Medienspiegel 9. März 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

++++BASELLAND
Ermittlungen in Frenkendorf: Erste Details zum Brand im Asylheim bekannt
In der Gemeinde brannte es am Mittwoch im Keller eines Flüchtlingsheims. Ursache könnte ein technischer Defekt an einer Waschmaschine sein. Brandstiftung kann die Polizei nicht ausschliessen.
https://www.bazonline.ch/erste-details-zum-brand-im-asylheim-bekannt-678110850942


+++LUZERN
luzernerzeitung.ch 09.03.2023

Asylsuchende können schimmelige Unterkunft verlassen – so sieht die vorübergehende Lösung aus

Im November berichtete die Sendung «Rundschau» des SRF über eine heruntergekommene Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Hägglingen. Unterdessen hat die Gemeinde das Mietverhältnis mit dem Besitzer gekündigt, schliesst aber eine erneute Nutzung im Asylwesen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.

Melanie Burgener

Die Unterkunftssituation für die Asylsuchenden in Hägglingen ist schwierig. Im vergangenen November erreichte das Dorf damit nationale Aufmerksamkeit. Die SRF-Sendung «Rundschau» zeigte die desolaten Zustände in einer der Flüchtlingsunterkünfte: Wände voller Schimmel, verdreckte Lüftungen sowie schmutzige und heruntergekommene Infrastruktur in Küche und Badezimmer.

Damals meldete sich der Ukrainer Oleksii Shevchenko vor der Kamera zu Wort. Er lebte zusammen mit neun weiteren Personen in dieser Liegenschaft an der Zentrumsstrasse 7. Er sei der Schweiz für alles dankbar, sagte er. Doch unter den Umständen könne er nicht leben.

Hägglingens Gemeindeammann Franz Schaad betonte damals, dass es sich um eine Notunterkunft handle: «Zuerst muss es eine bessere Unterkunft geben. Wir haben einfach eine Lösung genommen, die sich angeboten hat.» Unterdessen hat sich der Gemeinderat nach neuen potenziellen Unterkünften umgesehen. Und kann nun eine Lösung präsentieren – wenn auch nur vorübergehend.

Das «Central» ist nur eine vorübergehende Lösung

«Die Gemeinde hat das Glück, dass das ehemalige Restaurant Central derzeit leer steht und die Eigentümerschaft mit einer temporären Vermietung an die Gemeinde und mit der Unterbringung von Asylsuchenden einverstanden ist», heisst es in einer Mitteilung aus dem Gemeindehaus.

Damit das ehemalige Restaurant bezogen werden kann, müssen die Räume zuerst teilweise umgebaut werden. Der in Hägglingen fürs Asylwesen zuständige Gemeinderat Peter Wyss erklärt: «Es werden zum Beispiel sanitäre Anlagen eingebaut. Zudem muss die Umnutzung bewilligt werden, das Gesuch liegt jetzt auf.»

Dieses Auflageverfahren laufe über den Kanton. Weil dieser die Notlage im Asylwesen ausgerufen hat, dauert die öffentliche Auflage auch nur fünf Tage. Danach soll möglichst bald mit den Arbeiten begonnen werden, so Wyss. «Für das Restaurant Zentral hat die Gemeinde einen befristeten Vertrag von 18 Monaten», sagt er weiter. Es sei also keine langfristige Lösung, «doch es gibt uns Zeit, uns etwas Neues zu überlegen».

Vertrag mit vorheriger Unterkunft wurde gekündigt

In diesen Überlegungen ist die bisherige, heruntergekommene Unterkunft noch immer integriert. Zwar habe der Gemeinderat das Mietverhältnis mit dem Eigentümer gekündigt. «Doch es besteht noch immer die Chance, dass man sich mit dem Besitzer einig wird und die Gemeinde die Liegenschaft künftig wieder als Asylunterkunft nutzen kann», so Wyss.

Laut der Mitteilung der Gemeinde Hägglingen muss der Liegenschaftsbesitzer dafür das Haus zuerst einer Renovation unterziehen. Gemeinderat Wyss sagt: «Vielleicht ergibt sich auch eine ähnliche Lösung wie in Niederwil, wo die Asylunterkunft mit einem Baurechtsvertrag geregelt wurde.»

Sicher sei momentan nur, dass der Gemeinderat eine langfristige Lösung brauche. «Es kann sein, dass wir in Zukunft mehr als die momentan vorgeschriebenen 28 Personen aufnehmen müssen», sagt Wyss. Nebst dem ehemaligen Restaurant Central steht den 23 Asylsuchenden, die momentan in Hägglingen leben, auch noch ein Einfamilienhaus zur Verfügung. Doch auch dieses nur temporär, wie Wyss erklärt: «Wir mieten das Haus seit einem Jahr, nun konnten wir den Vertrag um ein weiteres Jahr erneuern.»



Arni möchte niemandem die Wohnung kündigen

Auch die Gemeinde Arni beschäftigt sich mit dem Asylwesen. Zwar muss dieses Kellerämter Dorf vorübergehend keine neuen Asylsuchenden aufnehmen. Trotzdem machen sich die Verantwortlichen im Gemeindehaus Gedanken über die Zukunft. Nun teilen sie mit: «Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in anderen Gemeinden bezüglich Kündigung bestehender Mietverhältnisse hat sich der Gemeinderat Arni ausdrücklich dazu entschlossen, an den bisherigen Mietverträgen mit den langjährigen Mietern festzuhalten.» Soll heissen: Auch wenn Arni künftig wieder flüchtende Personen aufnehmen muss, werden sie den Mietern in den Gemeindeliegenschaften nicht kündigen. «Es würden andere Möglichkeiten für die Unterbringung gesucht», verspricht der Gemeinderat.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/haegglingen-die-asylsuchenden-koennen-die-schimmlige-unterkunft-verlassen-umzug-ins-ehemalige-restaurant-central-ld.2426886)


+++SOLOTHURN
Trotz ausstehender Beschwerde vor dem UN-Kinderrechtsausschuss: Familie nach Kroatien ausgeschafft
Heute, 8. März 2023 in den frühen Morgenstunden kam die Polizei ins Nothilfecamp in Balmberg, Solothurn und riss 4 Kinder und ihre Eltern aus dem Schlaf. Dem Mann wurden Handschellen angelegt, die Frau wurde gefesselt. Zusammen mit einem weiteren Passagier, wurde die ganze Familie nach Kroatien abgeschoben.
https://migrant-solidarity-network.ch/2023/03/09/trotz-ausstehender-beschwerde-vor-dem-un-kinderrechtsausschuss-familie-nach-kroatien-ausgeschafft/


+++SCHWEIZ
Bundesrätin Baume-Schneider am Schengen-Ministertreffen in Brüssel: Für eine einheitliche Anwendung der Dublin-Regeln
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat am 9. März 2023 am Treffen der Schengen-Innenministerinnen und -minister in Brüssel teilgenommen. Im Zentrum der Gespräche standen die Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems sowie die gemeinsame Visapolitik. Bereits am Vorabend hatte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) an Gesprächen mit europäischen Partnerländern über die geplante Reform und die Durchsetzung der geltenden Dublin-Regeln teilgenommen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-93611.html
-> https://www.baseljetzt.ch/eu-innenminister-verlangen-massnahmen-gegen-unkontrollierte-migrationsbewegungen/28397


Migrationspolitik der Schweiz: Baume-Schneider gegen Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland
Die Justizministerin hat am Rande des EU-Innenministertreffens in Brüssel deutlich gemacht, dass es für die Schweiz nicht infrage komme, Asylverfahren auszulagern.
https://www.derbund.ch/baume-schneider-gegen-auslagerung-von-asylverfahren-ins-ausland-843746055150
-> https://www.watson.ch/schweiz/migration/769888883-baume-schneider-gegen-auslagerung-von-asylverfahren-ins-ausland


Platz für separate Unterbringung von Asylsuchenden und Ukrainerinnen wird knapp
Im Normalfall leben Ukrainerinnen und Ukrainer getrennt von Asylsuchenden aus dem regulären Asylverfahren. Doch weil die Plätze knapp werden, kann die separate Unterbringung wohl bald nicht mehr überall garantiert werden. Das birgt Konfliktpotenzial.
https://www.watson.ch/schweiz/ukraine/443676108-separate-platzierung-von-asylsuchenden-und-ukrainerinnen-wird-schwierig


+++ÖSTERREICH
Österreich und Marokko wollen bei Rückführungen kooperieren
Gemeinsame Arbeitsgruppen sollen die Vereinbarungen umsetzen, die auch eine Kooperation im konsequenten Vorgehen gegen internationale Schlepper umfassen
https://www.derstandard.de/story/2000144015523/oesterreich-und-marokko-wollen-bei-rueckfuehrungen-kooperieren


+++GROSSBRITANNIEN
Großbritannien bricht mit Flüchtlingskonvention
Londons neues Asylgesetz widerspricht internationalem Recht
Großbritannien will Flüchtlinge inhaftieren und schnell abschieben. Damit verweigert London Schutzsuchenden das Recht auf Asyl, warnt die Uno ungewöhnlich deutlich.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171550.fluechtlingspolitik-grossbritannien-bricht-mit-fluechtlingskonvention.html


