Rückkehrzentrum aufhalten und dort übernachten“ (Ziffer 5.4 der kantonalen Nothilfeweisung). Im Asylgesetz gibt es keine Grundlage für diese Freiheitsbeschränkung und im kantonalen Parlament fand dazu weder eine Debatte noch eine Abstimmung statt. Die Migrationsbehörde verschärfte die Nothilfeweisung eigenmächtig und verstiess dabei gegen die Gewaltentrennung.

Wer drei Mal gegen die Anwesenheitspflicht verstösst, gilt nach diesen eigenmächtigen Regeln des Kantons als untergetaucht, wird bei der Krankenkasse abgemeldet und erhält das tägliche Nothilfegeld von 10 Franken nicht mehr. Die Migrationsbehörde sieht im Verstoss gegen die Anwesenheitspflicht einen hinreichenden Hinweis dafür, dass die Person von Dritten Unterstützung erhalte und daher von der Nothilfe ausgeschlossen werden könne. „Als nicht bedürftig gilt, wer (…) Unterstützung von Dritten erhält oder die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen will“ (Artikel 6 Einführungsverordnung AIG und AsylG). Gemäss Bundesgericht besteht allerdings kein Zwang alle drei Nothilfeleistungen zu benötigen (BGE 138 V 310 E. 5.3). Wer beispielsweise selber ein Dach über dem Kopf findet und deshalb keinen Platz in einem Nothilfecamp mehr benötigt, soll falls nötig trotzdem Nothilfegeld oder Unterstützung für die Krankenkasse erhalten. Die Feststellung der Nothilfebedürftigkeit ist zu pauschal. Der komplette Ausschluss aus der Nothilfe unzulässig.

Abgewiesene Geflüchtete haben gemäss Asylgesetz Pflichten. Eine einschneidende ist die sogenannte Mitwirkungspflicht bei der eigenen Ausschaffung: „Nach Vorliegen eines vollziehbaren Wegweisungsentscheides sind die betroffenen Personen verpflichtet, bei der Beschaffung gültiger Reisepapiere mitzuwirken,“ (Artikel 8 Absatz 4 Asylgesetz). Um die Mitwirkungspflicht durchzusetzen, kann die Migrationsbehörde abgewiesene Geflüchtete willkürlich bis zu 18 Monate in Administrativhaft wegsperren. Dieses unmenschliche Druckmittel reichte dem Berner Parlament jedoch nicht aus. 2022 führte es eine zusätzliche Bestrafung ein, die im Ausländergesetz gar nicht vorgesehen wäre. 

Wenn die Berner Migrationsbehörde zum Schluss kommt, dass eine Person gegen die Mitwirkungspflicht verstosse, kann sie dieser verbieten, bei Privaten zu wohnen. Wer dann trotzdem bei Privaten wohnt, ohne im Rückkehrcamp anwesend zu sein, wird ganz von der Nothilfe ausgeschlossen. Die Mitwirkungspflicht wird somit zu einer Auflage für das Recht auf Nothilfe. Auflagen der Nothilfe sind laut Bundesgericht jedoch nur dann zulässig, wenn sie dazu beitragen, die Nothilfebedürftigkeit entweder zu verringern oder zu überprüfen (BGE 135 I 119 E. 5.4; BGE 131 I 166 E. 4.5). Die Berner Auflage für Privatunterbringung verfolgt ausschliesslich repressive Ziele, die darauf abzielen, dass die Person ausgeschafft werden kann. Die Auflage ist somit unzulässig. 