+++MITTELMEER
Seenotrettung: Mehr als 1.300 Migranten in Booten auf Lampedusa angekommen
Derzeit erreichen viele Menschen aus Syrien, dem Jemen und afrikanischen Ländern die Insel Lampedusa. Vor Tunesien starben bei einem Bootsunglück mindestens 14 Migranten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-03/seenotrettung-migranten-ueberfahrt-tunesien-lampedusa


+++GASSE
Notschlafstelle für junge Menschen «Pluto»: Positive Zwischenbilanz nach den ersten sechs Monaten (ab 02:51)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/be-gutscheinverbot-im-lotto-aergert-auch-das-kantonsparlament?id=12348505


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
BERN:
Demo 08. März 2023 in Bern *de/en*
Communique der Demo zum queerfeministischen Kampftag am 08. März 2023 in Bern
Heute am 8. März 2023 haben wir uns mit 1000 TINFLA*s (Trans, Inter, Nonbinäre, Queere, Agender Personen, Lesben und Frauen) mit einer unbewilligten Demo selbstbestimmt, kämpferisch und laut Berns Strassen genommen!
https://barrikade.info/article/5687


BASEL:
Nach unprofessionellem und unverhältnismässigem Polizeieinsatz am 8. März: Bündnis fordert Konsequenzen für Einsatzleitung und Polizeikommandanten
Die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS Basel), die Parteien SP, GRÜNE, BastA!, jgb und Juso sowie der vpod region Basel verurteilen den unverhältnismässigen und unprofessionellen Polizeieinsatz vom 8. März. Statt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen, verhinderte die Polizei präventiv eine friedliche Versammlung und wendete grundlos Gewalt und polizeiliche Repressionen gegen friedlich Demonstrierende mittels Einkesselung, Gummischrot und Personenkontrollen an. Der gestrige Polizeieinsatz gegen die friedliche Kundgebung stellt eine massive Verletzung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit dar und ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.
https://basta-bs.ch/artikel/nach-unprofessionellem-und-unverhaeltnismaessigem-polizeieinsatz-am-8-maerz-buendnis-fordert-konsequenzen-fuer-einsatzleitung-und-polizeikommandanten
-> https://www.baseljetzt.ch/nach-demo-am-tag-der-frau-buendnis-fordert-konsequenzen-fuer-einsatzleitung/28286
-> https://telebasel.ch/telebasel-news/?channel=15881
-> https://bajour.ch/a/clf1cidsc107874054ix3rv60bas/unbewilligte-demo-am-frauentag
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M5c8b4bd82b5.0.html
-> https://twitter.com/BaselBlock/status/1633906941134028810
-> https://twitter.com/basel_nazifrei/status/1633911711412396035



«Als sie sich am Absperrband zu schaffen machten, wurde Warnschuss abgegeben»
An der unbewilligten Demonstration anlässlich des Weltfrauentags in Basel kam es seitens der Polizei zu Mitteleinsatz. Ein «Warnschuss» am Rand der Demo wird kontrovers diskutiert.
https://www.20min.ch/story/gummischrotwerfer-gegen-medien-polizei-rechtfertigt-warnschuss-772789779914



Basler Zeitung 09.03.2023

Basler Uniformierte in der Kritik: «Ich danke den Polizistinnen und Polizisten»

Die illegale Demo am Tag der Frau artet auch politisch aus: Die Linke fordert Polizeikommandant Martin Roth zum Rücktritt auf. Regierungsrätin Stephanie Eymann nimmt Stellung zum Polizeieinsatz.

Martin Furrer

Nicht Tränengas, aber ein Reizwort liegt nach der illegalen Demo in Basel zum Internationalen Frauentag in der Luft: Gummischrot. Der Einsatz der Polizei sorgt selbst über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen. Von der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» über den «Südkurier» und den «Stern» bis zur «Welt» publizierten deutsche Medien eine Agenturmeldung mit dem Titel: «Frauentag-Demo in Basel: Polizei setzt Gummigeschosse ein».

Fährt Basel-Stadt ab sofort eine Nulltoleranz-Strategie bei unbewilligten und nicht aus spontanem Anlass stattfindenden Kundgebungen mit krawallbereiten Manifestanten? Wird sie nun immer so konsequent vorgehen wie am Mittwoch, indem sie illegal Demonstrierende einkesselt und deren Personalien aufnimmt?

Regierungsrätin Stephanie Eymann, Vorsteherin des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements, antwortet auf die entsprechende Frage der BaZ: «Meine Vorgaben an die Kantonspolizei sind dieselben wie seit meinem Amtsantritt 2021.» Die Polizei mahne illegal Demonstrierende jeweils zuerst und fordere sie auf, den Demonstrationszug zu verlassen. «Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, werden sie kontrolliert und gebüsst beziehungsweise verzeigt.»

Ob und wie viele Strafverfahren im Nachgang zur Frauendemo vom Mittwoch eröffnet worden sind, kann Adrian Plachesi, Kommunikationschef der Kantonspolizei, allerdings noch nicht sagen: «Das ist momentan Gegenstand von weiteren Abklärungen.»

Derweil stellt sich Stephanie Eymann klar hinter ihre Untergebenen: «Ich danke den Polizistinnen und Polizisten, dass sie diesen schwierigen Einsatz im Interesse der Gesamtbevölkerung bewältigt haben.»

Warnschuss ohne Gummi

Der Gummischrot-Einsatz wurde wie üblich in sozialen Medien harsch kritisiert. Die Basler SP-Grossrätin Edibe Gölgeli schrieb auf Twitter, die Polizei habe aus einem Gummigeschoss-Karabiner einen Schuss sogar «auf Unbeteiligte, Journalisten und Zivilisten» abgegeben. Die Politikerin verstieg sich dabei zum Kommentar: «Das passiert nicht in Teheran, sondern in Basel!»

Tatsächlich hatte das Onlineportal «Nau» berichtet, ein Uniformierter habe sich von der Demo weggedreht und einen Schuss in die entgegengesetzte Richtung abgegeben. Das «Mündungsfeuer» sei «klar ersichtlich» gewesen. Die Polizei dementiert: «Berichte, wonach die Polizei mit Gummischrot auf einen Journalisten geschossen haben soll, sind falsch. Es handelte sich um einen leeren Warnschuss ohne Gummi auf eine Gruppe, die sich nicht an die Absperrung und die Anweisungen der Polizei halten wollte.»

Kann man einen Gummischrot-Karabiner wirklich ohne Schrot abfeuern? Ja, sagt Kapo-Sprecher Plachesi: «Man lädt keine Gummigeschosse in den Werfer und verschiesst lediglich die Treibladung. Das ist dasselbe Prinzip wie bei Platzpatronen.» Warum anstelle von Gummigeschossen nicht Tränengas eingesetzt wurde, will Plachesi nicht beantworten: «Zu konkreten polizeitaktischen Fragen geben wir keine Auskunft.» Er gibt aber zu bedenken, auch der Einsatz von Tränengas könne je nach Einkesselungssituation «unkontrollierbare und eventuell gefährliche Folgen» haben.

Ruf nach Rücktritt

Der Polizeisprecher hat hingegen eine Erklärung dafür, warum die Einsatzkräfte Medienschaffende vom Geschehen abgedrängt haben und sich diese deshalb kein genaues Bild der Geschehnisse machen konnten: «Die Polizei muss auch die Persönlichkeitsrechte der Kontrollierten schützen. Dafür müssen Gaffer ferngehalten werden, und auch Journalisten können nicht aus nächster Nähe die Kamera draufhalten.»

Die Basler Polizei musste am Mittwoch auf Verstärkung aus den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau zurückgreifen. Wird das bei ähnlichen Ereignissen in Zukunft ebenfalls der Fall sein – zumal die Polizei unter Personalmangel leidet? Stephanie Eymann sagt, es werde weiterhin «im Einzelfall» entschieden, ob Basel-Stadt Unterstützung aus anderen Kantonen anfordern wolle – «das ist in der ganzen Schweiz so».

Am Donnerstag erhoben die SP Basel-Stadt, Juso, Grüne, Basta, VPOD und die Demokratischen Juristinnen und Juristen eine Rücktrittsforderung gegenüber Polizeikommandant Martin Roth. Stephanie Eymann müsse angesichts des «unprofessionellen und unverhältnismässigen Polizeieinsatzes ihre politische Verantwortung wahrnehmen». Aus dem Justiz- und Sicherheitsdepartement lautete der Kommentar dazu: No comment.
(https://www.bazonline.ch/ich-danke-den-polizistinnen-und-polizisten-509471411412)



bzbasel.ch 09.03.2023

Nach Gummischrot gegen Frauendemo: Linkes Bündnis fordert Rücktritt des Basler Polizeikommandanten

Die Art und Weise, wie die Basler Polizei am Mittwoch gegen eine nicht bewilligte Kundgebung anlässlich des Weltfrauentags vorging, gibt zu reden. Nun kommt die Forderung nach Konsequenzen in den Reihen der Polizei.