Die Anwesenheitspflicht in den Rückkehrcamps und die Erschwernisse der Privatunterbringung sind nicht nur rechtlich unzulässig, sondern auch entmenschlichend. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) hat vor kurzem eine Grundlagenstudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz veröffentlicht. Diese Definition von strukturellem Rassismus beschreibt das Berner Nothilferegime treffend: „Struktureller Rassismus bezeichnet eine gesellschaftlich verankerte Benachteiligung oder Ausgrenzung rassifizierter Gruppen. Er zeigt sich in Werten, Handlungen und Normvorstellungen, die historisch gewachsen sind. Oft wird dies in der öffentlichen Wahrnehmung als ‘normal’ hingenommen oder kaum hinterfragt und prägt auch Gesellschaft, Institutionen oder Unternehmen. Struktureller Rassismus führt tendenziell zur Vervielfältigung von bestehenden Ungleichheiten,“ (Fachstelle für Rassismusbekämpfung).

https://migrant-solidarity-network.ch/2023/03/21/unzulaessiges-im-berner-nothilferegime-staerkt-den-strukturellen-rassismus/

Was ist aufgefallen?

Libyen: Anklage gegen EU und Schüsse gegen Rettungsschiff

Nun ist es auch auf Ebene der Vereinten Nationen offiziell: Die EU hat mit ihrer Unterstützung für die sogenannte libysche Küstenwache Beihilfe zu Straftaten geleistet. Eine Expert*innengruppe, die im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats die Lage in Libyen seit 2016 untersucht hat, legte am Montag in Genf ihren Bericht vor, der auf mehr als 400 geführten Interviews und ausgewerteten Dokumenten basiert.

Bild: SOS MEDITERRANEE verurteilt, dass die libysche Küstenwache Schüsse abgibt und damit die Besatzung und Menschen in Seenot im Mittelmeer absichtlich gefährdet.

Was Migrant*innen aus Libyen seit Jahren berichten und auch durch Refugees in Libya öffentlich gemacht wurde, ist nun im UN-Bericht festgehalten. Er dokumentiert weitreichende Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung und vor allem gegen Migrant*innen. In den Haftanstalten unter der Kontrolle der »Küstenwache« und anderer staatlicher Einrichtungen würden Menschen gefoltert, erpresst, vergewaltigt und ermordet, andere versklavt und verkauft und teils sexuell ausgebeutet. Die Gewalt der libyschen Behörden gegenüber Migrant*innen ist nicht neu, sondern in den letzten Jahren wiederholt nachgewiesen worden. Und die EU leistet Beihilfe.

Denn trotz des Wissens um die systematische Gewalt im Land arbeiten die europäischen Regierungen sowie die EU weiterhin mit Libyen zusammen. Erst kürzlich wurde das Memorandums zwischen Italien und Libyen erneuert, Italien schloss ein Abkommen mit Libyen und liefert in dessen Rahmen Boote an die sog. libysche Küstenwache – dieselbe libysche Küstenwache, die am vorletzten Samstag auf das Rettungsschiff von SOS Mediterranee geschossen hat. Als das Schiff Ocean Viking versuchte, 80 Menschen in Seenot zu retten, näherte sich die libysche Küstenwache dem Rettungsschiff. Wie die Besatzung später berichtete, fingen diese an, sich aggressiv zu verhalten, drohten mit Gewehren und feuerten Schüsse in die Luft. Als sich die Ocean Viking mit voller Geschwindigkeit vom Ort des Geschehens entfernte, gab die sog. libysche Küstenwache weiterhin Schüsse ab.

https://www.jungewelt.de/artikel/447709.festung-europa-uno-wirft-eu-beihilfe-zu-verbrechen-vor.html
https://medium.com/are-you-syrious/ays-news-digest-27-03-2023-shots-fired-by-libyan-coastguards-during-a-rescue-of-people-in-distress-26c9284b32e2

Externalisierung: Eingliederung der Westbalkanstaaten in die Abschiebemaschinerie

In einer unter Verschluss gehaltenen Erklärung vom Februar 2022 betonen EU-Staaten, die Schweiz sowie die westlichen Balkanstaaten, dass im Balkan ein „Regionaler Rückführungsmechanismus“ eingeführt werden soll. Statewatch hat die geheime Erklärung nun veröffentlicht.

Bild: Die Balkanroute soll eine Abschieberoute werden.