Mona Martin und Andreas Möckli

In der Bernoullistrasse kesselte die Polizei in Kampfmontur am vergangenen Mittwochabend eine Gruppe von rund 200 Frauen ein, die sich zum Weltfrauentag zu einer unbewilligten Demonstration zusammengefunden hatten. Die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS Basel), die Parteien SP, Grüne, Basta, Junges Grünes Bündnis und Juso sowie der VPOD Region Basel nennen den Einsatz in einer gemeinsamen Medienmitteilung «unverhältnismässig und unprofessionell». Die Polizei habe präventiv eine «friedliche Versammlung» verhindert, «grundlos» Gewalt und polizeiliche Repressionen gegen «friedlich» Demonstrierende angewendet.

Das Bündnis findet noch deutlichere Worte: Der Polizeieinsatz stelle «eine massive Verletzung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit dar und ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig». Und es werden Konsequenzen gefordert: Der verantwortliche Polizeikommandant Martin Roth solle zurücktreten.

Regierungsrätin Stephanie Eymann müsse «nun ihre politische Verantwortung endlich wahrnehmen» und dafür sorgen, dass eine Polizeitaktik ausgearbeitet werde, die einerseits im Einklang mit den Grundrechten stehe, fordert das Bündnis weiter. Andererseits müsse auch dem 3D-Prinzip (Dialog, Deeskalation und erst als Ultima Ratio Durchgreifen) entsprochen werden, das von der Polizei selbst propagiert werde.

SVP reagiert auf die Forderungen der Linken

Derweil zeigt sich die SVP in einer Reaktion auf die Mitteilung des linken Bündnisses irritiert. SP, Grüne und andere linke Organisationen hätten mit der Rücktrittsforderung den Pfad der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Das sei beschämend und zeige, welch grundsätzliches Problem es im Stadtkanton gebe. Setze die Polizei Recht und Ordnung durch, werde sie von linker Seite angegriffen.

In der Mitteilung würden Falschbehauptungen in den Raum gestellt und der Polizei unterstellt, dass sie «unprofessionell» gehandelt habe. Die SVP hält diese Attacken der SP, «immerhin die stärkste Partei in Parlament und Regierung, auf die Polizei für unwürdig».
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/konsequenzen-nach-gummischrot-gegen-frauendemo-linkes-buendnis-fordert-ruecktritt-des-basler-polizeikommandanten-ld.2427264)



bzbasel.ch 09.03.2023

Nach Demonstration am Frauenkampftag: Braucht es eine klarere Linie bei der Basler Polizei?

Nach dem harten Durchgreifen an der unbewilligten Demonstration zum Frauentag am Mittwoch zieht die Polizei eine positive Bilanz. Die Linken jedoch fordern den Rücktritt des Polizeikommandanten. Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann sagt am Tag nach den Ausschreitungen: «Es zeigt sich einmal mehr, dass unbewilligte Demonstrationen ein Politikum sind.»

Neomi Agosti und Laura Ferrari

Bizarre Szenen am internationalen Frauentag: Die Polizei kesselt beim Petersplatz rund 200 friedlich Demonstrierende ein. Auf eine Knallpetarde der Polizei folgt sogleich Gummischrot. Das war das Resultat einer angekündigten Polizeipräsenz. Per Medienmitteilung hat die Kantonspolizei Basel-Stadt bereits am Vortag darüber informiert, dass sie mit einem grösseren Aufgebot vor Ort sein werde. Dies, da sich Teilnehmende aus «linksextremen und gewaltbereiten Kreisen an der Kundgebung befinden könnten».

Diese Präsenz zeigte sich dann mit einem imposanten Aufgebot von Angehörigen der Korps aus Basel-Stadt, Baselland und aus dem Aargau. Der Barfüsserplatz war bereits gegen 18 Uhr weiträumig abgesperrt. Die friedliche Kundgebung verlegte sich auf den Petersplatz. Dort wurde der Zug eingekesselt. Verlassen durfte die Örtlichkeit nur, wer sich einer Personenkontrolle unterzog.

Nach 1.-Mai-Demo härteres Durchgreifen von der SVP gefordert

Die Polizeipräsenz an Basler Demonstrationen, ob nun bewilligt oder nicht, sorgt jeweils für Diskussionen. Nach der 1.-Mai-Demo im vergangenen Jahr hagelte es Kritik von Seiten der SVP, die der Polizei ein mangelhaftes Durchgreifen vorwarf. Damals entstanden grosse Sachbeschädigungen und das Verhalten der Demonstrierenden wurde auch von linken Parteien in Frage gestellt. Darauf kündigte die Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) ein härteres Durchgreifen an.

Dies zeigte sich nur ein paar Wochen später, als beim Meret-Oppenheim-Platz Ende Mai 2022 gegen 30 Demonstrierende Gummischrot eingesetzt wurde. Die Kundgebung richtete sich gegen eine SVP-Standaktion. Ebenfalls eine grosse Präsenz zeigte die Kantonspolizei an der bewilligten Demonstration am 14. Juni 2022 am feministischen Streiktag. Dies, um Scheiben und Fassaden zu schützen, die zuvor an der 1.-Mai-Demo zerstört und verschmiert worden seien, hiess es von der Polizei auf Anfrage.

Es zeichnet sich nicht unbedingt eine klare Linie ab, wie die Polizei mit Demonstrationen umgeht. Und nun kommt, so scheint es, ein neues Werkzeug ins Spiel: dass die Polizei nämlich im Vorfeld bereits Präsenz anmeldet um, so könnte man es zumindest verstehen, eine unbewilligte Kundgebung bereits im Keim zu ersticken. Ein Sprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt sagt auf Anfrage: «Mitteilungen vor Einsätzen gab es selten, dieses Mal hat sich die Polizei dazu entschieden.»

Polizei zieht positive Bilanz, Linke fordern Roths Rauswurf

Sicherheitsdirektorin Eymann sagt auf Anfrage, dass sich Diskussionen verhindern liessen, wenn Demonstrierende vorgängig eine Bewilligung beantragen würden: «Es zeigt sich einmal mehr, dass unbewilligte Demonstrationen ein Politikum sind. In der Praxis heisst das für die Kantonspolizei, dass sie angemessen reagieren muss.»

Eine Reaktion kann sein, den Dialog mit den Demonstrierenden zu suchen, damit eine Kundgebung in angemessenem Rahmen trotz fehlender Bewilligung stattfinden kann. Dies scheint am Mittwochabend nicht der Fall gewesen zu sein. Der Sprecher der Basler Polizei sagt lediglich: «Den Teilnehmenden musste durch die Medienmitteilung im Vorfeld klar gewesen sein, dass eine unbewilligte Demonstration nicht toleriert wird.» Die Polizei ziehe eine positive Bilanz des Abends: Es habe keine Sachbeschädigung und keine Verletzte gegeben.

Warum seitens der Demonstrierenden keine Bewilligung beantragt wurde, kommentiert die Organisation Revolutionäre Jugend Basel folgendermassen: «Dass wir nicht um Bewilligung fragen, versteht sich von selbst. Wir stellen uns gegen das System, welches von der Polizei repräsentiert und geschützt wird.»

Am Donnerstag forderten unter anderem die Basler Kantonalparteien von SP, Grünen sowie der Basta in einer gemeinsamen Medienmitteilung den Rücktritt des Basler Polizeikommandanten Martin Roth. Die SVP Basel-Stadt wiederum teilte mit, man sei empört über «das Verlassen des Pfades der Rechtsstaatlichkeit der SP und Co.».

Alt-Grossrat bewertet Einsatz kritisch

Urs Müller ist Alt-Grossrat der Basta und agierte viele Jahre als Mittelsmann bei Demonstrationen und Hausbesetzungen. Dabei führte er auch den Dialog mit der Polizei. Er steht der Eskalation am Mittwoch kritisch gegenüber: «Die Polizei ist schlecht beraten, wenn sie sich am internationalen Tag der Frau das Durchsetzen ihres Gewaltmonopols auf die Fahne schreibt.»