Die unterzeichnenden Staaten halten in ihrer Erklärung „die Notwendigkeit wirksamer und funktionierender Rückführungssysteme“ fest. Damit flüchtende Migrant*innen bereits auf der Balkanroute in Drittstaaten abgeschoben werden, verpflichten sich die Schengenstaaten finanziell und materiell. Nebst Geld soll insbesondere Frontex „bei der Unterstützung der westlichen Balkanstaaten beim Aufbau von Rückkehrkapazitäten“ zum Einsatz kommen. Aber nicht nur. Die Balkanstaaten sollen zusätzlich von erfahrenen Abschiebestaaten der EU sowie der Schweiz lernen dürfen. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von „flexiblen Rückkehrpartnerschaften zwischen den westlichen Balkanstaaten, den EU-Partnern und/oder der Schweiz (…) um eine massgeschneiderte Nutzung des gemeinsamen Rückkehrinstrumentariums zu ermöglichen und den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern.“

Die Externalisierung der EU-Migrationskontrolle umfasst bereits die Ausweitung der EU-Massnahmen in Niger. Sie umfasst Versuche, mit „Informationskampagnen“ Einfluss auf die Handlungen von Menschen zu nehmen, die nach Europa migrieren wollen oder müssen. Sie umfasst Pläne für eine engere Zusammenarbeit der EU-Agenturen Frontex, Europol und der EU-Asylagentur beispielsweise mit den marokkanischen Behörden in Fragen der Grenzkontrolle und Migration.

Die zunehmende, gut bezahlte sogenannte Sicherheitszusammenarbeit der EU mit Drittstaaten ist trotz der menschenrechtlichen und finanziellen Auswirkungen intransparent. Die Notwendigkeit, die internationalen Beziehungen und die öffentliche Sicherheit zu schützen, wird häufig angeführt, um die Umsetzung von Initiativen geheim zu halten, die darauf abzielen, die Befugnisse von Drittstaaten auf eine Art und Weise zu stärken, die sowohl Migrant*innen als auch Menschen, die bereits in Europa leben, schaden kann.

https://www.statewatch.org/news/2023/march/european-interior-ministers-agreed-new-deportation-scheme-in-secret/
https://www.statewatch.org/media/3639/9-jcp-return-conference-joint-declaration-2-22.pdf

Algeriens Abschiebe-Konvois nach Niger

Das Regime in Algerien schob seit Anfang Jahr mehr als 10’000 geflüchtete Personen ins Nachbarland Niger ab. In der kleinen Grenzstadt Assamaka herrscht der Notstand. Alarm Phone Sahara schlägt Alarm.

Bild: In Konvois werden tausende Personen abgeschoben.

In Assamaka wohnen rund 1’500 Personen. Das IOM-Camp für 1’100 Personen sowie die Strukturen der Ärzt*innen ohne Grenzen (MSF) sind völlig überfüllt. Bei Temperaturen von bis zu 48 Grad mangelt es an Unterkünften, Nahrung und Wasser, schreibt Alarm Phone Sahara in einer Stellungnahme.

Die Abschiebungen erfolgen im Konvoi. Im Norden Algeriens werden die geflüchteten Menschen in Oran, Algier oder Annaba verhaftet und in Bussen rund 2’000 Kilometer nach Süden an den sogenannten «Point Zero» mitten in der Sahara nahe der nigrischen Grenze gefahren. Von dort müssen die Personen rund 15 Kilometer nach Assamaka laufen. Vor der Abschiebung werden den Betroffenen systematisch Smartphones, Geld und Wertgegenstände geklaut. Neuerdings auch die Ausweise.

Die Abschiebungen erfolgen auf der Grundlage eines 2014 geschlossenen Deals zwischen den Regierungen Algeriens und Nigers. Dass es im Deal an sich um die Ausweisung nigrischer Bürger*innen aus Algerien ging, kümmert oben niemanden. Gemäss MSF fanden 2021 insgesamt 27’208 Abschiebungen und 2022 insgesamt 36’083 statt.

Die rücksichtslosen Abschiebungen hängen direkt mit dem Politik der Externalisierung des europäischen Grenzregimes zusammen. Das Regime in Algier nimmt in Kauf, dass dies die Verhältnisse zu südlich gelegenen Staaten verschlechtert und die laufenden Bestrebungen der Afrikanischen Union (AU) unterlaufen, um auf dem afrikanischen Kontinent das visumfreie Reisen für Bürger*innen von AU-Staaten zu erleichtern und einer afrikaweiten Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit den Weg zu ebnen.

https://alarmephonesahara.info/en/blog/posts/urgent-appeal-humanitarian-crisis-in-assamaka-on-the-niger-algeria-border-thousands-of-people-deported-from-algeria-in-vulnerable-conditions-and-left-on-their-own-in-the-middle-of-the-sahara-without-shelter-and-care
https://www.rosalux.de/news/id/50203

Was schreiben Andere?

SAR-News vom 20.03. – 27.03.2023

«Im gesamten Mittelmeer sind bis zum 26. März 526 Menschen gestorben oder gelten als vermisst. Bis zum 26. März wurden mindestens 3.897 Menschen im zentralen Mittelmeer bei ihrer Flucht aufgehalten und zurück nach Libyen gezwungen. Im gleichen Zeitraum sind 27.610 Menschen über das Mittelmeer nach Europa gelangt.  

Ein Beitrag der Sea-Eye Landcrew, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
                                                                                                                                                                      Mittelmeergebiet
*Am 24.03 erreichte die MV LOUISE MICHEL Italien. In insgesamt 3 Einsätzen in 2 Tagen wurden 180 Menschen an Bord genommen und nach Lampedusa gebracht.
*Die MV LOUISE MICHEL wurde, angekommen in Lampedusa, für 20 Tage festgesetzt mit Begründung der Verletzung des neuen italienischen Dekrets. Sie wurden nach der 1. Rettung aufgefordert in den genannten Hafen zu fahren und führten dann noch weitere Rettungen durch.
*Am 23.03 konnten 750 Menschen von der italienischen Küstenwache an Bord genommen werden.
*Am 24.03 wurden 190 Personen von der GEO BARENT an Bord genommen. Gemeinsam mit der MV LOUISE MICHEL wurde die Rettung durchgeführt. Der GEO BARENT wurde der Hafen Bari zugewiesen.
*Am Morgen des 25.03 bedrohte die lybische Küstenwache die OCEAN VIKING und schoss in die Luft. Die SEA BIRD 2 beobachtete den Vorfall sowie den Pull-Back von ca. 80 Menschen nach Libyen.
*Am 25.03 berichtete die MV LOUISE MICHEL von 2 Schiffen, die in der SAR Zone in Seenot geraten waren.
*Ein neues Schiff ist am 20.03 auf dem Weg ins Mittelmeer. Ziel, so Compass Collective, ist es ab Sommer 2023 Beobachtungseinsätze vor Lampedua durchzuführen.
*Insgesamt sind über 5573 Menschen an diesem Wochenende in Süditalien an Land gegangen. Davon sind ca. 3000 Menschen in Lampedus angekommen. Die italienische Küstenbehörde nahm Menschen von 58 Booten an Bord und brachte sie nach Lampedusa.
 
Internationale Fluchtrouten

*Tunesien: Mittwoch und Donnerstag gab es 5 Schiffbrüche vor der tunesischen Küste. 34 Personen werden noch vermisst, während 5 Menschen ertrunken sind.
*Belarus: Es wurden 2 weitere tote Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze aufgefunden. Es handelt sich um Todesopfer Nr. 39 und Nr.40 an diesem Abschnitt der EU-Ostgrenze.
*Dakhla, Westsahara: Alarmphone berichtet über 9 Überlebende eines Bootes, welches am Morgen des 20.03 zusammenbrach. Es waren ursprünglich 50 Menschen an Bord.
*Madagaskar: Am Sonntagmorgen 19.03 ist ein Boot von Madagaskar auf dem Weg zu der französischen Insel Mayotte gekentert. Während 24 Menschen durch einen Fischer gerettet wurden, wurden weitere 34 Menschen an Land tot aufgefunden.