Müller sagt, es sei wichtig, dass man demonstrieren könne. Um aber die verhärteten Fronten wieder etwas zu aufzuweichen, brauche es zwar von Seiten der Demonstrierenden dialogbereite Leute, aber: «Dazu muss ich sagen, dass Frau Eymann die Bereitschaft zu Gesprächen noch nicht gezeigt hat.»
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/ausschreitungen-nach-demonstration-am-frauenkampftag-braucht-es-eine-klarere-linie-bei-der-basler-polizei-ld.2426970)



Unbewilligte Demo mit Gummischrot verhindert
Am Mittwochabend hat die Basler Polizei eine unbewilligte Demo mit einem Grossaufgebot und dem Einsatz von Gummischrot verhindert. 215 Personen wurden kontrolliert.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/unbewilligte-demo-mit-gummischrot-verhindert?id=12348526
-> https://twitter.com/BaselBlock/status/1633759508492156929
-> https://twitter.com/3rosen/status/1633806649579241474


Demo-Initiativen der SVP: «Solche Vorschläge sind gefährlich»
Hooligan-Experte Clifford Stott erforscht Fangewalt und berät Polizeistellen weltweit. Er sagt: Mehr Repression könne Gewalt bei Demos nicht verhindern.
https://bajour.ch/a/clf0297yc36239754ix8b9ppfl6/clifford-stott-zur-anti-chaoten-initiaitve-der-svp-basel


WINTERTHUR:
Pfefferspray-Einsatz bei Frauen-Demo in Winterthur (ab 04:35)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/sechselaeutenplatz-wird-keine-wiese?id=12348511
-> https://www.toponline.ch/news/detail/news/pfefferspray-an-unbewilligter-demo-in-winterthur-eingesetzt-00207390/


«Katastrophe von Fukushima ist keineswegs vorbei»: Atomkraftgegner erinnern zum 12. Jahrestag
Am Donnerstagabend fand die 2400. Mahnwache vor dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat in Brugg statt. Rund 15 Personen lauschten den beiden Ansprachen.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/brugg-katastrophe-von-fukushima-ist-keineswegs-vorbei-atomkraftgegner-erinnern-zum-12-jahrestag-ld.2423945



derbund.ch 09.03.2023

Von Nötigung freigesprochen: «Klima-Kleber» erringt Teilerfolg vor Gericht

Ein 69-jähriger Klimaaktivist half mit, Strassen in Bern und Zürich zu blockieren. Im Hauptanklagepunkt sprach ihn nun ein Berner Gericht frei.

Michael Bucher

Der Klimaprotest lässt sich in zwei Gruppen einteilen: Auf der einen Seite sind jene, die für Kundgebungen artig eine Bewilligung einholen und zum Teil in die Politik drängen. Auf der anderen Seite gibt es jene, die den Weg des zivilen Ungehorsams gehen. Sie färben auch mal die Zürcher Limmat grün ein oder kleben sich auf Strassen fest.

Zur zweiten Gattung gehört ein 69-jähriger Mann, der am Donnerstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland sitzt. Der in der Westschweiz lebende Klimaaktivist hat sich gegen einen Strafbefehl der Berner Staatsanwaltschaft gewehrt. Eine bedingte Geldstrafe über 6000 Franken und eine Busse von 720 Franken hat ihm diese aufgebrummt.

Der Auslöser sind zwei Strassenblockaden, an denen der pensionierte Zahnarzt teilgenommen hat. Hinter beiden unbewilligten Aktionen steckt die radikale Umweltschutzbewegung Extinction Rebellion. Die eine fand im Oktober 2021 in Zürich statt. Während mehrerer Stunden blockierten Dutzende Demonstrierende den Autoverkehr auf der Uraniastrasse. Nötigung wirft die Staatsanwaltschaft dem Westschweizer Aktivisten deswegen vor.

Die deutlich kleinere Aktion fand im September 2021 in Bern statt. Der Rentner blockierte zusammen mit einer kleinen Gruppe die Strasse vor dem Bundeshaus teilweise, indem sie an einem mitgebrachten Tisch Platz nahmen und Kaffee tranken. Auch klebten sie je eine Hand mit Sekundenkleber am Tisch fest. Rund 45 Minuten verharrten sie, ehe Polizisten sie wegtrugen. Hier lautet der Vorwurf nicht auf Nötigung, sondern bloss auf Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz.

«Nötige Intensität» fehlte

Der Rentner, der von rund zehn Freunden begleitet wird, entpuppt sich vor Gericht als Vorzeigeangeklagter. Der durch und durch freundliche Herr mit schneeweissem Haar antwortet kurz und präzis, auch mal mit einer Prise Humor. Er bestreitet die Vorwürfe nicht. Zur Polizei sagt er: «Sie waren sehr korrekt und gingen behutsam vor.» Warum wehrt er sich dann gegen die Busse? Dem Planeten gehe es nicht gut, und der Bundesrat mache seine Arbeit nicht. Deswegen engagiere er sich für die Allgemeinheit, meint er. «Das macht mich nicht zu einem Kriminellen.»

Die Verteidigerin des Mannes fordert in ihrem Plädoyer Freisprüche. Insbesondere den Vorwurf der Nötigung im Zürcher Fall findet sie haltlos. «Es ist nicht erstellt, dass etliche Autofahrende grosse Umwege machen mussten und dadurch geschädigt wurden», so die Rechtsanwältin.

In diesem Punkt gibt ihr die Berner Richterin schliesslich recht. Auch findet sie, dass es dem friedlichen Sitzstreik an der «nötigen Intensität» gefehlt habe, um von Nötigung zu sprechen. Die Richterin sagt aber auch: «Anders wäre es gewesen, hätten die Demonstrierenden eine Autobahn blockiert.» Mit dem Entscheid folgt die Berner Richterin dem Bezirksgericht Zürich, das in der Causa Uraniastrasse bereits mehrere Aktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen hat.

Doch in Stein gemeisselt ist der Freispruch nicht. Vergleichbare Fälle zeigen, dass andere Gerichte zu anderen Schlüssen kommen können. Das Zürcher Obergericht etwa hat in zweiter Instanz mehrere Aktivisten wegen Nötigung verurteilt, nachdem diese im Sommer 2020 die Zürcher Quaibrücke blockiert hatten. Für die Berner Staatsanwaltschaft könnte es sich also lohnen, den vorliegenden Fall ebenfalls weiterzuziehen.

Jubel trotz Mehrkosten

Bezüglich Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz und Ungehorsam gegenüber der Polizei sprach die Richterin den Klimaaktivisten allerdings schuldig. «Ihr hättet geradeso gut auf dem Bundesplatz protestieren können statt auf der befahrenen Strasse daneben», meint sie zur Berner Klebe-Aktion.

Durch den Teilfreispruch kommt der rüstige Klimaaktivist (vorerst) um die Geldstrafe herum, übrig bleibt bloss eine milde Busse von 220 Franken. Finanziell hat sich der Weiterzug dennoch nicht gelohnt. So muss er je die Hälfte der Verfahrens- und der Anwaltskosten übernehmen, was knapp 3000 Franken ausmacht. Dem Mann scheint es egal zu sein. Er und seine Begleiter feiern den Teilsieg als eine weitere Signalwirkung für die Bewegung.
(https://www.derbund.ch/klima-kleber-erringt-teilerfolg-vor-gericht-401262944961)


+++REPRESSION DE
Mit Passagierdaten gegen die internationale Antifa?
Bundespolizei hindert Vorsitzenden der VVN-BdA am Flughafen an der Ausreise
Seit dem G8-Gipfel 2001 in Genua werden gegen linke Aktivisten Reiseverbote verhängt – eingeführt wurde dies aber zuerst gegen Fußballfans. Europäische Polizeien tauschen auch Personendaten aus.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171568.reiseverbot-mit-passagierdaten-gegen-die-internationale-antifa.html


+++SPORT
Bratislava-Fans ziehen durch Basel und legen den ÖV lahm
Am Donnerstagabend empfängt der FC Basel im Achtelfinal der Conference League Slovan Bratislava. Die Fans des slowakischen Clubs legen den öffentlichen Verkehr lahm.
https://www.20min.ch/story/bratislava-fans-ziehen-durch-basel-und-legen-den-oev-lahm-906197505435


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Nach 7 Jahren kann Bund endlich Ausschaffungs-Daten erheben: Toni Brunner bekommt seine Strichli-Liste
Seit sieben Jahren droht kriminellen Ausländern der Landesverweis. Doch bis jetzt kann der Bund nicht sagen, wie viele Verurteilte tatsächlich die Schweiz verlassen haben. Jetzt ändert sich das.
https://www.blick.ch/politik/nach-7-jahren-kann-bund-endlich-ausschaffungs-daten-erheben-toni-brunner-bekommt-seine-strichli-liste-id18382298.html


+++KNAST
Nach Tötungsdelikt in Asylzentrum: Stationäre Massnahme für alkoholkranken Täter wird verlängert
Ein wegen vorsätzlicher Tötung im Aslyzentrum Gampelen verurteilter Somalier kommt nicht auf freien Fuss: Das Bundesgericht hat ein Beschwerde des 42-Jährigen abgewiesen.
https://www.derbund.ch/stationaere-massnahme-fuer-alkoholkranken-taeter-wird-verlaengert-954278640130
-> Bundesgerichts-Urteil: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://15-02-2023-6B_871-2022&lang=de&zoom=&type=show_document


Gefängnis Dielsdorf: 76-jährige Inhaftierte wird tot in ihrer Zelle aufgefunden
Am Donnerstagmorgen ist im Gefängnis Dielsdorf eine inhaftierte Schweizerin reglos in ihrer Zelle entdeckt worden. Der aufgebotene Arzt konnte nur noch den Tod der 76-Jährigen feststellen.
https://www.zueritoday.ch/zuerich/76-jaehrige-inhaftierte-wird-tot-in-ihrer-zelle-aufgefunden-150456039?autoplay=true&mainAssetId=Asset:148613425
-> https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/03/inhaftierte-person-im-gefaengnis-dielsdorf-tot-aufgefunden.html


Schweizweit erster Verwahrter mit Exit gestorben
Zum ersten Mal in der Schweiz ist ein inhaftierter Mann mit Sterbehilfe aus dem Leben geschieden. Der Mann aus dem Kanton Zürich war in Zug inhaftiert.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/schweizweit-erster-verwahrter-mit-exit-gestorben?id=12348652



tagesanzeiger.ch 09.03.2023

Sterbehilfe im Gefängnis: Erstmals ist ein Gefangener mithilfe von Exit gestorben

Ein im Kanton Zürich verurteilter, verwahrter Mann hat begleiteten Suizid begangen. Für viele andere lebenslänglich Verwahrte dürfte Sterbehilfe jetzt zum Thema werden.

Jigme Garne

Lange Zeit war unklar, ob Gefangene in der Schweiz mit Sterbehilfe ihr Leben beenden dürfen. Nun ist erstmals ein Mann im Justizvollzug mithilfe von Exit gestorben. Wie die «Wochenzeitung» berichtet, handelt es sich um einen im Kanton Zürich verurteilten Mann. Er war in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im Kanton Zug untergebracht und wurde dort verwahrt. Der assistierte Suizid wurde am 28. Februar ausserhalb der Gefängnismauern durchgeführt.

Das zuständige Zürcher Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung bestätigt diese Angaben auf Anfrage. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes macht es keine weiteren Angaben zum verstorbenen Mann. Gleiches gilt für die Sterbehilfeorganisation Exit.

Da sich der Verstorbene im Verwahrungsvollzug befand, muss es sich um einen Straftäter gehandelt haben, der seine Freiheitsstrafe abgesessen hatte, aber nicht freikam, weil er als gefährlich und untherapierbar eingestuft wurde. Über 150 Personen werden derzeit in der Schweiz verwahrt. Die meisten dürften nie mehr freikommen, denn Entlassungen sind selten.

Serienvergewaltigter forderte Sterbehilfe

Einer von ihnen, Peter Vogt, hatte als erster Gefangener überhaupt öffentlich eine Freitodbegleitung für sich eingefordert. Der inzwischen 71-jährige Serienvergewaltiger hat seine 1996 verhängte Zuchtstrafe längst abgesessen und wird seither verwahrt. Er war selbst lange Zeit im Bostadel untergebracht und wurde im vergangenen Herbst nach Solothurn verlegt. Vogt sagte 2018 in der SRF-Sendung «Rundschau», dass er sein Leben mithilfe von Exit beenden wolle.

Damit lancierte Vogt eine Debatte, welche die Schweizer Justizvollzugsbehörden vor ein Dilemma stellte. Sollen sich künftig verurteilte Verbrecher ihrer Strafe mit Sterbehilfe entziehen können?

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug erarbeitete daraufhin ein Grundlagenpapier und kam zum Schluss: Das Recht, die Art und den Zeitpunkt des eigenen Todes frei zu wählen, muss grundsätzlich auch allen inhaftierten urteilsfähigen Personen zustehen. Auf dieses Papier stützten sich anschliessend die Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ab sowie ein Merkblatt des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats, dem auch Zürich angehört.

Das Zürcher Amt für Justizvollzug hat die Empfehlungen nun erstmals umgesetzt. «Der Zugang zu einer Sterbehilfeorganisation ist zu gewähren, und diese hat nach ihren Vorgaben zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für einen assistierten Suizid erfüllt sind», sagt Sprecherin Elena Tankovski. Sei dies der Fall, könne die Sterbehilfe nicht allein deshalb verweigert werden, weil es sich um eine Person im Straf- oder Massnahmenvollzug handle. Für die korrekte und dem gesetzlichen Rahmen entsprechende Durchführung sei die Sterbehilfeorganisation verantwortlich.

Praxisänderung in Gefängnissen

Dem Vernehmen nach handelte es sich beim vorliegenden Fall um den ersten Antrag auf Sterbehilfe im Kanton Zürich, zumindest in den vergangenen Jahren.

Für den Strafvollzugsexperten Benjamin Brägger, der seit 30 Jahren im Vollzugswesen tätig, ist der Zürcher Entscheid vor dem Hintergrund eines moralischen Wandels zu sehen. Früher sei in Fachkreisen die Meinung verbreitet gewesen, dass Justizvollzugsanstalten wegen ihrer Fürsorgepflicht keine Sterbehelfer zulassen dürften. Davon sei man abgekommen, sagt Brägger. «Gefangene werden heute nicht mehr paternalisiert, sondern sollen wenn immer möglich die gleichen Rechte wie freie Bürger erhalten.»

Nach Bräggers rechtlicher Einschätzung kommt einer Justizvollzugsbehörde keine Entscheidungsbefugnis in der Frage zu, ob ein Gefangener sterben darf oder leben muss. Einen solchen Entscheid könnten nur die betroffene Person und die durchführende Sterbehilfeorganisation treffen.

In der Schweiz ist Sterbehilfe erlaubt, wenn die sterbewillige Person urteilsfähig ist, nicht aus dem Affekt handelt, nicht von Dritten beeinflusst wird und den Suizid eigenhändig ausführt. Exit stellt darüber hinaus die Bedingung, dass sie nur tödlich kranke Menschen begleitet oder solche mit «subjektiv unerträglichen Beschwerden, unzumutbarer Behinderung sowie Leiden im und am Alter». Die Bedingungen von Dignitas sind ähnlich.

Mit dem fortschreitenden Alter der lebenslänglich Verwahrten dürfte die Frage nach Sterbehilfe in Gefängnissen, aber auch nach angemessener Unterbringung von chronisch kranken Gefangenen an Wichtigkeit gewinnen, sagt Benjamin Brägger. «In der Justizvollzugsanstalt Bostadel wurde ein Präzedenzfall geschaffen. Viele Verwahrte und lebenslänglich Verurteilte werden sich jetzt überlegen, ob Sterbehilfe eine Option für sie ist.» Brägger geht aber nicht von einem grossen Anstieg aus: «Es braucht viel Mut und Charakterstärke, um einen solchen Weg zu wählen.»

Beim Zürcher Amt für Justizvollzug sind derzeit keine weiteren Anfragen für Sterbehilfe hängig. Exit steht nach eigenen Aussagen pro Jahr mit ein bis zwei inhaftierten Personen in Kontakt.
(https://www.tagesanzeiger.ch/erstmals-ist-ein-gefangener-mithilfe-von-exit-gestorben-628344674078)


+++BIG BROTHER
Schengener Informationssystem SIS weiterentwickelt und in Betrieb genommen
Das SIS ist ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für die Sicherheitsbehörden im Schengen-Raum. Am 7. März haben die Schengen-Staaten das weiterentwickelte Schengener Informationssystem (SIS) in Betrieb genommen. Das weiterentwickelte System stellt unter anderem einen schnelleren Informationsaustausch sicher, verbessert den Opferschutz, die Information zu Einreiseverboten und zu Wegweisungsentscheiden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-93601.html


+++JENISCHE/SINTI/ROMA
Neues Lehrmittel: Mit uns reden – statt über uns: Ein Buch lässt Jenische, Sinti und Roma erzählen
Derzeit wird oft über Minderheiten gesprochen, aber selten mit ihnen. Ein Buch rückt nun Kinder, Männer und Frauen in den Fokus. Die Berichte über ihr Leben in der Schweiz sind eindrücklich.
https://www.derbund.ch/mit-uns-reden-statt-ueber-uns-ein-buch-laesst-jenische-sinti-und-roma-erzaehlen-265231928450



ajour.ch 09.03.2023

Illegale Landbesetzung – Biels Sicherheitschef André Glauser über die Fahrenden: «Sie reizen unser Rechtssystem aus»

Der städtische Sicherheitschef kennt die Fahrenden, die in Biel Halt machen, teils seit Jahren. Er gibt Einblick in den Umgang mit Landbesetzungen und erklärt, wieso Biel im Fokus steht.

Lino Schaeren

André Glauser, eine Gruppe Fahrende aus Frankreich hat in der Woche vor dem Playoff-Start des EHC Biel einen Parkplatz bei der Tissot Arena besetzt. Ein Versuch, die Stadt unter Druck zu setzen?

André Glauser: Die Fahrenden sind schlau und überlegen sich, wie sie am besten ihre Ziele erreichen. Ihr Ziel ist, dass man ihnen einen Platz zuteilt, auf dem sie sich legal aufhalten können. Dass sie jetzt Druck ausüben wollen, indem sie auf einen Platz gehen, der eigentlich gebraucht wird für wichtige Eishockeyspiele, kann ich mir gut vorstellen.

Es ist gewissermassen Erpressung: Die Fahrenden besetzen illegal Land, in der Hoffnung, dass die Stadt ihnen ein Angebot machen wird, um die unangenehme Situation möglichst zeitnah zu beenden.

Es soll wohl auf alle Beteiligten Druck ausgeübt werden, insbesondere aber auf die Stadt Biel, ja.

Die Fahrenden selbst sagen, sie hätten keine andere Wahl, als Grundstücke illegal zu besetzen. Haben Sie Verständnis dafür?