Politik & Gesellschaft
*Eine iranische Person wurde im Schnellverfahren direkt vom Flughafen in den Iran zurückgeführt, obwohl aktuell nicht in den Iran abgeschoben werden soll. Pro Asyl fordert Konsequenzen und fürchtet weitere Zurückführungen von schutzsuchenden Personen aus dem Iran, die sich am Frankfurter Flughafen befinden.
*Griechenland hat eine strafrechtliche Ermittlung gegen den Gründer von Aegean Boat Report eingeleitet, welche über die Lage von Schutzsuchenden in der Ägäis und auf den griechischen Inseln berichtet.“

https://t.me/searescue

Wo gabs Widerstand?

1’000 Personen in Lausanne bei Demo #StopDublinKroatien

Mehr als 1’000 Personen forderten in Lausanne mit einer Demonstration den Stopp von Ausschaffungen nach Kroatien. Ein Appell wurde auch an die für das EJPD zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und die Staatssekretärin für Migration, Christine Schraner Burgener, gerichtet.

Aus der ganzen Schweiz kamen zahlreiche Personen nach Lausanne, die von Dublin-Abschiebungen nach Kroatien bedroht sind. Viele von ihnen berichteten von der Gewalt, die sie und andere, Erwachsene und Kinder eingeschlossen, auf ihrem Weg nach Kroatien erlitten haben, nachdem sie bereits schwere Migrationswege hinter sich hatten.
Hunderte Zeug*innenaussagen beschreiben die unmenschliche Behandlung von Migrant*innen in Kroatien. Berichte von NGOs bestätigen den systematischen Charakter der Gewalt gegen Personen, die über Kroatien eingereist sind. Seit dem Herbst 21 gibt es eine starke Mobilisierung der Zivilgesellschaft sowie verschiedene politische und juristische Aktionen. Infolgedessen wurde Kroatien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
Die Schweiz muss daher umgehend die Ausschaffungen nach Kroatien beenden. #StopDublinKroatien

https://renverse.co/local/cache-gd2/6d/d95d4a399bba063ab11cc5fc9322b4-resp800.jpg?1680367609
https://renverse.co/infos-locales/article/bilan-de-la-manisfestation-stop-dublin-croatie-3961

Schiffsunglück von Crotone: Mehr als 40 Organisationen reichen Klage ein

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar starben bei einem Schiffbruch vor Crotone mindestens 72 Menschen. Einer Rekonstruktion der Ereignisse nach hätten viele von ihnen gerettet werden können. Mit einer Klage bei der Staatsanwaltschaft in Crotone wird Aufklärung gefordert.

Bild: Eines der von Frontex aufgenommenen Fotos.

Eine Recherche zeigt: Bereits am Abend vor dem Schiffbruch sichtete ein Flugzeug von Frontex das Boot rund 40 Seemeilen vor der Küste – und meldete dies auch an die Rettungsleitstelle in Rom. Erst 23 Stunden nach dem ersten Hilferuf schickte die Leitstelle Schiffe der Küstenwache zur Rettung. Da war das Schiff bereits gesunken. Mehr als 40 Organisationen der italienischen und europäischen Zivilgesellschaft klagen nun gegen die Verantwortlichen.

https://staticfanpage.akamaized.net/wp-content/uploads/2023/03/20702858_small-768×578.jpg
https://www.borderline-europe.de/unsere-arbeit/naufragio-cutro-associazioni-depositano-esposto-collettivo-procura?l=en
https://www.fanpage.it/politica/naufragio-di-crotone-cosa-non-ha-funzionato-nella-catena-dei-soccorsi-ai-migranti/  

Was steht an?

𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐅𝐫𝐢𝐞𝐝𝐞𝐧 𝐦𝐢𝐭 𝐒𝐜𝐡𝐰𝐮𝐫𝐛𝐥𝐞𝐫*𝐢𝐧𝐧𝐞𝐧! 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐅𝐥𝐞𝐜𝐤 𝐝𝐞𝐦 𝐏𝐮𝐭𝐢𝐧-𝐃𝐫𝐞𝐜𝐤!
07.05.23 I 𝟏𝟏:30 𝐔𝐡𝐫 I Winterthur, 𝐍𝐞𝐮𝐦𝐚𝐫𝐤𝐭

Kaum sind die reaktionären Demos gegen die Corona-Massnahmen Geschichte, geht die gleiche Klientel aus Eso-Schwurbler:innen, Faschos und stolzen Eidgenossen wieder auf die Strasse. Diesmal unter dem Deckmantel des «Friedens» und der «Neutralität».
In den letzten Jahren war Winterthur wiederholt zum Aufmarschgebiet der Schwurbler-Szene geworden. Manchmal fluteten Tausende unsere Stadt, darunter immer wieder auch Rechtsextreme und Neonazis. Das werden wir nicht mehr tolerieren! Falls die Putinist:innen an ihrer Mobilisierung festhalten, sollten sie eines wissen: Wir werden euch keine Ruhe lassen! Jedem Versammlungs- und Demonstrationsversuch werden wir uns entgegenstellen – und zwar entschlossen und in Massen! Winterthur bleibt nazifrei! Zugleich werden wir den Tag nutzen um die einzig nachhaltige Friedensbotschaft zu transportieren: die des radikalen Antikapitalismus! Denn es ist der Kapitalismus, der in sämtlichen Bereichen brutale Konkurrenz, Ausbeutung und ständige Expansion befördert und voraussetzt. Krieg ist dabei sein natürlicher Begleiter – überall.

Lesens -/Hörens -/Sehenswert

Ihr Name war Kowsika
Am 12. Juni 2018 nimmt sich eine junge Frau in einem Basler Untersuchungsgefängnis das Leben. Sie erstickt, weil sich vom Aufsichtspersonal 15 Minuten niemand um sie kümmert.
https://www.republik.ch/2023/03/27/tod-im-waaghof-teil-1-ihr-name-war-kowsika

Der Tagi und die Cancel Culture
In insgesamt 144 Artikeln war der Begriff «Cancel Culture» gemäss der Schweizer Mediendatenbank bis zum 24.03.2023 im «Tages-Anzeiger online» aufgetaucht. Und die Zahl ist seit dem vergangenen Freitag noch einmal angestiegen. Aber nicht etwa weil am Wochenende unliebsame Redner:innen ausgeladen, Künstler:innen zensiert oder kurzfristig Veranstaltungen abgesagt worden wären. Nein, allein deswegen, weil die «Tages-Anzeiger»-Redaktion mit einem «Cancel Culture»-Special aufgefahren ist. Ein anderer Anlass für den Anstieg ist schlicht nicht auszumachen.
https://www.woz.ch/zoo/2023/03/28/der-tagi-und-die-cancel-culture

Achtung SVP
Heute am Tag gegen Rassismus laden wir alle ein, sich gegen die SVP zu organisieren. Gründe dafür gibt es viele. Das zeigt der tolle Artikel, der uns zugeschickt wurde.
https://antira.org/2023/03/21/achtung-svp/

«Rasse», Rassifizierung und Rassismus
Der deutsche Begriff «Rasse» ist negativ konnotiert – man verbindet ihn mit der NS-Vergangenheit, mit der rechten Ideologie, dass einige vermeintliche Menschenrassen überlegen seien. Der englische Ausdruck «race» hat hingegen nicht denselben negativen Beigeschmack. Wieso ist das so? Und was für Begriffe ersetzen den problematischen Begriff «Rasse»?
Antworten gibt Daniel James, Philosoph und Person of Color. Er lehrt derzeit Philosophie an der Freien Universität Berlin und leitet das partizipative Forschungsvorhaben ‹«Rasse»: Zur Aushandlung eines belasteten deutschen Ausdrucks›.
https://rabe.ch/2023/03/22/rasse-rassifizierung-und-rassismus/