Ich habe teilweise Verständnis dafür, dass sie für die Art, wie sie leben, Platz brauchen. Wenn es keine legalen Plätze gibt und sich die Fahrenden dennoch hier aufhalten müssen, um ihren Beschäftigungen nachzugehen, dann sind illegale Landbesetzungen eine logische Konsequenz. Als Jurist habe ich natürlich kein Verständnis für illegale Handlungen. Aber als Mensch ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass sie Terrains ohne Einverständnis des Eigentümers in Beschlag nehmen. Nicht unbedingt nachvollziehbar ist aber, dass es immer in Biel passiert. Würden sie auch in andere Gemeinden, in andere Kantone gehen, hätten sie weniger Schwierigkeiten. In Biel hat sich in den letzten Jahren wegen der hohen Belastung eine Nulltoleranz etabliert, die Stadt ergreift bei Besetzungen heute mehr oder weniger sofort die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel.

Eines der Oberhäupter, das derzeit mit seiner Familie den Parkplatz bei den Stadien besetzt, sagt, dass die, welche die illegalen Landbesetzungen kritisieren, alles Neider und Rassisten seien. Macht er es sich damit zu einfach?

Selbstverständlich. Diese Person weiss auch, dass das so nicht stimmt. Wie überall im Leben gibt es auch unter den Fahrenden solche, die stärker und solche, die weniger Ordnung halten. Und dann gibt es noch jene, die völlig aus dem Rahmen fallen und grosses Chaos anrichten. Zum schlechten Ruf, den die Fahrenden teilweise haben, tragen vor allem jene Fahrenden bei, die Abfall liegen lassen, die Fäkalien hinterlassen, die Sachbeschädigungen begehen. Es gibt aber auch Familien, die sich korrekt verhalten, die das Terrain geputzt und aufgeräumt verlassen, das kommt sogar relativ häufig vor.

Aus Behördenkreisen habe ich gehört, dass es sich bei der Gruppe, die sich derzeit im Bözingenfeld aufhält, gewissermassen um Vorzeigefahrende handle. Warum?

Einen grossen Teil der Gruppe kennen wir schon seit Jahrzehnten. Sie gehört zur Sorte der Fahrenden, die Ordnung halten. Natürlich bewegen auch sie sich in der Illegalität, wenn sie Land besetzen. Aber man kann schon sagen, dass es sich hier um eine Vorzeigegruppe handelt, mit der man diskutieren kann, die Umgangsformen pflegt, die nicht sofort zum Überschäumen der Stimmung führen. Wir haben auch schon anderes erlebt. Es gibt Gruppen, mit denen wir kaum in ein Gespräch kommen können. Die haben in der Vergangenheit dann auch schon schlimme Zustände hinterlassen.

Inwiefern?

Die Abfallberge, die sie hinterlassen haben, musste die Putzequipe des Strasseninspektorats teils unter widrigsten Bedingungen beseitigen. Wir haben dafür auch schon externe Reinigungsdienste engagiert, weil es für die Mitarbeitenden nicht mehr zumutbar war. Oder weil Spezialisten nötig waren, um etwa liegen gelassene Batterien oder Gasflaschen korrekt zu entsorgen.

Das ist dann immer auch eine Frage des Geldes.

Mit der Gruppe, die jetzt bei den Stadien ist, ist das normalerweise kein Problem: Man vereinbart mit ihnen, dass sie für die Abfallentsorgung etwas bezahlen müssen, die Stadt stellt dann eine Mulde zur Verfügung.

Die Stadt verrechnet 600 Franken pro gefüllter Mulde.

In diesem Betrag ist auch der Aufwand für die städtischen Mitarbeitenden verrechnet und so weiter. So wird versucht zu verhindern, dass die Steuerzahlenden den Fahrenden auch noch die Abfallentsorgung bezahlen. Wenn sie schon Kosten verursachen, sollen sie diese auch tragen.

Sie sagten, dass Sie die Gruppe bei der Tissot Arena seit Jahrzehnten kennen. Um wen handelt es sich?

Es handelt sich um eine Gruppe Fahrender mit mehrheitlich französischer Staatsbürgerschaft. Ein grosser Teil kommt aus dem Raum Strassburg, unweit der Schweizer Grenze. Das sind Leute, die seit vielen Jahren in die Schweiz und vor allem auch nach Biel kommen. Sie gehen hier von Haus zu Haus und bieten ihre Dienste an.

Was sind das für Arbeiten?

Das sind Renovations-, Reparatur-, Unterhalts-, Reinigungs- oder Gartenarbeiten. Was auch immer anfällt. Nach eigenen Aussagen kommen sie in die Schweiz, weil sie ihren Lebensunterhalt hier viel effizienter bestreiten können als in Frankreich. Offenbar ist es hier für sie kein grosses Problem, Aufträge zu bekommen und Geld zu verdienen. Sehr bekannt ist das Angebot, Fensterläden mit Ablaugmittel zu behandeln, sie abzuschleifen und neu zu streichen. Das scheint eine der Haupttätigkeiten zu sein. Es gibt auch solche, die nebenbei noch im Autohandel tätig sind, die Occasionsfahrzeuge kaufen und verkaufen. Was die Fahrenden heute nicht mehr machen: Teppiche verkaufen, Messer schleifen, Töpfe flicken. Sie haben sich der heutigen Wegwerfgesellschaft angepasst.

Sie haben die Malerarbeiten angesprochen. Die Fahrenden arbeiten auf den illegal besetzten Grundstücken oft mit giftigen Stoffen, die potenziell in den Boden und letztlich ins Grundwasser gelangen. Die Behörden müssten hier doch konsequenter durchgreifen?

Es besteht bei diesen Arbeiten tatsächlich ein Risiko, dass Bestimmungen der Umweltgesetzgebung missachtet werden. Da muss die Polizei hinschauen und abklären, und das macht sie auch. Aber das ist nicht in der Kompetenz der Stadt.

Es fällt auf, dass neben den Wohnwagen der Fahrenden aus Frankreich oft Fahrzeuge mit Berner oder Walliser Nummernschild stehen. Das trifft auch auf die Gruppe bei der Tissot Arena zu.

Es gibt viele Fahrende, die Einzelfirmen gründen, die im Handelsregister eingetragen sind. Entsprechend kommen sie zu einer Adresse in der Schweiz und können hier Autos einlösen. Die Fahrenden treten bei der Kundschaft oft mit ihren Schweizer Firmen in Erscheinung, sei es durch die Kontrollschilder oder durch Aufschriften an ihren Fahrzeugen. Sie gehen dabei zum Teil auch Verbindungen mit hiesigen Firmen ein, arbeiten im Verhältnis von Subunternehmen zusammen.

Sie bezahlen also auch Steuern in der Schweiz?

Die, welche offiziell eingetragen und angemeldet sind, sicher ja. Aber es gibt auch Ausnahmen, die schwarzarbeiten, die nicht angemeldet sind.

Wieso kommen die Fahrenden aus Frankreich Jahr für Jahr ausgerechnet immer nach Biel?

 In diesen Teil der Schweiz kommen sie, weil sie Französisch sprechen. Die Gruppe, die sich derzeit im Bözingenfeld aufhält, hat auch verwandtschaftliche Beziehungen zur Region. Für Biel als Halteort spricht zudem, dass es hier immer noch relativ viel freie Flächen gibt. Sei es im Bözingenfeld oder auf dem Expo-Gelände auf Nidauer Boden. Und: Die soziale Kontrolle ist im Bözingenfeld geringer als in einer kleinen Gemeinde, in der die Ankunft der Fahrenden sofort bemerkt wird. Hier können sie einfacher anonym anreisen, auf ein Gelände fahren und die Wohnwagen abhängen. Sind sie einmal installiert, ist es zu spät, sie zum Weiterfahren zu bewegen.

Welche Rolle spielt die Kundschaft? Wer gibt ihnen Arbeit?

Sie sagen, sie hätten hier Stammkunden. Für diese können sie jedes Jahr saisonale Arbeiten erledigen. Sie kennen die Gegend, wissen, wo sie Aufträge gewinnen können. Wir haben auch schon mitbekommen, dass Fahrende für Arbeiten im oder am Haus weiterempfohlen werden, da sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.

Mein Eindruck ist, dass die Fahrenden nicht nur immer wieder kommen, sondern heute auch deutlich länger bleiben als noch vor ein paar Jahren.

Ja, die Fahrenden sind viel stationärer geworden. Früher sind sie nach zwei, drei Wochen weitergezogen, auch von Kanton zu Kanton. Das ist heute nicht mehr so. Sie fahren weniger und verweilen lieber länger an einem Ort. Das hat auch damit zu tun, dass sie heute Arbeiten ausführen, die ein, zwei Wochen dauern. Und dann gibt es Folgeaufträge. Gerade in Westschweizer Kantonen hat sich daher die Praxis etabliert, dass auf den bestehenden offiziellen Transitplätzen immer wieder dieselben Familien für längere Dauer berücksichtigt werden. Das macht es für andere schwierig, dort überhaupt zum Zug zu kommen.

Gleichzeitig greifen gerade die Westschweizer Kantone bei illegalen Aufenthalten rigoroser durch, nicht?

Im Umgang mit Fahrenden sagt man: Je weiter man nach Westen kommt, desto strenger sei die Polizei. Es gibt aber auch unterschiedliche polizeiliche Gesetzgebungen, es gibt teils andere Mittel, die zur Verfügung stehen.

Es soll auch schon mal vorkommen, dass die Polizei die Karawane auf der Autobahn in Empfang nimmt und Ausfahrten blockiert, damit die Fahrenden weiterziehen müssen.

Ich will nicht kommentieren, wie die Kantonspolizei insbesondere in anderen Kantonen arbeitet. Ganz generell finde ich Sperrungen, gerade auf einer Autobahn, aber heikel. Sie können zu Auffahrunfällen oder grossen Umleitungen führen. Da muss man sich auch immer die Frage der Verhältnismässigkeit stellen. Selbst  habe ich auch schon solche Strassensperrungen erlebt, wenn auch nicht auf Autobahnen. Das führt in der Regel zu Aggressionen, zu einer Pattsituation. Den Fahrenden ist eigentlich egal, wenn wir ein Fahrzeug der Polizei oder der Stadt hinstellen und sagen: Hier geht es nicht weiter. Sie haben Zeit. Und irgendwann müssen wir die Strasse wieder öffnen.

Dass die Fahrenden stationärer geworden sind, bedeutet auch Mehraufwand für die Behörden: Ein einfaches Ultimatum reicht nicht mehr, um sie zur Weiterfahrt zu bewegen. Wenn ein Stück Land besetzt wird, dauert es mehr als einen Monat, bis eine polizeiliche Räumung gerichtlich bewilligt wird. Liegt diese vor, zügeln die Fahrenden um ein paar 100 Meter und das ganze Prozedere geht von vorne los. Die Fahrenden tanzen dem Rechtsstaat auf der Nase herum.

Die Fahrenden sind gut im Bilde, was Sache ist. Unser Rechtssystem ist nicht für solche Situationen gedacht. Wenn Fahrende ein Gelände illegal besetzen, zahlen sie keine Landmiete, wie sie das auf einem offiziellen Platz tun müssten. Das Geld, das sie so sparen, können sie dann für die Busse verwenden, die sie bezahlen müssen. Die Busse bewegt sich nach unserer Erfahrung bei ein paar 100 Franken. Der finanzielle Schaden ist für die Fahrenden bei Landnahmen also nicht gross, weshalb das System mit den Anzeigen nicht sonderlich gut funktioniert.

Und die Wegweisungen?

Die Verfahren, mit denen man einen Platz letztlich gewaltsam räumen könnte, dauern mehrere Wochen. Alleine dadurch haben die Fahrenden ja erreicht, was sie wollen: Sie können vorerst bleiben. Wenn der schöne Morgen des Gerichtsentscheids zur Räumung kommt, ziehen sie freiwillig weiter. Das Verfahren war somit wirkungslos, insbesondere, weil die Fahrenden tatsächlich oft 500 Meter weiter den nächsten Platz besetzen. Sie reizen das Schweizer Rechtssystem aus. Versuche, dem auf gesetzgeberischer Ebene zu begegnen, sind gescheitert.

Zuletzt bei der Anpassung des Polizeireglements des Kantons Bern.

Das Bundesgericht hat eine entsprechende Anpassung im Polizeigesetz kassiert. Deshalb haben wir seit Jahrzehnten dieselben Instrumente zur Hand. Diese sind aber eigentlich nicht geeignet, um diese konkreten Probleme zu lösen.

Stimmt es, dass sich die Fahrenden jeweils von einem Anwalt bei Gericht vertreten lassen, wenn die Stadt Anzeige einreicht, um eine Wegweisung zu bewirken?

Ja, das war gerade bei der Gruppe im Bözingenfeld zuletzt der Fall. Wir hören auch immer wieder aus anderen Kantonen, dass sich Fahrende inzwischen anwaltschaftlich vertreten lassen. Sie verweisen in den Verfahren jeweils darauf, dass ihnen das Recht auf einen offiziellen Halteplatz und damit auf einen legalen Aufenthalt verwehrt bleibe. Dass sie ihre Interessen durch einen Anwalt vertreten lassen, ist auch ihr gutes Recht.

Es zeigt, wie organisiert und systematisch sie bei Landnahmen vorgehen.

Genau.

Kann die Stadt Biel also nicht härter gegen die Landbesetzungen vorgehen?

Wir haben in den letzten Jahren vieles probiert und haben jetzt Abläufe, mit denen wir das Optimum herausholen. Es kommt immer darauf an, was für Terrain besetzt wird. Handelt es sich um Grundstücke im städtischen Verwaltungsvermögen, können wir selbst büssen und Wegweisungen verfügen. Aber auch dagegen kann mit aufschiebender Wirkung Beschwerde erhoben werden. Die Fahrenden wissen inzwischen sehr gut, welche Grundstücke sich im Verwaltungs- und welche im Finanzvermögen befinden.

Sie sagen also: Die Gesetzgebung ist nicht geeignet, um dem Problem zu begegnen und die Behörden nutzten ihre Möglichkeiten bereits aus. Wie kann die unbefriedigende Situation denn gelöst werden?

Hier sind sich alle, die sich operativ mit dem Problem befassen, eigentlich einig. Die Sicherheitsabteilung der Stadt, die Polizei und die kantonalen Behörden. Der beste Weg, das Problem in den Griff zu bekommen, ist eine genügende Anzahl offizieller Plätze, sodass der legale Aufenthalt ermöglicht werden kann. Verfügt man über genügend Plätze, hat man grundsätzlich keine Probleme mit illegalen Landnahmen mehr, das zeigt die Erfahrung. Weil einerseits genügend Platz für jene vorhanden ist, die kommen wollen, und andererseits, weil sich die Fahrenden selbst organisieren. Dort, wo die öffentliche Hand Plätze bereitstellt, versuchen sie, möglichst keine Schwierigkeiten zu verursachen.

Das hat sich auch in Brügg gezeigt, als 2017 und 2018 ein provisorischer Platz betrieben wurde.

Damals hatten wir weder in Biel noch in den umliegenden Gemeinden illegale Besetzungen. Dementsprechend wird jetzt auch eine regional getragene Lösung mit einem offiziellen Platz in Biel verfolgt. Wenn dieser Weg politisch realisierbar ist, können wir einen grossen Schritt vorwärtsmachen. Das wäre eine grosse Erleichterung. In letzter Zeit werden die Verwaltung und die Polizei bereits ab Januar und bis im November jeweils extrem absorbiert durch diese Thematik. Gibt es eine illegale Besetzung, müssen sich mehrere Personen fast rund um die Uhr damit befassen. Das ist weder besonders sinnvoll noch spannend, da es sich um eine Sisyphusarbeit handelt: Kaum ist ein Verfahren beinahe abgeschlossen, kann man wieder von vorne beginnen.

Das Familienoberhaupt, das sich gegenüber den Medien geäussert hat, war voll des Lobes für Sie, sagte, Sie hätten ein gutes Herz und würden die Lebensweise der Fahrenden verstehen. Baut man über die Jahre trotz des systematisch illegalen Vorgehens eine persönliche Beziehung auf?

Hat man regelmässig miteinander zu tun, entwickelt sich automatisch eine gewisse Beziehung. Es ist nicht so, dass ich mit den Fahrenden per Du wäre oder mit ihnen am Feierabend ein Bier trinke. Aber man erhält Einblick in ihre Welt, sieht, was sie tun, wie sie leben, was sie für Probleme haben. Die Fahrenden haben übrigens auch ein gewisses Verständnis für unser Problem. Nur deshalb können wir auch nach 30 Jahren noch mit Respekt miteinander reden, interessieren uns auch einmal für die persönlichen Umstände des anderen. Trotzdem sind es Leute, die illegal Land besetzen, die sich nicht an die Regeln halten. Deshalb müssen wir eine gewisse Distanz wahren.

Und Sie müssen Ansagen machen können.

Ich unterzeichne jeweils die Strafanzeigen gegen die Fahrenden. Das sehen sie natürlich. Darauf sprechen sie mich auch an, aggressiv wurden sie deshalb aber noch nie. Sie wissen: Wir machen unseren Job, es ist nichts Persönliches, jeder spielt seine Rolle. Die Abgrenzung ist wichtig und nicht immer einfach – bislang ist uns das aber gut gelungen. Speziell war die Corona-Phase. In dieser hatten wir noch intensiver miteinander zu tun. Wir haben zusammen mit dem Kanton spezielle Testaktionen gemacht, da die Fahrenden auf sehr engem Raum leben und das Ansteckungsrisiko entsprechend gross war. Es ist durchaus interessant, im Umgang mit den Fahrenden eine neue Lebenswelt kennenzulernen. Eine, die übrigens offiziell anerkannt ist. Es gibt ja durchaus auch Schweizer Fahrende mit einer ähnlichen Lebensart…

Auch der Umgang und die Platzsituation für die Jenischen sorgt immer wieder für Diskussionen.

Das Bundesgericht musste die Existenzberechtigung von Schweizer Fahrenden sogar in Urteilen festhalten. Dass sie das Recht haben, so zu leben und deshalb auch ein Recht auf offizielle Plätze. Deshalb sind die Kantone letztlich auch verpflichtet, Plätze bereitzustellen. Das ist Fakt und zu akzeptieren. Man kann die Fahrenden nicht wegzaubern oder wegdenken. Sie kommen so oder so. Folglich muss man sich mit dem Thema beschäftigen und vernünftige Lösungen finden. Lösungen, die den Fahrenden ihre Lebensart ermöglichen. Und die gleichzeitig sicherstellen, dass unsere gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
(https://ajour.ch/de/story/biels-sicherheitschef-andr-glauser-%25C3%25BCber-die-fahrenden-sie-reizen-unser-rechtssystem-aus/60316)


+++FRAUEN/QUEER
Anzeige von Pink Cross – Schwulenfeindlicher Text: Theologieprofessor vor Gericht
Im Tessin vor Gericht: Wird der Herausgeber der Zeitschrift «Theologisches» für einen Artikel zur Verantwortung gezogen?
https://www.srf.ch/news/schweiz/anzeige-von-pink-cross-schwulenfeindlicher-text-theologieprofessor-vor-gericht


+++RASSISMUS
Struktureller Rassismus: Belege zu Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen
Struktureller Rassismus ist eine Realität. Das zeigt die «Grundlagenstudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz», zu der die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) heute eine Kurzfassung publiziert hat. Darin werden die wichtigsten Ergebnisse der Studie vorgestellt und erste Schlussfolgerungen gezogen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-93602.html


«Ich habe mich schon als Kind wegen meiner Hautfarbe hinterfragt»
Rachel M’Bon stellt Schwarze Frauen ins Zentrum, Steven Spielberg verfilmt in «The Fabelmans» seine eigene Geschichte – das und mehr kommt diese Woche ins Kino.
https://www.20min.ch/story/ich-habe-mich-schon-als-kind-wegen-meiner-hautfarbe-hinterfragt-200228546454


+++RECHTSEXTREMISMUS
Anzeige gegen Eric Weber (ab 08:34)
https://telebasel.ch/telebasel-news/?channel=15881


+++HISTORY
Aufarbeitung eines «dunkeln Kapitels»: Stadt Zürich will Opfer von Zwangsmassnahmen entschädigen
Kinder und Jugendliche die vor 1981 in der Stadt Zürich fremdplatziert als billige Arbeitskräfte missbraucht wurden, sollen je 25’000 Franken erhalten.
https://www.tagesanzeiger.ch/stadt-zuerich-will-opfer-von-zwangsmassnahmen-entschaedigen-776850921169



tagblatt.ch 09.03.2023

Streit um Mumie «Schepenese»: St.Galler Stadtrat will sich aus der Diskussion raushalten

Der St.Galler Stadtrat solle sich in den Streit um die Mumie «Schepenese» einschalten, forderte ein SP-Stadtparlamentarier. Doch der Stadtrat antwortet, er sehe keinen Anlass dazu.

Christina Weder

Die Mumie «Schepenese» liegt in ihrem Sarkophag in der Stiftsbibliothek St.Gallen, doch die Ruhe täuscht. Nachdem der Theatermacher Milo Rau im November seine «St.Galler Erklärung für ‹Schepenese›» lanciert und die Rückgabe der Mumie an Ägypten gefordert hatte, gingen die Wogen hoch. Der Fall hält seither nicht nur die Stiftsbibliothek und den Katholischen Konfessionsteil auf Trab, er beschäftigt längst auch die Politik.

Seit kurzem liegt die Antwort des St.Galler Stadtrats auf eine Interpellation von Peter Olibet vor. Darin fordert der SP-Stadtparlamentarier den Stadtrat auf, sich im Kulturstreit um die Mumie zu positionieren. Doch dieser sieht «weder einen Anlass noch eine juristische Grundlage» dazu, wie er in seiner Antwort schreibt.

Mumie ist Sache ihrer Eigentümer

Der Stadtrat geht denn auch gar nicht näher auf Olibets Fragen ein, was er vom Ort und der Art der Präsentation der Mumie halte. Und er lässt auch offen, wie er zur «St.Galler Erklärung» von Milo Rau steht. Denn für die Stadtregierung ist klar: Im Fall «Schepenese» ist die Stiftsbibliothek zuständig, beziehungsweise der Katholische Konfessionsteil als deren Eigentümer.

Dies sei in der Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Stiftsbibliothek klar so geregelt. Die Stadt St.Gallen respektiere die Selbstständigkeit und Freiheit der von ihr subventionierten Kulturinstitutionen. Sie mische sich nicht in deren operative Angelegenheiten ein. Will heissen: Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm, aber auch Wahl und Präsentation der Exponate sind Sache der Stiftsbibliothek.

Stadtrat befürchtet keinen Reputationsschaden

Die Interpellation hatte bei ihrer Einreichung vor drei Monaten für rote Köpfe gesorgt. Beim Katholischen Konfessionsteil kam sie gar nicht gut an. Olibet hatte ihm Nichtkooperation und eine Verweigerungshaltung vorgeworfen. Zudem befürchtete er einen Reputationsschaden für die Stadt, sollte weiterhin an den «fragwürdigen Ausstellungspraktiken und dem fragwürdigen Besitzanspruch» festgehalten werden. Der Katholische Konfessionsteil reagierte verärgert und wies Olibets Kritik postwendend zurück.

Der Stadtrat teilt Olibets Befürchtung ebenfalls nicht. In seiner Antwort schreibt er: Ein Reputationsschaden für St.Gallen sei nicht zu erwarten. Dafür sei die touristische Bedeutung der Mumie zu gering. Zudem spricht er den zuständigen Fachpersonen in der Stiftsbibliothek sein Vertrauen aus. Sie würden mit ihrer Museumsarbeit eine hohe Qualität sichern und bei der Präsentation des Kulturguts museumsethische Standards einhalten.

Auch die Aufarbeitung der Sammlungsbestände komme nicht zu kurz, hält der Stadtrat fest. Was die Mumie betrifft, die sich seit rund 200 Jahren im Besitz der Stiftsbibliothek betrifft, seien «intensive Anstrengungen» unternommen worden, um deren Herkunft, Erhaltungszustand, Sarkophaggestaltung und Weg nach St.Gallen zu untersuchen und zu dokumentieren.

Der Stadtrat sieht sich denn auch nicht in der Pflicht, die Federführung bei der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu übernehmen, welche die Rückführung von Schepenese prüft. Auch das hatte Olibet gefordert. Der Stadtrat antwortet, auch dafür sei der Katholische Konfessionsteil zuständig. Als Folge des Wirbels um «Schepenese» hat dieser bereits im Dezember angekündigt, er wolle eine Rückführung prüfen.

Olibet: «Stadtrat versteckt sich hinter Formalitäten»

Es sei einiges passiert, seit er die Interpellation eingereicht habe, sagt Peter Olibet auf Anfrage. Er begrüsse, dass sich der Katholische Konfessionsteil entschieden habe, eine Prüfung vorzunehmen. Die Wogen hätten sich seither geglättet. Er wolle deshalb gar nicht mehr gross rumpoltern.

Und dennoch: Er sei mit der Antwort des Stadtrats auf seinen Vorstoss nicht zufrieden. «Sie ist mutlos und schwach», sagt Olibet. Der Stadtrat verstecke sich hinter Formalitäten, statt sich aktiv in die Diskussion einzuschalten. Die Politik dürfe die Augen nicht verschliessen vor der Frage, wie mit Kulturgütern aus anderen Herkunftsländern umzugehen sei.

Stadtpräsidentin Maria Pappa lässt diese Kritik nicht auf sich sitzen: «Es ist weder ein Zeichen von Mutlosigkeit noch von Schwäche, sich von einer Kampagne nicht in die Enge treiben zu lassen», kontert sie. Die Stadt achte auf die Programmhoheit ihrer Institutionen und vertraue auf das Fachwissen der dortigen Angestellten. Zudem habe sie die Bereitschaft signalisiert, sich am Zustandekommen einer wissenschaftlichen Tagung finanziell zu beteiligen. Bei dieser ginge es um die Themen Museumsethik, Provenienz und den Umgang mit eingeführtem Kulturgut.
Treffen mit ägyptischem Botschafter hat stattgefunden

Stiftsbibliothekar Cornel Dora findet die Antwort des Stadtrats «vernünftig und sachlich». Er bestätigt, die Prüfung der Sache sei im Gang. Diverse Abklärungen seien bereits getroffen worden. Vergangene Woche habe zudem ein Treffen mit dem ägyptischen Botschafter in Bern stattgefunden. Doch es sei noch zu früh für Antworten. Sein Anliegen sei es, die Diskussion über den Umgang mit kolonialen Gütern zu versachlichen. «Es ist keine einfache Thematik. Wir wollen sie verantwortungsvoll angehen, und das braucht Zeit.»
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/kulturstreit-streit-um-mumie-schepenese-stgaller-stadtrat-will-sich-aus-der-diskussion-raushalten-ld.2425833)